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Document 52012DC0325

    Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Rumäniens 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Rumäniens für die Jahre 2012-2015

    /* COM/2012/0325 final */

    52012DC0325

    Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Rumäniens 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Rumäniens für die Jahre 2012-2015 /* COM/2012/0325 final */


    Empfehlung für eine

    EMPFEHLUNG DES RATES

    zum Nationalen Reformprogramm Rumäniens 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Rumäniens für die Jahre 2012-2015

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

    auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2],

    unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments[3],

    unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

    nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

    nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)       Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, wenn Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden soll.

    (2)       Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[4] an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, ihre nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken in Anlehnung an die integrierten Leitlinien auszugestalten.

    (3)       Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum Nationalen Reformprogramm Rumäniens für 2011 an und nahm Stellung zum aktualisierten Konvergenzprogramm Rumäniens für 2011-2014.

    (4)       Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester, d. h. die in der Strategie Europa 2020 verankerte, integrierte Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde.

    (5)       Am 2. März 2012 erklärte der Europäische Rat die Stabilität des Finanzsystems, die Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung zu Prioritäten. Er betonte, dass es notwendig sei, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

    (6)       Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen so zeitig mitzuteilen, dass sie in ihren Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogrammen und Nationalen Reformprogrammen Berücksichtigung finden können.

    (7)       Am 23. April 2012 übermittelte Rumänien sein Nationales Reformprogramm 2012 und am 11. Mai 2012 sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2012-2015.

    (8)       Am 6. Mai 2009 erließ der Rat die Entscheidung 2009/459/EG[5], um Rumänien drei Jahre lang gemäß Artikel 143 des Vertrags einen mittelfristigen finanziellen Beistand zu gewähren. In der am 23. Juni 2009 unterzeichneten Absichtserklärung zu der Entscheidung und ihren nachfolgenden Ergänzungen wurden die wirtschaftspolitischen Auflagen niedergelegt, auf deren Grundlage die Finanzhilfe ausgezahlt wurde. Die Entscheidung 2009/459/EG wurde am 16. März 2010 mit Beschluss 2010/183/EU[6] geändert. Nach der erfolgreichen Umsetzung des Programms durch Rumänien und angesichts einer teilweisen Anpassung der Zahlungsbilanz aufgrund noch vorhandener struktureller Schwächen der Produkt- und Arbeitsmärkte Rumäniens, die dazu führen, dass das Land empfindlich auf internationale Preisschocks reagiert, erließ der Rat am 12. Mai 2011 gemäß Artikel 143 des Vertrags den Beschluss 2011/288/EU[7], um Rumänien drei Jahre lang einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand zu gewähren. Die entsprechende Absichtserklärung wurde am 29. Juni 2011 unterzeichnet, ihre erste Ergänzung am 27. Dezember 2011.

    (9)       Die zweite förmliche Überprüfung des Programms für einen mittelfristigen finanziellen Beistand, die Ende April bis Anfang Mai 2012 durchgeführt wurde, zeigte, dass Rumänien bei der Umsetzung des Programms auf Kurs bleibt. Die Zielvorgabe für das Kassendefizit 2011 wurde erreicht, und das ESVG[8]-Ziel wäre erreicht worden, wenn es nicht infolge von Gerichtsentscheidungen, die die Regierung zu Entschädigungszahlungen an bestimmte Gruppen von Beschäftigten verpflichten, zu einer einmaligen Maßnahme in beträchtlichem Umfang gekommen wäre. Im Haushalt 2012 steuert Rumänien auf ein Defizit unter 3 % des BIP gemäß dem ESVG zu. Der rumänische Bankensektor blieb resistent, auch wenn die Qualität der Aktiva weiter abnahm und die Rentabilität des Bankensektors dadurch weiter gedrückt wurde. Die Programmauflagen im Finanzsektor wurden erfüllt – wenngleich in bestimmten Fällen mit einigen Verzögerungen. Die Fortschritte bei strukturellen Reformen in Schlüsselbereichen wie Energie, Verkehr und verbesserter Inanspruchnahme von EU-Mitteln waren uneinheitlich.

