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Document 52012DC0672
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Report on the Review of the European Water Scarcity and Droughts Policy
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Überprüfung der EU-Strategie zur Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürren
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Überprüfung der EU-Strategie zur Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürren
/* COM/2012/0672 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Überprüfung der EU-Strategie zur Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürren /* COM/2012/0672 final */
MITTEILUNG DER
KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS-
UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Überprüfung der EU-Strategie
zur Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürren 1. Einleitung Im letzten Jahrzehnt gaben Dürreereignisse und
Wasserknappheit in der EU zunehmend Anlass zur Besorgnis, vor allem aufgrund des
drohenden langfristigen Ungleichgewichts zwischen Wasserbedarf und
Wasserverfügbarkeit in Europa. Nach einer der umfangreichsten Dürreperioden,
von der 2003 über 100 Millionen Bewohner der EU und ein Drittel ihres Gebiets betroffen
waren und deren Schäden sich auf mindestens 8,7 Mrd. EUR beliefen,
hat der Ministerrat der EU die Europäische Kommission
aufgefordert, Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre
(WK&D) in der EU zu finden. Die Kommission ist dieser Aufforderung in ihrer
Mitteilung über Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union[1]
nachgekommen, in der eine Hierarchie von Lösungsansätzen für das Wasserproblem
aufgestellt wurde, nach der die Wasserbedarfssteuerung an erster Stelle stehen und
auf alternative Versorgungsoptionen erst dann zurückgegriffen werden sollte,
wenn das Potenzial für Wassereinsparungen erschöpft ist. Die Mitteilung sieht im
Wesentlichen sieben Strategieoptionen für die Lösung des WK&D-Problems vor.
Diese Optionen werden in den Abschnitten 3.1.1 - 3.1.7 im Einzelnen geprüft. Die Kommission hat den Stand der Umsetzung dieser
Strategieoptionen in jährlichen Fortschrittsberichten
für die Jahre 2008, 2009 und 2010 geprüft. Mit dem vorliegenden Bericht wird
der Aufforderung des Rates aus dem Jahr 2007 nachgekommen, bis 2012 zu
überprüfen, ob die Strategie zur Bekämpfung von Wasserknappheit
und Dürre ihre Ziele (Reduzierung des Wasserverbrauchs und der
Dürreanfälligkeit) erreicht hat. Geprüft wird außerdem, ob
die Maßnahmen, die im Rahmen der Durchführung der Wasserrahmenrichtlinie[2] getroffen wurden, zur Lösung
des WK&D-Problems beigetragen haben. Dazu wurden verschiedene Studien[3], die die Europäische Kommission
in Auftrag gegeben hat, und die Ergebnisse der Bewertung der nationalen Bewirtschaftungspläne
für die Einzugsgebiete herangezogen. Die Überprüfung bildet eine der Grundlagen
für den Blueprint zum Schutz der europäischen Gewässer. Für weitere
Einzelheiten siehe das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zur
Mitteilung. 2. Wasserknappheit und
Dürren in Europa In den Jahren 2011 und 2012 waren große Teile
Süd-, West und selbst Nordeuropas von Dürren betroffen. Bei der Dürrekatastrophe
von 2011 mit Niederschlagswerten von 40 % unter dem Normalwert war von
Jahrhundertdürre die Rede. In beiden Jahren war im
Frühjahr spürbar weniger Wasser verfügbar, und in großen Teilen der EU wurde
die Wassernutzung eingeschränkt. In den vergangenen 30 Jahren haben die Zahl der Dürreereignisse und deren Auswirkungen drastisch
zugenommen. Zwischen 1976 und 2006 hat sich die Zahl der von Dürren betroffenen
Gebiete und Menschen um nahezu 20 % erhöht, mit Schäden in Höhe von insgesamt
100 Mrd. EUR. Im Jahr 2007 waren mindestens 11 % der
EU-Bevölkerung und 17 % des EU-Gebiets Opfer von Wasserknappheit - Tendenz
steigend; derzeit kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der
Einzugsgebiete das ganze Jahr über von Wasserarmut betroffen sein wird. In den Sommermonaten ist die Wasserknappheit in
Südeuropa ausgeprägter, sie nimmt jedoch auch in nördlichen Einzugsgebieten
(z. B. im Vereinigten Königreich und in Deutschland) spürbar zu. Die Entwicklungstendenz scheint vorerst
stabil. Eine modellierte Lokalisierung wasserarmer Einzugsgebiete im Sommer und
im gesamten Jahr 2030 zeigt, das die Zahl der betroffenen Einzugsgebiete voraussichtlich
um bis zu 50 % zunehmen wird[4]. Sowohl Dürren als auch Wassermangel können den
wichtigen wasserabhängigen Sektoren wirtschaftliche Verluste verursachen und aufgrund
der Auswirkungen auf Biodiversität und Wasserqualität, durch die
Verschlechterung und Verluste von Feuchtgebieten sowie durch Bodenerosion,
Bodendegradation und Wüstenbildung auch die Umwelt schädigen. Einige dieser
Auswirkungen sind kurzfristig und der Normalzustand stellt sich rasch wieder
ein, andere können jedoch von Dauer sein. 3. Die EU-Strategie zur
Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürren Sowohl die in der Mitteilung von 2007 vorgesehenen
Strategieoptionen als auch die Wasserrahmenrichtlinie sind wichtige Instrumente,
um in Bezug auf Wasserknappheit eine Trendwende herbeizuführen und die EU
weniger dürreanfällig zu machen. In den folgenden Abschnitten werden die
bisherigen Entwicklungen in diesem Bereich, aber auch die Schwächen der
aktuellen WK&D-Strategie aufgezeigt. 3.1. Umsetzung
der Strategieoptionen von 2007 3.1.1. Der richtige Wassertarif Die Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie
bezüglich Kostendeckung und Preisanreizen wurden nur begrenzt umgesetzt. Die Bewirtschaftungspläne
für die Einzugsgebiete enthalten Angaben zu den aktuellen Tarifen für
Wasserdienstleistungen, wobei der Begriff Wasserdienstleistung der
diesbezüglichen Auslegung der Kommission insofern oft widerspricht, als er nur
die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung erfasst und die
Eigenversorgung von Haushalten, den Hochwasserschutz, die Wasserkraft, die Schifffahrt
usw. ausschließt[5].
Selbst wenn Wasserdienstleistung im weiteren Sinne ausgelegt wird, ist Kostendeckung
bei den Wasserdienstleistungen längst nicht in allen Mitgliedstaaten die Regel,
denn Umwelt- bzw. Ressourcenkosten bleiben oft unberücksichtigt. Werden Wassertarife unterhalb der
Kostendeckungsgrenze angesetzt, reicht das Anlagenerneuerungspotenzial bei Trinkwassersystemen
möglicherweise nicht aus, um Wasserverluste auf ein tragbares Niveau zu
reduzieren, und reichen die für die Wasserbehandlung zur Verfügung stehenden
Mittel möglicherweise nicht aus, um die Umweltziele zu erreichen[6]. In der Landwirtschaft, dem größten
Wasserverbraucher der EU, werden die operativen Kosten der Wasserversorgung in zehn
Mitgliedstaaten nur zum Teil wieder eingeholt, und Kapitalausgaben werden oft
subventioniert. Für einen Großteil der Wasserentnahmen für die europäische
Landwirtschaft werden keine Kosten berechnet, auch nicht in wasserarmen
Gebieten, und es gibt keinen Finanzmechanismus zur Deckung der durch die einzelnen
Wasserentnahmen entstehenden Umwelt- und Ressourcenkosten oder zur Schaffung
von Anreizen für Wassereinsparungen. Die Verbrauchsmessung ist Vorbedingung für
eine funktionierende Wasserzuteilung und Wasserpreisgestaltung[7]. 3.1.2. Effizientere Zuteilung von
Wasser und von Finanzmitteln für die Wasserwirtschaft In der Regel haben alle Mitgliedstaaten Genehmigungsverfahren
für die Wasserentnahme oder Wassernutzung eingeführt, die jedoch stark
voneinander abweichen, und die vorschriftswidrige Wasserentnahme ist in Teilen
Europas noch immer ein großes Problem. Im Rahmen ihrer Wasserzuteilungspolitik
schränken viele Mitgliedstaaten die Wassernutzung in Zeiten von Wasserknappheit
oder Dürre ein. In bestimmten Mitgliedstaaten orientieren sich
diese Einschränkungen an einer Wassernutzungshierarchie, bei der die Umwelt
mitunter einen separaten Platz einnimmt. In Gebieten mit chronischem
Wassermangel ist die Wasserentnahme manchmal strenger geregelt. Umweltgerechte Strömungsregimes[8] werden bei der Wasserzuteilung
immer häufiger berücksichtigt, um die Wassernutzung zu begrenzen, die
