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Document 52012PC0461
Proposal for a DECISION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on mobilisation of the European Globalisation Adjustment Fund, in accordance with point 28 of the Interinstitutional Agreement of 17 May 2006 between the European Parliament, the Council and the Commission on budgetary discipline and sound financial management (application EGF/2010/015 FR/Peugeot from France)
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/015 FR/Peugeot, Frankreich)
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/015 FR/Peugeot, Frankreich)
/* COM/2012/0461 final - 2012/ () */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/015 FR/Peugeot, Frankreich) /* COM/2012/0461 final - 2012/ () */
BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom
17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der
Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die
Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen
Höchstbetrag von 500 000 000 EUR in Überschreitung der
Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind
in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2]
niedergelegt. Am 5. Mai 2010 stellte Frankreich
den Antrag EGF/2010/015 FR/Peugeot auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF
wegen Entlassungen bei zwei Tochtergesellschaften des Konzerns PSA Peugeot
Citroën (Peugeot Citroën Automobiles und Sevelnord) in Frankreich. Nach eingehender Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen
Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: || EGF-Aktenzeichen || EGF/2010/015 Mitgliedstaat || Frankreich Artikel 2 || Buchstabe a Hauptunternehmen || PSA Peugeot Citroën Zulieferer und nachgeschaltete Hersteller || 0 Bezugszeitraum || 1.11.2009 bis 28.2.2010 Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 1.1.2009 Datum der Antragstellung || 5.5.2010 Entlassungen im Bezugszeitraum || 649 Entlassungen vor und nach dem Bezugszeitraum || 1 440 Zu berücksichtigende Entlassungen insgesamt || 2 089 Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist || 2 089 Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 18 352 056 Kosten für die Durchführung des EGF[3] (EUR) || 32 047 Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 0,17 Gesamtkosten (EUR) || 18 384 103 EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 11 949 666 1. Der Antrag wurde der
Kommission am 5. Mai 2010 vorgelegt und bis zum
13. April 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. 2. Der Antrag erfüllt die
EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung
(EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser
Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge
der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 3. Zum Nachweis des
Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der globalen Finanz- und
Wirtschaftskrise führt Frankreich an, dass viele Privatpersonen infolge dieser
Krise aufgrund der damit einhergehenden schlechteren Wachstumsaussichten und
härteren Bedingungen für die Kreditvergabe um ihren Arbeitsplatz fürchten und
deshalb den Kauf eines Fahrzeugs aufschieben. Gleichzeitig haben auch die
Unternehmen insgesamt angesichts der schlechteren Wirtschaftslage weniger
investiert, was auch für in die Erneuerung ihres Fuhrparks gilt. Trotz der von
manchen Mitgliedstaaten eingeführten temporären Maßnahmen (z. B.
Verschrottungsprogramme) ist der europäische Automobilmarkt – vor allem in
Westeuropa, dem wichtigsten Markt für den Konzern PSA Peugeot Citroën[4] – im zweiten Halbjahr 2008
stark eingebrochen: Die Zulassungen von Personenkraftwagen und leichten
Nutzfahrzeugen in Europa (18 westeuropäische Länder) ist – im Vergleich zum
selben Zeitraum des Vorjahres – im dritten Quartal um 10 ,7 % und im
vierten Quartal 2008 um 17 % gesunken. Der Rückgang der
Fahrzeugverkaufszahlen infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise hat
sich unmittelbar auf das Wirtschaftsergebnis von PSA Peugeot Citroën
ausgewirkt: trotz schwarzer Zahlen am Ende des ersten Halbjahres 2008 (731 Mio. EUR)
verzeichnete der Konzern in jenem Jahr einen Verlust von
344 Mio. EUR. Um die Konjunkturkrise zu bewältigen, hat der
Konzern PSA Peugeot Citroën zunächst die Zahl der Zeitarbeitskräfte stark
gesenkt und temporäre Maßnahmen ergriffen (Beispiele: Festlegung der
Arbeitszeit auf Jahresbasis, Kurzarbeit), um so die Produktion zurückzufahren
und gleichzeitig doch die Beschäftigten zu halten. Als sich
herauskristallisierte, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen würden, um den
Rückgang der Fahrzeugverkaufszahlen aufzufangen, entschied sich der Konzern PSA
Peugeot Citroën, die Beschäftigten zum freiwilligen Ausscheiden aufzurufen. 4. Außerdem hat die Kommission
im Rahmen voriger Anträge für die Automobilbranche[5] [6] bereits anerkannt, dass die für
die Rezession ursächliche Finanzkrise diese Branche besonders hart getroffen
hat, da rund 60–80 % (je nach Mitgliedstaat) aller in Europa verkauften
Neuwagen mit Krediten finanziert werden[7].
Im Laufe des zweiten Quartals 2009 wurde im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang
von 39,5% bei den insgesamt in der Europäischen Union produzierten Fahrzeugen
festgestellt. Die Krise hat die wichtigsten europäischen Automobilhersteller
und ihre Zulieferer hart getroffen[8]. Nachweis der Zahl der Entlassungen und
Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe a 5. Frankreich beantragt eine
Intervention nach Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen in einem
Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten
erforderlich sind; dazu werden auch arbeitslos gewordene Beschäftigte bei
Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern gezählt. 6. Gegenstand des Antrags sind
649 Entlassungen bei dem Konzern PSA Peugeot Citroën während des
viermonatigen Bezugszeitraums vom 1. November 2009 bis zum
28. Februar 2010. Des Weiteren umfasst der Antrag
1440 Entlassungen im Rahmen desselben, auf Anreizen zum freiwilligen
Ausscheiden beruhenden Freisetzungsplans, ebenfalls beim Konzern PSA Peugeot
Citroën, allerdings außerhalb des Bezugszeitraums. Diese Entlassungen wurden
allesamt anhand von Artikel 2 Absatz 2 erster Gedankenstrich der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Erläuterung des unvorhergesehenen
Charakters der Entlassungen 7. Die französischen Behörden
führen an, dass infolge der internationalen Finanzkrise die Prognosen für die
Herstellung von Fahrzeugen durch den Konzern PSA Peugeot Citroën plötzlich
eingebrochen sind. Der Konzern hatte im Jahr 2007 ein beschleunigtes
Wachstum der Verkaufszahlen verzeichnet (1,7 % im ersten Halbjahr und
6,2 % im zweiten Halbjahr, verglichen mit demselben Zeitraum des
Vorjahres). Daher war für das Jahr 2008 von einem ähnlich positiven Trend
ausgegangen worden. Allerdings hat die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise,
deren Ausbruch und deren Auswirkungen nicht vorhergesehen wurden, die positiven
Aussichten des Konzerns zunichte gemacht, ohne dass dieser sich darauf
einstellen konnte. Benennung der Unternehmen, die
Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte 8. Gegenstand des Antrags sind
649 Entlassungen bei zwei Tochtergesellschaften des Konzerns PSA Peugeot
Citroën (Peugeot Citroën Automobiles und Sevelnord). Name des Unternehmens || Entlassungen im Bezugszeitraum Peugeot Citroën Automobiles || 630 Sevelnord || 19 Insgesamt || 649 Gemäß Artikel 3a Buchstabe b der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 sind abgesehen von den während des
Bezugszeitraums entlassenen Arbeitskräften für die Unterstützungsmaßnahmen auch
1440 Personen vorgesehen, die bei denselben Unternehmen vor bzw. nach
diesem Zeitraum im Rahmen desselben Freisetzungsplans freiwillig ausgeschieden
sind. Insgesamt sollen demnach 2089 Arbeitskräfte von dem koordinierten
Paket kofinanzierter personalisierter Dienstleistungen profitieren. 9. Aufschlüsselung der zu
unterstützenden Arbeitskräfte: Gruppe || Anzahl || Prozent Männer || 1 623 || 77,69 Frauen || 466 || 22,31 EU-Bürger/-innen || 2 028 || 97,08 Nicht-EU-Bürger/-innen || 61 || 2,92 15-24 Jahre || 13 || 0,62 25-54 Jahre || 1 208 || 57,83 55-64 Jahre || 868 || 41,55 über 64 Jahre || 0 || 0,00 10. Unter den zu unterstützenden
Arbeitskräften befinden sich 108 Personen (5,2 %) mit einem
langfristigen gesundheitlichen Problem bzw. einer Behinderung. 11. Aufschlüsselung nach
Berufsgruppen: Gruppe || Anzahl || Prozent Gehobenes Management || 344 || 16,47 Angestellte, Techniker/‑innen und Aufsichtspersonal || 494 || 23,65 Arbeiter/‑innen || 1 251 || 59,89 12. Frankreich hat bestätigt, dass
im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine
Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung
angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF
und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird. Beschreibung des betroffenen Gebiets,
seiner Behörden und anderer Beteiligter 13. Die Entlassungen, die
Gegenstand des vorliegenden Antrags sind, betreffen zehn französische Regionen,
vor allem in der Nordhälfte des Landes. Freiwillig ausgeschieden sind die
meisten Beschäftigten in der Bretagne (32 %), der Île-de-France
(25 %) und der Franche-Comté (13 %). 14. Zuständig ist das Ministerium
für Arbeit, Beschäftigung und Gesundheit, insbesondere die Generaldelegation
für Beschäftigung und Berufsbildung. Darüber hinaus nehmen auf lokaler Ebene
die Regionaldirektoren (directeurs régionaux) der Bereiche Unternehmen,
Wettbewerb, Konsum, Arbeit und Beschäftigung sowie ihre Territorialreferate (unités
territoriales) teil. Der Konzern PSA Peugeot Citroën selbst ist ebenfalls
ein wichtiger Akteur und wird die Maßnahmen koordinieren. Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 15. Der Freisetzungsplan beim
Konzern PSA Peugeot Citroën betrifft hauptsächlich die vier folgenden
französischen Regionen, aufgeführt nach Zahl der Entlassungen: –
Bretagne (1473 Entlassungen): Der Standort Rennes liegt in einem Beschäftigungsgebiet mit einer im
nationalen Vergleich unterdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit (7 % bzw.
9,3 % im Jahr 2011), in dem der Konzern PSA Peugeot Citroën jedoch
der wichtigste Arbeitgeber ist. –
Franche-Comté (803 Entlassungen): Die Standorte Sochaux und Vesoul liegen in einem Beschäftigungsgebiet,
in dem die Arbeitslosigkeit (12,2 % im Jahr 2011) deutlich über dem
nationalen Durchschnitt liegt. Dieses Gebiet, traditionell geprägt von
Industrie im Allgemeinen und der Automobilbranche im Besonderen, wurde von der
Wirtschaftskrise hart getroffen. –
Île-de-France (515 zu unterstützende
Arbeitskräfte): Die Standorte in der Île-de-France
befinden sich in einem Beschäftigungsgebiet, in dem die Arbeitslosigkeit
(8,4 % im Jahr 2011) zwar tendenziell niedriger ist als der
Durchschnitt in Frankreich, die Beschäftigung im Industriesektor allerdings
stärker abnimmt als in anderen französischen Regionen. So sank die
Beschäftigung in der Industrie in der Île-de-France zwischen 1999 und 2008 durchschnittlich
um 2,5 % pro Jahr, im restlichen Frankreich dagegen um 1,4 %[9]. –
Elsass (428 Entlassungen): Der Standort Mulhouse liegt in einer Beschäftigungszone mit hoher
Arbeitslosigkeit (11,5 % im Jahr 2011). In diesem Gebiet geht die
Beschäftigung in der Industrie stark zurück (‑4,7 % zwischen 2003
und 2007). Der Konzern PSA Peugeot Citroën ist der wichtigste Arbeitgeber der
Region. –
Lothringen (400 Entlassungen): Die Standorte Metz und Tremery liegen in einem Beschäftigungsgebiet,
in dem die Arbeitslosigkeit (10,5 % im Jahr 2011) über dem nationalen
Durchschnitt liegt. Dieses Gebiet ist vor allem auf den tertiären Sektor
ausgerichtet, allerdings ist dort auch ein anhaltender Rückgang der
Beschäftigung in der Industrie zu verzeichnen (‑1,76 % zwischen 2003
und 2007). Der Konzern PSA Peugeot Citroën ist mit seinen beiden Standorten der
wichtigste private Arbeitgeber in der Region. 16. Der Freisetzungsplan des
Konzerns PSA Peugeot Citroën betrifft auch, wenn auch in geringerem Maße, die
Regionen Nord-Pas-de-Calais (142 zu unterstützende Arbeitskräfte),
Picardie (50 zu unterstützende Arbeitskräfte), Basse Normandie (37 zu
unterstützende Arbeitskräfte), Auvergne (16 zu unterstützende Arbeitskräfte)
und Centre (3 zu unterstützende Arbeitskräfte). 17. Mit mehr als 1000 Beschäftigten
ist die Tochtergesellschaft Peugeot Citroën Automobiles des Konzerns PSA
Peugeot Citroën nach Artikel L1233-84 des Arbeitsgesetzes angehalten, zur
Revitalisierung dieser Regionen beizutragen. Dies bedeutet, dass das
Unternehmen an der Schaffung neuer Aktivitäten und Arbeitsplätze mitwirken
wird, um die Auswirkungen der Entlassungen in diesen Regionen zu mildern. Koordiniertes Paket der zu
finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür
geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 18. Mit dem von dem Konzern PSA
Peugeot Citroën am 1. Januar 2009 ins Leben gerufenen
Freisetzungsplan sollten 5100 Arbeitskräfte unterstützt werden. Bis zum
31. März 2010 konnte jeder dieser Beschäftigten eine der folgenden
Optionen wählen: 1)
Berufs- oder personenbezogenes Projekt: Diese Maßnahme richtet sich an Arbeitskräfte, deren
Wiedereingliederungsplan bereits ausgearbeitet ist (z. B. künftiger
Tätigkeitsbereich oder Arbeitgeber bereits in Sicht), die allerdings zum
Erreichen ihres Ziels derzeit Unterstützung benötigen (ein bis drei Monate).
