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Document 52012DC0319
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on Lithuania’s 2012 national reform programme and delivering a Council opinion on Lithuania’s convergence programme for 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Litauens 2012 und Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Litauens für 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Litauens 2012 und Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Litauens für 2012-2015
/* COM/2012/0319 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Litauens 2012 und Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Litauens für 2012-2015 /* COM/2012/0319 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Litauens 2012
und Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Litauens für 2012-2015 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148
Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97
des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung
und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf Artikel 5
Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[3], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 nahm der
Europäische Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue
Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an, deren Kernpunkt eine
engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen
Handlungsbedarf besteht, wenn das Potenzial Europas für nachhaltiges Wachstum
und Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden soll. (2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat
eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten
und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über
Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[4] an, die zusammen die
„integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, ihre
nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken in Anlehnung an die
integrierten Leitlinien auszugestalten. (3) Am 12. Juli 2011 gab der Rat
eine Empfehlung zum Nationalen Reformprogramm Litauens für 2011 ab und nahm
Stellung zum aktualisierten Konvergenzprogramm Litauens für 2011-2014. (4) Am 23. November 2011 nahm die
Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite
Europäische Semester, d. h. die in der Strategie Europa 2020 verankerte,
integrierte Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde. Am
14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[5]
an, in dem Litauen nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die
eine eingehende Prüfung angestellt werden sollte. (5) Am 2. März 2012 erklärte
der Europäische Rat die Stabilität des Finanzsystems, die
Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung zu Prioritäten.
Er betonte, dass es notwendig sei, weiterhin eine differenzierte,
wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale
Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die
sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu
modernisieren. Er forderte die Mitgliedstaaten auf, die länderspezifischen
Empfehlungen des Rates für 2011 auszuführen und diese Prioritäten in konkrete
Maßnahmen umzusetzen und sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und Nationalen
Reformprogramme aufzunehmen. (6) Am 2.
März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten
außerdem, ihre Verpflichtungen so zeitig vorzulegen, dass sie in ihre Stabilitäts-
bzw. Konvergenzprogramme und Nationalen Reformprogramme aufgenommen werden
können. (7) Litauen hat am 27. April 2012
sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2012-2015 und am 30. April 2012 sein Nationales
Reformprogramm 2012 vorgelegt. Um den Verknüpfungen zwischen beiden Programmen Rechnung
zu tragen, wurden sie gleichzeitig bewertet. (8) Aufgrund der Bewertung des
Konvergenzprogramms 2012 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates hält
der Rat das den Haushaltsprojektionen im Programm zugrunde liegende
makroökonomische Szenario für plausibel. Es entspricht weitgehend der
Frühjahrsprognose 2012 der Kommission für die Jahre 2012 und 2013. Das Ziel der
im Programm beschriebenen Haushaltsstrategie besteht darin, das übermäßige
Defizit entsprechend der Empfehlung des Rates bis 2012 zu korrigieren und
danach Fortschritte im Hinblick auf das mittelfristige Haishaltsziel zu
erreichen. Im Programm wird das bisherige mittelfristige Haushaltsziel,
d. h. ein gesamtstaatlicher struktureller Überschuss von 0,5 % des
BIP, bestätigt, das den Erfordernissen des Stabilitäts- und Wachstumspakts
angemessen Rechnung trägt und eine Konsolidierung von mindestens einem
Prozentpunkt jährlich vorzeichnet, damit bis 2015 ein ausgeglichener Haushalt
erreicht wird. Während die Haushaltspläne mit einer fristgerechten Korrektur
des übermäßigen Defizits im Einklang stehen, beträgt die durchschnittliche
haushaltspolitische Anstrengung im Zeitraum 2010-2012, basierend auf dem (neu
berechneten) strukturellen Haushaltssaldo[6],
voraussichtlich weniger als die vom Rat in seiner Empfehlung vom 16. Februar
2010 geforderten 2,25 % des BIP. Der geplante jährliche Fortschritt im
Hinblick auf das mittelfristige Haushaltsziel in den Jahren nach der Korrektur
des übermäßigen Defizits liegt etwas über dem im Stabilitäts- und Wachstumspakt
festgelegten Richtwert von 0,5 % des BIP (konjunkturbereinigt). Die
geplante Wachstumsrate bei den Staatsausgaben ‑ unter
Berücksichtigung einnahmenseitiger diskretionärer Maßnahmen ‑
entspricht in den Jahren 2013 und 2014, nicht aber im Jahr 2015 dem Ausgabenrichtwert
des Stabilitäts- und Wachstumspakt. Die gesamtstaatliche Verschuldung dürfte
den Prognosen zufolge im Programmzeitraum bei unter 60 % des BIP bleiben
und im Jahr 2013 auf knapp 41 % des BIP ansteigen (nach der
Frühjahrsprognose 2012 der Kommission), während im Konvergenzprogramm ein
Rückgang der Verschuldung bis 2015 auf etwa 35 % angestrebt wird. Die
Reform der Haushaltsplanung und –ausführung schreitet voran, doch muss die
Regierung die vorgeschlagenen Gesetze noch genehmigen. Diese Gesetze würden die
Rechenschaftspflicht innerhalb des Haushaltsrahmens durch Errichtung einer
unabhängigen Stelle verbessern und die Vorschriften über Reserven in der
Staatskasse verschärfen. (9) Auf der Grundlage einer umfassenden
Strategie für die Einhaltung der Steuervorschriften wurden im Jahr 2011 Maßnahmen
durchgeführt, die zu einer besseren Einhaltung der Steuervorschriften geführt
und zusätzliche Einnahmen generiert haben. Allerdings muss die Durchführung
weiter fortgesetzt werden, um wirksam gegen Steuerhinterziehung vorzugehen. (10) Angesichts der demografischen Entwicklungen sind ernsthafte Zweifel an
der Nachhaltigkeit des Rentensystems angebracht. Litauen hat zwar beschlossen,
das Rentenalter bis 2026 schrittweise auf 65 Jahre anzuheben, doch wird dieser
Schritt alleine künftig keine dauerhaft angemessenen Altersbezüge gewährleisten
und muss durch weitere Maßnahmen ergänzt werden. Denkbar wären beispielsweise
die Knüpfung des gesetzlichen Rentenalters und der künftigen
Leistungen an demografische Faktoren, die Festlegung klarer Regeln für die
Indexierung, eine engere Verknüpfung zwischen Beiträgen und Leistungen und die
Beseitigung von Anreizen für den Vorruhestand. Außerdem könnte Litauen besseren
Gebrauch von der ergänzenden freiwilligen Altersvorsorge machen. Die Schaffung
von Betriebsrentensystemen könnte das Sozialversicherungssystem entlasten und
gleichzeitig für angemessenere künftige Alterbezüge sorgen. Die negativen Anreize,
die der Weiterführung einer Erwerbstätigkeit entgegenstehen, wurden beseitigt. (11) Das Gesetz über
Zeitarbeitsfirmen, das eine Kurzzeitbeschäftigung erleichtern sollte, ist am
1. Dezember 2011 in Kraft getreten, wird aber möglicherweise keine große Wirkung
zeigen, da es in Litauen auch vorher bereits Zeitarbeitsfirmen gab. Mit einer umfassenden
Überprüfung des Arbeitsrechts könnten unnötige Beschränkungen und
administrative Hindernisse ermittelt werden, die flexiblen vertraglichen
Vereinbarungen, Entlassungsbestimmungen und Arbeitszeitregelungen
entgegenstehen. Darüber hinaus bedarf es weiterer Maßnahmen, um die Beteiligung
am Arbeitsmarkt (insbesondere von jungen Menschen, Personen ohne Qualifikation
und älteren Arbeitnehmern) zu verbessern und die Flexibilität des Arbeitsmarkts
zu erhöhen. (12) Jugendarbeitslosigkeit (über
30 %) und die Arbeitslosigkeit von gering qualifizierten Personen sind
eine Herausforderung, die während der Krise besonders deutlich zutage trat. Die
Regierung führt eine Reihe von Maßnahmen durch (z. B.
Erstbeschäftigungsbeihilfen, ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge), um die
Jugendbeschäftigung zu fördern. Gleichwohl sind die Aktivierungsquoten weiterhin
zu niedrig, und die finanziellen Mittel für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
könnten effizienter eingesetzt werden, indem die öffentlichen Arbeiten gezielt
auf die am stärksten gefährdeten Gruppen ausgerichtet werden. Um den Übergang
von der Ausbildung in den Beruf zu erleichtern, könnten betriebliche
Ausbildungen und Praktika attraktiver gestaltet und ein System für die
Vorausschätzung der Qualifikationsnachfrage errichtet werden. Die Maßnahmen
sollten mit den Ergebnissen des gemeinsamen Aktionsteams Litauen–Kommission zur
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit im Einklang stehen. (13) Rund ein Drittel der
litauischen Bevölkerung ist von Armut und langfristiger Ausgrenzung bedroht.
Dies ist die vierthöchste Zahl in der EU. Im Jahr 2011 hat Litauen das Gesetz
über Bargeldsozialhilfe geändert, um das Sozialhilfesystem ab Januar 2012 zu
reformieren. Litauen hat ein Pilotmodell für die Sozialhilfeverteilung ins
Leben gerufen, die Methode für die Berechnung des Betrags geändert, bestimmte
Arbeitsanreize eingeführt und den Erfassungsbereich erweitert. Die
Sozialhilfereform ist ein Schritt hin zum Abbau von negativen Anreizen, die der
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit entgegenstehen. Zur Beurteilung ihrer Effizienz
und ihrer Auswirkungen hinsichtlich der Armutsbekämpfung muss ein
Überwachungssystem errichtet werden. Außerdem sollte die Reform mit
Aktivierungsmaßnahmen einhergehen, die die Beteiligung am Arbeitsmarkt ‑ insbesondere
von Langzeitleistungsempfängern ‑ steigern. (14) Die Regierung führt seit 2010
eine ehrgeizige Reform staatseigener Unternehmen durch, um die Unternehmensführung
umzustrukturieren, die Transparenz zu erhöhen, eigentumsrechtliche und
regulatorische Funktionen zu trennen und Wettbewerb und Effizienz zu steigern.
Die Reform ist sachdienlich und glaubwürdig und umfasst sowohl legislative als
auch organisatorische Veränderungen. In Bezug auf Transparenz und
Rechenschaftspflicht wurden größere Fortschritte erzielt, da nun
vierteljährlich und jährlich Berichte veröffentlicht werden. Für die Unternehmen
wurden klare Ziele aufgestellt. Allerdings hat die Regierung einige Teile der
Reform zurückgestellt (insbesondere die Trennung von kommerziellen und nicht
kommerziellen Tätigkeiten staatseigener Unternehmen) und will diese 2012 umsetzen. (15) Bei der Verbesserung der
Energieeffizienz von Gebäuden hat Litauen Fortschritte erzielt. Im Dezember
2011 hat die Regierung ein Programm für die Modernisierung von Apartmenthäusern
verabschiedet, dessen Wirkung aber durch konterkarierende Subventionen in
anderen Politikbereichen beeinträchtigt wird, die es für die Bewohner von
Wohngebäuden weniger interessant machen, die Energieeffizienz zu verbessern.
Für die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden müssen dringend weitere
erhebliche Anstrengungen unternommen werden. (16) Der Energieverbrauch könnte
stärker besteuert werden, da die Einnahmen aus Umweltsteuern die
drittniedrigsten und die Verkehrssteuern die niedrigsten in der EU sind. Die
implizite Steuerbelastung des Energieverbrauchs war im Jahr 2010 die
siebtniedrigste in der EU, während der Anteil der Energiesteuern am BIP nur
geringfügig unter dem EU-Durchschnitt liegt. (17) Die Energieinfrastruktur des
Landes ist durch das Fehlen von Wettbewerb und Verbindungsleitungen
gekennzeichnet, wodurch das Wachstum gehemmt wird. Aufgrund unzureichender
Verbindungsleitungen kommt auf den Energiemärkten kein Wettbewerb zustande.
Sowohl auf dem Gas- als auch auf dem Elektrizitätsmarkt ist weiterhin eine hohe
Konzentration zu verzeichnen (über 90 %). (18) Im Rahmen des Euro-Plus-Pakts
ist Litauen eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen
und die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Jahr 2011 betreffen die
Beschäftigungsförderung, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die
Steigerung der Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der
finanziellen Stabilität. Die Kommission hat die Umsetzung der Verpflichtungen
im Rahmen des Euro-Plus-Pakts bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in
die Empfehlungen eingeflossen. (19) Im Rahmen des Europäischen
Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Litauens umfassend
analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das Nationale Reformprogramm
bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige
Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Litauen, sondern auch die Einhaltung
der EU-Vorschriften und –Richtungsvorgaben berücksichtigt, da es notwendig ist,
die generelle wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union durch auf
EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu stärken.
Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters finden sich in den
nachstehenden Empfehlungen 1 bis 6 wieder. (20) In Anbetracht dieser Bewertung
hat der Rat das Konvergenzprogramm Litauens geprüft; seine Stellungnahme[7] ist insbesondere in der
nachstehenden Empfehlung 1 enthalten ‑ EMPFIEHLT Litauen, im Zeitraum
2012-2013 folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Litauen sollte sicherstellen,
dass die geplanten Fortschritte im Hinblick auf die fristgerechte Korrektur des
übermäßigen Defizits verwirklicht werden. Zu diesem Zweck sollte der Haushalt
für das Jahr 2012 vollständig ausgeführt und die in der Empfehlung des Rates im
Rahmen des Defizitverfahrens vorgegebene strukturelle Anpassung erreicht
werden. Anschließend sollte Litauen die erforderlichen Maßnahmen ausarbeiten,
um sicherzustellen, dass die Haushaltsstrategie für 2013 und danach wie
vorgesehen umgesetzt wird; dabei ist eine angemessene strukturelle Anpassung
sicherzustellen, damit hinreichende Fortschritte im Hinblick auf das
mittelfristige Haushaltsziel (einschließlich der Einhaltung des
Ausgabenrichtwerts) erzielt werden, während Kürzungen bei wachstumsfördernden
Ausgaben auf ein Mindestmaß zu begrenzen sind. In diesem Zusammenhang sollte
Litauen die Erhöhung der am wenigsten wachstumsschädlichen Steuern (z. B.
Immobilien- und Umweltsteuern, einschließlich der Besteuerung von
Kraftfahrzeugen) ins Auge fassen und zugleich die Einhaltung der
Steuervorschriften verbessern. Der haushaltspolitische Rahmen sollte ‑ insbesondere
durch die Einführung durchsetzbarer und verbindlicher Ausgabenplafonds bei den
mittelfristigen Haushaltsvorgaben – stabilisiert werden. 2. Litauen sollte Rechtsvorschriften
für eine umfassende Reform des Rentensystems verabschieden. Es sollte das
gesetzliche Rentenalter an die Lebenserwartung anpassen, klare Vorschriften für
die Indexierung der Renten festlegen und ergänzende Regelungen der Altersvorsorge
verbessern. Die Rentenreform sollte mit Maßnahmen für aktives Altern flankiert
werden. 3. Litauen sollte die hohe
Arbeitslosigkeit vor allem unter Jugendlichen und gering qualifizierten
Personen sowie die hohe Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen, indem die Mittel
auf aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen konzentriert werden und deren
Effizienz verbessert wird. Die betriebliche Ausbildung sollte wirksamer
gestaltet werden. Litauen sollte das Arbeitsrecht in Bezug auf flexible
vertragliche Vereinbarungen, Entlassungsbestimmungen und Arbeitszeitregelungen
ändern. 4. Litauen sollte die
Arbeitsanreize verstärken sowie Sozialhilfereform und Aktivierungsmaßnahmen
– insbesondere für die am stärksten gefährdeten Gruppen – stärker
miteinander verknüpfen, um Armut und soziale Ausgrenzung zu verringern. 5. Litauen sollte alle Aspekte
des Reformpakets für staatseigene Unternehmen umsetzen und insbesondere die
Trennung von eigentumsrechtlichen und regulatorischen Funktionen sowie von
kommerziellen und nicht kommerziellen Tätigkeiten gewährleisten. Es sollte
geeignete Überwachungsinstrumente errichten, mit denen die Wirksamkeit der
Reformen bewertet und gewährleistet wird, dass alle staatseigenen Unternehmen
den Reformerfordernissen Folge leisten. 6. Litauen sollte die Maßnahmen
zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden verstärken, auch durch
Beseitigung von negativen Anreizen und durch eine rasche Verwendung der Mittel
des Holdingfonds. Es sollte den Wettbewerb bei den Energienetzen fördern, indem
die Verbindungen mit anderen EU-Ländern sowohl bei Strom als auch bei Gas
verbessert werden. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997,
S. 1. [2] COM(2012) 319 final. [3] P7_TA(2012)0048 and
P7_TA(2012)0047. [4] Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012. [5] COM(2012) 68 final. [6] Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige
befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand
der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik [7] Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates.