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Document 52012TA1215(09)
Report on the annual accounts of the Executive Agency for Health and Consumers for the financial year 2011, together with the Agency’s replies
Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher zusammen mit der Antwort der Agentur
Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher zusammen mit der Antwort der Agentur
ABl. C 388 vom 15.12.2012, p. 46–52
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.12.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 388/46 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher zusammen mit der Antwort der Agentur
2012/C 388/09
EINLEITUNG
1. |
Die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch den Beschluss 2004/858/EG der Kommission (1), geändert durch den Beschluss 2008/544/EG der Kommission (2), errichtet. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 2015 für die Verwaltung von Maßnahmen der Union im Bereich der Gesundheits- und Verbraucherpolitik eingerichtet (3). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (4) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (5) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (6) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft. |
Verantwortung des Managements
4. |
In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (8) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (9) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (10) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
6. |
Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
7. |
Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs— und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
8. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
9. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur (11) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (12) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
10. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
11. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNG ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT
12. |
Bei Titel III — Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Agentur — wurden 0,8 Millionen Euro bzw. 46 % der vorgenommenen Mittelbindungen auf das Jahr 2012 übertragen. Diese hohe Übertragungsrate stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Dieser Bericht wurde von Kammer I unter Vorsitz von Herrn Ioannis SARMAS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 25. Juli 2012 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 369 vom 15.12.2004, S. 73.
(2) ABl. L 173 vom 3.7.2008, S. 27.
(3) Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(4) Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und - in zusammengefasster Form - über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.
(5) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstigen Erläuterungen.
(6) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(7) Artikel 25 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1653/2004 der Kommission (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6).
(8) Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission.
(9) Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 der Kommission (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).
(10) Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).
(11) Der endgültige Jahresabschluss wurde am 12.6.2012 aufgestellt und ging beim Hof am 29.6.2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://ec.europa.eu/eahc/about/about.html.
(12) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).
ANHANG
Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (Luxemburg)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 168 und 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformationen und -erziehung gefördert werden. Die Union ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen. Zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus leistet die Union einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie zur Förderung ihres Rechtes auf Information, Erziehung und Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen. |
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Zuständigkeiten der Agentur |
Ziele
Aufgaben Im Rahmen der nachstehend aufgeführten Programme der Union obliegen der Agentur gemäß der Übertragungsverfügung vom 9. September 2008 (1) folgende Durchführungsaufgaben:
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Leitungsstruktur |
Lenkungsausschuss Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses werden für zwei Jahre ernannt. Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an. Direktor Wird von der Europäischen Kommission für vier Jahre ernannt. Externe Kontrolle Rechnungshof. Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates. |
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Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010) |
Endgültiger Haushalt Der Verwaltungshaushalt der Agentur für das Jahr 2011 belief sich auf insgesamt 7,04 Millionen Euro. Personalbestand am 31. Dezember 2011 Am 31. Dezember 2011 beschäftigte die Agentur 49 Statutsbedienstete, davon 11 Zeit- und 38 Vertragsbedienstete. |
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Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010) |
1. Überwachung der im Rahmen des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 gewährten Finanzhilfen; erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen über Finanzhilfen, die aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2009 gewährt werden, u. a. für Projekte, Konferenzen, Betriebskostenzuschüsse und gemeinsame Maßnahmen; Abwicklung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2011. Verwaltung der aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Ausschreibungen des Jahres 2008 zum Programm im Bereich Verbraucherpolitik 2007-2013 gewährten Finanzhilfen und vergebenen Aufträge und Verwaltung der Projekte, die aufgrund der Ausschreibungen der Jahre 2007, 2008 und 2009 zu den Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit vergeben wurden. 2.1. Arbeitsprogramm zum Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit
2.2. Arbeitsprogramm zum Programm im Bereich Gesundheit und Verbraucher
2.3. Arbeitsprogramm zum Programm "Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel"
3. Ausarbeitung und Verbreitung von Informationen über das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit, das Programm im Bereich Verbraucherpolitik, über im Rahmen des Programms „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ finanzierte Projekte und die Tätigkeiten der Exekutivagentur im Jahr 2011. |
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Quelle: Angaben der Agentur. |
(1) Entscheidung der Kommission vom 9. September 2008 zur Übertragung von Befugnissen auf die Agentur.
Quelle: Angaben der Agentur.
ANTWORTEN DER AGENTUR
12. |
Die EAHC nimmt die Bemerkungen des Hofs zur Übertragungsrate in Titel III (operative Ausgaben des operativen Haushalts der Agentur) zur Kenntnis. Die Agentur hat im Laufe der Jahre Anstrengungen unternommen, um die Höhe dieser Mittelübertragungen zu verringern und damit die Erfüllung des Jährlichkeitsgrundsatzes in Bezug auf den Haushaltsvollzug zu verbessern. So sanken zum Beispiel die übertragenen Mittel in Titel III des Haushaltsplans (ausgedrückt in % der Mittelbindungen) von 73 % im Jahr 2007 (dem ersten Tätigkeitsjahr der Agentur) auf 59 % im Jahr 2010 und 46 % im Jahr 2011. Dieser positive Trend wird auch in Zukunft fortgeschrieben. Die im Arbeitsprogramm der Agentur geplanten Maßnahmen, insbesondere in Titel III des operativen Haushalts, werden so weit wie möglich früher im Jahr umgesetzt. |