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Document 52013DC0182

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 10-11/2012

    /* COM/2013/0182 final - 2013/ () */

    52013DC0182

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 10-11/2012 /* COM/2013/0182 final - 2013/ () */


    INHALTSVERZEICHNIS

    1........... Einleitung. 3

    2........... Zweckgebundene Einnahmen des EGFL. 3

    3........... Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor 4

    4........... Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2012. 4

    5........... Vollzug der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL. 8

    6........... Vollzug der Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor 9

    7........... Vollzug der Mittel des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie. 9

    8........... Schlussfolgerungen. 9

    Anhang 1: || Vorläufiger Verbrauch von EGFL-Mitteln – Stand 15.10.2012

    1.           Einleitung

    Der vorläufige EGFL-Mittelverbrauch im Haushaltsjahr 2012 ist in der Tabelle im Anhang aufgeführt und dürfte sich auf 44 749,8 Mio. EUR belaufen. Dieser Betrag umfasst im Wesentlichen die EGFL-Ausgaben unter geteilter Verwaltung, wie sie von den Mitgliedstaaten im Zeitraum 16. Oktober 2011 bis 15. Oktober 2012 gemeldet wurden, einschließlich der im Rahmen des Rechnungsabschlusses des EGFL berichtigten Beträge und der Beträge, die sich aus den im Laufe des Haushaltsjahres vorgenommenen Aussetzungen und Kürzungen der monatlichen Erstattungen ergeben. In diesem Betrag ist auch eine Schätzung der direkten Ausgaben enthalten, die die Kommission noch bis zum 31. Dezember 2012 tätigen kann (etwa 31 Mio. EUR).

    2.           Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

    Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finan­zierung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Konformitätsabschlussbeschlüssen, aus Wiedereinzie­hungen infolge von Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckge­bundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen Bestimmungen können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der von den Mitgliedstaaten getätigten EGFL-Ausgaben verwendet werden. Unge­nutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen[1].

    Wie bereits in vorherigen Berichten im Rahmen des Frühwarnsystems dargelegt, schätzte die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen für 2012 auf 1010 Mio. EUR. Im Einzelnen:

    – Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushalts­jahres 2012 zusammenkommen dürften, wurde auf 805 Mio. EUR geschätzt. Aus den Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden dabei 600 Mio. EUR bzw. 150 Mio. EUR erwartet. Die Einnahmen aus der Milchabgabe wurden mit 55 Mio. EUR veranschlagt.

    – Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2011 auf das Haushaltsjahr 2012 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden mit 205 Mio. EUR angesetzt.

    Im Haushalt 2012 hat die Kommission die ursprünglich angesetzten zweckgebun­denen Einnahmen in Höhe von 1010 Mio. EUR zwei Regelungen zugewiesen. Im Einzelnen:

    – 310 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor;

    – 700 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

    Für diese beiden Regelungen bewilligte die Haushaltsbehörde schließlich entspre­chend dem Vorschlag der Kommission Beträge in Höhe von 496 Mio. EUR bzw. 30 472 Mio. EUR. Die Summe der bewilligten Mittel und der erwähnten zweckge­bundenen Einnahmen entspricht geschätzten verfügbaren Mitteln von insgesamt 806 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und 31 172 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

    In Anhang 1, der den vorläufigen Haushaltsvollzug 2012 wiedergibt, handelt es sich bei den Zahlen der Haushaltsansätze für Obst und Gemüse und für entkoppelte Direktbeihilfen um bewilligte Mittel für diese beiden Bereiche (788 Mio. EUR bzw. 37 189 Mio. EUR) ohne die genannten zweckgebundenen Einnahmen. Mit den diesen Sektoren zugewiesenen Einnahmen beliefen sich die Mittelansätze im Haushalts­plan 2012 insgesamt auf 1098 Mio. EUR für Obst- und Gemüse und auf 37 889 Mio. EUR für entkoppelte Direktbeihilfen.

