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Document 52013DC0269
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS EU Citizenship Report 2013 EU citizens: your rights, your future
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 Rechte und Zukunft der Bürgerinnen und Bürger der EU
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 Rechte und Zukunft der Bürgerinnen und Bürger der EU
/* COM/2013/0269 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 Rechte und Zukunft der Bürgerinnen und Bürger der EU /* COM/2013/0269 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN
AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013
Rechte und Zukunft der Bürgerinnen und Bürger der EU 1. Hintergrund Die Bürgerinnen und Bürger stehen zu
Recht im Mittelpunkt der europäischen Integration. Um dies zu unterstreichen
und um der Unionsbürgerschaft und der Bürgerdimension des europäischen Projekts
neue Impulse zu verleihen, erklärten die EU-Organe 2013 zum Europäischen Jahr
der Bürgerinnen und Bürger. In einer Zeit, da die EU wichtige Schritte zu einer
vertieften und echten Wirtschafts- und Währungsunion[1] unternimmt, die durch
demokratische Legitimität untermauert ist und eine politische Union am Horizont
erscheinen lässt, ist es besonders wichtig, den Blick auf die Maßnahmen zu
richten, die die EU ergreift, um das Leben der Bürger zu erleichtern, ihnen zu
helfen, ihre Rechte zu verstehen, und alle Unionsbürger in eine Debatte darüber
einzubinden, wie das Europa aussehen soll, in dem sie leben und das sie
künftigen Generationen hinterlassen möchten. Die Unionsbürgerschaft verleiht den
Bürgerinnen und Bürgern neue Rechte und eröffnet ihnen neue Möglichkeiten. Das
von den Bürgern am stärksten mit der Unionsbürgerschaft assoziierte Recht ist
das Recht auf Freizügigkeit. Angesichts moderner Technologien und einfacherer
Reisemöglichkeiten können die EU-Bürger diese Freizügigkeit nutzen, um ihren
Horizont über die Landesgrenzen hinaus zu erweitern, ihr Land für kürzere oder
längere Zeit zu verlassen, zwischen dem eigenen und einem anderen EU-Land hin-
und herzupendeln, um zu arbeiten, zu studieren oder sich fortzubilden, um auf
Geschäfts- oder Urlaubsreise zu gehen oder um in einem anderen EU-Land einen
Einkaufsbummel zu machen. Die Freizügigkeit erhöht die sozialen und kulturellen
Interaktionen in der EU und stärkt die Beziehungen zwischen den Bürgern.
Darüber hinaus bringt sie Unternehmen und Bürgern, auch denen, die ihr Land
nicht verlassen, wirtschaftliche Vorteile, da die EU Schritt für Schritt
interne Hürden abbaut. Die Unionsbürgerschaft wurde 1993 im
Vertrag von Maastricht verankert. Sie verleiht allen EU-Bürgern, ob
erwerbstätig oder nicht, eine Vielzahl von Rechten, die durch den Vertrag von
Lissabon und die EU-Grundrechtecharta weiter verfestigt wurden[2]. Die Bürgerinnen
und Bürger der EU genießen insbesondere folgende Rechte: –
Verbot der Diskriminierung aus Gründen der
Staatsangehörigkeit –
Freizügigkeit innerhalb der EU –
Aktives und passives Wahlrecht bei Kommunal- und
Europawahlen, unabhängig vom Wohnort in der EU, zu denselben Bedingungen, die
den Staatsangehörigen des jeweiligen Landes gewährt werden –
In Drittstaaten ohne konsularische Vertretung des
eigenen Landes Recht auf dieselbe Unterstützung durch die Botschaft oder das
Konsulat eines anderen EU-Landes wie dessen eigene Staatsbürger –
Einreichung von Petitionen beim Europäischen
Parlament und von Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten sowie
Kontaktaufnahme mit den EU-Organen (in jeder Amtssprache der EU) und –
Organisation oder Unterstützung von
Bürgerinitiativen gemeinsam mit anderen EU-Bürgern, um neue
EU-Rechtsvorschriften anzuregen. Die folgende
Erklärung des Gerichtshofs der Europäischen Union verdeutlicht die
verfassungsrechtliche Bedeutung der Unionsbürgerschaft: „Der
Unionsbürgerstatus ist nämlich dazu bestimmt, der grundlegende Status der
Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein“[3]
In einem unlängst ergangenen richtungweisenden Urteil[4] erklärte der Gerichtshof, dass
Artikel 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) nationalen Maßnahmen entgegensteht, die bewirken, dass den Unionsbürgern
der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihnen der
Unionsbürgerstatus verleiht, verwehrt wird”. Den ersten Bericht über die
Unionsbürgerschaft[5]
legte die Kommission im Jahr 2010 vor. Darin kündigte sie 25 Maßnahmen an, mit
denen gewährleistet werden sollte, dass die EU-Bürger ihre Rechte im Alltag
wahrnehmen können, ohne unnötige Hindernisse überwinden zu müssen. Die Kommission
hat die 25 Eigenverpflichtungen mittlerweile erfüllt[6] Unter
anderem wurden folgende Maßnahmen ergriffen: –
Erleichterung des freien Verkehrs öffentlicher
Urkunden (wie Geburts-, Sterbe- oder Heiratsurkunden oder Urkunden zu
Grundeigentum) –
Stärkung der Rechte der rund 75 Millionen
Menschen, die alljährlich in der EU Opfer von Straftaten werden –
Reduzierung des Verwaltungsaufwands für 3,5
Millionen Menschen, die jährlich in einem anderen EU-Land ein Fahrzeug
anmelden, mit jährlichen Einsparungen von mindestens 1,5 Mrd. EUR für
Unternehmen, Bürger und Zulassungsbehörden –
Vorschlag schneller und kostengünstiger Lösungen
für die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und
Unternehmern in der EU, mit EU-weiten Einsparungen von jährlich rund
22,5 Mrd. EUR für die Verbraucher –
Verbesserung des Zugangs zu Verkehrsdiensten für
rund achtzig Millionen EU-Bürger mit Behinderungen –
Abbau von Hindernissen, um acht Millionen
wahlberechtigten EU-Bürgern, die in einem anderen EU-Land leben, die effektive
Ausübung ihres Wahlrechts bei den Europa- und Kommunalwahlen zu ermöglichen und –
Bereitstellung nutzerfreundlicher Informationen zu
den EU-Rechten der Bürger über die zentralen Anlaufstellen im Internet – „Ihr
Europa“ und „Europe Direct“ Die praktische
Umsetzung der Unionsbürgerschaft im Alltag der Bürgerinnen und Bürger ist ein
andauernder Prozess. Dass es auch weiterhin Hindernisse gibt, zeigen eine
umfangreiche öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft, die die
Kommission am 9. Mai 2012[7]
gestartet hatte, ebenso wie Eurobarometer-Befragungen aus dem Jahr 2013 zur
Unionsbürgerschaft[8]
und zum Wahlrecht[9]
sowie die Veranstaltungen für die wichtigsten Akteure, die zur Vorbereitung des
vorliegenden Berichts gemeinsam mit dem Europäischen Parlament[10], dem Ausschuss der Regionen[11] und dem Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss[12]
durchgeführt wurden. Auch die von der
Kommission im Rahmen des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger[13] initiierten Bürgerdialoge[14] liefern Aufschlüsse über die
Anliegen der Bürger und über ihre Vorschläge. In diesem Bericht
über die Unionsbürgerschaft 2013 stellt die Kommission zwölf neue
Maßnahmen in sechs Schlüsselbereichen vor, um die Barrieren, die die
Bürgerinnen und Bürger daran hindern, ihre EU-Rechte wahrzunehmen, weiter abzubauen[15]. Beseitigung von Hindernissen für
Arbeitnehmer, Studierende und Praktikanten in der EU Die derzeit größte Sorge der Menschen gilt der
Finanz- und Staatsschuldenkrise und ihren wirtschaftlichen Folgen. Neun von
zehn EU-Bürgern sehen die Arbeitslosigkeit oder die wirtschaftliche Lage als
eins der aktuell größten Probleme in ihrer Region[16]. Von der EU erwarten die
Bürger vor allem die Bekämpfung der Krise. Dies schließt eine Senkung der
Arbeitslosigkeit mit ein, insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit, die mehr als
doppelt so hoch ist wie die der Erwachsenen (23,5 % im Vergleich zu 9,5 % im
1. Quartal 2013). Die Bürger fordern einen echten EU-Arbeitsmarkt, der
ihnen die Möglichkeit bietet, von Stellenangeboten in anderen EU-Ländern zu
profitieren und einen Beitrag zur EU-Wirtschaft zu leisten. Des Weiteren
verlangen sie Initiativen, die es ihnen ermöglichen, ihre Fähigkeiten
weiterzuentwickeln und hochwertige Fortbildungsangebote in anderen EU-Ländern
wahrzunehmen. Die Kommission legt Vorschläge dazu vor, wie die Möglichkeiten
für Bürgerinnen und Bürger, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, zu studieren
und sich fortzubilden, verbessert werden können. Die vorgeschlagenen Maßnahmen
sollen sowohl die persönliche und berufliche Entwicklung der Bürger fördern als
auch positive Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum in der gesamten EU
bewirken. Abbau bürokratischer Hindernisse in den
Mitgliedstaaten Die Bürgerinnen und Bürger der EU wissen, dass
sie ein Recht auf Freizügigkeit haben[17].
Mehr als zwei Drittel sind der Meinung, dass die in der EU herrschende
Freizügigkeit ihrem Land wirtschaftliche Vorteile bringt[18]. Die Bürger machen aktiv von
diesem Recht Gebrauch, indem sie jedes Jahr milliardenfach durch die EU reisen.
Bei der öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 wies jedoch ein
Fünftel der Befragten, die ihr Recht auf Freizügigkeit genutzt hatten, auf
Probleme hin, die häufig auf umständliche oder unklare Verwaltungsverfahren
zurückzuführen waren. Die Bürger wollen Lösungen, die ihnen das Reisen und
Leben in anderen EU-Ländern erleichtern. Die Kommission schlägt daher vor,
übertriebenen Verwaltungsaufwand zu verringern und die Verwaltungsverfahren in
den Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Schutz besonders schutzbedürftiger
Personen in der EU Die besondere Fürsorge und der Schutz stärker
schutzbedürftiger Mitglieder der Gesellschaft bilden den Kern des europäischen
Sozialmodells. Im Rahmen der Konsultationen wiesen die Bürger auf die
besonderen Probleme hin, mit denen Behinderte (etwa achtzig Millionen Menschen
in der EU) bei Reisen in der EU konfrontiert sind. Es wurde auch erwähnt, dass
einige Bürger (z. B. Kinder und Jugendliche oder Menschen mit geistiger
oder körperlicher Behinderung) bei der Verteidigung ihrer Rechte, insbesondere
in Strafverfahren, mehr Unterstützung benötigen. Die Kommission schlägt deshalb
Maßnahmen vor, die die Rechte besonders schutzbedürftiger Bürgerinnen und
Bürger stärken sollen. Beseitigung der Hindernisse, die das
Online-Shopping in der EU bremsen Das grenzüberschreitende Online-Shopping in
der EU nimmt stetig zu. Ein Viertel der Bürgerinnen und Bürger, die 2012 im
Internet eingekauft haben, haben Angebote aus anderen EU-Ländern genutzt[19]. Allerdings sind die
Unionsbürger beim Onlinekauf weiterhin mit Problemen konfrontiert[20]. Deshalb muss dafür gesorgt
werden, dass die Verbraucher besser geschützt und speziell über Produkte sich
rasch entwickelnder Bereiche wie der Digitaltechnik besser informiert werden. Das leichte und sichere grenzüberschreitende
Shopping muss mit einfachen und schnellen grenzübergreifenden Rechtsbehelfen
einhergehen. Die Kommission stellt daher Maßnahmen vor, die
sicherstellen sollen, dass die Bürgerinnen und Bürger insbesondere in Bezug auf
das Online-Shopping besser informiert sind, und dass ihnen für den Fall, dass
etwas schiefgeht, einfache Rechtsmittel an die Hand gegeben werden. Gezielte
und leicht zugängliche Informationen in der EU Es ist viel
unternommen worden, um das Bewusstsein der Bürger für ihre mit der
Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte zu schärfen, insbesondere durch den
Aufbau der zentralen Informationsportale „Europe Direct“[21] und „Ihr Europa“[22]. Mittlerweile gibt jeder
dritte Bürger an, gut über seine EU-Rechte informiert zu sein[23]. Dies sind zwar mehr als
zuvor, aber immer noch nicht genug. Knapp ein Viertel der Befragten (24 %)
fühlt sich ziemlich gut oder sehr gut darüber informiert, wie gegen Verstöße
gegen EU-Rechte vorgegangen werden kann[24].
Die Kommission stellt Ideen dazu vor, wie die Information der Bürgerinnen und
Bürger über ihre EU-Rechte und deren Ausübung stärker gebündelt und verbessert
werden kann. Teilhabe am
demokratischen Leben in der EU Ein wesentlicher
Bestandteil der Unionsbürgerschaft ist die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger
am demokratischen Leben in der EU, und zwar auf allen Ebenen. Angesichts des
Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger und der bevorstehenden
Europawahlen – beides zentrale Ereignisse, die den Bürgern eine Stimme
verleihen – passt es zeitlich gut, die Beteiligung der Bürger und der Zivilgesellschaft
an der Debatte über europäische Themen zu fördern. Die Bürger haben Zweifel am
Vorgehen bestimmter Mitgliedstaaten, Staatsangehörigen, die seit einer gewissen
Zeit in einem anderen EU-Land leben, bei nationalen Wahlen das Stimmrecht zu entziehen
(Entzug des Wahlrechts)[25].
Bei der gemeinsamen Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission zur
Unionsbürgerschaft vom 19. Februar 2013 diskutierten Bürger, Vertreter der
Zivilgesellschaft, Experten und Europaabgeordnete über die Rechtfertigungsgründe
für den Wahlrechtsentzug in Anbetracht der heutigen Gegebenheiten. Die
Kommission schlägt Wege dazu vor, die Teilhabe der Unionsbürger am
demokratischen Leben in der EU zu fördern. Der Bericht über
die Unionsbürgerschaft 2013 wird vom Bericht über die Fortschritte auf dem Weg
zu einer effektiven Unionsbürgerschaft 2011-2013 (Bericht gemäß Artikel 25
AEUV) begleitet, der die Anwendung der Bestimmungen zur Unionsbürgerschaft im
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in den vergangenen drei
Jahren beleuchtet. Zeitgleich nahm
die Kommission den jährlichen Bericht über die Anwendung der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union an[26]
2. Zwölf neue
Schlüsselmassnahmen zur Verbesserung des Alltags der Unionsbürgerinnen und
-bürger 2.1 –
Beseitigung von Hindernissen für Arbeitnehmer, Studierende und Praktikanten in
der EU Maßnahmen, die
es den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere jungen Menschen, erleichtern, ihre
Fähigkeiten auszubauen, einen Arbeitsplatz zu finden und zum Wachstum in der
Europäischen Union beizutragen Mobile
Bürgerinnen und Bürger tragen zur Stärkung der Wirtschaft in der EU bei Trotz der hohen Arbeitslosigkeit (mehr als 26
Millionen Menschen in der EU) ist die Zahl der offenen Stellen im Vergleich zu
Mitte 2009 gestiegen, da die Unternehmen Probleme haben, qualifizierte
Arbeitskräfte zu finden. Dies gefährdet Wachstum und Innovation in der
EU-Wirtschaft. In dieser Situation kann die berufliche Mobilität als
leistungsstarker Anpassungsmechanismus dazu beitragen, einerseits
Ungleichgewichte zu beseitigen und die vorhandenen Arbeitsplätze und die
erforderlichen Qualifikationen besser in Einklang zu bringen, und andererseits
die Dynamik wiederzubeleben und die soziale Not der EU-Bürger zu lindern. Sie
erhöht die Chancen der Bürger auf einen reibungslosen Übergang in den
Arbeitsmarkt und eröffnet Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen
Entwicklung. Es gibt gewichtige wirtschaftliche Gründe für
die Mobilität. Die jüngsten EU-Erweiterungen in den Jahren 2004 und 2007 haben
gezeigt, dass sich die Mobilität innerhalb der EU positiv auf Wirtschaft und
Arbeitsmärkte auswirkt. Beispielsweise ist das BIP der EU-15 langfristig um
schätzungsweise knapp 1 % infolge der Mobilität von Arbeitskräften im
Anschluss an die Erweiterung (2004 bis 2009) gestiegen[27]. Die jüngsten Mobilitätsströme
innerhalb der EU wirkten sich positiv auf das BIP der gesamten EU
aus: sie entsprechen einem kollektiven Einkommensanstieg um etwa
24 Mrd. EUR für die EU-Bürger[28].
Die Mobilität der Arbeitskräfte in der EU ist allerdings nach wie vor niedrig[29]. Die EU-Bürger
zögern, in einem anderen EU-Mitgliedstaat auf Stellensuche zu gehen, da sie
sich um ihre persönliche Beschäftigungslage Sorgen machen, falls sie nicht
rasch Arbeit finden[30].
Gegenwärtig ist den Bürgern durch die EU-Rechtsvorschriften ein
dreimonatiger Bezug der Arbeitslosenleistungen aus ihrem Heimatland garantiert,
wenn sie sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat um einen Arbeitsplatz bemühen[31]. Obwohl die
EU-Rechtsvorschriften den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumen, den
Leistungsanspruch auf höchstens sechs Monate zu verlängern, ist dieses Recht in
der jeweiligen nationalen Praxis noch nicht verankert[32]. In der öffentlichen
Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 meinte eine Mehrheit der Befragten
(69 %), dass bei Stellensuche in einem anderen EU-Land mindestens sechs
Monate lang Arbeitslosenleistungen gezahlt werden sollten. Quelle: Öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 –
Datengrundlage:
Befragte, die in einem anderen
EU-Land auf Stellensuche gegangen waren Frederico, ein
junger Koch aus Portugal, beschloss, in Schweden nach einer neuen Anstellung zu
suchen. Er besorgte sich bei seiner Arbeitsverwaltung in Portugal das Dokument,
das es ihm erlauben würde, seine Arbeitslosenleistungen drei Monate lang in
Schweden weiterzubeziehen, und meldete sich direkt nach seinem Eintreffen in
Schweden bei der dortigen Arbeitsverwaltung an. Da er innerhalb der drei
Monate, in denen das Dokument gültig war, keine Arbeit fand, stand er vor der Entscheidung,
entweder nach Portugal zurückzukehren, um seinen Anspruch auf
Arbeitslosenleistungen nicht zu verlieren, oder ohne jeden Anspruch auf
Arbeitslosengeld in Schweden zu bleiben. Er beschloss, noch einige
Vorstellungsgespräche in Schweden wahrzunehmen, und kehrte schließlich nach
fünf Monaten nach Portugal zurück. Die Folge seiner Entscheidung war, dass er
seinen Anspruch auf Arbeitslosenleistungen in Portugal verlor. Aktion 1: Die Kommission wird vorschlagen, die Verordnung zur
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu überarbeiten[33] und die Möglichkeit zu
prüfen, dass die Bürger den in ihrem Heimatland erworbenen Anspruch auf
Arbeitslosenleistungen länger als die derzeit geltenden drei Monate behalten
können, damit sie in einem anderen EU-Land auf Arbeitsuche gehen können. Die
Kommission fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die derzeitigen
Regeln in vollem Umfang zu nutzen und Personen, die sich auf Arbeitsuche in
einen anderen Mitgliedstaat begeben, den Anspruch auf Arbeitslosenleistungen
bis zu sechs Monate aufrechterhalten[34]. Die Bürger
möchten ihre Fähigkeiten und Kompetenzen im Ausland verbessern In ihrem
Beschäftigungspaket „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten”[35] und ihrer „Agenda für neue
Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“[36] betont die Kommission, dass
Investitionen in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
unerlässlich sind, um die Produktivität, die Wettbewerbsfähigkeit, das
Wirtschaftswachstum und letztlich auch die Beschäftigung zu steigern. Junge EU-Bürger
stehen der Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen durch ein Studium oder
eine Ausbildung in einem anderen EU-Land zu verbessern, aufgeschlossen
gegenüber[37].
Mehr als die Hälfte aller jungen Europäerinnen und Europäer ist bereit oder
daran interessiert, in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu arbeiten[38]. Bereitschaft junger Menschen, in einem anderen Land Europas zu arbeiten Quelle: Eurobarometer, Youth on the Move, 2011 Derzeit
vorliegenden Daten zufolge haben nur geschätzte 10 % aller europäischen
Hochschulabsolventen in einem anderen EU-Mitgliedstaat studiert[39]. Die Zahlen, die die
EU-Mobilität zur Erlangung eines Hochschulabschlusses (Vollstudium) anzeigen,
sind sogar noch niedriger. Dies hängt zum Teil mit den Studienkosten in einem
anderen EU-Land zusammen. In ihrem Vorschlag zur Einrichtung des Programms
„Erasmus für alle“[40]
sieht die Kommission eine Kreditbürgschaft für Studiendarlehen vor, um
Studierenden, die ein komplettes Masterstudium in einem anderen EU-Land
absolvieren möchten, günstige Bankdarlehen zu ermöglichen. Dem
Kommissionsvorschlag zufolge dürften bis zu 330 000 Studierende während
der siebenjährigen Laufzeit des Programms davon profitieren.Darüber hinaus wird
die Kommission die Mobilität junger Menschen weiter unterstützen, um ihnen ein
Studium, ein Praktikum oder die Teilnahme an Freiwilligen- oder
Austauschprogrammen im Ausland zu erleichtern. Lehrer und pädagogische
Fachkräfte sollen ebenfalls die Gelegenheit haben, im Ausland zu lehren oder
sich dort fortzubilden. Dank des neuen Programms dürften etwa fünf Millionen
Bürgerinnen und Bürger diese Möglichkeiten im Zeitraum 2014-2020 nutzen. Junge Menschen,
die ein Praktikum in einem anderen EU-Land in Erwägung ziehen, finden oft keine
einschlägigen Informationen über die vorhandenen Angebote und sorgen sich zudem
um die Arbeitsqualität und die Arbeitsbedingungen. Verschiedene Studien und
Umfragen deuten auf mehrere Qualitätsprobleme bei Praktika hin: fehlende
Lerninhalte und unzureichende Vertragsbedingungen, insbesondere eine geringe
(oder fehlende) soziale Sicherung und eine geringe Entschädigung bzw.
Entlohnung[41].
In einer Reihe von EU-Ländern (25 % laut einer Umfrage des Europäischen
Jugendforums 2011[42])
besteht zudem noch immer nicht die Pflicht, einen Praktikumsvertrag mit Details
über die Rechte und Pflichten beider Parteien abzuschließen. Die geringe oder
fehlende Vergütung schürt die Sorge, dass die Arbeitgeber Praktika als eine
Form unbezahlter Arbeit ausnutzen könnten. Diese Mängel müssen dringend behoben
werden. Außerdem müssen junge Menschen mehr Möglichkeiten erhalten, ihre
Fähigkeiten weiterzuentwickeln und Berufserfahrung im Ausland zu erlangen. Dies
ist nötig, um den Bedenken der Bürger, insbesondere von Jugendlichen,
entgegenzuwirken und die dramatische Jugendarbeitslosigkeit zu verringern. Nathalie hat
nach dem Abschluss ihres Studiums in Frankreich erwogen, ihre berufliche
Laufbahn in Spanien oder Deutschland zu beginnen. Da sie noch nie im Ausland
gelebt hatte, wollte sie zunächst ein Praktikum machen, war sich aber nicht
sicher, ob dies, ohne für ein Bildungsprogramm eingeschrieben zu sein,
überhaupt möglich wäre (in Frankreich ist dies Pflicht). Außerdem wusste sie
nicht, welche Rechte sie als Praktikantin in den genannten Ländern haben würde
und ob sie sozial abgesichert sein und Anspruch auf eine Vergütung haben würde. Um jungen
Menschen qualitativ hochstehende Berufserfahrungen in einem anderen EU-Land zu
erleichtern, wird die Kommission 2013 einen Qualitätsrahmen für Praktika
entwickeln, der die wichtigsten Merkmale für qualitativ hochstehende Praktika
aufführt, um die Rechte der Praktikanten zu schützen und ihnen zu helfen,
möglichst umfassend von ihrer Arbeitserfahrung zu profitieren. Des Weiteren
soll das EURES-Netz überarbeitet und auf die tatsächlichen
Arbeitsmarkterfordernisse zugeschnitten werden, indem die
Arbeitsvermittlungsdienste ausgebaut werden, was den Arbeitsuchenden und den
Unternehmen gleichermaßen zugute kommt. Sie wird ferner gemeinsam mit einigen
Mitgliedstaaten eine Pilotmaßnahme auf den Weg bringen, die den
Informationsaustausch im EURES-Netz über Praktika und Lehrstellenangebote
verbessern und jungen Menschen den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern
soll. Darüber hinaus
fordert die Kommission die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die
Jugendgarantie[43]
kontinuierlich und entschieden umzusetzen, damit die jungen Menschen
Berufserfahrung erwerben können. Aktion 2: Die Kommission wird
jungen Unionsbürgerinnen und -bürgern helfen, ihre Fähigkeiten
weiterzuentwickeln und auf den Arbeitsmarkt vorzudringen, indem sie 2013 einen
Qualitätsrahmen für Praktika erarbeiten wird. Des Weiteren wird die Kommission 2013 eine Initiative zur
Modernisierung von EURES vorlegen, die darauf zielt, die Rolle und die
Auswirkungen der einzelstaatlichen Arbeitsvermittlungsdienste zu stärken und
die Koordinierung der Mobilität der Arbeitskräfte in der EU zu verbessern.
Neben der EURES-Reform wird die Kommission eine Pilotmaßnahme auf den Weg
bringen, die den Informationsaustausch im EURES-Netz über Praktika und
Lehrstellenangebote verbessern soll. 2.2 – Abbau
bürokratischer Hindernisse in den Mitgliedstaaten Beseitigung
von Verwaltungshürden und Vereinfachung von Verfahren für die EU-Bürger, die in
der EU leben oder durch die EU reisen Identitätsnachweise
und Wohnbescheinigungen für EU-Bürger Das EU-Recht, das
die Bürger am häufigsten mit der Unionsbürgerschaft in Verbindung bringen, ist
die Möglichkeit, sich frei in der EU zu bewegen und überall dort zu leben[44]. Laut Eurobarometer zur
Unionsbürgerschaft 2013[45]
wissen fast neun von zehn EU-Bürgern, dass ihnen dieses Recht auf Freizügigkeit
zusteht. Quelle: Eurobarometer zur Unionsbürgerschaft 2013 Allerdings
berichtete fast ein Fünftel aller Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation
zur Unionsbürgerschaft 2012[46]
von Problemen im Zusammenhang mit dem Umzug oder der Ansiedlung in einem
anderen EU-Land (17 %), beispielsweise von administrativen Hindernissen in
Bezug auf Reisedokumente oder Identitätsnachweise in der EU. Im Jahr 2012
betrafen 21 % aller Anfragen bei Europa für Sie - Beratung[47] und 13 % aller Anfragen
bei SOLVIT[48]
die Bereiche Freizügigkeit und Wohnsitz. Von EU-Bürgern,
die sich länger als drei Monate außerhalb ihres Heimatlandes in der EU
aufhalten, kann verlangt werden, dass sie sich bei der Kommunalverwaltung
anmelden. Allerdings werden diese Meldebescheinigungen in der EU nicht immer
als Identitätsnachweis akzeptiert (insbesondere nicht von privaten
Einrichtungen wie Banken, Unternehmen usw.), und die Bürger können sie selbst
innerhalb der EU nicht als Reisedokument nutzen. Ähnliche Probleme haben
EU-Bürger, die ihren im Heimatland ausgestellten Personalausweis häufig nicht
für Transaktionen in anderen EU-Ländern verwenden können. Privatfirmen erkennen
ausländische Dokumente oft nicht als Identitätsnachweis an, da diese anders als
Reisepässe auf europäischer Ebene kein einheitliches Format aufweisen.
Unionsbürger, die in einem anderen EU-Land leben, haben zudem Schwierigkeiten,
wenn sie für EU-interne Reisen kurzfristig einen neuen Personalausweis oder
Reisepass benötigen, vor allem dann, wenn sich das nächste Konsulat in einem
Land außerhalb ihres Wohnsitzlands befindet. Die Finnin
Sanna lebt in München und hat einen Flug nach Finnland gebucht. Zwei Tage vor
ihrer Abreise werden bei einem Überfall ihr Pass und ihr Personalausweis
gestohlen. Sanna ist nicht in der Lage, sich rechtzeitig einen neuen Pass zu
besorgen, da Finnland in Deutschland nur in Berlin und Hamburg konsularische
Vertretungen unterhält, die einen solchen Pass ausstellen können, und sie nicht
derart kurzfristig dort hinfahren kann. Als sie am Flughafen lediglich ihre
deutsche Meldebescheinigung vorlegt, lehnt die Fluggesellschaft ihre Mitnahme
im Flugzeug mit dem Hinweis auf Sicherheitsbestimmungen ab. Bei der
öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft forderten die Bürger Lösungen,
die ihnen das Leben und die Identifizierung mit der EU erleichtern, wo möglich
durch einheitliche EU-Dokumente[49].
Die Kommission wird unter anderem prüfen, ob dazu Bestimmungen über ein einheitliches,
sicheres Format für die von den Mitgliedstaaten an die Bürger ausgegebenen
Meldebescheinigungen sowie für die Aufenthaltsbescheinigungen für ihre
Familienangehörigen geeignet wären. Aufgrund einer solchen Maßnahme könnten die
EU-Bürger und ihre Familien in ihrem Alltag ein einziges Dokument verwenden.
Ferner würde sie die Probleme der Bürger im Umgang mit privaten Einrichtungen
im EU-Ausland lösen und die Dokumentensicherheit erhöhen. Um den
Verwaltungsaufwand noch weiter zu verringern, sollten die EU-Bürger diese
sicheren Meldebescheinigungen innerhalb der EU auch als Reisedokumente
verwenden können, sofern die Bescheinigungen von dem Mitgliedstaat ausgestellt
wurden, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Aktion 3: In den Jahren 2013 und 2014 wird die Kommission an
Lösungen zur Beseitigung von Hindernissen in Verbindung mit einzelstaatlichen
Identitäts- und Aufenthaltsbescheinigungen für im EU-Ausland lebende
Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, gegebenenfalls freiwillige
einheitliche EU-Dokumente für die Bürger, arbeiten. Grenzüberschreitende
Steuerangelegenheiten der Bürger EU-Bürger können
in einem Land leben, in einem anderen arbeiten und in einem dritten Eigentum
besitzen. In einer solchen Situation kann es schwierig sein, genau zu wissen,
wo und wie Steuern zu zahlen sind. Sprachbarrieren und mangelnde Zusammenarbeit
der Steuerbehörden der verschiedenen Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung
grenzüberschreitender Steuerangelegenheiten erleichtern die Sache nicht gerade.
Darüber hinaus könnte der Verwaltungsaufwand hoch für die Bürger sein, vor
allem wenn es um Steuerrückerstattungen aus anderen Ländern geht oder in den
verschiedenen Mitgliedstaaten widersprüchliche Systeme existieren, was sogar
dazu führen kann, dass das gleiche Einkommen zweimal - von zwei verschiedenen
Mitgliedstaaten - besteuert wird. 9 % aller Anfragen im SOLVIT-System
bezogen sich im Jahr 2012 allein auf Steuerthemen. Auch „Ihr Europa – Beratung“
und Beratungsstellen wie grenznahe Verbraucherzentren und EURES berichten von
zahlreichen Steueranfragen zu unterschiedlichen Bereichen. Die Schwedin
Ylva ist mit Martin, einem Slowaken, verheiratet. Die beiden leben in Schweden
und sind im Ruhestand. Während Ylva nur in Schweden erwerbstätig war, hat
Martin auch in der Slowakei gearbeitet. Sie würden jetzt gerne in die
Niederlande ziehen, um in der Nähe ihrer Enkelkinder zu leben. Sie haben jedoch
viele Fragen in Bezug auf ihre Steuersituation und wissen nicht, wohin sie sich
am besten wenden sollen Wie wird ihr Ruhegehalt nach dem Umzug besteuert? Wie
sieht es mit der Erbschaftssteuer aus? Was müssen sie tun, falls sie nach ihrem
Wegzug doppelt besteuert werden? Wenn sie ihr Haus in Schweden behalten, wo
werden sie die Eigentumssteuer zahlen und wo werden die Einkünfte aus diesem Eigentum
besteuert werden? Die Kommission
wird 2013 bewährte Praktiken aus den EU-Ländern zusammenstellen, die Bürgern
bei grenzüberschreitenden Steuerfällen helfen können, und sich anschließend in
Gesprächen mit den nationalen Behörden für deren Verbreitung einsetzen. Zu
diesen bewährten Praktiken könnten etwa Kontaktstellen in nationalen
Verwaltungen gehören, die auf Fragen der grenzüberschreitenden Besteuerung
spezialisiert sind, oder Websites, auf denen die wichtigsten
Bürgerinformationen unter Angabe der jeweils zuständigen Anlaufstelle zu finden
sind, oder die Vereinfachung der Verfahren zur Entlastung von der
Doppelbesteuerung und zur Rückforderung von im Ausland zu viel gezahlten
Steuern oder Verhaltensregeln für Steuerpflichtige, die die wichtigsten Rechte
und Pflichten der Steuerzahler aufführen, oder die enge Zusammenarbeit zwischen
den EU-Mitgliedstaaten bei der Beilegung grenzüberschreitender
Steuerstreitigkeiten. Des Weiteren wird
die Kommission eine neue EU-weite Initiative auf den Weg bringen, mit der
sichergestellt werden soll, dass die Gesetze aller Mitgliedstaaten, die sich
auf die Besteuerung mobiler Personen auswirken, mit der Rechtsprechung des
Gerichtshofes im Einklang stehen und dass die Wahrnehmung des Rechts, in einen
anderen Mitgliedstaat zu ziehen, um dort zu arbeiten oder zu leben, für diese
Bürger nicht mit einem unnötigen Verwaltungsaufwand und zusätzlichen Kosten
verbunden ist. Aktion 4: Die Kommission wird 2013 Maßnahmen zur Förderung
bewährter Vorgehensweisen bei der steuerlichen Behandlung in
grenzüberschreitenden Situationen und zur Gewährleistung der korrekten
Anwendung des EU-Rechts einleiten. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den
europäischen Bürgern, die in der EU umziehen oder grenzüberschreitend tätig
sind, die korrekte Anwendung der für sie geltenden Steuervorschriften zu
erleichtern und insbesondere die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Verwaltungsaufwand
im Zusammenhang mit der technischen Überwachung der Kraftfahrzeuge der Bürger Die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen wird derzeit in der
Union sehr unterschiedlich gehandhabt. Es gibt keine einheitliche
Untersuchungspflicht für die verschiedenen Fahrzeugtypen, zudem sind die
Prüfintervalle, die Prüfverfahren und die Mängelbewertungen unterschiedlich, so
dass ein und dasselbe Fahrzeug in verschiedenen EU-Ländern verschiedene
Testergebnisse erzielt und daher unterschiedliche Sicherheitsniveaus in den
einzelnen EU-Ländern herrschen. Aufgrund der divergierenden Normen erkennen die
EU-Mitgliedstaaten die verschiedenen Prüfzertifikate nicht gegenseitig an. Für
Bürger, die mit ihrem Fahrzeug in ein anderes Land reisen, bedeutet dies
unnötigen Verwaltungsaufwand und unnötige Kosten. Monika kommt aus Litauen. Sie arbeitet jedes Jahr fünf Monate lang in
einem Hotel in einem österreichischen Skiort. Da die technische Überwachung
ihres Fahrzeugs jedes Jahr im März ansteht, muss sie ihren in Aufenthalt in
Österreich unterbrechen und den langen Weg nach Litauen zurückfahren, nur um
ihr Fahrzeug zu der regelmäßigen Prüfung vorzuführen. Es wäre weit einfacher,
wenn sie die Prüfung in Österreich durchführen lassen könnte und die
Prüfbescheinigung automatisch in Litauen und auch überall sonst in der EU
anerkannt würde. Die Kommission legte im Jahr 2012 Vorschläge[50] zur Einführung von Mindestnormen
für die Prüfung und Sicherheit von Kraftfahrzeugen vor (Verbesserung der
Prüfungsqualität, Einführung von Anforderungen an die Testeinrichtungen,
Verbesserung der Kenntnisse der Prüfer, verstärkte Überwachung der
Prüfzentren). 2014 wird die Kommission auf der Grundlage harmonisierter Normen
für die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen konkrete Maßnahmen zum
Aufbau einer elektronischen „Plattform für Fahrzeuginformationen“ ergreifen, um
die gegenseitige Anerkennung von Prüfzertifikaten zu ermöglichen. Aktion 5: Die Kommission wird 2014 Maßnahmen zur Anerkennung von
Prüfzertifikaten für Kraftfahrzeuge ergreifen, die sich auf ihre Maßnahmen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit der Unionsbürgerinnen und -bürger stützen,
damit diese mit ihren Fahrzeugen leichter und sicherer in andere EU-Länder
reisen können. 2.3 – Schutz
besonders schutzbedürftiger Personen in der EU Beseitigung
von Hindernissen für Bürger mit Behinderungen und weitere Verbesserung der
Verfahrensrechte der Bürger, insbesondere von Kindern und schutzbedürftigen
Personen Bürger mit
Behinderungen In der
Europäischen Union leben etwa achtzig Millionen Menschen mit Behinderungen. Ihr
Behindertenausweis gibt ihnen häufig Zugang zu besonderen Vergünstigungen, vor
allem im Bereich öffentlicher Verkehrsmittel oder kultureller Einrichtungen.
Anders als bei Behindertenparkausweisen, für die vor knapp 15 Jahren ein
einheitliches EU-Modell entwickelt wurde, werden Behindertenausweise nur auf
nationaler Ebene anerkannt, was für behinderte Menschen, die in ein anderes
EU-Land reisen, Erschwernisse mit sich bringt. Seán ist ein
behinderter Staatsbürger aus Irland, der zusammen mit seinen Klassenkameraden
auf die jährliche Klassenfahrt gehen möchte. Es ist sich allerdings nicht
sicher, ob sein irischer Behindertenausweis in anderen EU-Ländern anerkannt
wird und ihm dieselben Zugangsbedingungen zu den Verkehrsmitteln offenstehen
wie behinderten Einheimischen. Hätte Sean einen EU-Behindertenausweis, könnte
er sicher sein, dass er einige der Sonderleistungen in Anspruch nehmen könnte,
die für die Staatsangehörigen des jeweiligen Landes gelten. Die Kommission
wird eine Pilotmaßnahme zur Entwicklung eines allgemein anerkannten
EU-Behindertenausweises auf den Weg bringen, mit dem behinderte Menschen, die
andere EU-Länder bereisen, beim Zugang zu Verkehrs-, Tourismus-, Kultur- und
Freizeitleistungen ähnlich behandelt werden wie die Staatsangehörigen des
jeweiligen Landes. Aktion 6: Die Kommission wird Menschen mit Behinderungen die
Mobilität innerhalb der EU erleichtern, indem sie 2014 die Entwicklung eines
allgemein anerkannten EU-Behindertenausweises unterstützen wird, der
Behinderten EU-weit gleichberechtigten Zugang zu bestimmten Sonderleistungen
(vornehmlich in den Bereichen Verkehr, Tourismus, Kultur und Freizeit)
gewährleisten wird. Verfahrensrechte
der Bürger Jede Person gilt
bis zum Beweis ihrer Schuld als unschuldig[51].
Allerdings können die unterschiedlichen nationalen Bestimmungen zur
Unschuldsvermutung die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit und die
gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Urteile erschweren. Darüber hinaus
verunsichern sie die Bürger, die nicht wissen, welchen Schutz sie in anderen
EU-Ländern genießen. Auch beim Recht auf Prozesskostenhilfe in Strafverfahren[52] gibt es erhebliche
Schwankungen in der EU, so dass sich in einem anderen EU-Land verdächtigte oder
strafrechtlich verfolgte Personen derzeit nicht darauf verlassen können, dass
ihnen effektive und rechtzeitige Rechtshilfe zuteil wird. Bestimmte Gruppen
von Verdächtigten und Angeklagten müssen stärker geschützt werden, da ihnen ihr
Alter oder ihre geistige oder körperliche Verfassung Probleme dabei bereitet,
die Einlassungen vor Gericht zu verstehen oder zu verfolgen oder wirksam am
Verfahren teilzunehmen. Dies kann ihr Recht auf ein faires Verfahren
untergraben, was die Voraussetzung der Unschuldsvermutung und die
Gewährleistung von Prozesskostenhilfe umso wichtiger macht. Bei der
öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft befürworteten 73 % der
Teilnehmer den Gedanken, dass Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen
Garantien für ein faires Verfahren gegeben werden sollten, die in allen
Mitgliedstaaten gelten müssten. Christian, ein
16-jähriger Jugendlicher, der mit seinen aus einem anderen EU-Land
zugewanderten Eltern in einem der Mitgliedstaaten lebt, wurde zuhause
festgenommen und zur Polizeistation gebracht, um zum Diebstahl eines Autos
befragt zu werden, das am selben Tag in der Nähe seines Wohnblocks gefunden
wurde. Das Verhör dauerte ungefähr sechs Stunden. Zunächst leugnete Christian
jegliche Beteiligung an dem Diebstahl. Nachdem die Polizisten ihm erklärt
hatten, dass sich ein Geständnis positiv auf das Strafmaß auswirkt, gab er zu,
das Auto gestohlen zu haben. Während des Verhörs durfte Christian keinen
Kontakt zu seinen Eltern oder einem Rechtsanwalt aufnehmen. Er wurde nicht
darüber aufgeklärt, dass er die Aussage verweigern könne, um sich nicht selbst
zu belasten. Die Kommission
plant, bis Ende 2013 eine Reihe rechtlicher Maßnahmen vorzulegen, das in einem
anderen EU-Land verdächtigten oder strafrechtlich verfolgten Bürgern die
Unschuldsvermutung und die Gewährung von Prozesskostenhilfe garantiert und das
die Verfahrensrechte von Kindern und schutzbedürftigen Personen stärkt. Aktion 7: Die Kommission wird bis Ende 2013 eine Reihe rechtlicher
Maßnahmen vorschlagen, um die Verfahrensrechte verdächtigter oder
strafrechtlich verfolgter Unionsbürgerinnen und -bürger weiter zu stärken, und
dabei die besondere Situation von Kindern und stark schützbedürftigen Personen
berücksichtigen. 2.4 –
Beseitigung der Hindernisse, die den Einkauf in der EU bremsen Von Bürgern
eingeleitete Verfahren mit geringem Streitwert In den
vergangenen zwölf Monaten haben vier von zehn Bürgern (40 %) für private
Zwecke Waren oder Dienstleistungen im Internet erworben. Dabei haben mehr
EU-Bürger Waren oder Dienstleistungen in anderen EU-Ländern gekauft als noch
vor zwei Jahren (+4 Prozentpunkte). Fast ein Drittel kaufte offline oder
online Waren von Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat (30 %)[53]. Die Tatsache, dass das
Einkaufen in der EU leichter geworden ist, kann auch einen Anstieg der
Streitigkeiten zur Folge haben, die möglichst rasch und unkompliziert beigelegt
werden müssen, damit die Bürger nicht abgeschreckt werden. Die europäische Verordnung
über geringfügige Forderungen[54]
enthält eine Reihe praktischer Lösungen, um die Beilegung grenzüberschreitender
Streitigkeiten bei Forderungen im Wert von weniger als 2000 EUR zu
erleichtern. So ist es beispielsweise nicht mehr nötig, ein Urteil bei
Vollstreckung in einem anderen EU-Land anerkennen zu lassen, ferner wurde ein
schriftliches Verfahren eingeführt, das mit Hilfe eines standardisierten
Formblatts abgewickelt werden kann. Allerdings zeigen die bei der Kommission
eingegangenen Forderungen der Bürger, dass die geltende Verordnung gestärkt
werden muss, vor allem um gegen unzureichende Praktiken in zahlreichen
Mitgliedstaaten vorzugehen, etwa das Fehlen praktischer Unterstützung bei der
Antragsausfüllung, die Abweichung vom geltenden Prinzip der schriftlichen
Durchführung, unnötige Verhandlungen, den mangelnden Einsatz von Tele- und
Videokonferenzen für die Anhörung von Zeugen usw. Tibor lebt in
Ungarn und möchte sich einen neuen Fernseher anschaffen. Er hat den idealen
Empfänger in einem nahegelegenen Laden für 2750 EUR gefunden, hat aber
beschlossen, einen Preisvergleich im Internet anzustellen. Dort fand er
dasselbe Gerät für 2200 EUR und bestellte es online. Der Fernseher wurde
pünktlich geliefert, zu Tibors Überraschung war er jedoch schwarz und nicht wie
bestellt silberfarben. Er sandte den Fernseher zurück und bat um Rückerstattung
des Kaufpreises. Der Verkäufer reagierte nicht. Da der Verkäufer in Portugal
ansässig war, fragte sich Tibor, wie er es anstellen müsste, um zu seinem Recht
zu kommen. Ein Freund wies ihn auf das europäische Verfahren für geringfügige
Forderungen auf dem europäischen Justizportal[55]
hin. Dessen Vorteile wurden ihm schnell klar: Er konnte die Forderung in Ungarn
anstatt in Portugal stellen, hatte keine Anwaltskosten und musste nicht einmal
vor Gericht gehen. Dann erkannte er jedoch, dass ihm dieses simple Verfahren
nicht zur Verfügung stehen würde, da nach diesem Verfahren nur Forderungen bis
maximal 2000 EUR eingeklagt werden können. Die Bürger sind
der Meinung, dass die Anhebung der Obergrenze beim europäischen Verfahren für
geringfügige Forderungen Verbrauchern die Einlegung von Rechtsmitteln in einem
anderen EU-Land erleichtern würde[56].
Im Eurobarometer zu geringfügigen Forderungen 2013 erklärten die Befragten, folgende
Faktoren würden sie am ehesten dazu veranlassen, Klage zu erheben: die
Möglichkeit, das Verfahren rein schriftlich abzuwickeln, ohne vor Gericht
erscheinen zu müssen (37 %), die Möglichkeit, das Verfahren ohne Anwalt
(31 %) bzw. online (20 %) durchzuführen. Die Kommission wird die
geltenden Vorschriften überarbeiten, um das europäische Verfahren für
geringfügige Forderungen weiter zu vereinfachen, und sicherstellen, dass die
Möglichkeiten, die das Verfahren bietet, voll ausgeschöpft werden.Ferner wird
die jetzige Obergrenze auf 25 000 EUR angehoben. Die betreffende
Verordnung wird außerdem die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass
die Bürger das Verfahren online abwickeln können. Aktion 8: Die Kommission wird das europäische Verfahren für
geringfügige Forderungen bis Ende 2013 überarbeiten, um die Beilegung von
Streitigkeiten bei Käufen in anderen EU-Ländern einfacher zu machen. Onlinekäufe
durch die Bürger Die europäischen
Verbraucher profitieren von Rechtsvorschriften, die ihnen eine faire
Behandlung, Sicherheit der Erzeugnisse, die sie erwerben sowie umfassende
Informationen vor dem Kauf und die bereits erwähnten Rechtsbehelfe garantieren,
wenn etwas schiefgeht[57].
Im Februar 2013 verabschiedete die Kommission ein Maßnahmenpaket Sicherheit von
Verbraucherprodukten, einschließlich Online-Käufe, um das Vertrauen der Bürger
zu stärken und die Verkäufe anzukurbeln[58]. Trotz dieses
Schutzes sind die Bürger weiter mit Problemen konfrontiert, insbesondere beim
Onlinekauf, wie von fast jedem vierten Teilnehmer (24 %) an der
öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 berichtet wird. Den
Verbrauchern fehlen häufig wichtige Informationen, wenn sie digitale Waren
(z. B. audiovisuelle Downloads wie Musikdateien, Filme oder Spiele) vergleichen
oder bestellen möchten. Falls Informationen angeboten werden, sind diese oft
für Laien unverständlich. Die Verbraucher finden es häufig schwierig,
festzustellen, ob sich die Ware auf ihrem Gerät abspielen lässt und welche
Qualität sie zu erwarten haben. Florian ist
dabei, zu erkunden, wo er am besten das neue Album seiner Lieblingsrockband
kaufen und herunterladen kann. Ein großer Onlineshop bietet das Album zum
Download an. Erst nach dem Kauf merkt Florian, dass er den Player des Anbieters
benötigt, um das Album abspielen zu können. Wären Florian die relevanten
Informationen zu den Hauptmerkmalen sowie zur Interoperabilität und
Funktionalität der Ware auf nutzerfreundliche Weise angezeigt worden, hätte er
leicht mehrere Angebote vergleichen und sich für qualitativ hochwertige
Musikdateien entscheiden können, die zu seinem Audioplayer passen. Die Kommission
plant, Käufern digitaler Produkte zu gewährleisten, dass ihnen alle wichtigen
Informationen auf verständliche und leicht vergleichbare Weise angezeigt werden. Die Kommission
wird den nationalen Behörden bei der Durchsetzung der
Verbraucherschutzbestimmungen helfen, indem sie Leitlinien zu den
Informationspflichten für digitale Produkte verfasst. Darüber hinaus wird sie
ein Muster für die einheitliche und kundenfreundliche Darstellung der
wichtigsten Informationen (Preis, Vertragstyp, Widerrufsrecht,
Interoperabilität mit Hardware und Software, Funktionalität wie das verwendete
Format, Qualität der Datei, Dateigröße, Übertragbarkeit auf andere Geräte des Verbrauchers,
Möglichkeit, Kopien für den privaten Gebrauch anzufertigen usw.) erarbeiten,
die zum richtigen Zeitpunkt auf dem Bildschirm angezeigt werden müssen (etwa
bei Unterbreitung des Angebots). Dies wird den
Vergleich digitaler Produkte und den Aufbau akkurater Vergleichswebsites
erleichtern. Mehr als 80 % der europäischen Verbraucher nutzten 2010 eine
Preisvergleich-Website, wobei fünf von zehn Verbrauchern diese Websites
mindestens einmal pro Monat nutzten[59].
Nach Rücksprache mit den interessierten Kreisen wird die Kommission weiterhin
an der Verbesserung der Transparenz und Zuverlässigkeit derartiger
Vergleichsinstrumente für die Verbraucher arbeiten[60]. Um die Bürger
besser über ihre Verbraucherrechte aufzuklären und damit ihr Vertrauen in den
digitalen Online-Markt zu erhöhen, plant die Kommission, im Frühjahr 2014 eine
besondere EU-weite Sensibilisierungskampagne zu starten. Aktion 9: Die Kommission wird im Frühjahr 2014 in enger
Zusammenarbeit mit den nationalen Durchsetzungsbehörden und relevanten Akteuren
ein Muster für die Online-Anzeige der wichtigsten Produktangaben entwickeln, um
sicherzustellen, dass die Informationen zu digitalen Erzeugnissen klarer und
leicht zu vergleichen sind. Außerdem wird sie im Frühjahr 2014 eine EU-weite
Aufklärungskampagne zum Thema Verbraucherrechte starten. 2.5 – Gezielte
und leicht zugängliche Informationen in der EU Das Recht der Bürger auf Freizügigkeit
und die lokale Verwaltung Den Mitarbeitern
in den lokalen Verwaltungen kommt bei der Durchsetzung der Freizügigkeitsrechte
der Bürger eine Schlüsselrolle zu, da sie häufig der erste Kontakt für Bürger
sind, die in eine neue Stadt ziehen und als wichtigste Informations- und
Beratungsstelle angesehen werden. Allerdings zeigen die bei der Kommission und
den Beratungsdiensten der EU eingegangenen Beschwerden, dass die Probleme der
Unionsbürger beim Umzug in ein anderes EU-Land oft damit zusammenhängen, dass
die Mitarbeiter in den lokalen Verwaltungen nicht genügend über die
Freizügigkeitsrechte der Bürger wissen. Dies wird durch eine 2012 vom Ausschuss
der Regionen durchgeführte Studie[61]
und die öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 bestätigt. Jeder
vierte Bürger, der in einem anderen EU-Land lebt, berichtet von Problemen
(27 %), fast jeder zweite führt an, dass die Mitarbeiter in den lokalen
Verwaltungen nicht ausreichend über die EU-Rechte der Bürger informiert seien
(47 %). Den Mitarbeitern in den lokalen Verwaltungen sollten daher
Instrumente an die Hand gegeben werden, die ihnen die Bestimmungen zur Freizügigkeit
vollständig erklären. Quelle: Öffentliche
Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 – Datengrundlage: Personen, die beim
Umzug oder ständigen Aufenthalt in einem anderen EU-Land Probleme hatten Die Belgierin Cécile und ihr argentinischer
Ehemann Nicolás ziehen in ein anderes EU-Land um. Direkt nach ihrer Ankunft
absolviert Nicolás ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einem örtlichen
Unternehmen. Auf Anfrage des Unternehmens gibt der zuständige Mitarbeiter in
der Gemeindeverwaltung jedoch an, Nicolás bräuchte eine Arbeitsgenehmigung, da
er nicht gleich erkennt, dass diese Vorschrift für Familienangehörige von
EU-Bürgern, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen, nicht gilt. Nicolás
wird daraufhin nicht eingestellt. Die Kommission
wird bis Ende 2014 ein elektronisches Schulungsinstrument für lokale
Verwaltungen entwickeln, das gewährleisten soll, dass Unionsbürger in allen
Gemeinden der EU auf Verwaltungsbeamte treffen, die die Bürgerrechte und die
Bedingungen und Verfahren zu deren Durchsetzung in vollem Umfang kennen. Ferner wird die
Kommission ab 2013 im Rahmen ihres Städtepartnerschaftsprogramms den
Austausch bewährter Praktiken zwischen den Stadtverwaltungen fördern und
Projekte unterstützen, die darauf abzielen, das Wissen über die Bürgerrechte
und deren Durchsetzung zu erhöhen. Aktion 10: Die Kommission wird Maßnahmen ergreifen, die
gewährleisten, dass die lokalen Verwaltungen die Rechte der Unionsbürgerinnen
und -bürger auf Freizügigkeit in vollem Umfang verstehen. Achtung der
Rechte hilfesuchender Bürger Die Bürger wissen
allzu häufig nicht, was sie untenehmen können, wenn gegen ihre Rechte verstoßen
wird, und insbesondere, ob sie sich an die nationalen Behörden, die EU-Organe
oder andere Einrichtungen wie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
wenden sollten. Selbst wenn klar ist, dass die EU-Organe zuständig sind, sind
sich die Bürger oft nicht sicher, welches der Organe anzusprechen ist. Das Eurobarometer
zur Unionsbürgerschaft 2013 zeigt, dass sich knapp ein Viertel der Befragten
(24 %) ziemlich oder sehr gut darüber informiert fühlt, was sie bei einem
Verstoß gegen die EU-Rechte unternehmen können. Gut die Hälfte der Befragten
(51 %) fühlt sich nicht besonders gut informiert, während sich ein
weiteres Viertel (23 %) gar nicht informiert fühlt. Quelle: Eurobarometer zur Unionsbürgerschaft 2013 Die öffentliche
Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 kam zu ähnlichen Ergebnissen. Viele
der Teilnehmer erklärten, die in der Frage aufgeführten Instrumente (SOLVIT,
Europe Direct, Ihr Europa – Beratung) seien ihnen unbekannt. Sie gaben
mehrheitlich an, ein Online-Tool zu begrüßen, das ihnen auf einfache Weise
helfen würde, zu verstehen, auf welcher Ebene (EU, national oder lokal) ihr
jeweiliges Problem am besten anzugehen sei (63 %). Quelle: Öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 –
Datengrundlage: Alle Teilnehmer Die Slowenin Maja hat in Bulgarien ein
kleines Apartment gekauft und erst danach festgestellt, dass beim Bau gegen
mehrere Bauvorschriften verstoßen wurde. Der Immobilienmakler hatte davon
gewusst, ihr dies jedoch verschwiegen. Sie glaubt, dass ihr Grundrecht auf
Eigentum verletzt wurde, ist sich jedoch nicht sicher, ob sie bei der
Europäischen Kommission, beim Europäischen Bürgerbeauftragten oder bei der bulgarischen
oder slowenischen Ombudsstelle Beschwerde einlegen soll. Was sie nicht weiß,
ist, dass die richtige Anlaufstelle hierfür die nationalen Verbraucherbehörden
sind. Die zentralen
Anlaufstellen “Ihr Europa” und “Europe Direct” sowie andere themenbezogene
Tools, die den Bürgern praktische Informationen über ihre Rechte zur Verfügung
stellen, sollen weiter ausgebaut werden. Die Kommission
wird auf ihrer zentralen Europa-Website nutzerfreundliche Hinweise dazu geben,
wie die Bürger die zuständige Stelle zur Lösung eines Problems finden können.
Dabei wird es sich entweder um EU-Beratungsdienste und EU-Einrichtungen oder um
auf nationaler oder lokaler Ebene angesiedelte Einrichtungen handeln. Aktion 11: Die Kommission wird den Bürgerinnen und Bürgern im Jahr
2013 auf ihrer zentralen Europa-Website nutzerfreundliche Hinweise dazu geben,
wie auf einfache und klare Weise zu ermitteln ist, an wen sie sich wenden
müssen, um ihre Rechte durchzusetzen. 2.6 – Teilhabe
am demokratischen Leben in der EU Verbesserung
der Wahlrechte der Unionsbürger und Förderung ihrer vollen Teilhabe am
demokratischen Leben in der EU Die Bürger und ihre politische Teilhabe
in der EU Die volle Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger
auf allen Ebenen des demokratischen Lebens in der EU bildet den eigentlichen
Kern der Unionsbürgerschaft. Die Mobilisierung der Bürger, die Stärkung des
Dialogs mit der Zivilgesellschaft und die Förderung der Pressefreiheit und des
Medienpluralismus sind entscheidend für eine sachkundige politische Debatte in
einem demokratischen Prozess. Die Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen
Parlament ist für die Bürger das einfachste Mittel, die EU-Politik
mitzugestalten. Sie ist die Grundlage der repräsentativen Demokratie in der
Europäischen Union. Fast jeder sechste EU-Bürger glaubt, dass die Stimmabgabe
bei Europawahlen der beste Weg ist, um sich bei den Entscheidungsträgern in der
EU Gehör zu verschaffen[62].
Die Kommission hat kürzlich Empfehlungen für eine weitere Verbesserung der
Transparenz bei Europawahlen und für eine stärkere Bindung zwischen den Bürgern
und der EU vorgelegt, in denen sie die wichtige Rolle, die den europäischen
politischen Parteien in diesem Zusammenhang zukommt, unterstrichen hat[63]. Darüber hinaus wird die
Kommission auch weiterhin die Nutzung der Europäischen Bürgerinitiative
fördern. Um das Bewusstsein der Bürger für die
Unionsbürgerschaft und die konkreten Rechte, die alle EU-Bürger genießen,
insbesondere im Bereich des Wahlrechts, und für die Möglichkeiten, am
Entscheidungsprozess der EU mitzuwirken, zu schärfen, wird die Kommission ein
Handbuch erstellen, das auf klare, prägnante und bürgerfreundliche Art die mit
der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte aufzeigt, und seine Verbreitung
fördern. Dieses Handbuch könnte beispielsweise von nationalen Behörden an alle
Jugendlichen in der EU kurz vor Erreichen des Wahlalters ausgegeben werden,
aber auch zu anderen Gelegenheiten, etwa bei der Registrierung von Geburten,
der Ausstellung von Pässen, der Annahme der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats
oder als Material, das in die Lehrpläne der Schulen, insbesondere zum Thema
Bürgererziehung, aufzunehmen ist. Die Bürger und ihr Recht auf Teilnahme
an den Wahlen in ihrem EU-Herkunftsland Die EU-Bürger sind allgemein der Auffassung,
dass man sein Wahlrecht bei nationalen Wahlen des Landes, dessen
Staatsangehörigkeit man besitzt, nicht verlieren sollte, wenn man in einen
anderen EU-Mitgliedstaat umzieht (Entzug des Wahlrechts). Quelle: Öffentliche
Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 – Datengrundlage: Alle Teilnehmer Quelle: Eurobarometer
zum Wahlrecht 2013 Ein dänisches Ehepaar, dem ein polnisches
Unternehmen interessante Arbeitsmöglichkeiten bot, zog nach Polen um. Die
Tochter blieb in Dänemark, um ihr Studium zu beenden. Das Ehepaar reist häufig
nach Kopenhagen, um Familie und Freunde zu besuchen, und verfolgt die
politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Dänemark, wohin es am Ende
wieder zurückkehren möchte, mit großem Interesse. Allerdings dürfen die
Eheleute nicht an den dänischen Parlamentswahlen teilnehmen, da dänische
Bürger, die das Land verlassen, nach geltendem Recht nur dann im
Wählerverzeichnis registriert bleiben, wenn sie angeben, innerhalb von zwei
Jahren zurückkehren zu wollen. Wo immer nationale Konzepte zum Entzug des
Wahlrechts existieren, werden sie in der Regel damit begründet, dass die
Verbindung zur Gesellschaft im Herkunftsland nach einer gewissen Zeit im
Ausland schwindet. Dieses Argument sollte angesichts der heutigen
sozioökonomischen und technologischen Gegebenheiten, der Tatsache, dass die
Menschen mehr Mobilitätsmöglichkeiten haben, und der zunehmenden gegenseitigen
Durchdringung von Gesellschaft und Kultur innerhalb der EU neu bewertet werden.
Wer in einem anderen EU-Land lebt, muss die Bindungen zu seinem Herkunftsland
nicht mehr wie in der Vergangenheit definitiv kappen. Die EU-Bürger sollten
heutzutage selbst entscheiden können, ob sie weiter am politischen Leben des
Landes teilhaben möchten, dessen Staatsbürger sie sind, oder ob sie sich eher
im Land ihres Wohnsitzes politisch einbringen möchten. Bei den Erörterungen im
Rahmen der gemeinsamen Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission
zur Unionsbürgerschaft vom 19. Februar 2013 wurde auch deutlich, dass ein
Widerspruch darin besteht, EU-Bürgern ein Grundrecht auf Freizügigkeit
einzuräumen, um ihnen dann, wenn sie dieses Recht wahrnehmen, ihre politischen
Grundrechte zu entziehen. Personen, die sich entschieden haben, ihr Recht auf
Freizügigkeit auszuüben, sind somit schlechter gestellt, als wenn sie in ihrem
Heimatland geblieben wären oder ihren Aufenthalt in einem anderen EU-Land auf
eine bestimmte Zeit begrenzt hätten. Vor einem nationalen Gericht wurde ein
Rechtsstreit darüber ausgetragen, ob der Entzug des nationalen Wahlrechts mit EU-Recht
vereinbar ist[64],
allerdings wurde bislang noch kein Vorabentscheidungsersuchen an den
Gerichtshof gerichtet. Die Bürger
und ihr Recht auf Teilnahme an den Wahlen in ihrem EU-Wohnsitzstaat Zur Unionsbürgerschaft gehört auch das Recht,
dass EU-Ausländer bei Kommunal- und Europawahlen in ihrem Wohnsitzstaat zu
denselben Bedingungen wie die dortigen Staatsangehörigen wählen und kandidieren
können. Dadurch soll der Grundsatz der Nichtdiskriminierung zwischen
Einheimischen und Zuwanderern verwirklicht und Unionsbürgern eine bessere
Integration und die Teilhabe am demokratischen Leben in ihrem Gastland
ermöglicht werden[65].
Allerdings erstreckt sich dieses Recht nicht auf die wichtigsten Ebenen der
politischen Teilhabe, nämlich die nationale Ebene und – in den dreizehn
Mitgliedstaaten, in denen die Regionen Gesetzgebungskompetenz besitzen – die
regionale Ebene[66]. Aufgrund dieser Asymmetrie können EU-Bürger,
die auf lokaler Ebene bereits in das Gemeinwesen integriert sind, die
Entscheidungen des nationalen Gesetzgebers, von denen sie direkt betroffen
sind, nicht wirksam mitbestimmen. Diese Ungleichbehandlung und unterschiedliche
politische Beteiligung von Unionsbürgern, die ihr Grundrecht auf Freizügigkeit
in der EU wahrnehmen, rückt umso stärker in den Mittelpunkt, je weiter die
europäische Integration fortschreitet und die Bedeutung der Förderung der
Teilhabe der EU-Bürger am demokratischen Leben in der Union wächst. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur
Unionsbürgerschaft 2012 und der Eurobarometer-Befragung zum Wahlrecht 2013
meinten 72 % bzw. 67 % der Teilnehmer, dass es EU-Ausländern erlaubt
sein sollte, an den nationalen Wahlen in ihrem Wohnsitzland teilzunehmen. Dies
ist ein klarer Anstieg gegenüber dem Jahr 2010 (um 17 Prozentpunkte). Quelle: Öffentliche
Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 – Datengrundlage: Alle Teilnehmer Quelle: Eurobarometer
zum Wahlrecht 2013 In Bezug auf regionale Wahlen meinten
64 % der Befragten im Eurobarometer zum Wahlrecht 2013, dass EU-Ausländern
dieses Recht zugestanden werden sollte (sofern derartige Wahlen in dem
betreffenden Land stattfinden). Auch hier ging der Wert gegenüber 2010 deutlich
in Höhe (um 10 Prozentpunkte). Quelle: Eurobarometer
zum Wahlrecht 2013 Würde man Unionsbürgern, die in ein anderes
EU-Land umgezogen sind, erlauben, je nach den Bindungen, die sie zum Land ihrer
Staatsbürgerschaft unterhalten oder zu ihrem Wohnsitzstaat aufgebaut haben,
selbst zu entscheiden, in welchem der beiden Länder sie ihre wichtigsten
politischen Grundrechte wahrnehmen möchten, würde dies ihrer Integration und
ihrer Teilhabe am demokratischen Leben in der Union neue Impulse geben. Die
Entwicklung hin zur Stärkung der mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden
Rechte ist schon im Vertrag angelegt (z. B. in Artikel 25 AEUV). Im
Rahmen der breiter gefassten Überlegen über die künftige Gestalt der
Europäischen Union wird die Kommission prüfen, wie den Unionsbürgern die
Teilnahme an den nationalen und regionalen Wahlen in ihrem Wohnsitzland
ermöglicht werden kann. Die Bürger und ihr Zugang zur
europäischen Debatte Gegenwärtig fühlen sich 68 % der
EU-Bürger nicht ausreichend über europäische Angelegenheiten informiert.
74 % der Bürger, die die EU negativ wahrnehmen, sagen von sich selbst, sie
seien nicht gut über die EU informiert. Obwohl das Internet und die sozialen
Medien insbesondere bei jüngeren Bürgerinnen und Bürgern eine immer größere
Rolle spielen, informieren sich die meisten (58%) weiterhin im Fernsehen über
die Europapolitik[67].
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste[68] sieht die Öffnung der
nationalen Märkte für Rundfunkveranstalter und Video-on-Demand-Anbieter aus
anderen EU-Mitgliedstaaten und somit die Förderung des Medienpluralismus vor.
Hinzu kommt, dass der Zugang zu Inhalten anderer Mitgliedstaaten durch das
Internet leichter wird. Allerdings berichten nationale Fernsehsender häufig aus
einer nationalen Perspektive für ein nationales Publikum über europäische
Themen. Würde man die Bürger aus europäischer Sicht und verschiedenen
Blickwinkeln anderer Mitgliedstaaten über EU-Angelegenheiten informieren,
könnte dies den europäischen öffentlichen Raum erweitern und zu einer
sachkundigeren demokratischen Debatte beitragen[69]. Aktion 12: Die Kommission wird - das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für ihre mit der
Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte, insbesondere das Wahlrecht, schärfen,
indem sie am Europatag im Mai 2014 ein leicht verständliches Handbuch mit
Informationen über diese EU-Rechte vorstellen wird, - Vorschläge für konstruktive Ansätze vorlegen, die den Unionsbürgern,
die in einem anderen EU-Mitgliedstaat als ihrem Heimatstaat leben, die volle
Teilhabe am demokratischen Leben in der EU ermöglichen, damit diese ihr
Wahlrecht bei nationalen Wahlen in ihrem Heimatland ausüben können und - 2013 Möglichkeiten ausloten, wie der europäische öffentliche Raum auf
der Grundlage bereits bestehender nationaler und europäischer Strukturen
gestärkt und weiterentwickelt werden kann, um der aktuellen Fragmentierung der
öffentlichen Meinung entlang der nationalen Grenzen ein Ende zu bereiten. 3. Fazit: Neue Impulse für die
Unionsbürgerschaft In ihrem Bericht über die
Unionsbürgerschaft 2013 und die umfassenden Konsultationen, deren
Ergebnisse in den Bericht eingeflossen sind, stützt sich die Kommission auf die
Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger, um zu gewährleisten, dass sie die mit
der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte und Vorteile in vollem Umfang in
ihrem Alltag genießen können. Der Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013
und die Diskussionen, die er auslöst, sind zusammen mit dem Europäischen
Jahr der Bürgerinnen und Bürger[70]
und den Bürgerdialogen[71]
Schritte auf dem Weg, die Bürger neben Politikern, Experten und der
Zivilgesellschaft im Vorfeld der Europawahlen 2014 an einer echten Debatte
über die Entwicklung hin zu einer stärkeren und enger verflochtenen Union
zu beteiligen, die die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt ihres
Handelns rückt. In seiner Rede zur Lage der Union 2012 betonte
Präsident Barroso, dass Europa Zug um Zug demokratischer werden müsse. Die
Unionsbürger werden das EU-Projekt weiter mittragen, wenn sie seine konkreten
Vorteile für sich und ihre Familien erkennen, sich mit den Zielen und Visionen
des Projekts identifizieren und an dem Prozess beteiligt werden. ANHANG 1 Follow-up
zum Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010: Erfolgreiche Umsetzung der 25
Maßnahmen Der Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010
enthielt 25 von der Kommission geplante Maßnahmen zur Beseitigung der
Haupthindernisse, denen die Bürgerinnen und Bürger der EU in ihren
verschiedenen Rollen bei der Wahrnehmung von EU-Rechten im Alltag
gegenüberstehen. In diesem Anhang sind die wichtigsten Maßnahmen erwähnt, die
die Kommission ergriffen hat, um ihre 2010 gemachten Zusagen einzulösen[72]. Rechtliche
Klärung der Eigentumsrechte von Paaren unterschiedlicher Nationalität –
Maßnahme 1 Die Kommission verabschiedete am 16. März
2011 zwei Vorschläge für Verordnungen über die Zuständigkeit, das
anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen - im Bereich des Ehegüterrechts[73] und - im Bereich des Güterrechts eingetragener
Partnerschaften[74]. Die vorgeschlagenen Verordnungen sollen Paaren
unterschiedlicher Nationalität bei einer Scheidung, einer Trennung oder im
Todesfall helfen, güterrechtliche Auseinandersetzungen beizulegen und zu
ermitteln, welches Recht anzuwenden und welches Gericht zuständig ist. Die
Vorschläge enthalten zudem Bestimmungen bezüglich der Anerkennung und
Durchsetzung von Gerichtsurteilen über eheliche Güterstände in allen Mitgliedstaaten
mittels eines einheitlichen Verfahrens. Die betroffenen Paare können dadurch je
nach Komplexität des Falles durchschnittlich rund 2000 bis 3000 EUR
sparen. Beseitigung
bürokratischer und kostspieliger Formalitäten beim grenzüberschreitenden Einsatz
zivilrechtlicher Dokumente und Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs
zur Justiz – Maßnahmen 2 und 3 Maßnahme 2 Am 14. Dezember 2010 veröffentlichte die
Kommission das Grünbuch „Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger:
Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der
Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden erleichtern“[75]das in einer öffentlichen
Konsultation mündete, die am 10. Mai 2011 abgeschlossen wurde. Am
24. April 2013 schlug die Kommission eine Verordnung vor[76], die den Bürgerinnen
und Bürgern die Anerkennung von bei grenzüberschreitenden Vorgängen benötigten
öffentlichen Urkunden (z. B. Geburts-, Sterbe-, Heiratsurkunden oder auch
Urkunden zu Grundeigentum) erleichtern soll. Die vorgeschlagenen Bestimmungen
verringern den Verwaltungsaufwand durch die Vereinfachung der Formalitäten und
senken die bei Verwendung öffentlicher Urkunden in der EU entstehenden
Übersetzungskosten. Der Vorschlag sieht außerdem mehrsprachige
EU-Standardvordrucke vor, die die Bürger etwa für Geburten, Eheschließungen und
Todesfälle anfordern können. Maßnahme 3 Im Juli 2010 startete die Kommission das Europäische Justizportal, eine zentrale elektronische Anlaufstelle für den EU-weiten Zugang
zur Justiz. EU-Bürger, die mit Situationen wie Ehescheidung, Tod,
Rechtsstreitigkeiten oder einem Umzug konfrontiert sind und dabei ihre Rechte
bei einem Gericht im EU-Ausland geltend machen müssen, finden hier rasch
Antworten auf eine Reihe von Fragen. Sie können beispielsweise Anwälte in
anderen EU-Ländern ausfindig machen oder herausfinden, wie sich teure
Gerichtsverfahren durch Mediation verhindern lassen, wo eine Klage einzureichen
ist, welches einzelstaatliche Recht in ihrem Fall zur Anwendung kommt und ob
sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Verbesserung des Schutzes von Verdächtigten, Beschuldigten und von
Verbrechensopfern in Strafsachen – Maßnahmen 4 und 5 Maßnahme 4 Die Kommission
legte am 8. Juni 2011 einen Vorschlag für eine Richtlinie[77] über das Recht auf
Rechtsbeistand in Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme bei der
Festnahme vor, um zu gewährleisten, dass jeder Beschuldigte in
Strafverfahren denselben Grundstock von Rechten in Anspruch nehmen kann,
unabhängig von seiner Nationalität und dem EU-Mitgliedstaat, in dem das
Verfahren stattfindet. Der Vorschlag enthält EU-weite Mindestvorschriften zum
Recht auf Beiordnung eines Rechtsbeistands für verdächtigte und beschuldigte
Personen sowie zum Recht inhaftierter Personen, bei ihrer Festnahme zu
mindestens einer Person ihrer Wahl, beispielsweise einem Verwandten, ihrem
Arbeitgeber oder ihrer konsularischen Vertretung, Kontakt aufzunehmen[78]. Maßnahme 5 Am 18. Mai 2011 legte die Kommission folgende
Dokumente vor: - eine Mitteilung
über die Stärkung der Opferrechte in der EU[79],
in der die Haltung der Kommission zu Maßnahmen in Bezug auf die Opfer von
Straftaten verdeutlicht wird; - einen Vorschlag
für eine Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und
den Schutz von Opfern von Straftaten[80],
die darauf abzielt, die bestehenden nationalen Maßnahmen durch EU-weite
Mindeststandards zu verfestigen, damit sich alle Opfer auf denselben Grundstock
von Rechten verlassen können, unabhängig von ihrer Nationalität und dem
EU-Mitgliedstaat, in dem das Verbrechen stattgefunden hat; und - einen Vorschlag
für eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in
Zivilsachen[81]
(in Ergänzung der 2012 erlassenen Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung[82], die für Schutzmaßnahmen in
Strafsachen gilt). Der Vorschlag soll gewährleisten, dass Gewaltopfer sich
darauf verlassen können, dass auch dann eine Schutzanordnung gegen den oder die
Täter erlassen wird, wenn sie in ein anderes EU-Land reisen oder dorthin
umziehen. Im Anschluss an den Kommissionsvorschlag wurde
am 25. Oktober 2012 die Richtlinie 2012/29/EU[83] über Mindeststandards für
die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten erlassen.
Zu ihren Mindestbestimmungen zählen, dass Opfer respektvoll behandelt sowie
über ihre Rechte und das Verfahren aufgeklärt werden müssen und dass ihnen die
aktive Teilnahme am Strafverfahren ermöglicht wird. Darüber hinaus wird
gewährleistet, dass es in jedem Mitgliedstaat Opferhilfsdienste gibt und
besonders schutzbedürftige Opfer (wie Kinder) aufgrund ihrer Gefährdung
identifiziert und ordnungsgemäß geschützt werden. Beseitigung
von Problemen im Zusammenhang mit der Besteuerung in grenzüberschreitenden
Situationen, insbesondere der Pkw-Besteuerung[84]
und Erleichterung der Wiederzulassungsverfahren von Kraftfahrzeugen –
Maßnahme 6 Am 20. Dezember 2010[85] veröffentlichte die Kommission
die Mitteilung „Beseitigung grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse für
die Bürgerinnen und Bürger der EU“, in der die gravierendsten
Steuerprobleme aufgeführt sind, mit denen die Bürger bei grenzübergreifenden
Sachverhalten konfrontiert sind, und in der die Kommission ihre Absicht
ankündigt, Vorschläge zu bestimmten wie auch allgemeinen Bereichen vorzulegen,
um den Mitgliedstaaten zu helfen, ihre Steuersysteme besser in Einklang zu
bringen und besser zugunsten der Bürger zusammenzuarbeiten. Des Weiteren
stellte die Kommission Verstöße gegen EU-Recht fest und ging soweit nötig gegen
die betreffenden Mitgliedstaaten vor. In der Mitteilung „Doppelbesteuerung im
Binnenmarkt“ vom 11. November 2011[86]
erläuterte die Kommission die wichtigsten Probleme im Bereich der
Doppelbesteuerung in der EU und beschrieb die konkreten Maßnahmen, die den
Mitgliedstaaten zur Lösung vorgeschlagen werden. Dazu gehören unter anderem ein
Forum zur Doppelbesteuerung sowie die Einführung eines Verhaltenskodex und
eines Streitbeilegungsverfahrens durch die Mitgliedstaaten. Am 15. Dezember 2011 nahm die Kommission
eine umfassende Initiative zur Erbschaftssteuer an, zu der auch eine
Empfehlung zählt[87],
die die Mitgliedstaaten dazu veranlassen soll, die Probleme bei der Doppel-
oder Mehrfachbesteuerung ein und derselben Erbschaft anzugehen. Des Weiteren
gab die Kommission den Mitgliedstaaten Empfehlungen bezüglich einer
diskriminierungsfreien Gestaltung ihrer Erbschaftsteuersysteme. Außerdem führte
die Kommission eine Überprüfung der Steuervorschriften der Mitgliedstaaten für
grenzüberschreitende Erbschaft durch und ging, soweit erforderlich, gegen die
betreffenden Mitgliedstaaten vor. 2014 wird die Kommission einen Bericht zu der
Thematik vorlegen. Vom 3. März bis 26. Mai 2011 führte
die Kommission eine öffentliche Konsultation durch, um die wichtigsten
Probleme zu ermitteln, mit denen die EU-Bürger bei der Anmeldung von
Fahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren,
konfrontiert sind. Auf der Grundlage dieser Konsultation nahm die Kommission am
4. April 2012 einen Vorschlag für eine Verordnung an, die die
Wiederzulassungsverfahren deutlich vereinfacht[88]. Ziel dieser Verordnung
ist der Abbau des unnötigen Verwaltungsaufwands, wodurch Unternehmen, Bürger
und Zulassungsbehörden jährlich mindestens 1,5 Mrd. EUR sparen
könnten. Um die Probleme der EU-Bürger im Zusammenhang
mit der grenzüberschreitenden Kraftfahrzeugbesteuerung zu lösen, legte die
Kommission am 14. Dezember 2012 die Mitteilung „Stärkung des
Binnenmarkts durch die Beseitigung grenzüberschreitender steuerlicher
Hindernisse in Bezug auf Personenkraftwagen“[89] vor, die die Rechtslage für
Pkw-Steuern in der EU darlegt und bewährte Praktiken aufzeigt, die den
Mitgliedstaaten zur Übernahme empfohlen werden, etwa eine bessere Aufklärung
über die Erhebung von Kraftfahrzeugsteuern in grenzüberschreitenden Situationen
und die Teilerstattung der Zulassungssteuer für Kraftfahrzeuge, die, um der
Doppelbesteuerung zu entgehen, dauerhaft in einen anderen Mitgliedstaat
verbracht werden. Im zugehörigen Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen[90] gibt die Kommission einen
Überblick über den Rechtsschutz, auf den die Unionsbürger und
Wirtschaftsakteure nach EU-Recht Anspruch haben. Unterstützung
der EU-Bürger bei ihrer Inanspruchnahme grenzüberschreitender
Gesundheitsleistungen und elektronischer Gesundheitsdienste (eHealth) –
Maßnahme 7 Die Richtlinie 2011/24/EU über
Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung[91] trat am 24. April
2011 in Kraft und muss bis zum 25. Oktober 2013 in nationales Recht
umgesetzt werden. Sie erläutert die Rechte von Patienten auf den Zugang zu
einer sicheren und hochklassigen grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in
der EU und die Erstattung der damit verbundenen Kosten. Mit der Richtlinie 2011/24/EU wird das
sogenannte Gesundheitstelematiknetz, ein Netzwerk von für elektronische
Gesundheitsdienste zuständigen nationalen Behörden, eingerichtet. Eines der
Ziele dieses Netzes ist die Entwicklung von Leitlinien zur Festlegung eines
gemeinsamen Mindestsatzes von Patientendaten, um den grenzüberschreitenden
Austausch dieser Daten zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern[92]. Darüber hinaus soll
das Netz die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung gemeinsamer Identifizierungs-
und Authentifizierungsmaßnahmen unterstützen, die die Datenübertragbarkeit
erleichtern sollen. Am 6. Dezember 2012 veröffentlichte die
Kommission überdies ein Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über
die Anwendbarkeit des bestehenden EU-Rechtsrahmens auf Telemedizindienste[93], um den Rechtsrahmen für diese
grenzüberschreitend geleisteten Dienste zu präzisieren. Dieses Arbeitspapier
war dem Aktionsplan der Kommission 2012-2020 für elektronische
Gesundheitsdienste beigefügt, in dem die Strategie der EU für die
Weiterentwicklung elektronischer Gesundheitsdienste abgesteckt ist. Ziel ist
es, die Patienten und die Fachkräfte im Gesundheitswesen bei der Nutzung
elektronischer Gesundheitsdienste stärker in die Verantwortung einzubinden. Um den Bürgerinnen und Bürgern der EU
sicheren Online-Zugang zu ihren Gesundheitsdaten zu verschaffen,
finanziert die Kommission – von Januar 2012 bis Ende 2014 – zwei
Pilotprojekte[94],
in die über zwanzig Regionen verschiedener Mitgliedstaaten eingebunden sind. Vollständige
Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not
geratene Unionsbürger – Maßnahme 8 Am 23. März
2011 legte die Kommission ihre Mitteilung „Konsularischer Schutz der
EU-Bürger in Drittstaaten: Sachstand und Entwicklungsperspektiven“[95]vor, in der konkrete Maßnahmen
angekündigt wurden, um die Wirksamkeit des Rechts der EU-Bürger auf
Unterstützung durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen aller
Mitgliedstaaten in Drittländern, auch in Krisenzeiten, zu erhöhen. Am selben Tag stellte die Kommission eine
spezielle Website zum Thema konsularischer Schutz[96]ins Netz, die den
Bürgern, die Informationen über den konsularischen Schutz suchen, die Adressen
der konsularischen und diplomatischen Vertretungen in Drittstaaten aufführt und
Zugang zu den Reisehinweisen sämtlicher Mitgliedstaaten bietet. Am
14. Dezember 2011 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag für
eine Richtlinie über den konsularischen Schutz von Unionsbürgern im Ausland[97]. Bessere
Aufklärung über die Rechte der Unionsbürger beim Kauf von Pauschalreisen und
beim Reisen als Passagiere und Urlauber und bessere Rechtsdurchsetzung sowie
Beseitigung von Hindernissen für Menschen mit Behinderungen – Maßnahmen 9, 10,
11 und 12 Maßnahme 9 Die Kommission
hat den Pauschalreisemarkt gründlich untersucht und überlegt, welche
Handlungsoptionen bestehen, um auf die Entwicklungen in diesem Markt seit Erlass
der geltenden Richtlinie im Jahr 1990 zu reagieren, Zu diesen
Entwicklungen gehören insbesondere die Einführung und Ausweitung des Internets
als Vertriebsweg, die die Art und Weise der Urlaubsbuchung verändert haben. Die
Kommission hat unlängst mehrere Konsultationen mit Verbraucherorganisationen,
Wirtschaftsbeteiligten und Mitgliedstaaten durchgeführt und wird
voraussichtlich im Sommer 2013 einen Vorschlag über das weitere Vorgehen in
diesem Bereich vorlegen. Maßnahme 10 Durch neue, 2012 und 2013 in Kraft getretene
EU-Rechtsvorschriften wird gewährleistet, dass Passagiere überall in Europa
vergleichbare Grundrechte genießen, unabhängig davon, ob sie per Flugzeug,
Bahn, Schiff oder Bus unterwegs sind. Die Verordnung (EU)
Nr. 1177/2010[98]
für Fahrgäste im See- und Binnenschiffsverkehr trat am 6. Januar 2011
in Kraft, die Verordnung (EU) Nr. 181/2011[99] über die Rechte von
Busfahrgästen am 20. März 2011. Die neuen Bestimmungen sorgen
dafür, dass Fahrgäste, die die genannten Beförderungsmittel nutzen, das Recht
auf Information und Unterstützung haben, falls bei ihrer Reise Probleme
auftreten. Insbesondere behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter
Mobilität wird auf Reisen Schutz und kostenlose Hilfe gewährt. Von 2010 bis 2012 führte die Kommission eine europaweite
Aufklärungskampagne zum Thema Fahrgastrechte durch, bei der auf 28
Flughäfen in ganz Europa Informationen über die Rechte von Reisenden im Luft-
und Schienenverkehr ausgegeben wurden, unter anderem auch beim „Flughafentag“
am 4. Juli 2012, der als europaweite Informationsveranstaltung konzipiert
war. Die Maßnahmen der Kommission zur Sensibilisierung der Bürger für ihre
Fahrgastrechte in allen Beförderungsmitteln wird durch eine neue, von 2013 bis
Mitte 2015 dauernde europaweite Informationskampagne fortgesetzt. Außerdem legte die Kommission am 13. März
2013 einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Rechte von Flugpassagieren[100] vor, die die Anwendung dieser
Rechte durch die Präzisierung der Rechtsvorschriften, strengere
Durchsetzungsmaßnahmen und Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden stärken
würde. Maßnahme 11 Am 15. November 2010 verabschiedete die
Kommission ihre Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020[101], deren Ziel es ist,
behinderte Menschen in die Lage zu versetzen, ihre Rechte wahrzunehmen und
uneingeschränkt an der Gesellschaft teilzuhaben. Der Schwerpunkt der
Strategie ist die Beseitigung von Barrieren in acht wesentlichen
Aktionsbereichen: Zugänglichkeit, Teilhabe, Gleichstellung, Beschäftigung,
allgemeine und berufliche Bildung, sozialer Schutz und Gesundheit. Am 11. April 2011 legte die Kommission
einen Bericht über die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über behinderte
Flugreisende und Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität[102] vor, in dem auf nicht
eindeutig definierte Bereiche bei der Anwendung der Verordnung hingewiesen
wurde. Im Nachgang zu dem Bericht veröffentlichte die Kommission im Juni
2012 Auslegungsleitlinien[103]
für die nationalen Behörden und die verschiedenen Akteure im
Luftverkehrsbereich, um die Anwendung der Verordnung zu erläutern und auf
diesem Wege zu verbessern. Mitte 2013 wird die Kommission eine neue
Sensibilisierungskampagne mit besonderen Maßnahmen für behinderte Fluggäste und
Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität starten. Am 11. März 2013 verabschiedete
die Kommission die Richtlinie 2013/9/EU[104], mit der grundlegende
Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit im Eisenbahnsektor hinzugefügt,
die behinderten Reisenden und Reisenden mit eingeschränkter Mobilität die
Nutzung der Eisenbahndienste ermöglichen. Ein weiterer Bereich, in dem die Kommission
aktiv ist, ist der andauernde Prozess der Normung der Barrierefreiheit bei
Gebäuden und Anlagen. Eine Studie der
Kommission gibt einen Überblick über die uneinheitliche Lage in der EU und die
mehr als 250 Vorschriften, Normen und Leitlinien auf diesem Gebiet. Im Jahr
2013 soll daher eine europäische Norm entwickelt werden. Darüber hinaus verlieh die Kommission am
3. Dezember 2012 zum dritten Mal den „Access City Award“. Mit
diesem jährlich anlässlich des Europäischen Tags der Behinderten vergebenen
Preis werden Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern geehrt, die
beispielhafte Maßnahmen zur Verbesserung der städtischen Barrierefreiheit
ergreifen. Die bisherigen Gewinner waren Berlin (2012), Salzburg (2011) und
Avila (2010). Schließlich führte die Kommission vom
12. Dezember 2011 bis 29. Februar 2012 eine öffentliche
Konsultation durch, auf deren Grundlage ein europäischer Rechtsakt zur
Barrierefreiheit erlassen werden soll. Dieser soll gewährleisten, dass
Menschen mit Behinderungen denselben Zugang zu wichtigen Waren und
Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten erhalten wie Nichtbehinderte. Der
Rechtsakt soll auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität, zum Beispiel
älteren Personen, zu Gute kommen. Maßnahme 12 Um das Vertrauen der Verbraucher in
touristische Dienstleistungen zu erhöhen, entwickelt die Kommission derzeit ein
europäisches Qualitätskennzeichen, damit die Qualität der angebotenen
Leistungen auf einer einheitlichen Grundlage bewertet werden kann. Darüber
hinaus plant die Kommission, mehr Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu
geben, trotz Behinderung oder Problemen aufgrund des Alters oder ihrer
wirtschaftlichen Situation in Urlaub zu fahren. Zu diesem Zweck werden
Unternehmen für die Vorteile von Investitionen in den barrierefreien Zugang und
das Reisen in der Nebensaison sensibilisiert; außerdem führt die Kommission
besondere Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung nachhaltiger Urlaubsziele
durch. Verbesserung der Kenntnisse der Verbraucher über ihre Rechte und die
bestehenden Beschwerdemöglichkeiten und Sicherstellung einer schnellen und
kostengünstigen außergerichtlichen Lösung von Verbraucherproblemen – Maßnahmen
13 und 14 Maßnahme 13 Im Einklang mit
dem Ziel der digitalen Agenda für Europa, das Bewusstsein der Bürgerinnen und
Bürger für ihre Rechte in der digitalen Welt zu schärfen und ihre Kenntnisse
diesbezüglich zu verbessern, legte die Kommission am 17. Dezember 2012
einen Kodex der EU-Online-Rechte[105]
vor. Der Kodex führt keine neuen Rechte ein, sondern stellt auf transparente
und verständliche Art die wichtigsten Grundsätze und Rechte dar, die den
Bürgern gemäß EU-Recht bei der Verwendung von Onlinediensten, beim Onlinekauf
und bei Konflikten mit den Anbietern Schutz bieten. Der Kodex selbst besitzt
keine Rechtswirksamkeit, allerdings können die aufgeführten Rechte und
Grundsätze nach Maßgabe der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der
EU-Bestimmungen, aus denen sie sich herleiten, geltend gemacht werden. Maßnahme 14 Um eine schnelle und kostengünstige
außergerichtliche Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in der EU zu
fördern, stellte die Kommission am 29. November 2011 ein Legislativpaket
bestehend aus einem Vorschlag für eine Richtlinie über Formen der alternativen
Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten[106] und einem Vorschlag für eine
Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten[107].vor. Das Europäische
Parlament und der Rat nahmen beide Vorschläge im Dezember 2012 an. Die Rechtsvorschriften
werden im Juni 2013 veröffentlicht. - Die Richtlinie über die alternative
Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten soll Verbrauchern helfen,
Streitigkeiten mit Unternehmern außergerichtlich beizulegen, falls ein Problem
mit der erworbenen Ware oder Dienstleistung auftritt (mit Ausnahme von
Streitigkeiten über Gesundheits- oder Bildungsleistungen). Dies geschieht mit
Hilfe einer Stelle für die alternative Streitbeilegung (dies kann ein
Schlichter, ein Mediator, eine Ombuds- oder Beschwerdestelle usw. sein). Die
Stelle für die alternative Streitbeilegung sollte bestimmten
Qualitätsanforderungen (wie Transparenz, Unabhängigkeit, Fairness und
Effektivität) genügen und das Ergebnis des Verfahrens innerhalb von 90 Tagen
allen Beteiligten zur Verfügung stellen. Online-Händler sind verpflichtet, die
Verbraucher über die alternative Streitbeilegung zu unterrichten. - Durch die Verordnung über die
Online-Streitbeilegung wird eine EU-weite Internetplattform geschaffen, die
Verbrauchern und Unternehmern als zentrale Anlaufstelle dient, um innerhalb von
90 Tagen Streitigkeiten über Käufe im Internet online zu beheben.
Online-Händler sind verpflichtet, die Verbraucher über die
Online-Streitbeilegung zu unterrichten. Die alternative
und die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten sind schneller,
kostengünstiger und einfacher als Gerichtsverfahren und bringen Verbrauchern in
ganz Europa jährliche Einsparungen von schätzungsweise rund
22,5 Mrd. EUR. Ein weiterer
Schwerpunkt der Kommission war die Förderung der Mediation, die Bürgern helfen
kann, viel Zeit und Geld zu sparen. Die EU-Bestimmungen zur Mediation sind in
einer Richtlinie[108]
enthalten, die am 21. Mai 2008 erlassen wurde und von den Mitgliedstaaten
bis 21. Mai 2011 in nationales Recht umzusetzen war. Im Juli 2012 gab die
Kommission eine Studie in Auftrag, die die Umsetzung der Richtlinie
durch die Mitgliedstaaten ausführlich bewerten und die Bedeutung
untersuchen soll, die der Förderung einer breiten Nutzung der Mediation
zukommt, um die Justiz bürgerfreundlicher zu machen. Die Analyse dürfte der
Kommission zudem helfen, die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zu bestimmen. Erleichterung
der Mobilität der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der EU und der
Geltendmachung ihrer Sozialleistungsansprüche – Maßnahmen 15 und 16 Maßnahme 15 Um die vollständige und ordnungsgemäße
Umsetzung und Anwendung der EU-Freizügigkeitsbestimmungen in der Union zu
gewährleisten, hat die Kommission eine strikte Durchsetzungspolitik
verfolgt. Die meisten der betroffenen Mitgliedstaaten haben ihre
Rechtsvorschriften aufgrund des konsequenten Vorgehens der Kommission geändert
oder sich dazu verpflichtet, innerhalb einer festgelegten Frist Änderungen
vorzunehmen, die die vollständige Einhaltung der Bestimmungen gewährleisten.
Die nicht ordnungsgemäße oder unvollständige Umsetzung der
EU-Rechtsvorschriften führte zu Problemen beim Recht auf Einreise und
Aufenthalt von Familienangehörigen von EU-Bürgern, etwa gleichgeschlechtlichen
Partnern, bei den Bedingungen für die Erteilung von Visa und Aufenthaltstiteln
für Familienangehörige aus Drittländern sowie bei den Schutzvorkehrungen gegen
Ausweisungen, die allesamt behoben werden konnten. Bei sieben der zwölf
eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren sandte die Kommission eine mit
Gründen versehene Stellungnahme an die betreffenden Mitgliedstaaten. Dies ist
der letzte Schritt vor einer Klageerhebung beim Gerichtshof der Europäischen
Union. Eine ausführlichere Darstellung dazu findet sich im Bericht über die
Fortschritte auf dem Weg zu einer effektiven Unionsbürgerschaft 2011-2013
(Bericht gemäß Artikel 25 AEUV), der dem vorliegenden Bericht beigefügt
ist. Am 26. April 2013 schlug die Kommission
eine Richtlinie zur Sicherstellung der wirksamen Wahrnehmung des Rechts von
Arbeitnehmern auf Freizügigkeit in der EU[109]
vor. Ziel des Vorschlags ist die Verbesserung der Durchsetzung der
Freizügigkeitsrechte von Arbeitnehmern und die Verhinderung der Diskriminierung
aufgrund der Nationalität. Den Mitgliedstaaten wird insbesondere auferlegt,
nationale Stellen einzurichten, die EU-Arbeitsmigranten über ihre Rechte
informieren und Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer Nationalität diskriminiert
werden, Unterstützung bieten. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten
EU-Arbeitsmigranten, die sich als Diskriminierungsopfer sehen, wirksame
Rechtsbehelfe auf nationaler Ebene gewährleisten und sicherstellen, dass
Verbände und Organisationen wie Gewerkschaften oder
Nichtregierungsorganisationen EU-Arbeitsmigranten, die sich einer
Diskriminierung ausgesetzt sehen, in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren
vertreten oder unterstützen können. Um das Bewusstsein der Unionsbürger für ihr
Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, zu schärfen und
ihnen den Zugang zu entsprechenden Informationen zu erleichtern, nahm die
Kommission 2010 eine eigenständige Rubrik mit einfachen und lesefreundlichen
Angaben über die anwendbaren EU-Vorschriften und die konkreten Vorteile, die
sich aus diesem Recht ergeben, in das zentrale Informationsportal „Ihr Europa“[110] auf, das auch Zugang zu
zielgruppenspezifischeren Beratungsdiensten bietet; ferner veröffentlichte die
Kommission 2012 den praktischen Leitfaden für Bürger und Unternehmen “Ihr
Europa – Ihre Rechte“[111].
Außerdem erschien 2013 eine aktualisierte Fassung des Leitfadens für
EU-Bürger zur Freizügigkeit in Europa, der auf leserfreundliche Weise die ihnen
zustehenden Rechte und Möglichkeiten darlegt[112]
Maßnahme 16 Um Bürgern, die ihr Recht auf Freizügigkeit in
der EU wahrnehmen, die Inanspruchnahme ihrer Sozialleistungsansprüche zu
erleichtern, entwickelt die Kommission derzeit das IT-System EESSI – Electronic
Exchange of Social Security Information (Elektronischer Austausch von
Sozialversicherungsdaten) –, mit dem die Sozialversicherungsträger in der
EU schneller und sicherer Daten untereinander austauschen können. Über dieses System kommunizieren die
nationalen Sozialversicherungsträger mittels strukturierter elektronischer
Dokumente miteinander. Der Austausch von Papierdokumenten wurde damit
überflüssig. Das System, das für eine bessere Verwaltung sorgt, die Berechnung
und Auszahlung von Sozialleistungen beschleunigt und Fehler bei der Bearbeitung
von Forderungen reduziert, wird den Bürgern wichtige Vorteile bringen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten entwickeln
derzeit das Zentralsystem und werden ihre Anstrengungen auch weiterhin darauf
konzentrieren, die Sozialversicherungsträger in den Mitgliedstaaten auf dem Weg
zum “papierlosen Büro" zu unterstützen. Beseitigung
von Hindernissen bei der Wahrnehmung der politischen Rechte der Bürgerinnen und
Bürger – Maßnahmen 17, 18, 19 und 20 Die Maßnahmen der Kommission zur Beseitigung
von Hindernissen für EU-Bürger, die an Europawahlen teilnehmen möchten, sind in
der Mitteilung der Kommission vom 12. März 2013 „Vorbereitungen für
die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014: ein demokratischeres und
effizienteres Verfahren“[113]
dargelegt und im Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer effektiven
Unionsbürgerschaft 2011-2013 (Bericht gemäß Artikel 25 AEUV) zusammengefasst,
der dem vorliegenden Bericht beigefügt ist. Die Fortschritte, die in zwei weiteren im
Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 erwähnten Bereichen erzielt wurden,
werden an dieser Stelle kurz behandelt. Zum einen verfolgte die Kommission, wie in Maßnahme 18
angekündigt, eine strikte Durchsetzungspolitik, um zu gewährleisten,
dass alle Mitgliedstaaten ausländischen Unionsbürgern die Gründung oder den
Beitritt zu politischen Parteien gestatten. Das Verbot der
Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit bedeutet nicht nur, dass
die Nationalität von Unionsbürgern keine förmliche Bedingung für ihre
Kandidatur und Stimmabgabe bei Kommunal- und Europawahlen sein darf, sondern
auch, dass alle Maßnahmen zu vermeiden sind, die verhindern könnten, dass sie
ihr Recht zu denselben Bedingungen wie einheimische Staatsbürger ausüben
können, wie im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
gewährleistet. Wird ausländischen Unionsbürgern die
Mitgliedschaft in einer politischen Partei versagt, wird ihnen die Möglichkeit
genommen, die wichtigste Plattform der politischen Teilhabe zu nutzen,
insbesondere in Wahlzeiten. Sie haben darüber hinaus eine geringere Chance als
einheimische Staatsbürger, gewählt zu werden. Die Kommission hat gegen sieben Mitgliedstaaten
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet; vier Verfahren konnten nach
zufriedenstellender Klärung eingestellt werden. Zum anderen nahm die Kommission, wie in
Maßnahme 20 angekündigt, im Jahr 2011 politische Gespräche mit
den Mitgliedstaaten auf, deren Staatsbürgern der Verlust politischer Rechte in
ihrem Heimatland droht (Entzug des Wahlrechts), nachdem sie eine bestimmte
Zeitlang in einem anderen Mitgliedstaat gelebt haben. Bei den Gesprächen ging
es darum, auszuloten, wie verhindert werden kann, dass EU-Bürger in keinem Land
an nationalen Wahlen teilnehmen können, weil sie ihr Recht auf Freizügigkeit
wahrgenommen haben. Die Kommission übermittelte den betreffenden
Mitgliedstaaten Schreiben, in denen sie ihre Haltung erläuterte und die Länder zu
gemeinsamen Überlegungen einlud. In den Antwortschreiben wurden die geltenden
Rechtsvorschriften und Konzepte erläutert und Angaben über ähnliche Debatten
auf nationaler Ebene gemacht. Die Gespräche zeigten, dass nach konstruktiven
Lösungen gesucht werden muss, um die Teilhabe der Bürger am demokratischen
Leben in der EU auf allen Ebenen zu fördern, wie in Maßnahme 12 des
vorliegenden Berichts erklärt, die dem Problem entgegenwirken soll. Bereitstellung
leicht zugänglicher Informationen über die EU-Rechte der Bürgerinnen und Bürger
– Maßnahmen 21 und 22 Maßnahme 21 In den vergangenen drei Jahren hat sich die
Kommission darum bemüht, die Angebote von Europe Direct – bestehend aus
dem Europe-Direct-Kontaktzentrum und einem Netz aus rund 450
Europe-Direct-Informationszentren – stärker mit dem Bürgerportal von
„Ihr Europa“ zu verzahnen, um den Bürgern eine komplett
mehrsprachige und mehrgleisige Informationsplattform zu bieten, die Online-,
Telefon-, E-Mail- und persönlichen Kontakt ermöglicht. Das Portal „Ihr Europa“ wurde von Grund auf
umgestaltet und bietet nun kundenfreundliche praktische Informationen in
22 Sprachen über die EU-Rechte und ihre Umsetzung in den Mitgliedstaaten
aus der Nutzerperspektive. Gleichzeitig werden Besucher des Portals, die einen individuelleren
Service benötigen, auf die einschlägigen Beratungsdienste (wie Europe Direct,
Ihr Europa – Beratung, SOLVIT, EURES und das Netz der europäischen
Verbraucherzentren) hingewiesen. Das Portal wird ständig weiterentwickelt, vor
allem durch eine intensivere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, die
gewährleisten soll, dass die Bürger länderspezifische Informationen über ihre
Rechte finden (z. B. Kontaktadressen nationaler Behörden, Hinweise auf
spezifische Verfahren oder besondere Dokumente, die zur Wahrnehmung ihrer
EU-Rechte zu beachten bzw. einzureichen sind, Auskünfte über einschlägige
nationale Bestimmungen, etwa zum Kauf von Immobilien, usw.). Die Kommission
plant außerdem, SOLVIT weiter auszubauen und seine Sichtbarkeit on- und offline
zu erhöhen. In den Jahren 2011 und 2012 wurden die
Mitarbeiter der 450 Europe-Direct-Informationszentren in allen
Mitgliedstaaten gründlich mit den Inhalten des Bürgerportals „Ihr Europa“
und der Verwendung dieser Inhalte vertraut gemacht, um den Informationsbedarf
der Bürger decken zu können. Die Aufgaben des neuen Europe-Direct-Netzes
wurden für den Zeitraum 2013 bis 2017 neu festgelegt. Dabei wurde
herausgestellt, dass die Informationszentren eine wichtige Rolle als Partner
des Kontaktzentrums und als Lieferant von Informationen über die EU spielen,
indem sie die Bürger auf die relevanten Inhalte von „Ihr Europa“ hinweisen. Parallel dazu hat die Kommission sich bemüht,
einer größtmöglichen Zahl von EU-Bürgern die Existenz von „Europe Direct“
und „Ihr Europa“ als erstklassige bürgerfreundliche Informationsstellen zum
Thema EU-Rechte nahezubringen. Die Aufklärungsbemühungen führten dazu, dass die
Zahl der vom Europe-Direct-Kontaktzentrum beantworteten Anfragen 2012 um mehr
als 20 % gegenüber 2011 anstieg. Auch „Ihr Europa“ verzeichnete
eine deutlich höhere Besucherzahl (fast 4,3 Millionen im Jahr 2012,
verglichen mit 2,4 Millionen Besuchern 2011 und 1,5 Millionen im Jahr
2010). Unlängst durchgeführte Nutzerbefragungen weisen auf eine hohe
Zufriedenheit hin: 70 % aller Besucher fanden zumindest einen Teil der
gesuchten Informationen, und 93 % bewerteten das Portal als
zufriedenstellend oder besser[114].
