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Document 52012DC0422
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the implementation of Regulation (EC) No 762/2008 of the European Parliament and of the Council of 9 July 2008 on the submission by Member States of statistics on aquaculture and repealing Council Regulation (EC) No 788/96
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates
/* COM/2012/0422 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates /* COM/2012/0422 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorlage von
Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates 1. Einleitung
Am 9. Juli 2008 wurde die Verordnung
(EG) Nr. 762/2008[1]
über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten
(„Aquakulturstatistikverordnung“) vom Europäischen Parlament und dem Rat
angenommen. Die Verordnung trat am 1. Januar 2009 in Kraft und führte
zur Aufhebung der Verordnung (EG) des Rates Nr. 788/96[2]. Ziel der Verordnung ist es,
den Bedarf für eine größere Datenbandbreite zur Überwachung des
Aquakultursektors und dessen Erzeugung zu decken, womit der bedeutenden Rolle
dieses Sektors in der EU Rechnung getragen wird. In Artikel 11 ist Folgendes festgelegt: „Bis
spätestens zum 31. Dezember 2011 und danach alle drei Jahre legt die
Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bewertungsbericht über
die nach dieser Verordnung erstellten Statistiken, insbesondere über deren
Relevanz und Qualität, vor. In diesem Bericht wird auch eine
Kosten-Nutzen-Analyse des für die Erhebung und Aufbereitung der statistischen
Daten eingeführten Systems vorgenommen, und es werden bewährte Vorgehensweisen
zur Verringerung des Arbeitsaufwands für die Mitgliedstaaten und zur Erhöhung
des Nutzens und der Qualität der Daten angegeben.“ Dieser Bericht
dokumentiert die Fortschritte, die Mitgliedstaaten und EWR-Länder in
Zusammenarbeit mit der Kommission im Hinblick auf die Vorgaben in dieser
Verordnung erzielt haben. Artikel 6 der Verordnung sieht außerdem vor, dass
Mitgliedstaaten einen ausführlichen Methodenbericht vorlegen, in dem die Art
der Datenerhebung und der Datenverarbeitung beschrieben wird. Diese Berichte
enthalten Angaben zu verwendeten Stichprobentechniken, Schätzmethoden und
anderen genutzten Quellen außer den Erhebungen und eine Bewertung der Qualität
der sich ergebenden Schätzwerte. Die von den Mitgliedstaaten in ihren
Bewertungen gegebenen Informationen stellen die Grundlage für den vorliegenden
Bericht dar. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der
Datenerhebungen zu Aquakulturen wurde (gemeinsam mit anderen statistischen
Bereichen) im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse von Eurostat für Bereiche, die
unter das Statistische Programm der Gemeinschaft für 2008-2012[3] fallen, bewertet. Die
Informationen für die Analyse wurden mit Hilfe eines Fragebogens eingeholt, der
im September 2010 über die Arbeitsgruppe für Programmplanung und
Koordinierung an alle Mitgliedstaaten, Island, Norwegen und die Schweiz
übermittelt wurde. 2. Umfang
und Inhalt Nach der Verordnung müssen Daten aus den
folgenden vier Bereichen vorgelegt werden: a) die jährliche Erzeugung (Menge und Erlöspreis)
der Aquakultur, b) die jährliche Zuführung (Menge und
Erlöspreis) für die Aquakultur auf der Grundlage von Fängen, c) die jährliche Erzeugung von
Brutanlagen und Aufzuchtanlagen, d) die Struktur des Aquakultursektors. Mit Ausnahme der Strukturinformationen
(Erzeugungsmethoden), die alle 3 Jahre vorgelegt werden, müssen die Daten
jährlich übermittelt werden. Das erste Jahr, zu dem Daten übermittelt werden
sollten (das Bezugskalenderjahr), war 2008. Die zugehörigen Daten sollte
Eurostat bis spätestens 31. Dezember 2009 erhalten haben. In der
Verordnung wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, die
Durchführung zu verschieben oder eine Ausnahmeregelung für einige oder alle
ihrer Anforderungen zu beantragen. Sieben Mitgliedstaaten (CZ, DE, EL, AT, PT,
PL und SI) wurde eine Übergangsfrist für die Durchführung der neuen Verordnung
gewährt. Sie werden erst ab dem Bezugskalenderjahr 2011 Daten übermitteln.
Drei Mitgliedstaaten (AT, CZ und LU) wurden bis zum 31. Dezember 2012
Ausnahmeregelungen gewährt, so dass sie anstelle von vollständigen, validierten
statistischen Daten entweder gar keine Angaben (im Fall von Luxemburg) oder für
einige Datenkategorien lediglich Schätzwerte übermitteln müssen. 2.1 Datenerhebung und Quellen In den meisten Mitgliedstaaten werden die
Daten über eine Vollerhebung der registrierten Aquakulturerzeuger in Form von
jährlichen Brief- oder elektronischen Fragebögen erhoben. Die Registrierung von
Aquakulturerzeugern ist im EU-Veterinärrecht[4]
vorgeschrieben. Die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Anteile der nicht
erteilten Antworten sind in der Regel gering und die Behörden können relativ
einfach bei den Datenlieferanten nachhaken. Einige Mitgliedstaaten geben auch
an, Verwaltungsinformationen aus der Branche zu verwenden. Zudem arbeiten in
einigen Ländern die Veterinärämter und die zuständige Stelle für Fischerei
zusammen, um die zurückgeschickten Fragebögen mit den Registerangaben
abzugleichen. 2.2 Datenerhebungssysteme in den
Mitgliedstaaten Im Folgenden werden nicht die Erhebungssysteme
aller Mitgliedstaaten beschrieben, da für einige Länder Übergangs- und
Ausnahmeregelungen gelten. Belgien In Anbetracht der verhältnismäßig geringen
Produktion muss Belgien im Einklang mit Artikel 3 der
Aquakulturstatistikverordnung derzeit lediglich zusammenfassende Schätzwerte
übermitteln. Ein Methodenbericht für Belgien wurde noch nicht vorgelegt. Bulgarien Die bulgarische National Agency of Fisheries
and Aquaculture (NAFA) unterhält ein nationales Register von
Aquakulturbetrieben und schreibt Unternehmen die Aufzeichnung von Verkäufen für
monatliche Verkaufserklärungen sowie die Bereitstellung der erforderlichen
statistischen Daten auf Formularen für statistische Angaben vor. Die
Datenquellen werden regelmäßig auf ihre Gültigkeit hin abgeglichen und wenn
Daten 30 Tage oder länger überfällig sind, werden sie erneut angefordert.
Bei Inspektionsbesichtigungen überprüfen NAFA-Inspekteure außerdem diese Daten.
Zypern Die Abteilung für Fischerei und
Meeresforschung (DFMR) des Ministeriums für Landwirtschaft, Rohstoffe und
Umwelt zeichnet in Zypern für die Aquakulturstatistiken verantwortlich. Die
Datenübermittlung ist durch die nationale Gesetzgebung vorgeschrieben. Eine
statistische Vollerhebung, die durch Anlageninspektionen und Befragungen von
Leitern oder Eigentümern von Aquakulturunternehmen ergänzt wird, stellt die
Grundlage für die Datenerhebung dar. Aus den Genehmigungen für den Besatz von
Teichen oder Fließkanälen, Angaben der staatlichen Veterinärdienste zu den
Ausfuhren und Daten zu Fischfuttereinfuhren werden zusätzliche Informationen
gewonnen. Diese zahlreichen Quellen werden miteinander abgeglichen und
Unregelmäßigkeiten vom Referat für Aquakultur in der DFMR überprüft. Dänemark Die Dänische Fischereidirektion im
Landwirtschaftsministerium erhebt die Daten mit Hilfe jährlicher Berichte und
statistischer Fragebögen von kommerziellen Aquakulturanlagen. Dabei wird die
gesamte Branche erfasst, es werden also keine Stichprobenverfahren angewandt.
Die Daten werden im Aquakulturregister erfasst, das von der Fischereidirektion
gepflegt wird. Die Qualitätssicherung erfolgt durch eine
Vollständigkeitsprüfung der Angaben und mit Hilfe einer Reihe weiterer
Validierungsmethoden. Auf den Daten zur Menge und dem Wert der Erzeugung liegt
dabei ein besonderes Augenmerk. Dänemark hat auf ein spezielles Problem bei der
Erhebung von Daten zu den Zahlen in Brutanlagen und Aufzuchtanlagen
hingewiesen, weshalb für die Jahre 2008 und 2009 Angaben zum Lebendgewicht
mit ungefähren Umrechnungsfaktoren vorgelegt wurden. Gemeinsam mit anderen
Mitgliedstaaten hat Dänemark außerdem Schwierigkeiten in Bezug auf die
Definitionen für Jungtiere zur Sprache gebracht und gibt zu bedenken, dass
unterschiedliche Definitionen in den Mitgliedstaaten die Daten zu Brutanlagen und
Aufzuchtanlagen nach oben verfälschen könnten. Estland Statistics Estonia ist für die Erhebung und
Veröffentlichung von Aquakulturdaten verantwortlich. Die Datenerhebung erfolgt
mit Hilfe einer Umfrage unter allen aktiven Aquakulturerzeugern. Die Umfrage
umfasst die kommerzielle Erzeugung, die Zucht, die Verkäufe und die
intermediäre Erzeugung sowie den Konsum. Nicht alle in der
Aquakulturstatistikverordnung vorgesehenen Variablen werden dabei erhoben.
