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Document 52013JC0001
JOINT COMMUNICATION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Cybersecurity Strategy of the European Union: An Open, Safe and Secure Cyberspace
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union – ein offener, sicherer und geschützter Cyberraum
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union – ein offener, sicherer und geschützter Cyberraum
/* JOIN/2013/01 final */
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union – ein offener, sicherer und geschützter Cyberraum /* JOIN/2013/01 final */
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN
AUSSCHUSS DER REGIONEN Cybersicherheitsstrategie der Europäischen
Union – ein offener, sicherer und geschützter
Cyberraum 1. Einleitung 1.1. Hintergrund Der Einfluss des
Internets und generell des Cyberraums auf alle Teile der Gesellschaft war in
den letzten zwanzig Jahren enorm. Unser Alltag, die Gewährleistung unserer
Grundrechte, das gesellschaftliche Leben und die Wirtschaft sind davon
abhängig, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien nahtlos
funktionieren. Der offene und freie Cyberraum hat überall in der Welt zur
politischen und sozialen Integration beigetragen, Schranken zwischen Ländern,
Gemeinschaften und Bürgern beseitigt und so die Interaktion und den Austausch
von Informationen und Ideen weltweit ermöglicht. Er war ein Forum für die
Ausübung der Meinungsfreiheit und anderer Grundrechte und hat die Menschen in
ihrem Streben nach einer demokratischen und gerechteren Gesellschaft
entscheidend unterstützt – am sichtbarsten war dies während des „arabischen
Frühlings“. Damit der
Cyberraum auch in Zukunft durch Offenheit und Freiheit geprägt bleibt, sollten
„online“ dieselben Normen, Grundsätze und Werte gelten, für die die EU auch
„offline“ eintritt. Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit müssen auch
im Cyberraum geschützt werden. Unsere Freiheit
und unser Wohlstand beruhen in immer stärkeren Maße auf einem robusten und
innovativen Internet, das auch weiterhin florieren wird, wenn durch
Innovationen des Privatsektors und die Zivilgesellschaft eine entsprechende
Wachstumsdynamik geschaffen wird. Voraussetzung für die Freiheit im
Online-Umfeld sind jedoch auch die technische Sicherheit und die
Gefahrenabwehr. Der Cyberraum sollte vor Sicherheitsvorfällen, böswilligen
Aktivitäten und Missbrauch geschützt werden. Die Regierungen haben bei der
Gewährleistung eines freien und sicheren Cyberraums eine wichtige Rolle zu
spielen. Sie müssen seine Zugänglichkeit und Offenheit sicherstellen, die
Grundrechte online respektieren und schützen und die Zuverlässigkeit und
Interoperabilität des Internets aufrechterhalten. Große Teile des Cyberraums
befinden sich jedoch im Besitz von Privatunternehmen und werden von diesen
betrieben, daher müssen diesbezügliche Initiativen, wenn sie erfolgreich sein
sollen, die führende Rolle des Privatsektors anerkennen. Die Informations-
und Kommunikationstechnologien bilden inzwischen die Basis unseres
Wirtschaftswachstums und stellen eine kritische Ressource dar, auf die sich
sämtliche Wirtschaftssektoren stützen. Sie sind die Grundlage für die komplexen
Systeme, von denen zentrale Sektoren unserer Volkswirtschaften wie Finanzen,
Gesundheit, Energie und Verkehr abhängig sind. Viele Geschäftsmodelle gehen im
Übrigen von der ununterbrochenen Verfügbarkeit des Internets und einem
reibungslosen Funktionieren der Informationssysteme aus. Durch die
Vollendung des digitalen Binnenmarktes könnte Europa sein BIP um fast 500 Mrd. EUR
jährlich steigern[1],
d. h. um durchschnittlich 1000 EUR für jeden Bürger. Damit die damit
verbundenen Technologien wie elektronische Zahlungen, Cloud-Computing oder die
Maschine-Maschine-Kommunikation[2]
sich durchsetzen können, muss bei den Bürgern das entsprechende Vertrauen
vorhanden sein. Leider hat eine Eurobarometer-Umfrage 2012[3] ergeben, dass fast ein Drittel
der Europäer dem Internet bei der Erledigung von Bankoperationen oder Käufen
nicht trauen. Eine überwältigende Mehrheit gab ferner an, aus
Sicherheitsgründen online keine persönlichen Daten preiszugeben. In der EU war
bereits mehr als jeder zehnte Internetnutzer Opfer von Online-Betrug. In den
vergangenen Jahren wurden zum einen die enormen Vorteile der Digitalisierung,
zum anderen aber auch die Anfälligkeit des digitalen Umfelds deutlich.
Vorsätzlich ausgelöste oder unbeabsichtigte Sicherheitsvorfälle im Cyberraum[4] nehmen mit alarmierender
Geschwindigkeit zu; sie könnten die Bereitstellung grundlegender, für die
Bürger selbstverständlicher Dienste (Wasserversorgung, Gesundheitsfürsorge,
Strom, Mobilfunk) stören. Die Bedrohungen können auf unterschiedliche Ursachen
zurückzuführen sein: Sie können kriminell oder politisch motiviert sein, oder
es kann sich um terroristische oder staatlich unterstützte Anschläge,
Naturkatastrophen oder unbeabsichtigte Fehler handeln. Die EU-Wirtschaft
hat bereits heute unter der Cyberkriminalität[5]
gegen Privatunternehmen und Privatpersonen zu leiden. Cyberstraftäter setzen
immer raffiniertere Methoden ein, um sich in Informationssysteme einzuschleusen,
wichtige Daten zu entwenden oder Unternehmen zu erpressen. Die Zunahme der
Wirtschaftsspionage und staatlich unterstützter Aktivitäten im Cyberraum führt
zu einer neuen Art der Bedrohung für staatliche Stellen und für Unternehmen in
der EU. In Ländern
außerhalb der EU kann es auch vorkommen, dass Regierungen den Cyberraum zur
Überwachung und Kontrolle ihrer Bürger missbrauchen. Die EU kann solchem
Missbrauch entgegenwirken, indem sie die Freiheit des Internets unterstützt und
die Wahrung der Grundrechte im Internet gewährleistet. Aus all diesen
Gründen haben Regierungen weltweit begonnen, Cybersicherheitsstrategien zu
entwickeln und den Cyberraum als international immer wichtigeres Thema zu
behandeln. Es ist an der Zeit, dass die EU ihre Maßnahmen in diesem Bereich
verstärkt. Dieser Vorschlag für eine Cybersicherheitsstrategie der Europäischen
Union wird von der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen-
und Sicherheitspolitik („Hohe Vertreterin“) gemeinsam vorgelegt. Er enthält die
einschlägigen Zukunftsvorstellungen der EU, klärt Aufgaben und Zuständigkeiten
und beschreibt die erforderlichen Maßnahmen. Grundlage ist hierbei der
umfassende und wirksame Schutz der Rechte der Bürger und deren umfassende und
wirksame Förderung, um so das Online-Umfeld in der EU zum weltweit sichersten
zu machen. 1.2. Grundlagen der
Cybersicherheit Das
grenzübergreifende und vielschichtige Internet wurde zu einer der
wirkungsvollsten Triebkräfte für den globalen Fortschritt, die ohne staatliche
Aufsicht oder Regulierung auskommen. Der Privatsektor sollte zwar weiterhin
beim Ausbau und der routinemäßigen Verwaltung des Internets eine führende Rolle
spielen, es wird jedoch immer deutlicher, dass Vorgaben in Bezug auf
Transparenz, Verantwortlichkeiten und Sicherheit notwendig sind. In dieser
Strategie werden die Grundsätze erläutert, auf die sich die
Cybersicherheitspolitik in der EU und auf internationaler Ebene stützt. Die Grundwerte
der EU gelten in der digitalen Welt ebenso wie in der realen Welt. Im Cyberraum
gelten dieselben Gesetze und Normen wie in anderen Lebensbereichen. Schutz der
Grundrechte, der Meinungsfreiheit, der personenbezogenen Daten und der
Privatsphäre Die Sicherheit im
Cyberraum kann nur zufriedenstellend und wirksam gewährleistet werden, wenn sie
auf den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten
Grundrechten und Grundfreiheiten und auf den Grundwerten der EU basiert. Die
Rechte des Einzelnen können ihrerseits nur geschützt werden, wenn Netze und
Systeme sicher sind. Bei jeder Weitergabe von Informationen im Interesse der
Cybersicherheit müssen – soweit es um personenbezogene Daten geht – die
EU-Datenschutzvorschriften eingehalten und die Rechte des Einzelnen in diesem
Zusammenhang umfassend berücksichtigt werden. Allgemeine
Zugänglichkeit Ein
eingeschränkter Internetzugang oder gar kein Zugang sowie
Computer-Analphabetismus sind angesichts der Allgegenwart der digitalen Welt in
allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens von Nachteil für den Bürger.
