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Document 52012PC0461

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/015 FR/Peugeot, Frankreich)

/* COM/2012/0461 final - 2012/ () */

52012PC0461

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/015 FR/Peugeot, Frankreich) /* COM/2012/0461 final - 2012/ () */


BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 000 000 EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

Am 5. Mai 2010 stellte Frankreich den Antrag EGF/2010/015 FR/Peugeot auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei zwei Tochtergesellschaften des Konzerns PSA Peugeot Citroën (Peugeot Citroën Automobiles und Sevelnord) in Frankreich.

Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

Eckdaten: ||

EGF-Aktenzeichen || EGF/2010/015

Mitgliedstaat || Frankreich

Artikel 2 || Buchstabe a

Hauptunternehmen || PSA Peugeot Citroën

Zulieferer und nachgeschaltete Hersteller || 0

Bezugszeitraum || 1.11.2009 bis 28.2.2010

Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 1.1.2009

Datum der Antragstellung || 5.5.2010

Entlassungen im Bezugszeitraum || 649

Entlassungen vor und nach dem Bezugszeitraum || 1 440

Zu berücksichtigende Entlassungen insgesamt || 2 089

Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist || 2 089

Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 18 352 056

Kosten für die Durchführung des EGF[3] (EUR) || 32 047

Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 0,17

Gesamtkosten (EUR) || 18 384 103

EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 11 949 666

1.           Der Antrag wurde der Kommission am 5. Mai 2010 vorgelegt und bis zum 13. April 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

2.           Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

3.           Zum Nachweis des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise führt Frankreich an, dass viele Privatpersonen infolge dieser Krise aufgrund der damit einhergehenden schlechteren Wachstumsaussichten und härteren Bedingungen für die Kreditvergabe um ihren Arbeitsplatz fürchten und deshalb den Kauf eines Fahrzeugs aufschieben. Gleichzeitig haben auch die Unternehmen insgesamt angesichts der schlechteren Wirtschaftslage weniger investiert, was auch für in die Erneuerung ihres Fuhrparks gilt. Trotz der von manchen Mitgliedstaaten eingeführten temporären Maßnahmen (z. B. Verschrottungsprogramme) ist der europäische Automobilmarkt – vor allem in Westeuropa, dem wichtigsten Markt für den Konzern PSA Peugeot Citroën[4] – im zweiten Halbjahr 2008 stark eingebrochen: Die Zulassungen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen in Europa (18 westeuropäische Länder) ist – im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres – im dritten Quartal um 10 ,7 % und im vierten Quartal 2008 um 17 % gesunken. Der Rückgang der Fahrzeugverkaufszahlen infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich unmittelbar auf das Wirtschaftsergebnis von PSA Peugeot Citroën ausgewirkt: trotz schwarzer Zahlen am Ende des ersten Halbjahres 2008 (731 Mio. EUR) verzeichnete der Konzern in jenem Jahr einen Verlust von 344 Mio. EUR.

Um die Konjunkturkrise zu bewältigen, hat der Konzern PSA Peugeot Citroën zunächst die Zahl der Zeitarbeitskräfte stark gesenkt und temporäre Maßnahmen ergriffen (Beispiele: Festlegung der Arbeitszeit auf Jahresbasis, Kurzarbeit), um so die Produktion zurückzufahren und gleichzeitig doch die Beschäftigten zu halten. Als sich herauskristallisierte, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen würden, um den Rückgang der Fahrzeugverkaufszahlen aufzufangen, entschied sich der Konzern PSA Peugeot Citroën, die Beschäftigten zum freiwilligen Ausscheiden aufzurufen.

4.           Außerdem hat die Kommission im Rahmen voriger Anträge für die Automobilbranche[5] [6] bereits anerkannt, dass die für die Rezession ursächliche Finanzkrise diese Branche besonders hart getroffen hat, da rund 60–80 % (je nach Mitgliedstaat) aller in Europa verkauften Neuwagen mit Krediten finanziert werden[7]. Im Laufe des zweiten Quartals 2009 wurde im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von 39,5% bei den insgesamt in der Europäischen Union produzierten Fahrzeugen festgestellt. Die Krise hat die wichtigsten europäischen Automobilhersteller und ihre Zulieferer hart getroffen[8].

Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe a

5.           Frankreich beantragt eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten erforderlich sind; dazu werden auch arbeitslos gewordene Beschäftigte bei Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern gezählt.

