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Document 52012PC0729
Proposal for a COUNCIL RECOMMENDATION On Establishing a Youth Guarantee
Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Einführung einer Jugendgarantie
Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Einführung einer Jugendgarantie
/* COM/2012/0729 final - 2012/0351 (NLE) */
Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Einführung einer Jugendgarantie /* COM/2012/0729 final - 2012/0351 (NLE) */
BEGRÜNDUNG
1.
HINTERGRUND DES VORSCHLAGS
Die hohe und
weiter steigende Jugendarbeitslosigkeit hat dramatische Auswirkungen auf unsere
Wirtschaft, unsere Gesellschaft und für die jungen Menschen selbst. Die
Arbeitslosenquote bei Jugendlichen in der gesamten EU ist mit 22,7 %
(3. Quartal 2012) sehr hoch – doppelt so hoch wie die Quote bei den
Erwachsenen[1],
und eine Trendwende ist nicht abzusehen. Etwa 5,5 Millionen junge Menschen
sind arbeitslos, und mehr als 7,5 Millionen junge Menschen unter 25 Jahren
sind derzeit weder in Arbeit noch in Ausbildung („NEET“: Not in Employment,
Education or Training). Über die
unmittelbaren Auswirkungen der Krise hinaus kosten Arbeitslosigkeit und
Nichterwerbstätigkeit aber schon bei niedrigeren Quoten viel Geld und schaden
der Gesellschaft. In der Gegenwart verursachen sie Kosten aufgrund ausgezahlter
Leistungen und durch Einkommens- und Steuerverluste; aber auch in der Zukunft
haben sie negative finanzielle Auswirkungen, da sie „bleibende Schäden“
hinterlassen, d. h. einen langfristigen negativen Einfluss auf das
künftige Lohnniveau, das Risiko, künftig arbeitslos zu werden, sowie Risiken in
Bezug auf den Gesundheitszustand, das Wohlergehen und die Rücklagen für das
Alter. Europa kann es sich nicht leisten, sein Talent und seine Zukunft zu
verschwenden. Bereits vor der
Krise war man sich bewusst, dass etwas getan werden muss, um jungen Menschen
den Übergang von der Schule ins Berufsleben zu erleichtern. Im Zusammenhang mit
den Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen (2005–2008) war sich der
Rat 2005 einig, dass die Politik dafür zu sorgen habe, dass „jedem Arbeitslosen
(…) ein Neuanfang ermöglicht [wird], und zwar binnen sechs Monaten nach
Eintritt der Arbeitslosigkeit im Fall von Jugendlichen“. 2008 senkte der Rat diese
Zeitspanne für jugendliche Schulabgänger auf vier Monate. Da bis 2010 eine
solche Maßnahme in der gesamten EU noch immer nicht umgesetzt worden war,
setzten sich das Europäische Parlament und das Europäische Jugendforum
entschieden für die Einführung von Jugendgarantien auf EU-Ebene ein. Im Rahmen der
Strategie „Europa 2020“ und deren Leitinitiative „Jugend in Bewegung“
forderte die Kommission insbesondere die Mitgliedstaaten auf, im Zuge einer
„Jugendgarantie“ zu gewährleisten, dass alle jungen Menschen innerhalb von vier
Monaten nach Verlassen der Schule eine Anstellung haben, eine Ausbildung
absolvieren oder in Aktivierungsmaßnahmen eingebunden sind. 2011 und 2012
ergingen immer wieder entsprechende Aufrufe, u. a. vom Europäischen Rat,
vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Jugendforum, ohne dass jedoch
etwas Konkretes unternommen wurde. In ihrem
Beschäftigungspaket kündigte die Kommission im April 2012 an, dass sie bis
Ende des Jahres einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Jugendgarantien
vorlegen würde. Am 29. Juni
2012 forderte der Europäische Rat die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zur
Förderung der Beschäftigung junger Menschen zu verstärken, „und zwar mit dem
Ziel, dass jungen Menschen innerhalb von wenigen Monaten nach dem Verlassen der
Schule eine Arbeitsstelle guter Qualität angeboten wird oder sie eine
weiterführende Ausbildung, einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz erhalten“.
Dem Europäischen Rat zufolge könnten diese Maßnahmen über den Europäischen
Sozialfonds (ESF) unterstützt werden, und die Mitgliedstaaten sollten die
Möglichkeit von Beihilfen aus diesem Fonds für befristete Einstellungen nutzen. Im
Jahreswachstumsbericht 2013[2]
unterstrich die Kommission, dass die Mitgliedstaaten den jungen Menschen beim
Übergang von der Schule ins Erwerbsleben helfen und Ausbildungsgarantien
einführen sollten, in deren Rahmen jeder Jugendliche unter 25 Jahren
binnen vier Monaten nach Schulabschluss oder Verlust des Arbeitsplatzes ein
Angebot über einen Arbeitsplatz, eine Weiterbildung, eine Ausbildungsstelle
oder eine Praktikantenstelle erhält. Es ist möglich, derartige Regelungen über
den Europäischen Sozialfonds zu kofinanzieren. Die Kommission
legt einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates vor, damit diese
sicherstellen, dass jungen Menschen innerhalb von vier Monaten, nachdem sie
arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine gute Arbeitsstelle bzw.
