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Document 52013DC0681
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND TO THE COUNCIL On the overall operation of official controls in the Member States on food safety, animal health and animal welfare, and plant health
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung von amtlichen Kontrollen in den Mitgliedstaaten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung von amtlichen Kontrollen in den Mitgliedstaaten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit
/* COM/2013/0681 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung von amtlichen Kontrollen in den Mitgliedstaaten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit /* COM/2013/0681 final */
INHALT 1........... Einführung. 3 2........... Prüfung der Jahresberichte der Mitgliedstaaten. 3 3........... Kontrolltätigkeit der Kommission in den Mitgliedstaaten. 8 4........... Weitere Quellen für Informationen über die Kontrollen in den
Mitgliedstaaten. 17 5........... Ergebnisse der amtlichen Überwachung. 19 6........... Nachfassende Maßnahmen der Kommission und Durchsetzung. 19 7........... Internationaler Handel 20 8........... Schlussfolgerungen. 21 1. Einführung Nach Artikel 44 Absätze 4
und 6 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004[1]
erstellt die Kommission einen jährlichen Gesamtbericht über die Kontrollen in
den Mitgliedstaaten, den sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegt und
der die folgenden Quellen berücksichtigt: (a)
die von den nationalen Behörden vorgelegten
Jahresberichte zu ihren Kontrolltätigkeiten; (b)
die in den Mitgliedstaaten durchgeführten
Kontrollen der Kommission; (c)
sonstige sachdienliche Informationen. Dies
ist der dritte von der Kommission vorgelegte Bericht. Für den vorliegenden
Bericht wurden vor allem folgende Quellen genutzt: a) die Jahresberichte der
Mitgliedstaaten für 2010, b) die Ergebnisse der eigenen Kontrollen der
Kommission und c) sonstige relevante Informationen über Kontrollen, unter
anderem: ·
Berichte der Mitgliedstaaten an die Kommission
über Kontrollen in bestimmten Sektoren; ·
Meldungen aus den Schnellwarnsystemen der EU; ·
Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission
(einschließlich Vertragsverletzungsverfahren) wegen festgestellter Mängel in
den Mitgliedstaaten; ·
Berichte internationaler Normungsgremien. Der
Bericht enthält insbesondere im Zusammenhang mit den Ergebnissen der eigenen
Kontrollen der Kommission und sonstigen sachdienlichen Informationen einen Überblick
über die Kontrolldaten, soweit und sobald diese verfügbar sind, um den Stand
der Durchführung amtlicher Kontrollen in der Union so zeitnah wie möglich zu
dokumentieren. 2. Prüfung
der Jahresberichte der Mitgliedstaaten Die
Grundsätze des Lebensmittel- und Futtermittelrechts der EU sind in der
Verordnung (EG) Nr. 178/2002[2]
festgelegt. Nach dieser Verordnung sind für die Sicherheit der Lebensmittel in
erster Linie die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen in der
Herstellungskette von der Primärproduktion bis zum Verkauf an den
Endverbraucher verantwortlich. Die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 enthält
Anforderungen an die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung
von ökologischen/biologischen Erzeugnissen.[3]
Die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 befasst sich mit Qualitätsregelungen für
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.[4] Die
Mitgliedstaaten müssen durch Überwachung und Kontrollen dafür sorgen, dass die
Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer das EU‑Recht über die
Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln (einschließlich Tiergesundheit,
Tierschutz und Pflanzengesundheit), die ökologische/biologische Produktion und
die Qualitätsregelungen befolgen. Zu diesem Zweck sind sie gehalten, ein
Kontrollsystem zu betreiben. In
der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ist geregelt, wie diese Kontrollen
organisiert und durchgeführt werden sollten. Im Mittelpunkt stehen allgemeine Regeln
für die Durchführung amtlicher Kontrollen zur Verifizierung der Einhaltung der
EU‑Vorschriften für Lebensmittel und Futtermittel. Insbesondere müssen
die Mitgliedstaaten überprüfen, ob die Unternehmer bestimmte Rechtsvorschriften
einhalten und ob die in der EU in Verkehr gebrachten (in der EU produzierten
oder aus Drittländern eingeführten) Waren den Anforderungen dieser
Rechtsvorschriften genügen. Die
Verordnung (EG) Nr. 882/2004 enthält auch Regeln für die Kontrollen, mit
denen die Kommissionsdienststellen bei den Mitgliedstaaten verifizieren, dass
sie ihren Verpflichtungen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelrecht
nachkommen. Zur Durchführung der Verordnung müssen die Mitgliedstaaten
mehrjährige nationale Kontrollpläne aufstellen und umsetzen und der Kommission
einen Jahresbericht über die Durchführung ihrer Kontrollpläne vorlegen. Der
erste Jahresbericht der Kommission (COM(2010) 441) wies auf die großen
Unterschiede in Aufbau und Inhalt der Berichte der Mitgliedstaaten hin, wodurch
die Vergleichbarkeit erschwert wurde. Im Vorjahresbericht (COM(2012) 122)
wurde festgestellt, dass sich die Vergleichbarkeit der Daten aufgrund des
anhaltenden Dialogs der Kommission mit den Mitgliedstaaten und der größeren
Erfahrung der Mitgliedstaaten bereits deutlich verbessert hat. Im
Interesse einer besseren Vergleichbarkeit der von den Mitgliedstaaten
vorgelegten Jahresberichte wurde gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ein Muster
für eine „Kurzdarstellung“ auf Basis der Leitlinien für den Jahresbericht
entwickelt (Entscheidung der Kommission 2008/654/EG). Diese Berichtsstruktur
wird inzwischen von den meisten Mitgliedstaaten verwendet. Darüber hinaus
erhalten die Mitgliedstaaten laufend allgemeine Rückmeldungen. Ergänzend dazu
werden individuelle schriftliche Rückmeldungen gegeben. Bei
der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 wurden auch die
Bestimmungen von Artikel 44 für die Berichte der Mitgliedstaaten und die
Jahresberichte der Kommission überprüft. Der Legislativvorschlag sieht die
Einführung einheitlicher Vorlagen durch die Kommission für Informationen und
Daten vor, die von den Mitgliedstaaten zu folgenden Punkten vorzulegen sind:
Anpassungen der Kontrollpläne, Ergebnisse der im abgelaufenen Jahr
durchgeführten amtlichen Kontrollen, Art und Zahl der festgestellten Fälle von
Verstößen und Maßnahmen zur Sicherstellung der wirksamen Durchführung der
mehrjährigen nationalen Kontrollpläne, einschließlich Durchsetzungsmaßnahmen
und deren Ergebnisse. Im
Folgenden sind die Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten Analyse der
Jahresberichte 2010 aus den Mitgliedstaaten dargestellt, soweit die
Berichte eine Zusammenfassung der vorgelegten Informationen ermöglichten. Wirksamkeit der
Kontrollen insgesamt Aus
den Jahresberichten geht hervor, dass in den meisten Mitgliedstaaten
strategische Indikatoren, betriebliche Indikatoren oder Erfüllungsindikatoren
zur Bewertung der Leistung vorhanden sind, obwohl die abgedeckten Sektoren und
der Umfang der Erklärung über die Wirksamkeit insgesamt sehr unterschiedlich sind.
Statt zu den Ergebnissen der amtlichen Kontrollen werden häufig Daten zu den
Kontrollverfahren vorgelegt, wie etwa zur Zahl der geplanten und durchgeführten
Besuche. In
einigen Ländern mit mehr als einer zentralen zuständigen Behörde könnte die
Kohärenz der Berichte verbessert werden, wenn ein Abgleich der von den
verschiedenen Dienststellen vorgelegten Daten mit den strategischen und betrieblichen
Zielen der mehrjährigen Kontrollpläne erfolgen würde. Tendenzen bei Kontrollen Der
Trend zur verstärkten Ausrichtung der Kontrollsysteme nach risikobasierten
Schwerpunkten hält an. Einige Mitgliedstaaten berichteten über eine insgesamt
verbesserte Wirksamkeit bei Kontrollen, die verstärkt auf Risikobasis
durchgeführt werden, und eine Ausweitung risikobasierter Kontrollen auf neue
Sektoren. Andere Berichte deuten allerdings darauf hin, dass die
Mitgliedstaaten nicht in allen Sektoren ein Risikobewertungsmodell
verwenden – was auch durch die Audits der Kommission bestätigt
wird – und bieten nur wenige Informationen über Tendenzen bei den
Kontrollen, Prioritäten und Ergebnissen. Bei
den zunehmend auf Risikobasis durchgeführten Kontrollen zeigte sich, dass die
Zahl der Verstöße unter Umständen nicht direkt mit den Vorjahresangaben
vergleichbar ist. Beispielsweise geht aus der Trendanalyse in Tschechien
hervor, dass zwischen 2009 und 2010 in den Bereichen Tiergesundheit und
Tierschutz der Anteil der festgestellten Verstöße an der Gesamtzahl der
Kontrollen gestiegen ist. Dies könnte auf eine höhere Quote von Beanstandungen und
somit auf zunehmende Probleme hindeuten. Dieser anfängliche Anstieg liegt aber
vielmehr darin begründet, dass die Kontrollen in jüngster Zeit stärker am
Risiko ausgerichtet werden und dadurch zur Wirksamkeit der Kontrollen insgesamt
beitragen. Im dänischen Bericht wurde ein ähnlicher Zusammenhang bei
Tierschutzkontrollen aufgezeigt. Der deutsche Jahresbericht weist darauf hin,
dass der Jahresbericht keine Schlussfolgerungen mehr im Hinblick auf die
Gesamtsituation des Marktes zulässt, seit die Kontrollen stärker am Risiko
ausgerichtet werden und sich somit verstärkt auf Einheiten konzentrieren, in
denen bereits Verstöße festgestellt wurden. Die durch den zunehmenden Trend zu
risikobasierten Kontrollen frei gewordenen Ressourcen werden zur Überprüfung
von Betrieben genutzt, die zur Einhaltung der Vorschriften weniger in der Lage
oder bereit sind. Anhaltspunkte dafür, dass sie gezielt für Betriebe eingesetzt
werden, die sich nicht groß um die Einhaltung von Vorschriften kümmern, sind
beruhigend gegenüber Verdachtsmomenten, dass „risikobasierte Kontrollen“
lediglich ein Vorwand für Ressourceneinsparungen sein könnten. Trendanalyse
bei Verstößen In
den einzelnen Sektoren werden Verstöße hauptsächlich in den folgenden Bereichen
festgestellt: betriebliche Hygieneanforderungen, Anwendung des HACCP-Systems,
strukturelle oder gerätegestützte Hygieneanforderungen, Kennzeichnung von
Lebens- und Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffe, Aufzeichnungen und
mikrobiologische Verunreinigung. Eine
Untersuchung der tieferen Ursachen der Verstöße findet allgemein nur in
begrenztem Umfang statt. Wie im Vorjahr wurden Verstöße gegen das HACCP-System
oder Hygienemängel oftmals auf eine hohe Fluktuation des Personals,
unzureichende Schulungen der Lebensmittelunternehmer und geringe oder keinerlei
Konsequenzen bei Verstößen zurückgeführt. Tendenzen bei
der Durchsetzung: Maßnahmen bei Verstößen Die
Mitgliedstaaten müssen in ihren Jahresberichten angeben, welche Arten von
Durchsetzungsmaßnahmen getroffen wurden. Die
Jahresberichte der meisten Mitgliedstaaten enthielten zwar Informationen über
Durchsetzungsmaßnahmen, die aber nicht immer alle Sektoren abdeckten, und die
allgemeinen Tendenzen und Schlussfolgerungen wurden oftmals nicht ausreichend
analysiert. Einige
Mitgliedstaaten berichteten über gute Erfahrungen mit verwaltungsrechtlichen
Sanktionen, die direkt von den zuständigen Behörden verhängt werden. Darüber
hinaus stellten einige Mitgliedstaaten fest, dass beim Personal gelegentlich
Schulungsbedarf hinsichtlich der Durchsetzungsmaßnahmen besteht. Im Vereinigten
Königreich wurde das Augenmerk bei den Schulungen auf Gerichtsverfahren und
Ausbildungen zum Gutachter gelegt, was zu einem Anstieg der formalen
Durchsetzungsmaßnahmen seit 2008‑2009 geführt hat. In Finnland haben Schulungen
und neue Leitlinien für die Durchsetzung ebenfalls zur verstärkten Anwendung
von Durchsetzungsmaßnahmen geführt. Die niederländischen Behörden führen die
vermehrten Durchsetzungsmaßnahmen darauf zurück, dass Kontrollen häufiger auf
Risikobasis durchgeführt und dabei eher Verstöße festgestellt werden. Nationale
Auditsysteme Nach
der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 führen alle Mitgliedstaaten Audits durch.
Audits sind ein wichtiges Kontrollinstrument, da sie der Leitungsebene
Schlüsselinformationen über die Wirksamkeit ihrer Kontrollsysteme liefern. Eine
Übersicht über die Ergebnisse ihrer Audits ist jedoch nicht immer enthalten;
dies gilt insbesondere für in dezentralen Regionen durchgeführte Audits oder
für Informationen über nachfassende Maßnahmen zu den Auditberichten. Darüber
hinaus berichteten einige Mitgliedstaaten, dass die Durchführung von Audits
aufgrund knapper Ressourcen in ihren Auditeinheiten nur eingeschränkt möglich
war. Einige
Audits konzentrierten sich auf die von den zuständigen Behörden eingeführten
Qualitätsmanagementsysteme. In Österreich führte dieser Prozess zur
Harmonisierung der Verfahren und zu laufenden Änderungen der Zuständigkeiten. Die
Kommission organisiert regelmäßige Treffen, die den Mitgliedstaaten unter
anderem ein Forum für den Austausch von bewährten Verfahren zu dem Thema
bieten, wie der Verpflichtung zur Durchführung von Audits nachgekommen werden
kann. Ressourcen Verschiedene
Berichte weisen auf Veränderungen in diesem Bereich hin, z. B. wesentliche
organisatorische Änderungen in Frankreich, in den Niederlanden, in Slowenien
und im Vereinigten Königreich und die Rationalisierung von Laborleistungen (in
Bulgarien, in Spanien für Lebensmittelsicherheit und in Polen für Pestizide).
In Estland und Portugal wurden die den Laboratorien zugewiesenen Ressourcen
überprüft. In einigen Mitgliedstaaten verlagert sich der Schwerpunkt beim
Einsatz der Personalressourcen von Routinekontrollen zu „Kontrollkampagnen“ auf
Risikobasis, da allgemein die Auffassung vertreten wird, dass die Mittel
besonders in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation, in der die
öffentlichen Ausgaben unter Druck geraten sind, wirksamer eingesetzt werden
müssen. Maßnahmen zur Verbesserung der Leistung der Kontrollbehörden Zu den wichtigsten
Maßnahmen gehören die Aktualisierung der Rechtsvorschriften, die Erarbeitung
und/oder Verbesserung von Leitlinien und Verfahren, Schulungen und Workshops
(insbesondere in Verbindung mit der Einführung neuer Verfahren) und Anpassungen
des mehrjährigen nationalen Kontrollplans. In verschiedenen
Mitgliedstaaten wurden außerdem die Informationssysteme und Geschäftsprozesse
für Kontrollen im Hinblick auf eine bessere Überwachung durch die zentralen
zuständigen Behörden weiter verbessert. Die Bewertung und kritische Analyse von
Kontrolldaten wurde in einigen Mitgliedstaaten verbessert, während andere
Mitgliedstaaten eine Stärkung der Kapazitäten der zentralen zuständigen
Behörden planen, um die Wirksamkeit der Kontrollen überprüfen zu können. In einer
Reihe von Mitgliedstaaten werden derzeit spezifische Leistungsindikatoren
erarbeitet. Darüber hinaus
gibt es Beispiele für eine verbesserte Abstimmung zwischen den Kontrollbehörden
und für einen verbesserten Koordinierungsrahmen in Mitgliedstaaten mit
verlagerten Zuständigkeiten. Einige Mitgliedstaaten haben die Maßnahmen
beschrieben, die im Lebensmittelsektor angesichts der zunehmenden Verkäufe über
das Internet ergriffen wurden. In einer Reihe von Mitgliedstaaten hat die
Einführung von Leistungsbewertungsregelungen für Lebensmittelunternehmer zur
Festlegung von Schwerpunkten bei den Kontrollen beigetragen. Maßnahmen zur Verbesserung der Leistung von Lebensmittelunternehmern Unter dieser Rubrik werden in den Berichten der Mitgliedstaaten
hauptsächlich Leitlinien, Schulungen, Informationskampagnen, Veranstaltungen
und Broschüren genannt. Weitere Maßnahmen sind die Einrichtung eines
Tierschutzzentrums in Dänemark, Mechanismen zur Schaffung von Anreizen für die
Einhaltung von Vorschriften durch die Betriebe und die Einholung von Rückmeldungen
der Unternehmer, um die Durchführung von Kontrollen zu vereinfachen. Schlussfolgerungen Die Jahresberichte
der Mitgliedstaaten zeigen, dass die Mitgliedstaaten aktiv nach Möglichkeiten
suchen, um die Wirksamkeit der gegenwärtigen Systeme zu verbessern. In allen
Mitgliedstaaten werden Kontrollen zunehmend nach risikobasierten Schwerpunkten
ausgerichtet. Die Mitgliedstaaten führen außerdem Instrumente für eine
verbesserte Überwachung durch die zentralen zuständigen Behörden und zur
Steigerung der Leistung der Kontrollbehörden ein. In einigen
Bereichen besteht weiterhin Verbesserungsbedarf. Was die Konsistenz und
Vergleichbarkeit der Kontrolldaten in den Mitgliedstaaten anbetrifft, könnten verbesserte
Verknüpfungen zwischen den Datendarstellungen deutlicher aufzeigen, inwieweit
Kontrollen zur Feststellung von Verstößen und im Gegenzug zur wirksamen
Durchsetzung von Maßnahmen beitragen. Außerdem könnte der Prozess der
kontinuierlichen Verbesserung gestärkt werden, wenn Eigenbewertungen in den
Berichten mehr Gewicht erhielten, z. B. die Ergebnisse der nationalen
Auditfeststellungen und die Auswirkungen der Prüfung der Jahresberichte auf die
zukünftige Planung. 3. Kontrolltätigkeit
der Kommission in den Mitgliedstaaten Nach
der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 verifiziert die Kommission durch
Überprüfungen in den Mitgliedstaaten, dass in Übereinstimmung mit den
jeweiligen mehrjährigen nationalen Kontrollplänen und mit dem EU‑Recht
amtliche Kontrollen stattfinden. Um
dieser Verpflichtung nachzukommen, führt die Kommission jedes Jahr ein
Auditprogramm durch, um die Einhaltung des Lebens- und Futtermittelrechts und
der Rechtsvorschriften für Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit zu
überprüfen und sich zu vergewissern, dass die amtlichen Kontrollen in diesen Bereichen
den EU‑Vorschriften entsprechen. Das Programm wird jeweils zu Beginn des
Jahres auf der Website der Kommission veröffentlicht. Über
die Ergebnisse der Audits wird jeweils ein Bericht für die betroffene nationale
Behörde erstellt, zusammen mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die
Behebung der festgestellten Mängel. Durch die Veröffentlichung der
Auditberichte und der Maßnahmenpläne der Mitgliedstaaten sowie der regelmäßig
aktualisierten Länderprofile informiert die Kommission außerdem Betroffene und
Bürger darüber, wie die Kontrollbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten ihrer
Pflicht nachkommen, die korrekte Durchführung des EU‑Rechts zu
gewährleisten. In
den letzten Jahren hat die Kommission jährlich etwa 250 Audits durchgeführt,
die die gesamte Lebensmittelkette sowie Tiergesundheit, Tierschutz und
Pflanzengesundheit betrafen und sich zu rund 70 % auf die
Lebensmittelsicherheit bezogen. Etwa 60 % aller Audits werden in den
Mitgliedstaaten durchgeführt; der Rest entfällt auf Drittländer. In Kroatien
wurden angesichts des bevorstehenden EU‑Beitritts zum 1. Juli 2013
beitrittsvorbereitende Audits durchgeführt. Darüber hinaus wurden in jüngster Zeit
Überblickberichte[5] für verschiedene Sektoren erstellt. Diese
Berichte bieten einen umfassenden Überblick über die von den Mitgliedstaaten
durchgeführten Kontrollen, die auf den Ergebnissen der einzelnen Audits
beruhen. In diesen Berichten werden die wichtigsten Mängel benannt, die vermutlich
für alle Mitgliedstaaten relevant sein dürften, einschließlich Mängeln, die
keinen einzelnen Audits unterzogen wurden. Diese Berichte liefern den
Kommissionsdienststellen und den Mitgliedstaaten wertvolle Informationen über
die Bereiche, in denen eine Überprüfung der Rechtsvorschriften notwendig ist. Die Berichte über die Audits der Kommission mit den
Stellungnahmen der zuständigen Behörden zu den Empfehlungen der Kommission aus
den Berichten und den Länderprofilen finden sich hier: http://ec.europa.eu/food/fvo/index_en.cfm In
den folgenden Abschnitten werden Themen von besonderem Interesse aufgeführt,
die in den Mitgliedstaten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit,
Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit von dem Programm erfasst
wurden. Außerdem werden die wichtigsten Feststellungen und Schlussfolgerungen
aus den verschiedenen Auditreihen kurz zusammengefasst. Lebensmittelsicherheit Amtliche Kontrollen der Milch- und Fleischproduktion Im
Zeitraum zwischen 2008 und 2011 führte die Kommission eine Reihe von Audits hinsichtlich
der Hygienekontrollen bei der Produktion von rotem Fleisch und Milch in allen
Mitgliedstaaten durch. Dabei fand sich bestätigt, dass die Mitgliedstaaten
Kontrollsysteme eingeführt haben, die weitgehend den Bestimmungen der Verordnung
(EG) Nr. 882/2004 entsprechen, und verlässliche Kontrollen in Bezug auf rotes
Fleisch und Milch und daraus gewonnenen Erzeugnissen durchführen. Eine bereits
zuvor festgestellte Tendenz fand sich jedoch im Zusammenhang mit der
Durchsetzung bestätigt: Bestehende Mängel werden von den Kontrollbehörden zwar
überwiegend richtig erkannt, jedoch werden nachhaltige Durchsetzungsmaßnahmen
nicht immer zeitnah eingeleitet, sodass Verstöße fortbestehen können. Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch und Rindfleischprodukten Eine Reihe von
Audits zur Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch und Rindfleischprodukten wurde
Ende 2011 abgeschlossen, und der Überblickbericht liegt vor. Die neueste
Überprüfung ergab, dass sich die Kontrollen der Rückverfolgbarkeit von
Rindfleisch und Rindfleischprodukten und der Kennzeichnungspflicht in den
besuchten Mitgliedstaaten deutlich verbessert haben. Bei der Rückverfolgbarkeit
von lebenden Tieren gab es einige Mängel im Zusammenhang mit der Umsetzung der
geltenden Rechtsvorschriften und der Durchführung amtlicher Kontrollen an den Orten,
an denen die Tiere gesammelt werden, z. B. auf Gewerbeflächen, auf
Viehmärkten und an den Sammelstellen der Händler. Gelegentlich wurden Mängel
bei der Verwaltung der Datenbanken für die Registrierung der Tiere
festgestellt. Fleisch von Jagdwild und Zuchtwild In
vier Mitgliedstaaten wurden Sondierungsbesuche durchgeführt, um Informationen
über die Durchführung amtlicher Kontrollen bei der Gewinnung von Fleisch von
Jagdwild und Zuchtwild einzuholen. Der Überblickbericht liegt vor und enthält
nähere Einzelheiten zu den Ergebnissen dieser Sondierungsbesuche. Im
Rahmen dieser Besuchsreihe wurden verschiedene interessante Themen aufgeworfen,
und entsprechende Rechtsvorschriften werden derzeit zu folgenden Themen erörtert:
unvollständige Untersuchungen auf Trichinella spiralis bei empfänglichen
Wildarten, die in kleineren Mengen direkt zum Verbraucher gelangen, eine
großzügige Auslegung des Begriffs der „kleineren Mengen“, die von den amtlichen
Hygienekontrollen ausgeschlossen werden können, der regelmäßige Zugang zu
Wildsammelstellen, die bisher nicht immer registriert waren und daher keinen
amtlichen Kontrollen unterzogen wurden, die unklare Abgrenzung zwischen Zuchtwild
und Jagdwild mit der Gefahr irreführender Angaben für die Verbraucher zum tatsächlichen
Ursprung von Wildfleisch und der Handel innerhalb der Union mit nicht
enthäuteten Wildtieren entgegen den EU‑Rechtsvorschriften. Amtliche Kontrollen bei Fischereiprodukten und lebenden Muscheln Audits
zur Bewertung der Einhaltung der EU‑Vorschriften für Fisch und lebende
Muscheln fanden in neun Mitgliedstaaten statt. Es
wurde festgestellt, dass in allen besuchten Ländern umfassende amtliche
Kontrollsysteme für Fischereiprodukte vorhanden waren. In einigen Ländern fielen
beträchtliche Unterschiede in der Durchführung der amtlichen Kontrollen
zwischen den einzelnen Regionen auf. Im Großen und Ganzen waren die
Laboratorien für amtliche Untersuchungen gut ausgestattet und in der Lage, die
erforderlichen Untersuchungen durchzuführen. Die meisten Laboratorien waren
akkreditiert. Insgesamt waren
die Systeme gut durchdacht und verwaltet, jedoch wurden einige bedeutende
Schwachstellen in folgenden Kontrollbereichen festgestellt: ·
bei den Kontrollen der Produktionsorte der ersten
Stufe wie Fischereifahrzeuge und Fischzuchtbetriebe; ·
bei lebenden Muscheln im Zusammenhang mit der
Klassifikation von Produktionsgebieten, bei der Häufigkeit der Untersuchungen
zur Überwachung auf Biotoxine und bei der Untersuchung der Endprodukte. Die
im Jahr 2012 durchgeführten Audits lieferten ähnliche Ergebnisse. Ein
Überblickbericht ist ebenfalls in Vorbereitung. Amtliche Kontrollen bei Geflügel Die
Audits der Systeme der Mitgliedstaaten zur Kontrolle von Geflügelfleisch und
Geflügelfleischerzeugnissen wurden im Jahr 2012 fortgesetzt. Wie bereits
im Vorjahr wurden die Vorschriften insgesamt gut eingehalten, und es wurden
deutliche Verbesserungen gegenüber der Situation vor der Einführung des
„Hygienepakets“ verzeichnet. Die gesamte Produktionskette für Geflügel war
erfasst, doch in einigen Fällen fanden zu wenige Kontrollen in den
Haltungsbetrieben statt, und bei einigen neueren Audits wurden unzureichende Schlachtkörperuntersuchungen
festgestellt. Verbesserungsbedarf besteht weiterhin in Bezug auf die Anwendung
spezifischer Hygienevorschriften, wie etwa die Probenahmehäufigkeit bei
Tierkörpern und die Durchführung von HACCP-Plänen in Betrieben, sowie in Bezug
auf die Pflicht, nationale Rechtsvorschriften über flexible Vorkehrungen für
Schlachtbetriebe mit geringem Durchsatz bei der Kommission zu melden. Wie bei den
Kontrollen in milch- und fleischerzeugenden Betrieben wurde auch hier
festgestellt, dass bestehende Mängel von den Kontrollbehörden zwar im Großen
und Ganzen richtig erkannt werden, entsprechende Durchsetzungsmaßnahmen jedoch
nicht immer zeitnah eingeleitet wurden. Salmonellenbekämpfungsprogramme Die Audits der nationalen Salmonellenbekämpfungsprogramme im
Geflügelsektor wurden im Jahr 2011 fortgeführt. In allen besuchten
Mitgliedstaaten waren entsprechende Programme eingeführt worden, doch in
einigen Fällen hatte sich die Durchführung in bestimmten Kategorien verzögert.
Dennoch korreliert die Einführung dieser Programme mit einer weiter
rückläufigen Zahl der Salmonellenerkrankungen im Geflügelsektor. In den meisten
Mitgliedstaaten stimmten die Pläne für die Überwachung auf Salmonellen und die
amtliche Probenahme in den verschiedenen Geflügelkategorien nicht vollständig
mit den EU‑Vorschriften überein; vor allem wegen Mängeln bei der Probenahme,
den Folgemaßnahmen nach positiven Testergebnissen und in den Laboratorien. Im
jüngsten Audit aus dem Jahr 2012 wurden auch Mängel bei der Überwachung
durch die zentralen zuständigen Behörden im Rahmen der Umsetzung des Programms
in den regionalen Behörden festgestellt. Ein Überblickbericht hierzu ist in
Vorbereitung. Einfuhrkontrollen
bei Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs Ein Überblickbericht liegt für eine Reihe von 12 Audits vor, die im
Zeitraum zwischen 2010 und 2011 zur Bewertung der amtlichen Kontrollsysteme für
Einfuhrkontrollen von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs durchgeführt
wurden. Seit dem
Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 im Hinblick auf verstärkte
amtliche Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel
nicht tierischen Ursprungs haben die Mitgliedstaaten zufriedenstellende
Schritte für ihre Durchführung unternommen. Die zuständigen Behörden in den
Mitgliedstaaten arbeiten zusammen und kommunizieren klar untereinander, und es
steht genügend Personal für Kontrollen zur Verfügung. Die Verfahrensanweisungen
sind gut dokumentiert, jedoch werden sie nicht immer systematisch aktualisiert. Bei der
Weiterbeförderung von Sendungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 und
Beförderung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1152/2009 (die bestimmte
Kontrollen am endgültigen Bestimmungsort der Sendung nach der Weiterbeförderung
vom Eingangsort in der EU ermöglicht) war die uneingeschränkte
Rückverfolgbarkeit nicht immer gewährleistet, besonders wenn mehrere Mitgliedstaaten
beteiligt waren, und der Verpflichtung zur Voranmeldung wurde oftmals nicht
nachgekommen. In der Hälfte der
Mitgliedstaaten wurden bei der Zollabfertigung die in den EU‑Verordnungen
festgelegten Verfahren nicht immer korrekt angewandt. Derartige Mängel
könnten dazu führen, dass die Sendungen ohne die abschließenden Kontrollen
freigegeben werden. Insgesamt haben sich die Systeme für Laboranalysen zwar
verbessert, doch oftmals wurden Mängel bei der Umsetzung konkreter
Analysevorgaben der EU‑Rechtsvorschriften festgestellt. Pestizidrückstände Im Jahr 2011 wurde eine Auditreihe zur Überwachung auf Pestizidrückstände
abgeschlossen. Für die Auditreihe liegt ein Überblickbericht vor. Das Ergebnis
dieser Auditreihe war insgesamt positiv. Seit der letzten Auditreihe wurden beträchtliche Fortschritte bei der
Planung, Durchführung und Berichterstattung über amtliche Kontrollen auf
Pestizidrückstände erzielt. Die Zahl der gezogenen Proben ist gestiegen. Die
Probenahmeverfahren standen im Einklang mit den einschlägigen EU‑Rechtsvorschriften,
und in den meisten Mitgliedstaaten waren ausreichende Durchsetzungsmaßnahmen
vorhanden, sodass ein hohes Maß an Verbraucherschutz gewährleistet war.
Wirksame Verfahren für Einfuhrkontrollen auf Pestizidrückstände waren vorhanden. Den Mitgliedstaaten wurden Empfehlungen für eine effizientere und
wirksamere Organisation der Kontrollen unterbreitet. Die Kontrollen sollten
sich stärker auf festgestellte Risiken konzentrieren und die bisherige Bilanz
der Lebensmittelunternehmer bei der Einhaltung von Vorschriften sowie die von
ihnen durchgeführten Eigenkontrollen berücksichtigen. Die Zahl der benannten Laboratorien sollte verringert werden,
damit Untersuchungen ausschließlich in Laboratorien mit geeigneten
Analyseeinrichtungen durchgeführt werden. Im Jahr 2012 wurde in
neun Mitgliedstaaten eine neue Auditreihe gestartet, bei der Kontrollen des
Inverkehrbringens und der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Mittelpunkt
stehen. Genetisch veränderte Organismen (GVO) Im Jahr 2011
wurde eine neue Reihe von Audits zur amtliche Kontrollen hinsichtlich genetisch
veränderter Organismen (GVO) begonnen. Neben genetisch veränderten Lebensmitteln
und -Futtermitteln umfasste sie erstmals eine Bewertung der Kontrollen in Bezug
auf die absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt für Versuchs- und
Anbauzwecke. Vier Mitgliedstaaten wurden auditiert. Ein Genehmigungsverfahren
in Bezug auf GVO für Versuchszwecke war vorhanden, und die amtlichen Kontrollen
wurden entsprechend den EU‑Anforderungen durchgeführt. Bei Kontrollen des
Anbaus von genetisch verändertem Mais (Sorte MON 810) gab es gewisse
Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Bei genetisch veränderten Lebensmitteln
und Futtermitteln wurden keine wesentlichen Änderungen seit der letzten Auditreihe
festgestellt. Die Null-Toleranz-Regelung für das Vorhandensein von GVO in nicht
genetisch verändertem Saatgut wurde in zwei Mitgliedstaaten nicht beachtet. Die
GVO-Laboratorien führten die Arbeiten in den meisten Fällen angemessen aus. Tiergesundheit Elektronische Kennzeichnungssysteme für kleine
Wiederkäuer Die Kommission
schloss eine Reihe von Sondierungsbesuchen in vier Mitgliedstaaten mit großen
Schaf- und Ziegenpopulationen ab. Die Ziele dieser Besuchsreihe waren die
Bewertung der Fortschritte bei der Anwendung der elektronischen Kennzeichnung
von Schafen und Ziegen, die Bewertung der Wirksamkeit elektronischer
Kennzeichnungssysteme bei der Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Schafen
und Ziegen beim Ortswechsel, die Ermittlung der Faktoren, die bei den
Betroffenen zu Unzufriedenheit führen, und die Ermittlung von Faktoren zur
Förderung der Akzeptanz elektronischer Kennzeichnungssysteme. Ein
Überblickbericht wurde erstellt und liegt vor. Im Überblickbericht wird festgestellt, dass zwischen den
Mitgliedstaaten beträchtliche Unterschiede hinsichtlich der Anwendung bestehen,
insbesondere hinsichtlich der Anwendung der elektronischen Kennzeichnung für
die Seuchenbekämpfung und für Managementzwecke, was zu einem gewissen Teil
darauf beruht, dass die elektronische Kennzeichnung in einigen Mitgliedstaaten
früher als in anderen eingeführt wurde. Bei der dauerhaften Kennzeichnung haben
sich elektronische Ohrmarken unter Feldbedingungen besser bewährt als
herkömmliche Ohrmarken, jedoch erfordern sie besondere Kompetenzen und
technische Unterstützung, die in einigen der betroffenen Mitgliedstaaten auch
bereitgestellt wurde. In diesen Mitgliedstaaten trug die finanzielle
Unterstützung für landwirtschaftliche Erzeuger zur Deckung der zusätzlichen
Kosten für die elektronische Kennzeichnung ebenfalls zur Förderung der
Akzeptanz bei. Tollwut Die EU ist an der
Finanzierung eines groß angelegten Programms zur Tilgung der Tollwut in den
mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten beteiligt. In diesen Ländern hat
die Kommission verschiedene Audits der Programme durchgeführt. In diesen Audits
wurde bestätigt, dass mit den Impfkampagnen bei Tieren in der freien Natur
beträchtliche Fortschritte erzielt wurden und die Zahl der gemeldeten Fälle bei
Menschen und Haustieren bereits deutlich zurückgegangen ist. In einigen
Mitgliedstaaten wies die Durchführung der Impfprogramme jedoch Mängel auf,
insbesondere in Bezug auf den fristgerechten Abschluss der Impfkampagnen, die
Verteilung und die zeitlichen Abstände bei der Verwendung von Impfstoffen in
Ködern. Klassische Schweinepest (KSP) Im Hoheitsgebiet
der EU wird die klassische Schweinepest in Kürze vollständig getilgt sein.
Erreicht wurde dies durch verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen und verbesserte
Impfkampagnen bei Schwarzwild im Rahmen der von der EU finanzierten
Tilgungsprogramme. In den Audits der Kommission wurde die wirksame Anwendung
der Maßnahmen in Rumänien und Bulgarien bestätigt, in denen die klassische
Schweinepest bei Hausschweinen in den letzten Jahren noch sporadisch auftrat.
Diese Programme werden fortgeführt und konzentrieren sich zunehmend auf den
Nachweis der Seuchenfreiheit anstatt auf die Seuchentilgung. Die ständige Gefahr
der Wiedereinschleppung der Krankheit aus den Nachbarländern, besonders infolge
der Ortswechsel von Schwarzwild, erfordert weiterhin ein hohes Maß an
Wachsamkeit und eine verstärkte Zusammenarbeit mit diesen Ländern. Amtliche Kontrollen der Laboratorien für Maul- und Klauenseuche Eine Auditreihe in
EU‑Laboratorien, die mit MKS-Lebendviren umgehen, wurde abgeschlossen.
Insgesamt wurden die in den meisten Laboratorien angewandten Standards zum
Schutz vor biologischen Gefahren für zufriedenstellend befunden; allerdings
wurden in nahezu allen Laboratorien kleinere Mängel festgestellt, in einigen
Laboratorien sogar größere Mängel. Es wurden Sofortmaßnahmen eingeleitet, um
mögliche Risiken für die Tiergesundheit infolge des Entweichens von
MKS-Lebendviren einzudämmen. Diese Auditreihe
bestätigte, dass MKS-Laboratorien nur in Mitgliedstaaten zugelassen werden
sollten, die die Einhaltung spezifischer EU‑Vorschriften dauerhaft
garantieren und insbesondere auch die notwendigen Ressourcen für diesen Zweck
bereitstellen können. Die Kommission und die Mitgliedstaaten beraten derzeit,
wie Kontrollen bei MKS-Laboratorien künftig organisiert werden sollten. Tierschutz Neben den Audits,
die speziell den Tierschutzkontrollen gelten, werden in den Audits der
Kommission hinsichtlich der Hygienekontrollen bei rotem Fleisch und Geflügel
neuerdings auch routinemäßig Tierschutzkontrollen der Mitgliedstaaten bei der
Schlachtung evaluiert. Dies ist ein wichtiges zusätzliches Mittel bei der
Förderung einer besseren Einhaltung von Tierschutzkontrollen. In diesen Audits
wurden insbesondere die Anlagen in Schlachtbetrieben, z. B.
Wartestallungen und Betäubungsanlagen, und der Transport von Tieren zur
Schlachtung untersucht und gegebenenfalls Empfehlungen für Verbesserungen
unterbreitet. In einem Audit wurde festgestellt, dass eine große Zahl von
Schlachtbetrieben des betroffenen Mitgliedstaats Schlachtungen ohne Betäubung
im Rahmen einer entsprechenden Ausnahmeregelung für Schlachtungen nach
religiösen Gebräuchen durchführte, jedoch nur ein Teil der Fleischproduktion
unter diesem Siegel verkaufte. Im Rahmen
spezieller Audits hinsichtlich Tierschutzkontrollen untersuchte die Kommission
den Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben und beim Transport. Diese
Audits der Kommissionsdienststellen waren Teil der Überwachung der
Mitgliedstaaten, um die Einhaltung des zum 1. Januar 2012 wirksam
gewordenen Verbots nicht ausgestalteter Käfige für Legehennen zu überprüfen,
und führten am 27. Januar 2012 zur Eröffnung entsprechender
Vertragsverletzungsverfahren gegen 13 Mitgliedstaaten. Ebenso gaben die
Audits der Kommission Aufschluss über den aktuellen Stand der Vorbereitungen in
den Mitgliedstaaten für die vorgeschriebene Gruppenhaltung von trächtigen Sauen
und Jungsauen bis zum 1. Januar 2013. Ein Audit wurde eigens
durchgeführt, um Nachweise für ein Vertragsverletzungsverfahren zu erhalten,
das gegen einen Mitgliedstaat im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren bei der
Schlachtung eröffnet wurde. Der Schutz von
Masthühnern wurde ebenfalls in die jüngsten Audits aufgenommen. Auch Tierarten,
die nicht den EU‑Vorschriften unterliegen, für die jedoch nach EU‑Recht
die Empfehlungen des Europarats uneingeschränkt gelten, werden neuerdings in
den Audits zum Tierschutz berücksichtigt. Bei den
Tiertransporten geht es inzwischen vorrangig darum, den Mitgliedstaaten dabei
