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Document 52012DC0250
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL 3rd Annual Report on Immigration and Asylum (2011)_
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Dritter Jahresbericht über Einwanderung und Asyl (2011)
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Dritter Jahresbericht über Einwanderung und Asyl (2011)
/* COM/2012/0250 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Dritter Jahresbericht über Einwanderung und Asyl (2011) /* COM/2012/0250 final */
I. Einleitung Der vorliegende
Bericht enthält eine vorausschauende Analyse der EU-Politik im Bereich
Einwanderung und internationaler Schutz. Er stützt sich auf die Entwicklungen
im Jahr 2011 – einem in so mancher Hinsicht für die EU wichtigen Jahr –, die
nicht ohne Auswirkungen auf die Migrationspolitik blieben. So kamen zur
Wirtschaftskrise, die Wirtschaft und Wachstum in der EU nachhaltig geschwächt
hat, noch die dramatischen Ereignisse des Arabischen Frühlings und der
zunehmende Migrationsdruck an den Außengrenzen der EU, insbesondere im
Mittelmeerraum und an den Südostgrenzen, sowie die Folgen des Missbrauchs der
Visaliberalisierung hinzu. Diese Ereignisse haben noch einmal verdeutlicht, wie
wichtig eine kohärente, ausgewogene Migrationspolitik der EU ist, die dynamisch
und strategisch ist, so dass sie kurzfristig greifen kann, zugleich aber auch
eine langfristige Vision bietet. In diesem
Zusammenhang sind mehrere wichtige Initiativen zu nennen, beispielsweise der
neue strategische Rahmen des Gesamtansatzes für Migration und Mobilität (GAMM),
der besonders den auswärtigen Migrationsmaßnahmen der EU und der
Mitgliedstaaten einen Zusatznutzen bringt, sowie die Einführung des
Visa-Informationssystems und des EU-Zuwanderungsportals, die Vorschläge zur Verbesserung
der Verwaltung des Schengen-Raums und die Vorlage des EUROSUR-Vorschlags.
Wichtig waren weiterhin die politische Einigung über die Erweiterung des
Mandats von Frontex und über die geänderte Anerkennungsrichtlinie, die
Mobilitätspartnerschaft mit Armenien, die Einweihung des Europäischen
Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) sowie die Einrichtung der
Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. In Zusammenarbeit mit den Legislativorganen
konnte die Kommission gewisse Fortschritte im Hinblick auf die Einführung eines
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im Jahr 2012 erzielen. Fortschritte waren
auch bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften zu verzeichnen: die Richtlinie
über die kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet
eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames
Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem
Mitgliedstaat aufhalten[1],
die Richtlinie zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie über die
Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen
auf Personen, die internationalen Schutz genießen[2], und die Richtlinie zur
Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer[3]. Zudem wurde die Umsetzung der
Rückkehr-Richtlinie und der Richtlinie über Arbeitgebersanktionen in den
Mitgliedstaaten weiter vorangetrieben. Nach Abschluss des
letzten Jahresberichts[4]
legte die Kommission im Mai 2011 die Mitteilung zur Migration[5] vor, die unter dem Eindruck
aktueller Ereignisse einen Ausblick auf die Politikgestaltung gab. Sowohl der
Rat Justiz und Inneres (JI)[6]
als auch der Europäische Rat[7]
stützten sich in ihren Schlussfolgerungen vom Juni 2011 auf diese
Mitteilung, die die Weichen für die Entwicklung der Migrationspolitik der EU,
insbesondere hinsichtlich der Verwaltung des Schengen-Raums, für die Sicherung
der Außengrenzen, die Entwicklung von Partnerschaften mit den südlichen Nachbarstaaten
und die Vollendung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bis 2012 stellte. Der diesjährige
Bericht gibt einen Überblick über die Migration in der EU aus statistischer
Sicht. Anschließend werden die Reaktion der EU auf die vorstehend genannten
einschneidenden Ereignisse, die sich auf die Migrationspolitik auswirken, sowie
der Beitrag der Kommission zu einer Migrationsagenda, dem sogenannten Fahrplan,
dargestellt, die Lösungen für den zunehmenden Migrationsdruck skizziert. Wie
der Vorgängerbericht stützt sich auch dieser Bericht in erster Linie auf die
politischen Einschätzungen der Kommission und der Mitgliedstaaten. Ergänzt wird
er durch einen Sachbericht mit statistischem Anhang[8], in dem die Entwicklungen in
der EU und – über das Europäische Migrationsnetzwerk[9] – in den Mitgliedstaaten
ausführlich dargestellt sind. II. Überblick
über die Migration in der EU[10] Es ist sehr aufschlussreich, die Migration in
der EU mit der Situation in der Welt zu vergleichen. Bei einer
Weltbevölkerungszahl von nunmehr über sieben Milliarden wird die Zahl der
Migranten weltweit auf 214 Millionen geschätzt (rund 3,1 % der
gesamten Weltbevölkerung),[11]
was bedeutet, dass 9,4 % (rund 20,2 Millionen) aller Migranten weltweit
auf die EU entfallen (Drittstaatsangehörige, die sich in der EU aufhalten). In
Kanada leben 3,4 % aller Migranten (7,2 Millionen, also 21,3 %
der kanadischen Bevölkerung), während sich rund 20 % der weltweiten
Migranten in den USA aufhalten (42,8 Millionen, also 13,5 % der amerikanischen
Bevölkerung).[12] Die Bevölkerungszahl der EU betrug am
1. Januar 2011 502,5 Millionen, 1,4 Millionen mehr als 2010.
Dies entspricht einem Zuwachs von 2,7 pro 1000 Einwohner, was teils auf
natürliches Bevölkerungswachstum (0,5 Millionen, d. h. +1,0 ‰) und
teils auf Nettomigration (0,9 Millionen, also +1,7 ‰) zurückgeht. Die
20,2 Millionen Drittstaatsangehörigen in der EU machen rund 4 % der
Gesamtbevölkerung aus. Diese Zahl übersteigt die der EU-Bürger, die in einen
anderen Mitgliedstaat umgezogen sind (12,3 Millionen, was 2,5 % der
gesamten EU-Bevölkerung entspricht).[13]
Die größten Gruppen Drittstaatsangehöriger waren 2009 Türken (rund
2,4 Millionen), Marokkaner (rund 1,8 Millionen) und Albaner (rund
1 Million).[14]
Nach der Einstufung der Vereinten Nationen kommen rund 47 % der Migranten,
die nicht in der EU geboren wurden, aus Ländern mit einem hohen Wert für den
Index für menschliche Entwicklung (HDI), rund 46 % aus Ländern mit
mittlerem Indexwert und rund 7 % aus Ländern mit niedrigem Indexwert.[15] Im Jahr 2010 erhielten fast 2,5 Millionen
Drittstaatsangehörige erstmals einen Aufenthaltstitel. In 32,5 % der Fälle
wurden die Aufenthaltstitel für die Ausübung vergüteter Tätigkeiten
ausgestellt, während 30,2 % für Familienzusammenführungszwecke,
20,6 % für Studienzwecke und 17 % aus verschiedenen anderen Gründen
erteilt wurden (Gewährung eines Schutzstatus, Aufenthaltstitel ohne
Arbeitserlaubnis usw.). Die meisten Aufenthaltstitel wurden Staatsangehörigen
der Vereinigten Staaten (rund 212 000), Indien (rund 200 000), China
(rund 172 000), der Ukraine (rund 167 000) und Marokko (rund
157 000) erteilt. In dem Jahr, als der 60. Jahrestag der Genfer
Konvention begangen wurde, stieg die Zahl der Asylanträge deutlich auf knapp
über 302 000 und lag damit 16,8 % über dem Wert von 2010, was sich
spürbar auf die Asylsysteme mehrerer Mitgliedstaaten auswirkte. Die meisten
Asylbewerber kamen aus Afghanistan (28 000), der Russischen Föderation
(18 200), Pakistan (15 700), Irak (15 200) und Serbien
(13 900). 2011 wurde insgesamt 59 465 Personen in erster Instanz
Schutz gewährt (Flüchtlingsstatus (28 995), subsidiärer Schutz
(21 400) oder Schutz aus humanitären Gründen (9 065)), was 25 %
der Asylentscheidungen entspricht.[16] Ein großer Teil der Zuwanderer in die EU sind
nach wie vor irreguläre Migranten, die in Abschnitt IV behandelt werden. Die
Zahlenangaben zur irregulären Migration in die EU sind zwangsläufig
unzuverlässig, doch rangieren die Schätzungen zwischen weniger als
2 Millionen bis 4,5 Millionen.[17]
Zuverlässigere Indikatoren können die Zahlen der ablehnenden Bescheide,
Festnahmen und Rückführungen sein, doch auch diese sind mit Vorsicht zu
verwenden. 2011[18]
wurde rund 343 000 Personen die Einreise in die EU verweigert, was
13 % weniger sind als 2010. Die allermeisten dieser Personen (annähernd
70 %) wollten die Grenze in Spanien, insbesondere die Landaußengrenze,
passieren. Im gleichen Jahr wurden rund 468 500 Personen aufgegriffen
(weniger als 2010, als diese Zahl bei rund 505 000 lag) und rund 190 000
Drittstaatsangehörige (fast 15 % weniger als 2010) aus Mitgliedstaaten in
ihr Land zurückgeführt. III. Beitrag der
Migration zu den Wachstumszielen der EU[19] Auf den ersten Blick mag es angesichts der
derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der EU nicht sehr einleuchtend
erscheinen, warum legale Migration und Mobilitätskanäle notwendig sein sollen.
Dabei darf man aber nicht vergessen, dass es trotz einer Arbeitslosenquote von
rund 10 % im EU-Durchschnitt, also einer Arbeitslosenzahl von
23,8 Millionen, und einer Jugendarbeitslosigkeit (unter 25) von gar
22,1 %[20]
vielerorts in der EU bereits heute in verschiedenen Sektoren aus
unterschiedlichen Gründen[21]
an qualifizierten Arbeitskräften mangelt[22].
Die meisten Mitgliedstaaten gehen an erster Stelle die Arbeitslosigkeit und die
Beschäftigungsfähigkeit der Menschen in ihrem Land an und versuchen bei einem
Arbeitskräftemangel dann zunächst Arbeitskräfte aus anderen EU-Ländern zu sich
zu holen. Bei Drittstaatsangehörigen geben die Mitgliedstaaten mittlerweile vor
allem (hoch) qualifizierten Wirtschaftsmigranten den Vorzug, obgleich einige
von ihnen auch gering qualifizierte Arbeitskräfte brauchen, allerdings in den
meisten Fällen nur für begrenzte Zeit. Die Wirtschaftsmigration ist daher nach wie
vor ein wichtiger Teil der Bemühungen, den Arbeitskräftebedarf zu decken,
insbesondere vor dem Hintergrund der Bevölkerungsalterung in der EU[23] und des zunehmenden
Konkurrenzdrucks auf dem internationalen Talentmarkt, da andere Länder
außerhalb Europas ebenfalls Arbeitskräfte brauchen. Das Problem, dass die Berufserfahrung
und die Qualifikation der bereits in der EU lebenden Drittstaatsangehörigen
nicht anerkannt werden oder dass soziale Ansprüche nicht übertragen werden
können, erschweren eine Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials noch weiter. Migranten können nicht nur einen Beitrag zum
Wirtschaftswachstum leisten,[24]
