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Document 52013DC0557

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 7 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2013 ALLGEMEINER EINNAHMENPLAN AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III – Kommission

/* COM/2013/0557 final */

52013DC0557

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 7 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2013 ALLGEMEINER EINNAHMENPLAN AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III – Kommission /* COM/2013/0557 final */


ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 7 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2013

ALLGEMEINER EINNAHMENPLAN AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III – Kommission

Gestützt auf

– den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,

– die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union[1], insbesondere auf Artikel 41,

– den am 12. Dezember 2012 festgestellten Gesamthaushaltsplan[2] der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013,

– den am 4. Juli 2013 angenommenen Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2013,

– den am 27. März 2013 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2013[3],

– den am 15. April 2013 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2013[4],

– den am 29. April 2013 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2013[5],

– den am 2. Mai 2013 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2013[6],

– den am Mittwoch, 10. Juli 2013 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2013[7],

legt die Europäische Kommission der Haushaltsbehörde den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7 zum Haushaltsplan 2013 vor.

ÄNDERUNGEN BEI DEN EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Die Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen sind über den EUR-Lex-Server abrufbar (http://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm). Eine englische Fassung dieser Änderungen ist zu Informationszwecken als haushaltstechnischer Anhang beigefügt.

1.           Einführung

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltplans (EBH) Nr. 7 für das Haushaltsjahr 2013 betrifft die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen in Teilrubrik 1b des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) um 150,0 Millionen EUR. Dadurch sollen bestimmte Themen, die aus den Verhandlungen über den MFR (2014-2020) resultieren und Frankreich, Italien und Spanien betreffen, angegangen werden. Der Europäische Rat vom 27. und 28. Juni 2013 kam zu dem Schluss, dass diesbezüglich haushaltstechnische Maßnahmen getroffen werden müssen.

Angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftskrise und der Notwendigkeit, besondere Anstrengungen zu unternehmen, um die Herausforderungen in Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit (v. a. Jugendarbeitslosigkeit), Armut und der sozialen Ausgrenzung in diesen Mitgliedstaaten zu bewältigen, ist die Kommission der Ansicht, dass eine Erhöhung der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) am geeignetsten ist, um diese Mitgliedstaaten zu unterstützen. Da die bestehenden Zuweisungen bereits vollständig im EU-Haushalt gebunden wurden, schlägt die Kommission vor, die ESF-Mittel für diese drei Mitgliedstaaten für das Jahr 2013 zu erhöhen. Die Aufstockung um 150 Millionen EUR an Mitteln für Verpflichtungen wird durch den Spielraum bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1b (16,0 Millionen EUR) und die Inanspruchnahme des für diese spezifische Maßnahme vorgesehenen Flexibilitätsinstruments (134,0 Millionen EUR) abgedeckt.

2.           Bewältigung der Herausforderungen in Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit (v. a. Jugendarbeitslosigkeit), Armut und sozialer Ausgrenzung in den betroffenen Mitgliedstaaten

Die vorgeschlagenen Beträge werden bestehenden ESF-Programmen hinzugefügt. Um eine effiziente Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für das Jahr 2013 sicherzustellen und die Durchführung der Programme zu erleichtern, hat die Kommission die Absorptionsfähigkeit der betroffenen Mitgliedstaaten in Zusammenhang mit den beiden Zielen des Fonds berücksichtigt: „Konvergenzziel“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“.

3.           Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen aus der Teilrubrik 1b  des MFR

Insgesamt wird für die Teilrubrik 1b eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 150 Millionen EUR beantragt, die sich wie folgt verteilt:

Haushalts-linie || Teilrubrik 1b || Mittel für Ver-pflichtungen (EUR)

04 02 17 || Europäischer Sozialfonds (ESF) — Konvergenz || 16 683 215

04 02 19 || Europäischer Sozialfonds (ESF) — Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung || 133 316 785

Insgesamt || 150 000 000

Die Verteilung auf diese beiden Haushaltslinien kann nach Bedarf angepasst werden.

Alle Zahlungsanträge für Programme werden in Übereinstimmung mit den Zahlungsbestimmungen im Rahmen des Strukturfonds den jeweils ältesten offenen Mittelbindungen zugeordnet. Daher sind 2013 keine zusätzlichen Zahlungen für diese zusätzlichen Mittelbindungen notwendig.

4.           Übersicht nach Rubriken des Finanzrahmens

Finanzrahmen Rubrik/Teilrubrik || Überarbeiteter Finanzrahmen 2013 || Haushaltsplan 2013 (einschl. BH Nr. 1 und EBH Nrn. 2 bis 6/2013) || EBH Nr. 7/2013 || Haushaltsplan 2013 (einschl. BH Nr. 1 und EBH Nrn. 2 bis 7/2013)

MfV || MfZ || MfV || MfZ || MfV || MfZ || MfV || MfZ

1. NACHHALTIGES WACHSTUM || || || || || || || ||

1a. Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung || 15 670 000 000 || || 16 168 150 291 || 12 886 628 095 || || || 16 168 150 291 || 12 886 628 095

Spielraum || || || 1 849 709 || || || || 1 849 709 ||

1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung || 54 974 000 000 || || 54 958 049 037 || 56 349 544 736 || 150 000 000 || || 55 108 049 037 || 56 349 544 736

Spielraum[8] || || || 15 950 963 || || || || 0 ||

Insgesamt || 70 644 000 000 || || 71 126 199 328 || 69 236 172 831 || 150 000 000 || || 71 276 199 328 || 69 236 172 831

Spielraum[9] || || || 17 800 672 || || || || 1 849 709 ||

2. BEWAHRUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG DER NATÜRLICHEN RESSOURCEN || || || || || || || ||

davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen || 48 574 000 000 || || 43 956 548 610 || 43 934 188 711 || || || 43 956 548 610 || 43 934 188 711

Insgesamt || 61 289 000 000 || || 60 159 241 416 || 58 095 492 961 || || || 60 159 241 416 || 58 095 492 961

Spielraum || || || 1 129 758 584 || || || || 1 129 758 584 ||

3. UNIONSBÜRGERSCHAFT, FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT || || || || || || || ||

3 a. Freiheit, Sicherheit und Recht || 1 661 000 000 || || 1 440 827 200 || 1 046 033 652 || || || 1 440 827 200 || 1 046 033 652

Spielraum || || || 220 172 800 || || || || 220 172 800 ||

3b. Unionsbürgerschaft || 746 000 000 || || 753 287 942 || 669 173 557 || || || 753 287 942 || 669 173 557

Spielraum || || || 7 320 000 || || || || 7 320 000 ||

Insgesamt || 2 407 000 000 || || 2 194 115 142 || 1 715 207 209 || || || 2 194 115 142 || 1 715 207 209

Spielraum[10] || || || 227 492 800 || || || || 227 492 800 ||

4. DIE EU ALS GLOBALER AKTEUR || 9 595 000 000 || || 9 583 118 711 || 6 898 914 260 || || || 9 583 118 711 || 6 898 914 260

Spielraum[11] || || || 275 996 289 || || || || 275 996 289 ||

5. VERWALTUNG || 8 492 000 000 || || 8 430 374 740 || 8 430 049 740 || || || 8 430 374 740 || 8 430 049 740

Spielraum[12] || || || 147 625 260 || || || || 147 625 260 ||

6. AUSGLEICHSZAHLUNGEN || 75 000 000 || || 75 000 000 || 75 000 000 || || || 75 000 000 || 75 000 000

Spielraum || || || || || || || ||

INSGESAMT || 152 502 000 000 || 144 285 000 000 || 151 568 049 337 || 144 450 837 001 || 150 000 000 || || 151 718 049 337 || 144 450 837 001

Spielraum [13],[14],[15] || || || 1 798 673 605 || 14 770 941 || || || 1 782 722 642 || 14 770 941

[1]               ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

[2]               ABl. L 66 vom 8.3.2013, S. 1.

[3]               COM(2013) 183.

[4]               COM(2013) 224.

[5]               COM(2013) 254.

[6]               COM(2013) 258.

[7]               COM(2013) 518.

[8]               Der über die Obergrenze hinausgehende Betrag von 134,0 Mio. EUR wird durch Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments 2013 finanziert.

[9]               Bei der Berechnung des bei der Teilrubrik 1a verbleibenden Spielraums wurde der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) (500 Mio. EUR) nicht berücksichtigt.

[10]             Der Betrag aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) wird – wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 (ABl. C 139 vom 14.6.2006) vorgesehen – in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken in den Haushaltsplan eingesetzt.

[11]             Bei der Berechnung des im Haushaltsjahr 2013 bei der Rubrik 4 verbleibenden Spielraums wurden die Mittel für die Soforthilfereserve (264,1 Mio. EUR) nicht berücksichtigt.

[12]             Bei der Berechnung des Spielraums für die Rubrik 5 wurde ein Betrag von 86 Mio. EUR an Beiträgen des Personals zur Versorgungsordnung berücksichtigt (gemäß Fußnote (1) zur Tabelle des Finanzrahmens 2007-2013).

[13]             Bei der Gesamtobergrenze für die Mittel für Verpflichtungen sind die Mittel für den EGF (500 Mio. EUR), die Mittel für die Soforthilfereserve (264,1 Mio. EUR) sowie die Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung (86 Mio. EUR) nicht berücksichtigt.

[14]             Bei der Gesamtobergrenze für die Mittel für Zahlungen sind die Mittel für die Soforthilfereserve (80 Mio. EUR) sowie die Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung (86 Mio. EUR) nicht berücksichtigt.

[15]             Der über die Obergrenze hinausgehende Betrag von 134,0 Mio. EUR wird durch Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments 2013 finanziert.

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