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Document 52013DC0403
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS ON THE EU SUPPORT FOR DEMOCRATIC GOVERNANCE, WITH A FOCUS ON THE GOVERNANCE INITIATIVE
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN ÜBER DIE UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR DEMOKRATISCHE STAATSFÜHRUNG UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER GOVERNANCE-INITIATIVE
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN ÜBER DIE UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR DEMOKRATISCHE STAATSFÜHRUNG UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER GOVERNANCE-INITIATIVE
/* COM/2013/0403 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN ÜBER DIE UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR DEMOKRATISCHE STAATSFÜHRUNG UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER GOVERNANCE-INITIATIVE /* COM/2013/0403 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN
AUSSCHUSS DER REGIONEN ÜBER DIE UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR
DEMOKRATISCHE STAATSFÜHRUNG UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER GOVERNANCE-INITIATIVE 1. Einleitung In den Schlussfolgerungen des Rates vom
18. Mai 2009 „Unterstützung der demokratischen Staatsführung – Für
einen verbesserten EU-Rahmen“ wurde die Europäische Kommission
aufgefordert, „einen umfassenden Bericht über die Umsetzung der
Schlussfolgerungen des Rates vom Oktober 2006 vorzulegen und sich dabei
auf die von der Kommission verwaltete Unterstützung der EU für die
demokratische Staatsführung in allen Regionen, einschließlich der
Governance-Initiative und der Governance-Fazilität, zu konzentrieren“. Im vorliegenden
Bericht werden einige grundlegende, für die Staatsführung (Governance)
relevante Politikdokumente aufgeführt und eine Bestandsaufnahme von der
Governance-Initiative für die Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifischen
Ozeans (AKP) und der Governance-Fazilität für Länder, die unter die Europäische
Nachbarschaftspolitik fallen, erstellt. Anschließend wird über die Durchführung
der geografischen und thematischen Instrumente Bilanz gezogen, mit denen die EU
demokratische Staatsführung unterstützt. In dem Bericht wird nicht auf
die Unterstützung für Länder eingegangen, die für einen EU-Beitritt in Frage
kommen; dort wird der Schwerpunkt im Rahmen der politischen Beitrittskriterien
noch stärker auf verantwortungsvolle Staatsführung gelegt. 2. Jüngste politische
Entwicklungen In der
EU-Entwicklungspolitik hat ein strategischer Wandel stattgefunden, wodurch in
Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Rolle der
Zivilgesellschaft und weitere Elemente der verantwortungsvollen Staatsführung
strengere Anforderungen gestellt werden. Als Reaktion auf
den Wandel in den Ländern der EU-Nachbarschaft wurden von der Europäischen
Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik zwei Gemeinsame Mitteilungen[1]
vorgelegt. Der darin erwähnte neue Ansatz stützt sich auf gegenseitige
Rechenschaftspflicht und eine gemeinsame Verpflichtung zur Achtung universeller
Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Im Wesentlichen
stellt der Grundsatz „mehr für mehr“ auf eine leistungsorientierte
Differenzierung ab und stellt eine grundlegende Änderung der Beziehungen der EU
mit jenen Ländern dar, die messbare Reformen ergreifen. In der Mitteilung
der Kommission „Für eine Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für
den Wandel“[2]
wird anerkannt, dass es sich bei der verantwortungsvollen Staatsführung um
einen der beiden Schwerpunktbereiche[3]
der EU-Entwicklungspolitik –neben Menschenrechten, Demokratie und
Gleichstellung der Geschlechter – handelt. Die Unterstützung der EU für
verantwortungsvolle Staatsführung sollte daher künftig in allen Partnerschaften
eine zentrale Rolle spielen. Des Weiteren wird betont, dass Anreize für
ergebnisorientierte Reformen in Bezug auf die Staatsführung gegeben und
Maßnahmen unterstützt werden müssen, mit denen die Akteure und Prozesse auf
lokaler, sektoraler und nationaler Ebene gestärkt werden. Die allgemeine
EU-Budgethilfe ist ebenfalls an die Lage in Bezug auf die Staatsführung und an
einen politischen Dialog mit den Partnerländern geknüpft[4]. In der Mitteilung „Der
künftige Ansatz für die EU-Budgethilfe an Drittstaaten“ betont die Kommission,
dass sie sicherstellen wird, dass „die EU-Budgethilfe mit den übergeordneten
Prinzipien und Zielen der Außenhilfe und der Entwicklungspolitik der
Europäischen Union (Artikel 21 EUV und Artikel 208 AEUV) im
Einklang steht“[5].
Außerdem wird sich die Budgethilfe als ein Instrument der
EU-Entwicklungszusammenarbeit auf Leistungsbewertungen und gegenseitige
Rechenschaftspflicht stützen. Darüber hinaus wird in der kürzlich
veröffentlichten Gemeinsamen Mitteilung über die „EU-Unterstützung für einen
nachhaltigen Wandel in Übergangsgesellschaften“[6]
eine Reihe von konkreten Maßnahmen genannt, mit denen die EU aufstrebende Demokratien
unterstützt, damit sie dauerhafte Reformen verwirklichen können. In der Mitteilung wird auf die Erfahrungen der EU
mit der Unterstützung demokratischer Übergangsprozesse zurückgegriffen und auf
die Bedeutung bedarfsspezifischer Maßnahmen für das betreffende Partnerland
verwiesen. Es werden ebenfalls bessere Möglichkeiten des Wissens- und
Erfahrungsaustauschs mit der EU und ihren Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Und schließlich soll mit einer aktuellen
Mitteilung „Die Wurzeln der Demokratie und der nachhaltigen Entwicklung:
Europas Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich der
Außenbeziehungen“[7]
die Partnerschaft mit zivilgesellschaftlichen Organisationen anhand der
Ergebnisse des weltweiten „strukturierten Dialogs über die Einbeziehung zivilgesellschaftlicher
Organisationen und lokaler Gebietskörperschaften in die
Entwicklungszusammenarbeit der EU (2010-2011)“[8]
in neue Bahnen gelenkt werden. In dieser Mitteilung wird ein
verbessertes und stärker strategisch geprägtes Konzept für die Zusammenarbeit
der EU mit lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen auf der ganzen Welt
vorgeschlagen, bei dem den länderspezifischen Gegebenheiten gebührende
Aufmerksamkeit gewidmet werden soll. Diese
strategische Einbindung der zivilgesellschaftlichen Organisationen wird als
Querschnittsaufgabe in alle Instrumente und Programme einbezogen, wobei die
Rolle der zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Bereichen demokratische
Staatsführung und Rechenschaftspflicht noch verstärkt werden soll. 3. Die Governance-Initiative
für AKP-Länder 3.1. Hintergrund und Umsetzung 2006 schlug die
Europäische Kommission die Governance-Initiative für AKP-Länder[9] vor. Wichtigste
Komponente der Governance-Initiative war ein Anreiz-Mechanismus, mit dem den
AKP-Partnerländern je nach ihrem Engagement für demokratische Staatsführung
zusätzliche Mittel bereitgestellt wurden. Für diese „Anreiz-Tranche“ für
demokratische Staatsführung wurden im 10. Europäischen Entwicklungsfonds
(EEF) insgesamt 2,7 Mrd. EUR bereitgestellt, die im Programmierungszyklus
des EEF für die betreffenden Länder und in deren Nationalen Richtprogrammen
(NRP) enthalten waren. Die Initiative gründete auf den folgenden
Grundsätzen: ·
Eigenverantwortung statt Konditionalität, ·
Dialog statt Sanktionen, ·
Feststellung der am besten geeigneten Reformen und
unterstützenden Maßnahmen anstelle einer Auflistung von guten und schlechten
Partnern, ·
Beteiligung lokaler Interessengruppen, ·
Anpassung der Unterstützung für demokratische
Staatsführung an die Situation des jeweiligen Landes, insbesondere bei fragilen
Staaten. Die andere
Komponente der Governance-Initiative bestand in der kontinuierlichen
politischen und finanziellen Unterstützung des Afrikanischen
Peer-Review-Mechanismus (APRM), einem Instrument zur gegenseitigen Evaluierung,
das von den Staaten der Afrikanischen Union zur Förderung hoher Standards in
Bezug auf die demokratische Staatsführung geschaffen wurde. In der Mitteilung
über „Die Governance im Rahmen des Europäischen Konsenses über die
Entwicklungspolitik”[10]
aus dem Jahre 2006 wurden Initiativen auf kontinentaler und regionaler
Ebene als Zeichen dafür betrachtet, dass demokratische Staatsführung ernst
genommen wird und es nunmehr an der Zeit ist, den afrikanischen Kontinent dabei
zu unterstützen, seine eigenen Initiativen voranzutreiben. Die
Governance-Initiative verlief in mehreren Etappen. Zunächst wurde –
gegebenenfalls in Abstimmung mit den Partnerländern – ein Governance-Profil
erstellt. Anhand quantitativer und qualitativer Fragen ermöglichte dieses
Profil einen Überblick über die demokratische Staatsführung in neun Bereichen.
Die Regierungen der Partnerländer wurden dann aufgefordert, einen Aktionsplan
für demokratische Staatsführung zu erstellen, in dem die laufenden und
geplanten Maßnahmen für die im Governance-Profil festgelegten Prioritäten
detailliert aufgeführt werden. Der Aktionsplan für demokratische Staatsführung
wurde anschließend von der Kommission anhand der drei Kriterien – Relevanz,
Ehrgeiz und Glaubwürdigkeit – bewertet und stellte die Grundlage für die
Bereitstellung weiterer Mittel im NRP des betreffenden Landes dar. Zuletzt
wurde der Aktionsplan für demokratische Staatsführung dem Länderstrategiepapier
als Anhang beigefügt und 70 AKP-Ländern in den Jahren 2007-2009 ein
Gesamtbetrag von rund 2,3 Mrd. EUR zugewiesen. Die Unterstützung
des Afrikanischen Peer-Review-Mechanismus (APRM), die zweite Komponente der
Governance-Initiative, bestand in einem Beitrag in Höhe von
2 Mio. EUR zu dem vom UNDP verwalteten APRM-Treuhandfonds. Hierfür
wurde im Dezember 2008 zwischen der Kommission und dem UNDP eine
Beitragsvereinbarung unterzeichnet. Es gab einige Erfolge zu verzeichnen,
insbesondere die zunehmende Anzahl von teilnehmenden Ländern, die Überarbeitung
des Fragebogens und die bessere Kapazität der afrikanischen Länder, die
Umsetzung des APRM voranzubringen. Die Absorptionskapazität des Treuhandfonds
ist allerdings weiterhin schwach. Die Beitragsvereinbarung wurde zweimal
verlängert und lief im Dezember 2012 aus. 3.2. Weiterverfolgung der
Governance-Initiative 3.2.1. Überprüfung der
Governance-Initiative von 2009 Die erste Überprüfung wurde 2009 in Form eines
Arbeitspapiers (Supporting democratic governance through the
Governance-Initiative – A review and way forward[11]) bekannt gegeben. Darin wurde
festgestellt, dass die Governance-Initiative den meisten AKP-Ländern als Basis
für ihre Reformen in Bezug auf demokratische Staatsführung diente. Der
Initiative wurde bescheinigt, kohärent mit der allgemeinen EU-Unterstützung für
demokratische Staatsführung zu sein, von den Partnerländern selbst initiierte
Reformen zu fördern und den politischen Dialog zu erleichtern. Es wurde
außerdem festgehalten[12],
dass die Governance-Initiative dazu beigetragen hat, dass die demokratische
Staatsführung (in den Länderstrategiepapieren für den 10. EEF) immer
häufiger zum Schwerpunktbereich erklärt wurde und dass das EU-Personal bei der
Programmierung (sowohl vor Ort als auch in den zentralen Dienststellen) die
Methoden zur Analyse der demokratischen Staatsführung besser anwenden konnte. Der größte 2009
festgestellte Mangel der Governance-Initiative liegt darin, dass in vielen
Fällen der enge Zeitrahmen keine ordnungsgemäße und vollständige Umsetzung
zuließ, nicht für die größtmögliche Eigenverantwortung der AKP-Länder sorgte
und keine Konsultation mit den nationalen Parlamenten und der Zivilgesellschaft
zuließ. Zudem wurde in nicht ausreichendem Maße für die Entwicklung einer
Methode zur Überwachung der Fortschritte gesorgt. Darüber hinaus blieben die
finanziellen Anreize „moderat“ und die Mittelzuweisung wurde von vielen
Akteuren wegen „mangelnder Transparenz“ und aufgrund der Tatsache, dass sie „zu
einem rein politischen Verfahren führt“, kritisiert. Die Analyse ergab, dass –
entgegen allen Erwartungen – die Instrumente der Governance-Initiative nicht zu
einer besseren Koordinierung der Geber, zu gemeinsamen Handeln, gemeinsamer
Überwachung oder gemeinsamem Dialog geführt haben. Mit Blick auf
diese Mängel wurden in dem Arbeitspapier eine Reihe von Schritten zur besseren
Umsetzung der Governance-Initiative vorgeschlagen, darunter die Aktualisierung
der Instrumente für die Umsetzung, eine bessere Überwachung und ein vertiefter
politischer Dialog. 3.2.2. Halbzeitüberprüfung des
10. EEF Bei der
Halbzeitüberprüfung des 10. EEF im Jahr 2010 war demokratische
Staatsführung einer der vier Schwerpunktbereiche, und es wurden zwei Fragen
untersucht: ·
In welchem Ausmaß ist der Aktionsplan für
demokratische Staatsführung umgesetzt worden und inwieweit hat sich die
Situation bezüglich der demokratischen Staatsführung seit der Annahme des