    3.           Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor

    Die befristeten Umstrukturierungsbeträge im Zuckersektor werden als zweckgebun­dene Einnahmen zur Finanzierung der Umstrukturierungsbeihilfen für die Zuckerindustrie und andere im Umstrukturierungsfonds vorgesehene Beihilfen behandelt. Für die drei Wirtschaftsjahre 2006/07, 2007/08 und 2008/09 wurden diese Beträge für die den Marktteilnehmern in jedem Mitgliedstaat zugeteilten mengen­mäßigen Quoten für Zucker, Inulinsirup und Isoglucose in den Fonds eingezahlt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts 2012 wurde zunächst damit gerechnet, dass ein Betrag in Höhe von 832,2 Mio. EUR vom Haushaltsjahr 2011 auf das Haushalts­jahr 2012 übertragen werden kann.

    4.           Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2012

    Der vorläufige Stand der Mittelausführung 2012 ist in Anhang 1 dargestellt. Nach­stehend wird kurz auf bestimmte Haushaltsartikel eingegangen, bei denen die deut­lichsten (nominalen und relativen) Abweichungen zwischen den tatsächlich getätigten Ausgaben und den entsprechenden Mitteln des Haushaltsplans 2012 festzustellen sind.

    4.1.        Marktstützungsmaßnahmen

    Der Mittelverbrauch bei den Interventionen auf den Agrarmärkten lag um 176,6 Mio. EUR über dem verabschiedeten Mittelansatz, unter Berücksichtigung der für dieses Kapitel vorgesehenen zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 310 Mio. EUR jedoch um 133,4 Mio. EUR darunter. Diese Abweichung ist auf einen Minderverbrauch in den meisten Sektoren zurückzuführen. 

    4.1.1.     Erstattungen für Nicht-Anhang-I-Erzeugnisse (– 2,9 Mio. EUR)

    Der Minderverbrauch in diesem Kapitel ist darauf zurückzuführen, dass die von den Mitgliedstaaten getätigten Zahlungen für Ausfuhrlizenzen, insbesondere für verarbeitete, Milchbestandteile enthaltende Erzeugnisse unterhalb des ursprünglichen Haushaltsansatzes liegen.

    4.1.2.     Nahrungsmittelhilfeprogramme (+ 15,0 Mio. EUR)

    2012 beglichen die Mitgliedstaaten Außenstände im Bereich der Transport- und Verwaltungskosten für die Pläne vorangegangener Jahre zur Unterstützung Bedürftiger. Diese Zahlungen in Verbindung mit den Zahlungen der Mitgliedstaaten für den Plan 2012 führten zu diesem Mehrverbrauch der Haushaltsmittel 2012 für diese Regelung.

    4.1.3.     Olivenöl (- 13,2 Mio. EUR)

    Der Minderverbrauch bei diesem Haushaltsartikel ergibt sich aus den Regelungen für die private Lagerhaltung von Olivenöl. Die Haushaltsmittel 2012 für diesen Artikel wurden auf Grundlage der Höchstmenge Olivenöl in privater Lagerhaltung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1023/2011 der Kommission berechnet. Aller­dings waren die tatsächlich eingelagerten Mengen weitaus geringer als erwartet. Ein Teil der dadurch verfügbaren Mittel wird jedoch zur Finanzierung von zwei zusätzlichen Regelungen für die private Lagerhaltung von Olivenöl verwendet, die infolge der anhaltend ungünstigen Marktbedingungen in diesem Sektor eingeführt werden mussten. Der finanzielle Minderverbrauch ist darauf zurückzuführen, dass die ersten Zahlungen für diese zusätzlichen Regelungen erst Ende 2012 erfolgten und für 2013 weitere Zahlungen zu erwarten sind.

    4.1.4.     Obst und Gemüse (+ 283,2 Mio. EUR gegenüber den bewilligten Mitteln)

    Dieser erhebliche Mehrverbrauch ergibt sich aus dem Vergleich der getätigten Ausgaben in diesem Sektor mit den bewilligten Mittel des Haushaltsplans 2012, die die entsprechenden zweckgebundenen Einnahmen nicht umfassen. Unter Einbezie­hung der für diesen Sektor zweckgebundenen Einnahmen von rund 310 Mio. EUR (siehe Fußnote * am Ende der Tabelle im Anhang) würden die verfügbaren Gesamt­mittel jedoch auf 1098 Mio. EUR steigen und sich ein geringer Minderverbrauch von 26,8 Mio. EUR ergeben. 

