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Document 52013DC0869
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the work of the Task Force Mediterranean
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Arbeit der Mittelmeer-Task Force
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Arbeit der Mittelmeer-Task Force
/* COM/2013/0869 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Arbeit der Mittelmeer-Task Force /* COM/2013/0869 final */
1.
Zusammenfassung
Am 3. Oktober 2013
sank vor der Küste von Lampedusa ein Boot mit etwa 500 Migranten an Bord.
Infolge dieser Tragödie, bei der zahlreiche Menschen ums Leben kamen, forderten
europäische Staats- und Regierungschefs und die Bürger Europas nachdrücklich
Maßnahmen. Auf
der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ vom 7.-8. Oktober 2013 wurde
beschlossen, eine Mittelmeer-Task Force einzurichten. Der Europäische Rat
begrüßte diese Initiative auf seiner Oktober-Tagung wenige Tage später und
machte deutlich, dass entschlossen gehandelt werden müsse, um zu verhindern,
dass Menschen auf See sterben und dass sich solche menschlichen Tragödien
wiederholen. Die vom Grundsatz der Solidarität und einer gerechten
Lastenverteilung ausgehenden Maßnahmen, die zudem eine stark ausgeprägte
auswärtige Dimension haben, würden auf die Bereitstellung von Schutz abzielen.
Vor diesem Hintergrund debattierte auch der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“
auf seiner Tagung vom 18. November darüber, wie der politische Dialog und
die Zusammenarbeit mit Drittländern verstärkt werden könnten. Das Europäische
Parlament nahm am 23. Oktober ebenfalls eine Entschließung[1] zu
diesem Thema an. Während
der Gespräche in den Sitzungen der Task Force wurde deutlich, dass die
tragischen Ereignisse von Lampedusa Teil eines umfangreichen und seit langem
bestehenden Problems sind und dass es eines umfassenden Maßnahmenpakets im
Rahmen eines integrierten Ansatzes für den gesamten Mittelmeerraum bedarf. Zu
den mit dem Auftrag der Task Force in Einklang stehenden Maßnahmen zählen unter
anderem die Unterstützung der Herkunfts- und Transitländer und entsprechend dem
EU-Gesamtansatz für Migration und Mobilität der verstärkte Dialog mit diesen
Ländern, eine erneute Konzentration auf die Bemühungen um Neuansiedlung und
regionalen Schutz, die Prüfung der Schaffung rechtlicher Möglichkeiten für eine
legale Einreise in die Europäische Union sowie eine allgemeine Konzentration
auf verstärkte Neuansiedlungsanstrengungen, die Bekämpfung von Menschenhandel,
Schleuserkriminalität und kriminellen Netzen, die Gewährleistung einer zügigen,
dauerhaften und zugleich menschenwürdigen Rückkehr von Migranten, eine Stärkung
der Verwaltung der EU-Außengrenzen, die Anwendung der unlängst verabschiedeten
Eurosur-Verordnung und die Unterstützung von Mitgliedstaaten, deren Migrations-
und Asylsysteme unter Druck stehen. Die
in dieser Mitteilung aufgeführten Maßnahmen folgen dem genannten ganzheitlichen
Ansatz, wobei der Schwerpunkt auf sofortigen und praktischen Lösungen liegt, die
laufende Maßnahmen im gesamten Mittelmeerraum kurzfristig ergänzen könnten.
Nach den Diskussionen der Task Force wurden fünf Hauptbereiche für Maßnahmen
festgelegt. Die geografische Dimension ist hierbei groß und reicht von den
Herkunfts- und Transitländern, wo verhindert werden soll, dass Migranten sich
auf gefährliche Reisen begeben, bis an die Küsten der Europäischen Union: (1)
Maßnahmen in Zusammenarbeit mit
Drittländern (2)
Regionale Schutzprogramme, Neuansiedlung
und verstärkte legale Möglichkeiten der Einreise nach Europa (3)
Bekämpfung von Menschenhandel,
Schleuserkriminalität und organisierter Kriminalität (4)
Verstärkte Grenzüberwachung, die für ein
genaueres Lagebild auf See sorgt und zum Schutz und der Rettung der Leben von
Migranten im Mittelmeerraum beiträgt (5)
Unterstützung der Mitgliedstaaten, die
hohem Migrationsdruck ausgesetzt sind, und Solidarität mit ihnen Entsprechend
den Ergebnissen der Oktober-Tagung des Europäischen Rates wurde in den
Sitzungen der Task Force bekräftigt, dass die Sofortmaßnahmen durch
langfristige Initiativen ergänzt werden müssen. Diese sollten auf möglichst
fundierten Erkenntnissen basieren und die grundlegenden Ursachen der Migration
angehen (Armut, Menschenrechtsverletzungen, Konflikte, fehlende wirtschaftliche
Perspektiven, schlechte Arbeitsbedingungen, Arbeitslosigkeit usw.). Es sollten
Initiativen ergriffen werden, um die rechtlichen und administrativen
Rahmenbedingungen für Migration und Asyl in den Transitländern zu reformieren.
Sämtliche EU-Maßnahmen sind im weiteren politischen Kontext der Beziehung der
EU zu ihren jeweiligen Partnerländern und -regionen zu sehen: Diese Maßnahmen
können nicht getrennt von der Europäischen Nachbarschaftspolitik und dem im
Gesamtansatz für Migration und Mobilität festgelegten Rahmen für die auswärtige
Migrationspolitik betrachtet werden. Sie sind naturgemäß langfristig
ausgerichtet und sind bereits Teil der langfristigen Strategien der EU. Zudem
sind sie von größter Bedeutung, wenn es darum geht, Menschen von gefährlichen
Reisen nach Europa abzuhalten. Sämtliche
in dieser Mitteilung aufgeführten Maßnahmen müssen den internationalen
Menschenrechtsstandards uneingeschränkt entsprechen. Dazu gehören die
Grundrechtecharta der Europäischen Union[2],
die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
die UN-Flüchtlingskonvention von 1951, der Grundsatz der Nichtzurückweisung
und der geltende EU-Besitzstand. Wenn personenbezogene Daten betroffen
sind, sollte besonders darauf geachtet werden, dass die geltenden Vorschriften
vollumfänglich angewandt werden. Diese
Mitteilung wird dem Rat „Justiz und Inneres“ zur Erörterung auf seiner Tagung
am 5. und 6. Dezember vorgelegt. Der Ratsvorsitz wird die Ergebnisse der
Gespräche dem Europäischen Rat auf seiner Tagung am 19. und 20. Dezember
vorstellen. Im
Zuge des Follow-up zu dieser Mitteilung sollte gebührend geprüft werden, welche
Ressourcen die beteiligten Akteure im Rahmen der bestehenden Haushaltszwänge
zur Durchführung der Maßnahmen und zur Verwirklichung des Gesamtziels – Tragödien
wie die von Lampedusa in Zukunft zu verhindern – zur Verfügung stellen könnten.
Die Europäische Kommission wird dem Rat und dem Europäischen Parlament
regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung der Mitteilung über die
Mittelmeer-Task Force Bericht erstatten.
2.