Ausbildung oder ein hochwertiger Bildungsgang angeboten wird. In diesem
Vorschlag wird beschrieben, wie ein Jugendgarantie-System aussehen sollte. Der
Vorschlag enthält eine Reihe von Leitlinien, die auf sechs Achsen beruhen:
Aufbau starker Partnerschaften mit allen Interessenträgern; frühzeitiges
Eingreifen und frühzeitige Aktivierung, um zu verhindern, dass junge Menschen in
die „NEET“-Gruppe geraten; Maßnahmen zur Förderung der Integration in den
Arbeitsmarkt; umfassender Einsatz der EU-Mittel für die Jugendgarantie-Systeme;
Bewertung und ständige Verbesserung der Jugendgarantie-Systeme; zügige
Einführung dieser Systeme. In dem Vorschlag wird ferner beschrieben, wie die
Kommission die Mitgliedstaaten unterstützen wird: EU-Finanzierungsrahmen,
Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, Monitoring der
Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters und
Unterstützung von Informationskampagnen. Dem Vorschlag
liegt eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen bei, in der
ausführlicher beschrieben ist, worum es sich bei einer Jugendgarantie handelt,
welche Kosten und Nutzen solche Systeme haben und was gebraucht wird, um die
Jugendgarantie zum Erfolg zu führen. Ferner werden in einem Anhang der
Arbeitsunterlage Strategien beschrieben, die bereits in den
27 Mitgliedstaaten und Kroatien in Bezug auf Jugendbeschäftigung existieren.
Diese Aufstellung spiegelt die unterschiedliche Ausgangslage der einzelnen
Länder für die Einführung umfassender Jugendgarantie-Systeme wider.
2.
ERGEBNISSE DER KONSULTATIONEN DER INTERESSIERTEN
KREISE UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN
Der dänische
Ratsvorsitz hat anlässlich des informellen Treffens der für Beschäftigung und
Soziales zuständigen Minister am 24.-25. April 2012 in Horsens einen
Workshop zu der Frage organisiert, wie die Jugendgarantien einzulösen sind. Bei
diesem Treffen wurde betont, dass die Politik der allgemeinen und beruflichen
Bildung und die Beschäftigungspolitik Hand in Hand zu gehen haben. Ferner
sollten sich die Bemühungen auf Problemzielgruppen – d. h. junge Menschen
ohne Qualifikationen/Bildungsabschlüsse – konzentrieren, und die Ansätze
sollten an den jeweiligen nationalen Kontext und die besonderen Anliegen der
einzelnen Staaten angepasst werden. Schließlich wurde unterstrichen, dass die
öffentliche Hand junge Menschen – insbesondere die am meisten gefährdeten –
unterstützen müsse, dass aber gleichzeitig die jungen Menschen selbst handeln
und ihre Pflichten und Verantwortung wahrnehmen müssten. Als mögliche
Finanzierungsquelle wurde der Europäische Sozialfonds genannt, insbesondere vor
dem Hintergrund der derzeit notwendigen Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen. Jedes Jahr geht
ein Fragebogen an das Netz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, in dem diese
über ihre Anpassungsfähigkeit in Krisenzeiten befragt werden. Die Fassung von
2012, die im Januar versandt wurde, enthielt zum ersten Mal einen Abschnitt zu
Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Die Antworten auf diesen
Fragebogen sind in die Arbeitsunterlage zu dem vorliegenden Vorschlag
eingeflossen. Bei dem Treffen
der Leiter der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, das im Juni 2012 unter dänischem
Vorsitz stattfand, wurden die Mitglieder dieses Netzes gebeten, über die seit
Januar 2012 verzeichneten Entwicklungen insbesondere im Zusammenhang mit
der Jugendarbeitslosigkeit zu berichten. Als Folgemaßnahme
zum Beschäftigungspaket wurden die Sozialpartner am 19.-20. Juni 2012 zur
Möglichkeit einer Jugendgarantie-Initiative konsultiert. Auf der Konferenz
„Jobs für Europa“[3]
am 6.-7. September 2012 in Brüssel, an der alle einschlägigen Akteure –
darunter auch die Sozialpartner und Jugendorganisationen – teilnahmen,
unterstützte die große Mehrheit der Redner die EU-weite Einführung einer Jugendgarantie,
da ihrer Ansicht nach jungen Menschen der richtige Start ins Leben ermöglicht
werden muss – ganz besonders in schwierigen Zeiten wie diesen. Im September 2012
fanden Treffen mit Vertretern des Europäischen Jugendforums und
branchenübergreifenden Sozialpartnerorganisationen statt. Ferner wurde die
Jugendgarantie-Initiative am 23. Oktober 2012 im Ausschuss für den
sozialen Dialog erneut mit den Sozialpartnern erörtert.
3.
RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGS
Rechtsgrundlage:
Für einen Vorschlag über die Jugendgarantie, dessen Schwerpunkt auf der
Beschäftigung (Titel IX AEUV) liegt, bietet Artikel 292 AEUV eine
geeignete Rechtsgrundlage für das Abgeben einer Empfehlung. Die Befugnis der
Union in Bezug auf die Beschäftigungspolitik ist in Titel IX AEUV
geregelt, der jedoch keine Rechtsgrundlage für die Annahme einer Empfehlung
bietet. Gemäß Artikel 149 AEUV sind nur „Anreizmaßnahmen zur Förderung der
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und zur Unterstützung ihrer
Beschäftigungsmaßnahmen durch Initiativen [vorgesehen], die darauf abzielen,
den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zu entwickeln“. Solche
Maßnahmen sind jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Empfehlung. Subsidiarität
und Verhältnismäßigkeit: Die Kommission und die
Mitgliedstaaten sind sehr besorgt über die derzeitige Arbeitsmarktlage für
junge Menschen, die sich immer weiter verschlechtert. Das dramatische Niveau
der Jugendarbeitslosigkeit betrifft ganz Europa: Es verursacht hohe Kosten in
der Gegenwart und in der Zukunft. Die Einsparungen, die mithilfe der
Jugendgarantien erzielt werden können, gehen über die reinen Einsparungen der
Systeme der sozialen Sicherheit hinaus. Werden Arbeitslosigkeit und der Verlust
von Qualifikationen vermieden, so entsteht ein langfristiger Nutzen für die
jungen Menschen und die Wirtschaft, da die Arbeitslosigkeit über den gesamten
Lebenszyklus gesehen sinkt, das Lebenseinkommen (und damit die Steuereinnahmen
und die Sozialversicherungsbeiträge) steigt und weniger soziale und
gesundheitliche Probleme entstehen[4]. Trotz politischer
Aufrufe des Rates und des Europäischen Parlaments zur Einführung von
Jugendgarantie-Systemen ist nichts unternommen worden, weswegen nun diese
Empfehlung an die Mitgliedstaaten angezeigt ist. Bisher haben nur einige wenige
Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Einführung eines umfassenden
Jugendgarantie-Systems ergriffen. Durch EU-weite
Leitlinien zu Instrumenten, die zu einem wirksamen Jugendgarantie-System
beitragen können, werden die Mitglieder in die Lage versetzt, die
Kohäsionsfonds – und insbesondere den Europäischen Sozialfonds – bestmöglich
zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und der Nichterwerbstätigkeit
einzusetzen. Der Vorschlag
berücksichtigt die unterschiedliche Ausgangslage in den einzelnen
Mitgliedstaaten (oder auf regionaler oder lokaler Ebene), die zu Unterschieden
bei der Gestaltung und weiteren Umsetzung des Systems führen können.
4.
AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT
Entfällt.
5.
FAKULTATIVE ANGABEN
Entfällt. 2012/0351 (NLE) Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Einführung einer Jugendgarantie DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Die Investition in das Humankapital junger
Europäerinnen und Europäer schafft einen langfristigen Nutzen und trägt zum
nachhaltigen und inklusiven Wirtschaftswachstum bei. Europa wird entlohnt
werden für aktive, innovationsfreudige und qualifizierte Arbeitskräfte und
gleichzeitig die hohen Kosten vermeiden, die von jungen Menschen verursacht
werden, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind („NEETs“). Diese Kosten
werden derzeit auf 1,2 % des BIP geschätzt[5]. (2)
Junge Menschen wurden von der Krise besonders stark
getroffen. Sie sind besonders gefährdet, weil sie am Übergang zwischen
Lebensabschnitten stehen, nur wenig Berufserfahrung haben, bisweilen ungenügend
ausgebildet sind, oft nur einen geringen Sozialschutz genießen, beschränkten
Zugang zu Finanzmitteln haben oder in prekären Verhältnissen arbeiten. Vor
allem bei jungen Frauen ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie in schlecht
bezahlten oder prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten; für junge Eltern
– vor allem junge Mütter – fehlt es an Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von
Beruf und Familie. Zudem sind einige junge Menschen besonders benachteiligt
oder der Gefahr der Diskriminierung ausgesetzt. Angemessene
Unterstützungsmaßnahmen sind daher erforderlich. (3)
In ganz Europa gibt es 7,5 Millionen NEETs; das
entspricht 12,9 % der jungen Europäerinnen und Europäer zwischen 15 und 24
Jahren. Viele haben nur einen Abschluss der Sekundarstufe I, haben die
Schule oder eine Ausbildung abgebrochen; oft haben sie einen
Migrationshintergrund oder kommen aus benachteiligten Gruppen. Die Bezeichnung
„NEET“ umfasst verschiedene Untergruppen junger Menschen mit unterschiedlichen
Bedürfnissen. (4)
30,1 % der Arbeitslosen unter 25 Jahren
sind seit mehr als 12 Monaten arbeitslos. Zudem suchen immer mehr junge
Menschen nicht länger aktiv nach einer Arbeitsstelle, weswegen sie
möglicherweise keine strukturelle Unterstützung zur Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt erhalten. Forschungsergebnissen zufolge kann Arbeitslosigkeit in
jungem Alter „bleibende Schäden“ verursachen, z. B. ein höheres Risiko,
künftig arbeitslos zu werden, ein niedrigeres Einkommensniveau in der Zukunft,
den Verlust von Humankapital, das Hineingeraten in den Armutskreislauf oder das
Aufschieben einer Familiengründung, wodurch die negative demografische
Entwicklung zusätzlich verstärkt wird. (5)
Mit der Bezeichnung „Jugendgarantie“ ist hier
gemeint, dass jungen Menschen binnen vier Monaten nach Verlust einer Arbeit
oder dem Verlassen der Schule eine hochwertige Arbeitsstelle bzw.
weiterführende Ausbildung oder ein hochwertiger Praktikums- bzw.