    Dieser Minderverbrauch entspricht dem Nettoergebnis unterschiedlicher Ausfüh­rungsstände für die aus den Mitteln für diesen Sektor finanzierten Regelungen:

    Zum einen verzeichneten die Mitgliedstaaten bei den Betriebsfonds für Erzeuger­organisationen und beim Schulobstprogramm weniger Ausgaben als im Haushalts­plan vorgesehen waren.

    Zum anderen tätigten die Mitgliedstaaten Ausgaben für die Beihilfen zur vorläufigen Anerkennung von Erzeugerorganisationen, die erheblich über den für diese Regelung im Haushalt 2012 vorgesehenen Mitteln lagen.   

    4.1.5.     Weinbauerzeugnisse (- 36,9 Mio. EUR)

    Dieser Minderverbrauch ist darauf zurückzuführen, dass die Ausgaben einiger Mitgliedstaaten für ihre nationalen Stützungsprogramme (gemessen an der jeweiligen Haushaltsobergrenze) und die aus diesem Artikel finanzierte Rodungsregelung leicht unter den Mittelansätzen lagen.

    4.1.6.     Sonstige pflanzliche Erzeugnisse/sonstige Maßnahmen (- 26,3 Mio. EUR)

    Der hier am Jahresende verzeichnete Minderverbrauch ist im Wesentlichen auf POSEI-Maßnahmen zurückzuführen, für die die Mitgliedstaaten ihre nationalen Pläne während des Jahres änderten und von der Marktstützung zu Maßnahmen übergingen, die im Rahmen der entsprechenden Direktbeihilferegelung in Artikel 05 03 02 finanziert wurden.

    4.1.7.     Milch und Milcherzeugnisse (- 24,1 Mio. EUR)

    Der Minderverbrauch in diesem Artikel ist auf – im Vergleich zu den bewilligten Mitteln – geringere Ausgaben der Mitgliedstaaten für das Schulmilchprogramm zurückzuführen.

    4.1.8.     Rind- und Kalbfleisch (- 8,8 Mio. EUR)

    Der Rückgang der Ausfuhrerstattungssätze für Fleisch und lebende Tiere im April 2012 führte zu einem Minderverbrauch in diesem Artikel. 

    4.2.        Direktbeihilfen

    Der Mittelverbrauch bei den Direktbeihilfen lag um 369,1 Mio. EUR über dem verabschiedeten Mittelansatz, unter Berücksichtigung der für dieses Kapitel vorgese­henen zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 700 Mio. EUR jedoch um 330,9 Mio. EUR darunter. Diese Differenz ist in erster Linie auf die entkoppelten Direktbeihilfen zurückzuführen.   

    4.2.1.     Entkoppelte Direktbeihilfen (+ 476,5 Mio. EUR gegenüber den bewilligten Mitteln)

    Dieser erhebliche Mehrverbrauch ergibt sich aus dem Vergleich der getätigten Ausgaben für die entkoppelten Direktbeihilfen mit den bewilligten Mittel des Haushaltsplans 2012, die die zweckgebundenen Einnahmen dieses Sektors nicht umfassen. Unter Einbeziehung der für diesen Sektor zweckgebundenen Einnahmen von 700 Mio. EUR (siehe Fußnote * am Ende der Tabelle im Anhang) würden die verfügbaren Gesamtmittel auf 37 889 Mio. EUR steigen und der Mehrverbrauch zu einem Minderverbrauch von -223,5 Mio. EUR werden.

    Dieser Minderverbrauch ist darauf zurückzuführen, dass die Ausgaben der Mitglied­staaten vor allem für die Betriebsprämienregelung und für die entkoppelte besondere Stützung gemäß Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates geringer waren. Es ist jedoch zu beachten, dass die verfügbaren Haushaltsmittel für die Betriebsprämienregelung im Jahr 2012 zu 99,7 % ausgeschöpft wurden. Bei der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung war die Ausführungsrate mit 99,2 % so hoch wie noch nie.   

    4.2.2.     Andere Direktbeihilfen (- 107 Mio. EUR)

    Dieser Minderverbrauch ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die von den Mitgliedstaaten getätigten Ausgaben für die gekoppelte besondere Stützung gemäß Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates bei einigen der Tierprämien und bei der Prämie für Eiweißpflanzen geringer waren als im Haushaltsplan 2012 ursprünglich veranschlagt.  

