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Document 52012TA1215(23)

    Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur

    ABl. C 388 vom 15.12.2012, p. 135–141 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.12.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 388/135


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur

    2012/C 388/23

    EINLEITUNG

    1.

    Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Heraklion wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1007/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) und durch die Verordnung (EG) Nr. 580/2011 (3), errichtet. Hauptaufgabe der Agentur ist es, die Fähigkeit der Union zur Verhütung und Behebung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verbessern, indem sie sich die auf nationaler und EU-Ebene durchgeführten Maßnahmen zunutze macht (4).

    AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    2.

    Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (5) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (6) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (7) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

    Verantwortung des Managements

    4.

    In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (8). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (9) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (10) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    Verantwortung des Prüfers

    5.

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (11) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

    6.

    Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    7.

    Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

    8.

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    9.

    Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur (12) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (13) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    10.

    Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    11.

    Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

    BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

    12.

    Der Haushalt der Agentur belief sich ebenso wie im Jahr 2010 auf 8,1 Millionen Euro. Die Haushaltsführung hat sich im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Allerdings betrugen die Mittelübertragungen auf 2012 insgesamt 1,1 Millionen Euro. Bei Titel II (Verwaltungsausgaben) wurden Haushaltsmittel in Höhe von 0,2 Millionen Euro (34 %) und bei Titel III (operative Ausgaben) in Höhe von 0,8 Millionen Euro (33 %) übertragen. Diese hohe Rate der übertragenen Mittel stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

    BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DER AGENTUR

    13.

    Der Hof stellte fest, dass hinsichtlich der Dokumentation des Anlagevermögens Verbesserungsbedarf besteht. Der Erwerb von Anlagevermögen wird nicht auf der Ebene der einzelnen Posten, sondern auf der Ebene der Rechnung erfasst. Sind mehrere neue Anlagewerte Gegenstand einer einzigen Rechnung, gibt es nur einen Eintrag für sämtliche erworbenen Anlagewerte und wird nur der Gesamtbetrag erfasst.

    SONSTIGE BEMERKUNGEN

    14.

    Die Agentur muss die Transparenz ihrer Einstellungsverfahren verbessern. Es wurden keine geeigneten Maßnahmen getroffen, um die vom Hof im Jahr 2010 festgestellte mangelnde Transparenz in Angriff zu nehmen. Die von den Bewerbern im Hinblick auf die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichende Mindestpunktzahl, die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Tests und deren Gewichtung standen nicht vor der Prüfung der Bewerbungen fest. Die für die Aufnahme in die Eignungsliste zu erreichende Mindestpunktzahl wurde nicht vor der Prüfung der Bewerbungen festgelegt.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 11. September 2012 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.

    (2)  ABl. L 293 vom 31.10.2008, S. 1.

    (3)  ABl. L 165 vom 24.6.2011, S. 3.

    (4)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

    (5)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

    (6)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

    (7)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (8)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

    (9)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

    (10)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

    (11)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

    (12)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 25. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 2. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.enisa.europa.eu/.

    (13)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


    ANHANG

    Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (Heraklion)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeits-bereiche der Union aufgrund des Vertrags

    (Artikel 114)

    Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes zum Gegenstand haben.

    Der Binnenmarkt fällt in die geteilte Zuständigkeit der Union und der Mitgliedstaaten (Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a AEUV).

    Zuständigkeiten der Agentur

    (Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Parlaments und des Rates)

    Ziele

    1.

    Die Agentur verbessert die Fähigkeit der Union, der Mitgliedstaaten und der Wirtschaft, Probleme im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verhüten, zu bewältigen und zu beheben.

    2.

    Die Agentur unterstützt und berät die Kommission und die Mitgliedstaaten in Fragen der Netz- und Informationssicherheit, die in ihre Zuständigkeit fallen.

    3.

    Die Agentur arbeitet auf ein hohes Niveau fachlicher Kompetenz hin und nutzt diese Fachkompetenz, um Anstöße zu einer umfassenden Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des öffentlichen und des privaten Sektors zu geben.

    4.

    Auf Aufforderung unterstützt die Agentur die Kommission bei den technischen Vorarbeiten für die Aktualisierung und Weiterentwicklung der Unionsvorschriften im Bereich der Netz- und Informationssicherheit.

    Aufgaben

    Die Agentur

    a)

    erhebt Informationen über derzeitige und absehbare Risiken, die sich auf elektronische Kommunikationsnetze auswirken könnten;

    b)

    berät und unterstützt das Europäische Parlament, die Kommission, europäische Stellen und Einrichtungen bzw. zuständige nationale Stellen;

    c)

    fördert die Zusammenarbeit zwischen in ihrem Bereich tätigen Akteuren;

    d)

    erleichtert die Zusammenarbeit bei der Entwicklung gemeinsamer Methoden zur Bewältigung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit;

    e)

    trägt bei zur Sensibilisierung in Fragen der Netz- und Informationssicherheit für alle Nutzer, unter anderem durch Förderung des Austauschs der jeweils besten Verfahren, einschließlich der Verfahren zur Warnung der Nutzer, sowie durch Nutzung der Synergieeffekte zwischen Initiativen des öffentlichen und des privaten Sektors;

    f)

    unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten in ihrem Dialog mit der Industrie;

    g)

    verfolgt die Entwicklung von Standards für Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit;

    h)

    berät die Kommission in Bezug auf Forschungsarbeiten im Bereich der Netz- und Informationssicherheit sowie hinsichtlich des effizienten Einsatzes von Technologien zur Risikovermeidung;

    i)

    fördert Risikobewertungsmaßnahmen sowie Studien über Lösungen für das Präventionsmanagement;

    j)

    trägt bei zur Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen;

    k)

    formuliert unabhängig eigene Schlussfolgerungen, Leitlinien und Ratschläge zu Fragen innerhalb ihrer Zuständigkeiten und Ziele.

    Leitungsstruktur

    Verwaltungsrat

    Bestehend aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats, drei von der Kommission ernannten Vertretern und drei weiteren Personen ohne Stimmrecht, die von der Kommission vorgeschlagen und vom Rat ernannt wurden und jeweils eine der folgenden Gruppen vertreten:

    a)

    Informations- und Kommunikationstechnologie-Industrie;

    b)

    Verbrauchergruppen;

    c)

    wissenschaftliche Sachverständige für die Netz- und Informationssicherheit.

    Ständige Gruppe der Interessenvertreter

    Bestehend aus 30 hochqualifizierten Sachverständigen der interessierten Kreise, wie Informations- und Kommunikationstechnologie-Industrie, Verbrauchergruppen und wissenschaftliche Sachverständige für Netz- und Informationssicherheit.

    Die Mitglieder werden nach einer öffentlichen Ausschreibung vom Direktor gewählt und nach Unterrichtung des Verwaltungsrats über seine Entscheidung für eine Amtszeit von 2,5 Jahren ad personam ernannt.

    Direktor

    Der Direktor wird nach Anhörung vor dem Europäischen Parlament durch den Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Liste von Bewerbern für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.

    Externe Kontrolle

    Europäischer Rechnungshof.

    Interne Revision

    Interner Auditdienst der Europäischen Kommission.

    Entlastungsbehörde

    Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

    Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

    Endgültiger Haushalt

    8,1 (8,1) Millionen Euro, davon Unionszuschuss: 100 % (100 %)

    Personalbestand am 31. Dezember 2011

    44 (44) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 41 (40);

    sonstige Planstellen: 13 (11) Vertragspersonal, 4 (2) abgeordnete nationale Sachverständige.

    Personalbestand insgesamt: 58 (53), davon entfallen auf:

    operative Tätigkeiten: 40 (34),

    administrative Tätigkeiten: 18 (19).

    Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

    AS  (1) 1:   ENISA als Mittler zur Förderung der Zusammenarbeit

    Das Hauptziel des Arbeitsschwerpunkts 1 bestand darin, die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten beim Ausbau der bestehenden Formen ihrer Zusammenarbeit zu unterstützen, um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu intensivieren. In diesem Zusammenhang stellt die Agentur Daten zur Verfügung und gibt Stellungnahmen ab, um die Kommission bei der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften zu unterstützen, und ermittelt und fördert bewährte Verfahren zur Unterstützung solcher Rechtsvorschriften. Diese Arbeit berücksichtigt die im Rahmen des Europäischen Forums der Mitgliedstaaten (EFMS) und der Europäischen öffentlich-privaten Partnerschaft für Robustheit (EÖPPR) geführtenDiskussionen und trug gleichzeitig zu ihnen bei. Die zu lösenden Probleme wurden in anderen Dokumenten, insbesondere in den Mitteilungen der Kommission über die Sicherheit (KOM(2006) 251) und über den Schutz kritischer Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen (CIIP) (KOM(2009) 149), beschrieben, wobei die Bedeutung der Netz- und Informationssicherheit und -widerstandsfähigkeit für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Informationsraums sowie die Bedeutung der Digitalen Agenda hervorgehoben wurden. Wenn die gegenseitigen Abhängigkeiten komplex werden, kann sich die Störung einer Infrastruktur schnell über deren (geografische und gerichtliche) Grenzen hinweg sowie auf andere Infrastrukturen ausweiten und europaweite Auswirkungen haben. Der globale Charakter des Telekommunikationsgeschäfts erfordert einen gemeinsamen Ansatz, um Fragen wie die der Widerstandsfähigkeit und Sicherheit öffentlicher Kommunikationsnetze anzugehen.

    Zahl der Ergebnisse: 13

    AS2:   Verbesserung des europaweiten Schutzes kritischer Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen (CIIP)  (2) sowie der Widerstandsfähigkeit

    Das Ziel des Arbeitsschwerpunkts 2 besteht darin, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung sicherer und widerstandsfähiger IKT-Systeme zu unterstützen und den Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen und -dienste in Europa zu erhöhen.