Ausbildungsplatz angeboten wird. (6)
Mit der Jugendgarantie wird zu drei Zielen der
Europa-2020-Strategie beigetragen: Bis 2020 sollen 75 % der 20- bis
64-Jährigen in Arbeit stehen; die Schulabbrecherquote soll auf unter 10 %
gesenkt werden; die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen
oder bedrohten Menschen soll um mindestens 20 Millionen reduziert werden. (7)
In den Leitlinien für beschäftigungspolitische
Maßnahmen der Mitgliedstaaten[6],
insbesondere den Leitlinien 7 und 8, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert,
die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu fördern und gemeinsam
mit den Sozialpartnern vor allem denjenigen, die weder eine Arbeit haben, noch
eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, dabei behilflich zu
sein, eine erste Anstellung zu finden, Berufserfahrung zu sammeln oder
Möglichkeiten zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung, einschließlich
einer Lehre, zu finden, und rasch zu intervenieren, wenn junge Menschen
arbeitslos werden. (8)
Bereits 2005 vereinbarte der Rat im Zusammenhang
mit den Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen[7] (2005–2008), dass „jedem
Arbeitslosen (…) ein Neuanfang ermöglicht [wird], und zwar binnen sechs Monaten
nach Eintritt der Arbeitslosigkeit im Fall von Jugendlichen“. 2008[8] senkte der Rat diese Zeitspanne
für jugendliche Schulabgänger auf vier Monate. (9)
In seiner Entschließung zu der Förderung des
Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden,
Praktikanten und Lehrlingen[9]
von 2010 forderte das Europäische Parlament die Europäische Kommission, die
Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und andere Interessenträger auf, die
arbeitsmarkt-, bildungs- und ausbildungspolitischen Strategien durch eine
Jugendgarantie zu ergänzen. So könnte das Recht eines jeden jungen Menschen in
der EU gesichert werden, nach einer Arbeitslosigkeit von maximal vier Monaten
einen Arbeitsplatz, eine Lehrstelle, eine Zusatzausbildung oder eine
Kombination aus Arbeit und Ausbildung angeboten zu bekommen. (10)
In ihrer Mitteilung „Jugend in Bewegung“ von 2010
ermutigte die Kommission die Mitgliedstaaten zur Einführung von
Jugendgarantien. In der Praxis ist bisher jedoch wenig geschehen. Mit der
vorliegenden Empfehlung wird noch einmal unterstrichen, dass die
Mitgliedstaaten dieses Ziel anstreben müssen. Gleichzeitig bietet sie Hilfe für
die Gestaltung, die praktische Einführung und die Bewertung der Jugendgarantie-Systeme. (11)
In den Schlussfolgerungen des Rates zur „Förderung
der Jugendbeschäftigung im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der
Strategie Europa 2020“ vom Juni 2011 werden die
Mitgliedstaaten ersucht, rasch einzugreifen, indem jungen Menschen, die weder
in Arbeit noch in Ausbildung sind – einschließlich Schulabbrechern –,
Weiterbildungs-, Umschulungs- oder Aktivierungsangebote gemacht werden, damit
sie möglichst schnell in die allgemeine oder berufliche Ausbildung bzw. auf den
Arbeitsmarkt zurückgeholt werden können und das Risiko von Armut und sozialer
Ausgrenzung verringert wird. (12)
Die Empfehlung des Rates für politische
Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote[10] vom Juni 2011 legt den
Schwerpunkt auf die Entwicklung faktengestützter, umfassender und
bereichsübergreifender Strategien, zu denen auch Maßnahmen gehören, die darauf
abzielen, Schulabbrecher wieder in das Bildungssystem zurückzuholen und eine
stärkere Verknüpfung zwischen dem System der allgemeinen und beruflichen
Bildung und dem Beschäftigungssektor herzustellen. (13)
Bei der Vorbereitung des Haushaltsplans 2012
befürwortete das Parlament diesen Ansatz und forderte die Kommission zur
Umsetzung einer vorbereitenden Maßnahme auf, mit der die Einführung von
Jugendgarantien in den Mitgliedstaaten unterstützt werden sollte. (14)
In ihrem Beschäftigungspaket „Einen
arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“[11]
rief die Kommission die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und andere
Interessenträger auf, sich aktiv zu mobilisieren, um auf die derzeitigen
beschäftigungspolitischen Herausforderungen in der EU und insbesondere die
Jugendarbeitslosigkeit zu reagieren. Die
Kommission unterstrich das Potenzial der Umwelt-, der Gesundheits- und Sozial-
sowie der IKT-Branche zur Schaffung von Arbeitsplätzen und stellte drei
entsprechende Aktionspläne auf. Ferner hob die
Kommission sechs vielversprechende Prioritäten für Innovationen in der
Industrie hervor, die die Voraussetzungen für eine kohlenstoffarme und
ressourcenschonende Wirtschaft schaffen[12]. In ihrem Beschäftigungspaket betonte die Kommission
zudem, dass die Förderung unternehmerischen Denkens, eine bessere Hilfestellung
bei der Unternehmensgründung und mehr Mikrofinanzierungen sowie Programme, bei
denen Arbeitslosenleistungen in Finanzhilfen für die Unternehmensgründung
