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Document 52013DC0681

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung von amtlichen Kontrollen in den Mitgliedstaaten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit

    /* COM/2013/0681 final */

    52013DC0681

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung von amtlichen Kontrollen in den Mitgliedstaaten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit /* COM/2013/0681 final */


    INHALT

    1........... Einführung. 3

    2........... Prüfung der Jahresberichte der Mitgliedstaaten. 3

    3........... Kontrolltätigkeit der Kommission in den Mitgliedstaaten. 8

    4........... Weitere Quellen für Informationen über die Kontrollen in den Mitgliedstaaten. 17

    5........... Ergebnisse der amtlichen Überwachung. 19

    6........... Nachfassende Maßnahmen der Kommission und Durchsetzung. 19

    7........... Internationaler Handel 20

    8........... Schlussfolgerungen. 21

    1.           Einführung

    Nach Artikel 44 Absätze 4 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004[1] erstellt die Kommission einen jährlichen Gesamtbericht über die Kontrollen in den Mitgliedstaaten, den sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegt und der die folgenden Quellen berücksichtigt:

    (a) die von den nationalen Behörden vorgelegten Jahresberichte zu ihren Kontrolltätigkeiten;

    (b) die in den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen der Kommission;

    (c) sonstige sachdienliche Informationen.

    Dies ist der dritte von der Kommission vorgelegte Bericht. Für den vorliegenden Bericht wurden vor allem folgende Quellen genutzt: a) die Jahresberichte der Mitgliedstaaten für 2010, b) die Ergebnisse der eigenen Kontrollen der Kommission und c) sonstige relevante Informationen über Kontrollen, unter anderem:

    ·   Berichte der Mitgliedstaaten an die Kommission über Kontrollen in bestimmten Sektoren;

    ·   Meldungen aus den Schnellwarnsystemen der EU;

    ·   Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission (einschließlich Vertragsverletzungsverfahren) wegen festgestellter Mängel in den Mitgliedstaaten;

    ·   Berichte internationaler Normungsgremien.

    Der Bericht enthält insbesondere im Zusammenhang mit den Ergebnissen der eigenen Kontrollen der Kommission und sonstigen sachdienlichen Informationen einen Überblick über die Kontrolldaten, soweit und sobald diese verfügbar sind, um den Stand der Durchführung amtlicher Kontrollen in der Union so zeitnah wie möglich zu dokumentieren.

    2.           Prüfung der Jahresberichte der Mitgliedstaaten

    Die Grundsätze des Lebensmittel- und Futtermittelrechts der EU sind in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002[2] festgelegt. Nach dieser Verordnung sind für die Sicherheit der Lebensmittel in erster Linie die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen in der Herstellungskette von der Primärproduktion bis zum Verkauf an den Endverbraucher verantwortlich. Die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 enthält Anforderungen an die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen.[3] Die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 befasst sich mit Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.[4]

    Die Mitgliedstaaten müssen durch Überwachung und Kontrollen dafür sorgen, dass die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer das EU‑Recht über die Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln (einschließlich Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit), die ökologische/biologische Produktion und die Qualitätsregelungen befolgen. Zu diesem Zweck sind sie gehalten, ein Kontrollsystem zu betreiben.

    In der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ist geregelt, wie diese Kontrollen organisiert und durchgeführt werden sollten. Im Mittelpunkt stehen allgemeine Regeln für die Durchführung amtlicher Kontrollen zur Verifizierung der Einhaltung der EU‑Vorschriften für Lebensmittel und Futtermittel. Insbesondere müssen die Mitgliedstaaten überprüfen, ob die Unternehmer bestimmte Rechtsvorschriften einhalten und ob die in der EU in Verkehr gebrachten (in der EU produzierten oder aus Drittländern eingeführten) Waren den Anforderungen dieser Rechtsvorschriften genügen.

    Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 enthält auch Regeln für die Kontrollen, mit denen die Kommissionsdienststellen bei den Mitgliedstaaten verifizieren, dass sie ihren Verpflichtungen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelrecht nachkommen. Zur Durchführung der Verordnung müssen die Mitgliedstaaten mehrjährige nationale Kontrollpläne aufstellen und umsetzen und der Kommission einen Jahresbericht über die Durchführung ihrer Kontrollpläne vorlegen.

    Der erste Jahresbericht der Kommission (COM(2010) 441) wies auf die großen Unterschiede in Aufbau und Inhalt der Berichte der Mitgliedstaaten hin, wodurch die Vergleichbarkeit erschwert wurde. Im Vorjahresbericht (COM(2012) 122) wurde festgestellt, dass sich die Vergleichbarkeit der Daten aufgrund des anhaltenden Dialogs der Kommission mit den Mitgliedstaaten und der größeren Erfahrung der Mitgliedstaaten bereits deutlich verbessert hat.

    Im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Jahresberichte wurde gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ein Muster für eine „Kurzdarstellung“ auf Basis der Leitlinien für den Jahresbericht entwickelt (Entscheidung der Kommission 2008/654/EG). Diese Berichtsstruktur wird inzwischen von den meisten Mitgliedstaaten verwendet. Darüber hinaus erhalten die Mitgliedstaaten laufend allgemeine Rückmeldungen. Ergänzend dazu werden individuelle schriftliche Rückmeldungen gegeben.

    Bei der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 wurden auch die Bestimmungen von Artikel 44 für die Berichte der Mitgliedstaaten und die Jahresberichte der Kommission überprüft. Der Legislativvorschlag sieht die Einführung einheitlicher Vorlagen durch die Kommission für Informationen und Daten vor, die von den Mitgliedstaaten zu folgenden Punkten vorzulegen sind: Anpassungen der Kontrollpläne, Ergebnisse der im abgelaufenen Jahr durchgeführten amtlichen Kontrollen, Art und Zahl der festgestellten Fälle von Verstößen und Maßnahmen zur Sicherstellung der wirksamen Durchführung der mehrjährigen nationalen Kontrollpläne, einschließlich Durchsetzungsmaßnahmen und deren Ergebnisse.

    Im Folgenden sind die Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten Analyse der Jahresberichte 2010 aus den Mitgliedstaaten dargestellt, soweit die Berichte eine Zusammenfassung der vorgelegten Informationen ermöglichten.

    Wirksamkeit der Kontrollen insgesamt

    Aus den Jahresberichten geht hervor, dass in den meisten Mitgliedstaaten strategische Indikatoren, betriebliche Indikatoren oder Erfüllungsindikatoren zur Bewertung der Leistung vorhanden sind, obwohl die abgedeckten Sektoren und der Umfang der Erklärung über die Wirksamkeit insgesamt sehr unterschiedlich sind. Statt zu den Ergebnissen der amtlichen Kontrollen werden häufig Daten zu den Kontrollverfahren vorgelegt, wie etwa zur Zahl der geplanten und durchgeführten Besuche.

    In einigen Ländern mit mehr als einer zentralen zuständigen Behörde könnte die Kohärenz der Berichte verbessert werden, wenn ein Abgleich der von den verschiedenen Dienststellen vorgelegten Daten mit den strategischen und betrieblichen Zielen der mehrjährigen Kontrollpläne erfolgen würde.

    Tendenzen bei Kontrollen

    Der Trend zur verstärkten Ausrichtung der Kontrollsysteme nach risikobasierten Schwerpunkten hält an. Einige Mitgliedstaaten berichteten über eine insgesamt verbesserte Wirksamkeit bei Kontrollen, die verstärkt auf Risikobasis durchgeführt werden, und eine Ausweitung risikobasierter Kontrollen auf neue Sektoren. Andere Berichte deuten allerdings darauf hin, dass die Mitgliedstaaten nicht in allen Sektoren ein Risikobewertungsmodell verwenden – was auch durch die Audits der Kommission bestätigt wird – und bieten nur wenige Informationen über Tendenzen bei den Kontrollen, Prioritäten und Ergebnissen.

    Bei den zunehmend auf Risikobasis durchgeführten Kontrollen zeigte sich, dass die Zahl der Verstöße unter Umständen nicht direkt mit den Vorjahresangaben vergleichbar ist. Beispielsweise geht aus der Trendanalyse in Tschechien hervor, dass zwischen 2009 und 2010 in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz der Anteil der festgestellten Verstöße an der Gesamtzahl der Kontrollen gestiegen ist. Dies könnte auf eine höhere Quote von Beanstandungen und somit auf zunehmende Probleme hindeuten. Dieser anfängliche Anstieg liegt aber vielmehr darin begründet, dass die Kontrollen in jüngster Zeit stärker am Risiko ausgerichtet werden und dadurch zur Wirksamkeit der Kontrollen insgesamt beitragen. Im dänischen Bericht wurde ein ähnlicher Zusammenhang bei Tierschutzkontrollen aufgezeigt. Der deutsche Jahresbericht weist darauf hin, dass der Jahresbericht keine Schlussfolgerungen mehr im Hinblick auf die Gesamtsituation des Marktes zulässt, seit die Kontrollen stärker am Risiko ausgerichtet werden und sich somit verstärkt auf Einheiten konzentrieren, in denen bereits Verstöße festgestellt wurden. Die durch den zunehmenden Trend zu risikobasierten Kontrollen frei gewordenen Ressourcen werden zur Überprüfung von Betrieben genutzt, die zur Einhaltung der Vorschriften weniger in der Lage oder bereit sind. Anhaltspunkte dafür, dass sie gezielt für Betriebe eingesetzt werden, die sich nicht groß um die Einhaltung von Vorschriften kümmern, sind beruhigend gegenüber Verdachtsmomenten, dass „risikobasierte Kontrollen“ lediglich ein Vorwand für Ressourceneinsparungen sein könnten.

    Trendanalyse bei Verstößen

    In den einzelnen Sektoren werden Verstöße hauptsächlich in den folgenden Bereichen festgestellt: betriebliche Hygieneanforderungen, Anwendung des HACCP-Systems, strukturelle oder gerätegestützte Hygieneanforderungen, Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffe, Aufzeichnungen und mikrobiologische Verunreinigung.

    Eine Untersuchung der tieferen Ursachen der Verstöße findet allgemein nur in begrenztem Umfang statt. Wie im Vorjahr wurden Verstöße gegen das HACCP-System oder Hygienemängel oftmals auf eine hohe Fluktuation des Personals, unzureichende Schulungen der Lebensmittelunternehmer und geringe oder keinerlei Konsequenzen bei Verstößen zurückgeführt.

    Tendenzen bei der Durchsetzung: Maßnahmen bei Verstößen

    Die Mitgliedstaaten müssen in ihren Jahresberichten angeben, welche Arten von Durchsetzungsmaßnahmen getroffen wurden.

    Die Jahresberichte der meisten Mitgliedstaaten enthielten zwar Informationen über Durchsetzungsmaßnahmen, die aber nicht immer alle Sektoren abdeckten, und die allgemeinen Tendenzen und Schlussfolgerungen wurden oftmals nicht ausreichend analysiert.

    Einige Mitgliedstaaten berichteten über gute Erfahrungen mit verwaltungsrechtlichen Sanktionen, die direkt von den zuständigen Behörden verhängt werden.

    Darüber hinaus stellten einige Mitgliedstaaten fest, dass beim Personal gelegentlich Schulungsbedarf hinsichtlich der Durchsetzungsmaßnahmen besteht. Im Vereinigten Königreich wurde das Augenmerk bei den Schulungen auf Gerichtsverfahren und Ausbildungen zum Gutachter gelegt, was zu einem Anstieg der formalen Durchsetzungsmaßnahmen seit 2008‑2009 geführt hat. In Finnland haben Schulungen und neue Leitlinien für die Durchsetzung ebenfalls zur verstärkten Anwendung von Durchsetzungsmaßnahmen geführt. Die niederländischen Behörden führen die vermehrten Durchsetzungsmaßnahmen darauf zurück, dass Kontrollen häufiger auf Risikobasis durchgeführt und dabei eher Verstöße festgestellt werden.

    Nationale Auditsysteme

    Nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 führen alle Mitgliedstaaten Audits durch. Audits sind ein wichtiges Kontrollinstrument, da sie der Leitungsebene Schlüsselinformationen über die Wirksamkeit ihrer Kontrollsysteme liefern. Eine Übersicht über die Ergebnisse ihrer Audits ist jedoch nicht immer enthalten; dies gilt insbesondere für in dezentralen Regionen durchgeführte Audits oder für Informationen über nachfassende Maßnahmen zu den Auditberichten. Darüber hinaus berichteten einige Mitgliedstaaten, dass die Durchführung von Audits aufgrund knapper Ressourcen in ihren Auditeinheiten nur eingeschränkt möglich war.

    Einige Audits konzentrierten sich auf die von den zuständigen Behörden eingeführten Qualitätsmanagementsysteme. In Österreich führte dieser Prozess zur Harmonisierung der Verfahren und zu laufenden Änderungen der Zuständigkeiten.

    Die Kommission organisiert regelmäßige Treffen, die den Mitgliedstaaten unter anderem ein Forum für den Austausch von bewährten Verfahren zu dem Thema bieten, wie der Verpflichtung zur Durchführung von Audits nachgekommen werden kann.

    Ressourcen

    Verschiedene Berichte weisen auf Veränderungen in diesem Bereich hin, z. B. wesentliche organisatorische Änderungen in Frankreich, in den Niederlanden, in Slowenien und im Vereinigten Königreich und die Rationalisierung von Laborleistungen (in Bulgarien, in Spanien für Lebensmittelsicherheit und in Polen für Pestizide). In Estland und Portugal wurden die den Laboratorien zugewiesenen Ressourcen überprüft. In einigen Mitgliedstaaten verlagert sich der Schwerpunkt beim Einsatz der Personalressourcen von Routinekontrollen zu „Kontrollkampagnen“ auf Risikobasis, da allgemein die Auffassung vertreten wird, dass die Mittel besonders in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation, in der die öffentlichen Ausgaben unter Druck geraten sind, wirksamer eingesetzt werden müssen.

    Maßnahmen zur Verbesserung der Leistung der Kontrollbehörden

    Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Aktualisierung der Rechtsvorschriften, die Erarbeitung und/oder Verbesserung von Leitlinien und Verfahren, Schulungen und Workshops (insbesondere in Verbindung mit der Einführung neuer Verfahren) und Anpassungen des mehrjährigen nationalen Kontrollplans.

    In verschiedenen Mitgliedstaaten wurden außerdem die Informationssysteme und Geschäftsprozesse für Kontrollen im Hinblick auf eine bessere Überwachung durch die zentralen zuständigen Behörden weiter verbessert. Die Bewertung und kritische Analyse von Kontrolldaten wurde in einigen Mitgliedstaaten verbessert, während andere Mitgliedstaaten eine Stärkung der Kapazitäten der zentralen zuständigen Behörden planen, um die Wirksamkeit der Kontrollen überprüfen zu können. In einer Reihe von Mitgliedstaaten werden derzeit spezifische Leistungsindikatoren erarbeitet.

    Darüber hinaus gibt es Beispiele für eine verbesserte Abstimmung zwischen den Kontrollbehörden und für einen verbesserten Koordinierungsrahmen in Mitgliedstaaten mit verlagerten Zuständigkeiten. Einige Mitgliedstaaten haben die Maßnahmen beschrieben, die im Lebensmittelsektor angesichts der zunehmenden Verkäufe über das Internet ergriffen wurden. In einer Reihe von Mitgliedstaaten hat die Einführung von Leistungsbewertungsregelungen für Lebensmittelunternehmer zur Festlegung von Schwerpunkten bei den Kontrollen beigetragen.

    Maßnahmen zur Verbesserung der Leistung von Lebensmittelunternehmern

    Unter dieser Rubrik werden in den Berichten der Mitgliedstaaten hauptsächlich Leitlinien, Schulungen, Informationskampagnen, Veranstaltungen und Broschüren genannt. Weitere Maßnahmen sind die Einrichtung eines Tierschutzzentrums in Dänemark, Mechanismen zur Schaffung von Anreizen für die Einhaltung von Vorschriften durch die Betriebe und die Einholung von Rückmeldungen der Unternehmer, um die Durchführung von Kontrollen zu vereinfachen.

    Schlussfolgerungen

    Die Jahresberichte der Mitgliedstaaten zeigen, dass die Mitgliedstaaten aktiv nach Möglichkeiten suchen, um die Wirksamkeit der gegenwärtigen Systeme zu verbessern. In allen Mitgliedstaaten werden Kontrollen zunehmend nach risikobasierten Schwerpunkten ausgerichtet. Die Mitgliedstaaten führen außerdem Instrumente für eine verbesserte Überwachung durch die zentralen zuständigen Behörden und zur Steigerung der Leistung der Kontrollbehörden ein.

    In einigen Bereichen besteht weiterhin Verbesserungsbedarf. Was die Konsistenz und Vergleichbarkeit der Kontrolldaten in den Mitgliedstaaten anbetrifft, könnten verbesserte Verknüpfungen zwischen den Datendarstellungen deutlicher aufzeigen, inwieweit Kontrollen zur Feststellung von Verstößen und im Gegenzug zur wirksamen Durchsetzung von Maßnahmen beitragen. Außerdem könnte der Prozess der kontinuierlichen Verbesserung gestärkt werden, wenn Eigenbewertungen in den Berichten mehr Gewicht erhielten, z. B. die Ergebnisse der nationalen Auditfeststellungen und die Auswirkungen der Prüfung der Jahresberichte auf die zukünftige Planung.

    3.           Kontrolltätigkeit der Kommission in den Mitgliedstaaten

    Nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 verifiziert die Kommission durch Überprüfungen in den Mitgliedstaaten, dass in Übereinstimmung mit den jeweiligen mehrjährigen nationalen Kontrollplänen und mit dem EU‑Recht amtliche Kontrollen stattfinden.

    Um dieser Verpflichtung nachzukommen, führt die Kommission jedes Jahr ein Auditprogramm durch, um die Einhaltung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Rechtsvorschriften für Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit zu überprüfen und sich zu vergewissern, dass die amtlichen Kontrollen in diesen Bereichen den EU‑Vorschriften entsprechen. Das Programm wird jeweils zu Beginn des Jahres auf der Website der Kommission veröffentlicht.

    Über die Ergebnisse der Audits wird jeweils ein Bericht für die betroffene nationale Behörde erstellt, zusammen mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Behebung der festgestellten Mängel. Durch die Veröffentlichung der Auditberichte und der Maßnahmenpläne der Mitgliedstaaten sowie der regelmäßig aktualisierten Länderprofile informiert die Kommission außerdem Betroffene und Bürger darüber, wie die Kontrollbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten ihrer Pflicht nachkommen, die korrekte Durchführung des EU‑Rechts zu gewährleisten.

    In den letzten Jahren hat die Kommission jährlich etwa 250 Audits durchgeführt, die die gesamte Lebensmittelkette sowie Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit betrafen und sich zu rund 70 % auf die Lebensmittelsicherheit bezogen. Etwa 60 % aller Audits werden in den Mitgliedstaaten durchgeführt; der Rest entfällt auf Drittländer. In Kroatien wurden angesichts des bevorstehenden EU‑Beitritts zum 1. Juli 2013 beitrittsvorbereitende Audits durchgeführt.

    Darüber hinaus wurden in jüngster Zeit Überblickberichte[5] für verschiedene Sektoren erstellt. Diese Berichte bieten einen umfassenden Überblick über die von den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen, die auf den Ergebnissen der einzelnen Audits beruhen. In diesen Berichten werden die wichtigsten Mängel benannt, die vermutlich für alle Mitgliedstaaten relevant sein dürften, einschließlich Mängeln, die keinen einzelnen Audits unterzogen wurden. Diese Berichte liefern den Kommissionsdienststellen und den Mitgliedstaaten wertvolle Informationen über die Bereiche, in denen eine Überprüfung der Rechtsvorschriften notwendig ist.

    Die Berichte über die Audits der Kommission mit den Stellungnahmen der zuständigen Behörden zu den Empfehlungen der Kommission aus den Berichten und den Länderprofilen finden sich hier: http://ec.europa.eu/food/fvo/index_en.cfm

    In den folgenden Abschnitten werden Themen von besonderem Interesse aufgeführt, die in den Mitgliedstaten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit von dem Programm erfasst wurden. Außerdem werden die wichtigsten Feststellungen und Schlussfolgerungen aus den verschiedenen Auditreihen kurz zusammengefasst.

    Lebensmittelsicherheit

    Amtliche Kontrollen der Milch- und Fleischproduktion

    Im Zeitraum zwischen 2008 und 2011 führte die Kommission eine Reihe von Audits hinsichtlich der Hygienekontrollen bei der Produktion von rotem Fleisch und Milch in allen Mitgliedstaaten durch. Dabei fand sich bestätigt, dass die Mitgliedstaaten Kontrollsysteme eingeführt haben, die weitgehend den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 entsprechen, und verlässliche Kontrollen in Bezug auf rotes Fleisch und Milch und daraus gewonnenen Erzeugnissen durchführen. Eine bereits zuvor festgestellte Tendenz fand sich jedoch im Zusammenhang mit der Durchsetzung bestätigt: Bestehende Mängel werden von den Kontrollbehörden zwar überwiegend richtig erkannt, jedoch werden nachhaltige Durchsetzungsmaßnahmen nicht immer zeitnah eingeleitet, sodass Verstöße fortbestehen können.

    Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch und Rindfleischprodukten

    Eine Reihe von Audits zur Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch und Rindfleischprodukten wurde Ende 2011 abgeschlossen, und der Überblickbericht liegt vor. Die neueste Überprüfung ergab, dass sich die Kontrollen der Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch und Rindfleischprodukten und der Kennzeichnungspflicht in den besuchten Mitgliedstaaten deutlich verbessert haben. Bei der Rückverfolgbarkeit von lebenden Tieren gab es einige Mängel im Zusammenhang mit der Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften und der Durchführung amtlicher Kontrollen an den Orten, an denen die Tiere gesammelt werden, z. B. auf Gewerbeflächen, auf Viehmärkten und an den Sammelstellen der Händler. Gelegentlich wurden Mängel bei der Verwaltung der Datenbanken für die Registrierung der Tiere festgestellt.

    Fleisch von Jagdwild und Zuchtwild

    In vier Mitgliedstaaten wurden Sondierungsbesuche durchgeführt, um Informationen über die Durchführung amtlicher Kontrollen bei der Gewinnung von Fleisch von Jagdwild und Zuchtwild einzuholen. Der Überblickbericht liegt vor und enthält nähere Einzelheiten zu den Ergebnissen dieser Sondierungsbesuche.

    Im Rahmen dieser Besuchsreihe wurden verschiedene interessante Themen aufgeworfen, und entsprechende Rechtsvorschriften werden derzeit zu folgenden Themen erörtert: unvollständige Untersuchungen auf Trichinella spiralis bei empfänglichen Wildarten, die in kleineren Mengen direkt zum Verbraucher gelangen, eine großzügige Auslegung des Begriffs der „kleineren Mengen“, die von den amtlichen Hygienekontrollen ausgeschlossen werden können, der regelmäßige Zugang zu Wildsammelstellen, die bisher nicht immer registriert waren und daher keinen amtlichen Kontrollen unterzogen wurden, die unklare Abgrenzung zwischen Zuchtwild und Jagdwild mit der Gefahr irreführender Angaben für die Verbraucher zum tatsächlichen Ursprung von Wildfleisch und der Handel innerhalb der Union mit nicht enthäuteten Wildtieren entgegen den EU‑Rechtsvorschriften.

    Amtliche Kontrollen bei Fischereiprodukten und lebenden Muscheln

    Audits zur Bewertung der Einhaltung der EU‑Vorschriften für Fisch und lebende Muscheln fanden in neun Mitgliedstaaten statt.

    Es wurde festgestellt, dass in allen besuchten Ländern umfassende amtliche Kontrollsysteme für Fischereiprodukte vorhanden waren. In einigen Ländern fielen beträchtliche Unterschiede in der Durchführung der amtlichen Kontrollen zwischen den einzelnen Regionen auf. Im Großen und Ganzen waren die Laboratorien für amtliche Untersuchungen gut ausgestattet und in der Lage, die erforderlichen Untersuchungen durchzuführen. Die meisten Laboratorien waren akkreditiert.

    Insgesamt waren die Systeme gut durchdacht und verwaltet, jedoch wurden einige bedeutende Schwachstellen in folgenden Kontrollbereichen festgestellt:

    · bei den Kontrollen der Produktionsorte der ersten Stufe wie Fischereifahrzeuge und Fischzuchtbetriebe;

    · bei lebenden Muscheln im Zusammenhang mit der Klassifikation von Produktionsgebieten, bei der Häufigkeit der Untersuchungen zur Überwachung auf Biotoxine und bei der Untersuchung der Endprodukte.

    Die im Jahr 2012 durchgeführten Audits lieferten ähnliche Ergebnisse. Ein Überblickbericht ist ebenfalls in Vorbereitung.

    Amtliche Kontrollen bei Geflügel

    Die Audits der Systeme der Mitgliedstaaten zur Kontrolle von Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnissen wurden im Jahr 2012 fortgesetzt. Wie bereits im Vorjahr wurden die Vorschriften insgesamt gut eingehalten, und es wurden deutliche Verbesserungen gegenüber der Situation vor der Einführung des „Hygienepakets“ verzeichnet. Die gesamte Produktionskette für Geflügel war erfasst, doch in einigen Fällen fanden zu wenige Kontrollen in den Haltungsbetrieben statt, und bei einigen neueren Audits wurden unzureichende Schlachtkörperuntersuchungen festgestellt. Verbesserungsbedarf besteht weiterhin in Bezug auf die Anwendung spezifischer Hygienevorschriften, wie etwa die Probenahmehäufigkeit bei Tierkörpern und die Durchführung von HACCP-Plänen in Betrieben, sowie in Bezug auf die Pflicht, nationale Rechtsvorschriften über flexible Vorkehrungen für Schlachtbetriebe mit geringem Durchsatz bei der Kommission zu melden.

    Wie bei den Kontrollen in milch- und fleischerzeugenden Betrieben wurde auch hier festgestellt, dass bestehende Mängel von den Kontrollbehörden zwar im Großen und Ganzen richtig erkannt werden, entsprechende Durchsetzungsmaßnahmen jedoch nicht immer zeitnah eingeleitet wurden.

    Salmonellenbekämpfungsprogramme

    Die Audits der nationalen Salmonellenbekämpfungsprogramme im Geflügelsektor wurden im Jahr 2011 fortgeführt. In allen besuchten Mitgliedstaaten waren entsprechende Programme eingeführt worden, doch in einigen Fällen hatte sich die Durchführung in bestimmten Kategorien verzögert. Dennoch korreliert die Einführung dieser Programme mit einer weiter rückläufigen Zahl der Salmonellenerkrankungen im Geflügelsektor. In den meisten Mitgliedstaaten stimmten die Pläne für die Überwachung auf Salmonellen und die amtliche Probenahme in den verschiedenen Geflügelkategorien nicht vollständig mit den EU‑Vorschriften überein; vor allem wegen Mängeln bei der Probenahme, den Folgemaßnahmen nach positiven Testergebnissen und in den Laboratorien. Im jüngsten Audit aus dem Jahr 2012 wurden auch Mängel bei der Überwachung durch die zentralen zuständigen Behörden im Rahmen der Umsetzung des Programms in den regionalen Behörden festgestellt. Ein Überblickbericht hierzu ist in Vorbereitung.

    Einfuhrkontrollen bei Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs

    Ein Überblickbericht liegt für eine Reihe von 12 Audits vor, die im Zeitraum zwischen 2010 und 2011 zur Bewertung der amtlichen Kontrollsysteme für Einfuhrkontrollen von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs durchgeführt wurden.

    Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 im Hinblick auf verstärkte amtliche Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs haben die Mitgliedstaaten zufriedenstellende Schritte für ihre Durchführung unternommen. Die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten arbeiten zusammen und kommunizieren klar untereinander, und es steht genügend Personal für Kontrollen zur Verfügung. Die Verfahrensanweisungen sind gut dokumentiert, jedoch werden sie nicht immer systematisch aktualisiert.

    Bei der Weiterbeförderung von Sendungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 und Beförderung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1152/2009 (die bestimmte Kontrollen am endgültigen Bestimmungsort der Sendung nach der Weiterbeförderung vom Eingangsort in der EU ermöglicht) war die uneingeschränkte Rückverfolgbarkeit nicht immer gewährleistet, besonders wenn mehrere Mitgliedstaaten beteiligt waren, und der Verpflichtung zur Voranmeldung wurde oftmals nicht nachgekommen. In der Hälfte der Mitgliedstaaten wurden bei der Zollabfertigung die in den EU‑Verordnungen festgelegten Verfahren nicht immer korrekt angewandt. Derartige Mängel könnten dazu führen, dass die Sendungen ohne die abschließenden Kontrollen freigegeben werden. Insgesamt haben sich die Systeme für Laboranalysen zwar verbessert, doch oftmals wurden Mängel bei der Umsetzung konkreter Analysevorgaben der EU‑Rechtsvorschriften festgestellt.

    Pestizidrückstände

    Im Jahr 2011 wurde eine Auditreihe zur Überwachung auf Pestizidrückstände abgeschlossen. Für die Auditreihe liegt ein Überblickbericht vor. Das Ergebnis dieser Auditreihe war insgesamt positiv. Seit der letzten Auditreihe wurden beträchtliche Fortschritte bei der Planung, Durchführung und Berichterstattung über amtliche Kontrollen auf Pestizidrückstände erzielt. Die Zahl der gezogenen Proben ist gestiegen. Die Probenahmeverfahren standen im Einklang mit den einschlägigen EU‑Rechtsvorschriften, und in den meisten Mitgliedstaaten waren ausreichende Durchsetzungsmaßnahmen vorhanden, sodass ein hohes Maß an Verbraucherschutz gewährleistet war. Wirksame Verfahren für Einfuhrkontrollen auf Pestizidrückstände waren vorhanden. Den Mitgliedstaaten wurden Empfehlungen für eine effizientere und wirksamere Organisation der Kontrollen unterbreitet. Die Kontrollen sollten sich stärker auf festgestellte Risiken konzentrieren und die bisherige Bilanz der Lebensmittelunternehmer bei der Einhaltung von Vorschriften sowie die von ihnen durchgeführten Eigenkontrollen berücksichtigen. Die Zahl der benannten Laboratorien sollte verringert werden, damit Untersuchungen ausschließlich in Laboratorien mit geeigneten Analyseeinrichtungen durchgeführt werden. Im Jahr 2012 wurde in neun Mitgliedstaaten eine neue Auditreihe gestartet, bei der Kontrollen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Mittelpunkt stehen.

    Genetisch veränderte Organismen (GVO)

    Im Jahr 2011 wurde eine neue Reihe von Audits zur amtliche Kontrollen hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) begonnen. Neben genetisch veränderten Lebensmitteln und -Futtermitteln umfasste sie erstmals eine Bewertung der Kontrollen in Bezug auf die absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt für Versuchs- und Anbauzwecke. Vier Mitgliedstaaten wurden auditiert. Ein Genehmigungsverfahren in Bezug auf GVO für Versuchszwecke war vorhanden, und die amtlichen Kontrollen wurden entsprechend den EU‑Anforderungen durchgeführt. Bei Kontrollen des Anbaus von genetisch verändertem Mais (Sorte MON 810) gab es gewisse Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Bei genetisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln wurden keine wesentlichen Änderungen seit der letzten Auditreihe festgestellt. Die Null-Toleranz-Regelung für das Vorhandensein von GVO in nicht genetisch verändertem Saatgut wurde in zwei Mitgliedstaaten nicht beachtet. Die GVO-Laboratorien führten die Arbeiten in den meisten Fällen angemessen aus.

    Tiergesundheit

    Elektronische Kennzeichnungssysteme für kleine Wiederkäuer

    Die Kommission schloss eine Reihe von Sondierungsbesuchen in vier Mitgliedstaaten mit großen Schaf- und Ziegenpopulationen ab. Die Ziele dieser Besuchsreihe waren die Bewertung der Fortschritte bei der Anwendung der elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen, die Bewertung der Wirksamkeit elektronischer Kennzeichnungssysteme bei der Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Schafen und Ziegen beim Ortswechsel, die Ermittlung der Faktoren, die bei den Betroffenen zu Unzufriedenheit führen, und die Ermittlung von Faktoren zur Förderung der Akzeptanz elektronischer Kennzeichnungssysteme. Ein Überblickbericht wurde erstellt und liegt vor.

    Im Überblickbericht wird festgestellt, dass zwischen den Mitgliedstaaten beträchtliche Unterschiede hinsichtlich der Anwendung bestehen, insbesondere hinsichtlich der Anwendung der elektronischen Kennzeichnung für die Seuchenbekämpfung und für Managementzwecke, was zu einem gewissen Teil darauf beruht, dass die elektronische Kennzeichnung in einigen Mitgliedstaaten früher als in anderen eingeführt wurde. Bei der dauerhaften Kennzeichnung haben sich elektronische Ohrmarken unter Feldbedingungen besser bewährt als herkömmliche Ohrmarken, jedoch erfordern sie besondere Kompetenzen und technische Unterstützung, die in einigen der betroffenen Mitgliedstaaten auch bereitgestellt wurde. In diesen Mitgliedstaaten trug die finanzielle Unterstützung für landwirtschaftliche Erzeuger zur Deckung der zusätzlichen Kosten für die elektronische Kennzeichnung ebenfalls zur Förderung der Akzeptanz bei.

    Tollwut

    Die EU ist an der Finanzierung eines groß angelegten Programms zur Tilgung der Tollwut in den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten beteiligt. In diesen Ländern hat die Kommission verschiedene Audits der Programme durchgeführt. In diesen Audits wurde bestätigt, dass mit den Impfkampagnen bei Tieren in der freien Natur beträchtliche Fortschritte erzielt wurden und die Zahl der gemeldeten Fälle bei Menschen und Haustieren bereits deutlich zurückgegangen ist. In einigen Mitgliedstaaten wies die Durchführung der Impfprogramme jedoch Mängel auf, insbesondere in Bezug auf den fristgerechten Abschluss der Impfkampagnen, die Verteilung und die zeitlichen Abstände bei der Verwendung von Impfstoffen in Ködern.

    Klassische Schweinepest (KSP)

    Im Hoheitsgebiet der EU wird die klassische Schweinepest in Kürze vollständig getilgt sein. Erreicht wurde dies durch verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen und verbesserte Impfkampagnen bei Schwarzwild im Rahmen der von der EU finanzierten Tilgungsprogramme. In den Audits der Kommission wurde die wirksame Anwendung der Maßnahmen in Rumänien und Bulgarien bestätigt, in denen die klassische Schweinepest bei Hausschweinen in den letzten Jahren noch sporadisch auftrat. Diese Programme werden fortgeführt und konzentrieren sich zunehmend auf den Nachweis der Seuchenfreiheit anstatt auf die Seuchentilgung.

    Die ständige Gefahr der Wiedereinschleppung der Krankheit aus den Nachbarländern, besonders infolge der Ortswechsel von Schwarzwild, erfordert weiterhin ein hohes Maß an Wachsamkeit und eine verstärkte Zusammenarbeit mit diesen Ländern.

    Amtliche Kontrollen der Laboratorien für Maul- und Klauenseuche

    Eine Auditreihe in EU‑Laboratorien, die mit MKS-Lebendviren umgehen, wurde abgeschlossen. Insgesamt wurden die in den meisten Laboratorien angewandten Standards zum Schutz vor biologischen Gefahren für zufriedenstellend befunden; allerdings wurden in nahezu allen Laboratorien kleinere Mängel festgestellt, in einigen Laboratorien sogar größere Mängel. Es wurden Sofortmaßnahmen eingeleitet, um mögliche Risiken für die Tiergesundheit infolge des Entweichens von MKS-Lebendviren einzudämmen.

    Diese Auditreihe bestätigte, dass MKS-Laboratorien nur in Mitgliedstaaten zugelassen werden sollten, die die Einhaltung spezifischer EU‑Vorschriften dauerhaft garantieren und insbesondere auch die notwendigen Ressourcen für diesen Zweck bereitstellen können. Die Kommission und die Mitgliedstaaten beraten derzeit, wie Kontrollen bei MKS-Laboratorien künftig organisiert werden sollten.

    Tierschutz

    Neben den Audits, die speziell den Tierschutzkontrollen gelten, werden in den Audits der Kommission hinsichtlich der Hygienekontrollen bei rotem Fleisch und Geflügel neuerdings auch routinemäßig Tierschutzkontrollen der Mitgliedstaaten bei der Schlachtung evaluiert. Dies ist ein wichtiges zusätzliches Mittel bei der Förderung einer besseren Einhaltung von Tierschutzkontrollen. In diesen Audits wurden insbesondere die Anlagen in Schlachtbetrieben, z. B. Wartestallungen und Betäubungsanlagen, und der Transport von Tieren zur Schlachtung untersucht und gegebenenfalls Empfehlungen für Verbesserungen unterbreitet. In einem Audit wurde festgestellt, dass eine große Zahl von Schlachtbetrieben des betroffenen Mitgliedstaats Schlachtungen ohne Betäubung im Rahmen einer entsprechenden Ausnahmeregelung für Schlachtungen nach religiösen Gebräuchen durchführte, jedoch nur ein Teil der Fleischproduktion unter diesem Siegel verkaufte.

    Im Rahmen spezieller Audits hinsichtlich Tierschutzkontrollen untersuchte die Kommission den Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben und beim Transport. Diese Audits der Kommissionsdienststellen waren Teil der Überwachung der Mitgliedstaaten, um die Einhaltung des zum 1. Januar 2012 wirksam gewordenen Verbots nicht ausgestalteter Käfige für Legehennen zu überprüfen, und führten am 27. Januar 2012 zur Eröffnung entsprechender Vertragsverletzungsverfahren gegen 13 Mitgliedstaaten. Ebenso gaben die Audits der Kommission Aufschluss über den aktuellen Stand der Vorbereitungen in den Mitgliedstaaten für die vorgeschriebene Gruppenhaltung von trächtigen Sauen und Jungsauen bis zum 1. Januar 2013. Ein Audit wurde eigens durchgeführt, um Nachweise für ein Vertragsverletzungsverfahren zu erhalten, das gegen einen Mitgliedstaat im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren bei der Schlachtung eröffnet wurde.

    Der Schutz von Masthühnern wurde ebenfalls in die jüngsten Audits aufgenommen. Auch Tierarten, die nicht den EU‑Vorschriften unterliegen, für die jedoch nach EU‑Recht die Empfehlungen des Europarats uneingeschränkt gelten, werden neuerdings in den Audits zum Tierschutz berücksichtigt.

    Bei den Tiertransporten geht es inzwischen vorrangig darum, den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, aus bewährten Verfahren zu lernen. Bei früheren Audits hatte sich gezeigt, dass verschiedene Mitgliedstaaten die Zulassungsverfahren für Fahrzeuge nicht angemessen berücksichtigt hatten, und bei den im Jahr 2012 durchgeführten Audits standen daher die Zulassungsverfahren und die Ermittlung von Bereichen mit bewährten Verfahren im Vordergrund. Diese wurden mit den anderen Mitgliedstaaten im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Treffen der nationalen Kontaktstellen bei der Kommission ausgetauscht. Im französischen Hafen Sète fand ein weiteres Treffen unter Beteiligung aller für die Zulassung von Seeschiffen verantwortlichen Mitgliedstaaten statt, da verschiedene zuständige Behörden auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Vorschriften für den Seetransport von Tieren hingewiesen hatten.

    Die Audits der Kommission befassten sich auch mit der zunehmenden Ausfuhr von Tieren in die Türkei. Die EU‑Ausreisestelle in Bulgarien wurde einem Audit unterzogen, und es wurden Empfehlungen zur Beschleunigung der Verfahren gegeben, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Im Rahmen dieses Audits besuchte das Team auch die türkische Seite der Grenze, um sich ein Bild von den Kontrollen in der Türkei zu machen.

    Pflanzengesundheit

    Bei den Audits hinsichtlich der Pflanzengesundheit in den Mitgliedstaaten, bei denen Einfuhrkontrollmaßnahmen und die Umsetzung von EU‑Sofortmaßnahmen beim Auftreten von Schadorganismen bewertet werden, wurden zwischen den auditierten Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Organisation von Einfuhrkontrollen und deren Wirksamkeit bei der Erkennung von Schadorganismen in den zur Einfuhr vorgestellten Sendungen festgestellt. Der Erfolg von Tilgungsmaßnahmen war bei den einzelnen Schadorganismen sehr unterschiedlich, da einige Organismen leichter zu bekämpfen sind als andere. Die Audits machten auch deutlich, wie wichtig entschlossene Tilgungsmaßnahmen unmittelbar nach der Entdeckung eines Schadorganismus sind, da er nach der Einnistung nur noch sehr schwer oder nicht mehr getilgt werden kann.

    Trotz der in Portugal seit 1999 regelmäßig durchgeführten Audits im Zusammenhang mit der Tilgung des Kieferfadenwurms ist die Situation weiterhin nicht zufriedenstellend, insbesondere, was die Prüfung und Entfernung der befallenen Bäume aus der Pufferzone anbetrifft.

    Futtermittel

    Im Bereich der Futtermittelsicherheit zeigt sich, dass die Unternehmer in der gesamten Futtermittelkette die Vorschriften in unterschiedlichem Maße einhalten. Während die Situation in der Primärproduktion zufriedenstellend ist, besteht eindeutig Verbesserungsbedarf in Bereichen, die nicht zur Primärproduktion gehören: Ausarbeitung und Durchführung HACCP-gestützter Verfahren, Maßnahmen zur Minimierung einer Kreuzkontamination aus früheren Produktionschargen und Überwachung auf unerwünschte Stoffe. Amtliche Futtermittelkontrollen betreffen in der Regel die Hauptakteure in der Futtermittelkette, jedoch werden bestimmte Arten von Betrieben weiterhin nicht von diesen Kontrollen erfasst (dies gilt insbesondere für Futtermittelbetriebe, die nur einen Teil ihrer Produktion an die Futtermittelkette liefern). Außerdem wurde die Durchführung von Kontrollen und Probenahmen mitunter durch eine mangelnde Ausrichtung beeinträchtigt.

    Bei der Futtermittelvermarktung wurde in den Audits eine zufriedenstellende Einhaltung der einschlägigen Vorschriften festgestellt.

    Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (TSE) und tierische Nebenprodukte (TNP)

    Die Audits in diesen Bereichen werden heute in der Regel kombiniert, da von BSE von einigen Ausnahmen abgesehen keine größeren Risiken mehr ausgehen. Die Audits ergaben, dass die Handhabung von tierischen Nebenprodukten (TNP) und Folgeprodukten entsprechend ihrer Kategorie überwiegend im Einklang mit den EU‑Vorschriften stand. In einigen wenigen Mitgliedstaaten werden die bei Schlachtungen in Hinterhofhaltungen anfallenden TNP (einschließlich spezifiziertes Risikomaterial) immer noch vor Ort entsorgt, was in Verbindung mit Mängeln bei der Beseitigung von Falltieren aus diesen Hinterhofhaltungen auch die Wirksamkeit der BSE-Überwachung in diesen Mitgliedstaaten beeinträchtigt. In Tierkörperbeseitigungsanlagen (TBA) wurde eine insgesamt zufriedenstellende Einhaltung der Vorschriften verzeichnet, auch wenn in einigen Fällen Mängel bei der Einhaltung der Zeit-, Temperatur- oder Druckverarbeitungsvorgaben festgestellt wurden.

    Einfuhrkontrollen bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs und bei Tieren

    Die Audits in diesem Bereich leisten weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung sicherer Einfuhren. Die Einfuhrkontrollen haben sich unter anderem dank der verstärkten Zusammenarbeit mit den Zollbehörden sowie umfassenden Schulungsmaßnahmen verbessert. In einigen Mitgliedstaaten stellte die Kommission Schwachstellen bei der Kommunikation zwischen den zentralen und dezentralen Behörden fest, die mitunter die Wirksamkeit der Kontrollen insgesamt beeinträchtigten. In einer Reihe von Mitgliedstaaten hat sich die Voranmeldung für die Durchfuhr von Sendungen zwar verbessert, jedoch wird diese Vorgabe von den zuständigen Behörden in einigen größeren Häfen immer noch unzureichend umgesetzt.

    Seit dem letztjährigen Bericht wurden bei der Einführung des gemeinsamen computergestützten Systems für Einfuhren (TRACES) gute Fortschritte erzielt. Eine Reihe von Mitgliedstaaten, in denen TRACES bisher nicht genutzt wurde, hat das System inzwischen eingeführt. Neue Versionen von TRACES erfordern laufende Anpassungen an den Grenzkontrollstellen.

    Rückstände von Tierarzneimitteln und Kontaminanten

    Die Mitgliedstaaten standen bei der Durchführung ihrer nationalen Rückstandsüberwachungspläne vor ganz ähnlichen Herausforderungen wie im Vorjahr: Dazu zählten die in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Zahl der im Umfang der Laborakkreditierung enthaltenen Methoden zum Nachweis von Rückständen und die unterschiedliche Auslegung der Rechtsvorschriften über die Informationen zur Lebensmittelkette zum Zeitpunkt der Schlachtung.

    In Bezug auf die laufende Runde von Dioxin-Audits, bei denen bewertet wird, inwieweit die Mitgliedstaaten gewährleisten können, dass der in der Ostsee gefangene und zum menschlichen Verzehr bzw. zur Verfütterung an Tiere vermarktete Fisch die EU‑Grenzwerte für Dioxine einhält, deuten die bisher vorliegenden Nachweise auf einen uneinheitlichen Ansatz der Mitgliedstaaten bei der Minimierung der Verbraucherbelastung mit nicht konformen Erzeugnissen hin.

    Weiterverfolgung der Empfehlungen der Kommission

    Die Befolgung aller Empfehlungen aus den Berichten der Kommission wird mit unterschiedlichen Maßnahmen nachfassend geprüft.

    Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten müssen einen „Maßnahmenplan“ vorlegen, in dem sie erläutern, inwieweit sie die Empfehlungen der Kommission befolgt haben oder befolgen werden. Die Kommission bewertet diesen Maßnahmenplan und verfolgt systematisch die Durchführung aller Maßnahmen, unter anderem durch: a) allgemeine nachfassende Auditbesuche, b) nachfassende Audits vor Ort oder Aufforderung zur Vorlage schriftlicher Berichte bei bestimmten Themen, und c) bilaterale Treffen auf hoher Ebene bei übergreifenden oder anhaltenden Problemen.

    In allgemeinen nachfassenden Audits werden ausstehende Punkte weiterverfolgt und wird überprüft, welche Fortschritte bei der Umsetzung von Empfehlungen erzielt wurden, die im Rahmen früherer sektorspezifischer Audits des Lebensmittel- und Veterinäramts in den Mitgliedstaaten abgegeben wurden. Die Länderprofile mit den Ergebnissen dieser Audits sind auf der folgenden Website verfügbar: http://ec.europa.eu/food/fvo/country_profiles_en.cfm.

    Im Rahmen der Überwachung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlungen des Amtes ergaben die allgemeinen nachfassenden Audits für den Zeitraum 2005‑2010, dass die Mitgliedstaaten für 97 % der Empfehlungen Maßnahmen eingeleitet oder zufriedenstellende Zusagen abgegeben hatten, den Empfehlungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums nachzukommen. Die Empfehlungen, für die bisher keine zufriedenstellenden Zusagen abgegeben wurden (3 %), werden durch verschiedene Mechanismen wie in Abschnitt 2.5 beschrieben aktiv weiterverfolgt. Diese Empfehlungen machen zwar nur einen geringen Anteil aus, bereiten jedoch definitionsgemäß die größten Schwierigkeiten und deuten in der Regel auf tiefere Probleme hin, die unter anderem im Zusammenhang mit der Auslegung der Rechtsvorschriften stehen können.

    4.           Weitere Quellen für Informationen über die Kontrollen in den Mitgliedstaaten

    Sektorspezifische Berichterstattung

    Nach den Bestimmungen des EU‑Rechts über verschiedene Aspekte in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit müssen die Mitgliedstaaten regelmäßig über bestimmte Anforderungen Bericht erstatten. Auf der Grundlage dieser nationalen Berichte erstellt die Kommission eine Reihe sektorspezifischer Berichte, die den Stand der Durchführung bestimmter Aspekte des EU‑Lebensmittelrechts wiedergeben und in einigen Fällen auch Daten über amtliche Kontrollen und deren Ergebnisse in den betreffenden Bereichen enthalten.

    Besonders relevant sind die folgenden Berichte: Überwachung und Untersuchung von Wiederkäuern auf transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE), Entwicklungstendenzen und Quellen von Zoonosen, Zoonoseerregern und lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in der Europäischen Union (Bericht der Europäischen Lebensmittelbehörde), anzeigepflichtige Seuchen bei Rindern und Schweinen (im Zusammenhang mit dem Handel innerhalb der EU), Jahresbericht zur Überwachung auf Pestizidrückstände in der EU und Berichte über die Sitzungen der Taskforce Tierseuchenbekämpfung. Die Informationen in diesen Berichten leisten einen wertvollen Beitrag zum Entscheidungsprozess, in welchen Bereichen die Mittel für die Audittätigkeit vorrangig eingesetzt werden sollten.

    Im Anhang dieses Berichts findet sich ein Verzeichnis der wichtigsten, im vergangenen Jahr veröffentlichten Kommissionsberichte mit ihrer Internet-Adresse.

    Schnellwarnsysteme und andere Berichtsinstrumente

    Die verschiedenen Schnellwarnsysteme für Lebens- und Futtermittel (RASFF), Tierseuchen (ADNS) und Pflanzenkrankheiten (EUROPPHYT) sind von großer Bedeutung für das Management von Sofortmaßnahmen bei Notfällen und neuen Risiken und eine Quelle für Informationen über das Muster von Seuchen und Krankheiten. Die Daten dieser Systeme können auch ein wichtiger Indikator für Mängel bei der Einhaltung festgelegter Sicherheitsstandards sein und werden daher bei der Bewertung von Kontrollen genau geprüft. Ausführliche Ergebnisse dieser Warnsysteme in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Tierseuchen werden jedes Jahr in den Berichten über RASFF und ADNS zusammengefasst und auf der Website der Kommission veröffentlicht:

    http://ec.europa.eu/food/food/rapidalert/index_en.htm http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/adns/index_en.htm

    Für das System für die Meldung von Sendungen, die wegen eines Verstoßes gegen Pflanzenschutzbestimmungen beanstandet werden (EUROPHYT), hat die Kommission eine Website eingerichtet, auf der monatlich Berichte über beanstandete Sendungen veröffentlicht werden.[6] Für 2013 ist die Veröffentlichung eines EUROPHYT-Jahresberichts geplant.

    Das System TRACES für den Informationsaustausch zwischen Kommission und Mitgliedstaaten über Kontrollen bei Tieren und tierischen Erzeugnissen (innergemeinschaftliche/heimische Produktion und Einfuhren aus Drittländern) ist eine weitere bedeutende Quelle für Daten, nicht nur über das Volumen der betreffenden Warenströme, sondern auch über die durchgeführten amtlichen Veterinärkontrollen:

    http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/traces/index_en.htm

    5.           Ergebnisse der amtlichen Überwachung

    Die Hauptauslöser für durch Lebensmittel übertragene Krankheiten in der EU sind Salmonella und Campylobacter. Die EFSA und das ECDC[7] haben die Zoonoseberichte der Mitgliedstaaten ausgewertet und bestätigt gefunden, dass Salmonellose beim Menschen in der Europäischen Union rückläufig ist. Für 2010 wurden insgesamt 99 020 bestätigte Fälle beim Menschen gemeldet (Daten 2012 veröffentlicht), d. h. 8,8 % weniger gegenüber 2009, womit sich die seit sechs Jahren rückläufige Tendenz weiter fortsetzt. Im Bericht der EFSA wird die Durchführung von Salmonellenbekämpfungsprogrammen in den Mitgliedstaaten als Ursache für diesen anhaltenden Rückgang genannt. Dies wird auch durch Audits im Geflügelfleischsektor der Mitgliedstaaten belegt.

    6.           Nachfassende Maßnahmen der Kommission und Durchsetzung

    Die kontinuierliche Überwachung und Koordinierung der Durchsetzungsmaßnahmen behält den Vorrang in allen von diesem Bericht abgedeckten Bereichen.

    Es werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um gemeinsam mit den betroffenen Mitgliedstaaten etwaige Hindernisse für die korrekte Anwendung der EU‑Rechtsvorschriften zu beseitigen. Bei den jeweils gewählten Vorgehensweisen wurden die Schwere des Mangels, die jeweiligen Risiken, die von dem Mitgliedstaat bereits eingeleiteten Maßnahmen sowie der Aspekt berücksichtigt, ob andere Mitgliedstaaten ebenfalls betroffen sind oder nicht. Die tieferen Ursachen der Mängel werden untersucht, damit nach Lösungen gesucht wird, die ihr weiteres Auftreten verhindern.

    Beispielsweise hat die Kommission einen intensiven Dialog mit mehreren Mitgliedstaaten aufgenommen, um anhaltende Verstöße und offene Fragen der Durchsetzung unter anderem durch regelmäßige bilaterale Treffen auf hoher Ebene zu klären.

    Einer dieser Mitgliedstaaten ist Griechenland. Die griechischen Behörden haben einen detaillierten Maßnahmenplan mit klaren Meilensteinen vorgelegt, der gegenwärtig zur Verfolgung der Fortschritte im Hinblick auf die bessere Einhaltung der Vorschriften verwendet wird.

    Darüber hinaus hat die Kommission maßgeschneiderte Schulungsmaßnahmen im Rahmen des Programms „Better Training for Safer Food“ für Anwendungsfälle erarbeitet (BTSF), in denen die Einhaltung von Vorschriften durch Schulungsmaßnahmen unterstützt werden könnte. In Bulgarien und Rumänien wurden gezielte Schulungen durchgeführt, um die Behörden bei der Beseitigung von Mängeln im Zusammenhang mit der Handhabung und Entsorgung von tierischen Nebenprodukten zu unterstützen.

    Vertragsverletzungsverfahren werden eingeleitet, soweit dies erforderlich und zweckmäßig erscheint.

    Eine wichtige Quelle für Informationen im Zusammenhang mit Verstößen oder Problemen bei der Durchsetzung sind Beschwerden von Privatpersonen oder NRO; die Kommission bemüht sich, diese bei den betroffenen Mitgliedstaaten vorzubringen und ein positives Ergebnis zu erreichen. Wenn die Rechtsvorschriften nicht richtig angewendet werden, besteht die Gefahr, dass die Ziele der europäischen Politik im Bereich der Lebensmittelsicherheit nicht erreicht werden. An der Anwendung und Durchsetzung der EU‑Rechtsvorschriften sind sowohl die europäischen Organe als auch die Mitgliedstaaten, einschließlich lokaler und regionaler Behörden und Gerichte, beteiligt. Die Mitgliedstaaten sind in erster Linie für die ordnungsgemäße und fristgerechte Anwendung der EU‑Verträge und Rechtsvorschriften verantwortlich. Die Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren als letztes Mittel ein, um die Einhaltung von Vorschriften zu erzwingen, wenn ihr Nachweise für systematische und anhaltende Mängel bei der ordnungsgemäßen Anwendung des EU‑Rechts vorliegen.

    Die Kommission kann Vertragsverletzungsverfahren einleiten, in denen sie die Mitgliedstaaten dazu auffordert, die fehlende oder falsche Umsetzung oder nicht ordnungsgemäße Anwendung der Rechtsvorschriften zu korrigieren. Die Kommission kann den Gerichtshof anrufen und eine Feststellung der Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch den Mitgliedstaat beantragen. Sie kann den Gerichtshof auch ein zweites Mal anrufen und die Verhängung finanzieller Sanktionen beantragen, bis die erste richterliche Entscheidung befolgt wird.

    Das Vertragsverletzungsverfahren spielt eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht zu gewährleisten, dass das EU‑Recht korrekt angewendet wird und den Bürgern Vorteile bringt. Durch eine Reihe von im Jahr 2012 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz von Legehennen und klaren Signalen für ein ähnliches Vorgehen zum Schutz von Schweinen hat die Kommission deutlich gezeigt, dass sie diese Rolle sehr ernst nimmt.

    Ein weiteres Instrument ist das von der Kommission ins Leben gerufene Projekt „EU Pilot“, das dazu dient, schneller und umfassender Antworten auf Fragen geben zu können, die sich aus der Anwendung des EU‑Rechts ergeben. Das Instrument dient der Intensivierung der Kommunikation zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten und trägt zur Lösung von Durchsetzungsproblemen bei, ohne dass der Weg über ein formales Vertragsverletzungsverfahren beschritten werden muss.

    Weitere Angaben über Verstöße finden sich in den Jahresberichten über die Kontrolle der Anwendung des Unionsrechts auf der entsprechenden Website der Kommission: http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_annual_report_en.htm

    7.           Internationaler Handel

    Die Kommission ist aktiv an internationalen Normungsgremien beteiligt, die in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Pflanzengesundheit tätig sind. Außerdem unterhält sie weitreichende Kontakte zu Nicht‑EU‑Ländern, die Zusicherungen im Zusammenhang mit der Sicherheit und dem Handel von Lebensmitteln anstreben und geben. Dies beinhaltet wiederum umfassende Gespräche über die Wirksamkeit der gegenwärtigen Kontrollen, die einen sicheren Handel sicherstellen sollen. Die dabei gewonnenen Erfahrungen fließen in das Management der bestehenden Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten ein.

    8.           Schlussfolgerungen

    Im Großen und Ganzen sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass in der gesamten Lebensmittelkette amtliche Kontrollen durchgeführt und Themen der Lebensmittelsicherheit, der Pflanzen- und Tiergesundheit und des Tierschutzes berücksichtigt werden. Es gibt zwar weiterhin Verbesserungsmöglichkeiten, aber es sind Fortschritte beim effizienten Einsatz von Kontrollinstrumenten und -ressourcen sowie bei der Planung, Durchführung und Koordinierung der Kontrollen in allen Sektoren festzustellen.

    Die amtlichen Kontrollen und die Rechtsinstrumente zur Optimierung ihrer Wirksamkeit sind Schlüsselelemente der Lebensmittelkette in der EU. Sie erlauben den zuständigen Behörden, die Kontrollen risikobasiert durchzuführen und Mängel auszumachen sowie frühzeitig Maßnahmen zu deren Behebung zu ergreifen. Sie verschaffen den zuständigen Behörden auch einen nützlichen Überblick über den Stand der Lebensmittelsicherheit und der Gesundheit.

    Aus den Berichten der Mitgliedstaaten geht deutlich hervor, dass die nationalen zuständigen Behörden ihre Aufgabe mit Sorgfalt wahrnehmen und Kontrollen zunehmend risikobasiert durchführen; dies wird durch die Berichte über die Audits der Kommissionsexperten bestätigt. Außerdem werden neue Instrumente für eine verbesserte Überwachung und Leistung der Kontrollbehörden eingeführt.

    Mit den spezifischen Überprüfungen der Kommission vor Ort und den allgemeinen nachfassenden Audits in allen Sektoren und zu den Ursachen von Verstößen können zudem noch zu behebende Mängel festgestellt und Korrekturmaßnahmen veranlasst werden. Die Kommission betreibt ein laufend überprüftes System mit Zielen und Indikatoren, um den Fortschritt der Mitgliedstaaten bei der Veranlassung von Korrekturmaßnahmen quantitativ zu bewerten.

    Diese die Kontrolltätigkeit und -berichte der Mitgliedstaaten ergänzenden Auditberichte der Kommission sind ein verlässliches Instrument, um die Wirksamkeit der Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten zu bewerten.

    Dieses System ermöglicht der Kommission im Bedarfsfall, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Verbesserungen in den Systemen der amtlichen Kontrollen und Audits der Mitgliedstaaten zu bewirken.

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    ANHANG

    LISTE DER VERÖFFENTLICHTEN SEKTORSPEZIFISCHEN KOMMISSIONSBERICHTE ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES EU‑RECHTS IN DEN BEREICHEN LEBENSMITTELSICHERHEIT, TIERGESUNDHEIT, TIERSCHUTZ UND PFLANZENGESUNDHEIT

    Bericht || Rechtsgrundlage || Fundstelle

    Jahresbericht zur Überwachung und Untersuchung von Wiederkäuern auf transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE) in der EU || Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien || http://ec.europa.eu/food/food/biosafety/tse_bse/monitoring_annual_reports_en.htm

    Kurzbericht der EU über Entwicklungstendenzen und Quellen von Zoonosen, Zoonoseerregern und lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in der Europäischen Union || Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates (Aufgabe der EFSA, Bericht erstellt in Zusammenarbeit mit dem ECDC) || http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/2090.pdf

    Jahresbericht des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) || Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit || http://ec.europa.eu/food/food/rapidalert/rasff_publications_en.htm

    Bericht || Rechtsgrundlage || Fundstelle

    Jahresbericht zur Überwachung von Pestizidrückständen in der EU || Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (Aufgabe der EFSA) || http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/2430.pdf

    Jahresbericht der Kommission über die Bestrahlung von Lebensmitteln || Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 1999/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile || http://ec.europa.eu/food/food/biosafety/irradiation/index_de.htm

    Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Durchführung der nationalen Rückstandsüberwachungspläne in den Mitgliedstaaten || Artikel 8 der Richtlinie 96/23/EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinien 85/358/EWG und 86/469/EWG und der Entscheidungen 89/187/EWG und 91/664/EWG || http://ec.europa.eu/food/food/chemicalsafety/residues/control_en.htm

    Sitzungsberichte der Experten-Untergruppen (Rinder-Brucellose, Brucellose der Schafe und Ziegen, Rindertuberkulose und Tollwut) der Taskforce zur Überwachung der Seuchentilgung in den Mitgliedstaaten || Die Einsetzung der Taskforce im Jahr 2000 war eine der im Kommissionsweißbuch zur Lebensmittelsicherheit vorgesehenen Maßnahmen. || http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/eradication/taskforce_en.htm

    Tierschutz: Verbringungsverordnung || Artikel 27 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 || http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/transpor t/inspections_reports_reg_1_2005_en.htm

    [1]               Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz – ABl. L 191 vom 30.4.2004.

    [2]               Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit.

    [3]               Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 – ABl. L 189 vom 20.7.2007.

    [4]               Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel – ABl. L 343 vom 14.12.2012.

    [5]               http://ec.europa.eu/food/fvo/specialreports/index_en.htm

    [6]               http://ec.europa.eu/food/plant/europhyt/interceptions_en.htm

    [7]               Wissenschaftlicher Bericht der EFSA und des ECDC: Kurzbericht der EU über Entwicklungstendenzen und Quellen von Zoonosen, Zoonoseerregern und lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in der Europäischen Union 2010              http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/2597.pdf

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