Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52012TA1215(09)

    Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher zusammen mit der Antwort der Agentur

    ABl. C 388 vom 15.12.2012, p. 46–52 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.12.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 388/46


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher zusammen mit der Antwort der Agentur

    2012/C 388/09

    EINLEITUNG

    1.

    Die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch den Beschluss 2004/858/EG der Kommission (1), geändert durch den Beschluss 2008/544/EG der Kommission (2), errichtet. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 2015 für die Verwaltung von Maßnahmen der Union im Bereich der Gesundheits- und Verbraucherpolitik eingerichtet (3).

    AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    2.

    Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (4) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (5) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (6) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

    Verantwortung des Managements

    4.

    In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (8) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (9) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    Verantwortung des Prüfers

    5.

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (10) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

    6.

    Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    7.

    Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs— und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

    8.

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    9.

    Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur (11) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (12) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    10.

    Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    11.

    Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

    BEMERKUNG ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

    12.

    Bei Titel III — Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Agentur — wurden 0,8 Millionen Euro bzw. 46 % der vorgenommenen Mittelbindungen auf das Jahr 2012 übertragen. Diese hohe Übertragungsrate stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

    Dieser Bericht wurde von Kammer I unter Vorsitz von Herrn Ioannis SARMAS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 25. Juli 2012 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  ABl. L 369 vom 15.12.2004, S. 73.

    (2)  ABl. L 173 vom 3.7.2008, S. 27.

    (3)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

    (4)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und - in zusammengefasster Form - über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

    (5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstigen Erläuterungen.

    (6)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (7)  Artikel 25 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1653/2004 der Kommission (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6).

    (8)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission.

    (9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 der Kommission (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

    (10)  Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    (11)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 12.6.2012 aufgestellt und ging beim Hof am 29.6.2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://ec.europa.eu/eahc/about/about.html.

    (12)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


    ANHANG

    Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (Luxemburg)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

    (Artikel 168 und 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

    Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformationen und -erziehung gefördert werden. Die Union ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen.

    Zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus leistet die Union einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie zur Förderung ihres Rechtes auf Information, Erziehung und Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen.

    Zuständigkeiten der Agentur

    Ziele

    Die Agentur ist für die Wahrnehmung der Durchführungsaufgaben zur Verwaltung des mit dem Beschluss Nr. 1350/2007/EG angenommenen zweiten Gesundheitsprogramms für 2008-2013, des mit dem Beschluss Nr. 1926/2006/EG angenommenen Verbraucherschutzprogramms für 2007-2013 und der Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und der Richtlinie 2000/29/EG zuständig.

    Die Agentur verwaltet außerdem alle Phasen der Laufzeit der Durchführungsmaßnahmen, die ihr im Rahmen des mit dem Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 angenommenen Aktionsprogramms der Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) übertragen worden sind.

    Aufgaben

    Im Rahmen der nachstehend aufgeführten Programme der Union obliegen der Agentur gemäß der Übertragungsverfügung vom 9. September 2008 (1) folgende Durchführungsaufgaben:

     

    Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 - Beschluss Nr. 1786/2002/EG,

     

    Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2008-2013 - Beschluss Nr. 1350/2007/EG,

     

    Programm im Bereich Verbraucherpolitik 2007-2013 - Beschluss Nr. 1926/2006/EG,

     

    Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit - Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und Richtlinie 2000/29/EG:

    a)

    Verwaltung sämtlicher Phasen des Projektzyklus (für Begleitungs- und Verbreitungszwecke ergreift die Agentur alle erforderlichen Maßnahmen für die Errichtung oder die Weiterführung einer bestehenden Projektdatenbank, in der eine Beschreibung der Projekte und die endgültigen Ergebnisse erfasst werden);

    b)

    Begleitung von Projekten, die im Rahmen dieser Programme und Maßnahmen durchgeführt werden, einschließlich der dazu erforderlichen Kontrollen;

    c)

    Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Daten, insbesondere Zusammenstellung, Analyse und Weiterleitung sämtlicher Informationen an die Kommission, die erforderlich sind, um die Durchführung der Programme und Maßnahmen der Union zu steuern und die Koordinierung und Synergie mit anderen Programmen der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten oder internationaler Organisationen zu verstärken;

    d)

    Veranstaltung von Sitzungen, Seminaren und Vorträgen sowie Durchführung von Schulungsmaßnahmen;

    e)

    Unterstützung bei der Bewertung der Programmauswirkungen, insbesondere bei der jährlichen und/oder Halbzeitbewertung der Programmdurchführung und Umsetzung der von der Kommission aufgrund der Bewertungsergebnisse beschlossenen Follow-up-Maßnahmen;

    f)

    Verbreitung der Ergebnisse der von der Kommission geplanten und durchgeführten Informationsmaßnahmen;

    g)

    Ausarbeitung globaler Daten zu Kontrolle und Überwachung;

    h)

    Mitwirkung an den Vorarbeiten zu Finanzierungsbeschlüssen.

    Leitungsstruktur

    Lenkungsausschuss

    Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses werden für zwei Jahre ernannt.

    Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

    Direktor

    Wird von der Europäischen Kommission für vier Jahre ernannt.

    Externe Kontrolle

    Rechnungshof.

    Entlastungsbehörde

    Parlament auf Empfehlung des Rates.

    Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

    Endgültiger Haushalt

    Der Verwaltungshaushalt der Agentur für das Jahr 2011 belief sich auf insgesamt 7,04 Millionen Euro.

    Personalbestand am 31. Dezember 2011

    Am 31. Dezember 2011 beschäftigte die Agentur 49 Statutsbedienstete, davon 11 Zeit- und 38 Vertragsbedienstete.

    Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

    1.   Überwachung der im Rahmen des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 gewährten Finanzhilfen; erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen über Finanzhilfen, die aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2009 gewährt werden, u. a. für Projekte, Konferenzen, Betriebskostenzuschüsse und gemeinsame Maßnahmen; Abwicklung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2011. Verwaltung der aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Ausschreibungen des Jahres 2008 zum Programm im Bereich Verbraucherpolitik 2007-2013 gewährten Finanzhilfen und vergebenen Aufträge und Verwaltung der Projekte, die aufgrund der Ausschreibungen der Jahre 2007, 2008 und 2009 zu den Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit vergeben wurden.

    2.1.   Arbeitsprogramm zum Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit

    Abwicklung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit für das Jahr 2011: Von den 173 eingegangenen Vorschlägen entfielen 115 Anträge auf Projekte, 10 auf gemeinsame Aktionen, 25 auf Betriebskostenzuschüsse, und 27 betrafen Konferenzen.

    Verwaltung von Verträgen mit internationalen Organisationen, einschließlich der Abwicklung von Projekten, die der Agentur von der Generaldirektion (GD) Gesundheit und Verbraucher übertragen wurden.

    Durchführung der im Arbeitsprogramm 2010 zum Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit vorgesehenen Ausschreibungen und Vergabe der Aufträge. Für die GD Gesundheit und Verbraucher wurden neun Ausschreibungen durchgeführt.

    Durchführung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2012: Zusätzlich zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2011 (siehe oben) leitete die Agentur die in ihrem im Amtsblatt der Europäischen Union vom 8. Dezember 2011 veröffentlichten Arbeitsprogramm vorgesehenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2012 ein.

    Beitrag zu den politischen Maßnahmen der GD Gesundheit und Verbraucher: Vorbereitung der Folgenabschätzung im Zusammenhang mit dem Vorschlag für das neue Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit: Die Agentur erstellte eine Reihe „maßgeschneiderter Fallstudien“ zu Einzelmaßnahmen oder Programmbereichen, die wesentlich zu den Zielsetzungen des zweiten Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit beigetragen haben. Die Agentur entwickelte außerdem ein neues Berichtsmuster mit dem Ziel, den Mitarbeitern der GD Gesundheit und Verbraucher eine bessere Bewertung der Auswirkungen der im Rahmen des ersten und des zweiten Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit geförderten Maßnahmen und deren Bedeutung bei der politischen Gestaltung an die Hand zu geben. Nach Erprobung im Dezember 2011 anhand einer Stichprobe von 10 Abschlussberichten und Validierung aufgrund der Reaktionen darauf wird das Muster ab 2012 verwendet.

    2.2.   Arbeitsprogramm zum Programm im Bereich Gesundheit und Verbraucher

    Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen: Im Jahr 2011 wurden sieben Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in die Wege geleitet.

    Austausch von Beamten (GPSD/CPC). Im Rahmen der Aufforderungen für den Austausch von Beamten gewährte die Agentur 20 Zuschüsse, die es für Durchsetzungsmaßnahmen zuständigen Beamten aus mehreren Mitgliedstaaten ermöglichten, praktische Erfahrungen und Kenntnisse im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz auszutauschen. Die Zahl der 2011 eingereichten Vorschläge (24 Anträge) hat sich gegenüber 2010 (22 Anträge) leicht erhöht.

    Gemeinsame Maßnahmen (GPSD/CPC). Die Agentur kofinanzierte ein Projekt, das auf den Austausch und die Anwendung vorbildlicher Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten ausgerichtet ist und auf diese Weise die grenzübergreifende Zusammenarbeit verbessern und die Sicherheit von Konsumgütern erhöhen soll. Die produktspezifischen Maßnahmen umfassten die Marktüberwachung von Lebensmittelimitaten, die auf Kinder ansprechend wirken, von Maskenkostümen für Kinder, von Laserlichtzeigern und Leitern sowie von Warnschutzkleidung und -accessoires.

    Betriebskostenzuschüsse für die europäischen Verbraucherorganisationen. Im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betreffend die Betriebskostenzuschüsse für europäische Verbraucherorganisationen und für am Normungsprozess beteiligte Verbraucherorganisationen schloss die Agentur Partnerschaftsvereinbarungen für Zuschüsse mit dem Europäischen Verbraucherverband (Bureau Européen des Unions de Consommateurs, BEUC) und dem Europäischen Verband für die Koordinierung der Verbrauchervertretung in der Normung (European Association for the Coordination of Consumer Representation in Standardisation, ANEC).

    Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren. Ziel des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren ist es, die Verbraucher mit Informationen zum grenzübergreifenden Einkaufen zu versorgen und bei der Lösung grenzübergreifender Beschwerden und Streitfälle zu helfen. Im Jahr 2010 war das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren mit mehr als 71 000 Fällen befasst. Diese Zahl stellt gegenüber 2009 einen Anstieg um 15 % bei verbraucherrechtlichen Streitigkeiten dar. Die Agentur leitete eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Bereitstellung von Finanzbeiträgen zum Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren im Jahr 2011 ein. Diese Aufforderung führte zum Abschluss von 29 Finanzhilfevereinbarungen. Da das Netzwerk stärker in den Blickpunkt der europäischen Verbraucher rückt, leitete die Agentur eine Studie im Hinblick auf die Verbesserung der Qualität und Erhöhung der Attraktivität der nationalen Websites des Netzwerks ein. Zurzeit arbeiten alle europäischen Verbraucherzentren an der Umsetzung der in dieser Studie ausgesprochenen Empfehlungen.

    Ausschreibungen. Es wurden Ausschreibungen sowie 4 Aufforderungen zur Erbringung spezifischer Leistungen in die Wege geleitet.

    Europäischer Schülerkalender. Der Europa-Kalender ist ein Schulkalender für Schüler der Sekundarstufe, der als Arbeitsmittel zum Aufschreiben der Hausaufgaben und für andere schulische Mitteilungen gedacht ist. Mehrere Generaldirektionen der Kommission und andere EU-Organe steuern Inhalte und Finanzmittel bei. Im Jahr 2010 wurde mit dem Auftragnehmer Generation Europe Foundation ein Rahmenvertrag über Gestaltung, Druck und Verteilung der Ausgabe 2011/2012 des Europa-Kalenders und des Lehrerbegleithefts geschlossen. Als Verwalter des Rahmenvertrags koordinierte und beaufsichtigte die Agentur die Durchführung dieses Projekts: Sie genehmigte 21 Aufträge von verschiedenen Generaldirektionen der Kommission und vom Wirtschafts- und Sozialausschuss.

    DOLCETA (Development of On-Line Consumer Education Tools for Adults). Nach Abschluss eines Rahmenvertrags unterzeichnete die Agentur einen ersten konkreten Auftrag über die Übernahme der Dolceta-Website durch einen neuen Auftragnehmer. Nach Prüfung der Ergebnisse der externen Bewertung Consumer Education, information and capacity building actions (Verbraucherbildung, Informationsmaßnahmen und Maßnahmen zum Ausbau der Kompetenzen) wurden zwei weitere Aufforderungen zur Erbringung von Dienstleistungen in die Wege geleitet. Zweck dieser Ausschreibungen sind Betreuungs- und Hostingleistungen für die bestehende Website und die Verbesserung des an Lehrer gerichteten Teilbereichs (Teacher's corner).