umgewandelt werden, eine wichtige Rolle spielen würden – auch für junge
Menschen. In dem Paket wurden die Verwendung
von Lohn-/Gehaltszuschüssen als Anreiz für Neueinstellungen und der gezielte
Abbau der Steuerbelastung (hauptsächlich durch das Absenken der
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung) zur Schaffung von Arbeitsplätzen
vorgeschlagen sowie ausgewogene Reformen der Bestimmungen zum Kündigungsschutz,
damit junge Menschen Zugang zu hochwertiger Beschäftigung erhalten. (15)
Im Mai 2012 forderte das Europäische Parlament[13] die Mitgliedstaaten auf,
flexible und konkrete Maßnahmen auf nationaler Ebene zu ergreifen, um zu
gewährleisten, dass junge Menschen innerhalb von vier Monaten nach dem
Schulabschluss entweder einen ordentlichen Arbeitsplatz haben oder sich in
Weiterbildung oder Ausbildung befinden. Das Parlament betonte, dass das Jugendgarantie-System
rechtsverbindlich sein müsste, damit sich die Lage junger Menschen, die weder
in Arbeit noch in Ausbildung sind, auch tatsächlich verbessert und das Problem
der Jugendarbeitslosigkeit in der EU schrittweise bewältigt wird. (16)
Am 29. Juni 2012 forderte der Europäische
Rat die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zur Förderung der Beschäftigung
junger Menschen noch einmal zu verstärken „und zwar mit dem Ziel, dass
jungen Menschen innerhalb von wenigen Monaten nach dem Verlassen der Schule
eine Arbeitsstelle guter Qualität angeboten wird oder sie eine weiterführende
Ausbildung, einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz erhalten“. Dem
Europäischen Rat zufolge könnten diese Maßnahmen über den Europäischen
Sozialfonds unterstützt werden, und die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit
von Beihilfen aus dem Europäischen Sozialfonds für befristete Einstellungen
nutzen. (17)
Die Mitteilung der Kommission vom 20. November
2012 zu „Neuen Denkansätzen in der Bildung“[14]
ist der Beitrag der EU im Bereich der Bildung. In dieser Mitteilung geht es um
Schlüsselfragen für die Reform und die Effizienz der Systeme der allgemeinen
und beruflichen Bildung – Anpassung der Qualifikationen an den gegenwärtigen
und künftigen Arbeitsmarktbedarf, Anregung neuer und flexibler Arten des
Lernens und Förderung gemeinsamer Anstrengungen aller Interessenträger,
einschließlich zur Finanzierung der Bildung. (18)
Im Jahreswachstumsbericht 2013[15] unterstrich die Kommission,
dass die Mitgliedstaaten den jungen Menschen beim Übergang von der Schule ins
Erwerbsleben helfen und Jugendgarantie-Systeme entwickeln und einführen
sollten, in deren Rahmen jeder Jugendliche unter 25 Jahren binnen vier
Monaten nach Schulabschluss oder Verlust des Arbeitsplatzes ein Angebot über
einen Arbeitsplatz, eine Weiterbildung, eine Ausbildungsstelle oder eine
Praktikantenstelle erhält. (19)
Die Jugendgarantie sollte mit Hilfe eines Systems
unterstützender Maßnahmen umgesetzt und an die Gegebenheiten auf nationaler,
regionaler und lokaler Ebene angepasst werden. Diese Maßnahmen beruhen auf
sechs Achsen: Konzepte für den Aufbau von Partnerschaften; frühzeitiges
Eingreifen und frühzeitige Aktivierung; Maßnahmen zur Förderung der Integration
in den Arbeitsmarkt; Einsatz der EU-Strukturfonds; Bewertung und ständige
Verbesserung des Systems; eine zügige Umsetzung. So zielen sie auf die
Prävention frühzeitigen Schulabbruchs, die Förderung der
Beschäftigungsfähigkeit und die Beseitigung praktischer Hindernisse für die
Beschäftigung ab. Sie können aus den EU-Strukturfonds unterstützt werden und
sollten ständig überwacht und verbessert werden. (20)
Eine wirksame Koordinierung und Partnerschaften,
die mehrere Politikfelder (Beschäftigung, Bildung, Jugend, Soziales usw.)
umfassen, sind entscheidend für die Schaffung hochwertiger
Beschäftigungsmöglichkeiten, Lehrstellen und Praktika. (21)
Jugendgarantie-Systeme müssen die Vielfalt und die
unterschiedliche Ausgangslage der einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigen,
was die Arbeitslosenquote bei Jugendlichen, die institutionelle Struktur und
die Kapazitäten der verschiedenen Akteure auf dem Arbeitsmarkt angeht. Außerdem
sollten sie, was die Mittelzuweisung angeht, der jeweiligen Haushaltslage und
den finanziellen Zwängen Rechnung tragen[16].
Im Jahreswachstumsbericht 2013 kommt die Kommission zu dem Schluss, dass
Investitionen in die Bildung Vorrang haben und, wo möglich, ausgebaut sowie
effizient eingesetzt werden sollten. Besonderes Augenmerk sollte zudem auf den
Erhalt und Ausbau breit aufgestellter und effizienter Arbeitsvermittlungen
sowie aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen, wie z.B. Ausbildungsmaßnahmen für
Arbeitslose oder Jugendgarantie-Systeme, gelegt werden. Die Einrichtung solcher
Systeme ist von langfristiger Bedeutung; gleichzeitig bedarf es schneller
Reaktionen, um die dramatischen Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf dem
Arbeitsmarkt zu bekämpfen.
EMPFIEHLT DEN MITGLIEDSTAATEN,
(1)
sicherzustellen, dass allen jungen Menschen unter
25 Jahren binnen vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die
Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme
oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird. Bei der Gestaltung eines solchen
Jugendgarantie-Systems sollten die Mitgliedstaaten übergeordneten Fragen (wie
z. B. der Tatsache, dass junge Menschen nicht eine homogene Gruppe mit
einem einheitlichen sozialen Umfeld sind) Rechnung tragen, sowie den Grundsatz
der gegenseitigen Verpflichtung und die Notwendigkeit, die Gefahr des
Kreislaufs der Erwerbslosigkeit zu bannen, berücksichtigen. Bei der Gestaltung ihrer Jugendgarantie-Systeme
sollten die Mitgliedstaaten die folgenden Leitlinien entsprechend den
nationalen, regionalen und lokalen Gegebenheiten berücksichtigen, wobei die
Geschlechterfrage und die Vielfalt der Zielgruppen junger Menschen besonders zu
beachten sind: Konzepte für den Aufbau von Partnerschaften (2)
die Behörde zu ermitteln, die für die Einrichtung
und Verwaltung des Jugendgarantie-Systems sowie für die Koordinierung der
Partnerschaften auf allen Ebenen und in allen Branchen zuständig sein soll; (3)
zu gewährleisten, dass die jungen Menschen
sämtliche Informationen über die verfügbaren Dienstleistungen und
Unterstützungsmöglichkeiten erhalten, indem die Zusammenarbeit zwischen den
Arbeitsverwaltungen, Berufsberatungen, Einrichtungen der allgemeinen und
beruflichen Bildung und Jugendfördereinrichtungen gestärkt und sämtliche
Informationskanäle voll genutzt werden; (4)
Partnerschaften zwischen Arbeitgebern und
einschlägigen Akteuren auf dem Arbeitsmarkt (Arbeitsverwaltungen, verschiedene
Verwaltungsebenen, Gewerkschaften und Jugendeinrichtungen) zu stärken, um
Arbeitsplätze, Lehrstellen und Praktikumsplätze für junge Menschen zu schaffen; (5)
Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten
Arbeitsvermittlungen, Berufsberatungen und anderen spezialisierten
Jugendeinrichtungen (NGO, Jugendzentren und Vereine) zu bilden, die den
Übergang von der Arbeitslosigkeit, der Erwerbslosigkeit oder der Schule in das
Erwerbsleben erleichtern; (6)
dafür zu sorgen, dass die Sozialpartner auf allen
Ebenen aktiv in die Gestaltung und die Umsetzung der an junge Menschen
gerichteten politischen Strategien eingebunden sind; Synergien zwischen ihren
Initiativen zu fördern, um Ausbildungs- und Praktikumsprogramme zu entwickeln; (7)
sicherzustellen, dass junge Menschen und/oder
Vertreter von Jugendorganisationen in die Gestaltung und Umsetzung des
Jugendgarantie-Systems eingebunden werden, um die Leistungen an die Bedürfnisse
der Zielgruppe anzupassen und diese Vertreter als Multiplikatoren bei
Sensibilisierungsmaßnahmen einzusetzen; Frühzeitiges Eingreifen und frühzeitige
Aktivierung (8)
wirksame, an junge Menschen gerichtete Strategien
der Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln, um sie zur Anmeldung bei den
Arbeitsverwaltungen zu bewegen, mit einem Schwerpunkt auf besonders
benachteiligten jungen Menschen (u. a. aufgrund sozialer Ausgrenzung,
Armut oder Diskriminierung) und jungen Menschen, die weder in Arbeit noch in
Ausbildung sind. Dabei ist ihrer unterschiedlichen Ausgangslage (z. B.
aufgrund von Armut, Behinderung, niedrigem Bildungsstand, ethnischer
Zugehörigkeit oder Migrationshintergrund) Rechnung zu tragen; (9)
die Möglichkeit von „Anlaufstellen“ zu prüfen, um
junge Menschen besser unterstützen zu können und die mögliche Unkenntnis der
bestehenden Angebote zu überwinden. Eine Anlaufstelle ist eine Organisation,
die die Koordinierung zwischen allen betroffenen Einrichtungen und
Organisationen gewährleistet, insbesondere mit der für die Verwaltung des Jugendgarantie-Systems
zuständigen Behörde, damit Informationen über Schulabgänger ausgetauscht werden
können, vor allem über solche, die Gefahr laufen, keine Arbeitsstelle oder
weitere Bildungsmaßnahme zu finden; (10)
die Arbeitsvermittlungen in die Lage zu versetzen,
gemeinsam mit anderen Partnern, die junge Menschen fördern, zu einem möglichst
frühen Zeitpunkt individuelle Beratung und individuelle Aktionspläne
anzubieten, einschließlich maßgeschneiderter Förderpläne, die auf dem Grundsatz
der gegenseitigen Verpflichtung beruhen; Maßnahmen zur Förderung der Integration in
den Arbeitsmarkt Verbesserung der Qualifikationen (11)
Schulabbrechern und geringqualifzierten jungen
Menschen Wege zurück in das System der allgemeinen oder beruflichen Bildung
oder in Angebote der zweiten Chance aufzuzeigen, deren Lernumfeld ihren
besonderen Bedürfnissen entspricht und es ihnen ermöglicht, die zuvor nicht
erreichten Qualifikationen zu erwerben; (12)
sicherzustellen, dass jede Maßnahme im Zusammenhang
mit einem Jugendgarantie-System, deren Ziel die Verbesserung der
Qualifikationen und Kompetenzen ist, dazu beiträgt, bestehende Diskrepanzen
zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage zu beseitigen und die
Nachfrage nach Arbeitskräften zu bedienen, vor allem in der Umwelt-, der IKT-
sowie der Gesundheits- und Pflegebranche; (13)
dafür zu sorgen, dass bei der Verbesserung der
Qualifikationen und Kompetenzen auch IKT- bzw. digitale Kompetenzen
berücksichtigt werden; den Status der beruflichen Kenntnisse und Kompetenzen zu
verbessern, indem dafür gesorgt wird, dass IKT-Lehrgänge und -Zertifizierungen
den Standards entsprechen und international vergleichbar sind; (14)
(Grund- und weiterführende) Schulen, einschließlich
Berufsbildungseinrichtungen, und Arbeitsvermittlungen zu ermutigen, jungen
Menschen kontinuierliche Beratung zu unternehmerischen Tätigkeiten und
Selbständigkeit anzubieten, u. a. durch Schulungen der unternehmerischen
Kompetenz; (15)
die Validierung der durch nichtformales und
informelles Lernen erworbenen Qualifikationen, Kenntnisse und Kompetenzen
sicherzustellen, indem die so erworbenen Qualifikationen, Kenntnisse und
Kompetenzen als Möglichkeit anerkannt werden, die Chancen der Arbeitsuchenden
auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern; Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (16)
die Lohnnebenkosten zu senken, um die
Beschäftigungsaussichten junger Menschen zu verbessern; (17)
gezielte und durchdachte Lohn‑/Gehaltszuschüsse
und Einstellungsanreize zu nutzen, um Arbeitgeber zur Schaffung neuer
Möglichkeiten (z. B. Arbeits- oder Lehrstellen, Praktikumsplätze) für junge
Menschen anzuregen, insbesondere für diejenigen, die am schwersten auf dem
Arbeitsmarkt zu vermitteln sind; dabei sind die geltenden Bestimmungen für
staatliche Beihilfen einzuhalten; (18)
die Arbeitskräftemobilität zu fördern, indem junge
Menschen über Arbeitsangebote, Praktika und Ausbildungsstellen und mögliche
Unterstützung in anderen Regionen und Ländern informiert werden, z. B.
durch Angebote und Programme wie EURES, die die Menschen zur Mobilität und zur
Arbeit in der ganzen EU ermutigen; dafür zu sorgen, dass angemessene
Unterstützung zur Verfügung steht, um jungen Menschen, die eine Arbeitsstelle
in einer anderen Region oder einem anderen Mitgliedstaat finden, bei der
Integration in ihr neues Umfeld zu helfen; (19)
mehr Gründungshilfen bereitzustellen, u. a.
durch eine engere Zusammenarbeit zwischen Arbeitsverwaltungen,
Wirtschaftsfördereinrichtungen und (Mikro‑)Finanzgebern; (20)
die Mechanismen zur Unterstützung junger Menschen
zu stärken, die Aktivierungsprogramme abbrechen und nicht länger Anspruch auf
Leistungen haben; Einsatz der EU-Strukturfonds (21)
die Finanzierungsinstrumente der Kohäsionspolitik
im nächsten Programmplanungszeitraum 2014–2020 in vollem Umfang zur Einführung
von Jugendgarantie-Systemen zu nutzen; entsprechend dafür zu sorgen, dass der
Planung und der Umsetzung der obengenannten Maßnahmen Priorität eingeräumt wird
und die entsprechenden Mittel dafür bereitgestellt werden. Dazu gehört auch die
Möglichkeit von Beihilfen aus dem Europäischen Sozialfonds für befristete
Einstellungen; auch die noch für den Zeitraum 2007–2013 verfügbaren Mittel voll
auszuschöpfen; (22)
im Zusammenhang mit der Vorbereitung des
Programmplanungszeitraums 2014–2020 in der Partnerschaftsvereinbarung den
einzelnen Zielen für die Umsetzung der Jugendgarantien angemessene Aufmerksamkeit
zu schenken und in den operationellen Programmen die Maßnahmen zu beschreiben,
die im Einklang mit den einschlägigen Investitionsprioritäten des Europäischen
Sozialfonds umzusetzen sind, u. a. die nachhaltige Integration junger
Menschen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind, in den Arbeitsmarkt und
die Förderung junger Unternehmer und sozialer Unternehmen; Bewertung und ständige Verbesserung der
Systeme (23)
alle Maßnahmen und Programme im Zusammenhang mit der
Jugendgarantie zu überwachen und zu evaluieren, so dass mehr faktengestützte
Strategien und Maßnahmen auf Grundlage dessen entwickelt werden können, was
sich wo und wie bewährt hat. So werden die Ressourcen effizient eingesetzt und
die Investitionen bestmöglich genutzt; einen aktuellen Überblick über die für
die Einführung und Umsetzung der Jugendgarantie eingesetzten Finanzmittel zu
behalten, insbesondere im Rahmen der operationellen Programme der
Kohäsionspolitik; (24)
Maßnahmen des voneinander Lernens auf nationaler,
regionaler und lokaler Ebene zwischen allen an der Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit beteiligten Parteien zu fördern, um die Gestaltung und
die Bilanz der künftigen Jugendgarantie-Systeme zu verbessern; die Ergebnisse
der im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme für Jugendgarantie-Systeme
unterstützten Projekte umfassend zu nutzen; (25)
die Kapazitäten aller Interessenträger (u. a.