Maßnahme 22 Die Vertretungen der Kommission in den
EU-Mitgliedstaaten haben durch Unterstützungs- und Koordinierungsmaßnahmen dazu
beigetragen, dass sich die Europe-Direct-Informationszentren zu wichtigen
Informationsstellen für EU-Rechte auf lokaler, regionaler und nationaler
Ebene entwickelt haben. Die Vertretungen haben außerdem ihre
Zusammenarbeit mit dem Beraterdienst „Ihr Europa“ ausgebaut, um den Bürgern
Beratung in Rechtsfragen anbieten zu können. Die Europe-Direct-Informationszentren sind
gegenwärtig die wichtigsten Zugangsstellen zu Informationen auf lokaler
Ebene: Sie beantworten Fragen der Bürgerinnen und Bürger oder weisen diese
auf die jeweiligen EU-Informationsdienste und -Stellen auf nationaler Ebene
hin. Im Jahr 2012 wurde ein automatisierter Kommunikationskanal eingerichtet,
der das Netz der Informationszentren mit dem Europe-Direct-Kontaktzentrum in Brüssel
verbindet. Über diesen Kanal kann jedes lokale
Europe-Direct-Informationszentrum Anfragen der Bürger direkt an das
Kontaktzentrum weiterleiten. In Fortsetzung ihrer Arbeit zur Vereinfachung
des Zugangs zu Informationen, die die Bürger zur Wahrnehmung ihrer EU-Rechte
benötigen, führt die Kommission derzeit ein Konzept ein, demzufolge es keine
falschen Ansprechpartner gibt („no wrong door policy“). Dabei wird eine
nahtlose Verbindung zwischen Europe Direct und themenspezifischen
EU-Informationsdiensten hergestellt, damit Bürgeranfragen unabhängig vom
gewählten Zugangsweg immer von der richtigen Stelle beantwortet werden. Die Vertretungen der Kommission in den
Mitgliedstaaten haben zahlreiche Sensibilisierungs- und sonstiger Maßnahmen,
bei denen gezielt der Kontakt zur Zielgruppe gesucht wurde, mit
spezifischer oder allgemeiner Ausrichtung zum Thema Bürgerrechte unternommen
und die Bürger über verschiedene Kommunikationskanäle über die
Europäische Bürgerinitiative aufgeklärt. Das Europe-Direct-Kontaktzentrum
wurde 2012 zur zentralen Anlaufstelle für Informationen über die Europäische
Bürgerinitiative. Sensibilisierung
der Bürgerinnen und Bürger für ihren Unionsbürgerstatus und die damit
einhergehenden Rechte – Maßnahmen 23, 24 und 25 Maßnahme 23 Auf der Grundlage
eines Kommissionsvorschlags erklärten der Rat und das Europäische Parlament
2013 zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger[115]. Das Jahr ist dazu
gedacht, das Bewusstsein der Unionsbürger für ihre Rechte und die Maßnahmen und
Programme zu schärfen, die die Wahrnehmung dieser Rechte fördern sollen.
Darüber hinaus soll es eine Debatte über die Maßnahmen der Union in Gang
bringen und die demokratische Beteiligung von Zivilgesellschaft und Bürgern auf
europäischer Ebene an diesen Maßnahmen erhöhen. Das Europäische Jahr der Bürgerinnen und
Bürger bietet Unionsbürgern überall in Europa viele Gelegenheiten , diese
wichtigen Themen zu diskutieren. Zur Verwirklichung der mit dem Europäischen
Jahr angestrebten Ziele arbeitet die Kommission eng mit vielen Akteuren,
Einrichtungen und interessierten Kreisen zusammen – allesamt wichtige
Multiplikatoren –, um zu gewährleisten, dass die Botschaften, die das
Europäische Jahr aussenden soll, die lokale Ebene erreichen. Daneben wird dem Thema „Der Bürger in der
Europäischen Union“ ein eigener Forschungsbereich gewidmet, der von der
Kommission im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms finanziert wird.
Ziel der Forschungsarbeiten in diesem Bereich ist es, die Kenntnisse bezüglich
der Unionsbürgerschaft zu erhöhen und die Forschungsergebnisse
Wissenschaftlern, politischen Entscheidungsträgern, Organisationen der
Zivilgesellschaft und der Allgemeinheit nahezubringen und entsprechend zu
verbreiten. Die Kommission hat eine Reihe multidisziplinärer Forschungsprojekte
hierzu finanziert, die vor allem untersuchen sollen, wie bei den Unionsbürgern
ein Gefühl der demokratischen Mitverantwortung und Teilhabe geweckt werden kann[116]. Maßnahme 24 Am 15. November 2011 veröffentlichte
die Kommission ihren Vorschlag für das künftige Programm „Rechte,
Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“[117];
am 14. Dezember 2011 stellte sie ihren Vorschlag für das
künftige Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“[118] vor. Beide Vorschläge
zielen darauf ab, die Unionsbürgerschaft auf kohärente und komplementäre
Weise finanziell zu unterstützen. Insbesondere das Programm „Rechte,
Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ wird sich mit den Rechten, die sich aus
der Unionsbürgerschaft herleiten, befassen, während das Programm „Europa für
Bürgerinnen und Bürger“ die Teilhabe der Bürger am demokratischen Leben in der
Union fördern soll. Die Programme ergänzen sich, da sie Synergien nutzen und
Überschneidungen vermeiden. Bei der Erarbeitung der Vorschläge war die
Kommission insbesondere auf Verschlankung und Vereinfachung bedacht[119]. Die Programme stehen somit
voll und ganz mit der Haushaltsordnung in Einklang, da sie grundsätzlich
denselben übergeordneten Bestimmungen folgen und von den Vereinfachungen der
neuen Haushaltsordnung profitieren. Maßnahme 25 Um eine qualitativ hochwertige
Berichterstattung zu gewährleisten und die Informationen über
EU-Angelegenheiten zu verbessern, wurden im Frühjahr 2011 auf Euronews neue
Programme ausgestrahlt und am 14. Juni 2011 ein Euronews-Studio in Brüssel
eröffnet. Die tägliche Berichterstattung über europäische Themen wurde
somit verstärkt und lebendiger gestaltet, etwa durch mehr Debatten und
Interviews sowie Programme mit Bürgerbeteiligung. Die Kommission hat zudem eine
Partnerschaftsrahmenvereinbarung mit Euronews geschlossen, um diese Maßnahmen
längerfristig zu unterstützen. ANHANG 2: Zwölf neue Schlüsselmaßnahmen zur
Verbesserung des Alltags der Bürgerinnen und Bürger der EU 1. Die Kommission wird
vorschlagen, die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen
Sicherheit zu überarbeiten und die Möglichkeit zu prüfen, dass die Bürger den
in ihrem Heimatland erworbenen Anspruch auf Arbeitslosenleistungen länger als
die derzeit geltenden drei Monate behalten können, damit sie in einem anderen
EU-Land auf Arbeitsuche gehen können. Die Kommission fordert die
Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die derzeitigen Regeln in vollem Umfang zu
nutzen und Personen, die sich auf Arbeitsuche in einen anderen Mitgliedstaat begeben,
den Anspruch auf Arbeitslosenleistungen bis zu sechs Monate aufrechterhalten. 2. Die Kommission wird jungen
Unionsbürgerinnen und -bürgern helfen, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und
auf den Arbeitsmarkt vorzudringen, indem sie 2013 einen Qualitätsrahmen für
Praktika erarbeiten wird. Des Weiteren wird die Kommission 2013 eine Initiative
zur Modernisierung von EURES vorlegen, die darauf zielt, die Rolle und die
Auswirkungen der einzelstaatlichen Arbeitsvermittlungsdienste zu stärken und
die Koordinierung der Mobilität der Arbeitskräfte in der EU zu verbessern.
Neben der EURES-Reform wird die Kommission eine Pilotmaßnahme auf den Weg
bringen, die den Informationsaustausch im EURES-Netz über Praktika und
Lehrstellenangebote in anderen EU-Ländern verbessern soll. 3. In den Jahren 2013 und
2014 wird die Kommission an Lösungen zur Beseitigung von Hindernissen in
Verbindung mit einzelstaatlichen Identitäts- und Aufenthaltsbescheinigungen für
im EU-Ausland lebende Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, gegebenenfalls
freiwillige einheitliche EU-Dokumente für die Bürger, arbeiten. 4. Die Kommission wird 2013 auf
der Grundlage bewährter Praktiken Maßnahmen einleiten, die europäischen
Steuerzahlern die korrekte Anwendung der jeweils für sie geltenden Steuervorschriften
erleichtern. 5. Die Kommission wird 2014 auf
der Grundlage ihrer Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der
Unionsbürgerinnen und -bürger Maßnahmen zur Einrichtung einer “Plattform für
Fahrzeuginformationen” ergreifen, um die Anerkennung von Prüfzertifikaten für
Kraftfahrzeuge zu erleichtern und damit die Bürger mit ihren Fahrzeugen
leichter und sicherer in andere EU-Länder reisen können. 6. Die Kommission wird Menschen
mit Behinderungen die Mobilität innerhalb der EU erleichtern, indem sie 2014
die Entwicklung eines allgemein anerkannten EU-Behindertenausweises
unterstützen wird, der Behinderten EU-weit gleichberechtigten Zugang zu
bestimmten Sonderleistungen (vornehmlich in den Bereichen Verkehr, Tourismus,
Kultur und Freizeit) gewährleisten wird. 7. Die Kommission wird bis Ende
2013 ein Legislativpaket vorschlagen, um die Verfahrensrechte verdächtigter
oder strafrechtlich verfolgter Unionsbürgerinnen und -bürger weiter zu stärken,
und dabei die besondere Situation von Kindern und stark schützbedürftigen
Personen berücksichtigen. 8. Die Kommission wird das
europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bis Ende 2013 überarbeiten,
um die Beilegung von Streitigkeiten bei Käufen in anderen EU-Ländern einfacher
zu machen. 9. Die Kommission wird im
Frühjahr 2014 in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Durchsetzungsbehörden
und relevanten Akteuren ein Muster für die Online-Anzeige der wichtigsten
Produktangaben entwickeln, um sicherzustellen, dass die Informationen zu
digitalen Erzeugnissen klarer und leicht zu vergleichen sind. Außerdem wird sie
im Frühjahr 2014 eine EU-weite Aufklärungskampagne zum Thema Verbraucherrechte
starten. 10. Die Kommission wird Maßnahmen
ergreifen, die gewährleisten, dass die lokalen Verwaltungen die Rechte der
Unionsbürgerinnen und -bürger auf Freizügigkeit in vollem Umfang verstehen. 11. Die Kommission wird den
Bürgerinnen und Bürgern im Jahr 2013 auf ihrer zentralen Europa-Website
nutzerfreundliche Hinweise dazu geben, wie auf einfache und klare Weise zu ermitteln
ist, an wen sie sich wenden müssen, um ihre Rechte durchzusetzen. 12. Die Kommission wird –
das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für ihre
mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte, insbesondere das Wahlrecht,
schärfen, indem sie am Europatag im Mai 2014 ein leicht verständliches Handbuch
mit Informationen über diese EU-Rechte vorstellen wird, –
Vorschläge für konstruktive Ansätze vorlegen, die
den Unionsbürgern, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat als ihrem Heimatstaat
leben, die volle Teilhabe am demokratischen Leben in der EU ermöglichen, damit
diese ihr Wahlrecht bei nationalen Wahlen in ihrem Heimatland ausüben können
und –
2013 Möglichkeiten ausloten, den europäischen
öffentlichen Raum auf der Grundlage bereits bestehender nationaler und europäischer
Strukturen zu stärken und weiterzuentwickeln, um der derzeitigen Fragmentierung
der öffentlichen Meinung entlang der nationalen Grenzen ein Ende zu bereiten. [1] Ein Konzept für eine vertiefte und echte Wirtschafts-
und Währungsunion - Auftakt für eine europäische Diskussion, COM(2012)
777 final/2. [2] Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(Titel II, Artikel 20-24) und Charta der Grundrechte der Europäischen
Union (Kapitel V). In dem vorliegenden Bericht kann sich der Begriff
„Bürger“ auf jede Person beziehen, die im Einklang mit den einschlägigen
Vertragsbestimmungen und dem abgeleiteten Recht ihren Wohnsitz in der EU hat. [3] Siehe beispielsweise Rechtssache C-184/99, Grzelczyk,
Randnummer 31. [4] Rechtssache C-34/09, Ruiz Zambrano, Randnummer 42. [5] Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger
Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten, KOM(2010) 603 endg. [6] Im Anhang 1 zu diesem Bericht werden die seit 2010
ergriffenen Maßnahmen ausführlicher geschildert. [7] Von der Kommission am 9. Mai 2012 gestartete
öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft (im Folgenden: öffentliche
Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012) – http://ec.europa.eu/justice/citizen/files/eu-citizen-brochure_de.pdf [8] Flash
Eurobarometer 365: Unionsbürgerschaft der Europäischen Union, Februar 2013 (im
Folgenden: Eurobarometer zur Unionsbürgerschaft 2013) – - http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_365_de.pdf [9] Flash
Eurobarometer 364: Wahlrecht – März 2013 (im Folgenden: Eurobarometer zum
Wahlrecht 2013) – - http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_364_de.pdf [10] Gemeinsame Anhörung des Europäischen Parlaments und der
Kommission zur Unionsbürgerschaft vom 19. Februar 2013: „Making the
most of EU citizenship“ http://ec.europa.eu/justice/citizen/document/files/eu_hearing_report.pdf [11] Am 28. November 2012 veranstaltetes Forum „Citizens'
Agenda going local“ – http://www.cor.europa.eu/en/news/forums/Documents/proceeding_forum_citizens.pdf [12] Konferenz vom 22./23. Januar 2013 zum Europäischen
Jahr der Bürgerinnen und Bürger (“Making the most of the European Year of
Citizens”). [13] http://europa.eu/citizens-2013/de/home [14] http://ec.europa.eu/european-debate/index_de.htm [15] Die in diesem Abschnitt aufgeführten Maßnahmenvorschläge
unterliegen den üblichen Verfahren der Kommission zur Vorbereitung des
Entscheidungsprozesses sowie dem mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020. [16] Standard-Eurobarometer 78: Die öffentliche Meinung in der
Europäischen Union - Herbst 2012 (in der Folge: Standard-Eurobarometer) – http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/eb/eb78/eb78_first_de.pdf Die Arbeitslosigkeit gibt den EU-Bürgern zunehmend Anlass zur Sorge
(+ 4 Prozentpunkte seit der Eurobarometer-Umfrage vom Frühjahr 2012). [17] Neun von zehn Bürgern gaben dies im Eurobarometer zur
Unionsbürgerschaft 2013 an. [18] Eurobarometer zur Unionsbürgerschaft 2013. [19] Eurostat:
Internet-Käufe durch Einzelpersonen – http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/submitViewTableAction.do. Für junge Menschen (25- bis 34-Jährige) sind die Zahlen höher. [20] Die öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012
hat gezeigt, dass ein Viertel der Befragten beim Kauf im Internet Probleme
hatte. [21] http://europa.eu/europedirect/index_de.htm [22] http://europa.eu/youreurope/index_de.htm [23] Eurobarometer zur Unionsbürgerschaft 2013. [24] Ebd. [25] Öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 und
Eurobarometer zum Wahlrecht 2013. [26] COM(2013)271 http://ec.europa.eu/justice/fundamental-rights/files/charter_report_2012_en.pdf.
[27] Siehe Bericht „Employment and social developments in
Europe 2011” (nur auf Englisch verfügbar), Kapitel 6: Intra-EU labour mobility
and the impact of enlargement, S.274. [28] Siehe „Report by the European Integration Consortium on
labour mobility within the EU in the context of enlargement and the functioning
of the transitional arrangements“, Nürnberg, 2009, S.132. Siehe auch „Five
years of an enlarged EU – Economic achievements and challenges“, European
Economy, Nr. 1/2009. [29] Nur 3 % aller EU-Bürger im Erwerbsalter leben in
einem anderen EU-Mitgliedstaat. Die grenzüberschreitende Mobilität in der EU
beträgt pro Jahr durchschnittlich nur 0,29 %. Damit liegt sie weit
unterhalb der Prozentwerte in Australien (1,5 %) und den USA (2,4 %).
Siehe OECD-Wirtschaftsbericht zur Europäischen Union, März 2012 – http://www.oecd.org/eco/49950244.pdf [30] Laut
der Eurobarometer-Umfrage zur geografischen und beruflichen Mobilität geht fast
ein Viertel der Befragten (24 %) davon aus, dass es schwierig sein wird,
einen Job in einem anderen EU-Land zu finden, oder hat bereits eine
entsprechende Erfahrung gemacht. Eurobarometer Spezial 337 - Geographical and
labour market mobility - Juni 2010 - http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_337_en.pdf [31] Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme
der sozialen Sicherheit (ABl. L 166, S. 70) sieht in Artikel 64 Absatz 1
Buchstabe c Folgendes vor: „der Leistungsanspruch wird während drei Monaten
von dem Zeitpunkt an aufrechterhalten, ab dem der Arbeitslose der
Arbeitsverwaltung des Mitgliedstaats, den er verlassen hat, nicht mehr zur
Verfügung gestanden hat, vorausgesetzt die Gesamtdauer der Leistungsgewährung
überschreitet nicht den Gesamtzeitraum, für den nach den Rechtsvorschriften
dieses Mitgliedstaats ein Leistungsanspruch besteht; der Zeitraum von drei
Monaten kann von der zuständigen Arbeitsverwaltung oder dem zuständigen Träger
auf höchstens sechs Monate verlängert werden“. Die Modalitäten der
Informationsübermittlung, der Zusammenarbeit und der gegenseitigen
Unterstützung zwischen den zuständigen Einrichtungen und Diensten der
betreffenden Mitgliedstaaten, insbesondere die Information darüber, ob der
Arbeitsuchende sich an die Kontrollverfahren hält, sind in der
Durchführungsverordnung 987/2009 (ABl. L 284, S.19) in Artikel 55 festgelegt. [32] COM(2012)173. [33] Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme
der sozialen Sicherheit, ABl. L 166, S. 1. [34] KOM(2012)173. [35] Ebd. [36] KOM(2010)682. [37] Laut Eurobarometer zum Binnenmarkt 2011 würden es
28 % der EU-Bürger im erwerbsfähigen Alter in Betracht ziehen, künftig in
einem anderen EU-Land zu arbeiten. Besonders hoch ist der Anteil bei den 15-
bis 24-Jährigen (54 %) und bei Personen zwischen 25 und 39 Jahren
(38 %). Eurobarometer Spezial 363:Internal Market:Awareness, Perceptions
and Impacts, September 2011 – http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_363_en.pdf [38] Flash Eurobarometer 319b - Youth on the Move: Education
and training, mobility, employment and entrepreneurship, Mai 2011 – http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_319b_sum_en.pdf [39] Im Jahr 2011 einigte sich der Rat auf einen Eckwert zur
Mobilität im Bereich der Hochschulbildung, demzufolge bis 2020 mindestens
20 % aller Hochschulabsolventen eine bestimmte Zeitlang zum Studium oder
Praktikum im Ausland verbringen sollen (entweder für die gesamte Studiendauer
oder einen Mindestzeitraum von drei Monaten). [40] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms "ERASMUS FÜR ALLE" für
allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, KOM(2011) 788. [41] Europäische
Kommission, „Study on a comprehensive overview on traineeship arrangements in
Member States“, 2012 – http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=en&pubId=6717 [42] Studie
des Europäischen Jugendforums, „Interns revealed“, 2011 – http://issuu.com/yomag/docs/yfj_internsrevealed_web [43] Die Jugendgarantie-Systeme sollen gewährleisten, dass
allen jungen Menschen unter 25, die arbeitslos werden oder nach dem Schulabschluss
keine Arbeit finden, innerhalb von vier Monaten eine hochwertige Arbeitsstelle
oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- oder
Praktikumsplatz angeboten werden (Empfehlung des Rates vom 22. April
2013). [44] Eurobarometer Spezial 75.1: Der Europäische
Bürgerbeauftragte und die Bürgerrechte, Juli 2011 –
http://www.ombudsman.europa.eu/de/press/statistics/eb751_eb_report.faces [45] http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/flash_arch_374_361_en.htm#365. [46] http://ec.europa.eu/justice/citizen/files/eu-citizen-brochure_de.pdf [47] Europa für Sie – Beratung ist ein Beratungsdienst der EU
für die Öffentlichkeit. Es handelt sich um ein Team von Rechtsanwälten, die
alle EU-Amtssprachen abdecken und sowohl mit dem EU-Recht als auch mit den
nationalen Rechtsvorschriften aller EU-Mitgliedstaaten vertraut sind. http://europa.eu/youreurope/advice/index_de.htm. [48] SOLVIT behandelt Fälle, bei denen es um grenzübergreifende
Probleme geht und die auf eine fehlerhafte Anwendung des EU-Rechts durch
Behörden eines EU-Mitgliedstaats zurückzuführen sind. http://ec.europa.eu/solvit/. [49] Die ins Auge gefassten Maßnahmen werden nur für
Mitgliedstaaten gelten, die Identitätsnachweise oder Meldebescheinigungen
erteilen. [50] Vorschlag
für eine Verordnung über die regelmäßige technische Überwachung von
Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern COM(2012) 380, Vorschlag für eine
Verordnung über die technische Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen, die in
der Gemeinschaft am Straßenverkehr teilnehmen COM(2012) 382 und Vorschlag für
eine Richtlinie über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge COM(2012) 381. [51] Dieser strafrechtliche Grundsatz ist in Artikel 48
der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel 6
Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben. Er
leitet sich zudem aus den Verfassungstraditionen aller Mitgliedstaaten her. [52] Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf ist in
Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in
Artikel 6 Absatz 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention
festgeschrieben. [53] Eurobarometer
Spezial 395: Verfahren für geringfügige Forderungen - April 2013 - (im
Folgenden: Eurobarometer zu geringfügigen Forderungen 2013) - http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/eb_special_399_380_en.htm#395 [54] Seit 1. Januar 2009 in Kraft. [55] https://e-justice.europa.eu/home.do. [56] Siehe auch die öffentliche Konsultation zur
Unionsbürgerschaft 2012. [57] Siehe Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger
Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten - KOM(2010) 603 –
insbesondere die Maßnahmen 9 bis 13, die Verbraucheragenda – COM(2012) 225 und
die Binnenmarktakte II – Gemeinsam für neues Wachstum – COM(2012) 573. [58] Das Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket umfasst
unter anderem einen Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von
Verbraucherprodukten (COM(2013) 78), einen Vorschlag für eine Verordnung über
die Marktüberwachung von Produkten (COM(2013) 75) und eine Mitteilung der
Kommission mit 20 Maßnahmen für sicherere und konforme Produkte für Europa: ein
mehrjähriger Aktionsplan zur Produktüberwachung in der EU (COM(2013) 76). Die
Dokumente können unter folgender Adresse eingesehen werden: http://ec.europa.eu/consumers/safety/psmsp/index_en.htm [59] Laut der im Auftrag der Europäischen Kommission,
Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher von Civic Consulting durchgeführten
Studie „Consumer market study on the functioning of e-commerce" (2011). [60] Weitere Informationen finden sich in dem "Report from
the Multi-Stakeholder Dialogue on Comparison Tools“: http://ec.europa.eu/consumers/documents/consumer-summit-2013-msdct-report_en.pdf [61] Vom Ausschuss der Regionen im Jahr 2012 durchgeführte
Studie „Local and regional authorities promoting EU citizenship and citizens'
rights“ – http://www.cor.europa.eu/en/news/forums/Documents/summary_cor_study_citizenship.pdf [62] Europäisches Parlament Eurobarometer 77.4: Die Europäer
zwei Jahre vor den Europawahlen, Juni 2012 – http://www.europarl.europa.eu/pdf/eurobarometre/2012/election_2012/eb77_4_ee2014_synthese_analytique_de.pdf [63] Empfehlung der Kommission für ein demokratischeres und
effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament,
C(2013) 1303. [64] In der Rechtssache Preston wurde
die Klage eines britischen Staatsbürgers, der seit mehr als fünfzehn Jahren in
Spanien lebt und gegen den Entzug seines Wahlrechts vorging, vom britischen
High Court und vom Court of Appeal zurückgewiesen. Der Antrag auf ein Berufungsverfahren vor dem Supreme Court wurde
zurückgewiesen, ohne dass ein Vorabentscheidungsersuchen gestellt wurde. [65] Präambel der Richtlinien 93/109/EG und 94/80/EG. [66] In folgenden dreizehn Mitgliedstaaten sind die Regionen
zur Gesetzgebung befugt: Österreich (Länder), Belgien (Région), Tschechische
Republik (Kraje), Dänemark (Amtskommuner), Deutschland (Länder), Spanien
(Comunidades autonómas), Frankreich (Région), Italien (zwei autonome Provinzen
und zwanzig Regionen), Niederlande (provinciale staten), Polen (województwo),
Slowakei (Kraje), Schweden (Landstingsfullmäktige) und Vereinigtes Königreich. [67] Standard-Eurobarometer 78: Die Mediennutzung in der
Europäischen Union: http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/eb/eb78/eb78_media_de.pdf [68] Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts-
und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller
Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) ) ABl. L 95, S.
1–24. [69] Siehe
Rede von Kommissionspräsident José Manuel Barroso zur Lage der Union 2012: „Wir
brauchen einen europäischen öffentlichen Raum, in dem europäische Themen von
einem europäischen Standpunkt aus diskutiert und debattiert werden. Wir dürfen
nicht länger versuchen, europäische Probleme nur mit nationalen Lösungen zu
bewältigen.”http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-12-596_de.htm Siehe auch die Empfehlung des Europäischen Parlaments vom
7. September 2010 zu “Journalismus und neuen Medien- Schaffung eines
europäischen öffentlichen Raums” (2010/2015(INI)) und die Rede des deutschen
Bundespräsidenten Joachim Gauck zu Perspektiven der europäischen Idee vom
22. Februar 2013: http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/JoachimGauck/Reden/2013/02/130222-Europa.html0. [70] http://europa.eu/citizens-2013/ [71] http://ec.europa.eu/european-debate/index_de.htm [72] Das
Follow-up zu den 25 Maßnahmen aus dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010
wird regelmäßig aktualisiert - http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/factsheets/pdf_table_of_actions_en.pdf [73] KOM(2011)126. [74] KOM(2011) 127/2. [75] KOM(2010)747. [76] Vorschlag für eine Verordnung zur Förderung der
Freizügigkeit von Bürgern und Unternehmen durch die Vereinfachung der Annahme
bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 – COM(2013) 228. [77] KOM(2011)326. [78] Der Vorschlag ist Teil eines Maßnahmenpakets, das eingeführt werden
soll, um in der gesamten EU klare Rechte festzulegen und das Grundrecht auf ein
faires Verfahren sowie das Recht auf Verteidigung zu gewährleisten. Die Richtlinie über das
Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren trat im
November 2010 in Kraft und ist bis zum 27. Oktober 2013 in
nationales Recht umzusetzen; die Richtlinie über das
Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren trat am 21. Juni
2012 in Kraft und muss bis zum 2. Juni 2014 in nationales Recht
umgesetzt werden. [79] KOM(2011) 274. [80] KOM(2011) 275. [81] KOM(2011) 276. [82] Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 13. Dezember 2011, ABl. L 338, S. 2. [83] Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz
von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses
2001/220/JI, ABl. L 315, S. 57. [84] Einschließlich der Steuern für Zulassung und Benutzung von
Kraftfahrzeugen. [85] KOM(2010) 769. [86] KOM(2011) 712. [87] 2011/856/EU. [88] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Vereinfachung der Verbringung von in einem anderen
Mitgliedstaat zugelassenen Kraftfahrzeugen innerhalb des Binnenmarkts,
COM(2012) 164. [89] COM(2012) 756. [90] SWD(2012) 429. [91] Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom
9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden
Gesundheitsversorgung, ABl. L 88, S. 45. [92] Das Netz wird dabei von der „eHealth Governance Initiative
Joint Action“ (eHGI) und der „Joint Action on Patient Registries“ (PARENT)
unterstützt. [93] SWD(2012) 414. [94] Projekte SUSTAINS und PALENTE [95] COM(2011) 149. [96] http://ec.europa.eu/consularprotection [97] KOM(2011) 881. [98] Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom
24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr
und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, ABl. L 334,
S. 1. [99] Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, ABl. L 55, S.1. [100] COM(2013) 130. [101] KOM(2010) 636. [102] Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den
Rat über die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden
und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität, KOM(2011) 166 endg. [103] SWD(2012) 171 - http://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/air/doc/prm/2012-06-11-swd-2012-171_de.pdf [104] Richtlinie der Kommission zur Änderung von Anhang III der
Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft, ABl. L 68,
S. 55. [105] Der
vollständige Kodex ist nebst zusammenfassenden Übersichten auf der Website Digital
Agenda for Europe erhältlich. Eine vereinfachte Version findet sich
auf dem Portal Ihr Europa - Bürger in der neu geschaffenen
Rubrik Ihre Online-Rechte [106] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher
Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der
Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung),
KOM(2011) 793 endg. [107] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten
(Verordnung über Online-Streitbeilegung), KOM(2011) 794 endg. [108] Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und
Handelssachen. [109] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die
Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen, COM(2013) 236. [110] http://europa.eu/youreurope/citizens/residence/index_de.htm [111] http://bookshop.europa.eu/en/your-europe-your-rights-pbKM3212120 [112] http://bookshop.europa.eu/en/freedom-to-move-and-live-in-europe-pbNE3210299 [113] COM(2013) 126. [114] Ergebnisse einer vom 18. 12.2012 bis 1. 2.2013
durchgeführten Nutzerbefragung zur Bewertung von Relevanz und Nutzen der
Website „Ihr Europa“ nach ihrer Umgestaltung im Jahr 2009 sowie einer
Pop-up-Befragung, die im Januar/Februar 2013 beim Verlassen des Portals
durchgeführt wurde, um mehr über das Profil der Portalbesucher und ihre
Zufriedenheit mit dem Portal herauszufinden. [115] Beschluss Nr. 1093/2012/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 21. November 2012 über das Europäische Jahr der Bürgerinnen
und Bürger (2013), ABl. L 325, S.1. [116] Überblick unter: http://ec.europa.eu/research/social-sciences/research_en.html [117] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Auflegung des Programms “Rechte und Unionsbürgerschaft” für
den Zeitraum 2014 bis 2020, KOM(2011) 758. [118] Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm
„Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020", KOM(2011)
884. [119] Siehe die Mitteilungen der Kommission vom 8. Februar
2012 „Agenda zur Vereinfachung des MFR 2014-2020”, COM(2012) 42 und vom
20. September 2012 „Vereinfachung: Erster Fortschrittsanzeiger für den MFR
2014-2020“, COM(2012) 531.