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Document 52012XX1019(01)
Opinion of the Advisory Committee on restrictive agreements and dominant position given at its meeting of 12 March 2012 regarding a draft decision relating to Case COMP/39.793 — EPH and others — Rapporteur: Sweden
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus der Sitzung vom 12. März 2012 zu einem Beschlussentwurf in der Sache COMP/39.793 — EPH und andere — Berichterstatter: Schweden
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus der Sitzung vom 12. März 2012 zu einem Beschlussentwurf in der Sache COMP/39.793 — EPH und andere — Berichterstatter: Schweden
ABl. C 316 vom 19.10.2012, p. 5–5
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
19.10.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 316/5 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus der Sitzung vom 12. März 2012 zu einem Beschlussentwurf in der Sache COMP/39.793 — EPH und andere
Berichterstatter: Schweden
2012/C 316/03
1. |
Der Beratende Ausschuss stimmt der Einstufung der beiden Vorfälle im Zusammenhang mit dem E-Mail-Verkehr durch die Kommission als Nichtduldung einer Nachprüfung nach Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 zu. |
2. |
Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass die Zuwiderhandlung nach Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1/2003, d. h. die Nichtduldung der Nachprüfung, fahrlässig begangen wurde, was die Entsperrung eines E-Mail-Kontos angeht, und vorsätzlich, was die Umleitung eingehender E-Mails angeht. |
3. |
Der Beratende Ausschuss stimmt der von der Kommission vorgenommenen Würdigung zu, dass es sich bei den beiden Vorfällen im Zusammenhang mit dem E-Mail-Verkehr um eine einzige Zuwiderhandlung handelt. |
4. |
Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass sowohl Energetický a průmyslový holding a.s. als auch EP Investment Advisors, s.r.o. für die Zuwiderhandlung haften. |
5. |
Der Beratende Ausschuss stimmt den Elementen zu, die bei der Festsetzung der Geldbuße nach Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 für Energetický a průmyslový holding a.s. und EP Investment Advisors, s.r.o. berücksichtigt wurden. |
6. |
Der Beratende Ausschuss stimmt der von der Kommission vorgeschlagenen Höhe der Geldbuße zu. |
7. |
Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union. |