    Dieser Arbeitsschwerpunkt ist eng an den Aktionsplan zum Schutz kritischer Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen (CIIP-Aktionsplan) angelehnt, der in den Mitteilungen der Kommission von März 2009 und März 2011 erläutert wurde. Zudem unterstützt ein Großteil dieser Arbeit unmittelbar die in der internen Sicherheitsstrategie festgelegten Ziele und die Digitale Agenda. Die Arbeitspakete für den Bereich Schutz kritischer Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen stellen vorwiegend eine natürliche Weiterführung der im Rahmen des Arbeitsprogramms 2010 durchgeführten Tätigkeiten dar.

    Im Besonderen sind Ziele dieses Arbeitsschwerpunkts:

    Stärkung der operativen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten durch Unterstützung der jeweiligen Interessenvertreter bei der Steigerung ihrer Effizienz und Wirksamkeit,

    Unterstützung und Förderung von europaweiten Übungen,

    Identifizierung und Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sicherheit kritischer Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen,

    Identifizierung und Behebung von Problemen im Bereich der Informationssicherheit von IKT-Netzen und verbundenen Netzen,

    Unterstützung der Arbeitsgruppe EU-USA zum Thema Cybersicherheit und Cyberkriminalität, die im Rahmen des EU-USA-Gipfeltreffens am 20. November 2010 eingerichtet wurde.

    Zahl der Ergebnisse: 16

    AS3:   ENISA als Förderer des Schutzes der Privatsphäre und des Vertrauens

    Der Arbeitsschwerpunkt 3 umfasst drei Arbeitspakete:

    Verstehen und Analysieren wirtschaftlicher Anreize und Hindernisse für Informationssicherheit,

    Gewährleistung der korrekten Integration des Schutzes der Privatsphäre, der Identitätssicherung und des Vertrauens in neue Dienste,

    Unterstützung bei der Umsetzung von Artikel 4 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EG),

    Förderung der Einführung eines europäischen Monats der Cybersicherheit.

    Im Rahmen des ersten Arbeitspakets wurden die wirtschaftlichen Hindernisse und Anreize für die Verbesserung der Informationssicherheit auf europäischer Ebene untersucht. Die Agentur analysierte die wirtschaftlichen Anreize und Hindernisse auf rechtlicher, politischer, technischer und bildungspolitischer Ebene und ermittelte Verbesserungspotenzial.

    Im Rahmen des zweiten Arbeitspakets wurden Untersuchungen dazu angestellt, wie der Schutz der Privatsphäre, die Identitätssicherung und das Vertrauen in neue Dienste integriert sind, und entsprechende Empfehlungen zu Verbesserungen formuliert. Ziel dabei war es, die derzeitigen Entwicklungen zum Schutz der Privatsphäre und zur Steigerung des Vertrauens in Netzdienste zu bewerten und zu beurteilen.

    Im Rahmen des dritten Arbeitspakets leistete die Agentur bei der Umsetzung von Artikel 4 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation Unterstützung. Dabei wurde die Zusammenarbeit mit der Artikel-29-Datenschutzgruppe, den europäischen Datenschutzbeauftragten und der Europäischen Kommission (GD Justiz und GD Informationsgesellschaft und Medien) weitergeführt und untersucht, wie die Bestimmungen von Artikel 4 auf europäischer Ebene in die Praxis umgesetzt werden können.

    Schließlich organisierte die Agentur in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen europäischen Monat der Cybersicherheit.

    Zahl der Ergebnisse: 5

    Quelle: Angaben der Agentur.


    (1)  AS: Arbeitsschwerpunkt.

    (2)  CIIP: Critical Information Infrastructure Protection.

    Quelle: Angaben der Agentur.


    ANTWORTEN DER AGENTUR

    12.

    Wie der Hof feststellte, hat sich die Haushaltsführung im Jahr 2011 verbessert. Um die Mittelübertragungen weiter zu verringern, hat die Agentur im letzten Quartal 2011 mit der Beschaffungsplanung für 2012 begonnen und die Beschaffungsverfahren im Zusammenhang mit den im Arbeitsprogramm 2012 vorgesehenen Tätigkeiten eingeleitet. Dies sollte Ende 2012 Wirkung zeigen.

    13.

    Die Agentur hat die Verwaltung ihres Anlagevermögens durch die Einführung von ABAC Assets gestrafft; hierbei handelt es sich um ein Modul zur Verwaltung von Anlagevermögen, das von der Kommission eingeführt und bei den Organen und Agenturen eingesetzt wird. Dieses Tool, das 2012 uneingeschränkt zum Einsatz kommt, ermöglicht die eindeutige Zuordnung sämtlicher erfasster Vermögenswerte, womit der Bemerkung des Hofes voll und ganz Rechnung getragen wird.

    14.

    Die Agentur hat am 2. März 2012 einschlägige Leitlinien für ihre Einstellungsverfahren angenommen, die der Bemerkung des Hofes voll und ganz Rechnung tragen. Diese Leitlinien werden den Mitgliedern der Auswahlausschüsse an die Hand gegeben, sobald sie vom Direktor benannt wurden.


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