This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52013DC0941
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Preventing Radicalisation to Terrorism and Violent Extremism: Strengthening the EU's Response
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Prävention der zu Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus führenden Radikalisierung: Verstärkung der EU-Maßnahmen
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Prävention der zu Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus führenden Radikalisierung: Verstärkung der EU-Maßnahmen
/* COM/2013/0941 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Prävention der zu Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus führenden Radikalisierung: Verstärkung der EU-Maßnahmen /* COM/2013/0941 final */
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen Prävention der zu Terrorismus und gewaltbereitem
Extremismus führenden Radikalisierung: Verstärkung
der EU-Maßnahmen
Einleitung
1.1
Trends
und Herausforderungen Die Strategie
der Europäischen Union zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den
Terrorismus wurde zuletzt im Jahr 2008 aktualisiert. Seither haben sich die
Trends, Mittel und Muster der Radikalisierung weiterentwickelt und erweitert. Wie aus dem von
Europol vorgelegten Tendenz- und Lagebericht 2013 über den Terrorismus in der
EU hervorgeht, speist sich der Terrorismus inzwischen aus einer breiteren
Palette von Ideologien, die unter anderem nationalistische und separatistische
Ideologien, von der al‑Qaida
inspirierte Ideologien sowie gewaltbereite linke, anarchistische und rechte Ideologien
einschließen. Die in der EU
verübten terroristischen und extremistischen Gewalttaten sind nicht mehr ausschließlich
das Machwerk zentral und hierarchisch geführter Organisationen, sondern werden
immer öfter von in der EU beheimateten Kleingruppen, Zellen und Einzeltätern
verübt, deren Vorgehen weniger Zwängen unterliegt und unvorhersehbar ist und
die ihre Anschläge ohne oder mit nur wenigen Anweisungen von Seiten einer
Organisation planen. Die Prävention wird dadurch noch schwieriger. Viele Terroristen,
die Anschläge auf europäischem Boden planen, sind selbst Europäer. Derartige
Anschläge fordern nicht nur Menschenleben und verursachen wirtschaftlichen
Schaden, sondern können auch Zwietracht zwischen gesellschaftlichen Gruppen
säen und so bewirken, dass in Teilen der Gesellschaft zunehmend reaktionäre und
extremistische Ansichten entstehen. Dadurch wird der Nährboden für Extremismus
bereitet und ein Teufelskreis aus Radikalisierung, Aggression und Gewalt in
Gang gesetzt. Europa ist zudem
unmittelbar von Terroranschlägen in anderen Teilen der Welt betroffen.
EU-Bürger können, wie die jüngsten Gewalttaten in Nairobi gezeigt haben, Opfer
von Anschlägen werden. Sie können aber auch selbst Täter sein. Häufig lassen
sich Europäer, die in Europa durch extremistische Propaganda oder durch Anwerber
auf den Pfad der Radikalisierung gebracht wurden, in Kriegsgebieten außerhalb
Europas militärisch schulen oder nehmen dort an Kämpfen teil - und werden
dadurch noch radikaler. Mit ihren neu
erworbenen Kampffertigkeiten können viele dieser europäischen „ausländischen
Kämpfer“ bei ihrer Rückkehr aus einem Konfliktgebiet eine Gefahr für unsere
Sicherheit darstellen. Zudem können sie langfristig als Handlanger für
Terroranschläge dienen. Das Phänomen der ausländischen Kämpfer an sich ist
nicht neu, doch je länger die Kämpfe in Syrien anhalten, desto größer wird die
Zahl der Extremisten, die sich dorthin begeben, um an den Kämpfen teilzunehmen,
und desto größer wird somit auch die Bedrohung für unsere eigene Sicherheit. Terroristische
Vereinigungen und Extremisten nutzen den technischen Fortschritt für neue
Methoden zur Indoktrination von desillusionierten Jugendlichen und greifen
dabei auf die Websites sozialer Netze, auf Online-Videokanäle und auf radikale
Chatrooms zurück. Auf diese Weise können sie ihre Propaganda immer weiter,
immer rascher und immer effizienter verbreiten. Die herkömmlichen
Strafverfolgungstechniken reichen für eine angemessene Reaktion auf die
Entwicklung auf dem Gebiet der Radikalisierung nicht aus. Um der
Radikalisierung vorzubeugen und ihr entgegenzuwirken, bedarf es daher eines
breiteren Ansatzes. Ein solcher auf
Radikalisierungstrends eingehender Ansatz muss sämtliche Teile der Gesellschaft
einbinden. In dieser
Mitteilung wird die Radikalisierung in allen ihren Erscheinungsformen behandelt
und eine breite Palette von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der zu
Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus führenden Radikalisierung vorgestellt. 1.2
Allgemeiner
Ansatz und Ziel Die Konzipierung
und Umsetzung von Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention und ‑bekämpfung
ist Aufgabe der Mitgliedstaaten. Dementsprechend werden die wichtigsten
Maßnahmen in diesem Bereich auf nationaler und auf lokaler Ebene ergriffen –
und so sollte es auch bleiben. Einige Mitgliedstaaten haben in diesem Bereich
schon viel getan und können ihre Erfahrungen mit anderen interessierten Mitgliedstaaten
teilen. Die Online-Radikalisierung
und die spürbare Zunahme an offen extremistischen Gruppierungen in Europa geben
zunehmend Anlass zur Besorgnis, und immer mehr Mitgliedstaaten sehen sich durch
die Radikalisierung bedroht. In der gesamten EU wächst das Risiko einer zu
extremistischer Gewalt führenden Radikalisierung, und es wäre für alle
Mitgliedstaaten von Vorteil, wenn sie ihre Anstrengungen verstärken würden, um
wirksamer auf diese Herausforderungen zu reagieren. Die Radikalisierung
ist in vielerlei Hinsicht grenzüberschreitend. Chatrooms, soziale Medien und
andere Online-Dienste haben häufig eine internationale Dimension. Oftmals sehen
sich unterschiedliche Mitliedstaaten ähnlichen Bedrohungen gegenüber, so dass
es sinnvoll sein könnte, auf EU-Ebene vorzugehen. Die Europäische
Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bereits bei ihren Maßnahmen zur
Prävention und Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus. Sie hat im Jahr 2011
das Aufklärungsnetz gegen Radikalisierung (Radicalisation Awareness Network,
RAN) geschaffen, in dem über 700 Sachverständige und Fachleute aus der
Praxis in ganz Europa mitwirken. Das Netz
dient zur Bündelung von Fachkenntnissen und zur Erleichterung des
Gedankenaustauschs zu Themen wie der Unterstützung lokaler Akteure oder der
Veranstaltung internationaler Konferenzen und bringt Sachverständige auf allen
Ebenen zusammen. In dieser
Mitteilung wird aufgezeigt, wie die Kommission in Zusammenarbeit mit der Hohen
Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik („Hohe Vertreterin“) und
dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung die Anstrengungen der
Mitgliedstaaten zur Radikalisierungsprävention unterstützen kann. Mit ihrer
Mitteilung leistet die Kommission den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2013
Folge und trägt allgemein zur Aktualisierung der EU-Strategie zur Bekämpfung
der Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus bei. Nachfolgend werden zehn
Bereiche vorgestellt, in denen die Mitgliedstaaten und die EU mehr für die
Radikalisierungsprävention in und außerhalb der EU tun könnten. Die in dieser
Mitteilung vorgestellten Maßnahmen spiegeln den Willen der EU wider, die
Sicherheit und die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
niedergelegten Grundrechte und Freiheiten der EU-Bürger einschließlich der
Meinungs-, Informations-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die
sprachliche, kulturelle und religiöse Diversität zu wahren. 2. Radikalisierungsprävention Die Kommission
hat mit Hilfe der Hohen Vertreterin und des EU-Koordinators für die
Terrorismusbekämpfung sowie mit erheblicher Unterstützung von Seiten des RAN
zehn Maßnahmen ermittelt, die die Mitgliedstaaten und die EU als Teil ihrer
Anstrengungen zur Bekämpfung der Radikalisierung in und außerhalb der EU in
Betracht ziehen könnten. In diesem Abschnitt wird kurz erläutert, welchen
zusätzlichen Nutzen diese Maßnahmen zu den von den Mitgliedstaaten
unternommenen Anstrengungen zur Radikalisierungsprävention beisteuern könnten und
wie die Kommission interessierte Mitgliedstaaten konkret unterstützen könnte. Das RAN hat
Konzepte und bewährte Praktiken aus der gesamten EU zusammengetragen, die die
Kommission als Begleitinformationen zu dieser Mitteilung online zur Verfügung
stellt. Diese Sammlung enthält eine breite Palette von Praktiken, die die in
dieser Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen näher ergänzen.[1] Die in den
nachfolgenden Abschnitten vorgestellten Maßnahmen könnten mit Mitteln aus
bestehenden Programmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 durchgeführt
werden. Sie würden im Rahmen des vorgesehenen Haushaltsplans und in
Übereinstimmung mit den Programmzielen durchgeführt. Falls zusätzliches
Personal benötigt würde, könnte vorhandenes Personal entsprechend umgesetzt
werden. Anfallende Aufgaben für dezentrale Agenturen würden in das geltende
Mandat der betreffenden Agenturen aufgenommen und mit deren Mitteln für den
Zeitraum 2014-2020 umgesetzt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden keine
zusätzlichen Kosten für den EU-Haushalt nach sich ziehen. 2.1
Den
Mitgliedstaaten entstehende Vorteile aus der Entwicklung eigener nationaler
Strategien zur Radikalisierungsprävention Zwar waren
bisher nicht alle Mitgliedstaaten direkt von terroristischen Gewalttaten betroffen, aber der Terrorismus ist eine ständige
Bedrohung, und Terroranschläge lassen sich nicht vorhersagen. Terroristen
können jederzeit und an jedem Ort zuschlagen. Daher ist es von entscheidender
Bedeutung, gemeinsam alles in unserer Macht Stehende gegen diese Bedrohung zu
unternehmen. Mehrere
Mitgliedstaaten haben bereits Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention im In-
und Ausland ergriffen. Jedoch werden die Gesamtkonzepte, die im Rahmen des Arbeitsfelds
„Prävention“ der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung entwickelt wurden, um
gegen die Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus vorzugehen, nur
selten genutzt. Einige Mitgliedstaaten verfügen bereits über derartige Konzepte,
andere hingegen nicht. Die bestehenden Strategien gründen sich auf eine horizontale
und vertikale Zusammenarbeit zwischen maßgeblichen Akteuren auf der lokalen bis
hin zur internationalen Ebene. Eine wirksame Prävention erfordert die
Mitwirkung von nichtstaatlichen Einrichtungen, in vorderster Linie tätigen
Akteuren, Sicherheitsdiensten und Sachverständigen. Derartige
Strategien machen es unter anderem erforderlich, Vertrauen in und zwischen
Gemeinschaften aufzubauen, das gegenseitige Verständnis für die