    4.3.        Audit der Agrarausgaben

    4.3.1.     Rechnungs- und Konformitätsabschluss früherer Haushaltsjahre (+ 228,5 Mio. EUR beim Rechnungsabschluss und + 36,2 Mio. EUR beim Konformitätsabschluss)

    Für den Rechnungsabschluss dieser mit dem Rechnungsabschluss zusammenhän­genden Haushaltslinie beliefen sich die bewilligten Mittel im Haushalt 2012 auf – 200 Mio. EUR.  Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben Nr. 3 zum Haushaltsplan 2012 für diese Haushaltslinie Berichtigungen in Höhe von – 69 Mio. EUR vorgeschlagen hat.

    Anstatt negative Berichtigungen im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens 2012 vorzunehmen, fasste die Kommission Rechnungsabschlussbeschlüsse, nach denen sie einen Nettobetrag von 28,5 Mio. EUR erstatten, d. h. positive Berichtigungen zugunsten der Mitgliedstaaten vornehmen, musste. Nach Zusammenrechnung des letztgenannten Betrags und des oben angeführten negativen Betrags von                     – 200 Mio. EUR muss die Kommission positive Haushaltsmittel in Höhe von etwa 228,5 Mio. EUR finden und von anderen Haushaltsposten übertragen, um diese Haushaltslinie 2012 abschließen zu können.

    Aufgrund der 2012 von der Kommission getroffenen Konformitätsabschluss­beschlüsse wurden außerdem positive Berichtigungen zugunsten der Mitgliedstaaten in Höhe von rund 36,2 Mio. EUR vorgenommen. Auch zur Deckung dieses Betrags müssen positive Haushaltsmittel von anderen Haushaltsposten übertragen werden.

    4.3.2.     Sonstige Ausgaben (+ 38,3 Mio. EUR für die Beilegung von Streitigkeiten)

    Mit dem Haushaltsartikel 05 07 02 sollen die der EU für die Beilegung von Streitigkeiten entstehenden Kosten gedeckt werden. Diesem Artikel wurden 2012 Mittel in Höhe von 0,8 Mio. EUR zugewiesen. Am 29. März 2012 hob der Gerichts­hof der Europäischen Union die Entscheidung der Kommission 2007/361/EG auf.  Daraufhin musste die Kommission den von den Mitgliedstaaten aufgrund dieser Entscheidung gezahlten Betrag von 39,1 Mio. EUR zurückerstatten. Angesichts der im Haushalt 2012 zugewiesenen Mittel führte diese Zahlung zu einem Mehrver­brauch in Höhe des obengenannten Betrags.

    4.4.        Sonstige Ausgaben

    4.4.1.     Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzen­gesundheit (- 65,0 Mio. EUR)

    Für die im Rahmen dieses Haushaltsartikels finanzierten Regelungen nimmt die Kommission Direktzahlungen vor. Bis zum 31. Dezember 2012 stehen noch Zahlungen in Höhe von 22,6 Mio. EUR bevor.

    Aufgrund einer verbesserten Tiergesundheit sowie von Änderungen der Rechts­vorschriften, nach denen nun weniger Tests auf TSE erforderlich sind, lag der Finanzbedarf für Programme zur Bekämpfung und Ausrottung von Tierseuchen in diesem Jahr unter dem im Haushalt 2012 veranschlagten Bedarf. Aus diesem Grund hat die Kommission in dem am 12. Dezember 2012 verabschiedeten Berichtigungs­haushalt Nr. 6/2012 eine Kürzung der Mittel um 65,4 Mio. EUR vorgeschlagen.     

    5.           Vollzug der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

    Aus der Tabelle im Anhang geht hervor, dass sich die gesamten, im Jahr 2012 letztlich verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf 1341,1 Mio. EUR beliefen. Damit lagen sie um 331,1 Mio. EUR über der ursprünglich angesetzten Summe von 1010 Mio. EUR.

    Diese Differenz ist teilweise darauf zurückzuführen, dass der Betrag der von 2011 auf 2012 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen mit 441,5 Mio. EUR um 236,5 Mio. EUR über dem ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehenen Betrag von 205 Mio. EUR lag. Die von 2011 auf 2012 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen wurden gemäß Artikel 10 der Haushaltsordnung vollständig zur Finanzierung von Ausgaben des Haushaltsjahres 2012 verwendet.

