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Document 52013PC0904
Proposal for a COUNCIL OPINION on the Economic Partnership Programme of France
Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm Frankreichs
Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm Frankreichs
/* COM/2013/0904 final - 2013/0394 (NLE) */
Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm Frankreichs /* COM/2013/0904 final - 2013/0394 (NLE) */
2013/0394 (NLE) Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm
Frankreichs
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag
über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die
Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
21. Mai 2013[1] über
gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über
die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger
Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, insbesondere auf
Artikel 9 Absatz 4, auf Vorschlag der
Europäischen Kommission, in Erwägung
nachstehender Gründe: (1) Der Stabilitäts- und
Wachstumspakt ist auf die Gewährleistung von Haushaltsdisziplin in der gesamten
Union ausgerichtet und bildet den Rahmen für die Vermeidung und Korrektur
übermäßiger öffentlicher Defizite. Er beruht auf dem Ziel einer gesunden
öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für
Preisstabilität und ein solides, nachhaltiges Wachstum, das auf einem stabilen
Finanzsystem fußt, was zur Verwirklichung der Ziele der Union für nachhaltiges
Wachstum und Beschäftigung beiträgt. (2) Die Verordnung (EU)
Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und
Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung
der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet
enthält Bestimmungen, mit denen die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten im
Euro-Währungsgebiet verstärkt überwacht und sichergestellt werden soll, dass
die nationalen Haushaltspläne mit den wirtschaftspolitischen Leitlinien
vereinbar sind, die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des
Europäischen Semesters veröffentlicht wurden. Da rein haushaltspolitische
Maßnahmen möglicherweise nicht ausreichen, um eine dauerhafte Korrektur des
übermäßigen Defizits zu bewirken, können zusätzliche politische Maßnahmen und
Strukturreformen erforderlich sein. (3) Artikel 9 der Verordnung
(EU) Nr. 473/2013 enthält die Modalitäten für
Wirtschaftspartnerschaftsprogramme, die von Mitgliedstaaten des
Euro-Währungsgebiets einzureichen sind, die sich in einem Defizitverfahren befinden.
Das sollte einen Fahrplan mit Maßnahmen für eine wirksame und dauerhafte
Korrektur des übermäßigen Defizits enthalten und die wichtigsten
haushaltspolitischen Strukturreformen, insbesondere im Hinblick auf
Besteuerung, Renten- und Gesundheitssysteme und den Haushaltsrahmen darlegen,
was für eine nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits entscheidend ist. (4) Am 27. April 2009
erließ der Rat eine Entscheidung nach Artikel 104 Absatz 6
EG-Vertrag, mit dem gegen Frankreich ein Defizitverfahren eingeleitet wurde. Am
21. Juni 2013 verabschiedete der Rat eine geänderte Empfehlung nach
Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) im Zusammenhang mit einem Defizitverfahren, das vor
Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 eingeleitet wurde. In diesem
Zusammenhang wurde Frankreich aufgefordert, bis zum 1. Oktober 2013 ein
Wirtschaftspartnerschaftsprogramm vorzulegen. (5) Am 1. Oktober 2013,
d. h. innerhalb der in Artikel 9 Absatz 3 und Artikel 17
Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 festgelegten Frist, legte
Frankreich der Kommission und dem Rat ein Wirtschaftspartnerschaftsprogramm
vor, in dem insbesondere auf die finanzpolitischen Strukturreformen eingegangen
wird, mit denen eine wirksame und dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits
erreicht werden soll. Das Wirtschaftspartnerschaftsprogramm umfasst Maßnahmen
zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen, die der Rat am 9. Juli
2013 an Frankreich gerichtet hat: i) Gewährleistung der langfristigen
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen (Empfehlung 1) und Vereinfachung
des Steuersystems (Empfehlung 5), ii) Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
durch Maßnahmen zur Senkung der Arbeitskosten (Empfehlung 2), Verbesserung
des Geschäftsumfelds (Empfehlung 3) und Förderung des Wettbewerbs (Empfehlung 4)
sowie iii) Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Segmentierung des
Arbeitsmarkts (Empfehlung 6). (6) Das
Wirtschaftspartnerschaftsprogramm konzentriert sich auf Maßnahmen, die – mit
sehr wenigen Ausnahmen – entweder bereits umgesetzt worden sind oder kurz vor
der Verabschiedung stehen. Es bietet eine kurze Übersicht über die politische
Strategie der Regierung für den Zeitraum bis 2015, d. h. der Frist für die
Korrektur des übermäßigen Defizits. Folgende finanzpolitische Strukturreformen
sind von Frankreich bereits durchgeführt worden oder in Planung: i) Maßnahmen
zur Reduzierung des gesamtstaatlichen Defizits, insbesondere durch Bemühungen
zur Eindämmung des Ausgabenwachstums, ii) Einrichtung eines unabhängigen
Finanzrats, iii) Reform des Rentensystems, iv) Vereinfachung des Steuersystems
und (v) Senkung der Arbeitskosten. Weitere Strukturreformen zur Förderung von
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, die indirekte Auswirkungen auf den
Defizitabbau haben, umfassen: i) Förderung der Innovations- und Exportkapazität
von Unternehmen, ii) Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs und der Effizienz
in den netzgebundenen und einigen reglementierten Wirtschaftszweigen, iii)
Reform des Arbeitsmarktes und iv) Förderung der Beschäftigung junger Menschen. (7) Im Hinblick auf die
öffentlichen Finanzen wird mit den Maßnahmen versucht, die in der Empfehlung
des Rates vom 21. Juni 2013 festgelegten Zielvorgaben für das
Gesamtdefizit zu erreichen, indem gezielte Bemühungen zur Eindämmung des
Ausgabenwachstums, u. a. im Gesundheitswesen, unternommen werden. Zu
diesem Zweck sind im Rahmen der laufenden Ausgabenüberprüfung eine Reihe
öffentlicher Politikbewertungen durchgeführt worden, die konkrete Vorschläge
hervorgebracht haben; die erwarteten Einsparungen sind jedoch nicht
systematisch quantifiziert worden. Außerdem betrifft ein Teil der bislang
angekündigten Maßnahmen die Einschränkung und/oder die Abschaffung von Steuer-
und Sozialabgabenbefreiungen, die jedoch eher die Steuerlast erhöhen als die
Ausgaben verringern. Allgemein bleibt abzuwarten, inwieweit die Ausgabenüberprüfung
tatsächlich zu umfangreichen Reformen der Regierungspolitik, des
Tätigkeitsbereichs des öffentlichen Sektors und der Formen der Erbringung
öffentlicher Dienstleistungen führt. Die Regierung hat darüber hinaus auch eine
Dezentralisierungsreform eingeleitet, in deren Rahmen die Zuständigkeiten der
kommunalen und zentralstaatlichen Ebene geklärt werden sollen, um die Ausgaben
der Kommunen effizienter zu gestalten. Es ist derzeit jedoch unklar, ob dieser
Prozess in der Tat zur Rationalisierung der Ausgaben auf kommunaler Ebene
beitragen wird, und die erwarteten Einsparungen sind noch nicht quantifiziert
worden. Neben den bedeutenden, für 2014 angestrebten Einsparungen enthält das
Wirtschaftspartnerschaftsprogramm nur wenig Informationen zu Maßnahmen zur
mittel- bis langfristigen Verbesserung der Kosteneffizienz im Gesundheitswesen,
einschließlich der Arzneimittelausgaben, was aufgrund des prognostizierten
Anstiegs dieser Ausgaben nötig wäre. (8) Die Verwaltung der
öffentlichen Finanzen ist insbesondere durch die Schaffung eines Finanzrats
(Haut Conseil des finances publiques) verbessert worden. Der Finanzrat, eine
unabhängige, per Gesetz eingerichtete Behörde, gibt Stellungnahmen zu dem
makroökonomischen Szenario, das den Übersichten über die Haushaltsplanung und
den Stabilitätsprogrammen zugrundeliegt, sowie zur Vereinbarkeit der jährlichen
Haushaltsziele mit der mehrjährigen haushaltspolitischen Strategie ab.
Entsprechend hat der Finanzrat eine Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm, das
Frankreich am 30. April 2013 vorgelegt hat, sowie zu der Übersicht über
die Haushaltsplanung abgegeben. (9) Es kann davon ausgegangen
werden, dass die geplante Rentenreform einen Beitrag zur langfristigen
Tragfähigkeit des Rentensystems leisten wird. Die Maßnahmen bis 2020
konzentrieren sich vor allem auf die Einnahmenseite. Insbesondere ist eine
Anhebung der Sozialbeiträge sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber
geplant – eine Maßnahme, vor der der Rat gewarnt hatte. Die Regierung hat
zugesagt, die Auswirkungen der geplanten Rentenreform auf die Arbeitskosten im
Jahr 2014 durch eine Senkung der Familienzulagen auszugleichen. Von 2020 bis
2035 wird der für eine Vollrente erforderliche Beitragszeitraum schrittweise auf
43 Jahre erhöht. Die geplante Reform schafft es nicht, die
Ratsempfehlungen voll umzusetzen, da die vorgesehenen Maßnahmen bis 2020
voraussichtlich nur zu einer Halbierung der Finanzierungslücke im Rentensystem
führen werden. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der
Anwendungsbereich der Ruhegehaltsregelungen für den öffentlichen Sektor und die
entsprechenden besonderen Vorschriften noch nicht überarbeitet worden sind.
Hinzu kommt, dass die Finanzierungslücke des Rentensystems bis 2020 sogar noch höher
ausfallen könnte als erwartet, wenn sich das der Reform zugrundeliegende
makroökonomische Szenario als allzu optimistisch erweist; dies ist angesichts
der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklungen nicht ganz auszuschließen. Die
Haushaltskosten der geplanten Maßnahmen, um anstrengenden Tätigkeiten besser
Rechnung zu tragen, sind sehr ungewiss und stellen ein weiteres Risiko im
Hinblick auf die finanziellen Aussichten für das Rentensystem dar. (10) Es sind weitere Anstrengungen
zur Vereinfachung und Steigerung der Effizienz des Steuersystems unternommen
worden, indem Steuervergünstigungen weiter abgebaut und Vorschläge zur Erhöhung
der Umweltsteuern unterbreitet wurden. Darüber hinaus sind neben den bereits im
Jahr 2013 erlassenen Maßnahmen, deren Wirkung 2014 noch stärker spürbar werden
wird, in der Übersicht über die Haushaltsplanung keine weiteren Maßnahmen
enthalten, mit denen die Begünstigung von Fremdfinanzierung in der
Unternehmensbesteuerung weiter reduziert wird. Änderungen der Übersicht über die
Haushaltsplanung, die vorgenommen wurden, nachdem die Übersicht der Kommission
und dem Rat übermittelt wurde, werden de facto zu einem höheren
gesetzlich vorgeschriebenen Körperschaftsteuersatz für große Unternehmen
führen, was der Empfehlung des Rates zur Reduzierung der gesetzlich
vorgeschriebenen Steuersätze bei gleichzeitiger Verbreiterung der Besteuerungsgrundlage
widerspricht. Während sich die Mehrwertsteuer, wie im Dezember 2012
beschlossen, ab Januar 2014 ändern wird, enthält das Wirtschaftspartnerschaftsprogramm
keinerlei Informationen zu Maßnahmen zur stärkeren Heranführung der reduzierten
Mehrwertsteuersätze an den Regelsatz, wie vom Rat empfohlen wurde. Der Aufschub
einer Ökosteuer für Lastkraftwagen, die von der Regierung am 29. Oktober
angekündigt worden war, scheint im Widerspruch zu den im
Wirtschaftspartnerschaftsprogramm dargelegten Bemühungen zur Erhöhung der
Umweltsteuern zu stehen. (11) Es ist davon auszugehen, dass
die Maßnahmen der Regierung zur Steigerung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit
den Anstieg der Arbeitskosten ausgleichen werden, der mit den seit 2010
erlassenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen verbunden ist. Insbesondere durch
die im Dezember 2012 verabschiedete Steuergutschrift für mehr
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (crédit d’impôt pour la compétitivité et
l’emploi – CICE) werden die Arbeitskosten für Arbeitnehmer, die bis zum
zweieinhalbfachen des Mindestlohns verdienen, deutlich verringert. Neben der
Zusage, die Auswirkungen der geplanten Rentenreform im Jahr 2014 auszugleichen,
hat die Regierung eine bevorstehende Reform der Finanzierung des
Sozialversicherungssystems angekündigt, in deren Rahmen die Einnahmen
diversifiziert und die Auswirkungen auf die Arbeitskosten verringert werden
sollen. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen jedoch nur wenig Informationen zu den
Einzelheiten dieser Reform vor. (12) Das
Wirtschaftspartnerschaftsprogramm umfasst eine Reihe von Strukturreformen, mit
denen Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Arbeitslosigkeit
bekämpft werden sollen. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, hat die
Regierung Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für
innovative Projekte und zur Unterstützung von Exportunternehmen ergriffen.
Ferner sind Initiativen zur Vereinfachung der Beziehungen zwischen Unternehmen
und der Verwaltung eingeleitet worden. Darüber hinaus werden im
Wirtschaftspartnerschaftsprogramm gezielte Maßnahmen zur Belebung des
Wettbewerbs in bestimmten reglementierten Wirtschaftszweigen (z. B.
Notare, Rechnungsprüfer) genannt. Diese Maßnahmen setzen die länderspezifischen
Empfehlungen, in denen eine ehrgeizige Reform des Dienstleistungssektors
gefordert wurde, jedoch nicht vollständig um. Auch eine Reform des
Eisenbahnsystems wird im Wirtschaftspartnerschaftsprogramm vorgestellt. Während
mit dieser Reform die Effizienz des Eisenbahnsystems gesteigert werden soll,
trägt sie jedoch nicht zur Öffnung der Personenbeförderung im Inland für den
Wettbewerb bei, wie in den länderspezifischen Empfehlungen gefordert wurde. Im
Wirtschaftspartnerschaftsprogramm werden ferner bedeutende Maßnahmen zur
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vorgestellt, von denen die meisten zum
Zeitpunkt der Empfehlung des Rates jedoch bereits bekannt waren. Das Gesetz vom
14. Juni 2013 zur Arbeitsplatzsicherung, die spezifischen Maßnahmen zur
Förderung der Beschäftigung junger Menschen und älterer Arbeitnehmer sowie die
anstehende Reform der Berufsausbildung und Lehre sind positive Schritte zur
Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarktes und erhöhen somit das
Wachstumspotenzial Frankreichs. Im Gegenzug sind die Verhandlungen über die
Arbeitslosenversicherung auf 2014 verschoben worden. NIMMT WIE FOLGT STELLUNG: Das
Wirtschaftspartnerschaftsprogramm Frankreichs, das der Kommission und dem Rat
am 1. Oktober 2013 vorgelegt wurde, umfasst eine Reihe finanzpolitischer
Strukturreformen, die zum Teil angemessen sind, eine wirksame und nachhaltige
Korrektur des übermäßigen Defizits zu erreichen. Das
Wirtschaftspartnerschaftsprogramm bietet einen umfassenden Überblick über die
Maßnahmen, die bereits vor der Empfehlung des Rates vom 9. Juli erlassen
wurden. Ferner beinhaltet es Informationen zu weiteren Reformen, die bis zum
Zeitpunkt der Einreichung des Wirtschaftspartnerschaftsprogramms eingeleitet
wurden. Diese werden jedoch nicht ausreichen, um die haushaltspolitischen und
strukturellen Ungleichgewichte auszugleichen. Ferner sind nur wenige
Einzelheiten zu den als Reaktion auf die Empfehlung des Rates geplanten
Reformen übermittelt worden. Der Vorschlag der Regierung für eine Rentenreform
wird zwar zur Verringerung des Defizits des Rentensystems beitragen, aber
allein nicht ausreichen, um das Defizit bis 2020 vollständig abzubauen, denn
insbesondere bei der Altersversorgung für öffentlich Bedienstete und Mitarbeiter
zahlreicher staatlich kontrollierter Unternehmen werden bis 2020
voraussichtlich noch immer erhebliche Defizite anfallen, und zudem erscheint
das zugrundeliegende makroökonomische Szenario zu optimistisch. Die laufende Ausgabenüberprüfung
hat bisher nur begrenzte Ergebnisse geliefert, und es bleibt abzuwarten,
inwieweit sie zu nennenswerten Einsparungen führen wird. Ob die geplante
Dezentralisierungsreform zu einer Verbesserung der Koordinierung zwischen der
kommunalen, regionalen und nationalen Ebene führen und erhebliche Einsparungen
für die Regierung insgesamt bewirken wird, ist ebenfalls unklar. Das
Wirtschaftspartnerschaftsprogramm liefert nur wenig Informationen zu Maßnahmen,
mit denen der erwartete mittel- bis langfristige Anstieg der öffentlichen
Gesundheitsausgaben bewältigt werden kann. Darüber hinaus scheinen einige der
jüngsten Entscheidungen der Regierung im Bereich der Besteuerung der Empfehlung
des Rates zuwiderzulaufen und Ungewissheit im Hinblick auf die Strategie der
Regierung zu schaffen. Schließlich müssen die Maßnahmen, mit denen die
Regierung ihre Zusage zur Senkung der Arbeitskosten untermauert, genauer
definiert werden. Zwar sind die bereits verabschiedeten Reformen willkommene
Schritte in die richtige Richtung, aber es sind weitere Maßnahmen zum Ausgleich
der haushaltspolitischen und strukturellen Ungleichgewichte erforderlich, um
auf möglichst wirksame Weise zu einer dauerhaften Korrektur des übermäßigen
Defizits und langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beizutragen.
Daher wird Frankreich aufgefordert, im Rahmen des bevorstehenden nationalen
Reformprogramms und des Stabilitätsprogramms zusätzliche Angaben zu seinen
Reformbemühungen zur Steigerung der Effizienz der öffentlichen Ausgaben in
allen Teilsektoren des Staates und insbesondere zur besseren Koordinierung und
zu zusätzlichen Einsparungen zwischen der zentralstaatlichen und der kommunalen
Ebene zu machen. Maßnahmen zur Steigerung der Kosteneffizienz im
Gesundheitswesen sowie Maßnahmen, mit denen vermieden werden soll, dass sich
die projizierten Defizite der Altersversorgung für den öffentlichen Sektor auf
das gesamtstaatliche Defizit auswirken, bedürfen noch einer näheren
Erläuterung. Ferner sind zusätzliche Informationen zu den geplanten Maßnahmen
zur weiteren Senkung der Arbeitskosten sowie ganz allgemein zu weiteren
angestrebten Strukturreformen, mit denen die Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft
und das Wachstumspotenzial gesteigert werden sollen, erforderlich. Die
Kommission und der Rat begleiten die Umsetzung der Reformen im Rahmen des
Europäischen Semesters. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.