6.           Gegenstand des Antrags sind 649 Entlassungen bei dem Konzern PSA Peugeot Citroën während des viermonatigen Bezugszeitraums vom 1. November 2009 bis zum 28. Februar 2010. Des Weiteren umfasst der Antrag 1440 Entlassungen im Rahmen desselben, auf Anreizen zum freiwilligen Ausscheiden beruhenden Freisetzungsplans, ebenfalls beim Konzern PSA Peugeot Citroën, allerdings außerhalb des Bezugszeitraums. Diese Entlassungen wurden allesamt anhand von Artikel 2 Absatz 2 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.

Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

7.           Die französischen Behörden führen an, dass infolge der internationalen Finanzkrise die Prognosen für die Herstellung von Fahrzeugen durch den Konzern PSA Peugeot Citroën plötzlich eingebrochen sind. Der Konzern hatte im Jahr 2007 ein beschleunigtes Wachstum der Verkaufszahlen verzeichnet (1,7 % im ersten Halbjahr und 6,2 % im zweiten Halbjahr, verglichen mit demselben Zeitraum des Vorjahres). Daher war für das Jahr 2008 von einem ähnlich positiven Trend ausgegangen worden. Allerdings hat die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, deren Ausbruch und deren Auswirkungen nicht vorhergesehen wurden, die positiven Aussichten des Konzerns zunichte gemacht, ohne dass dieser sich darauf einstellen konnte.

Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte

8.           Gegenstand des Antrags sind 649 Entlassungen bei zwei Tochtergesellschaften des Konzerns PSA Peugeot Citroën (Peugeot Citroën Automobiles und Sevelnord).

Name des Unternehmens || Entlassungen im Bezugszeitraum

Peugeot Citroën Automobiles || 630

Sevelnord || 19

Insgesamt || 649

Gemäß Artikel 3a Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 sind abgesehen von den während des Bezugszeitraums entlassenen Arbeitskräften für die Unterstützungsmaßnahmen auch 1440 Personen vorgesehen, die bei denselben Unternehmen vor bzw. nach diesem Zeitraum im Rahmen desselben Freisetzungsplans freiwillig ausgeschieden sind. Insgesamt sollen demnach 2089 Arbeitskräfte von dem koordinierten Paket kofinanzierter personalisierter Dienstleistungen profitieren.

9.           Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Männer || 1 623 || 77,69

Frauen || 466 || 22,31

EU-Bürger/-innen || 2 028 || 97,08

Nicht-EU-Bürger/-innen || 61 || 2,92

15-24 Jahre || 13 || 0,62

25-54 Jahre || 1 208 || 57,83

55-64 Jahre || 868 || 41,55

über 64 Jahre || 0 || 0,00

10.         Unter den zu unterstützenden Arbeitskräften befinden sich 108 Personen (5,2 %) mit einem langfristigen gesundheitlichen Problem bzw. einer Behinderung.

11.         Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Gehobenes Management || 344 || 16,47

Angestellte, Techniker/‑innen und Aufsichtspersonal || 494 || 23,65

Arbeiter/‑innen || 1 251 || 59,89

12.         Frankreich hat bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird.

Beschreibung des betroffenen Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

13.         Die Entlassungen, die Gegenstand des vorliegenden Antrags sind, betreffen zehn französische Regionen, vor allem in der Nordhälfte des Landes. Freiwillig ausgeschieden sind die meisten Beschäftigten in der Bretagne (32 %), der Île-de-France (25 %) und der Franche-Comté (13 %).

14.         Zuständig ist das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Gesundheit, insbesondere die Generaldelegation für Beschäftigung und Berufsbildung. Darüber hinaus nehmen auf lokaler Ebene die Regionaldirektoren (directeurs régionaux) der Bereiche Unternehmen, Wettbewerb, Konsum, Arbeit und Beschäftigung sowie ihre Territorialreferate (unités territoriales) teil. Der Konzern PSA Peugeot Citroën selbst ist ebenfalls ein wichtiger Akteur und wird die Maßnahmen koordinieren.

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

15.         Der Freisetzungsplan beim Konzern PSA Peugeot Citroën betrifft hauptsächlich die vier folgenden französischen Regionen, aufgeführt nach Zahl der Entlassungen:

– Bretagne (1473 Entlassungen): Der Standort Rennes liegt in einem Beschäftigungsgebiet mit einer im nationalen Vergleich unterdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit (7 % bzw. 9,3 % im Jahr 2011), in dem der Konzern PSA Peugeot Citroën jedoch der wichtigste Arbeitgeber ist.