Höchstgrenzen für Änderungen von Wasserkörpern festzulegen, einen bestimmten
biologischen Zustand zu wahren und die Auswirkungen früherer Maßnahmen
auszugleichen. In Europa ist Spanien das einzige Land, in dem
seit 1999 Wassernutzungsrechte gehandelt werden können, und seit 2005 gibt es Wassermärkte
mit einer Vielfalt informeller und formeller Handelsmechanismen. Während der
spanischen Dürreperiode von 2005-2008 konnte der Zustand in Einzugsgebieten,
die am stärksten von Wasserknappheit betroffen waren, durch den Handel auf den
Wassermärkten gemildert werden. Die Einbeziehung der Wassermengenwirtschaft in die Gemeinsame
Agrarpolitik (GAP) ist vorangeschritten, und die von der Kommission vorgeschlagenen
GAP-Maßnahmen (Einbeziehung der Wasserrahmenrichtlinie in die Cross-Compliance-Regelung
und Festlegung von Modalitäten für die Verwendung von Mitteln aus dem Fonds für
ländliche Entwicklung für Bewässerungsprojekte) sind unerlässlich, wenn sich
dieser Trend fortsetzen soll. Der Vorschlag der Kommission
für den Zeitraum 2014-2020 sieht effiziente Wasserversorgung und effizientes
Wasserbedarfsmanagement als Schlüsselbereiche für EFRE– und Kohäsionsfonds-Investitionen
im Bereich Wasserwirtschaft vor. Zwischenzeitlich wurden die Mitgliedstaaten in
einer Mitteilung[9] aufgefordert, bei der Verwendung
von Kohäsionsfondsmitteln Wassereffizienzmaßnahmen stärker zu fördern. Es
fließen nach wie vor zu wenig EIB-Mittel in einzelstaatliche Maßnahmen zur Bekämpfung
von Wasserknappheit und Dürre. Anpassungen von Flächennutzungen, um der Verknappung
von Wasserressourcen vorzubeugen, sind auf Ebene der Mitgliedstaaten, wo stark
fragmentierte Stützungs- und technische Maßnahmen eher gefördert werden als eine
integrierte Flächen- und Wassernutzungsplanung, nicht üblich. Da die Mitgliedstaaten bei der Aufstellung
ihrer Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete nur selten auf Kosteneffizienz-
und Kosten-Nutzen-Analysen zurückgreifen, um Investitionen zu priorisieren, kam
kein voll funktionsfähiger Mechanismus zur Koordinierung der Zuteilung von
Finanzmitteln für prioritäre Bereiche zustande. 3.1.3. Verbesserte
Dürrerisikosteuerung Die Entwicklung von Plänen zur
Dürrerisikosteuerung ist zwar vorangeschritten, die Umsetzung und Einbeziehung dieser
Pläne in die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete und andere Planungsdokumente
hält sich jedoch in Grenzen. Einige Maßnahmen in den Bewirtschaftungsplänen für
die Einzugsgebiete zielen darauf ab, den Wasserverbrauch bestimmter Sektoren zu
senken, und können dazu beitragen, die Dürreanfälligkeit zu reduzieren; sie sind
jedoch hauptsächlich auf die Bekämpfung von Wasserknappheit ausgerichtet. Es wurde ein Prototyp einer Europäischen
Dürrebeobachtungsstelle (European Drought Observatory, EDO) entwickelt, und
es wurden Interoperabilitätsvereinbarungen mit wichtigen Datenzentren auf europäischer,
regionaler und lokaler Ebene getroffen. Mittlerweile existieren erste EU-weit geltende Dürreindikatoren (Niederschlagsmenge, Bodenfeuchte, Pflanzenreaktion)
sowie ein kombinierter Dürreindikator für Trockenheit in der Landwirtschaft. Weitere
Entwicklungen sind erforderlich, um die Indikatoren zu erproben und zu
verbessern, durch weitere, auf nationaler Ebene und auf Ebene der
Flusseinzugsgebiete erhobene Daten zu ergänzen, mittel- und langfristige
Dürrevorhersagen zu erproben und vorzunehmen und Gefahren- und Risikoanalysen
durchzuführen. Beim Einsatz des Solidaritätsfonds der EU zur
Bekämpfung von Dürren nur begrenzt Erfolge erzielt worden. Der Finanzierungsmechanismus
wurde nur ein einziges Mal aktiviert – bei der Dürre auf Zypern im Jahr 2008. Die
diesbezüglichen Durchführungsvorschriften werden zurzeit überarbeitet. 3.1.4. Planung
zusätzlicher Wasserversorgungsinfrastrukturen In einigen Mitgliedstaaten wurden zusätzliche
Wasserversorgungsinfrastrukturen entwickelt, bevor die Wassereinsparungspolitik
vollständig greifen konnte, d. h. ungeachtet der vorhandenen Wassernutzungshierarchie.
Nicht alle Mitgliedstaaten haben bei der Planung neuer
Wasserversorgungsinfrastrukturen die potenziellen Umweltauswirkungen
systematisch berücksichtigt. In ungefähr 30 % der geprüften
Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete ist vorgesehen, Reservoirs und
andere Wasserversorgungsinfrastrukturen zu schaffen oder bestehende Anlagen zu
verbessern, um die Wasservorräte aufzustocken und die sozioökonomischen
Auswirkungen der Wasserknappheit zu reduzieren. 25 % der Bewirtschaftungspläne für die
Einzugsgebiete sehen – wenn auch mit unterschiedlichem Stellenwert - die
Entwicklung bzw. die Verbesserung von Wasserfernleitungen vor; die
Abwasseraufbereitung ist bei 50 %, die künstliche Grundwasseranreicherung und Regenwassernutzung bei 30 %
der Bewirtschaftungspläne geplant. Der Bau bzw. der Ausbau von Entsalzungsanlagen
wird nur von wenigen Bewirtschaftungsplänen anvisiert, ist jedoch für
Einzugsgebiete in Südeuropa von großer Bedeutung. Die nachteiligen
Umweltauswirkungen der Entsalzung werden in den Plänen nicht immer gebührend
berücksichtigt. 3.1.5. Förderung von Technologien und
Verfahren zur Wassereinsparung Auch wenn bei Bewässerungskulturen bereits erhebliche
Effizienzsteigerungen erzielt wurden, lassen sich mit besseren
Bewässerungszeitplänen und moderneren Technologien noch weitere beträchtliche Wassereinsparungen
erreichen. Es bleibt jedoch unklar, wie sich Wassereinsparungen auf der
Parzelle in Wassereinsparungen für den Betrieb und für das Einzugsgebiet übersetzen
lassen. In einigen Fällen hat die Modernisierung eher eine Intensivierung der
Landwirtschaft oder eine Ausbreitung der Anbauflächen als einen Rückgang des
Wasserverbrauchs bewirkt[10].
Beträchtliche Effizienzgewinne lassen sich nach wie vor in Gebäuden erzielen
(z. B. mit Sparwasserhähnen und Sparduschen). Bei den europäischen Trinkwasserversorgungssystemen
gibt es große Effizienzunterschiede. So kann es durchaus sein, dass Wasserverteilungssysteme
mit geringer Wassereffizienz (wegen der hohen Leckageraten) ihr optimales Wirtschaftlichkeitsniveau
erreicht haben, d. h. zusätzliche Investitionen in Leckreparaturen
würden die Kosten für den Verbraucher erhöhen, ihm oder der Umwelt jedoch keine
zusätzlichen Vorteile bringen. Die Prüfung der Bewirtschaftungspläne
für die Einzugsgebiete zeigt, dass sie häufig nicht angemessen mit anderen Raumordnungs-
und sozioökonomischen Plänen z. B. für die Flächennutzung
koordiniert wurden. Dieser Mangel an Koordination und das Fehlen entsprechender
Finanzierungspläne behindert stark die Umsetzung der Bewirtschaftungspläne
im Allgemeinen und WK&D-relevanter Maßnahmen (zu denen
auch Wassereinsparungsmaßnahmen zählen) im Besonderen. 3.1.6. Förderung einer europäischen Wassersparkultur Die Mitgliedstaaten führen ein breites
Spektrum an Sensibilisierungskampagnen durch, um Verbraucher zum Wassersparen
anzuregen; andere Instrumente wie Preisanreize, Finanzierungsmechanismen für Wassereinsparungen,
Ökodesign für wassernutzende Haushaltsgeräte usw. sind jedoch nicht immer in
ausreichendem Maße vorhanden. Beim nachhaltigen Verbrauch lassen sich in den
Bereichen Zertifizierung und Kennzeichnung von Lebensmitteln/Agrarprodukten zwei
Haupttrends erkennen - Regelungen, deren Akzent auf Informationen über den
Wasserfußabdruck des Produktes liegt, und Regelungen, die sich in erster Linie
auf gute Wasserwirtschaft konzentrieren. Eine Kennzeichnung auf Basis des
Wasserfußabdrucks wird derzeit nicht empfohlen, da den meisten Verbrauchern das
Wissen zur Auslegung der gegebenen Informationen fehlt und es in Bezug auf die Transparenz
und Zuverlässigkeit der dem Wasserfußabdruck zugrunde liegenden Daten noch
ungeklärte Fragen gibt, und weil der Fußabdruck nicht geeignet ist, um den Auswirkungen
des Wasserverbrauchs zu begegnen[11]. Die europäische Wasserpartnerschaft hat das European
Water Stewardship (EWS) ins Leben gerufen mit dem Ziel, die größten Wasserverbraucher
bei der Wassereinsparung zu unterstützen. Da die Zertifizierungskriterien eng
an die wichtigsten Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie geknüpft sind,
dürfte sich der EWS als nützliches Instrument für eine optimale
Wasserbewirtschaftung auf Ebene der Einzugsgebiete erweisen. 3.1.7. Mehr Wissen und eine verbesserte
Datenerhebung Da bisher keine EU-weiten Langzeitdaten über
die Wasserquantität vorliegen, bleibt der grundlegende Schritt der
Identifizierung wasserarmer Einzugsgebiete eine
Herausforderung. Die Daten über Zustände und Belastungen, Auswirkungen und Wirksamkeit
der Beiträge zur Lösung des WK&D-Problems müssen weiter gestrafft werden. Im Rahmen der gemeinsamen Strategie zur
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden mit Erfolg gemeinsame
WK&D-Indikatoren angewandt, von denen bisher drei vereinbart wurden: ·
der standardisierte Niederschlagsindex (Standardized
Precipitation Index, SPI) für meteorologische Dürre (Dürreindex), ·
der Anteil der absorbierten photosynthetisch
aktiven Strahlung (Fraction of Absorbed Photosynthetically Active Radiation,
fAPAR) für Dürrewirkungen auf die Vegetation, ·
der Wasserverbrauchsindex Plus (Water
Exploitation Index Plus, WEI+) für die Belastung der Wasserressourcen durch
Wasserentnahmen. Diese Indikatoren lassen sich anhand von Informationen
berechnen, die bereits vorliegen oder die noch erhoben werden (z. B. Aufstellung
räumlicher Wasserbilanzen durch die
EUA). Wasserknappheit und effiziente Wassernutzung werden im Sechsten
und Siebten Forschungsrahmenprogramm in verschiedener Stelle angesprochen, und
es muss mehr getan werden, um Synergien mit den Forschungsaktivitäten der
Mitgliedstaaten zu entwickeln (u. a. im Bereich der Wassereinsparung und
der Wassereffizienz) und eine
angemessene Koordination mit den Erfordernissen der Politik zu gewährleisten. Diesem
Erfordernis wird in jüngst lancierten Projekten schrittweise nachgekommen. 3.2. Einbeziehung
von Maßnahmen zur Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürre in die
Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete Für alle Länder, die Bewirtschaftungspläne für
die Einzugsgebiete vorgelegt haben (alle außer PT, EL und Teile von ES und BE)
wurde untersucht, inwieweit Wasserknappheit und Dürre in den
Bewirtschaftungsplänen berücksichtigt werden[12]. Wasserknappheit und Dürre werden in Bewirtschaftungsplänen
europaweit als relevant anerkannt. Wasserknappheit wird für das gesamte
Mittelmeerbecken und für bestimmte mittel-, ost- und nordeuropäische Gebiete gemeldet.
41 % der Bewirtschaftungspläne werten Wasserknappheit als nicht relevant. Dürre wird für viele europäische
Flussgebietseinheiten gemeldet, doch in nur 40 % der Bewirtschaftungspläne
wird dies als relevant gewertet. Vielen Bewirtschaftungsplänen fehlt eine
angemessene Grundlage für die Bewertung der Wasserverfügbarkeit: Die
vorliegenden Mengenangaben reichen nicht aus, und Wasserknappheit wird oft mit
Dürre verwechselt und umgekehrt. Wasserbedarfszenarien existieren nur bei 35 %,
Wasserverfügbarkeitsszenarien bei weniger als 25 % der
Bewirtschaftungspläne. Bei 80 % der Pläne wird die Datenunsicherheit nicht
bewertet, und 90 % enthalten keinerlei Angaben zu den für die Durchführung
der relevanten Maßnahmen erforderlichen Finanzierungsquellen. Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der
Wasserrahmenrichtlinie (durch Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der
Ökosysteme) sind in nur 45 % der Bewirtschaftungspläne zu finden. Nur für
einige der wasserarmen Einzugsgebiete sehen die Bewirtschaftungspläne prioritär
vor, wasserabhängige Entwicklungsprojekte künftig zu beschränken. Die Rolle anderer sektoraler Strategien zur Bekämpfung
von Wasserknappheit und zur Minderung von Dürreeffekten wird nicht gebührend
berücksichtigt: In nur 12 % der Bewirtschaftungspläne wird angesprochen,
inwieweit die Wasserressourcen durch die unterschiedlichen Sektoren belastet
werden. Bei grenzüberschreitenden Einzugsgebieten gibt
es nach wie vor große Schwachstellen, wenn es darum geht, den Wasserverbrauch
so zu regulieren, dass Konfliktrisiken minimiert und die Ziele der
Wasserrahmenrichtlinie gefördert werden. Nur 5 % der geprüften transnationalen
Bewirtschaftungspläne sehen koordinierte WK&D-Bekämpfungsmaßnahmen für alle
grenzüberschreitenden Flussgebietseinheiten vor. 3.3. Schwächen
der aktuellen WK&D-Strategie Die obige Bewertung zeigt diverse ineinandergreifende
Schwächen der europäischen WK&D-Strategie auf: · Planungsschwächen: Es fehlt nach wie vor am Verständnis der kausalen
Zusammenhänge zwischen Ursachen, Belastungen, Zuständen und Auswirkungen, einem
Verständnis, das erforderlich wäre, um die kostenwirksamsten Maßnahmen zur Lösung
des WK&D-Problems herausarbeiten zu können. Wasserknappheit und Dürre
werden oft verwechselt, und es gibt bisher nicht genügend Indikatoren, um beide
Zustände illustrieren zu können. Die neu vereinbarten Indikatoren müssen in einem
angemessenen geografischen und zeitlichen Maßstab für die gesamte EU berechnet
werden, was wiederum einen kohärenten Datensatz auf EU-Ebene erfordert. · Informationsschwächen: Die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete enthalten nur begrenzte Daten über den bzw. das
aktuelle(n) und künftige(n) Wasserbedarf/Wasserangebot und über Maßnahmen zur WK&D-Bekämpfung,
die Verfügbarkeit von Finanzierungsquellen und die voraussichtliche Auswirkungen
auf Wasserknappheit und Dürre. Das Fehlen robuster Informationen behindert eine
sachgemäße Bewertung der Wirksamkeit und der sozioökonomischen Auswirkungen von
Maßnahmen. · Strategische, organisatorische und Durchführungsschwächen: Im
Allgemeinen richten sich die meisten der von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen
Förderaktionen und Maßnahmen zur WK&D-Bekämpfung gegen Belastungen, Zustände
und Auswirkungen und dienen prioritär der Verbesserung des Wasserangebots. Maßnahmen,
die die Hauptursachen von Wasserknappheit und Dürre betreffen, oder die
Durchführung flankierender Maßnahmen (z. B. Verbrauchserfassung, Preisgestaltung/Subventionierung
und Beschränkung des Wasserverbrauchs) werden nur in wenigen Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete vorgeschlagen. Dabei ist unklar, wer für die vorgeschlagenen Maßnahmen und ihre
Finanzierung zuständig ist. Die Koordinierung mit anderen Planungsprozessen ist
unzulänglich, und es fehlt an Finanzmitteln. Auch die Zusammenhänge zwischen
Wasserknappheit und der ökologisch erforderlichen Mindestwassermenge sind nicht
ausreichend fundiert. 4. Wasservorräte in
Zukunft besser sichern Mit der WK&D-Bekämpfung wird in erster
Linie bezweckt, die Wasserbilanz in allen europäischen Einzugsgebieten wieder
auszugleichen bzw. zu erhalten und den Wasserbedarf aquatischer Ökosysteme gleichzeitig
umfassend zu berücksichtigen. So lange die Auflagen der Wasserrahmenrichtlinie in Bezug auf die Wasserverfügbarkeit
für Oberflächengewässer nicht genau präzisiert sind[13], lässt sich bei Wasserkörpern
mit stark verändertem Strömungsverhalten, beispielsweise aufgrund einer übermäßigen
Wasserentnahme, kaum ein guter Umweltzustand erreichen. Aus diesem Grunde ist die
angemessene Wassermengenbewirtschaftung eine inhärente Verpflichtung der Wasserrahmenrichtlinie.
Im Rahmen des CIS-Prozesses wurde ein gemeinsamer Nenner für Wasserknappheit
und Dürre gefunden, dem in den kommenden Bewirtschaftungsplänen umfassend Rechnung
getragen werden muss. Die Europäische Innovationspartnerschaft für Wasser[14] kann dabei eine wichtige Rolle
spielen, denn sie trägt zur Entwicklung innovativer Lösungen für
Wassermengenprobleme bei, während sich die Europäische Innovationspartnerschaft
für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit[15] mit der Wasserbewirtschaftung
im landwirtschaftlichen Betrieb befasst und effizientere Wassernutzung in der
Landwirtschaft fördert. Im Folgenden werden einige Instrumente beschrieben, die
genutzt werden sollten, um in den kommenden Bewirtschaftungsplänen für die
Einzugsgebiete eine bessere Wassermengenbewirtschaftung einplanen zu können: 4.1. Festlegung und Implementierung
der ökologisch erforderlichen Mindestwassermengen Nur
durch Festlegung und Implementierung der für ökologische Funktionen erforderlichen
Mindestwassermengen in europäischen Wasserkörpern lassen sich WK&D-Probleme
effizient lösen und der in der Wasserrahmenrichtlinie vorgeschriebene gute
Umweltzustand sowie positive Nebeneffekte in den Bereichen Energieeinsparung,
Klimaschutz und Klimaanpassung, Naturschutz und Biodiversität erreichen. Dazu
muss die derzeitige Wasserzuteilung den ökologischen Erfordernissen wasserabhängiger
Ökosysteme angepasst werden. Wenn bei der Wasserzuteilung der für ökologische
Funktionen erforderlichen Mindestwassermenge Rechnung getragen wird, können die
Auswirkungen von Wasserknappheit und Dürren möglicherweise verhindert oder
gemildert werden. 4.2. Festlegung
und Verwirklichung von Wassereinsparungszielen Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete müssen
quantitative Angaben über Wasserbedarf und Wasserverfügbarkeit enthalten, ebenso
wie bessere Prognosewerte für Wasserverfügbarkeit und Wasserverbrauch. Die Angaben
sollten außerdem transparenter sein und Unsicherheiten, Zeitspannen und Quellen
aufzeigen. In dürreanfälligen Gebieten sollten Unsicherheits- und
Schwankungsfaktoren (z. B. in Bezug auf die Wasserverfügbarkeit) im
Referenzszenario des betreffenden Bewirtschaftungsplans berücksichtigt und nicht
als unerwartete, natürlich vorkommende Klimaextreme gewertet werden. Alle wichtigen wasserabhängigen
Wirtschaftssektoren wie Landwirtschaft, Industrie, Verteilungsnetze, Gebäudewesen
und Energieerzeugung verfügen nach wie vor über ein großes Wassereinsparungspotenzial.
Letzteres ist jedoch sehr kontextgebunden, und Ziele sollten
möglichst auf lokaler Ebene von Interessenträgern festgelegt werden, die über
die verschiedenen wasserverbrauchenden Sektoren und Komponenten des
hydrologischen Kreislaufs genau Bescheid wissen und gewährleisten können, dass
die Ziele kohärent sind und Einsparungsmaßnahmen dort
durchgeführt werden, wo die sozioökonomischen Kosten am geringsten sind. 4.3. Förderung
wirtschaftlicher Anreize für effiziente Wassernutzung Die ordnungsgemäße Anwendung von Artikel 9 der
Wasserrahmenrichtlinie ist für die Lösung des WK&D-Problems unerlässlich. Der
Geltungsbereich der derzeitigen Wirtschaftsinstrumente muss erweitert werden,
um sicherzustellen, dass sie für nachhaltige Wasserentnahme und nachhaltige
Wassernutzung einen Anreiz bieten, d. h. soweit es noch keine
Gebührenregelungen gibt, müssen diese eingeführt werden; verbrauchsbasierte
Wassertarife müssen gefördert werden; es müssen verstärkt Entnahmegebühren und
–abgaben eingeführt werden, damit die Kosten für Umwelt und Ressourcen in die Entscheidungen
der Wassernutzer einfließen. Indem sichergestellt wird, dass
Wirtschaftsinstrumente den wirtschaftlichen Wert von Wasser besser
widerspiegeln, werden auch den Wasserversorgungsbehörden Anreize für
zusätzliche Investitionen in Leckagekontrollen geboten und sowohl vollständige
Kostendeckung als auch eine langfristig nachhaltige und effiziente
Wasserversorgung gewährleistet. Außerdem wird die Bereitstellung von Finanzerträgen
für WK&D-Maßnahmen auch die Verwirklichung von WK&D-Zielen fördern. Wassermarkt-/Handelsmechanismen mit vorgegebener
Obergrenze sind umweltökonomische Instrumente, mit denen Anreize für sog. Zahlungen
(von Nutzern) für Ökosystemdienstleistungen (Payments for Ecosystem Services)
und somit für das Erreichen eines nachhaltigen Gleichgewichts für defizitäre
Einzugsgebiete geboten werden können. Positive Nebeneffekte umfassen die (vorübergehende
oder dauerhafte) Neuzuteilung von Wassernutzungsrechten unter
Wirtschaftsteilnehmern, die ihrerseits zu zusätzlichen Einsparungen führen kann. 4.4. Berücksichtigung
der Wasserverfügbarkeit bei Flächennutzungen Im Interesse langfristiger Nachhaltigkeit muss
bei neuen wirtschaftlichen Entwicklungen der Wasserverfügbarkeit Rechnung
getragen werden, was vor allem bei Flächennutzungsprojekten von Bedeutung ist. Dies
bestätigt erneut die Notwendigkeit, dass die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete
richtig mit anderen wirtschaftlichen und Raumplanungsprozessen verknüpft werden
müssen. Um dies zu bewerkstelligen, müssen die Bewirtschaftungspläne vor ihrer Annahme sachgerecht
mit anderen Raumplanungs- und sozioökonomischen Plänen koordiniert und
Finanzmittel für ihre Durchführung gefunden werden. Dadurch wird
sichergestellt, dass den Kosten und Nutzen von Aktionen gebührend Rechnung
getragen wird und dass die Ziele der Bewirtschaftungspläne nach dem in der Wasserrahmenrichtlinie
festgeschriebenen Grundsatz der Kostenwirksamkeit auf kostengünstigste Weise erreicht
werden. 4.5. Besseres
Dürremanagement in Europa Die Europäische Dürrebeobachtungsstelle (European
Drought Observatory, EDO) sollte zu einem Frühwarnsystem ausgebaut werden,
um Mitgliedstaaten und Wirtschaftsteilnehmern zu helfen, so früh wie möglich
intervenieren und sich auf kommende Dürren vorbereiten zu können. Gleichzeitig
sollte der Solidaritätsfonds der EU für den Fall von Dürrekrisen wirksam
angepasst werden, um unvermeidbare Schäden auffangen zu können. Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden,
um im Rahmen des Planungsprozesses der Wasserrahmenrichtlinie kohärente
Maßnahmen zur Bekämpfung von Dürren auf Ebene der Einzugsgebiete zu entwickeln
und durchzuführen. Flächennutzungsprojekte sollten mit der Wasserverfügbarkeit in
den Flussgebietseinheiten in Einklang stehen und auch deren Veränderlichkeit
berücksichtigen. „Grüne“ Infrastrukturen wie Rückhaltemaßnahmen können dabei
eine sehr positive Rolle spielen. Außerdem müssen verstärkt alternative umweltschonende
Wasserversorgungsoptionen (wie die Wiederverwendung von Wasser) ins Auge
gefasst werden. 4.6. Förderung der Klimaresistenz Es muss damit gerechnet werden, dass der Klimawandel aufgrund
der sich verändernden Niederschlagsmuster und der steigenden Temperaturen, die
Qualität und Verfügbarkeit der Wasserressourcen erheblich beeinträchtigen
werden, die Auswirkungen bereits vorhandener Gewässerbelastungen noch verschlimmern
wird. Jede Strategie zur Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürren muss daher
eine Kombination verschiedener Anpassungsmaßnahmen vorsehen. 5. Schlussfolgerung Das allgemeine Ziel der WK&D-Strategie -
die Umkehrung der WK&D-Trends – wurde nicht erreicht, auch wenn im Zuge der
Durchführung der sieben in der Mitteilung der Kommission von 2007 vorgesehenen strategischen
Instrumente Fortschritte erzielt wurden. Die WK&D-Strategie wurde von den
Mitgliedstaaten in gewisser Hinsicht als eigenständiger Bereich gesehen, und bei
der Durchführung der Wasserrahmenrichtlinie muss dem Problem der Wasserverfügbarkeit
unbedingt größerer Stellenwert eingeräumt werden. In den kommenden Durchführungsphasen
der Richtlinie muss diese Frage geregelt und auch verstärkt in sektorale Strategien
einbezogen werden. Die meisten Maßnahmen der Mitgliedstaaten richten
sich gegen Belastungen, Zustände und Auswirkungen; nur sehr wenige gehen die
Hauptursachen des Problems an. Die genannten strategischen Schwächen und die
konkreten Optionen zu ihrer Behebung werden in der Mitteilung der Kommission „Plan
zum Schutz der Wasserressourcen Europas“ geprüft mit dem Ziel, die Frage der Wasserverfügbarkeit
umfassender in den allgemeinen strategischen Rahmen zu integrieren. Gegebenenfalls können in der für Frühjahr
2013 vorgesehenen Strategie für die Anpassung an den Klimawandel weitere strategische
Maßnahmen ins Auge gefasst werden. [1] KOM (2007) 414 endgültig. [2] Richtlinie 2000/60/EG, ABl. L
327 vom 22.12.2000, S. 1 [3] http://ec.europa.eu/environment/water/quantity/building_blocks.htm [4] Modellierung im Rahmen des Projekts ClimWatAdapt. [5] Die Kommission hat gegen acht Mitgliedstaaten
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die laufende Prüfung der
Bewirtschaftungspläne der Mitgliedstaaten für die Einzugsgebiete zeigt, dass
der Begriff Wasserdienstleistung in nur sechs der 23 bewerteten Mitgliedstaaten
im weiteren Sinne ausgelegt wurde. [6] Ressourceneffizienz
und Wirtschaftlichkeit von Wasserversorgungsnetzen. ERM-Schlussbericht 2012
an die Europäische
Kommission. [7] Wasserpreisgestaltung und Wasserzuteilung in der Landwirtschaft. Schlussbericht
2012, Arcadis
et al., an die Europäische Kommission. [8] Strömungsregimes, die für die Erhaltung lebenswichtiger Prozesse in
gesunden Flussökosystemen und den guten Umweltzustand von Wasserkörpern
erforderlich sind. [9] KOM(2011) 17 endgültig. [10] Das Wassereinsparungspotenzial der
europäischen Landwirtschaft, Schlussbericht 2012,
Bio
Intelligence Service, an die Europäische Kommission. [11] Wasser-Fußabdruck und Produktkennzeichnung, RPA-Schlussbericht 2011 an
die Europäische Kommission. [12] Im Bericht wird das europäische WK&D-Problem daher
möglicherweise unterschätzt. [13] Für das Grundwasser gibt es ausdrückliche Mengenauflagen. [14] KOM(2012) 216. [15] KOM(2012) 79.