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Document 52012XG0630(01)

    Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juni 2012 zur Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“

    ABl. C 193 vom 30.6.2012, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.6.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 193/1


    Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juni 2012 zur Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“

    2012/C 193/01

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    UNTER HINWEIS AUF

    die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010 zu Europa 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum;

    die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2010 zur Leitinitiative der Strategie Europa 2020 – „Innovationsunion“: Beschleunigung des Umbaus Europas durch Innovation in einer sich schnell wandelnden Welt;

    die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4. Februar 2011, mit denen Synergieeffekte zwischen der EU und den Mitgliedstaaten gefordert werden, damit gewährleistet wird, dass Innovationen mit gesellschaftlichem Nutzen schneller auf den Markt gelangen;

    die Schlussfolgerungen des Rates vom 6. Dezember 2011 über „Partnerschaften im Bereich Forschung und Innovation“;

    die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Dezember 2011 zum Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa;

    die vom Rat (Wettbewerbsfähigkeit) auf seiner Tagung am 30./31. Mai 2012 angenommenen Schlussfolgerungen zu Europäischen Innovationspartnerschaften;

    die Mitteilung der Kommission zum Thema „Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa“ und die Erklärung von Kopenhagen „Bioeconomy in Action“ (Bioökonomie in Aktion) vom März 2012;

    die Mitteilung der Kommission zum Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ —

    1.

    BEGRÜSST die Mitteilung der Kommission über die Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“, die auf die Förderung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft abstellt;

    2.

    IST SICH der mit einer weltweit zunehmenden Nachfrage nach Agrarerzeugnissen und somit einer steigenden landwirtschaftlichen Erzeugung einhergehenden Herausforderungen und Chancen BEWUSST; IST SICH AUCH der Herausforderung BEWUSST, die darin besteht, die Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz zu verbessern und zugleich Umweltfragen in Bezug auf die landwirtschaftliche Produktion im Allgemeinen anzugehen;

    3.

    WEIST AUF das Potenzial des europäischen Agrar- und Lebensmittelsektors sowie des Forstwirtschaftssektors HIN, aktiv zur Bewältigung dieser Herausforderungen beizutragen, und auf die neuen Einkommensmöglichkeiten für die europäischen Landwirte in der wachsenden Bioökonomie;

    4.

    HEBT HERVOR, dass das Potenzial des europäischen Agrar- und Lebensmittelsektors und der vor- und nachgelagerten Sektoren erschlossen werden muss, indem Innovation in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in der gesamten Lebensmittelkette gefördert und dadurch ein Umfeld geschaffen wird, in dem Ideen einfacher in kommerzielle Erfolge umgemünzt werden können, was die Wettbewerbsfähigkeit des Landwirtschaftssektors stärkt und den Landwirten neue Erträge erschließt;

    5.

    BETONT, dass die bestehende Lücke zwischen Forschung und Innovation und ihrer praktischen Anwendung in der Landwirtschaft geschlossen werden muss, was zu einer nachhaltig gestiegenen Erzeugung mit nachhaltigerer Nutzung der Ressourcen führen würde;

    6.

    BEFÜRWORTET DAS Ziel der EIP, den Wissensaustausch und den Technologietransfer vom Wissenschaftssektor zur fachlichen Praxis der Landwirtschaft zu beschleunigen, und einen systematischeren Feedback-Mechanismus vorzusehen, der die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Praxis an den Wissenschaftssektor weitergibt; auf diese Weise soll eine Arbeitsschnittstelle zwischen Landwirtschaft, Biowirtschaft, Wissenschaft und anderen Beteiligten auf Unions- sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene geschaffen werden;

    7.

    ERKENNT AN, dass ein wichtiger Weg, der zur Erreichung des Ziels der EIP führt, darin besteht, alle einschlägigen Akteure auf Unionsebene sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zusammenzuführen und den Mitgliedstaaten neue gedankliche Anstöße zu geben, wie sie die bestehenden Instrumente und Initiativen verstärken, vereinfachen und besser koordinieren können;

    8.

    BETONT, dass der Begriff „Innovation“ in verschiedenen Mitgliedstaaten verschiedene Bedeutungen hat und dass Innovationen technischer, nicht-technischer oder sozialer Natur sein und auf neuen oder traditionellen Praktiken basieren können; daher sollten innovative Maßnahmen diese Unterschiede berücksichtigen;

    9.

    ERKENNT den Mehrwert des von der Kommission ins Auge gefassten „von unten ausgehenden“ Ansatzes AN, der sich auf operationelle Gruppen stützt und auf einer effizienten Straffung der bestehenden Unionspolitiken und der Beteiligung der Mitgliedstaaten und Akteure aufbaut;

    10.

    UNTERSTREICHT die Tatsache, dass die EIP sich im Wesentlichen auf bereits bestehende Mechanismen stützen wird, so dass die Schaffung neuer Strukturen vermieden wird, dass sie jedoch die Effizienz der im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes und der Forschungs- und Innovationspolitik der EU bestehenden Mechanismen stärken wird, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, und WEIST ERNEUT DARAUF HIN, dass die Umsetzung der EIP über die geeigneten politischen und administrativen Kanäle, einschließlich der Programmausschüsse, in Angriff genommen werden muss;

    11.

    STELLT FEST, dass das hochrangige Lenkungsgremium, das aus auf transparente Weise ausgewählten Vertretern der Mitgliedstaaten und Interessengruppen besteht, mithilfe eines strategischen Umsetzungsplans strategische Beratung und Lenkung für die EIP anbieten wird, UND ERKENNT die Erfahrung AN, die mit der in der Mitteilung angeführten Pilot-EIP im Bereich „Aktives und gesundes Altern” gemacht wurde, weshalb sich die Organisation der EIP auf eine leichte Form beschränken sollte;

    12.

    ERSUCHT die Kommission, konkrete Schritte einzuleiten, damit ein strategischer Umsetzungsplan für die EIP ausgearbeitet wird, der darauf abzielt, dass alle Akteure an der Realisierung spezifischer Ergebnisse und Innovationen im Agrar- und Lebensmittelsektor mitwirken, und SIEHT der Billigung des strategischen Umsetzungsplans „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“, der ein strategisches Beratungsinstrument für die EIP darstellen wird, ERWARTUNGSVOLL ENTGEGEN.


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