Empfindlichkeiten und Probleme des anderen zu fördern und unterschiedliche
Gesellschaftsgruppen einzubinden. Wenn es gelingt, allen diesen unterschiedlichen
Aspekten hinreichend Rechnung zu tragen, verringert sich das
Radikalisierungsrisiko und die Chance, zu Extremismus und Gewalt führende Prozesse
aufzuhalten, steigt. Voraussetzung
für eine wirksame Prävention ist, wie das RAN ermittelt hat, dass mehr
Mitgliedstaaten als bisher Strategien zur Prävention von gewaltbereitem
Extremismus und Terrorismus in und außerhalb der EU einführen, die sich auf
ihre eigenen Bedrohungsanalysen und Anforderungen gründen. Derartige nationale Strategien
könnten mit der überarbeiteten EU-Strategie verknüpft werden und beispielsweise
auch eine Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und anderen wichtigen
Beteiligten vorsehen, damit innovative Methoden zur Prävention und Bekämpfung
der Radikalisierung und des gewaltbereiten Extremismus entwickelt werden können. Die Kommission
könnte zudem in Zusammenarbeit mit der Hohen Vertreterin und mit Unterstützung
des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung den Mitgliedstaaten
Hilfestellung bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Strategien geben, die
Entwicklung neuer Projekte fördern und die Zusammenarbeit in und außerhalb der
EU erleichtern. 2.2
Radikalisierungsprävention
durch Konsolidierung von Fachwissen Auf dem Gebiet
der Radikalisierungsprävention gibt es einen umfangreichen Erfahrungsschatz und
zahlreiche bewährte Praktiken in und außerhalb der EU. Alle politischen
Entscheidungsträger und sonstigen maßgeblichen Akteure in den Mitgliedstaaten
sollten auf diesen Wissensschatz zugreifen und ihn aktiv nutzen können. Die
Einrichtung des RAN war bereits ein Schritt in diese Richtung. Die vom RAN
geförderten strukturierten Dialoge sollten fortgeführt werden, und das auf
ihrer Grundlage zusammengestellte Verzeichnis bewährter Praktiken sollte
weiterentwickelt werden. Die EU sollte weiterhin zur Vertiefung der
Zusammenarbeit zwischen Politik, Hochschulen, Privatwirtschaft und
internationalen Foren beitragen. Zu diesem Zweck
schlägt die Kommission vor, die Rolle des RAN-Sekretariats zu stärken und
dieses bis spätestens 2015 zu einer Art Verteilerstelle für Fachwissen zu
entwickeln, in der Sachverstand auf dem Gebiet der Prävention und Bekämpfung
der zu Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus führenden Radikalisierung gebündelt
wird. Diese hätte neben ihrer logistischen Funktion folgende Hauptaufgaben: -
vorrangige
Bearbeitung von Anfragen der Mitgliedstaaten und der Kommission um
Unterstützung bei der Umsetzung der Vorschläge zur Radikalisierungsprävention -
Herstellung
von Kontakten zwischen Sachverständigen auf dem Gebiet der Radikalisierungsprävention
einschließlich der Sammlung und Verbreitung bewährter Praktiken und aktiver
Beiträge zur Gestaltung der Forschungsagenda -
Tätigkeit
als Koordinierungsstelle für Maßnahmen zur Radikalisierungprävention in und
außerhalb der EU. Der Betrieb des RAN-Sekretariats
würde jeweils zeitlich befristet im Anschluss an eine Ausschreibung erfolgen. 2.3
Bessere
Anpassung der Arbeit des RAN an die Anforderungen der Mitgliedstaaten Das RAN hat
bereits mit Erfolg verschiedene Werkzeuge für die Bewältigung der mit der
Radikalisierung verbundenen Herausforderungen entwickelt, darunter das
Online-Verzeichnis bewährter Praktiken. Ein weiteres Beispiel ist das „e-learning“-Modul,
das den elektronischen Austausch von Informationen und Ideen unter den
Mitgliedern des Netzes ermöglicht. Das RAN befasst sich auch bereits im Rahmen
spezieller Workshops und Projekte mit spezifischen Radikalisierungsformen. So
hat es unlängst seine Arbeiten zum Thema ausländische Kämpfer zum Abschluss
gebracht, in deren Mittelpunkt die Prävention, die Kontaktaufnahme, die
Rehabilitation und die Wiedereingliederung standen. Auch weil ein Ende des
Syrien-Konflikts nicht in Sicht scheint, kommt diesem Thema immer größere
Bedeutung zu. Die Kommission
hat im Januar 2013 eine hochrangige Konferenz abgehalten, auf der die
Sachverständigen des RAN gemeinsam mit Politikern aus den Mitgliedstaaten
Empfehlungen für Maßnahmen zur Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus
ausgearbeitet haben. Dies war der erste Schritt, um Politiker der
Mitgliedstaaten und das RAN zusammenzubringen. Die Kommission wird weiter daran
arbeiten, diese Kontakte zu vertiefen. Auf der
Grundlage der vom RAN gesammelten Erfahrungen wird die Kommission -
Mitte
2014 eine zweite hochrangige Konferenz veranstalten -
das
RAN anweisen, sich schwerpunktmäßig der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei
der Umsetzung der in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen zu widmen -
jede
(nach Möglichkeit auf dem Modell des RAN basierende) Initiative der
Mitgliedstaaten zur Schaffung nationaler Plattformen begrüßen, durch die
nationalen und lokalen Politikern sowie nichtinstitutionellen Interessenträgern
ausführlichere Informationen und Ratschläge zur Radikalisierungsprävention an
die Hand gegeben werden -
eine
für Anfang 2014 geplante, vom RAN geleitete Konferenz zum Thema ausländische
Kämpfer unterstützen, die Vertreter aller betroffenen Sektoren
(Strafverfolgung, Gesundheit usw.) aus jenen europäischen Städten, in denen
ausländische Kämpfer den größten Anlass zur Sorge geben, zusammenbringen soll.
Lokale Praktiker und nationale Sachverständige sollen bewährte Praktiken und
Ideen zu der Frage austauschen, wie verhindert werden kann, dass sich potenzielle
Kämpfer nach Syrien begeben und sich nach ihrer Rückkehr Gefechte mit
ausländischen Kämpfern liefern. 2.4
Schulungen
zur Radikalisierungsprävention Den
Erfahrungen des RAN zufolge müssen die Akteure vor Ort über das nötige Rüstzeug
verfügen, um radikalisiertes Verhalten erkennen zu können. Dies gilt
insbesondere für diejenigen, die in direktem Kontakt mit gefährdeten Personen
stehen. An vorderster Front stehen Sozialarbeiter, Erzieher, Beschäftigte im
Gesundheitswesen, in der Polizei und im Strafvollzug sowie Bewährungshelfer.
Zwar handelt es sich bei diesen Fachleuten nicht in allen Fällen um
Sicherheitskräfte, doch sind sie aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Kenntnis
der Bedürfnisse gefährdeter Personen häufig am besten in der Lage zu erkennen,
wer sich in einem Radikalisierungsprozess befindet. Allerdings ist ihnen nicht
immer hinreichend klar, wie Radikalisierungsprozesse ablaufen oder wie darauf
zu reagieren ist. Sie müssen daher geschult werden, um Anzeichen für
Radikalisierung erkennen und interpretieren und um beurteilen zu können, ob
eine Intervention zweckmäßig ist oder nicht. In
einzelnen europäischen Ländern gibt es bereits entsprechende Kurse und
Schulungen, die Personen, die mit radikalisierungsgefährdeten Personen oder
Gruppen arbeiten, auf die Problematik aufmerksam machen und darüber aufklären
sollen. Aber in dem Maße, wie sich die Bedrohung weiterentwickelt, wird
deutlich, dass ein einheitlicheres Vorgehen in und zwischen den einzelnen
Bereichen erforderlich ist, das auf vorhandenen Schulungsmaßnahmen und den
neuesten Erkenntnissen aufbauen sollte. In einigen Mitgliedstaaten gibt es
Schulungsprogramme für eine Vielzahl von Zielgruppen, in anderen hingegen
beschränken sich die Programme auf die klassischen Zielgruppen, die in der
Strafverfolgung oder im Strafvollzug tätig sind. Den neuesten
Radikalisierungstrends zufolge müssen jedoch auch andere Bereiche wie
Sozialdienste, Gesundheitswesen und Bildung in diese Maßnahmen einbezogen
werden. Die
Kommission wird -
das RAN beauftragen, mit Unterstützung der
Mitgliedstaaten ein europäisches Programm zur Ausbildung der Ausbilder
auszuarbeiten, das sowohl sektorspezifische als auch sektorübergreifende
Schulungsmaßnahmen anbietet; -
das RAN mit der Durchführung der von ihm
entwickelten Schulungsmodule beauftragen, soweit dies zweckmäßig erscheint; -
mit Unterstützung des RAN gemeinsam mit der
Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) ein Schulungsmodul für
Strafverfolgungsbeamte zur Erkennung und Verhinderung von
Radikalisierungsprozessen ausarbeiten. 2.5
Erarbeitung
von Strategien für den Ausstieg aus gewaltbereitem Extremismus Auch jemand, der
so weit radikalisiert ist, dass er sich gewaltbereitem Extremismus oder
Terrorismus angeschlossen hat, kann der Gewalt und der zugrundeliegenden
Ideologie entsagen. „Ausstiegsstrategien“ können bei der Demobilisierung
(Verzicht auf Gewalt ohne Aufgabe der zugrundeliegenden Ideologie) und
Deradikalisierung (Verzicht sowohl auf Gewalt als auch auf die zugrundeliegende
Ideologie) von Nutzen sein. Nicht alle Strategien verfolgen gleichermaßen
ambitionierte Ziele: Während sich manche mit der Abkehr von Gewalt zufrieden
geben, streben andere die Wiedereingliederung der vormals radikalisierten
Person in die Gesellschaft an. Ausstiegsprogramme müssen auf die individuellen
Bedürfnisse zugeschnitten sein, da Vorgeschichte und Beweggründe jeder
radikalisierten Person unterschiedlich sind. Ausstiegsstrategien
basieren im Allgemeinen auf einer individuellen Betreuung mit psychologischer
Hilfe und Beratung. Zusätzlich wird soziale und wirtschaftliche Unterstützung
zur Erleichterung der Wiedereingliederung in die Gesellschaft geboten. Mentoren
müssen über besondere fachliche Fähigkeiten verfügen, entsprechend geschult
sein und von anderen Fachkräften unterstützt werden. Ausstiegsstrategien
sollten in einen breiteren gesellschaftlichen Kontext eingebunden sein. Sie
sollten die Familien und das Umfeld einbeziehen, die häufig am besten zur
Deradikalisierung beitragen können, indem sie Diskussionen über heikle Themen
anstoßen, die Unterstützung der sozialen Gemeinschaft einfordern und auf
besorgniserregende Verhaltensänderungen achten. Den Erfahrungen
des RAN zufolge wäre es für nationale wie für lokale Behörden von Vorteil, wenn
sie die Familien stärker einbinden und sie dabei unterstützen würden, die
Radikalisierung von Angehörigen zu erkennen und dagegen anzugehen oder, wenn
möglich, diese zu verhindern. Die Hilfe von Beratungsdiensten, Telefon-Hotlines
und lokalen Unterstützungsnetzen kann in einer schwierigen Lage den
entscheidenden Impuls dafür geben. Diesem Ansatz
zufolge müssen Ausstiegsstrategien unter Einbeziehung eines breiten Spektrums
an staatlichen und nicht staatlichen Akteure konzipiert und umgesetzt werden.
Dieses Konzept wird auch als Multi-Agency-Konzept bezeichnet. Die Bemühungen,
Ausstiegsstrategien stärker in den Fokus zu rücken, könnten bei einer
fachübergreifenden Zusammenarbeit der maßgeblichen Behörden und Einrichtungen
wie Polizei, Vollzugsanstalten, Bewährungs- und Sozialdienste, Schulen usw.
ansetzen. Sie sollten langfristig angelegt sein und sozioökonomischen Faktoren
Rechnung tragen. Für solche Strategien sollten besondere Mittel vorgesehen
werden. Um den
Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung wirksamer Deradikalisierungs- und
Demobilisierungsprogramme zu helfen, wird die Kommission in enger
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten das RAN beauftragen, Fachwissen und
Erfahrungen zusammenzutragen, aus denen die Mitgliedstaaten, die dies wünschen,
schöpfen können. Das RAN könnte Unterstützung in unterschiedlicher Form
leisten: -
Veranstaltung
von Workshops mit den Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zur Erörterung verschiedener
Deradikalisierungs- und Demobilisierungsprogramme sowie Unterstützungsmodelle
für Familien, gesellschaftliche Gruppen und vor Ort tätige Fachkräfte -
Schulungen
für vor Ort tätige Fachkräfte, die Hilfestellung bei Demobilisierung und
Deradikalisierung geben -
Unterstützung
– auf Wunsch der Mitgliedstaaten – der Stellen auf staatlicher und lokaler
Ebene bei der Erstellung nationaler Deradikalisierungs- oder
Demobilisierungsprogramme 2.6
Engere
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und dem privaten Sektor zur
Bewältigung der Herausforderungen des Internets Die moderne Kommunikationstechnologie bietet einen
beispiellosen Zugang zu Informationen aller Art. Radikalisierer nutzen das
Internet, um ihre Hassbotschaften effizienter denn je zu verbreiten. Jeder
Internet-Nutzer kann heute von zuhause aus auf extremistisches Material im
Internet zugreifen. Radikalisierte Personen können zudem über das Internet ohne
Weiteres mit radikalisierungsgefährdeten Personen kommunizieren.
Online-Magazine wie das von al-Qaida auf der arabischen Halbinsel
herausgebrachte Magazin Inspire zeichnen ein glorifizierendes Bild vom
Leben als Terrorist. Werbevideos für Gruppen wie al-Shabaab sind leicht im Netz
zu finden. Sogar Anschauungsvideos zu Terrorakten sind auf populären
Internet-Plattformen zu finden. Es kann mehr getan werden, um zu verhindern, dass
sich diese gefährliche Propaganda verbreitet und bei ihrem Zielpublikum auf
Widerhall stößt. Die Mitgliedstaaten und Internet-Anbieter arbeiten durchaus
punktuell zusammen, um illegales Material aus dem Netz zu entfernen, aber da
viele extremistische Websites außerhalb der EU angesiedelt sind, ist das keine
leichte Aufgabe. Nach der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste sind die
Behörden in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die
audiovisuellen Dienste nicht zu Hass aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion
oder Nationalität aufstacheln. Alle auf der Grundlage dieser Richtlinie
getroffenen Maßnahmen müssen die Grundrechte, darunter auch das Recht auf freie
Meinungsäußerung, beachten. Die Bekämpfung extremistischer Propaganda umfasst
mehr als nur das Verbot oder das Entfernen illegaler Inhalte. Um gefährdeten
Internetnutzern eine leicht erreichbare Alternative zu terroristischer
Propaganda zu bieten, müssen positive, genau ausgerichtete Botschaften
ausreichend weit verbreitet werden. Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten,
Drittstaaten, den privaten Sektor, die Zivilgesellschaft und Einzelne in ihren
Bemühungen zu unterstützen, positive Gegenbotschaften über das Internet zu
verbreiten und illegale Inhalte von der Öffentlichkeit fernzuhalten. Hierzu
wird die Kommission folgende Maßnahmen ergreifen: -
Sie
wird ein Forum mit den zentralen Akteuren der Kommunikationsindustrie ins Leben
rufen, um alle Facetten des Problems, einzelne Vorgehensweisen und
Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit zu erörtern. Die Teilnehmer werden
über viele verschiedene Themen sprechen. Dabei wird es auch darum gehen, wie
den Nutzern die Meldung von Anstoß erregendem oder potenziell illegalem
Material erleichtert werden kann, wie Gegen-Narrative im Netz geschaffen werden
können und wie leicht erreichbare alternative Botschaften ins Netz gestellt
werden können, die zu kritischem Denken anregen. Das Forum soll regelmäßige
Sitzungen mit den jeweiligen Entscheidungsträgern sowie mit technischen
Sachverständigen abhalten. Das Forum wird über seine Tätigkeit berichten. -
Die
Bemühungen, soziale Gruppen, Bürger, Opfer und ehemalige Extremisten zur
Entwicklung von Gegen-Narrativen zu ermutigen, werden fortgesetzt. Im Rahmen
dieser Bemühungen wird die Kommission das RAN beauftragen, innovative
Gegen-Narrative für das Internet zu erarbeiten, in denen ehemalige Terroristen
und Terroropfer zu Wort kommen. Ziel ist die Produktion von Internet-Videos und
Botschaften für gefährdete Personen. Dabei gilt es, Reichweite und Auswirkungen
dieser Videos zu ermitteln. Für die Kommission und die Mitgliedstaaten ist ein
Bericht über effektive Gegen-Narrative im Internet zu erstellen. 2.7
Beitrag
der Opfer zur Radikalisierungsprävention Opfer
extremistischer Gewalttaten haben großes Leid erfahren und brauchen Hilfe bei
der Verarbeitung des Erlebten. Mit der richtigen Art von Unterstützung
entschließen sie sich vielleicht dazu, gegen gewaltbereiten Extremismus und
Terrorismus aufzutreten. Gerade weil sie selbst unmittelbar betroffen sind,
sind sie als Zeugen besonders glaubwürdig. Ihre Wirkung ist größer, als eine
staatliche Organisation je erreichen könnte. Sie können vermitteln, wie sich
gewaltbereiter Extremismus und Terrorismus in der Realität auswirken, und
bilden ein wirkungsvolles Gegengewicht zu der einseitigen Propaganda der
Extremisten. Die Kommission
setzt sich für die Opfer von Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus ein und
wird -
die
Opferrechte weiter stärken und innerhalb wie außerhalb der EU Gruppen und
Netzwerke unterstützen; -
Projekte
finanzieren, die es Opfern ermöglichen, sowohl als Teil ihres eigenen
Verarbeitungsprozesses als auch im Rahmen der Bemühungen, Gegen-Narrative zu
schaffen, ihre Geschichte zu erzählen; -
durch
die alljährliche Begehung des „Tags der Opfer“ (11. März) die
Öffentlichkeit stärker auf die Situation der Opfer aufmerksam machen und
Ausstellungen organisieren, die den Geschichten der Opfer gewidmet sind. 2.8
Mehr
könnte getan werden, um junge Leute zu einer kritischen Haltung gegenüber
extremistischem Gedankengut zu bewegen In der
Adoleszenz und im frühen Erwachsenenalter sind Menschen besonders leicht zu
beeindrucken, und viele Werte und Haltungen, die sie in dieser Lebensphase
entwickeln, behalten sie ihr Leben lang bei. Es ist daher nicht überraschend,
dass Jugendliche und junge Erwachsene durch radikale Propaganda besonders
gefährdet sind. Früher konnten Eltern, Lehrer und Persönlichkeiten der
jeweiligen sozialen Gruppe den Zugang zu extremistischem Schrift- und Bildgut
in gewissem Maße kontrollieren. Heute ist dies aufgrund der neuen Technologien
und weiten Verbreitung dieses Materials nicht mehr möglich. Junge Leute
surfen häufig allein im Internet, wenn niemand in der Nähe ist, der schädliche
Internetseiten kritisieren könnte. Damit erhöht sich das Risiko, dass radikale
Botschaften Fuß fassen und die Gewaltbereitschaft wächst. Aber so wie junge
Leute im Internet schädlichen Inhalten ausgesetzt sein können, können sie auch
positiven Gegen-Narrativen begegnen. Junge Leute müssen zu kritischem Denken
angeregt werden, damit sie extremistischen Haltungen gegenüber nicht passiv
bleiben, sondern sich mit ihnen auseinandersetzen und sie hinterfragen. Das RAN
sieht im interkulturellen Dialog und im persönlichen Austausch zwischen jungen
Menschen einen Schlüssel für die Resistenz gegen extremistische Propaganda.
Auch staatsbürgerliches Engagement und Gemeinschaftsarbeit helfen bei der
Entwicklung positiver Denkweisen. Schule,
Berufsausbildung und Jugendarbeit sind dem RAN zufolge die Bereiche, in denen
junge Leute am besten bei der Entwicklung ihrer kritischen Denkfähigkeit
unterstützt werden können. Um die bestmögliche Wirkung bei der Bekämpfung der
Radikalisierung zu erzielen, könnten die Mitgliedstaaten in den Bereichen
Erziehung und Bildung, Jugendarbeit und Sicherheit enger zusammenarbeiten, um
wirkungsvollere Programme zu entwickeln. Hierzu wird die
Kommission folgende Maßnahmen ergreifen: -
Unterstützung
der Mitgliedstaaten durch die Auswahl und Verbreitung von Programmen zur
Förderung des kritischen Denkens: Die Aufdeckung logischer Brüche in
extremistischer und terroristischer Propaganda soll junge Menschen ermutigen,
diese Propaganda zu hinterfragen. Die Arbeit der Kommission zur Medienkompetenz
im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“ eröffnet Mitgliedstaaten wie
Fachleuten Möglichkeiten, sich über effektive Instrumente auszutauschen und
solche Instrumente zu entwickeln. -
Verwendung
des EU-Programms „Erasmus+“ zur Finanzierung der Zusammenarbeit in den
Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Sport: Für den Zeitraum
2014-2020 bietet dieses Programm beträchtliche Möglichkeiten für die Mobilität
von Studenten und Lehrern sowie für die Unterstützung von Partnerschaften.
Hierdurch sollen das Qualifikationsniveau und die Qualität der Lehre
verbessert, die allgemeine und berufliche Bildung modernisiert und junge
Menschen so letztlich darin unterstützt werden, zu extremistischen
Einstellungen auf Distanz zu gehen. -
Unterstützung
gesellschaftlicher und lokaler Gruppen, die mit ehemaligen gewaltbereiten
Extremisten und Opfern extremistischer Gewalt zusammenarbeiten, um jungen
Menschen die Schattenseiten zu zeigen. Die Kommission wird das RAN zudem damit
beauftragen, eine Liste von Fachkräften, Terroropfern und ehemaligen
Terroristen zu erstellen, die bereit sind, in Schulen aufzutreten, die diese
Thematik ausführlicher behandeln möchten. 2.9
Weitere
Erforschung von Radikalisierungstendenzen und Evaluierung bestehender Praktiken Solange nicht
geklärt ist, welche Prozesse gewaltbereitem Extremismus zugrunde liegen, ist es
nicht möglich, seinen Herausforderungen gezielt zu begegnen. Forschung auf
EU-Ebene kann einen Mehrwert bedeuten, wenn ihr Ziel darin besteht,
Radikalisierungstendenzen aufzuzeigen und zu analysieren. Die Kommission
finanziert derzeit Forschungsarbeiten, die sich mit den Motiven von
Einzeltätern, mit der Frage, warum sich diese der Gewalt zuwenden und wie die
Umstellung von moderatem zu gewaltbereitem Extremismus vonstattengeht sowie mit
der Erarbeitung eines Instrumentariums zur Messung der Wirkung von
Antiradikalisierungsprogrammen befassen. Es bedarf weiterer Forschungsarbeiten,
um zu verstehen, warum sich Menschen radikalisieren oder deradikalisieren.
Dabei sollte die Frage untersucht werden, welche Rolle Ideologien, neue
Internet-gestützte Anwerbemethoden und Rollenmodelle spielen. Die Kommission
wird die Forschung mit folgenden Maßnahmen unterstützen: -
Finanzierung
von Arbeiten zum Thema „Sichere Gesellschaften“ mit Mitteln aus dem Programm
„Horizont 2020“. Dabei handelt es sich um ein Kooperationsprojekt, das sich
auch mit Radikalisierung und Anwerbung befasst. -
Finanzierung
weiterer Forschungsarbeiten über Antiradikalisierungsmaßnahmen mit Mitteln für
den Katastrophenschutz und die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus
(künftiger Fonds für die innere Sicherheit). -
Zusammenarbeit
mit den Verantwortlichen in den einzelnen Ländern, dem RAN und Forschern, um
die Ausrichtung der Forschung auf die vorab definierten Ziele zu gewährleisten. 2.10
Engere
Zusammenarbeit mit Partnerländern zur Vorbeugung und Bekämpfung der
Radikalisierung innerhalb und außerhalb der EU Parallel zu den
innerhalb der EU ergriffenen Maßnahmen sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten
Initiativen in Drittstaaten unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf instabilen
oder konfliktbelasteten Ländern, Ländern im Übergang oder Ländern mit einer
schwachen Regierung liegen sollte. Anfällig für Radikalisierung sind auch
Länder außerhalb der EU. Radikalisierungsprozesse laufen bekanntermaßen auch
außerhalb der EU ab, sei es in terroristischen Ausbildungslagern oder in
Konfliktgebieten. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten daher Partnerländer
dazu anregen, eigene Maßnahmen zu ergreifen. Da
ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der internen und der externen Dimension
der Radikalisierung besteht, wird die Kommission eng mit der Hohen Vertreterin
und dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung zusammenarbeiten, um eine
Abstimmung der internen und externen Aspekte der EU-Strategie zur
Radikalisierungsprävention zu gewährleisten. Es muss darauf geachtet werden,
dass die richtigen Prioritäten verfolgt werden und dass Risikoanalysen in
Drittländern oder andere dort verwendete Konfliktbewertungsmethoden
herangezogen werden. Gleichzeitig sollte besonders auf die transnationale oder
transkontinentale Dimension von Programmen oder Projekten geachtet werden, die
sich mit Radikalisierung befassen. Hierzu
werden die Kommission und die Hohe Vertreterin folgende Maßnahmen ergreifen: -
Erhöhung der Bemühungen um externen
Kapazitätsaufbau mit Schwerpunkt auf der Prävention und Bekämpfung von
Radikalisierung, wobei sicherzustellen ist, dass diese Bemühungen in die
Aktionspläne und politischen Dialoge zwischen der EU und ihren Partnerländern
eingebettet sind: Die externe Radikalisierungsprävention hat bei der
Terrorismusbekämpfung der EU an Bedeutung gewonnen. In diesem Bereich sind
weitere Investitionen, vor allem im Rahmen des Stabilitätsinstruments, geplant.
Die EU wird am Horn von Afrika und in Südasien Projekte zur Bekämpfung des
gewalttätigen Extremismus unterstützen. Weitere Mittel sind für Westafrika
vorgesehen. Die EU beabsichtigt auch, Projekte über das Internationale
Exzellenzzentrum zur Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus (Hedaya Centre)
in Abu Dhabi zu lancieren, um unter anderem interne Schulungsprogramme für den
Austausch einschlägiger Fachkenntnisse zwischen Fachkräften, die in
Partnerländern vor Ort tätig sind, zu entwickeln. -
Fokussierung auf den Zusammenhang zwischen
Bildungs- und Sicherheitsprogrammen, die aus Außenhilfeinstrumenten finanziert
werden: Kinder und junge Leute in Drittstaaten sollen in ihrer Erziehung schon
frühzeitig zu kritischem Denken angeregt werden, um auf diese Weise zu
verhindern, dass sie Opfer von Radikalisierung, gewaltbereitem Extremismus oder
Terrorismus werden. -
Unterstützung der Medien als Schlüsselakteur zur
Intensivierung des Dialogs mit Organisationen der Zivilgesellschaft, lokalen
Behörden, Akteuren des privaten Sektors, Wissenschaftlern, regionalen oder
internationalen Organisationen in Drittländern, um Radikalisierung zu
verhindern und zu bekämpfen. -
Beitrag zur Gestaltung des Globalen Fonds für
Gemeinde-Engagement und Widerstandsfähigkeit (Global Fund for Community
Engagement and Resilience), der kürzlich vom Globalen Forum zur Bekämpfung des
Terrorismus eingerichtet wurde. Dieser Fonds, der sich zum Teil aus privaten
Mitteln finanziert, unterstützt basisnahe Initiativen zur Bekämpfung von
Radikalisierung. -
Integration von Strategien zur Radikalisierungsprävention
in traditionelle Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit: Auf diese Weise
soll der Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus, insbesondere in
instabilen Staaten, die anfällig für gewaltbereiten Extremismus sind,
vorgebeugt werden. -
Einrichtung externer Netze zwischen EU-Delegationen
und Botschaften der EU-Mitgliedstaaten zur Förderung von Präventionsstrategien
in prioritären Regionen: Die Delegationen erhalten so die Möglichkeit,
Gelegenheiten zur Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements und zur
Förderung von Projekten zur Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus zu
erkennen und zu nutzen. Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden die
EU-Delegationen ferner bei ihren Bemühungen unterstützen, die Haltung gegenüber
der EU und die Wirkung der EU-Kommunikation in prioritären Ländern
einzuschätzen. 3. Ausblick In dieser
Mitteilung werden Maßnahmen vorgestellt, die auf Ebene der Mitgliedstaaten und
der EU ergriffen werden könnten, um Radikalisierung wirkungsvoller zu
verhindern und zu bekämpfen. Die Kommission bietet den Mitgliedstaaten in
Zusammenarbeit mit der Hohen Vertreterin und mit Unterstützung des
EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung entsprechende Instrumente und
Hilfe. Diese Mitteilung
ist auch dazu gedacht, vor dem Hintergrund der für 2014 geplanten Überarbeitung
der Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung von Radikalisierung und
Anwerbung für den Terrorismus die Sichtweise der Kommission zu vermitteln. Die Kommission
wird in Zusammenarbeit mit der Hohen Vertreterin und dem EU-Koordinator für die
Terrorismusbekämpfung Ende 2015 einen Bericht über die Umsetzung der
verschiedenen in dieser Mitteilung angesprochenen Maßnahmen vorlegen. *** [1] http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/networks/radicalisation_awareness_network/index_en.htm