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Document 52012DC0318
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on Italy’s 2012 national reform programme and delivering a Council opinion on Italy’s stability programme for 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Italiens 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Italiens für die Jahre 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Italiens 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Italiens für die Jahre 2012-2015
/* COM/2012/0318 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Italiens 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Italiens für die Jahre 2012-2015 /* COM/2012/0318 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Italiens 2012
und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Italiens für die Jahre 2012-2015 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte[2],
insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[4], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 nahm
der Europäische Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue
Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an, deren Kernpunkt
eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen
Handlungsbedarf besteht, wenn Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden soll. (2) Am 13. Juli 2010 nahm
der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der
Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010
einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der
Mitgliedstaaten[5] an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die
Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, ihre nationalen Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitiken in Anlehnung an die integrierten Leitlinien
auszugestalten. (3) Am 12. Juli 2011 nahm
der Rat eine Empfehlung zum Nationalen Reformprogramm Italiens für 2011 an und
nahm Stellung zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Italiens für 2011-2014. (4) Am 23. November 2011
nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite
Europäische Semester, d. h. die in der Strategie Europa 2020 verankerte,
integrierte Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde. Am
14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[6] an, in dem
Italien als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende
Prüfung angestellt werden sollte. (5) Am 2. März 2012 erklärte
der Europäische Rat die Stabilität des Finanzsystems, die
Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung zu Prioritäten.
Er betonte, dass es notwendig sei, weiterhin eine differenzierte,
wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale
Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die
sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu
modernisieren. (6) Am 2. März 2012 ersuchte
der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten
außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen so zeitig mitzuteilen,
dass sie in ihren Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogrammen und
Nationalen Reformprogrammen Berücksichtigung finden können. (7) Am 30. April 2012
übermittelte Italien sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2012-2015 und
sein Nationales Reformprogramm 2012. Um Überschneidungen Rechnung zu
tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission ging
außerdem in einer eingehenden Prüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 der Frage nach, ob in Italien makroökonomische Ungleichgewichte
bestehen. Dabei kam sie zu dem Ergebnis[7],
dass in Italien Ungleichgewichte bestehen, die jedoch nicht übermäßig sind. Die
Staatsverschuldung wird bereits im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts
genau kontrolliert, makroökonomische Entwicklungen im Außenwirtschaftsbereich
erfordern aber besondere Aufmerksamkeit, damit die Gefahr nachteiliger
Auswirkungen auf das Funktionieren der Wirtschaft verringert wird. (8) Auf der Grundlage der
Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung
(EG) Nr. 1466/97 des Rates vertritt der Rat die Auffassung, dass das
makroökonomische Ausgangsszenario des Programms unter der Annahme, dass sich
die Lage an den Finanzmärkten nicht weiter verschlechtert, plausibel ist. Im
Einklang mit der Frühjahrsprognose der Kommission für 2012 erwartet der Rat für
dieses Jahr eine drastische Schrumpfung des BIP und für 2013 eine allmähliche
Erholung. Im Einklang mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) ist
in der im Programm beschriebenen Haushaltsstrategie vorgesehen, das
gesamtstaatliche Defizit bis 2012 unter den Referenzwert von 3 % des BIP
abzusenken, was durch weitere Ausgabenbeschränkungen und zusätzliche Einnahmen
erreicht werden soll. Sobald das übermäßige Defizit korrigiert ist, wird dem Programm
zufolge das mittelfristige Haushaltsziel einer strukturell ausgeglichenen
Haushaltsposition bestätigt, was den Anforderungen des Stabilitäts- und
Wachstumspakts entspricht. Dieses Ziel soll 2013 erreicht werden, also ein Jahr
früher als im vorherigen Stabilitätsprogramm angestrebt. Bei Zugrundelegung des
(neu berechneten) strukturellen Defizits[8]
übersteigt die geplante jährliche Konsolidierungsanstrengung für den Zeitraum
2010-2012 des BIP deutlich die vom Rat im Rahmen des VÜD empfohlenen
0,5 %. Das für 2013 vorgesehene Tempo der strukturellen Anpassung
gestattet das Erreichen des mittelfristige Zieles im genannten Jahr, und die
geplante Zunahme der Staatsausgaben – unter Berücksichtigung diskretionärer
einnahmenseitiger Maßnahmen – würde den im Stabilitäts- und Wachstumspakt
angegebenen Richtwert für die Ausgaben einhalten. Nach den Prognosen des
Programms wird die staatliche Schuldenquote im Jahr 2012 ihren Höchststand
erreichen und danach in zunehmendem Tempo zu sinken beginnen, da der Primärüberschuss
wächst. 2013-2014 befindet sich Italien in einer Übergangsphase, und seine
Haushaltspläne würden ausreichende Fortschritte hin zur Einhaltung des
Richtwerts für den Schuldenabbau gewährleisten, wie auch in der
Frühjahrsprognose 2012 der Kommission bestätigt wird. Den Plänen zufolge wird
der Richtwert für den Schuldenabbau am Ende der Übergangsphase (2015) erreicht.
