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Document 52012DC0405
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS 2011 Annual Report on the Instrument for Stability
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Jahresbericht 2011 über das Instrument für Stabilität
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Jahresbericht 2011 über das Instrument für Stabilität
/* COM/2012/0405 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Jahresbericht 2011 über das Instrument für Stabilität /* COM/2012/0405 final */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung........................................................................................................................ 3 2........... Struktur des Instruments für
Stabilität (IfS)...................................................................... 3 3........... Anwendung des Instruments für
Stabilität......................................................................... 5 4........... Überblick über das IfS in den
Jahren 2007 bis 2011........................................................ 5 5........... Stand der Umsetzung des IfS im Jahr
2011..................................................................... 6 6........... Hilfe in Krisenfällen oder bei sich
abzeichnenden Krisen (Artikel 3 IfS-Verordnung)......... 8 6.1........ Wie wurde das IfS 2011 zur
Krisenreaktion eingesetzt?................................................... 8 6.2........ Wer ist an den
IfS-Krisenreaktionsmaßnahmen beteiligt?................................................. 9 7........... Hilfe im Kontext stabiler
Kooperationsbedingungen (Artikel 4 IfS-Verordnung)............. 10 7.1........ Sicherheitsbedrohungen (Artikel 4
Absatz 1 IfS-Verordnung)........................................ 11 7.2........ Risikobegrenzung im Zusammenhang mit
chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN) (Artikel
4 Absatz 2 IfS-Verordnung)............................................................................. 12 7.3........ Aufbau von Kapazitäten vor und nach
Krisen (Artikel 4 Absatz 3 IfS-Verordnung)........ 14 8........... Schlussfolgerung........................................................................................................... 17 BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN
AUSSCHUSS DER REGIONEN Jahresbericht 2011 über das Instrument für
Stabilität 1. Einleitung Der vorliegende fünfte Jahresbericht wird dem
Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem
Ausschuss der Regionen gemäß der Berichterstattungspflicht nach Artikel 23 der
Verordnung (EG) Nr. 1717/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.
November 2006 zur Schaffung eines Instruments für Stabilität (IfS) vorgelegt.[1] Dieses wichtige Finanzierungsinstrument fällt
in den Zuständigkeitsbereich der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin und versetzt
sie in die Lage, gezielt Ressourcen zur Unterstützung von Maßnahmen der EU
bereitzustellen, die zur Prävention, Eindämmung bzw. Bewältigung von Krisen und
Sicherheitsbedrohungen auf der ganzen Welt beitragen. Der Bericht gibt einen
Überblick darüber, wie das IfS 2011 eingesetzt wurde. Dieser Jahresbericht wird durch zwei
Arbeitspapiere der Kommissionsdienststellen ergänzt, die aktuelle, umfassende
und ausführliche Informationen über (i) die IfS-Krisenreaktionsmaßnahmen, die
2011 eingeleitet oder weiter durchgeführt wurden, bzw. (ii) die längerfristigen
IfS-Programme enthalten. Die in diesem Bericht beschriebenen
IfS-Maßnahmen werden von vielen verschiedenen Stellen durchgeführt, darunter
Organisationen der Vereinten Nationen und weiteren internationalen und
regionalen Organisationen, Einrichtungen der EU-Mitgliedstaaten sowie NRO und
anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen. 2. Struktur
des Instruments für Stabilität (IfS) Das IfS zählt zu den unverzichtbaren
Instrumenten der Außenhilfe, die die EU in die Lage versetzen, Krisen oder sich
abzeichnenden Krisen in der ganzen Welt vorzubeugen bzw. darauf zu reagieren. Wie nachstehend in zusammengefasster Form dargelegt,
legen die Artikel 3 und 4 der IfS-Verordnung fest, welche Arten von Maßnahmen
im Rahmen dieses Instruments durchgeführt werden können. Artikel 3 sieht
„Hilfe in Krisenfällen oder bei sich abzeichnenden Krisen“ vor. Damit kann die
EU u. a. auf ernsthafte Konfliktsituationen, gravierende Naturkatastrophen
und mitunter auch auf eine komplexe Kombination beider Szenarien reagieren.
Dort, wo sich Möglichkeiten zur Prävention, Eindämmung oder Beilegung von
Krisen ergeben, erfolgt diese Hilfe, die sich auf Fälle beschränkt, in denen
die sonstigen Instrumente der Außenhilfe[2] weder rechtzeitig noch in angemessener Weise
eingesetzt werden können, in Form von unverzüglichen „außerordentlichen
Hilfsmaßnahmen“.[3]In
einigen Fällen werden im Anschluss daran „Interimsprogramme“[4]
durchgeführt. Häufig wird das IfS eingesetzt, um die
humanitäre Hilfe der EU zu ergänzen oder einen wichtigen Beitrag zur
Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung[5] zu
leisten. Darüber hinaus können IfS-Maßnahmen Operationen und sonstige Aktionen
im Rahmen der GSVP[6]
ergänzen und weitere wichtige Beiträge zur Umsetzung des umfassenden Ansatzes
der EU im Bereich der Krisenreaktion leisten. IfS-Maßnahmen ergänzen die sonstigen
Instrumente der Außenhilfe, die sich aufgrund ihres Geltungsbereichs und ihrer
strategischen Planungs- und Programmierungszyklen häufig nicht für eine
schnelle Reaktion auf Krisenfälle oder sich abzeichnende Krisen eignen. Das
Instrumentarium der EU im Bereich auswärtiges Handeln hat eben den großen Vorteil,
das es viele verschiedene Instrumente umfasst und so die EU in die Lage
versetzt, mit maßgeschneiderten Lösungsansätzen auf verschiedenartige
Situationen zu reagieren. IfS-Maßnahmen kleineren Umfangs werden über
eine Fazilität finanziert, die per IfS-Finanzierungsbeschluss eingerichtet
wurde und über die die EU verschiedene Arten von Maßnahmen schnell und flexibel
unterstützen kann, wobei der Höchstbetrag pro Maßnahme bei 2 Mio. EUR liegt.
