EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52013IP0223

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2013 zur Lage syrischer Flüchtlinge in den Nachbarländern (2013/2611(RSP))

ABl. C 55 vom 12.2.2016, p. 84–89 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/84


P7_TA(2013)0223

Lage syrischer Flüchtlinge in den angrenzenden Ländern

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2013 zur Lage syrischer Flüchtlinge in den Nachbarländern (2013/2611(RSP))

(2016/C 055/12)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien, insbesondere die Entschließungen vom 16. Februar 2012 (1) und 13. September 2012 (2) sowie diejenigen zu Flüchtlingen, die vor bewaffneten Konflikten fliehen,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ zu Syrien vom 23. März, 23. April, 14. Mai, 25. Juni, 23. Juli, 15. Oktober, 19. November und 10. Dezember 2012 sowie vom 23. Januar, 18. Februar, 11. März und 22. April 2013; unter Hinweis darauf, dass der Rat „Justiz und Inneres“ auf seiner Tagung vom Oktober 2012 die Erstellung eines regionalen Schutzprogramms durch die Kommission billigte; unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu Syrien vom 2. März, 29. Juni und 14. Dezember 2012 und 8. Februar 2013;

unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, zu den syrischen Flüchtlingen, insbesondere ihre Äußerungen während der Plenardebatte in Straßburg vom 13. März 2013 und ihre Erklärung vom 8. Mai 2013; unter Hinweis auf die Erklärungen des Mitglieds der Kommission für internationale Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Krisenreaktion, Kristalina Georgieva, zu den syrischen Flüchtlingen und der Reaktion der EU, insbesondere ihre Erklärung vom 12. Mai 2013, sowie auf die Lageberichte und Kurzdarstellungen des Europäischen Amtes für humanitäre Hilfe (ECHO) zu Syrien,

unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Nr. 2059 vom 20. Juli 2012, Nr. 2043 vom 21. April 2012 und Nr. 2042 vom 14. April 2012 sowie auf den aktualisierten Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen vom 11. März 2013, unter Hinweis auf die von der Vizegeneralsekretärin für humanitäre Angelegenheiten und Koordinatorin für Soforthilfe, Valerie Amos, herausgegebenen Informationen des Sicherheitsrates zu Syrien, insbesondere die vom 18. April 2013,

unter Hinweis auf die Erklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu Syrien und die Bemerkungen des Hohen Kommission der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, António Guterres, gegenüber dem Sicherheitsrat, insbesondere die vom 18. April 2013, und unter Hinweis auf die Resolutionen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zur Arabischen Republik Syrien vom 2. Dezember 2011 und 22. März 2013,

unter Hinweis auf das Treffen der Gruppe der Freunde des syrischen Volkes in Marrakesch und die internationale Konferenz vom 28. Januar 2013 in Paris,

unter Hinweis auf den jüngsten regionalen Reaktionsplan für Syrien des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge für den Zeitraum von Januar bis Juni 2013 sowie auf alle vorhergehenden Reaktionspläne seit dem ersten vom März 2012,

unter Hinweis auf den Reaktionsplan für humanitäre Hilfe in Syrien 2013 (SHARP) der Regierung der Arabischen Republik Syrien vom 19. Dezember 2012, der in Abstimmung mit den Vereinten Nationen erstellt wurde,

unter Hinweis auf das Syrische humanitäre Forum (SHF), das im Frühjahr 2012 gegründet wurde, und auf dessen jüngstes Treffen vom 19. Februar 2013,

unter Hinweis auf die vom Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) herausgegebenen humanitären Rundbriefe zu Syrien,

unter Hinweis auf die Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu Syrien, insbesondere die Resolution Nr. 46/182 mit dem Titel „Stärkung der Koordinierung der humanitären Nothilfe der Vereinten Nationen“ und die Leitlinien in ihrem Anhang sowie die Resolution Nr. 67/183 zur Menschenrechtslage in Syrien,

unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht der hochrangigen internationalen Geberkonferenz für Syrien, die am 30. Januar 2013 in Kuwait stattfand,

unter Hinweis auf das Schlusskommuniqué der Aktionsgruppe für Syrien (das „Genfer Kommuniqué“) vom 30. Juni 2012,

unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

unter Hinweis auf die Genfer Konvention von 1949 und ihre Zusatzprotokolle,

unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und das dazugehörige Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, zu deren Vertragsparteien Syrien durchweg gehört,

gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass das Hohe Kommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) bis zum 16. Mai 2013 insgesamt 1 523 626 syrische Flüchtlinge in den Nachbarstaaten und Nordafrika registriert hat; in der Erwägung, dass die tatsächliche Zahl der Flüchtlinge, einschließlich der nicht registrierten, Annahmen zufolge viel höher ist; in der Erwägung, dass nach Angaben des UNHCR sieben Millionen Syrer auf Hilfe angewiesen sind, wovon 3,1 Millionen Kinder sind, und dass es nach Stand vom 6. Mai 20134,25 Millionen Binnenflüchtlinge gab; in der Erwägung, dass nach Angaben der gleichen Quellen sich die folgende Anzahl von Flüchtlingen (einschließlich der noch nicht registrierten) zum 16. Mai 2013 in Aufnahmeländern aufhalten: Türkei 347 815; Libanon 474 461; Jordanien 474 405; Irak 148 028; Ägypten 68 865; Marokko, Algerien und Libyen 10 052 (registriert); in der Erwägung, dass pro Tag Tausende Syrer in Nachbarländer fliehen und das Hohe Kommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge bis Ende 2013 mit mehr als 3,5 Millionen Flüchtlingen aus Syrien rechnet;

B.

in der Erwägung, dass die Zahl syrischer Flüchtlinge und bedürftiger Menschen dramatisch ansteigt, während sich die politische und humanitäre Lage jeden Tag, den der bewaffnete Konflikt andauert, verschlechtert; in der Erwägung, dass sich nicht nur Zivilisten, sondern auch mehrere führende Politiker und Militärs des Regimes, darunter Botschafter, in Nachbarländer und andere Staaten abgesetzt haben; in der Erwägung, dass der bewaffnete Konflikt in Syrien eine erhebliche Gefahr für die fragile Sicherheitslage und Stabilität der gesamten Region birgt; in Erwägung der drohenden Gefahr, dass die Auswirkungen des bewaffneten Konflikts in Syrien künftig nicht mehr vereinzelt auftreten, sondern strukturelle Züge annehmen; in der Erwägung, dass sich die EU und die Staatengemeinschaft eine weitere Katastrophe nicht leisten können; in der Erwägung, dass man eine die gesamte Region erfassende politische, sicherheitsbezogene und humanitäre Katastrophe mit den internationalen Reaktionsmöglichkeiten nicht in den Griff bekommen würde;

C.

in der Erwägung, dass Tausende der Menschen, die aus Syrien geflohen sind, aus den Streitkräften desertiert sind, um nicht gezwungen zu werden, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen, oder um dem Militärdienst aus ähnlichen Gründen zu entgehen;

D.

in der Erwägung, dass laut Schätzungen der Vereinten Nationen vom Mai etwa 80 000 Menschen, größtenteils Zivilisten, infolge der Gewalt in Syrien ihr Leben verloren haben;

E.

in der Erwägung, dass die Mehrzahl der Syrer unter der Zerstörung der grundlegenden Infrastruktur, darunter Schulen und Krankenhäuser, der Abwertung der Währung, den steigenden Lebensmittelpreisen, der Brennstoff- und Stromknappheit sowie dem Mangel an Wasser, Nahrungsmitteln und Medikamenten zu leiden hat; in der Erwägung, dass der unmittelbare Zugang zu Bedürftigen humanitärer Hilfe in Syrien weiterhin sehr stark eingeschränkt ist und von der Kooperation der syrischen Regierung abhängt;

F.

in der Erwägung, dass es nach Angaben von VN-Einrichtungen Fortschritte bei der Organisation von Hilfskonvois, an denen mehrere Einrichtungen beteiligt sind, über die Grenzen der Konfliktregionen hinweg in von der Regierung bzw. von der Opposition kontrollierte oder umkämpfte Gebiete Fortschritte gegeben hat; in der Erwägung, dass bürokratische Hürden und Kontrollpunkte im ganzen Land (sowohl in den von der Regierung als auch den von der Opposition kontrollierten Gebieten) wirksame humanitäre Hilfsmaßnahmen in allen Landesteilen Syriens behindern;

G.

in der Erwägung, dass die Registrierung nach wie vor das wichtigste Verfahren ist, mit dem bedürftige Menschen identifiziert, geschützt und unterstützt werden können, was insbesondere für Neuankömmlinge gilt, die besondere Bedürfnisse haben, wie Behinderte, ältere Menschen, Minderjährige ohne Begleitung und von der Familie getrennte Kinder, damit ihnen vorrangig geholfen werden kann;

H.

in der Erwägung, dass Aufnahmeländer während des gesamten bewaffneten Konflikts ihre Grenzen geöffnet lassen, sich jedoch für unterschiedliche Formen der Aufnahme entschieden haben; in der Erwägung, dass ihre Fähigkeit und Kapazität, den wachsenden Flüchtlingsstrom aufzunehmen und zu beherbergen an ihre Grenzen stößt, wobei es regelmäßig zu „Zwischenfällen“ an der Grenze kommt; in der Erwägung, dass sich der Libanon gegen Aufnahmelager entschieden hat und die meisten Flüchtlinge auf einzelne Gemeinden verteilt wurden; in der Erwägung, dass etwa drei Viertel der syrischen Flüchtlinge in den Nachbarländern nicht in Lagern, sondern in Ortschaften untergekommen sind; in der Erwägung, dass in der Türkei, Jordanien und dem Irak schätzungsweise 350 000 Syrer in 23 Flüchtlingslagern leben;

I.

in der Erwägung, dass sich Hilfsorganisationen derzeit der Lage syrischer Flüchtlinge in Jordanien, dem Libanon und dem Irak annehmen, mit einem Schwerpunkt auf Frauen und Kindern, mit besonderen Bedürfnissen, die in städtischen Flüchtlingsgemeinschaften oftmals zu wenig Hilfe erhalten; in der Erwägung, dass die Verteilung der Flüchtlinge auf das ganze Land ein komplexes Registrierungsprogramm in den Ortschaften erforderlich macht;

J.

in der Erwägung, dass die Länder, die die Flüchtlinge aufnehmen, selbst mit gewaltigen innerstaatlichen Problemen, unter anderem wirtschaftlicher Instabilität, Inflation und Arbeitslosigkeit, zu kämpfen haben, wobei der Libanon und Jordanien in einer besonders schwierigen Lage sind;

K.

in der Erwägung, dass es für die syrischen Flüchtlinge zunehmend schwierig wird, die Miete zu bezahlen, da die Orte überfüllt sind und die Nachfrage nach Unterkünften ebenso wie die Preise steigen; in der Erwägung, dass die Flüchtlinge vor dem Problem stehen, dass ihre Ausgaben die Einnahmen übersteigen, es nur wenig Arbeitsmöglichkeiten für sie gibt, ihre Ersparnisse aufgebraucht werden und sie sich zunehmend verschulden; in der Erwägung, dass die Konkurrenz um Arbeitsplätze und die steigenden Lebensmittelpreise vor allem im Libanon und Jordanien, die zusammen über eine Million Flüchtlinge beherbergen, dazu führen, dass die Spannungen zwischen der einheimischen Bevölkerung und den Flüchtlingen zunehmen;

L.

in der Erwägung, dass kontinuierliche Bemühungen notwendig sind, um Gastgemeinden stärker dabei zu unterstützen, die Grenzen offen zu halten und Flüchtlingen zu helfen, die benötigte Infrastruktur zu schaffen, Spannungen abzubauen und diese Gemeinden zu entlasten;

M.

in der Erwägung, dass knappe Mittel weiterhin die rechtzeitige und wirksame Bereitstellung grundlegender humanitärer Hilfe verhindern; in der Erwägung, dass für SHARP insgesamt 563 Millionen US-Dollar benötigt werden, damit den notleidenden Menschen in Syrien geholfen werden kann; in der Erwägung, dass nach Stand vom 6. Mai 2013 lediglich 61 % der für den Reaktionsplan benötigten Finanzmittel bereitgestellt worden sind;

N.

in der Erwägung, dass der gegenwärtige regionale Reaktionsplan der Vereinten Nationen (RRP 4) für den Zeitraum bis Dezember 2013 überarbeitet wird; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen am 7. Juni 2013 einen erneuten Appell zur Bereitstellung von Mitteln senden werden, um der wachsenden Zahl von Flüchtlingen aus Syrien und ihren anhaltenden Bedürfnissen Rechnung zu tragen, sowie zur stärkeren Unterstützung der Aufnahmeländer und Gastgemeinden, wofür man voraussichtlich 3 Milliarden US-Dollar benötigen wird;

O.

unter Hinweis auf Berichte von Hilfsorganisationen, nach denen nur 30 bis 40 Prozent der insgesamt bislang von der Staatengemeinschaft zugesagten Gelder tatsächlich bereitgestellt worden sind;

P.

in der Erwägung, dass die Gefahr besteht, dass das Maß der humanitären Hilfe die Kapazitäten übersteigen wird; in der Erwägung, dass alle beteiligten humanitären Akteure finanzielle Unterstützung in einer Höhe benötigen, die den Rahmen sprengt, der durch die üblichen Hilfsetats traditioneller Geber getragen wird; in der Erwägung, dass außerordentliche Finanzierungsmechanismen geschaffen werden müssen, um die Grundbedürfnisse infolge der Syrienkrise zu decken;

Q.

in der Erwägung, dass die EU der größte Geber ist; in der Erwägung, dass sich die gesamte von der EU bereitgestellte humanitäre Hilfe im Zusammenhang mit der Krise in Syrien bis zum 22. April 2013 auf nahezu 473 Mio. EUR belief, wovon 200 Mio. EUR von der EU selbst und 273 Mio. EUR von den Mitgliedstaaten aufgebracht wurden; in der Erwägung, dass die Kommission am 12. Mai 2013 die Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von 65 Mio. EUR bekannt gab;

R.

in der Erwägung, dass innerhalb Syriens rund 400 000 palästinensische Flüchtlinge betroffen sind; in der Erwägung, dass die Palästinenser sich in dem Konflikt größtenteils neutral verhalten; in der Erwägung, dass nahezu 50 000 Palästinenser im Libanon und fast 5 000 in Jordanien vom Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) registriert worden sind; in der Erwägung, dass Jordanien seine Grenzen für Palästinenser, die vor dem Konflikt aus Syrien flüchten, geschlossen hat und dass sie im Libanon zum größten Teil nicht arbeiten dürfen; in der Erwägung, dass auch irakische, afghanische, somalische und sudanesische Flüchtlinge in Syrien wieder von Vertreibungen betroffen sind;

S.

in der Erwägung, dass sich die Sicherheitslage im jordanischen Flüchtlingslager Zaatari verschlechtert hat und es dort zu Diebstählen und Bränden kommt; in der Erwägung, dass es inzwischen über 170 000 Menschen beherbergt und somit die viertgrößte Stadt Jordaniens ist; in der Erwägung, dass die Ursache für Unruhen und gewaltsame Proteste in den Flüchtlingslagern die schlechten Lebensbedingungen und Verzögerungen bei den Hilfslieferungen sind; in der Erwägung, dass die allgemein schlechte Sicherheitslage weiterhin das Leben von Menschen in den Lagern gefährdet und auch Auswirkungen auf die humanitären Helfer hat; in der Erwägung, dass Helfer tätlich angegriffen, ins Krankenhaus eingewiesen und in einigen Fällen sogar getötet wurden, als sie Hilfsgüter verteilten, und dass Journalisten verprügelt wurden;

T.

in der Erwägung, dass nach Angaben internationaler Organisationen Frauen und Mädchen in Flüchtlingslagern zunehmend Opfer von sexueller Gewalt und Vergewaltigungen sind, was auch als Kriegswaffe eingesetzt wird; in der Erwägung, dass es für syrische Flüchtlinge, die sexuelle Gewalt überleben, keine geeigneten medizinischen Angebote gibt; in der Erwägung, dass in den Flüchtlingslagern unverhältnismäßig viele junge Mädchen und Frauen heiraten; in der Erwägung, dass nach Angaben mehrerer Quellen „Zeitehen“ nach islamischer Tradition (auch „Genussehen“ oder „Mut'a-Ehen“ genannt) mit syrischen Flüchtlingen in den Flüchtlingslagern geschlossen werden;

U.

in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen im März 2013 unabhängige Ermittlungen eingeleitet haben, um den Behauptungen über einen Einsatz chemischer Waffen in Syrien nachzugehen; in der Erwägung, dass diese Vorwürfe unter Umständen zur Massenvertreibung von Menschen beigetragen haben; unter Hinweis darauf, dass es das syrische Regime abgelehnt hat, das Ermittlungsteam der Vereinten Nationen in das Land zu lassen;

1.

erklärt sich tief besorgt über die anhaltende humanitäre Krise in Syrien und über deren Auswirkungen auf die angrenzenden Länder; erklärt sich besorgt, dass der Exodus von Flüchtlingen aus Syrien noch weiter zunimmt; erinnert daran, dass die Regierung Assad die Hauptverantwortung für das Wohlergehen ihrer Bürger trägt;

2.

verurteilt erneut aufs Schärfste die Brutalität und die Gräueltaten, die das syrische Regime gegen die Bevölkerung des Landes begeht; ist zutiefst besorgt über die Schwere der weit verbreiteten und systematischen Menschenrechtsverletzungen und mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von den syrischen staatlichen Stellen, der syrischen Armee, den Sicherheitskräften und den angeschlossenen Milizen zugelassen und/oder begangen werden; verurteilt die außergerichtlichen Hinrichtungen und alle anderen Formen von Menschenrechtsverletzungen, die von Gruppen und Kampfverbänden verübt werden, die Widerstand gegen das Regime von Präsident Assad leisten; fordert Präsident Baschar Al-Assad und sein Regime erneut auf, unverzüglich zurückzutreten, damit ein friedlicher, integrativer und demokratischer Übergang unter syrischer Führung in dem Land stattfinden kann;

3.

fordert alle bewaffneten Akteure auf, die Gewalthandlungen in Syrien umgehend einzustellen; hebt erneut hervor, dass das humanitäre Völkerrecht, dessen Hauptzweck darin besteht, Zivilisten zu schützen, von allen Akteuren in der Krise vorbehaltlos geachtet werden muss; betont, dass die Verantwortlichen für die weit verbreiteten, systematischen und massiven Menschenrechtsverletzungen, die in Syrien in den vergangenen 24 Monaten verübt worden sind, zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden müssen; unterstützt in diesem Zusammenhang nachdrücklich die Forderungen der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, den Internationalen Strafgerichtshof mit der Lage in Syrien zu befassen;

4.

drückt den Familien der Opfer sein Beileid aus; zollt dem Mut des syrischen Volkes Respekt und bekräftigt seine Solidarität mit ihm in seinem Kampf für Freiheit, Würde und Demokratie;

5.

ist der Überzeugung, dass der Schlüssel zur Lösung des Konflikts politische Mechanismen sind, die einen politischen Prozess unter syrischer Führung erleichtern, durch den eine rasche, glaubwürdige und effektive politische Lösung mit denjenigen gefördert wird, die sich aufrichtig für einen Übergang einsetzen, wobei die uneingeschränkte Achtung der universellen Werte Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundrechte gewährleistet werden muss und die Rechte ethnischer, kultureller und religiöser Minderheiten sowie von Frauen besonders zu berücksichtigen sind; bekräftigt, dass es von vorrangiger Bedeutung ist, dass die humanitären und politischen Handlungsstränge getrennt bleiben und der Zugang zu den Hilfsbedürftigen erleichtert wird; fordert die EU und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, einen Fahrplan für eine politische Verwaltung in den befreiten Gebieten auszuarbeiten, der auch die Option der Aufhebung der Wirtschaftssanktionen umfasst;

6.

weist darauf hin, dass alle Fahnenflüchtige aus Syrien Anspruch auf weiteren Schutz haben, wenn sie aus anderen als den in Absatz 26 der UNHCR-Leitlinien genannten Gründen gefährdet sind und ihnen „exzessive oder unverhältnismäßig schwere Strafen“ drohen, die Folter bzw. unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder gar einer willkürlichen Hinrichtung gleichkommen;

7.

fordert die Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen — insbesondere Russland und China — auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Gewalt und die Repressionen, unter denen das syrische Volk zu leiden hat, zu beenden, wozu auch die Umsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen auf der Grundlage seiner Pressemitteilung vom 18. April 2013 gehört, und humanitäre Hilfslieferungen in alle Gebieten Syriens in Auftrag zu geben; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um für die Annahme einer Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu sorgen, indem sie sowohl auf Russland als auch auf China wirksamen diplomatischen Druck ausübt; fordert die EU auf, im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in enger Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten, der Türkei und der Liga der Arabischen Staaten alle Möglichkeiten im Rahmen des Grundsatzes der Schutzverantwortung (R2P) zu prüfen, um das syrische Volk zu unterstützen und dem Blutvergießen ein Ende zu setzen; unterstützt nachdrücklich die Arbeit der unabhängigen Untersuchungskommission für die Lage in Syrien und begrüßt den von ihr erstellten aktualisierten Bericht;

8.

unterstützt die gemeinsame Forderung des US-Außenministers John Kerry und des russischen Außenministers Sergej Lawrow, möglichst zeitnah eine internationale Friedenskonferenz zu Syrien als Folgekonferenz der Genfer Konferenz vom Juni 2012 einzuberufen;

9.

erklärt seine Besorgnis über die weitere Militarisierung des Konflikts und religiös motivierte Gewalthandlungen; nimmt die Rolle der verschiedenen regionalen Akteure zur Kenntnis, einschließlich der Waffenlieferanten, und ist besorgt über die Ausstrahlungswirkung des syrischen Konflikts auf seine Nachbarländer hinsichtlich der humanitären Krise, der Sicherheit und der Stabilität; verurteilt die Autobombenanschläge vom 11. Mai 2013, bei denen Dutzende Menschen in der Nähe eines syrischen Flüchtlingslagers in Reyhanli in der im Südosten der Türkei gelegenen Provinz Hatay getötet beziehungsweise verletzt wurden, sowie die Zwischenfälle, bei denen syrische bewaffnete Kräfte Nachbarländer bombardiert und beschossen haben; unterstützt die Verurteilung jeder Art von Terroranschlägen durch die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin;

10.

betont, dass die EU eine besondere Verantwortung für die Stabilität und Sicherheit in ihrer Nachbarschaft trägt, und fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin und das für die Erweiterung und die europäische Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissionsmitglied auf, dafür Sorge zu tragen, dass die EU eine führende Rolle dabei spielt, zu verhindern, dass der bewaffnete Konflikt in Syrien auf die Nachbarländer übergreift;

11.

zollt den Aufnahmegemeinden und den Nachbarstaaten Syriens, insbesondere Jordanien, dem Libanon, der Türkei und dem Irak, höchste Anerkennung für ihr bemerkenswertes Vermögen, den Familien, die vor dem bewaffneten Konflikt in Syrien geflohen sind, Obdach und humanitäre Hilfe zu gewähren, ist jedoch in ernster Sorge, dass diese Länder wegen des Zustroms syrischer Flüchtlinge bald am Ende ihrer Kräfte sein könnten, was zu einer beispiellosen regionalen Instabilität führen könnte;

12.

unterstützt und begrüßt den beträchtlichen Beitrag der Kommission und der Mitgliedstaaten zu den internationalen humanitären Programmen sowie die politische Führungskraft des Mitglieds der Kommission für internationale Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Krisenreaktion; begrüßt die Diversifizierungsstrategie, die die Kommission in Bezug auf syrische Partner für die Bereitstellung humanitärer Hilfe verfolgt, damit die Hilfe effizienter bereitgestellt werden und vor allem in den Regionen, die nicht von der Regierung kontrolliert werden, mehr Menschen erreichen kann; fordert Akteure der EU und die Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen und Hilfeleistungen in Syrien und außerhalb des Landes besser abzustimmen;

13.

fordert die Kommission auf, ein umfassendes Hilfspaket vorzulegen, das als Beispiel für andere wichtige Geber dienen kann, mit dem man die humanitäre Krise in Syrien und seinen Nachbarstaaten bewältigen kann und das sich auf folgende drei Säulen stützt: (i) verstärkte humanitäre Hilfe (mittels ECHO), (ii) Unterstützung der Aufnahmeländer bei der Stärkung lokaler Gemeinschaften und der Erhöhung von Kapazitäten sowie der Verbesserung der Infrastruktur (mittels DEVCO) und (iii) die rasche Bereitstellung von Finanzhilfepaketen für den Libanon und Jordanien;

14.

unterstreicht, dass es wichtig ist, dass die internationalen Grenzen offen bleiben, und fordert die Staatengemeinschaft nachdrücklich auf, den Libanon und Jordanien bei der Bewältigung der wachsenden Flüchtlingsströme großzügig zu unterstützen; fordert alle Regierungen und sonstigen Akteure der Aufnahmeländer in dieser Region nachdrücklich auf, den Grundsatz der Nicht-Abschiebung und der Gleichbehandlung von Flüchtlingen zu achten;

15.

fordert die EU auf, geeignete und verantwortbare Maßnahmen im Zusammenhang mit dem möglichen Zustrom von Flüchtlingen in ihre Mitgliedsstaaten zu ergreifen;

16.

fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren mutmaßlichen Einsatz verlängerter Haftdauer und der Praxis der Abschiebung unverzüglich ein Ende zu setzen, die einen direkten Verstoß gegen das Völkerrecht und das EU-Recht darstellen;

17.

fordert, dass unverzüglich humanitäre Hilfe für alle Bedürftigen in Syrien bereitgestellt wird, insbesondere für Verwundete, Flüchtlinge, Binnenvertriebene, Frauen und Kinder; weist dabei lobend auf die Anstrengungen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) hin; fordert die Regierung Assad auf, humanitären Organisationen uneingeschränkten Zugang zum Land zu gewähren; hebt die Notwendigkeit hervor, die Zusammenarbeit zwischen den vor Ort tätigen Akteuren, darunter die einheimischen Behörden, internationale und nichtstaatliche Organisationen, auch hinsichtlich der Kooperation an der Grenze zu verbessern; ist der Auffassung, dass Hilfsprotokolle und Kontrollen an der Grenze von zusätzlichem Nutzen wären;

18.

fordert die EU auf, die Einrichtung von Schutzgebieten entlang der türkisch-syrischen Grenze und nach Möglichkeit innerhalb Syriens sowie die Schaffung humanitärer Korridore durch die internationale Gemeinschaft zu unterstützen;

19.

begrüßt die umfassenden humanitären Aktionen, an denen internationale und lokale Organisationen unter der Federführung von OCHA und UNHCR beteiligt sind, und zollt allen humanitären Helfern und dem medizinischen Personal aus dem In- und Ausland für ihren Mut und ihre Beharrlichkeit höchste Anerkennung; fordert die EU und die internationale Gemeinschaft auf, den Schutz von Zivilisten, einschließlich humanitäre Helfer und medizinisches Personal, zu verbessern; fordert die internationale Gemeinschaft auf, eine Lösung für das anhaltende Problem mangelnder Sicherheit und der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in den Flüchtlingslagern zu finden; fordert alle Parteien des Konflikts auf, das humanitäre Völkerrecht zu achten und den Zugang humanitärer Hilfe zu erleichtern, damit Mitarbeiter von Hilfsorganisationen innerhalb und außerhalb des Landes den zunehmenden Bedarf bewältigen können;

20.

fordert alle Länder und insbesondere die EU-Mitgliedstaaten auf, die auf der Geberkonferenz vom 30. Januar 2013 in Kuwait gegebenen Zusagen rasch einzuhalten; fordert die EU und die Staatengemeinschaft auf, Mechanismen der Rechenschaftspflicht einzuführen, damit sichergestellt wird, dass alle zugesagten Hilfsgelder auch bei denjenigen ankommen, für die sie gedacht sind;

21.

verurteilt die im bewaffneten Konflikt in Syrien geübte sexuelle Gewalt, die auch als Kriegswaffe eingesetzt wird und damit ein Kriegsverbrechen darstellt; fordert die EU und die Staatengemeinschaft auf, Mittel eigens für die Beendigung sexueller Gewalt bereitzustellen, und fordert die Aufnahmegemeinden auf, den Opfern sexueller Gewalt angemessene medizinische Betreuung zukommen zu lassen;

22.

fordert die Geber auf, angesichts der wachsenden Not der palästinensischen Flüchtlinge in Syrien und den Nachbarstaaten das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) mit angemessenen Finanzmitteln auszustatten, und fordert das UNRWA auf, laufende Anstrengungen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit dieser Flüchtlinge sowie zur Linderung ihres Leids und ihrer Flüchtlingssituation großzügig zu unterstützen;

23.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie allen am Konflikt in Syrien beteiligten Parteien zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0057.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0351.


Top