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Document 52013DC0354
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on Denmark’s 2013 national reform programme and delivering a Council opinion on Denmark’s convergence programme for 2012-2016
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Dänemarks für 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Dänemarks für 2012-2016
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Dänemarks für 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Dänemarks für 2012-2016
/* COM/2013/0354 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Dänemarks für 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Dänemarks für 2012-2016 /* COM/2013/0354 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Dänemarks für
2013
mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Dänemarks für
2012-2016 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION ‑ gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte[2],
insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[4], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 stimmte
der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte
Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum
und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf
den Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas
Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. (2) Am 13. Juli 2010 nahm
der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den
Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis
2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische
Maßnahmen der Mitgliedstaaten[5],
die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden
aufgefordert, die integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen. (3) Am 29. Juni 2012
beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und
Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der
Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller
verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen
auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit
bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und
die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen. (4) Am 6. Juli 2012 nahm der
Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Dänemarks für 2012 an und gab
eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm Dänemarks für die
Jahre 2011 bis 2015 ab. (5) Am 28. November 2012
nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht[6]
an, mit dem das Europäische Semester 2013 für die Koordinierung der
Wirtschaftspolitik eingeleitet wurde. Ebenfalls am 28. November 2012 nahm
die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den
Warnmechanismus-Bericht[7]
an, worin Dänemark als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine
eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (6) Am 14. März 2013
billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von
Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen.
Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche
Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die
Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,
die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu
bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren. (7) Am 10. April 2013
veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung[8] für Dänemark gemäß Artikel 5
der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 über die Vermeidung und Korrektur
makroökonomischer Ungleichgewichte. Darin gelangte sie zu dem Schluss, dass in
Dänemark makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, wenngleich diese nicht als
übermäßig einzustufen sind. (8) Am 30. April 2013
übermittelte Dänemark sein Konvergenzprogramm 2013 für den
Zeitraum 2012 bis 2016 und sein nationales Reformprogramm 2013. Um
wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme
gleichzeitig bewertet. (9) Ausgehend von der Bewertung
des Konvergenzprogramms 2013 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97
des Rates ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des
Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Das Szenario,
wonach das BIP 2013 um 0,7 % und 2014 um 1,6 % steigen soll, deckt
sich weitgehend mit der Frühjahrsprognose 2013 der Kommission (0,7 % bzw.
1,7 %). Die im Programm skizzierte Haushaltsstrategie zielt darauf ab, bis
2013 das übermäßige Defizit zu korrigieren und das mittelfristige Ziel eines
strukturellen Defizits von nicht mehr als 0,5 % des BIP zu erreichen, was
mit den Zielen des Paktes in Einklang steht. Im Programm wird ein
gesamtstaatliches Defizit von 1,7 % des BIP im Jahr 2013 und von 1,8 %
im Jahr 2014 angestrebt, was mit der von der Kommission vorgeschlagenen
Defizitkorrekturfrist in Einklang steht. Ausgehend von den Berechnungen des
strukturellen Haushaltssaldos steht die durchschnittliche jährliche
Konsolidierungsanstrengung im Zeitraum 2011-2013 mit den Empfehlungen des Rates
im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit in Einklang. Bei den
realen Staatsausgaben (einschließlich der diskretionären einnahmeseitigen
Maßnahmen) wird für 2013 ein Nullwachstum und für 2014 ein 0,4 %-iges
Wachstum prognostiziert, womit der Richtwert für die Ausgaben in beiden Jahren
eingehalten wird. Die öffentlichen Finanzen in Dänemark sind generell solide;
das Land hat bereits sein mittelfristiges Ziel erreicht. Jedoch ist es auch
aufgrund der alternden Bevölkerung und der ehrgeizigen sozialpolitischen Ziele
für Dänemark entscheidend, dass der solide finanzpolitische Rahmen beibehalten
wird und das Defizit unter dem im Vertrag vorgesehenen Richtwert (3 % des
BIP) verbleibt. (10) 2012 hat Dänemark die Reform
der Berufsunfähigkeitsrente und der „Flex-Job“-Regelung abgeschlossen. Die
neuen Bestimmungen, die am 1. Januar 2013 in Kraft traten, stellen
wichtige Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitskräfteangebots in Dänemark dar.
Jedoch sind weitere Anstrengungen nötig, um die Vermittlungsfähigkeit von
Personen mit sehr schlechten Beschäftigungsaussichten – u. a. von Menschen
mit Migrationshintergrund, Langzeitarbeitslosen und gering qualifizierten
Arbeitskräften – zu verbessern. Zwar hat die dänische Regierung eine ehrgeizige
Reformagenda auf den Weg gebracht, jedoch ist es wichtig, dass Dänemarks
anerkanntes „Flexicurity-Modell” den reibungslosen Übergang von der
Arbeitslosigkeit in die Beschäftigung weiterhin erleichtert und die
Marginalisierung und soziale Ausgrenzung eindämmt. Bildungs-, Berufsbildungs-
und Qualifizierungsmaßnahmen spielen hierbei eine zentrale Rolle. (11) Zu Recht ist die Bildung für
Dänemark ein Schwerpunktthema. Es sind jedoch weitere Anstrengungen nötig, um
die Qualität und Kosteneffizienz der allgemeinen und beruflichen
Bildungssysteme zu verbessern, u. a. durch die eingeleiteten Reformen. Die
vorgeschlagene Reform der Primar- und unteren Sekundarschulbildung geht in die
richtige Richtung und wird voraussichtlich die Kosteneffizienz des Schulsystems
und die Qualität der Bildung – und u. a. das Leistungsniveau der Schüler –
positiv beeinflussen. Ferner hat die dänische Regierung Schritte eingeleitet,
um die Qualität der beruflichen Bildung für Jugendliche zu verbessern und
ausreichend Lehrstellen in privaten Unternehmen zu gewährleisten. Es wurde ein
Ausschuss aus Vertretern von Regierung, Gemeinden, Regionen und Sozialpartnern
eingerichtet, um dauerhaft dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Lehrstellen
zur Verfügung stehen und die Qualität des beruflichen Bildungssystems
verbessert wird. Langfristige und ehrgeizige Lösungen für das Problem des
Lehrstellenmangels und hohen Abbrecherquoten im Bereich der beruflichen Bildung
für Jugendliche würden Dänemark besser auf künftige Qualifikationserfordernisse
des Arbeitsmarktes vorbereiten und die Produktivität verbessern. (12) Dänemark könnte sein
Wirtschaftswachstum steigern, indem es die Wettbewerbshemmnisse für
Dienstleistungen lokaler Anbieter und im Einzelhandel beseitigt – ein Sektor,
der für die dänische Wirtschaft von großer Bedeutung ist. 2012 legte die
dänische Regierung ein neues Wettbewerbsgesetz vor, das einen wichtigen Schritt
in die richtige Richtung darstellt. Durch die überarbeiteten Rechtvorschriften
wurde ein wirksamerer Mechanismus zur Stärkung des Wettbewerbsrechts
eingeführt, der der Empfehlung aus dem Jahr 2012 umfassend Rechnung trägt.
Jedoch kann noch mehr getan werden, um sicherzustellen, dass im Bereich der
sektorspezifischen und öffentlichen Dienstleistungen wirksame Maßnahmen ergriffen
werden, um den Wettbewerb zu intensivieren und das Funktionieren des Marktes zu
gewährleisten. Mehrere politische Initiativen in diesem Bereich sind noch in
ihren Anfängen, und es sind weitere Anstrengungen nötig, damit diese auch
wirksam umgesetzt werden. (13) Im vergangenen Jahr wurde die
Verschuldung der Haushalte auf nationaler und EU-Ebene umfassend untersucht, um
die Gefahren für die finanzielle und wirtschaftliche Stabilität zu bewerten.
Derzeit scheinen die Risiken für die finanzielle Stabilität eingedämmt, jedoch
ist eine kontinuierliche Überwachung notwendig. Die dänische Regierung hat eine
Reihe von Maßnahmen getroffen, um die Solidität des Systems der
Hypothekarkredite zu stärken. Hierzu zählt auch eine Regelung zur
Risikokennzeichnung von Hypothekarkrediten für Wohnimmobilien sowie
Beschränkungen für Darlehen mit variablem Zinssatz und/oder mit verzögerter
Tilgung. Die Hypothekarkreditinstitute haben auf eigene Initiative Maßnahmen
ergriffen, um die Bereitstellung zusätzlicher Sicherheiten zu gewährleisten.
All diese Maßnahmen gehen in die richtige Richtung, doch wird im Rahmen einer
sorgfältigen Überwachung zu prüfen sein, ob die erwünschte Wirkung erzielt
wird. Die Kommission wird Dänemarks regelmäßige Berichte über die Auswirkung der
in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen prüfen. Auf längere Sicht sollte
in Dänemark die Grundsteuer überprüft werden, um bestehende Verzerrungen zu
verringern und die antizyklischen Elemente zu stärken. (14) Im Rahmen des Europäischen
Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Dänemarks eingehend
analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm
bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur
deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und
Wirtschaftspolitik in Dänemark berücksichtigt, sondern auch deren
Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, angesichts der
Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union
insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale
Entscheidungen zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen
Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 3 wider. (15) Vor dem Hintergrund dieser
Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm Dänemarks geprüft; seine
Stellungnahme[9]
hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider. (16) Vor dem Hintergrund der
eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat
das nationale Reformprogramm und das Konvergenzprogramm Dänemarks geprüft.
Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der
Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 über die Vermeidung und Korrektur
makroökonomischer Ungleichgewichte spiegeln sich in der nachstehenden Empfehlung
3 wider — EMPFIEHLT, dass Dänemark im Zeitraum
2013-2014 1. 2013 die Haushaltsstrategie
wie geplant umsetzt, um 2013 sein übermäßiges Defizit zu korrigieren. Ferner
sollte Dänemark die Haushaltsstrategie für 2014 und die Folgejahre umsetzen, um
eine angemessene Konsolidierungsanstrengung sicherzustellen, damit das
mittelfristige Ziel beibehalten werden kann. 2. weitere Maßnahmen trifft, um
die Vermittlungsfähigkeit von Personen am Rande des Arbeitsmarkts zu
verbessern, u. a. von Menschen mit Migrationshintergrund, Langzeitarbeitslosen
und gering qualifizierten Arbeitskräften. Dänemark sollte die Qualität der
beruflichen Ausbildung verbessern, um die Abbrecherquoten zu verringern, und
gewährleisten, dass weitere Lehrstellen geschaffen werden. Darüber hinaus
sollte Dänemark die Reform der Primar- und unteren Sekundarschulbildung
umsetzen, um das Leistungsniveau der Schüler zu steigern und das Bildungssystem
kosteneffizienter zu gestalten. 3. weitere Anstrengungen
unternimmt, um im Dienstleistungssektor – u. a. im Einzelhandel und im
Baugewerbe – Wettbewerbshemmnisse abzubauen und die Erbringung öffentlicher
Dienstleistungen effizienter zu gestalten. Geschehen zu Brüssel am […] Für
den Rat Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25. [3] COM(2013) 354 final. [4] P7_TA(2013)0052 und P7_TA(2013)0053. [5] Beschluss 2013/208/EU des Rates vom 22. April 2013. [6] COM(2012) 750 final. [7] COM(2012) 751 final. [8] SWD(2013) 115 final. [9] Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.
1466/97.