Jeder sollte Zugang zum Internet und zu einem uneingeschränkten
Informationsangebot haben. Die Integrität und die Sicherheit des Internets
müssen im Interesse eines sicheren Zugangs für alle garantiert sein. Partizipative,
demokratische und effiziente Verwaltung Die digitale Welt
wird nicht von einer einzigen Instanz kontrolliert. An der routinemäßigen
Verwaltung der Internetressourcen, -protokolle und -standards sowie an der
Weiterentwicklung des Internets sind vielmehr zahlreiche Interessenträger
beteiligt, von denen viele nicht staatliche Einrichtungen mit kommerziellen
Interessen sind. Die EU hebt erneut die Bedeutung aller Beteiligten des
derzeitigen Internetverwaltungsmodells hervor und unterstützt die derzeitige
Vorgehensweise, bei der viele Interessenträger einbezogen werden[6]. Gemeinsame
Verantwortung im Interesse der Sicherheit Die zunehmende
Abhängigkeit von den Informations- und Kommunikationstechnologien in allen
Bereichen des Lebens hat zu Anfälligkeiten geführt, die genau umrissen,
eingehend analysiert und behoben bzw. reduziert werden müssen. Alle relevanten
Akteure, ob es sich nun um Behörden, den Privatsektor oder einzelne Bürger
handelt, müssen diese gemeinsame Verantwortung anerkennen, Maßnahmen zu ihrem
eigenen Schutz ergreifen und gegebenenfalls auf koordinierte Weise reagieren,
um die Cybersicherheit zu stärken. 2. Strategische Prioritäten und Maßnahmen Die EU sollte zum
Nutzen aller ein möglichst freies und sicheres Online-Umfeld bewahren. Es wird
anerkannt, dass die Gefahrenabwehr im Cyberraum vor allem Aufgabe der
Mitgliedstaaten ist; dennoch werden in dieser Strategie spezifische Maßnahmen
vorgeschlagen, die die Gesamtsicherheit in der EU erhöhen können. Dabei handelt
es sich sowohl um kurzfristige als auch um langfristige Maßnahmen, die sich auf
unterschiedliche strategische Instrumente[7]
und Akteure (EU-Organe, Mitgliedstaaten, Industrie) stützen. Die im Rahmen der
vorliegenden Strategie dargelegten Zielvorstellungen der EU können in fünf
strategischen Prioritäten zusammengefasst werden, mit denen die oben
beschriebenen Herausforderungen angegangen werden: ·
Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen ·
drastische Eindämmung der Cyberkriminalität ·
Entwicklung einer Cyberverteidigungspolitik und von
Cyberverteidigungskapazitäten im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik (CSDP) ·
Entwicklung der industriellen und technischen
Ressourcen für die Cybersicherheit ·
Entwicklung einer einheitlichen Cyberraumstrategie
der EU auf internationaler Ebene und Förderung der Grundwerte der EU. 2.1. Widerstandsfähigkeit
gegenüber Cyberangriffen Zur Stärkung der
Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen in der EU müssen Behörden und
Privatsektor Kapazitäten aufbauen und wirksam zusammenarbeiten. Auf der
Grundlage der positiven Ergebnisse der bisherigen Maßnahmen[8] können weitere EU-Maßnahmen
dazu beitragen, insbesondere die grenzübergreifenden Risiken und Bedrohungen im
Cyberraum einzudämmen und in Notfällen auf koordinierte Weise zu reagieren.
Hierdurch wird die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sehr
unterstützt und die innere Sicherheit der EU gestärkt. Europa wird ohne
beträchtliche Anstrengungen im öffentlichen und im privaten Bereich zum Ausbau
der Kapazitäten, zur Aufstockung der Ressourcen und zur Verbesserung der
Prozesse im Hinblick auf die Prävention, Erkennung und Bewältigung von
Sicherheitsvorfällen im Cyberraum weiterhin Angriffsflächen bieten. Daher hat
die Kommission eine Strategie für die Netz- und Informationssicherheit (NIS)
entwickelt[9].
Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)
wurde 2004 eingerichtet[10];
derzeit erörtern Rat und Parlament eine neue Verordnung zur Stärkung der ENISA
und zur Aktualisierung ihres Auftrags[11].
Außerdem ist in der Rahmenrichtlinie für die elektronische Kommunikation[12] vorgeschrieben, dass Anbieter
elektronischer Kommunikationsnetze oder ‑dienste angemessene Maßnahmen
zur Beherrschung der Risiken für die Sicherheit ihrer Netze ergreifen und
signifikante Sicherheitsverletzungen melden. Gemäß den
EU-Datenschutzvorschriften[13]
müssen ferner die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen dafür sorgen, dass
Datenschutzvorschriften eingehalten und Schutzmaßnahmen, einschließlich
Sicherheitsmaßnahmen, ergriffen werden; im Bereich öffentlich zugänglicher
elektronischer Kommunikationsdienste müssen sie außerdem den zuständigen
nationalen Behörden Vorfälle melden, bei denen der Schutz personenbezogener
Daten verletzt wurde. Trotz einiger
Fortschritte aufgrund freiwilliger Verpflichtungen bestehen in der EU noch
Mängel, insbesondere in Bezug auf die nationalen Kapazitäten, die Koordinierung
bei grenzübergreifenden Sicherheitsvorfällen und die Einbeziehung und
Abwehrbereitschaft des Privatsektors. Gleichzeitig mit dieser Strategie wird
ein Vorschlag für einen Rechtsakt vorgelegt, der folgende Ziele
verfolgt: ·
die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für
die NIS auf nationaler Ebene, aufgrund deren die Mitgliedstaaten verpflichtet
wären, für die NIS zuständige nationale Behörden zu benennen, ein gut
funktionierendes CERT (IT-Notfallteam/Computer Emergency Response Team)
einzurichten sowie eine nationale NIS-Strategie und einen nationalen
NIS-Kooperationsplan aufzustellen. Der Kapazitätsaufbau und die Koordinierung
betrifft auch die EU-Organe: 2012 wurde ein ständiges IT-Notfallteam („CERT-EU“)
eingerichtet, das für die Sicherheit der IT-Systeme der Organe, Einrichtungen
und sonstigen Stellen der EU zuständig ist; ·
die Einrichtung koordinierter Mechanismen für
Prävention, Erkennung, Folgenminderung und Reaktion, um Informationsaustausch
und Amtshilfe zwischen den für die NIS zuständigen nationalen Behörden zu
ermöglichen. Die nationalen NIS-Behörden werden aufgefordert, eine angemessene
EU-weite Zusammenarbeit zu gewährleisten, insbesondere auf der Grundlage eines
NIS-Kooperationsplans, der für den Umgang mit grenzübergreifenden
Cybervorfällen konzipiert ist. Diese Zusammenarbeit wird sich auch auf die
Fortschritte im Rahmen des Europäischen Forums der Mitgliedstaaten (EFMS)[14] stützen, in dem produktive
Diskussionen und ein nützlicher Austausch zur staatlichen NIS-Politik
stattgefunden haben und das in die Kooperationsmechanismen integriert werden
kann, sobald diese existieren; ·
Verbesserung der Abwehrbereitschaft und der
Beteiligung des Privatsektors. Da der überwiegende Teil der Netz- und Informationssysteme
im Besitz von Privatunternehmen ist und von diesen betrieben wird, ist eine
stärkere Einbeziehung des Privatsektors bei der Förderung der Cybersicherheit
von höchster Bedeutung. Der Privatsektor sollte selbst technische Kapazitäten
zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen entwickeln und
sektorübergreifend bewährte Praktiken austauschen. Die von der Industrie für
die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle, die Ermittlung der Ursachen und die
Durchführung cyberforensischer Untersuchungen entwickelten Instrumente sollten
vom öffentlichen Sektor genutzt werden können. Für die Akteure
der Privatwirtschaft gibt es immer noch keine wirksamen Anreize, zuverlässige
Daten über Auftreten oder Auswirkungen von NIS-Vorfällen zu liefern, eine
Risikomanagementkultur zu schaffen oder in Sicherheitsmaßnahmen zu investieren.
Mit dem vorgeschlagenen Rechtsakt soll daher sichergestellt werden, dass die
Akteure in einigen wichtigen Bereichen (Energie, Verkehr, Banken, Börsen,
Betreiber von Infrastruktur für zentrale Internetdienste, öffentliche
Verwaltungen) ihre Risiken im Bereich der Cybersicherheit einschätzen, durch
ein angemessenes Risikomanagement dafür sorgen, dass Netze und
Informationssysteme zuverlässig und robust sind, und die ermittelten
Informationen den nationalen NIS-Behörden mitteilen. Die Einführung einer
Cybersicherheitskultur könnte die Geschäftsmöglichkeiten des Privatsektors
erweitern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen; die Cybersicherheit könnte so
zu einem Verkaufsargument werden. Die Akteure
würden den nationalen NIS-Behörden alle Vorfälle melden, die sich beträchtlich
auf die Kontinuität der wichtigsten Dienste und Warenlieferungen auswirken, die
von Netz- und Informationssystemen abhängig sind. Die für die NIS
zuständigen Behörden sollten zusammenarbeiten und Informationen mit anderen
Regulierungsstellen, insbesondere mit den für Datenschutz zuständigen Behörden,
austauschen. Die NIS-Behörden sollten ihrerseits die Strafverfolgungsbehörden
über die Sicherheitsvorfälle informieren, bei denen ein schwerwiegender
krimineller Hintergrund vermutet wird. Die nationalen NIS-Behörden sollten
ferner auf einer eigenen Website regelmäßig nicht geheime Informationen über
aktuelle Warnungen in Bezug auf Sicherheitsvorfälle und Risiken sowie über die
koordinierte Reaktion darauf veröffentlichen. Rechtliche Verpflichtungen
sollten den Aufbau einer informellen freiwilligen Zusammenarbeit nicht ersetzen
oder gar verhindern, die der Erhöhung der Sicherheit und dem Austausch von
Informationen und empfehlenswerten Verfahren dient. Dies gilt auch für die
Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Vor allem die
Europäische öffentlich-private Partnerschaft für Robustheit (European
Public-Private Partnership for Resilience/EP3R)[15] ist eine solide und sinnvolle
Plattform auf EU-Ebene und sollte weiter ausgebaut werden. Mit der Fazilität
„Connecting Europe“ (CEF)[16]
sollen wichtige Infrastrukturen finanziell unterstützt werden, die die
NIS-Kapazitäten der Mitgliedstaaten miteinander verbinden und so die EU-weite
Zusammenarbeit erleichtern. Schließlich sind
EU-weite Übungen für Cybervorfälle unbedingt erforderlich, um die
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen Mitgliedstaaten und
Privatsektor zu simulieren. Die erste derartige Übung unter Beteiligung der
Mitgliedstaaten wurde 2010 durchgeführt („Cyber Europe 2010“), die
zweite, an der auch der Privatsektor teilnahm, im Oktober 2012
(„Cyber Europe 2012“). Im November 2011 fand eine Planübung EU/USA
statt („Cyber Atlantic 2011“). Weitere Übungen sind für die nächsten
Jahre geplant, auch auf internationaler Ebene. Die Kommission wird · ihre Arbeiten zur Ermittlung von NIS-Anfälligkeiten europäischer kritischer Infrastrukturen und zur Förderung der Entwicklung robuster Systeme fortsetzen, die von der Gemeinsamen Forschungsstelle in enger Abstimmung mit den Behörden der Mitgliedstaaten sowie mit Eigentümern und Betreibern kritischer Infrastrukturen durchgeführt werden; · Anfang 2013 ein von der EU kofinanziertes Pilotprojekt[17] zur Bekämpfung von Botnets und Schadprogrammen einleiten, das den Rahmen für die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten, Privatunternehmen (z. B. Anbietern von Internetdiensten) und internationalen Partnern liefern soll. Die Kommission beauftragt die ENISA, · die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung leistungsfähiger nationaler Kapazitäten zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen zu entwickeln, insbesondere durch den Aufbau von Kompetenzen im Bereich der Sicherheit und Robustheit industrieller Steuerungssysteme und der Verkehrs- und Energieinfrastrukturen; · 2013 die Realisierbarkeit von ICS-CSIRT (Computer Security Incident Response Teams for Industrial Control Systems/Notfallteams für die IT-Sicherheit industrieller Steuerungssysteme) in der EU zu prüfen; · auch in Zukunft die Mitgliedstaaten und die EU-Organe bei der Durchführung regelmäßiger EU-weiter Übungen für Cybervorfälle zu unterstützen, die auch die Grundlage für die Beteiligung der EU an entsprechenden internationalen Übungen sein werden. Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, · den Vorschlag für eine Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union zügig zu verabschieden, in der es um die Kapazitäten und die Abwehrbereitschaft auf nationaler Ebene, die Zusammenarbeit auf EU-Ebene, die Einführung von Risikomanagementmethoden und den Informationsaustausch über die NIS geht; Die Kommission bittet die Industrie, · eine führende Rolle bei Investitionen in eine hohe Cybersicherheit zu übernehmen und in der Branche sowie mit den Behörden empfehlenswerte Vorgehensweisen zu entwickeln und einen Informationsaustausch einzuführen; Ziel ist der umfassende und wirksame Schutz von Vermögenswerten und Personen, insbesondere durch öffentlich-private Partnerschaften wie EP3R und Trust in Digital Life (TDL)[18]. Sensibilisierung Für die
Gewährleistung der Cybersicherheit sind alle gemeinsam verantwortlich. Die
Endnutzer spielen bei der Gewährleistung der Sicherheit von Netzen und
Informationssystemen eine entscheidende Rolle; ihnen müssen die Risiken, denen
sie sich online aussetzen, bewusst gemacht werden, und sie müssen in die Lage
versetzt werden, einfache Schutzmaßnahmen selbst zu ergreifen. Diesbezüglich gab
es in den letzten Jahren mehrere Initiativen, die fortgeführt werden sollten.
An den Sensibilisierungsmaßnahmen war insbesondere die ENISA beteiligt, die
Berichte veröffentlicht, Expertenworkshops organisiert und öffentlich-private
Partnerschaften aufgebaut hat. Auch Europol, Eurojust und die nationalen
Datenschutzbehörden sind in diesem Bereich aktiv. Im Oktober 2012
organisierte die ENISA gemeinsam mit einigen Mitgliedstaaten zum ersten Mal den
„European Cybersecurity Month“ (Monat der Cybersicherheit). Die
Sensibilisierung ist einer der Arbeitsbereiche der Arbeitsgruppe EU-USA
zur Cybersicherheit und Cyberkriminalität[19];
sie ist ferner ein wichtiger Aspekt des Programms für ein sicheres Internet[20] (Schwerpunkt: Sicherheit der
Kinder bei der Internetnutzung). Die Kommission beauftragt die ENISA, · 2013 einen Fahrplan für einen „Netz- und Informationssicherheits-Führerschein“ vorzuschlagen (Programm für eine freiwillige Zertifizierung, zur Förderung von Befähigungen und Kompetenzen der im IT-Bereich Tätigen, z. B. der Verwalter von Websites). Die Kommission wird · 2014 mit Unterstützung der ENISA einen Cybersicherheitswettbewerb veranstalten, bei dem Hochschulstudenten NIS-Lösungen vorschlagen sollen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf[21], · ab 2013 jedes Jahr mit Unterstützung der ENISA und unter Einbeziehung des Privatsektors einen „Monat der Cybersicherheit“ zu organisieren, um die Endnutzer für das Thema zu sensibilisieren. Ab 2014 findet in der EU und den USA gleichzeitig ein Monat der Cybersicherheit statt. · Verstärkung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich NIS-Ausbildung und Schulung durch die Einführung von NIS-Ausbildungsprogrammen in den Schulen bis 2014, von Ausbildungsmaßnahmen zur NIS, zur Entwicklung sicherer Software und zum Schutz personenbezogener Daten für Informatik-Studenten, sowie einer NIS-Grundausbildung für die Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen. Die Kommission bittet die Industrie, · auf allen Ebenen für die Cybersicherheit zu sensibilisieren, sowohl auf Unternehmensebene als auch im Kontakt mit Kunden. Die Unternehmen sollten insbesondere Möglichkeiten prüfen, wie Geschäftsführer und Leitungsorgane in Bezug auf die Gewährleistung der Cybersicherheit stärker in die Verantwortung genommen werden könnten. 2.2. Drastische Eindämmung der
Cyberkriminalität Je stärker die
Digitalisierung unserer Welt voranschreitet, umso mehr Möglichkeiten bieten
sich für Cyberkriminelle. Die Cyberkriminalität ist eine der
Kriminalitätsformen, deren Bedeutung derzeit am raschesten zunimmt; täglich
werden mehr als eine Million Menschen Opfer einer Online-Straftat.
Cyberkriminelle werden immer raffinierter und ihre Netze immer komplexer. Wir
benötigen geeignete Instrumente und Kapazitäten, um ihnen entgegenzutreten. Die
Cyberkriminalität ist sehr profitabel und mit geringen Risiken verbunden, denn
die Straftäter nutzen häufig die Anonymität der Internetdomänen.
Cyberkriminalität kennt keine Grenzen. Da das Internet die ganze Welt umspannt,
muss bei der Strafverfolgung gemeinsam, koordiniert und grenzübergreifend
vorgegangen werden, um dieser wachsenden Bedrohung Herr zu werden. Durchgreifende
und wirksame Rechtsvorschriften Die EU und ihre
Mitgliedstaaten brauchen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität durchgreifende
und wirksame Rechtsvorschriften. Das Übereinkommen des Europarats über
Computerkriminalität (auch: Budapester Übereinkommen) ist ein verbindliches
internationales Übereinkommen, das einen wirksamen Rahmen für die
Verabschiedung nationaler Rechtsvorschriften bildet. Die EU hat
bereits Vorschriften zur Cyberkriminalität erlassen, u. a die Richtlinie
zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von
Kindern sowie der Kinderpornografie[22].
Sie steht ferner vor der Verabschiedung einer Richtlinie über Angriffe gegen
Informationssysteme (insbesondere durch Botnetze). Die Kommission wird · die rasche Umsetzung und Anwendung der Richtlinien zur Cyberkriminalität sicherstellen, · die Mitgliedstaaten, die das Budapester Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität noch nicht ratifiziert haben, auffordern, dies zu tun und die Bestimmungen des Übereinkommens so rasch wie möglich umzusetzen. Verbesserung
der operativen Kapazitäten zur Bekämpfung der Cyberkriminalität Das
technologische Arsenal der Cyberkriminellen hat sich rasch weiterentwickelt,
und die Strafverfolgungsbehörden können diese Art von Straftaten nicht mit
veralteten Werkzeugen bekämpfen. Derzeit verfügen nicht alle Mitgliedstaaten
über die erforderlichen operativen Kapazitäten für eine wirksame Bekämpfung der
Cyberkriminalität. Alle Mitgliedstaaten müssen über effektive nationale Stellen
verfügen, die diese Straftaten bekämpfen. Die Kommission wird · über ihre Finanzierungsprogramme[23] die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung von Mängeln und dem Ausbau ihrer Kapazitäten zur Untersuchung und Bekämpfung der Cyberkriminalität unterstützen, Die Kommission wird außerdem Gremien unterstützen, die Forschungseinrichtungen/Hochschulen, Strafverfolgungsbehörden und Privatsektor zusammenführen, ähnlich den in einigen Mitgliedstaaten bereits existierenden Exzellenzzentren für die Bekämpfung der Cyberkriminalität, die von der Kommission finanziell unterstützt werden; · ihre Bemühungen um die Ermittlung empfehlenswerter Vorgehensweisen und der besten verfügbaren Technologien zur Bekämpfung der Cyberkriminalität mit den Maßnahmen der Mitgliedstaaten abstimmen, u. a. mit Unterstützung der JRC (z. B. bei der Entwicklung und Verwendung cyberforensischer Werkzeuge und bei der Analyse von Bedrohungen); · eng mit dem kürzlich eingerichteten Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3), Europol und Eurojust zusammenarbeiten, um die entsprechenden strategischen Konzepte mit den besten Vorgehensweisen im operativen Bereich in Einklang zu bringen. Bessere
Koordinierung auf EU-Ebene Die EU kann die
Arbeiten der Mitgliedstaaten dadurch ergänzen, dass sie die Koordinierung und
Zusammenarbeit erleichtert und Strafverfolgungs- und Justizbehörden sowie
Beteiligte des öffentlichen und des privaten Sektors innerhalb und außerhalb
der EU zusammenbringt. Die Kommission wird · das kürzlich eingerichtete Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) unterstützen, das als zentrale Anlaufstelle für den europaweit geführten Kampf gegen die Cyberkriminalität dienen soll. Das EC3 wird Analysen und Informationen liefern, Untersuchungen unterstützen, hochwertige forensische Arbeiten ausführen, die Zusammenarbeit erleichtern, Kanäle für den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, dem Privatsektor und anderen Akteuren bereitstellen und mit der Zeit als Sprachrohr der Strafverfolgungsbehörden insgesamt fungieren[24]. · im Einklang mit dem Unionsrecht (einschließlich der Datenschutzvorschriften) Bemühungen um die Zuweisung einer größeren Verantwortung an Registrierstellen für Domänennamen und die Korrektheit der Informationen über die Eigentümer von Websites unterstützen, wobei sie sich insbesondere auf die Empfehlungen („Law Enforcement Recommendations“) an die Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen (ICANN) stützt; · sich auf kürzlich verabschiedete Rechtsvorschriften stützen, um die Bemühungen der EU zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet weiter zu verstärken. Die Kommission hat eine Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder[25] verabschiedet und gemeinsam mit EU-Mitgliedstaaten und Ländern außerhalb der EU ein Globales Bündnis gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet (Global Alliance against Child Sexual Abuse Online)[26] ins Leben gerufen. Das Bündnis ist ein Forum für weitere von der Kommission und dem EC3 unterstützte Aktionen der Mitgliedstaaten. Die Kommission fordert Europol (EC3) auf, · seine operative und analytische Unterstützung der Mitgliedstaaten bei den Untersuchungen im Bereich der Cyberkriminalität zunächst auf die Zerschlagung und Störung cyberkrimineller Netze vor allem in den Bereichen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, des Zahlungsbetrugs, der Botnets und des unrechtmäßigen Eindringens zu konzentrieren, · regelmäßig strategische und operative Berichte über Trends und neue Bedrohungen vorzulegen, so dass Prioritäten aufgestellt und die Untersuchungen der für die Bekämpfung der Cyberkriminalität zuständigen Teams in den Mitgliedstaaten gezielt durchgeführt werden können. Die Kommission fordert die Europäische Polizeiakademie (CEPOL) auf, in Zusammenarbeit mit Europol · die Konzipierung und Planung von Schulungen zu koordinieren, damit die Polizei über die erforderlichen Fachkenntnisse und Kompetenzen für eine wirksame Verfolgung von Cyberstraftaten verfügt. Die Kommission fordert Eurojust auf, · die wichtigsten Hindernisse bei der justiziellen Zusammenarbeit im Bereich der Cyberkriminalität und bei der Abstimmung der Mitgliedstaaten untereinander und mit Drittländern zu ermitteln sowie die Untersuchung und Verfolgung von Cyberstraftaten sowohl operativ und strategisch als auch durch einschlägige Schulungsmaßnahmen zu unterstützen. Die Kommission fordert Eurojust und Europol (EC3) auf, · eng zusammenzuarbeiten, u. a. mittels des Austauschs von Informationen, um so entsprechend ihrem jeweiligen Auftrag und ihrer jeweiligen Zuständigkeit effektiver gegen die Cyberkriminalität vorgehen zu können. 2.3. Entwicklung einer
Cyberverteidigungspolitik und Aufbau von Kapazitäten im Zusammenhang mit der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (CSDP) Bei den
Cybersicherheitsmaßnahmen in der EU wird auch der Aspekt der Cyberverteidigung
berücksichtigt. Um die Robustheit der Kommunikations- und Informationssysteme zu
erhöhen, die dem Schutz der Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen der
Mitgliedstaaten dienen, sollte der Schwerpunkt bei der Entwicklung der
Cyberverteidigungskapazitäten auf der Erkennung komplexer Cyberbedrohungen, der
Reaktion darauf und der Wiederherstellung danach liegen. Da die
Bedrohungen vielfältige Aspekte aufweisen, sind Synergien zwischen dem Vorgehen
auf ziviler und auf militärischer Ebene beim Schutz kritischer Cyberanlagen und
‑daten (cyber assets) verstärkt zu nutzen. Diese Bemühungen sollten durch
Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie durch eine engere Zusammenarbeit
zwischen Behörden, Privatsektor und Hochschulen in der EU gestützt werden. Um
Doppelarbeit zu vermeiden wird die EU Möglichkeiten prüfen, wie sich die
Maßnahmen der EU und der NATO zur Stärkung der Robustheit kritischer
staatlicher, verteidigungsrelevanter und sonstiger Informationsinfrastrukturen,
von denen beide Organisationen abhängen, gegenseitig ergänzen könnten. Die Hohe Vertreterin legt den Schwerpunkt auf
folgende wichtige Maßnahmen und bittet die Mitgliedstaaten und die Europäische
Verteidigungsagentur um ihre Mitarbeit: ·
Prüfung der operativen Anforderungen an die
Cyberverteidigung der EU und Förderung der Entwicklung von
Cyberverteidigungskapazitäten und ‑technologien auf EU-Ebene, wobei alle
Aspekte des Kapazitätsaufbaus zu behandeln sind (u. a. grundlegende Ziele,
Leitung, Organisation, Personal, Schulung, Technologie, Infrastruktur, Logistik
und Interoperabilität); ·
Entwicklung eines EU-Rahmens für die Cyberverteidigungspolitik,
um die Netze bei GSVP-Missionen und -Operationen zu schützen, unter
Einbeziehung eines dynamischen Risikomanagements, einer besseren
Bedrohungsanalyse der Bedrohungen und des Informationsaustauschs; Verbesserung
der Möglichkeiten der militärischen Seite (im europäischen und multinationalen
Kontext), Cyberverteidigungsschulungen und -übungen zu besuchen bzw.
durchzuführen (u. a. durch Einbeziehung von Cyberverteidigungsaspekten bei
bestehenden Übungen); ·
Förderung des Dialogs und der Koordinierung
zwischen zivilen und militärischen Beteiligten in der EU, wobei der Schwerpunkt
vor allem auf dem Austausch empfehlenswerter Vorgehensweisen, dem
Informationsaustausch, der frühzeitigen Warnung, der Reaktion auf
Sicherheitsvorfälle, der Risikobewertung, der Sensibilisierung bzw. der
Herstellung der Cybersicherheit insgesamt liegen sollte; ·
Pflege des Dialogs mit den Partnern auf
internationaler Ebene, u. a. mit der NATO, anderen internationalen
Organisationen und multinationalen Exzellenzzentren, um effektive
Verteidigungskapazitäten zu gewährleisten, Bereiche einer möglichen
Zusammenarbeit zu ermitteln und Doppelarbeit zu vermeiden. 2.4. Entwicklung industrieller und
technischer Ressourcen für die Cybersicherheit Europa verfügt
zwar über ausgezeichnete Kapazitäten im Bereich Forschung und Entwicklung,
viele der weltweit führenden Unternehmen für innovative IKT-Produkte und ‑Dienste
sind jedoch außerhalb der EU angesiedelt. Es besteht das Risiko, dass Europa zu
sehr nicht nur von andernorts produzierter IKT, sondern auch von außerhalb
Europas entwickelten Sicherheitslösungen abhängig wird. Es ist unbedingt
sicherzustellen, dass in der EU oder in Drittländern produzierte Hardware- und
Softwarekomponenten, die für kritische Dienste und Infrastrukturen und
verstärkt in mobilen Geräten eingesetzt werden, vertrauenswürdig und sicher
sind und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. Förderung
eines Binnenmarkts für Cybersicherheitsprodukte Eine hohe
Sicherheit kann nur dann gewährleistet werden, wenn für alle Beteiligen der
Wertschöpfungskette (Ausrüstungshersteller, Softwareentwickler, Dienstleister
der Informationsgesellschaft usw.) die Sicherheit eine Priorität ist.
Offensichtlich[27]
betrachten jedoch zahlreiche Akteure die Sicherheit immer noch beinahe als
„zusätzliches Ärgernis“; die Nachfrage nach Sicherheitslösungen ist gering. Für
die gesamte Wertschöpfungskette der in Europa verwendeten IKT-Produkte müssen
geeignete Leistungsanforderungen in Bezug auf die Cybersicherheit gelten.
Privatunternehmen benötigen Anreize für die Gewährleistung einer hohen
Cybersicherheit. Durch Leistungsangaben in diesem Bereich könnten z. B.
Unternehmen mit einer guten einschlägigen Leistung und Bilanz dies als
Verkaufsargument und Wettbewerbsvorteil nutzen. Die in dem Vorschlag für die
NIS-Richtlinie enthaltenen Verpflichtungen würden einen bedeutenden Beitrag
dazu leisten, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Branchen
erhöht. Europaweit sollte
auch die Marktnachfrage nach besonders sicheren Produkten angeregt werden. Zum
Ersten sollen durch diese Strategie die Zusammenarbeit und Transparenz
bezüglich der Sicherheit von IKT-Produkten verbessert werden. Es wird eine
Plattform angestrebt, die die einschlägigen europäischen Interessenträger des
öffentlichen und des privaten Sektors zusammenführt, damit sie empfehlenswerte
Cybersicherheitsverfahren in der gesamten Wertschöpfungskette ermitteln und für
die Entwicklung und Einführung sicherer IKT-Lösungen günstige Marktbedingungen
schaffen. Sehr wichtig ist, dass Anreize für ein angemessenes Risikomanagement
und die Einführung von Sicherheitsnormen und ‑lösungen geschaffen werden,
außerdem könnten gegebenenfalls freiwillige, EU-weite Zertifizierungsregelungen
eingeführt werden, die auf in der EU und auf internationaler Ebene
existierenden Systemen aufbauen. Die Kommission wird die Einführung
mitgliedstaatsübergreifend einheitlicher Konzepte fördern, damit durch etwaige
Unterschiede keine Standortnachteile für die Unternehmen entstehen. Zum Zweiten wird
die Kommission die Aufstellung von Sicherheitsnormen unterstützen und einen
Beitrag zu EU-weiten freiwilligen Zertifizierungsregelungen im Bereich des
Cloud-Computing leisten, wobei der Datenschutz angemessen zu berücksichtigen
ist. Die Arbeiten sollten sich auf die Sicherheit der Lieferkette
konzentrieren, insbesondere in den kritischen Wirtschaftszweigen (industrielle
Steuerungssysteme, Energie- und Verkehrsinfrastruktur). Sie sollten sich auf
die laufenden Normungsarbeiten der europäischen Normenorganisationen (CEN,
CENELEC und ETSI)[28] und der Koordinierungsgruppe für die
Cybersicherheit (CSCG) sowie auf die Fachkenntnis der ENISA, der Kommission und
anderer relevanter Akteure stützen. Die Kommission wird · 2013 eine öffentlich-private Plattform für NIS-Lösungen ins Leben rufen, die Anreize für die Einführung sicherer IKT-Lösungen und die Gewährleistung einer hohen Cybersicherheit entwickeln soll, die bei in Europa verwendeten IKT-Produkten Anwendung finden sollen; · 2014 auf der Grundlage der Arbeiten dieser Plattform Empfehlungen vorschlagen, mit denen die Cybersicherheit in der gesamten IKT-Wertschöpfungskette sichergestellt werden soll, · prüfen, auf welche Weise große IKT-Hardware- und Software-Hersteller die zuständigen nationalen Behörden über festgestellte Schwachstellen mit möglicherweise beträchtlichen Auswirkungen auf die Sicherheit informieren könnten. Die Kommission beauftragt die ENISA, · in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden, den einschlägigen Interessenträgern, internationalen und europäischen Normenorganisationen und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission technische Leitlinien und Empfehlungen für die Festlegung von NIS-Normen und empfehlenswerten Verfahren im öffentlichen und privaten Sektor zu entwickeln. Die Kommission fordert die Akteure des öffentlichen und des privaten Sektors auf, · die Entwicklung und Verabschiedung von Sicherheitsnormen, technischen Normen und Grundsätzen für eingebaute Schutz- und Sicherheitsfunktionen unter Federführung der Industrie (IKT-Produkthersteller und ‑Dienstleister, einschließlich Cloud-Anbieter) anzuregen, neue Generationen von Software und Hardware mit leistungsstärkeren, integrierten und nutzerfreundlichen Sicherheitsfunktionen auszustatten, · Normen für die Cybersicherheitsleistung der Unternehmen unter Federführung der Branche zu entwickeln und die Informationen für die Öffentlichkeit durch eine Sicherheitskennzeichnung zu verbessern, damit die Verbraucher sich besser auf dem Markt zurechtfinden. Förderung von
FuE-Investitionen und Innovation Mit Forschung und
Entwicklung können wir eine überzeugende Industriepolitik betreiben, die
Vertrauenswürdigkeit der europäischen IKT-Branche stärken, den Binnenmarkt
fördern und die Abhängigkeit Europas von Technologien aus dem Ausland
reduzieren. Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen dürften zur Schließung der
technologischen Lücken im Bereich der IKT-Sicherheit beitragen, der
Vorbereitung auf die nächste Generation von Herausforderungen im
Sicherheitsbereich sowie der Einbeziehung der sich ständig wandelnden
Nutzerbedürfnisse dienen und von Dual-use-Technologien profitieren. Mit solchen
Maßnahmen sollte auch in Zukunft die Kryptografie weiterentwickelt werden.
Ergänzend müssen zur Erleichterung der Umsetzung der FuE-Ergebnisse in
kommerzielle Lösungen die erforderlichen Anreize gegeben und geeignete
Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die EU sollte das
Rahmenprogramm Horizont 2020[29]
für Forschung und Innovation, das 2014 anlaufen wird, bestmöglich nutzen. Der
Kommissionsvorschlag enthält spezifische Ziele für die Vertrauenswürdigkeit der
IKT und die Bekämpfung der Cyberkriminalität, die sich mit dieser Strategie im
Einklang befinden. Horizont 2020 wird Arbeiten zur Sicherheitsforschung im
Zusammenhang mit neuen IKT unterstützen, Lösungen für durchgehend sichere
IKT-Systeme, -Dienste und ‑Anwendungen bereitstellen, Anreize für die
Übernahme und Anwendung bereits bestehender Lösungen geben und sich mit der
Interoperabilität von Netzen und Informationssystemen befassen. Besonderes
Augenmerk gilt auf EU-Ebene der Optimierung und besseren Koordinierung
unterschiedlicher Finanzierungsprogramme (Horizont 2020, Fonds für innere
Sicherheit, EDA einschließlich der EFC (European Framework Cooperation)). Die Kommission wird · „Horizont 2020“ nutzen, um einige Bereiche des Datenschutzes und der Sicherheit im IKT-Bereich zu behandeln (von FuE bis zu Innovation und Einführung). Im Rahmen von „Horizont 2020“ sollen auch Instrumente zur Bekämpfung krimineller und terroristischer Aktivitäten im Cyberraum entwickelt werden. · Mechanismen einrichten, die eine bessere Koordinierung der Forschungspläne der EU-Organe und Einrichtungen und der Mitgliedstaaten ermöglichen und Anreize für die Mitgliedstaaten entwickeln, stärker in FuE zu investieren. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, · bis Ende 2013 empfehlenswerte Vorgehensweisen zur Nutzung der Kaufkraft der öffentlichen Verwaltungen zu entwickeln (z. B. über die öffentliche Auftragsvergabe), um die Konzipierung und Einführung von Sicherheitsfunktionen bei IKT-Produkten und ‑Dienstleistungen zu stimulieren; · die frühzeitige Einbeziehung von Industrie und Hochschulen in die Entwicklung und Koordinierung von Sicherheitslösungen zu fördern. Dies sollte durch eine maximale Nutzung der industriellen Basis Europas und der einschlägigen, durch FuE erreichten technologischen Innovationen geschehen, wobei die Forschungspläne ziviler und militärischer Einrichtungen zu koordinieren sind. Die Kommission fordert Europol und die ENISA auf, · neue Trends und Bedürfnisse im Zusammenhang mit den sich weiterentwickelnden Mustern in den Bereichen Cyberkriminalität und Cybersicherheit zu ermitteln, so dass geeignete cyberforensische Werkzeuge und Technologien entwickelt werden können. Die Kommission fordert die Akteure des öffentlichen und des privaten Sektors auf, · in Zusammenarbeit mit den Versicherungen harmonisierte metrische Verfahren für die Berechnung von Risikoprämien zu entwickeln, so dass Unternehmen, die in Sicherheit investiert haben, geringere Versicherungsbeiträge zahlen müssen. 2.5. Entwicklung einer
einheitlichen Cyberraum-Strategie der EU auf internationaler Ebene und
Förderung der Grundwerte der EU Die Bewahrung
eines offenen, freien und sicheren Cyberraums ist eine globale Herausforderung,
der sich die EU gemeinsam mit den relevanten internationalen Partnern und
Organisationen, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft stellen sollte. Mit ihrer
internationalen Cyberraum-Politik wird sich die EU für ein offenes und freies
Internet einsetzen, Bemühungen um die Aufstellung von Verhaltensnormen
unterstützen und das bestehende internationale Recht im Cyberraum anwenden. Die
EU wird sich auch um die Überbrückung der „digitalen Kluft“ bemühen und sich
aktiv an den internationalen Maßnahmen zum Aufbau von
Cybersicherheitskapazitäten beteiligen. Das internationale Engagement der EU in
Fragen des Cyberraums wird sich auf die Grundwerte der EU (Menschenwürde,
Freiheit, Demokratie, Chancengleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte)
stützen. Einbeziehung
von Themen des Cyberraums in die Außenbeziehungen und die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik der EU Die Kommission,
die Hohe Vertreterin und die Mitgliedstaaten sollten eine einheitliche
EU-Cyberraum-Politik auf internationaler Ebene vertreten, mit der eine
intensivere Zusammenarbeit mit und engere Beziehungen zu wichtigen
internationalen Partnern und Organisationen sowie zur Zivilgesellschaft und zum
Privatsektor angestrebt werden. Die Konsultationen der EU mit internationalen
Partnern zu Fragen des Cyberraums sollten so geplant, koordiniert und
durchgeführt werden, dass sie einen zusätzlichen Nutzen gegenüber den
bilateralen Kontakten der EU-Mitgliedstaaten mit Drittländern bringen. Die EU
wird Gespräche mit Drittländern erneut in den Vordergrund rücken und dabei vor
allem auf ähnlich gesinnte Partner zugehen, die dieselben Werte wie die EU
zugrunde legen. Sie wird sich um ein hohes Datenschutzniveau bemühen, auch bei
der Übertragung personenbezogener Daten in Drittländer. Im Hinblick auf die
Bewältigung der globalen Herausforderungen im Cyberraum wird sich die EU um
eine engere Zusammenarbeit mit in diesem Bereich aktiven Organisationen
bemühen, z. B. mit dem Europarat, der OECD, den Vereinten Nationen, der
OSZE, der NATO, der AU, ASEAN und der OAS. Auf bilateraler Ebene ist die Zusammenarbeit
mit den USA von besonderer Bedeutung; diese wird ausgebaut, insbesondere im
Rahmen der Arbeitsgruppe EU-USA für Cybersicherheit und Cyberkriminalität. Eines der
wichtigsten Elemente der internationalen Cyberpolitik der EU ist die Bewahrung
des Cyberraums als freien Raum, in dem die Grundrechte geachtet werden. Die
Erweiterung des Zugangs zum Internet sollte demokratische Reformen weltweit
unterstützen und fördern. Mit der immer größeren globalen Vernetzung sollte
keine Zensur oder umfassende Überwachung verbunden sein. Die EU sollte die
soziale Verantwortung der Unternehmen fördern[30]
und internationale Initiativen zur Verbesserung der weltweiten Koordinierung in
diesem Bereich einleiten. Die Verantwortung
für einen sichereren Cyberraum tragen alle Akteure der globalen
Informationsgesellschaft, vom einzelnen Bürger bis zu den Regierungen. Die EU
unterstützt die Bemühungen um die Aufstellung von Verhaltensnormen für den
Cyberraum, die alle Beteiligten einhalten sollten. Sie erwartet von den
Bürgern, dass sie ihren Bürgerpflichten, ihrer sozialen Verantwortung und den
Gesetzen auch online nachkommen; ebenso sollten auch Staaten geltende Normen
und Gesetze einhalten. Im Bereich der internationalen Sicherheit unterstützt
die EU die Entwicklung vertrauensbildender Maßnahmen zur Cybersicherheit, um
die Transparenz zu erhöhen und das Risiko zu verringern, dass das staatliche
Vorgehen falsch eingeschätzt wird. Die EU fordert
keine neuen internationalen Rechtsinstrumente für Cyberthemen. Die rechtlichen
Verpflichtungen, die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta
festgelegt sind, sollten auch online gelten. Die EU wird sich vor allem damit
beschäftigen, wie diese Instrumente auch im Cyberraum durchgesetzt werden
können. Zur Bekämpfung
der Cyberkriminalität ist das Budapester Übereinkommen ein Instrument, das
allen Drittländern offensteht. Es kann als Grundlage für die Abfassung der
nationalen Rechtsvorschriften im Bereich der Cyberkriminalität und für die
internationale Zusammenarbeit dienen. Bei Ausdehnung
bewaffneter Konflikte auf den Cyberraum gelten das humanitäre Völkerrecht und
gegebenenfalls die Rechtsinstrumente zum Schutz der Menschenrechte. Kapazitätsausbau
im Bereich Cybersicherheit und robuste Informationsinfrastrukturen in
Drittländern Eine verstärkte
internationale Zusammenarbeit dient dem reibungslosen Funktionieren der
Infrastrukturen, die Kommunikationsdienste bereitstellen und ermöglichen. Dazu
gehören u. a. der Austausch von Informationen und empfehlenswerten
Vorgehensweisen, die frühzeitige Warnung sowie gemeinsame Übungen für die
Bewältigung von Sicherheitsvorfällen. Die EU wird hierzu beitragen, indem sie
sich für eine Intensivierung der laufenden internationalen Bemühungen zur
Stärkung der Kooperationsnetze zum Schutz kritischer
Informationsinfrastrukturen (CIIP), an denen Regierungen und Privatsektor
beteiligt sind, einsetzt. Nicht in allen
Teilen der Welt können derzeit die Vorteile des Internets genutzt werden, da
noch nicht überall ein offener, sicherer, interoperabler und zuverlässiger
Zugang vorhanden ist. Die Europäische Union wird daher auch in Zukunft andere
Länder bei ihren Bemühungen um den Ausbau der Zugänglichkeit des Internets für
ihre Bürger und seiner Nutzung, die Gewährleistung der Integrität und
Sicherheit des Internets und die wirksame Bekämpfung der Cyberkriminalität
unterstützen. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten werden die Kommission und die Hohe Vertreterin · auf eine einheitliche EU-Cyberraum-Politik auf internationaler Ebene hinarbeiten, um die Zusammenarbeit mit wichtigen internationalen Partnern und Organisationen zu intensivieren, Cyberthemen in die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu integrieren und die Koordinierung globaler Fragen des Cyberraums zu verbessern; · die Entwicklung von Verhaltensnormen und vertrauensbildenden Maßnahmen im Bereich der Cybersicherheit unterstützen, den Austausch darüber erleichtern, wie bestehende internationale Rechtsvorschriften im Cyberraum angewendet werden können, und die Anwendung des Budapester Übereinkommens zur Bekämpfung der Cyberkriminalität fördern; · die Anwendung und den Schutz der Grundrechte fördern, einschließlich des Zugangs zu Informationen und der Meinungsfreiheit, mit folgenden Schwerpunkten: a) Entwicklung neuer zu veröffentlichender Leitlinien für die Meinungsfreiheit online und offline; b) Überwachung der Ausfuhr von Produkten und Diensten, die für die Online-Zensur oder die umfassende Online-Überwachung verwendet werden könnten; c) Entwicklung von Maßnahmen und Werkzeugen zur Erweiterung des Internet-Zugangs sowie der Offenheit und Robustheit des Internets, um der Zensur oder umfassenden Überwachung durch Kommunikationstechnik entgegenzuwirken; d) Befähigung der Beteiligten, die Kommunikationstechnik zur Förderung der Grundrechte einzusetzen; · mit internationalen Partnern und Organisationen, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, um den Aufbau von Kapazitäten in Drittländern der ganzen Welt im Interesse eines leichteren Zugangs zu Informationen und einem offenen Internet zu unterstützen, Cyberbedrohungen (auch unbeabsichtigter Art), Cyberkriminalität und Cyberterrorismus zu verhindern bzw. darauf zu reagieren und eine Koordinierung der Geber aufzubauen, damit Kapazitätsaufbaumaßnahmen gelenkt werden können; · unterschiedliche EU-Finanzierungsinstrumente für den Kapazitätsaufbau im Bereich der Cybersicherheit einsetzen, auch zur Unterstützung der Schulung des Personals der Strafverfolgungs- und Justizbehörden und von technischem Personal zur Bekämpfung von Cyberbedrohungen, außerdem zur Unterstützung der Einführung entsprechender nationaler Strategien, Maßnahmen und Einrichtungen in Drittländern; · die Koordinierung der Politik und den Informationsaustausch im Rahmen der internationalen Netze zum Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen (wie Meridian) und die Zusammenarbeit zwischen den für NIS zuständigen Behörden und anderen Beteiligten verstärken. 3. Aufgaben und Zuständigkeiten Sicherheitsvorfälle
im Cyberraum kennen in der vernetzten digitalen Wirtschaft und Gesellschaft
keine Grenzen. Alle Akteure (u. a. die NIS-Behörden, CERTs,
Strafverfolgungsbehörden, Industrie) müssen sowohl auf nationaler als auch auf
EU-Ebene Verantwortung übernehmen und im Hinblick auf eine höhere
Cybersicherheit zusammenarbeiten. Da dies unterschiedliche rechtliche Systeme
und Zuständigkeitsbereiche berühren kann, liegt eine der wichtigsten
Herausforderungen für die EU darin, die Aufgaben und Zuständigkeiten der zahlreichen
Akteure zu klären. Angesichts der
Komplexität des Gegenstands und des breiten Spektrums der Beteiligten ist eine
zentralisierte Aufsicht auf EU-Ebene nicht angezeigt. Die nationalen
Regierungen sind hier am besten in der Lage, Prävention und Reaktion auf
Cybervorfälle und -angriffe zu organisieren und im Rahmen ihrer bestehenden
