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Document 52012DC0325
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on Romania’s 2012 national reform programme and delivering a Council opinion on Romania’s convergence programme for 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Rumäniens 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Rumäniens für die Jahre 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Rumäniens 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Rumäniens für die Jahre 2012-2015
/* COM/2012/0325 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Rumäniens 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Rumäniens für die Jahre 2012-2015 /* COM/2012/0325 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Rumäniens 2012
und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Rumäniens für die Jahre 2012-2015 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[3], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 nahm
der Europäische Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue
Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an, deren Kernpunkt
eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen
Handlungsbedarf besteht, wenn Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden soll. (2) Am 13. Juli 2010 nahm
der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der
Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010
einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der
Mitgliedstaaten[4]
an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten
wurden aufgefordert, ihre nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken
in Anlehnung an die integrierten Leitlinien auszugestalten. (3) Am 12. Juli 2011 nahm
der Rat eine Empfehlung zum Nationalen Reformprogramm Rumäniens für 2011 an und
nahm Stellung zum aktualisierten Konvergenzprogramm Rumäniens für 2011-2014. (4) Am 23. November 2011
nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite
Europäische Semester, d. h. die in der Strategie Europa 2020
verankerte, integrierte Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde. (5) Am 2. März 2012 erklärte
der Europäische Rat die Stabilität des Finanzsystems, die
Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung zu Prioritäten.
Er betonte, dass es notwendig sei, weiterhin eine differenzierte,
wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale
Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die
sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu
modernisieren. (6) Am 2. März 2012 ersuchte
der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten
außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen so zeitig mitzuteilen,
dass sie in ihren Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogrammen und
Nationalen Reformprogrammen Berücksichtigung finden können. (7) Am 23. April 2012
übermittelte Rumänien sein Nationales Reformprogramm 2012 und am 11. Mai 2012 sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2012-2015. (8) Am 6. Mai 2009
erließ der Rat die Entscheidung 2009/459/EG[5],
um Rumänien drei Jahre lang gemäß Artikel 143 des Vertrags einen
mittelfristigen finanziellen Beistand zu gewähren. In der am 23. Juni 2009
unterzeichneten Absichtserklärung zu der Entscheidung und ihren nachfolgenden
Ergänzungen wurden die wirtschaftspolitischen Auflagen niedergelegt, auf deren
Grundlage die Finanzhilfe ausgezahlt wurde. Die Entscheidung 2009/459/EG wurde am
16. März 2010 mit Beschluss 2010/183/EU[6]
geändert. Nach der erfolgreichen Umsetzung des Programms durch Rumänien und
angesichts einer teilweisen Anpassung der Zahlungsbilanz aufgrund noch
vorhandener struktureller Schwächen der Produkt- und Arbeitsmärkte Rumäniens,
die dazu führen, dass das Land empfindlich auf internationale Preisschocks
reagiert, erließ der Rat am 12. Mai 2011 gemäß Artikel 143 des
Vertrags den Beschluss 2011/288/EU[7],
um Rumänien drei Jahre lang einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen
Beistand zu gewähren. Die entsprechende Absichtserklärung wurde am
29. Juni 2011 unterzeichnet, ihre erste Ergänzung am 27. Dezember
2011. (9) Die zweite förmliche
Überprüfung des Programms für einen mittelfristigen finanziellen Beistand, die
Ende April bis Anfang Mai 2012 durchgeführt wurde, zeigte, dass Rumänien
bei der Umsetzung des Programms auf Kurs bleibt. Die Zielvorgabe für das
Kassendefizit 2011 wurde erreicht, und das ESVG[8]-Ziel
wäre erreicht worden, wenn es nicht infolge von Gerichtsentscheidungen, die die
Regierung zu Entschädigungszahlungen an bestimmte Gruppen von Beschäftigten
verpflichten, zu einer einmaligen Maßnahme in beträchtlichem Umfang gekommen
wäre. Im Haushalt 2012 steuert Rumänien auf ein Defizit unter 3 % des BIP
gemäß dem ESVG zu. Der rumänische Bankensektor blieb resistent, auch wenn die
Qualität der Aktiva weiter abnahm und die Rentabilität des Bankensektors
dadurch weiter gedrückt wurde. Die Programmauflagen im Finanzsektor wurden
erfüllt – wenngleich in bestimmten Fällen mit einigen Verzögerungen. Die
Fortschritte bei strukturellen Reformen in Schlüsselbereichen wie Energie,
Verkehr und verbesserter Inanspruchnahme von EU-Mitteln waren uneinheitlich. (10) Das reale BIP Rumäniens ist
2011 nach zwei Jahren des Rückgangs um 2,5 % gestiegen. Für 2012 wird mit
einer Abschwächung des Wachstums auf 1,4 % gerechnet. Voraussichtlich wird
das Wachstum in erster Linie durch die Inlandsnachfrage angekurbelt.
Öffentlichen Investitionen kommt dank einer verbesserten Inanspruchnahme von EU‑Mitteln
2012 eine Schlüsselrolle zu. (11) Ausgehend von der Bewertung
des aktualisierten Konvergenzprogramms für 2012 gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates ist der Rat der Auffassung, dass das den
Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario
plausibel ist. Das Ziel der im Programm beschriebenen Haushaltsstrategie ist
ein Haushaltsdefizit von weniger als 3 % des BIP im Jahr 2012, was mit der
im Zuge des Verfahrens bei übermäßigem Defizit vom Rat ausgesprochenen
Empfehlung an Rumänien im Einklang steht. Danach strebt Rumänien als
mittelfristiges Haushaltsziel ein strukturelles Defizit in Höhe von 0,7 %
des BIP an. Dieses mittelfristige Haushaltsziel entspricht den Anforderungen
des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Nach der geplanten Korrektur des
übermäßigen Defizits 2012 wird mit einem weiteren Rückgang des Defizits auf
2,2 % des BIP im Jahr 2013, 1,2 % des BIP im Jahr 2014 und 0,9 %
des BIP im Jahr 2015 gerechnet. Auf der Grundlage des (neu berechneten) strukturellen
Haushaltssaldos[9]
ergibt sich eine Verringerung des Defizits um 1,5 % im Jahr 2012,
0,5 % im Jahr 2013 und 0,7 % im Jahr 2014 und damit eine Einhaltung
des im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Richtwerts von 0,5 % des
BIP. Die Wachstumsrate der Staatsausgaben für den Zeitraum von 2012 bis 2015
entspricht dem Richtwert im Stabilitäts- und Wachstumspakt. Das mittelfristige
Haushaltsziel soll nach den Prognosen des Programms 2014 erreicht werden. Die
größten Risiken für die Haushaltsziele liegen in den Zahlungsrückständen
staatseigener Unternehmen sowie in einem möglichen neuen Auflaufen von
Zahlungsrückständen auf kommunaler Ebene und im Gesundheitswesen. Die
öffentlichen Schulden lagen Ende 2011 unter 34 % des BIP und damit
deutlich unter dem Richtwert von 60 % des BIP. (12) Rumänien ist im Rahmen des
Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese
Verpflichtungen sowie die Umsetzung der 2011 vorgelegten Verpflichtungen
beziehen sich auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung,
tragfähigere öffentliche Finanzen und die Stützung der Finanzstabilität – EMPFIEHLT, dass Rumänien im Zeitraum
2012-2013 die Maßnahmen umsetzt, die in der Entscheidung
2009/459/EG in ihrer durch Beschluss 2010/183/EU geänderten Fassung und in dem
Beschluss 2011/288/EU festgelegt und in der Absichtserklärung vom 23. Juni 2009
und ihren nachfolgenden Ergänzungen bzw. in der Absichtserklärung vom 29. Juni
2011 und ihren nachfolgenden Ergänzungen näher ausgeführt sind. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] COM(2012) 325 final. [3] P7_TA(2012)0048 und
P7_TA(2012)0047. [4] Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012. [5] ABl. L 150 vom 13.6.2009, S. 8. [6] ABl. L 83 vom 30.3.2010, S. 19. [7] ABl. L 132 vom 19.5.2011, S. 15. [8] Europäisches System Volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnungen. [9] Konjunkturbereinigter
Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der
Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der
gemeinsamen Methodik.