zu helfen, aus bewährten Verfahren zu lernen. Bei früheren Audits hatte sich
gezeigt, dass verschiedene Mitgliedstaaten die Zulassungsverfahren für
Fahrzeuge nicht angemessen berücksichtigt hatten, und bei den im Jahr 2012
durchgeführten Audits standen daher die Zulassungsverfahren und die Ermittlung
von Bereichen mit bewährten Verfahren im Vordergrund. Diese wurden mit den
anderen Mitgliedstaaten im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Treffen
der nationalen Kontaktstellen bei der Kommission ausgetauscht. Im französischen
Hafen Sète fand ein weiteres Treffen unter Beteiligung aller für die Zulassung
von Seeschiffen verantwortlichen Mitgliedstaaten statt, da verschiedene
zuständige Behörden auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Vorschriften für
den Seetransport von Tieren hingewiesen hatten. Die Audits der
Kommission befassten sich auch mit der zunehmenden Ausfuhr von Tieren in die
Türkei. Die EU‑Ausreisestelle in Bulgarien wurde einem Audit unterzogen,
und es wurden Empfehlungen zur Beschleunigung der Verfahren gegeben, um
unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Im Rahmen dieses Audits besuchte das Team
auch die türkische Seite der Grenze, um sich ein Bild von den Kontrollen in der
Türkei zu machen. Pflanzengesundheit Bei den Audits hinsichtlich
der Pflanzengesundheit in den Mitgliedstaaten, bei denen
Einfuhrkontrollmaßnahmen und die Umsetzung von EU‑Sofortmaßnahmen beim
Auftreten von Schadorganismen bewertet werden, wurden zwischen den auditierten
Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Organisation von Einfuhrkontrollen
und deren Wirksamkeit bei der Erkennung von Schadorganismen in den zur Einfuhr
vorgestellten Sendungen festgestellt. Der Erfolg von Tilgungsmaßnahmen war bei
den einzelnen Schadorganismen sehr unterschiedlich, da einige Organismen
leichter zu bekämpfen sind als andere. Die Audits machten auch deutlich, wie
wichtig entschlossene Tilgungsmaßnahmen unmittelbar nach der Entdeckung eines
Schadorganismus sind, da er nach der Einnistung nur noch sehr schwer oder nicht
mehr getilgt werden kann. Trotz der in
Portugal seit 1999 regelmäßig durchgeführten Audits im Zusammenhang mit der
Tilgung des Kieferfadenwurms ist die Situation weiterhin nicht
zufriedenstellend, insbesondere, was die Prüfung und Entfernung der befallenen
Bäume aus der Pufferzone anbetrifft. Futtermittel Im Bereich der
Futtermittelsicherheit zeigt sich, dass die Unternehmer in der gesamten
Futtermittelkette die Vorschriften in unterschiedlichem Maße einhalten. Während
die Situation in der Primärproduktion zufriedenstellend ist, besteht eindeutig
Verbesserungsbedarf in Bereichen, die nicht zur Primärproduktion gehören:
Ausarbeitung und Durchführung HACCP-gestützter Verfahren, Maßnahmen zur Minimierung
einer Kreuzkontamination aus früheren Produktionschargen und Überwachung auf unerwünschte
Stoffe. Amtliche Futtermittelkontrollen betreffen in der Regel die Hauptakteure
in der Futtermittelkette, jedoch werden bestimmte Arten von Betrieben weiterhin
nicht von diesen Kontrollen erfasst (dies gilt insbesondere für
Futtermittelbetriebe, die nur einen Teil ihrer Produktion an die
Futtermittelkette liefern). Außerdem wurde die Durchführung von Kontrollen und
Probenahmen mitunter durch eine mangelnde Ausrichtung beeinträchtigt. Bei der
Futtermittelvermarktung wurde in den Audits eine zufriedenstellende Einhaltung
der einschlägigen Vorschriften festgestellt. Transmissible
Spongiforme Enzephalopathien (TSE) und tierische Nebenprodukte (TNP) Die Audits in
diesen Bereichen werden heute in der Regel kombiniert, da von BSE von einigen
Ausnahmen abgesehen keine größeren Risiken mehr ausgehen. Die Audits ergaben,
dass die Handhabung von tierischen Nebenprodukten (TNP) und Folgeprodukten entsprechend
ihrer Kategorie überwiegend im Einklang mit den EU‑Vorschriften stand. In
einigen wenigen Mitgliedstaaten werden die bei Schlachtungen in
Hinterhofhaltungen anfallenden TNP (einschließlich spezifiziertes
Risikomaterial) immer noch vor Ort entsorgt, was in Verbindung mit Mängeln bei
der Beseitigung von Falltieren aus diesen Hinterhofhaltungen auch die
Wirksamkeit der BSE-Überwachung in diesen Mitgliedstaaten beeinträchtigt. In
Tierkörperbeseitigungsanlagen (TBA) wurde eine insgesamt zufriedenstellende
Einhaltung der Vorschriften verzeichnet, auch wenn in einigen Fällen Mängel bei
der Einhaltung der Zeit-, Temperatur- oder Druckverarbeitungsvorgaben
festgestellt wurden. Einfuhrkontrollen
bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs und bei Tieren Die Audits in
diesem Bereich leisten weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung
sicherer Einfuhren. Die Einfuhrkontrollen haben sich unter anderem dank der
verstärkten Zusammenarbeit mit den Zollbehörden sowie umfassenden
Schulungsmaßnahmen verbessert. In einigen Mitgliedstaaten stellte die
Kommission Schwachstellen bei der Kommunikation zwischen den zentralen und
dezentralen Behörden fest, die mitunter die Wirksamkeit der Kontrollen
insgesamt beeinträchtigten. In einer Reihe von Mitgliedstaaten hat sich die
Voranmeldung für die Durchfuhr von Sendungen zwar verbessert, jedoch wird diese
Vorgabe von den zuständigen Behörden in einigen größeren Häfen immer noch
unzureichend umgesetzt. Seit dem
letztjährigen Bericht wurden bei der Einführung des gemeinsamen
computergestützten Systems für Einfuhren (TRACES) gute Fortschritte erzielt. Eine
Reihe von Mitgliedstaaten, in denen TRACES bisher nicht genutzt wurde, hat das
System inzwischen eingeführt. Neue Versionen von TRACES erfordern laufende
Anpassungen an den Grenzkontrollstellen. Rückstände
von Tierarzneimitteln und Kontaminanten Die
Mitgliedstaaten standen bei der Durchführung ihrer nationalen
Rückstandsüberwachungspläne vor ganz ähnlichen Herausforderungen wie im
Vorjahr: Dazu zählten die in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Zahl der im
Umfang der Laborakkreditierung enthaltenen Methoden zum Nachweis von
Rückständen und die unterschiedliche Auslegung der Rechtsvorschriften über die Informationen
zur Lebensmittelkette zum Zeitpunkt der Schlachtung. In Bezug auf die
laufende Runde von Dioxin-Audits, bei denen bewertet wird, inwieweit die
Mitgliedstaaten gewährleisten können, dass der in der Ostsee gefangene und zum
menschlichen Verzehr bzw. zur Verfütterung an Tiere vermarktete Fisch die EU‑Grenzwerte
für Dioxine einhält, deuten die bisher vorliegenden Nachweise auf einen
uneinheitlichen Ansatz der Mitgliedstaaten bei der Minimierung der
Verbraucherbelastung mit nicht konformen Erzeugnissen hin. Weiterverfolgung der Empfehlungen der Kommission Die Befolgung aller
Empfehlungen aus den Berichten der Kommission wird mit unterschiedlichen
Maßnahmen nachfassend geprüft. Die zuständigen
Behörden der Mitgliedstaaten müssen einen „Maßnahmenplan“ vorlegen, in dem sie
erläutern, inwieweit sie die Empfehlungen der Kommission befolgt haben oder
befolgen werden. Die Kommission bewertet diesen Maßnahmenplan und verfolgt
systematisch die Durchführung aller Maßnahmen, unter anderem durch: a)
allgemeine nachfassende Auditbesuche, b) nachfassende Audits vor Ort oder
Aufforderung zur Vorlage schriftlicher Berichte bei bestimmten Themen, und c)
bilaterale Treffen auf hoher Ebene bei übergreifenden oder anhaltenden
Problemen. In allgemeinen
nachfassenden Audits werden ausstehende Punkte weiterverfolgt und wird
überprüft, welche Fortschritte bei der Umsetzung von Empfehlungen erzielt
wurden, die im Rahmen früherer sektorspezifischer Audits des Lebensmittel- und
Veterinäramts in den Mitgliedstaaten abgegeben wurden. Die Länderprofile mit
den Ergebnissen dieser Audits sind auf der folgenden Website verfügbar: http://ec.europa.eu/food/fvo/country_profiles_en.cfm. Im Rahmen der Überwachung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der
Umsetzung der Empfehlungen des Amtes ergaben die allgemeinen nachfassenden
Audits für den Zeitraum 2005‑2010, dass die Mitgliedstaaten für 97 %
der Empfehlungen Maßnahmen eingeleitet oder zufriedenstellende Zusagen
abgegeben hatten, den Empfehlungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums
nachzukommen. Die Empfehlungen, für die bisher keine zufriedenstellenden
Zusagen abgegeben wurden (3 %), werden durch verschiedene Mechanismen wie
in Abschnitt 2.5 beschrieben aktiv weiterverfolgt. Diese Empfehlungen machen
zwar nur einen geringen Anteil aus, bereiten jedoch definitionsgemäß die
