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Document 52013BP0473

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2013 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments (COM(2013)0647 — C7-0302/2013 — 2013/2223(BUD))

    ABl. C 436 vom 24.11.2016, p. 160–161 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.11.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 436/160


    P7_TA(2013)0473

    Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung der zyprischen Strukturfondsprogramme

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2013 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments (COM(2013)0647 — C7-0302/2013 — 2013/2223(BUD))

    (2016/C 436/28)

    Das Europäische Parlament,

    gestützt auf den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (COM(2013)0450), der am 28. Juni 2013 vorgelegt wurde, in der durch das von der Kommission am 18. September 2013 vorgelegte Berichtigungsschreiben Nr. 1 (COM(2013)0644) geänderten Fassung,

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0647 — C7-0302/2013),

    unter Hinweis auf die Verordnung des Rates (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (1), insbesondere Artikel 11,

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2), und insbesondere auf Nummer 12,

    unter Hinweis auf seinen am 23. Oktober 2013 angenommenen Standpunkt zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2014,

    unter Hinweis auf den vom Vermittlungsausschuss am 12. November 2013 angenommenen gemeinsamen Entwurf (16106/2013 ADD 1-5 — C7-0413/2013),

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0388/2013),

    A.

    in der Erwägung, dass es nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Umschichtung von Mitteln für Verpflichtungen innerhalb der Teilrubrik 1b erforderlich erscheint, das Flexibilitätsinstrument für Mittel für Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen;

    B.

    in der Erwägung, dass die Kommission vorgeschlagen hat, dass das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen wird, um im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 den Mittelansatz für die Finanzierung der zyprischen Strukturfondsprogramme über die Obergrenze der Teilrubrik 1b hinaus um 78 Mio. EUR aufzustocken, um für das Jahr 2014 zusätzliche Mittel aus den Strukturfonds für Zypern in Höhe von insgesamt 100 000 000 EUR zu gewähren;

    1.

    stellt fest, dass die für 2014 vorgesehenen Obergrenzen der Teilrubrik 1b für Mittel für Verpflichtungen trotz begrenzter Erhöhungen bei den Verpflichtungen einer beschränkten Zahl von Haushaltslinien und trotz mehrerer Kürzungen bei anderen Haushaltslinien keine angemessene Finanzierung wichtiger und dringender politischer Prioritäten der Union ermöglichen, die vom Parlament und vom Rat unterstützt werden;

    2.

    erklärt sich damit einverstanden, das Flexibilitätsinstrument für Verpflichtungen zur Finanzierung der zyprischen Strukturfondsprogramme in Höhe von insgesamt 89 330 000 Mio. EUR aus der Teilrubrik 1b in Anspruch zu nehmen;

    3.

    weist erneut darauf hin, dass die Inanspruchnahme dieses Instruments, wie sie gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vorgesehen ist, noch einmal die dringende Notwendigkeit verdeutlicht, den Haushaltsplan der Union zunehmend flexibel zu gestalten;

    4.

    billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

    5.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

    6.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

    (2)  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.


    ANLAGE

    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments

    (Der Text dieser Anlage ist hier nicht wiedergegeben; er entspricht dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss 2014/97/EU.)


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