Diese Unterstützung besteht insbesondere aus Beratung, Schulungen oder
Unterstützung bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens.
113 Arbeitskräfte haben sich für das berufs- oder personenbezogene Projekt
entschieden. 2)
Umschulungsurlaub:
Diese Maßnahme richtet sich an die Arbeitskräfte, die zum Zeitpunkt ihres
freiwilligen Ausscheidens noch keinen genauen Plan für die Wiedereingliederung
vorweisen konnten und die während eines Zeitraums von bis zu neun Monaten
Umschulungsmaßnahmen, Beratungen, Informationen oder Unterstützung bei der
Gründung oder Übernahme eines Unternehmens erhalten möchten. 1369 Arbeitskräfte
haben sich für den Umschulungsurlaub entschieden. 3)
Gründung oder Übernahme eines Unternehmens: Diese Maßnahme richtet sich an die Arbeitskräfte, deren
Wiedereingliederungsplan die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens
vorsieht, ohne dass weitere begleitende Maßnahmen notwendig sind.
607 Arbeitskräfte haben sich für die Gründung oder Übernahme eines
Unternehmens entschieden. 4)
Freiwilliger Ruhestand. 5)
Unterstützung bei der Rückkehr in das
Herkunftsland. 6)
Unterstützung bei interner Mobilität. 7)
Unterstützung bei Langzeiturlaub. Der Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF
bezieht sich auf insgesamt 2089 Arbeitskräfte, die sich für die ersten
drei der oben beschriebenen Maßnahmen entschieden haben, also auf das berufs-
oder personenbezogene Projekt (113 Arbeitskräfte), den Umschulungsurlaub
(1369 Arbeitskräfte) und die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens
(607 Arbeitskräfte). Hinsichtlich des Umschulungsurlaubs ist in Artikel
L1233-71 des Arbeitsgesetzes vorgesehen, dass ein Unternehmen mit mehr als
1000 Beschäftigten dort festgelegte Maßnahmen von mindestens vier bis
höchstens neun Monaten Dauer vorschlagen muss. Gemäß der genannten
Rechtsvorschrift ist der Zeitraum zwischen dem fünften und dem neunten Monat
somit fakultativ und kann im Einklang mit Artikel 6 Absatz 1 der
EGF-Verordnung mit einem Finanzbeitrag aus dem EGF gefördert werden. Der
Konzern PSA Peugeot Citroën hat beschlossen, diese Maßnahme für einen Zeitraum
von höchstens neun Monaten anzubieten, je nach Posten, Dauer der
Betriebszugehörigkeit und Einsatzort der betroffenen Person. In dem Antrag sind
keine Ausgaben für Umschulungsurlaub in den ersten vier Monaten des Programms
ausgewiesen, was die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer ist; außerdem
werden alle Zeiträume ausgeschlossen, in denen die betreffenden Arbeitskräfte
noch unter ihre jeweilige Kündigungsfrist fallen. 19. Vorgeschlagen werden folgende
Maßnahmen, die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter
Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der 2089 zu unterstützenden Arbeitskräfte
in den Arbeitsmarkt bilden. –
Teams für Beschäftigung und Mobilität (Cellules
Emploi Mobilité): Diese 24 Teams bieten
umfassende Berufsberatung hinsichtlich der Arbeitsplatzsuche und
Schulungsangeboten, Zugang zu entsprechenden Schulungen und Beratung bei der
Unternehmensgründung (z. B. Finanzierungsmöglichkeiten, Ausarbeitung eines
Geschäftsentwicklungsplans, Einführung in die Betriebswirtschaft). Diese Teams
bestehen aus Beschäftigten des Konzerns PSA Peugeot Citroën, die von externen
Mitarbeitern von Beratungsstellen unterstützt werden. Die Koordinierung und
Leitung der Tätigkeiten übernimmt ein Zentralteam. Die Leistungen stehen allen
Beschäftigten, für die eine Hilfe aus dem EGF in Frage kommt, offen. –
Schulung für Umschulungsurlaub: Die Arbeitskräfte, die sich für einen Umschulungsurlaub entschieden
haben, werden ihren vom Team Beschäftigung und Mobilität ermittelten
Bedürfnissen entsprechend geschult (z. B. IT-Unterstützung, Englischkurs).
Diese Schulungen dürfen länger als die für den Umschulungsurlaub vorgesehenen
neun Monate dauern, sofern sie in dem mit dem Team Umschulung erarbeiteten
Fortbildungsplan festgelegt sind. –
Schulungen für ein berufs- oder
personenbezogenes Projekt: Die Arbeitskräfte, die sich
für ein berufs- oder personenbezogenes Projekt entschieden haben, nehmen an auf
ihr Projekt abgestimmte Umschulungsmaßnahmen teil (z. B. zum Tischler,
Ergonomieberater, Maler). –
Schulungen zur Gründung oder Übernahme eines
Unternehmens: Die Arbeitskräfte, die ein Unternehmen
gründen oder übernehmen möchten, nehmen an auf ihr Projekt abgestimmte
Umschulungsmaßnahmen teil (z. B. Unterstützung bei der Buchführung,
Betriebsführung). –
Beihilfe für den Umschulungsurlaub: Die monatliche Beihilfe, die bis Ende des Umschulungsurlaubs
ausbezahlt wird, beträgt 65 % des letzten Gehalts der Arbeitskraft. Für
die Berechnung dieses Betrags wird davon ausgegangen, dass die Arbeitskräfte
den ganzen Tag an aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen teilnehmen; ist die Teilnahme
kürzer, wird die Unterstützung der Arbeitskräfte aus dem EGF proportional zu
der tatsächlichen Teilnahme ausgezahlt. –
Unterstützung bei der Gründung eines
Unternehmens: Diese Maßnahme steht auch den
Arbeitskräften offen, die sich für ein berufs- oder personenbezogenes Projekt
oder den Umschulungsurlaub entschieden haben. Je nach den Bedürfnissen der
betroffenen Arbeitskräfte umfasst sie: –
eine in zwei Raten auszuzahlende Prämie in Höhe von
6000 EUR (die erste Hälfte bei Vorlage eines Nachweises über die Gründung
oder Übernahme des Unternehmens, den Restbetrag bei Vorlage eines Nachweises,
dass das Unternehmen sechs Monate nach der Eintragung noch immer eine
tatsächliche Geschäftstätigkeit aufweist); –
eine lokale Beschäftigungsbeihilfe in Höhe von
2000 EUR, auszuzahlen bei Gründung oder Übernahme eines Unternehmens in
dem Arbeitsmarktgebiet, in dem die aus dem Konzern PSA Peugeot Citroën
ausgeschiedene Person ursprünglich beschäftigt war; –
eine Beschäftigungsbeihilfe von 1000 EUR pro
geschaffene Vollzeitarbeitsstelle, für bis zu zwei geschaffene Arbeitsplätze. –
ein zinsloses rückzahlbares Darlehen von
15 000 EUR. Die Kosten für diese Maßnahme allein werden auf
2900 EUR geschätzt. Sie entsprechenden den Antragsgebühren und den
Darlehenszinsen, die das jeweilige Kreditinstitut dem Unternehmen in Rechnung
stellt. 20. Die im Antrag aufgeführten
Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung
(EG) Nr. 1927/2006 betreffen Maßnahmen zur Vorbereitung des Antrags
und zur Verwaltung, Informations- und Werbemaßnahmen sowie Tätigkeiten zur Kontrolle
der Inanspruchnahme des Fonds. Die von Frankreich vorgeschlagenen
Informationsmaßnahmen umfassen mehrere Artikel über die Beantragung von
EGF-Mitteln in den Medien des Konzerns PSA Peugeot Citroën und im Intranet der
Personalverwaltung, sowie die Plakate zur Vorstellung des Fonds in den
Betrieben des Konzerns. Darüber hinaus werden in den lokalen
Informationsstellen und in den Büros der Teams Beschäftigung und Mobilität
Plakate und Faltblätter der Kommission über die Inanspruchnahme des EGF
ausgelegt. Der Vorschlag Frankreichs sieht nach Genehmigung des Antrags durch
die Kommission auch eine externe Mitteilung vor. Des Weiteren haben die französischen Behörden
ausgeführt, dass nur relativ geringe Beträge für die Verwaltungs- und
Kontrollmaßnahmen vorgesehen sind, da diese im Rahmen der entsprechenden
einzelstaatlichen Verfahren ohnehin durchzuführen waren und nicht mit
eingerechnet wurden. 21. Die von den französischen
Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3
der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die französischen Behörden
veranschlagen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen mit
18 352 056 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF auf
32 047 EUR (= 0,17 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein
Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 11 949 666 EUR (65 % der
Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (in EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (in EUR)[10] Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Teams Beschäftigung und Mobilität (Cellules Emploi Mobilité) || 2 089 || 981,43 || 2 050 206 Schulung für Umschulungsurlaub (Formation pour congé de reclassement) || 700 || 3 684,59 || 2 579 213 Schulungen für ein berufs- oder personenbezogenes Projekt (Formation pour projet professionel ou personnel) || 68 || 3 131,38 || 212 934 Schulungen zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens (Formation pour création ou reprise d’entreprise) || 304 || 3 634,12 || 1 104 773 Beihilfe für den Umschulungsurlaub (Allocation de congé de reclassement) || 1 080 || 5 105,18 || 5 513 593 Unterstützung bei der Unternehmensgründung (Aide à la création d’entreprise) || 924 || 7 458,16 || 6 891 337 Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 18 352 056 Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Vorbereitung und Weiterverfolgung || || 17 047 Organisation, Kontrolle und Rückverfolgbarkeit der Daten || || 15 000 Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 32 047 Veranschlagte Gesamtkosten || || 18 384 103 EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 11 949 666 22. Frankreich bestätigt, dass die
oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert
werden, komplementär sind, und Doppelfinanzierungen ausgeschlossen sind, da
keine sonstige Unterstützung durch die EU oder Frankreich in Anspruch genommen
wird. Der französische Staat und der Konzern PSA Peugeot Citroën legen in einer
Vereinbarung verbindlich fest, dass der Ausschluss von Doppelfinanzierungen zu
gewährleisten ist. Datum, ab dem personalisierte
Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant
sind 23. Am 1. Januar 2009
begann Frankreich mit den personalisierten Dienstleistungen aus dem zur
Kofinanzierung aus dem EGF vorgeschlagenen koordinierten Paket; ab diesem Datum
konnten die betroffenen Arbeitskräfte von allen im Freisetzungsplan
vorgesehenen Maßnahmen profitieren. Dieses Datum gilt somit als Beginn des
Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der
Sozialpartner 24. Am 2. Dezember 2008
trat der Gesamtbetriebsrat (Comité central d’entreprise) außerplanmäßig
zusammen, um den vom Konzern PSA Peugeot Citroën vorgesehenen Freisetzungsplan
zu diskutieren. Der Gesamtbetriebsrat tagte auch im Jahr 2009 mehrmals,
vor allem um die Umsetzung des Plans zu bewerten und Bilanz zu ziehen. Auf
einer Sondersitzung des Gesamtbetriebsrates am 20. April 2010 wurde
die Beantragung eines Finanzbeitrags aus dem EGF bekannt gegeben. Des Weiteren
wurden die Gewerkschaften regelmäßig über die Durchführung der Maßnahmen
informiert. 25. Die französischen Behörden
haben bestätigt, dass die nationalen und EU-Rechtsvorschriften über
Massenentlassungen eingehalten wurden. Informationen über Maßnahmen, die
aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen
obligatorisch sind 26. Zu den Kriterien nach
Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der
französischen Behörden folgende Angaben: · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle
von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen
Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind. · Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene
Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder
Sektoren dienen. · Es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen
keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 27. Frankreich hat der Kommission
mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag vom FNE (Mission du Fonds national
de l’emploi) verwaltet wird, die innerhalb der Generaldelegation für
Beschäftigung und Berufsbildung (Délégation générale à l’emploi et à la
formation professionelle, DGEFP) des Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung
und Gesundheit angesiedet ist. Die Zahlungen werden von der MFBDG (Mission
du financement, du budget et du dialogue de gestion) verwaltet, die in
diesem Ministerium in der Abteilung Finanzierung, Dialog und Kontrolle der
Verwaltung angesiedelt ist. Die Prüfungen und Kontrollen übernimmt die MOC (Mission
organisation des contrôles), angesiedelt ebenfalls in diesem Ministerium in
der Unterdirektion Ausbildungs- und Kontrollstrategien (Sous-direction des
politiques de formation et du contrôle). Die Bescheinigung erfolgt durch
den Pôle de certification der Generaldirektion öffentliche Finanzen (Direction
générale des finances publiques). Finanzierung 28. Auf der Grundlage des Antrags
Frankreichs wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte
Paket personalisierter Dienstleistungen (einschließlich Ausgaben für die
Inanspruchnahme des EGF) mit 11 949 666 EUR, d. h.