    Verbrauchermarktstudien. Es wurden zwei spezifische Aufträge zum Rahmenvertrag für Verbrauchermarktstudien erteilt. Außerdem gab die Agentur zur Sammlung von Daten im Hinblick auf ein besseres Verständnis sowie eine bessere Beobachtung und Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher am Binnenmarkt die Durchführung einer Marktbeobachtung von 51 Verbrauchermärkten in 27 Mitgliedstaaten in Auftrag.

    Informationskampagne über Verbraucherrechte in Rumänien: Im Jahr 2011 erteilte die Agentur drei Aufträge über die Durchführung einer Informationskampagne über Verbraucherrechte in Rumänien. Die Kampagne soll im Frühjahr 2012 beginnen.

    Außerdem schloss die Agentur im Jahr 2011 fünf Rahmenverträge für Studien zum Verbraucherverhalten. Zwei Anfragen im Hinblick auf Studien gingen von der GD Gesundheit und Verbraucherschutz und der GD Justiz ein.

    2.3.   Arbeitsprogramm zum Programm "Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel"

    Überwachung der von der GD Gesundheit und Verbraucher übertragenen Verträge über Projekte, die aufgrund der Ausschreibungen der Jahre 2007 und 2008 vergeben wurden, sowie der Aufträge, die aufgrund der Ausschreibung 2009 vergeben wurden. Basierend auf einer Vereinbarung mit der GD Gesundheit und Verbraucher wurde der Agentur ein Paket von sechs Aufträgen zum Programm „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ übertragen. Die Agentur überwachte Programme, die in sieben neuen, aufgrund der Ausschreibungen des Jahres 2009 vergebenen Aufträgen zur Umsetzung gelangen.

    Im Jahr 2011 übernahm die Agentur von der GD Gesundheit und Verbraucher fast die gesamte Durchführung der Initiative „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“. Alle von der Kommission in den Jahren 2008 und 2009 unterzeichneten Verträge wurden fristgerecht erfüllt und von den Beteiligten exzellent bewertet.

    2011 wurden fast 6 000 Teilnehmer, bei denen es sich größtenteils um Beamte der Mitgliedstaaten handelte, in 133 verschiedenen Veranstaltungen oder Workshops geschult, die überall in der EU organisiert wurden.

    Überwachung der aufgrund der Ausschreibungen der Jahre 2009 (sieben Aufträge) und 2010 (15 Aufträge) erteilten Aufträge.

    Einleitung der Ausschreibungen des Jahres 2011 und diesbezügliche Vergabeentscheidung.

    3.   Ausarbeitung und Verbreitung von Informationen über das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit, das Programm im Bereich Verbraucherpolitik, über im Rahmen des Programms „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ finanzierte Projekte und die Tätigkeiten der Exekutivagentur im Jahr 2011.

    Quelle: Angaben der Agentur.


    (1)  Entscheidung der Kommission vom 9. September 2008 zur Übertragung von Befugnissen auf die Agentur.

    Quelle: Angaben der Agentur.


    ANTWORTEN DER AGENTUR

    12.

    Die EAHC nimmt die Bemerkungen des Hofs zur Übertragungsrate in Titel III (operative Ausgaben des operativen Haushalts der Agentur) zur Kenntnis.

    Die Agentur hat im Laufe der Jahre Anstrengungen unternommen, um die Höhe dieser Mittelübertragungen zu verringern und damit die Erfüllung des Jährlichkeitsgrundsatzes in Bezug auf den Haushaltsvollzug zu verbessern. So sanken zum Beispiel die übertragenen Mittel in Titel III des Haushaltsplans (ausgedrückt in % der Mittelbindungen) von 73 % im Jahr 2007 (dem ersten Tätigkeitsjahr der Agentur) auf 59 % im Jahr 2010 und 46 % im Jahr 2011.

    Dieser positive Trend wird auch in Zukunft fortgeschrieben. Die im Arbeitsprogramm der Agentur geplanten Maßnahmen, insbesondere in Titel III des operativen Haushalts, werden so weit wie möglich früher im Jahr umgesetzt.


    Top