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Document 52012DC0405

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Jahresbericht 2011 über das Instrument für Stabilität

/* COM/2012/0405 final */

52012DC0405

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Jahresbericht 2011 über das Instrument für Stabilität /* COM/2012/0405 final */


INHALTSVERZEICHNIS

1........... Einleitung........................................................................................................................ 3

2........... Struktur des Instruments für Stabilität (IfS)...................................................................... 3

3........... Anwendung des Instruments für Stabilität......................................................................... 5

4........... Überblick über das IfS in den Jahren 2007 bis 2011........................................................ 5

5........... Stand der Umsetzung des IfS im Jahr 2011..................................................................... 6

6........... Hilfe in Krisenfällen oder bei sich abzeichnenden Krisen (Artikel 3 IfS-Verordnung)......... 8

6.1........ Wie wurde das IfS 2011 zur Krisenreaktion eingesetzt?................................................... 8

6.2........ Wer ist an den IfS-Krisenreaktionsmaßnahmen beteiligt?................................................. 9

7........... Hilfe im Kontext stabiler Kooperationsbedingungen (Artikel 4 IfS-Verordnung)............. 10

7.1........ Sicherheitsbedrohungen (Artikel 4 Absatz 1 IfS-Verordnung)........................................ 11

7.2........ Risikobegrenzung im Zusammenhang mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN) (Artikel 4 Absatz 2 IfS-Verordnung)............................................................................. 12

7.3........ Aufbau von Kapazitäten vor und nach Krisen (Artikel 4 Absatz 3 IfS-Verordnung)........ 14

8........... Schlussfolgerung........................................................................................................... 17

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Jahresbericht 2011 über das Instrument für Stabilität

1.           Einleitung

Der vorliegende fünfte Jahresbericht wird dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen gemäß der Berichterstattungspflicht nach Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1717/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Schaffung eines Instruments für Stabilität (IfS) vorgelegt.[1]

Dieses wichtige Finanzierungsinstrument fällt in den Zuständigkeitsbereich der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin und versetzt sie in die Lage, gezielt Ressourcen zur Unterstützung von Maßnahmen der EU bereitzustellen, die zur Prävention, Eindämmung bzw. Bewältigung von Krisen und Sicherheitsbedrohungen auf der ganzen Welt beitragen. Der Bericht gibt einen Überblick darüber, wie das IfS 2011 eingesetzt wurde.

Dieser Jahresbericht wird durch zwei Arbeitspapiere der Kommissionsdienststellen ergänzt, die aktuelle, umfassende und ausführliche Informationen über (i) die IfS-Krisenreaktionsmaßnahmen, die 2011 eingeleitet oder weiter durchgeführt wurden, bzw. (ii) die längerfristigen IfS-Programme enthalten.

Die in diesem Bericht beschriebenen IfS-Maßnahmen werden von vielen verschiedenen Stellen durchgeführt, darunter Organisationen der Vereinten Nationen und weiteren internationalen und regionalen Organisationen, Einrichtungen der EU-Mitgliedstaaten sowie NRO und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen.

2.           Struktur des Instruments für Stabilität (IfS)

Das IfS zählt zu den unverzichtbaren Instrumenten der Außenhilfe, die die EU in die Lage versetzen, Krisen oder sich abzeichnenden Krisen in der ganzen Welt vorzubeugen bzw. darauf zu reagieren.

Wie nachstehend in zusammengefasster Form dargelegt, legen die Artikel 3 und 4 der IfS-Verordnung fest, welche Arten von Maßnahmen im Rahmen dieses Instruments durchgeführt werden können.

Artikel 3 sieht „Hilfe in Krisenfällen oder bei sich abzeichnenden Krisen“ vor. Damit kann die EU u. a. auf ernsthafte Konfliktsituationen, gravierende Naturkatastrophen und mitunter auch auf eine komplexe Kombination beider Szenarien reagieren. Dort, wo sich Möglichkeiten zur Prävention, Eindämmung oder Beilegung von Krisen ergeben, erfolgt diese Hilfe, die sich auf Fälle beschränkt, in denen die sonstigen Instrumente der Außenhilfe[2] weder rechtzeitig noch in angemessener Weise eingesetzt werden können, in Form von unverzüglichen „außerordentlichen Hilfsmaßnahmen“.[3]In einigen Fällen werden im Anschluss daran „Interimsprogramme“[4] durchgeführt.

Häufig wird das IfS eingesetzt, um die humanitäre Hilfe der EU zu ergänzen oder einen wichtigen Beitrag zur Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung[5] zu leisten. Darüber hinaus können IfS-Maßnahmen Operationen und sonstige Aktionen im Rahmen der GSVP[6] ergänzen und weitere wichtige Beiträge zur Umsetzung des umfassenden Ansatzes der EU im Bereich der Krisenreaktion leisten.

IfS-Maßnahmen ergänzen die sonstigen Instrumente der Außenhilfe, die sich aufgrund ihres Geltungsbereichs und ihrer strategischen Planungs- und Programmierungszyklen häufig nicht für eine schnelle Reaktion auf Krisenfälle oder sich abzeichnende Krisen eignen. Das Instrumentarium der EU im Bereich auswärtiges Handeln hat eben den großen Vorteil, das es viele verschiedene Instrumente umfasst und so die EU in die Lage versetzt, mit maßgeschneiderten Lösungsansätzen auf verschiedenartige Situationen zu reagieren.

IfS-Maßnahmen kleineren Umfangs werden über eine Fazilität finanziert, die per IfS-Finanzierungsbeschluss eingerichtet wurde und über die die EU verschiedene Arten von Maßnahmen schnell und flexibel unterstützen kann, wobei der Höchstbetrag pro Maßnahme bei 2 Mio. EUR liegt. Diese Fazilität trägt die Bezeichnung „IfS-Fazilität für Politikberatung, technische Hilfe, Vermittlung, Versöhnung und sonstige Bereiche der Hilfe für Drittländer in Krisensituationen“.

