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Document 52012DC0497
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Enhancing and focusing EU international cooperation in research and innovation: A strategic approach
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Verbesserung und Fokussierung der internationalen Zusammenarbeit der EU in Forschung und Innovation: ein strategischer Ansatz
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Verbesserung und Fokussierung der internationalen Zusammenarbeit der EU in Forschung und Innovation: ein strategischer Ansatz
/* COM/2012/0497 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Verbesserung und Fokussierung der internationalen Zusammenarbeit der EU in Forschung und Innovation: ein strategischer Ansatz /* COM/2012/0497 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Verbesserung und Fokussierung der
internationalen Zusammenarbeit der EU in Forschung und Innovation: ein strategischer
Ansatz (Text von Bedeutung für den EWR) 1. Eine Welt im Wandel Die Europäische Union ist in Forschung und
Innovation weltweit führend; auf sie entfallen 24 % der weltweiten
Ausgaben im Bereich der Forschung, 32 % der einflussreichen Veröffentlichungen
und 32 % der Patentanmeldungen, während sie lediglich 7 % der
Weltbevölkerung ausmacht[1]. In den letzten zehn Jahren hat sich das Umfeld
jedoch rasch weiterentwickelt. Die internationale Forschung und Innovation
wurden bis vor kurzem von der Europäischen Union, den USA und Japan beherrscht.
In dem Maße, in dem die Schwellenländer ihre Forschungs- und Innovationssysteme
weiter stärken, entwickelt sich ein multipolares System, in dem Länder wie
Brasilien, China, Indien und Südkorea wachsenden Einfluss ausüben. Der Anteil
der BRIC-Länder (Brasilien, Russland, Indien und China) an den weltweiten
Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) hat sich zwischen 2000 und 2009
verdoppelt. Zudem hat die EU ein deutliches Interesse daran, dass ihre
Nachbarländer ihre Forschungs- und Innovationskapazitäten ausbauen. Forschung und Innovation sind zunehmend
international verflochten, wozu die sich rasch entwickelnden Informations- und
Kommunikationstechnologien beitragen. Die Zahl der wissenschaftlichen
Veröffentlichungen, die von Autoren aus mehreren Ländern verfasst werden, und
die Mobilität der Forscher nehmen zu. Forschungseinrichtungen richten Büros im
Ausland ein, und Unternehmen investieren außerhalb ihres Heimatlandes,
insbesondere in den aufstrebenden Volkswirtschaften. Globale Herausforderungen sind wichtige
Triebkräfte für Forschung und Innovation. Die Ressourcen unseres Planeten sind
endlich, weshalb auf nachhaltige Weise mit ihnen umgegangen werden muss.
Klimawandel und übertragbare Krankheiten machen nicht an den Landesgrenzen
halt, und für Ernährungssicherheit muss auf der ganzen Welt gesorgt werden. Die
Europäische Union muss ihren Dialog mit den internationalen Partnern stärken,
um eine kritische Masse zur Bewältigung dieser Herausforderungen zu schaffen. Da in Drittländern immer mehr Forschungs- und
Innovationsarbeit geleistet wird[2],
braucht die Union Zugang zu diesem Wissen. Um weiterhin ein bedeutender „Global
Player“ sein zu können, muss die Union für sich als attraktiven Standort für
Forschung und Innovation werben und sich im globalen Wettbewerb um Talente
behaupten und dabei gleichzeitig ihre wirtschaftlichen Interessen wahren,
z. B. was den Schutz des geistigen Eigentums betrifft. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags über die
Europäische Union (EUV) und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV) hat sich der institutionelle Rahmen für die Maßnahmen der Union
auf der internationalen Bühne geändert. Die Hohe Vertreterin der Union für
Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission gewährleistet
die Kohärenz des auswärtigen Handelns der Union. Sie wird unterstützt von einem
Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD). Da die Forschung ein Bereich ist, in dem
die Union und die Mitgliedstaaten parallele Kompetenzen haben, müssen sie ihre
jeweiligen Tätigkeiten koordinieren, um die Kohärenz der einzelstaatlichen
Politiken und der Politik der Union sicherzustellen. Ausgehend von diesem sich wandelnden Umfeld,
den Verpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion[3], dem Rahmen für den
Europäischen Forschungsraum (EFR)[4]
und den Empfehlungen der Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms (RP7)[5] schlägt die Kommission einen
strategischen Ansatz zur Verbesserung und Fokussierung der internationalen
Zusammenarbeit der Union im Bereich der Forschung und Innovation vor,
insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung der Umsetzung des Rahmenprogramms
„Horizont 2020“[6]. 2. Bestandsaufnahme Europa kann auf eine lange Tradition der
Förderung der grenzüberschreitenden Forschungszusammenarbeit verweisen. Die 1954
gegründete Europäische Organisation für Kernforschung (CERN) ist ein
Forschungsexzellenzzentrum und das weltgrößte Laboratorium für Teilchenphysik,
das hochrangige Wissenschaftler anzieht. Seit 1986 wurde in den Verträgen die
Zusammenarbeit mit Drittstaaten ausdrücklich als eine der zentralen Aufgaben
der Forschungspolitik der Europäischen Union benannt. Sowohl im Rahmen des AEUV
als auch des Euratom-Vertrags sind internationale Kooperationsmaßnahmen
entwickelt worden. Die Rahmenprogramme wurden nach und nach für die Teilnahme
von Drittländern geöffnet; im RP7 (ebenso wie im Euratom-RP7) ist die Förderung
der internationalen Zusammenarbeit ein durchgängiges Leitprinzip. Das
Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) ist ebenfalls offen für
eine Zusammenarbeit mit Drittländern. All dies hat dazu geführt, dass 6 %
der Teilnehmer am RP7 aus Drittländern stammen. Bei der Optimierung des Umfangs und der
Reichweite der Tätigkeiten der internationalen Zusammenarbeit wurden Fortschritte
erzielt. Einige Beispiele: –
Die Partnerschaft der europäischen Länder und
Entwicklungsländer zur Durchführung klinischer Studien (European and
Developing Countries Clinical Trials Partnership) (EDCTP) ist eine
Partnerschaft zwischen 14 Mitgliedstaaten, der Schweiz, Norwegen und
Ländern südlich der Sahara zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und
Malaria. –
Euratom, China, Indien, Japan, Russland, Südkorea
und die USA haben sich im Rahmen des ITER-Projekts (unterstützt durch
das Abkommen über die Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts zwischen
Euratom und Japan) zusammengeschlossen, um zu zeigen, dass die Kernfusion eine
brauchbare Energiequelle der Zukunft ist. –
Die Marie-Curie-Maßnahmen haben eine starke
internationale Dimension. Die Teilnehmer an diesen Maßnahmen stammen aus 80 verschiedenen
Ländern. –
Die Gemeinsame Forschungsstelle (Joint
Research Centre, JRC) der Kommission arbeitet mit internationalen Partnern an
einem breiten Spektrum von Themen. –
Die weltweite Zusammenschaltung der Netze in den Bereichen
Forschung und Bildung durch das GEANT-Netz wird weitgehend von der Union
finanziert (teilweise durch ihre Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit). –
Die Europäische Union unterstützt zusammen mit 13
weiteren Ländern das „Human Frontier Science Programme“ zur Förderung
der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Grundlagenforschung. Diese Fortschritte sind zwar zu begrüßen,
dennoch fehlt die kritische Masse in vielen Fällen, und die Strategie für die
Entwicklung der Maßnahmen ist nicht immer eindeutig. Dies war eine der
Schlussfolgerungen der Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms, in der
festgestellt wurde, dass eine Intensivierung der Tätigkeiten der
internationalen Zusammenarbeit notwendig ist, in deren Mittelpunkt gleichberechtigte
Beziehungen zu Partnern außerhalb Europas sowie die Beteiligung an
Programmen und Aktivitäten von großem gemeinsamem Interesse stehen. Der
Bericht empfahl eine kohärente strategische Entwicklung der Politik der
Union für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation. 3. Ziele der internationalen Zusammenarbeit Die internationale Zusammenarbeit im Bereich
der Forschung und Innovation trägt zu den allgemeineren politischen Konzepten
der Europäischen Union bei, wie sie mit der Strategie Europa 2020[7] verfolgt werden, indem sie die
folgenden Zielsetzungen unterstützt: (a)
Stärkung der Exzellenz und Attraktivität der
Union in den Bereichen Forschung und Innovation wie auch ihrer wirtschaftlichen
und industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch die
Schaffung von Win-Win-Situationen und die Zusammenarbeit auf der Grundlage des
beiderseitigen Nutzens, den Zugang zu externen Wissensquellen, die Gewinnung
von Talenten und Investoren für die Union, die Erleichterung des Zugangs zu
neuen und aufstrebenden Märkten und die Vereinbarung gemeinsamer Praktiken für
die Durchführung von Forschungsarbeiten und die Verwertung der Ergebnisse; (b)
Bewältigung globaler gesellschaftlicher
Herausforderungen durch die schnellere Entwicklung und
den schnelleren Einsatz wirksamer Lösungen sowie durch eine optimierte Nutzung
der Forschungsinfrastrukturen und (c)
Unterstützung der auswärtigen Politik der Union durch enge Abstimmung mit der Erweiterungspolitik, der
Nachbarschaftspolitik, der Handelspolitik, der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
(GASP), der humanitären Hilfe und der Entwicklungspolitik und durch die
Einbeziehung von Forschung und Innovation als integrale Bestandteile eines
umfassenden Pakets von Maßnahmen im Außenbereich. Im Rahmen der „Wissenschaftsdiplomatie“
soll die internationale Zusammenarbeit in der Forschung und Innovation als
Instrument der „weichen“ Macht und als ein Mittel zur Verbesserung der
Beziehungen mit den wichtigsten Ländern und Regionen genutzt werden. Gute
internationale Beziehungen können wiederum eine wirksame Zusammenarbeit in den
Bereichen Forschung und Innovation erleichtern. In der vorliegenden Mitteilung wird
vorgeschlagen, die internationale Zusammenarbeit der Union im Bereich der
Forschung und Innovation zu verbessern und stärker zu fokussieren. Dies soll
durch einen dualen Ansatz erreicht werden: Offenheit ergänzt durch gezielte
internationale Kooperationsmaßnahmen auf der Grundlage von gemeinsamem
Interesse und wechselseitigem Nutzen, optimalem Umfang und optimaler Reichweite
sowie von Partnerschaften und Synergien. 4. Verbesserung und Fokussierung der
Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit 4.1. Offenheit in der
internationalen Zusammenarbeit Die Union wird auch weiterhin Beziehungen zu
Ländern und Regionen in der ganzen Welt unterhalten. Dies wird den Forschern
und Innovatoren der Union eine an den Beteiligten ausgerichtete Zusammenarbeit
mit ihren Partnern weltweit ermöglichen. –
Das Rahmenprogramm „Horizont 2020“ wird
uneingeschränkt für Teilnehmer aus aller Welt offen stehen[8]. –
Die Arbeit des Europäischen Forschungsrats und die
Durchführung der Marie Skłodowska-Curie-Maßnahmen beruhen vollständig
auf der Initiative von Forschern und stehen Forschern aus Drittstaaten offen. –
Ein besonderer Schwerpunkt der Maßnahme
„Forschungsinfrastrukturen“ wird die internationale Zusammenarbeit sein. Die eInfrastrukturen
betreffende Komponente hat eine inhärent internationale Dimension, da in ihrem
Rahmen die Zusammenarbeit durch digitale Mittel gefördert wird. –
Allerdings kommen nicht alle Teilnehmer aus
Drittländern automatisch für eine Förderung in Betracht[9]. Die Liste der Länder, die für
eine automatische Förderung in Frage kommen, wird dadurch beschränkt, dass das
derzeitige Auswahlkriterium, das sich ausschließlich auf das Pro-Kopf-BNE
stützt, durch ein zusätzliches Kriterium auf der Grundlage des gesamten BIP
ergänzt wird, wobei Länder oberhalb einer bestimmten Schwelle ausgeschlossen
werden. Damit wird darauf abgestellt, dass in einigen Ländern bereits die
kritische Masse erreicht wurde, die für eine Zusammenarbeit mit der Union auf
der Grundlage der Gegenseitigkeit erforderlich ist. Wie im Fall der
Industrieländer ist eine Finanzierung für Teilnehmer aus diesen Ländern in
Ausnahmefällen weiterhin möglich. –
Der restriktivere Ansatz in Bezug auf eine
automatische Finanzierung soll durch verstärkte Bemühungen um eine leichtere
finanzielle Förderung von Teilnehmern auf nationalem Weg ausgeglichen werden. –
Die Union wird weiterhin darauf hinwirken, dass der
Zugang zu Programmen von Drittländern auf der Grundlage der Gegenseitigkeit
ausgebaut wird. Die Vorschläge im Rahmen von „Horizont 2020“ ermöglichen
eine Begrenzung des geografischen Geltungsbereichs der Aufforderungen,
z. B. wenn davon ausgegangen wird, dass die Bedingungen für die
Beteiligung von Rechtspersonen aus Mitgliedstaaten an den Programmen des
jeweiligen Drittlands den Interessen der Union abträglich sind oder keine
ausreichenden Sicherheitsgarantien geboten werden können[10]. –
Die Unterstützung der Programme COST und EUREKA
wird die Zusammenarbeit der europäischen Forschernetze mit ihren Partnern in
Drittländern begünstigen. 4.2. Gezielte Tätigkeiten der
internationalen Zusammenarbeit Um die Wirkung der internationalen Forschung
und Innovation zu maximieren und gleichzeitig eine kostspielige Zersplitterung
der Anstrengungen zu vermeiden, muss die Union die Offenheit von
„Horizont 2020“ durch gezielte Maßnahmen zur Gewährleistung eines
optimalen Umfangs und einer optimalen Reichweite ergänzen. 4.2.1. Ermittlung von Bereichen für
die internationale Zusammenarbeit Im Rahmen von „Horizont 2020“
konzentriert sich die Finanzierung von Forschung und Innovation durch die Union
auf eine begrenzte Anzahl gesellschaftlicher Herausforderungen sowie
grundlegender Technologien und Industrietechnologien. Bei der Ausarbeitung der Arbeitsprogramme zur
Umsetzung von „Horizont 2020“ (zu dem auch das Euratom-Programm gehört)
wird die internationale Zusammenarbeit ein zentraler Aspekt sein. Bereiche für
die Zusammenarbeit mit Drittländern werden systematisch und kohärent auf der
Grundlage einer Analyse der Situation der Union gegenüber dem Rest der Welt und
im Einklang mit den nachstehenden Kriterien ermittelt: –
Forschungs- und Innovationskapazitäten,
einschließlich Investitionen, Ergebnisse (Veröffentlichungen, Patente,
Zitierungen, Lizenzen), Humanressourcen und Infrastrukturen; –
Risiken und Chancen für den Zugang zu bestehenden,
neuen oder neu entstehenden Märkten und ihre Auswirkungen auf die