Entstehung
Im
Zuge der Ausarbeitung dieser Mitteilung beraumte die Europäische Kommission in
ihrer Eigenschaft als Vorsitz der Mittelmeer-Task Force am 24. Oktober und
am 20. November 2013 zwei Sitzungen der Task Force an. Der
Europäische Auswärtige Dienst und alle Mitgliedstaaten nahmen an diesen
Sitzungen ebenso teil wie die unmittelbar an dem Prozess beteiligten
EU-Agenturen (EASO, Frontex, Europol, FRA, EMSA). Weitere
Einrichtungen wurden während der Ausarbeitung der Mitteilung über die Mittelmeer-Task
Force konsultiert, darunter die assoziierten Länder, der UNHCR, die
Internationale Organisation für Migration, das Internationale Zentrum für
Migrationspolitikentwicklung, das Zentrum für Migrationspolitik, die
Internationale Seeschifffahrtsorganisation, das UNODC und Interpol.[3]
3.
Aktionsbereiche
Die
Mittelmeer-Task Force hat folgende Aktionsbereiche erarbeitet: (1) Maßnahmen in Zusammenarbeit
mit Drittländern Maßnahmen -
Spezifische Maßnahmen in Transitländern 1.1.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten der Unterzeichnung und dem
Beginn der Umsetzung der unlängst geschlossenen Mobilitätspartnerschaft
mit Tunesien gebührende politische Aufmerksamkeit widmen. In
der Zwischenzeit sollte die Durchführung der Kooperationsinitiativen, die in
der unlängst unterzeichneten Mobilitätspartnerschaft mit Marokko
vorgesehen sind, fortgesetzt werden. Zudem sollten die marokkanischen
Behörden bei der vollständigen Umsetzung der Empfehlungen zur Festlegung
einer neuen Migrations- und Asylpolitik unterstützt werden, die der
Nationale Rat für Menschenrechte in seinem Bericht ausgesprochen hat. Die
Verhandlungen über die Mobilitätspartnerschaft mit Jordanien, die ein
positives Ergebnis des im Dezember 2012 eingeleiteten Dialogs über
Migration, Mobilität und Sicherheit sind, sollten unverzüglich beginnen. Die
Einleitung neuer Dialoge über Migration, Mobilität und Sicherheit mit weiteren
Ländern des südlichen Mittelmeerraums, insbesondere mit Ägypten, Libyen,
Algerien und Libanon ist eine weitere Priorität.[4]
Die
diesbezüglichen Entscheidungen werden auf der Grundlage einer Bewertung der
einzelnen Länder getroffen. Berücksichtigt wird hierbei insbesondere ihre
jeweilige Fähigkeit und Bereitschaft, ihr Management von Migrations- und
Asylangelegenheiten entsprechend den internationalen Standards zu verbessern
und ihre Zusammenarbeit mit der EU in diesen Bereichen auszubauen. Problematische
Themen im Zusammenhang mit den Rechten von Migranten und Flüchtlingen sollten
gemäß dem Strategischen Rahmen und Aktionsplan der EU für Menschenrechte und
Demokratie (Aktion 14) in den politischen Dialogen mit Drittländern
systematisch angesprochen werden, und es sollte ihnen Hilfe bei der Entwicklung
ordnungsgemäß funktionierender Asyl- und Migrationssysteme angeboten werden.
Initiativen, die von EU-Agenturen wie dem EASO, der FRA oder Frontex, von
Mitgliedstaaten, von internationalen Organisationen und
der Zivilgesellschaft durchgeführt werden
und dem Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen Asyl, Aufnahme,
Migration und Grenzverwaltung dienen, können ein wichtiges Element der
Mobilitätspartnerschaften sein. Die
finanziellen Modalitäten der Mobilitätspartnerschaften sollten überarbeitet
werden, um die Mitgliedstaaten anzuregen, sich aktiver an Entwicklungsprojekten
zu beteiligen. Ferner sollten Mobilitätspartnerschaften strategisch genutzt
werden, um die regionale Zusammenarbeit im Bereich Migration zu fördern. 1.2
Der Dialog mit ausgewählten Ländern Nordafrikas und der Sahelregion über problematische
Themen wird gefördert, damit bei der Bekämpfung von Schleuser- und
Menschenhändlernetzen wirksamer gehandelt werden kann. Mit den tunesischen
Behörden sollten Gespräche abgehalten werden über die Maßnahmen, durch die
unterbunden werden kann, dass tunesische Boote libyschen Schleusern zur
Verfügung gestellt werden. Zu diesen Maßnahmen zählt auch die Registrierung und
Verfolgung von Schiffen für den Datenaustausch. Ähnliche Prozesse sollten auch
in anderen nordafrikanischen Ländern angeregt werden. Insbesondere sollten die
ägyptischen Behörden ermutigt werden, den Tätigkeiten der Menschenhändler in
der Sinai-Region mehr Aufmerksamkeit zu schenken und diese wirksamer zu
bekämpfen. Die sudanesischen Behörden sollten aufgefordert werden, die kriminellen
Organisationen zu bekämpfen, die in ihrem Hoheitsgebiet aktiv sind und das
Schleusen von Migranten und Flüchtlingen sowie den Handel mit diesen vom Horn
von Afrika in Richtung der Mittelmeerregion ermöglichen. Die nigerianischen
Behörden sollten sich dafür einsetzen, ihre am stärksten gefährdeten
Staatsangehörigen besser vor Menschenhändlern zu schützen, und sie sollten in
ihrem Bemühen unterstützt werden. 1.3
Angesichts der sehr instabilen Sicherheitslage und politischen Lage sowie der
beschränkten institutionellen und administrativen Kapazitäten ist Libyen
derzeit nicht in der Lage, den Tätigkeiten der Schleuser und Menschenhändler
etwas entgegenzusetzen. Daher ist es das wichtigste Transit- und Ausgangsland
der gemischten Migrationsströme im zentralen Mittelmeer. Um dieser Situation
abzuhelfen, sollte die EU ihre umfassende Unterstützung für Libyen weiter
verstärken, indem sie die Stabilisierung des Landes fördert, die Governance und
die Sicherheit verbessert und gegen Radikalisierung, gewalttätigen Extremismus
und Terrorismus vorgeht und Berichten über Menschenrechtsverletzungen nachgeht.
Eine Hilfe, die für die Förderung der Entwicklung eines integrierten
Grenzmanagementsystems besonders wichtig ist, wird zudem durch die laufende
EUBAM-Mission sowie das Sahara-Mittelmeer-Projekt geleistet. In diesem Rahmen
sollten die Mitgliedstaaten und Frontex prüfen, wie sie diese Initiativen
zusätzlich unterstützen könnten. Parallel dazu wird die EU weiterhin den Aufbau
eines den internationalen Menschenrechtsstandards vollständig entsprechenden
Migrationsmanagement- und Asylsystems in Libyen unterstützen. Unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass Libyen ein Zielland von arbeitsuchenden
Migranten ist, ist die Schaffung eines klaren offiziellen Verfahrens für den Umgang
mit arbeitsuchenden Migranten – im Sinne eines Abbaus der irregulären Migration
– eine Priorität des Arbeitsministeriums und sollte unterstützt werden. Die EU
wird sich weiterhin gemeinsam mit den libyschen Behörden dafür einsetzen, dass
Vorgehensweisen wie das wahllose Festhalten von Migranten und die Misshandlung
von Migranten inner- und außerhalb von Gewahrsamseinrichtungen beendet werden
und dass die Bedingungen in diesen Einrichtungen verbessert werden. Die EU wird
aufmerksam beobachten, dass Libyen die Rechte von Personen, die internationalen
Schutz benötigen, wahrt, Rechtsvorschriften im Asylbereich verabschiedet und
die Position des UNHCR im Land legalisiert.[5]
Ein Netz von Verbindungsbeamten für die Bekämpfung der irregulären Migration in
Libyen sollte eingerichtet werden, sobald es die Sicherheitslage zulässt. Die
Kommission hat fest vor, gemäß dem GAMM einen Dialog über Migration, Mobilität
und Sicherheit mit den libyschen Behörden einzuleiten, sobald die Bedingungen
dies ermöglichen. Diese Maßnahmen werden durch weitere EU-Projekte und
-Programme im Sicherheitssektor ergänzt werden. 1.4
Das türkische Hoheitsgebiet ist ein weiterer bedeutender Durchgangsort
irregulärer Migrationsströme in Richtung der EU, sowohl durch die Region
Thrakien als auch über das Mittelmeer. Obwohl anerkannt wird, dass die Türkei
über beträchtliche Kapazitäten zur Verhinderung dieses Phänomens verfügt und
erhebliche diesbezügliche Anstrengungen unternimmt, ist es äußerst wichtig, den
Dialog und die Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden fortzusetzen, um ihre
Kapazitäten zu stärken, Schleusernetze, die solche irregulären Ausreisen
organisieren, zu zerschlagen, derartige Ausreisen durch eine verstärkte
Grenzüberwachung zu verhindern, mit den betroffenen EU-Mitgliedstaaten
unverzüglich die einschlägigen Informationen auszutauschen und das
Rückübernahmeabkommen uneingeschränkt umzusetzen. Die Einrichtung eines Netzes
von Verbindungsbeamten in der Türkei, das dem für Libyen geplanten Netz ähneln
wird, wird in dieser Hinsicht von großer Bedeutung sein. Ferner wird es für die
EU äußerst wichtig sein, die Türkei weiterhin bei der Entwicklung ihrer Grenz-,
Visa-, Migrations- und Asylmanagementsysteme gemäß den EU-Standards, die die
Türkei als Beitrittskandidat anstrebt, zu unterstützen. 1.5
Die Maßnahmen mit Transitländern müssen durch einen intensiveren politischen
Dialog und eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern in Ost- und
Westafrika ergänzt werden. Spezielle Dialoge zum Thema Migration, Demarchen und
ein stärkeres Engagement auf nationaler Ebene und mit regionalen Partnern, in
das die jeweiligen EU-Sonderbeauftragten eingebunden sind, könnten eine
gewichtige positive Rolle spielen. Parallel dazu wird die Zusammenarbeit
weiterhin dazu beitragen, die sozioökonomischen Rahmenbedingungen und die damit
verbundenen Beschäftigungsmöglichkeiten für Bürger zu verbessern, die sich
ansonsten zu einer irregulären Migration gedrängt fühlen könnten. Die
Unterstützung eines besseren Migrationsmanagements auf nationaler und regionaler
Ebene sollte dem Menschenhandel effektiver entgegenwirken und in stärkerem Maße
zur Strafverfolgung von Menschenhändlern und zur Unterstützung von Opfern
beitragen. Das Ziel der EU sollte darin bestehen, durch die Nutzung vorhandener
Instrumente und Mittel einschließlich spezifischer Menschenrechtsinstrumente
die Wahrung der Menschenrechte aller
Migranten in Partnerländern und -regionen zu fördern. Der Schwerpunkt sollte
hierbei auf gefährdeten Gruppen und den Sonderrechten von Asylsuchenden und Flüchtlingen
liegen. Die EU sollte versuchen, lang andauernde Flüchtlingssituationen zu
verhindern und zu lösen und den Schutz von Flüchtlingen sowie die Sicherheit in
den Flüchtlingslagern zu erhöhen (z. B. durch das Stabilitätsinstrument
der EU). In diesem Zusammenhang sollten auch innovative Programme unterstützt
werden. -
Regionale Ansätze 1.6
Es sollten – hauptsächlich im Rahmen breiter angelegter EU-Maßnahmen zum
Thema Migration – Informations- und Sensibilisierungskampagnen entwickelt
werden, die eindeutig über die großen Risiken und Gefahren aufklären, denen
Migranten, die versuchen, auf irregulären Wegen in die EU zu gelangen,
ausgesetzt sind, einschließlich der Gefahren irregulärer Durchquerungen des
Meeres und der Bedrohung durch Schleuser und Menschenhändler. Um
möglichst viele potenzielle Migranten in den Herkunfts- und Transitländern zu
erreichen, sollten innovative Ansätze angewandt werden, die auf vorherigen
Initiativen der EU und der Mitgliedstaaten aufbauen. Den Schwerpunkt sollten
hierbei afrikanische Länder sowie betroffene Länder im Nahen Osten und in Asien
bilden. Durch
die Kampagnen sollten die Menschen auch über legale Migrationsmöglichkeiten
informiert werden. Informationskampagnen sollten sich auch auf Diaspora-Netze
stützen und hauptsächlich in Partnerschaft mit den Behörden von Drittländern,
internationalen Organisationen und NRO ausgearbeitet werden. In
diesem Rahmen soll neben anderen Methoden für die Verbreitung dieser
Nachrichten auch das Potenzial des EU-Zuwanderungsportals genutzt werden. 1.7
Nach einer öffentlichen Ausschreibung, die 2014 durchgeführt werden soll, wird
bis 2015 zwischen den Mittelmeeranrainerstaaten der EU und nordafrikanischen
Ländern das SEAHORSE-Netzwerk Mittelmeer eingerichtet. Dieses Netzwerk
wird es den teilnehmenden Staaten ermöglichen, Sachinformationen über
Zwischenfälle und Patrouillen direkt und quasi in Echtzeit über
Satellitenkommunikation auszutauschen. Die laufenden Bemühungen sollten
intensiviert werden, um alle anderen wichtigen Länder in Nordafrika (Tunesien,
Algerien und Ägypten) zu überzeugen, sich an diesem Netzwerk zu beteiligen.[6] 1.8
Die mögliche Beteiligung von Ausgangsländern an Überwachungseinsätzen auf See
im rechtlichen Rahmen von Frontex und Eurosur sollte diskutiert werden. Diese
Maßnahme sollte durch Dialoge und Hilfen ergänzt werden, die die Kapazitäten
der Drittländer in folgenden Bereichen fördern und verstärken: 1.)
Bekämpfung der Schleusernetze an den Ausgangsorten, um zu verhindern, dass
Migranten von Schleusern in Gefahr gebracht werden, 2.) Verbesserung der
Kontrollen ihrer Landgrenzen und Küsten und 3.) Schaffung von Mechanismen, die
die sichere Rückkehr irregulärer Migranten an die nächstgelegenen und
sichersten Ausgangsorte ermöglichen. Die
praktischen Erfahrungen, die einige Mitgliedstaaten mit gemeinsamen Patrouillen
in den Hoheitsgewässern von Drittländern sammeln konnten, sollten wiederholt
werden, sofern dies möglich und angemessen[7]
ist. Darüber hinaus wird die Rolle, die Frontex im Rahmen seines Mandats bei
der Unterstützung der Durchführung der vorstehend genannten Maßnahmen und
insbesondere beim Kapazitätenaufbau spielt, von Bedeutung sein. Diesbezüglich
sollten Synergieeffekte mit anderen Instrumenten, die die EU für den
Kapazitätenaufbau in der Region Nordafrika einsetzt, geschaffen werden. 1.9
Ausgehend von der Bewertung der bestehenden Kapazitäten und des vorhandenen
Bedarfs der nordafrikanischen Küstenländer sollte die Möglichkeit, sie beim
Aufbau von Such- und Rettungskapazitäten zu unterstützen, in Betracht gezogen
werden. 1.10
Der Austausch von strategischen und taktischen Daten zwischen den
EU-Mitgliedstaaten und afrikanischen Ländern sollte verbessert werden. Als
Beispiel wären in diesem Zusammenhang die Errungenschaften des „Africa Frontex
Intelligence Community Network“ zu nennen. In regelmäßigen Abständen sollten
gemeinsame Risikoanalyseberichte verfasst werden. 1.11
Ein politischer Dialog und diplomatische Initiativen einschließlich gemeinsamer
Demarchen[8]
sollten entwickelt werden. Hierfür sollten sämtliche auf Ebene der EU und der
Mitgliedstaaten verfügbaren Anreize und Hebelwirkungen auf koordinierte Weise
so genutzt werden, dass es der EU gelingt, die Ziele des Gesamtansatzes für
Migration und Mobilität zu verwirklichen, einschließlich der Aushandlung und
vollständigen Umsetzung von Rückübernahmeabkommen, der Verbesserung der Systeme
für internationalen Schutz und der Bekämpfung von Schleusernetzen und
kriminellen Netzen. Diese Initiativen sollten gemeinsam mit den wichtigsten
Transit- und Herkunftsländern der irregulären Migration in Afrika und Asien
eingeleitet werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, auf welchem
Wege die Zusammenarbeit bei diesen Themen als Teil eines umfassenderen
anreizorientierten Konzepts berücksichtigt werden könnte.[9] Die
Ergebnisse dieser Bemühungen sollten mit einer entsprechenden Verstärkung der
von Frontex koordinierten Einsätze einhergehen, um den Rückkehrprozess zu
erleichtern. Ferner
sollten in diesem Rahmen Maßnahmen mit den betroffenen Drittländern entwickelt
werden, die eine effizientere Identifizierung von Rückkehrern und eine raschere
Ausstellung von Ausweispapieren für diese ermöglichen. Diese Bemühungen sollten
sich auf die wichtigsten Herkunftsländer irregulärer Migranten konzentrieren.
Eine größere Akzeptanz des Laissez-passer der EU (Standardreisedokument für die
Rückführung) könnte zu diesen Bemühungen beitragen. 1.12
Mit Blick auf den EU-Afrika-Gipfel im April 2014 und die für die zweite
Hälfte des Jahres 2014 geplante vierte Europa-Afrika-Ministerkonferenz
über Migration und Entwicklung (Rabat-Prozess) sollte eine umfassende
Debatte über Migration vorgesehen werden, in der unter anderem die Themen
freiwillige Rückkehr, Rückübernahme, Wiedereingliederung, Aufnahme,
internationaler Schutz, Bekämpfung von Schleusernetzen und kriminellen Netzen,
Kapazitätenaufbau, Menschenrechte von Migranten sowie die grundlegenden
Ursachen irregulärer Migration zur Sprache kommen. Die
neue Generation der Programme Euromed Migration und Euromed Polizei, die ab 2014
eingeführt werden soll, sollte den Bewertungen angemessen Rechnung tragen, um
zu einer wirksameren Plattform für Dialog und Zusammenarbeit zu werden. Zudem
sollten bilaterale und einschlägige regionale Dialoge mit afrikanischen Ländern
südlich der Sahara verstärkt werden. In diesem Zusammenhang sollten die
Partnerländer mit Nachdruck aufgefordert werden, mit Unterstützung durch
Experten der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls entsprechend den vom UNODC
entwickelten bewährten Verfahren nationale Maßnahmen für ein integriertes
Grenzmanagement und gegen Schmuggler zu verabschieden und umzusetzen. 1.13
Um die Einrichtung einer polizeilichen Zusammenarbeit und einer AFRIPOL zu
unterstützen, die helfen soll, die nationalen polizeilichen Informationen und
Ermittlungskapazitäten unter anderem bei der Bekämpfung von Menschenhandel und
Schleuserkriminalität zu koordinieren, könnte ein spezielles Programm
vorgesehen werden, das die bereits vorhandenen EU-Initiativen in diesem Bereich
wie das von der EU finanzierte WAPIS-Programm (Westafrikanisches
Polizeiinformationssystem, Durchführung durch Interpol) nutzt. Die
Unterstützung durch Interpol, das UNODC und andere relevante Organisationen
könnte hierbei von Nutzen sein. Mit einem derartigen Programm sollten sich
Synergieeffekte mit dem Grenzprogramm der Afrikanischen Union erzielen lassen. 1.14
Eine rasche und effektive Rückkehr irregulärer Migranten muss sichergestellt
werden. Zugleich muss aber gewährleistet sein, dass diese Rückkehr
menschenwürdig ist und in vollem Umfang der EU-Grundrechtecharta, dem
einschlägigen EU-Besitzstand und den internationalen Menschenrechtsstandards
entspricht. Erreicht werden soll dies nach Möglichkeit durch die Förderung der
freiwilligen Rückkehr. Unter bestimmten Voraussetzungen sollte als ergänzendes
Instrument verstärkte finanzielle und technische Hilfe bereitgestellt werden,
um die soziale und wirtschaftliche Wiedereingliederung von Rückkehrern zu
unterstützen und um ein wirksames System für die nicht freiwillige Rückkehr in
Zusammenarbeit mit nationalen Behörden sicherzustellen. Wenn finanzielle und
technische Hilfe bereitgestellt wird, sollte besonders darauf geachtet werden,
keine parallelen Strukturen zu denen des betroffenen Drittlandes zu schaffen
und die Schaffung von Pull-Faktoren zu vermeiden. Die Rückkehr in
Herkunftsländer sollte nach Möglichkeit Vorrang vor der Rückkehr in
Transitländer genießen. 1.15
Auf der Grundlage von Beiträgen der EU-Agenturen im Bereich Justiz und Inneres
sowie anderer Interessenträger (IOM, NRO) werden die Zusammenarbeit, der
Informationsaustausch und Synergien zwischen den Mitgliedstaaten zum Inhalt
der Programme zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr entwickelt.
Dies umfasst auch Wiedereingliederungsmaßnahmen und -initiativen jedes
einzelnen Mitgliedstaates gegenüber den Herkunft- oder Transitländern, die eine
dauerhafte Rückkehr der irregulären Migranten sicherstellen sollen. Ab 2014
wird diese Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Migrationsnetzwerks
ausgebaut.
(2) ) Regionale
Schutzprogramme, Neuansiedlung und verstärkte legale Möglichkeiten der Einreise
nach Europa
2.1
Um die Situation von Flüchtlingen auf lokaler Ebene zu verbessern, müssen regionale
Schutzprogramme (RPP) eingerichtet
und verstärkt werden. Bestehende RPP wie in Nordafrika (Libyen, Tunesien und
Ägypten) und am Horn von Afrika (Kenia, Dschibuti) sollten verstärkt und um
andere wichtige Länder, insbesondere die der Sahelzone, erweitert werden.
Darüber hinaus bereitet die EU derzeit ein neues regionales Entwicklungs- und
Schutzprogramm (RDPP) für Flüchtlinge im Libanon, in Jordanien und im Irak vor,
das Teil einer langfristigen Maßnahme als Reaktion auf die Krise in Syrien ist. Wenn
die neuen RPP erfolgreich sein sollen, muss sowohl seitens der EU als auch auf
nationaler Ebene eine längerfristige Beteiligung und Finanzierung gewährleistet
sein. Die Finanzierung könnte nur teilweise aus den vorhandenen Ressourcen und
Finanzierungsinstrumenten des Asyl- und Migrationsfonds erfolgen. Sie muss
durch andere Finanzquellen der EU-Entwicklungshilfe und der Mitgliedstaaten
ergänzt werden. Überdies sollte die Durchführung von RPP/RDPP von intensiven
politischen Dialogen mit den auf nationaler (und auch regionaler) Ebene
zuständigen Behörden in Drittländern über den Flüchtlingsschutz und lang
andauernde Flüchtlingssituationen sowie von gemeinsamen Hilfebemühungen
begleitet werden. Im
Rahmen der RPP sollten die jeweiligen regionalen und länderspezifischen
Komponenten koordiniert werden, wobei den Delegationen der EU und ihrer
Mitgliedstaaten eine zentrale Rolle bei ihrer Planung und Durchführung zukommen
sollte. UNHCR sowie weitere internationale Organisationen werden wichtige
Partner in diesem Bereich sein, wobei sich NRO gegebenenfalls an der
Durchführung der Programme beteiligen sollten. Gegebenenfalls wird die
Zusammenarbeit von EASO und Zielländern insbesondere in den Bereichen
Ausbildung und Kapazitätenaufbau gefördert. In
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (z. B. IOM) und NRO
sollten gleichzeitig Initiativen gestartet werden, um die begleitete
freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung von in nordafrikanischen Ländern
gestrandeten Migranten in ihre Herkunftsländer zu erleichtern und die
Kapazitäten der Länder zur besseren Steuerung der Rückkehr und Wiedereingliederung
zu entwickeln[10].
2.2 Die Mitgliedstaaten sollten ihr
derzeitiges Neuansiedlungsengagement zu einer langfristigen Lösung ausbauen,
die dazu beiträgt, lang andauernde Flüchtlingssituationen zu bewältigen bzw. zu
vermeiden. Im Jahr 2012 wurden 4930 Personen von 12 Mitgliedstaaten[11] in
der EU neu angesiedelt. Während diese Mitgliedstaaten eine Erhöhung ihrer
Quoten erwägen sollten, sollten sich noch mehr Mitgliedstaaten an der
Neuansiedlung beteiligen, damit der Anteil der EU am weltweiten Neuansiedlungsengagement
steigt. In diesem Zusammenhang wird der strategische Einsatz der Neuansiedlung
über das Neuansiedlungsprogramm der Union gefördert und mit EU-Mitteln aus dem
Asyl- und Migrationsfonds unterstützt. 2.3
Die Kommission ist bereit, in Zusammenarbeit mit dem UNHCR eine Konferenz über
die Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus Syrien zu
veranstalten. Die Konferenz könnte in der ersten Jahreshälfte 2014
stattfinden und dazu beitragen, die Bereitschaft für Neuansiedlungen bei den
EU-Mitgliedstaaten sowie weltweit zu erhöhen. 2.4
Die Kommission wird im Rahmen der Überlegungen über die künftigen Prioritäten
im Bereich Inneres nach Ablauf des Stockholmer Programms prüfen, welche
weiteren Möglichkeiten für die geschützte Einreise in die EU bestehen, darunter
(a) Leitlinien für ein gemeinsames Vorgehen in Bezug auf humanitäre
Aufenthaltstitel/Visa und (b) eine Durchführbarkeitsstudie über die gemeinsame
Prüfung von Schutzansprüchen außerhalb der EU, unbeschadet des bestehenden Anspruchs
auf Zugang zu Asylverfahren in der EU. EASO, FRA und Frontex sowie
gegebenenfalls UNHCR, IAO oder IOM sollten an der Ausführung dieser Aufgaben
beteiligt sein. 2.5
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten die Öffnung weiterer Kanäle prüfen, die
es Migranten ermöglichen, regulär nach Europa einzureisen. Diese Kanäle werden
auch zur Bekämpfung von Missbrauch und irregulärer Migration beitragen. So wird
beispielsweise die Richtlinie über Saisonarbeiter nach ihrer Umsetzung die
Zulassungsbedingungen klarstellen, einen sicheren Rechtsstatus zum Schutz von
Saisonarbeitnehmern vor Ausbeutung gewähren und die erste EU-Regelung über die
zirkuläre Migration einführen, die es Migranten erlaubt, in den folgenden
Jahren unter bestimmten Bedingungen wiederzukommen. Die derzeit verhandelte
Richtlinie über Studenten, Forscher und andere Personengruppen könnte mit
klaren Regeln betreffend Zulassung und Status ebenfalls einen wichtigen Beitrag
leisten.
(3)
Bekämpfung von Menschenhandel, Schleuserkriminalität und organisierter
Kriminalität [12]
Maßnahmen 3.1
Europol sollte laufende Maßnahmen verstärken und das Vorgehen der
betreffenden EU-Agenturen bei der Bekämpfung von Schleusertum und organisierter
Kriminalität koordinieren[13].
Dazu könnte die Einsetzung eines Teams innerhalb des administrativen und
rechtlichen Rahmens der bestehenden Analysedatei „Schweres organisiertes
Verbrechen“ (AWF SOC) und der zentralen Kontaktstelle bei Europol, die
sich mit Schleuserkriminalität befasst, gehören. 3.2
Zwei operative Aktionspläne der europäischen multidisziplinären
Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) für die Bekämpfung der
irregulären Migration und des Menschenhandels innerhalb des Politikzyklus, die
sich auch dem Schleusertum widmen und an denen die Mitgliedstaaten und die
EU-Agenturen beteiligt sind, werden im Dezember 2013 beschlossen und im
Januar 2014 gestartet. 3.3
Eine umfassende EU-Strategie sollte entwickelt werden, die alle an der
Bekämpfung des Schleusens von Migranten beteiligten Akteure einbezieht. Sie
sollte im Einklang mit der EU-Grundrechtecharta auch Menschenrechtsaspekte
berücksichtigen. Die Strategie sieht unter anderem eine verstärkte praktische
Zusammenarbeit und einen intensiveren Informationsaustausch zwischen den
Mitgliedstaaten und mit den EU-Agenturen sowie eine vertiefte externe
Zusammenarbeit mit Drittländern und einschlägigen regionalen und
internationalen Organisationen (z. B. UNODC) vor.[14]
In diesem Zusammenhang kommt den
Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen in den Herkunfts- und Transitländern
eine wichtige Rolle zu. Diesbezüglich
könnten auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU Leitlinien zu
verschiedenen Aspekten der Bekämpfung von Schleusertum ausgearbeitet werden,
die der von den VN in diesem Bereich geleisteten Arbeit Rechnung tragen. Bereits
bestehende Wege der operativen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und
Drittländern wie Verbindungsbeamte und gemeinsame Aktionen sollten im Rahmen
des ständigen Ausschusses für die innere Sicherheit (COSI) wirksamer genutzt
werden.[15]
3.5
Die zuständigen nationalen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten sollten
Europol systematisch relevante Informationen, darunter personenbezogene Daten,
bereitstellen und so zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität beitragen. Frontex
und Europol sollten unverzüglich ein operatives Abkommen schließen, das den
Austausch personenbezogener Daten zulässt, um die Bekämpfung der
grenzübergreifenden Kriminalität zu unterstützen.[16] 3.6
Im Rahmen der agenturübergreifenden Koordinierung durch Europol sollte das
EASO ein Pilotprojekt mit einem Mitgliedstaat durchführen, um mehr über
Schleusungs- und Handelsrouten zu erfahren. 3.7
Die EU sollte die Organisation der regionalen Konferenz, die 2014 im
Rahmen der strategischen Partnerschaft zwischen Afrika und der EU zu
Menschenhandel und Schleuserkriminalität stattfindet, politisch
unterstützen. 3.8
Die Kommission wird den EU-Besitzstand über die Beihilfe zur unerlaubten
Ein- oder Durchreise und zum illegalen Aufenthalt bewerten und
gegebenenfalls ändern, um die wirksame Bekämpfung der Schleuserkriminalität mit
der notwendigen Vermeidung der Kriminalisierung von humanitärer Hilfe in
Einklang zu bringen. In diesem Zusammenhang ist auf die internationale
Verpflichtung zur Rettung von in Seenot geratenen Flüchtlingen hinzuweisen.[17]
(4) Verstärkte Grenzüberwachung, die für ein genaueres
Lagebild auf See sorgt und zum Schutz und zur Rettung der Leben von Migranten
im Mittelmeerraum beiträgt
Maßnahmen 4.1
Frontex hat zusammen mit den betreffenden Mitgliedstaaten die Kapazitäten der
Agentur zur Kontrolle der Seegrenzen im Mittelmeerraum, die zu den Außengrenzen
der Europäischen Union gehören, verstärkt. So hat Frontex beispielsweise Anfang
November unter Berücksichtigung der möglichen saisonal bedingten Veränderungen
bei den Migrationsbewegungen die gemeinsame Operation Hermes verstärkt. Dies
wurde durch eine Aufstockung der im Rahmen der Lampedusa-Maßnahmen
bereitgestellten Mittel erreicht (zusätzliche 7,9 Mio. EUR für das
Frontex-Budget 2013). Auf
dieser Grundlage soll ein umfassendes und koordiniertes Konzept für
Grenzüberwachungsmaßnahmen im Mittelmeerraum (von Zypern bis Spanien) unter der
Leitung von Frontex erreicht werden. Dabei liegt der Schwerpunkt ab
Frühjahr 2014 unter Einbeziehung aller Akteure auf den wichtigsten
Migrationsrouten. Die Verstärkung der Frontex-Maßnahmen im Jahr 2014
sollte anhand des Konzepts, das Frontex der Task vorlegen wird, weiter bewertet
werden.[18] Nationale
Grenzüberwachungsmaßnahmen sollten vollständig mit den Maßnahmen von Frontex
abgestimmt sein, damit ein europäisches Grenzpatrouillennetz zustande kommt.
Informationen über diese einzelstaatlichen Maßnahmen sollten – unabhängig von
der durchführenden Behörde – durch das Eurosur-Netz über die nationale
Koordinierungsstelle des betreffenden Mitgliedstaats weitergegeben werden. Unter
anderem könnten die Maßnahmen der Mitgliedstaaten nach dem Vorbild der
italienische Initiative „Mare Nostrum“ intensiviert werden. Diese Initiativen
sollten einander ergänzen und mit Frontex-Maßnahmen koordiniert werden.[19] Die
Verstärkung der von Frontex koordinierten Grenzüberwachungseinsätze durch Luft-
und Seestreitkräfte der Mitgliedstaaten, die möglichst nach nationalem Recht zu
zivilen Strafverfolgungszwecken eingesetzt werden sollten, kann auch die
Lageerkennung und die Fähigkeit zur frühzeitigen Erkennung von irregulären
Migranten auf See verbessern und somit den Verlust von Menschenleben wirksam
verhüten. Deshalb sollte eine entsprechende Verstärkung innerhalb des
allgemeinen Rechtsrahmens der Frontex- und der Eurosur-Verordnung erfolgen, die
auf den Einsatz militärischer Mittel Anwendung fänden. Im
Sinne von Absatz 1.8 sollte Frontex nach einer größtmöglichen Beteiligung
von Drittländern im Mittelmeerraum streben. 4.2
Das Europäische Parlament und der Rat werden ersucht, ihre Verhandlungen über
den Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung von Regelungen für die
Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der von Frontex koordinierten
operativen Zusammenarbeit zu beschleunigen, damit der erste Trilog vor Ende des
Jahres stattfinden kann. 4.3
Die Rolle des EASO im Bereich der Identifizierung und Überprüfung von
Asylsuchenden in gemischten Migrationsströmen sollte verstärkt werden, und zwar
in Partnerschaft mit Frontex und in voller Übereinstimmung mit den jeweiligen
Aufgaben der Agenturen. 4.4
Das Europäische Grenzüberwachungssystem (Eurosur) ist seit dem 2. Dezember 2013
einsatzbereit. Seine vollständige Verwendung durch die Mitgliedstaaten und
Frontex wird streng kontrolliert. Der nahezu in Echtzeit erfolgende regelmäßige
Austausch von Informationen und Erkenntnissen sowie die stellenübergreifende
Zusammenarbeit sind hier die Schlüsselelemente. Eine entscheidende Rolle spielt
auch die Nutzung moderner Überwachungstechnologien, beispielsweise die
Verknüpfung von Daten aus Schiffsmeldesystemen und Satellitenaufnahmen. 4.5
Auf dieser Grundlage könnten im Lauf des Jahres 2014 die Zusammenarbeit
und der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Stellen im Rahmen von
Eurosur weiter verbessert werden, um die Genauigkeit der Informationen der
Mitgliedstaaten und der EU zur aktuellen Lage zu erhöhen.[20] In
Übereinstimmung mit den Anforderungen der Eurosur-Verordnung sollte dies auch
die Unterstützung von Marineschiffen der Mitgliedstaaten, die in jedem Fall in
dem Gebiet anwesend sind, umfassen.[21]
Die laufenden Anstrengungen sollten verstärkt werden, um im gesamten
Mittelmeerraum die bekannten Ausgangspunkte für irreguläre Migration besser
überwachen zu können, einschließlich der Tätigkeiten in Häfen und an Küsten,
die Drehscheiben für irreguläre Migranten sind. Das Aufspüren und Verfolgen
kleiner Boote wird im Rahmen von Eurosur mit finanzieller Unterstützung aus dem
künftigen Kopernikus-Programm, mit Testläufen im Rahmen laufender RP7-Forschungsprojekte
(z. B. Perseus, Closeye, LOBOS und Sagres) sowie mit technischer
Unterstützung und Beratung durch die Gemeinsame Forschungsstelle der
Europäischen Kommission erfolgen.[22]
In
diesem Zusammenhang sollte das Lagebild im Mittelmeerraum durch eine optimierte
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen verbessert werden. Auf der
Grundlage der Dienstleistungsvereinbarung zwischen Frontex und der Europäischen
Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)[23] sowie
dem Satellitenzentrum der EU[24]
sollten mehr Schiffsortungs- und Erdbeobachtungsdaten für die kritischen
Gebiete generiert werden. Diese und andere für Maßnahmen relevante Daten,
darunter von Marineschiffen stammende Daten, sollten die verschiedenen
Lagebilder von Eurosur ergänzen. Im Rahmen der stellenübergreifenden
Zusammenarbeit (Frontex, Europol, EMSA) sollten entsprechende Erkenntnisse als
Grundlage für eine verstärkte Überwachung dienen. 4.6
Kapitäne von Handelsschiffen und Fischer sollten auf nationaler Ebene gegebenenfalls
über Nachrichten für Seefahrer aufgefordert werden, ihren Verpflichtungen aus
dem Völkerrecht (Unclos, SOLAS und SAR) nachzukommen, den zuständigen Behörden
der Mitgliedstaaten in Seenot geratene Migrantenboote zu melden und diesen
beizustehen. Dies sollte an eine öffentliche Zusicherung gekoppelt sein, der
zufolge sie grundsätzlich an einer raschen Bergung mitwirken dürfen und –
sofern sie in gutem Glauben handeln – keine negativen rechtlichen Folgen für
solche Beistandshandlungen zu fürchten hätten. Dies sollte politisch auf
europäischer Ebene unterstützt werden.
(5) Unterstützung
der Mitgliedstaaten, die hohem Migrationsdruck ausgesetzt sind, und Solidarität
mit ihnen[25]
Maßnahmen 5.1
Die Kommission stellt Mittel (darunter Soforthilfen) von bis zu 30 Mio. EUR
zur Unterstützung Italiens zur Verfügung, unter anderem für
Grenzüberwachungsmaßnahmen im Rahmen des Frontex-Mandats. Anderen
Mitgliedstaaten wurden etwa 20 Mio. EUR zugewiesen, um den wachsenden
Druck auf EU-Ebene und die daraus resultierenden unzureichenden nationalen
Kapazitäten anzugehen. Diese Mittel dienen der Verbesserung der Aufnahme-,
Verarbeitungs-, Kontroll- und Registrierungskapazitäten sowie der Unterstützung
des Grenzmanagements. Die Finanzierung sollte gegebenenfalls durch andere
operative Tätigkeiten wie die vom EASO und von Frontex gebotene Unterstützung
ergänzt werden. Notfallplanung und Krisenmanagement (vgl. 5.3) sind in
diesem Zusammenhang von großer Bedeutung. Länder,
die in besonderem Maße von einem Zustrom von Migranten und Asylsuchenden
betroffen sind, können gegebenenfalls Unterstützung im Rahmen des europäischen
Katastrophenschutzverfahrens (EUCPM) [26]beantragen.
5.2
Unter Nutzung der finanziellen Anreize des künftigen Asyl- und Migrationsfonds
(AMF) sollten sich die Mitgliedstaaten freiwillig für eine verstärkte Umsiedlung
von Personen, die internationalen Schutz genießen, innerhalb der EU engagieren.
Das EASO sollte bei der Umsiedlung innerhalb der EU koordinierend mitwirken, um
diese schneller und effizienter zu gestalten. Mitgliedstaaten mit einem
geringen Migrationsdruck sollten sich entsprechend solidarisch zeigen.
Internationale Organisationen wie UNHCR und IOM können eine wichtige Rolle in
diesem Bereich spielen. 5.3
Die Anstrengungen im Rahmen der Notfallplanung und des Krisenmanagements
auf EU-Ebene sollten fortgesetzt und ausgeweitet werden mit dem Ziel, Maßnahmen
zur Errichtung stabiler Asyl- und Migrationssysteme in den Mitgliedstaaten zu
ergreifen. Diesen Anstrengungen sollte eine Bewertung zugrunde liegen, die sich
auf die Prognosen von Trendanalysen und sonstigen statistischen und
analytischen Ad-hoc-Berichten stützt, die von EASO, Frontex, FRA und
anderen Organisationen wie UNCHR, IOM und sonstigen Akteuren erstellt wurden. Sie
sollten zudem mit dem EUCPM abgestimmt sein. Bei der Entwicklung dieser
Notfallmaßnahmen sollte die Kommission Bewertungsberichte über die Lage in den
Herkunftsländern mit einschließen und dabei so weit wie möglich die Faktoren
Sicherheit, Grenzmanagement und Migrationsströme berücksichtigen.[27] Um
eine effiziente Notfallplanung zu ermöglichen, sollten die Mitgliedstaaten
unverzüglich Daten an Eurostat, EASO, Frontex und andere einschlägige Akteure
übermitteln und bereit sein, zusätzliche, für diesen Zweck möglicherweise
notwendige Datenanforderungen zu unterstützen. 5.4
Das EASO sollte ein Erstprojekt zur unterstützten Bearbeitung von
Asylanträgen in den Mitgliedstaaten durchführen. Dies würde eine schnellere
und effizientere Bearbeitung von Asylanträgen ermöglichen und dabei das
Asylsystem des zuständigen Mitgliedstaats entlasten, ohne die Zuständigkeit für
die Prüfung des jeweiligen Asylantrags zu verlagern. Hierbei bliebe der auf
nationaler Ebene geltende Rechtsrahmen vollständig gewahrt.
[1] Entschließung
des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2013 zu
den Flüchtlingswellen im Mittelmeerraum, insbesondere den tragischen
Ereignissen vor Lampedusa (2013/2827(RSP)). [2] Insbesondere
die Artikel 2, 4, 18 und 19. [3] Wird die Rolle derartiger Organisationen im Text genannt, so geschieht
dies unbeschadet der Finanzierungsbeschlüsse, die im Zusammenhang mit der
Durchführung der in dieser Mitteilung vorgesehenen Maßnahmen gefasst werden. [4] Es wird erwogen, mit den
libanesischen Behörden an einem integrierten Grenzmanagement zu arbeiten, um
staatliche Institutionen zu stärken und die behördenübergreifende
Zusammenarbeit zu verbessern. In diesem Zusammenhang bemüht sich die EU um die
Förderung eines rechtsbasierten Ansatzes des integrierten Grenzmanagements, der
reguläre Bewegungen von Menschen und Waren sowie die Steuerung von
Migrationsströmen umfasst. Zudem prüft die EU derzeit Optionen für die
Unterstützung der libanesischen Streitkräfte. [5] Die Kommission prüft
einen Finanzierungsbeschluss für die Umsetzung eines mit 10 Mio. EUR ausgestatteten
Programms im Rahmen des ENPI (Europäisches Nachbarschafts- und
Partnerschaftsinstrument). Der
Schwerpunkt dieses Programms liegt auf der Verbesserung der rechtlichen und
institutionellen Ordnung und der Kapazitäten der für Migrations- und
Asylmanagement zuständigen Behörden gemäß den internationalen Standards und
bewährten Verfahren. So soll garantiert werden, dass beim Umgang mit Migranten
die Menschenrechte und die Menschenwürde vollumfänglich gewahrt werden und dass
dieser Umgang den internationalen Standards zur Gewährleistung von
internationalem Schutz entspricht. Ein weiterer Schwerpunkt des Programms wird
auch die Verbesserung der Lebensbedingungen für Migranten in
Gewahrsamseinrichtungen sein. Erreicht werden soll diese durch eine
Überarbeitung der Verwaltungsverfahren, eine Verbesserung der Dienstleistungen
für Migranten und die Öffnung des Zugangs zu Beschäftigung für Migranten. [6] Aus der laufenden Zusammenarbeit
der Küstenwachen können sich ebenfalls Gelegenheiten für die Förderung des
Dialogs zwischen der EU und nordafrikanischen Ländern ergeben. [7] Sämtliche
Maßnahmen in diesem Bereich sollten den Grundrechten einschließlich dem
Grundsatz der Nichtzurückweisung entsprechen. [8] Die Leiter von EU-Delegationen in den
Herkunftsländern der „gestrandeten“ Migranten sollten – gegebenenfalls
gemeinsam mit den Botschaftern anderer EU-Mitgliedstaaten – gemeinsame
Demarchen an die zuständigen nationalen Behörden ausarbeiten, um eine größere
Kohärenz der Maßnahmen im Außenbereich zwischen der Ebene der EU und der
Mitgliedstaaten zu schaffen. Diese Demarchen sollten in Abstimmung mit dem EAD,
der Kommission und den betroffenen Mitgliedstaaten erstellt werden.
[9] Siehe
beispielsweise die Rückübernahmeverpflichtung der AKP-Länder im Rahmen des
EU-AKP-Partnerschaftsabkommens (Cotonou-Abkommen). [10] Von der IOM in zahlreichen Ländern
entlang der Migrationsrouten eingerichtete Anlaufstellen für Migranten (sog. „Migration
Resource and Response Centres“) könnten als Vorbild für ähnliche Zentren an den
Routen des zentralen und östlichen Mittelmeerraums dienen. [11] Tschechische
Republik, Dänemark, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Litauen,
Niederlande, Portugal, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich (Quelle:
Eurostat). [12] Schleusertum (z. B.
Beihilfe zur unerlaubten Ein- oder Durchreise oder zum illegalen Aufenthalt)
und Menschenhandel sollten nicht verwechselt werden, wenngleich sie in
Wechselwirkung zueinander stehen. Menschenhandel umfasst definitionsgemäß
insbesondere Mittel („durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder
anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch
von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder
Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen “) für die Zwecke der Ausbeutung von
Personen. Im Gegensatz zum Schleusertum erfordert Menschenhandel allerdings
weder den Grenzübertritt noch die tatsächliche Verbringung. [13] Das Mandat von Europol
wird in diesem Bereich im Einklang mit der laufenden Überarbeitung der
Europol-Verordnung gestärkt. [14] Die in diesem
Zusammenhang gesammelten Informationen könnten auch dazu verwendet werden,
ausländische Kämpfer besser aufzuspüren und diese daran zu hindern, im Ausland
(insbesondere in Syrien) in den Dschihad zu ziehen oder von diesem
zurückzukehren. [15] Diese Maßnahmen sind gegebenenfalls mit
den laufenden Überlegungen über konkrete Beiträge für eine Mitteilung über eine
Europäische Maritime Sicherheitsstrategie (Anfang 2014) zu koordinieren. [16] Sofern dies in der
Eurosur-Verordnung vorgesehen ist, sollte Europol Eurosur andere Daten als
personenbezogene Daten bereitstellen. [17] In diesem Zusammenhang
muss grundsätzlich klargestellt werden, dass Kapitäne gemäß dem Völkerrecht den
Anordnungen von Seenotleitstellen Folge leisten müssen. [18]
Aufnahmemitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen treffen, damit teilnehmende
Mitgliedstaaten während der gemeinsamen Aktionen möglichst von der Zahlung der
Mehrwertsteuer befreit sind. [19] Maßnahmen,
die nicht unter die Frontex-Verordnung fallen, müssen nach wie vor in vollem
Umfang der Grundrechtecharta der EU und insbesondere dem Grundsatz der Nichtzurückweisungentsprechen. [20] Diese Bemühungen könnten
ergänzt werden durch die laufenden Arbeiten zur Einführung eines gemeinsamen
Informationsraums für den maritimen Bereich der EU. Der gemeinsame
Informationsraum (CISE), der zurzeit gemeinsam von der Europäischen Kommission
und den Mitgliedstaaten der EU und des EWR entwickelt wird, ist auch als
Phase 3 von EUROSUR vorgesehen (KOM(2008) 68). [21] Gemäß EUROSUR-Verordnung müssen
Informationen zu Standort, Status und Art der zu Strafverfolgungszwecken
eingesetzten militärischen Mittel im nationalen Lagebild für EUROSUR enthalten
sein. Der Zugang zu dieser Art von Informationen kann auf Personen eingeschränkt
werden, die davon Kenntnis haben müssen. [22] Längerfristig könnten
das Satellitennavigationssystem Galileo und das Erweiterungssystem EGNOS
(European Geostationary Navigation Overlay Service) ebenfalls zur Verbesserung
des Lagebilds im Mittelmeerraum beitragen. [23] Unterzeichnet im
April 2013. [24] Unterzeichnung für
Anfang 2014 vorgesehen. [25]
Die in Kürze zu erstellenden und vorzulegenden nationalen Programme der
Mitgliedstaaten für den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 sollten diesen
Prioritäten Rechnung tragen, so dass die erforderlichen Mittel mobilisiert
werden können, sobald die jeweiligen Finanzierungsmechanismen in Betrieb sind. [26] Das Europäische
Notfallabwehrzentrum (ERCC) der GD ECHO erleichtert die freiwilligen
Beiträge in Form von Sach- und Expertenleistungen der 32 Teilnahmestaaten
des Verfahrens, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten. Das europäische
Katastrophenschutzverfahren ist wegen seines freiwilligen Charakters lediglich
als kurzfristige Zwischenlösung anzusehen.
[27] Als Mechanismen kämen
unter anderem der operative Rahmen für Migrationskrisen (MCOF) der IOM und die
Task Force Migration für die ostafrikanische Migrationsroute und Nordafrika in
Frage.