der zuständigen Arbeitsverwaltungen) zu stärken, die an der Gestaltung,
Umsetzung und Bewertung von Jugendgarantie-Systemen beteiligt sind, um alle
internen und externen Hindernisse in der Politik und der Art und Weise, die
Systeme zu entwickeln, zu beseitigen; Umsetzung der Jugendgarantie-Systeme (26)
die Jugendgarantie-Systeme zügig umzusetzen und zu
gewährleisten, dass sie in die künftigen von der EU kofinanzierten Programme
integriert sind, vorzugsweise bereits zum Start des mehrjährigen Finanzrahmens
für den Zeitraum 2014–2020;
NIMMT ZUR KENNTNIS, DASS DIE KOMMISSION
Finanzierung (27)
gemäß den einschlägigen Investitionsprioritäten des
Europäischen Sozialfonds für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 die
Mitgliedstaaten ersuchen wird, den Europäischen Sozialfonds bestmöglich zu
nutzen, um die Einführung und Umsetzung von Jugendgarantie-Systemen als ein
Politikinstrument zur Bekämpfung und Prävention von Jugendarbeitslosigkeit und
sozialer Ausgrenzung zu unterstützen; (28)
die Programmplanungsarbeiten im Rahmen der EU-Fonds
des Gemeinsamen Strategischen Rahmens (Europäischer Sozialfonds, Europäischer
Fonds für regionale Entwicklung, Kohäsionsfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums, Europäischer Meeres- und
Fischereifonds) unterstützen wird, u. a. durch Peer-Learning, Vernetzung
und fachliche Hilfestellung; Bewährte Verfahren (29)
das neue Programm für sozialen Wandel und soziale
Innovation umfassend nutzen wird, um Beispiele bewährter Verfahren für
Jugendgarantie-Systeme und ähnliche Programme auf nationaler, regionaler und
lokaler Ebene zusammenzustellen; (30)
das Programm „Voneinander lernen“ der Europäischen
Beschäftigungsstrategie nutzen wird, um die Mitgliedstaaten zum Austausch ihrer
Erfahrungen und bewährter Verfahren zu ermutigen; Monitoring (31)
die Entwicklungen bezüglich der Gestaltung,
Umsetzung und Bilanz der Jugendgarantie-Systemen weiter beobachten und
regelmäßig im Zuge des jährlichen Arbeitsprogramms des Europäischen Netzes der
öffentlichen Arbeitsverwaltungen darüber Bericht erstatten wird; (32)
die Umsetzung dieser Empfehlung – sowohl was die
Einrichtung von Jugendgarantie-Systemen als auch die unterstützenden Maßnahmen
angeht – im Rahmen des Europäischen Semesters beobachten wird; damit einher
gehen eine Folgenabschätzung der bestehenden politischen Strategien und, falls
angezeigt, länderspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten; Sensibilisierung (33)
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Einrichtung
der Jugendgarantie in den Mitgliedstaaten unterstützen wird und dazu das
Europäische Jugendportal und ihre eigenen Informationskampagnen nutzen wird. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] Eurostat-Hauptindikatoren für Arbeitskräfte,
saisonbereinigte Quartalsdaten; als Jugendliche gelten unter 25-Jährige, als
Erwachsene werden über 25-Jährige bezeichnet. [2] COM(2012) 750 vom 28. November 2012. [3] Nähere Informationen auf der Website: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=88&eventsId=641. [4] Weitere Informationen über das Kosten-Nutzen-Verhältnis
der Jugendgarantien sind der begleitenden Arbeitsunterlage zu entnehmen. [5] Eurofound, 2012, „NEETs – Young people not in
employment, education or training: Characteristics, costs and policy
responses in Europe”, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union,
Luxemburg. [6] Beschluss des Rates 2010/707/EU (ABl. L 308
vom 24.11.2010). [7] Entscheidung des Rates 2005/600/EG (ABl. L 205
vom 6.8.2005). [8] Entscheidung des Rates 2008/618/EG über Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2008–2010) (ABl.
L 198 vom 26.7.2008). [9] P7-TA(2010) 0262 vom 6. Juli 2010. [10] ABl. C 191 vom 1. Juli 2011, S. 1. [11] COM(2012) 173 vom 18. April 2012. [12] COM(2012) 582 vom 10. Oktober 2012. [13] Entschließung des Europäischen Parlaments zur Initiative
„Chancen für junge Menschen“ (2012/2617(RSP)), 24.5.2012. [14] COM(2012) 669 vom 20. November 2012. [15] COM(2012) 750 vom 28. November 2012. [16] Die Ausgaben für Jugendgarantien fallen nicht in die
Kategorie der Bruttoanlageinvestitionen der volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung.