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Document 52013DC0791
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL On the implementation of The European Energy Programme for Recovery
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung
/* COM/2013/0791 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung /* COM/2013/0791 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung des Europäischen
Energieprogramms zur Konjunkturbelebung I. FORTSCHRITTE BEI DER
PROGRAMMDURCHFÜHRUNG Im Europäischen Energieprogramm zur
Konjunkturbelebung (European Energy Programme for Recovery - EEPR)[1] ist die finanzielle
Unterstützung ausgewählter Projekte von besonderer strategischer Bedeutung in
drei Bereichen des Energiesektors vorgesehen: Gas- und
Stromverbindungsleitungen, Offshore-Windenergie und CO2-Abscheidung
und -Speicherung. Über die Kofinanzierung dieser Projekte leistet das Programm
einen Beitrag zur Erfüllung der Energie- und Klimaziele der Europäischen Union:
Sicherheit und Diversifizierung der Energieversorgung, Vollendung und
reibungsloses Funktionieren des Energiebinnenmarktes und Reduzierung der
Treibhausgasemissionen. Der größte Teil der zur Verfügung stehenden
Mittel wurde für 59 Projektträger und 61 Projekte in folgenden
Unterprogrammen bereitgestellt: Gasinfrastruktur
(1 363 Mio. EUR), Strominfrastruktur (904 Mio. EUR),
Offshore-Windenergie (565 Mio. EUR) sowie CO2-Abscheidung
und -Speicherung (1 000 Mio. EUR). Insgesamt lagen bis Ende 2010
Beschlüsse über die Gewährung von Finanzhilfen und entsprechende
Finanzhilfevereinbarungen für einen Gesamtbetrag von
3 833 Mio. EUR vor, d. h. für 96,3 % der gesamten
Mittelausstattung des EEPR. Ein Betrag von 146,3 Mio. EUR, der bis
zum Ablauf der Frist am 31. Dezember 2010 nicht für Projekte in
diesen Sektoren gebunden werden konnte, wurde auf eine neue Finanzierungsfazilität
übertragen, den Europäischen Energieeffizienzfonds (European Energy Efficiency
Fund, EEE-F)[2],
dessen Schwerpunkt auf Investitionen in den Bereichen Energieeffizienz und
erneuerbare Energien liegt. Seit dem Vorjahresbericht (COM(2012) 445
final) konnten bei der Durchführung des EEPR weitere Fortschritte verzeichnet
werden. Eine nennenswerte Zahl von Projekten ist nunmehr abgeschlossen, andere
kommen gut voran und werden bald in Betrieb gehen. Der vorliegende Bericht
informiert über den aktuellen Sachstand seit dem letzten Bericht
(August 2012) und enthält sowohl qualitative Angaben als auch Daten über
die ab dem Beginn des Programms bis Ende 2013 erfolgten Zahlungen und
aufgehobenen Mittelbindungen. Zudem gibt er einen Überblick über die aktuelle
Situation und die Halbzeitbewertung des Europäischen Energieeffizienzfonds
(siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen). (1)
Erfolgsbeispiele Gas- und Strominfrastruktur Energiepolitisch betrachtet ist es dem
Programm gelungen, die Funktionsweise des Gas- und des Strombinnenmarkts zu
verbessern: Es leistet einen Beitrag zum Ausbau der Verbindungskapazitäten und
zu einer besseren Integration der westlichen und östlichen Teile der Union. Das
Programm trägt dazu bei, dass bestimmte Mitgliedstaaten, insbesondere die
baltischen Länder und die iberische Halbinsel, das 10 %-Ziel für den
Stromverbund erreichen. Es hat zur Schaffung zusätzlicher Speicherkapazitäten
in Mitgliedstaaten in Randlage und in Mittel- und Osteuropa geführt. Außerdem
hat es zur Fertigstellung eines bidirektionalen Gasrohrleitungsnetzes in Europa
und zur Verwirklichung des in der Verordnung zur Versorgungssicherheit[3] geforderten N-1-Standards für
die Infrastruktur beigetragen. Die Anlagen der „Reverse-Flow“-Projekte
(Gastransport entgegen der Hauptflussrichtung) in Mittel- und Osteuropa wurden
in Betrieb genommen und verhinderten während des Kälteeinbruchs im
Februar 2012 eine Erdgasversorgungskrise. Der Ausbau der Verbindungsleitungen sowohl für
den Gas- als auch den Stromsektor hat zur Integration des Binnenmarktes
beigetragen. Herausragende Beispiele hierfür sind die Gasverbindungsleitungen
im Korridor Afrika–Spanien–Frankreich, die Stromverbindungsleitungen zwischen
Portugal und Spanien, die zum Ausbau des iberischen Strommarkts beitragen, die
Stromverbindungsleitung zwischen dem Vereinigten Königreich (Deeside) und der
Republik Irland (Meath) zur Schaffung eines britisch-irischen Regionalmarkts
und die Stromverbindungsleitungen in der baltischen Region sowie ihre
Integration in den Nordpool-Markt. Offshore-Windenergie Durch die EEPR-Förderung der Lieferung und
Installation innovativer Fundamente und Windturbinengeneratoren konnte die
Realisierung der ersten großen Offshore-Windparks (400 MW) mit einem
Standort weitab (mehr als 100 km) von der Küste und in tiefen Gewässern
(mehr als 40 m) sichergestellt werden. Die EEPR-Mittel waren
ausschlaggebend dafür, dass die in der deutschen und der belgischen Nordsee
ausgewählten Projekte von Bankkonsortien die notwendigen Darlehen erhielten, um
ihre Finanzierung unter Dach und Fach zu bekommen. Die EEPR-Maßnahme zugunsten
des Projekts „Thornton Bank“ in Belgien wurde im September 2011
abgeschlossen, und in das deutsche Netz wurde bereits im Herbst 2010
erstmals Offshore-Windstrom, der durch mit EEPR-Mitteln kofinanzierte
Infrastrukturen erzeugt wurde, eingespeist. Im Bereich der Netzintegration von
Offshore-Windstrom war die Kofinanzierung mit EEPR-Mitteln für die endgültige
Investitionsentscheidung in Bezug auf das Projekt „Kriegers Flak-Combined Grid
Solution“ in der Ostsee von entscheidender Bedeutung. Dieses Vorzeigeprojekt
ist die erste Offshore-Verbindung, die sowohl für die Anbindung von
Offshore-Windparks als auch als grenzüberschreitende Verbindungsleitung genutzt
wird. Bei diesem Projekt wird innovative Technik (Konverter für die Umwandlung
von Hochspannungsgleichstrom) zum Einsatz kommen; es stellt einen ersten
wichtigen Baustein für die modulare Entwicklung eines Offshore-Netzes dar. Eine gründlichere Analyse der Auswirkungen des
EEPR wurde in einer unabhängigen, 2011 durchgeführten Halbzeitbewertung[4] vorgenommen. Aus ihr lässt sich
schließen, dass das Programm durch die Ankurbelung von Bauarbeiten und die
Beschaffung von Ausrüstung und Halberzeugnissen bereits jetzt einen nennenswerten
Einfluss auf die Realwirtschaft hat. Mehrere Projekte sind bereits fertiggestellt
und viele andere verlaufen planmäßig; in einigen Fällen ist die
Projektdurchführung jedoch nach wie vor problematisch und kommt langsamer voran
als ursprünglich geplant, wie in den folgenden Kapiteln dargestellt wird. Die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwiesen sich bei dem Unterprogramm „CO2-Abscheidung
und -Speicherung“ als besonders problematisch. (2)
Gewonnene
Erkenntnisse Das EEPR ist das erste Beispiel für eine groß
angelegte Förderung des Energiesektors aus dem EU-Haushalt, die in Form von
direkten Finanzhilfen an Unternehmen erfolgt. Trotz der Fortschritte gab es in der Branche
einige strukturelle Hindernisse bei der Umsetzung. Die Netzintegration der Offshore-Windenergie
war teilweise erfolgreich, wenngleich einige technische Schwierigkeiten
auftraten, die von den Energieunternehmen bislang nicht gelöst werden konnten.
Generell haben sich die Mitgliedstaaten nicht in ausreichendem Maße für die erfolgreiche
Durchführung des EEPR eingesetzt. Die unzureichende Zusammenarbeit zwischen den
nationalen Regulierungsbehörden (NRB) kann in einigen Fällen bei den
Projektträgern zu einer großen Unsicherheit hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit
führen. Dieser Aspekt ist bei einigen neuen Vorhaben im Bereich der
Offshore-Windenergie besonders kritisch. Komplexe und langwierige Genehmigungsverfahren
sind ein Problem, das den drei Unterprogrammen gemein ist. Die Schwierigkeiten
und die Lehren aus der Durchführung des EEPR wurden von der Kommission bei der
Ausarbeitung des Vorschlags für die neue Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (EU)
Nr. 347 vom 17. April 2013[5]
berücksichtigt. Die Verordnung enthält Bestimmungen zur Beschleunigung der
Genehmigungsverfahren, die eine Frist von höchstens drei Jahren für die Dauer
des Genehmigungsverfahrens, mehr Transparenz und eine stärkere Beteiligung der
Öffentlichkeit vorschreiben. Außerdem sind in ihr Maßnahmen zur Entwicklung
regulatorischer Anreize und gegebenenfalls für eine finanzielle Unterstützung
vorgesehen. Darüber hinaus war es bei
Infrastrukturprojekten schwierig, eine langfristige Finanzierung zu
Wettbewerbsbedingungen zu erhalten. Dies ist nach wie vor ein großes Problem.
Der Vorschlag der Kommission für die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF)[6] mit einem sektorübergreifenden
Infrastrukturfonds ist dafür konzipiert, Projekten bei der Erlangung der
notwendigen Finanzierung zu helfen und sie zum Erfolg zu führen. Die Lücke bei
der kommerziellen Tragfähigkeit von Vorhaben von europäischer Bedeutung soll
durch CEF-Zuschüsse geschlossen werden. Darüber hinaus sollten die
Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ die
Projektträger bei der benötigten langfristigen Finanzierung ihrer Projekte
dadurch zu unterstützen, dass neue Kategorien von Anlegern (Pensions- und
Versicherungsfonds) einbezogen und bestimmte Risiken gemindert werden. Von der
Initiative für projektbezogene Anleihen, die zu den im Rahmen der CEF
vorgeschlagenen Finanzierungsinstrumenten gehört, konnten Projektträger bereits
in einer „Pilotphase“ Gebrauch machen, wobei im Haushaltsplan 2007–2013
verfügbare Haushaltsmittel genutzt wurden. Die erste Projektanleihe wurde im Juli 2013
mit Unterstützung der Europäischen Investitionsbank, dem Partner der Kommission
bei dieser Initiative, aufgelegt; weitere Maßnahmen werden voraussichtlich
gegen Ende 2013 erfolgen. Die EEPR-Finanzierung hat, wie geplant, einen
schnellen Start der CCS-Projekte ermöglicht. Wie jedoch bereits zu Beginn des
Programms bekannt war, war die EEPR-Finanzierung nie dafür gedacht, die
gesamten, sehr hohen Investitions- und Betriebskosten der CCS-Projekte zu
decken. Der niedrige CO2-Preis im Rahmen des Emissionshandelssystems
(EHS) macht CCS auf kurze und mittlere Sicht wirtschaftlich unattraktiv.
Außerdem erschwert das aktuelle wirtschaftliche Umfeld den Zugang von Projekten
zu der benötigten zusätzlichen Finanzierung. Daher ist das CCS-Unterprogramm
mit größeren Unwägbarkeiten konfrontiert, die seine erfolgreiche Durchführung
gefährden könnten. Für den Erfolg der Technologie ist die
Verbreitung von Wissen über CCS von entscheidender Bedeutung. Im Rahmen des
CCS-Programms des EEPR wurde das CCS-Projektnetz für den Austausch von
Erfahrungen und bewährten Verfahren eingerichtet. Dabei handelt es sich um das
erste derartige Netz für die Wissensverbreitung, und seine Mitglieder
(CCS-Projekte des EEPR und das Sleipner-Projekt in Norwegen) arbeiten zusammen
und erstellen gemeinsame Leitfäden für bewährte Verfahren. Zudem hat das Netz
Berichte über die bei den Projekten mit der CO2-Speicherung, der
Beteiligung der Öffentlichkeit und den Genehmigungen gewonnenen Erfahrungen
veröffentlicht. Was die Zukunft der CO2-Abscheidung
und -Speicherung (CCS) betrifft, so hat die Kommission am
27. März 2013 (COM(2013) 180 final) eine entsprechende
Mitteilung angenommen und Folgendes bekräftigt: „Es sind schnelle politische
Maßnahmen erforderlich, um Investitionen in die CCS-Demonstration zu fördern
und zu prüfen, ob CO2-Infrastrukturen anschließend eingeführt und
gebaut werden können. Der erste Schritt besteht dabei darin, eine erfolgreiche
großtechnische Demonstration von CCS in Europa sicherzustellen, um die
technische und wirtschaftliche Tragfähigkeit von CCS als kostenwirksame
Maßnahme zur Minderung der Treibhausgasemissionen bei der Stromerzeugung und in
der Industrie nachzuweisen.“ Parallel zur Verabschiedung der CCS-Mitteilung
fand bis zum 2. Juli eine öffentliche Konsultation statt, zu der mehr als
150 Antworten eingingen[7].
Die Kommission wird im Herbst dieses Jahres eine Zusammenfassung der Antworten
und die einzelnen Beiträge auf der Website[8]
zu der öffentlichen Konsultation veröffentlichen. (3)
Die nächsten
Schritte bei den Projekten Neben den bereits vollständig abgeschlossenen
Projekten lassen sich die verbleibenden Projekte in zwei Hauptkategorien
einteilen: in Projekte, die planmäßig verlaufen und bei denen die finanzielle
Unterstützung fortgeführt werden sollte, und in Projekte, die nicht in
angemessener Weise voranschreiten und bei denen die Kommission die Einstellung
der Förderung beschließen wird. Bei acht wichtigen Infrastrukturprojekten
waren die Empfänger nicht in der Lage, eine endgültige Investitionsentscheidung
herbeizuführen oder das Projekt nach dem ursprünglichen Zeitplan durchzuführen.
Bei einem Projekt (Hochspannungsgleichstrom-(HVDC)-Hub) erklärte sich der
Projektträger bereit, das Projekt einzustellen. Bei zwei weiteren Projekten
(Aberdeen Offshore-Windenergie und Schwerkraftfundamente) wird in den nächsten
6 Monaten mit der endgültigen Finanzierungsentscheidung gerechnet. Bei dem
Projekt Cobra Cable bemüht sich die Kommission derzeit um Zusagen dafür, dass
die endgültige Finanzierungsentscheidung bis Mitte 2016 vorliegt;
andernfalls könnte die Kommission die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Die Kommission kann beschließen, die
finanzielle Unterstützung für vier Gasprojekte (ITGI Poseidon, Nabucco, Galsi
und „Reverse-Flow“-Projekt in Rumänien) zu beenden. Die Einstellung der
finanziellen Unterstützung berührt jedoch nicht die mögliche Einstufung dieser
Gasprojekte als Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI)[9] für Europa im Rahmen der
Umsetzung der Leitlinien für transeuropäische Infrastrukturen im
Energiebereich. Bei den sechs CCS-Demonstrationsprojekten ist
der Stand wie folgt: Die EEPR-Maßnahme für eines der Projekte wird im
Oktober 2013 abgeschlossen sein (Compostilla), drei Projekte wurden
eingestellt und bei den beiden verbleibenden Projekten ist es unwahrscheinlich,
dass sie ohne erhebliche zusätzliche finanzielle Anstrengungen der
Mitgliedstaaten und/oder der Industrie fertiggestellt werden. Die Kommission hat die betroffenen Unternehmen
in einem Schreiben offiziell von der bevorstehenden Beendigung der Unterstützung
unterrichtet. In der diesem Bericht beiliegenden
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen wird der Stand der einzelnen
Projekte dargelegt. Seit Juli 2011 hat der Europäische
Energieeffizienzfonds seine Arbeit aufgenommen. Eine Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen über die Halbzeitbewertung des Fonds wird zusammen mit
diesem Bericht vorgelegt.
II. ALLGEMEINE LAGE Ende 2012 waren 20 von
61 Projekten technisch bereits vollständig zum Abschluss gebracht worden,
und es wurde ein Gesamtbetrag von 1 416 970 178,64 EUR an
die Empfänger gezahlt (Juni 2013). Die Auszahlungsrate ist weiterhin niedrig, was
jedoch die Schwierigkeiten bei der Planung solcher großen und komplexen
Vorhaben bestätigt. Die Komplexität der betroffenen Technologien, insbesondere
bei der Netzintegration der Offshore-Windenergie und bei der CCS, die
Schwierigkeiten der staatlichen Stellen – sowohl auf Ebene der Regierung als
auch der Regulierungsbehörden –, einen geeigneten Regulierungsrahmen zu
schaffen, die mangelnde öffentliche Akzeptanz sowie Probleme mit Umweltfragen
und der öffentlichen Auftragsvergabe haben die Projektträger vor zusätzliche
Herausforderungen gestellt. Darüber hinaus sind die Genehmigungsverfahren für
viele der Verzögerungen verantwortlich. Für das deutsche CCS-Projekt bestimmte Mittel
in Höhe von 42 Mio. EUR, die nicht ausgegeben wurden, wurden wieder
eingezogen. Bei den eingestellten Strom- und Gasinfrastrukturprojekten wurden
12 Mio. EUR an Mittelbindungen aufgehoben. Dies ist zum Teil darauf
zurückzuführen, dass die endgültigen Kosten unter den ursprünglich geschätzten
Kosten liegen. 1. Gas-
und Strominfrastruktur Mit dem EEPR-Unterprogramm „Infrastrukturen“
werden 44 Projekte in drei wichtigen Tätigkeitsbereichen gefördert. Die Projekte werden in den Mitgliedstaaten von
den jeweiligen Übertragungs‑/Fernleitungsnetzbetreibern (ÜNB/FNB) oder
von Projektträgern durchgeführt. Es wurden Mittel in Höhe von
2 268 Mrd. EUR gebunden, von denen bis Juni 2013 rund
777 Mio. EUR, d. h. 34, 25 %, an die Empfänger ausgezahlt
wurden. Die Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der verbindlichen Zusage der
Projektträger, das Projekt im Rahmen einer endgültigen
Finanzierungsentscheidung durchzuführen. Die Projekte betreffen drei Bereiche: - Gasinfrastruktur- und -speicherprojekte: Die
Infrastruktur für den EU-weiten Gastransport und -handel muss durch den Bau der
fehlenden Verbindungsstücke zwischen den Mitgliedstaaten weiter integriert
werden. Die Energiequellen und Transportwege der EU, auch für flüssiges Erdgas
(LNG), sollten weiter diversifiziert werden. – „Reverse-Flow“-Projekte für Gas: Während der
Gasversorgungskrise 2009 zwischen Russland und der Ukraine waren die
meisten Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa von der Gasversorgung
abgeschnitten, und zwar nicht, weil es in Europa kein Erdgas gab, sondern weil
die vorhandenen Infrastrukturen nicht über die nötige technische Ausrüstung und
die Voraussetzungen verfügten, um den Gasfluss aus der Ost-West-Richtung in die
West-Ost-Richtung umzukehren. Die EEPR-Finanzierung trug zur Behebung dieses
Problems bei; in Mittel- und Osteuropa ist jetzt Infrastruktur für den
Gastransport entgegen der Hauptflussrichtung vorhanden. – Strominfrastrukturprojekte: Die Integration
steigender Mengen regenerativ erzeugten Stroms erfordert enorme Investitionen
in neue Infrastruktur. Zudem sind einige Mitgliedstaaten noch immer
„Energie-Inseln“, d. h. sie sind schlecht an ihre Nachbarn und an den
Energiebinnenmarkt angebunden. 1.1 Derzeitiger
Stand Bislang sind 19 der 44 Projekte abgeschlossen,
Anfang 2012 waren es erst 13. Im Elektrizitätssektor wurden
4 Projekte zum Abschluss gebracht. Die verbleibenden 8 Projekte
kommen gut voran, wobei einige Projekte voraussichtlich bis 2014
fertiggestellt sein werden. Im Gassektor wurden 15 Projekte
abgeschlossen, 13 verlaufen planmäßig. Der Großteil der
„Reverse-Flow“-Projekte und der Projekte für Verbindungsleitungen in Mittel-
und Osteuropa wurden fertiggestellt (10 von 15 Projekten). Dank der
EEPR-Mittel konnten die Projekte ihre Finanzierung sichern und somit den
Betrieb ohne Verzögerungen aufnehmen. Dadurch wurden sowohl die Sicherheit als
auch die Zuverlässigkeit des Erdgasnetzes verbessert, die Versorgungssicherheit
erhöht, die Diversifizierung verstärkt und kritische Engpässe beseitigt. Es sei auf folgende Beispiele hingewiesen: Das
Projekt für den Ausbau der Gasinfrastruktur in Larrau durch die Modernisierung
des spanischen Netzes (Verdichterstation Vilar de Arnedo, Rohrleitung zwischen
Yela und Vilar der Arnedo) und des französischen Netzes (Gasleitung in der
Region Béarn) wurde mit EEPR-Mitteln sichergestellt. Die Versorgungssicherheit
in der Region und der Wettbewerb werden dadurch zunehmen, und der iberische
Gasmarkt wird besser in den restlichen europäischen Gasmarkt integriert werden.
Die Fertigstellung der beiden
Stromverbindungsleitungen zwischen Portugal und Spanien in den Regionen Douro
und Algarve im Jahr 2011 trug zur Einbindung erneuerbarer Energiequellen
bei. Mit EEPR-Mitteln wurde ein erheblicher Beitrag zur Modernisierung und Erweiterung
des portugiesischen Netzes und somit zur Erhöhung der Austauschkapazitäten mit
Spanien geleistet. Auch die erste Stromverbindungsleitung
zwischen Irland und Großbritannien wurde mit EEPR-Mitteln gefördert. Durch
ihren Beitrag zur Erhöhung der Verbindungskapazitäten und zur Ermöglichung der
Integration von Offshore-Windstrom hat diese Verbindungsleitung die
Versorgungssicherheit Irlands verbessert und seine Versorgung diversifiziert. Im Ostsee-Raum wird mit drei EEPR-Projekten
das Ziel verfolgt, das Funktionieren des Energiebinnenmarktes zu verbessern und
gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Sobald sie fertiggestellt
sind, werden diese Projekte einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die
Versorgungssicherheit und den Stromhandel zu verbessern und den Importbedarf
der Region zu verringern. Trotz der guten Fortschritte sind jedoch vier
Projekte im Gassektor von erheblichen Verzögerungen betroffen, die zu ihrer
Einstellung führen könnten: - Der Wettbewerb zwischen den Projekten Nabucco
und TAP (fällt nicht unter das EEPR) um die endgültige Trassenführung
für den Zugang zu den Ressourcen des Shah-Deniz-Feldes wurde zugunsten der TAP
entschieden. Die Entscheidung des Shah-Deniz-Konsortiums wird Auswirkungen auf
die EEPR-Finanzhilfe haben. Am 18. Mai 2013 hat die algerische
Gasgesellschaft beschlossen, die Entscheidung über den Bau der Pipeline
zwischen Algerien und Italien (Projekt Galsi) zum dritten Mal zu vertagen.
Dadurch wird dieses im Rahmen des EEPR geförderte Projekt stark verzögert. Nach
einer Verfahrensdauer von fünf Jahren sind die Genehmigungen für den Bau des
Projekts noch immer nicht erteilt worden, und auch die kommerziellen
Vereinbarungen für die Gaslieferungen sind noch nicht geschlossen worden. - Bei dem Projekt ITGI-POSEIDON gibt es
Schwierigkeiten, die für seine Realisierung notwendigen Gasquellen zu sichern. - Schließlich sind auch bei dem
„Reverse-Flow“-Projekt in Rumänien, zu dem auch die Anbindung des
„Transit“-Gasnetzes an das nationale Gasnetz gehört, erhebliche Verzögerungen
aufgetreten. Das Projekt ist jedoch für die weitere Entwicklung des Gasmarktes
in Rumänien und in der gesamten südosteuropäischen Region unverzichtbar. Bei all diesen Projekten, die große
Verzögerungen und weiterhin unzureichende Fortschritte aufweisen, hat die
Kommission den Projektträgern Schreiben mit einer Ankündigung der Einstellung
der Förderung zukommen lassen. 1.2 Schlussfolgerungen
Bei den Gas- und Strominfrastrukturprojekten
wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Die weitaus meisten Projekte (40 von
44) wurden entweder zum Abschluss gebracht oder sie machen Fortschritte. Bei
einigen Projekten wurde der Endtermin für die Realisierung verlängert (siehe
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen). Durch das EEPR wird das Funktionieren des
Binnenmarktes konkret verbessert, indem Verbindungsleitungen zwischen den
westlichen und den östlichen Teilen der EU geschaffen werden und indem die
Versorgungssicherheit der betroffenen Länder und Regionen verbessert wird. Es
wurden einige bemerkenswerte Fortschritte erzielt: Die Anlagen der
„Reverse-Flow“-Projekte wurden in Betrieb genommen und verhinderten beim
letzten Kälteeinbruch im Februar 2012 eine Gasversorgungskrise. Von den
geförderten Stromprojekten gehen wichtige Impulse für die Vollendung des
Binnenmarkts aus. Die Stromnetz-Projekte werden zur Einbindung von Strom aus
erneuerbaren Energien beitragen. Die Vollendung eines EU-weiten
Energieinfrastruktursystems kommt voran, weil Engpässe beseitigt und
„Energie-Inseln“ wie die drei baltischen Staaten, die Iberische Halbinsel,
Irland, Sizilien und Malta schrittweise integriert werden. Bisher wird davon ausgegangen, dass die
Mehrzahl der 25 laufenden Projekte 2013/2014 abgeschlossen und nur einige
wenige bis 2017 fortgeführt werden. Die verbleibenden Projekte, bei denen
ernste Schwierigkeiten aufgetreten sind, könnten bis Ende 2013 eingestellt
werden. Viele der Verzögerungen und Schwierigkeiten,
zu denen es bei einigen Projekten gekommen ist, hätten bei einer frühzeitigen
Einbeziehung der nationalen Regulierungsbehörden und der ACER vermieden werden
können. Dies ist eine der Lehren, die die Kommission bei der Bewertung und
Ermittlung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Rahmen der CEF
berücksichtigt hat. 2. Offshore-Windenergie-Projekte
Das EEPR-Unterprogramm „Offshore-Windenergie“
umfasst neun Projekte in zwei wichtigen Tätigkeitsbereichen: – Unterstützung der Erprobung, Herstellung und
Einführung innovativer Turbinen und von Offshore-Fundamenten in großem Umfang, – Förderung der Entwicklung modularer Lösungen
für die Netzintegration großer Windstrommengen. Zu den Empfängern der Finanzhilfen gehören
Projektentwicklungsgesellschaften, Ingenieurunternehmen, Erzeuger erneuerbarer
Energien und Übertragungs‑/Fernleitungsnetzbetreiber. Die gesamten Mittel
des EEPR in Höhe von 565 Mio. EUR wurden bereits gebunden, und Ende
Juni 2013 waren an alle neun Projekte insgesamt 204 Mio. EUR
ausgezahlt worden. 2.1 Derzeitiger
Stand Von den 9 Projekten wurde eines
erfolgreich abgeschlossen (Thornton Bank). Drei weitere Projekte kommen
gut voran; mit ihrem Abschluss ist 2013/2014 zu rechnen. Bei einigen anderen
könnte die Fertigstellung bis 2016/2017 (Schwerkraftfundamente), 2017/2018
(Aberdeen, Kriegers Flak) und 2019 (Cobra Cable) dauern und eine genaue Beobachtung
durch die Kommission erfordern. Das Projekt „Cobra Cable“ (Verbindungsleitung
zwischen DK und NL) hat erhebliche Verzögerungen erfahren, und die Partner (die
dänischen und niederländischen Übertragungsnetzbetreiber) warten noch auf die
Genehmigung der benötigten Investitionen bzw. der Kabeltrassenführung durch
ihre Regulierungsbehörden. Nach dem Erhalt eines Schreibens der Kommission mit
einer Ankündigung der Einstellung der Förderung haben die Partner ihre
Anstrengungen intensiviert und von ihren Regulierungsbehörden die Zustimmung zu
einem Verfahren erhalten, das zu einer Genehmigung durch die
Regulierungsbehörden im April 2014 führen soll. Die Kommission bemüht sich
derzeit um Zusagen der Partner für die Meilensteine, die erreicht werden müssten,
bevor die Genehmigung erteilt wird, dass die endgültige
Finanzierungsentscheidung nach Ende 2013 getroffen werden kann. Ein Projekt
(Hochspannungsgleichstrom-(HVDC)-Hub) wird im Einvernehmen mit dem Begünstigten
aufgrund der kumulierten und anhaltenden Verzögerungen und des wesentlich
geänderten und reduzierten Umfangs eingestellt. 2.2 Derzeitiger
Stand nach Sektoren 2.2.1 Offshore-Turbinen
und -Strukturen (sechs Projekte) Mit Hilfe der EEPR-Finanzhilfen wurde die
Installation der ersten großen Offshore-Windparks (400 MW) weitab (mehr als
100 km) von der Küste und in tiefen Gewässern (mehr als 40 m)
sichergestellt Die EEPR-Mittel haben eine entscheidende Rolle dabei gespielt,
dass Bankkonsortien den ausgewählten Projekte die für Finanzierung erforderlichen
Darlehen gewährt haben. Die EEPR-Maßnahme zugunsten des Projekts
„Thornton Bank“ in Belgien wurde im September 2011 abgeschlossen. Drei
deutsche Windpark-Projekte sind bereits in der Offshore-Installationsphase. Es
wird davon ausgegangen, dass zwei von ihnen bis Ende 2013 und das dritte
bis Ende 2014 zum Abschluss gebracht werden. Bereits im Herbst 2010
wurde erstmals Offshore-Windstrom in das deutsche Netz eingespeist, der durch
mit EEPR-Mitteln kofinanzierte Infrastrukturen erzeugt wurde. Diese Projekte
kommen zwar im Allgemeinen gut voran, bleiben aber teilweise hinter der
ursprünglichen Zeitplanung zurück, was hauptsächlich auf Verzögerungen bei der
zugesagten Netzanbindung zurückzuführen ist. Das vierte deutsche
Offshore-Windpark-Projekt, bei dem Schwerkraftfundamente hergestellt und
installiert werden sollen, wurde nach erheblichen Verzögerungen beim
Genehmigungsverfahren neu terminiert. Bis 2017 soll es vollständig
fertiggestellt sein. Das Projekt für den Bau eines Testzentrums für
Offshore-Windenergietechnik bei Aberdeen (VK) wurde vollständig genehmigt.
Diese Genehmigung wird jedoch derzeit rechtlich angefochten. Die endgültige
Investitionsentscheidung für dieses Projekt soll Anfang 2014 getroffen
werden. 2.2.2. Offshore-Windenergie-Netz
(drei Projekte) Im Jahr 2012 wurde die endgültige
Finanzierungsentscheidung für das Projekt „Kriegers Flak - Combined grid
solution“ in der Ostsee getroffen. Dieses Vorzeigeprojekt ist die erste
Offshore-Verbindung, die sowohl für die Anbindung von Offshore-Windparks als
auch als grenzüberschreitende Verbindungsleitung genutzt wird. Damit ist das
Projekt ein erster wichtiger Baustein für die modulare Entwicklung eines
Offshore-Netzes. Die technische Lösung für das Kriegers-Flak-Gebiet, die
wichtige Komponenten der HVDC-VSC-Technik umfasst, wurde festgelegt; außerdem
wurde ein Markt- und Geschäftsmodell entwickelt, bei dem die Zuweisung von
Strom aus erneuerbaren Energien mit dem grenzüberschreitenden Stromhandel
kombiniert wurde. Es ist mit erheblichen Auswirkungen auf die künftige
Auslegung kombinierter Verbindungsleitungen und auf die Einbindung der
Offshore-Windenergie zu rechnen. Dennoch ist die Lage bei
Offshore-Windenergie-Netzen insgesamt nach wie vor sehr schwierig. Insbesondere
die Offshore-Einführung innovativer HGÜ-Technik im Rahmen von
Multiterminal-Lösungen ist mit einer komplexen Kombination technologischer,
regulatorischer und kommerzieller Hindernisse konfrontiert. Verzögerungen bei den Entscheidungen der
nationalen Regulierungsbehörden (NRB) über die Kofinanzierung behindern eine
rechtzeitige Realisierung von Offshore-Netzprojekten. Die NRB spielen bei
diesen Projekten eine entscheidende Rolle, wie bereits im Bereich der Gas- und
Strominfrastrukturen deutlich wurde, wo die wirtschaftlichen Modelle und die
Erfahrungen mit der Zusammenarbeit zwischen den NRB deutlich weiter entwickelt
sind. Nach Ansicht der Kommission sollten die NRB ihr Vorgehen, wie im dritten
Energiepaket[10]
gefordert, stärker aufeinander abstimmen. 2.3 Schlussfolgerungen Die EEPR-Förderung für Projekte im Bereich
„Turbinen und Strukturen“ führt unmittelbar zu einer zusätzlichen CO2-freien
Stromerzeugungskapazität von 1 500 MW. Die EEPR-Projekte erzeugen
auch wichtige Lerneffekte, durch die beispielsweise die Produktionszeit für
Offshore-Fundamente und der Zeitaufwand für die Installation der Fundamente
verkürzt werden können. Die Ausgereiftheit und die Kosten der
HGÜ-Technik, die Genehmigungen für den Anschluss der Windparks und die Zusage
der Kofinanzierung durch die Regelungsbehörden sind die wichtigsten Hürden für
die Projekte zur Netzintegration der Windenergie, die genommen werden müssen,
bevor die endgültigen Investitionsentscheidungen getroffen werden können. 3. CO2-Abscheidung
und -Speicherung (CCS) 3.1 Einleitung Die Verwirklichung der Dekarbonisierung des
Energiesystems bis 2050, bei dem fossile Brennstoffe Teil des Energiemixes
sind, erfordert den Einsatz von Technologien zur CO2-Abscheidung und
-Speicherung (CCS). Das EEPR ist auf die Demonstration integrierter
CCS-Projekte ausgerichtet mit dem Ziel, diese Technologie bis zum Ende des
Jahrzehnts wirtschaftlich zu machen. Im Rahmen des Programms sind Finanzmittel
in Höhe von 1 Mrd. EUR zur Förderung von Projekten im
Stromerzeugungssektor vorgesehen; davon wurden den Empfängern bis
Juni 2013 bereits 399,5 Mio. EUR ausgezahlt. Integrierte
CCS-Projekte sind eine neue technologische Herausforderung, und ihre
Demonstration muss Lösungen für alle damit verbundenen technischen,
wirtschaftlichen und regulatorischen Probleme aufzeigen. Die Projekte werden
von Versorgungs- oder Energieunternehmen koordiniert. Weitere Empfänger sind
Energietransportunternehmen, Ausrüstungslieferanten und Forschungsinstitute. 3.2 Derzeitiger Stand Im Rahmen des EEPR wurden ursprünglich sechs
CCS-Projekte (Deutschland, Vereinigtes Königreich, Italien, Niederlande, Polen
und Spanien) gefördert. Das Projekt Jänschwalde (Deutschland) wurde
auf Wunsch des Projektträgers mit Wirkung vom 5. Februar 2012
eingestellt. Grund dafür waren der fehlende rechtliche Rahmen für die CO2-Speicherung
sowie Probleme mit der öffentlichen Akzeptanz. Der Projektträger kam damals zu
dem Schluss, dass es aufgrund der fehlenden Umsetzung der CCS-Richtlinie in
deutsches Recht nicht möglich gewesen wäre, die für die CO2-Speicherung
notwendigen Genehmigungen innerhalb der Projektlaufzeit zu erhalten. Das polnische Projekt (Belchatow) wurde am
6. Mai 2013 auf Betreiben des Projektträgers eingestellt, weil es
keinen realistischen Plan zur Schließung der Projektfinanzierungslücke sowie
technische Risiken gab und weil der Mitgliedstaat die CCS-Richtlinie nicht
rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt hatte, was dazu führte, dass kein
geeigneter Rechtsrahmen für die CO2-Speicherung vorlag, sowie wegen
Schwierigkeiten mit der öffentlichen Akzeptanz der CO2-Speicherung. Das italienische Projekt (Porto Tolle) wurde
am 11. August 2013 auf Wunsch des Projektträgers wegen
unüberwindbarer Verzögerungen bei der Projektdurchführung eingestellt, die
durch den Beschluss des italienischen Staatsrates, die Umweltgenehmigung für
das Kraftwerk Porto Tolle für nichtig zu erklären, verursacht wurden. Darüber
hinaus sah der Projektträger keine Möglichkeit, die Projektfinanzierung
sicherzustellen. Der Projektträger wird jedoch nicht alle CCS betreffenden
Arbeiten einstellen; er wird in der Pilotanlage in Brindisi an verschiedenen
Aspekten der CCS-Technologie weiter arbeiten. Bei keinem der drei verbleibenden Projekte
wurde bislang eine endgültige Investitionsentscheidung getroffen. Der
Kommission ist die Förderung der erfolgreichen Realisierung aller verbleibenden
Projekte ein großes Anliegen. Der Projektstand ist wie folgt: Britisches Projekt (Don Valley): Die
Projektträger haben sich zur Fortführung des Projekts verpflichtet und
verfolgen das Ziel, eine operative Unterstützung im Rahmen des derzeit in
Ausarbeitung befindlichen britischen Systems „Contract for Difference“ zu
erhalten. Die Realisierung des Projekts könnte zu Synergien mit einem der
Projekte führen, die von der britischen Regierung im Rahmen des britischen
Wettbewerbs für die kommerzielle CCS-Einführung in die engere Auswahl kamen. Das niederländische Projekt (ROAD) ist am
weitesten fortgeschritten; hier könnte die endgültige Finanzierungsentscheidung
getroffen werden, sofern die vor allem durch den niedrigen CO2-Preis
bedingte Erhöhung der Projektkosten durch die Bereitstellung zusätzlicher
Mittel ausgeglichen werden kann. Derzeit sind Gespräche mit weiteren Investoren
im Gange, um die Projektfinanzierung noch 2013 sicherzustellen. Spanisches Projekt (Compostilla): Die
EEPR-Maßnahme wird wie geplant im Oktober 2013 abgeschlossen. Bis dahin
werden drei Pilotanlagen für die CO2-Abscheidung, -Verbringung und
-Speicherung in Betrieb sein und als äußerst nützliche Versuchsanlagen für die
vollständige CCS-Kette dienen. Die mögliche nächste Projektetappe (außerhalb
der EEPR-Maßnahme) sollte eine integrierte CCS-Demonstrationsanlage im
industriellen Maßstab sein, für die jedoch zusätzliche Mittel gefunden werden
müssten. 3.3 Schlussfolgerungen Trotz der guten Fortschritte, die bislang bei
den Vorarbeiten für die Realisierung von Lösungen für die CO2-Abscheidung,
-Verbringung und -Speicherung erzielt wurden, ist die konkrete Durchführung der
meisten CCS-Projekte weiterhin ungewiss. Die fehlende öffentliche Akzeptanz der
CO2-Speicherung an Land stellt weiterhin ein erhebliches Hindernis
dar. Die Investitions- und Betriebskosten sind sehr hoch und die
EEPR-Finanzierung allein dient lediglich als Anschubfinanzierung für die
Projekte, sie reicht jedoch nicht aus, um alle zusätzlichen Kosten für die
Anwendung von CCS in Kraftwerken zu decken, wie vom Beginn des Programms an
bekannt war. Die Kombination mit der Reserve für neue Marktteilnehmer
(NER 300) und mit dem Regionalfonds muss erst noch in vollem Umfang ausgeschöpft
werden. Außerdem wurden nicht alle technischen Herausforderungen von den
Unternehmen gemeistert und wurden die notwendigen Genehmigungen in vielen
Fällen nicht rechtzeitig erlangt. Bei den derzeit sehr niedrigen CO2-Preisen
und ohne sonstige rechtliche Zwänge oder Anreize sehen Wirtschaftsteilnehmer
keinen Grund, in CCS zu investieren. Mit der Mitteilung über die Zukunft der CO2-Abscheidung
und -Speicherung in Europa[11]
vom 27. März 2013 wird das Ziel verfolgt, die CCS-Thematik wieder auf die
Tagesordnung zu setzen und eine Diskussion darüber anzustoßen, wie ihre
Demonstration und Einführung und die entsprechenden Investitionen am besten
gefördert werden. Ausgehend von den im Rahmen der laufenden Konsultation
eingehenden Beiträgen sowie der vollständigen Analyse der Umsetzung und
Durchführung der CCS-Richtlinie in den Mitgliedstaaten und im Zuge ihrer
Arbeiten zu dem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik 2030 wird die
Kommission prüfen, ob gegebenenfalls kurz-, mittel- und langfristige Vorschläge
ausgearbeitet werden müssen. Die CCS-Richtlinie gibt einen umfassenden
Rechtsrahmen für Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2 vor.
Bis zum Ende der Umsetzungsfrist im Juni 2011 hatten nur wenige
Mitgliedstaaten die vollständige oder teilweise Umsetzung gemeldet. Dies hat
sich jedoch inzwischen wesentlich gebessert, und derzeit hat nur ein
Mitgliedstaat der Kommission noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie
mitgeteilt. Während die meisten Mitgliedstaaten, in denen
CCS-Demonstrationsvorhaben vorgesehen sind, die Umsetzung der Richtlinie
abgeschlossen haben, entschieden sich einige Mitgliedstaaten, die Speicherung
von CO2 auf ihrem Hoheitsgebiet zu verbieten oder einzuschränken. Im
Einzelnen wird dies auch im Rahmen der vollständigen Analyse zur Umsetzung und
Durchführung der CCS-Richtlinie in den Mitgliedstaaten behandelt. Was die unmittelbare Zukunft betrifft, so ist
die zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die am 3. April
im Rahmen des NER-300-Programms veröffentlicht wurde, eine zweite Chance zur
Verbesserung der derzeitigen Aussichten für die CCS-Demonstration in Europa. Die Kommission wird ebenfalls im Rahmen des
EEPR die Ergebnisse der laufenden Konsultation und der zweiten Aufforderung der
NER 300 (bei der sich nur ein CCS-Projekt um Fördermittel beworben hat)
prüfen und die hinsichtlich der Zukunft der verbleibenden
CCS-Demonstrationsprojekte des EEPR geeigneten Schlussfolgerungen ziehen. III. EUROPÄISCHER
ENERGIEEFFIZIENZFONDS EEE-F) 1. Einleitung Gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Änderung
des EEPR ist eine Halbzeitbewertung mit Informationen über den Status der
„Finanzierungsfazilität“ (EEE-F, technische Unterstützung und
Sensibilisierungsmaßnahmen) in der diesem Bericht beigefügten Arbeitsunterlage
der Kommissionsdienststellen enthalten. Aus dieser Bewertung geht hervor, dass die
ersten Ergebnisse zufriedenstellend und die Zukunftsaussichten des Fonds
einigermaßen vielversprechend sind. Bislang wurden sechs Projekte genehmigt und
unterzeichnet, was zu einer Mittelzuweisung von insgesamt rund
79,2 Mio. EUR führte. Darüber hinaus stehen in der „Projektpipeline“
in der Kategorie der am weitesten ausgereiften Projekte potenzielle
Investitionen in Höhe von 114 Mio. EUR an. Es wird daher, auch wenn es sich schwierig
gestalten könnte, damit gerechnet, dass der volle EU-Beitrag Investitionen
zugewiesen wird. Für die technische Unterstützung wurden
8 Anträge mit einem Gesamtbetrag von 6,3 Mio. EUR genehmigt. 2. Wichtigste
Ergebnisse der Halbzeitbewertung Verwirklichung der Ziele der Verordnung Das erste Ziel der Änderungsverordnung war die
Schaffung eines spezialisierten Investmentfonds zur Neuverteilung der
ungebundenen EEPR-Mittel, um so zusätzliche Beiträge zu mobilisieren. Dieses
Ziel wurde mit Unterstützung der Europäischen Investitionsbank erreicht, die
damit beauftragt wurde, den Fonds aufzulegen und den EU-Beitrag zu verwalten. Das zweite Ziel des EEE-F bestand darin, die
Finanzierung von Investitionen in die Energieeffizienz (Portfolio-Ziel von
70 %), in erneuerbare Energien (20 %) und in den umweltfreundlichen
Nahverkehr (10 %) zu erleichtern. Mithilfe des Fonds sollen vor allem die
spezifischen finanziellen und nicht finanziellen Hemmnisse im Bereich der
Energieeffizienz abgebaut werden, z. B. hohe Transaktionskosten, fragmentierte
und kleine Investitionen, begrenzter Zugang zu Krediten, komplexe geschäftliche
Strukturen, geringes Vertrauen der Investoren und fehlende Kapazitäten der
Projektträger. Hierzu unterstützt der Fonds die Entwicklung
eines glaubwürdigen Energieeffizienzmarkts durch atypische Projektfinanzierung[12] und Bereitstellung spezieller
Finanzierungsprodukte (Fremd- und Eigenkapital)[13], um insbesondere die
Entwicklung von Energieleistungsverträgen zu fördern. Um die fehlende Finanzierung und die
Risikoscheu der Investoren anzugehen, wurde der EEE-F als ein Investitionsfonds
mit mehreren Tranchen und mit drei Anteilskategorien aufgelegt. Die EU hat in
nachrangige C-Anteile investiert, wobei sie die Erstverluste auffängt und das
größte Risiko trägt, um zusätzliche Investoren, auch private Investoren, zu
gewinnen. Der EEE-F dient überdies als Vorbild für
innovative Finanzierungsinstrumente, die in kosteneffiziente und ausgereifte,
nachhaltige Energieprojekte (mit Amortisationszeiten von bis zu 20 Jahren)
investieren und privates Kapital anziehen, dabei die Rentabilität dieser
Investitionen belegen und eine glaubwürdige Erfolgsbilanz vorlegen.
Kostenwirksamkeit Im vorläufigen Budget 2013 sind
Verwaltungsausgaben in Höhe von 1,48 Mio. EUR und Mittel in Höhe von
insgesamt 160 Mio. EUR für Investitionen vorgesehen. Im Erfolgsfall
bedeutet dies konkret, dass 1 EUR an Aufwendungen für Verwaltungsausgaben
zu Investitionen in Höhe von rund 108 EUR führen wird. Dabei sind
Einnahmen aus Zinsen und aus der Rückzahlung des Kapitalbetrags
(21 804 EUR für das Jahr 2012) nicht berücksichtigt, die
zunächst zur Deckung der Verwaltungsausgaben des EEE-F verwendet werden.
Zusätzlichkeit Die Zusätzlichkeit des EEE-F wurde durch
Folgendes belegt: durch seine Fähigkeit, langfristige Finanzierungen
bereitzustellen, sowie durch die Förderung marktorientierter und hochwertiger
Investitionen mit Replizierungseffekten, wobei das geografische Gleichgewicht
in der „Projektpipeline“ gewahrt wurde. Mit der im Rahmen des Fonds gewährten
technischen Unterstützung können die fehlenden Kapazitäten der
Projektentwickler und bürokratische Hemmnisse, die die Bündelung größerer
Projekte zur Erreichung einer kritischen Masse behindern, angegangen werden. Die Auflage des Fonds und seine ersten
Maßnahmen haben für Geschäftsmöglichkeiten im Bereich der Energieeffizienz und
für innovative Projektfinanzierungsmöglichkeiten sensibilisiert und das
Interesse des privaten Sektors wie auch von Finanzinstitutionen geweckt.
Hebelwirkung Auf Programmebene wurde der EU-Beitrag (125
Mio. EUR) durch das zusätzliche Engagement von Investoren mehr als
verdoppelt (140 Mio. EUR). Pro 100 EUR, die von der EU für die
Projektfinanzierung gebunden werden, werden mehr als 110 EUR von anderen
Investoren bereitgestellt, was einen Hebelfaktor von mehr als 2 bedeutet. Für
die Zukunft ist es natürlich wünschenswert, dass sich mehr Anleger für
Investitionen entscheiden. Allerdings wird dies erst geschehen, wenn der EEE-F
eine überzeugende Erfolgsbilanz vorlegen kann.
Solide Finanzverwaltung Die Finanzverwaltung des EEE-F beruht auf
Investitionsleitlinien und -grundsätzen, die von der Europäischen Kommission
und der EIB festgelegt wurden, und folgt hohen Bankenstandards, deren
Einhaltung auf den verschiedenen Investitionsstufen überwacht und evaluiert
wird. Der Investmentmanager (Deutsche Bank) erstellt
monatliche Berichte über das Investitionsportfolio, Quartalsberichte und
jährliche Geschäftspläne, in denen die jährlichen Ziele festgelegt und die
Auswirkungen auf die Bilanz des EEE-F prognostiziert werden. Auf der Arbeitsebene und durch ihre Vertreter
in den Aufsichts- und Verwaltungsgremien des EEE-F unterliegt der EEE-F einer
ständigen Beobachtung durch die Kommission. Die Kommission ist auch für die
Genehmigung von Anträgen des Investmentmanagers auf technische Unterstützung
zuständig.
3. Hauptschlussfolgerungen Die mit dem EEE-F gesammelten Erfahrungen
haben zum Verständnis der Dynamik des Energieeffizienzmarkts beigetragen und
legen folgende Schlussfolgerungen nahe: ·
Finanzierungsinstrumente für nachhaltige Energie
müssen flexibel sein und den lokalen Markterfordernissen Rechnung tragen. ·
Die Lücke bei den Kapazitäten für die Entwicklung
und Finanzierung von Investitionen im Bereich der Energieeffizienz lässt sich
durch die Unterstützung der Projektentwicklung auf wirksame Weise schließen;
die Unterstützung könnte hinsichtlich der Auswirkungen von
Energieeffizienzinvestitionen überprüfbare Ergebnisse hervorbringen und so die
Glaubwürdigkeit des Sektors und das Vertrauen der Investoren stärken. ·
Die auf EU-Ebene verfügbaren Instrumente sollten
auf gemeinsame Hemmnisse, auf Fälle von Marktversagen und auf die Folgen der
Finanzkrise abstellen und dabei vorhandene nationale oder regionale Programme
ergänzen, um Doppelarbeit und die Verdrängung privater Investitionen zu
vermeiden. ·
Um fragmentierte Märkte überwinden zu können, muss
die Nachfrage durch die Bündelung einzelner Projekte zu größeren Projekten
aggregiert werden; außerdem müssen Finanzintermediäre einbezogen und Garantien
bereitgestellt werden. Insgesamt zeigt die Bewertung, dass die ersten
Ergebnisse zufriedenstellend und die Zukunftsaussichten des Fonds einigermaßen
vielversprechend sind. Derzeit scheint eine Erhöhung des
EU-Finanzierungsbeitrags u. a. aufgrund des noch zuzuweisenden Betrags
nicht gerechtfertigt zu sein. Sobald dieser Betrag jedoch ausgegeben wurde und
der Fonds ausgereift ist und dem Markt seine Attraktivität unter Beweis
gestellt hat, könnten zusätzliche Beiträge unter der Voraussetzung einer
starken Erhöhung der Hebelwirkung in Betracht gezogen werden.
IV. ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE Nach den Anmerkungen des Rechnungshofs zu
Fehlern bei der Auftragsvergabe bei einem EEPR-Projekt beschloss die
Kommission, systematisch tätig zu werden, und ließ 59 Projektträgern
(61 Projekte) Ende 2012 einen detaillierten Fragebogen zukommen, mit
dem Informationen darüber erhoben werden sollten, welche Verfahren sie bei der
Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Durchführung der Maßnahme anwenden. Die durchgeführte Analyse hat deutlich gezeigt,
dass die EEPR-Projektbegünstigten ihre Situation in Bezug auf die Vorschriften
für das öffentliche Auftragswesen und die Vergabe öffentlicher Aufträge
insgesamt gut kannten. Es wird davon ausgegangen, dass die systematischen
Maßnahmen der Kommission zur Sensibilisierung der EEPR-Begünstigten dazu
beitragen werden, dass bei den Vergabeverfahren künftig keine Mängel mehr
auftreten (die bislang festgestellten Mängel hatten keine Auswirkungen auf die
Durchführung des EEPR-Programms). [1] Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über ein Programm zur
Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft
zugunsten von Vorhaben im Energiebereich, ABl. L 200 vom 31.7.2009,
S. 39. [2] Verordnung (EU) Nr. 1233/2010 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 663/2009, ABl. L 346 vom 30.12.2010, S. 5. [3] Verordnung (EG) Nr. 994/2010 vom 20.10.2010, ABl.
L 295 vom 12.11.2010. [4] http://ec.europa.eu/energy/evaluations/doc/2011_eepr_mid_term_evaluation.pdf [5] ABl. L 115 vom 25.4.2013, S. 39. [6] Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting
Europe“, KOM(2011) 665. [7] http://ec.europa.eu/energy/coal/ccs_en.htm [8] http://ec.europa.eu/energy/coal/ccs_en.htm. [9] Die Kommission hat am 14. Oktober 2013 mit
einer delegierten Verordnung eine erste Liste von PCI-Projekten verabschiedet. [10] Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG über gemeinsame
Vorschriften für den Elektrizitäts- bzw. den Erdgasbinnenmarkt. [11] COM(2013)180 final. [12] Die
Projektfinanzierung beruht auf dem Cash-Flow des Vorhabens und nicht auf der
Bilanz seiner Sponsoren, wodurch Benchmarks für die Bewertung des Werts und des
Risikos der Energieeffizienzprojekte an sich festgelegt werden. [13] Etwa
vorrangige und nachrangige Kredite, Mezzanine-Instrumente, Garantien, Equity,
Leasingstrukturen und Forfaitierungssysteme, bei denen künftige
Energieeinsparungen als Sicherheit für ein Darlehen dienen. Der EEE-F stellt
keine Zuschüsse oder ermäßigten Zinssätze (zinsverbilligte Darlehen) zur
Verfügung, da diese finanziellen Anreize für Projekte, die ausreichende Erlöse
erzielen, nicht für zweckmäßig gehalten werden. Gesamtbetrag der Zahlungen für die EEPR-Projekte (in EUR) 30. Juni 2013 BL || Jahr || Insgesamt Verbindungsleitungen || 2010 || 360 855 255,05 || 2011 || 224 169 430,99 || 2012 || 129 624 008,68 || 2013 || 67 763 843,57 Gesamt || || 782 412 537,72 CCS || 2010 || 193 746 614,74 || 2011 || 192 027 188,76 || 2012 || 37 119 607,39 || 2013 || 19 405 061,13 -42 735 826 Gesamt || || 399 562 646,02 Offshore-Windenergie || 2010 || 146 307 027,84 || 2011 || 41 300 324,67 || 2012 || 15 648 927,94 || 2013 || 804 463,30 Gesamt || || 204 060 743,75 || 2011 || 30 000 000,00 || 2012 || 934 251,15 Energieeffizienzfonds || || 30 934 251,15 Insgesamt || || 1 416 970 178,64