– Franche-Comté (803 Entlassungen): Die Standorte Sochaux und Vesoul liegen in einem Beschäftigungsgebiet, in dem die Arbeitslosigkeit (12,2 % im Jahr 2011) deutlich über dem nationalen Durchschnitt liegt. Dieses Gebiet, traditionell geprägt von Industrie im Allgemeinen und der Automobilbranche im Besonderen, wurde von der Wirtschaftskrise hart getroffen.

– Île-de-France (515 zu unterstützende Arbeitskräfte): Die Standorte in der Île-de-France befinden sich in einem Beschäftigungsgebiet, in dem die Arbeitslosigkeit (8,4 % im Jahr 2011) zwar tendenziell niedriger ist als der Durchschnitt in Frankreich, die Beschäftigung im Industriesektor allerdings stärker abnimmt als in anderen französischen Regionen. So sank die Beschäftigung in der Industrie in der Île-de-France zwischen 1999 und 2008 durchschnittlich um 2,5 % pro Jahr, im restlichen Frankreich dagegen um 1,4 %[9].

– Elsass (428 Entlassungen): Der Standort Mulhouse liegt in einer Beschäftigungszone mit hoher Arbeitslosigkeit (11,5 % im Jahr 2011). In diesem Gebiet geht die Beschäftigung in der Industrie stark zurück (‑4,7 % zwischen 2003 und 2007). Der Konzern PSA Peugeot Citroën ist der wichtigste Arbeitgeber der Region.

– Lothringen (400 Entlassungen): Die Standorte Metz und Tremery liegen in einem Beschäftigungsgebiet, in dem die Arbeitslosigkeit (10,5 % im Jahr 2011) über dem nationalen Durchschnitt liegt. Dieses Gebiet ist vor allem auf den tertiären Sektor ausgerichtet, allerdings ist dort auch ein anhaltender Rückgang der Beschäftigung in der Industrie zu verzeichnen (‑1,76 % zwischen 2003 und 2007). Der Konzern PSA Peugeot Citroën ist mit seinen beiden Standorten der wichtigste private Arbeitgeber in der Region.

16.         Der Freisetzungsplan des Konzerns PSA Peugeot Citroën betrifft auch, wenn auch in geringerem Maße, die Regionen Nord-Pas-de-Calais (142 zu unterstützende Arbeitskräfte), Picardie (50 zu unterstützende Arbeitskräfte), Basse Normandie (37 zu unterstützende Arbeitskräfte), Auvergne (16 zu unterstützende Arbeitskräfte) und Centre (3 zu unterstützende Arbeitskräfte).

17.         Mit mehr als 1000 Beschäftigten ist die Tochtergesellschaft Peugeot Citroën Automobiles des Konzerns PSA Peugeot Citroën nach Artikel L1233-84 des Arbeitsgesetzes angehalten, zur Revitalisierung dieser Regionen beizutragen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen an der Schaffung neuer Aktivitäten und Arbeitsplätze mitwirken wird, um die Auswirkungen der Entlassungen in diesen Regionen zu mildern.

Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

18.         Mit dem von dem Konzern PSA Peugeot Citroën am 1. Januar 2009 ins Leben gerufenen Freisetzungsplan sollten 5100 Arbeitskräfte unterstützt werden. Bis zum 31. März 2010 konnte jeder dieser Beschäftigten eine der folgenden Optionen wählen:

1) Berufs- oder personenbezogenes Projekt: Diese Maßnahme richtet sich an Arbeitskräfte, deren Wiedereingliederungsplan bereits ausgearbeitet ist (z. B. künftiger Tätigkeitsbereich oder Arbeitgeber bereits in Sicht), die allerdings zum Erreichen ihres Ziels derzeit Unterstützung benötigen (ein bis drei Monate). Diese Unterstützung besteht insbesondere aus Beratung, Schulungen oder Unterstützung bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens. 113 Arbeitskräfte haben sich für das berufs- oder personenbezogene Projekt entschieden.

2) Umschulungsurlaub: Diese Maßnahme richtet sich an die Arbeitskräfte, die zum Zeitpunkt ihres freiwilligen Ausscheidens noch keinen genauen Plan für die Wiedereingliederung vorweisen konnten und die während eines Zeitraums von bis zu neun Monaten Umschulungsmaßnahmen, Beratungen, Informationen oder Unterstützung bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens erhalten möchten. 1369 Arbeitskräfte haben sich für den Umschulungsurlaub entschieden.

3) Gründung oder Übernahme eines Unternehmens: Diese Maßnahme richtet sich an die Arbeitskräfte, deren Wiedereingliederungsplan die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens vorsieht, ohne dass weitere begleitende Maßnahmen notwendig sind. 607 Arbeitskräfte haben sich für die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens entschieden.

4) Freiwilliger Ruhestand.

5) Unterstützung bei der Rückkehr in das Herkunftsland.

6) Unterstützung bei interner Mobilität.

7) Unterstützung bei Langzeiturlaub.

Der Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF bezieht sich auf insgesamt 2089 Arbeitskräfte, die sich für die ersten drei der oben beschriebenen Maßnahmen entschieden haben, also auf das berufs- oder personenbezogene Projekt (113 Arbeitskräfte), den Umschulungsurlaub (1369 Arbeitskräfte) und die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens (607 Arbeitskräfte).

Hinsichtlich des Umschulungsurlaubs ist in Artikel L1233-71 des Arbeitsgesetzes vorgesehen, dass ein Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten dort festgelegte Maßnahmen von mindestens vier bis höchstens neun Monaten Dauer vorschlagen muss. Gemäß der genannten Rechtsvorschrift ist der Zeitraum zwischen dem fünften und dem neunten Monat somit fakultativ und kann im Einklang mit Artikel 6 Absatz 1 der EGF-Verordnung mit einem Finanzbeitrag aus dem EGF gefördert werden. Der Konzern PSA Peugeot Citroën hat beschlossen, diese Maßnahme für einen Zeitraum von höchstens neun Monaten anzubieten, je nach Posten, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Einsatzort der betroffenen Person. In dem Antrag sind keine Ausgaben für Umschulungsurlaub in den ersten vier Monaten des Programms ausgewiesen, was die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer ist; außerdem werden alle Zeiträume ausgeschlossen, in denen die betreffenden Arbeitskräfte noch unter ihre jeweilige Kündigungsfrist fallen.

19.         Vorgeschlagen werden folgende Maßnahmen, die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der 2089 zu unterstützenden Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden.

– Teams für Beschäftigung und Mobilität (Cellules Emploi Mobilité): Diese 24 Teams bieten umfassende Berufsberatung hinsichtlich der Arbeitsplatzsuche und Schulungsangeboten, Zugang zu entsprechenden Schulungen und Beratung bei der Unternehmensgründung (z. B. Finanzierungsmöglichkeiten, Ausarbeitung eines Geschäftsentwicklungsplans, Einführung in die Betriebswirtschaft). Diese Teams bestehen aus Beschäftigten des Konzerns PSA Peugeot Citroën, die von externen Mitarbeitern von Beratungsstellen unterstützt werden. Die Koordinierung und Leitung der Tätigkeiten übernimmt ein Zentralteam. Die Leistungen stehen allen Beschäftigten, für die eine Hilfe aus dem EGF in Frage kommt, offen.

– Schulung für Umschulungsurlaub: Die Arbeitskräfte, die sich für einen Umschulungsurlaub entschieden haben, werden ihren vom Team Beschäftigung und Mobilität ermittelten Bedürfnissen entsprechend geschult (z. B. IT-Unterstützung, Englischkurs). Diese Schulungen dürfen länger als die für den Umschulungsurlaub vorgesehenen neun Monate dauern, sofern sie in dem mit dem Team Umschulung erarbeiteten Fortbildungsplan festgelegt sind.

– Schulungen für ein berufs- oder personenbezogenes Projekt: Die Arbeitskräfte, die sich für ein berufs- oder personenbezogenes Projekt entschieden haben, nehmen an auf ihr Projekt abgestimmte Umschulungsmaßnahmen teil (z. B. zum Tischler, Ergonomieberater, Maler).

– Schulungen zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens: Die Arbeitskräfte, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, nehmen an auf ihr Projekt abgestimmte Umschulungsmaßnahmen teil (z. B. Unterstützung bei der Buchführung, Betriebsführung).

– Beihilfe für den Umschulungsurlaub: Die monatliche Beihilfe, die bis Ende des Umschulungsurlaubs ausbezahlt wird, beträgt 65 % des letzten Gehalts der Arbeitskraft. Für die Berechnung dieses Betrags wird davon ausgegangen, dass die Arbeitskräfte den ganzen Tag an aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen teilnehmen; ist die Teilnahme kürzer, wird die Unterstützung der Arbeitskräfte aus dem EGF proportional zu der tatsächlichen Teilnahme ausgezahlt.

– Unterstützung bei der Gründung eines Unternehmens: Diese Maßnahme steht auch den Arbeitskräften offen, die sich für ein berufs- oder personenbezogenes Projekt oder den Umschulungsurlaub entschieden haben. Je nach den Bedürfnissen der betroffenen Arbeitskräfte umfasst sie:

– eine in zwei Raten auszuzahlende Prämie in Höhe von 6000 EUR (die erste Hälfte bei Vorlage eines Nachweises über die Gründung oder Übernahme des Unternehmens, den Restbetrag bei Vorlage eines Nachweises, dass das Unternehmen sechs Monate nach der Eintragung noch immer eine tatsächliche Geschäftstätigkeit aufweist);

– eine lokale Beschäftigungsbeihilfe in Höhe von 2000 EUR, auszuzahlen bei Gründung oder Übernahme eines Unternehmens in dem Arbeitsmarktgebiet, in dem die aus dem Konzern PSA Peugeot Citroën ausgeschiedene Person ursprünglich beschäftigt war;

– eine Beschäftigungsbeihilfe von 1000 EUR pro geschaffene Vollzeitarbeitsstelle, für bis zu zwei geschaffene Arbeitsplätze.

– ein zinsloses rückzahlbares Darlehen von 15 000 EUR. Die Kosten für diese Maßnahme allein werden auf 2900 EUR geschätzt. Sie entsprechenden den Antragsgebühren und den Darlehenszinsen, die das jeweilige Kreditinstitut dem Unternehmen in Rechnung stellt.

20.         Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Maßnahmen zur Vorbereitung des Antrags und zur Verwaltung, Informations- und Werbemaßnahmen sowie Tätigkeiten zur Kontrolle der Inanspruchnahme des Fonds.

Die von Frankreich vorgeschlagenen Informationsmaßnahmen umfassen mehrere Artikel über die Beantragung von EGF-Mitteln in den Medien des Konzerns PSA Peugeot Citroën und im Intranet der Personalverwaltung, sowie die Plakate zur Vorstellung des Fonds in den Betrieben des Konzerns. Darüber hinaus werden in den lokalen Informationsstellen und in den Büros der Teams Beschäftigung und Mobilität Plakate und Faltblätter der Kommission über die Inanspruchnahme des EGF ausgelegt. Der Vorschlag Frankreichs sieht nach Genehmigung des Antrags durch die Kommission auch eine externe Mitteilung vor.

Des Weiteren haben die französischen Behörden ausgeführt, dass nur relativ geringe Beträge für die Verwaltungs- und Kontrollmaßnahmen vorgesehen sind, da diese im Rahmen der entsprechenden einzelstaatlichen Verfahren ohnehin durchzuführen waren und nicht mit eingerechnet wurden.

21.         Die von den französischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die französischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen mit 18 352 056 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF auf 32 047 EUR (= 0,17 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 11 949 666 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (in EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (in EUR)[10]

Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Teams Beschäftigung und Mobilität (Cellules Emploi Mobilité) || 2 089 || 981,43 || 2 050 206

Schulung für Umschulungsurlaub (Formation pour congé de reclassement) || 700 || 3 684,59 || 2 579 213

Schulungen für ein berufs- oder personenbezogenes Projekt (Formation pour projet professionel ou personnel) || 68 || 3 131,38 || 212 934

Schulungen zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens (Formation pour création ou reprise d’entreprise) || 304 || 3 634,12 || 1 104 773

Beihilfe für den Umschulungsurlaub (Allocation de congé de reclassement) || 1 080 || 5 105,18 || 5 513 593

Unterstützung bei der Unternehmensgründung (Aide à la création d’entreprise) || 924 || 7 458,16 || 6 891 337

Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 18 352 056

Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Vorbereitung und Weiterverfolgung || || 17 047

Organisation, Kontrolle und Rückverfolgbarkeit der Daten || || 15 000

Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 32 047

Veranschlagte Gesamtkosten || || 18 384 103

EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 11 949 666

22.         Frankreich bestätigt, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind, und Doppelfinanzierungen ausgeschlossen sind, da keine sonstige Unterstützung durch die EU oder Frankreich in Anspruch genommen wird. Der französische Staat und der Konzern PSA Peugeot Citroën legen in einer Vereinbarung verbindlich fest, dass der Ausschluss von Doppelfinanzierungen zu gewährleisten ist.

Datum, ab dem personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

23.         Am 1. Januar 2009 begann Frankreich mit den personalisierten Dienstleistungen aus dem zur Kofinanzierung aus dem EGF vorgeschlagenen koordinierten Paket; ab diesem Datum konnten die betroffenen Arbeitskräfte von allen im Freisetzungsplan vorgesehenen Maßnahmen profitieren. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

24.         Am 2. Dezember 2008 trat der Gesamtbetriebsrat (Comité central d’entreprise) außerplanmäßig zusammen, um den vom Konzern PSA Peugeot Citroën vorgesehenen Freisetzungsplan zu diskutieren. Der Gesamtbetriebsrat tagte auch im Jahr 2009 mehrmals, vor allem um die Umsetzung des Plans zu bewerten und Bilanz zu ziehen. Auf einer Sondersitzung des Gesamtbetriebsrates am 20. April 2010 wurde die Beantragung eines Finanzbeitrags aus dem EGF bekannt gegeben. Des Weiteren wurden die Gewerkschaften regelmäßig über die Durchführung der Maßnahmen informiert.

25.         Die französischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und EU-Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

26.         Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der französischen Behörden folgende Angaben:

· Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind.

· Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen.

· Es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

27.         Frankreich hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag vom FNE (Mission du Fonds national de l’emploi) verwaltet wird, die innerhalb der Generaldelegation für Beschäftigung und Berufsbildung (Délégation générale à l’emploi et à la formation professionelle, DGEFP) des Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung und Gesundheit angesiedet ist. Die Zahlungen werden von der MFBDG (Mission du financement, du budget et du dialogue de gestion) verwaltet, die in diesem Ministerium in der Abteilung Finanzierung, Dialog und Kontrolle der Verwaltung angesiedelt ist. Die Prüfungen und Kontrollen übernimmt die MOC (Mission organisation des contrôles), angesiedelt ebenfalls in diesem Ministerium in der Unterdirektion Ausbildungs- und Kontrollstrategien (Sous-direction des politiques de formation et du contrôle). Die Bescheinigung erfolgt durch den Pôle de certification der Generaldirektion öffentliche Finanzen (Direction générale des finances publiques).

Finanzierung

28.         Auf der Grundlage des Antrags Frankreichs wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen (einschließlich Ausgaben für die Inanspruchnahme des EGF) mit 11 949 666 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Frankreichs.

29.         Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

30.         Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar.

31.         Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

32.         Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie in Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2012 eingesetzt werden.

Herkunft der Mittel für Zahlungen

33.         Die Mittel aus der EGF-Haushaltslinie werden genutzt, um den im Rahmen dieses Antrags erforderlichen Betrag von 11 949 666 EUR zu decken.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/015 FR/Peugeot, Frankreich)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[11], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[12], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission[13],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2)       Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 bis zum 30. Dezember 2011 gestellte Anträge erweitert und umfasst nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3)       Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 000 000 EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4)       Am 5. Mai 2010 stellte Frankreich einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei dem Konzern PSA Peugeot Citroën in Frankreich und ergänzte ihn bis zum 13. April 2012 mit zusätzlichen Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 11 949 666 EUR bereitzustellen.

(5)       Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Frankreich eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 11 949 666 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Der Präsident

[1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[3]               Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

[4]               Der europäische Markt im weiteren Sinne (30 Länder), mit 74 % des Absatzes der Marke Peugeot und 80 % des Absatzes der Marke Citroën.

[5]               KOM(2011) 664 vom 13.10.2011, Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des EGF (Antrag EGF/2011/005 PT/Norte-Centro Automotive, Portugal).

[6]               KOM(2011) 420 vom 11.7.2011, Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des EGF (Antrag EGF/2009/019 FR/Renault, Frankreich).

[7]               KOM(2009) 104 vom 25.2.2009, „Maßnahmen zur Bewältigung der Krise in der europäischen Automobilindustrie“.

[8]               GD Unternehmen und Industrie: „Impact of the economic crisis on key industrial sectors of the EU – the case of the manufacturing and construction industries; April 2009 update“ (Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf wichtige Branchen der EU – Fallstudie verarbeitende Industrie und Baugewerbe; Aktualisierung April 2009)       (http://ec.europa.eu/enterprise/newsroom/cf/itemshortdetail.cfm?lang=fr&tpa_id=0&item_id=3437).

[9]               „Industrie francilienne: des emplois plus qualifiés et moins industriels“, INSEE, Dezember 2011,         http://www.insee.fr/fr/insee_regions/idf/themes/alapage/alap378/alap378.pdf.

[10]             Rundungsbedingte Differenz.

[11]             ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[12]             ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[13]             ABl. C […] vom […], S. […].

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