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Document 52012IP0246

Handelsverhandlungen der EU mit Japan Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juni 2012 zu den Handelsverhandlungen der EU mit Japan (2012/2651(RSP))

ABl. C 332E vom 15.11.2013, p. 44–44 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 332/44


Mittwoch, 13. Juni 2012
Handelsverhandlungen der EU mit Japan

P7_TA(2012)0246

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juni 2012 zu den Handelsverhandlungen der EU mit Japan (2012/2651(RSP))

2013/C 332 E/06

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

gestützt auf Artikel 218 Absatz 2 und Absatz 10 des AEUV,

in Kenntnis des Berichts von Copenhagen Economics mit dem Titel „Assessment of barriers to trade and investment between the EU and Japan“ (Bewertung der Handels- und Investitionshemmnisse zwischen der EU und Japan), der am 30. November 2009 veröffentlicht wurde,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung, die auf dem 19. Gipfeltreffen EU-Japan am 28. April 2010 in Tokio angenommen wurde,

in Kenntnis der Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation über die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Japan, die am 21. Februar 2011 veröffentlicht wurden,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 2011,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Mai 2011 zu den Handelsbeziehungen EU-Japan (1),

unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung, die auf dem 20. Gipfeltreffen EU-Japan am 28. Mai 2011 in Brüssel angenommen wurde,

gestützt auf Artikel 90 Absatz 2 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass Rat und Kommission darauf hingewiesen haben, dass Japan aufsichtsrechtliche Barrieren für den Handel abbauen muss, ehe Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der EU und Japan aufgenommen werden können, womit eine engere wirtschaftliche Integration zwischen den beiden strategischen Handelspartnern gefördert wird,

B.

in der Erwägung, dass auf dem 20. Gipfeltreffen EU-Japan am 28. Mai 2011 in Brüssel beschlossen wurde, dass beide Seiten Gespräche aufnehmen, um die Dimension und die Zielvorgaben der Verhandlungen festzulegen;

C.

in der Erwägung, dass eine „Scoping“-Gruppe geschaffen worden ist, deren Aufgabe darin besteht, die Auffassungen in Bezug auf die Dimension und die Ziele möglicher Handelsverhandlungen zwischen Japan und der EU zu ermitteln;

1.

bittet den Rat, die Aufnahme von Handelsverhandlungen so lange nicht zu genehmigen, bis das Parlament auf der Grundlage eines Berichts seines zuständigen Ausschusses Stellung zu dem vorgeschlagenen Verhandlungsmandat genommen hat;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0225.


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