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Document 52013IR0595

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Ein funktionierender Energiebinnenmarkt

    ABl. C 280 vom 27.9.2013, p. 38–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.9.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 280/38


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Ein funktionierender Energiebinnenmarkt

    2013/C 280/08

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    betont ausdrücklich, dass Kleinerzeuger einfachen Zugang zu Energienetzen/intelligenten Netzen vorfinden sollten. Für den Netzzugang dieser neuen Versorger sollten zweckdienliche Vorschriften ausgearbeitet werden, mit denen Haushalte und Kleinerzeuger zu Investitionen in die Mikroenergieerzeugung angeregt werden;

    zweifelt daran, dass die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen, um die Handlungskompetenz der Verbraucher zu stärken und Energiearmut zu bekämpfen, und fordert daher, dem Schutz der Verbraucher besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Diesbezüglich muss der asymmetrischen Stellung von Energieverbrauchern gegenüber Großunternehmen Rechnung getragen werden;

    fordert die Behörden auf, die Frage von Anreizen für die richtigen Marktinvestitionen in Erzeugungs-, Übertragungs-, Speicher- und Lastenmanagementanlagen aufzugreifen, und empfiehlt, neben den bestehenden Programmen (europäisches Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR), Fazilität "Connecting Europe", EU-Kohäsionspolitik, TEN-V-Programm, "Horizont 2020") neue Finanzierungsquellen für die Infrastrukturentwicklung zu erschließen;

    unterstützt ausdrücklich die Forderung nach der dringenden Modernisierung bestehender Netze und dem Auf- und Ausbau intelligenter Netze und spricht sich für eine Zusammenarbeit zur Entwicklung intelligenter Netze auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene und die Formulierung europäischer Normen für intelligente Netze aus;

    verweist auf die Bedeutung von Transparenz und Teilhabe der Bürger und Gemeinschaften in Bezug auf die Planung, die Entwicklung und den Bau der Netze.

    Berichterstatter

    P.G. (Piet) de Vey Mestdagh (NL/ALDE), Mitglied der Exekutive der Provinz Groningen

    Referenzdokument

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein funktionierender Energiebinnenmarkt

    COM(2012) 663 final

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    A.    Marktöffnung und Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen

    1.

    hält fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine entscheidende Rolle auf dem EU-Energiemarkt spielen, und unterstreicht ihren Beitrag zur Vollendung des Energiebinnenmarktes und zum Abbau der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Als bürgernächste — und somit auch über weitreichende Kommunikationsmöglichkeiten verfügende — Regierungsebene kennen sie außerdem viele der Probleme aus eigener Erfahrung, die auf den EU-Energiemärkten in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, Transparenz und Regulierung des Energiesektors insgesamt nach wie vor bestehen;

    2.

    unterstützt ausdrücklich die Vollendung des Energiebinnenmarktes, in dem die Regionen sich auf ihre regionalen Stärken konzentrieren und somit einen regionalen dezentralisierten und erneuerbaren Energiesektor aufbauen können, der Vorteile für die Wissensinfrastruktur, die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt auf lokaler und regionaler Ebene bringt. Der Ausschuss schlägt die Ausarbeitung einer Strategie vor, um die Entwicklung von regionalen Clustern (Spezialisierung) und Partnerschaften zu fördern, und plädiert dafür, Vorreiterregionen — die über das notwendige Wissen in Bezug auf Innovationssysteme, funktionierende Märkte für erneuerbare Energien, Einführung intelligenter Netze usw. verfügen — eine größere Rolle bei der Schließung der Lücken beizumessen, die derzeit die europäische Energielandschaft prägen;

    3.

    fordert die Aufstellung regionaler Energiepläne, die Projekte für Energieerzeugung, -übertragung, -speicherung und -verteilung, den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur und die Einrichtung regionaler Mechanismen für verbesserte Energieeffizienz und -einsparungen beinhalten, und bekräftigt somit seine in der Stellungnahme zum dritten Legislativpaket für den europäischen Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt (CdR 21/2008 fin) erhobene Forderung. Solche regionalen Energiepläne, die auf Ebene der einzelnen regionalen Gebietskörperschaften oder auch regionenübergreifend erstellt werden können und auch die Regionen in Nachbarländern umfassen können, sollten auf nationaler und EU-Ebene angemessen koordiniert und integriert werden;

    4.

    befürwortet eine aktivere Durchsetzung des 3. Energiepakets und die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren, und betont, dass die Wettbewerbsvorschriften zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer, einschl. neuer Teilnehmer, streng durchgesetzt werden müssen. Mitgliedstaaten, in denen es nach wie vor nur einen einzigen Versorger gibt, sollten zum Abbau von Markteintrittshürden verpflichtet und in ihren Bemühungen zum Aufbau von (grenzüberschreitender) Infrastruktur unterstützt werden, damit die Verbraucher ihren Versorger in der gesamten EU frei wählen können. Die Liberalisierung der Erzeugung und die Preisderegulierung zusammen mit effektiver Koordinierung auf europäischer Ebene können hilfreich für ein ausgewogenes Ressourcenverhältnis zwischen den europäischen Regionen und für stabile und verbesserte Rahmenbedingungen für den europäischen Energiesektor und die Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung sein und dafür sorgen, die Kosten der Energiewende zu begrenzen;

    5.

    betont, dass Vereinbarungen über die Entflechtung der Vertriebs- und Erzeugungstätigkeiten einerseits und der Übertragungsaktivitäten andererseits EU-weit ebenso eingehalten werden müssen wie Vereinbarungen über die Unabhängigkeit der Energieregulierungsbehörden und Anforderungen für den Verbraucherschutz. Die Rolle der EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) muss vorrangig gefördert und gestärkt werden, insbesondere ihre Fähigkeit, nationale Regulierungsbeschlüsse zu überprüfen und Streitfälle zu schlichten;

    6.

    spricht sich klar für Maßnahmen zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen aus, um dezentralisiertere und wettbewerbsfähigere Marktmodelle zu konzipieren, da diese mehr Chancen für lokale Energieerzeuger und für die Unterstützung der Industrie eröffnen, betont jedoch, dass die Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen auch die Bereitstellung der notwenigen Netzinfrastruktur bedeuten muss, damit Regionen in Randlage, auch die Inselgebiete, gleiche Chancen haben. Der Auf- und Ausbau der erforderlichen Infrastruktur, auch zur Anbindung weiter abgelegener Regionen, und die Notwendigkeit, regional an internationalen Verbindungen, der Anbindung von Inselgebieten und Übertragungskapazitäten zu arbeiten, sind daher entscheidende Faktoren für die Verwirklichung des Energiebinnenmarkts;

    7.

    stellt fest, dass uneinheitliche Abgaben und Steuern in den Mitgliedstaaten die Wettbewerbsfähigkeit des Energiemarkts beeinträchtigen und sich daneben nachweislich negativ auf weitere Wirtschaftsbereiche auswirken. Dies führt zu negativen Folgen sowohl für die Verbraucher als auch für energieintensive Industrien, die hierdurch je nach ihrem Standort erhebliche Wettbewerbsvorteile bzw. -nachteile haben. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu erreichen, müssen daher direkte und/oder versteckte Beihilfen für fossile Energieträger und Kernkraft schrittweise abgebaut werden;

    B.    Schlüsselrolle für die Verbraucher

    8.

    betont, dass die Energiepolitik auf die Verbraucher ausgerichtet sein sollte, wie er dies auch bereits in seiner Stellungnahme zum dritten Legislativpaket für den europäischen Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt (CdR 21/2008 fin) hervorgehoben hat. Die Verbraucher sollten im Mittelpunkt stehen und letztendlich — als Einzelne oder als Teil einer Gruppe, Genossenschaft oder Organisation — direkten Zugang zum Energiemarkt haben, entweder über eine breite Palette an Energiequellen von verschiedenen Erzeugern oder direkt zum Spotmarkt;

    9.

    ist davon überzeugt, dass Erziehung, Information und Transparenz im Energiebereich Priorität eingeräumt werden muss, damit die Verbraucher die beste Wahl (im Sinne von Nachhaltigkeit, Preis-Leistungs-Verhältnis und Energieeffizienz) treffen und sich für den für sie besten Anbieter entscheiden können; außerdem müssen den Verbrauchern leicht zugängliche Informationen über die Möglichkeiten bereitgestellt werden, die der Energiebinnenmarkt und neue Technologien für die Senkung ihrer Energierechnungen eröffnen. Darüber hinaus sollten die Verbraucher auch über Möglichkeiten in Bezug auf Steuerung des Energieverbrauchs, Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz und Erzeugung in Kleinanlagen aufgeklärt werden. Der AdR fordert daher die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, verbraucherfreundliche Informationskampagnen zu starten, an denen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie weitere relevante zivilgesellschaftliche Organisationen aus der Region aktiv mitwirken;