Daher müssen einige Variablen zur Erzeugung von Brutanlagen und Aufzuchtanlagen
geschätzt werden. Die Daten werden mit den Daten des Umweltministeriums zur
Bestandsaufstockung und von der Aquakulturbranche veröffentlichten
Informationen abgeglichen. Bei Abweichungen wird per Telefon oder E-Mail beim
Datenlieferanten rückgefragt. Der Zugriff auf Mikrodaten für Abgleiche ist
jedoch aus Datenschutzgründen nur eingeschränkt möglich. Der Anteil der nicht
erteilten Antworten ist niedrig, 2008 lag er bei nur 6 %, und die
Datenqualität insgesamt wird hoch eingestuft. Estland hat ein bestimmtes
Problem mit der doppelten Zählung von Erzeugnissen ermittelt, die zwischen
Aquakulturunternehmen gehandelt werden. Auch wenn beträchtliche Anstrengungen
unternommen werden, um diese Verkäufe herauszurechnen, sieht Estland hier
weiteren Verbesserungsbedarf. Irland In Irland liegen die Datenerhebung und die
Übermittlung der Daten an Eurostat im Aufgabenbereich des Irish Sea Fisheries
Board (Bord Iascaigh Mhara). Die Datenqualität wird jedoch von der Research
Planning and Evaluation Unit der Irish Sea Fisheries Protection Authority
sichergestellt. Irland hat noch keinen Methodenbericht vorgelegt. Es bestehen
jedoch weiterhin operationelle Kontakte. Spanien Die
Untergeneraldirektion für Statistik des Ministeriums für Umwelt, ländlichen
Raum und Meeresumwelt (MARM) ist in Zusammenarbeit mit der Autonomen
Gemeinschaft Andalusien (bei mariner Aquakultur) und der Autonomen Gemeinschaft
Baskenland (alle Bereiche der Aquakultur) für die Erhebung und Verarbeitung von
Aquakulturdaten verantwortlich. Für die Datenerhebung in den anderen Autonomen
Gemeinschaften ist das MARM allein zuständig. Die Datenerhebung erfolgt über
Fragebögen und Befragungen. Die Daten werden auf ihre Konsistenz mit den
Angaben der Vorjahre überprüft. Bei Abweichungen wird mit dem Datenlieferanten
Rücksprache gehalten. Der Großteil der Daten wird mit Hilfe einer
Umfrage unter Aquakulturerzeugern erhoben, die die gesamte spanische Branche
abdeckt. Die Zuverlässigkeit der Umfragen wird von den spanischen Behörden als gut
eingestuft. Zusätzlich werden geschichtete Stichproben bei Muschelproduzenten
in Galicien vorgenommen. Spanien hat ein spezielles Problem mit der Zuordnung
von Preisen und genauen Umrechnungsfaktoren (Stückzahlen zu Tonnen
Lebendgewicht) bei Wildfängen ermittelt, die dem Produktionszyklus zugeführt
werden. Für Schnecken wurde kein Faktor ermittelt. Frankreich Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt in
Frankreich durch die Direktion für Seefischerei und Aquakultur des Ministeriums
für Landwirtschaft, Nahrungsmittel, Fischerei, ländliche Umgebung und
Raumordnung. Das Amt für Fischerei- und Aquakulturstatistiken ist ebenfalls in
die Verarbeitung der Daten und deren Übermittlung an Eurostat eingebunden. Die
Daten werden über eine umfassende jährliche Briefumfrage unter kommerziellen
sowie nicht kommerziellen Aquakulturerzeugern erhoben. Es gibt derzeit kein
nationales Register für Aquakulturanlagen, weshalb verschiedene Quellen,
insbesondere Einrichtungen der Branche, herangezogen werden, um eine Liste der
betreffenden Anlagen auf dem aktuellen Stand zu halten. Bei ausbleibenden
Antworten werden Folgemaßnahmen ergriffen und die Daten der wichtigsten
Unternehmen können über Telefonumfragen erhoben werden. Fehlende Daten werden
durch Ersatzdaten von ähnlichen Betrieben in derselben geografischen Region
ergänzt. Die Datenvalidierung umfasst die Suche nach Ausreißern, den internen
Datenabgleich und den Vergleich mit früheren Übermittlungen. Ungarn In Ungarn ist die Abteilung für natürliche
Ressourcen des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung die
hauptverantwortliche Behörde für die Verwaltung der Aquakulturbranche und das
Forschungs- und Informationsinstitut für Agrarwirtschaft ist zuständig für die
Datenerhebung und -verarbeitung. Die Daten werden jährlich mit Hilfe eines
Brieffragebogens erhoben. Zusätzlich zu den rechtlich verlangten Daten zur
Erzeugung, Zuführung und Struktur werden Daten zum Angeln in Fischteichen
erhoben, was die verhältnismäßig wichtige Bedeutung dieses Bereiches widerspiegelt.
Die Daten werden bei der Eingabe validiert, indem sie mit festgelegten Minimal-
und Maximalwerten für jede Art und Altersklasse abgeglichen werden. Die relativ
geringe statistische Masse ermöglicht telefonische Nachfragen bei Abweichungen.