Strategien und Rechtssysteme mit dem Privatsektor und der Öffentlichkeit
Kontakte zu pflegen und Netze zu bilden. Gleichzeitig dürfte jedoch aufgrund
des potenziell oder konkret grenzübergreifenden Charakters der Risiken die
Beteiligung der EU häufig Voraussetzung für ein wirksames Vorgehen auf
nationaler Ebene sein. Damit das Thema der Cybersicherheit umfassend behandelt
wird, sollten sich die Maßnahmen auf die drei zentralen Bereiche NIS,
Strafverfolgung und Verteidigung erstrecken, für die unterschiedliche
Rechtsrahmen gelten: 3.1. Koordinierung zwischen
NIS-Behörden/CERTs, Strafverfolgungs- und Verteidigungsbehörden Nationale
Ebene Die
Mitgliedstaaten sollten entweder bereits über Strukturen für Fragen der
Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen, der Cyberkriminalität und der
Cyberverteidigung verfügen oder solche Strukturen infolge dieser Strategie
einrichten. Sie sollten außerdem die notwendigen Kapazitäten besitzen, um
Cybervorfälle bewältigen zu können. Angesichts der Anzahl der Stellen, die in
den verschiedenen Bereichen der Cybersicherheit für die operative Seite
zuständig sind, und angesichts der Bedeutung der Einbeziehung des Privatsektors
sollte auf nationaler Ebene eine optimale Koordinierung über Ministerien hinweg
erfolgen. Die Mitgliedstaaten sollten in ihren nationalen
Cybersicherheitsstrategien die Aufgaben und Zuständigkeiten ihrer verschiedenen
nationalen Stellen festlegen. Der
Informationsaustausch zwischen staatlichen Stellen und dem Privatsektor sollte
gefördert werden, damit beide einen Gesamtüberblick über die unterschiedlichen
Bedrohungen behalten und über neue Trends und Techniken informiert sind, die
sowohl für die Durchführung von Cyberangriffen als auch für eine rasche
Reaktion darauf verwendet werden. Nationale NIS-Kooperationspläne, die bei
Cybervorfällen angewandt werden, sollten den Mitgliedstaaten die eindeutige
Zuweisung von Aufgaben und Zuständigkeiten und die Optimierung von Gegenmaßnahmen
ermöglichen. EU-Ebene Wie auf
nationaler Ebene gibt es auch auf EU-Ebene eine Reihe von Akteuren, die im
Bereich der Cybersicherheit tätig sind. Insbesondere die ENISA, Europol/EC3 und
die EDA sind in Bezug auf NIS, Strafverfolgung und Verteidigung aktiv. Die
Mitgliedstaaten sind in den Verwaltungsräten dieser Agenturen vertreten, die
ein Forum für die EU-weite Koordinierung bieten. Koordinierung und
Zusammenarbeit zwischen ENISA, Europol/EC3 und EDA werden in mehreren Bereichen
unterstützt, in denen sie gemeinsam tätig sind (insbesondere bei Trendanalyse,
Risikobewertung, Schulung und Austausch empfehlenswerter Vorgehensweisen). Die
Agenturen sollten zusammenarbeiten, jedoch ihre besonderen Zuständigkeiten
behalten, und gemeinsam mit dem CERT-EU, der Kommission und den Mitgliedstaaten
den Aufbau einer vertrauenswürdigen Gemeinschaft technischer und politischer
Experten in diesem Bereich unterstützen. Die informellen
Kanäle für Koordinierung und Zusammenarbeit werden durch stärker strukturierte
ergänzt. Der EU-Militärstab und das EDA-Projektteam zur Cyberverteidigung
können zur Koordinierung der Verteidigungsmaßnahmen genutzt werden. Im
Programmausschuss von Europol/EC3 werden u. a. EUROJUST, CEPOL, die
Mitgliedstaaten[31],
ENISA und die Kommission vertreten sein; er wird die Möglichkeit bieten, die
jeweiligen spezifischen Fachkenntnisse weiterzugeben und sicherzustellen, dass
die Maßnahmen des EC3 partnerschaftlich durchgeführt und den besonderen
Kompetenzen und Aufträgen aller Akteure Rechnung getragen wird. Durch den neuen
Auftrag der ENISA dürften die Verbindungen zu Europol und zu den Akteuren aus
der Industrie verstärkt werden können. Am wichtigsten ist, dass durch den
NIS-Legislativvorschlag der Kommission mit dem Netz der für die NIS zuständigen
nationalen Behörden ein Rahmen für die Zusammenarbeit bereitgestellt und der
Informationsaustausch zwischen NIS-Behörden und Strafverfolgungsbehörden
geregelt würde. Internationale
Ebene Die Kommission
und die Hohe Vertreterin gewährleisten gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine
koordinierte Cybersicherheitspolitik auf internationaler Ebene. Dabei werden
die Kommission und die Hohe Vertreterin für die Grundwerte der EU eintreten und
eine friedliche, offene und transparente Nutzung der Cybertechnologien
unterstützen. Die Kommission, die Hohe Vertreterin und die Mitgliedstaaten
nehmen den politischen Dialog mit internationalen Partnern und internationalen
Organisationen wie dem Europarat, der OECD, der OSZE, der NATO und den
Vereinten Nationen auf. 3.2. EU-Unterstützung bei einem
großen Cybervorfall oder -angriff Große
Cybervorfälle oder -angriffe dürften sich auf staatliche Stellen, Unternehmen
und Bürger in der EU auswirken. Infolge dieser Strategie und insbesondere der
vorgeschlagenen NIS-Richtlinie dürften sich Prävention, Erkennung und Reaktion
auf Cybervorfälle verbessern. Auch die gegenseitige Information der
Mitgliedstaaten und der Kommission über große Vorfälle oder Angriffe dürfte
umfassender sein. Die Reaktionsmechanismen werden jedoch von Art, Umfang und grenzübergreifenden
Auswirkungen des Sicherheitsvorfalls abhängig sein. Hat der Vorfall
einschneidende Folgen für die Betriebskontinuität, wird in der NIS-Richtlinie
die Aktivierung nationaler oder EU-weiter NIS-Kooperationspläne vorgeschlagen,
je nachdem, ob der Vorfall sich grenzübergreifend auswirkt oder nicht. In
diesem Fall würde für Informationsaustausch und Unterstützung auf das Netz der
NIS-Behörden zurückgegriffen. So dürfte es möglich sein, die betroffenen Netze
und Dienste aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Wenn es Hinweise
darauf gibt, dass der Sicherheitsvorfall kriminellen Ursprungs ist, sollten
Europol/EC3 davon unterrichtet werden, so dass sie – gemeinsam mit den
Strafverfolgungsbehörden der betroffenen Länder – eine Untersuchung einleiten,
Beweismaterial sichern, die Täter ermitteln und letztendlich deren
strafrechtliche Verfolgung veranlassen können. Handelt es sich
bei einem Vorfall um Cyberspionage oder einen staatlich veranlassten Angriff
oder um einen Vorfall mit Folgen für die nationale Sicherheit, werden die für
die nationale Sicherheit und Verteidigung zuständigen Behörden ihre jeweiligen
Kollegen davon unterrichten, so dass diese von dem Angriff wissen und
Abwehrmaßnahmen ergreifen können. In solchen Fällen kommen Frühwarnmechanismen
zum Einsatz und gegebenenfalls Krisenmanagement- oder sonstige Verfahren. Ein
besonders schwerer Cybervorfall oder ‑angriff könnte dazu führen, dass
ein Mitgliedstaat die „Solidaritätsklausel“ (Artikel 222 des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union) geltend macht. Ist bei dem
Vorfall vermutlich unbefugt auf personenbezogene Daten zugegriffen worden, sind
die nationalen Datenschutzbehörden oder die nationalen Regulierungsbehörden
nach der Richtlinie 2002/58/EG zu benachrichtigen. Schließlich wird
man bei der Bewältigung von Cybervorfällen und ‑angriffen auf
Kontaktnetze und die Unterstützung internationaler Partner zurückgreifen
können. Dies kann die Bereiche technische Schadensbegrenzung, strafrechtliche
Untersuchung und Aktivierung von Reaktionsmechanismen für das Krisenmanagement
betreffen. 4. Fazit und Folgemassnahmen Die hier von der
Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik vorgelegte Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union
gibt die Zielvorstellungen der EU und die dafür erforderlichen Maßnahmen
wieder; mit ihr wird ein hoher Schutz der Rechte der Bürger und deren Förderung
angestrebt, damit das Online-Umfeld in der EU zum weltweit sichersten wird[32]. Die
Verwirklichung dieser Zielvorstellungen ist nur durch eine echte Partnerschaft
zwischen zahlreichen Akteuren möglich, die Verantwortung übernehmen und die zu
erwartenden Herausforderungen bewältigen. Die Kommission
und die Hohe Vertreterin fordern daher den Rat und das Europäische Parlament
auf, diese Strategie zu unterstützen und zur Umsetzung der beschriebenen
Maßnahmen beizutragen. Auch vom Privatsektor und der Zivilgesellschaft sind
umfassende Unterstützung und Engagement vonnöten; beide sind zentrale Akteure
im Hinblick auf eine höhere Sicherheit und den Schutz der Rechte der Bürger. Der Zeitpunkt des
Handelns ist gekommen. Die Kommission und die Hohe Vertreterin sind
entschlossen, mit allen Beteiligten zusammenzuarbeiten, um das für Europa
notwendige Niveau an Sicherheit zu erreichen. Um sicherzustellen, dass die
Strategie unverzüglich umgesetzt und im Lichte möglicher neuer Entwicklungen
überprüft wird, werden die relevanten Akteure zu einer Konferenz mit
hochrangigen Vertretern gebeten und die Fortschritte nach einem Jahr überprüft.