Länderstrategiepapiers verbessert? ·
Inwieweit hat sich die Situation im Hinblick auf
demokratische Staatsführung unter Berücksichtigung des (gegebenenfalls
aktualisierten) Governance-Profils verbessert? Die Umsetzung der
Aktionspläne für demokratische Staatsführung wurde recht positiv beurteilt,
obwohl sie erst zu einem späten Zeitpunkt eingeführt worden waren und somit der
bewertete Zeitraum recht kurz war. Die meisten EU-Delegationen waren der
Ansicht, dass die Aktionspläne für demokratische Staatsführung mehr oder
weniger termingerecht umgesetzt werden. Es gab jedoch auch Fälle, in denen die
Umsetzung hinter dem Zeitplan zurücklag, was sich folglich auf die Situation
bezüglich der demokratischen Staatsführung auswirkte. Zwischen der Qualität des
ursprünglichen Aktionsplans und seiner Umsetzung wurde eine positive
Wechselwirkung beobachtet. Einige Gründe für die nicht zufriedenstellende
Umsetzung von Aktionsplänen für demokratische Staatsführung konnten ermittelt
werden, darunter mangelnde Eigenverantwortung, das Vorhandensein weiterer
Strategien für demokratische Staatsführung im jeweiligen Land, die späte
Unterzeichnung des Länderstrategiepapiers, die eine Verzögerung der Umsetzung
nach sich zog, sowie das Fehlen von spezifischen Maßnahmen, Indikatoren,
Zeitplänen und Mitteln zur Überprüfung. Dies entsprach den Feststellungen des
Arbeitspapiers aus dem Jahre 2009. 3.2.3. Studie über die
Governance-Initiative (2011) Ende 2010 gab die Kommission zur
Bewertung der Governance-Initiative eine unabhängige Studie[13] in Auftrag, mit der
entsprechende Empfehlungen für die künftige Arbeit erstellt werden sollten. Die
Studie konzentrierte sich auf folgende Aspekte: –
das Verfahren für die Zuweisung der Anreiz-Tranchen
für demokratische Staatsführung an AKP-Partnerländer im Rahmen des
10. EEF, einschließlich seiner Methodik und der Koordination und
Kooperation mit den EU-Mitgliedstaaten, –
der mögliche und der tatsächliche Einfluss der
Anreiz-Tranchen auf den politischen Dialog mit den Partnerländern und auf deren
interne Dynamiken und Debatten über demokratische Staatsführung, –
die allgemeine Relevanz der in diesem Verfahren
angewandten Instrumente und die Einbindung demokratischer Staatsführung in die
Kooperationsstrategien. Es stellte sich
heraus, dass viele Akteure die Governance-Initiative in ihrer Anfangsphase
begrüßten. Sie bot ein neues, bedeutenderes und anspruchsvolleres Konzept für
die Unterstützung demokratischer Staatsführung. und spiegelte die immer stärker
verbreitete Überzeugung wider, dass demokratische Staatsführung eine
grundlegende Voraussetzung für Entwicklung ist. Die
Governance-Initiative wurde als Neuerung mit dem Potenzial für eine
einheitlichere EU-Analyse der demokratischen Staatsführung betrachtet, die den
Fokus bei der Programmierung auf demokratische Staatsführung stärken und den
politischen Dialog mit den Partnern vertiefen könnte. Im Laufe der Zeit
stieß die Governance-Initiative jedoch auf einige Hindernisse, wodurch ihr
Einfluss auf die Partnerländer verringert wurde: ·
Begrenzte Eigenverantwortung im Prozess der
Governance-Initiative. In vielen Fällen ließ der eng
gesteckte Zeitrahmen keine ordnungsgemäße Umsetzung aller Aspekte des
Zuweisungsverfahrens zu. Hierdurch war weder ein hohes Maß an Eigenverantwortung
der AKP-Länder gewährleistet, noch in allen Fällen die Konsultation mit den
wichtigsten Akteuren möglich. ·
Unzureichende Anpassung der
Governance-Initiative an bereits vorhandene Governance-Verfahren und –Pläne im jeweiligen Land. Aufgrund dessen wurde die Governance-Initiative in
vielen Fällen als ein „isoliertes“ Instrument betrachtet, das nicht richtig in
die sonstigen Programme für demokratische Staatsführung der EU oder anderer
Geber integriert ist. ·
Mangelnde Flexibilität der Instrumente. Viele Akteure, die zur Überprüfung beigetragen haben, stellten fest,
dass die Governance-Initiative einen eher statischen Rahmen zur Behandlung der
demokratischen Staatsführung bot. Dieser war nicht flexibel genug, um auf die
Dynamik der Prozesse demokratischer Staatsführung einzugehen, insbesondere in
fragilen Situationen oder bei einer plötzlichen Verschlechterung der
demokratischen Staatsführung. Darüber hinaus waren die Instrumente wegen der
Dynamik der demokratischen Staatsführung im jeweiligen Land oder angesichts der
zur Anwendung eines qualitativen „prozessbezogenen Ansatzes“ benötigten Zeit
nicht so gut geeignet. Die Aktualisierung des Aktionsplans für demokratische
Staatsführung wurde nur bei der Halbzeitüberprüfung erörtert, wodurch auf
geänderte Situationen nicht eingegangen werden konnte. ·
Bei der professionellen und kohärenten Handhabung
eines politisch heiklen und innovativen Instruments wie der
Governance-Initiative mangelte es auf beiden Seiten an
politischer und institutioneller Kapazität. ·
Der finanzielle Anreiz allein hat nur begrenzten
Einfluss. Es muss betont werden, dass ein nur auf
einem (begrenzten) finanziellen Anreiz beruhendes System, das nicht mit
zusätzlichen politischen Angeboten und einem politischem Dialog verknüpft ist,
sich als unwirksam erwiesen hat. Andere Methoden wie Budgethilfe werden
als attraktiver wahrgenommen. ·
Unzureichende Harmonisierung innerhalb der EU. Die Governance-Initiative war ein Anstoß für eine stärkere
Zusammenarbeit in der EU zum Thema demokratische Staatsführung. Doch obwohl das
Governance-Profil die Situation der demokratischen Staatsführung sehr gut
widerspiegelte, wurde es nicht wie in den Schlussfolgerungen des Rates von 2009
gefordert als Referenzdokument verwendet. Dies lag zum Teil an den Bewertungen
der Staatsführung durch andere Geber, darunter die EU-Mitgliedstaaten. In der
EU gibt es eine Vielzahl verschiedener Ansätze, Instrumente und
Bewertungsverfahren. Diese fehlende Harmonisierung war der Wirksamkeit der
Governance-Initiative nicht zuträglich. 4. Governance-Fazilität In der Mitteilung „Über die Stärkung der
Europäischen Nachbarschaftspolitik“[14]
vom Dezember 2006 wurde die Schaffung einer Governance-Fazilität für den
Europäischen Nachbarschaftsraum angekündigt; 2007 wurde sie eingerichtet. Die
Kommission hatte geplant, für den Zeitraum 2007-2013 einen Betrag von
300 Mio. EUR zusätzlich zu den bereits für die Partner der
Europäischen Nachbarschaft programmierten nationalen Richtbeträgen
bereitzustellen. Von 2007 bis 2009
wurde über die Governance-Fazilität bestimmten Partnerländern im Rahmen der
Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) eine begrenzte zusätzliche finanzielle
Unterstützung gewährt, die von der Bewertung der Fortschritte dieser Länder bei
der Umsetzung der in ihren ENP-Aktionsplänen relativ allgemein formulierten
Governance-Ziele (insbesondere Demokratie, Menschen- und Grundrechte sowie
Rechtsstaatlichkeit) abhängig war. Die Ergebnisse
der 2010 und 2011 durchgeführten Überprüfung der ENP haben zusammen mit den
Ereignissen des Arabischen Frühlings zu einem neuen Ansatz geführt, der die
Partnerschaft zwischen der EU und ihren Nachbarn vertiefen soll. In der
Mitteilung „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel” wird ein
differenzierterer Ansatz vorgestellt, der wie bereits bei der Governance-Fazilität
nicht nur für die Finanzierung gilt, sondern das gesamte Spektrum der von der
EU vorgeschlagenen Anreize einschließt, darunter ein besserer Marktzugang und
größere Mobilität. Wie oben erwähnt,
haben sich Anreiz-Systeme wie die Governance-Fazilität, die ausschließlich an
Fördermittel, nicht aber an einen vertieften politischen Dialog und einen
verstärkten Politikdialog geknüpft sind, als unwirksam erwiesen. Auf der Grundlage
dieses neuen Ansatzes für eine mit Anreizen verknüpfte Politik wurden 2011 das
Rahmenprogramm „Support for Partnership, Reform and Inclusive Growth“ (SPRING,
Förderung von Partnerschaft, Reformen und breitenwirksamem Wachstum) für die
südliche Partnerschaft und das Rahmenprogramm „Eastern Partnership Integration
and Cooperation Programme“ (EaPIC, Östliche Partnerschaft – Programm für
Integration und Zusammenarbeit) für die östliche Partnerschaft eingerichtet.
Über sie wird ein wesentlicher Teil der zusätzlichen EU-Mittel in Kombination
mit zusätzlichen Politikangeboten bereitgestellt. Gemäß der Mitteilung über die
überarbeitete ENP wird eine Reihe von Benchmarks verwendet, um festzustellen,
ob ein Land tatsächlich Maßnahmen für eine Demokratisierung ergreift und ob
dieses Land für eine zusätzliche Mittelzuweisung in Frage kommt. Dazu zählen
u. a. das Abhalten demokratischer und glaubwürdiger Wahlen, Vereinigungs-,
Rede- und Versammlungsfreiheit, das Vorhandensein einer freien Presse und
freier Medien, Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung, Reformen im
Sicherheits- und Strafvollzugsbereich, sowie Achtung der Menschenrechte. 5. Bilanz der bisherigen
EU-Unterstützung für demokratische Staatsführung Demokratische Staatsführung wird durch
geografische Instrumente wie den Europäischen Entwicklungsfonds, das Instrument
für Entwicklungszusammenarbeit und das Europäische Nachbarschafts- und
Partnerschaftsinstrument sowie durch thematische Programme, die über das
Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte und das Instrument für
Stabilität finanziert werden, unterstützt. Über den programmgestützten Ansatz
hinaus wird demokratische Staatsführung noch durch spezifische Maßnahmen
in für sie maßgeblichen Bereichen unterstützt. Außerdem wird sie als Querschnittsthema
in andere Bereiche der Zusammenarbeit aufgenommen. Zu den bisherigen
Erkenntnissen aus der EU-Unterstützung für demokratische Staatsführung zählen
folgende: ·
Die Unterstützung für demokratische
Staatsführung ist an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Reformen im Bereich der Staatsführung erfolgen schrittweise und bewirken
einen gesellschaftlichen Wandel, weshalb Kenntnisse über die Situation vor
Ort für die Gestaltung der Maßnahmen in diesem Bereich von maßgeblicher
Bedeutung sind. In Bezug auf fragile Situationen bekennt sich die EU zu den
„Prinzipien für internationales Engagement in fragilen Staaten und Situationen“
der OECD, bei denen die Förderung enger Beziehungen zu den Empfängerländern,
die sich aufgrund einer schwachen Regierung und wegen Konflikten in
Schwierigkeiten befinden, in den Mittelpunkt gestellt wird. Aus der Erfahrung
mit dem Governance-Profil und den Aktionsplänen für demokratische Staatsführung
ergibt sich, dass das Verständnis der Dynamik vor Ort und die Anpassung an
länderspezifische Situationen für erfolgreiche Maßnahmen im Bereich der demokratischen
Staatsführung von grundlegender Bedeutung sind. In Bezug auf den Länderkontext
wird in den neuen Leitlinien zum Programm- und Projektzyklusmanagement eine systematische
Kontextanalyse gefordert. Die politische Wirtschaftsanalyse gehört zu den
Instrumenten, die dazu herangezogen werden können, um besser zu verstehen, wie
die politischen und wirtschaftlichen Prozesse zusammenwirken und wie das
Verhalten verschiedener Akteure mit der Zeit von den Interessen und Anreizen
bestimmt wird. ·
Die Rolle regionaler oder kontinentaler
Initiativen für demokratische Staatsführung wie des Afrikanischen
Peer-Review-Mechanismus (APRM) kann mit Blick auf eine stärkere
Eigenverantwortung noch eingehender untersucht werden. Prozesse auf regionaler
Ebene ermöglichen den Ländern, die Schwerpunkte selbst zu bestimmen und die
Rechenschaftspflicht auf nationaler Ebene zu stärken. So bietet beispielsweise
die Afrika-EU-Partnerschaft für demokratische Staatsführung und Menschenrechte
ein Forum zur Gestaltung gemeinsamer Pläne und Empfehlungen zum Thema
demokratische Staatsführung. Unter besonderer Beachtung des Grundsatzes der
Eigenverantwortung kann mit den afrikanischen Partnerinstitutionen ein
Erfahrungsaustausch geführt werden, um gemeinsam neue Strategien zu entwickeln,
die auf die wichtigsten Schwerpunkte der afrikanischen Governance-Architektur,
einschließlich des verbesserten APRM-Prozesses, gerichtet sind. ·
Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft ist von wesentlicher Bedeutung für den Aufbau besserer demokratischer
Prozesse und Kontrollsysteme und die Erzielung besserer Entwicklungsergebnisse[15]. Hierfür sind größere
Anstrengungen zur Förderung eines für zivilgesellschaftliche Organisationen
günstigen Umfelds in den Partnerländern nötig: Förderung der sinnvollen und
strukturierten Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen an den
politischen Entscheidungsprozessen der Partnerländer, den
EU-Programmierungszyklen und den internationalen Verfahren sowie Stärkung der