    10.

    weist darauf hin, dass neben den vorgeschlagenen Informationskampagnen über Energieanbieter und Energietarife auch die Einführung intelligenter und vom technischen Aufwand her vertretbarer Echtzeit-Messsysteme zur Messung von Energieproduktion und -verbrauch sowie Verteilungsnetze von grundlegender Bedeutung für die Bereitstellung der notwendigen Informationen für die Verbraucher ist, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können und sich somit der Energiepreise, des Energieverbrauchs (bzw. der Energieverbrauchsmuster) und des Zusammenhangs zwischen Verbrauch und Energiepreis stärker bewusst werden; dies sollte wiederum einen überlegten und nachhaltigen Energieverbrauch anstoßen, die Voraussetzungen für den Einsatz intelligenter (Haushalts-)Elektrogeräte schaffen und zu Energieeinsparungen führen. Der AdR empfiehlt, dass die Europäische Kommission ihre in früheren Mitteilungen dargelegten Anreizmaßnahmen zur Einführung intelligenter Messsysteme fortführt. Diese Maßnahmen sollen zur Einführung intelligenter Verteilungsnetze beitragen, bei denen der Verbrauch und die flexiblen Speicher-, Erzeugungs- und Nutzungskapazitäten sowie die Interaktionen zwischen diesen gesteuert werden. Dabei ist den Aspekten Genauigkeit, Vertraulichkeit, Schutz der Privatsphäre und Betrug Rechnung zu tragen, und es sollte gleichzeitig an der Entwicklung von Normen gearbeitet werden;

    11.

    zweifelt daran, dass die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen, um die Handlungskompetenz der Verbraucher zu stärken und Energiearmut zu bekämpfen, und fordert daher, dem Schutz der Verbraucher besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Diesbezüglich muss der asymmetrischen Stellung von Energieverbrauchern gegenüber Großunternehmen Rechnung getragen werden, da der Markt andernfalls keine Plattform für einen echten Austausch zwischen Verbrauchern und politischen Entscheidungsträgern/ Regulierungsbehörden bieten kann. Mithilfe des Rates der europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER) sollten auf lokaler und regionaler Ebene bewährte Verfahren zu wichtigen Verbraucherfragen wie Informationszugang, Preisvergleichsmöglichkeiten und genaue Aufschlüsselung der Energierechnungen sowie zur besonderen Lage schutzbedürftiger Verbraucher ausgetauscht werden;

    12.

    fordert, dass die Mechanismen zur Verbesserung der Energieeffizienz weiterentwickelt werden. Auch sollten sowohl die klassischen als auch die modernen Technologielösungen und die Energiedienste im Hinblick auf Energieeinsparungen unterstützt werden. Zur Bekämpfung von Energiearmut sollten Mechanismen für die Ermäßigung von Stromtarifen oder Preisnachlässe auf die veröffentlichten Tarife der einzelnen Anbieter für sozial schwache und schutzbedürftige Gruppen (sozialer Haushaltstarif) angewandt werden. Gleichzeitig muss auf regionaler und lokaler Ebene besonders dafür Sorge getragen werden, dass die Haushalte dieser Gruppen in speziell für sie konzipierte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eingebunden werden. Für die übrigen Verbraucher muss ein Einheitstarif gelten und die Staffelung der Energietarife vermieden werden, denn diese kann sich in vielen Fällen hemmend auf die Entwicklung anderer positiver Maßnahmen wie beispielsweise die Nutzung von Wärmepumpen als alternative Heizsysteme auswirken. Schließlich muss auf regionaler und lokaler Ebene eine Informationskampagne über die Methoden zur Verbesserung der Energieeffizienz und die objektiven Vorteile ihrer Anwendung durchgeführt werden. Diese Maßnahmen könnten auch durch spezifische Energieeffizienzprogramme flankiert werden;

    C.    Bedeutung der Erzeugung in Kleinanlagen

    13.

    betont, dass die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Energielösungen vor Ort, z.B. in Form von Genossenschaften, der Erzeugung in Kleinanlagen, des Auf- und Ausbaus intelligenter Netze und der Beteiligung auf der Nachfrageseite fördern sollten, da diese Initiativen ein immer wichtigerer Aspekt bei der Neuausrichtung der Energiemärkte in der EU sind. Der AdR setzt sich für ein umfassendes Konzept ein, um nicht nur einen bewussteren Verbrauch, sondern auch die Erzeugung in Kleinanlagen, den Auf- und Ausbau intelligenter Netze und eine umfassende Demand Response (Steuerung der Verbraucherlast) in den Verteilernetzen zu fördern;

    14.

    ist sich bewusst, dass zunehmend mehr Verbraucher in die Eigenenergieerzeugung investieren werden als sich in Abhängigkeit von anderen zu begeben (Schlagwort "Prosumenten", d.h. Energieverbraucher, die Energie für ihren eigenen Bedarf oder den ihrer Nachbarn erzeugen); aus dem Blickwinkel des Verbraucherbewusstseins und der Nachhaltigkeit ist dies eine positive Entwicklung. Kleinanlagenbetreiber bzw. Initiativen für dezentrale Erzeugung (Haushalte, lokale Gemeinschaften, Nachbarschaftsverbände, regionale Genossenschaften) werden eine immer größere Rolle für die lokale/regionale Energieversorgung übernehmen und sich positiv auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt auf lokaler/regionaler Ebene auswirken. Kleinerzeuger sollten daher einfachen Zugang zu Energienetzen/intelligenten Netzen vorfinden. Für den Netzzugang dieser neuen Versorger sollten zweckdienliche Vorschriften ausgearbeitet werden, mit denen Haushalte und Kleinerzeuger zu Investitionen in die Mikroenergieerzeugung angeregt werden. Der AdR fordert die Europäische Kommission auf, besondere Aufmerksamkeit auf die zunehmende Bedeutung der Energieerzeugung in Kleinanlagen und die damit verbundenen spezifischen Anforderungen zu richten und den Austausch bewährter Verfahren auf lokaler und regionaler Ebene zur Erleichterung dieser Entwicklung zu fördern;

    15.

    betont, dass die Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher und die zunehmende Bedeutung der Energieerzeugung in Kleinanlagen nicht nur die zügigere Einführung von intelligenten Messsystemen erforderlich macht, sondern auch eine Überarbeitung des EU-Konzepts der intelligenten Netze. Die Europäische Kommission geht zwar davon aus, dass ein reibungslos funktionierendes und intelligentes Verbundnetz den Wettbewerb im Energiebinnenmarkt fördern wird, allerdings gibt es keinerlei Verweis auf die zunehmende Bedeutung der Energieerzeugung in Kleinanlagen und die potenzielle Rolle der Energieverbraucher als Energieerzeuger und Katalysator für die Energiespeicherung in Kleinanlagen. Der AdR ist daher der Ansicht, dass das Kommissionskonzept der intelligenten Netze überarbeitet werden sollte; außerdem sollten Wissen und Innovationen zur wirksamen Unterstützung der Energieerzeugung in Kleinanlagen ausgetauscht werden;

    D.    Wettbewerbsfähige Großhandelsmärkte und Markttransparenz

    16.

    hält fest, dass die Energiegroßhandelsmärkte Preissignale liefern, die zum einen die Entscheidungen der Erzeuger und Verbraucher und zum anderen die Entscheidungen über Investitionen in Erzeugungsanlagen und Übertragungsinfrastruktur beeinflussen. Diese Signale sollten dem echten Stand von Energieangebot und -nachfrage entsprechen. Durch eine höhere Transparenz auf den Energiegroßhandelsmärkten wird die Gefahr gemindert, dass die Märkte manipuliert und die Preissignale verzerrt werden. Der AdR betont daher, dass die Anwendung der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) eine entscheidende Maßnahme ist, um die Mängel des Energiemarktes in einem EU-weiten Rahmen anzugehen;

    17.

    weist darauf hin, dass für ein effizientes Funktionieren eines europäischen Energiemarktes Netzkodizes entwickelt, verbleibende Regulierungsfragen im Zusammenhang mit dem Netzkodex für die europäischen Regelenergiemärkte geregelt und eine Koordinierungsinitiative zur Behandlung sich ergebender Regulierungsfragen und technischer Fragen auf den Weg gebracht werden müssen. Der AdR unterstützt diese Maßnahmen, um einen flexiblen und sicheren Energiemarkt in Europa auf- und auszubauen, und ist der Meinung, dass die Einführung von europäischen Netzkodizes unter Berücksichtigung der regionalen Entwicklungsunterschiede kontinuierlich von der Europäischen Kommission überwacht werden sollte, um nicht nur eine zügige und effiziente Durchführung dieser Kodizes, sondern auch ihre Funktionalität und Wirksamkeit auf dem Markt sicherzustellen;