Die erwähnten Defizit- und Schuldenstandsergebnisse werden nur erzielt, wenn
die in den Jahren 2010 und 2011 verabschiedeten Korrekturmaßnahmen streng
und uneingeschränkt im Haushaltsplan durchgeführt werden. Schließlich besteht
für Italien in Bezug auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auf lange
Sicht ein mittleres Risiko. (9) Was den Haushaltsrahmen
betrifft, so billigte das italienische Parlament ein Gesetz zur Aufnahme einer
Regel des ausgeglichenen Haushalts in die italienische Verfassung. Zur
Konkretisierung der zentralen Merkmale dieser Regel, d. h. der Modalitäten
ihrer Anwendung, der angemessenen Korrekturmechanismen und Vorbehaltsklauseln
sowie der nötigen Koordination zwischen den verschiedenen Regierungsebenen sind
noch Durchführungsbestimmungen erforderlich. Die Regierung verpflichtete sich,
durch eingehende Überprüfungen der Ausgaben auf allen Regierungsebenen eine dauerhafte
Verbesserung der Effizienz und Qualität der öffentlichen Ausgaben anzustreben.
Diese Überprüfungen sollten auch ermöglichen, die Ausgabenposten nach
Wachstumsfreundlichkeit zu priorisieren. Mit demselben Ziel wird im Rahmen von
Maßnahmen, die im März 2011 und im Kohäsionsaktionsplan von
November 2011 beschlossen wurden, die Nutzung von Strukturfondsmitteln neu
ausgerichtet, wobei auch eine raschere Inanspruchnahme dieser Mittel angestrebt
ist. Nach wie vor behindern jedoch bedeutende Mängel in der Verwaltungskapazität
die Inanspruchnahme und somit die Umsetzung des Plans vor allem in den
Konvergenzregionen. (10) Die Wirtschaftsleistung
Italiens wurde bisher vom Aufbau des Steuersystems, von der erheblichen
Steuerhinterziehung und von der umfangreichen nicht angemeldeten
Erwerbstätigkeit beeinträchtigt. Auch die umfassenden Steuerausgaben sowie die
komplexen und aufwendigen Verwaltungsverfahren sind der Einhaltung der
Steuervorschriften und der Steuerverwaltung nicht zuträglich. Die teilweise
Verlagerung der Steuerlast von den Produktionsfaktoren zu Verbrauch und
Eigentum, die bereits erlassen wurde, ist ein wichtiger erster Schritt, mit dem
das Steuersystem wachstumsfreundlicher gestaltet wird; diese Verlagerung muss
jedoch noch fortgesetzt werden, wobei ihre Verteilungseffekte nicht außer Acht
gelassen werden dürfen. (11) Die im Juni 2011 getroffene
Vereinbarung der Sozialpartner über eine Reform des Tarifverhandlungsrahmens
ist gesetzlich verankert worden. Dies sollte eine umfassendere Anwendung von Tarifverträgen
auf Unternehmensebene ermöglichen, so dass bestimmte Produktionstätigkeiten
besser berücksichtigt werden können. Das Tarifverhandlungssystem sollte jedoch
noch stärker reformiert werden, indem auch landesweit flexiblere Vereinbarungen
auf sektoraler Ebene ermöglicht werden, damit das Problem der nominalen
Lohnstückkosten, die sich dynamischer entwickeln als bei Italiens Handelspartnern
und für den Verlust an Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung sind,
zur Gänze gelöst werden kann. Im April 2012 schlug die Regierung eine
ehrgeizige Arbeitsmarktreform vor, mit der seit langem bestehende
Herausforderungen für den italienischen Arbeitsmarkt, darunter auch seine
Segmentierung, angegangen werden sollen. Diese Reform muss unbedingt verabschiedet
werden und es ist dafür Sorge zu tragen, dass ihre Zielsetzung und Tragweite
nicht hinter der Problematik des italienischen Arbeitsmarkts zurückbleiben. Der
Umfang und die Wirksamkeit der Liberalisierung der Arbeitsvermittlung sollten
genau überwacht werden. (12) Trotz der Bemühungen zur
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Frauen – hauptsächlich gezielte steuerliche
Anreize – liegt die Beschäftigungsquote italienischer Frauen (2011: 46,5 %)
deutlich unter dem Durchschnitt der EU-27 (2011: 58,5 %). Weitere
Maßnahmen in den Bereichen Kinderbetreuungs- und Altenpflegeeinrichtungen sind
notwendig. Besonders für ältere Arbeitnehmerinnen im Privatsektor ist die Lage
schwierig, weil das Rentenalter für Frauen zwischen 2012 und 2018 um fünf Jahre
angehoben wird. (13) Die Jugendarbeitslosigkeit in
Italien betrug 2011 durchschnittlich 29,1 % und stieg in den ersten
Monaten des Jahres 2012 noch weiter. Vor allem bei Hochschulabsolventen ist die
Arbeitslosenquote in Italien hoch, und es besteht ein deutliches Missverhältnis
zwischen den erworbenen Qualifikationen und den am Arbeitsmarkt geforderten.
Dass die Lehrlingsausbildung als wichtigster Zugang zum Arbeitsmarkt gefördert
wird, ist begrüßenswert, dazu bedarf es allerdings noch der Durchsetzung der geeigneten
Instrumente, wie z. B. eines neuen Systems für Beschäftigungs- und
Berufsbildungsstandards sowie eines Systems für die Anerkennung von
Qualifikationen. Die Kommission hat ein Aktionsteam ins Leben gerufen, das die
Kohäsionsfonds auf Maßnahmen umstellt, mit denen die Beschäftigung junger
Menschen und die Entwicklung der KMU gefördert wird. (14) Die landesweite
Schulabbrecherquote von 18,8 %, die sich von Region zu Region stark
unterscheidet, hat gravierende Folgen für die Jugendarbeitslosigkeit. Durch
eine Kombination von Präventions-, Interventions- und Auffangmaßnahmen sollte
stärker fokussiert und koordiniert gegen die Schulabbruchsproblematik
vorgegangen werden. Auch die mangelnde Leistungsfähigkeit der Hochschulbildung
sollte angegangen werden, unter anderem durch die vollständige Umsetzung der
Universitätsreform von 2010 und durch eine stärkere Verknüpfung von
öffentlichen Zuschüssen mit Leistungskriterien. (15) Italien hat bedeutende
Maßnahmen zur Liberalisierung der Dienstleistungen – insbesondere der
freiberuflichen Dienstleistungen – und zur Förderung des Wettbewerbs in den
netzgebundenen Wirtschaftszweigen beschlossen. Es bleiben jedoch noch viele
Herausforderungen im Energie- und im Verkehrssektor zu bewältigen, vor allem
bei Schienenwegen und Häfen, wo nach wie vor bedeutende Infrastruktur- und
Marktengpässe bestehen. (16) Es wurden zwar bereits einige
Maßnahmen ergriffen, um die Vereinfachung der Verwaltungsabläufe zu fördern,
aber die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Italien sind nach wie vor
komplex. Vor allem leidet das Justizsystem unter einer Reihe von Mängeln bei
Ressourcennutzung, Verfahren und der institutionellen Organisation, die sich in
der niedrigen Leistung der italienischen Zivilgerichtsbarkeit widerspiegeln,
insbesondere in der überlangen Dauer der Fallbearbeitung und den hohen
Bearbeitungsrückständen. (17) Der Zugang zu Finanzierung für
KMU ist schwierig, und die Risikokapitalintensität ist gering. Im Dezember 2011
wurde ein Steuerabschlag für neues Konzerneigenkapital eingeführt, der es
Unternehmen ermöglicht, den fiktiven Ertrag aus Zuführungen neuen Eigenkapitals
von den steuerpflichtigen Erträgen abzuziehen. Dies dürfte es KMU erleichtern
zu expandieren und Investitionen in Innovationen vereinfachen. Es wurden zwar einige
Maßnahmen ergriffen, um Forschung und Entwicklung im privaten Sektor zu
fördern, insbesondere die Refinanzierung der Steuererleichterungen für
Investitionen der Wirtschaft in die Forschung; die Intensität bleibt aber
niedrig, und die Durchführung von Projekten innovativer Art lässt zu wünschen
übrig. (18) Italien ist im Rahmen des
Euro-Plus-Pakts mehrere Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und
die Umsetzung der Verpflichtungen des letzten Jahres betreffen die Förderung
der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der Finanzstabilität.
Die Kommission hat geprüft, inwiefern diese Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen
umgesetzt wurden. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die Empfehlungen
eingeflossen. (19) Im Rahmen des Europäischen
Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Italiens eingehend
analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das Nationale Reformprogramm
bewertet und eine eingehende Prüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren
Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und
Wirtschaftspolitik in Italien, sondern auch deren Übereinstimmung mit
EU-Vorschriften und ‑Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf
EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die
wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt zu verstärken.
Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die Empfehlungen
1 bis 7 eingeflossen. (20) Hiervon ausgehend hat der Rat
das Stabilitätsprogramm Italiens geprüft; die Empfehlung 1 spiegelt seine
Stellungnahme[9]
hierzu wider. (21) Anhand der Ergebnisse der
eingehenden Prüfung durch die Kommission und vorstehender Bewertung hat der Rat
das Nationale Reformprogramm 2012 und das Stabilitätsprogramm Italiens geprüft.
Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011
spiegeln sich in den Empfehlungen 1 bis 7 wider – EMPFIEHLT, dass Italien im Zeitraum
2012-2013 folgende Maßnahmen ergreifen sollte: 1. die Haushaltsstrategie wie
geplant umsetzen und eine Korrektur des übermäßigen Defizits im Jahr 2012
gewährleisten; die geplanten strukturellen Primärüberschusse sicherstellen, um
dafür zu sorgen, dass die Schuldenquote bis 2013 auf einen rückläufigen Kurs
geführt wird; eine angemessene Annäherung an das mittelfristige Haushaltsziel
sicherstellen, bei der der Richtwert für die Ausgaben eingehalten wird und im
Hinblick auf den Richtwert für den Schuldenabbau ausreichende Fortschritte
erzielt werden; 2. gewährleisten, dass
die Konkretisierung der zentralen Merkmale der in der Verfassung niedergelegten
Regel des ausgeglichenen Haushalts – unter anderem eine angemessene Abstimmung
zwischen den verschiedenen Regierungsebenen – mit den EU-Rahmenbedingungen in
Einklang steht; durch die geplante Überprüfung der Ausgaben und die Umsetzung
des Kohäsionsaktionsplans 2011, mit dem der Einsatz und die Verwaltung von EU‑Mitteln
insbesondere in Süditalien verbessert werden soll, eine dauerhafte Verbesserung
der Effizienz und Qualität der öffentlichen Ausgaben verfolgen; 3. weitere Maßnahmen gegen die
Jugendarbeitslosigkeit ergreifen, unter anderem durch die Verbesserung der
Arbeitsmarktrelevanz der Bildung und durch die Erleichterung des Einstiegs ins
Berufsleben sowie auch durch Anreize für Unternehmensneugründungen und die
Einstellung von Personal; die landesweite Anerkennung von Fähigkeiten und
Qualifikationen durchsetzen, um die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt zu fördern;
Maßnahmen zur Reduzierung der Studienabbruchquote treffen und die Problematik
der Schulabbrüche bekämpfen; 4. die
Arbeitsmarktreform beschließen, der bei der Bekämpfung der Segmentierung des
Arbeitsmarktes Priorität zukommt, und ein einheitliches System der
Arbeitslosenunterstützung einrichten; weitere Maßnahmen ergreifen, um Anreize
für die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu schaffen, vor allem durch
Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und ältere Menschen; zur Erhöhung der
Kostenwettbewerbsfähigkeit durch weitere Verbesserungen des Lohnfindungsrahmens
den Zusammenhang zwischen den Löhnen auf Branchenebene und der Produktivität in
Abstimmung mit den Sozialpartnern und gemäß den nationalen Gepflogenheiten
stärken; 5. Steuerhinterziehung
weiter bekämpfen; gegen Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit vorgehen,
z. B. durch die Intensivierung von Prüfungen und Kontrollen; Maßnahmen
ergreifen, um das Ausmaß der Steuerbefreiungen und ‑vergünstigungen sowie
der reduzierten Mehrwertsteuersätze zu verringern und das Steuerrecht zu
vereinfachen; weitere Maßnahmen treffen, um die Steuerlast von Kapital und
Arbeit hin zu Eigentum und Verbrauch sowie Ökosteuern zu verlagern; 6. die beschlossenen
Liberalisierungs- und Vereinfachungsmaßnahmen im Dienstleistungssektor
umsetzen; weitere Maßnahmen ergreifen, um den Marktzugang in netzgebundenen
Wirtschaftszweigen sowie die Kapazität der Infrastruktur und die Verbindungen
zu verbessern; 7. das
Regulierungsumfeld für Unternehmen weiter vereinfachen und die Kapazität der
Verwaltung stärken; den Zugang zu Finanzinstrumenten verbessern (insbesondere
zu Eigenkapital), um wachsende Unternehmen und Innovationen zu finanzieren; die
geplante Neuorganisation der Zivilgerichtsbarkeit umsetzen und die Nutzung
alternativer Streitbeilegungsverfahren fördern. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25. [3] COM(2012) 318 final. [4] P7_TA(2012)0048 und P7_TA(2012)0047. [5] Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012. [6] COM(2012) 68 final. [7] SWD(2012) 156 final. [8] Konjunkturbereinigter
Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnung durch die
Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Verwendung der
gemeinsamen Methodik. [9] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates.