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Document 52012DC0484

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT 5. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT HAUSHALTSJAHR 2011

/* COM/2012/0484 final */

52012DC0484

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT 5. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT HAUSHALTSJAHR 2011 /* COM/2012/0484 final */


INHALTSVERZEICHNIS

1........... HAUSHALTSVERFAHREN.. 3

2........... KASSENFÜHRUNG UND MITEELBEWIRTSCHAFTUNG.. 6

3........... VOLLZUG DES EGFL-HAUSHALTS 2011. 9

4........... ANMERKUNGEN ZUM EGFL-HAUSHALTSVOLLZUG FÜR 2011. 9

5........... VOLLZUG ZWECKGEBUNDENER EINNAHMEN.. 11

6........... AUFSCHLÜSSELUNG NACH AUSGABENARTEN.. 12

Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4-I Anhang 4-II Anhang 5 Anhang 6 || Haushaltsverfahren 2011 – EGFL-Mittelbindungen Anteil des Haushalts des EGFL am Gesamthaushalt der EU 2005-2011 Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL – Haushaltsjahr 2011 Analyse des Haushaltsvollzugs - Haushaltsjahr 2011. Zweckgebundene Einnahmen – C4-Mittel Analyse des Haushaltsvollzugs – Haushaltsjahr 2011. Zweckgebundene Einnahmen – C5-Mittel Haushaltsvollzug für den EGFL nach Artikeln und Mitgliedstaaten – Haushaltsjahr 2011 Entwicklung der Verteilung der Ausgaben des EGFL – Haushaltsjahre 2006 bis 2011

Anmerkung: Diesem Bericht ist ein ausführliches Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen beigefügt. Der Text (in englischer Sprache) und die dazugehörigen Tabellen (ebenfalls in englischer Sprache) sind auch auf der Website der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung verfügbar(http://ec.europa.eu/agriculture/fin/finrep_en.htm).

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

5. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT HAUSHALTSJAHR 2011

1.           HAUSHALTSVERFAHREN[1]

1.1.        Haushaltsentwurf 2011

Der Haushaltsentwurf (HE) 2011 wurde von der Kommission am 29. April 2010 angenommen und der Haushaltsbehörde vorgelegt. Für den aus Rubrik 2 des Finanzrahmens 2007-2013 finanzierten Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 43 747,4 Mio. EUR vorgeschlagen.

Der Rat hat seinen Standpunkt zum Entwurf des Haushaltsplans für 2011 am 8. Juli 2010 festgelegt und die Mittel für den EGFL gegenüber dem HE der Kommission um 470,2 Mio. EUR auf 43 277,2 Mio. EUR gekürzt. Hingegen hat das Europäische Parlament seinen Standpunkt zum Entwurf des Haushaltsplans für 2011 am 13. Oktober 2010 festgelegt und darin eine Aufstockung der Mittel für den EGFL gegenüber dem HE der Kommission um 365,8 Mio. EUR auf 44 113,4 Mio. EUR vorgesehen.

1.2.        Berichtigungsschreiben für 2011

Am 20. Oktober 2010 genehmigte die Kommission das Berichtigungsschreiben (BS) Nr. 3 zum HE 2011. Mit diesem Berichtigungsschreiben wurde der Mittelbedarf für den EGFL auf 43 401,2 Mio. EUR festgesetzt; das sind 346,2 Mio. EUR weniger als im HE vorgeschlagen, was hauptsächlich auf die günstige Situation auf den Agrarmärkten (– 136 Mio. EUR) sowie auf den Anstieg der erwarteten für 2011 verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen um 229 Mio. EUR zurückzuführen ist.

1.3.        Feststellung des Haushaltsplans 2011

2011 war das erste Jahr, in dem das im Vertrag von Lissabon vorgesehene neue jährliche Haushaltsverfahren (Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV) angewandt wurde. Angesichts ihrer abweichenden Standpunkte zum Haushaltsentwurf der Kommission trafen der Rat und das Europäische Parlament für einen Zeitraum von 21 Tagen in einem Vermittlungsausschuss zusammen. Diese Vermittlungsfrist lief jedoch am 15. November 2010 ab, ohne dass eine Einigung über den Haushaltsplan 2011 erzielt wurde. Daher hat die Kommission am 26. November 2010 im Einklang mit Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einen neuen Entwurf für den Haushaltsplan vorlegt.

Die Haushaltsbehörde bewilligte den neuen Entwurf der Kommission für den Haushaltsplan, der vom Europäischen Parlament in der Abstimmung vom 15. Dezember 2010 angenommen wurde. Der EGFL-Haushaltsplan 2011 umfasste Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von

– 42 508,3 Mio. EUR bzw. 42 509,1 Mio. EUR für Agrarmarktmaßnahmen und Direktbeihilfen (Politikbereich 05);

– 352,9 Mio. EUR bzw. 253,7 Mio. EUR für Tiergesundheit und Pflanzenschutz (Politikbereich 17);

– 30,0 Mio. EUR bzw. 25,8 Mio. EUR für die Fischerei (Politikbereich 11).

Insgesamt sind im Haushaltsplan für den EGFL Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 42 891,2 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 42 788,5 Mio. EUR veranschlagt. Die Differenz zwischen Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen ist darauf zurückzuführen, dass für bestimmte von der Kommission direkt durchgeführte Maßnahmen getrennte Mittel verwendet werden. Dies gilt in erster Linie für die Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Politikstrategie, die Koordinierungsmaßnahmen in der Landwirtschaft, die Fischerei sowie die Tiergesundheit und den Pflanzenschutz.

Die für den EGFL bewilligten Mittel für Verpflichtungen betrugen insgesamt 42 891,2 Mio. EUR, wovon 2 964,9 Mio. EUR für Marktmaßnahmen nach Kapitel 05 02 und 39 771,1 Mio. EUR für Direktbeihilfen nach Kapitel 05 03 vorgesehen waren. Darüber hinaus sah der Haushaltsplan 2011 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 352,9 Mio. EUR für Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen im Rahmen des Politikbereichs 17 (Gesundheit und Verbraucherschutz) und 30 Mio. EUR für die Fischereimärkte im Rahmen des Politikbereichs 11 (Maritime Angelegenheiten und Fischerei) vor.

Einzelheiten siehe Anhang 1.

1.4.        Zweckgebundene Einnahmen des EGFL[2]

Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Konformitätsbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Diese zweckgebundenen Einnahmen können teilweise oder vollständig zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet werden, wenn die von der Haushaltsbehörde gewährten Haushaltsmittel nicht ausreichen, um die in den Mitgliedstaaten aufgetretenen Ausgaben zu finanzieren. Ungenutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen, um dann den Finanzbedarf des nächsten Jahres zu decken.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2011 wurden die Höhe der zweckgebundenen Einnahmen im Haushaltsjahr 2011 und die Höhe der vom Haushaltsjahr 2010 auf das Haushaltsjahr 2011 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen geschätzt. Dieser Schätzwert wurde berücksichtigt, als die Haushaltsbehörde den Haushaltsentwurf 2011 annahm. Im Einzelnen:

– Die Einnahmen aus Rückforderungen beim Konformitätsabschluss und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden mit 600,0 Mio. EUR bzw. 88 Mio. EUR, die Einnahmen aus der Milchabgabe mit 19 Mio. EUR veranschlagt. Somit wurde der Betrag der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres 2011 auf 707 Mio. EUR geschätzt.

– Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2010 auf das Haushaltsjahr 2011 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden mit 540 Mio. EUR veranschlagt.

Der Gesamtbetrag in Höhe von 1247 Mio. EUR wurde in Form einer Herabsetzung der für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor beantragten Mittel um 500 Mio. EUR und der für die Betriebsprämienregelung beantragten Mittel um 747 Mio. EUR berücksichtigt. Für diese beiden Regelungen bewilligte die Haushaltsbehörde schließlich in Übereinstimmung mit dem Vorschlag der Kommission einen Betrag in Höhe von 292,0 Mio. EUR bzw. 30 389,0 Mio. EUR. Die Summe der bewilligten Mittel und der genannten zweckgebundenen Einnahmen entspricht einem geschätzten Mittelbedarf von insgesamt 792 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und 31 136,0 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

1.5.        Befristete Umstrukturierungsbeträge im Zuckersektor[3]

Die befristeten Umstrukturierungsbeträge im Zuckersektor gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 des Rates werden als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der Umstrukturierungsbeihilfen für die Zuckerindustrie und andere im Umstrukturierungsfonds vorgesehene Beihilfen behandelt. Für die Wirtschaftsjahr 2006/07 bis 2008/09 wurden diese Beträge für die den Marktteilnehmern in jedem Mitgliedstaat zugeteilten mengenmäßigen Quoten für Zucker, Inulinsirup und Isoglucose in den Fonds eingezahlt.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2011 wurde damit gerechnet, dass ein Betrag in Höhe von 1015 Mio. EUR vom Haushaltsjahr 2010 auf das Haushaltsjahr 2011 übertragen werden kann.

1.6.        Anteil des Mittelvolumens des EGFL am Gesamthaushalt der EU

Für den Anteil des endgültigen Mittelvolumens des EGFL (Mittel für Verpflichtungen) am Gesamthaushalt der EU im Zeitraum 2004-2010 wird auf Anhang 2 verwiesen.

2.           KASSENFÜHRUNG UND MITTELBEWIRTSCHAFTUNG

2.1.        Mittelbewirtschaftung

2.1.1.     Für das Haushaltsjahr 2011 verfügbare Mittel:

in EUR ||

Ausgabenteil des Haushaltsplans (1) || Mittel für Verpflichtungen || Mittel für Zahlungen || Einnahmenteil des Haushaltsplans (AR) (2) || Prognosen

1. Ursprüngliche Mittelansätze für den EGFL, davon: || 42 891 201 900 || 42 788 499 841 || 1. Konformitäts­abschluss || 600 000 000

1a. Mittelansätze für geteilte Mittelverwaltung || 42 465 900 000 || 42 465 900 000 || 2. Unregelmäßig­keiten || 88 000 000

1b. Mittelansätze unter direkter Verwaltung (3) || 425 301 900 || 322 599 841 || 3. Zusatzabgabe der Milcherzeuger || 19 000 000

2. Berichtigungshaushalt 6/2011 || -23 140 000 || 0 || 4. Befristete Umstrukturierungs­beträge im Zuckersektor (4) || 0

3. Übertragung zum/aus dem EGFL im Jahr || 500 000 || 3 110 000 || Gesamtprognose AR || 707 000 000

4. Endgültige Mittelansätze für den EGFL, davon: || 42 868 561 900 || 42 791 609 841 || ||

4a. Mittelansätze für geteilte Mittelverwaltung || 42 465 900 000 || 42 465 900 000 || ||

4b. Mittelansätze unter direkter Verwaltung || 402 661 900 || 325 709 841 || ||

(1)    In den Haushalt 2011 eingesetzte Mittel unter Berücksichtigung der geschätzten zweckgebundenen Einnahmen im Haushaltsjahr 2011 sowie der gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1605/2002 des Rates vom Haushaltsjahr 2010 auf das Haushaltsjahr 2011 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen. (2)    AR: Einzuziehende zweckgebundene Einnahmen. Diese Beträge erscheinen nicht in den Einnahmen des Haushaltsplans (p.m.)[4], werden jedoch in den Erläuterungen zum Haushaltsplan angeführt. (3)    83 % der Verpflichtungsermächtigungen betreffen Ausgaben für Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen im Rahmen des Politikbereichs 17 – Gesundheit und Verbraucherschutz. Der Rest betrifft Ausgaben für Politikstrategie und Koordinierung im Politikbereich 05 „Landwirtschaft und ländliche Entwicklung“ (10 %) und für Fischereimärkte im Politikbereich 11 „Maritime Angelegenheiten und Fischerei“ (7 %). (4)  Diese Einnahmen werden dazu verwendet, Mittel für die Zahlungen der Beihilfen aus dem Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie bereitzustellen.

2.1.2.     Ausführung der für das Haushaltsjahr 2011 verfügbaren Mittel:

in EUR

|| Ausführung der Mittel für Verpflichtungen || Ausführung der Mittel für Zahlungen

Geteilte Mittelverwaltung (1) || 43 772 404 535,48 || 43 772 404 535,48

Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung || 385 606 709,61 || 344 507 317,37

Insgesamt (mit Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie) Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie Insgesamt (ohne Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie) || 44 158 011 245,09 187 935 635,21 43 970 075 609,88 || 44 116 911 852,85 187 935 635,21 43 928 976 217,64

(1) Gebundene Beträge. Verpflichtungen und Zahlungen abzüglich zweckgebundener Einnahmen für die geteilte Mittelverwaltung: 43 105 570 603,39 EUR.

Im Haushaltsjahr 2011 wurden für Verpflichtungen Mittel in Höhe von insgesamt 44 158 011 245,09 EUR und für Zahlungen in Höhe von insgesamt 44 116 911 852,85 EUR in Anspruch genommen.

2.1.3.     Haushaltsausführung – Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung der Kommission

in EUR

Ausgaben im Rahmen der direkten Mittelverwaltung || Mittel für Verpflichtungen || Aufgehobene Mittelbindungen || Mittel für Zahlungen || Übertrag auf 2012 (2)

Mittelansätze (C1) (1) || 402 661 900,00 || - || 325 709 841,00 || -

Ausführung (C1) || 385 156 336,70 || - || 304 613 983,52 || 15 480 489,32

In Abgang gestellte Mittel || 17 505 563,30 || - || 5 615 368,16 || -

(1) C1 bezeichnet die bewilligten Haushaltsmittel. Dieser Betrag umfasst Übertragungen zum /aus dem EGFL: 500 000 EUR für Mittel für Verpflichtungen und 3 110 000 EUR für Mittel für Zahlungen. (2) Übertrag auf 2012 nur für nichtgetrennte Mittel.

Im Haushaltsplan 2011 waren Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 402,7 Mio. EUR für Ausgaben im Rahmen der direkten Mittelverwaltung vorgesehen. Im Jahr 2011 wurde ein Betrag von 385,2 Mio. EUR gebunden. Der Saldo dieser Mittel (17,5 Mio. EUR) ist verfallen. 81,9 % Mittel für Verpflichtungen betreffen Ausgaben für Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen im Rahmen des Politikbereichs 17 „Gesundheit und Verbraucherschutz“. Der Rest betrifft den Politikbereich 05 „Landwirtschaft und ländliche Entwicklung“ (10,5 %) und den Politikbereich 11 „Fischerei“ (7,6 %).

Seit 2007 und im Einklang mit Artikel 149 der Haushaltsordnung besteht der überwiegende Teil der EGFL-Mittel für Ausgaben im Rahmen der direkten Mittelverwaltung durch die Kommission aus getrennten Mitteln. Der automatische Übertrag auf 2012, der sich lediglich auf nichtgetrennte Mittel bezieht, beläuft sich auf 15,5 Mio. EUR.

2.2.        Monatliche Zahlungen

2.2.1.     Monatliche Zahlungen an die Mitgliedstaaten

2.2.1.1.  Monatliche Zahlungen auf der Grundlage der buchmäßigen Erfassung

Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik[5] lautet: „Die Kommission leistet die monatlichen Zahlungen [...] für die Ausgaben, die die zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten im Laufe des Referenzmonats getätigt haben“. Die monatlichen Zahlungen werden dem Mitgliedstaat spätestens am dritten Arbeitstag des zweiten Monats überwiesen, der auf den Monat folgt, in dem die Ausgaben getätigt wurden.

Bei den monatlichen Zahlungen handelt es sich um eine Rückerstattung der Nettoausgaben (nach Abzug der Einnahmen), die bereits angefallen sind. Sie erfolgen auf der Grundlage der monatlichen Ausgabenerklärungen der Mitgliedstaaten[6]. Die monatliche buchmäßige Erfassung der Ausgaben und Einnahmen unterliegt Überprüfungen und Berichtigungen auf der Basis der detaillierten Ausgabenerklärung[7]. Zudem werden die Zahlungen nach den Überprüfungen der Kommission im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens endgültig.

Die von den Mitgliedstaaten vom 16. Oktober 2010 bis 15. Oktober 2011 getätigten Zahlungen unterliegen der Regelung der monatlichen Zahlungen. Die verbleibenden Zahlungen werden für eine begrenzte Anzahl von Maßnahmen direkt von der Kommission geleistet.

Im Haushaltsjahr 2011 belief sich der Nettobetrag der monatlichen Zahlungen auf 43 105 570 603,39 EUR.

2.2.1.2.  Beschlüsse über monatliche Zahlungen für 2011

Für das Haushaltsjahr 2011 hat die Kommission zwölf Beschlüsse über die monatlichen Zahlungen erlassen. Im Dezember 2011 wurde darüber hinaus ein zusätzlicher Beschluss über monatliche Zahlung erlassen, um die bereits gewährten Zahlungen entsprechend den zu Lasten des Haushaltsjahres zu verbuchenden Ausgaben zu berichtigen.

3.           VOLLZUG DES EGFL-HAUSHALTS 2011

3.1.        Inanspruchnahme der EGFL-Haushaltsmittel

Die ausgeführten Haushaltsmittel beliefen sich auf 43 970,1 Mio. EUR. Diese Ausgaben wurden durch die ursprünglichen Mittelansätze unter Verwendung des gesamten Betrags der aus dem Haushaltsjahr 2010 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen (905,1 Mio EUR) sowie eines Teils der zweckgebundenen Einnahmen von 2011 (225,3 Mio. EUR) von insgesamt 666,8 Mio. EUR finanziert.

Im Politikbereich 05 (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) betrugen die Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen 3 334,1 Mio. EUR und diejenigen für Direktbeihilfen 40 178 Mio. EUR. Die für marktbezogene Maßnahmen und Direktbeihilfen angefallenen Ausgaben überschritten die bewilligten Haushaltsmittel und wurden zum einen Teil durch die Übertragung von Mitteln aus anderen Haushaltsposten und zum anderen Teil durch Einnahmen gedeckt, die dem EGFL-Haushalt zugewiesen waren.

Der oben genannte Gesamtbetrag der ausgeführten Haushaltsmittel umfasst auch die Aufwendungen für den Politikbereich 11 (Maßnahmen zugunsten der Fischereimärkte) in Höhe von 30 Mio. EUR sowie diejenigen für den Politikbereich 17 (Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen) in Höhe von 314,6 Mio. EUR.

Einzelheiten zum Haushaltsvollzug in den einzelnen Politikbereichen finden sich in Anhang 3.

In Anhang 5 sind die Ausgaben für Marktmaßnahmen, Direktzahlungen und das Audit der Agrarausgaben nach Artikeln und Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt.

4.           ANMERKUNGEN ZUM EGFL-HAUSHALTSVOLLZUG FÜR 2011

Es folgen Bemerkungen zur Ausführung der landwirtschaftlichen Haushaltsmittel auf der Grundlage der in Anhang 3 genannten Einzelheiten.

4.1.        Kapitel 05 02: Interventionen auf den Agrarmärkten

4.1.1.     Einleitung

Die Gesamtzahlungen für diesen Haushaltsbereich beliefen sich auf 3 344,1 Mio. EUR und wurden aus den bewilligten Haushaltsmitteln in Höhe von 2 964,9 Mio. EUR und zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 639,7 Mio. EUR finanziert. Es wurden C1-Mittel in Höhe von 247,5 Mio. EUR auf den Haushaltsposten 05 07 01 06 übertragen, um die negativen Ausgaben in Höhe von ‑ 272 Mio. EUR zu decken, die letztlich in den Haushaltsplan 2011 für den EGFL-Rechnungsabschluss aufgenommen wurden. In Bezug auf zweckgebundene Einnahmen wurden 628,9 Mio. EUR zur Deckung der Ausgaben im Obst- und Gemüsesektor aufgewendet. Der verfügbare Saldo wurde auf das Jahr 2012 übertragen. Die aus Haushaltsposten, bei denen ein Minderverbrauch der Mittel zu verzeichnen war, verfügbar gemachten Mittel wurden auf andere Haushaltsposten übertragen, um zusätzliche Ausgaben je nach Bedarf zu decken.

4.1.2.     Getreide

Die Ausgaben beliefen sich auf - 156,2 Mio. EUR. Dieser negative Betrag ist darauf zurückzuführen, dass insgesamt 5,4 Mio. Tonnen Getreide aus den öffentlichen Lagerbeständen zu durchschnittlichen Preisen, die über den Ankaufspreisen lagen, entnommen wurden und somit ein Gewinn erzielt wurde, der dem Haushalt 2011 zugute kommt.

4.1.3.     Nahrungsmittelhilfeprogramme

Die Mitgliedstaaten haben das Programm 2011 für die Verteilung von Nahrungsmitteln an Bedürftige nahezu vollständig ausgeführt. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten Verwaltungs- und Transportkosten für die Programme der Vorjahre gezahlt. Aus diesem Grunde wurden die Haushaltsmittel für 2011 um 15 Mio. EUR überschritten.

4.1.4.     Obst und Gemüse

Der Mehrverbrauch des Sektors ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Zahlungen der Mitgliedstaaten für Sondermaßnahmen zur Stützung des Obst- und Gemüsesektors, die die Kommission aufgrund der EHEC-Krise erlassen hat (Verordnung (EU) Nr. 585/2011), und für die Beihilfe für Erzeugergruppierungen zur vorläufigen Anerkennung die bewilligten Mittel überstiegen. Diese Zahlungen wurden durch Mittelübertragungen von anderen Haushaltsposten und durch die diesem Sektor zugewiesenen Einnahmen gedeckt.

4.1.5.     Weinbauerzeugnisse

Die primär in diesem Sektor finanzierten Maßnahmen sind die nationalen Stützungsprogramme und die Rodungsregelung. Die Mitgliedstaaten tätigten etwas geringere Ausgaben für die nationalen Stützungsprogramme als in diesen Programmen vorgesehen. Jedoch konnten diese Programme mit etwa 98 % der vorgesehenen Mittel erfolgreich umgesetzt werden. Zudem wendeten sie weniger Mittel für Beihilfen im Rahmen der Rodungsregelung auf als im Haushalt vorgesehen.

4.1.6.     Rindfleisch

Der Mehrverbrauch in diesem Sektor war hauptsächlich auf die höheren Zahlungen der Mitgliedstaaten für Erstattungen für die Ausfuhr von frischem und gefrorenem Fleisch und lebenden Tieren zurückzuführen, die höher ausfiel als erwartet. Dieser Mehrverbrauch wurde durch die Übertragung von bewilligten Mitteln aus anderen Haushaltsposten finanziert.

4.1.7.     Artikel 05 02 15: Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Bienenzucht und sonstige tierische Erzeugnisse

Der Mehrverbrauch in diesem Sektor war hauptsächlich auf die Zahlungen der Mitgliedstaaten für Ausfuhrerstattungen für Geflügel und für die von der Kommission im Januar 2011 verabschiedete Beihilferegelung für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch (Verordnung (EU) Nr. 68/2011) zurückzuführen. Dieser Mehrverbrauch wurde durch die Übertragung von bewilligten Mitteln aus anderen Haushaltsposten gedeckt.

4.2.        Kapitel 05 03: Direktbeihilfen

Die bewilligten Mittel für dieses Kapitel des Haushaltsplans 2011 beliefen sich auf 39 771,1 Mio. EUR, während die Direktzahlungen etwa 40 178 Mio. EUR betrugen. Die Höhe der EGFL-Ausgaben für Direktzahlungen war 2011 im Vergleich zu den Zahlungen von 2010 hauptsächlich aufgrund der schrittweisen Einführung von Direktzahlungen für die EU-12 höher, die im Jahr 2011 weiter fortgesetzt wurde. Ein Teil der Betriebsprämienregelung sollte aus zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden, was zu diesem offensichtlichen Mehrverbrauch führte, der zu einem Teil durch diese Einnahmen und zum anderen Teil durch Übertragungen von bewilligten Mitteln aus anderen Haushaltsposten gedeckt wurde.

4.3.        Kapitel 05 07: Audit der Agrarausgaben

4.3.1.     Artikel 05 07 01: Kontrolle der Agrarausgaben

Dieser Artikel umfasst im Wesentlichen die Beträge, die dem EGFL-Haushalt durch Berichtigungen im Rahmen des Rechnungsabschlusses und aufgrund der Nichteinhaltung von Fristen für Zahlungen an Begünstigte gutgeschrieben wurden. Dieses Jahr nahm die Kommission jedoch insgesamt positive Berichtigungen der Rechnungen der Mitgliedstaaten (66,6 Mio. EUR) vor. Die von der Haushalts­behörde angenommenen Haushaltsmittel 2011 beliefen sich auf ‑ 272 Mio. EUR für die negativen Berichtigungen im Rahmen des Rechnungsabschlusses. Die Kommission hat diesen Posten durch die Übertragung von bewilligten Mitteln in Höhe von 338,6 Mio. EUR aus anderen Haushaltsposten abgeschlossen.

5.           VOLLZUG ZWECKGEBUNDENER EINNAHMEN

5.1.        Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

Die von 2010 auf 2011 tatsächlich übertragenen zweckgebundenen Einnahmen beliefen sich auf 905,1 Mio. EUR und wurden im Einklang mit Artikel 10 der Haushaltsordnung vollständig zur Finanzierung der Ausgaben des Haushaltsjahrs 2011 verwendet. Dieser Betrag deckte Ausgaben in Höhe von 403,6 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen und 501,5 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

Wie Anhang 4-I zu entnehmen ist, beliefen sich die zweckgebundenen Einnahmen von 2011 auf 666,8 Mio. EUR und kamen wie folgt zustande:

– Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses in Höhe von ca. 467,3 Mio. EUR;

– Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten in Höhe von ca. 177,6 Mio. EUR;

– Einnahmen aus der Milchabgabe in Höhe von ca. 21,9 Mio. EUR.

Ein Teil dieser zweckgebundenen Einnahmen von 2011 in Höhe von 225,3 Mio. EUR wurde verwendet, um die in diesem Jahr im Sektor Obst und Gemüse aufgetretenen Ausgaben zu decken.

Der Restbetrag der zweckgebundenen Einnahmen von 2011 in Höhe von 441,5 Mio. EUR wurde automatisch auf das Haushaltsjahr 2012 übertragen, um den Mittelbedarf in dem Jahr zu finanzieren.

Einzelheiten sind den Anhängen 4-I und 4-II zu entnehmen.

5.2.        Zweckgebundene Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor

Wie in den Rechtsvorschriften vorgesehen, wurden seit November 2009 keine neuen befristeten Umstrukturierungsbeträge von den Mitgliedstaaten erhoben. Daher entsprechen die gesamten zweckgebundenen Einnahmen, die zugunsten des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie verfügbar sind, den aus dem Haushalt 2010 übertragenen Beträgen in Höhe von 1044,8 Mio. EUR. Nach Erstattung der von den Mitgliedstaaten gezahlten Beihilfen für die Umstrukturierung der Zuckerindustrie in Höhe von 187,9 Mio. EUR (Einzelheiten siehe Ziffer 5.3) liegt ein Saldo von ca. 856,9 Mio. EUR vor, der auf das Haushaltsjahr 2012 zur Finanzierung der entsprechenden Beihilfen in dem betreffenden Jahr übertragen wird.

Einzelheiten sind den Anhängen 4-I und 4-II zu entnehmen.

5.3.        Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie

Die Erstattungen an die Mitgliedstaaten für die von ihnen gezahlten Beihilfen für Umstrukturierungsmaßnahmen, für Diversifizierungsbeihilfen und Beihilfen für die Zuckerraffination beliefen sich auf 187,9 Mio. EUR. Diese Beihilfen wurden den Mitgliedstaaten über die in Ziffer 5.2 genannten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1044,8 Mio. EUR erstattet.

Einzelheiten sind Anhang 3 zu entnehmen.

6.           AUFSCHLÜSSELUNG NACH AUSGABENARTEN

Die Ausgaben des EGFL belaufen sich auf insgesamt 43 970,1 Mio. EUR (ohne den Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie). Im Folgenden werden diese Ausgaben nach den wichtigsten Kategorien aufgeschlüsselt, wobei der jeweilige Anteil an den Gesamtausgaben des EGFL für 2011 angegeben wird:

Lagerhaltung

Die Ausgaben für die Lagerhaltung betrugen ‑ 194,6 Mio. EUR. Dieser negative Betrag ist darauf zurückzuführen, dass Getreide, Butter und Magermilchpulver aus den öffentlichen Lagerbeständen zu durchschnittlichen Preisen, die über den Ankaufspreisen lagen, entnommen wurden und somit ein Gewinn erzielt wurde, der dem Haushalt 2011 zugute kommt (Einzelheiten siehe Ziffer 4.1.2).

Ausfuhrerstattungen

Die Ausgaben für Ausfuhrerstattungen beliefen sich auf 179,4 Mio. EUR, d. h. 0,4 % der Gesamtausgaben und betrafen vor allem Rindfleisch, Geflügel, Schweinefleisch, Milcherzeugnisse sowie nicht unter Anhang I fallende Erzeugnisse.

Sonstige Marktmaßnahmen

Die Ausgaben für andere Marktmaßnahmen als Lagerhaltung und Ausfuhrerstattungen beliefen sich auf 3428,3 Mio. EUR, d. h. 7,8 % der Gesamtausgaben des Jahres. Zu dieser Kategorie gehören Ausgaben hauptsächlich für Getreide, Nahrungsmittelhilfeprogramme, Obst und Gemüse, Wein, Milch und Milcherzeugnisse sowie Rind- und Schweinefleisch. Diese Ausgaben umfassen auch andere kleinere Beträge und die Berichtigungen aus dem Audit der Agrarausgaben.

Direktzahlungen

Die Ausgaben für Direktzahlungen beliefen sich auf 40 178 Mio. EUR (d. h. 91,4 % der Gesamtausgaben).

Direkte Ausgaben im Rahmen der direkten Mittelverwaltung

Diese Ausgaben in Höhe von 385,6 Mio. EUR (0,9%) wurden direkt von der Kommission getätigt, und es handelte sich hauptsächlich um Ausgaben für Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie landwirtschaftliche Buchführung und Maßnahmen zur Information über die GAP.

Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der Abteilung Garantie des ehemaligen EAGFL

Für diese Programme können keine Mittel für Verpflichtungen im Rahmen der Abteilung Garantie des ehemaligen EAGFL mehr gebunden werden. Die Mitgliedstaaten sind jetzt dabei, diese Programme abzuschließen und unrechtmäßig gezahlte Beträge wiedereinzuziehen. Der endgültige Nettobetrag der Wiedereinziehungen für diesen Haushaltsartikel belief sich auf – 6,6 Mio. EUR.

Anhang 6 ist die Entwicklung der Aufgliederung nach Ausgabenarten im Zeitraum 2006-2011 zu entnehmen.

[1]               Das Haushaltsverfahren ist in Anhang 1 dargestellt.

[2]               Diese Beträge erscheinen nicht in den Einnahmen des Haushaltsplans (Artikel 670 enthält die für den EGFL zweckgebundenen Einnahmen), werden jedoch in den Erläuterungen zu diesem Artikel angeführt.

[3]               Diese Beträge erscheinen nicht in den Einnahmen des Haushaltsplans (Artikel 680 für befristete Umstrukturierungsbeträge für den Zuckersektor), werden jedoch in den Erläuterungen zu diesem Artikel angeführt.

[4]               p.m.: „pro memoria“.

[5]               ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1.

[6]               Diese monatlichen Ausgabenerklärungen werden von den Mitgliedstaaten am 10. des Monats N+1 übermittelt.

[7]               Die detaillierten Erklärungen werden von den Mitgliedstaaten monatlich (anhand der Tabelle 104) am 20. des Monats N+1 übermittelt.

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