    Des Weiteren beliefen sich die 2012 neu zusammengekommenen zweckgebundenen Einnahmen auf 900,4 Mio. EUR, während im Haushalt dafür 805 Mio. EUR veranschlagt waren. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass bestimmte Mitgliedstaaten im Gegensatz zu der ursprünglichen Annahme letztlich bei den Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses nicht auf Ratenzahlung bestanden und somit die entsprechenden zweckgebundenen Einnahmen schneller eingezogen wurden. Der Teil der neu zusammengekommenen zweckgebundenen Einnahmen, der im Haushaltsjahr 2012 nicht in Anspruch genommenen wird, wird auf das Haushaltsjahr 2013 übertragen und zur Finanzierung der in dem Jahr getätigten Ausgaben verwendet.

    6.           Vollzug der Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungs­beträgen im Zuckersektor

    Wie in den Rechtsvorschriften vorgesehen, wurden seit November 2009 keine neuen befristeten Umstrukturierungsbeträge von den Mitgliedstaaten erhoben. Daher entsprechen die gesamten zweckgebundenen Einnahmen, die zugunsten des Umstruk­turierungsfonds für die Zuckerindustrie verfügbar sind, dem aus dem Haushalts­jahr 2011 übertragenen Betrag, der sich entgegen den ursprünglichen Schätzungen auf 856,8 Mio. EUR beläuft. Dieser Betrag lag über den in den Bemerkungen zum Haushalt 2012 veranschlagten 832,2 Mio. EUR, da die Beihilfezahlungen Ende 2011 niedriger ausfielen als erwartet. In ihrem Berichtigungsschreiben Nr. 1 für 2013 hat die Kommission darauf hingewiesen, dass sie mit einem positiven Saldo in Höhe von 675 Mio. EUR für den EGFL bei den zweckgebundenen Einnahmen rechnet, wenn der Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie am 30. September 2012 ausläuft. Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten vorläufigen Ausgaben­stände werden sich die dem EGFL zur Verfügung stehenden zweckgebundenen Einnahmen wohl auf etwa 755 Mio. EUR belaufen.

    7.           Vollzug der Mittel des Umstrukturierungsfonds für die Zucker­industrie

    Mit Stand 30. September 2012, dem Ablaufdatum des Fonds,  hatten die Mitglied­staaten Nettozahlungen in Höhe von 109,7 Mio. EUR an Beihilfen für Umstrukturie­rungsmaßnahmen, Diversifizierungsbeihilfen und Beihilfen für die Zuckerraffination getätigt. Abgesehen von kleineren Anpassungen können aus diesem Fonds nach dem 30. September 2012 keine Zahlungen mehr vorgenommen werden. Die Höhe der im Rahmen des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie im Jahr 2012 insgesamt getätigten Zahlungen liegt unterhalb der Schätzungen der Kommission im Haushalt 2012, so dass, wie unter Nummer 6 dargelegt, höhere zweckgebundene Einnahmen in dem Fonds verbleiben.

    8.           Schlussfolgerungen

    Der vorläufige Ausführungsstand der EGFL-Mittel 2012 liegt 780,2 Mio. EUR über den im Haushalt bewilligten Mitteln (ohne die angeführte Mittelkürzung in Höhe von 65,4 Mio. EUR für Maßnahmen im Bereich der Tier- und Pflanzengesundheit im Berichtigungshaushalt Nr. 6/2012 – siehe Nummer 4.4.1). Dies wird durch die verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1341,1 Mio. EUR ausge­glichen.

    Am Jahresende werden noch einige Anpassungen und Mittelübertragungen vorzuneh­men sein. Unter Berücksichtigung aller genannten Fakten ist davon auszugehen, dass sich die zweckgebundenen Einnahmen, die in den EGFL 2013 übertragen werden, auf 490 Mio. EUR belaufen. Durch den positiven Saldo zweckgebundener Einnahmen des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie kommt ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 755 Mio. EUR hinzu, der ebenfalls in den EGFL 2013 übertragen wird.

    [1]               Übertragene zweckgebundene Einnahmen sind vorrangig zu verwenden, d. h. vor den von der Haushaltsbehörde bewilligten Mitteln oder den im Laufe des Jahres entstandenen zweckgebundenen Einnahmen (Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften).

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