Ungarn hat nun bereits Datensätze für mehrere Jahre im System erfasst, so dass
Vergleichsprüfungen zwischen verschiedenen Jahren möglich sind. Auch
interregionale Vergleiche werden vorgenommen. Ungarn berichtet, dass die
Datenerhebungs- und Datenanalysesysteme den derzeitigen Anforderungen
entsprechen. Italien Das Landwirtschaftsministerium (Ministero
delle Politiche Agricole Alimentari e Forestali) ist für die Koordinierung der
Aquakulturdatenerhebung auf regionaler Ebene zuständig. Es wird eine jährliche
Vollerhebung aller registrierten Aquakulturunternehmen durchgeführt, um die
erforderlichen statistischen Daten zu erfassen. Schätzungen werden nicht
vorgenommen. Italien wies auf einige Interpretationsfragen der Verordnung (EG)
Nr. 762/2008 hin, unter anderem die unterschiedlichen Definitionen von
„Erzeugung“ in dieser Verordnung und in ihrer Vorgängerverordnung. Zudem kamen
Fragen zu verschiedenen Definitionen von Erzeugungsmethoden und zur
„potenziellen Kapazität“ von Aquakulturstrukturen auf. Lettland Das Central Statistical Bureau erhebt Daten zu
allen wirtschaftlich aktiven Aquakulturunternehmen, zur Erzeugung für den
Erstverkauf (Mengen und Werte) und zur Erzeugung für den Besatz sowie
strukturelle Angaben und Beschäftigungsdaten. Die Abteilung Fischerei des
Landwirtschaftsministeriums stellt die Datenkonsistenz sicher und übermittelt
die Daten an die Europäische Kommission. Die Erhebung umfasst die gesamte
Branche; Schätzungen werden nicht vorgenommen. Besondere Schwachpunkte wurden
in den lettischen Systemen nicht ermittelt. Litauen Die Fischereiabteilung (Bereich Aquakultur und
Binnengewässer) des Landwirtschaftministeriums ist für die Erhebung und
Validierung von Primärdaten zuständig. Diese werden vom litauischen Department
of Statistics zusammengestellt und verbreitet. Die Datenerhebung erfolgt
halbjährlich über Brieffragebögen. Unregelmäßigkeiten werden per Telefon
geklärt. Spezifische Schätzverfahren werden nicht angewandt und die Qualität
der Daten wird hoch eingestuft. Malta Die Agriculture and Fisheries Unit im National
Statistical Office ist für die Aquakulturdatenerhebung und die Übermittlung
dieser Daten an die Europäische Kommission zuständig. Hierzu wird ein
jährlicher Fragebogen zu den Fischbeständen, Vermarktungen (Zuführungen und
Erzeugung), Vorleistungen und strukturellen Angaben übermittelt. Die
maltesische Aquakulturbranche ist mit nur sechs Anlagen, von denen fünf auf die
Thunfischmast spezialisiert sind, relativ klein. Die gelieferten Daten werden
eingehend geprüft und mit Informationen zu Lebendfischverkäufen und zum
internationalen Handel abgeglichen. Malta sieht die größten Probleme in der
geringen Größe der statistisch erfassten Mengen und insbesondere in dem hohen
bürokratischen Aufwand sowie der Wahrung der Vertraulichkeit von Daten. Niederlande An der Erhebung und Verarbeitung von
Aquakulturdaten sind das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und
Lebensmittelqualität, das Fish Products Board und das Central Statistical
Office beteiligt. Die Erzeugung von Weichtieren (Muscheln und Austern) hat in
den Niederlanden die größte wirtschaftliche Bedeutung, auch wenn die meisten
Unternehmen klein und viele davon experimentell sind. Die Daten werden aus
einer Vielzahl von Quellen gewonnen, darunter die Dutch Association of Fisher Farmers,
das Mussels Office des Fish Products Boards und die Dutch Association of
Mussels Producers. Die Aquakulturerzeuger sind beim Fish Products Board
registriert und liefern die Daten über einen Fragebogen. Für die Erzeugung und
die Preise von Muscheln werden sowohl für Aquakulturanlagen als auch für die
Fangfischerei die Daten von Auktionen herangezogen. Dabei werden die Daten
allerdings für jede Erzeugungsart getrennt aufgeführt. So können jetzt
Doppelzählungen oder falsche Angaben verhindert werden. Die Erzeugungsdaten für
Austern werden von den Verwaltungsbehörden übernommen. Die gelieferten
statistischen Werte für die Fischzucht werden mit der gemeldeten Kapazität der
Erzeugungseinheiten und den Futterverkäufen abgeglichen. Rumänien In Rumänien liegt die Erhebung und
-verarbeitung von Aquakulturdaten in der Verantwortung der National Agency for
Fisheries and Aquaculture (NAFA). Sämtliche Aquakulturanlagen werden
registriert und lizenziert. Im Register werden sowohl Verwaltungsinformationen
als auch genauere Angaben zu den Erzeugungsmethoden, der Struktur der Anlage,
den wichtigsten kultivierten Arten usw. eingetragen. Informationen zu Menge und
Wert der Erzeugung sowie zur Verwendung der Produkte werden monatlich erfasst.
Die Daten werden von regionalen Büros der NAFA erhoben, wohingegen die
Zusammenstellung, Validierung und Verbreitung zentral erfolgt. Slowakische Republik Das Statistical Office of the Slovak Republic
ist zuständig für die Datenerhebung, -verarbeitung und ‑verbreitung. Die
Daten werden anhand einer Briefvollerhebung unter zertifizierten
Aquakulturerzeugern ermittelt. Die Vollerhebung umfasst die gesamte Branche,
daher werden keine Schätzungen vorgenommen. Unregelmäßigkeiten bei durch die
Vollerhebung gelieferten Daten werden per Telefon überprüft. Die Slowakische
Republik meldete ein spezielles Problem in Bezug auf die Forellenerzeugung.
Diese erfolgt in der Regel in Teichen mit hohem Wasseraustausch, die daher
nicht der Definition von Teichen in der Aquakulturstatistikverordnung entsprechen. Finnland In Finnland fällt die Erhebung und
Verarbeitung von Aquakulturdaten in den Zuständigkeitsbereich des Finnish Game
and Fisheries Research Institute. Die Daten werden mit Hilfe eines
statistischen Fragebogens erhoben, der an alle Erzeugungseinheiten im
Aquakulturregister verschickt wird. Bei Antwortausfällen werden routinemäßig
Folgemaßnahmen ergriffen und gelegentlich eine zusätzliche Telefonbefragung
durchgeführt. Im Jahr 2009 antworteten 76 % der registrierten
Betriebe. Die Schätzwerte für die verbleibenden Betriebe wurden über eine
Schichtung der Ergebnisse und die Anwendung schichtenspezifischer Koeffizienten
ermittelt. Als Preise wurden die durchschnittlichen Erstverkaufspreise
angesetzt, die vom Institut zusammengestellt wurden. Schweden Das National Statistical Institute ist
zuständig für die Erhebung, Verarbeitung und Zusammenstellung der
Aquakulturdaten sowie für deren Übermittlung an die Europäische Kommission.
Beauftragt wird es dabei vom Swedish Board of Fisheries. Die Daten werden über
eine jährliche Briefvollerhebung ermittelt, bei der Angaben zur Erzeugung
(Menge und Wert), der Erzeugungsumgebung und den -methoden sowie zur Struktur
der Branche erfasst werden. Antwortausfälle und Abweichungen werden mit
Datenlieferanten auf dem Postweg (Versand von Ersatzfragebögen) und über
Telefonbefragungen geklärt. Der Anteil der nicht erteilten Antworten ist gering
und die wichtigsten Erzeuger sind vollzählig erfasst, so dass die Daten als im
Wesentlichen vollständig betrachtet werden. Verarbeitungsfehler werden als
unerheblich eingestuft. Vereinigtes Königreich Im Vereinigten Königreich werden die
Aquakulturstatistiken von jeder regionalen Regierung getrennt erhoben: in
England und Wales vom Centre for Environment, Fisheries and Aquaculture
(CEFAS), in Schottland von Marine Scotland Science (MSS) und in Nordirland vom
Department for Agriculture and Rural Development (DARD). Die Gesamtzahlen für
das Vereinigte Königreich werden vom CEFAS zusammengestellt. Es sind keine
Daten für die Kanalinseln und die Isle of Man enthalten. In England und Wales
werden die Daten von Mitarbeitern des Fish Health Inspectorate bei
Inspektionsbesichtigungen erhoben, die fortlaufend stattfinden. In Schottland
werden die Daten mit Hilfe eines jährlichen Fragebogens erhoben, der an alle
registrierten Erzeugungseinheiten verschickt wird. In Nordirland werden
Briefanfragen an Aquakulturerzeuger verschickt, in denen Informationen in dem
Format angefordert werden, das im Anhang der Aquakulturstatistikverordnung beschrieben
ist. Dem Bericht zufolge besteht eine gute
Zusammenarbeit mit der Fischereibranche und der Anteil gelieferter Antworten
erreicht fast 100 %. Daten zu Weichtieren werden ebenfalls als vollständig
betrachtet, es gibt jedoch weiterhin einige Definitionsprobleme, z. B. bei
der Aufnahme von Flächen, die mit Muschellaich (Larven) überzogen sind. Für
Mengenangaben wurden keine Schätzungen vorgenommen, aber für die Schätzung von
Preisen wurde eine Reihe von Quellen herangezogen. EWR-Länder Island In Island ist das
Fischereidirektorat des Ministeriums für Fischerei und Landwirtschaft für die
Erhebung und Verarbeitung von Aquakulturdaten zuständig. Statistics Iceland
wiederum obliegt es, die Daten an die Europäische Kommission zu übermitteln.
Die Daten werden mit Hilfe eines jährlichen elektronischen Fragebogens erhoben,
in dem Informationen zur Erzeugung und zum Verkauf, zu den Erzeugungsmethoden
und der Erzeugungsumgebung sowie der Struktur der Einheit angefordert werden.
Erzeugungseinheiten innerhalb desselben Unternehmens müssen getrennte Angaben
machen. Die Daten werden in Zusammenarbeit mit der Icelandic Veterinary and
Food Administration abgeglichen, bei der alle Aquakulturbetriebe registriert
sein müssen. Datenlieferanten werden kontaktiert, um fehlende Informationen
nachzureichen oder Unregelmäßigkeiten zu berichtigen. Dabei wird die gesamte
Branche erfasst, es werden also keine Stichprobenverfahren angewandt. Für den
Datenabgleich wurde zwar eine ganze Reihe von Methoden herangezogen, aber das
Datenerhebungssystem wurde erst kürzlich eingeführt, so dass derzeit noch keine
endgültigen Aussagen zur Datenqualität getroffen werden können. Norwegen Das Directorate of Fisheries' Department of
Statistics und Statistics Norway sind für die Datenerhebung und -verbreitung
zuständig. Die Qualitätssicherung und Übermittlung an die Europäische
Kommission wird vom Directorate of Fisheries vorgenommen. Die nationale
Gesetzgebung sieht vor, dass alle kommerziellen und wissenschaftlichen
Aquakulturerzeuger von der Regierung benötigte Daten vorlegen. Abhängig von der
Erzeugungsart und der erzeugten Arten werden fünf unterschiedliche Fragebögen
ausgefüllt. Sowohl beim Erhalt als auch durch eine sekundäre Validierung bei
der Verarbeitung wird die Datenqualität geprüft. 2.2 Datenqualität Die Mehrzahl der Datenlieferanten meldete eine
vollständige Erfassung der Branche und eine gute Datenqualität. Nur wenige
Länder wiesen auf bestimmte Probleme mit der Datenqualität hin. Island
erklärte, dass die Datenqualität ihres neuen Datenerhebungssystems derzeit nur
schwer angemessen zu beurteilen ist, betont aber, wie viele Länder, ein
ständiges Streben nach Verbesserungen. Die zur Erzeugung vorgelegten Daten
können mit Daten verglichen werden, die nach der vorherigen Aquakulturverordnung
erhoben wurden (siehe Anhang). Dies ermöglicht eine objektive Beurteilung der
Qualität der übermittelten Berichte. Die an Eurostat übermittelten Daten
entsprechen zudem den Standards und Definitionen für den Austausch von
statistischen Daten und Metadaten (Statistical Data and Metadata Exchange,
SDMX), d. h. es können bei Erhalt der Daten grundlegende Überprüfungen des
Datenschemas durchgeführt werden. Eurostat entwickelt derzeit eine eingehendere
Prüfung auf der zweiten Ebene, bei der die Datenkonsistenz im Vergleich
verschiedener Jahre geprüft wird, Ausreißer erkannt werden und die interne
Datenkonsistenz untersucht wird, beispielsweise ob die gemeldeten Arten mit der
angegebenen Erzeugungsumgebung und -methode kompatibel sind. Insgesamt scheint
die Datenkonsistenz im Vergleich verschiedener Jahre auf aggregierter Ebene gut
zu sein. Auf der untergeordneten Ebene der Erzeugungsart und der Arten nimmt
diese jedoch in vielen Fällen ab, z. B. melden einige Mitgliedstaaten
unterschiedliche Arten. Dies ist teilweise darauf zurückzuführen, dass anstelle
der Daten für einzelne Arten die Daten für ganze Gattungen oder Artengruppen
gemeldet werden. Daten zur Eiererzeugung für den menschlichen Verbrauch fehlen
in einigen Fällen, in denen Hinweise auf entsprechende Erzeugungen vorliegen,
z. B. in Italien. Bei der Erzeugung von Brutanlagen und
Aufzuchtanlagen auf der aggregierten Länder- und Artengruppenebene haben die
meisten Länder offenbar solide Daten geliefert, die im Vergleich der beiden
untersuchten Jahre konsistent sind. Die Konsistenz auf Ebene der einzelnen
Arten ist weniger gut. Vermutlich spiegelt sie jedoch die gewonnenen
Erfahrungswerte wider, die eine genauere Berichterstattung ermöglichen. 2008
wurden erkennbar mehr generische Artencodes verwendet, insbesondere bei den
Daten zu Weichtieren. In einigen Fällen ist die Datengenauigkeit jedoch
offenbar gesunken, z. B. nahm die Anzahl der genannten Arten ab,
insbesondere bei Rumänien, das für das Jahr 2009 nur Daten zur Erzeugung
diadromer Fische übermittelt hat. Dänemark konnte die Informationen lediglich
in Gewicht (kg), nicht jedoch in Stückzahlen (in Mio.) angeben und bemüht sich
um eine Lösung dieses Problems. Die Daten einiger Länder unterscheiden sich im
Jahresvergleich stark. So hat das Vereinigte Königreich starke
Erzeugungsrückgänge sowohl bei Eiern als auch bei Jungtieren verzeichnet. Eine
Reihe von Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland und Dänemark, baten um eine
Klarstellung der Definition von Jungtieren in der Verordnung. Der Begriff wird
zwar nicht explizit definiert, orientiert sich jedoch am Aquakulturfragebogen
der FAO, d. h. er umfasst u. a. Larven, Setzlinge und Jungtiere. Bei
den optional zu übermittelnden Angaben zur Verwendung der Erzeugung von
Brutanlagen und Aufzuchtanlagen legten die Mitgliedstaaten zumindest einen Teil
der Informationen vor. In Bezug auf Daten zur Zuführung für die
Aquakultur auf der Grundlage von Fängen hat Spanien ein bestimmtes Problem mit
Umrechnungsfaktoren von Stückzahlen zu Lebendgewicht ermittelt und angegeben,
dass es für einige Weichtiere keine verlässlichen Zahlen gibt. Dies betrifft
die Daten für 2008 (das erste untersuchte Bezugskalenderjahr). Daten zur Struktur der Branche werden alle
drei Jahre übermittelt. Daher ist es schwieriger, diese Daten im Vergleich mit
früheren Jahren zu validieren. Einige dieser Daten wurden ebenfalls von der FAO
erhoben. Auch wenn diese nicht vollständig sind, insbesondere für die Jahre vor
der Überarbeitung der Aquakulturstatistikverordnung, konnten einige der
Berichte auf ihre Konsistenz mit diesen FAO-Daten überprüft werden. In einigen
Berichten wurden interne Inkonsistenzen ermittelt, z. B. wenn die
Erzeugungsmethode nicht mit der angegebenen Art kompatibel ist oder die
angegebene Erzeugungseinheit nicht zur Erzeugungsart passt. Da noch Antworten
einiger Mitgliedstaaten auf Rückfragen bezüglich der Qualität der Strukturdaten
ausstehen, verzögert sich die Veröffentlichung. Da einige Mitgliedstaaten vertrauliche Daten
angegeben haben, können die Daten nicht vollständig veröffentlicht werden. Eine
Vorgehensweise zum Umgang mit vertraulichen Daten in Aquakulturstatistiken
(Vertraulichkeitscharta) wird gerade in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
erarbeitet und wird die Effektivität von Eurostat bei der Datenverwaltung erhöhen
sowie die statistische Geheimhaltung sicherstellen. 3. Verwendung
der Daten (Datenverbreitung) Die Berichte der Mitgliedstaaten sind
kostenfrei über die Verbreitungsdatenbank von Eurostat unter folgender Adresse
verfügbar: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/statistics/search_database.
Die Daten werden zusätzlich in den Eurostat Pocketbooks veröffentlicht. Das neueste ist Agriculture and fishery statistics - Main results
- 2009-10 (ISBN: 978-92-79-20424-1). 4. Wichtigste
Feststellungen: Analyse der Ergebnisse 21 Mitgliedstaaten und Norwegen
übermittelten Angaben für die Kosten-Nutzen-Analyse von Eurostat für Bereiche,
die unter das Statistische Programm der Gemeinschaft für 2008-2012 fallen. Von
den Ländern, die aufgrund gewährter Übergangsfristen keine Aquakulturdaten
vorlegten, stuften mehr als die Hälfte den Aufwand für die Auskunft an Eurostat
als gering ein, während die übrigen Länder einen mittleren Aufwand sahen. Da
derzeit nicht alle Mitgliedstaaten Daten übermitteln, wäre eine tiefer gehende
Kosten-Nutzen-Analyse an dieser Stelle nicht zweckmäßig. Diese Informationen
werden von den Mitgliedstaaten über die Arbeitsgruppe Fischereistatistik und
ihre jeweiligen Methodenberichte angefordert. Zusätzlich zur Aquakulturstatistikverordnung
gibt es eine Reihe weiterer EG-Vorschriften zur Erhebung und Bereitstellung von
Informationen über die Aquakulturbranche, für die bereits eine Überwachungs- und
Berichtsinfrastruktur vorhanden sein sollte. Dies erklärt zum Teil, warum der
statistische Berichtsaufwand von den Mitgliedstaaten nicht als besonders hoch
wahrgenommen wird. Die Aquakulturstatistikverordnung umfasst zudem viele
Größen, die auch von der FAO in ihrem Aquakulturfragebogen angefordert werden.
Eine doppelte Berichterstellung ist nicht erforderlich, da die FAO die gleichen
Informationen akzeptiert, die an Eurostat übermittelt werden. Zu den EG-Vorschriften zählt die Erstellung
von Registern von Aquakulturunternehmen zum Schutz der Gesundheit und Hygiene
der Tiere (siehe oben) und die Erhebung wirtschaftlicher und biologischer
Informationen nach der EG-Verordnung zur Rahmenregelung für die Datenerhebung[5]. Diese Rahmenregelung erfordert
die Übermittlung einiger Erzeugungs- und Strukturdaten, die allerdings im
Erfassungsbereich und Erfassungsgrad von den nach der
Aquakulturstatistikverordnung erhobenen Daten abweichen. Zusammenfassende Ergebnisse der statistischen
Datenerhebung werden im Anhang vorgestellt. Daten zur Aquakulturerzeugung in
der EU für die Jahre seit Inkrafttreten der Aquakulturstatistikverordnung
stehen für alle Mitgliedstaaten zur Verfügung, da die Länder, denen eine
Übergangsfrist für die Durchführung dieser Verordnung gewährt wurde, weiterhin
die nach der Vorgängerverordnung (Verordnung (EG) Nr. 788/96) erforderlichen
Daten übermitteln und auch der FAO Bericht erstatten. 2009 betrug die
Erzeugungsmenge in der EU nahezu 1,3 Mio. Tonnen; 77 % davon stammten aus
Meeresgebieten: 52 % entfielen auf den Atlantik und 24 % auf das
Mittelmeer und das Schwarze Meer. Die vier Länder Spanien, Frankreich,
Vereinigtes Königreich und Italien erzeugten 2009 mehr als 66 % der Gesamtmenge
in der EU. Spanien leistete mit über 268 000 Tonnen (22 %) den
größten Beitrag, gefolgt von Frankreich mit über 236 000 Tonnen
(21 %), dem Vereinigten Königreich mit fast 197 000 Tonnen (15 %) und
Italien mit über 162 000 Tonnen (13 %). Die norwegische
Erzeugungsmenge von fast 962 000 Tonnen entspricht über 74 % der in
der gesamten EU erzeugten Menge. 2009 machten Weichtiere (hauptsächlich gemeine
Miesmuscheln und Mittelmeer-Miesmuscheln) mehr als die Hälfte der gesamten
Erzeugungsmenge aus. Unter den gezüchteten Meeresfischen stellten Atlantische
Lachse, Goldbrassen und Wolfsbarsche die wichtigsten Fischarten in Bezug auf
die Erzeugungsmenge dar. Bei den Süßwasserfischen nahmen Forellen und Karpfen
die ersten Ränge ein. Einige Mitgliedstaaten gaben eine
wirtschaftlich bedeutende Erzeugung von Eiern für den menschlichen Verbrauch
an, deren Menge bei insgesamt knapp unter 1000 Tonnen für die berichtenden
Länder lag und einem Wert von über 22 Mio. Euro entsprach. Der Anteil der
Forelleneier an der gesamten Erzeugungsmenge betrug fast 98 %, während ihr
Wert weniger als der Hälfte des gesamten Erzeugungswertes entsprach. Umgekehrt
trug der Störkaviar lediglich 2 % zur Erzeugungsmenge bei, machte jedoch
mehr die Hälfte des angegebenen Gesamtwerts aus. Informationen zur Aquakultur auf der Grundlage
von Fängen wurden von acht Mitgliedstaaten übermittelt. Die wichtigsten Arten
waren hier Miesmuscheln (gemeine Miesmuscheln und Mittelmeer-Miesmuscheln) und
Roter Thun. Die übermittelten Informationen zur Erzeugung
von Brutanlagen und Aufzuchtanlagen ergeben in Bezug auf die Mengenanteile der
Länder ein ähnliches Bild wie die Gesamterzeugung: Spanien und Frankreich sind
die wichtigsten Erzeuger. In den meisten betroffenen Mitgliedstaaten ist
nicht das Nationale Statistische Amt, sondern das Landwirtschaftsministerium
(oder eine mit ihm verbundene Stelle) für die Aquakulturstatistiken zuständig. 5 Schlussfolgerungen
und Empfehlungen Da einer Reihe von Mitgliedstaaten
Übergangsregelungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 762/2008
gewährt wurden, war bisher noch keine umfassende Bewertung der mit der
Datenerhebung verbundenen Kosten und Nutzen möglich. Eine genauere Bewertung
wird nach Ende der Übergangsfrist unter Federführung der Arbeitsgruppe
Fischereistatistik durchgeführt. Die einschlägigen Daten werden als Zusatz des
Methodenberichts angefordert. Die Mitgliedstaaten sehen darin derzeit einen
niedrigen bis mittleren Aufwand. In ihren Berichten haben die meisten
Mitgliedstaaten für eine Bewertung ausreichende Erläuterungen zu ihren Methoden
geliefert. Die Mehrzahl führt jährliche Briefvollerhebungen durch, die die
kommerzielle Erzeugung vollständig abdecken. Bei der Datenerstellung werden
vergleichsweise wenige Schätzungen vorgenommen. Da bisher nicht alle Mitgliedstaaten Daten
nach den Vorgaben der Aquakulturstatistikverordnung übermitteln, war es bisher
mit Ausnahme der Erzeugungsdaten nicht möglich, vollständige Aquakulturdaten
für die EU zusammenzustellen. Einige Mitgliedstaaten sind bei der vollständigen
Datenerhebung entsprechend den neuen Anforderungen auf Probleme mit ihren
Datenerhebungssystemen gestoßen, die sie jedoch in Zusammenarbeit mit Eurostat
und als Bestandteil ihres ständigen Verbesserungsprozesses zu beheben
versuchen. Die Datenqualität auf aggregierter Ebene scheint für die
Erzeugungsdaten und die Zuführung für Brutanlagen und Aufzuchtanlagen bei den
meisten Mitgliedstaaten recht hoch. Auf untergeordneter Ebene nimmt die
Datenqualität jedoch ab. Daher müssen in Zukunft größere Anstrengungen
unternommen werden, um die Datenkonsistenz zu gewährleisten. Zudem müssen
einige spezifische Schwierigkeiten mit den Definitionen für Lebenszyklusstadien
überwunden werden. Bei einigen Mitgliedstaaten bestehen nach wie
vor ungelöste Probleme mit der Datenqualität, insbesondere im Bereich der
Strukturdaten. Lösungen werden auf bilateraler Ebene mit den Mitgliedstaaten
gesucht. Eurostat arbeitet derzeit an der Einführung neuer Informationssysteme,
die Qualitätsprobleme früh aufzeigen, so dass sie schneller behoben und die
Daten veröffentlicht werden können. Auch in den Zwischenjahren, in denen
Eurostat keine Strukturdaten erhebt, werden einige Strukturdaten an die FAO
übermittelt. Diese FAO-Berichte sollten für einen Abgleich mit den
Eurostat-Strukturberichten herangezogen werden. Eurostat erarbeitet derzeit in einer Arbeitsgruppe
aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten eine Vertraulichkeitscharta. Diese
soll festlegen, wie Eurostat Daten behandelt, um deren Vertraulichkeit zu
wahren, und wie Daten an die Dienststellen der Europäischen Kommission und
andere interessierte Organe wie die FAO weitergegeben werden können. Anhang – Tabellen und Diagramme Tabelle 1: Aquakulturerzeugung
insgesamt – ausgenommen Brutanlagen und Aufzuchtanlagen Diagramm 1: EU-Aquakulturerzeugung nach
FAO-Fischereigebieten – 2009 Diagramm 2: EU-Aquakulturerzeugung nach
Artengruppen – 2009
Tabelle 2: EU-Zuführung für die Aquakultur auf der Grundlage von Fängen Tabelle 3: EU-Erzeugung von
Brutanlagen und Aufzuchtanlagen . Tabelle 4 – Struktur der EU-Industrie 2008 [1] Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch
die Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates:
ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 1-13. [2] Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates vom 22. April
1996 über die Vorlage von Statistiken über die Aquakulturproduktion durch die
Mitgliedstaaten: ABl. L 108 vom 1.5.96, S. 1-7. [3] Beschluss Nr. 1578/2007/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 über das Statistische
Programm der Gemeinschaft 2008 bis 2012 (ABl. L 344 vom 28.12.2007,
S. 15-43). [4] Richtlinie 2006/88/EG des Rates vom 24. Oktober 2006 mit
Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und
Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter
Wassertierkrankheiten (ABl. L 328 vom 24.11.2006) und Entscheidung der
Kommission vom 30. April 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2006/88/EG des
Rates hinsichtlich der Einrichtung einer Website für Informationen über Aquakulturbetriebe
und genehmigte Verarbeitungsbetriebe (ABl. L 138 vom 28.5.2008, S.12‑20). [5] Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates vom 25. Februar
2008 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung,
Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung
wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik
(ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 1-12).