65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene
finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Frankreichs. 29. Unter Berücksichtigung des
nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der
Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den
oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der
Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen. 30. Unter Berücksichtigung des
vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt gemäß Artikel 12 Absatz 6 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 mehr als ein Viertel des jährlichen
Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden
Bedarfs verfügbar. 31. Mit der Vorlage dieses
Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß
Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die
Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer
Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die
Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst
auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur
Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über
seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der
Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen. 32. Gleichzeitig unterbreitet die
Kommission, wie in Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung,
mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den
Haushaltsplan 2012 eingesetzt werden. Herkunft der Mittel für Zahlungen 33. Die Mittel aus der
EGF-Haushaltslinie werden genutzt, um den im Rahmen dieses Antrags
erforderlichen Betrag von 11 949 666 EUR zu decken. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin
und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/015 FR/Peugeot,
Frankreich) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament,
dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsführung[11],
insbesondere auf Nummer 28, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung[12],
insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission[13], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die
infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der
Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. (2) Der Anwendungsbereich des EGF
wurde für ab dem 1. Mai 2009 bis zum 30. Dezember 2011
gestellte Anträge erweitert und umfasst nun auch die Unterstützung von
Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und
Wirtschaftskrise entlassen worden sind. (3) Die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur
jährlichen Obergrenze von 500 000 000 EUR in Anspruch genommen
werden kann. (4) Am 5. Mai 2010
stellte Frankreich einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen
Entlassungen bei dem Konzern PSA Peugeot Citroën in Frankreich und ergänzte ihn
bis zum 13. April 2012 mit zusätzlichen Informationen. Der Antrag
erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die
Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 11 949 666 EUR
bereitzustellen. (5) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Frankreich
eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der
Betrag von 11 949 666 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und
Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss
wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der
Präsident Der Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. [4] Der europäische Markt im weiteren Sinne
(30 Länder), mit 74 % des Absatzes der Marke Peugeot und 80 %
des Absatzes der Marke Citroën. [5] KOM(2011) 664 vom 13.10.2011, Vorschlag für einen
Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme
des EGF (Antrag EGF/2011/005 PT/Norte-Centro Automotive, Portugal). [6] KOM(2011) 420 vom 11.7.2011, Vorschlag für einen
Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme
des EGF (Antrag EGF/2009/019 FR/Renault, Frankreich). [7] KOM(2009) 104 vom 25.2.2009, „Maßnahmen zur
Bewältigung der Krise in der europäischen Automobilindustrie“. [8] GD
Unternehmen und Industrie: „Impact of the economic crisis on key industrial
sectors of the EU – the case of the manufacturing and construction industries;
April 2009 update“ (Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf wichtige
Branchen der EU – Fallstudie verarbeitende Industrie und Baugewerbe;
Aktualisierung April 2009)
(http://ec.europa.eu/enterprise/newsroom/cf/itemshortdetail.cfm?lang=fr&tpa_id=0&item_id=3437). [9] „Industrie francilienne: des emplois plus qualifiés et
moins industriels“, INSEE, Dezember 2011,
http://www.insee.fr/fr/insee_regions/idf/themes/alapage/alap378/alap378.pdf. [10] Rundungsbedingte Differenz. [11] ABl. C 139 vom 14.6.2006,
S. 1. [12] ABl. L 406 vom 30.12.2006,
S. 1. [13] ABl. C […] vom […],
S. […].