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Document 52012XC0229(02)

    Eingangsbestätigung der Beschwerde Nr. CHAP(2011) 3460

    ABl. C 60 vom 29.2.2012, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.2.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 60/15


    Eingangsbestätigung der Beschwerde Nr. CHAP(2011) 3460

    2012/C 60/10

    1.

    Bei der Europäischen Kommission gehen zahlreiche Beschwerden ein, die sich darauf beziehen, dass eine große Zahl von Landwirten (Gurken- und Tomatenerzeuger) in Polen infolge einer Falschinformation der polnischen Zahlstelle keine Entschädigung für den Schaden beantragt haben, der ihnen durch den EHEC-Ausbruch entstanden ist, da ihnen mitgeteilt worden war, dass nur Erzeuger für Schadenersatz in Betracht kommen, die Gurken in Gewächshäusern oder Folientunnel anbauen.

    2.

    Die Europäische Kommission registriert diese Schreiben unter der Referenznummer CHAP(2011) 3460.

    3.

    Angesichts der großen Anzahl von Schreiben, die diesbezüglich bei der Kommission eingehen, und um allen Beteiligten möglichst rasch zu antworten, zugleich aber den Verwaltungsaufwand zu beschränken, veröffentlicht die Kommission diese Eingangsbestätigung im Amtsblatt der Europäischen Union und im Internet unter folgender Adresse:

    http://ec.europa.eu/eu_law/complaints/receipt/index_en.htm

    4.

    Zurzeit werden die Beschwerden nach Maßgabe der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 585/2011 der Kommission vom 17. Juni 2011 mit befristeten Sondermaßnahmen zur Stützung des Sektors Obst und Gemüse geprüft (ABl. L 160 vom 18.6.2011, S. 71).

    5.

    Die Beschwerdeführer werden auf demselben Weg über die Ergebnisse dieser Prüfung und etwaige Folgemaßnahmen der Kommission informiert.


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