    (10)     Das reale BIP Rumäniens ist 2011 nach zwei Jahren des Rückgangs um 2,5 % gestiegen. Für 2012 wird mit einer Abschwächung des Wachstums auf 1,4 % gerechnet. Voraussichtlich wird das Wachstum in erster Linie durch die Inlandsnachfrage angekurbelt. Öffentlichen Investitionen kommt dank einer verbesserten Inanspruchnahme von EU‑Mitteln 2012 eine Schlüsselrolle zu.

    (11)     Ausgehend von der Bewertung des aktualisierten Konvergenzprogramms für 2012 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Das Ziel der im Programm beschriebenen Haushaltsstrategie ist ein Haushaltsdefizit von weniger als 3 % des BIP im Jahr 2012, was mit der im Zuge des Verfahrens bei übermäßigem Defizit vom Rat ausgesprochenen Empfehlung an Rumänien im Einklang steht. Danach strebt Rumänien als mittelfristiges Haushaltsziel ein strukturelles Defizit in Höhe von 0,7 % des BIP an. Dieses mittelfristige Haushaltsziel entspricht den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Nach der geplanten Korrektur des übermäßigen Defizits 2012 wird mit einem weiteren Rückgang des Defizits auf 2,2 % des BIP im Jahr 2013, 1,2 % des BIP im Jahr 2014 und 0,9 % des BIP im Jahr 2015 gerechnet. Auf der Grundlage des (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldos[9] ergibt sich eine Verringerung des Defizits um 1,5 % im Jahr 2012, 0,5 % im Jahr 2013 und 0,7 % im Jahr 2014 und damit eine Einhaltung des im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Richtwerts von 0,5 % des BIP. Die Wachstumsrate der Staatsausgaben für den Zeitraum von 2012 bis 2015 entspricht dem Richtwert im Stabilitäts- und Wachstumspakt. Das mittelfristige Haushaltsziel soll nach den Prognosen des Programms 2014 erreicht werden. Die größten Risiken für die Haushaltsziele liegen in den Zahlungsrückständen staatseigener Unternehmen sowie in einem möglichen neuen Auflaufen von Zahlungsrückständen auf kommunaler Ebene und im Gesundheitswesen. Die öffentlichen Schulden lagen Ende 2011 unter 34 % des BIP und damit deutlich unter dem Richtwert von 60 % des BIP.

    (12)     Rumänien ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen sowie die Umsetzung der 2011 vorgelegten Verpflichtungen beziehen sich auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, tragfähigere öffentliche Finanzen und die Stützung der Finanzstabilität –

    EMPFIEHLT, dass Rumänien im Zeitraum 2012-2013

    die Maßnahmen umsetzt, die in der Entscheidung 2009/459/EG in ihrer durch Beschluss 2010/183/EU geänderten Fassung und in dem Beschluss 2011/288/EU festgelegt und in der Absichtserklärung vom 23. Juni 2009 und ihren nachfolgenden Ergänzungen bzw. in der Absichtserklärung vom 29. Juni 2011 und ihren nachfolgenden Ergänzungen näher ausgeführt sind.

    Geschehen zu Brüssel am

                                                                           Im Namen des Rates

                                                                           Der Präsident/Die Präsidentin

    [1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

    [2]               COM(2012) 325 final.

    [3]               P7_TA(2012)0048 und P7_TA(2012)0047.

    [4]               Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012.

    [5]               ABl. L 150 vom 13.6.2009, S. 8.

    [6]               ABl. L 83 vom 30.3.2010, S. 19.

    [7]               ABl. L 132 vom 19.5.2011, S. 15.

    [8]               Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen.

    [9]               Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

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