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Document 52012DC0698
GREEN PAPER An integrated parcel delivery market for the growth of e-commerce in the EU
GRÜNBUCH Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU
GRÜNBUCH Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU
/* COM/2012/0698 final */
GRÜNBUCH Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU /* COM/2012/0698 final - 2012/ () */
1. Einleitung
Der
wichtige Beitrag des elektronischen Handels zum Wirtschafts- und
Beschäftigungswachstum in der Europäischen Union ist weithin anerkannt[1]. In ihrer Mitteilung über elektronischen
Handel und Online-Dienste[2] zählt
die Kommission die Zustellung online bestellter Waren zu den fünf obersten
Prioritäten, wenn es um die Förderung des elektronischen Handels bis 2015 geht,
und ihre Bedeutung wurde auch vom Rat der Europäischen Union und vom
Europäischen Parlament bekräftigt[3]. Die
Zustellung ist von entscheidender Bedeutung, da sie sich erheblich auf die
Erleichterung des elektronischen Handels auswirkt und eine wichtige
Voraussetzung für den Aufbau von Vertrauen zwischen Verkäufern und Käufern
darstellt[4]. Die
kommerziellen und ganz allgemein die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen
Online-Einzelhändlern (e-retailers) und Verbrauchern sind gekennzeichnet durch
eine komplexe Logistik. Der in diesem Dokument verwendete Begriff „Zustellung“
bezieht sich auf die Beförderung von Sachgütern, die online bestellt wurden,
bis zur endgültigen Zustellung beim Endkunden. An diesem Zustellprozess sind
viele Akteure beteiligt. In diesem Dokument werden sie als
„Zustelldienstbetreiber“ bezeichnet. Dazu gehören: Beförderer, Post- und
Kurierdienstbetreiber und andere Dienstleister im Bereich der Logistik. Für die
Zwecke dieses Grünbuchs ist ein Paket im weitesten Sinn definiert und umfasst
alle Sendungen mit einem Gewicht bis 30 kg[5]. Die Art
und Weise, in der Güter in Europa gekauft und zugestellt werden, wandelt sich derzeit
rasch und grundlegend. Da die EU-Verbraucher zunehmend online einkaufen, vor
allem grenzüberschreitend, besteht zunehmend Bedarf an einem Zustellsystem, das
ihren Erwartungen gerecht wird und reibungslos funktioniert, um ihr tägliches
Leben zu erleichtern, was wiederum zur Stärkung des Vertrauens in und zur
vermehrten Nutzung des elektronischen Handels beiträgt[6]. Die
Leistungsfähigkeit und Erschwinglichkeit des Zustellsystems sind zudem wichtige
Faktoren in Bezug auf die Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle vieler KMU und
insbesondere deren Fähigkeit zur Bedienung ihrer Kunden. Da KMU die treibende
Kraft für Innovation und Wachstum in Europa sind[7],
kann davon ausgegangen werden, dass eine Verbesserung des allgemeinen
Zustellsystems für online bestellte Waren in Europa sich erheblich auf Wachstum
und Beschäftigung auswirken wird[8]. Zahlreiche
Erhebungen und Branchenberichte[9]
sowie Interviews mit verschiedenen Akteuren während der Ausarbeitung dieses
Grünbuchs gelangen zu dem gleichen Schluss und bestätigen die in der Mitteilung
über den elektronischen Handel und Online-Dienste vorgelegte Analyse der
Zustelldienste. Die
grenzüberschreitende Zustellung wird von 57 % der Einzelhändler[10] als Hindernis erachtet, während 46,7 %
der Verbraucher erklären, sie hätten Bedenken hinsichtlich
grenzüberschreitender Zustellungen. Wenn es um Bedenken im Zusammenhang mit
dem Online-Einkauf geht, stehen Bedenken hinsichtlich Zustellung und
Rücksendung von Produkten bei den Verbrauchern ganz oben[11].
Auch nicht erfolgte Zustellungen, beschädigte oder verlorengegangene Sendungen
und hohe Zustellkosten zählen zu den zehn wichtigsten Kritikpunkten der
Verbraucher, was zu geringem Verbrauchervertrauen im grenzüberschreitenden
elektronischen Handel beiträgt. Zuversichtliche Verbraucher werden zunehmend
online kaufen, wenn sie davon ausgehen können, dass ihre Einkäufe in gutem
Zustand und innerhalb des angekündigten Zeitrahmens eintreffen und dass die
Rücksendeverfahren unkompliziert sind[12].
Die verstärkte Verfügbarkeit und Nutzung neuer Technologien bieten ein neues
Spektrum von Möglichkeiten, wie die Qualität der Zustelldienste und die
Kundenzufriedenheit erhöht werden können. Auch die Entstehung und das Wachstum
sozialer Netze hat sich erheblich auf die Art und Weise ausgewirkt, in der
Verbraucher mit Marken interagieren und Waren online kaufen. Innovative
elektronische Kommunikationsmittel zwischen Online-Einzelhändlern,
Dienstleistungserbringern und Kunden können zu effizienteren und bequemeren
Zustell- und Rücksendeverfahren sowie einer positiveren Qualitätswahrnehmung
beitragen. Ein besser funktionierender elektronischer Handelsmarkt wird
greifbare Vorteile sowohl für die Verbraucher als auch für die KMU sowie für
alle am elektronischen Handel beteiligten Akteure und Branchen haben. Noch
größer ist die Bedeutung von Beförderung und Zustellung im internationalen
Kontext. Da immer mehr Verbraucher Waren aus dem asiatisch-pazifischen Raum und
Nordamerika kaufen und mehr europäische Online-Einzelhändler bestrebt sind,
Waren in diese Regionen zu exportieren, wachsen die entsprechenden
Handelsströme deutlich an. In diesem Zusammenhang sind Versand und Zustellung
noch komplexer, wecken weitere Bedenken und Sicherheitsüberlegungen und stellen
eine große Herausforderung, aber auch eine einzigartige Gelegenheit für die
Entwicklung des europäischen elektronischen Handels dar, vor allem für KMU[13]. Die
angemessenere Gestaltung der Zustellkette für den elektronischen Handel in der
EU hätte auch positive Auswirkungen auf eine Reihe von Politikbereichen: Ø
Kohäsion: durch
gut funktionierende Zustellsysteme in ganz Europa allen Bürgern und
Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, die Vorteile des elektronischen
Handels zugänglich machen. Ø
Beschäftigung:
verantwortungsvolle Beschäftigungsbedingungen in der Zustellbranche
gewährleisten, die unter enormem Druck in Bezug auf die Senkung der Kosten und
die Steigerung der Flexibilität steht. Ø
Innovation: die
weitverbreitete Nutzung neuer Informationstechnologien in Zustellsystemen
fördern, die unmittelbare Vorteile für alle Bürger und Unternehmen haben und an
das Umfeld der neuen sozialen Medien angepasst sind. Ø
Umwelt: eine
nachhaltige Entwicklung und eine optimierte Zustelllogistik fördern, um mehr
Energieeinsparungen und eine Verringerung der negativen externen Effekte zu
ermöglichen. Ø
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie:
auf den Stärken der europäischen Industrie (Online-Einzelhändler und
Zustelldienstbetreiber) aufbauen, um Investitionen in ein europäisches Netz zu
fördern, das im internationalen Umfeld intensivem Wettbewerb ausgesetzt ist. Im
vorliegenden Grünbuch wird untersucht, wie der elektronische Handel und die
Zustellmärkte in Europa sich weiterentwickeln, und erkundet, was für die
Schaffung eines Binnenmarktes für Zustellungen erforderlich ist. Ferner werden
die wichtigsten Herausforderungen für die verschiedenen Akteure analysiert und
die Möglichkeiten zur Verbesserung der Zustellverfahren zum Nutzen von Bürgern
und Unternehmen, insbesondere KMU, hervorgehoben. Auf der Grundlage der im
Rahmen dieser Konsultation eingegangenen Informationen wird die Kommission die
zu behandelnden Fragen genauer bestimmen und im Frühjahr 2013
Schlussfolgerungen betreffend die zur Vollendung des Paketbinnenmarktes zu
ergreifenden Maßnahmen ziehen.
2. Derzeitige
Marktlage und Vorausschau
2.1 Der
europäische Markt für den elektronischen Handel und die Bedeutung der
Zustellung
Die
elektronischen Handelsmärkte in der EU sind aufgrund von Unterschieden in Bezug
auf Praktiken, Überlegungen zur Besteuerung, Verfügbarkeit von Produkten,
Breitbandzugang und wettbewerbsfähige Zustellmärkte sehr diversifiziert und
unterschiedlich ausgereift. Die Handelsprofile nationaler Märkte[14] wirken sich auch erheblich auf die
Zustellung aus[15],
während die grenzüberschreitende Zustellung in Europa weiterhin eine
Herausforderung für Verbraucher und Online-Einzelhändler darstellt[16]. Darüber hinaus wird durch eine effiziente
grenzüberschreitende Zustellung dank des „Long-Tail-Effekts“[17] das
Wachstumspotenzial neuer Marktnischen gestärkt. Der
elektronische Handelsmarkt entwickelt sich rasch weiter und wird zunehmend
anspruchsvoll, was Geschäftsmodelle und Verbrauchererwartungen betrifft. Auch
der zustellungsbedingte Bedarf der Branche wird aufgrund der wachsenden Zahl
abgedeckter Marktsegmente (z. B. Bücher, DVDs, Bekleidung, kleine elektronische
Geräte, Elektronik für den Privatgebrauch, Möbel, Haushaltsgeräte) mit
unterschiedlichem Wert, unterschiedlichem Gewicht und unterschiedlicher Größe
der Packstücke immer vielfältiger. Auch durch soziale Netze, Instant-Informationstechnologien
und die allgemeine Verbreitung von Mobilfunk- und Handgeräten haben sich die
Erwartungen der Verbraucher, was auf Echtzeitinformationen beruhende Lösungen
und flexible Zustelloptionen betrifft, erhöht. Online-Einzelhändler
stehen unter Zeitdruck. Neue Konzepte und Ideen müssen rasch umgesetzt werden.
Lebensfähigkeit und Erfolg ihres Unternehmens hängen von der Fähigkeit des
Logistiksektors ab, kostengünstig und auf benutzerfreundliche Weise zu liefern[18].
Dies gilt insbesondere für kleinere Akteure auf dem Markt für
elektronischen Handel, die weder über die Verhandlungsmacht verfügen, um
erhebliche Rabatte der Zustelldienstbetreiber auszuhandeln, noch in der Lage
sind, in ihr eigenes Logistiknetz zu investieren. In einem durch Größenvorteile
gekennzeichneten Umfeld könnte dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber
größeren Online-Einzelhändlern verringert werden, da die Verbraucher beim
Online-Einkauf zunehmend eine kostenfreie Zustellung erwarten[19].
2.2 Der
europäische Zustellungsmarkt
Der
Wert des EU-Paketmarktes lag 2008 bei schätzungsweise 42,4 Mrd. EUR, wobei das
Segment „Unternehmen an Verbraucher“ (Business to Consumers, B2C) einen Anteil
von 15 % an diesem Markt hatte[20].
In den letzten fünf Jahren ist – auch aufgrund der Zunahme des elektronischen
Handels – das B2C-Segment der Paket- und Päckchenmärkte rasch gewachsen.
Schätzungen der heutigen Mengen deuten darauf hin, dass auf dieses Segment in
ausgereifteren elektronischen Märkten wie dem Vereinigten Königreich nunmehr 20 %
bis 40 % der Gesamtmengen entfallen. Der
Markt ist traditionell aufgeteilt in Express- und Standardpaketzustellung.
Diese bisherigen Begriffsbestimmungen[21]
spiegeln jedoch nicht die Komplexität und die relative Bedeutung der
verschiedenen Angebote (Standard, zeitversetzt, Expresszustellung oder
Zustellung am selben Tag, Verfolgung, Nachweis der Zustellung, Einschreiben)
und die Realität der Branche des elektronischen Handels wider, die auch auf
Päckchen zurückgreift (kleine Sendungen unter 2 kg). Eurostat
zufolge übermittelt mehr als ein Viertel aller Unternehmen Aufträge im
elektronischen Handel in andere EU-Länder: von diesen sind 23 % kleine,
41 % große und 33 % mittlere Unternehmen[22]. Diese kleinen, gelegentlichen Kunden, die
nur geringe Mengen bestellen und daher nur über begrenzte Verhandlungsmacht
gegenüber den Dienstleistern verfügen, haben wesentlich weniger
Zustelloptionen. Schätzungen von FTI zufolge sind die Preise, die die
nationalen Postbetreiber bei grenzüberschreitenden Paketzustellungen (für Kunden
ohne Kundenkonto) erheben, im Schnitt doppelt so hoch wie Inlandspreise. Die Postnetze
wickeln nur einen Teil der Paketmengen ab (mit sehr unterschiedlichen
Marktanteilen je Land)[23]
und nur für einen geringen Prozentsatz (5 bis 10 %) dieser Mengen gelten
die Universaldienstpflichten, gemäß denen die Mitgliedstaaten sowohl die
innerstaatliche als auch die grenzüberschreitende Erbringung grundlegender
Paketzustellungsdienste flächendeckend zu erschwinglichen Preisen für alle
Nutzer gewährleisten müssen[24].
Da diese Pflichten vor dem Aufkommen des elektronischen Handels vereinbart
wurden, wurden sie nicht speziell auf den aktuellen Bedarf dieses sich rasch
weiterentwickelnden Sektors zugeschnitten. Der Paketbereich der Postnetze war
traditionell für die Beförderung von Paketen zwischen 2 und 30 kg
ausgelegt, jedoch ohne die Flexibilität und die Kapazitäten, die aufgrund des
Wachstums der Online-Verkäufe erforderlich sind[25]. In
den vergangenen Jahren sind einige Betreiber gleichwohl in der Lage gewesen,
ihr Paketnetz umzustrukturieren bzw. sie strukturieren dieses gerade um, da sie
auf ihren Inlandsmärkten in diesem Sektor einem starkem Wettbewerb ausgesetzt
sind. Erfolg
und Infrastruktur der Kurierdienstbetreiber bauen auf einem eigens
eingerichteten integrierten Netz für die Zustellung im „Unternehmen an
Unternehmen“-Segment (business to business, B2B) auf, das
Premium-Dienstleistungen (Schnelligkeit, Optionen für die Sendungsverfolgung)
anbietet. Nachdem sie die mit dem Wachstum des elektronischen Handels verbundenen
Chancen und den Mangel an zufriedenstellenden Lösungen für Akteure im
europaweiten elektronischen Handel erkannt haben, sind sie nun zunehmend im
B2C-Segment (Unternehmen an Verbraucher) aktiv. Sonstige
Logistiker in diesem Bereich, beispielsweise Konsolidierer,
Makler, Erfüllungsdienstleister und externe Logistikanbieter[26],
spielen zunehmend eine Rolle, wenn es darum geht, die Lücke zwischen dem
elektronischen Handel und den Zustelldienstbetreibern in Bezug auf Innovation,
Flexibilität, Lagerbewirtschaftung, Beförderung und Rücksendung von Paketen zu
schließen. Die von ihnen angebotenen Lösungen sind noch nicht allgemein
bekannt, vor allem nicht bei KMU. Mit steigendem Bekanntheitsgrad könnten sie
in Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen, wenn es darum geht,
Online-Einzelhändlern die Logistik zu erleichtern. Durch die Konsolidierung
verschiedener Absender mit geringem Volumen könnten sie auch in der Lage sein,
günstigere Zustellbedingungen/-verträge anzubieten, die dann an ihre
Vertragspartner und letztlich an die Verbraucher weitergegeben werden könnten. Einige
„Nischenanbieter“ entstehen gerade. Diese Betreiber haben
spezifische Lösungen für ein bestimmtes Produktsegment (z. B.
maßgeschneiderte Beförderungs- und Zustelldienste für online bestellte
Bekleidung) konzipiert. Zudem beteiligen sich in jüngster Zeit auch einige führende
Online-Einzelhändler verstärkt an Logistik und Zustellung und weiten ihre
Logistikdienstleistungen auf kleinere Online-Einzelhändler aus. Packstationen
(automatisierte Schließfächer, an denen die Verbraucher Pakete unter Verwendung
eines besonderen Codes abholen können) werden von Betreibern in verschiedenen
Ländern getestet und ihre allgemeine Verwendung wird davon abhängen, ob die
Verbraucher sie praktisch genug finden und ob ausreichend große Mengen in
dieser Weise zugestellt werden. Paket-Shops
(von einer technologischen Plattform unterstütztes Netz von Geschäften, in
denen die Verbraucher ihre Pakete abholen können) wurden traditionell für das
Versandhandelssegment genutzt. Diese Netze wurden mit neuen
Informationssystemen aufgerüstet und stellen eine Alternative zu den
kostspieligeren Hauszustelldiensten dar. Ihr Erfolg hängt von den lokalen
Präferenzen und herkömmlichen Gepflogenheiten ab, doch gibt es Hinweise darauf,
dass sie eine tragfähige und vielversprechende Alternative für die Zustellung
beim elektronischen Handel sein können.
2.3 Der
Verbund des Marktes für den elektronischen Handel und des Zustellungsmarktes
Zustelldienstbetreiber
erkennen die Chancen, die der elektronische Handel bietet. Der Aufbau neuer
Zustellungsmodelle für das B2C-Segment erfordert möglicherweise erhebliche
Investitionen und eine umfassende Umgestaltung ihrer Arbeitsweise. Diese wird
jedoch komplex[27],
wenn das Ziel darin besteht, trotz ungleicher und schwer vorhersehbarer Mengen
flächendeckend tätig zu sein. Zusätzliche
Wahlmöglichkeiten für die Endzustellung, wie zum Beispiel die Zustellung im
Büro oder bei einem Nachbarn werden angeboten, wobei bessere Informationen und
Auswahlmöglichkeiten schrittweise eingeführt werden, damit die Verbraucher
entscheiden können, wo und wann sie ihre Pakete erhalten wollen. Außerdem
entstehen gerade einige neue Geschäftsmodelle, die verbesserte Dienste für die
Rückgabe der Ware bieten. Dennoch
entwickeln sich diese neuen Lösungen nur langsam und werden noch immer häufig
durch kostspielige Mehrwertfunktionen ergänzt, die nicht immer erforderlich
sind. Es besteht eine derzeit noch nicht befriedigte Nachfrage nach
individualisierten kleinen Päckchen mit einfacher Sendungsverfolgung[28] und zu erschwinglichen Preisen[29]. Aus
operativer Sicht sind Zustelldienste komplex und vielerlei Zwängen unterworfen.
Herkömmliche Paketdienste (mit Basisangebot und hohen Kosten bei
grenzüberschreitender Zustellung) oder Kurierdienste mit hohem Mehrwert (die in
der Vergangenheit für das B2B-Segment entwickelt wurden) sind noch nicht an die
spezifischen Bedürfnisse des elektronischen Handels angepasst. Der Verbund
zwischen Postbetreibern bei der grenzüberschreitenden Zustellung verbessert
sich, insbesondere durch die European Parcel Group[30].
Allerdings wird nur ein Teil der Lieferströme über diesen Kanal abgewickelt und
es gibt keine Alternative für Päckchendienste mit Sendungsverfolgung oder
nicht-vorrangige Pakete. Zwei
verschiedene Welten existieren hier nebeneinander, wobei die eine auf die
Vermarktung (elektronischer Handel) und die andere (Logistik) auf eine Reihe
operativer Erfordernisse ausgerichtet ist. Beide haben unterschiedliche
geschäftliche Zeitrahmen, einen unterschiedlichen Hintergrund, nutzen
IT-Systeme in unterschiedlicher Weise, bieten unterschiedliche Lösungen an und
verfügen über unterschiedliche Leistungsindikatoren für ihre Unternehmen.
Sowohl der elektronische Handel als auch die Zustellungsmärkte stehen daher vor
großen und grundlegenden Herausforderungen: das Modell des elektronischen
Handels hat sich noch nicht vollständig stabilisiert und gleichzeitig muss sich
der Logistiksektor noch in vollem Umfang an die Anforderungen und Bedürfnisse
des elektronischen Handels anpassen. In einem sich rasch wandelnden Umfeld sind
Investitionsentscheidungen schwierig.
3. Zentrale
Herausforderungen für die verschiedenen Akteure
3.1 Erfahrung
und Erwartungen der Verbraucher
Die
Verbraucher wollen mehr Lieferkomfort: mehr Zustelloptionen mit der
Möglichkeit, sich für ihre bevorzugte Option zu entscheiden, bessere
Vorabinformationen über das Zustellverfahren, einfachere Rücksendeverfahren und
benutzerfreundliche Serviceleistungen durch den Einsatz neuer Technologien zur
Ankündigung der Zustellung (Smartphones, Tablet-PCs, SMS)[31].
Sie erwarten mehr Transparenz in Bezug auf die Bedingungen, unter denen ihre
Bestellungen versandt werden, und vor allem wenn Versandstücke verspätet
ankommen, beschädigt werden oder verloren gehen. Gleichzeitig erwarten sie
Transparenz in Bezug auf Klarheit und Vergleichbarkeit der Preise sowie auf die
Wettbewerbslage. Als
Empfänger der Waren wird die Entscheidung der Verbraucher in großem Maße von
der Verfügbarkeit einer kostenlosen – kostengünstigen – Lieferung und
Rücksendung beeinflusst. Die Verbraucher blicken auch verstärkt auf andere
nationale Märkte, doch stellen Komplexität und fehlende Transparenz bei der
grenzüberschreitenden Zustellung ein Haupthindernis dar. Als Absender von
Paketen und insbesondere bei der Rücksendung bestellter Waren repräsentieren
die Verbraucher einen relativ geschlossenen Markt und die hohen
Zustellungskosten zählen zu den Hauptgründen für ihre Unzufriedenheit mit
Online-Käufen[32].
Insgesamt ist weiterhin überwiegend der Faktor „Preis“ bei Auswahl einer
grenzüberschreitenden Zustelloption ausschlaggebend[33]. Der
Lieferkomfort ist je nach nationalem Markt und Art der gelieferten Produkte
unterschiedlich. Erhebungen zu den Präferenzen der Verbraucher zeigen, dass
sich die Frage des Komforts auf die gesamte Lieferung beziehen kann. Eine
Erhebung im Vereinigten Königreich ergab beispielsweise sechs Hauptbereiche der
Kundenpräferenzen: flexible Zustelloptionen, erschwingliche Zustellkosten,
Flexibilität beim Zustellungsort, wirksame Kommunikation bezüglich der
Zustellung, rasche Ausführung und gute Erfahrungen an der Haustür[34].
Vor allem die Bereitstellung von Informationen in Echtzeit wird immer
wichtiger, insbesondere für die jüngere Generation[35].
Sie will Kontrolle über ihre Lieferung haben und erwartet, dass
Sendungsverfolgungs- und Textlösungen (d. h. SMS-Meldung) angeboten werden[36].
3.2 Herausforderungen
für Online-Einzelhändler bei der Lieferung der Waren an ihre Kunden
Online-Einzelhändler
möchten den Bedürfnissen und Erwartungen der Verbraucher durch einfache,
transparente und zuverlässige Versanddienste gerecht werden[37].
Sie sind sich der Tatsache bewusst, dass die Rückmeldungen der Verbraucher in
hohem Maße durch die Erfahrung mit der Zustellung geprägt werden, was sich
wiederum unmittelbar auf ihren Markennamen und ihr Image auswirkt. Sie
benötigen mehr Optionen, die ein wettbewerbsfähigerer Zustellungsmarkt (d. h.
ein Markt mit mehr Akteuren, die unterschiedliche Angebote und alternative
Zustelloptionen bieten) anbieten können sollte. Sie haben möglicherweise
speziellen Zustellbedarf für bestimmte Produkte (z. B. Arzneimittel,
frische Erzeugnisse oder sehr wertvolle Waren). Doch sogar auf den
wettbewerbsintensivsten Märkten besteht die Kluft zwischen
vermarktungsorientierten Angeboten im elektronischen Handel und
betriebsorientierten Logistikverfahren fort. Die
Logistik ist von entscheidender Bedeutung für den unternehmerischen Fortbestand
von Online-Einzelhändlern und insbesondere KMU. Die Verfügbarkeit
erschwinglicher und effizienter Zustelllösungen ist besonders wichtig für
diejenigen KMU und Kleinstunternehmen, die in abgelegenen Gebieten oder
Regionen in Randlage angesiedelt sind. In
einem äußerst wettbewerbsorientierten Umfeld ist der Preisdruck ein
wesentlicher Faktor für die Gewinnung von Marktanteilen. KMU, die
grenzüberschreitend nach Umsatzmöglichkeiten suchen, sind in hohem Maße
abhängig von einem integrierten europäischen Zustellsystem, das sich allerdings
noch entwickeln muss. Sie wollen auf anderen nationalen Märkten expandieren,
werden aber beim grenzüberschreitenden Versand mit höheren Kosten, größerer
Komplexität und mangelnder Transparenz konfrontiert[38].
Große Anbieter haben in Bezug auf Tarife und Bedingungen gegenüber den
Zustelldienstbetreibern eine viel bessere Verhandlungsposition. Sowohl
große als auch kleine Online-Einzelhändler benötigen mehr Flexibilität der
Zustelldienste im Allgemeinen und insbesondere in Bezug auf Kapazität und
technologische Innovation der Beförderer. Online-Einzelhändler müssen in
Spitzenverkehrszeiten wie vor Weihnachten, in denen die Kapazität der
Beförderer möglicherweise nicht ausreicht, um die Nachfrage zu befriedigen,
besondere Herausforderungen bewältigen. Dies ist angesichts der Bedeutung
dieses Zeitraums für den Jahresumsatz ein wichtiges Thema. Online-Einzelhändler
wollen die Kontrolle über das Versand-/Zustellverfahren und gehen
Partnerschaften mit den Zustelldienstbetreibern ein. Aber egal, ob sie die
Logistik selbst verwalten oder weitervergeben – sie benötigen noch weit mehr
Informationen und Transparenz von Seiten der Erbringer ihrer Zustelldienste.
Sie benötigen ferner allgemein anerkannte Leistungsindikatoren für ihren
Versand, um ihre Geschäftsmodelle an den Echtzeitbedarf (Bewirtschaftung der
Bestände, Zahlung, Rücksendungen) anpassen zu können. Der
weitere Ausbau ihrer Geschäftstätigkeit wird behindert durch das Fehlen eines
auf ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmten Zustellnetzes (im Gegensatz zu
einer bloßen Anpassung der historischen Paket- oder Kurierdienstmodelle). Eine
stärkere Integration ist erforderlich, um die Wachstumschancen in vollem Umfang
nutzen zu können. Ein besserer Informationsaustausch und flexiblere Lösungen,
um den Reaktionen auf ihre Vermarktungsangebote gerecht werden zu können,
würden ihnen die Geschäftstätigkeit wesentlich erleichtern.
3.3 Herausforderungen
für Zustelldienstbetreiber
Zustelldienstbetreiber
sind alle am Versand online bestellter Waren bis zur Zustellung an den
Endverbraucher beteiligten Akteure, z. B. Beförderer, Paket- und
Logistikdienstbetreiber, andere Logistikunternehmen, Post- und
Kurierdienstbetreiber für das B2C-Segment. Im Logistiksektor sind die
Gewinnspannen traditionell niedrig und die Fixkosten hoch.
Zustelldienstbetreiber stehen unter enormem Druck von Seiten großer Online-Einzelhändler
(Großversender), die bestrebt sind, niedrige Tarife auszuhandeln. Auf der
anderen Seite benötigen die Zustelldienstbetreiber langfristig nachhaltige
Tarife, um die hohen Fixkosten ihres Netzes bewältigen zu können[39]. Die ausgehandelten Preisregelungen für
Großversender können nicht auf Versender geringer Mengen geschweige denn auf
einzelne Verbraucher ausgeweitet werden. Betreiber
von Zustelldiensten werden immer häufiger damit konfrontiert, dass
Online-Einzelhändler innerhalb äußerst knapper Fristen neue Dienste und
Optionen zu niedrigen Kosten fordern. Sie benötigen jedoch Zeit zur Anpassung
ihrer komplexen Logistik, die vielen externen Sachzwängen unterliegt. Auch wird
von ihnen (und ihren Arbeitskräften) ein sehr hohes Maß an Flexibilität erwartet. Zudem
stellt die mangelnde Integration zwischen den elektronischen
Kommunikationssystemen der Unternehmen entlang der Beförderungs- und
Logistikkette eine wesentliche Hürde dar, vor allem für kleine Versender, und
beschränkt ihre Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die verfügbaren Beförderungs-
und Logistikmöglichkeiten. Durch verstärkte Interoperabilität könnten der
Informationsaustausch beschleunigt, die Konsolidierung des Beförderungsbedarfs,
Paketzustellung und Rechnungstellung und der kombinierte Verkehr erleichtert
sowie die Kosten von Verwaltung und informationstechnischer Umsetzung gesenkt
werden[40].
4. Die
Angemessenheit des derzeitigen rechtlichen und institutionellen Rahmens
Für den
Zustellsektor gelten eine Vielzahl von Regeln und Rechtsvorschriften, die sich
auf die Durchführung von Versand und Zustellung auswirken. Die
relevantesten werden nachstehend erläutert und bewertet: ·
Die Postrichtlinie[41]:
Die Bestimmungen der Postrichtlinie betreffen schwerpunktmäßig die
Gewährleistung eines (grundlegenden) postalischen Universaldienstes. Die
meisten Bestimmungen gelten nur für einen kleinen Teil des Paketdienstmarkts,
der unter die Universaldienstpflicht fällt (rund 10 % der Paketmenge)[42]. Die
Vorschriften in Bezug auf die Bereitstellung von (Mindest)qualitätsnormen,
Grundsätze in Bezug auf Kosten und Preise, Preisregulierung und Informations-
und Datenerhebung sind unmittelbar und in den meisten Fällen ausschließlich mit
den Universaldienstpflichten verknüpft. Einige
wenige Bestimmungen – insbesondere Artikel 19 über Beschwerdeverfahren –
ermöglichen zusätzliche regulatorische Maßnahmen in Bezug auf die
Paketzustellung außerhalb des Geltungsbereichs der Universaldienstpflicht.
Diese Vorschriften könnten theoretisch zur Bewältigung von Problemen mit der Dienstequalität
geeignet sein. Die meisten festgestellten Probleme (unangemessene
Zustellzeiten, Mangel an Abholdiensten, Optionen für die Sendungsverfolgung und
Rücksendeverfahren; mangelnde Klarheit hinsichtlich der Haftung bei Verlust,
Diebstahl Beschädigung oder Verzögerung sowie mangelnde Transparenz/Information
über die Dienste) konnten nicht berücksichtigt werden. Zusammenfassend lässt
sich sagen, dass der derzeitige Rechtsrahmen für Postdienste nicht dafür
konzipiert ist, dem Bedarf der Verbraucher, die online einkaufen, Rechnung zu
tragen. ·
Verbraucherschutz: Im
Zuge der vollständigen Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der
Richtlinie über Verbraucherrechte, die bis 13. Juni 2014 zu erlassen
sind, ist mit weiteren Verbesserungen im Hinblick auf Dienstqualität und
Verbraucherschutz (insbesondere im Bereich Online-Einkauf) zu rechnen. Mehrere
Bestimmungen der Verbraucherschutzrichtlinie werden Information und Transparenz
steigern, beispielweise a) die Beseitigung versteckter Gebühren und eine höhere
Preistransparenz bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen, b) eine längere Frist für die Ausübung des
Widerrufsrechts (14 Tage), c) bessere Erstattungsansprüche (z. B.
gegebenenfalls Erstattung der Zustellkosten), d) die Möglichkeit für den
Verbraucher, ein Standard-Widerrufsformular zu verwenden (auf dem Kontaktdaten
und Rücksendeanschrift genau anzugeben sind), e) klare Informationspflichten zu
den Kosten der Rücksendung der gekauften Ware im Falle des Widerrufs. Die
Verbraucherschutzrichtlinie wird auch Auswirkungen auf Paketzustelldienste
haben, da diese Dienste, vor allem in Bezug auf die Zustellung von Sendungen an
die Verbraucher, Teil der im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträge sind, die unter die Verbraucherschutzrichtlinie fallen.
Die Verbraucherschutzrichtlinie hat das Potenzial, das Verbrauchervertrauen in
grenzüberschreitende Käufe zu erhöhen. Sie befasst sich jedoch weder mit den
Bedenken hinsichtlich der Paketzustellungspreise noch bietet sie eine Grundlage
für die Klärung der potenziellen Haftung der Zustelldienstbetreiber oder für
zusätzliche Qualitätsmerkmale (Optionen für die Sendungsverfolgung,
Abholdienste usw.), die Verbraucher beim Online-Einkauf erwarten könnten. Durch
den Vorschlag für eine Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht[43] wird ein eigenständiges, einheitliches
Regelwerk für grenzüberschreitende B2C- und B2B-Verträge geschaffen. Er enthält
Bestimmungen über die Lieferung von Waren und digitalen Inhalten, insbesondere
für Kaufverträge, die eine Beförderung von Waren durch einen Beförderer
umfassen. Diese Regeln gelten nur, wenn die Vertragsparteien sich für das
Gemeinsame Europäische Kaufrecht entschieden haben. Das künftige Gemeinsame Europäische
Kaufrecht wird sich allerdings ebenso wenig wie die Verbraucherschutzrichtlinie
mit den Bedenken befassen, die hinsichtlich überhöhter Preise bei der
Paketzustellung oder bestimmter Qualitätsmerkmale bestehen. Ziel
des neuen Kommissionsvorschlags zur alternativen Beilegung
verbraucherrechtlicher Streitigkeiten[44] ist die
weitere Verbesserung des Verbraucherschutzes in Bezug auf die Streitbeilegung.
Bestehende Verbraucherschutzbestimmungen, die die (postalische) Paketzustellung
betreffen (Artikel 19 der Richtlinie über Postdienste) werden durch die
Rechtsvorschriften zur alternativen Streitbeilegung weiter verbessert[45]. ·
Wettbewerbsrecht: Die
Preise der Paketzustellung außerhalb des Universaldienstbereichs unterliegen
keiner sektorspezifischen Regulierung, sondern dem Wettbewerbsrecht. Artikel
101 und 102 AEUV gelten unmittelbar. Im grenzüberschreitenden Paketmarkt
innerhalb der EU würde es beispielsweise gegen das EU-Wettbewerbsrecht (hier:
Artikel 102 AEUV) verstoßen, wenn ein marktbeherrschender (grenzüberschreitender)
Paketzustelldienst eine aggressive Geschäftspolitik betreiben würde, um den
Zugang zum grenzüberschreitenden Paketmarkt zu verhindern. Gemäß
Artikel 101 AEUV sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den
Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des
Binnenmarktes bezwecken, untersagt. ·
Innerhalb bestimmter Grenzen unterliegt die
Zustellbranche ferner den Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie[46]
und den entsprechenden nationalen Durchführungsmaßnahmen. Die beiden folgenden
Aspekte verdienen in Zusammenhang mit dem elektronischen Handel und der damit
verbundenen Lieferung besondere Aufmerksamkeit: o
Gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Dienstleistungsrichtlinie
dürfen die allgemeinen Bedingungen für den Zugang zu einer Dienstleistung keine
auf dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers beruhenden diskriminierenden
Bestimmungen enthalten. Dadurch soll die grenzüberschreitende Erbringung von
Dienstleistungen erleichtert werden. Am 8. Juni 2012 veröffentlichten
die Kommissionsdienststellen einen Leitfaden zur Anwendung dieses
Diskriminierungsverbots durch die nationalen Behörden[47].
Dadurch dürfte die Transparenz bei der Anwendung von Lieferbeschränkungen (im
Vorgriff auf die Verpflichtung gemäß Artikel 8 der Europäischen
Verbraucherschutzrichtlinie) verstärkt und so Frustrationen bei Verbrauchern,
denen eine Zustellung aufgrund des Wohnsitzes verweigert wird, abgebaut werden.
Der Leitfaden stellt ferner klar, dass das Argument eines Unternehmens, es gebe
keine Zustelloptionen, angesichts der Existenz grundlegender postalischer
Universaldienste nur in seltenen Fällen als legitimer Grund für die
Verweigerung der Zustellung einer gekauften Ware in einen bestimmten
Mitgliedstaat geltend gemacht werden kann. o
Durch Artikel 22 der
Dienstleistungsrichtlinie, in dem es um Informationspflichten der
Dienstleistungserbringer geht, soll sichergestellt werden, dass bestimmte
Informationen den Dienstleistungsempfängern stets in leicht zugänglicher Form
zur Verfügung gestellt werden (z. B. Name und Kontaktdaten des
Dienstleisters, allgemeine Bedingungen, Preis der Dienstleistung). ·
Für die Beförderung und Logistik auf
Ebene der EU und auf internationaler Ebene werden gelten eine Reihe von
Bestimmungen, vor allem im Kontext der Vollendung eines Binnenmarktes für
Verkehr, Umweltschutz (z.B. Dekarbonisierung der Lieferkette, Verringerung der
Luftverschmutzung durch Kraftfahrzeuge) und Sicherheitsfragen. Wichtige politische
Initiativen werden im Weißbuch der Kommission „Fahrplan zu einem einheitlichen
europäischen Verkehrsraum“ und der bevorstehenden e-Freight-Initiative
genannt[48]. ·
Andere einschlägige Vorschriften,
die sich möglicherweise auf den Sektor auswirken, beispielsweise aus den
Bereichen Stadtplanung, Marktüberwachung, Mehrwertsteuer, Arbeitsbedingungen
und, im Außenhandelsbereich, zollrechtliche, sicherheitsbezogene und sonstige
internationale Fragen: o
Stadtplanung: In jüngster Zeit haben viele
Mitgliedstaaten spezifische Vorschriften für den Verkehr in den Innenstädten
(oder sogar über diesen Bereich hinaus) eingeführt, um beispielsweise im Rahmen
ihrer Politik zur Verbesserung der Luftqualität die Luftverschmutzung zu
verringern[49]
oder ihr kulturelles Erbe zu erhalten. Solche nationalen Bestimmungen können
sich auf die Geschäftsmodelle der Zustelldienstbetreiber auswirken, die ihre
Abhol- bzw. Auslieferungszeiten an verfügbare Zeitnischen anpassen oder sogar
auf andere Verkehrsmittel zurückgreifen müssen (z. B. Fahrräder), um die
Zustellung gewährleisten zu können, da der Kraftverkehr in der Stadt zu
bestimmten Zeiten verboten sein kann. o
Marktüberwachung für Produkte: der Zustellsektor
unterliegt ferner Marktüberwachungsbestimmungen[50]. Sie gelten unabhängig vom Vertriebsweg,
einschließlich Fernabsatz und elektronischem Verkauf, und sehen die Kontrolle
von Produkten, die in die EU eingeführt werden, durch die Zoll- und
Marktüberwachungsbehörden vor. Stellt die Marktüberwachungsbehörde
beispielsweise fest, dass von einem Zustellungsdienstbetreiber ein Produkt in
die EU eingeführt wird, das den EU-Rechtsvorschriften nicht genügt, so müssen
die Behörden geeignete Maßnahmen ergreifen; dazu zählt erforderlichenfalls auch
das Verbot des Inverkehrbringens des Produkts. Dies hat unmittelbare
Auswirkungen für den Zustelldienstbetreiber, der das Produkt möglicherweise
zurücksenden muss oder sich im Einzelfall damit konfrontiert sieht, dass die
Marktüberwachungsbehörden das Produkt vernichten. o
Mehrwertsteuer: Die nationalen MwSt.-Bestimmungen
können die Käufer und die Wahl des Zustelldienstes beeinflussen. Ist ein
Zustelldienst Teil einer öffentlichen Posteinrichtung, so ist er von der
Mehrwertsteuer befreit, anderenfalls tragen die Nutzer dieser Dienste
(möglicherweise) die Mehrwertsteuerkosten[51].
Auch die MwSt.-Sätze für Zustelldienste sind in den einzelnen Mitgliedstaaten
sehr unterschiedlich. Dies kann sich auf die Handelsströme innerhalb der EU
auswirken. o
Arbeitsbedingungen: Die Zustellbranche gilt
traditionell als arbeitsintensiv, wobei der größte Teil der Kosten auf der
„letzten Meile der Zustellung“ entsteht. Angesichts dessen wurden in der
Zustellbranche zahlreiche Lösungen der Zahlung für den Zustelldienst entwickelt
(z. B. feste Zustellungsgebühr, Zahlung pro zugestellter Sendung), die
auch vom geltenden Regulierungsrahmen abhängen[52]. o
Zollrechtliche und sonstige internationale
Fragen: Es gibt zahlreiche weitere, sich entweder aus internationalen
Handelsabkommen oder aus dem EU-Recht ergebende Regelungen, die sich möglicherweise
auf grenzüberschreitende Zustelllösungen, einschließlich der Lieferströme
innerhalb der EU auswirken. So unterliegen Zustelldienstbetreiber, die in
Drittländer ausführen bzw. aus Drittländern einführen, beispielsweise
Zollverfahren und Sicherheitsanforderungen, die sich aus internationalen
Abkommen (z. B. Regeln des Weltpostvereins (UPU) oder der ICAO) oder aus
dem EU-Recht (z. B. Modernisierter Zollkodex[53],
Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 über die Sicherheit in der
Luftfahrt) ergeben. o
Außerdem gelten für nationale
Postdienstbetreiber spezifische Regeln des Weltpostvereins (UPU). Fragen:
Regulierungs- und institutioneller Rahmen des EU-Paketzustellungsmarkts 1) Für
die Zwecke dieses Grünbuchs ist ein „Paket“ im weitesten Sinn definiert und
umfasst alle Sendungen mit einem Gewicht bis 30 kg. Gibt es bestimmte Elemente,
die Ihrer Ansicht nach von entscheidender Relevanz sind für die Einstufung als
„Paket“ in Zusammenhang mit dem Ziel, einen besser integrierten, gut
funktionierenden Paketzustellungsmarkt in der EU zu schaffen[54]? 2) Bildet
der bestehende Rahmen ein Hindernis für die Schaffung eines wirklich
integrierten europäischen Paketzustellungsmarktes, der den Bedürfnissen und
Erwartungen der Online-Einzelhändler, Verbraucher und Beschäftigten in diesem
Sektor gerecht wird, und wenn ja, inwieweit? 3) Welches
sind die drei wichtigsten Herausforderungen, die sich aus dem
Regulierungsrahmen ergeben? Was könnte getan werden, um kurz- und langfristig
auf diese Herausforderungen zu reagieren? 4) Gibt
es Ihrer Ansicht nach Lücken oder besteht Bedarf an zusätzlichen
Maßnahmen/zusätzlicher Regulierung? Wenn ja, bitte angeben.
5. Auf
dem Weg zu einem echten integrierten europäischen Paketzustellungsmarkt
Auf der
Grundlage einer Analyse des bestehenden Regulierungs- und institutionellen
Rahmens wird in den folgenden Kapiteln der Schwerpunkt auf drei Hauptthemen
liegen, denen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung eines integrierten
europäischen Paketzustellungsmarkts zugeschrieben wird, der sowohl den
Online-Einzelhändlern als auch ihren Kunden die Zustelllösungen bietet, die sie
benötigen: ·
Komfort: Mehr Komfort und Transparenz für die
Verbraucher[55]. ·
Kosten: Kostengünstigere Zustelllösungen, vor
allem grenzüberschreitend. ·
Interoperabilität: Ein höheres Maß an
Interoperabilität zwischen den Unternehmen entlang der Lieferkette und eine
bessere Koordinierung zwischen den Online-Einzelhändlern und den
Zustelldienstbetreibern. In den
folgenden Abschnitten werden verschiedene Aspekte dieser drei Zielsetzungen
geprüft, um mögliche Lösungen im Hinblick auf die Verbesserung der derzeitigen
Lage zu ermitteln. Darüber hinaus wird bewertet, in welchem Umfang effiziente
Märkte in der Lage sein könnten, die gewünschten Ergebnisse zu liefern, oder ob
Änderungen des derzeitigen Aufsichts- oder Regulierungsrahmens in Betracht
gezogen werden müssten.
5.1 Verbesserung
von Verbrauchererlebnis und -komfort
5.1.1
Erhöhung der Transparenz
Beim
Online-Einkauf würde man erwarten, dass die Kunden mehr Informationen über
mögliche Zustelloptionen, die entsprechenden Preise und den damit verbundenen
Leistungsumfang sowie die praktischen Modalitäten der Zustellung (d. h.
Zeitpunkt und Ort der Zustellung) erhalten[56]. Im
Verlauf und nach Abschluss des Zustellverfahrens sollten die Kunden in der Lage
sein, ihre Beurteilung der tatsächlichen Qualität des Zustelldienstes
miteinander teilen können. Transparentere Informationen über die tatsächliche
Ausführung der Zustellungen, vor allem bei grenzüberschreitenden Einkäufen,
können mehreren Zwecken dienen. In allererster Linie werden sie es den
Verbrauchern ermöglichen, fundierte Entscheidungen für ihre weiteren Käufe zu
treffen, indem sie – soweit möglich – die Zustelloption wählen, der sie am
meisten vertrauen und die ihren Bedürfnissen am besten gerecht wird. Zweitens
wird verstärkte Transparenz auch einen Anreiz für die Zustelldienstbetreiber
darstellen, ihre Leistung weiter zu verbessern. Drittens wird die Öffnung
dieser „Black Box“ der Zustellung auch dazu beitragen, die Kundenwahrnehmung
hinsichtlich der tatsächlichen Ausführung der Zustellung in den Fällen zu
verändern, in denen diese Einschätzung fehlerhaft oder unrealistisch war. Es
werden verschiedene Optionen geprüft, wie die Transparenz bei der
Ausführung der Zustellung von Päckchen und Paketen erhöht werden kann. Fragen:
Verbesserung von Verbrauchererlebnis und Komfort - mehr Transparenz 5) Informationen
über Zustelloptionen und Modalitäten a) Welche
Informationen[57] sollten
Online-Einzelhändler auf ihren Websites den Verbrauchern zur Verfügung stellen
(Name und Kontaktdaten des/der Zustelldienstbetreiber(s), Lieferpreis, Uhrzeit
und Ort der Lieferung, Informationen über die Behandlung von Beschwerden,
Optionen für die Sendungsverfolgung, Rücksendungsoptionen)? b) Was
könnte – unter Berücksichtigung des Risikos einer Überinformation – getan
werden, um den Verbrauchern zum richtigen Zeitpunkt klare, transparente und
vergleichbare Informationen über die Zustellung zukommen zu lassen? 6) Informationen
über die Qualität/Ausführung der Zustellung a)
Leistungsindikatoren
beziehen sich beispielsweise auf die Schnelligkeit der Zustellung, die
geografische Abdeckung durch den Zustelldienst, Verzögerungen, beschädigte oder
verlorengegangene Sendungen. Wie können solche leistungsbezogenen Informationen
gemessen und beschafft werden? Würde durch die Veröffentlichung der Ergebnisse
dieser Leistungsindikatoren ein Mehrwert für den Verbraucher geschaffen? Besteht
Bedarf an Normen zur Überwachung dieser Leistungsstufen? b)
Wären Gütesiegel (z. B. eine
Bescheinigung eines Industrieverbands, wonach das Zustellverfahren eines
Betreibers zuverlässig ist, da er die auf bewährten Verfahren beruhenden
Anforderungen erfüllt) ein wirksamerer Weg um das Vertrauen der Verbraucher zu
stärken? c)
Wäre eine ISO-Zertifizierung eines
Qualitätsverfahrens, das auf eine effiziente Zustellung abzielt, ein geeignetes
Instrument zur Stärkung des Vertrauens der Verbraucher? 7) Unabhängige
Aufsicht: Wer sollte
bei der Leistungsüberwachung die Federführung übernehmen: eine
Wirtschaftsorganisation, eine unabhängige Stelle oder eine Regulierungsbehörde?
5.1.2
Eine bessere Dienstleistung und mehr Garantien
für die Verbraucher
Für die
Verbraucher ist zwar die Zustellung ihres Pakets wichtig, aber sie wissen nicht
zwangsläufig viel darüber, welche Art von Zustelldienst ihre Zustellung durchführt.
Am wichtigsten ist ihnen, an wen sie sich mit Fragen zur Zustellung wenden
können und wer ihnen schnell antwortet und korrekte Informationen erteilt. Dies
ist gilt besonders bei grenzüberschreitenden Zustellungen, an denen
normalerweise verschiedene Zustelldienstbetreiber beteiligt sind. Der
bestehende Rechtsrahmen deckt lediglich einen Teil des Lieferbedarfs der online
einkaufenden Verbraucher ab. Die EU-Richtlinie über Postdienste war nicht für
das Umfeld des elektronischen Handels konzipiert und die Postbetreiber sind nur
einer von zahlreichen Akteuren bei der Paketzustellung. Die
Verbraucherschutzrichtlinie sieht viele Garantien für Verbraucher beim
Online-Einkauf vor, beispielsweise die Mitteilung von Preis,
Lieferverzögerungen und Rücksendeverfahren. Spezifische Fragen in Zusammenhang
mit der Zustellung sind möglicherweise weiterhin ein Grund zur Besorgnis für
die Verbraucher und speziellere Garantien könnten erforderlich sein. Die
derzeitigen postalischen Universaldienstleistungen bieten nur ein
„Sicherheitsnetz“ für gelegentliche Paketversender. Einige Interessengruppen
haben argumentiert, das Wachstum des elektronischen Handels im B2C-Segment und
die Bedeutung einer komfortablen Zustellung auf der letzten Meile erfordere
möglicherweise eine neue Definition (der Universaldienstleistung), die besser
an die Erwartungen der Verbraucher angepasst sein müsste. Eine solche „neue“
Universaldienstleistung sollte dem Bedarf der Verbraucher im Hinblick auf ein
Mindestniveau an Komfort – vor allem in Bezug auf Informationen über das
Zustellverfahren und Optionen für die Rücksendung – entsprechen und dem Bedarf
der Online-Einzelhändler in Bezug auf die Sendungsverfolgung und die
Erschwinglichkeit des Angebots gerecht werden. Wenn die Verbraucher über diese
Mindestqualitätsnormen hinausgehende Leistungsmerkmale wünschen, so wird
argumentiert, dann sollten die Märkte alternative Optionen und Dienstleistungen
anbieten, um diese erweiterte Nachfrage zu befriedigen. Fragen:
Verbesserung von Verbrauchererlebnis und Komfort – bessere Dienstleistungen
und umfassendere Garantien 8) Mögliche(r)
Notwendigkeit und Umfang einer Universalzustelldienstleistung für Pakete: a)
Besteht Bedarf an einer neuen
Universaldienstpflicht im Hinblick auf Flächendeckung, Erschwinglichkeit und
Qualität der Paketzustelldienste? b)
Wenn ja, was könnten die wichtigsten Merkmale
dieser „neuen“ Universaldienstleistung sein (in Bezug auf Leistungsumfang,
Komfort und Erschwinglichkeit)? c)
Wäre – Ihrer Ansicht nach – aus der Sicht der
Zustelldienstbetreiber eine Universal(paket)dienstleistung im Hinblick auf
Kosten/Rentabilität machbar? Wenn ja, auf welchem Niveau? d)
Welche Instrumente wären am besten für die
Umsetzung eines solchen Konzepts geeignet (z. B. Leitlinien, Überarbeitung
der Postrichtlinie, ein neues Regulierungsinstrument mit stärkeren Befugnissen
für die nationalen Regulierungsbehörden)? 9) Das
Verbrauchererlebnis verbessern a)
Wie könnten – unter Berücksichtigung der
bestehenden Verbraucherrechte – Belange und Beschwerden der Verbraucher bezüglich
der Zustellung am besten behandelt werden[58]? b)
Haben sie Bedenken hinsichtlich der
Haftungsregelungen im Falle eines verlorengegangenen oder beschädigten Pakets[59]? Was
könnte getan werden, um die Lage zu verbessern? c)
Könnten die elektronische Handelsbranche und die
Zustelldienstbetreiber proaktivere Lösungen unterbreiten, die dem Bedarf der
Verbraucher besser entsprechen? Welche Maßnahmen könnten rasch getroffen
werden, um die Lage kurzfristig zu verbessern? Welche
mittel- bis langfristigen Lösungen kämen in Betracht?
5.2 Kosteneffizientere
und wettbewerbsfähigere Zustelllösungen
Nach
Ansicht von Verbrauchern und Online-Einzelhändlern sind die Preise gegenwärtig
im Allgemeinen zu hoch angesetzt. Dagegen vertreten die Betreiber der
Zustelldienste die Auffassung, dass sie bereits mit niedrigen Gewinnspannen
arbeiten und eine nachhaltige Preispolitik erforderlich ist, um ihre
langfristige wirtschaftliche Lebensfähigkeit zu gewährleisten.
5.2.1
Kostendämpfung
Wie
vorstehend dargelegt werden die Preise für grenzüberschreitende Pakete, vor
allem für Versender kleiner Mengen, als zu hoch angesehen. In diesem Abschnitt
werden verschiedene Optionen untersucht, durch die die Kosteneffizienz der
Zustelldienste verbessert werden könnte, was es erlauben würde, Kostensenkungen
an die Nutzer dieser Dienste weiterzugeben. Die
Kostenstrukturen der einzelnen Betreiber unterscheiden sich erheblich, da
geografische und individuelle Faktoren (wie Verkehrsdichte, Mengen,
Terminzwänge) unterschiedlich sein können. Die veröffentlichten Tarife basieren
in der Regel auf Durchschnittswerten für Gewicht, Versicherungsniveau und
Schnelligkeit, die jedoch nicht zwangsläufig den Kosten entsprechen, die den
Betreibern tatsächlich entstehen[60].
Die B2C-Zustellung, vor allem von Paketen, gilt den Zustelldienstbetreibern als
kostspielig. Durch Lösungen, mit denen ein erfolgreicher erster Zustellversuch
gewährleistet werden soll (beispielsweise eine aktuellere Adressendatenbank,
Vorabinformation über die Zustellung) werden Mehrkosten verringert. Auch eine andere
Gestaltung der Zustellvorgänge (beispielsweise Paket-Shops oder Packstationen)
kann das Potenzial haben, die Zustellungskosten zu senken. Durch
stärkere Konsolidierung kleiner Mengen, insbesondere von KMU, können die
Gesamtkosten ebenfalls verringert werden. Durch verstärkte Synergien zwischen
den Betreibern würde die Effizienz in einem von Größenvorteilen bestimmten
Markt gesteigert. Im grenzüberschreitenden Kontext würden dadurch auch
Paketströme flüssiger. Fragen:
Kosteneffizientere und wettbewerbsfähigere Zustelllösungen - Kostendämpfung 10) Verschiedene
Optionen könnten ins Auge gefasst werden, um Kosten zu dämpfen: a)
Gibt es herausragende Beispiele oder bewährte
Verfahrensweisen für alternative Zustelllösungen, durch die die Kosten gesenkt
werden können? b)
Gibt es herausragende Beispiele für bewährte
Verfahrensweisen zur Steigerung der Effizienz[61]? c)
Durch welche Art von Technologie können oder
könnten die Zustellungskosten gesenkt werden? d)
Was könnte aus ihrer Sicht getan werden, um die
derzeitigen regulatorischen Zwänge abzubauen, ohne das Erreichen der ihnen
zugrunde liegenden Ziele zu gefährden[62]?
5.2.2
Wettbewerbsfähige und zugleich nachhaltige
Preise
Die
Notwendigkeit nachhaltiger Tarife Paketzustelldienste
sind von potenziellen Kostensteigerungen betroffen, die sich gegenüber den
Kunden in höheren Preisen niederschlagen könnten. Gleichzeitig gewöhnen
sich die Verbraucher an das Angebot einer kostenlosen Zustellung und
unterschätzen deshalb möglicherweise die mit der Zustellung verbundenen
tatsächlichen Betriebs- und gesellschaftlichen Kosten. Große
Online-Einzelhändler können aufgrund der Mengen Tarife besser aushandeln. Der
Druck auf die Margen der Betreiber kann erheblich sein, während diese neue
Investitionen tätigen müssen, um ihren Betrieb an den Bedarf des elektronischen
Handels anzupassen. Der
Begriff „Nachhaltigkeit“ der Preise in diesem Abschnitt bezieht sich auf die
Preise, die die tatsächlichen Kosten der zugrundeliegenden Dienstleistung
widerspiegeln, die sowohl den Dienstleistern (d.h. die Gewährleistung
langfristiger Rentabilität) als auch der Gesellschaft insgesamt (z. B. auf
ökologischem und sozialem Gebiet) entstehen – allerdings unter der Annahme,
dass nationale und grenzüberschreitende Zustellmärkte hinreichend
wettbewerbsfähig und somit effizient sind. Fragen: Wettbewerbsfähige und
zugleich nachhaltige Preise – Nachhaltigkeit und Transparenz der Tarife 11) Nachhaltigkeit
der Tarife: a)
Halten Sie die derzeitige Höhe der Tarife, die
von den Verbrauchern für die Hauszustellung erhoben werden, mittel- und
langfristig für nachhaltig? Falls nicht, was sollte zur
Verbesserung getan werden? b)
Sollten die den Online-Einzelhändlern
tatsächlich entstehenden Zustellungskosten für die Verbraucher transparenter
gemacht werden? Wenn ja, warum? c)
Sollten die der Gesellschaft insgesamt
tatsächlich entstehenden Zustellkosten transparenter gemacht werden? Wenn
ja, warum? Und wie? Wettbewerbsintensivere
Zustellmärkte Die
Verbraucher empfinden die Auswahl an Zustelllösungen aufgrund mangelnder
Transparenz des Marktes und des tatsächlichen Stands – oder wahrgenommenen
Stands – des Wettbewerbs auf dem Markt häufig als sehr begrenzt. In einigen
Fällen werden die betreffenden Zustellmärkte möglicherweise von einigen wenigen
Betreibern beherrscht, deren Verhalten verhindert, dass Online-Einzelhändler
und Verbraucher die Vorteile eines wahrhaft wettbewerbsfähigen Marktes in
vollem Umfang ausschöpfen können. Spezifische
regulatorische Lösungen im Vorfeld, durch die die Zustellungsmärkte – zum
Nutzen der Verbraucher – wettbewerbsfähig und gleichzeitig nachhaltig werden,
könnten denkbar sein. Fragen: Wettbewerbsfähige und
zugleich nachhaltige Preise – wettbewerbsintensivere Zustellungsmärkte 12) Stand
des Wettbewerbs auf den Zustellmärkten: a)
In welchen Märkten oder Marktsegmenten wäre mehr
Wettbewerb unerlässlich? b)
Preisvergleiche würden Verbrauchern und KMU mehr
Klarheit bringen. Wie könnte dies erreicht werden? Was wären die Vor- und
Nachteile? 13) Aufsicht
und Regulierung: Den Zustelldienstbetreibern mit
beträchtlicher Marktmacht auferlegte Vorabverpflichtungen (z. B. zu
Transparenz, Bereitstellung des Zugangs zu Zustellnetzen für kostenorientierte
Tarife usw.) können zu wettbewerbsintensiveren Märkten führen. a)
Für welche relevanten Märkte käme dies in
Betracht? b)
Welche Besonderheiten der grenzüberschreitenden
Zustellung könnten höhere Kosten rechtfertigen? Bitte
genau angeben. c)
Sollte die Regulierungsbehörde über mehr
Information über die Kostenrechnung der Betreiber verfügen, um die
Kosten-Preis-Struktur von Päckchen und Paketen besser beurteilen zu können? d)
Sollten die Regulierungsbehörden und/oder die
Wettbewerbsbehörden eine aktivere Rolle bei der Überwachung der betreffenden
nationalen Märkte oder Marktsegmente spielen? Wettbewerbsfähigere
Preise für grenzüberschreitende Zustelldienste Vor
allem die Preise für grenzübergreifende Dienste geben Verbrauchern und
Online-Einzelhändlern, insbesondere KMU, Anlass zu Besorgnis. Die Tarife
unterscheiden sich erheblich[63], auch
für Aufträge, die die gleichen Waren und denselben Bestimmungsort betreffen.
Daher müssen Lösungen gefunden werden, um die Auswirkungen
grenzüberschreitender Zustellungen auf die Lieferpreise zu begrenzen und Lücken
zwischen dem Preis für Inlands- und grenzüberschreitende Zustellungen, die
nicht objektiv gerechtfertigt sind, zu schließen. Fragen: Wettbewerbsfähige und
zugleich nachhaltige Preise - wettbewerbsfähigere Preise für die
grenzüberschreitende Zustellung 14) Wie
können wettbewerbsfähigere und transparentere grenzüberschreitende Tarife
gewährleistet werden? a)
Sollte es den Marktkräften überlassen werden,
das Tarif- und Transparenzniveau zu schaffen, das von Online-Einzelhändlern und
Verbrauchern gefordert wird? b)
Könnte eine verstärkte Regulierungsaufsicht zu
nachhaltigen Verbraucherpreisen beitragen? c)
Wäre Ihrer Ansicht nach eine Art von
Preisobergrenze für die grenzüberschreitende Zustellung von Einzelpäckchen und
-paketen eine praktikable und wirksame Option, um den Bedürfnissen der
Online-Einzelhändler und Verbraucher gerecht zu werden? Wie würde sich eine
solche Preisobergrenze auf das Angebot und den Wettbewerb am Markt auswirken?
5.3 Verbesserung
der Interoperabilität entlang der Zustellkette
Mehr
Transparenz und bessere Partnerschaften sind erforderlich, um dem Bedarf von
Online-Einzelhändlern besser gerecht zu werden, um zu verstehen, welches die
besten Logistik- und Zustellpraktiken sind, und um die Verbraucher effektiv
über die verfügbaren Optionen zu informieren. Erfolgreiche Partnerschaften
innerhalb dieser beiden Sektoren und zwischen ihnen sind von entscheidender Bedeutung
für die Zukunft des elektronischen Handels.
5.3.1
Investitionen in den verstärkten
Technologieeinsatz
Durch
eine allgemeinere Anwendung der Sendungsverfolgung könnte die Macht der
Verbraucher gestärkt werden, da sie in die Lage versetzt würden, Ort und Zeit
der Zustellung zu diktieren. Dies würde sich positiv auf die Erfolgsquote des
ersten Zustellversuchs auswirken und somit die Kosten senken. Gleichzeitig
erhielten die Online-Einzelhändler geeignete und sachdienliche Informationen
und könnten daher Bestände besser verwalten, die Erstattungs- und
Rücksendeverfahren optimieren und Verwaltungsverfahren vereinfachen. Fragen: Verbesserung der
Interoperabilität - Investitionen in Technologie 15) Höhe
der erforderlichen Investitionen: a)
In welchem Umfang können – sowohl auf Mikro- als
auch auf Makroebene – die ungefähren Kosten eines allgemeinen
Sendungsverfolgungssystems für Pakete bewertet werden? Welche
besonders relevanten Parameter wären dabei zu berücksichtigen? b)
Welche spezifischen Pilotprojekte für die Zustellung
von Produkten des elektronischen Handels könnten im Rahmen breiter angelegter
Programme zur Förderung von Investitionen in Informations- und
Kommunikationstechnologien gefördert werden[64]?
5.3.2
Vertiefte Partnerschaften zwischen
Online-Einzelhändlern und Zustelldienstbetreibern
Die
Betreiber neigen dazu, sich auf ihre Großkunden mit großen Versandmengen zu
konzentrieren, die Anreize für Investitionen in die Vermarktung ihrer
Dienstleistungen bei kleineren Versendern sind dagegen geringer, obgleich diese
im Prinzip über das Potenzial zur Ausweitung ihres Geschäftsvolumens verfügen
würden. Ferner sind Online-Einzelhändlern mögliche alternative Lösungen und
verfügbare Angebote nicht immer bekannt. Fragen: Verbesserung der
Interoperabilität - vertiefte Partnerschaften 16) Partnerschaften
und Zusammenarbeit: a)
Kann davon ausgegangen werden, dass durch eine
bessere Zusammenarbeit zwischen dem elektronischen Einzelhandel und den
Zustelldienstbetreibern die Interoperabilität ihrer Tätigkeiten gesteigert
wird? Wenn ja, was könnten Einzelhändler und Betreiber tun, um neue
Partnerschaften aufzubauen oder bestehende zu verbessern? b)
Sollten gemeinsam Notfallkapazitäten zur
Bewältigung von Spitzenzeiten entwickelt werden? Wenn
ja, wie könnte dies erfolgen? c)
Hätten Sie Bedarf an Dienstleistungen von
Vermittlern und externen Logistikanbietern? Wie können diese – neuen oder
bestehenden – Dienstleistungen weiterentwickelt und besser bekannt gemacht
werden?
5.3.3
Miteinander verbundene Netze und Plattformen
Der elektronische
Einzelhandel ist abhängig von der Vollendung des Binnenmarktes für
Online-Einkäufe. Mangelnde Integration und die Unmöglichkeit, Daten zwischen
den verschiedenen Informationssystemen zu übertragen, stellen ein wesentliches
Hindernis für den grenzüberschreitenden Handel dar[65], und zur Anpassung der derzeitigen Systeme
sind erhebliche Investitionen erforderlich. Als
jedoch die Postbetreiber, die Waren grenzüberschreitend befördern, von den
Fluggesellschaften und Zollbehörden unter Druck gesetzt wurden, um höhere
Sicherheitsstandards zu erfüllen, nachdem erhebliche Sicherheitsrisken
festgestellt worden waren, gelang es ihnen, Lösungen für den Austausch der
erforderlichen Daten zu finden. Ähnliche Anstrengungen werden möglicherweise
erforderlich sein, um sicherzustellen, dass dem Bedarf des elektronischen
Handels durch gemeinsame Anstrengungen mit dem elektronischen Einzelhandel
Rechnung getragen wird. Die
Kommissionsdienststellen haben bereits eine Reihe von Maßnahmen zur
Demonstration eingeleitet, die auf eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des
Transport- und Logistiksektors in Europa abzielen. Dies soll durch den
intelligenten Einsatz von Informationstechnologien und die Anbindung
insbesondere kleiner Unternehmen an die digitalen Transport- und
Logistikwertschöpfungsketten erreicht werden[66]. Fragen: Verbesserung der
Interoperabilität – Vernetzung 17) Besserere
Vernetzung: a)
Könnten Logistik-Plattformen[67]
für Gruppen von Betreibern dem Bedarf des elektronischen Einzelhandels besser
gerecht werden? Wenn ja, wie? b)
Könnte eine Task Force der Branche[68]
zur Förderung von Innovation und gesteigertem Einsatz neuer Technologien im
Hinblick auf einen stärkere Vernetzung beitragen? Wenn
ja, wie? c)
Sollten die Verfahren zur Rücksendung von Waren
(sowohl im Inland als auch grenzüberschreitend) verbessert werden? Wenn
ja, wie? d)
Werfen die Interoperabilitätsanforderungen und
die Förderung neuer Technologien für an der Zustellkette beteiligte KMU
Probleme auf? Welche Maßnahmen könnten dazu beitragen, diese
Schwierigkeiten abzumildern? e)
Welches sind (gegebenenfalls) die drei
wichtigsten Maßnahmen, durch die die grenzübergreifende Interoperabilität in
der EU bei der Beförderung online bestellter Waren verbessert werden könnte[69]? Was könnte getan werden, um die Lage kurzfristig zu
verbessern, welche Initiativen können mittel- bis langfristig ergriffen werden?
Was muss getan werden, um die Interoperabilität auf internationaler Ebene zu
verbessern?
6. Steuerung
eines integrierten europäischen Paketzustellungsmarkts
Die
künftige Entwicklung des elektronischen Handels in Europa wird vor allem durch
die in naher Zukunft entstehenden Zustellkapazitäten und Netze bestimmt werden.
Diese Veränderungen und ihre Auswirkungen auf den elektronischen Handel müssen
überwacht und die Anstrengungen zur Förderung eines effizienten und
nachhaltigen europäischen Lieferumfelds für Aufträge im elektronischen Handel
sollten koordiniert werden. Einige
Akteure haben bereits Koordinierungsplattformen eingerichtet, z. B. die
European Parcel Group[70],
in der die etablierten Postbetreiber zusammengeschlossen sind. Bei
den Regulierungsbehörden strebt die Gruppe europäischer Regulierungsbehörden
für Postdienste[71] mit
Blick auf die Gewährleistung der einheitlichen Anwendung der Richtlinie über
Postdienste die erleichterte Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen
unabhängigen nationalen Regulierungsbehörden an. Derzeit decken ihre
Tätigkeiten und Funktionen nicht die gesamte Bandbreite des elektronischen
Handels ab. Neue Foren könnten eine Rolle spielen beim Aufbau eines
einheitlichen europäischen Zustellungsmarktes für den elektronischen Handel. Eine
gezieltere Zusammenarbeit, Überwachung und Durchsetzung sind nötig, um die
Koordinierungsanstrengungen im Hinblick auf die Förderung des Zustellsektors
für den elektronischen Handel voranzutreiben. Dadurch wird den Anstrengungen im
Hinblick auf eine verbesserte Lieferung von Waren im elektronischen Handel mehr
Dynamik verliehen. Fragen:
Steuerung 18) Gibt es
Bereiche, in denen die Branche effektiv tätig werden könnte, um die in diesem
Grünbuch ermittelten Probleme zu beheben? Wie könnte dies gefördert werden[72]? Wie könnten sowohl der elektronische
Handel als auch Verbände der Zustellbranche stärker einbezogen werden? 19) Wie
sollte die derzeitige Steuerung von Normung und Interoperabilität[73] geregelt werden? Besteht Bedarf an einer
verstärkten Beteiligung von Vertretern des elektronischen Handels, insbesondere
der KMU, und der Verbraucher?
7. Folgemaßnahmen
und nächste Schritte:
Die
beteiligten Parteien werden ersucht, ihre Ansichten zu den oben dargelegten
Fragen mitzuteilen. Die Beiträge sind bis spätestens 15. Februar 2013
an folgende Anschrift zu richten: markt-delivery@ec.europa.eu oder Europäische
Kommission GD
Binnenmarkt und Dienstleistungen Referat
Online-Dienste Rue de
la Loi/Wetstraat 200 1049
Brüssel In den
Beiträgen muss nicht auf alle in diesem Grünbuch angesprochenen Punkte
eingegangen werden. Geben Sie deshalb bitte eindeutig an, auf welche Fragen
sich ihr Beitrag bezieht. Soweit möglich, nennen Sie bitte konkrete Argumente
für oder gegen die in diesem Grünbuch vorgestellten Optionen und Konzepte. Sie
werden ferner ersucht, in Ihrem Beitrag dazu Stellung zu nehmen, ob es andere
Aspekte/Themen gibt, die im Hinblick auf einen integrierten Paketzustellungsmarkt
in der Europäischen Union behandelt werden sollten. Die
Beiträge werden auf der Website der GD Binnenmarkt und Dienstleistungen
veröffentlicht. Die eingegangenen Beiträge werden auf der Website der
Kommission verfügbar sein, sofern nicht um Vertraulichkeit gebeten wird. Als
Folgemaßnahme zu diesem Grünbuch wird die Kommission auf der Grundlage der
eingegangenen Antworten im Frühjahr 2013 die zur Vollendung des
Paketbinnenmarktes zu ergreifenden Maßnahmen bestimmen. [1] Auf die Internetwirtschaft entfielen in
den vergangenen fünf Jahren 21 % des BIP-Wachstums. Auf einen vernichteten
Arbeitsplatz kommen 2,6 durch die Internetwirtschaft neu geschaffene Stellen,
so dass ihr zeitweise 25 % der netto geschaffenen Arbeitsplätze zu verdanken
sind (KOM(2011) 924 endgültig). [2] „Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen
Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste“,
KOM(2011) 942 endg. [3] Rat der Europäischen Union, Schlussfolgerungen zum digitalen
Binnenmarkt und zur Binnenmarktsteuerung vom 31. Mai 2012; Entschließung
(P7_TA82010)0320) vom 21. September 2010 über die Vollendung des
Binnenmarktes für den elektronischen Handel (2010/2012 (INI)) A7-0226/2010. [4] Für 42 % der Online-Händler im Vereinigten Königreich haben
verbesserte Lieferdienste Priorität, während für 18 % Investitionen in
schnellere Breitbanddienste im Vordergrund stehen. [5] Kurz gesagt alle Sendungen und Güter,
die von einer Person umgeschlagen werden können. [6] 66 % aller Abbrüche von Online-Einkäufen sind auf Lieferfaktoren
zurückzuführen, so „2011 consumer trends in multi-channel retailing“, Royal
Mail. [7] Nach Schätzungen von FTI Consulting entfallen auf kleine
Einzelhandelsgeschäfte 22 % des grenzüberschreitenden elektronischen
Handels. Eurostat zufolge übermittelt mehr als ein Viertel aller Unternehmen
Aufträge im elektronischen Handel in andere EU-Länder: davon sind 23 %
kleine, 41 % große und 33 % mittlere Unternehmen. [8] Einer Studie von Civic Consulting zufolge nutzt die EU das Potenzial
des elektronischen Handels nur unzureichend: die Wohlstandsgewinne, die sich
für die Verbraucher in der EU aus einer hypothetischen Situation ergeben
würden, bei der der Anteil des elektronischen Handels am gesamten Einzelhandel
bei 15 % liegt (gegenüber dem Stand von 2010 von 3,5%) belaufen sich
schätzungsweise auf 204,5 Mrd. EUR pro Jahr bzw. 1,7% des BIP der EU. [9] „Focus on the Future“ von BCG, Mai 2012; IMRG; ACSEL; „Intra-community
cross-border parcel delivery“, FTI 2011; eine Reihe nationaler Online-Barometer
von eBay; „The Evolution of the European postal market since 1997“, ITA/WIK
2009; IPC Cross border E-commerce report 2010, Eurobarometer, „Consumer market
study on the functioning of e-commerce and Internet marketing and selling
techniques in the retail of goods“, Civic 2011. [10] Eurobarometer, „Business attitude
towards cross-border sales and consumer protection, Analytical report“, Flash
Eurobarometer 224 vom Juli 2008, Kapitel 2 Abschnitt 2.1, S. 21. [11] „Consumer market study on the
functioning of e-commerce and Internet marketing and selling techniques in the
retail of goods“, Civic Consulting, September 2011, S. 132, 40. [12] Einer neueren britischen Umfrage zufolge
erklärten knapp 65 % der Befragten, das Risiko einer nicht erfolgten
Lieferung (weil niemand zu Hause war, um die Sendung entgegenzunehmen) hielte
sie vom Online-Einkauf ab. Auch zu vage Zeitfenster und das Risiko, dass die
Lieferung nicht rechtzeitig ankommt, stellen für rund 43 % der Befragten
ein Problem dar („A Study of online fulfilment requirements“, IMRG UK Consumer
Home Delivery Review 2012). [13] Mitteilung der Kommission „Kleine Unternehmen – große Welt: Eine neue
Partnerschaft, um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu nutzen“,
KOM(2011) 702 endg. [14] E-commerce in the Nordics 2012, Postnord. [15] Für die grenzüberschreitende Beförderung gibt es verschiedene Modelle,
insbesondere durch Zusammenarbeit zwischen nationalen Postdiensten, durch
direktes Einbringen in das nationale Postdienstsystem oder durch andere
Vereinbarungen mit Logistikunternehmen. [16] In der EU-27 nutzen nur 9 % der EU-Verbraucher und 18 % der
EU-Einzelhandelsunternehmen den grenzüberschreitenden elektronischen Handel;
48 % der Verbraucher erklärten, sie hätten mehr Vertrauen in den
Online-Einkauf im Inland als in den grenzüberschreitenden Online-Einkauf
(Europäische Kommission, Verbraucherbarometer, „Consumers at home in the single
market“, März 2011). [17] Wenn eine größere Auswahl zur Verfügung steht, kann die
Gesamtverkaufssumme bei Produkten, die nur schwach nachgefragt werden oder nur
über ein geringes Verkaufsvolumen verfügen, dem Marktanteil der bestverkauften
Produkte entsprechen oder sogar über diesen hinausgehen. [18] So wird beispielsweise von 57 % der Einzelhändler die
grenzüberschreitende Zustellung als Hindernis erachtet (Flash Eurobarometer 224
vom Juli 2008). 78 % der eBay-Verkäufer stufen Lieferkosten als größtes
Hindernis für den grenzübergreifenden elektronischen Handel ein, 42 %
verweisen auf die schlechte Qualität der Lieferdienstleistungen (FreshMinds,
Erhebung zum grenzüberschreitenden Handel im Vereinigten Königreich,
Deutschland und Frankreich). [19] In einer Umfrage im Vereinigten Königreich wurde als häufigster Grund
(von 67 % der Befragten), bei einem Online-Einzelhändler weiterhin oder
verstärkt einzukaufen, die kostenlose Lieferung genannt (Delivery Matters, 2011
Consumer Trends in multi-channel retailing _Royal Mail). [20] ITA/WIK 2009. Diese Zahlen beziehen sich auf 2008 und umfassen Paket-
und Kurierdienste. Eine weitere Studie von IPC beziffert den Wert des
KEP-Marktes in der EU im Jahr 2008 auf 37,38 Milliarden EUR (ohne
Päckchen), während das B2C-Segment 26 % des gesamten KEP-Marktes in der EU
ausmacht. [21] In der Postrichtlinie (Richtlinie
97/67/EG in der geänderten Fassung der Richtlinien 2002/39/EG und 2008/6/EG)
gelten Briefsendungen oder Dokumente bis 2 kg als Brief, Waren bis
20 kg als Pakete. [22] Eurostat Iisoc_ec_ebuyn2), Abb. 11. [23] Der Marktanteil der Universaldiensteanbieter ist in den einzelnen
Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich: unter 10 % in Mitgliedstaaten wie
Bulgarien, Spanien, Vereinigtes Königreich; 10 %-15 % in
Mitgliedstaaten wie Ungarn oder Italien; und über 25 % in Mitgliedstaaten
wie der Tschechischen Republik, Dänemark, Frankreich, Estland – The Evolution
of the European postal market since 1997, ITA/WIK 2009. [24] Siehe Kapitel 4 zu weiteren Informationen über die Richtlinie über
Postdienste. [25] Insbesondere für Verbraucher und KMU: keine kostengünstige Option für
Päckchen (unter 2 kg); Dienstmerkmale wie etwa Optionen für die Sendungsverfolgung
(„Track and Trace“) können nur in Kombination mit Merkmalen eines höheren
Mehrwerts angeboten werden. [26] Drittlogistiker bieten Kunden Unterstützung bei ausgelagerten
Dienstleistungen für einen Teil der oder die gesamte Logistik an (z. B. pick and pack, Lagerung, Dokumentation, Etikettierungsverfahren und Vertrieb). Online-Broker und Paketkonsolidierer
bieten Preisnachlässe für Einzelbeförderungen durch Integratoren oder nationale
Betreiber an. [27] Schätzungen der Mengen und Kapazitätsplanung sowie Zeitpläne, bei
denen Mengen, Strecken und die Erwartungen der Verbraucher berücksichtigt
werden müssen. [28] Einer Erhebung von IRMG für die UK Consumer Home Delivery Review 2012
zufolge nannten 85 % der Befragten den Zugang zur
Online-Sendungsverfolgung als die wichtigste Möglichkeit, Lieferungen
verbraucherfreundlicher zu machen („IRMG UK Consumer Home Delivery Review 2012
– a study of online fulfilment requirements“). In einer Erhebung zum
elektronischen Handel aus dem Jahr 2011, die Accenture für den European Retail
Round Table durchgeführt hat, werden die Themen Versorgungskette und Lieferung
von 34 % der Befragten als Hindernis für einen Markteintritt genannt,
während 42 % der Befragten Probleme mit der Beförderungsinfrastruktur
nannten („European Cross-border E-commerce – the challenge of achieving
profitable growth“, Accenture Januar 2012). [29] FTI (2011); Civic Consulting (2011); Mystery shopping evaluation of
cross-border e-commerce in the EU (2009).
[30] Postbetreiber, die ihre vorrangigen Paketprodukte über das integrierte
Netz der European Parcel Group liefern, profitieren von einem Sendungsverfolgungssystem
und einem automatisierten Kundendienstsystem, bei dem die Call-Center der
einzelnen Postbetreiber miteinander verbunden sind. [31] Eine Reihe von Erhebungen diente dazu, die Bedürfnisse der Verbraucher
in Bezug auf die Lieferung der online bestellten Waren zu ermitteln. Zum
Beispiel: „Home delivery in the UK 2011" von Snow Valley, IPC Cross border
E-commerce report 2010; IRMG (2012), CIVIC (2011). [32] Eine Studie über die Erfahrungen von Verbrauchern bei Online-Käufen
zeigt, dass die meisten Probleme, die beim Kauf von Waren auftreten, die
Lieferung betreffen: lange Lieferfristen (28 % der Verbraucher nennen
dieses Problem), Lieferung beschädigter Produkte (20 %), Nichtlieferung
(17 %), Lieferung falscher Produkte (14 %) und Lieferkosten oder
Endpreise, die höher waren als auf der Website angegeben (7 %). [33] IPC Cross border e-commerce report. [34] Online retail delivery report, Snow Valley, 2011. [35] Consumer Focus. [36] Immer mehr Verbraucher im Vereinigten Königreich möchten zur
Bestätigung der Lieferangaben eine Textmeldung erhalten: 80 % der
Online-Käufer erklären, sie würden gerne in jeder Lieferphase Aktualisierungen
erhalten, Delivery matters, 2011. [37] IPC Cross border E-commerce report 2010. [38] Die zwei wichtigsten Hindernisse für den grenzüberschreitenden Versand
in Frankreich sind die hohen Versandkosten (78 %) und schlechte
Versanddienstleistungen (42 %), während 28 % auf mangelnde Nachfrage
und 12 % auf kulturelle Unterschiede entfallen (eBay report). [39] Einschließlich der Kosten für die Erneuerung der Flotte, damit sie die
aktuellen Umweltnormen erfüllt. [40] Wie in der Maßnahme zur Demonstration DiSCwise,
(http://www.discwise.eu/). [41] Richtlinie 97/67/EG, geändert durch die Richtlinien 2002/39/EG und
2008/6/EG. [42] Nur 36 % des Paketmarkts werden von
Universaldienstanbietern gehalten und von diesen 36 % fällt nur ein
kleiner Teil unter die Universaldienstpflicht. Zu den in der Postrichtlinie
festgelegten Mindestanforderungen zählen die Erbringung von Schalter- oder
Basispaketdiensten. Die Mindestuniversaldienstpflichten sind in Artikel 3
der Richtlinie aufgeführt, doch können die Mitgliedstaaten über diese
Anforderungen hinausgehen. [43] KOM(2011) 635 endgültig vom 11.10.2011. [44] Vorschlag der Kommission für eine
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Formen der
alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung
der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie
über alternative Streitbeilegung), KOM(2011) 793 endgültig, angenommen am
29. November 2011. [45] Gemäß Artikel 19 der Postrichtlinie
sind die Mitgliedstaaten gehalten, die Entwicklung unabhängiger
außergerichtlicher Streitbeilegungssysteme zu fördern. [46] Richtlinie 2006/123/EG. [47]
http://ec.europa.eu/internal_market/services/docs/servicesdir/implementation/report/SWD_2012_146_en.pdf. [48] Weißbuch der Europäischen Kommission:
Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum, KOM(2011) 144
endgültig und die e-Freight-Initiative: http://ec.europa.eu/governance/impact/planned_ia/docs/2013_move_001_e_freight.pdf [49] Beispielsweise wird durch die Richtlinie
2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008
über Luftqualität und saubere Luft für Europa (ABl. L 152 vom
11. Juni 2008) ein Rechtsrahmen im Hinblick auf Luftqualitätsziele in
der EU geschaffen. [50] Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften
für die Akkreditierung und Marktüberwachung Zusammenhang mit der Vermarktung
von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates sowie
gemäß der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit. [51] Zum Geltungsbereich der MwSt.-Befreiung im Postsektor: siehe
Vorabentscheidung des EuGH in der Rechtssache C-357/07, The Queen, auf Antrag
von TNT Post UK Ltd gegen The Commissioners for Her Majesty’s Revenue and
Customs, Slg. [2009] I – 03025, Randnummern 36 – 40. [52] Beispielsweise wird in Artikel 2 Nummer 19 der Richtlinie
über Postdienste die Beachtung von Beschäftigungsbedingungen als eine der
möglichen wesentlichen Anforderungen genannt, die Postdiensteanbieter bei
Einreichen des Genehmigungsantrags erfüllen müssen. [53] Verordnung (EG) Nr. 2913/92 des des Rates vom 12. Oktober 1992
zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, ABl. L 302 vom 19.10.1992. [54] Bitte beachten Sie, dass Ihre Antworten
auf die folgenden Fragen auf jeden Fall auf der im Grünbuch verwendeten Begriffsbestimmung
beruhen sollten. [55] 47 % der Verbraucher geben an, dass mangelnder Komfort sie am
Online-Einkauf hindern könnte (Consumer Focus research on consumer needs,
November 2010). [56] Zusätzlich zu den Anforderungen in den
EU-Verbraucherschutzvorschriften, die Unternehmer verpflichten, den
Verbrauchern klare und transparente Informationen zu geben, insbesondere über
ihr Rücktrittsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen. [57] Zusätzlich zu den Anforderungen, die in den EU-Verbraucherschutzvorschriften,
der Dienstleistungsrichtlinie und der Richtlinie über den elektronischen
Geschäftsverkehr (2006/123/EG und 2000/31/EG) festgelegt sind. [58] Siehe Artikel 19 der Richtlinie über Postdienste, in dem transparente
Beschwerdeverfahren, Mediationsdienste und alternative
Streitbeilegungsverfahren genannt werden. [59] In Bezug auf die multimodale Haftung wartet die Kommission den Ausgang
des Ratifizierungsverfahrens der Rotterdam-Regeln durch die Mitgliedstaaten ab. [60] Für Kostenzuweisungszwecke sind „Gewicht, Versicherungsniveau und
Schnelligkeit“ nicht unbedingt Kostenfaktoren, die mit allen postalischen
Tätigkeiten in Verbindung stehen (Abholung, Beförderung, Sortieren und
Lieferung). Hinzu kommt, dass für die Zuweisung der Gemeinkosten zu den
verschiedenen Postprodukten in der Regel ein allgemeinen Verteiler (z. B.
EPMU – Equally proportionate mark-up price) erforderlich ist, bei dem die
verschiedenen Kostenattribute wie beispielsweise das Gewicht nicht unmittelbar
relevant sind. Das bedeutet, dass diese Kostenrechnung auf der Grundlage der
vorstehend genannten Kostenzuweisungsgrundsätze nicht unbedingt zu demselben
Ergebnis gelangt, als wenn das Gewicht oder andere einzelne Attribute
stellvertretend für die Kosten eingesetzt werden. [61] Z. B. ein verstärkter Grad der Harmonisierung des
Lieferverfahrens, Effizienzgewinne, Konsolidierung und gemeinsame Nutzung von
Einrichtungen an örtlichen logistischen Schnittstellen. Siehe auch die
e-Freight-Initiative: http://ec.europa.eu/governance/impact/planned_ia/docs/2013_move_001_e_freight.pdf [62] Siehe Kapitel 4 zum derzeitigen Regulierungsrahmen. [63] FTI, CIVIC (2011), Eurobarometer, Accenture „European cross border
e-commerce“ (2011), YouGov Psychonomics „Mystery Shopping Evaluation of
Cross-Border e-commerce in the EU“ (2009). YouGov Psychonomics berichtet, dass die
vom elektronischen Handel und von Verkäufern im Fernabsatz erhobenen
Lieferpreise bei grenzüberschreitenden Lieferungen im Schnitt doppelt so hoch
sind wie bei Inlandslieferungen: die durchschnittlichen Beförderungskosten
lagen bei Inlandsangeboten bei 8 EUR, bei Angeboten für
grenzüberschreitende Lieferungen bei 16 EUR). [64] Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Operationelles
Programm „Digitale Konvergenz“ oder andere Initiativen zur Entwicklung
bestimmter Technologien, beispielsweise der Funkfrequenzkennzeichnung. [65] Einerseits bestehen Unterschiede zwischen den inländischen und
grenzüberschreitenden IT-Plattformen, die sogar bei den grenzüberschreitend in
der EU vertretenen Lieferdiensten auftreten können. Andererseits gibt es
Informationen, die zwischen dem elektronischen Einzelhandel und den
Zustelldiensten ausgetauscht werden könnten, um die Kapazitätsplanung auf
beiden Seiten zu verbessern. So verfügt beispielsweise der elektronische
Einzelhandel über die Daten zu online gekauften Produkten und weiß, wann und
wie viel zu liefern ist. In Bezug auf Rücksendungen könnte es für den
elektronischen Einzelhandel nützlich sein, über Volumen und Zeitpunkt der
Rücksendung in Echtzeit unterrichtet zu sein, da dies einen proaktiven
Kundendienst und eine effektive Lagerbewirtschaftung ermöglichen würde. [66] Das von der GD ENTR finanzierte
DiSCwise-Projekt (http://www.discwise.eu/) dient dem stärkeren Verbund der Akteure, indem ihre Integration in
effiziente Lieferketten im kombinierten Verkehr unterstützt wird. Dank des
Projekts können Nutzer und Anbieter von Transport- und Logistikdiensten, vor
allem KMU, sich leichter an Planung und Ausführung der Beförderung beteiligen
und nachhaltige Beförderungsalternativen einsetzen. [67] Im Idealfall würden durch diese Plattformen die Lieferung im
elektronischen Handel gestrafft, Logistikdienstleistungen mit gemeinsamen
Informationssystemen integriert, die Koordinierung verbessert und ein
gemeinsamer oder vereinbarter Zustelldienst genutzt (wodurch die
Umweltauswirkungen begrenzt sowie die Bearbeitung der Rücksendungen und die
Lagerbewirtschaftung erleichtert werden). [68] Ein Beispiel für eine solche Task-Force war die ehemalige, in den 90er
Jahren eingesetzte US Mailing Industry Task Force, die sich aus hochrangigen
Technologiebeauftragten der wichtigsten Interessengruppen der Branche zusammensetzte
und sich mit der Suche nach innovativen und intelligenten Lösungen für eine
bessere Postzustellung befasste. [69] Derzeit geben etwa 30 % der Online-Käufer im Vereinigten
Königreich an, dass sie Waren von ausländischen Websites (auch außerhalb Europas)
kaufen. Der Durchschnitt beim grenzüberschreitenden Online-Einkauf innerhalb
der EU liegt bei rund 10 %. Vor diesem Hintergrund wird klar, wie wichtig
die Einigung über europäische und internationale Normen und die Gewährleistung
eines höheren Grades an Konnektivität sind, insbesondere für KMU und
Verbraucher, die unverhältnismäßig stark betroffen sind. [70] Siehe Fußnote 17. [71] Beschluss 2010/C217/07 der Kommission. [72] Beispielsweise Förderung bewährter Praktiken, Partnerschaftsabkommen,
Verhaltenskodizes, Normen für den elektronischen Datentransfer, Gütesiegel,
Adressendatenbanken, Entwicklung eines europäischen Zustellaufklebers. [73] Derzeit werden Fragen der Normung im technischen Ausschuss des CEN für
Postdienste und Fragen der Interoperabilität zwischen einigen Postbetreibern
von der European Parcel Group behandelt.