[1] http://www.epc.eu/dsm/2/Study_by_Copenhagen.pdf. [2] z. B.
wenn Pflanzen mit Sensoren ausgestattet sind, die dem Berieselungssystem
mitteilen, wann sie bewässert werden müssen. [3] „Special Eurobarometer“ 390 zur Cybersicherheit (2012). [4] Der Begriff „Cybersicherheit“ bezeichnet im Allgemeinen
die Sicherheitsfunktionen und Maßnahmen, die sowohl im zivilen als auch im
militärischen Bereich zum Schutz des Cyberraums vor Bedrohungen eingesetzt
werden können, die im Zusammenhang mit seinen voneinander abhängigen Netzen und
Informationsstrukturen stehen oder diese beeinträchtigen können. Bei der
Cybersicherheit geht es darum, die Verfügbarkeit und Integrität von Netzen und
Infrastrukturen sowie die Vertraulichkeit der darin enthaltenen Informationen
zu erhalten. [5] Unter dem Begriff „Cyberkriminalität“ werden
unterschiedlichste kriminelle Tätigkeiten zusammengefasst, bei denen Computer
und Informationssysteme entweder Hauptinstrument oder Hauptziel sind. Die
Cyberkriminalität umfasst herkömmliche Straftaten (z. B. Betrug,
Fälschung, Identitätsdiebstahl), inhaltsbezogene Straftaten (z. B.
Verbreitung von kinderpornografischem Material über das Internet, Anstachelung
zum Rassismus) und Straftaten, die nur über Computer und Informationssysteme
möglich sind (z. B. Angriffe auf Informationssysteme,
Überlastungsangriffe, Schadprogramme). [6] Siehe
auch KOM(2009) 277: „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und
den Rat - Verwaltung des Internet: die nächsten Schritte”. [7] Bei Maßnahmen mit Informationsaustausch, bei denen auch
personenbezogene Daten betroffen sind, sind die EU-Datenschutzvorschriften
einzuhalten. [8] Siehe Verweise in dieser Mitteilung sowie in der
Folgenabschätzung (Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen) zu dem
Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über die Netz- und
Informationssicherheit, insbesondere in den Abschnitten 4.1.4 und 5.2, Anhang 2,
Anhang 6 und Anhang 8. [9] 2001
verabschiedete die Kommission eine Mitteilung „Sicherheit der Netze und
Informationen: Vorschlag für einen europäischen Politikansatz“ (KOM(2001) 298)
und 2006 eine Strategie für eine sichere Informationsgesellschaft (KOM(2006) 251).
Seit 2009 hat die Kommission ferner einen Aktionsplan und eine Mitteilung über
den Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen (CIIP) angenommen (KOM(2009) 149,
bestätigt durch die Entschließung des Rates 2009/C 321/01, sowie die Mitteilung
KOM(2011) 163, bestätigt durch die Schlussfolgerungen des Rates 10299/11. [10] Verordnung
(EG) Nr. 460/2004. [11] KOM(2010) 521. Die in dieser Strategie
vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten keine Änderung des bestehenden oder
künftigen Auftrags der ENISA. [12] Artikel
13 Buchstaben a und b der Richtlinie 2002/21/EG. [13] Artikel 17 der Richtlinie 95/46/EG, Artikel 4 der
Richtlinie 2002/58/EG. [14] Das Europäische Forum der Mitgliedstaaten wurde mit der
Mitteilung KOM(2009) 149 für den Austausch zwischen den Behörden der
Mitgliedstaaten über bewährte politische Praktiken in Bezug auf die Sicherheit
und Robustheit kritischer Informationsinfrastrukturen eingerichtet. [15] Die
Europäische öffentlich-private Partnerschaft für Robustheit wurde mit der
Mitteilung KOM(2009) 149 ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Plattform
wurden Arbeiten eingeleitet und die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen
und dem privaten Sektor gefördert. Gegenstand sind die Ermittlung wesentlicher
Komponenten, Ressourcen und Funktionen sowie grundlegender Anforderungen im
Hinblick auf die Robustheit, ferner Kooperationsbedarf und ‑mechanismen
bei Störungen großen Ausmaßes, die sich auf die elektronische Kommunikation
auswirken. [16] https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/connecting-europe-facility.
CEF-Haushaltslinie 09 03 02 – Telekommunikationsnetze (Förderung des
Zusammenschlusses und der Interoperabilität nationaler öffentlicher
Dienstleistungen online sowie des Zugangs zu solchen Netzen). [17] CIP-ICT PSP-2012-6, 325188. Das Gesamtbudget beläuft sich
auf 15 Mio. EUR, der EU-Betrag auf 7,7 Mio. EUR. [18] http://www.trustindigitallife.eu/ [19] Diese
Arbeitsgruppe wurde anlässlich des Gipfels EU-USA im November 2010 (MEMO/10/597)
eingesetzt und mit der Entwicklung kooperativer Konzepte für zahlreiche Themen
des Bereichs Cybersicherheit und Cyberkriminalität beauftragt. [20] Im
Rahmen des Programms „Sicheres Internet“ wird ein Netz von NRO finanziert, die
im Bereich des Schutzes von Kindern im Online-Umfeld tätig sind, ferner ein
Netz von Strafverfolgungsbehörden, die Informationen und empfehlenswerte
Praktiken im Zusammenhang mit der kriminellen Nutzung des Internets zur
Verbreitung von Material über den sexuellen Missbrauch von Kindern austauschen,
und ein Netz von Forschern, die Informationen über Nutzung, Risiken und Folgen
der Online-Technologien für das Leben von Kindern sammeln. [21] Unter Beteiligung der zuständigen nationalen Behörden
(u. a. der NIS- und Datenschutzbehörden). [22] Richtlinie 2011/93/EU zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI. [23] 2013 im Rahmen des Programms ISEC (Kriminalprävention und
Kriminalitätsbekämpfung), nach 2013 im Rahmen des Fonds für innere Sicherheit
(neues Instrument des MFF). [24] Die
Europäische Kommission verabschiedete am 28. März 2012 die Mitteilung
„Kriminalitätsbekämpfung im digitalen Zeitalter: Errichtung eines Europäischen
Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität“. [25] KOM(2012) 196
endg. [26] Schlussfolgerungen
des Rates zu einem Globalen Bündnis gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im
Internet (gemeinsame Erklärung EU-USA) vom 7. und 8. Juni 2012 und Erklärung
zur Einrichtung der „Global Alliance against Child Sexual Abuse Online“ (http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-12-944_en.htm). [27] Siehe Folgenabschätzung (Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen) zu dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie
über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und
Informationssicherheit, Punkt 4.1.5.2. [28] Insbesondere im Rahmen der Norm für intelligente Netze M/490
(erste Normen für intelligente Netze, Referenzarchitektur). [29] Horizont
2020 ist das Finanzierungsinstrument, mit dem die Innovationsunion umgesetzt werden soll, eine Leitinitiative
der Strategie Europa 2020 zur Sicherstellung der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit der EU. Das neue Rahmenprogramm für Forschung und
Innovation der EU (2014-2020) ist Teil der Bemühungen um Wachstum und
Arbeitsplätze in Europa. [30] Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale
Verantwortung der Unternehmen (CSR) (KOM(2011) 681 endg.). [31] über
die Vertreter in der EU-Task Force „Cyberkriminalität“, die sich aus den
Leitern der für Cyberkriminalität zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten
zusammensetzt. [32] Die Strategie soll im Rahmen der für die relevanten
Politikbereiche (CEF, Horizont 2020, Fonds für innere Sicherheit, CFSP und
externe Zusammenarbeit, insbesondere Stabilitätsinstrument) vorgesehen Beträge
finanziert werden, wie sie im Vorschlag der Kommission für den mehrjährigen
Finanzrahmen 2014-2020 vorgesehen sind (vorbehaltlich der Genehmigung durch die
Haushaltsbehörde und der endgültigen Beträge, die für den MFF 2014-2020
verabschiedet werden). Damit insgesamt die Anzahl der für dezentrale Agenturen
zur Verfügung stehenden Stellen nicht überschritten wird und die
Teilobergrenzen für diese Agenturen in den einzelnen Rubriken des nächsten MFF
eingehalten werden, werden die Agenturen, die im Rahmen dieser Mitteilung mit
neuen Aufgaben betraut werden (CEPOL, EDA ENISA, EUROJUST und EUROPOL/EC3),
aufgefordert, diese in dem Maße zu übernehmen, wie sie über die tatsächliche
Möglichkeit zur Aufnahme neuer Ressourcen verfügen und alle Möglichkeiten für
eine Umschichtung geprüft wurden.