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Document 52012DC0722
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL An Action Plan to strengthen the fight against tax fraud and tax evasion
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung
/* COM/2012/0722 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung /* COM/2012/0722 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung
von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung 1. Einführung Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat den
Rat und die Kommission, rasch konkrete Maßnahmen – auch in Bezug auf
Drittländer – auszuarbeiten, um den Kampf gegen Steuerbetrug und
Steuerhinterziehung zu verbessern, und bis Juni 2012 Bericht zu erstatten. Im
April wies auch das Europäische Parlament in einer Entschließung auf den
dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich hin. Als erste Antwort verabschiedete die Kommission am
27. Juni 2012 eine Mitteilung[1]
(die „Juni-Mitteilung“), in der sie ausführte, wie die Einhaltung von
Steuervorschriften verbessert und Steuerbetrug und Steuerhinterziehung durch
die bessere Nutzung bestehender Instrumente und die Annahme bereits
vorliegender Kommissionsvorschläge verringert werden können. Des Weiteren
nannte sie Bereiche, in denen weitere Rechtsakte oder eine Koordinierung für
die EU und die Mitgliedstaaten vorteilhaft wären, und verdeutlichte, dass
angesichts der immer größer werdenden Herausforderung aufgrund von Steuerbetrug
und -hinterziehung eine Zusammenarbeit mit zusätzlichem Nutzen verbunden ist. In der Mitteilung vom Juni wurde angekündigt, dass
noch vor Ende 2012 ein Aktionsplan mit konkreten Schritten zur Verstärkung der
Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und zur Weiterentwicklung der
bestehenden Grundsätze des verantwortungsvollen staatlichen Handels sowie
bezüglich des Umgangs mit Steueroasen und aggressiver Steuerplanung sowie
weiterer Aspekte wie der Steuerkriminalität vorgelegt werden soll. Im vorliegenden Aktionsplan stellt die Kommission
die von ihr bereits ergriffenen Initiativen, neue Initiativen, die in diesem
Jahr vorangetrieben werden können, Initiativen für das nächste Jahr sowie
längerfristiger einzuleitende Initiativen vor. Die zeitliche Staffelung der
Initiativen ergibt sich aus der Notwendigkeit, den Mitgliedstaaten nicht zu
viel abzuverlangen und ihrer respektiven Kapazität Rechnung zu tragen, die
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Der Aktionsplan besteht im Wesentlichen aus
praktischen Maßnahmen, die in allen Mitgliedstaaten zu konkreten Ergebnissen
führen und insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten unterstützen können, an die
im Rahmen des Europäischen Semesters für 2012 länderspezifische Empfehlungen[2] für eine notwendige
Verbesserung der Steuererhebung gerichtet wurden. Zum Inhalt des Aktionsplans und zu den Prioritäten
der einzelnen Punkte wurden Mitgliedstaaten und Interessengruppen konsultiert
und deren Ansichten in dem Plan berücksichtigt. Die Mitgliedstaaten legen Wert
darauf, dass bereits in Entwicklung befindliche Maßnahmen sowie die
vollständige Umsetzung und Anwendung der neuen Rechtsvorschriften zur Zusammenarbeit
der Verwaltungsbehörden und zur Bekämpfung von Steuerbetrug Vorrang erhalten.
Sie betonen außerdem, dass die dem Rat vorliegenden Vorschläge umgehend
angenommen werden müssen und der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und
Steuerhinterziehung besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist[3] [4].
Bei künftigen Arbeiten zu diesen Maßnahmen wird
der Schwerpunkt darauf liegen, Kosten zu senken und die Steuersysteme sowohl
für die Steuerpflichtigen als auch für die Steuerverwaltungen zu vereinfachen.
Durch Kostensenkungen und Vereinfachungen würden die Steuerpflichtigen zu mehr
Steuerehrlichkeit ermutigt. In den Steuerverwaltungen würde die Entwicklung und
umfassende Nutzung automatisierter Werkzeuge und Risikomanagementtechniken
personelle und finanzielle Ressourcen freisetzen, so dass sich die Verwaltungen
auf die Verwirklichung der angestrebten Ziele konzentrieren könnten. Die Kommission wird sich weiterhin dafür
einsetzen, dass alle Mitgliedstaaten bei allen Steuerarten möglichst effizient
auf IT-Tools zurückgreifen. Des Weiteren wird sie in Bezug auf direkte und
indirekte Steuern sowie das Steuer- und Zollwesen ein kohärenteres Konzept
fördern, indem die Programme Fiscalis und „Zoll“ genutzt werden, um die
Kommunikation zu verbessern und erforderlichenfalls einen systematischeren
Austausch bewährter Praktiken und Werkzeuge zu fördern. Auf diese Weise können
Prüfungen und Kontrollen verbessert und die Belastung der Steuerpflichtigen
vermindert werden. Alle von der Kommission in diesem Dokument
vorgeschlagenen Maßnahmen sind gut aufeinander abgestimmt und mit dem
derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre
2007-2013 und dem neuen mehrjährigen Finanzrahmen für die
Jahre 2014-2020 vereinbar. 2. Bessere Nutzung vorhandener instrumente
und voranzutreibende Initiativen der Kommission Steuerbetrug und Steuerhinterziehung haben eine
bedeutende grenzübergreifende Dimension. Die Mitgliedstaaten können das Problem
nur durch Zusammenarbeit wirksam lösen. Daher ist die Verbesserung der
Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten ein Kernziel der
Kommissionsstrategie in diesem Bereich. Es wurden bereits einige wichtige
Schritte unternommen. 1. Neuer Rahmen für die Zusammenarbeit
der Verwaltungsbehörden Auf die von der Kommission in den beiden
vergangenen Jahren vorgelegten Vorschläge hin hat der Rat einen neuen Rahmen
für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden angenommen[5]. Diese neuen Rechtsakte
ermöglichen die Entwicklung neuer Werkzeuge und Instrumente durch die
Kommission und die Mitgliedstaaten. In der Mitteilung vom Juni wird
festgestellt, dass diese Rechtsakte von den Mitgliedstaaten noch nicht wirksam
und umfassend angewandt werden. Die Mitgliedstaaten müssen insbesondere durch
einen verstärkten Informationsaustausch dafür sorgen, dass eine vollständige
und wirksame Umsetzung erfolgt. 2. Beseitigung von Schlupflöchern bei
der Besteuerung von Zinserträgen Durch die Annahme der von der Kommission
vorgeschlagenen Änderungen der Zinsbesteuerungsrichtlinie[6] können die Schlupflöcher in
dieser Richtlinie geschlossen werden, was die Wirksamkeit dieses Instruments
verbessert. Auf diese Weise können die Mitgliedstaaten besser für die effektive
Besteuerung grenzüberschreitend ausgezahlter Zinserträge sorgen. Es obliegt
nunmehr dem Rat, diesen Vorschlag anzunehmen und der Kommission ein
Verhandlungsmandat für entsprechende Änderungen in den Zinsbesteuerungsabkommen
mit Drittländern zu erteilen. Die meisten Mitgliedstaaten haben diese
Angelegenheit als hohe Priorität eingestuft. Die Kommission fordert den Rat daher
dringend auf, die Vorschläge umgehend anzunehmen. 3. Vorschlag für ein Abkommen über
Betrugsbekämpfung und Zusammenarbeit in Steuersachen Des Weiteren ersucht die Kommission den Rat, ihren
2009 vorgelegten Vorschlag für ein Abkommen zwischen der EU und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und Liechtenstein andererseits zur Betrugsbekämpfung
und Zusammenarbeit in Steuersachen zu unterzeichnen[7] und den Entwurf eines Mandats
für die Einleitung ähnlicher Verhandlungen mit vier anderen benachbarten
Drittländern anzunehmen, damit die Kommission Abkommen aushandeln kann, die
gewährleisten, dass allen Mitgliedstaaten dieselben Instrumente zur
Betrugsbekämpfung und zur Aufrechterhaltung hoher Standards in Bezug auf
Transparenz und Informationsaustausch zur Verfügung stehen. 4. Schnellreaktionsmechanismus bei
Mehrwertsteuerbetrug Am 31. Juli 2012 legte die Kommission
einen Vorschlag für einen Schnellreaktionsmechanismus bei Mehrwertsteuerbetrug
vor[8]. Wird dieser Vorschlag
angenommen, kann die Kommission einen Mitgliedstaat sehr schnell ermächtigen,
befristete Ausnahmeregelungen anzuwenden, um unvermittelten, schwerwiegenden
Betrug mit größeren finanziellen Auswirkungen zu bekämpfen. Der Rat wird
dringend ersucht, diesen Vorschlag, dem er hohe Priorität beimisst, schnell anzunehmen. 5. Fakultative Anwendung des
Reverse-Charge-Verfahrens bei der Mehrwertsteuer Die Kommission legte 2009 einen Vorschlag
hinsichtlich einer fakultativen Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens auf
Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen vor[9]. Im März 2010 wurde nur der
Treibhausgasemissionszertifikate betreffende Teil dieses Vorschlags angenommen[10]. Durch die Annahme des übrigen
Teils des Vorschlags könnten alle Mitgliedstaaten das Reverse-Charge-Verfahren
in den Sektoren, in denen es das wirksamste Instrument zur Bekämpfung von
„Karussellbetrug“ ist, anwenden, anstatt von der MwSt-Richtlinie abweichende
Einzelregelungen zu erlassen, die die Betrugsbekämpfung in anderen
Mitgliedstaaten beeinträchtigen könnten. 6. EU-MwSt-Forum Wirtschaft und Steuerbehörden sind sich darin
einig, dass das derzeitige MwSt-System schwer zu handhaben und betrugsanfällig
ist. Zur Verbesserung des Handelns im Mehrwertsteuerbereich auf EU-Ebene
beschloss die Kommission, ein EU-MwSt-Forum einzurichten[11]. Auf dieser Dialogplattform
können die Vertreter großer, mittlerer und kleiner Unternehmen einerseits und
der Steuerbehörden andererseits Ansichten zu praktischen, grenzübergreifenden
Aspekten der MwSt-Verwaltung austauschen und bewährte Praktiken ermitteln und
diskutieren, die zur Optimierung des MwSt-Systems und zur Senkung der
Befolgungskosten beitragen könnten, wodurch auch die MwSt-Einnahmen gesichert
würden. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten zu einer möglichst
umfassenden Beteiligung auf, damit das EU-MwSt-Forum ein Erfolg wird. 3. Neue Initiativen der Kommission Die Kommission legt zusammen mit diesem
Aktionsplan verschiedene neue Initiativen vor, die einigen in der Mitteilung
vom Juni festgestellten Bedürfnissen entsprechen. Diese Initiativen sind eine
sofortige Antwort auf die Notwendigkeit, eine in sich schlüssige Politik
gegenüber Drittländern zu gewährleisten, den Informationsaustausch zu
verbessern und bestimmte Betrugspraktiken anzugehen. 7. Empfehlung für Maßnahmen, durch die
Drittländer zur Anwendung von Mindeststandards für verantwortungsvolles
staatliches Handeln im Steuerwesen veranlasst werden sollen Die Kommission stellt fest, dass den
Mitgliedstaaten der potenzielle und tatsächliche Schaden bewusst ist, den
Steuergebiete verursachen, die keine Mindeststandards für ein
verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen einhalten, u. a.
Steuergebiete, die gemeinhin als Steueroasen gelten. Die Mitgliedstaaten haben auf diese Situation
unterschiedlich reagiert. Unternehmen können in Anbetracht der ihnen durch den
Binnenmarkt gewährten Freiheiten mit solchen Steuergebieten über den am
schwächsten reagierenden Mitgliedstaat Gestaltungen vornehmen. Das hat zur
Folge, dass die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten insgesamt womöglich nur so
gut geschützt sind, wie es der am schwächsten reagierende Mitgliedstaat
zulässt. Auf diese Weise werden nicht nur die Steuerbemessungsgrundlagen der
Mitgliedstaaten ausgehöhlt, sondern auch die fairen Wettbewerbsbedingungen für
Unternehmen gefährdet, was letztlich das Funktionieren des Binnenmarktes
beeinträchtigt. Um Abhilfe zu schaffen, empfiehlt die Kommission,
dass die Mitgliedstaaten eine Reihe von Kriterien annehmen, anhand derer sie
feststellen, welche Drittländer den Mindeststandards für ein
verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen nicht gerecht werden, und
verschiedene Maßnahmen gegenüber Drittländern vorsehen, je nachdem, ob diese
die Mindeststandards einhalten oder nicht oder ob sie willens sind, die
Standards einzuhalten. Solche Maßnahmen sind etwa die Aufnahme nicht
regelkonform agierender Länder in eine Schwarze Liste sowie die Neuaushandlung,
die Aussetzung oder der Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Um zu
vermeiden, dass Geschäfte mit Ländern gefördert werden, die auf einer solchen
Schwarzen Liste stehen, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, unter
vollständiger Beachtung des EU-Rechts weitere, ergänzende Maßnahmen zu treffen. Zudem sollten die Mitgliedstaaten erwägen, in
Drittländer, die Mindeststandards einhalten wollen, aber technische
Unterstützung benötigen, ggf. Sachverständige zu entsenden, die die
Steuerverwaltungen unterstützen. Diese Empfehlung ist ein erster wichtiger Schritt
in der Praxis, um die Einstellungen der Mitgliedstaaten gegenüber Steuergebieten,
die in dem betreffenden Bereich keine Mindeststandards anwenden, aufeinander
abzustimmen. Um festzustellen, ob weitere Initiativen erforderlich sind, wird
die Kommission die Konzepte und Maßnahmen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich
innerhalb von drei Jahren nach Annahme der Empfehlung erneut bewerten. 8. Empfehlung betreffend aggressive
Steuerplanung Nach Ansicht der Kommission muss dafür gesorgt
werden, dass die steuerliche Belastung entsprechend den von den einzelnen
Regierungen verfolgten Konzepten gerecht verteilt ist. Gegenwärtig können
einige Steuerpflichtige komplexe und zuweilen künstliche Gebilde nutzen, um
ihre Steuerbemessungsgrundlage in andere Steuergebiete innerhalb oder außerhalb
der Europäischen Union zu verlagern. Dabei nutzen die Steuerpflichtigen
Unstimmigkeiten in einzelstaatlichen Regelungen, so dass bestimmte Einkünfte
nirgends besteuert werden, oder sie profitieren von unterschiedlichen
Steuersätzen. Durch die Entrichtung von Steuern können Unternehmen die übrige
Gesellschaft zum Positiven beeinflussen. Daher könnte eine aggressive
Steuerplanung gegen die Grundsätze für die soziale Verantwortung der
Unternehmen verstoßen[12].
Aus diesem Grund sind konkrete Schritte erforderlich, um das Problem anzugehen. Konkrete Maßnahmen aller Mitgliedstaaten zur
Behebung solcher Probleme würden auch das Funktionieren des Binnenmarktes
verbessern. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission, dass die
Mitgliedstaaten in diesem Bereich gemeinsam wirksame Maßnahmen ergreifen. Den Mitgliedstaaten wird insbesondere nahegelegt,
in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit anderen Mitgliedstaaten und mit
Drittländern eine Klausel zur Behebung einer bestimmten Art der doppelten
Nichtbesteuerung aufzunehmen. Des Weiteren empfiehlt die Kommission, eine allgemeine
Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch anzuwenden. Auf diese Weise würde in
einem Bereich, in dem die Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich vorgehen, für
Kohärenz und Wirksamkeit gesorgt. Die Richtlinien der EU im Steuerbereich
(Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren, Fusionsrichtlinie,
Mutter-/Tochterrichtlinie) ermöglichen den Mitgliedstaaten bereits Vorkehrungen
zur Verhinderung von Missbrauch. Die Mitgliedstaten können diese Möglichkeiten
nutzen, um unter Einhaltung des EU-Rechts missbräuchliche Steuerplanung zu
unterbinden. Des Weiteren ist die Kommission bereit, zu
Arbeiten in internationalen Foren für das Steuerwesen, etwa der OECD,
beizutragen, die die Komplexitäten bei der Besteuerung des elektronischen
Handels durch die Entwicklung internationaler Standards zum Gegenstand haben. 9. Einrichtung
einer Plattform für verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen Die Kommission plant die Einrichtung einer
Plattform für verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen, der Sachverständige
aus den Mitgliedstaaten und Vertreter von Interessenverbänden angehören sollen.
Diese Plattform soll die Kommission bei der Vorbereitung ihres Berichts über
die Anwendung der beiden Empfehlungen und bei ihren laufenden Arbeiten über
aggressive Steuerplanung und verantwortungsvolles staatliches Handeln im
Steuerwesen unterstützen. 10. Verbesserungen in Bezug auf
schädliche Unternehmensbesteuerung und damit zusammenhängende Bereiche Den obigen Ausführungen entsprechend, und wie
bereits im Jahreswachstumsbericht[13]
festgestellt, weist die Kommission zudem darauf hin, dass bezüglich der zurzeit
im Rahmen des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung[14] (Kodex) diskutierten Punkte
neue Impulse benötigt werden. In der Gruppe „Verhaltenskodex“ zur Bewertung
steuerpolitischer Maßnahmen, die in den Anwendungsbereich des Kodex fallen
können[15],
ist es in den vergangenen Jahren zunehmend schwieriger geworden, Fortschritte
und greifbare Ergebnisse zu erzielen. Das ist teilweise darauf zurückzuführen,
dass immer häufiger komplexe Fragen behandelt werden, teilweise aber auch auf
die Notwendigkeit, die erwarteten Ergebnisse, den diesbezüglichen Zeitplan und
die Mittel zur Überwachung der Umsetzung von Ergebnissen zu verfeinern und
zielgenauer zu fassen. Die Kommission fordert daher die Mitgliedstaaten
auf, Maßnahmen zu erwägen, um die erfolgreiche Verwirklichung der
ursprünglichen Ziele des Kodex zu verbessern, etwa indem sie Themen schneller
auf Ratsebene zur Sprache bringen, wenn dringender politischer Handlungsbedarf
besteht. Die Gruppe „Verhaltenskodex“ erörtert zurzeit auch die Frage von
Diskrepanzen, die einer schnellen Lösung bedürfen. Können innerhalb klar
definierter Fristen keine Lösungen zur Beseitigung von Diskrepanzen vereinbart
und umgesetzt werden, ist die Kommission bereit, erforderlichenfalls Vorschläge
für Legislativmaßnahmen vorzulegen. Außerdem wird die Kommission in Fällen handeln, in
denen bestehende Richtlinien aggressive Steuerplanung ermöglichen oder
angemessene Lösungen verhindern, weil sie doppelte Nichtbesteuerung zulassen[16]. Des Weiteren sollten die
Arbeiten in Bezug auf steuerliche Sonderregelungen für ins Ausland entsandte
Mitarbeiter und vermögende Personen, die den Binnenmarkt beeinträchtigen und
die Steuereinnahmen insgesamt schmälern, intensiviert werden. Die Kommission wird ihrerseits die Mitgliedstaaten
weiter dabei unterstützen, den Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung
in ausgewählten Drittländern zu fördern, und auf internationaler Ebene durch
die Aushandlung von Klauseln über verantwortungsvolles staatliches Handeln in
einschlägigen Abkommen mit Drittländern weiterhin den fairen Steuerwettbewerb
fördern, und sie wird ferner Entwicklungsländer entsprechend ihrem Konzept für
Steuerwesen und Entwicklung unterstützen[17]. 11. Europäisches TIN-Portal für
Steueridentifikationsnummern („TIN on EUROPA“) Die Kommission stellt heute auch ein neues
praktisches Instrument vor, um die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im
Bereich der direkten Steuern zu verbessern. Voraussetzung für einen funktionierenden
Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten ist
die ordnungsgemäße Identifizierung der Steuerpflichtigen. Heute startet die
Kommission offiziell die Anwendung „TIN on EUROPA“. Diese Anwendung enthält
Muster für amtliche Identitätsdokumente mit nationalen TINs
(Steueridentifikationsnummern). Mit ihrer Hilfe können Dritte, insbesondere
Finanzinstitute, bei grenzübergreifenden Vorgängen schnell, unkompliziert und
zuverlässig Steueridentifikationsnummern feststellen und aufzeichnen. Außerdem
kann durch ein Online-Prüfmodul ähnlich wie beim MIAS
(MwSt-Informationsaustauschsystem) festgestellt werden, ob Struktur oder
Algorithmus einer bestimmten Steueridentifikationsnummer korrekt sind. Diese
neue Anwendung könnte ein erster Schritt auf dem Weg zu einem kohärenteren
Vorgehen bei Steueridentifikationsnummern auf EU-Ebene sein (siehe unter 4.2.1)
und sie wird den automatischen Informationsaustausch verbessern. 12. Standardformulare für den Informationsaustausch im Steuerwesen Die Richtlinie 2011/16/EU vom
15. Februar 2011 sieht Standardformulare für den Austausch von
Informationen auf Ersuchen, den spontanen Informationsaustausch, Zustellungen
und Rückmeldungen vor. Die Kommission hat heute eine Durchführungsverordnung verabschiedet,
die solche Standardformulare vorsieht, um den Informationsaustausch zu
verbessern. Außerdem hat sie eine IT-Anwendung für diese Standardformulare in
allen EU-Sprachen entwickelt, die den Mitgliedstaaten bereits zur Verfügung
steht und ab dem 1. Januar 2013 voll einsatzfähig sein wird. 13. Euro-Denaturierungsmittel
für vollständig und teilweise denaturierten Alkohol Die Änderungen, die im Dezember im Bereich der
Denaturierungsmittel verabschiedet werden[18],
beinhalten eine gemeinsame EU-Formel für die vollständige Denaturierung von
Alkohol. Vorrangiges Ziel ist die Eindämmung der Betrugsmöglichkeiten. Außerdem
sollen die Verwaltungsförmlichkeiten für rechtmäßige Beförderungen vereinfacht
und harmonisiert, die Herstellungskosten gesenkt und der Marktzugang für die
Erzeuger von denaturiertem Alkohol (in der EU und weltweit) verbessert werden.
Es wird geprüft werden, ob bei teilweise denaturiertem Alkohol dasselbe Konzept
mit ähnlichen Ergebnissen verfolgt werden kann. 4. Künftige Initiativen und zu Entwickelnde
Massnahmen 4.1. Kurzfristige Maßnahmen (für
2013) 4.1.1. Beseitigung von
Unstimmigkeiten und Verstärkung von Bestimmungen gegen Missbrauch 14. Überarbeitung der
Mutter-/Tochter-Richtlinie (2011/96/EU)[19] Ein besonders wichtiger Bereich ist die Frage der
Unstimmigkeiten, bei der es um Themen wie Hybridanleihen und
Hybridgesellschaften sowie um die unterschiedliche Einstufung solcher Gebilde
in den einzelnen Ländern geht. Detaillierte Diskussionen mit den
Mitgliedstaaten haben gezeigt, dass in einem konkreten Fall ohne eine
legislative Änderung der Mutter-/Tochterrichtlinie keine einvernehmliche Lösung
möglich ist. Es soll gewährleistet werden, dass die Anwendung der Richtlinie
nicht ungewollt wirksame Maßnahmen gegen eine doppelte Nichtbesteuerung von
hybriden Anleihestrukturen verhindert. 15. Überprüfung von
Missbrauchsbekämpfungsbestimmungen im EU-Recht Außerdem wird die Kommission die
Missbrauchsbekämpfungsbestimmungen in der Richtlinie über Zinsen und
Lizenzgebühren, der Fusionsrichtlinie und der Mutter-/Tochterrichtlinie im
Hinblick auf die Grundsätze überprüfen, die ihrer Empfehlung in Bezug auf
aggressive Steuerplanung zugrunde liegen. 4.1.2. Förderung von EU-Standards,
-Instrumenten und -Tools 16. Förderung des Standards für den
automatischen Informationsaustausch in internationalen Foren und der IT-Tools
der EU Die Kommission wird sich weiterhin mit Nachdruck
für den automatischen Austausch von Informationen einsetzen, der auf
europäischer und internationaler Ebene der künftige Maßstab für Transparenz und
Informationsaustausch im Steuerwesen sein soll. Des Weiteren müssen die von der Kommission
zusammen mit den Mitgliedstaaten entwickelten IT-Tools in internationalen Foren
bekannt gemacht werden[20],
insbesondere in der OECD, um ihre umfassende Anwendung zu gewährleisten und
Doppelarbeit zu vermeiden. Den Mitgliedstaaten sollte eine einheitliche Reihe
von Tools und Instrumenten zur Verwendung innerhalb der EU und in den
Beziehungen zu Drittländern zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck arbeitet die Kommission bei der
laufenden Entwicklung von IT-Formaten für den automatischen Austausch von
Informationen gemäß der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der
Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung[21]
eng mit der OECD zusammen. Dabei soll von Anfang an den Vorschlägen von
Drittländern Rechnung getragen werden, damit die IT-Formate außerhalb der EU
umfassende Zustimmung finden und angewendet werden. Zudem wird die Kommission die OECD ersuchen, ihre
kürzlich entwickelten e-Formulare für den Austausch von Informationen auf
Ersuchen, den spontanen Informationsaustausch und Rückmeldungen im Bereich der
direkten Steuern gutzuheißen, und sie wird ihre Zusammenarbeit mit der OECD bei
den für die Beitreibung von Forderungen entwickelten e-Formularen fortsetzen. 4.1.3. Bessere Einhaltung von
Steuervorschriften 17. Ein europäischer Kodex für die
Steuerpflichtigen Um die Einhaltung von Steuervorschriften zu
verbessern, wird die Kommission bewährte Verwaltungspraktiken der
Mitgliedstaaten sammeln und einen Kodex für die Steuerpflichtigen entwickeln,
in dem sie bewährte Verfahren erläutert, durch die Zusammenarbeit und Vertrauen
zwischen Steuerverwaltungen und Steuerpflichtigen verbessert werden, die
Transparenz bezüglich der Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen erhöht und
ein dienstleistungsorientiertes Konzept gefördert wird. Anfang 2013 wird die Kommission hierzu eine
Konsultation der Öffentlichkeit in die Wege leiten. Ein von den Verwaltungen
der Mitgliedstaaten anzuwendender europäischer Kodex für den Steuerpflichtigen
wird die Beziehungen zwischen Steuerpflichtigen und Steuerverwaltungen klären
und verbessern, Steuervorschriften transparenter machen, das Fehlerrisiko mit
potenziell schwerwiegenden Folgen für Steuerpflichtige senken und die
Einhaltung von Steuervorschriften fördern, was zur wirksameren Vereinnahmung
von Steuern beiträgt. 4.1.4. Förderung des
verantwortungsvollen staatlichen Handelns im Steuerbereich 18. Verstärkung der Zusammenarbeit mit
anderen Rechtsdurchsetzungsorganen Es ist auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit
anderen Rechtsdurchsetzungsorganen, insbesondere den für Geldwäschebekämpfung,
Justiz und soziale Sicherheit zuständigen Behörden, zu fördern, bei der auf die
Unterstützung durch die Agenturen der EU zurückgegriffen wird. Eine Zusammenarbeit
zwischen den Agenturen ist unabdingbar, um Steuerbetrug, Steuerhinterziehung
und Steuerkriminalität wirksam zu bekämpfen. Bei der Verbesserung des
Informationsaustauschs kann Europol eine wichtige Rolle spielen, indem es dazu
beiträgt, kriminelle Netzwerke oder Gruppen aufzudecken und unschädlich zu
machen. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung ihres
anstehenden Legislativvorschlags für eine Überprüfung der dritten Richtlinie
zur Bekämpfung der Geldwäsche erwägt die Kommission, im Einklang mit den
Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) aus dem Jahre 2012
Steuerstraftaten ausdrücklich als der Geldwäsche vorausgehende Straftaten zu
nennen, um die Zusammenarbeit von Steuer-, Justiz- und Finanzaufsichtsbehörden
bei der Bekämpfung schwerwiegender Verstöße gegen das Steuerrecht zu
vereinfachen. Durch die Ausweitung der Verfahren zur Erfüllung der
Sorgfaltspflichten gegenüber dem Kunden im Rahmen der Richtlinie und durch die
verstärkte Transparenz bei für die Zwecke der Richtlinie gesammelten
Informationen über das wirtschaftliche Eigentum im Zuge der Überprüfung der
Richtlinie könnte auch die Verwendung einschlägiger Daten für steuerliche
Zwecke vereinfacht werden, etwa um die Wirksamkeit der Behandlung von
Offshore-Investmentstrukturen im Rahmen der Zinsertragsrichtlinie der EU zu
verbessern. Des Weiteren könnte die Zusammenarbeit durch eine EU-weite
Harmonisierung des Straftatbestands der Geldwäsche, seiner Definition und der
damit verbundenen Sanktionen weiter vereinfacht werden. In dieser Hinsicht will
die Kommission über die Überprüfung der dritten Richtlinie zur Bekämpfung der
Geldwäsche hinaus 2013 eine spezifische Richtlinie zur Bekämpfung von
Geldwäsche vorschlagen. 4.1.5. Verstärkung der Zusammenarbeit
der Verwaltungsbehörden 19. Verstärkte Nutzung gleichzeitiger
Prüfungen und Anwesenheit ausländischer Beamter bei Steuerprüfungen Um Steuerprüfungen zu vereinfachen und den Weg für
künftige gemeinsame Prüfungen zu ebnen, müssen die Mitgliedstaaten die
vorhandenen Bestimmungen für die Durchführung gleichzeitiger Steuerprüfungen
und die Vereinfachung der Anwesenheit ausländischer Beamter in den
Räumlichkeiten der Steuerverwaltungen und bei behördlichen Ermittlungen
möglichst umfassend nutzen. Die im Rahmen von EUROFISC erfolgte Analyse dürfte
dazu beitragen, dass diese Instrumente verstärkt genutzt werden. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass
ihre innerstaatlichen Rechtsvorschriften die umfassende Anwendung dieser
Instrumente nicht erschweren, insbesondere bezüglich der Anwesenheit
ausländischer Beamter in den Räumlichkeiten der Steuerbehörde oder des
Steuerpflichtigen. 4.1.6. Maßnahmen gegenüber
Drittländern 20. Erlangen einer Ermächtigung von
Seiten des Rates, mit Drittländern Verhandlungen über bilaterale Abkommen über
die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im MwSt-Bereich einzuleiten Da Betrüger häufig das Fehlen einer effektiven
Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen ausnutzen, um über Drittländer
fiktive Transaktionen durchzuführen, haben mehrere Mitgliedstaaten darauf
hingewiesen, dass gegenüber Drittländern ähnliche Instrumente für die
behördliche Zusammenarbeit benötigt werden, wie sie bereits in der EU vorhanden
sind. Daher ist nach Ansicht der Kommission eine solche
Ermächtigung, bilaterale Abkommen mit Drittländern auszuhandeln, um einen
wirkungsvollen und verbindlichen Rahmen für die Zusammenarbeit der
Verwaltungsbehörden im MwSt-Bereich einzuführen, absolut notwendig. Die
Kommission könnte bis 2013 einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. 4.2. Mittelfristige Maßnahmen (bis
2014) 4.2.1. Verstärkung
des Informationsaustauschs 21. Entwicklung eines EDV-Formats für
den automatischen Informationsaustausch Die Kommission entwickelt neue Formate für den
automatischen Austausch von Informationen über Vergütungen aus unselbständiger
Arbeit, Aufsichts- oder Verwaltungsratsvergütungen, Lebensversicherungprodukte,
Altersrenten, Eigentum an unbeweglichen Gegenständen und Einkünfte daraus gemäß
Richtlinie 2011/16/EU[22]. Darüber hinaus wird die Kommission praktische
Lösungen für andere als in der Richtlinie genannte Einkunftsarten vorschlagen,
die die Mitgliedstaaten freiwillig anwenden können, um die in der Richtlinie
vorgesehenen Verfahren noch besser nutzen zu können. 22. Verwendung einer EU-weiten Steueridentifikationsnummer (TIN) Steueridentifikationsnummern gelten als das beste
Mittel, um Steuerpflichtige im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs
zu identifizieren. Die nationalen Nummern sind jedoch nach nationalen
Vorschriften strukturiert, die sich erheblich voneinander unterscheiden.
Dadurch wird es für Dritte (Finanzinstitute, Arbeitgeber, Sonstige) schwerer,
ausländische Nummern korrekt zu identifizieren und zu registrieren, und auch
für die Steuerbehörden ist es schwieriger, diese Informationen an die Steuerbehörden
in anderen Ländern weiterzugeben. Die Schaffung einer EU-TIN könnte die beste Lösung
sein, um die Schwierigkeiten zu überwinden, die die Mitgliedstaaten mit der
ordnungsgemäßen Identifizierung ihrer grenzüberschreitend tätigen
Steuerpflichtigen (natürliche und juristische Personen) haben. Es wäre näher zu
prüfen, ob eine einheitliche EU-Nummer vorgesehen werden sollte oder die
bestehenden nationalen Steueridentifikationsnummern durch eine EU-Kennung
ergänzt werden sollten. Außerdem sollten Verbindungen zu den anderen
Registrierungs- und Identifikationssystemen der EU erkundet werden. Das Konzept einer EU-TIN ist zwar einfach, seine
Umsetzung jedoch komplex, was ein schrittweises Vorgehen erfordert. Bis März
2013 wird eine Konsultation der Öffentlichkeit eingeleitet. Bevor daraufhin ein
Legislativvorschlag erfolgen kann, müssen weitere gründliche Untersuchungen
durchgeführt werden, und es bedarf der nachdrücklichen Unterstützung durch die
Mitgliedstaaten. In einem ersten Schritt könnte das Portal „TIN on EUROPA“
weiterentwickelt werden, so dass die Gültigkeit nationaler
Steueridentifikationsnummern durch die Verknüpfung dieser Anwendung mit den
Datenbanken der Mitgliedstaaten geprüft werden kann. 23. Rationalisierung von IT-Instrumenten Die Kommission leitet eine europaweite
Rationalisierung der IT-Instrumente ein, um wirksamere und kostengünstigere
Systeme zu gewährleisten. Sie wird insbesondere den Spielraum für die
Entwicklung einer zentralen IT-Lösung für die elektronischen Tools zur
Unterstützung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden prüfen, um die
IT-Kosten für die Mitgliedstaaten zu senken und einen schnelleren und
effizienteren Informationsaustausch zu ermöglichen. 4.2.2. Reaktion auf Trends und
Mechanismen des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung 24. Leitlinien für die Zurückverfolgung
von Geldflüssen Die Kommission wird unter Berücksichtigung der von
einigen Mitgliedstaaten in diesem Bereich gesammelten Erfahrungen und der
bereits bestehenden Financial Intelligence Units (FIU) eine gemeinsame
Methode und Leitlinien entwickeln, um den Zugang der Steuerverwaltungen zu
Informationen über Geldflüsse, z. B. über Kreditkarten und
EU-/Offshorekonten zu verbessern, so dass verdächtige Transaktionen leichter
verfolgt werden können. Ein erster Schritt wurde durch einen umfassenden
Erfahrungsaustausch auf dem FISCALIS-Workshop zu diesem Thema im Oktober 2012
getan. 25. Verbesserung der
Risikomanagementtechniken und insbesondere des Compliance-Risikomanagements Die 2007 im Rahmen des Programms FISCALIS
eingerichtete Plattform für Risikomanagement entwickelt einen Strategieplan für
das Compliance-Risikomanagement (CRM). Die wichtigsten Ziele dieses Plans
bestehen darin, dass alle Mitgliedstaaten hinsichtlich des regelkonformen
Verhaltens ihrer Steuerpflichtigen bessere Ergebnisse erzielen, das Vorgehen
bei grenzübergreifenden Risiken und der Betrugsbekämpfung zu vereinfachen und
die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und zu verstärken.
Zur erfolgreichen Umsetzung des Strategieplans müssen sich alle Mitgliedstaaten
engagieren. Durch einen strukturierten Informationsaustausch
zwischen den Steuer- und Zollverwaltungen über Strategien zur Feststellung
vorschriftswidrigen Verhaltens wären beide Seiten besser informiert und könnten
ihre Risikobewertungen koordinieren. Dieser Aspekt soll in die Arbeiten zum
Strategieplan einbezogen werden. 26. Ausdehnung von EUROFISC auf den
Bereich direkte Steuern EUROFISC sieht einen schnellen Austausch von
Informationen über MwSt-Betrug vor. Dieses relativ neue System könnte erweitert
werden, um im Bereich der direkten Steuern eine ähnliche Funktion zu erfüllen,
insbesondere hinsichtlich der Ermittlung von Betrugsmustern und der umgehenden
Verbreitung von Informationen über solche Muster und Tendenzen und über
aggressive Steuerplanung. Zu diesem Zweck wird die Kommission die ersten
Ergebnisse von EUROFISC im Mehrwertsteuerbereich sammeln und bewerten und
anschließend ihre Arbeiten zur Ausdehnung von EUROFISC und dessen
Frühwarnsystem auf den Bereich der direkten Steuern fortsetzen. 4.2.3. Verbesserung der Einhaltung
von Steuervorschriften 27. Einführung des Konzepts der
zentralen Anlaufstelle in allen Mitgliedstaaten In jedem Mitgliedstaat sollten zentrale
Anlaufstellen eingerichtet werden, die den Steuerpflichtigen (einschließlich
Gebietsfremden) alle Arten von steuerlichen Auskünften erteilen können. Auf
diese Weise werden Hindernisse steuerlicher Art beseitigt, und es wird für eine
bessere Einhaltung der Vorschriften gesorgt, was grenzübergreifende Transaktionen
vereinfacht. Ein erster Schritt war die Veranstaltung eines FISCALIS-Workshops
zu diesem Thema im Dezember 2012 im Anschluss an die Konsultation der
Öffentlichkeit zu Hindernissen im Bereich der direkten Steuern in
grenzüberschreitenden Situationen. Die Kommission wird in diesem Bereich
gemeinsame Methoden und Leitlinien erstellen. 28. Entwicklung von Verhaltensanreizen
einschließlich Programme zur freiwilligen Offenlegung Die Kommission wird prüfen, ob gemeinsame Methoden
und Leitlinien zur Verbesserung erzieherischer Maßnahmen entwickelt werden
können. Hierunter fallen die allgemeine Verbreitung automatisch ausgefüllter
Steuererklärungen, die Schaffung individueller Internetseiten und die
Möglichkeit, dass die Mitgliedstaaten ihre Verfahren für die Zusammenarbeit der
Verwaltungsbehörden allgemein bekannt machen können, damit den
Steuerpflichtigen besser klar wird, dass die Steuerverwaltungen Möglichkeiten
haben, aus anderen Ländern Informationen zu erhalten. Die Kommission wird auch prüfen, ob Verhaltensanreize
entwickelt werden können, indem durch gemeinsame Methoden und Leitlinien
Programme zur freiwilligen Offenlegung, die Online-Berichtigung von Fehlern
durch die Steuerpflichtigen selbst (vor allem, wenn individuelle Internetseiten
eingerichtet werden) und die Verbesserung der Beziehungen zwischen
Steuerpflichtigen und Steuerverwaltungen gefördert werden. 29. Entwicklung eines Webportals für
Steuern Die Kommission wird das bestehende Webportal „Tax
on Europa“ verbessern und wenn möglich weiter ausbauen, um den Zugang zu
verlässlichen Steuerinformationen in grenzübergreifenden Situationen zu
verbessern. Das Webportal für Steuern könnte ähnlich aufgebaut werden wie das
über den EUROPA-Server zugängliche Europäische Justizportal. Dieses ehrgeizige Projekt sollte schrittweise
verwirklicht werden, und zwar zunächst für die Mehrwertsteuer. Der erste
Schritt ist daher die Entwicklung des MwSt-Bereichs des Steuerportals mit den
in den Mitgliedstaaten geltenden Rechnungsstellungsvorschriften. Das Webportal
soll für Mitgliedstaaten geöffnet werden, die andere Informationen (etwa über
Steuersätze) veröffentlichen wollen. Ein weiterer Schritt wird die Einbeziehung
anderer Steueraspekte, insbesondere der direkten Steuern, sein. 30. Vorschlag für eine Angleichung von
verwaltungs- und strafrechtlichen Sanktionen Die Kommission wird prüfen, ob es möglich und
praktikabel ist, die Definition bestimmter Arten von Verstößen gegen
Steuervorschriften einschließlich verwaltungs- und strafrechtlicher Sanktionen
für alle Steuerarten einander anzugleichen. Sie hat vor Kurzem strafrechtliche
Bestimmungen[23]
zur Verstärkung der Bekämpfung von Betrug vorgeschlagen, der die finanziellen
Interessen der Europäischen Union beeinträchtigt, und ist der Auffassung, dass
diesem Thema im Zusammenhang mit den umfassenderen Überlegungen zur Einführung
einer Strafrechtspolitik auf EU-Ebene weitere Aufmerksamkeit gewidmet werden
sollte. Dabei muss darauf geachtet werden, dass alle Maßnahmen in diesem
Bereich entsprechend den Grundsätzen, die in der Mitteilung der Kommission „Auf
dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspolitik: Gewährleistung der wirksamen
Durchführung der EU-Politik durch das Strafrecht“ vom
20. September 2011[24]
ausgeführt sind, in Einklang mit ähnlichen Maßnahmen in anderen Bereichen des
EU-Rechts stehen. 31. Entwicklung einer EU-Standardprüfdatei für Steuern (Standard
Audit File for Tax (SAF-T)) Die Verwendung einer EU-Standardprüfdatei für
Steuern in der Art von Dateien, die bereits in einigen Mitgliedstaaten
verwendet oder entwickelt werden, würde sowohl die freiwillige Einhaltung von
Steuervorschriften durch die Steuerpflichtigen als auch Steuerprüfungen
vereinfachen. Derzeit wird in Verbindung mit der Miniregelung
für eine einzige Anlaufstelle für Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk-
und Fernsehdienstleistungen und elektronische Dienstleistungen ein Pilotprojekt
entwickelt. Die Weiterentwicklung dieses Projekts sollte ins Auge gefasst
werden. 4.3. Längerfristigere Maßnahmen
(nach 2014) In der Mitteilung vom Juni werden auch einige
Maßnahmenvorschläge genannt, die nach Ansicht des Rates zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine Priorität erhalten sollten. Die Kommission ist jedoch der
Auffassung, dass diese Vorschläge wieder aufgegriffen werden sollten, sobald
die Umsetzung der anderen, dringenderen Bestandteile des Aktionsplans weiter
vorangeschritten ist. Diese Maßnahmen umfassen Folgendes: 32. Methode für gemeinsame
Steuerprüfungen durch speziell ausgebildete Prüfteams Diese Frage sollte erneut geprüft werden, wenn
mehr Erfahrung mit der Verwendung bestehender Rechtsinstrumente, wie etwa
gleichzeitigen Steuerprüfungen, gewonnen wurde. Auf dieser Grundlage könnten
Methoden und Leitlinien für gemeinsame Steuerprüfungen entwickelt werden.
Erforderlichenfalls könnte die Kommission auch auf der Grundlage einer
Folgenabschätzung eine einheitliche Rechtsgrundlage für gemeinsame Prüfungen
vorschlagen, die verschiedene Steuerarten betreffen könnte. 33. Entwicklung eines gegenseitigen Direktzugangs zu nationalen
Datenbanken In Anbetracht der bestehenden Bestimmungen im
MwSt-Bereich in Bezug auf das MIAS[25]
wird die Kommission prüfen, ob der Direktzugang zu nationalen Datenbanken im
Bereich der direkten Steuern vereinfacht werden kann. Allerdings müssen
zunächst Erfahrungen mit dem gegenseitigen Direktzugang im MwSt-Bereich
gewonnen werden. 34. Erarbeitung eines einzigen Rechtsinstruments für die
Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in Bezug auf alle Steuern Da es bezüglich der Zusammenarbeit der
Verwaltungsbehörden zwischen den verschiedenen Steuerarten einige
Gemeinsamkeiten gibt, wird die Kommission prüfen, ob es rechtlich und praktisch
möglich ist, diese Zusammenarbeit für alle Steuerarten durch ein einziges
Rechtsinstrument zu regeln, statt wie bisher durch vier verschiedene Instrumente.
Diese Prüfung wird erst in geraumer Zeit erfolgen, da die bestehenden
Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit im Bereich der direkten und indirekten
Steuern sowie im Bereich der Beitreibung vor Kurzem aufgehoben und durch neue
Rechtsakte ersetzt wurden[26]. 5. Fazit Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sind ein
fassettenreiches Problem, das eine koordinierte, mehrgleisige Antwort
erfordert. Ein weiteres Problem, dem dringend Aufmerksamkeit gewidmet werden
muss, ist die aggressive Steuerplanung. Die damit verbundenen Herausforderungen
sind globaler Art und können von keinem Mitgliedstaat allein bewältigt werden. Dieser Aktionsplan enthält verschiedene Maßnahmen,
die jetzt und in den kommenden Jahren entwickelt werden können. Außerdem stellt
er einen allgemeinen Beitrag zu der umfassenderen internationalen Debatte über
das Thema Steuern dar[27]
und soll die G20 und die G8 bei ihren laufenden Arbeiten in diesem Bereich
unterstützen.[28]
Nach Auffassung der Kommission kann die Kombination der genannten Maßnahmen eine
umfassende und wirksame Antwort auf die Herausforderungen infolge von
Steuerbetrug und Steuerhinterziehung bieten und auf diese Weise dazu beitragen,
die Steuersysteme der Mitgliedstaaten gerechter zu machen, dringend benötigte
Steuereinnahmen zu sichern und letztlich das Funktionieren des Binnenmarktes zu
verbessern. Damit die in diesem Aktionsplan beschriebenen
Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden, wird die Kommission ein geeignetes
Monitoring und Fortschrittsanzeiger vorsehen, die einen regelmäßigen
Meinungsaustausch in den einschlägigen Ausschüssen und Arbeitsgruppen auf der
Grundlage detaillierter Fragebögen beinhalten. [1] KOM (2012) 351 endg. vom 27.6.2012: Mitteilung der
Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über konkrete Maßnahmen,
auch in Bezug auf Drittländer, zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug
und Steuerhinterziehung. [2] Länderspezifische Empfehlungen wurden gerichtet an
Bulgarien, Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Italien,
Litauen, Malta, Polen und die Slowakei. Hierbei ist zu beachten, dass
Mitgliedstaaten, die zurzeit finanzielle Unterstützung der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), des Europäischen
Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) oder gemäß Artikel 143 des
Vertrags erhalten, empfohlen wird, die Maßnahmen umzusetzen, die in den
jeweiligen Durchführungsbeschlüssen festgelegt und den Memorandums of
Understanding und möglichen nachfolgenden Ergänzungen näher bestimmt sind. Dies
betrifft Griechenland, Irland, Portugal und Rumänien. [3] Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2011 (Dok.
9586/12 - FISC 63 OC 213). [4] ECOFIN-Bericht an den Europäischen Rat über Steuerfragen
vom 4.12.2012 (Dok. 16327/12 – FISC 166 – ECOFIN 949) und
Schlussfolgerungen des Rates zu der Mitteilung der Kommission vom 13.11.2012 (Dok.
16051/12 – PRESSE 465 – PR CO 60). [5] Richtlinie 2010/24/EU des Rates vom 16. März 2010 über
die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte
Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (ABl. L 84 vom 31.3.2010, S. 1);
Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die
Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet
der Mehrwertsteuer (ABl. L 268 vom 12.10.2010, S. 1). Richtlinie 2011/16/EU des
Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der
Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie
77/799/EWG (ABl. L 64 vom 11.3.2011, S. 1); Verordnung (EU) Nr. 389/2012
des Rates vom 2. Mai 2012 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf
dem Gebiet der Verbrauchsteuern und zur Aufhebung von Verordnung (EG) Nr.
2073/2004 (ABl. L 121 vom 8.5.2012, S. 1). [6] KOM (2008) 727 endg. vom
13.11.2008 [7] KOM (2009) 644 endg. vom 23.11.2009 und KOM (2009) 648 endg.
vom 23.11.2009. [8] KOM (2012) 428 endg. vom 31.7.2012. [9] KOM (2009) 511 endg. vom 29.9.2009. [10] Richtlinie 2010/23/EU des Rates vom 16.3.2010 über
das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Hinblick auf eine fakultative und
zeitweilige Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens auf die Erbringung
bestimmter betrugsanfälliger Dienstleistungen ( ABl. L 72 vom 20.3.2010, S. 1). [11] Beschluss der Kommission (2012/C198/05) vom
3. Juli 2012 zur Einrichtung des EU-MwSt-Forums. [12] Mitteilung über eine neue EU-Strategie (2011-14) für die
soziale Verantwortung der Unternehmen, KOM (2011) 681 endg. vom 25.10.2011. [13] Anhang zum Jahreswachstumsbericht 2012 „Wachstumsfreundliche
Steuerpolitik in den Mitgliedstaaten und bessere Steuerkoordinierung in der EU“,
KOM (2011) 815 endg., VOL. 5/5 – Anhang
IV, Abschnitt 3.1. [14] ABl. C 2 vom 6.1.1998, S. 2. [15] ABl. C 99 vom 1.4.1999, S. 1. [16] In diesem Kontext wird auf Abschnitt 4.1.1 Bezug genommen.
[17] KOM(2010) 163 endg. vom 21.4.2010. [18] Verordnung (EG) Nr. 3199/93 der Kommission vom 22. November
1993 über die gegenseitige Anerkennung der Verfahren zur vollständigen
Denaturierung von Alkohol für Zwecke der Verbrauchsteuerbefreiung (ABl. L 288 vom
23.11.1993, S. 12). [19] Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30. November 2011
über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften
verschiedener Mitgliedstaaten, ABl. L 345 vom 29.12.2011, S. 8. [20] Die EU arbeitet aktiv in anderen internationalen Foren mit
wie der OECD, der Internationalen Organisation der Steuerverwaltungen (IOTA),
dem Inter American Center of Tax Administrations (CIAT), dem Internationalen
Steuerdialog (ITD), dem International Tax Compact (ITC) und dem African Tax
Administration Forum (ATAF). [21] Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom
15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im
Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (ABl. L 64
vom 11.3.2011, S. 1). [22] Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 2011/16/EU des
Rates. [23] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen
Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug – KOM (2012) 363/2 vom
11.7.2012. [24] KOM (2011) 573 endg. vom 20.9.2011. [25] Verordnung (EU) Nr. 904/2010/EU des Rates. [26] Richtlinie 2010/24/EU des Rates vom 16. März 2010 über die
Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern,
Abgaben und sonstige Maßnahmen (ABl. L 84 vom 31.3.2010, S. 1); Verordnung (EU)
Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden
und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (ABl. L 268 vom
12.10.2010, S. 1); Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011
über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und
zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (ABl. L 64 vom 11.3.2011, S. 1);
Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates vom 2. Mai 2012 über die
Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und
zur Aufhebung von Verordnung (EG) Nr. 2073/2004 (ABl. L 121 vom 8.5.2012, S. 1). [27] Siehe z. B. die Gemeinsame Erklärung des Vereinigten
Königreichs und Deutschlands vom 5.11.2012, in dem internationale Maßnahmen zur
Verstärkung der Standards im Steuerbereich gefordert werden http://www.hm-treasury.gov.uk/chx_statement_051112.htm;
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2012/10/2012-11-05-PM72.html. [28] Siehe die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der
G20 vom 19. Juni 2012 in Los Cabos, die erneut die Notwendigkeit
betonen, eine Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlagen sowie
Gewinnverlagerungen zu verhindern und die laufenden Arbeiten der OECD in diesem
Bereich aufmerksam zu verfolgen.