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Document 52013DC0182
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on EAGF expenditure Early Warning System No 10-11/2012
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 10-11/2012
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 10-11/2012
/* COM/2013/0182 final - 2013/ () */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 10-11/2012 /* COM/2013/0182 final - 2013/ () */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung. 3 2........... Zweckgebundene Einnahmen
des EGFL. 3 3........... Einnahmen aus den
befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor 4 4........... Anmerkungen zur
vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2012. 4 5........... Vollzug der
zweckgebundenen Einnahmen des EGFL. 8 6........... Vollzug der Einnahmen aus
den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor 9 7........... Vollzug der Mittel des
Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie. 9 8........... Schlussfolgerungen. 9 Anhang 1: || Vorläufiger Verbrauch von EGFL-Mitteln – Stand 15.10.2012 1. Einleitung Der vorläufige EGFL-Mittelverbrauch im
Haushaltsjahr 2012 ist in der Tabelle im Anhang aufgeführt und dürfte sich auf 44 749,8 Mio. EUR
belaufen. Dieser Betrag umfasst im Wesentlichen die EGFL-Ausgaben unter
geteilter Verwaltung, wie sie von den Mitgliedstaaten im Zeitraum 16. Oktober 2011
bis 15. Oktober 2012 gemeldet wurden, einschließlich der im Rahmen
des Rechnungsabschlusses des EGFL berichtigten Beträge und der Beträge, die
sich aus den im Laufe des Haushaltsjahres vorgenommenen Aussetzungen und
Kürzungen der monatlichen Erstattungen ergeben. In diesem Betrag ist auch eine
Schätzung der direkten Ausgaben enthalten, die die Kommission noch bis zum 31. Dezember 2012
tätigen kann (etwa 31 Mio. EUR). 2. Zweckgebundene Einnahmen des EGFL Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG)
Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen
Agrarpolitik werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von
Konformitätsabschlussbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von
Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur
Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen Bestimmungen
können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der von den Mitgliedstaaten
getätigten EGFL-Ausgaben verwendet werden. Ungenutzte Einnahmen werden
automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen[1]. Wie bereits in vorherigen Berichten im Rahmen des
Frühwarnsystems dargelegt, schätzte die Kommission die Höhe der verfügbaren
zweckgebundenen Einnahmen für 2012 auf 1010 Mio. EUR. Im Einzelnen: –
Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die im
Laufe des Haushaltsjahres 2012 zusammenkommen dürften, wurde auf 805 Mio. EUR
geschätzt. Aus den Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und aus
Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden dabei 600 Mio. EUR
bzw. 150 Mio. EUR erwartet. Die Einnahmen aus der Milchabgabe wurden mit 55
Mio. EUR veranschlagt. –
Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2011 auf
das Haushaltsjahr 2012 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden
mit 205 Mio. EUR angesetzt. Im Haushalt 2012 hat die Kommission die
ursprünglich angesetzten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1010 Mio. EUR
zwei Regelungen zugewiesen. Im
Einzelnen: –
310 Mio. EUR für die Betriebsfonds der
Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor; –
700 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung. Für diese beiden Regelungen bewilligte die
Haushaltsbehörde schließlich entsprechend dem Vorschlag der Kommission Beträge
in Höhe von 496 Mio. EUR bzw. 30 472 Mio. EUR. Die