    18.

    stimmt der Europäischen Kommission in Bezug auf das Potenzial eines harmonisierten Systems in Europa zu. Im Zuge der Ausarbeitung des Kodex hat sich gezeigt, dass eine stärkere Verzahnung zwischen den parallel auf EU- und nationaler Ebene ausgearbeiteten Vorschriften notwendig ist. Diesbezüglich schließt der AdR sich der Meinung der EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) an, dass die Netzwerkkodizes weiterhin auf einen stärkeren Verbund zwischen den nationalen Energienetzen ausgerichtet sein müssen;

    19.

    ist vom Potenzial von Gas, insbesondere in Bezug auf Ausgleichs- und Reservekapazitäten, überzeugt, teilt aber auch die Bedenken der Europäischen Kommission in Bezug auf die Unterschiede bei der in den einzelnen europäischen Regionen vorhandenen Erdgasinfrastruktur. Die Entwicklung von Infrastruktur für den Transport und die Speicherung von (Flüssig-)Gas in allen europäischen Regionen und die Integration der Gas- und Stromnetze würde die Verwirklichung eines Energiebinnenmarktes erleichtern. Der AdR stimmt daher der Europäischen Kommission und ACER zu, dass die regionalen Initiativen dazu beitragen sollten, dass zusätzliche regionale Gashubs und Strombörsen eingerichtet werden und das Ziel der vollständigen Kopplung der Strommärkte in der EU so bald wie möglich erreicht wird. Daher müssen Strom- und Erdgasverbundnetze zur Anbindung der Gebiete in Randlage und der Inselgebiete gefördert werden. Auf lokaler/regionaler Ebene sollten Pilotprojekte für Strom-zu-Gas- und Gas-zu-Strom-Konzepte entwickelt und ihre Ergebnisse verbreitet werden;

    E.    Erneuerbare Energien

    20.

    vertritt die feste Überzeugung, dass das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energieträger zu erhöhen, zur Vollendung des Energiebinnenmarktes beitragen wird, betont jedoch, dass eine ausschließlich auf dem Faktor Preis beruhende Liberalisierung nicht unbedingt die Dekarbonisierung des Energiesystems der EU bewirken wird. Allerdings bedeutet ein integrierter Strombinnenmarkt eine geringere Preisvolatilität auf bestimmten regionalen Märkten, wodurch eine effizientere Verbreitung und Netzintegration von erneuerbaren Energien möglich wird; Energieinvestitionen dürften dann zunehmend auf erneuerbare Energien ausgerichtet sein. Da die Entscheidungen der einzelnen Mitgliedstaaten über erneuerbare Energien jedoch bislang noch nicht kohärent sind, bekräftigt der AdR seine Forderung nach einer gemeinsamen europäischen Strategie für die Schaffung von marktgestützten Instrumenten und Regelungsinstrumenten, die er bereits in seiner Stellungnahme zu "Erneuerbare Energien" (CdR 2182/2012 fin) erhoben hat;

    21.

    schlägt zur Erleichterung der Aufnahme des zunehmenden Anteils an Wind- und Solarenergie und zur Gewährleistung eines stabilen Verhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage einen klaren Regulierungsrahmen vor, mit dem die Rolle der verschiedenen Akteure festgelegt und die Suche nach marktgestützten Lösungen ermöglicht wird, die die richtigen Preissignale auf dem Energiemarkt aussenden. Auf Nachfrageseite werden deutliche Preissignale zu Energieeinsparungen führen, auf Angebotsseite werden sie für die notwendige Flexibilität sorgen. Dazu zählt ein effizientes Emissionshandelssystem, das angemessene Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien und Flexibilität bietet. Der AdR fordert eine strukturelle Lösung für das dringende Problem des Überangebots an Emissionshandelszertifikaten, damit das europäische Emissionshandelssystem EU-ETS ausreichende Anreize für Investition in CO2-arme Technologien liefert;

    22.

    bedauert, dass aufgrund einer mangelnden Abstimmung auf EU-Ebene und der vorhandenen unterschiedlichen, häufig nicht miteinander vereinbaren nationalen Fördersysteme und -mechanismen für die Vergütung von Erzeugungskapazitäten das so genannte "regulatory shopping" (jeder Marktteilnehmer wählt selbst den Regulierungsrahmen, dem er sich unterwirft) zum Schlüsselfaktor für Entscheidungen über Kraftwerksinvestitionen in Europa wird. Der AdR betont, dass die Entwicklung erneuerbarer Energien nicht isoliert gesehen werden und nicht das Funktionieren des Energiemarktes verhindern darf. Die öffentlichen Förderregelungen in den Mitgliedstaaten sollten gezielt ausgerichtet, berechenbar, vom Geltungsbereich her an die verfolgten Ziele angepasst sowie angemessen sein und Bestimmungen über ihr Auslaufen enthalten, um Veränderungen bei der Wirtschaftlichkeit der jeweils geförderten Erzeugungsform widerzuspiegeln. Alle Fördermaßnahmen müssen in Einklang mit den Binnenmarkt- und den einschlägigen EU-Beihilfevorschriften umgesetzt werden. Die Behörden, insbesondere in Grenzregionen, sollten vor der Durchführung neuer Fördermaßnahmen der Frage nachgehen, wie sich ihre geplanten Entscheidungen auf die Stromsysteme in Nachbarregionen/-ländern auswirken. Der AdR unterstützt die Initiative der Europäischen Kommission, Leitlinien zu bewährten Verfahren für Mechanismen zur Förderung erneuerbarer Energieträger zu erstellen;

    23.

    unterstützt die Kommissionsinitiative zur Förderung einer einheitlichen intelligenteren Energiebesteuerung in Europa, da die lokalen und nationalen Energiesteuern in der EU eine große Bandbreite aufweisen. Ein stärker harmonisierter Steuerrahmen zur Festlegung der Besteuerung erneuerbarer und fossiler Energieträger auf einer objektiven Grundlage, bei der der Energiegehalt und die CO2-Emissionen jedes einzelnen Produkts berücksichtigt werden, würde zur Verwirklichung der "20-20-20"-Ziele, zur Verringerung der CO2-Emissionen und zur Umsetzung der Ziele des Energiefahrplans 2050 beitragen. In diesem Zusammenhang bedarf es einer ausgewogenen Methode für die Zuteilung von Zertifikaten für die bei Energieerzeugung und -verbrauch entstehenden CO2-Emissionen über regionale und nationale Grenzen hinweg in einem liberalisierten gesamteuropäischen Energieübertragungs- und -verteilungssystem;

    24.

    betont, dass neben dem Einsatz von erneuerbaren Energien auch Energieeffizienz und Energieeinsparungen wichtig sind. Stadt- und Raumplanung auf lokaler/regionaler Ebene sowie Energieeffizienzmaßnahmen und Anreize für energieeffiziente Wohnungen und Gebäude seitens lokaler/regionaler Gebietskörperschaften tragen dazu bei, Energie zu sparen und lokale Energielösungen, u.a. die Kraft-Wärme-Kopplung, zu fördern. Der AdR empfiehlt, diese Maßnahmen kontinuierlich weiterzuverfolgen, und schlägt vor, bewährte Verfahren auf lokaler und regionaler Ebene für die Stärkung der europäischen und nationalen einschlägigen Maßnahmen zu nutzen;

    F.    Kapazitätssicherungsmaßnahmen, Demand Response (Steuerung der Verbraucherlast) und Sicherheit der Energieversorgung

    25.

    weist darauf hin, dass zu früh eingeführte und schlecht konzipierte Kapazitätssicherungsmechanismen zur Fragmentierung des Binnenmarkts führen und Investitionen behindern könnten. Der AdR stellt die Mechanismen zur Kapazitätssicherung zahlreicher Mitgliedstaaten in Frage, die die Stromerzeuger bei der Sicherstellung ihrer Erzeugungskapazität unterstützen sollen, um zu garantieren, dass genug Kapazität zur Verfügung steht, wenn Energiequellen wie Wind- und Solarkraft mit schwankender Einspeisung keinen Strom produzieren. Gleichzeitig sollten Energieüberkapazitäten (z.B. aus Windkraft) nicht in die Netze von Nachbarländern geleitet werden, ohne diese Maßnahmen im Vorfeld abzustimmen, da sonst die Gefahr bestünde, dass der Energiemarkt dieser Länder verzerrt würde ("Schlupflöcher"). In anderen Fällen können Überkapazitäten in einem Gebiet auch dazu beitragen, die Unterversorgung in einem anderen Gebiet auszugleichen. Der AdR unterstützt den Ansatz der Europäischen Kommission, grenzübergreifende Lösungen zu finden. Ehe regionale oder nationale Maßnahmen ergriffen werden, sollten angemessene Analysen durchgeführt werden, um zu bestätigen, dass es in der Tat ein Kapazitätsproblem und keine Alternativlösungen gibt, und sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen grenzübergreifenden Auswirkungen Rechnung tragen. Ein koordiniertes Vorgehen in Bezug auf die Versorgungssicherheit ist von grundlegender Bedeutung;

    26.

    vertritt die Auffassung, dass der künftige europäische Energiemarkt nicht mehr nur einzig und allein durch das Angebot, sondern auch durch die Nachfragesteuerung, insbesondere zu Spitzenverbrauchszeiten, bestimmt werden sollte. Die Marktteilnehmer müssen auf eine Senkung des Verbrauchs in Industrie und Haushalten abzielen und alle Voraussetzungen dafür schaffen, dass die neuen Funktionalitäten von intelligenten Netzen und intelligenten Messsystemen genutzt werden können. Der AdR unterstützt daher den Aufbau koordinierter Kapazitätsmechanismen auf europäischer Ebene, mit denen Energieverbrauchsspitzen abgefedert, das Funktionieren der europäischen Elektrizitätssysteme (insbesondere in Spitzenverbrauchszeiten) gewährleistet und eine Senkung des Energieverbrauchs gefördert werden können;

    27.

    ist überzeugt, dass bei der Erarbeitung einer Gesamtvision für die europäische Infrastruktur die Infrastrukturentwicklung für Verteilernetzbetreiber in gleichem Maße wie für Übertragungsnetzbetreiber zu berücksichtigen ist. Der Auf- und Ausbau der Verteilungsinfrastruktur ist für die Verwirklichung der 2020-Ziele unerlässlich und dringend notwendig, um erneuerbare Energien in die intelligenten Netze einzuspeisen und die dezentralisierte Energieerzeugung in das System zu integrieren. Diese Herausforderung kann nur dann gemeistert werden, wenn die Infrastrukturplanung auch die Verteilerebene umfasst;

    G.    Infrastrukturnetze

    28.

    ist sich bewusst, dass der Energiemarkt zunehmend internationaler wird und Verbundnetze und Reserve- und Speicherkapazitäten und -infrastruktur wesentliche Aspekte für die Verwirklichung des Energiemarktes sind. Der AdR unterstützt daher die Vereinbarung über das europäische Infrastrukturpaket, die am 27. November 2012 erzielt wurde, fordert jedoch, dass neben Investitionen in große (internationale) Infrastrukturen auch Investitionen in regionale oder sogar lokale Netze sowie Verbundnetze zur Anbindung der ganz oder teilweise isolierten Versorgungssysteme der Inseln getätigt werden, da die Energieerzeugung immer mehr auf lokaler/ regionaler Ebene stattfindet;

    29.

    fordert die Behörden auf, die Frage von Anreizen für die richtigen Marktinvestitionen in Erzeugungs-, Übertragungs-, Speicher- und Lastenmanagementanlagen aufzugreifen, und empfiehlt, neben den bestehenden Programmen (europäisches Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR), Fazilität "Connecting Europe", EU-Kohäsionspolitik, TEN-V-Programm, "Horizont 2020") neue Finanzierungsquellen für die Infrastrukturentwicklung zu erschließen. Öffentlich-private Partnerschaften, die Mobilisierung privater Mittel, innovative Finanzierungsvereinbarungen oder steuerliche Maßnahmen könnten mögliche Wege sein, um zusätzliche Mittel aufzutun. Um Privatinvestitionen anzukurbeln, muss mehr Gewissheit darüber herrschen, welche Investitionen langfristig gewinnbringend sind. Der AdR verweist daher auf die Bedeutung einer (langfristigen) europäischen Energieinvestitionsagenda. Der vereinfachte Zugang von lokalen/regionalen Gebietskörperschaften zu Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) für Projekte für nachhaltige Energie sollte beibehalten werden. Außerdem sollten die Regulierungsbehörden die Möglichkeit haben, Infrastrukturverbesserungen und den Aufbau von Reserve- und Speicherkapazitäten in die Energietarife einzurechnen;

    30.

    schlägt vor, die Genehmigungsverfahren in der EU zu vereinheitlichen und die Kostenaufteilung für grenzübergreifende Infrastrukturen zu verbessern; dies wird zur Entwicklung von Infrastrukturnetzen beitragen und Investitionen mobilisieren. Darüber hinaus könnte dies die Energieversorgungssicherheit in der EU und die Integration von erneuerbaren Energieträgern durch die Ausweitung der Energietransportmöglichkeiten erheblich verbessern. Lokale und regionale Gebietkörperschaften sollten diesbezüglich durch die Vereinfachung der Planungsverfahren und die Integration der Energieinfrastruktur in ihre lokalen und regionalen Planungsmechanismen eine wichtige Rolle spielen;

    31.

    ist der Ansicht, dass die Kosten für das Energienetz und seinen Ausbau, der im Sinne des Umweltschutzes und der Verbraucher in der gesamten EU geschieht, solidarisch geteilt werden müssen und nicht nur dem Land aufgebürdet werden dürfen, in dem das Netz ausgebaut wird; unterstützt daher die weitere Entwicklung und Umsetzung von stabilen Mechanismen für die Kostenaufteilung in der Verordnung zum Energieinfrastrukturpaket sowie die Tätigkeiten, die derzeit von den Aufsichtsbehörden — ACER und ENTSO-Gas — ausgeübt werden, um diese Politik weiter auszugestalten;

    H.    Intelligente Netze

    32.

    unterstützt ausdrücklich die Forderung nach der dringenden Modernisierung bestehender Netze und dem Auf- und Ausbau intelligenter Netze und spricht sich für eine Zusammenarbeit zur Entwicklung intelligenter Netze auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene und die Formulierung europäischer Normen für intelligente Netze aus. Die bestehenden Pläne müssen durch nationale und regionale Aktionspläne für die Netzmodernisierung ergänzt werden. Forschungs- und Entwicklungsprogramme (FuE-Rahmenprogramm, Intelligente Energie Europa) sollten die Industrie diesbezüglich unterstützen. So könnten insbesondere Pilotprojekte auf lokaler und/oder regionaler Ebene die Möglichkeiten für intelligente Netze aufzeigen und bei der Verbreitung dieser Netze in ganz Europa mithelfen. Der AdR fordert die Europäische Kommission daher auf, bei der Erstellung von Aktionsplänen für die Einführung intelligenter Netze mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusammenzuarbeiten;

    33.

    betont, dass für die Umwandlung der bestehenden Netze in intelligente Netze zusätzlich zu den Investitionen in den Bau neuer Infrastruktur weitere Mittel erforderlich sind. Es sollte geprüft werden, ob die Regulierungsbehörden den Netzbetreibern die Möglichkeit eröffnen sollten, diese Mittel in ihrer Tarifstruktur zu berücksichtigen. Dies ist derzeit nicht erlaubt. Der Ausschuss fordert außerdem, dass in das von den Regulierungsbehörden festgelegte Benchmarking der Gebühren und Kosten für den Zugang zu den Übertragungs- und Verteilungsnetzen nicht nur quantitative (Kosten), sondern auch qualitative Aspekte (z.B. Kriterien für die Zuverlässigkeit der Netzqualität) aufgenommen werden, um das derzeitige Qualitätsniveau der Netze aufrecht zu erhalten;

    34.

    fordert, dass der Regulierungsrahmen im Hinblick auf eine rasche Modernisierung und intelligente Gestaltung der Netze durch eine angemessene Rendite die notwendigen Investitionen fördert und umgehend die Rollen und Verantwortlichkeiten geklärt werden. Da die Netzbetreiber einen stabilen, vorhersehbaren, unterstützenden und langfristigen Regulierungsrahmen benötigen, der die notwendigen Innovationen anstößt und begünstigt, ist eine langfristige Vision unabkömmlich;

    35.

    unterstreicht, dass Transparenz und Teilhabe der Bürger und Gemeinschaften in Bezug auf die Planung, die Entwicklung und den Bau der Netze entscheidende Faktoren für die öffentliche Akzeptanz sind. Das Netzplanungsverfahren muss überarbeitet werden, um für die neue Ära von Energieeffizienz, erneuerbaren Energieträgern und Demand Management ausgelegt zu sein und maximale Flexibilität und Widerstandsfähigkeit innerhalb des Systems sicherzustellen. Die Netzplanung muss inklusiv, transparent und demokratisch sein.

    Brüssel, den 4. Juli 2013

    Der Präsident des Ausschusses der Regionen

    Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


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