Wettbewerbsfähigkeit der Union; –
Beitrag zu den internationalen Verpflichtungen der
Union, die in den Millenniums-Entwicklungszielen, dem Entwicklungsrahmen für
die Zeit nach 2015, Rio+ 20, den G20-Zielen und den internationalen Zielen
der sektorspezifischen Strategien festgehalten sind, und –
rechtliche und administrative Rahmenbedingungen der
internationalen Partner und gegebenenfalls der Mitgliedstaaten für die
Zusammenarbeit, einschließlich der Lehren aus früherer Zusammenarbeit. Während für die Analyse des ersten Kriteriums
genügend objektive Informationen vorliegen, ist bei den übrigen Kriterien eine
qualitative Bewertung und Beurteilung erforderlich. Eine systematische Erhebung
von Informationen wird ein wesentliches Element des strategischen Ansatzes
sein, wofür insbesondere auf die neue Beobachtungsstelle für Forschungs- und
Innovationspolitik zurückgegriffen wird, die zurzeit von der Kommission aufgebaut
wird. Hierzu gehören intensive Konsultationen der beteiligten Akteure,
einschließlich der Industrie. Eine stärkere Innovationsdimension erfordert
die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen und gleicher Ausgangsbedingungen,
wozu u. a. Folgendes notwendig ist: die Erhebung von Informationen,
politische Lernprozesse, der Austausch von Erfahrungen, die Ermittlung
bewährter Verfahren, die Bereitstellung von Informationen und Hilfe und die
Vernetzung mit Akteuren in den Bereichen Forschung und Innovation, bis hin zur
Unterstützung der Anpassung und Nutzung vorhandener Technologien in neuen
Märkten und – in bestimmten Fällen – Demonstrations- und Pilotprojekten.
Außerdem muss eine stärkere Ausrichtung auf marktnahe und andere
innovationsbezogene Aktivitäten erfolgen. Dies setzt voraus, dass ein
ausgewogenes Verhältnis besteht zwischen der Zusammenarbeit mit Drittländern,
um gemeinsam wissenschaftliche Erkenntnisse zu fördern und globale
Herausforderungen zu bewältigen, und der gleichzeitigen Wahrung der Interessen
der in der Union ansässigen Unternehmen. In diesem Zusammenhang muss die faire
und gerechte Behandlung der Rechte des geistigen Eigentums gewährleistet
werden, um einen unkontrollierten Verlust von Know-how in der Union zu
vermeiden. Generell sind tragfähige innovationsbezogene
Rahmenbedingungen für die Union von größter Bedeutung für eine wirkungsvolle
Beteiligung an Innovation und Forschung auf internationaler Ebene. So ist etwa
die Beseitigung spezifischer Handelshemmnisse weiterhin ein zentraler Aspekt
der Beziehungen der Union zu Drittländern[11]. 4.2.2. Entwicklung mehrjähriger Pläne
(„Roadmaps“) für die Zusammenarbeit mit wichtigen Partnerländern und -regionen Auf der Grundlage der vorstehend genannten
Kriterien wird die Ermittlung der Bereiche, die für gezielte Maßnahmen der
internationalen Zusammenarbeit in Frage kommen, der Ausgangspunkt des
strategischen Ansatzes sein. Eine flexible Differenzierung der Partnerländer
und -regionen wird, vor allem in Anbetracht der Finanzierungsmöglichkeiten,
eine zusätzliche Fokussierung ermöglichen, wobei zu berücksichtigen ist, dass
ein bestimmtes Land, je nach seinen Forschungs- und Innovationsstärken, zu
einer oder mehreren Gruppen gehören kann. Die folgenden Ländergruppen sind in
den Vorschlägen für das Programm „Horizont 2020“ enthalten: ·
EFTA-Länder, EU-Beitrittsländer und Länder, die
unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallen.
Hier wird der Schwerpunkt auf der Förderung der Integration in – oder
Ausrichtung auf – den Europäischen Forschungsraum liegen, unter anderem durch
eine mögliche Assoziierung dieser Länder mit „Horizont 2020“. Für die
Nachbarschaftspolitik wird dies einen Beitrag zur Entwicklung eines
„gemeinsamen Raumes für Wissen und Innovation“ leisten und auch die Forschungs-
und Innovationskompetenz dieser Länder verbessern. Die Zusammenarbeit wird in
enger Abstimmung mit den Instrumenten der Erweiterungs- und
Nachbarschaftspolitik erfolgen, wie auf der jüngsten Konferenz über eine neue
Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum in den Bereichen Forschung und Innovation
hervorgehoben wurde. Für Letztere ist eine spezifische Folgemaßnahme in
Vorbereitung. ·
Industrieländer und Schwellenländer. Hier bestehen die Hauptziele in der Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit der Union, der gemeinsamen Bewältigung globaler
Herausforderungen durch innovative Lösungen und der Entwicklung grundlegender
Technologien durch Zugang zu neuen Wissensquellen. Dies wird dem Privatsektor
der Union geschäftliche Möglichkeiten und den Zugang zu neuen Märkten
erschließen. Ferner wird es eine Stärkung der Innovationsdimension geben, zum
Beispiel im Rahmen der transatlantischen Innovationspartnerschaft oder der
indisch-europäischen Partnerschaft für Forschung und Innovation. ·
Entwicklungsländer.
Hier wird der Schwerpunkt auf der Ergänzung der auswärtigen politischen
Konzepte und Instrumente der Union durch den Aufbau von – insbesondere
biregionalen – Partnerschaften liegen, die zur nachhaltigen Entwicklung
dieser Regionen und zur Bewältigung von Herausforderungen beitragen sollen, zu
denen z. B. die ökologische Wirtschaft, der Klimaschutz, eine bessere
Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Gesundheit gehören. Dies beinhaltet
die Unterstützung der Millenniums-Entwicklungsziele (sowie ihrer möglichen
Nachfolgeziele), die Stärkung der bedarfsorientierten Forschung und Innovation
im Dienste der Entwicklung und das Erreichen der Ziele der Rio+20-Konferenz,
beispielsweise durch den Transfer von Klimaschutztechnologien. Die systematische Ermittlung von Möglichkeiten
in Verbindung mit einer Differenzierung nach Ländergruppen wird die Entwicklung
mehrjähriger Pläne für die Zusammenarbeit mit wichtigen Partnerländern und
–regionen unterstützen. 5. Geeignete Instrumente 5.1. Politischer Dialog Die Union hat mit 20 Ländern gemäß dem
AEUV und mit 15 Ländern im Rahmen des Euratom-Vertrags Abkommen über die
wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit geschlossen. Überdies sind
Wissenschaft und Technologie vielfach wichtiger Bestandteil eines breiter
angelegten politischen Dialogs, z. B. von Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen und anderen internationale Rahmenvereinbarungen. Die Wissenschafts- und Technologieabkommen
werden wichtige Instrumente für die Festlegung und Durchführung der
mehrjährigen Pläne (Roadmaps) sein. Gegebenenfalls werden sie zu langfristigen
strategischen Partnerschaften ausgebaut, was eine Verständigung auf die zu
behandelnden Prioritäten einschließt. Sie sollten auch die faire und gerechte
Behandlung des geistigen Eigentums und den Wissenstransfer fördern. Ein ähnlicher
Ansatz wird auf regionaler Basis verfolgt, z. B. für die Partnerschaften mit
den Ländern des Mittelmeerraums, dem Verband Südostasiatischer Nationen, Afrika
sowie mit den Ländern Lateinamerikas und der Karibik. 5.2. Erhebung von Informationen Für die Umsetzung des strategischen Ansatzes
werden objektive Informationen benötigt. Daher muss der Erhebung von
qualitativen und quantitativen Daten zu folgenden Themen besondere
Aufmerksamkeit gelten[12]: –
Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit, die
von der Union finanziert werden, und ihre Auswirkungen; –
politische Konzepte und Programme der
Mitgliedstaaten und assoziierten Länder für die internationale Zusammenarbeit
sowie Stärken und Schwächen ihrer Forschungs- und Innovationssysteme, wobei die
Mitgliedstaaten und assoziierten Länder aufgefordert werden, Informationen, die
sie durch nationale Bestandsaufnahmen ermittelt haben, im Rahmen des
Strategischen Forums für die internationale wissenschaftlich-technische
Zusammenarbeit (SFIC) miteinander zu teilen; –
politische Strategien und Programme von
Drittländern in den Bereichen Forschung und Innovation, einschließlich ihrer
internationalen Komponente, sowie die Stärken und Schwächen ihrer Systeme; –
Zukunftsforschung, um neue Herausforderungen,
künftige Märkte und Trends festzustellen. Bei der Erhebung der Informationen wird man
sich auf die Delegationen der Union, die wissenschaftlichen Berater, den EAD
und die neue Beobachtungsstelle für Forschungs- und Innovationspolitik stützen. 5.3. Finanzierungsinstrumente Das Programm „Horizont 2020“ wird das
wichtigste Instrument für die Umsetzung der Maßnahmen der Union für
internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Innovation sein,
gegebenenfalls ergänzt durch Finanzmittel der Mitgliedstaaten. Gezielte Tätigkeiten unter Verwendung der
folgenden Instrumente dienen der Umsetzung der mehrjährigen Roadmaps: –
Forschungs- und Innovationsprojekte, bei denen die
Beteiligung von Partnern aus Drittländern erforderlich ist und/oder bei der
Evaluierung berücksichtigt wird; –
flexiblere Formen der Zusammenarbeit wie die
Vernetzung zwischen Projekten, Clustern und/oder Programmverwaltern; –
gemeinsame Initiativen der Union und
internationaler Partner: ·
koordinierte Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen: parallele Veröffentlichung und Bewertung in der Union und dem
betreffenden Drittland; ·
gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen: gemeinsame Veröffentlichung, Bewertung, Auswahl und Finanzierung
durch die Union und das betreffende Drittland; ·
Beiträge der Union zur Finanzierung der Programme
von Drittländern oder internationalen Organisationen für die Beteiligung von
Rechtspersonen aus der Union an diesen Programmen und ·
spezifische Initiativen, die eine gemeinsame
Finanzierung durch die Union, die Mitgliedstaaten, assoziierte Staaten und/oder
Drittländer erfordern, um einen optimalen Umfang und eine optimale Reichweite
zu gewährleisten, und die durch ERA-NETs, Artikel-185-Maßnahmen oder andere
Instrumente durchgeführt werden. Die Vorschläge für das Programm „Horizont 2020“
enthalten Bestimmungen[13]
für eine kohärente Konzipierung und Präsentation bereichsübergreifender
Tätigkeiten wie der internationalen Zusammenarbeit. Die Kommission
beabsichtigt, diese Bestimmungen im Arbeitsprogramm und im Rahmen der Komitologiestruktur
von „Horizont 2020“ zu berücksichtigen. 5.4. Koordinierung mit anderen
Politikbereichen und internationalen Foren 5.4.1. Politische Strategien und
Instrumente der Union Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit
in Forschung und Innovation werden in enger Koordinierung mit den externen
Politikbereichen und Instrumenten der Union entwickelt[14]. Dazu gehört auch die
Einbeziehung von Forschung und Innovation in andere Politikbereiche mit starker
internationaler Dimension wie Handel, GASP, Umwelt und Energie und die Nutzung
von Synergien mit der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der
Hochschulbildung im Rahmen des Programms „ERASMUS für alle“[15]. Die Entwicklung der
mehrjährigen Roadmaps für internationale Zusammenarbeit im Bereich Forschung
und Innovation sollte daher mit den allgemeinen externen Länderstrategien und
der externen Dimension der internen Politikbereiche der Union eng abgestimmt
werden. Durch die auswärtige Politik der Union wird
der Aufbau von Forschungskapazitäten in Beitrittsländern, Nachbarländern und
Entwicklungsländern unterstützt. Bei der Finanzierung von Forschung und
Innovation wird der Schwerpunkt auf der Exzellenz liegen, womit ein Beitrag zu
innovativen Lösungen für die Herausforderungen geleistet werden soll, vor denen
diese Länder stehen. Dadurch werden auch die Ziele der Union im Bereich der
Entwicklungspolitik unterstützt, z. B. durch zukunftsgerichtete
Tätigkeiten und sozioökonomische Forschungsarbeiten zur Ermittlung spezifischer
Herausforderungen, Spitzenforschung und Innovation zur Entwicklung lokal
anwendbarer Lösungen und Unterstützung für die Anpassung und den Transfer
bestehender Technologien. Ergänzt wird dies durch den Einsatz von Finanzmitteln
der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung. 5.4.2. Internationale Organisationen
und multilaterale Foren Internationale Organisationen und
multilaterale Foren spielen eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der
globalen Herausforderungen. Der Ausschuss für Wissenschaft und Technik (CSTP)
und das Global Science Forum der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) legen den Schwerpunkt auf die
Verbesserung der Organisation der weltweiten Forschungs- und
Innovationstätigkeiten. Den Vereinten Nationen und anderen Organisationen wie
der UNESCO, der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimafragen
(IPCC), dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen,
der zwischenstaatlichen Plattform für biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen
(IPBES), der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) kommt eine wesentliche Rolle bei der
Gestaltung globaler Forschungsprogramme zu. Die Internationale Energieagentur (IEA) und
die Kernenergie-Agentur (NEA) im Rahmen der OECD, die Internationale
Atomenergie-Organisation (IAEO) und das Internationale Forum Generation IV
sowie die Internationale ITER-Organisation unterstützen die internationale
Zusammenarbeit im Bereich der Kernenergie. Globale und regionale Gremien wie
die Beratungsgruppe für internationale Agrarforschung (CGIAR), das Globale
Forum für Agrarforschung (GFAR) und das Forum für Agrarforschung in Afrika
(FARA) sind im Bereich der Landwirtschaft tätig. Die Carnegie-Gruppe unter der
Schirmherrschaft der G8/G20 bietet ein einzigartiges Forum für hochrangige
Diskussionen über Forschung und Innovation. Die Kommission beabsichtigt, ihre
Zusammenarbeit mit diesen Organisationen zu verstärken, damit die Union
größeren Einfluss auf deren Tätigkeiten hat (insbesondere in den Fällen, in
denen sie ein bedeutender Geber ist) und damit diese Organisationen ihre Stimme
bei der Gestaltung der Agenda der Union stärker geltend machen können. In
diesem Zusammenhang sollte die Union sich darum bemühen, dass ihre Beteiligung
den ihr durch die Verträge übertragenen Aufgaben entspricht. Ein weiterer
Ausbau der Partnerschaft mit zwischenstaatlichen Initiativen der europäischen
Regierungen (z. B. EUREKA und COST und Organisationen wie EIROforum[16]) wird zu einer besseren
Koordinierung und effizienteren Nutzung der EU-Mittel beitragen. 6. Förderung gemeinsamer Grundsätze für die
internationale Zusammenarbeit in der Praxis Da sie sich durch ihre Grundsätze für
„auswärtiges Handeln“ (Artikel 21 EUV) leiten lässt, ist die Union in einer
guten Position, um an führender Stelle auf gemeinsame Grundsätze für die
Durchführung internationaler Forschungs- und Innovationstätigkeiten
hinzuwirken, damit gleiche Ausgangsbedingungen für eine gesicherte
Zusammenarbeit von Forschern und Innovatoren aus der ganzen Welt geschaffen
werden. Bei diesen Grundsätzen geht es um Fragen wie verantwortungsbewusste
Forschung und Innovation, Integrität der Forschung, Peer Review von
Vorschlägen, die Förderung der Rolle der Frau in der Wissenschaft und die
geschlechterspezifische Dimension in Forschung und Innovation,
Forscherkarrieren (aufbauend auf der Europäischen Charta für Forscher und dem
Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern)[17], den fairen und gerechten
Umgang mit Rechten des geistigen Eigentums und den freien Zugang zu
Publikationen auf der Grundlage öffentlich finanzierter Forschung. Ein Schritt wurde mit der Einrichtung des
„Global Research Council“ getan, eines Forums auf freiwilliger Basis für den
Austausch der besten Verfahren und die Festlegung gemeinsamer Grundsätze für
die internationale Zusammenarbeit. Weitere Initiativen existieren auf
Unionsebene und auf globaler Ebene. Die Carnegie-Gruppe hat an gemeinsamen
Grundsätzen für den Bau großmaßstäblicher Forschungsinfrastrukturen gearbeitet.
Hinsichtlich des freien Zugangs nahm die Kommission 2007 eine Mitteilung[18] und in jüngerer Zeit eine
Folgemitteilung und eine Empfehlung[19]
an. Diese Themen wurden auch umfassend auf
internationaler Ebene erörtert, sowohl in bilateralen als auch in
multilateralen Foren. Die Bemühungen um einen freien Zugang zu
wissenschaftlichen Informationen finden weltweit statt. So unterstützte die
UNESCO den freien Zugang[20],
und die OECD veröffentlichte eine Erklärung über den Zugang zu Daten aus
öffentlich finanzierter Forschung[21].
Durch die Singapur-Erklärung zur wissenschaftlichen Integrität wird zum ersten
Mal auf internationaler Ebene die Entwicklung von globalen Strategien,
Leitlinien und Verhaltenskodizes zur Förderung einer stärkeren Integrität in
der Forschung unterstützt[22]. 7. Stärkung der Partnerschaft mit den
Mitgliedstaaten und anderen wichtigen Akteuren Die Unionsmaßnahmen und die Maßnahmen der
Mitgliedstaaten im Bereich der internationalen Zusammenarbeit müssen kohärent
sein und einander ergänzen. Vertiefung und Festigung der Partnerschaft zwischen
der Kommission und den Mitgliedstaaten werden somit ein wichtiges Element des
strategischen Ansatzes sein. Außerdem wird eine stärkere und
systematischere Interaktion mit den wichtigsten Akteuren im Bereich der
Forschung und Innovation hergestellt werden müssen. Dies beinhaltet eine
bessere Ausrichtung auf die Prioritäten von Akteuren wie Unternehmen,
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der internationalen Zusammenarbeit,
aber auch auf die Prioritäten der Initiativen für eine gemeinsame
Programmplanung, der Europäischen Technologieplattformen und der Europäischen
Innovationspartnerschaften. Das SFIC hat Fortschritte bei der Abstimmung
der Prioritäten der Mitgliedstaaten und insbesondere der nationalen und
regionalen Forschungsfördereinrichtungen bei der internationalen Zusammenarbeit
zu verzeichnen. Mit Indien wurde eine Pilotinitiative entwickelt und mit den
USA und China wurden die Prioritäten der Kooperation erörtert. Diese Anstrengungen müssen noch verstärkt
werden, denn die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Rahmen der internationalen
Zusammenarbeit werden weiterhin vor allem von nationalen Erwägungen bestimmt,
statt dass die Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam getragene Prioritäten
und Strategien entwickeln. Daher –
werden die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung von
Bereichen für die internationale Zusammenarbeit und bei der Entwicklung der
mehrjährigen Roadmaps einbezogen; –
wird die Umsetzung dieser Roadmaps auch beinhalten,
dass Union und Mitgliedstaaten gemeinsame strategische Forschungs- und
Innovationspläne erstellen, bei deren Umsetzung die Mitgliedstaaten eng
mitarbeiten; –
wird das Ziel der Innovationsunion weiter verfolgt,
gemeinsame Leitlinien für Übereinkünfte mit Drittländern in Fragen wie
Wissenschaftlervisa, Rechte des geistigen Eigentums, ethische Grundsätze in der
Forschung, Ein- und Ausfuhr von wissenschaftlichen Proben und
wissenschaftlicher Ausrüstung, Gegenseitigkeit und Besteuerung zu entwickeln.
Dazu gehört, dass bei internationalen Kooperationsvereinbarungen die
EFR-Leitlinien für den Umgang mit geistigem Eigentum zugrunde gelegt werden,
die von der ERAC-Arbeitsgruppe „Wissenstransfer“ angenommen wurden. 8. Umsetzung, Organisation, Begleitung und
Bewertung 8.1. Umsetzung und Organisation Die Umsetzung der Strategie wird eng mit der
Programmplanung von „Horizont 2020“ abgestimmt; so werden auch die mehrjährigen
Roadmaps auf kohärente Weise in die Arbeitsprogramme eingehen. Die Entwicklung und Durchführung der mehrjährigen
Roadmaps für jede der gesellschaftlichen Herausforderungen sowie die
Grundlagen- und Industrietechnologien werden weiterhin in die Zuständigkeit der
jeweiligen Ausschüsse fallen, dem für Querschnittsfragen im Zusammenhang mit
dem Programm „Horizont 2020“ zuständigen Ausschuss wird jedoch die Lenkung,
Begleitung und Bewertung der Gesamtstrategie für die internationale
Zusammenarbeit übertragen. Das SFIC wird auch weiterhin seine Rolle bei der
Förderung der Kohärenz zwischen der Politik der Mitgliedstaaten und der Politik
der Union spielen. Auf die Vermittlung des Wertes der
internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Innovation an eine größere
Öffentlichkeit wird ebenfalls fortlaufend geachtet werden. Aufbauend auf den
positiven Erfahrungen mit dem Wissenschaftsjahr 2012 EU-ASEAN schlägt die
Kommission vor, alle zwei Jahre ein Wissenschaftsjahr zu organisieren und im
Wechsel ein Partnerland oder eine Partnerregion zu wählen. 8.2. Begleitung und Bewertung Die Kommission wird alle zwei Jahre einen Bericht
über die Umsetzung der Strategie vorlegen. In diesem Bericht wird erläutert,
wie die mehrjährigen Roadmaps entwickelt und umgesetzt wurden. Fortschritte und
Auswirkungen werden anhand der Liste der Indikatoren aus der beigefügten
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen bewertet. Der erste Bericht wird
Anfang 2014 vorliegen. 9. Fazit Der neue strategische Ansatz für die
internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation wird durch folgende
Faktoren bestimmt: –
vollständige Öffnung von „Horizont 2020“ für
Teilnehmer aus Drittländern, so dass europäische Forscher mit den besten
Wissenschaftlern weltweit zusammenarbeiten können; –
zielgerichtete internationale Zusammenarbeit von
dem Umfang und der Reichweite, die erforderlich sind, um die Wirkung zu
optimieren; –
Entwicklung mehrjähriger Roadmaps für die
Zusammenarbeit mit wichtigen Partnerländern und -regionen; –
Stärkung der Partnerschaft zwischen der Kommission,
den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Akteuren; –
Förderung gemeinsamer Grundsätze für die
internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation in der Praxis; –
Stärkung der Rolle der Union in internationalen
Organisationen und multilateralen Foren; –
Verbesserung der Umsetzung, Organisation,
Begleitung und Bewertung. [1] Weitere Informationen finden sich in der beigefügten
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen. [2] Sofern nichts anderes angegeben ist, bedeutet in dieser
Mitteilung „Drittland“ ein Land, bei dem es sich weder um einen Mitgliedstaat
noch um einen mit den Forschungsrahmenprogrammen assoziierten Staat handelt. [3] KOM(2010) 546. [4] KOM(2012) 392. [5] http://ec.europa.eu/research/evaluations/index_en.cfm?pg=fp7
[6] KOM(2011) 809. [7] KOM(2010) 2020. [8] KOM(2011) 810, Art. 6 Abs. 1. [9] KOM (2011) 810 Art. 9. [10] KOM (2011) 810, Art. 6 Abs. 2 und 3,
Art. 8 Abs. 5. [11] KOM(2012) 70. [12] Weitere Informationen finden sich in der beigefügten
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen. [13] Artikel 13 der „Horizont 2020“-Verordnung und Artikel 5
Absatz 6 des spezifischen Programms. [14] KOM(2011) 865. [15] KOM(2011) 788. [16] http://www.eiroforum.org. [17] K(2005) 576 endg. [18] KOM(2007) 56. [19] KOM(2012) 401 und C(2012) 4890. [20] http://www.unesco.org/new/en/media-services/single-view/news/open_access_to_scientific_information_policy_guidelines_for_open_access_released/. [21] http://www.oecd.org/dataoecd/9/61/38500813.pdf. [22] http://www.singaporestatement.org/.