Summe der bewilligten Mittel und der erwähnten zweckgebundenen Einnahmen
entspricht geschätzten verfügbaren Mitteln von insgesamt 806 Mio. EUR
für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und 31 172 Mio. EUR
für die Betriebsprämienregelung. In Anhang 1, der den vorläufigen
Haushaltsvollzug 2012 wiedergibt, handelt es sich bei den Zahlen der
Haushaltsansätze für Obst und Gemüse und für entkoppelte Direktbeihilfen um
bewilligte Mittel für diese beiden Bereiche (788 Mio. EUR bzw. 37 189 Mio. EUR)
ohne die genannten zweckgebundenen Einnahmen. Mit den diesen Sektoren
zugewiesenen Einnahmen beliefen sich die Mittelansätze im Haushaltsplan 2012
insgesamt auf 1098 Mio. EUR für Obst- und Gemüse und auf 37 889 Mio. EUR
für entkoppelte Direktbeihilfen. 3. Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor Die befristeten Umstrukturierungsbeträge im
Zuckersektor werden als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der
Umstrukturierungsbeihilfen für die Zuckerindustrie und andere im
Umstrukturierungsfonds vorgesehene Beihilfen behandelt. Für die drei
Wirtschaftsjahre 2006/07, 2007/08 und 2008/09 wurden diese Beträge für die den
Marktteilnehmern in jedem Mitgliedstaat zugeteilten mengenmäßigen Quoten für
Zucker, Inulinsirup und Isoglucose in den Fonds eingezahlt. Zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Haushalts 2012 wurde zunächst damit gerechnet, dass ein
Betrag in Höhe von 832,2 Mio. EUR vom Haushaltsjahr 2011 auf das
Haushaltsjahr 2012 übertragen werden kann. 4. Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2012 Der vorläufige Stand der Mittelausführung 2012
ist in Anhang 1 dargestellt. Nachstehend wird kurz auf bestimmte
Haushaltsartikel eingegangen, bei denen die deutlichsten (nominalen und
relativen) Abweichungen zwischen den tatsächlich getätigten Ausgaben und den
entsprechenden Mitteln des Haushaltsplans 2012 festzustellen sind. 4.1. Marktstützungsmaßnahmen Der Mittelverbrauch bei den Interventionen auf den
Agrarmärkten lag um 176,6 Mio. EUR über dem verabschiedeten
Mittelansatz, unter Berücksichtigung der für dieses Kapitel vorgesehenen
zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 310 Mio. EUR jedoch um 133,4 Mio. EUR
darunter. Diese Abweichung ist auf einen Minderverbrauch in den meisten
Sektoren zurückzuführen. 4.1.1. Erstattungen
für Nicht-Anhang-I-Erzeugnisse (– 2,9 Mio. EUR) Der Minderverbrauch in diesem Kapitel ist darauf
zurückzuführen, dass die von den Mitgliedstaaten getätigten Zahlungen für Ausfuhrlizenzen,
insbesondere für verarbeitete, Milchbestandteile enthaltende Erzeugnisse
unterhalb des ursprünglichen Haushaltsansatzes liegen. 4.1.2. Nahrungsmittelhilfeprogramme
(+ 15,0 Mio. EUR) 2012 beglichen die Mitgliedstaaten Außenstände im
Bereich der Transport- und Verwaltungskosten für die Pläne vorangegangener
Jahre zur Unterstützung Bedürftiger. Diese Zahlungen in Verbindung mit den
Zahlungen der Mitgliedstaaten für den Plan 2012 führten zu diesem
Mehrverbrauch der Haushaltsmittel 2012 für diese Regelung. 4.1.3. Olivenöl
(- 13,2 Mio. EUR) Der Minderverbrauch bei diesem Haushaltsartikel ergibt sich aus den
Regelungen für die private Lagerhaltung von Olivenöl. Die Haushaltsmittel 2012
für diesen Artikel wurden auf Grundlage der Höchstmenge Olivenöl in privater
Lagerhaltung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1023/2011 der
Kommission berechnet. Allerdings waren die tatsächlich eingelagerten Mengen
weitaus geringer als erwartet. Ein Teil der dadurch verfügbaren Mittel wird
jedoch zur Finanzierung von zwei zusätzlichen Regelungen für die private
Lagerhaltung von Olivenöl verwendet, die infolge der anhaltend ungünstigen
Marktbedingungen in diesem Sektor eingeführt werden mussten. Der finanzielle
Minderverbrauch ist darauf zurückzuführen, dass die ersten Zahlungen für diese
zusätzlichen Regelungen erst Ende 2012 erfolgten und für 2013 weitere
Zahlungen zu erwarten sind. 4.1.4. Obst
und Gemüse (+ 283,2 Mio. EUR gegenüber den bewilligten Mitteln) Dieser erhebliche Mehrverbrauch ergibt sich aus
dem Vergleich der getätigten Ausgaben in diesem Sektor mit den bewilligten
Mittel des Haushaltsplans 2012, die die entsprechenden zweckgebundenen
Einnahmen nicht umfassen. Unter Einbeziehung der für diesen Sektor
zweckgebundenen Einnahmen von rund 310 Mio. EUR (siehe Fußnote * am
Ende der Tabelle im Anhang) würden die verfügbaren Gesamtmittel jedoch auf 1098 Mio. EUR
steigen und sich ein geringer Minderverbrauch von 26,8 Mio. EUR
ergeben. Dieser Minderverbrauch entspricht dem
Nettoergebnis unterschiedlicher Ausführungsstände für die aus den Mitteln für
diesen Sektor finanzierten Regelungen: Zum einen verzeichneten die Mitgliedstaaten bei
den Betriebsfonds für Erzeugerorganisationen und beim Schulobstprogramm
weniger Ausgaben als im Haushaltsplan vorgesehen waren. Zum anderen tätigten die Mitgliedstaaten Ausgaben
für die Beihilfen zur vorläufigen Anerkennung von Erzeugerorganisationen, die
erheblich über den für diese Regelung im Haushalt 2012 vorgesehenen
Mitteln lagen. 4.1.5. Weinbauerzeugnisse
(- 36,9 Mio. EUR) Dieser Minderverbrauch ist darauf zurückzuführen,
dass die Ausgaben einiger Mitgliedstaaten für ihre nationalen
Stützungsprogramme (gemessen an der jeweiligen Haushaltsobergrenze) und die aus
diesem Artikel finanzierte Rodungsregelung leicht unter den Mittelansätzen
lagen. 4.1.6. Sonstige
pflanzliche Erzeugnisse/sonstige Maßnahmen (- 26,3 Mio. EUR) Der hier am Jahresende verzeichnete
Minderverbrauch ist im Wesentlichen auf POSEI-Maßnahmen zurückzuführen, für die
die Mitgliedstaaten ihre nationalen Pläne während des Jahres änderten und von
der Marktstützung zu Maßnahmen übergingen, die im Rahmen der entsprechenden
Direktbeihilferegelung in Artikel 05 03 02 finanziert wurden. 4.1.7. Milch
und Milcherzeugnisse (- 24,1 Mio. EUR) Der Minderverbrauch in diesem Artikel ist auf – im
Vergleich zu den bewilligten Mitteln – geringere Ausgaben der Mitgliedstaaten
für das Schulmilchprogramm zurückzuführen. 4.1.8. Rind-
und Kalbfleisch (- 8,8 Mio. EUR) Der Rückgang der Ausfuhrerstattungssätze für
Fleisch und lebende Tiere im April 2012 führte zu einem Minderverbrauch in
diesem Artikel. 4.2. Direktbeihilfen Der Mittelverbrauch bei den Direktbeihilfen lag um
369,1 Mio. EUR über dem verabschiedeten Mittelansatz, unter
Berücksichtigung der für dieses Kapitel vorgesehenen zweckgebundenen Einnahmen
in Höhe von 700 Mio. EUR jedoch um 330,9 Mio. EUR darunter.
Diese Differenz ist in erster Linie auf die entkoppelten Direktbeihilfen
zurückzuführen. 4.2.1. Entkoppelte
Direktbeihilfen (+ 476,5 Mio. EUR gegenüber den bewilligten Mitteln) Dieser erhebliche Mehrverbrauch ergibt sich aus
dem Vergleich der getätigten Ausgaben für die entkoppelten Direktbeihilfen mit
den bewilligten Mittel des Haushaltsplans 2012, die die zweckgebundenen
Einnahmen dieses Sektors nicht umfassen. Unter Einbeziehung der für diesen
Sektor zweckgebundenen Einnahmen von 700 Mio. EUR (siehe Fußnote * am
Ende der Tabelle im Anhang) würden die verfügbaren Gesamtmittel auf 37 889 Mio. EUR
steigen und der Mehrverbrauch zu einem Minderverbrauch von -223,5 Mio. EUR
werden. Dieser Minderverbrauch ist darauf zurückzuführen,
dass die Ausgaben der Mitgliedstaaten vor allem für die
Betriebsprämienregelung und für die entkoppelte besondere Stützung gemäß
Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates geringer waren. Es
ist jedoch zu beachten, dass die verfügbaren Haushaltsmittel für die
Betriebsprämienregelung im Jahr 2012 zu 99,7 % ausgeschöpft wurden.
Bei der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung war die Ausführungsrate
mit 99,2 % so hoch wie noch nie. 4.2.2. Andere
Direktbeihilfen (- 107 Mio. EUR) Dieser Minderverbrauch ist vor allem darauf
zurückzuführen, dass die von den Mitgliedstaaten getätigten Ausgaben für die
gekoppelte besondere Stützung gemäß Artikel 68 der Verordnung (EG)
Nr. 73/2009 des Rates bei einigen der Tierprämien und bei der Prämie für
Eiweißpflanzen geringer waren als im Haushaltsplan 2012 ursprünglich
veranschlagt. 4.3. Audit
der Agrarausgaben 4.3.1. Rechnungs-
und Konformitätsabschluss früherer Haushaltsjahre (+ 228,5 Mio. EUR
beim Rechnungsabschluss und + 36,2 Mio. EUR beim
Konformitätsabschluss) Für den Rechnungsabschluss dieser mit dem
Rechnungsabschluss zusammenhängenden Haushaltslinie beliefen sich die
bewilligten Mittel im Haushalt 2012 auf – 200 Mio. EUR. Es sollte
darauf hingewiesen werden, dass die Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben
Nr. 3 zum Haushaltsplan 2012 für diese Haushaltslinie Berichtigungen
in Höhe von – 69 Mio. EUR vorgeschlagen hat. Anstatt negative Berichtigungen im Rahmen des
Rechnungsabschlussverfahrens 2012 vorzunehmen, fasste die Kommission
Rechnungsabschlussbeschlüsse, nach denen sie einen Nettobetrag von 28,5 Mio. EUR
erstatten, d. h. positive Berichtigungen zugunsten der Mitgliedstaaten
vornehmen, musste. Nach Zusammenrechnung des letztgenannten Betrags und des
oben angeführten negativen Betrags von – 200 Mio. EUR
muss die Kommission positive Haushaltsmittel in Höhe von etwa 228,5 Mio. EUR
finden und von anderen Haushaltsposten übertragen, um diese Haushaltslinie 2012
abschließen zu können. Aufgrund der 2012 von der Kommission getroffenen
Konformitätsabschlussbeschlüsse wurden außerdem positive Berichtigungen
zugunsten der Mitgliedstaaten in Höhe von rund 36,2 Mio. EUR
vorgenommen. Auch zur Deckung dieses Betrags müssen positive Haushaltsmittel
von anderen Haushaltsposten übertragen werden. 4.3.2. Sonstige
Ausgaben (+ 38,3 Mio. EUR für die Beilegung von Streitigkeiten) Mit dem Haushaltsartikel 05 07 02
sollen die der EU für die Beilegung von Streitigkeiten entstehenden Kosten
gedeckt werden. Diesem Artikel wurden 2012 Mittel in Höhe von 0,8 Mio. EUR
zugewiesen. Am 29. März 2012 hob der Gerichtshof der Europäischen
Union die Entscheidung der Kommission 2007/361/EG auf. Daraufhin musste
die Kommission den von den Mitgliedstaaten aufgrund dieser Entscheidung
gezahlten Betrag von 39,1 Mio. EUR zurückerstatten. Angesichts der im
Haushalt 2012 zugewiesenen Mittel führte diese Zahlung zu einem Mehrverbrauch
in Höhe des obengenannten Betrags. 4.4. Sonstige
Ausgaben 4.4.1. Lebensmittel-
und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit
(- 65,0 Mio. EUR) Für die im Rahmen dieses Haushaltsartikels
finanzierten Regelungen nimmt die Kommission Direktzahlungen vor. Bis zum 31. Dezember 2012
stehen noch Zahlungen in Höhe von 22,6 Mio. EUR bevor. Aufgrund einer verbesserten Tiergesundheit sowie
von Änderungen der Rechtsvorschriften, nach denen nun weniger Tests auf TSE
erforderlich sind, lag der Finanzbedarf für Programme zur Bekämpfung und
Ausrottung von Tierseuchen in diesem Jahr unter dem im Haushalt 2012
veranschlagten Bedarf. Aus diesem Grund hat die Kommission in dem am 12. Dezember 2012
verabschiedeten Berichtigungshaushalt Nr. 6/2012 eine Kürzung der Mittel
um 65,4 Mio. EUR vorgeschlagen. 5. Vollzug der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL Aus der Tabelle im Anhang geht hervor, dass
sich die gesamten, im Jahr 2012 letztlich verfügbaren zweckgebundenen
Einnahmen auf 1341,1 Mio. EUR beliefen. Damit lagen sie um 331,1 Mio. EUR
über der ursprünglich angesetzten Summe von 1010 Mio. EUR. Diese Differenz ist teilweise darauf
zurückzuführen, dass der Betrag der von 2011 auf 2012 übertragenen
zweckgebundenen Einnahmen mit 441,5 Mio. EUR um 236,5 Mio. EUR
über dem ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehenen Betrag von 205 Mio. EUR
lag. Die von 2011 auf 2012 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen wurden gemäß
Artikel 10 der Haushaltsordnung vollständig zur Finanzierung von Ausgaben
des Haushaltsjahres 2012 verwendet. Des Weiteren beliefen sich die 2012 neu
zusammengekommenen zweckgebundenen Einnahmen auf 900,4 Mio. EUR,
während im Haushalt dafür 805 Mio. EUR veranschlagt waren. Dies ist
im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass bestimmte Mitgliedstaaten im
Gegensatz zu der ursprünglichen Annahme letztlich bei den Berichtigungen im
Rahmen des Konformitätsabschlusses nicht auf Ratenzahlung bestanden und somit
die entsprechenden zweckgebundenen Einnahmen schneller eingezogen wurden. Der
Teil der neu zusammengekommenen zweckgebundenen Einnahmen, der im Haushaltsjahr 2012
nicht in Anspruch genommenen wird, wird auf das Haushaltsjahr 2013
übertragen und zur Finanzierung der in dem Jahr getätigten Ausgaben verwendet. 6. Vollzug der Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im
Zuckersektor Wie in den Rechtsvorschriften vorgesehen, wurden
seit November 2009 keine neuen befristeten Umstrukturierungsbeträge von
den Mitgliedstaaten erhoben. Daher entsprechen die gesamten zweckgebundenen
Einnahmen, die zugunsten des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie
verfügbar sind, dem aus dem Haushaltsjahr 2011 übertragenen Betrag, der
sich entgegen den ursprünglichen Schätzungen auf 856,8 Mio. EUR
beläuft. Dieser Betrag lag über den in den Bemerkungen zum Haushalt 2012
veranschlagten 832,2 Mio. EUR, da die Beihilfezahlungen Ende 2011
niedriger ausfielen als erwartet. In ihrem Berichtigungsschreiben Nr. 1
für 2013 hat die Kommission darauf hingewiesen, dass sie mit einem positiven
Saldo in Höhe von 675 Mio. EUR für den EGFL bei den zweckgebundenen
Einnahmen rechnet, wenn der Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie am 30. September 2012
ausläuft. Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten vorläufigen
Ausgabenstände werden sich die dem EGFL zur Verfügung stehenden
zweckgebundenen Einnahmen wohl auf etwa 755 Mio. EUR belaufen. 7. Vollzug der Mittel des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie Mit Stand 30. September 2012, dem
Ablaufdatum des Fonds, hatten die Mitgliedstaaten Nettozahlungen in Höhe von 109,7 Mio. EUR
an Beihilfen für Umstrukturierungsmaßnahmen, Diversifizierungsbeihilfen und
Beihilfen für die Zuckerraffination getätigt. Abgesehen von kleineren
Anpassungen können aus diesem Fonds nach dem 30. September 2012 keine
Zahlungen mehr vorgenommen werden. Die Höhe der im Rahmen des
Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie im Jahr 2012 insgesamt
getätigten Zahlungen liegt unterhalb der Schätzungen der Kommission im
Haushalt 2012, so dass, wie unter Nummer 6 dargelegt, höhere
zweckgebundene Einnahmen in dem Fonds verbleiben. 8. Schlussfolgerungen Der vorläufige Ausführungsstand der
EGFL-Mittel 2012 liegt 780,2 Mio. EUR über den im Haushalt
bewilligten Mitteln (ohne die angeführte Mittelkürzung in Höhe von 65,4 Mio. EUR
für Maßnahmen im Bereich der Tier- und Pflanzengesundheit im
Berichtigungshaushalt Nr. 6/2012 – siehe Nummer 4.4.1). Dies wird
durch die verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1341,1 Mio. EUR
ausgeglichen. Am Jahresende werden noch einige Anpassungen und
Mittelübertragungen vorzunehmen sein. Unter Berücksichtigung aller genannten
Fakten ist davon auszugehen, dass sich die zweckgebundenen Einnahmen, die in
den EGFL 2013 übertragen werden, auf 490 Mio. EUR belaufen. Durch den
positiven Saldo zweckgebundener Einnahmen des Umstrukturierungsfonds für die
Zuckerindustrie kommt ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 755 Mio. EUR
hinzu, der ebenfalls in den EGFL 2013 übertragen wird. [1] Übertragene zweckgebundene Einnahmen sind vorrangig zu
verwenden, d. h. vor den von der Haushaltsbehörde bewilligten Mitteln oder
den im Laufe des Jahres entstandenen zweckgebundenen Einnahmen (Artikel 10
der Verordnung (EG) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für
den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften).