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Document 52012DC0315
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on Luxembourg’s 2012 national reform programme and delivering a Council opinion on Luxembourg’s stability programme for 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs für die Jahre 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs für die Jahre 2012-2015
/* COM/2012/0315 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs für die Jahre 2012-2015 /* COM/2012/0315 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2012
und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs für die Jahre 2012-2015 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission,[2] unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments,[3] unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 nahm
der Europäische Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue
Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an, deren Kernpunkt
eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen
Handlungsbedarf besteht, wenn Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden soll. (2) Am 13. Juli 2010 nahm
der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der
Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010
einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der
Mitgliedstaaten[4]
an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten
wurden aufgefordert, ihre nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken
in Anlehnung an die integrierten Leitlinien auszugestalten. (3) Am 12. Juli 2011 nahm
der Rat eine Empfehlung zum Nationalen Reformprogramm Luxemburgs für 2011 an
und nahm Stellung zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs für
2011-2014. (4) Am 23. November 2011
nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite
Europäische Semester, d. h. die in der Strategie Europa 2020
verankerte, integrierte Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde. Am
14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[5]
an, in dem Luxemburg nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die
eine eingehende Prüfung angestellt werden sollte. (5) Am 2. März 2012 erklärte
der Europäische Rat die Stabilität des Finanzsystems, die
Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung zu Prioritäten.
Er betonte, dass es notwendig sei, weiterhin eine differenzierte,
wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale
Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die
sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu
modernisieren. (6) Am 2. März 2012 ersuchte
der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten
außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen so zeitig mitzuteilen,
dass sie in ihren Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogrammen und Nationalen
Reformprogrammen Berücksichtigung finden können. (7) Am 27. April 2012
übermittelte Luxemburg sein Stabilitätsprogramm 2012, das den Zeitraum 2012-2015
abdeckt, und sein Nationales Reformprogramm 2012. Um Überschneidungen
Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. (8) Auf der Grundlage der
Bewertung des Stabilitätsprogramms 2012 gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das der Haushaltsprognose
zugrundeliegende makroökonomische Szenario schlüssig ist. Insbesondere das
Szenario für 2012 und 2013 stimmt sehr gut mit der Frühjahrsprognose 2012 der
Kommission überein. Bei den mittelfristigen Defizitprojektionen wird von einem
leicht optimistischen Wachstumsszenario ausgegangen, das oberhalb des
potenziellen Wachstums ansetzt, jedoch immer noch weit unter den
Durchschnittswerten aus der Vergangenheit bleibt. Die im Programm dargelegte
Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das Defizit von 1,5 % (2012) auf
0,9 % im Jahr 2014 zu senken, und zwar mit einem Paket von
Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von rund 1,2 % des BIP, und den
Handlungsspielraum im Falle negativer Schocks zu erweitern. Das mittelfristige
Haushaltsziel eines strukturellen Überschusses von 0,5 % wird in dem
Programme bestätigt. Gemessen an den Bestimmungen des Stabilitäts- und
Wachstumspakts kann dieses mittelfristige Haushaltsziel jedoch nicht als
angemessen gelten, da es sich auf aktuelle Maßnahmen und Prognosen stützt und
den implizit mit der Bevölkerungsalterung verbundenen Verbindlichkeiten nicht
genügend Rechnung trägt, auch wenn der Schuldenstand unter dem im Vertrag
festgelegten Richtwert bleibt. Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2012 der
Kommission und dem im Programm dargelegten (neu berechneten) strukturellen
Haushaltssaldo würde Luxemburg ab 2012 erheblich von seinem mittelfristigen
Haushaltsziel abweichen. Es wird davon ausgegangen, dass das Wachstum der
Staatsausgaben ohne Anrechnung diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen den Ausgabenrichtwert
des Stabilitäts- und Wachstumspakts bei Weitem überschreiten wird. Der
öffentliche Bruttoschuldenstand liegt mit 20 % des BIP unter dem im
Vertrag festgelegten Richtwert. (9) Am 20. Januar 2012 nahm
die Luxemburger Regierung einen Gesetzentwurf zur Reformierung des Renten- bzw.
Pensionssystems für den privaten und den öffentlichen Sektor an. Das Reformvorhaben sieht einige
Korrekturmechanismen vor, die im Falle einer ungünstigen Entwicklung der
Finanzlage der Versicherung greifen würden; ferner sollen Anpassungen bei der
sehr großzügigen Methode zur Berechnung der Leistungen vorgenommen werden. Allerdings wurde für die schrittweise Einführung
der neuen Berechnungsmethode ein sehr langer Zeitrahmen von 40 Jahren
angesetzt. Zudem bleiben die Möglichkeiten für
den vorzeitigen Ruhestand weitgehend unverändert erhalten, und es wurden keine
Maßnahmen vorgeschlagen, um das Regelpensions- bzw. ‑rentenalter mit der
Lebenserwartung zu verknüpfen. Insgesamt gehen
die Schritte Luxemburgs in die richtige Richtung, doch die vorgeschlagene
Reform scheint keine hinreichende Gewähr für die langfristige Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen zu bieten. (10) Im Januar 2012 nahm das
Luxemburger Parlament ein Gesetz zur Begrenzung der Anwendung der automatischen
Indexierung der Löhne und Gehälter im Zeitraum 2012-2015 an, um die
Wettbewerbsfähigkeit der Luxemburger Wirtschaft zu steigern. Abgesehen von
einer möglichen Änderung des Referenzindex hat die Regierung jedoch keinerlei
Pläne für eine dauerhafte Überarbeitung des Lohnfindungssystems angekündigt. Zwar ist Luxemburgs Produktivität derzeit sehr
hoch, doch der Spielraum für Produktivitätszuwächse wird kleiner. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Luxemburger Wirtschaft
langfristig zu erhalten, muss das Lohnfindungssystem in Abstimmung mit den
Sozialpartnern und unter Berücksichtigung der nationalen Praktiken dauerhaft
überarbeitet werden. (11) Luxemburg hat einige
relevante, glaubwürdige Maßnahmen zur Bekämpfung seiner verhältnismäßig hohen
Jugendarbeitslosigkeit ergriffen. Um die
Eingliederung der jungen Menschen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, wird
jedoch eine kohärente Strategie benötigt, damit u. a. die Zusammenarbeit
auf kommunaler Ebene gestärkt und die Effizienz der Arbeitsverwaltung
verbessert wird. Außerdem würden junge
Arbeitsuchende, insbesondere diejenigen mit niedrigerem Bildungsniveau, von
mehr Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung profitieren. (12) Luxemburg wird voraussichtlich
Probleme haben, sein für 2020 festgelegtes Ziel für die Verringerung der
Treibhausgasemissionen zu erreichen. Den neuesten – auf den bestehenden
Maßnahmen basierenden – Prognosen für 2020 zufolge werden die Emissionen
Luxemburgs in den Wirtschaftszweigen, die nicht unter das
Emissionshandelssystem fallen, zwischen 2005 und 2020 um 9 % ansteigen,
während die Zielvorgabe eine Verminderung um 20 % vorsieht. Die größte
Emissionsquelle ist der Straßenverkehr; hier besteht ein großes Potenzial für Emissionsminderungen.
Luxemburg zählt nach wie vor zu den Ländern mit den günstigsten
Kraftstoffpreisen in der EU, was den „Tanktourismus“ fördert und negative
externe Effekte wie Umweltverschmutzung und Verkehrsüberlastung mit sich
bringt. Es sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die
Treibhausgasemissionen zu senken, da anderenfalls teure
Flexibilitätsmechanismen genutzt werden müssen. (13) Luxemburg ist im Rahmen des
Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. So hat sich das
Land 2011 zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Förderung der
Beschäftigung und zur Stärkung der Tragfähigkeit des Finanzsystems verpflichtet
und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen vorgestellt. Die Kommission hat bewertet,
inwiefern diese Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen umgesetzt wurden. Die Ergebnisse
dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen. (14) Im Rahmen des Europäischen
Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Luxemburgs eingehend
analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das Nationale Reformprogramm
bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige
Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Luxemburg, sondern auch deren
Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und ‑Richtungsvorgaben
berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige
nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen
Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen
Semesters sind in die Empfehlungen 1 bis 5 eingeflossen. (15) Vor dem Hintergrund dieser
Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm Luxemburgs geprüft; seine
Stellungnahme[6]
ist insbesondere in Empfehlung 1 eingeflossen – EMPFIEHLT, dass Luxemburg im Zeitraum
2012-2013 folgende Maßnahmen ergreift: Luxemburg sollte 1. eine solide Haushaltsposition
halten und jede Abweichung von einem mittelfristigen Haushaltsziel, das die
langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleistet,
korrigieren, insbesondere unter Berücksichtigung der implizit mit der
Bevölkerungsalterung verbundenen Verbindlichkeiten; zu diesem Zweck sollte die
Haushaltsstrategie gestärkt und strikt umgesetzt werden, und zur Flankierung
sollten hinreichend detaillierte Maßnahmen für 2013 und darüber hinaus
ergriffen werden, darunter die Einhaltung des Richtwerts für die Ausgaben; 2. die Wirkung der
vorgeschlagenen Pensions- bzw. Rentenreform verstärken, indem es die Umsetzung
von Maßnahmen zur Senkung der altersbedingten Ausgaben beschleunigt,
zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung der Erwerbsquote älterer Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer einleitet (insbesondere durch Erschwerung des vorzeitigen
Ruhestands) und Schritte zur Verknüpfung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters
mit der Lebenserwartung ergreift, um die langfristige Tragfähigkeit des
Altersversorgungssystems zu gewährleisten; 3. die Reform des Systems der
Tarifverhandlungen und der Lohindexierung in Abstimmung mit den Sozialpartnern
und unter Berücksichtigung der nationalen Praktiken durch weitere Maßnahmen
unterstützen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Luxemburger Wirtschaft auf
längere Sicht zu erhalten, und hierzu zunächst das derzeitige einjährige
Indexierungsintervall über 2014 hinaus beibehalten und die Auswirkungen des
Energiebereichs und anderer volatiler Posten auf den Referenzindex eindämmen; 4. weitere Anstrengungen zum
Abbau der Jugendarbeitslosigkeit unternehmen, indem es die Einbindung der
Stakeholder intensiviert und Bildungs- und Berufsbildungsmaßnahmen –
insbesondere für Personen mit niedrigem Bildungsniveau – fördert, die darauf
ausgerichtet sind, den jungen Menschen auf die Arbeitsmarktbedürfnisse
abgestimmte Fertigkeiten und Qualifikationen zu vermitteln; 5. dafür sorgen, dass die
Zielvorgaben für die Verringerung der Treibhausgasemissionen in den Wirtschaftszweigen,
die nicht unter das Emissionshandelssystem fallen, eingehalten werden,
insbesondere durch einen ökologischen Umbau des Steuersystems. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] COM(2012) 315 final. [3] P7_TA(2012)0048 und P7_TA(2012)0047. [4] Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012. [5] COM(2012) 68 final. [6] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates.