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Document 52012DC0422

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates

/* COM/2012/0422 final */

52012DC0422

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates /* COM/2012/0422 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates

1.         Einleitung

Am 9. Juli 2008 wurde die Verordnung (EG) Nr. 762/2008[1] über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten („Aquakulturstatistikverordnung“) vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen. Die Verordnung trat am 1. Januar 2009 in Kraft und führte zur Aufhebung der Verordnung (EG) des Rates Nr. 788/96[2]. Ziel der Verordnung ist es, den Bedarf für eine größere Datenbandbreite zur Überwachung des Aquakultursektors und dessen Erzeugung zu decken, womit der bedeutenden Rolle dieses Sektors in der EU Rechnung getragen wird.

In Artikel 11 ist Folgendes festgelegt: „Bis spätestens zum 31. Dezember 2011 und danach alle drei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bewertungsbericht über die nach dieser Verordnung erstellten Statistiken, insbesondere über deren Relevanz und Qualität, vor. In diesem Bericht wird auch eine Kosten-Nutzen-Analyse des für die Erhebung und Aufbereitung der statistischen Daten eingeführten Systems vorgenommen, und es werden bewährte Vorgehensweisen zur Verringerung des Arbeitsaufwands für die Mitgliedstaaten und zur Erhöhung des Nutzens und der Qualität der Daten angegeben.“ Dieser Bericht dokumentiert die Fortschritte, die Mitgliedstaaten und EWR-Länder in Zusammenarbeit mit der Kommission im Hinblick auf die Vorgaben in dieser Verordnung erzielt haben. Artikel 6 der Verordnung sieht außerdem vor, dass Mitgliedstaaten einen ausführlichen Methodenbericht vorlegen, in dem die Art der Datenerhebung und der Datenverarbeitung beschrieben wird. Diese Berichte enthalten Angaben zu verwendeten Stichprobentechniken, Schätzmethoden und anderen genutzten Quellen außer den Erhebungen und eine Bewertung der Qualität der sich ergebenden Schätzwerte. Die von den Mitgliedstaaten in ihren Bewertungen gegebenen Informationen stellen die Grundlage für den vorliegenden Bericht dar.

Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Datenerhebungen zu Aquakulturen wurde (gemeinsam mit anderen statistischen Bereichen) im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse von Eurostat für Bereiche, die unter das Statistische Programm der Gemeinschaft für 2008-2012[3] fallen, bewertet. Die Informationen für die Analyse wurden mit Hilfe eines Fragebogens eingeholt, der im September 2010 über die Arbeitsgruppe für Programmplanung und Koordinierung an alle Mitgliedstaaten, Island, Norwegen und die Schweiz übermittelt wurde.

2.         Umfang und Inhalt

Nach der Verordnung müssen Daten aus den folgenden vier Bereichen vorgelegt werden:

a) die jährliche Erzeugung (Menge und Erlöspreis) der Aquakultur,

b) die jährliche Zuführung (Menge und Erlöspreis) für die Aquakultur auf der Grundlage von Fängen,

c) die jährliche Erzeugung von Brutanlagen und Aufzuchtanlagen,

d) die Struktur des Aquakultursektors.

Mit Ausnahme der Strukturinformationen (Erzeugungsmethoden), die alle 3 Jahre vorgelegt werden, müssen die Daten jährlich übermittelt werden. Das erste Jahr, zu dem Daten übermittelt werden sollten (das Bezugskalenderjahr), war 2008. Die zugehörigen Daten sollte Eurostat bis spätestens 31. Dezember 2009 erhalten haben. In der Verordnung wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, die Durchführung zu verschieben oder eine Ausnahmeregelung für einige oder alle ihrer Anforderungen zu beantragen. Sieben Mitgliedstaaten (CZ, DE, EL, AT, PT, PL und SI) wurde eine Übergangsfrist für die Durchführung der neuen Verordnung gewährt. Sie werden erst ab dem Bezugskalenderjahr 2011 Daten übermitteln. Drei Mitgliedstaaten (AT, CZ und LU) wurden bis zum 31. Dezember 2012 Ausnahmeregelungen gewährt, so dass sie anstelle von vollständigen, validierten statistischen Daten entweder gar keine Angaben (im Fall von Luxemburg) oder für einige Datenkategorien lediglich Schätzwerte übermitteln müssen.

2.1       Datenerhebung und Quellen

In den meisten Mitgliedstaaten werden die Daten über eine Vollerhebung der registrierten Aquakulturerzeuger in Form von jährlichen Brief- oder elektronischen Fragebögen erhoben. Die Registrierung von Aquakulturerzeugern ist im EU-Veterinärrecht[4] vorgeschrieben. Die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Anteile der nicht erteilten Antworten sind in der Regel gering und die Behörden können relativ einfach bei den Datenlieferanten nachhaken. Einige Mitgliedstaaten geben auch an, Verwaltungsinformationen aus der Branche zu verwenden. Zudem arbeiten in einigen Ländern die Veterinärämter und die zuständige Stelle für Fischerei zusammen, um die zurückgeschickten Fragebögen mit den Registerangaben abzugleichen.

2.2       Datenerhebungssysteme in den Mitgliedstaaten

Im Folgenden werden nicht die Erhebungssysteme aller Mitgliedstaaten beschrieben, da für einige Länder Übergangs- und Ausnahmeregelungen gelten.

Belgien

In Anbetracht der verhältnismäßig geringen Produktion muss Belgien im Einklang mit Artikel 3 der Aquakulturstatistikverordnung derzeit lediglich zusammenfassende Schätzwerte übermitteln. Ein Methodenbericht für Belgien wurde noch nicht vorgelegt.

Bulgarien

Die bulgarische National Agency of Fisheries and Aquaculture (NAFA) unterhält ein nationales Register von Aquakulturbetrieben und schreibt Unternehmen die Aufzeichnung von Verkäufen für monatliche Verkaufserklärungen sowie die Bereitstellung der erforderlichen statistischen Daten auf Formularen für statistische Angaben vor. Die Datenquellen werden regelmäßig auf ihre Gültigkeit hin abgeglichen und wenn Daten 30 Tage oder länger überfällig sind, werden sie erneut angefordert. Bei Inspektionsbesichtigungen überprüfen NAFA-Inspekteure außerdem diese Daten.

Zypern

Die Abteilung für Fischerei und Meeresforschung (DFMR) des Ministeriums für Landwirtschaft, Rohstoffe und Umwelt zeichnet in Zypern für die Aquakulturstatistiken verantwortlich. Die Datenübermittlung ist durch die nationale Gesetzgebung vorgeschrieben. Eine statistische Vollerhebung, die durch Anlageninspektionen und Befragungen von Leitern oder Eigentümern von Aquakulturunternehmen ergänzt wird, stellt die Grundlage für die Datenerhebung dar. Aus den Genehmigungen für den Besatz von Teichen oder Fließkanälen, Angaben der staatlichen Veterinärdienste zu den Ausfuhren und Daten zu Fischfuttereinfuhren werden zusätzliche Informationen gewonnen. Diese zahlreichen Quellen werden miteinander abgeglichen und Unregelmäßigkeiten vom Referat für Aquakultur in der DFMR überprüft.

Dänemark

Die Dänische Fischereidirektion im Landwirtschaftsministerium erhebt die Daten mit Hilfe jährlicher Berichte und statistischer Fragebögen von kommerziellen Aquakulturanlagen. Dabei wird die gesamte Branche erfasst, es werden also keine Stichprobenverfahren angewandt. Die Daten werden im Aquakulturregister erfasst, das von der Fischereidirektion gepflegt wird. Die Qualitätssicherung erfolgt durch eine Vollständigkeitsprüfung der Angaben und mit Hilfe einer Reihe weiterer Validierungsmethoden. Auf den Daten zur Menge und dem Wert der Erzeugung liegt dabei ein besonderes Augenmerk. Dänemark hat auf ein spezielles Problem bei der Erhebung von Daten zu den Zahlen in Brutanlagen und Aufzuchtanlagen hingewiesen, weshalb für die Jahre 2008 und 2009 Angaben zum Lebendgewicht mit ungefähren Umrechnungsfaktoren vorgelegt wurden. Gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten hat Dänemark außerdem Schwierigkeiten in Bezug auf die Definitionen für Jungtiere zur Sprache gebracht und gibt zu bedenken, dass unterschiedliche Definitionen in den Mitgliedstaaten die Daten zu Brutanlagen und Aufzuchtanlagen nach oben verfälschen könnten.

Estland

Statistics Estonia ist für die Erhebung und Veröffentlichung von Aquakulturdaten verantwortlich. Die Datenerhebung erfolgt mit Hilfe einer Umfrage unter allen aktiven Aquakulturerzeugern. Die Umfrage umfasst die kommerzielle Erzeugung, die Zucht, die Verkäufe und die intermediäre Erzeugung sowie den Konsum. Nicht alle in der Aquakulturstatistikverordnung vorgesehenen Variablen werden dabei erhoben. Daher müssen einige Variablen zur Erzeugung von Brutanlagen und Aufzuchtanlagen geschätzt werden. Die Daten werden mit den Daten des Umweltministeriums zur Bestandsaufstockung und von der Aquakulturbranche veröffentlichten Informationen abgeglichen. Bei Abweichungen wird per Telefon oder E-Mail beim Datenlieferanten rückgefragt. Der Zugriff auf Mikrodaten für Abgleiche ist jedoch aus Datenschutzgründen nur eingeschränkt möglich. Der Anteil der nicht erteilten Antworten ist niedrig, 2008 lag er bei nur 6 %, und die Datenqualität insgesamt wird hoch eingestuft. Estland hat ein bestimmtes Problem mit der doppelten Zählung von Erzeugnissen ermittelt, die zwischen Aquakulturunternehmen gehandelt werden. Auch wenn beträchtliche Anstrengungen unternommen werden, um diese Verkäufe herauszurechnen, sieht Estland hier weiteren Verbesserungsbedarf.

Irland

In Irland liegen die Datenerhebung und die Übermittlung der Daten an Eurostat im Aufgabenbereich des Irish Sea Fisheries Board (Bord Iascaigh Mhara). Die Datenqualität wird jedoch von der Research Planning and Evaluation Unit der Irish Sea Fisheries Protection Authority sichergestellt. Irland hat noch keinen Methodenbericht vorgelegt. Es bestehen jedoch weiterhin operationelle Kontakte.

Spanien

Die Untergeneraldirektion für Statistik des Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Meeresumwelt (MARM) ist in Zusammenarbeit mit der Autonomen Gemeinschaft Andalusien (bei mariner Aquakultur) und der Autonomen Gemeinschaft Baskenland (alle Bereiche der Aquakultur) für die Erhebung und Verarbeitung von Aquakulturdaten verantwortlich. Für die Datenerhebung in den anderen Autonomen Gemeinschaften ist das MARM allein zuständig. Die Datenerhebung erfolgt über Fragebögen und Befragungen. Die Daten werden auf ihre Konsistenz mit den Angaben der Vorjahre überprüft. Bei Abweichungen wird mit dem Datenlieferanten Rücksprache gehalten.

Der Großteil der Daten wird mit Hilfe einer Umfrage unter Aquakulturerzeugern erhoben, die die gesamte spanische Branche abdeckt. Die Zuverlässigkeit der Umfragen wird von den spanischen Behörden als gut eingestuft. Zusätzlich werden geschichtete Stichproben bei Muschelproduzenten in Galicien vorgenommen. Spanien hat ein spezielles Problem mit der Zuordnung von Preisen und genauen Umrechnungsfaktoren (Stückzahlen zu Tonnen Lebendgewicht) bei Wildfängen ermittelt, die dem Produktionszyklus zugeführt werden. Für Schnecken wurde kein Faktor ermittelt.

Frankreich

Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt in Frankreich durch die Direktion für Seefischerei und Aquakultur des Ministeriums für Landwirtschaft, Nahrungsmittel, Fischerei, ländliche Umgebung und Raumordnung. Das Amt für Fischerei- und Aquakulturstatistiken ist ebenfalls in die Verarbeitung der Daten und deren Übermittlung an Eurostat eingebunden. Die Daten werden über eine umfassende jährliche Briefumfrage unter kommerziellen sowie nicht kommerziellen Aquakulturerzeugern erhoben. Es gibt derzeit kein nationales Register für Aquakulturanlagen, weshalb verschiedene Quellen, insbesondere Einrichtungen der Branche, herangezogen werden, um eine Liste der betreffenden Anlagen auf dem aktuellen Stand zu halten. Bei ausbleibenden Antworten werden Folgemaßnahmen ergriffen und die Daten der wichtigsten Unternehmen können über Telefonumfragen erhoben werden. Fehlende Daten werden durch Ersatzdaten von ähnlichen Betrieben in derselben geografischen Region ergänzt. Die Datenvalidierung umfasst die Suche nach Ausreißern, den internen Datenabgleich und den Vergleich mit früheren Übermittlungen.

Ungarn

In Ungarn ist die Abteilung für natürliche Ressourcen des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung die hauptverantwortliche Behörde für die Verwaltung der Aquakulturbranche und das Forschungs- und Informationsinstitut für Agrarwirtschaft ist zuständig für die Datenerhebung und -verarbeitung. Die Daten werden jährlich mit Hilfe eines Brieffragebogens erhoben. Zusätzlich zu den rechtlich verlangten Daten zur Erzeugung, Zuführung und Struktur werden Daten zum Angeln in Fischteichen erhoben, was die verhältnismäßig wichtige Bedeutung dieses Bereiches widerspiegelt. Die Daten werden bei der Eingabe validiert, indem sie mit festgelegten Minimal- und Maximalwerten für jede Art und Altersklasse abgeglichen werden. Die relativ geringe statistische Masse ermöglicht telefonische Nachfragen bei Abweichungen. Ungarn hat nun bereits Datensätze für mehrere Jahre im System erfasst, so dass Vergleichsprüfungen zwischen verschiedenen Jahren möglich sind. Auch interregionale Vergleiche werden vorgenommen. Ungarn berichtet, dass die Datenerhebungs- und Datenanalysesysteme den derzeitigen Anforderungen entsprechen.

Italien

Das Landwirtschaftsministerium (Ministero delle Politiche Agricole Alimentari e Forestali) ist für die Koordinierung der Aquakulturdatenerhebung auf regionaler Ebene zuständig. Es wird eine jährliche Vollerhebung aller registrierten Aquakulturunternehmen durchgeführt, um die erforderlichen statistischen Daten zu erfassen. Schätzungen werden nicht vorgenommen. Italien wies auf einige Interpretationsfragen der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 hin, unter anderem die unterschiedlichen Definitionen von „Erzeugung“ in dieser Verordnung und in ihrer Vorgängerverordnung. Zudem kamen Fragen zu verschiedenen Definitionen von Erzeugungsmethoden und zur „potenziellen Kapazität“ von Aquakulturstrukturen auf.

Lettland

Das Central Statistical Bureau erhebt Daten zu allen wirtschaftlich aktiven Aquakulturunternehmen, zur Erzeugung für den Erstverkauf (Mengen und Werte) und zur Erzeugung für den Besatz sowie strukturelle Angaben und Beschäftigungsdaten. Die Abteilung Fischerei des Landwirtschaftsministeriums stellt die Datenkonsistenz sicher und übermittelt die Daten an die Europäische Kommission. Die Erhebung umfasst die gesamte Branche; Schätzungen werden nicht vorgenommen. Besondere Schwachpunkte wurden in den lettischen Systemen nicht ermittelt.

Litauen

Die Fischereiabteilung (Bereich Aquakultur und Binnengewässer) des Landwirtschaftministeriums ist für die Erhebung und Validierung von Primärdaten zuständig. Diese werden vom litauischen Department of Statistics zusammengestellt und verbreitet. Die Datenerhebung erfolgt halbjährlich über Brieffragebögen. Unregelmäßigkeiten werden per Telefon geklärt. Spezifische Schätzverfahren werden nicht angewandt und die Qualität der Daten wird hoch eingestuft.

Malta

Die Agriculture and Fisheries Unit im National Statistical Office ist für die Aquakulturdatenerhebung und die Übermittlung dieser Daten an die Europäische Kommission zuständig. Hierzu wird ein jährlicher Fragebogen zu den Fischbeständen, Vermarktungen (Zuführungen und Erzeugung), Vorleistungen und strukturellen Angaben übermittelt. Die maltesische Aquakulturbranche ist mit nur sechs Anlagen, von denen fünf auf die Thunfischmast spezialisiert sind, relativ klein. Die gelieferten Daten werden eingehend geprüft und mit Informationen zu Lebendfischverkäufen und zum internationalen Handel abgeglichen. Malta sieht die größten Probleme in der geringen Größe der statistisch erfassten Mengen und insbesondere in dem hohen bürokratischen Aufwand sowie der Wahrung der Vertraulichkeit von Daten.

Niederlande

An der Erhebung und Verarbeitung von Aquakulturdaten sind das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Lebensmittelqualität, das Fish Products Board und das Central Statistical Office beteiligt. Die Erzeugung von Weichtieren (Muscheln und Austern) hat in den Niederlanden die größte wirtschaftliche Bedeutung, auch wenn die meisten Unternehmen klein und viele davon experimentell sind. Die Daten werden aus einer Vielzahl von Quellen gewonnen, darunter die Dutch Association of Fisher Farmers, das Mussels Office des Fish Products Boards und die Dutch Association of Mussels Producers. Die Aquakulturerzeuger sind beim Fish Products Board registriert und liefern die Daten über einen Fragebogen. Für die Erzeugung und die Preise von Muscheln werden sowohl für Aquakulturanlagen als auch für die Fangfischerei die Daten von Auktionen herangezogen. Dabei werden die Daten allerdings für jede Erzeugungsart getrennt aufgeführt. So können jetzt Doppelzählungen oder falsche Angaben verhindert werden. Die Erzeugungsdaten für Austern werden von den Verwaltungsbehörden übernommen. Die gelieferten statistischen Werte für die Fischzucht werden mit der gemeldeten Kapazität der Erzeugungseinheiten und den Futterverkäufen abgeglichen.

Rumänien

In Rumänien liegt die Erhebung und -verarbeitung von Aquakulturdaten in der Verantwortung der National Agency for Fisheries and Aquaculture (NAFA). Sämtliche Aquakulturanlagen werden registriert und lizenziert. Im Register werden sowohl Verwaltungsinformationen als auch genauere Angaben zu den Erzeugungsmethoden, der Struktur der Anlage, den wichtigsten kultivierten Arten usw. eingetragen. Informationen zu Menge und Wert der Erzeugung sowie zur Verwendung der Produkte werden monatlich erfasst. Die Daten werden von regionalen Büros der NAFA erhoben, wohingegen die Zusammenstellung, Validierung und Verbreitung zentral erfolgt.

Slowakische Republik

Das Statistical Office of the Slovak Republic ist zuständig für die Datenerhebung, -verarbeitung und ‑verbreitung. Die Daten werden anhand einer Briefvollerhebung unter zertifizierten Aquakulturerzeugern ermittelt. Die Vollerhebung umfasst die gesamte Branche, daher werden keine Schätzungen vorgenommen. Unregelmäßigkeiten bei durch die Vollerhebung gelieferten Daten werden per Telefon überprüft. Die Slowakische Republik meldete ein spezielles Problem in Bezug auf die Forellenerzeugung. Diese erfolgt in der Regel in Teichen mit hohem Wasseraustausch, die daher nicht der Definition von Teichen in der Aquakulturstatistikverordnung entsprechen.

Finnland

In Finnland fällt die Erhebung und Verarbeitung von Aquakulturdaten in den Zuständigkeitsbereich des Finnish Game and Fisheries Research Institute. Die Daten werden mit Hilfe eines statistischen Fragebogens erhoben, der an alle Erzeugungseinheiten im Aquakulturregister verschickt wird. Bei Antwortausfällen werden routinemäßig Folgemaßnahmen ergriffen und gelegentlich eine zusätzliche Telefonbefragung durchgeführt. Im Jahr 2009 antworteten 76 % der registrierten Betriebe. Die Schätzwerte für die verbleibenden Betriebe wurden über eine Schichtung der Ergebnisse und die Anwendung schichtenspezifischer Koeffizienten ermittelt. Als Preise wurden die durchschnittlichen Erstverkaufspreise angesetzt, die vom Institut zusammengestellt wurden.

Schweden

Das National Statistical Institute ist zuständig für die Erhebung, Verarbeitung und Zusammenstellung der Aquakulturdaten sowie für deren Übermittlung an die Europäische Kommission. Beauftragt wird es dabei vom Swedish Board of Fisheries. Die Daten werden über eine jährliche Briefvollerhebung ermittelt, bei der Angaben zur Erzeugung (Menge und Wert), der Erzeugungsumgebung und den -methoden sowie zur Struktur der Branche erfasst werden. Antwortausfälle und Abweichungen werden mit Datenlieferanten auf dem Postweg (Versand von Ersatzfragebögen) und über Telefonbefragungen geklärt. Der Anteil der nicht erteilten Antworten ist gering und die wichtigsten Erzeuger sind vollzählig erfasst, so dass die Daten als im Wesentlichen vollständig betrachtet werden. Verarbeitungsfehler werden als unerheblich eingestuft.

Vereinigtes Königreich

Im Vereinigten Königreich werden die Aquakulturstatistiken von jeder regionalen Regierung getrennt erhoben: in England und Wales vom Centre for Environment, Fisheries and Aquaculture (CEFAS), in Schottland von Marine Scotland Science (MSS) und in Nordirland vom Department for Agriculture and Rural Development (DARD). Die Gesamtzahlen für das Vereinigte Königreich werden vom CEFAS zusammengestellt. Es sind keine Daten für die Kanalinseln und die Isle of Man enthalten. In England und Wales werden die Daten von Mitarbeitern des Fish Health Inspectorate bei Inspektionsbesichtigungen erhoben, die fortlaufend stattfinden. In Schottland werden die Daten mit Hilfe eines jährlichen Fragebogens erhoben, der an alle registrierten Erzeugungseinheiten verschickt wird. In Nordirland werden Briefanfragen an Aquakulturerzeuger verschickt, in denen Informationen in dem Format angefordert werden, das im Anhang der Aquakulturstatistikverordnung beschrieben ist.

Dem Bericht zufolge besteht eine gute Zusammenarbeit mit der Fischereibranche und der Anteil gelieferter Antworten erreicht fast 100 %. Daten zu Weichtieren werden ebenfalls als vollständig betrachtet, es gibt jedoch weiterhin einige Definitionsprobleme, z. B. bei der Aufnahme von Flächen, die mit Muschellaich (Larven) überzogen sind. Für Mengenangaben wurden keine Schätzungen vorgenommen, aber für die Schätzung von Preisen wurde eine Reihe von Quellen herangezogen.

EWR-Länder

Island

In Island ist das Fischereidirektorat des Ministeriums für Fischerei und Landwirtschaft für die Erhebung und Verarbeitung von Aquakulturdaten zuständig. Statistics Iceland wiederum obliegt es, die Daten an die Europäische Kommission zu übermitteln. Die Daten werden mit Hilfe eines jährlichen elektronischen Fragebogens erhoben, in dem Informationen zur Erzeugung und zum Verkauf, zu den Erzeugungsmethoden und der Erzeugungsumgebung sowie der Struktur der Einheit angefordert werden. Erzeugungseinheiten innerhalb desselben Unternehmens müssen getrennte Angaben machen. Die Daten werden in Zusammenarbeit mit der Icelandic Veterinary and Food Administration abgeglichen, bei der alle Aquakulturbetriebe registriert sein müssen. Datenlieferanten werden kontaktiert, um fehlende Informationen nachzureichen oder Unregelmäßigkeiten zu berichtigen. Dabei wird die gesamte Branche erfasst, es werden also keine Stichprobenverfahren angewandt. Für den Datenabgleich wurde zwar eine ganze Reihe von Methoden herangezogen, aber das Datenerhebungssystem wurde erst kürzlich eingeführt, so dass derzeit noch keine endgültigen Aussagen zur Datenqualität getroffen werden können.

Norwegen

Das Directorate of Fisheries' Department of Statistics und Statistics Norway sind für die Datenerhebung und -verbreitung zuständig. Die Qualitätssicherung und Übermittlung an die Europäische Kommission wird vom Directorate of Fisheries vorgenommen. Die nationale Gesetzgebung sieht vor, dass alle kommerziellen und wissenschaftlichen Aquakulturerzeuger von der Regierung benötigte Daten vorlegen. Abhängig von der Erzeugungsart und der erzeugten Arten werden fünf unterschiedliche Fragebögen ausgefüllt. Sowohl beim Erhalt als auch durch eine sekundäre Validierung bei der Verarbeitung wird die Datenqualität geprüft.

2.2       Datenqualität

Die Mehrzahl der Datenlieferanten meldete eine vollständige Erfassung der Branche und eine gute Datenqualität. Nur wenige Länder wiesen auf bestimmte Probleme mit der Datenqualität hin. Island erklärte, dass die Datenqualität ihres neuen Datenerhebungssystems derzeit nur schwer angemessen zu beurteilen ist, betont aber, wie viele Länder, ein ständiges Streben nach Verbesserungen. Die zur Erzeugung vorgelegten Daten können mit Daten verglichen werden, die nach der vorherigen Aquakulturverordnung erhoben wurden (siehe Anhang). Dies ermöglicht eine objektive Beurteilung der Qualität der übermittelten Berichte. Die an Eurostat übermittelten Daten entsprechen zudem den Standards und Definitionen für den Austausch von statistischen Daten und Metadaten (Statistical Data and Metadata Exchange, SDMX), d. h. es können bei Erhalt der Daten grundlegende Überprüfungen des Datenschemas durchgeführt werden. Eurostat entwickelt derzeit eine eingehendere Prüfung auf der zweiten Ebene, bei der die Datenkonsistenz im Vergleich verschiedener Jahre geprüft wird, Ausreißer erkannt werden und die interne Datenkonsistenz untersucht wird, beispielsweise ob die gemeldeten Arten mit der angegebenen Erzeugungsumgebung und -methode kompatibel sind. Insgesamt scheint die Datenkonsistenz im Vergleich verschiedener Jahre auf aggregierter Ebene gut zu sein. Auf der untergeordneten Ebene der Erzeugungsart und der Arten nimmt diese jedoch in vielen Fällen ab, z. B. melden einige Mitgliedstaaten unterschiedliche Arten. Dies ist teilweise darauf zurückzuführen, dass anstelle der Daten für einzelne Arten die Daten für ganze Gattungen oder Artengruppen gemeldet werden. Daten zur Eiererzeugung für den menschlichen Verbrauch fehlen in einigen Fällen, in denen Hinweise auf entsprechende Erzeugungen vorliegen, z. B. in Italien.

Bei der Erzeugung von Brutanlagen und Aufzuchtanlagen auf der aggregierten Länder- und Artengruppenebene haben die meisten Länder offenbar solide Daten geliefert, die im Vergleich der beiden untersuchten Jahre konsistent sind. Die Konsistenz auf Ebene der einzelnen Arten ist weniger gut. Vermutlich spiegelt sie jedoch die gewonnenen Erfahrungswerte wider, die eine genauere Berichterstattung ermöglichen. 2008 wurden erkennbar mehr generische Artencodes verwendet, insbesondere bei den Daten zu Weichtieren. In einigen Fällen ist die Datengenauigkeit jedoch offenbar gesunken, z. B. nahm die Anzahl der genannten Arten ab, insbesondere bei Rumänien, das für das Jahr 2009 nur Daten zur Erzeugung diadromer Fische übermittelt hat. Dänemark konnte die Informationen lediglich in Gewicht (kg), nicht jedoch in Stückzahlen (in Mio.) angeben und bemüht sich um eine Lösung dieses Problems.

Die Daten einiger Länder unterscheiden sich im Jahresvergleich stark. So hat das Vereinigte Königreich starke Erzeugungsrückgänge sowohl bei Eiern als auch bei Jungtieren verzeichnet. Eine Reihe von Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland und Dänemark, baten um eine Klarstellung der Definition von Jungtieren in der Verordnung. Der Begriff wird zwar nicht explizit definiert, orientiert sich jedoch am Aquakulturfragebogen der FAO, d. h. er umfasst u. a. Larven, Setzlinge und Jungtiere. Bei den optional zu übermittelnden Angaben zur Verwendung der Erzeugung von Brutanlagen und Aufzuchtanlagen legten die Mitgliedstaaten zumindest einen Teil der Informationen vor.

In Bezug auf Daten zur Zuführung für die Aquakultur auf der Grundlage von Fängen hat Spanien ein bestimmtes Problem mit Umrechnungsfaktoren von Stückzahlen zu Lebendgewicht ermittelt und angegeben, dass es für einige Weichtiere keine verlässlichen Zahlen gibt. Dies betrifft die Daten für 2008 (das erste untersuchte Bezugskalenderjahr).

Daten zur Struktur der Branche werden alle drei Jahre übermittelt. Daher ist es schwieriger, diese Daten im Vergleich mit früheren Jahren zu validieren. Einige dieser Daten wurden ebenfalls von der FAO erhoben. Auch wenn diese nicht vollständig sind, insbesondere für die Jahre vor der Überarbeitung der Aquakulturstatistikverordnung, konnten einige der Berichte auf ihre Konsistenz mit diesen FAO-Daten überprüft werden. In einigen Berichten wurden interne Inkonsistenzen ermittelt, z. B. wenn die Erzeugungsmethode nicht mit der angegebenen Art kompatibel ist oder die angegebene Erzeugungseinheit nicht zur Erzeugungsart passt. Da noch Antworten einiger Mitgliedstaaten auf Rückfragen bezüglich der Qualität der Strukturdaten ausstehen, verzögert sich die Veröffentlichung.

Da einige Mitgliedstaaten vertrauliche Daten angegeben haben, können die Daten nicht vollständig veröffentlicht werden. Eine Vorgehensweise zum Umgang mit vertraulichen Daten in Aquakulturstatistiken (Vertraulichkeitscharta) wird gerade in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erarbeitet und wird die Effektivität von Eurostat bei der Datenverwaltung erhöhen sowie die statistische Geheimhaltung sicherstellen.

3.         Verwendung der Daten (Datenverbreitung)

Die Berichte der Mitgliedstaaten sind kostenfrei über die Verbreitungsdatenbank von Eurostat unter folgender Adresse verfügbar: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/statistics/search_database. Die Daten werden zusätzlich in den Eurostat Pocketbooks veröffentlicht. Das neueste ist Agriculture and fishery statistics - Main results - 2009-10 (ISBN: 978-92-79-20424-1).

4.         Wichtigste Feststellungen: Analyse der Ergebnisse

21 Mitgliedstaaten und Norwegen übermittelten Angaben für die Kosten-Nutzen-Analyse von Eurostat für Bereiche, die unter das Statistische Programm der Gemeinschaft für 2008-2012 fallen. Von den Ländern, die aufgrund gewährter Übergangsfristen keine Aquakulturdaten vorlegten, stuften mehr als die Hälfte den Aufwand für die Auskunft an Eurostat als gering ein, während die übrigen Länder einen mittleren Aufwand sahen. Da derzeit nicht alle Mitgliedstaaten Daten übermitteln, wäre eine tiefer gehende Kosten-Nutzen-Analyse an dieser Stelle nicht zweckmäßig. Diese Informationen werden von den Mitgliedstaaten über die Arbeitsgruppe Fischereistatistik und ihre jeweiligen Methodenberichte angefordert.

Zusätzlich zur Aquakulturstatistikverordnung gibt es eine Reihe weiterer EG-Vorschriften zur Erhebung und Bereitstellung von Informationen über die Aquakulturbranche, für die bereits eine Überwachungs- und Berichtsinfrastruktur vorhanden sein sollte. Dies erklärt zum Teil, warum der statistische Berichtsaufwand von den Mitgliedstaaten nicht als besonders hoch wahrgenommen wird. Die Aquakulturstatistikverordnung umfasst zudem viele Größen, die auch von der FAO in ihrem Aquakulturfragebogen angefordert werden. Eine doppelte Berichterstellung ist nicht erforderlich, da die FAO die gleichen Informationen akzeptiert, die an Eurostat übermittelt werden.

Zu den EG-Vorschriften zählt die Erstellung von Registern von Aquakulturunternehmen zum Schutz der Gesundheit und Hygiene der Tiere (siehe oben) und die Erhebung wirtschaftlicher und biologischer Informationen nach der EG-Verordnung zur Rahmenregelung für die Datenerhebung[5]. Diese Rahmenregelung erfordert die Übermittlung einiger Erzeugungs- und Strukturdaten, die allerdings im Erfassungsbereich und Erfassungsgrad von den nach der Aquakulturstatistikverordnung erhobenen Daten abweichen.

Zusammenfassende Ergebnisse der statistischen Datenerhebung werden im Anhang vorgestellt. Daten zur Aquakulturerzeugung in der EU für die Jahre seit Inkrafttreten der Aquakulturstatistikverordnung stehen für alle Mitgliedstaaten zur Verfügung, da die Länder, denen eine Übergangsfrist für die Durchführung dieser Verordnung gewährt wurde, weiterhin die nach der Vorgängerverordnung (Verordnung (EG) Nr. 788/96) erforderlichen Daten übermitteln und auch der FAO Bericht erstatten. 2009 betrug die Erzeugungsmenge in der EU nahezu 1,3 Mio. Tonnen; 77 % davon stammten aus Meeresgebieten: 52 % entfielen auf den Atlantik und 24 % auf das Mittelmeer und das Schwarze Meer.

Die vier Länder Spanien, Frankreich, Vereinigtes Königreich und Italien erzeugten 2009 mehr als 66 % der Gesamtmenge in der EU. Spanien leistete mit über 268 000 Tonnen (22 %) den größten Beitrag, gefolgt von Frankreich mit über 236 000 Tonnen (21 %), dem Vereinigten Königreich mit fast 197 000 Tonnen (15 %) und Italien mit über 162 000 Tonnen (13 %). Die norwegische Erzeugungsmenge von fast 962 000 Tonnen entspricht über 74 % der in der gesamten EU erzeugten Menge.

2009 machten Weichtiere (hauptsächlich gemeine Miesmuscheln und Mittelmeer-Miesmuscheln) mehr als die Hälfte der gesamten Erzeugungsmenge aus. Unter den gezüchteten Meeresfischen stellten Atlantische Lachse, Goldbrassen und Wolfsbarsche die wichtigsten Fischarten in Bezug auf die Erzeugungsmenge dar. Bei den Süßwasserfischen nahmen Forellen und Karpfen die ersten Ränge ein.

Einige Mitgliedstaaten gaben eine wirtschaftlich bedeutende Erzeugung von Eiern für den menschlichen Verbrauch an, deren Menge bei insgesamt knapp unter 1000 Tonnen für die berichtenden Länder lag und einem Wert von über 22 Mio. Euro entsprach. Der Anteil der Forelleneier an der gesamten Erzeugungsmenge betrug fast 98 %, während ihr Wert weniger als der Hälfte des gesamten Erzeugungswertes entsprach. Umgekehrt trug der Störkaviar lediglich 2 % zur Erzeugungsmenge bei, machte jedoch mehr die Hälfte des angegebenen Gesamtwerts aus.

Informationen zur Aquakultur auf der Grundlage von Fängen wurden von acht Mitgliedstaaten übermittelt. Die wichtigsten Arten waren hier Miesmuscheln (gemeine Miesmuscheln und Mittelmeer-Miesmuscheln) und Roter Thun.

Die übermittelten Informationen zur Erzeugung von Brutanlagen und Aufzuchtanlagen ergeben in Bezug auf die Mengenanteile der Länder ein ähnliches Bild wie die Gesamterzeugung: Spanien und Frankreich sind die wichtigsten Erzeuger.

In den meisten betroffenen Mitgliedstaaten ist nicht das Nationale Statistische Amt, sondern das Landwirtschaftsministerium (oder eine mit ihm verbundene Stelle) für die Aquakulturstatistiken zuständig.

5          Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Da einer Reihe von Mitgliedstaaten Übergangsregelungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 gewährt wurden, war bisher noch keine umfassende Bewertung der mit der Datenerhebung verbundenen Kosten und Nutzen möglich. Eine genauere Bewertung wird nach Ende der Übergangsfrist unter Federführung der Arbeitsgruppe Fischereistatistik durchgeführt. Die einschlägigen Daten werden als Zusatz des Methodenberichts angefordert. Die Mitgliedstaaten sehen darin derzeit einen niedrigen bis mittleren Aufwand.

In ihren Berichten haben die meisten Mitgliedstaaten für eine Bewertung ausreichende Erläuterungen zu ihren Methoden geliefert. Die Mehrzahl führt jährliche Briefvollerhebungen durch, die die kommerzielle Erzeugung vollständig abdecken. Bei der Datenerstellung werden vergleichsweise wenige Schätzungen vorgenommen.

Da bisher nicht alle Mitgliedstaaten Daten nach den Vorgaben der Aquakulturstatistikverordnung übermitteln, war es bisher mit Ausnahme der Erzeugungsdaten nicht möglich, vollständige Aquakulturdaten für die EU zusammenzustellen. Einige Mitgliedstaaten sind bei der vollständigen Datenerhebung entsprechend den neuen Anforderungen auf Probleme mit ihren Datenerhebungssystemen gestoßen, die sie jedoch in Zusammenarbeit mit Eurostat und als Bestandteil ihres ständigen Verbesserungsprozesses zu beheben versuchen. Die Datenqualität auf aggregierter Ebene scheint für die Erzeugungsdaten und die Zuführung für Brutanlagen und Aufzuchtanlagen bei den meisten Mitgliedstaaten recht hoch. Auf untergeordneter Ebene nimmt die Datenqualität jedoch ab. Daher müssen in Zukunft größere Anstrengungen unternommen werden, um die Datenkonsistenz zu gewährleisten. Zudem müssen einige spezifische Schwierigkeiten mit den Definitionen für Lebenszyklusstadien überwunden werden.

Bei einigen Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor ungelöste Probleme mit der Datenqualität, insbesondere im Bereich der Strukturdaten. Lösungen werden auf bilateraler Ebene mit den Mitgliedstaaten gesucht. Eurostat arbeitet derzeit an der Einführung neuer Informationssysteme, die Qualitätsprobleme früh aufzeigen, so dass sie schneller behoben und die Daten veröffentlicht werden können. Auch in den Zwischenjahren, in denen Eurostat keine Strukturdaten erhebt, werden einige Strukturdaten an die FAO übermittelt. Diese FAO-Berichte sollten für einen Abgleich mit den Eurostat-Strukturberichten herangezogen werden.

Eurostat erarbeitet derzeit in einer Arbeitsgruppe aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten eine Vertraulichkeitscharta. Diese soll festlegen, wie Eurostat Daten behandelt, um deren Vertraulichkeit zu wahren, und wie Daten an die Dienststellen der Europäischen Kommission und andere interessierte Organe wie die FAO weitergegeben werden können.

Anhang – Tabellen und Diagramme

Tabelle 1: Aquakulturerzeugung insgesamt – ausgenommen Brutanlagen und Aufzuchtanlagen

Diagramm 1: EU-Aquakulturerzeugung nach FAO-Fischereigebieten – 2009

Diagramm 2: EU-Aquakulturerzeugung nach Artengruppen – 2009

Tabelle 2: EU-Zuführung für die Aquakultur auf der Grundlage von Fängen

Tabelle 3: EU-Erzeugung von Brutanlagen und Aufzuchtanlagen

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Tabelle 4 – Struktur der EU-Industrie 2008

[1]               Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates: ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 1-13.

[2]               Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates vom 22. April 1996 über die Vorlage von Statistiken über die Aquakulturproduktion durch die Mitgliedstaaten: ABl. L 108 vom 1.5.96, S. 1-7.

[3]               Beschluss Nr. 1578/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 über das Statistische Programm der Gemeinschaft 2008 bis 2012 (ABl. L 344 vom 28.12.2007, S. 15-43).

[4]               Richtlinie 2006/88/EG des Rates vom 24. Oktober 2006 mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten (ABl. L 328 vom 24.11.2006) und Entscheidung der Kommission vom 30. April 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2006/88/EG des Rates hinsichtlich der Einrichtung einer Website für Informationen über Aquakulturbetriebe und genehmigte Verarbeitungsbetriebe (ABl. L 138 vom 28.5.2008, S.12‑20).

[5]               Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates vom 25. Februar 2008 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 1-12).

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