größten Schwierigkeiten und deuten in der Regel auf tiefere Probleme hin, die
unter anderem im Zusammenhang mit der Auslegung der Rechtsvorschriften stehen
können. 4. Weitere
Quellen für Informationen über die Kontrollen in den Mitgliedstaaten Sektorspezifische
Berichterstattung Nach den
Bestimmungen des EU‑Rechts über verschiedene Aspekte in den Bereichen Lebensmittelsicherheit,
Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit müssen die
Mitgliedstaaten regelmäßig über bestimmte Anforderungen Bericht erstatten. Auf
der Grundlage dieser nationalen Berichte erstellt die Kommission eine Reihe sektorspezifischer
Berichte, die den Stand der Durchführung bestimmter Aspekte des EU‑Lebensmittelrechts
wiedergeben und in einigen Fällen auch Daten über amtliche Kontrollen und deren
Ergebnisse in den betreffenden Bereichen enthalten. Besonders relevant
sind die folgenden Berichte: Überwachung und Untersuchung von Wiederkäuern auf
transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE), Entwicklungstendenzen und
Quellen von Zoonosen, Zoonoseerregern und lebensmittelbedingten
Krankheitsausbrüchen in der Europäischen Union (Bericht der Europäischen
Lebensmittelbehörde), anzeigepflichtige Seuchen bei Rindern und Schweinen (im
Zusammenhang mit dem Handel innerhalb der EU), Jahresbericht zur Überwachung auf
Pestizidrückstände in der EU und Berichte über die Sitzungen der Taskforce
Tierseuchenbekämpfung. Die Informationen in diesen Berichten leisten einen
wertvollen Beitrag zum Entscheidungsprozess, in welchen Bereichen die Mittel
für die Audittätigkeit vorrangig eingesetzt werden sollten. Im Anhang dieses
Berichts findet sich ein Verzeichnis der wichtigsten, im vergangenen Jahr
veröffentlichten Kommissionsberichte mit ihrer Internet-Adresse. Schnellwarnsysteme
und andere Berichtsinstrumente Die verschiedenen
Schnellwarnsysteme für Lebens- und Futtermittel (RASFF), Tierseuchen (ADNS) und
Pflanzenkrankheiten (EUROPPHYT) sind von großer Bedeutung für das Management
von Sofortmaßnahmen bei Notfällen und neuen Risiken und eine Quelle für Informationen
über das Muster von Seuchen und Krankheiten. Die Daten dieser Systeme können
auch ein wichtiger Indikator für Mängel bei der Einhaltung festgelegter
Sicherheitsstandards sein und werden daher bei der Bewertung von Kontrollen
genau geprüft. Ausführliche Ergebnisse dieser Warnsysteme in den Bereichen
Lebensmittelsicherheit und Tierseuchen werden jedes Jahr in den Berichten über
RASFF und ADNS zusammengefasst und auf der Website der Kommission
veröffentlicht: http://ec.europa.eu/food/food/rapidalert/index_en.htm
http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/adns/index_en.htm
Für das System für
die Meldung von Sendungen, die wegen eines Verstoßes gegen
Pflanzenschutzbestimmungen beanstandet werden (EUROPHYT), hat die Kommission
eine Website eingerichtet, auf der monatlich Berichte über beanstandete
Sendungen veröffentlicht werden.[6] Für 2013 ist die Veröffentlichung eines EUROPHYT-Jahresberichts
geplant. Das System TRACES für
den Informationsaustausch zwischen Kommission und Mitgliedstaaten über
Kontrollen bei Tieren und tierischen Erzeugnissen
(innergemeinschaftliche/heimische Produktion und Einfuhren aus Drittländern)
ist eine weitere bedeutende Quelle für Daten, nicht nur über das Volumen der
betreffenden Warenströme, sondern auch über die durchgeführten amtlichen
Veterinärkontrollen: http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/traces/index_en.htm
5. Ergebnisse
der amtlichen Überwachung Die Hauptauslöser
für durch Lebensmittel übertragene Krankheiten in der EU sind Salmonella
und Campylobacter. Die EFSA und das ECDC[7]
haben die Zoonoseberichte der Mitgliedstaaten ausgewertet und bestätigt
gefunden, dass Salmonellose beim Menschen in der Europäischen Union rückläufig ist.
Für 2010 wurden insgesamt 99 020 bestätigte Fälle beim Menschen gemeldet
(Daten 2012 veröffentlicht), d. h. 8,8 % weniger gegenüber 2009,
womit sich die seit sechs Jahren rückläufige Tendenz weiter fortsetzt. Im Bericht
der EFSA wird die Durchführung von Salmonellenbekämpfungsprogrammen in den
Mitgliedstaaten als Ursache für diesen anhaltenden Rückgang genannt. Dies wird
auch durch Audits im Geflügelfleischsektor der Mitgliedstaaten belegt. 6. Nachfassende
Maßnahmen der Kommission und Durchsetzung Die kontinuierliche
Überwachung und Koordinierung der Durchsetzungsmaßnahmen behält den Vorrang in
allen von diesem Bericht abgedeckten Bereichen. Es werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um gemeinsam mit den
betroffenen Mitgliedstaaten etwaige Hindernisse für die korrekte Anwendung der
EU‑Rechtsvorschriften zu beseitigen. Bei den jeweils gewählten
Vorgehensweisen wurden die Schwere des Mangels, die jeweiligen Risiken, die von
dem Mitgliedstaat bereits eingeleiteten Maßnahmen sowie der Aspekt
berücksichtigt, ob andere Mitgliedstaaten ebenfalls betroffen sind oder nicht.
Die tieferen Ursachen der Mängel werden untersucht, damit nach Lösungen gesucht
wird, die ihr weiteres Auftreten verhindern. Beispielsweise hat die Kommission einen intensiven Dialog mit mehreren Mitgliedstaaten
aufgenommen, um anhaltende Verstöße und offene Fragen der Durchsetzung unter
anderem durch regelmäßige bilaterale Treffen auf hoher Ebene zu klären. Einer dieser Mitgliedstaaten ist Griechenland. Die griechischen
Behörden haben einen detaillierten Maßnahmenplan mit klaren Meilensteinen
vorgelegt, der gegenwärtig zur Verfolgung der Fortschritte im Hinblick auf die
bessere Einhaltung der Vorschriften verwendet wird. Darüber hinaus hat die Kommission maßgeschneiderte Schulungsmaßnahmen
im Rahmen des Programms „Better Training for Safer Food“ für Anwendungsfälle
erarbeitet (BTSF), in denen die Einhaltung von Vorschriften durch
Schulungsmaßnahmen unterstützt werden könnte. In Bulgarien und Rumänien wurden
gezielte Schulungen durchgeführt, um die Behörden bei der Beseitigung von
Mängeln im Zusammenhang mit der Handhabung und Entsorgung von tierischen
Nebenprodukten zu unterstützen. Vertragsverletzungsverfahren werden eingeleitet, soweit dies
erforderlich und zweckmäßig erscheint. Eine wichtige Quelle für
Informationen im Zusammenhang mit Verstößen oder Problemen bei der Durchsetzung
sind Beschwerden von Privatpersonen oder NRO; die Kommission bemüht sich, diese
bei den betroffenen Mitgliedstaaten vorzubringen und ein positives Ergebnis zu
erreichen. Wenn die Rechtsvorschriften nicht richtig angewendet werden, besteht
die Gefahr, dass die Ziele der europäischen Politik im Bereich der
Lebensmittelsicherheit nicht erreicht werden. An der Anwendung und Durchsetzung
der EU‑Rechtsvorschriften sind sowohl die europäischen Organe als auch
die Mitgliedstaaten, einschließlich lokaler und regionaler Behörden und
Gerichte, beteiligt. Die Mitgliedstaaten sind in erster Linie für die
ordnungsgemäße und fristgerechte Anwendung der EU‑Verträge und
Rechtsvorschriften verantwortlich. Die Kommission leitet
Vertragsverletzungsverfahren als letztes Mittel ein, um die Einhaltung von
Vorschriften zu erzwingen, wenn ihr Nachweise für systematische und anhaltende
Mängel bei der ordnungsgemäßen Anwendung des EU‑Rechts vorliegen. Die Kommission kann Vertragsverletzungsverfahren einleiten, in denen
sie die Mitgliedstaaten dazu auffordert, die fehlende oder falsche Umsetzung
oder nicht ordnungsgemäße Anwendung der Rechtsvorschriften zu korrigieren. Die
Kommission kann den Gerichtshof anrufen und eine Feststellung der Verletzung
des Gemeinschaftsrechts durch den Mitgliedstaat beantragen. Sie kann den
Gerichtshof auch ein zweites Mal anrufen und die Verhängung finanzieller
Sanktionen beantragen, bis die erste richterliche Entscheidung befolgt wird. Das Vertragsverletzungsverfahren spielt eine wesentliche Rolle, wenn es
darum geht zu gewährleisten, dass das EU‑Recht korrekt angewendet wird
und den Bürgern Vorteile bringt. Durch eine Reihe von im Jahr 2012
eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung
der Rechtsvorschriften zum Schutz von Legehennen und klaren Signalen für ein
ähnliches Vorgehen zum Schutz von Schweinen hat die Kommission deutlich
gezeigt, dass sie diese Rolle sehr ernst nimmt. Ein weiteres Instrument ist das von der Kommission ins Leben gerufene
Projekt „EU Pilot“, das dazu dient, schneller und umfassender Antworten auf
Fragen geben zu können, die sich aus der Anwendung des EU‑Rechts ergeben.
Das Instrument dient der Intensivierung der Kommunikation zwischen der
Kommission und den Mitgliedstaaten und trägt zur Lösung von
Durchsetzungsproblemen bei, ohne dass der Weg über ein formales
Vertragsverletzungsverfahren beschritten werden muss. Weitere Angaben über Verstöße finden sich in den Jahresberichten über
die Kontrolle der Anwendung des Unionsrechts auf der entsprechenden Website der
Kommission: http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_annual_report_en.htm 7. Internationaler
Handel Die Kommission ist aktiv an internationalen Normungsgremien beteiligt,
die in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und
Pflanzengesundheit tätig sind. Außerdem unterhält sie weitreichende Kontakte zu
Nicht‑EU‑Ländern, die Zusicherungen im Zusammenhang mit der
Sicherheit und dem Handel von Lebensmitteln anstreben und geben. Dies
beinhaltet wiederum umfassende Gespräche über die Wirksamkeit der gegenwärtigen
Kontrollen, die einen sicheren Handel sicherstellen sollen. Die dabei
gewonnenen Erfahrungen fließen in das Management der bestehenden
Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten ein. 8. Schlussfolgerungen Im
Großen und Ganzen sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass in der gesamten
Lebensmittelkette amtliche Kontrollen durchgeführt und Themen der
Lebensmittelsicherheit, der Pflanzen- und Tiergesundheit und des Tierschutzes
berücksichtigt werden. Es gibt zwar weiterhin Verbesserungsmöglichkeiten, aber
es sind Fortschritte beim effizienten Einsatz von Kontrollinstrumenten und
-ressourcen sowie bei der Planung, Durchführung und Koordinierung der
Kontrollen in allen Sektoren festzustellen. Die
amtlichen Kontrollen und die Rechtsinstrumente zur Optimierung ihrer Wirksamkeit
sind Schlüsselelemente der Lebensmittelkette in der EU. Sie erlauben den
zuständigen Behörden, die Kontrollen risikobasiert durchzuführen und Mängel
auszumachen sowie frühzeitig Maßnahmen zu deren Behebung zu ergreifen. Sie
verschaffen den zuständigen Behörden auch einen nützlichen Überblick über den
Stand der Lebensmittelsicherheit und der Gesundheit. Aus den Berichten
der Mitgliedstaaten geht deutlich hervor, dass die nationalen zuständigen
Behörden ihre Aufgabe mit Sorgfalt wahrnehmen und Kontrollen zunehmend
risikobasiert durchführen; dies wird durch die Berichte über die Audits der
Kommissionsexperten bestätigt. Außerdem werden neue Instrumente für eine
verbesserte Überwachung und Leistung der Kontrollbehörden eingeführt. Mit
den spezifischen Überprüfungen der Kommission vor Ort und den allgemeinen
nachfassenden Audits in allen Sektoren und zu den Ursachen von Verstößen können
zudem noch zu behebende Mängel festgestellt und Korrekturmaßnahmen veranlasst
werden. Die Kommission betreibt ein laufend überprüftes System mit Zielen und
Indikatoren, um den Fortschritt der Mitgliedstaaten bei der Veranlassung von
Korrekturmaßnahmen quantitativ zu bewerten. Diese
die Kontrolltätigkeit und -berichte der Mitgliedstaaten ergänzenden
Auditberichte der Kommission sind ein verlässliches Instrument, um die
Wirksamkeit der Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten zu bewerten. Dieses
System ermöglicht der Kommission im Bedarfsfall, geeignete Maßnahmen zu
ergreifen, um Verbesserungen in den Systemen der amtlichen Kontrollen und
Audits der Mitgliedstaaten zu bewirken. _______________________ ANHANG LISTE
DER VERÖFFENTLICHTEN SEKTORSPEZIFISCHEN KOMMISSIONSBERICHTE ÜBER DIE
DURCHFÜHRUNG DES EU‑RECHTS IN DEN BEREICHEN LEBENSMITTELSICHERHEIT, TIERGESUNDHEIT, TIERSCHUTZ UND PFLANZENGESUNDHEIT Bericht || Rechtsgrundlage || Fundstelle Jahresbericht zur Überwachung und Untersuchung von Wiederkäuern auf transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE) in der EU || Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien || http://ec.europa.eu/food/food/biosafety/tse_bse/monitoring_annual_reports_en.htm Kurzbericht der EU über Entwicklungstendenzen und Quellen von Zoonosen, Zoonoseerregern und lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in der Europäischen Union || Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates (Aufgabe der EFSA, Bericht erstellt in Zusammenarbeit mit dem ECDC) || http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/2090.pdf Jahresbericht des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) || Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit || http://ec.europa.eu/food/food/rapidalert/rasff_publications_en.htm Bericht || Rechtsgrundlage || Fundstelle Jahresbericht zur Überwachung von Pestizidrückständen in der EU || Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (Aufgabe der EFSA) || http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/2430.pdf Jahresbericht der Kommission über die Bestrahlung von Lebensmitteln || Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 1999/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile || http://ec.europa.eu/food/food/biosafety/irradiation/index_de.htm Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Durchführung der nationalen Rückstandsüberwachungspläne in den Mitgliedstaaten || Artikel 8 der Richtlinie 96/23/EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinien 85/358/EWG und 86/469/EWG und der Entscheidungen 89/187/EWG und 91/664/EWG || http://ec.europa.eu/food/food/chemicalsafety/residues/control_en.htm Sitzungsberichte der Experten-Untergruppen (Rinder-Brucellose, Brucellose der Schafe und Ziegen, Rindertuberkulose und Tollwut) der Taskforce zur Überwachung der Seuchentilgung in den Mitgliedstaaten || Die Einsetzung der Taskforce im Jahr 2000 war eine der im Kommissionsweißbuch zur Lebensmittelsicherheit vorgesehenen Maßnahmen. || http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/eradication/taskforce_en.htm Tierschutz: Verbringungsverordnung || Artikel 27 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 || http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/transpor t/inspections_reports_reg_1_2005_en.htm [1] Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen
zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie
der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz – ABl. L 191
vom 30.4.2004. [2] Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der
allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung
der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von
Verfahren zur Lebensmittelsicherheit. [3] Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007
über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von
ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG)
Nr. 2092/91 – ABl. L 189 vom 20.7.2007. [4] Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über
Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel – ABl. L 343
vom 14.12.2012. [5] http://ec.europa.eu/food/fvo/specialreports/index_en.htm [6] http://ec.europa.eu/food/plant/europhyt/interceptions_en.htm [7] Wissenschaftlicher Bericht der EFSA und des ECDC:
Kurzbericht der EU über Entwicklungstendenzen und Quellen von Zoonosen,
Zoonoseerregern und lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in der
Europäischen Union 2010
http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/2597.pdf