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Document 52012PC0383
Proposal for a COUNCIL REGULATION amending Regulation (EU) No 44/2012 as regards fishing opportunities for capelin in Greenland waters
Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 44/2012 des Rates in Bezug auf Fangmöglichkeiten für Lodde in grönländischen Gewässern
Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 44/2012 des Rates in Bezug auf Fangmöglichkeiten für Lodde in grönländischen Gewässern
/* COM/2012/0383 final - 2012/0187 (NLE) */
Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 44/2012 des Rates in Bezug auf Fangmöglichkeiten für Lodde in grönländischen Gewässern /* COM/2012/0383 final - 2012/0187 (NLE) */
BEGRÜNDUNG 1. KONTEXT DES VORSCHLAGS Mit der Verordnung (EU) Nr. 44/2012 des Rates[1] wurden
die Fangmöglichkeiten in EU-Gewässern und für EU-Schiffe in bestimmten
Nicht-EU-Gewässern für bestimmte, über internationale Verhandlungen und
Übereinkünfte regulierte Fischbestände und Bestandsgruppen für das Jahr 2012
festgesetzt. Diese Fangmöglichkeiten werden während ihrer Gültigkeitsdauer
normalerweise mehrfach geändert. 2. ERGEBNISSE DER ANHÖRUNGEN INTERESSIERTER
KREISE UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN Entfällt. 3. RECHTLICHE ELEMENTE Die Vorschläge zielen auf folgende Änderungen
der genannten Verordnung ab: Lodde in grönländischen Gewässern Gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EU)
Nr. 44/2012 setzt die Kommission die EU-Quoten für Lodde in den ICES-Gebieten V
und XIV (grönländische Gewässer) fest. Gemäß diesem Artikel erhält die EU auf
der Grundlage der von Grönland zugeteilten Quote und nach Maßgabe des
partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft
einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands
andererseits und des dazugehörigen Protokolls 7,7 % der TAC für Lodde in den
ICES-Gebieten V und XIV (grönländische Gewässer). Die grönländischen Behörden
haben der Kommission mitgeteilt, dass Grönland der Europäischen Union gemäß dem
im Rahmen des Protokolls festgesetzten Anteil pm
Tonnen zuweisen wird, die bis zum 30. April 2013 zu fangen sind. Bei Erlass der Verordnung (EU) Nr. 44/2012 am
17. Januar 2012 hat sich die Kommission in Bezug auf in den ICES-Gebieten V und
XIV (grönländische Gewässer) gefangene Lodde verpflichtet, mit den
Mitgliedstaaten Gespräche aufzunehmen über die Möglichkeit, die von Grönland im
Rahmen des oben genannten Fischereiabkommens und Protokolls angebotenen
Fangmöglichkeiten für Lodde untereinander aufzuteilen. Da im Rahmen des partnerschaftlichen
Fischereiabkommens mit Grönland zwischen 2004 und 2010 keine gezielte
Befischung von Lodde durch EU-Schiffe stattgefunden hat und es im Jahr 2011 nur
eine nicht zugeteilte Befischung durch Dänemark gab, schlägt die Kommission
vor, 1998-2003 als Referenzzeitraum zur Festlegung der Aufteilung zwischen den
Mitgliedstaaten zu verwenden. Unter Berücksichtigung der jährlichen
Fischereikonsultationen zwischen der Europäischen Union und Norwegen für 2012
und insbesondere der von der Europäischen Union eingegangenen Verpflichtung,
Norwegen eine zusätzliche Menge von 20 000 Tonnen Lodde über die
normale Menge hinaus zur Verfügung zu stellen, sobald der Loddebestand in den
grönländischen Gewässern wieder verfügbar wird, empfiehlt es sich, diese Menge
im Rahmen der oben genannten EU-Quote von pm
Tonnen vorzusehen. 2012/0187 (NLE) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 44/2012
des Rates in Bezug auf Fangmöglichkeiten für Lodde in grönländischen Gewässern DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission[2], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das partnerschaftliche
Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der
Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits[3] sowie das
zugehörige Protokoll[4]
sehen vor, dass die EU 7,7 % der verfügbaren Gesamtfangmenge (TAC) für
Lodde in den grönländischen Gewässern der ICES-Gebiete V und XIV erhält. (2) Mit der Verordnung (EU) Nr.
44/2012 des Rates[5]
wurde für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April 2012 eine
vorläufige EU-Quote für die Loddenbestände in diesen grönländischen Gewässern
ohne besondere Aufteilung auf die Mitgliedstaaten festgesetzt. (3) Am ... haben die grönländischen Behörden der EU mitgeteilt, dass
die TAC für Lodde in den ICES-Gebieten V und XIV (grönländische Gewässer) für
den Zeitraum vom 1. Mai 2012 bis zum 30. April 2013 auf ... Tonnen festgesetzt wurde. Die
entsprechende EU-Quote für diesen Zeitraum sollte daher auf pm Tonnen festgesetzt werden. (4) Im Rahmen der jährlichen
Fischereikonsultationen zwischen der Europäischen Union und Norwegen hat sich
die EU verpflichtet, Norwegen für 2012 eine zusätzliche Menge von
20 000 Tonnen Lodde über die normale Menge hinaus in den ICES-Gebieten
V und XIV (grönländische Gewässer) zur Verfügung zu stellen. Diese Menge sollte
aus der für diese Gewässer verfügbaren EU-Quote gewährt werden. (5) Darüber hinaus sollte die
EU-Quote auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Da EU-Schiffe im Rahmen des
partnerschaftlichen Fischereiabkommens mit Grönland zwischen 2004 und 2010
keine Fischereitätigkeiten ausgeübt haben und im Jahr 2011 nur ein
Mitgliedstaat die nicht zugeteilte EU-Quote genutzt hat, sollte der Zeitraum
1998-2003 als Referenzzeitraum für die Aufteilung der EU-Quote auf die
Mitgliedstaaten verwendet werden. (6) Die Aufteilung der EU-Quote
auf die Mitgliedstaaten geht über die der Kommission mit Artikel 5 Absatz 3 der
Verordnung (EU) Nr. 44/2012 übertragenen Durchführungsbefugnisse hinaus. Um die
Aufspaltung der Bestimmungen auf Rechtsakte der Kommission und des Rates zu
vermeiden, sollten mit der vorliegenden Verordnung sowohl die EU-Quote als auch
deren Aufteilung auf die Mitgliedstaaten festgelegt werden. (7) Die mit dieser Verordnung
festgesetzten Fangbeschränkungen für Lodde sollten mit Wirkung vom 1. Mai 2012
gelten. Der Grundsatz der Rechtssicherheit und der Grundsatz legitimer
Erwartungen werden durch diese rückwirkende Geltung nicht berührt, da die
betreffenden Fangmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft wurden. Da die Fangbeschränkungen die Wirtschaftstätigkeit
und die Planung der Fangsaison von EU-Schiffen beeinflussen können, sollte
diese Verordnung unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. (8) Die Verordnung (EU) Nr.
44/2012 sollte entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 44/2012 Anhang IB der Verordnung (EU) Nr. 44/2012 wird
gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert. Artikel 2
Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Mai 2012. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen
verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident ANHANG In Anhang IB der Verordnung (EU) Nr. 44/2012
erhält der Eintrag betreffend die Art Lodde in den ICES-Gebieten V und XIV
(grönländische Gewässer) folgende Fassung: „Art: || Lodde Mallotus villosus || Gebiet: || V und XIV (grönländische Gewässer) (CAP/514GRN) Dänemark || pm || || Vereinigtes Königreich || pm || Schweden || pm || Deutschland || pm || alle Mitgliedstaaten || pm || (1) (2) EU || pm || (3) (4) || TAC || entfällt || || (1) Mit Ausnahme von Mitgliedstaaten mit mehr als 10 % der EU-Quote. (2) Mitgliedstaaten mit Quotenzuteilung dürfen nur auf die Quote „alle Mitgliedstaaten“ zugreifen, wenn ihre eigene Quote ausgeschöpft ist. (3) Davon werden 20 000 t Norwegen zugewiesen. (4) Abweichend von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der vorliegenden Verordnung bis zum 30. April 2013 zu fangen.“ [1] Verordnung
(EU) Nr. 44/2012 des Rates vom 17. Januar 2012 zur Festsetzung der
Fangmöglichkeiten im Jahr 2012 in EU-Gewässern und für EU-Schiffe in bestimmten
Nicht-EU-Gewässern für bestimmte, über internationale Verhandlungen und
Übereinkünfte regulierte Fischbestände und Bestandsgruppen (ABl. L 25 vom
27.1.2012, S. 55). [2] [ABl. Ref] [3] ABl. L
172 vom 30.6.2007, S. 4. [4] ABl. L
172 vom 30.6.2007, S. 9. [5] ABl. L 25
vom 27.1.2012, S. 55.