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Document 52013TA1213(31)

    Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammen mit der Antwort der Stiftung

    ABl. C 365 vom 13.12.2013, p. 221–227 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.12.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 365/221


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammen mit der Antwort der Stiftung

    2013/C 365/31

    EINLEITUNG

    1.

    Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (nachstehend „die Stiftung“, auch „Eurofound“) mit Sitz in Dublin wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates (1) errichtet. Die Stiftung hat die Aufgabe, durch die Förderung und Verbreitung von entsprechenden Kenntnissen zur Konzipierung und Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen beizutragen (2).

    AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    2.

    Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Stiftung. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

    a)

    die Jahresrechnung der Stiftung bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

    b)

    die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

    Verantwortung des Managements

    4.

    Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Stiftung sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

    a)

    Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Stiftung umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Stiftung, nachdem der Rechnungsführer der Stiftung ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Stiftung vermittelt.

    b)

    Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

    Verantwortung des Prüfers

    5.

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Stiftung frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    6.

    Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

    7.

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    8.

    Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Stiftung ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    9.

    Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Stiftung für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    10.

    Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

    BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

    11.

    Die Haushaltsvollzugsquoten waren bei Titel I und II mit 98 % bzw. 82 % hoch. Die Übertragung gebundener Mittel bei Titel III ist mit 50 % (3 688 996 Euro) zwar hoch, entspricht aber den Zahlungszeitplänen und spiegelt den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten der Stiftung wider. Ein großer Anteil der Übertragungen bei Titel III (71 %) betrifft zwei Projekte (8), für die die Tätigkeiten wie geplant und wie im jährlichen Arbeitsprogramm festgelegt umgesetzt wurden.

    WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

    12.

    Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.

    (2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammenfassend dargestellt.

    (3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

    (4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

    (6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

    (7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

    (8)  Es handelt sich um das Projekt Netzwerk europäischer Beobachtungsstellen (NEO) und um die Europäische Unternehmenserhebung.


    ANHANG I

    Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

    Jahr

    Bemerkung des Hofes

    Stand der Korrekturmaßnahme

    (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

    2011

    Die Stiftung übertrug 47 % der unter Titel III (operative Ausgaben) veranschlagten Mittel. Diese Sachlage stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

    Abgeschlossen

    2011

    Der Hof stellte fest, dass hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren Verbesserungsbedarf besteht: Sitzungen des Prüfungsausschusses wurden nicht immer hinreichend dokumentiert, und es gibt keinerlei Nachweis dafür, dass die Fragen für die mündlichen oder schriftlichen Tests vor Beginn der Prüfungen festgelegt wurden.

    Abgeschlossen


    ANHANG II

    Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

    (Artikel 151 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

    Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen eingedenk der sozialen Grundrechte, wie sie in der am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichneten Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt sind, folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen.

    Zuständigkeiten der Stiftung

    (Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1111/2005 des Rates)

    Ziele

    Die Stiftung hat die Aufgabe, zur Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Förderung und Verbreitung von Kenntnissen über dieses Thema beizutragen. Sie befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:

    Situation des Menschen in der Arbeitswelt,

    Arbeitsorganisation und insbesondere Arbeitsplatzgestaltung,

    Probleme, die für bestimmte Arbeitnehmergruppen spezifisch sind,

    langfristige Aspekte der Umweltverbesserung,

    räumliche und zeitliche Verteilung der menschlichen Tätigkeit.

    Aufgaben

    Förderung des Austauschs von Informationen und Erfahrungen in diesen Bereichen,

    Erleichterung der Kommunikation zwischen Universitäten, Forschungsinstituten, Behörden und Organisationen des Wirtschafts- und Soziallebens,

    Durchführung von Studien oder Abschluss von Studienverträgen sowie Förderung und Unterstützung der Ausführung von Mustervorhaben,

    engstmögliche Zusammenarbeit mit den bestehenden spezialisierten Stellen in den Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene.

    Leitungsstruktur

    Verwaltungsrat

    pro Mitgliedstaat: ein Regierungsvertreter, ein Vertreter der Arbeitgeberverbände und ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen,

    drei Vertreter der Kommission,

    eine ordentliche Tagung pro Jahr.

    Vorstand

    bestehend aus 11 Mitgliedern, d. h. jeweils drei Mitglieder der Sozialpartner und der Regierungen sowie zwei Vertreter der Kommission,

    überwacht die Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats und trifft Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung zwischen den Sitzungen des Verwaltungsrats,

    sechs ordentliche Tagungen pro Jahr.

    Der Direktor und der stellvertretende Direktor werden von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt. Der Direktor führt die Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Vorstands aus und leitet die Stiftung.

    Interne Revision

    Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

    Externe Kontrolle

    Europäischer Rechnungshof.

    Entlastungsbehörde

    Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

    Der Stiftung für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

    Haushalt

    21,4 (20,6) Millionen Euro

    Personalbestand am 31.12.2012

    Beamte und Zeitbedienstete:

    101 im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon am 31.12.2012 besetzt: 98 (97)

    Sonstige Planstellen:

     

    Abgeordnete nationale Sachverständige: 0 (0)

     

    Vertragsbedienstete: 12 (9)

     

    Personalbestand insgesamt: 110 (106)

    Davon entfallen auf:

     

    Operative Tätigkeiten: 77 (72)

     

    Administrative Tätigkeiten: 28 (29)

     

    Sonstige Tätigkeiten: 5 (5)

    Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2012

    Beobachtung und Erhebungen

    Netzwerk europäischer Beobachtungsstellen (NEO):

    Europäisches Observatorium für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen (EIRO): 279 hinzugefügte Informationsaktualisierungen; sechs Studien zur Repräsentativität; zwei jährliche Aktualisierungen zu Arbeitslöhnen und -zeiten; Entwicklung der Arbeitsbeziehungen und -bedingungen in Europa 2011 (Industrial relations and working conditions developments in Europe 2011); vier vergleichende analytische Berichte; zwei Untersuchungsberichte.

    Europäische Beobachtungsstelle für die Entwicklung der Arbeitsbedingungen (EWCO): 90 hinzugefügte Informationsaktualisierungen; vier vergleichende analytische Berichte; Entwicklung der Arbeitsbeziehungen und -bedingungen in Europa 2011 (Industrial relations and working conditions developments in Europe 2011); sieben Untersuchungsberichte.

    Europäisches Beobachtungsinstrument für Umstrukturierungen (ERM): 1 566 hinzugefügte Informationsblätter zur Umstrukturierung; zwei vergleichende analytische Berichte.

    Erhebungen:

    Fünfte Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen: Veröffentlichung eines Gesamtberichts sowie zweier Sekundäranalysen: Tendenzen der Arbeitsqualität in Europa (Trends in job quality in Europe); Nachhaltige Arbeit und älter werdende Arbeitskräfte (Sustainable work and the ageing workforce).

    Dritte europaweite Erhebung zur Lebensqualität (EQLS): Abschluss der Feldarbeit in 34 Ländern, Veröffentlichung eines Gesamtberichts.

    Zweite Europäische Unternehmenserhebung: drei Berichte: Politische Relevanz und Bedeutung für zukünftige Berichte (Policy relevance and implications for future surveys); Sozialer Dialog am Arbeitsplatz in Europa (Workplace social dialogue in Europe); Verfahren im Personalmanagement und Unternehmensleistung (HRM practices and establishment performance); Vorbereitung der dritten Ausgabe der Europäischen Unternehmenserhebung (2013).

    Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit

    Europäisches Beobachtungsinstrument für Umstrukturierungen: ERM-Bericht 2012 — Nach Umstrukturierungen: Arbeitsmärkte, Arbeitsbedingungen und Lebenszufriedenheit (After restructuring: labour markets, working conditions and life satisfaction).

    Berichte über NEETs — Junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren: Merkmale, Kosten und politische Antworten in Europa (NEETs – Young people not in employment, education or training: Characteristics, costs and policy responses in Europe) und über die Wirksamkeit politischer Maßnahmen zur Steigerung der Teilnahme junger Menschen am Erwerbsleben (Effectiveness of policy measures to increase the employment participation of young people).

    Bericht über Beschäftigungstendenzen und -politik für ältere Arbeitnehmer in der Rezession (Employment trends and policies for older workers in the recession) und Fallstudien.

    Bericht: Die zweite Phase von Flexicurity: Eine Verfahrens- und Politikanalyse in den Mitgliedstaaten (The second phase of flexicurity: an analysis of practices and policies in the member states).

    Datenbank zur Gesetzgebung betreffend Umstrukturierungen.

    Arbeitsbeziehungen und Arbeitsplatzentwicklung

    Entwicklung der Arbeitsbeziehungen und -bedingungen in Europa 2011 (Industrial relations and working conditions developments in Europe 2011).

    Arbeitsorganisation und Innovation (Work organisation and innovation).

    Arbeitszeitorganisation: Bedeutung für Produktivität und Arbeitsbedingungen (Organisation of working time: Implications for productivity and working conditions) — Gesamtbericht.

    Arbeitsbedingungen im Einzelhandel (Working conditions in the retail sector).

    Sozialer Dialog in Zeiten der weltweiten Wirtschaftskrise (Social dialogue in times of global economic crisis).

    Flexicurity: Maßnahmen auf Unternehmensebene (Flexicurity: Actions at Company Level).

    Sozialer Zusammenhalt und Lebensqualität

    Aktive Eingliederung junger Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Problemen (Active inclusion of young people with disabilities or health problems).

    Arbeitseinkommen in der EU nach dem Eintritt in den Ruhestand (Income from work after retirement in the EU).

    Unterstützung der Eltern in Europa (Parenting support in Europe).

    Arbeitskräftemobilität in der EU: Auswirkungen der Rückwanderung (Labour mobility within the EU: The impact of return migration).

    In der Europäischen Union bereitgestellte Beratungsdienste für verschuldete Privathaushalte (Household debt advisory services in the European Union).

    Verbreitung und Austausch von Ideen und Erfahrungen

    94 238 Downloads von Berichten von der Eurofound-Website. 2 118 666 Besuche von Nutzern.

    86 163 verbreitete gedruckte Veröffentlichungen; 932 neue Online-Publikationen und gedruckte Veröffentlichungen.

    21 Medienaktivitäten, mit denen mehr als 92 Millionen europäische Bürger erreicht wurden und die 269 Anfragen von Journalisten und mehr als 1 460 Zitate in europäischen Medien zur Folge hatten.

    1 178 Kontakte und Briefings mit politischen Entscheidungsträgern auf europäischer Ebene.

    In mehr als 204 politischen Dokumenten der EU Verweise auf die Untersuchungsergebnisse und Fachkenntnisse der Stiftung.

    39 Ausstellungen und 32 Besuche der Stiftung (99 Besucher).

    Quelle: Angaben der Stiftung.


    ANTWORT DER STIFTUNG

    11.

    Die Bemerkung des Hofes wird begrüßt, da sie den mehrjährigen Charakter der meisten Forschungsprojekte von Eurofound bestätigt. Eurofound wird die Übertragung gebundener Mittel weiterhin durch jährliche Festlegung eines zu übertragenden Mittelbetrags auf der Basis des jährlichen Arbeitsprogramms („geplante Übertragungen“) und durch Vergleich dieses Betrags mit dem ungeplanten Betrag aufgrund von Verzögerungen oder Änderungen bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms („ungeplante Übertragungen“) genau prüfen.


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