Diese Fazilität trägt die Bezeichnung „IfS-Fazilität für Politikberatung,
technische Hilfe, Vermittlung, Versöhnung und sonstige Bereiche der Hilfe für
Drittländer in Krisensituationen“. Artikel 4 der
IfS-Verordnung sieht auch eine programmierbare Komponente des IfS vor, die
längerfristig angelegte IfS-Programme in den folgenden drei Bereichen umfasst: ·
Sicherheitsbedrohungen in einem transregionalen
Kontext (Artikel 4 Absatz 1), ·
Risikobegrenzung im Zusammenhang mit chemischen,
biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN) (Artikel 4 Absatz 2)
und ·
Aufbau von Kapazitäten vor und nach Krisen (Artikel
4 Absatz 3).[7] 3. Anwendung
des Instruments für Stabilität Im
Anschluss an das Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags wurde 2011 der Dienst
für außenpolitische Instrumente (Service for Foreign Policy Instruments - FPI)
eingerichtet. Dabei handelt es sich um eine neue Dienststelle der Kommission,
die mit dem ebenfalls neu geschaffenen Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD),
einer funktional autonomen Einrichtung der Union, zusammenarbeitet.[8] Beide
Dienste unterstehen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Ashton (der FPI in
ihrer Eigenschaft als Vizepräsidentin der Europäischen Kommission). Nach
Artikel 9 des Beschlusses zur Einrichtung des EAD fällt die Verwaltung der
Programme der EU für die Zusammenarbeit mit Drittländern nach wie vor in die
Zuständigkeit der Kommission, wobei die Hohe Vertreterin die allgemeine
politische Koordinierung der Außenhilfeinstrumente, darunter das IfS,
sicherstellt. Damit sorgt der EAD für die politische Ausrichtung der Programme
nach Artikel 3 des Stabilitätsinstruments und arbeitet bei der Vorbereitung von
Maßnahmen mit dem FPI zusammen, die dann für die Durchführung der vereinbarten
Aktionen zuständig ist. Darüber hinaus nimmt der EAD die strategische
Programmierung der Maßnahmen nach Artikel 4 vor und erstellt die entsprechenden
Strategiepapiere und Mehrjahresrichtprogramme, während die damit verbundenen
Aktionspläne von GD DEVCO[9]
(Artikel 4 Absätze 1 und 2) bzw. vom FPI (Artikel 4 Absatz 3) ausgearbeitet und
umgesetzt werden. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit zu Artikel 4 Absätzen 1 und 2
verständigen sich EAD und GD DEVCO auf Maßnahmen zur Begegnung verschiedener
Sicherheitsbedrohungen und weiterer globaler Herausforderungen, die die im
Rahmen der geografischen Instrumente der EU durchgeführten Maßnahmen ergänzen. 4. Überblick
über das IfS in den Jahren 2007 bis 2011 In den fünf Jahren seit seiner Einrichtung hat
sich das IfS als wirksames Instrument der EU bewährt, das eingesetzt wird, um
auf Krisen und Konflikte in aller Welt zu reagieren, Sicherheitsbedrohungen auf
nationaler und regionaler Ebene zu begegnen und Kapazitäten für
Krisenbewältigung und Konfliktprävention aufzubauen. Zwischen 2007 und 2011 wurden im Rahmen der
IfS-Komponente Krisenreaktion insgesamt 670 Mio. EUR für 203 Maßnahmen in
aller Welt bereitgestellt. Grafik 1 gibt einen Überblick über die regionale
Aufteilung dieser Mittel in den Jahren 2007 bis 2011. Grafik 2 zeigt, wie in diesen Zeitraum die
Mittel auf Krisenreaktionsmaßnahmen (Artikel 3) und längerfristige Programme
(Artikel 4) aufgeteilt wurden. 5. Stand
der Umsetzung des IfS im Jahr 2011 2011
wurden für das IfS insgesamt 282 Mio. EUR bereitgestellt, die auch
vollständig gebunden wurden[10].
Davon entfielen ·
188 Mio. EUR auf Maßnahmen zur Bewältigung von
Krisen oder sich abzeichnenden Krisen (43 % mehr als im Vorjahr), ·
30 Mio. EUR auf Maßnahmen zur Eindämmung
transregionaler Bedrohungen, ·
49 Mio. EUR zur Minderung von CBRN-Risiken und ·
15 Mio. EUR[11] für den Aufbau von Kapazitäten vor und nach
Krisen. Durch
regelmäßige Vermerke an das Politische und Sicherheitspolitische Komitee wurde
der Rat über neue Krisenreaktionsmaßnahmen nach Artikel 3 und über die
Durchführung der laufenden Maßnahmen unterrichtet. Die im Rahmen der
demokratischen Kontrolle des IfS eingesetzte Arbeitsgruppe „Konflikte,
Sicherheit und Entwicklung“ des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des
Europäischen Parlaments führte fünf Sitzungen mit Vertretern der Kommission und
des EAD durch. Was die regionale Aufteilung der Mittel
betrifft, so verdeutlicht Grafik 3, dass aufgrund der verschiedenen Krisen in
Afrika südlich der Sahara im Jahr 2011 ein hoher Anteil der IfS-Mittel für
dortige Stabilisierungsmaßnahmen bereitgestellt werden musste. Auch der Anteil
der Region Naher Osten und Nordafrika an den IfS-Mitteln wurde als Reaktion auf
den „Arabischen Frühling“ wesentlich erhöht. Die feste Entschlossenheit der EU
zur Unterstützung des südlichen Mittelmeerraums im Einklang mit der Gemeinsamen
Erklärung der Hohen Vertreterin und der Europäischen Kommission „Eine
Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen
Wohlstand“ vom 8. März 2011 spiegelt sich in der geplanten Übertragung von
Mitteln des IfS-Budget auf das Budget des Europäischen Nachbarschafts- und
Partnerschaftsinstrument (ENPI) (2012: 60 Mio. EUR, 2013: 70 Mio. EUR) wider. 2011 wurden zwar weniger neue IfS-Maßnahmen in
einer Reihe anderer Regionen eingeleitet, doch liefen viele 2010 dort begonnene
Maßnahmen 2011 weiter. Was die längerfristig angelegten IfS-Programme betrifft,
so liefen 2011 sowohl das IfS-Strategiepapier 2007-2011 als auch die beiden
darauf gestützten Mehrjahresrichtprogramme (2007-2008 bzw. 2009-2011) aus. Die beiden folgenden Abschnitte enthalten
Beispiele für IfS-Projekte im Jahr 2011. 6. Hilfe
in Krisenfällen oder bei sich abzeichnenden Krisen (Artikel 3 IfS-Verordnung) 6.1. Wie
wurde das IfS 2011 zur Krisenreaktion eingesetzt? Sämtliche 2011 in Durchführung befindlichen
IfS-Maßnahmen werden in dem diesem Jahresbericht beigefügten Arbeitspapier I
der Kommissionsdienststellen ausführlich beschrieben. Die nachstehend als
Beispiele aufgeführten Maßnahmen dienen zur Veranschaulichung der breiten
Palette von Krisen in verschiedenen Teilen der Welt, auf die die EU im Rahmen
des IfS reagierte. ·
„Arabischer Frühling“:
Neben der direkten Unterstützung für friedliche Wahlen lag der Schwerpunkt auf
einer verstärkten Beteiligung der Zivilgesellschaft - und vor allem Frauen - an
den Transformationsprozessen (Tunesien, Ägypten und Libyen). In Jemen
mussten aufgrund der unruhigen Lage vor Ort die Maßnahmen, an denen staatliche
Vollzugsbehörden beteiligt waren, eingestellt werden. Die Maßnahmen zur
Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft wurden dagegen fortgesetzt. ·
Dem palästinensischen Volk wurde erhebliche
Unterstützung geleistet, u. a. in Form von Mietzuschüssen als Mittel zur
Verhinderung erneuter Konflikte in den palästinensischen Flüchtlingslagern in Libanon.
Damit wurde der Gefahr einer Eskalierung bzw. negativer Auswirkungen auf eine
bereits fragile Lage im Nahen Osten und im breiteren Mittelmeerraum
entgegengewirkt. Für Gaza wurde ein Notprogramm zur sozioökonomischen
Stabilisierung aufgelegt, um u. a. die Schaffung von Arbeitsplätzen und
die Verbesserung der Wasserversorgung zu unterstützen. Zur Erleichterung der
Warenströme zwischen Israel und dem Gazastreifen wurde ein weiterer Beschluss
zur Modernisierung des Grenzübergangs Kerem Shalom gefasst. ·
Als Beitrag zu Versöhnung und Übergangsjustiz in Libanon
wurde das mit der Aufklärung der Ermordung des früheren Premierministers Hariri
befasste Sondergericht finanziell unterstützt. ·
2011 erforderte die Dürrekatastrophe am Horn von
Afrika massive Hilfeleistungen. Als Ergänzung zur humanitären Hilfe der EU
und anderer Geber wurden im Rahmen des IfS Maßnahmen ergriffen, um in Äthiopien
die Wiederherstellung von Märkten und Produktionskapazitäten im Agrarsektor zu
unterstützen. Da sich die Dürre auch auf die sicherheitspolitischen
Verhältnisse in Somalia auswirkt, wurden Minenräumaktionen und damit
verbundene Maßnahmen finanziert, um die Grundlage für den Wiederaufbau in
Mogadischu und anderen bisher nicht zugänglichen Teilen des Landes zu schaffen. ·
Durch die Finanzierung der gemeinsamen Programme
der EU und des UNODC zur Unterstützung von Gerichtsverfahren in
Pirateriefällen wurde ein weiterer Beitrag zur Umsetzung des umfassenden
Ansatzes der EU zur Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika geleistet.
Diese Unterstützung stärkte auch die Verhandlungsposition der EU in Bezug auf
Überstellungsabkommen mit Ländern der Region, die für den Erfolg der
EU/GSVP-Operation Atalanta unverzichtbar sind. ·
Der neu gegründete Staat Südsudan wurde bei
der Bewältigung lokaler Sicherheitsbedrohungen, insbesondere an der Grenze mit
Sudan, unterstützt. ·
Das IfS wurde auch als Reaktion auf politische
Entwicklungen und Verschiebungen des politischen/sicherheitspolitischen
Machtgleichgewichts eingesetzt. Als Beispiele dafür lassen sich die Programme
zur Unterstützung der jüngsten Wahlen und der neuen Regierung von Präsident
Ouattare in Côte d’Ivoire sowie die Unterstützung der Reform des
Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo anführen. ·
In der Region des Niger-Deltas in Nigeria
wurde ein Programm eingeleitet, um die Wiedereingliederung ehemaliger
Kämpfer zu unterstützen und damit die Stabilität zu fördern. ·
Ein bedeutender Beitrag zu den Maßnahmen zur
Unterstützung der Sahel-Strategie der EU wurde geleistet, der u. a. die
Finanzierung von Maßnahmen zur Schaffung von Einkommens- und
Beschäftigungsmöglichkeiten. ·
Mehrere Maßnahmen wurden ergriffen, um die
wachsenden Spannungen zwischen Bevölkerungsgruppen zu entschärfen, die zu
Konflikten zwischen Staaten zu eskalieren drohten. So diente ein Programm zum
Abbau der Spannungen zwischen Kirgisen und Usbeken im Fergana-Tal in Zentralasien,
ein anderes zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Haitianern und den
aufnehmenden dominikanischen Gemeinschaften in der Dominikanischen
Republik. ·
Eine Reihe von IfS-Maßnahmen wurde durchgeführt, um
in Haiti, Kasachstan und Belarus wichtige Wahlunterstützung zu leisten
und in Afghanistan der unabhängigen Wahlkommission beim Aufbau von
Kapazitäten für künftige Wahlen zu helfen. und ·
In Kolumbien wurde ein Projekt gestartet, um
die Einrichtung eines Prozesses zur Förderung von Wahrheit, Gerechtigkeit
und Aussöhnung zu unterstützen, der zur Aufarbeitung der Themen Entführung
und gewaltsames Verschwinden dienen soll. 6.2. Wer
ist an den IfS-Krisenreaktionsmaßnahmen beteiligt? Die Vorbereitung von Krisenreaktionsmaßnahmen
im Rahmen des IfS erfolgt in enger Zusammenarbeit mit vielen verschiedenen
Partnern, darunter der Zivilgesellschaft, staatlichen Behörden,
EU-Mitgliedstaaten, EU-Organen, Drittländern Usw. Auch die EU-Delegationen
spielen eine Schlüsselrolle, indem sie als Frühwarnsystem fungieren und
Handlungskonzepte und -optionen entwickeln. 2011 wurde die Verantwortung für
die Durchführung der meisten neuen Maßnahmen auf die EU-Delegationen übertragen[12], deren
Kenntnisse der lokalen Verhältnisse und Bedürfnisse eine unverzichtbaren
Voraussetzung für den Erfolg der Projekte und Programme darstellen. Damit
können die Verträge mit den Durchführungsorganisationen zeitnah ausgehandelt
und die Durchführung dieser oft sensiblen Projekte aus nächster Nähe überwacht
werden. Aufgrund dieser Kompetenzübertragung nahmen die EU-Delegationen 2011 85
% der Mittelbindungen und 82 % der Zahlungen im Rahmen des IfS vor. EU-Delegationen mit einer besonders hohen
Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit IfS-Programmen erhalten weiterhin
Unterstützung in Form von Sonderpersonal, das aus dem IfS-Budget für
administrative Unterstützung finanziert wird. 2011 blieb die Zahl der in den
EU-Delegationen für IfS-Programme zuständigen Delegationsmitarbeiter mit 21
stabil. Davon sind sieben als Referenten für die regionale Krisenreaktionsplanung
tätig, die die zentralen Dienststellen bei der Konzipierung wirksamer Maßnahmen
unterstützen, und 14 als Projektleiter in den Delegationen, die ein
umfangreiches und/oder komplexes IfS-Portfolio verwalten. Grafik 4 einen Überblick über die vielen verschiedenen
Durchführungspartner bei IfS-Krisenreaktionsmaßnahmen nach Artikel 3. Der
Anteil nichtstaatlicher Akteure liegt bei 44%, die der UN-Familie bei 42%. Der
hohe Anteil der UN erklärt sich durch die schwierigen örtlichen Bedingungen, unter
denen IfS-Maßnahmen durchgeführt werden: Oft zählen UN-Organisationen zu den
wenigen Organisationen mit einer starken Präsenz in den betreffenden Ländern
und sind dank ihrer gut ausgebauten lokalen Netzwerke in der Lage, schnell auf
Krisen zu reagieren. Der Anteil von Drittlandsregierungen an der
Programmdurchführung stieg 2011 auf 5 % - gegenüber 3 % im Vorjahr.
Was allerdings die Zahl der Maßnahmen betrifft, so wird der Großteil der
IfS-Projekte von internationalen und lokalen NRO durchgeführt. 7. Hilfe
im Kontext stabiler Kooperationsbedingungen (Artikel 4 IfS-Verordnung) Die Kommission ist für die jährliche
Programmierung und die Verwaltung der Hilfe im Kontext stabiler
Kooperationsbedingungen nach Artikel 4 zuständig. Folgende
IfS-Jahresaktionsprogramme 2011 wurden angenommen: Artikel 4 Absatz 1
(Sicherheitsbedrohungen und sonstige Bedrohungen von Recht und Ordnung –
September 2011), Artikel 4 Absatz 2 (Risikobegrenzung im Zusammenhang mit
chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen - Oktober 2011)
und Artikel 4 Absatz 3 (Aufbau von Kapazitäten vor und nach Krisen - Juni
2011). Das diesem Jahresbericht beigefügte Arbeitspapier II der
Kommissionsdienststellen enthält aktuelle und detaillierte Informationen über
die einzelnen Maßnahmen nach Artikel 4 Absatz 1, Artikel 4 Absatz 2 und Artikel
4 Absatz 3. 7.1. Sicherheitsbedrohungen
(Artikel 4 Absatz 1 IfS-Verordnung) Bei den Programmen zur Begegnung
transregionaler Bedrohungen liegt der Schwerpunkt auf dem Aufbau von
Kapazitäten in enger Abstimmung mit den Empfängerländern. Kapazitäten im
Sicherheitsbereich werden üblicherweise auf nationaler, regionaler und auch
transregionaler Ebene gestärkt. Nach einem maßgeschneiderten Ansatz werden
Schlüsselländer in den einzelnen Regionen ermittelt und die Kapazitäten der
örtlichen Vollzugsbehörden und Sicherheitskräfte durch Auf- oder Ausbau
spezialisierter behördenübergreifender Stellen gestärkt. Dabei wird möglichst
unter Nutzung der bestehenden Strukturen für eine regionale Koordinierung
gesorgt, um die regionale und die transregionale Zusammenarbeit zu
intensivieren. Der Informationsaustausch wird durch regionale
Informationssysteme gefördert. Verschiedene Bereiche werden abgedeckt:
Bekämpfung von Drogenhandel und organisierter Kriminalität entlang der Kokain-
und Heroinrouten, Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen und
Sprengstoffen, Erhöhung der Seeverkehrssicherheit auf kritischen
Seeverkehrswegen und Kapazitätsaufbau in von Terrorismus betroffenen Regionen 2011 wurden 30 Mio. EUR für Maßnahmen in den
oben genannten Bereichen gebunden. Davon wurden rund 9,2 Mio. EUR ausgezahlt. Bis
Ende 2011 wurden im Rahmen der Fazilität für Expertenunterstützung (ESF)[13] mehr als
100 Experten aus öffentlichen und halböffentlichen Facheinrichtungen in den
EU-Mitgliedstaaten rekrutiert, die gemeinsam ihr Fachwissen zur Verfügung
stellten und fachliche Beiträge zur Konzipierung und Ausarbeitung von
IfS-Maßnahmen, einschließlich des Jahresaktionsprogramms 2012, leisteten. Damit
wurde der Weg für die vollständige Durchführung der im Rahmen früherer
Jahresaktionsprogramme festgelegten Maßnahmen geebnet. Schwerpunkte: ·
2011 wurden in Kap Verde bzw. Senegal die ersten
beiden gemeinsamen Flughafen-Task Forces zur Verhinderung des illegalen
Drogenhandels (Joint Airport Interdiction Task Forces) eingerichtet, mit denen
die organisierte Kriminalität entlang der Kokainroute bekämpft werden
soll (40 Länder, 2011: 6 Mio. EUR von einer Gesamtmittelausstattung von 19 Mio.
EUR). Im Rahmen einer einwöchigen Operation (COCAIR) an 22 Flughäfen wurden
erhebliche Mengen an illegalen Drogen beschlagnahmt. ·
Um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität
entlang der Heroinroute zu unterstützen, wurden die entsprechenden
Maßnahmen in zehn Ländern, darunter Iran, Pakistan und Afghanistan,
fortgesetzt. ·
Das mit insgesamt 14,4 Mio. EUR ausgestattete
Programm zum Schutz strategisch wichtiger Seeverkehrswege (2011: 4,5
Mio. EUR) deckt 17 Küstenstaaten am westlichen Indischen Ozean, in Südostasien
und im Golf von Guinea ab. Es dient zur Stärkung der Kapazitäten dieser Staaten
in den Bereichen Informationsaustausch und Rechtsdurchsetzung, damit durch
Bekämpfung von Piraterie und bewaffnetem Raub auf See die Sicherheit des
Seeverkehrs erhöht werden kann. ·
Mehrere Projekte zielen auf die Verhütung und
Bekämpfung des Terrorismus ab und tragen damit zu den weltweiten Bemühungen
in diesem Bereich, einschließlich der Umsetzung von Strategien der UN, bei. Ein
Vertrag über 6,7 Mio. EUR für die Terrorismusbekämpfung in der Sahelregion
wurde unterzeichnet, um die dortige Fähigkeit zum Austausch von Informationen,
zur Verhütung von Terrorakten und zur Reaktion auf Terrorakte auf
operationeller und justizieller Ebene zu stärken. Die Zusammenarbeit mit
Pakistan ist auf die Verbesserung des Strafrechtssystems im Punjab
ausgerichtet. In Südostasien arbeitet die EU über das IfS mit UNODC an einer
gemeinsamen Initiative zur Terrorismusbekämpfung zusammen. ·
Bei der Cyber-Kriminalität handelt es sich
eine vergleichsweise neue Form bereits bestehender globaler und transregionaler
Bedrohungen, die ohne Berücksichtigung ihrer Cyber-Komponente nicht mehr
wirksam bekämpft werden können (3 Mio. EUR für den Ausbau der Kapazitäten der
Strafverfolgungs-, Justiz- und Zivilbehörden und für Maßnahmen zur
Unterstützung des Beitritts zum Budapester Übereinkommens und dessen
anschließender Anwendung). Da die wichtigsten Infrastruktur-Operationssysteme
inzwischen vernetzt sind, könnte ein Cyber-Angriff oder ein unvorhergesehenes
Versagen wichtiger Informations- oder Kommunikationsnetze verheerende Folgen
haben. Vor diesem Hintergrund wird auch die Cyber-Sicherheit einen
Schwerpunkt der IfS-Maßnahmen bilden (1,5 Mio. EUR für die transregionale
Zusammenarbeit bei der Umsetzung internationaler Standards in den Bereichen
Risikobewusstsein, Vulnerabilitätsanalyse, Notfallvorsorge, Frühwarnung und
Folgenbewältigung). ·
Gefälschte Arzneimittel
sind eine große Gefahr für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit, da sie
häufig Wirkstoffe enthalten, die von schlechter Qualität, falsch dosiert oder
einfach unwirksam - und in einigen Fällen sogar toxisch – sind. Die
Entwicklungsländer sind dieser globalen Bedrohung in besonderem Maße ausgesetzt
(5 Mio. EUR für die Stärkung des Rechtsrahmens - vor allem auf der Grundlage
des Medicrime-Übereinkommens -, für den Aufbau von Kapazitäten zur Aufspürung
und Analyse verdächtiger Arzneimittel und für die Verbesserung der Fähigkeit
von Polizei und Justiz zur Zerschlagung globalisierter krimineller Netzwerke). ·
Um die Kapazitäten zur Verhütung, Bekämpfung und Kontrolle
des illegalen Handels mit Klein- und Leichtwaffen weiter auszubauen, hat
die EU ihre Unterstützung für die Koordinierung und Umsetzung internationaler
Protokolle und Übereinkommen in Afrika südlich der Sahara und in Süd- und
Zentralafrika fortgesetzt (2011: 7,3 Mio. EUR in 41 Ländern). und ·
2011 stellten Behörden der EU-Mitgliedsstaaten über
die Fazilität für Expertenunterstützung (Expert Support Facility - ESF)
weiterhin Sachverstand für die Programmierung und Umsetzung von Programmen und
Projekten in den Schwerpunktbereichen 1 und 2 (2,5 Mio. EUR im Rahmen des
Jahresaktionsprogramms 2011) bereit und profitierten von dadurch erzeugten
Synergien. Seit 2008 wurden im Rahmen der ESF mehr als 100 Expertenmissionen
durchgeführt. 7.2. Risikobegrenzung
im Zusammenhang mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen
Stoffen (CBRN) (Artikel 4 Absatz 2 IfS-Verordnung) Historisch gesehen lag der Schwerpunkt bei den
Maßnahmen in diesen Bereichen auf den Ländern der ehemaligen Sowjetunion. Seit
2010 wird versucht, den geografischen Erfassungsbereich der entsprechenden
Programme auszuweiten. So werden inzwischen auch der Mittelmeerraum, der Nahe
und Mittlere Osten, Südostasien, Zentralasien, der Südkaukasus und Afrika
erfasst. Neben den Staaten der ehemaligen Sowjetunion nehmen heute rund 40
Länder an diesen Programmen teil. Das CBRN-Programm deckt CBRN-bezogene Risiken
ab, die sich aus Unfällen, natürlichen Ursachen oder böswilligem Handeln
ergeben, und zielt darauf ab, durch Verbreitung praxisbewährter Methoden und
verstärkte Sensibilisierung für dieses Thema das allgemeine Sicherheitsniveau
zu verbessern. Bis 2010 wurden die verschiedenen Bereiche getrennt abgedeckt.[14] Seit
2010 bieten die von der EU im Rahmen des IfS weltweit eingerichteten „Exzellenz-Zentren“
für CBRN schrittweise eine einheitliche und integrierte Plattform für
Maßnahmen in Bereichen wie Grenzüberwachung/Bekämpfung illegalen Handels,
Ausfuhrkontrolle, Biosicherheit usw. Diese Zentren sollen durch
maßgeschneiderte Unterstützung (19 Maßnahmen in fünf Regionen, 21,5 Mio. EUR)
zur verbesserten Formulierung von Strategien zur Minderung von CBRN-Risiken
beitragen. Diese Zentren werden maßgeblich zum Aufbau von Kapazitäten, zur
Entwicklung kohärenter regionaler Strategien und zur Intensivierung der
Zusammenarbeit nationaler und regionaler Stellen in diesem Bereich beitragen.
2011 richtete die EU Exzellenzzentren in Südosteuropa (Philippinen),
Südosteuropa/Südkaukasus/Ukraine (Georgien), Nordafrika (Algerien), an der
Atlantikfront (Marokko) und im Nahen Osten (Jordanien) ein. Die ersten fünf
regionalen Sekretariate der Exzellenzzentren nahmen Ende 2011 ihre Arbeit auf.
Darüber hinaus wurden Kontakte mit Ländern Zentralasien, des
Golf-Kooperationsrates und Afrikas südlich der Sahara geknüpft. Zu den weiteren Schwerpunkten der
Unterstützung zählen u. a.: ·
Im Bereich der Unterstützung und Zusammenarbeit
bei der Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
wurde eine Reihe von Programmen erfolgreich durchgeführt, an denen sich mehr als
28 Länder in aller Welt beteiligten. Die Zusammenarbeit mit dem
Exportkontrollsystem der Vereinigten Staaten wurde verstärkt. ·
Um die Sicherheit vor biologischen Bedrohungen
zu verbessern, wurde mehrere Maßnahmen zur Sicherung von Anlagen in verschiedenen
Ländern Zentralasiens, des Kaukasus und Afrikas durchgeführt. Gemeinsam mit dem
Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten wurde ein
an 17 Nicht-EU-Länder gerichtetes und Ende 2010 mit 3 Mio. EUR ausgestattetes
Programm im Bereich der menschlichen Gesundheit aufgelegt. ·
Um Initiativen im Bereich multilaterale
Nuklearabsicherungen zu unterstützen, wurde eine Vereinbarung mit der IAEO
unterzeichnet, die einen Beitrag zum Depot für schwach angereichertes Uran (Low
Enriched Uranium Bank for the Utilisation of Nuclear Energy) (2011: 10 Mio.
EUR) vorsieht. Länder, die Programme zur zivilen Nutzung der Kernenergie
auflegen, werden aus den Beständen dieses von der IAEO verwalteten Depots mit
sicherem Kernbrennstoff versorgt. Damit wird das Risiko einer Weiterverbreitung
gemindert. ·
Die Unterstützung für die Umschulung und
berufliche Neuorientierung ehemaliger Waffenforscher und –ingenieure
aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion wurde von den zu diesem Zweck
eingerichteten Zentren (STCU und ISTC) in Kiew bzw. Moskau fortgesetzt. In Irak
wurden weitere Maßnahmen zur Beteiligung ehemaliger Waffenforscher an
Stilllegung, Abbau und Entseuchung kerntechnischer Anlagen durchgeführt. und ·
Die Bekämpfung des illegalen Handels mit
CBRN-Stoffen, einschließlich betrügerischer finanzieller Praktiken, wurde mit Maßnahmen in Zentralasien, Südostasien und Nordafrika
fortgesetzt. Mit der IAEO wurde ein Vertrag unterzeichnet, der einen Beitrag
zum neuen Laboratorium für Kernmaterial vorsieht, das von der IAEO-Abteilung
für Sicherungsmaßnahmen in Seibersdorf, Österreich genutzt werden soll
(2011: 5 Mio. EUR). 7.3. Aufbau
von Kapazitäten vor und nach Krisen (Artikel 4 Absatz 3 IfS-Verordnung) Das Jahresaktionsaktionsprogramm 2011 sah acht
zu thematischen Gruppen zusammengefassten Maßnahmen im Rahmen der sogenannten Partnerschaft
zur Friedenskonsolidierung (Peace-building Partnership – PbP)[15] vor, die
Partnern aus zivilgesellschaftlichen, regionalen und internationalen
Organisationen und den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Zusammenarbeit
beim Aufbau von Kapazitäten vor und nach Krisen bietet (siehe Grafik 5). Das ganze Jahr hindurch wurden im Rahmen der
laufenden Maßnahmen die Bemühungen des EAD in den beiden Bereichen
Krisenbewältigung und Konfliktprävention – vor allem im Zusammenhang mit den
Prioritäten des Crisis Management Board und der neu eingerichteten Conflict
Prevention Group – unterstützt. Zu dieser Unterstützung gehört die
Bereitstellung von Konfliktanalysen zivilgesellschaftlicher Organisationen und
von sachkundigen lokalen Informationen zu Frühwarnung und Konfliktprävention im
Einklang mit den Ratsschlussfolgerungen vom Juni 2011.[16] Einige
Beispiele für die wichtigsten Ergebnisse im Jahr 2011: ·
Dialog mit der Zivilgesellschaft und
Kapazitätsaufbau für nichtstaatliche Akteure
vor Ort: Im Rahmen des Netzwerks für den
zivilgesellschaftlichen Dialog[17]
– eines Forums für den Dialog zwischen der EU und nichtstaatlichen Akteuren zu
Fragen der Friedenskonsolidierung - fanden 13 Treffen zu bestimmten Themen
(z. B. Konfliktprävention und Frühwarnung, Reform des Sicherheitssektors
und Frauen, Frieden und Sicherheit) oder zu länder- bzw. konfliktspezifischen
Fragen (z. B. MENA-Region[18],
Côte d’Ivoire, Lord’s Resistance Army) mit dem Ziel statt, inhaltliche Beiträge
zur Politikformulierung der EU zu leisten. ·
Um Kapazitäten an der Basis
aufzubauen, wurden in sechs Ländern insgesamt zwölf Projekte zur Stärkung der
Zivilgesellschaft mit Schwerpunkt auf den Bereichen Vermittlung und Dialog,
menschlicher Sicherheit und Rolle der Frau eingeleitet. Ein weiteres Projekt im
Bereich Frühwarnung war darauf ausgerichtet, ein gemeinsames Verständnis der
Risikofaktoren, die aus fragilen Situationen Konflikte entstehen lassen, zu
fördern und mögliche Präventivmaßnahmen auszuarbeiten. ·
Vermittlung und Dialog: Die EU
unterstützte das Bereitschaftsteam von Vermittlungsexperten, das von der der
UN-Abteilung für politische Angelegenheiten unterstellte Mediation Support Unit
(MSU) eingesetzt wird, um die UN, Mitgliedstaaten und weitere internationale,
regionale und sub-regionale Organisationen rasch mit Sachverstand im Bereich
der Vermittlung zu versorgen. Zwei von der EU finanzierte Experten der MSU
führten insgesamt 16 Missionen in acht Ländern durch.[19] Bei
einer weiteren IfS-Maßnahme in Kenia lag der Schwerpunkt auf den Grundursachen
der Gewalt im Anschluss an die Wahlen von 2007[20] und auf der Steigerung der Fähigkeit
nichtstaatlicher Akteure zur Eindämmung gemeinschaftlicher Konflikte. ·
Natürliche Ressourcen und Ermittlung des Bedarfs
nach Konflikten und Katastrophen: Experten der MSU im Bereich natürliche
Ressourcen und Konflikt arbeiteten an umfassenden Forschungsarbeiten zum
Nilbecken und zu Konflikten mit indigenen Bevölkerungen in Chile und Panama
über die Landnutzung mit und unterstützten zudem die Vorarbeiten für nationale
Dialoge in der Region Naher Osten und Nordafrika. Im Rahmen der Partnerschaft
zwischen EU und UN zur Konfliktprävention und zur nachhaltigen Bewirtschaftung
von Land und natürlichen Ressourcen wurden praktische Leitfäden zu den Themen
Land, mineralgewinnende Industrien, Umweltknappheit und Kapazitätsentwicklung
erstellt. Im Rahmen der Partnerschaft zwischen EU, UN und Weltbank zur
Ermittlung des Bedarfs nach Krisen und Konflikten entwickelte UNDOCO[21]
webbasierte Instrumente für Experten, die an Bedarfsermittlungsmissionen
teilnehmen. Auch gemeinsame Schulungs- und Informationsprogramme wurden
entwickelt - 170 Mitarbeiter von Partner- und anderen multilateralen
Organisationen nahmen an Einführungsschulungen teil, während 73 Experten das
weiterführende Schulungsprogramm absolvierten. ·
Friedenskonsolidierung und Menschenrechte mit Schwerpunkt auf Jugendlichen und Frauen: Im Rahmen des Projekts „Jugend für den
Frieden“[22]
wurde in drei Regionen von Bosnien und Herzegowina eine ganze Reihe von
Maßnahmen durchgeführt, darunter Schulungen zu den Themen
Friedenskonsolidierung und Gemeindeentwicklung sowie Aktionen zur Stärkung der
Rolle von Jugendorganisationen. ·
In der Demokratischen Republik Kongo wurden
Frauenaktivisten bei der Mitwirkung an Ermittlungen im Zusammenhang mit den von
der regulären Armee (FARDC) in Fizi verübten Massenvergewaltigungen
unterstützt. Dadurch kam es zur ersten Verurteilung eines FARDC-Befehlhabers
durch ein mobiles Sondergericht für Vergewaltigungen. Ähnliche Urteile wurden
in der Nähe von Kalehe und Maniema gefällt. Mehr als 1000 Frauen nahmen an
öffentlichen Sensibilisierungs- und Informationsveranstaltungen zur Resolution
1324 des UN-Sicherheitsrats teil. Dies führte zu einer verstärkten politischen
Partizipation und Einflussnahme von Frauen in den betreffenden Gebieten[23]. ·
Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen: Im
Generalsekretariat der Liga der Arabischen Staaten wurde ein
Krisenreaktionszentrum eingerichtet. Im Zusammenhang damit wird derzeit ein
intensives Schulungsprogramm für Mitarbeiter des Generalsekretariats
durchgeführt, die im Bereich Krisenanalyse und -reaktion tätig sind. Dieses
Projekt hat zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem EAD und dem
Sekretariat zu verschiedenen Krisen und zu sonstigen Themen von gemeinsamem
Interesse für die EU und die Liga der Arabischen Staaten beigetragen. ·
Internationaler Dialog über
Friedenskonsolidierung und Staatsaufbau: Die EU unterstützt den von der OECD geleiteten Dialog[24] seit 2009.
2011 unterstützte sie insbesondere die Arbeit des Sekretariats und der vier
Arbeitsgruppen sowie die Veranstaltung internationaler Treffen. Beim Treffen in
Monrovia im Juni 2011 wurde Einvernehmen über neue Wissensprodukte erzielt und
der Entwurf für einen internationalen Aktionsplan erörtert, der im Dezember
2011 auf der vierten Tagung des Hochrangigen Forums über die Wirksamkeit der
Entwicklungshilfe in Busan vorgelegt wurde. ·
Bei einem gemeinsam von mehreren Gebern in Nepal,
Uganda und der DRK durchgeführten Projekt lag der Schwerpunkt auf der Konzipierung,
Überwachung und Evaluierung friedensschaffender Maßnahmen. Im Rahmen dieses
Projekts kamen insgesamt 21 Organisationen, darunter internationale NRO, lokale
zivilgesellschaftliche Organisationen und Regierungsstellen, für einen
Austausch über praxisbewährte Methoden zusammen. ·
Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten: Ein auf zwei Jahre angelegtes und aus
IfS-Mitteln kofinanziertes Programm „New Training Initiative for Civilian
Crisis Management“ (ENTRi) zielt darauf ab, die Kenntnisse und Fähigkeiten von
Mitarbeiten internationaler ziviler Krisenbewältigungsmissionen zu verbessern
und gleichzeitig die Ausbildungsansätze der am Programm beteiligten Partner zu
harmonisieren. Im ersten Programmjahr organisierte das ENTRi-Konsortium, das
sich aus 13 Ausbildern aus EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, 17 Schulungen
(sowohl zur Vorbereitung auf die Entsendung als auch zu fachlichen
Spezialisierung), an denen 340 Experten aus 49 Ländern teilnahmen. 8. Schlussfolgerung Die 2011 im Rahmen des IfS finanzierten
Maßnahmen ergänzten andere Maßnahmen der EU im Rahmen der regional und
thematisch ausgerichteten Programme, der humanitären Hilfe und der
GASP-Missionen und trugen maßgeblich zu den Bemühungen der EU bei, gemäß Artikel
21 des Vertrags über die Europäische Union Konflikte zu verhindern, den Frieden
zu erhalten, auf Krisen zu reagieren und die internationale Sicherheit zu
stärken. In seinem fünften Jahr und mit einer Mittelausstattung, die sich von
139 Mio. EUR (2007) auf 281 Mio. EUR (2011) mehr als verdoppelt
hat, hat das IfS seine Ausgereiftheit und damit auch seine Fähigkeit unter
Beweis gestellt, einen Beitrag zur zeitnahen und dynamischen Reaktion der EU
auf eine ganze Reihe von Herausforderung in aller Welt zu leisten. Zu diesen
Herausforderungen zählten 2011 die Auswirkung des Arabischen Frühlings auf
Nordafrika und den Nahen Osten sowie die immer komplexer werdende Lage überall
am Horn von Afrika. Die Ausgereiftheit des IfS wurde in dem von
einer unabhängigen Beratungsfirma erstellten und im Juli 2011 veröffentlichten
Evaluierungsbericht zum IfS bestätigt. In dem Bericht, der die fünf Jahre seit
Einrichtung des IfS abdeckt, heißt es: „das IfS hat erheblich zur
Verbesserung der Relevanz, Wirksamkeit und Effizienz der EU-Hilfe in
Krisenfällen und bei sich abzeichnenden Krisen beigetragen.“
Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass „das IfS einen wesentlichen Beitrag zur
Kohärenz der EU-Friedens-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik – und damit zu
Frieden und Stabilität in der Welt – leistet. Entscheidend für diesen Beitrag
ist die nachweisliche Fähigkeit des IfS, eine schnelle, zeitnahe und als
Katalysator wirkende Reaktion auf Krisensituation zu gewährleisten“[25] [1] ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 1. [2] Instrument für Heranführungshilfe (IPA), Europäisches
Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI), Development Co-operation
Instrument - Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI), Europäischer
Entwicklungsfonds (EEF) und Europäisches Instrument für Demokratie und
Menschenrechte (EIDHR), usw. [3] Maximale Laufzeit 18 Monate, im Rahmen von Eilverfahren
für die Annahme und Durchführung von Programmen mit einen Finanzierungsvolumen
von weniger als 20 Mio. EUR gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002
des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den
Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, in der geänderten Fassung,
und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember
2002 mit Durchführungsvorschriften zur Haushaltsordnung. [4] Folgeprogramme zu „außerordentlichen Hilfsmaßnahmen“,
mit denen die Voraussetzungen für die Durchführung der üblichen Hilfsprogramme
der EU geschaffen werden. Sie können von längerer Dauer sein und ihre Annahme
ist aufgrund der dazu vorgesehenen Beschlussverfahren (U.a. Ausschussverfahren)
zeitaufwendiger. [5] LRRD-Konzept (Linking Relief,
Reconstruction and Development) [6] Gemeinsame Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (der EU). [7] Auch als „Partnerschaft zur
Friedenskonsolidierung“ (Peace-building Partnership – PbP) bekannt. [8] Beschluss des Rates vom 26. Juli 2010 über die
Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes
(2010/427/EU), ABl. L 201. [9] Generaldirektion Entwicklung und Zusammenarbeit –
EuropeAid (Europäische Kommission). [10] Siehe Abschnitte “Instrument for Stability: Overview 2011
commitments and payments” im beigefügten Arbeitspapier II der
Kommissionsdienststellen. [11] Einschließlich einer Zuweisung des Europäischen Parlaments
in Höhe von 1 Mio. EUR für das Pilotprogramm „Friedenkonsolidierung durch NRO“. [12] Die rechtliche und finanzielle
Zuständigkeit für die Verwendung von EU-Mittel, einschließlich der Ermächtigung
zur Unterzeichnung und ggf. Änderung von Verträgen, wird vom den zentralen
Dienststellen der Europäischen Kommission auf die jeweilige EU-Delegation
übertragen. [13] Die ESF greift auf Spezialisten aus
öffentlichen und halböffentlichen Organisationen in der gesamten EU zurück. Seit
2008 haben Experten aus rund 60 Organisationen in 17 Mitgliedstaaten mehr als
100 Missionen durchgeführt. [14] z. B. Kontrolle der Ausfuhr von
Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, Unterbindung des illegalen Handels,
berufliche Neuorientierung ehemaliger Rüstungswissenschaftlern, Sicherheits-
und Sicherungskultur. [15] Das Jahresaktionsprogramm 2011 wurde
am 30. Juni 2011 von der Europäischen Kommission angenommen
(http://www.eeas.europa.eu/ifs/docs/c_2011_4451_en.pdf). [16] Schlussfolgerungen des Rates zur Konfliktprävention, 3101.
Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten), Luxemburg, 20. Juni 2011. [17] Das Netzwerk wird vom European
Peacebuilding Liaison Office (EPLO) verwaltet. [18] Middle East and North Afrika (Naher Osten und Nordafrika). [19] Darunter Jordanien (zur Unterstützung von UNAMI,
Kasachstan (Unterstützung von UNRCCA im Hinblick auf den Aralseebecken), Kenia
(Arbeit zu Somalia von Nairobi aus), Kirgistan (Unterstützung der Regierung bei
der Entwicklung eines nationalen Konfliktpräventionsprogramms) und Katar
(Unterstützung der Darfur-Friedensgespräche). [20] Die Maßnahme „Steigerung der Fähigkeiten von
nichtstaatlichen Akteuren zur Verhinderung und Beilegung von Konflikten in den
von der Gewalt im Anschluss an die Wahlen betroffenen Gebieten“ wurde von der
Konrad-Adenauer-Stiftung verwaltet. [21] UN Development Operations Coordination Office (DOCO) [22] Diese Maßnahme wurde von Care International durchgeführt. [23] „Politische Partizipation von Frauen aus Afghanistan, der
Demokratischen Republik Kongo und Liberia im Bereich der Friedens- und
Sicherheitspolitik“. [24] International Network on
Conflict and Fragility (INCAF) im Rahmen der OECD. [25] International Conflict and Security Consulting:
„Evaluation of the Crisis Response and Preparedness Components of the European
Union’s Instrument for Stability”, Juli 2011.