Kapazitäten lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen, damit diese ihre
Rolle als unabhängige Entwicklungsakteure effektiv ausüben können. ·
Der Auf- und Ausbau von Kapazitäten vor Ort hilft bei der Förderung effizienter Institutionen und
verbessert die Fähigkeit einer Regierung, ihre Politik unter aktiver Beteiligung
sämtlicher Akteure auf nationaler Ebene zu gestalten und umzusetzen und den
Endempfängern Dienstleistungen zu erbringen. Neue Methoden zur Förderung
demokratischer Staatsführung, einschließlich innovativer IKT-Instrumente,
können sich erheblich auf die Beteiligung und auf Informationsflüsse auswirken,
wenn dabei ein strategischer Ansatz für den Kapazitätsaufbau verfolgt wird. Die
Teilnahme der Kommission am hochrangigen Forum zur Wirksamkeit der
Entwicklungshilfe in Busan kann ihrerseits auch die Wirkung der
EU-Unterstützung im Bereich der demokratischen Staatsführung erhöhen. ·
Anreize und Auflagen sollten überdacht werden. In
den verschiedenen Bereichen des auswärtigen Handelns der EU
(Erweiterungspolitik, Europäische Nachbarschaftspolitik und Cotonou-Abkommen
mit den AKP-Ländern) werden verschiedene Anreize geboten und unterschiedliche
Bedingungen gestellt, die an die Art und das Ausmaß der durchgeführten Reformen
geknüpft werden. Bisherige Erkenntnisse in diesen Bereichen legen nahe, dass
Bedingungen und ein auf Anreizen beruhender Ansatz am besten funktionieren,
wenn in den Fällen, in denen zur Erzielung bedeutender Ergebnisse eine
kritische Menge an Unterstützung benötigt wird, die Mittelzuweisung an Ziele
mit klaren Indikatoren und Benchmarks geknüpft und von einem kohärenten
politischen und Politikdialog begleitet werden. Ein derartiger Ansatz wird
beispielsweise in der Gemeinsamen Mitteilung von 2012 „Östliche Partnerschaft:
Fahrplan bis zum Gipfeltreffen im Herbst 2013“[16] und den zugehörigen Dokumenten
hervorgehoben. Die Erfahrung mit der Governance-Initiative macht außerdem
deutlich, dass Anreizmechanismen besser funktionieren, wenn sie auf klaren
Differenzierungen, tatsächlichen Ergebnissen und regelmäßiger
Leistungskontrolle beruhen. Kontrollen sind bei der Unterstützung von Reformen
von grundlegender Bedeutung, da sie die Partnerländer zu schnelleren Reformen
antreiben können. Die Wirkung der Kontrollen kann noch durch die Beteiligung
zahlreicher Akteure am Prozess weiter verstärkt werden, insbesondere durch die
Anerkennung der wichtigen Rolle der Zivilgesellschaft und durch eine größere
Transparenz der Leistungen der Regierung. ·
In einem Bereich wie der demokratischen
Staatsführung unterliegen Ergebnisse im Hinblick auf die Änderung von Normen
und Verfahren der Staatsführung per definitionem weder einer linearen Logik,
noch können sie schnell erzielt werden. Daher spielt ein auf Indikatoren
beruhendes System ergebnisorientierter Leistungsbewertung eine wichtige
Rolle. Dass adäquate Indikatoren ausgewählt werden müssen und festgestellt
werden muss, wer die Leistungen bewerten sollte, sind ebenfalls Erkenntnisse,
die aus der Governance-Initiative abgeleitet werden können. Darüber hinaus gibt
es im Bereich Staatsführung immer mehr Indikatoren und Leistungsbewertungen,
die bei gleichzeitiger Überarbeitung der Konzepte für ergebnisorientierte
Kooperationssysteme genutzt werden könnten. Im Hinblick auf fragile Staaten
wird derzeit im Rahmen des Internationalen Dialogs über Friedenskonsolidierung
und Aufbau eines funktionsfähigen Staatsapparats eine Reihe von für diese
besonders relevante Indikatoren erarbeitet. ·
Flexibilität. Bessere
Leistung hängt ebenfalls mit der Frage der Flexibilität der Instrumente
zusammen. In von Krisen betroffenen Ländern hat die Kommission die Möglichkeit,
eine so genannte Krisenerklärung zu verabschieden, die flexiblere Verfahren für
die Durchführung der Entwicklungszusammenarbeit zulässt. Bisher haben
verschiedene AKP-Länder dieses Verfahren genutzt. ·
Bessere Harmonisierung innerhalb der EU. Ausgehend vom Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik sollte
die Governance-Initiative zur Harmonisierung und verstärkten Zusammenarbeit auf
EU-Ebene beitragen. Das Governance-Profil beispielsweise wurde von vielen als
ein nützliches Instrument für die gemeinsame Analyse der Governance-Situation
vor Ort betrachtet. Der Vertrag von Lissabon bietet weitere Möglichkeiten für
die Zusammenarbeit auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten – sowohl bei
der Beurteilung der Situation eines Landes, als auch bei der Gestaltung der
Unterstützung. Eine gemeinsame Analyse und eine gemeinsame Programmierung nach
den Vorgaben der Agenda für den Wandel können – zusammen mit dem
politischen und dem Politikdialog vor Ort unter Führung der EU-Delegationen –
eine derartige Harmonisierung auf EU-Ebene ebenfalls vorantreiben. 6. Schlussfolgerungen In der
EU-Entwicklungszusammenarbeit genießt die Unterstützung für demokratische
Staatsführung auch weiterhin oberste Priorität. In diesem Zusammenhang ist der
neue Ansatz für Budgethilfe ein wichtiges politisches Signal, da mit ihm die im
Rahmen der Budgethilfe vertraglich geregelte Partnerschaft der EU mit den
Partnerländern verstärkt darauf ausgerichtet wird, demokratische Strukturen
aufzubauen und zu festigen, nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu erzielen und
die Armut zu bekämpfen. Dieser Ansatz beruht auf gegenseitiger
Rechenschaftspflicht und gemeinsamem Engagement für Grundwerte wie
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und fordert eine enge
Koordination zwischen den Kommissionsdienststellen, dem EAD und den
Mitgliedstaaten auch im Hinblick auf den vertieften und kohärenten Politik- und
politischen Dialog, der eng an ein Anreizsystem oder eine finanzielle
Unterstützung von Reformen im Bereich der Staatsführung in den Partnerländern
geknüpft sein muss. Die Förderung der
Eigenverantwortung ist für die Förderung der demokratischen Staatsführung von
grundlegender Bedeutung. Die Eigenverantwortung des jeweiligen Landes erfordert
die Beteiligung aller einschlägigen Akteure bei der Festlegung, welche Richtung
die Entwicklung nehmen soll, und welche Führungsstrukturen hierfür erforderlich
sind. Die Bedeutung der Eigenverantwortung wurde in der Erklärung von Busan
hervorgehoben. Darin wurden Durchführungskonzepte gefordert, die auf die
länderspezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Für erfolgreiche Reformen,
insbesondere in so heiklen Bereichen wie der demokratischen Staatsführung, sind
der politische Wille der Behörden auf allen Ebenen des jeweiligen Partnerlands
und deren echte Entschlossenheit zu Reformen unabdingbar. Darüber hinaus ist es wichtig, in allen
Sektoren und zu allen Fragen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen
strategischer zusammenzuarbeiten. Gemäß dem neuen Ansatz für die Zivilgesellschaft
werden zivilgesellschaftliche Organisationen nun bei der Frage der
demokratischen Staatsführung auf nationaler, regionaler und globaler Ebene als
gleichberechtigte Akteure anerkannt. Auf Länderebene stehen die lokalen
zivilgesellschaftlichen Organisationen und ihre Rolle bei Entscheidungsfindung
und Kontrolle im Mittelpunkt des neuen Ansatzes. Eine konsequente und
strategische Beziehung zur Zivilgesellschaft auf Länderebene wird erleichtert,
indem die EU-Delegationen und Mitgliedstaaten schrittweise Fahrpläne
entwickeln, in denen die Konsolidierung der Rolle der Zivilgesellschaft bei der
demokratischen Staatsführung im Mittelpunkt steht. Die Kommission,
der EAD und die Mitgliedstaaten können ebenfalls auf die Erfahrungen der EU im
Bereich des Übergangs zur Demokratie zurückgreifen. Die Umsetzung der Ideen aus
der kürzlich veröffentlichten Mitteilung über die Unterstützung der EU für
einen nachhaltigen Wandel in Übergangsgesellschaften könnte diesbezüglich
ebenfalls hilfreich sein. [1] „Eine Partnerschaft
mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“,
KOM(2011) 200 und „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“,
KOM(2011) 303. [2] KOM(2011) 637, vom Rat am 14. Mai 2012
verabschiedet. [3] Die zweite Priorität ist ein breitenwirksames und
nachhaltiges Wachstum. [4] „Der künftige Ansatz für die EU-Budgethilfe an
Drittstaaten“, KOM(2011) 638 endgültig. [5] ebenda, S. 2. [6] JOIN(2012) 27 vom 3. Oktober 2012. [7] COM(2012) 492 endgültig. [8] Strukturierter
Dialog: http://ec.europa.eu/europeaid/who/partners/civil-society/structured-dialogue_en.htm. [9] „Die Governance im Rahmen des Europäischen Konsenses
über die Entwicklungspolitik – Schritte für ein harmonisiertes Konzept in der
Europäischen Union“, KOM(2006) 421. [10] KOM(2006) 421 endgültig. [11] Siehe SEC(2009) 58 final vom 19.1.2009 (nur auf
EN verfügbar). [12] ebenda. [13] Europäische Kommission, „Support Study on the EU
Governance Initiative in view of the preparation of a Report by the Commission
to the Council in 2012 — Annexes to the Final Report“, Dezember 2011,
S. 4. [14] KOM(2006) 726 vom 4.12.2006. [15] COM(2012) 492 final. [16] JOIN(2012) 13 final.