Artikel 4 der IfS-Verordnung sieht auch eine programmierbare Komponente des IfS vor, die längerfristig angelegte IfS-Programme in den folgenden drei Bereichen umfasst:

· Sicherheitsbedrohungen in einem transregionalen Kontext (Artikel 4 Absatz 1),

· Risikobegrenzung im Zusammenhang mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN) (Artikel 4 Absatz 2) und

· Aufbau von Kapazitäten vor und nach Krisen (Artikel 4 Absatz 3).[7]

3.           Anwendung des Instruments für Stabilität

Im Anschluss an das Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags wurde 2011 der Dienst für außenpolitische Instrumente (Service for Foreign Policy Instruments - FPI) eingerichtet. Dabei handelt es sich um eine neue Dienststelle der Kommission, die mit dem ebenfalls neu geschaffenen Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), einer funktional autonomen Einrichtung der Union, zusammenarbeitet.[8] Beide Dienste unterstehen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Ashton (der FPI in ihrer Eigenschaft als Vizepräsidentin der Europäischen Kommission).

Nach Artikel 9 des Beschlusses zur Einrichtung des EAD fällt die Verwaltung der Programme der EU für die Zusammenarbeit mit Drittländern nach wie vor in die Zuständigkeit der Kommission, wobei die Hohe Vertreterin die allgemeine politische Koordinierung der Außenhilfeinstrumente, darunter das IfS, sicherstellt. Damit sorgt der EAD für die politische Ausrichtung der Programme nach Artikel 3 des Stabilitätsinstruments und arbeitet bei der Vorbereitung von Maßnahmen mit dem FPI zusammen, die dann für die Durchführung der vereinbarten Aktionen zuständig ist. Darüber hinaus nimmt der EAD die strategische Programmierung der Maßnahmen nach Artikel 4 vor und erstellt die entsprechenden Strategiepapiere und Mehrjahresrichtprogramme, während die damit verbundenen Aktionspläne von GD DEVCO[9] (Artikel 4 Absätze 1 und 2) bzw. vom FPI (Artikel 4 Absatz 3) ausgearbeitet und umgesetzt werden. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit zu Artikel 4 Absätzen 1 und 2 verständigen sich EAD und GD DEVCO auf Maßnahmen zur Begegnung verschiedener Sicherheitsbedrohungen und weiterer globaler Herausforderungen, die die im Rahmen der geografischen Instrumente der EU durchgeführten Maßnahmen ergänzen.

4.           Überblick über das IfS in den Jahren 2007 bis 2011

In den fünf Jahren seit seiner Einrichtung hat sich das IfS als wirksames Instrument der EU bewährt, das eingesetzt wird, um auf Krisen und Konflikte in aller Welt zu reagieren, Sicherheitsbedrohungen auf nationaler und regionaler Ebene zu begegnen und Kapazitäten für Krisenbewältigung und Konfliktprävention aufzubauen.

Zwischen 2007 und 2011 wurden im Rahmen der IfS-Komponente Krisenreaktion insgesamt 670 Mio. EUR für 203 Maßnahmen in aller Welt bereitgestellt. Grafik 1 gibt einen Überblick über die regionale Aufteilung dieser Mittel in den Jahren 2007 bis 2011.

Grafik 2 zeigt, wie in diesen Zeitraum die Mittel auf Krisenreaktionsmaßnahmen (Artikel 3) und längerfristige Programme (Artikel 4) aufgeteilt wurden.    

5.           Stand der Umsetzung des IfS im Jahr 2011

2011 wurden für das IfS insgesamt 282 Mio. EUR bereitgestellt, die auch vollständig gebunden wurden[10]. Davon entfielen

· 188 Mio. EUR auf Maßnahmen zur Bewältigung von Krisen oder sich abzeichnenden Krisen (43 % mehr als im Vorjahr),

· 30 Mio. EUR auf Maßnahmen zur Eindämmung transregionaler Bedrohungen,

· 49 Mio. EUR zur Minderung von CBRN-Risiken und

· 15 Mio. EUR[11] für den Aufbau von Kapazitäten vor und nach Krisen.

Durch regelmäßige Vermerke an das Politische und Sicherheitspolitische Komitee wurde der Rat über neue Krisenreaktionsmaßnahmen nach Artikel 3 und über die Durchführung der laufenden Maßnahmen unterrichtet. Die im Rahmen der demokratischen Kontrolle des IfS eingesetzte Arbeitsgruppe „Konflikte, Sicherheit und Entwicklung“ des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments führte fünf Sitzungen mit Vertretern der Kommission und des EAD durch.

Was die regionale Aufteilung der Mittel betrifft, so verdeutlicht Grafik 3, dass aufgrund der verschiedenen Krisen in Afrika südlich der Sahara im Jahr 2011 ein hoher Anteil der IfS-Mittel für dortige Stabilisierungsmaßnahmen bereitgestellt werden musste. Auch der Anteil der Region Naher Osten und Nordafrika an den IfS-Mitteln wurde als Reaktion auf den „Arabischen Frühling“ wesentlich erhöht. Die feste Entschlossenheit der EU zur Unterstützung des südlichen Mittelmeerraums im Einklang mit der Gemeinsamen Erklärung der Hohen Vertreterin und der Europäischen Kommission „Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ vom 8. März 2011 spiegelt sich in der geplanten Übertragung von Mitteln des IfS-Budget auf das Budget des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) (2012: 60 Mio. EUR, 2013: 70 Mio. EUR) wider.

2011 wurden zwar weniger neue IfS-Maßnahmen in einer Reihe anderer Regionen eingeleitet, doch liefen viele 2010 dort begonnene Maßnahmen 2011 weiter. Was die längerfristig angelegten IfS-Programme betrifft, so liefen 2011 sowohl das IfS-Strategiepapier 2007-2011 als auch die beiden darauf gestützten Mehrjahresrichtprogramme (2007-2008 bzw. 2009-2011) aus.

Die beiden folgenden Abschnitte enthalten Beispiele für IfS-Projekte im Jahr 2011.

6.           Hilfe in Krisenfällen oder bei sich abzeichnenden Krisen (Artikel 3 IfS-Verordnung)

6.1.        Wie wurde das IfS 2011 zur Krisenreaktion eingesetzt?

Sämtliche 2011 in Durchführung befindlichen IfS-Maßnahmen werden in dem diesem Jahresbericht beigefügten Arbeitspapier I der Kommissionsdienststellen ausführlich beschrieben. Die nachstehend als Beispiele aufgeführten Maßnahmen dienen zur Veranschaulichung der breiten Palette von Krisen in verschiedenen Teilen der Welt, auf die die EU im Rahmen des IfS reagierte.

· „Arabischer Frühling“: Neben der direkten Unterstützung für friedliche Wahlen lag der Schwerpunkt auf einer verstärkten Beteiligung der Zivilgesellschaft - und vor allem Frauen - an den Transformationsprozessen (Tunesien, Ägypten und Libyen). In Jemen mussten aufgrund der unruhigen Lage vor Ort die Maßnahmen, an denen staatliche Vollzugsbehörden beteiligt waren, eingestellt werden. Die Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft wurden dagegen fortgesetzt.

· Dem palästinensischen Volk wurde erhebliche Unterstützung geleistet, u. a. in Form von Mietzuschüssen als Mittel zur Verhinderung erneuter Konflikte in den palästinensischen Flüchtlingslagern in Libanon. Damit wurde der Gefahr einer Eskalierung bzw. negativer Auswirkungen auf eine bereits fragile Lage im Nahen Osten und im breiteren Mittelmeerraum entgegengewirkt. Für Gaza wurde ein Notprogramm zur sozioökonomischen Stabilisierung aufgelegt, um u. a. die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der Wasserversorgung zu unterstützen. Zur Erleichterung der Warenströme zwischen Israel und dem Gazastreifen wurde ein weiterer Beschluss zur Modernisierung des Grenzübergangs Kerem Shalom gefasst.

· Als Beitrag zu Versöhnung und Übergangsjustiz in Libanon wurde das mit der Aufklärung der Ermordung des früheren Premierministers Hariri befasste Sondergericht finanziell unterstützt.

· 2011 erforderte die Dürrekatastrophe am Horn von Afrika massive Hilfeleistungen. Als Ergänzung zur humanitären Hilfe der EU und anderer Geber wurden im Rahmen des IfS Maßnahmen ergriffen, um in Äthiopien die Wiederherstellung von Märkten und Produktionskapazitäten im Agrarsektor zu unterstützen. Da sich die Dürre auch auf die sicherheitspolitischen Verhältnisse in Somalia auswirkt, wurden Minenräumaktionen und damit verbundene Maßnahmen finanziert, um die Grundlage für den Wiederaufbau in Mogadischu und anderen bisher nicht zugänglichen Teilen des Landes zu schaffen.

· Durch die Finanzierung der gemeinsamen Programme der EU und des UNODC zur Unterstützung von Gerichtsverfahren in Pirateriefällen wurde ein weiterer Beitrag zur Umsetzung des umfassenden Ansatzes der EU zur Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika geleistet. Diese Unterstützung stärkte auch die Verhandlungsposition der EU in Bezug auf Überstellungsabkommen mit Ländern der Region, die für den Erfolg der EU/GSVP-Operation Atalanta unverzichtbar sind.

· Der neu gegründete Staat Südsudan wurde bei der Bewältigung lokaler Sicherheitsbedrohungen, insbesondere an der Grenze mit Sudan, unterstützt.

· Das IfS wurde auch als Reaktion auf politische Entwicklungen und Verschiebungen des politischen/sicherheitspolitischen Machtgleichgewichts eingesetzt. Als Beispiele dafür lassen sich die Programme zur Unterstützung der jüngsten Wahlen und der neuen Regierung von Präsident Ouattare in Côte d’Ivoire sowie die Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo anführen.

· In der Region des Niger-Deltas in Nigeria wurde ein Programm eingeleitet, um die Wiedereingliederung ehemaliger Kämpfer zu unterstützen und damit die Stabilität zu fördern.

· Ein bedeutender Beitrag zu den Maßnahmen zur Unterstützung der Sahel-Strategie der EU wurde geleistet, der u. a. die Finanzierung von Maßnahmen zur Schaffung von Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten.

· Mehrere Maßnahmen wurden ergriffen, um die wachsenden Spannungen zwischen Bevölkerungsgruppen zu entschärfen, die zu Konflikten zwischen Staaten zu eskalieren drohten. So diente ein Programm zum Abbau der Spannungen zwischen Kirgisen und Usbeken im Fergana-Tal in Zentralasien, ein anderes zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Haitianern und den aufnehmenden dominikanischen Gemeinschaften in der Dominikanischen Republik.

· Eine Reihe von IfS-Maßnahmen wurde durchgeführt, um in Haiti, Kasachstan und Belarus wichtige Wahlunterstützung zu leisten und in Afghanistan der unabhängigen Wahlkommission beim Aufbau von Kapazitäten für künftige Wahlen zu helfen. und

· In Kolumbien wurde ein Projekt gestartet, um die Einrichtung eines Prozesses zur Förderung von Wahrheit, Gerechtigkeit und Aussöhnung zu unterstützen, der zur Aufarbeitung der Themen Entführung und gewaltsames Verschwinden dienen soll.

6.2.        Wer ist an den IfS-Krisenreaktionsmaßnahmen beteiligt?

Die Vorbereitung von Krisenreaktionsmaßnahmen im Rahmen des IfS erfolgt in enger Zusammenarbeit mit vielen verschiedenen Partnern, darunter der Zivilgesellschaft, staatlichen Behörden, EU-Mitgliedstaaten, EU-Organen, Drittländern Usw. Auch die EU-Delegationen spielen eine Schlüsselrolle, indem sie als Frühwarnsystem fungieren und Handlungskonzepte und -optionen entwickeln. 2011 wurde die Verantwortung für die Durchführung der meisten neuen Maßnahmen auf die EU-Delegationen übertragen[12], deren Kenntnisse der lokalen Verhältnisse und Bedürfnisse eine unverzichtbaren Voraussetzung für den Erfolg der Projekte und Programme darstellen. Damit können die Verträge mit den Durchführungsorganisationen zeitnah ausgehandelt und die Durchführung dieser oft sensiblen Projekte aus nächster Nähe überwacht werden. Aufgrund dieser Kompetenzübertragung nahmen die EU-Delegationen 2011 85 % der Mittelbindungen und 82 % der Zahlungen im Rahmen des IfS vor.

EU-Delegationen mit einer besonders hohen Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit IfS-Programmen erhalten weiterhin Unterstützung in Form von Sonderpersonal, das aus dem IfS-Budget für administrative Unterstützung finanziert wird. 2011 blieb die Zahl der in den EU-Delegationen für IfS-Programme zuständigen Delegationsmitarbeiter mit 21 stabil. Davon sind sieben als Referenten für die regionale Krisenreaktionsplanung tätig, die die zentralen Dienststellen bei der Konzipierung wirksamer Maßnahmen unterstützen, und 14 als Projektleiter in den Delegationen, die ein umfangreiches und/oder komplexes IfS-Portfolio verwalten.

Grafik 4 einen Überblick über die vielen verschiedenen Durchführungspartner bei IfS-Krisenreaktionsmaßnahmen nach Artikel 3. Der Anteil nichtstaatlicher Akteure liegt bei 44%, die der UN-Familie bei 42%. Der hohe Anteil der UN erklärt sich durch die schwierigen örtlichen Bedingungen, unter denen IfS-Maßnahmen durchgeführt werden: Oft zählen UN-Organisationen zu den wenigen Organisationen mit einer starken Präsenz in den betreffenden Ländern und sind dank ihrer gut ausgebauten lokalen Netzwerke in der Lage, schnell auf Krisen zu reagieren. Der Anteil von Drittlandsregierungen an der Programmdurchführung stieg 2011 auf 5 % - gegenüber 3 % im Vorjahr. Was allerdings die Zahl der Maßnahmen betrifft, so wird der Großteil der IfS-Projekte von internationalen und lokalen NRO durchgeführt.

7.           Hilfe im Kontext stabiler Kooperationsbedingungen (Artikel 4 IfS-Verordnung)

Die Kommission ist für die jährliche Programmierung und die Verwaltung der Hilfe im Kontext stabiler Kooperationsbedingungen nach Artikel 4 zuständig. Folgende IfS-Jahresaktionsprogramme 2011 wurden angenommen: Artikel 4 Absatz 1 (Sicherheitsbedrohungen und sonstige Bedrohungen von Recht und Ordnung – September 2011), Artikel 4 Absatz 2 (Risikobegrenzung im Zusammenhang mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen - Oktober 2011) und Artikel 4 Absatz 3 (Aufbau von Kapazitäten vor und nach Krisen - Juni 2011). Das diesem Jahresbericht beigefügte Arbeitspapier II der Kommissionsdienststellen enthält aktuelle und detaillierte Informationen über die einzelnen Maßnahmen nach Artikel 4 Absatz 1, Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 3.

7.1.        Sicherheitsbedrohungen (Artikel 4 Absatz 1 IfS-Verordnung)

Bei den Programmen zur Begegnung transregionaler Bedrohungen liegt der Schwerpunkt auf dem Aufbau von Kapazitäten in enger Abstimmung mit den Empfängerländern. Kapazitäten im Sicherheitsbereich werden üblicherweise auf nationaler, regionaler und auch transregionaler Ebene gestärkt. Nach einem maßgeschneiderten Ansatz werden Schlüsselländer in den einzelnen Regionen ermittelt und die Kapazitäten der örtlichen Vollzugsbehörden und Sicherheitskräfte durch Auf- oder Ausbau spezialisierter behördenübergreifender Stellen gestärkt. Dabei wird möglichst unter Nutzung der bestehenden Strukturen für eine regionale Koordinierung gesorgt, um die regionale und die transregionale Zusammenarbeit zu intensivieren. Der Informationsaustausch wird durch regionale Informationssysteme gefördert. Verschiedene Bereiche werden abgedeckt: Bekämpfung von Drogenhandel und organisierter Kriminalität entlang der Kokain- und Heroinrouten, Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen und Sprengstoffen, Erhöhung der Seeverkehrssicherheit auf kritischen Seeverkehrswegen und Kapazitätsaufbau in von Terrorismus betroffenen Regionen

2011 wurden 30 Mio. EUR für Maßnahmen in den oben genannten Bereichen gebunden. Davon wurden rund 9,2 Mio. EUR ausgezahlt. Bis Ende 2011 wurden im Rahmen der Fazilität für Expertenunterstützung (ESF)[13] mehr als 100 Experten aus öffentlichen und halböffentlichen Facheinrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten rekrutiert, die gemeinsam ihr Fachwissen zur Verfügung stellten und fachliche Beiträge zur Konzipierung und Ausarbeitung von IfS-Maßnahmen, einschließlich des Jahresaktionsprogramms 2012, leisteten. Damit wurde der Weg für die vollständige Durchführung der im Rahmen früherer Jahresaktionsprogramme festgelegten Maßnahmen geebnet. Schwerpunkte:

· 2011 wurden in Kap Verde bzw. Senegal die ersten beiden gemeinsamen Flughafen-Task Forces zur Verhinderung des illegalen Drogenhandels (Joint Airport Interdiction Task Forces) eingerichtet, mit denen die organisierte Kriminalität entlang der Kokainroute bekämpft werden soll (40 Länder, 2011: 6 Mio. EUR von einer Gesamtmittelausstattung von 19 Mio. EUR). Im Rahmen einer einwöchigen Operation (COCAIR) an 22 Flughäfen wurden erhebliche Mengen an illegalen Drogen beschlagnahmt.

· Um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität entlang der Heroinroute zu unterstützen, wurden die entsprechenden Maßnahmen in zehn Ländern, darunter Iran, Pakistan und Afghanistan, fortgesetzt.

· Das mit insgesamt 14,4 Mio. EUR ausgestattete Programm zum Schutz strategisch wichtiger Seeverkehrswege (2011: 4,5 Mio. EUR) deckt 17 Küstenstaaten am westlichen Indischen Ozean, in Südostasien und im Golf von Guinea ab. Es dient zur Stärkung der Kapazitäten dieser Staaten in den Bereichen Informationsaustausch und Rechtsdurchsetzung, damit durch Bekämpfung von Piraterie und bewaffnetem Raub auf See die Sicherheit des Seeverkehrs erhöht werden kann.

· Mehrere Projekte zielen auf die Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus ab und tragen damit zu den weltweiten Bemühungen in diesem Bereich, einschließlich der Umsetzung von Strategien der UN, bei. Ein Vertrag über 6,7 Mio. EUR für die Terrorismusbekämpfung in der Sahelregion wurde unterzeichnet, um die dortige Fähigkeit zum Austausch von Informationen, zur Verhütung von Terrorakten und zur Reaktion auf Terrorakte auf operationeller und justizieller Ebene zu stärken. Die Zusammenarbeit mit Pakistan ist auf die Verbesserung des Strafrechtssystems im Punjab ausgerichtet. In Südostasien arbeitet die EU über das IfS mit UNODC an einer gemeinsamen Initiative zur Terrorismusbekämpfung zusammen.

· Bei der Cyber-Kriminalität handelt es sich eine vergleichsweise neue Form bereits bestehender globaler und transregionaler Bedrohungen, die ohne Berücksichtigung ihrer Cyber-Komponente nicht mehr wirksam bekämpft werden können (3 Mio. EUR für den Ausbau der Kapazitäten der Strafverfolgungs-, Justiz- und Zivilbehörden und für Maßnahmen zur Unterstützung des Beitritts zum Budapester Übereinkommens und dessen anschließender Anwendung). Da die wichtigsten Infrastruktur-Operationssysteme inzwischen vernetzt sind, könnte ein Cyber-Angriff oder ein unvorhergesehenes Versagen wichtiger Informations- oder Kommunikationsnetze verheerende Folgen haben. Vor diesem Hintergrund wird auch die Cyber-Sicherheit einen Schwerpunkt der IfS-Maßnahmen bilden (1,5 Mio. EUR für die transregionale Zusammenarbeit bei der Umsetzung internationaler Standards in den Bereichen Risikobewusstsein, Vulnerabilitätsanalyse, Notfallvorsorge, Frühwarnung und Folgenbewältigung).

· Gefälschte Arzneimittel sind eine große Gefahr für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit, da sie häufig Wirkstoffe enthalten, die von schlechter Qualität, falsch dosiert oder einfach unwirksam - und in einigen Fällen sogar toxisch – sind. Die Entwicklungsländer sind dieser globalen Bedrohung in besonderem Maße ausgesetzt (5 Mio. EUR für die Stärkung des Rechtsrahmens - vor allem auf der Grundlage des Medicrime-Übereinkommens -, für den Aufbau von Kapazitäten zur Aufspürung und Analyse verdächtiger Arzneimittel und für die Verbesserung der Fähigkeit von Polizei und Justiz zur Zerschlagung globalisierter krimineller Netzwerke).

· Um die Kapazitäten zur Verhütung, Bekämpfung und Kontrolle des illegalen Handels mit Klein- und Leichtwaffen weiter auszubauen, hat die EU ihre Unterstützung für die Koordinierung und Umsetzung internationaler Protokolle und Übereinkommen in Afrika südlich der Sahara und in Süd- und Zentralafrika fortgesetzt (2011: 7,3 Mio. EUR in 41 Ländern). und

· 2011 stellten Behörden der EU-Mitgliedsstaaten über die Fazilität für Expertenunterstützung (Expert Support Facility - ESF) weiterhin Sachverstand für die Programmierung und Umsetzung von Programmen und Projekten in den Schwerpunktbereichen 1 und 2 (2,5 Mio. EUR im Rahmen des Jahresaktionsprogramms 2011) bereit und profitierten von dadurch erzeugten Synergien. Seit 2008 wurden im Rahmen der ESF mehr als 100 Expertenmissionen durchgeführt.

7.2.        Risikobegrenzung im Zusammenhang mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN) (Artikel 4 Absatz 2 IfS-Verordnung)

Historisch gesehen lag der Schwerpunkt bei den Maßnahmen in diesen Bereichen auf den Ländern der ehemaligen Sowjetunion. Seit 2010 wird versucht, den geografischen Erfassungsbereich der entsprechenden Programme auszuweiten. So werden inzwischen auch der Mittelmeerraum, der Nahe und Mittlere Osten, Südostasien, Zentralasien, der Südkaukasus und Afrika erfasst. Neben den Staaten der ehemaligen Sowjetunion nehmen heute rund 40 Länder an diesen Programmen teil.

Das CBRN-Programm deckt CBRN-bezogene Risiken ab, die sich aus Unfällen, natürlichen Ursachen oder böswilligem Handeln ergeben, und zielt darauf ab, durch Verbreitung praxisbewährter Methoden und verstärkte Sensibilisierung für dieses Thema das allgemeine Sicherheitsniveau zu verbessern. Bis 2010 wurden die verschiedenen Bereiche getrennt abgedeckt.[14] Seit 2010 bieten die von der EU im Rahmen des IfS weltweit eingerichteten „Exzellenz-Zentren“ für CBRN schrittweise eine einheitliche und integrierte Plattform für Maßnahmen in Bereichen wie Grenzüberwachung/Bekämpfung illegalen Handels, Ausfuhrkontrolle, Biosicherheit usw. Diese Zentren sollen durch maßgeschneiderte Unterstützung (19 Maßnahmen in fünf Regionen, 21,5 Mio. EUR) zur verbesserten Formulierung von Strategien zur Minderung von CBRN-Risiken beitragen. Diese Zentren werden maßgeblich zum Aufbau von Kapazitäten, zur Entwicklung kohärenter regionaler Strategien und zur Intensivierung der Zusammenarbeit nationaler und regionaler Stellen in diesem Bereich beitragen. 2011 richtete die EU Exzellenzzentren in Südosteuropa (Philippinen), Südosteuropa/Südkaukasus/Ukraine (Georgien), Nordafrika (Algerien), an der Atlantikfront (Marokko) und im Nahen Osten (Jordanien) ein. Die ersten fünf regionalen Sekretariate der Exzellenzzentren nahmen Ende 2011 ihre Arbeit auf. Darüber hinaus wurden Kontakte mit Ländern Zentralasien, des Golf-Kooperationsrates und Afrikas südlich der Sahara geknüpft.

Zu den weiteren Schwerpunkten der Unterstützung zählen u. a.:

· Im Bereich der Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck wurde eine Reihe von Programmen erfolgreich durchgeführt, an denen sich mehr als 28 Länder in aller Welt beteiligten. Die Zusammenarbeit mit dem Exportkontrollsystem der Vereinigten Staaten wurde verstärkt.

· Um die Sicherheit vor biologischen Bedrohungen zu verbessern, wurde mehrere Maßnahmen zur Sicherung von Anlagen in verschiedenen Ländern Zentralasiens, des Kaukasus und Afrikas durchgeführt. Gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten wurde ein an 17 Nicht-EU-Länder gerichtetes und Ende 2010 mit 3 Mio. EUR ausgestattetes Programm im Bereich der menschlichen Gesundheit aufgelegt.

· Um Initiativen im Bereich multilaterale Nuklearabsicherungen zu unterstützen, wurde eine Vereinbarung mit der IAEO unterzeichnet, die einen Beitrag zum Depot für schwach angereichertes Uran (Low Enriched Uranium Bank for the Utilisation of Nuclear Energy) (2011: 10 Mio. EUR) vorsieht. Länder, die Programme zur zivilen Nutzung der Kernenergie auflegen, werden aus den Beständen dieses von der IAEO verwalteten Depots mit sicherem Kernbrennstoff versorgt. Damit wird das Risiko einer Weiterverbreitung gemindert.

· Die Unterstützung für die Umschulung und berufliche Neuorientierung ehemaliger Waffenforscher und –ingenieure aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion wurde von den zu diesem Zweck eingerichteten Zentren (STCU und ISTC) in Kiew bzw. Moskau fortgesetzt. In Irak wurden weitere Maßnahmen zur Beteiligung ehemaliger Waffenforscher an Stilllegung, Abbau und Entseuchung kerntechnischer Anlagen durchgeführt. und

· Die Bekämpfung des illegalen Handels mit CBRN-Stoffen, einschließlich betrügerischer finanzieller Praktiken, wurde mit Maßnahmen in Zentralasien, Südostasien und Nordafrika fortgesetzt. Mit der IAEO wurde ein Vertrag unterzeichnet, der einen Beitrag zum neuen Laboratorium für Kernmaterial vorsieht, das von der IAEO-Abteilung für Sicherungsmaßnahmen in Seibersdorf, Österreich genutzt werden soll (2011: 5 Mio. EUR).

7.3.        Aufbau von Kapazitäten vor und nach Krisen (Artikel 4 Absatz 3 IfS-Verordnung)

Das Jahresaktionsaktionsprogramm 2011 sah acht zu thematischen Gruppen zusammengefassten Maßnahmen im Rahmen der sogenannten Partnerschaft zur Friedenskonsolidierung (Peace-building Partnership – PbP)[15] vor, die Partnern aus zivilgesellschaftlichen, regionalen und internationalen Organisationen und den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Zusammenarbeit beim Aufbau von Kapazitäten vor und nach Krisen bietet (siehe Grafik 5).

Das ganze Jahr hindurch wurden im Rahmen der laufenden Maßnahmen die Bemühungen des EAD in den beiden Bereichen Krisenbewältigung und Konfliktprävention – vor allem im Zusammenhang mit den Prioritäten des Crisis Management Board und der neu eingerichteten Conflict Prevention Group – unterstützt. Zu dieser Unterstützung gehört die Bereitstellung von Konfliktanalysen zivilgesellschaftlicher Organisationen und von sachkundigen lokalen Informationen zu Frühwarnung und Konfliktprävention im Einklang mit den Ratsschlussfolgerungen vom Juni 2011.[16] Einige Beispiele für die wichtigsten Ergebnisse im Jahr 2011:

· Dialog mit der Zivilgesellschaft und Kapazitätsaufbau für nichtstaatliche Akteure vor Ort: Im Rahmen des Netzwerks für den zivilgesellschaftlichen Dialog[17] – eines Forums für den Dialog zwischen der EU und nichtstaatlichen Akteuren zu Fragen der Friedenskonsolidierung - fanden 13 Treffen zu bestimmten Themen (z. B. Konfliktprävention und Frühwarnung, Reform des Sicherheitssektors und Frauen, Frieden und Sicherheit) oder zu länder- bzw. konfliktspezifischen Fragen (z. B. MENA-Region[18], Côte d’Ivoire, Lord’s Resistance Army) mit dem Ziel statt, inhaltliche Beiträge zur Politikformulierung der EU zu leisten.

· Um Kapazitäten an der Basis aufzubauen, wurden in sechs Ländern insgesamt zwölf Projekte zur Stärkung der Zivilgesellschaft mit Schwerpunkt auf den Bereichen Vermittlung und Dialog, menschlicher Sicherheit und Rolle der Frau eingeleitet. Ein weiteres Projekt im Bereich Frühwarnung war darauf ausgerichtet, ein gemeinsames Verständnis der Risikofaktoren, die aus fragilen Situationen Konflikte entstehen lassen, zu fördern und mögliche Präventivmaßnahmen auszuarbeiten.

· Vermittlung und Dialog: Die EU unterstützte das Bereitschaftsteam von Vermittlungsexperten, das von der der UN-Abteilung für politische Angelegenheiten unterstellte Mediation Support Unit (MSU) eingesetzt wird, um die UN, Mitgliedstaaten und weitere internationale, regionale und sub-regionale Organisationen rasch mit Sachverstand im Bereich der Vermittlung zu versorgen. Zwei von der EU finanzierte Experten der MSU führten insgesamt 16 Missionen in acht Ländern durch.[19] Bei einer weiteren IfS-Maßnahme in Kenia lag der Schwerpunkt auf den Grundursachen der Gewalt im Anschluss an die Wahlen von 2007[20] und auf der Steigerung der Fähigkeit nichtstaatlicher Akteure zur Eindämmung gemeinschaftlicher Konflikte.

· Natürliche Ressourcen und Ermittlung des Bedarfs nach Konflikten und Katastrophen: Experten der MSU im Bereich natürliche Ressourcen und Konflikt arbeiteten an umfassenden Forschungsarbeiten zum Nilbecken und zu Konflikten mit indigenen Bevölkerungen in Chile und Panama über die Landnutzung mit und unterstützten zudem die Vorarbeiten für nationale Dialoge in der Region Naher Osten und Nordafrika. Im Rahmen der Partnerschaft zwischen EU und UN zur Konfliktprävention und zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Land und natürlichen Ressourcen wurden praktische Leitfäden zu den Themen Land, mineralgewinnende Industrien, Umweltknappheit und Kapazitätsentwicklung erstellt. Im Rahmen der Partnerschaft zwischen EU, UN und Weltbank zur Ermittlung des Bedarfs nach Krisen und Konflikten entwickelte UNDOCO[21] webbasierte Instrumente für Experten, die an Bedarfsermittlungsmissionen teilnehmen. Auch gemeinsame Schulungs- und Informationsprogramme wurden entwickelt - 170 Mitarbeiter von Partner- und anderen multilateralen Organisationen nahmen an Einführungsschulungen teil, während 73 Experten das weiterführende Schulungsprogramm absolvierten.

· Friedenskonsolidierung und Menschenrechte mit Schwerpunkt auf Jugendlichen und Frauen: Im Rahmen des Projekts „Jugend für den Frieden“[22] wurde in drei Regionen von Bosnien und Herzegowina eine ganze Reihe von Maßnahmen durchgeführt, darunter Schulungen zu den Themen Friedenskonsolidierung und Gemeindeentwicklung sowie Aktionen zur Stärkung der Rolle von Jugendorganisationen.

· In der Demokratischen Republik Kongo wurden Frauenaktivisten bei der Mitwirkung an Ermittlungen im Zusammenhang mit den von der regulären Armee (FARDC) in Fizi verübten Massenvergewaltigungen unterstützt. Dadurch kam es zur ersten Verurteilung eines FARDC-Befehlhabers durch ein mobiles Sondergericht für Vergewaltigungen. Ähnliche Urteile wurden in der Nähe von Kalehe und Maniema gefällt. Mehr als 1000 Frauen nahmen an öffentlichen Sensibilisierungs- und Informationsveranstaltungen zur Resolution 1324 des UN-Sicherheitsrats teil. Dies führte zu einer verstärkten politischen Partizipation und Einflussnahme von Frauen in den betreffenden Gebieten[23].

· Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen: Im Generalsekretariat der Liga der Arabischen Staaten wurde ein Krisenreaktionszentrum eingerichtet. Im Zusammenhang damit wird derzeit ein intensives Schulungsprogramm für Mitarbeiter des Generalsekretariats durchgeführt, die im Bereich Krisenanalyse und -reaktion tätig sind. Dieses Projekt hat zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem EAD und dem Sekretariat zu verschiedenen Krisen und zu sonstigen Themen von gemeinsamem Interesse für die EU und die Liga der Arabischen Staaten beigetragen.

· Internationaler Dialog über Friedenskonsolidierung und Staatsaufbau: Die EU unterstützt den von der OECD geleiteten Dialog[24] seit 2009. 2011 unterstützte sie insbesondere die Arbeit des Sekretariats und der vier Arbeitsgruppen sowie die Veranstaltung internationaler Treffen. Beim Treffen in Monrovia im Juni 2011 wurde Einvernehmen über neue Wissensprodukte erzielt und der Entwurf für einen internationalen Aktionsplan erörtert, der im Dezember 2011 auf der vierten Tagung des Hochrangigen Forums über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe in Busan vorgelegt wurde.

· Bei einem gemeinsam von mehreren Gebern in Nepal, Uganda und der DRK durchgeführten Projekt lag der Schwerpunkt auf der Konzipierung, Überwachung und Evaluierung friedensschaffender Maßnahmen. Im Rahmen dieses Projekts kamen insgesamt 21 Organisationen, darunter internationale NRO, lokale zivilgesellschaftliche Organisationen und Regierungsstellen, für einen Austausch über praxisbewährte Methoden zusammen.

· Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten: Ein auf zwei Jahre angelegtes und aus IfS-Mitteln kofinanziertes Programm „New Training Initiative for Civilian Crisis Management“ (ENTRi) zielt darauf ab, die Kenntnisse und Fähigkeiten von Mitarbeiten internationaler ziviler Krisenbewältigungsmissionen zu verbessern und gleichzeitig die Ausbildungsansätze der am Programm beteiligten Partner zu harmonisieren. Im ersten Programmjahr organisierte das ENTRi-Konsortium, das sich aus 13 Ausbildern aus EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, 17 Schulungen (sowohl zur Vorbereitung auf die Entsendung als auch zu fachlichen Spezialisierung), an denen 340 Experten aus 49 Ländern teilnahmen.

8.           Schlussfolgerung

Die 2011 im Rahmen des IfS finanzierten Maßnahmen ergänzten andere Maßnahmen der EU im Rahmen der regional und thematisch ausgerichteten Programme, der humanitären Hilfe und der GASP-Missionen und trugen maßgeblich zu den Bemühungen der EU bei, gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union Konflikte zu verhindern, den Frieden zu erhalten, auf Krisen zu reagieren und die internationale Sicherheit zu stärken. In seinem fünften Jahr und mit einer Mittelausstattung, die sich von 139 Mio. EUR (2007) auf 281 Mio. EUR (2011) mehr als verdoppelt hat, hat das IfS seine Ausgereiftheit und damit auch seine Fähigkeit unter Beweis gestellt, einen Beitrag zur zeitnahen und dynamischen Reaktion der EU auf eine ganze Reihe von Herausforderung in aller Welt zu leisten. Zu diesen Herausforderungen zählten 2011 die Auswirkung des Arabischen Frühlings auf Nordafrika und den Nahen Osten sowie die immer komplexer werdende Lage überall am Horn von Afrika.

Die Ausgereiftheit des IfS wurde in dem von einer unabhängigen Beratungsfirma erstellten und im Juli 2011 veröffentlichten Evaluierungsbericht zum IfS bestätigt. In dem Bericht, der die fünf Jahre seit Einrichtung des IfS abdeckt, heißt es: „das IfS hat erheblich zur Verbesserung der Relevanz, Wirksamkeit und Effizienz der EU-Hilfe in Krisenfällen und bei sich abzeichnenden Krisen beigetragen.“ Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass „das IfS einen wesentlichen Beitrag zur Kohärenz der EU-Friedens-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik – und damit zu Frieden und Stabilität in der Welt – leistet. Entscheidend für diesen Beitrag ist die nachweisliche Fähigkeit des IfS, eine schnelle, zeitnahe und als Katalysator wirkende Reaktion auf Krisensituation zu gewährleisten“[25]

[1]               ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 1.

[2]               Instrument für Heranführungshilfe (IPA), Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI), Development Co-operation Instrument - Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI), Europäischer Entwicklungsfonds (EEF) und Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), usw.

[3]               Maximale Laufzeit 18 Monate, im Rahmen von Eilverfahren für die Annahme und Durchführung von Programmen mit einen Finanzierungsvolumen von weniger als 20 Mio. EUR gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, in der geänderten Fassung, und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsvorschriften zur Haushaltsordnung.

[4]               Folgeprogramme zu „außerordentlichen Hilfsmaßnahmen“, mit denen die Voraussetzungen für die Durchführung der üblichen Hilfsprogramme der EU geschaffen werden. Sie können von längerer Dauer sein und ihre Annahme ist aufgrund der dazu vorgesehenen Beschlussverfahren (U.a. Ausschussverfahren) zeitaufwendiger.

[5]               LRRD-Konzept (Linking Relief, Reconstruction and Development)

[6]               Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (der EU).

[7]               Auch als „Partnerschaft zur Friedenskonsolidierung“ (Peace-building Partnership – PbP) bekannt.

[8]               Beschluss des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes (2010/427/EU), ABl. L 201.

[9]               Generaldirektion Entwicklung und Zusammenarbeit – EuropeAid (Europäische Kommission).

[10]             Siehe Abschnitte “Instrument for Stability: Overview 2011 commitments and payments” im beigefügten Arbeitspapier II der Kommissionsdienststellen.

[11]             Einschließlich einer Zuweisung des Europäischen Parlaments in Höhe von 1 Mio. EUR für das Pilotprogramm „Friedenkonsolidierung durch NRO“.

[12]             Die rechtliche und finanzielle Zuständigkeit für die Verwendung von EU-Mittel, einschließlich der Ermächtigung zur Unterzeichnung und ggf. Änderung von Verträgen, wird vom den zentralen Dienststellen der Europäischen Kommission auf die jeweilige EU-Delegation übertragen.

[13]             Die ESF greift auf Spezialisten aus öffentlichen und halböffentlichen Organisationen in der gesamten EU zurück. Seit 2008 haben Experten aus rund 60 Organisationen in 17 Mitgliedstaaten mehr als 100 Missionen durchgeführt.

[14]             z. B. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, Unterbindung des illegalen Handels, berufliche Neuorientierung ehemaliger Rüstungswissenschaftlern, Sicherheits- und Sicherungskultur.

[15]             Das Jahresaktionsprogramm 2011 wurde am 30. Juni 2011 von der Europäischen Kommission angenommen (http://www.eeas.europa.eu/ifs/docs/c_2011_4451_en.pdf).

[16]             Schlussfolgerungen des Rates zur Konfliktprävention, 3101. Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten), Luxemburg, 20. Juni 2011.

[17]             Das Netzwerk wird vom European Peacebuilding Liaison Office (EPLO) verwaltet.

[18]             Middle East and North Afrika (Naher Osten und Nordafrika).

[19]             Darunter Jordanien (zur Unterstützung von UNAMI, Kasachstan (Unterstützung von UNRCCA im Hinblick auf den Aralseebecken), Kenia (Arbeit zu Somalia von Nairobi aus), Kirgistan (Unterstützung der Regierung bei der Entwicklung eines nationalen Konfliktpräventionsprogramms) und Katar (Unterstützung der Darfur-Friedensgespräche).

[20]             Die Maßnahme „Steigerung der Fähigkeiten von nichtstaatlichen Akteuren zur Verhinderung und Beilegung von Konflikten in den von der Gewalt im Anschluss an die Wahlen betroffenen Gebieten“ wurde von der Konrad-Adenauer-Stiftung verwaltet.

[21]             UN Development Operations Coordination Office (DOCO)

[22]             Diese Maßnahme wurde von Care International durchgeführt.

[23]             „Politische Partizipation von Frauen aus Afghanistan, der Demokratischen Republik Kongo und Liberia im Bereich der Friedens- und Sicherheitspolitik“.

[24]             International Network on Conflict and Fragility (INCAF) im Rahmen der OECD.

[25]             International Conflict and Security Consulting: „Evaluation of the Crisis Response and Preparedness Components of the European Union’s Instrument for Stability”, Juli 2011.

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