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Document 52013PC0910
Proposal for a COUNCIL OPINION on the Economic Partnership Programme of the Netherlands
Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm der Niederlande
Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm der Niederlande
/* COM/2013/0910 final - 2013/0397 (NLE) */
Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm der Niederlande /* COM/2013/0910 final - 2013/0397 (NLE) */
2013/0397 (NLE) Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm der
Niederlande
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag
über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die
Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 21. Mai 2013[1] über
gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über
die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger
Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, insbesondere auf
Artikel 9 Absatz 4, auf Vorschlag der
Europäischen Kommission, in Erwägung
nachstehender Gründe: (1) Der Stabilitäts- und
Wachstumspakt ist auf die Gewährleistung von Haushaltsdisziplin in der gesamten
Union ausgerichtet und bildet den Rahmen für die Vermeidung und Korrektur
übermäßiger öffentlicher Defizite. Er beruht auf dem Ziel einer gesunden
öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für
Preisstabilität und ein solides, nachhaltiges Wachstum, das auf einem stabilen
Finanzsystem fußt, was zur Verwirklichung der Ziele der Union für nachhaltiges
Wachstum und Beschäftigung beiträgt. (2) Die
Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung
und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die
Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im
Euro-Währungsgebiet enthält Bestimmungen, mit denen die Haushaltspolitik der
Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet verstärkt überwacht und sichergestellt
werden soll, dass die nationalen Haushaltspläne mit den wirtschaftspolitischen
Leitlinien vereinbar sind, die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts
und des Europäischen Semesters veröffentlicht wurden. Da rein
haushaltspolitische Maßnahmen möglicherweise nicht ausreichen, um eine
dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits zu bewirken, können zusätzliche
politische Maßnahmen und strukturelle Reformen erforderlich sein. (3) Die Modalitäten für
Wirtschaftspartnerschaftsprogramme, die von den Mitgliedstaaten des
Euro-Währungsgebiets, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind, vorgelegt
werden müssen, sind in Artikel 9 der
Verordnung (EU) Nr. 473/2013 festgelegt. Das Wirtschaftspartnerschaftsprogramm,
das einen Katalog von Maßnahmen enthalten soll, die zu einer effektiven und
dauerhaften Korrektur des übermäßigen Defizits beitragen, sollte vor allem die
wichtigsten haushaltspolitischen Strukturreformen – insbesondere solche
mit Bezug auf die Steuern, die Renten- und Gesundheitssysteme sowie den
haushaltspolitischen Rahmen – aufführen, die für eine dauerhafte Korrektur des
übermäßigen Defizits maßgeblich sind. (4) Am 2. Dezember 2009
erließ der Rat einen Beschluss nach Artikel 126 Absatz 6 des
Vertrags, wonach die Niederlande Gegenstand eines Verfahrens bei einem
übermäßigen Defizit wurden. Am 21. Juni 2013 verabschiedete der Rat nach
Artikel 126 Absatz 7 eine überarbeitete Empfehlung. In diesem
Zusammenhang wurden die Niederlande ersucht, bis zum 1. Oktober 2013 ein
Wirtschaftspartnerschaftsprogramm vorzulegen. (5) Am 30. September 2013 –
und damit innerhalb der in Artikel 9 Absatz 3 und Artikel 17
Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 festgesetzten
Frist – legten die Niederlande der Kommission und dem Rat ein
Wirtschaftspartnerschaftsprogramm vor, das vor allem haushaltspolitische
Strukturreformen für eine effektive und dauerhafte Korrektur des übermäßigen
Defizits darlegte (länderspezifische Empfehlung 1). Ferner enthält das
Wirtschaftspartnerschaftsprogramm Maßnahmen, mit denen auf die allgemeineren
länderspezifischen Empfehlungen reagiert werden soll, die der Rat am
9. Juli 2013 an die Niederlande richtete: Begrenzung der Schulden und der
damit verbundenen finanziellen Risiken auf dem Markt für Wohneigentum,
Förderung des Umsatzes auf dem Markt für Wohneigentum, Verbesserung der
Funktionsweise des subventionierten Mietsektors und der Zuteilung der
entsprechenden Wohnungen, Förderung des privaten Mietsektors (länderspezifische
Empfehlung 2); Verbesserung der Überwachung der Pensionsfonds, um ein
ausgewogeneres Verhältnis von Risiken und Zielvorgaben zu ermöglichen – auch
generationenübergreifend, Verringerung der jährlichen Ansparquote bei der
betrieblichen Altersversorgung unter Berücksichtigung des längeren
Auflaufzeitraums bei steigendem Renteneintrittsalter, Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer; Reform der Langzeitpflege
(länderspezifische Empfehlung 3); Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Förderung
von Arbeitsmarktübergängen (länderspezifische Empfehlung 4). Abgesehen von
den zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen für 2014 und darüber hinaus, die in
der Übersicht über die Haushaltsplanung der Niederlande übermittelt wurden,
sehen neue, im Wirtschaftspartnerschaftsprogramm aufgeführte
haushaltspolitische Strukturmaßnahmen eine Verschärfung der Haushaltsregeln für
nachgeordnete Gebietskörperschaften vor. Die im
Wirtschaftspartnerschaftsprogramm aufgelisteten Maßnahmen, die sich auf die
länderspezifischen Empfehlungen 2 bis 4 beziehen, waren zum größten Teil
bereits vor der Veröffentlichung der aktuellen länderspezifischen Empfehlungen
eingeleitet worden. (6) Die von den Niederlanden
geplanten haushaltspolitischen Strukturmaßnahmen beziehen sich vor allem auf
die Kodifizierung der Haushaltsregeln und deren Verschärfung für nachgeordnete
Gebietskörperschaften, wodurch der nationale haushaltspolitische Rahmen
gestärkt wird. Zusammen mit den zusätzlichen Maßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung, die in die Übersicht über die Haushaltsplanung für
2014 aufgenommen wurden, dürften sie zu einer nachhaltigen Korrektur des
übermäßigen Defizits und zur Verfolgung des mittelfristigen Ziels eines
strukturellen Haushaltssaldos beitragen. (7) Die Maßnahmen zur Verbesserung
der Funktionsweise des Wohnungsmarktes dürften zu einer allmählichen
Verringerung der Zuschüsse zum kreditfinanzierten Kauf von Wohneigentum und der
Ausfallrisiken führen, denen die Regierung durch das staatliche
Hypothekenbürgschaftssystem ausgesetzt ist. Die Verringerung der
Eigentumsübertragungsteuer ist zwar teuer, da dem Staat hierdurch
Steuereinnahmen entgehen, sie dürfte aber das Verhältnis von Angebot und
Nachfrage und die Kapitalallokation auf dem Wohnungsmarkt verbessern. Die
wichtigsten dieser Maßnahmen wurden bereits im nationalen Reformprogramm
dargelegt. Insgesamt scheinen sie in die richtige Richtung zu gehen; allerdings
müssen sie weiterverfolgt und möglicherweise angepasst werden, damit eine
angemessene Reaktion auf die betreffende länderspezifische Empfehlung
(länderspezifische Empfehlung 2) gewährleistet werden kann. (8) Die Maßnahmen zur
Verbesserung der Funktionsweise der Pensionsfonds dürften eine Verringerung der
staatlichen Subventionen für das Rentensystem bewirken und gleichzeitig die
Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer fördern. Sie dürften – sofern die
erwarteten Ergebnisse eintreten – die Effizienz der Langzeitpflege verbessern
und damit zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beitragen. Die
Einzelheiten der Umsetzung und ihr Einfluss auf Wirtschaft und Haushalt sowie
die Auswirkungen auf die tatsächlichen Rentenbeiträge beinhalten jedoch nach
wie vor Risiken. Da die Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind, müssen die
Auswirkungen der geplanten Maßnahmen und deren Beitrag zur Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen weiter untersucht werden. (9) Zu den Maßnahmen, die auf
eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung abzielen, gehören die Änderung der
Übertragbarkeit von Steuervorteilen sowie eine Reform des Systems der
staatlichen Beihilfen und der Arbeitslosenunterstützung. Insgesamt dürften sich
diese Maßnahmen positiv auf den Haushaltssaldo auswirken. Es ist jedoch
geplant, die Maßnahmen langsam einzuführen, unter anderem aufgrund der
Vereinbarungen mit den Sozialpartnern, in denen die Umsetzung der Maßnahmen
geregelt wird. Die wichtigsten Maßnahmen wurden bereits im nationalen
Reformprogramm dargelegt. Eine schnellere Umsetzung würde ein besseres
Funktionieren des Arbeitsmarktes bewirken und das Wirtschaftswachstum
stützen – NIMMT WIE FOLGT STELLUNG: Das der Kommission und
dem Rat am 30. September 2013 vorgelegte Wirtschaftspartnerschaftsprogramm
der Niederlande enthält im Großen und Ganzen angemessene haushaltspolitische
Strukturreformen, die zu einer effektiven und dauerhaften Korrektur des
übermäßigen Defizits beitragen würden. Das Wirtschaftspartnerschaftsprogramm
bekräftigt die Entschlossenheit, die im jüngsten nationalen Reformprogramm
dargelegten Reformen durchzuführen; es enthält ferner weitere Einzelheiten zur
Umsetzung einiger dieser Maßnahmen seit Vorlage des Programms sowie zu den
Fristen für die Weiterverfolgung der Maßnahmen. Durch den Zeitplan für die
Maßnahmen, mit denen auf die länderspezifische Empfehlung für den Arbeitsmarkt
reagiert werden soll, scheinen sich wichtige Reformen in diesem Bereich zu
verzögern. Das Wirtschaftspartnerschaftsprogramm enthält zwar ausführliche
Informationen zu allen Maßnahmen, geht jedoch nicht auf die spezifischen
Herausforderungen und Risiken bei der Umsetzung ein. Die Niederlande werden
daher ersucht, im kommenden nationalen Reformprogramm und im neuen
Stabilitätsprogramm weitere Angaben zur Umsetzung der geplanten Reformen zu
machen und dafür Sorge zu tragen, dass bei der Befolgung der länderspezifischen
Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters Fortschritte erzielt werden.
Die Kommission und der Rat werden die Durchführung der Reformen im Zusammenhang
mit dem Europäischen Semester überwachen. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.