sie bereichern unsere Gesellschaft auch in sozialer und kultureller Hinsicht. Daher schlägt die Kommission vor, noch 2012
eine Konsultation durchzuführen, um eine umfassende Debatte mit den Mitgliedstaaten,
Sozialpartnern und Interessengruppen darüber anzustoßen, was die EU-Politik
hinsichtlich der Möglichkeiten für Wirtschaftsmigration leisten sollte. Die EU hat im Rahmen des Gesamtansatzes für
Migration und Mobilität[25]
bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen. Bei künftigen Maßnahmen soll geprüft
werden, wie es Arbeitnehmern erleichtert werden kann, auf dem weltweiten
Arbeitsmarkt eine passende Stelle zu finden, und Arbeitgebern, eine Stelle zu
besetzen, um dadurch auch den Strom von Wissen im allseitigen Interesse zu
verbessern, anstatt die Abwanderung von Fachkräften weiter zu befördern. Dieser
Ansatz sieht u. a. Mobilitätspartnerschaften vor. Nachdem mit der Republik
Moldau, Georgien und Kap Verde Mobilitätspartnerschaften gegründet wurden, wurde
im Oktober 2011 auch mit Armenien eine solche Partnerschaft geschlossen[26]. Die Kommission hat darüber
hinaus mit einigen Ländern des südlichen Mittelmeerraums im Hinblick auf
Mobilitätspartnerschaften oder andere Kooperationsvereinbarungen, wie Gemeinsame
Agenden für Migration und Mobilität, Verhandlungen aufgenommen (siehe auch
Abschnitt IV.1). Um Migranten besser über die Möglichkeiten und
Bedingungen der legalen Migration aufzuklären, wurde außerdem das
EU-Zuwanderungsportal[27]
eingerichtet. Es ist eine erste Quelle für aktuelle, gezielte und praktische
Informationen über Zuwanderungsverfahren und die Zuwanderungspolitik der EU. Im
Portal werden Migranten über ihre Rechte informiert und die mit irregulärer
Migration verbundenen Risiken dargelegt, um sie davon abzubringen, über oft
gefährliche Routen in die EU einzureisen. Im Rahmen des Gesamtansatzes für Migration und
Mobilität sowie in der damit zusammenhängenden Arbeitsunterlage zu Migration
und Entwicklung[28]
wurden zudem verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, um die Auswirkungen der
Migration und Mobilität auf die Entwicklung zu maximieren. So sollen der
WHO-Verhaltenskodex für die grenzüberschreitende Anwerbung von
Gesundheitsfachkräften[29]
gefördert und die Anwendung der Blue-Card-Richtlinie der EU überwacht werden,
die es den Mitgliedstaaten erlaubt, einen Antrag aus ethischen Gründen
abzulehnen. Dadurch soll der Abwanderung von Fachkräften entgegengewirkt
werden. Außerdem sollen Möglichkeiten zur Schaffung von
Diaspora-Anlageinstrumenten geprüft werden, die die freiwilligen Beiträge der
Diaspora kanalisieren könnten, und weitere EU-Ressourcen bereitgestellt werden,
um entwicklungsorientierte Initiativen und Investitionen in prioritären
Ländern, zum Beispiel im südlichen Mittelmeerraum, zu fördern. Neben der
Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften zur Einbeziehung zugewanderter
Unternehmer und von Migranten betriebener KMU in den Handel, in die
Investitionstätigkeit und den Know-how-Transfer zwischen EU-Mitgliedstaaten und
Partnerländern soll geprüft werden, ob ein jährliches Forum für
Heimatüberweisungen zweckmäßig ist und ob ein gemeinsames EU-Portal für
Heimatüberweisungen einen Mehrwert bietet[30].
Darüber hinaus sollen die Partnerländer bei der Ermittlung und Kontrolle von
Bona-fide-Personalvermittlern zur Stärkung der Stellung der Migranten
insbesondere im Hinblick auf die Erleichterung der zirkulären Migration[31] unterstützt werden.
Schließlich wurde vorgeschlagen, in die herkömmliche Agenda für Migration und
Entwicklung u. a. auch die Frage der sozialen Auswirkungen der Migration
auf die Herkunftsländer und des Schutzes der Rechte der Migranten in
Transitländern einzubeziehen. Die Kommission wird diese Fragen im Dialog und
bei ihrer Zusammenarbeit mit Ländern angehen. Dies wird bei allen politischen
Dialogen und Kooperationsrahmen der EU mit Drittländern und Regionen, die sich zurzeit
in sieben regionale Prozesse unterteilen lassen, bereits praktiziert. Über
zwanzig bilaterale Prozesse wurden inzwischen eingeleitet, insgesamt sind über
100 Länder beteiligt. Eine weitere wichtige Errungenschaft war die
Verabschiedung der Richtlinie über eine kombinierte
Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis,[32]
die bis Dezember 2013 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Einerseits
sollen dadurch die Migrationsverfahren vereinfacht werden, andererseits soll
gewährleistet werden, dass Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem
Mitgliedstaat aufhalten, bestimmte Rechte genießen und darin den
Staatsangehörigen dieser Länder gleichgestellt sind. Einige Mitgliedstaaten haben
die EU-Richtlinie über die Blaue Karte[33]
umgesetzt. Insgesamt gesehen sind die Fortschritte unzureichend, was die
Kommission dazu veranlasst hat, Vertragsverletzungsverfahren wegen
unterlassener Mitteilung nationaler Umsetzungsmaßnahmen einzuleiten. Handlungsbedarf
wurde bei den Verfahren für Studenten[34]
und Wissenschaftler[35]
festgestellt, die ebenfalls zur Wirtschaft der EU beitragen und als Investition
zu sehen sind. So wurde es für angezeigt befunden, in der Richtlinie die
Mobilitätsklauseln zu verstärken, um Synergien mit EU-Programmen nutzen zu
können, die die Mobilität von Studenten aus Drittländern, die in die EU kommen
wollen, erleichtern, und die Verfahrensgarantien zu stärken. In der für
Wissenschaftler geltenden Richtlinie wurden klare, eindeutige Definitionen der
Rechte von Wissenschaftlern, eine klare Abgrenzung der Aufenthaltsgenehmigungen
für Wissenschaftler von anderen Arten von Aufenthaltsgenehmigungen und bessere
Orientierungshilfen und Informationen über die Möglichkeiten, die die Richtlinie
bietet, für erforderlich erachtet. Um diese Instrumente besser zu nutzen und
die EU noch attraktiver zu machen, soll im Dezember 2012 ein Vorschlag zur
Änderung und Verschmelzung der beiden Richtlinien vorgelegt werden, um auf
diese Weise auch die Mobilität von Studenten und Wissenschaftlern zu
erleichtern. Die Verhandlungen
über die Richtlinienvorschläge für Saisonarbeiter[36] und für konzerninterne
Entsendungen[37]
sind weiter vorangekommen. Ersterer soll rechtliche Möglichkeiten für die
legale Einreise und Beschäftigung von Saisonarbeitern in der EU schaffen und
dabei deren Ausbeutung verhindern und Gesundheitsschutz‑ und
Sicherheitsgarantien für sie einführen, gleichzeitig aber auch den Arbeitgebern
in der EU helfen, ausreichend Arbeitskräfte zu finden. Letzterer ermöglicht es
multinationalen Unternehmen durch mehr Konvergenz der nationalen Vorschriften
und eine Verringerung der Bürokratie in den Mitgliedstaaten, ihre hoch
qualifizierten Mitarbeiter leichter in Unternehmensteile und in verbundene
Unternehmen in der EU zu entsenden. Dadurch könnten eine Stimulierung des
Wachstums, eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, eine Verbesserung der
Aussichten auf Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 und gleiche
Chancen und Möglichkeiten für alle Beteiligten erreicht werden. Zwar müssen in
den Verhandlungen einige Punkten noch geklärt werden, doch werden die
Mitgliedstaaten dazu angehalten, möglichst schnell eine politische Einigung zu
erzielen, so dass der EU zur Bewältigung der Wirtschaftskrise und der
bevorstehenden Herausforderungen auch diese Instrumente zur Verfügung stehen. Auch im Bericht über die Anwendung der
Richtlinie über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige[38] hieß es, dass das Potenzial
dieses EU-Instruments aus verschiedenen Gründen bei weitem noch nicht
ausgeschöpft ist. Die Kommission wird besonders in Fachsitzungen mit den
Mitgliedstaaten und gegebenenfalls durch Vertragsverletzungsverfahren verstärkt
darauf hinwirken, dass die Richtlinie ordnungsgemäß umgesetzt wird. Die legale Migration setzt wirksame
Integrationsmaßnahmen voraus. Zwar sind die Mitgliedstaaten für die Entwicklung
und Umsetzung solcher Maßnahmen zuständig, doch spielt die Kommission weiterhin
eine unterstützende Rolle, wie der Rat Justiz und Inneres erst vor kurzem
anerkannt hat[39].
Es gibt durchaus zahlreiche Beispiele für ehrgeizige Integrationsmaßnahmen,[40] doch haben nicht alle ihre
Ziele erreicht. Das Potenzial der 20,2 Millionen Drittstaatsangehörigen in
der EU wird bei weitem noch nicht voll ausgeschöpft. Hier besteht
Handlungsbedarf. Gemessen an den Leitzielvorgaben der Strategie Europa 2020[41] lag die durchschnittliche
Erwerbstätigenquote der 20- bis 64-jährigen Drittstaatsangehörigen 2010 mit
58,5 % unter der entsprechenden Quote für die Gesamtbevölkerung
(68,6 %). Etwa 19,4 % der Drittstaatsangehörigen der gleichen
Altersgruppe waren arbeitslos, während diese Quote für die Gesamtbevölkerung
bei 9,3 % lag. 46,4 % der Drittstaatsangehörigen waren für ihre
Arbeit überqualifiziert im Vergleich zu 21,2 % für die Gesamtbevölkerung.
Drittstaatsangehörige, die ihren Arbeitsplatz verlieren, laufen Gefahr, dann
auch noch ihre Aufenthaltsberechtigung einzubüßen. Im Jahr 2010 lebten
32,4 % der Drittstaatsangehörigen im Alter zwischen 20 und 64 an der
Armutsgrenze, was bei 15,0 % der entsprechenden Altersgruppe der
Gesamtbevölkerung der Fall war. Auch die Schulabbruchquote lag 2010 bei
Drittstaatsangehörigen der Altergruppe 18-24 mit 33,0 % über der der
gleichen Altersgruppe in der Gesamtbevölkerung (14,1 %)[42]. Die Europäische Agenda für die Integration von
Drittstaatsangehörigen[43]
skizziert die auf der Achtung und Förderung der Grundrechte gründenden
Maßnahmen, die als nächstes nötig sind, um es den Migranten zu ermöglichen,
ihre Kapazitäten und Fähigkeiten voll zu entfalten, was der EU zugute kommt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen, die auf die Nutzung des Potenzials der Migration
angelegt sind, umfassen die bessere wirtschaftliche, gesellschaftliche,
kulturelle und politische Teilhabe der legalen Drittstaatsangehörigen an ihrer
Aufnahmegesellschaft, die Aufklärung über ihre Rechte und Pflichten und ein
positives Diversitätskonzept. Die Kommission arbeitet zudem intensiver mit
lokalen und regionalen Behörden zusammen und bezieht auch die Herkunftsländer
bei der Integration mit ein. Ein weiterer Aspekt ist die
Familienzusammenführung. Einige Mitgliedstaaten wünschen ausdrücklich eine
Beschränkung dieser Form der legalen Migration. Im November 2011 wurde eine
öffentliche Diskussion[44]
über die Familienzusammenführung eingeleitet, in der es um die Frage geht, wie
diese Form der Migration in Zukunft weiterentwickelt werden könnte, ohne das
Ziel der Richtlinie 2003/86/EG, darunter den Schutz des Grundrechts auf
Achtung des Familienlebens, aus den Augen zu verlieren. Auf der Grundlage der
Rückmeldungen wird die Kommission über das weitere Vorgehen entscheiden. IV. Strategie der
EU zur Bewältigung des Migrationsdrucks Zwar sind lediglich 4 % (bzw. 27 465
von 706 000)[45]
der libyschen Bevölkerung in Richtung EU geflohen, um den Unruhen zu entkommen,
doch hat diese Flüchtlingswelle in Verbindung mit der Zunahme der irregulären
Migrationsströme aus Tunesien[46]
und an der türkisch-griechischen Grenze[47]
sowie mit dem rapiden Anstieg der Zahl der Asylbewerber, die über die südlichen
Außengrenzen in die EU einreisen,[48]
gezeigt, dass die EU noch immer einem zunehmenden Zuwanderungsdruck ausgesetzt
ist,[49]
der in Zukunft kaum abnehmen dürfte.[50]
Die Folgen des Arabischen Frühlings[51],
die sich vor allem in Italien und Malta zeigten, sowie die Migrationsströme an
der griechisch-türkischen Grenze gaben 2011 Anlass zu konkreten Überlegungen
darüber, wie die EU am besten auf den Migrationsdruck reagieren sollte, ohne
auf effiziente Einreisesysteme zu verzichten, die eine geregelte und
kontrollierte Migration ermöglichen. Die irreguläre Migration in die EU ist oft
sehr riskant und eine verabscheuenswürdige Ausbeutung der Betroffenen durch
Menschenhändler und Schlepper. Selbst in der EU können sich Migranten
beispielsweise infolge der Überschreitung der Visumfrist oder der Verweigerung
der Rückkehr in ihr Herkunftsland nach Erhalt eines ablehnenden Visumbescheids
in einer irregulären Situation befinden. Die EU hat stets großen Wert auf
Maßnahmen zur Bekämpfung der irregulären Migration gelegt. 2011 wurde die
irreguläre Migration in mehreren Schlussfolgerungen des Rates thematisiert.[52] In den Mitteilungen der
Kommission vom 4.[53]
und 24. Mai 2011[54]
war die Verringerung der irregulären Migration Schwerpunktthema. Unter die Lupe
genommen wurden auch die Situation hinsichtlich der irregulären Migration,
darunter die Zusammensetzung der Migrationsströme, Art und Ausmaß der
Auswirkungen sowie Maßnahmen und bewährte Praktiken der EU und der
Mitgliedstaaten. Angesichts der geografischen und politischen Unterschiede ist es
offensichtlich, dass die Situation nicht überall in der EU die gleiche ist. Die
auf EU-Ebene vereinbarten bestehenden Verfahren und Maßnahmen müssen jetzt aber
dennoch wirksamer angewandt werden. Zwar sollten die Maßnahmen der EU auf die
jeweiligen Herausforderungen zugeschnitten sein, doch sind die Ziele und die
Instrumente, die der EU und den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, die
gleichen. Die Herausforderungen stellen sich der EU und
den Mitgliedstaaten gleichermaßen. Jedoch ist jedes Land dafür verantwortlich,
dass die vereinbarten Maßnahmen wirksam umgesetzt werden. Kein Mitgliedstaat
ist in der Lage, die Probleme alleine zu meistern. Daher bietet ein Handeln auf
EU-Ebene sowie ein Tätigwerden der EU mit unseren Partnern, insbesondere den
Nachbarländern, einen unerlässlichen Mehrwert. Ebenso wichtig ist es, einen
strategischen, umfassenden Ansatz zur Bekämpfung der irregulären Migration zu
finden und gemeinsam umzusetzen, mit dem auch sichergestellt wird, dass die
Außengrenzen der EU effizient verwaltet werden und geeignete legale
Einreisekanäle vorhanden sind. Beim Thema Migration und Mobilität sollte es
daher immer auch um eine geregelte Freizügigkeit unter Einhaltung der
Grundrechte gehen. Das setzt einen Dialog und Zusammenarbeit mit Drittländern
mit dem Ziel voraus, die legale Migration und Mobilität zu erleichtern und
gleichzeitig die irreguläre Migration effizient anzugehen, wobei auch eine
wirksame Rückführungspolitik vorhanden sein muss. Außerdem bedarf es gut
funktionierender Kontrollen an den Außengrenzen und der Solidarität mit den am
meisten betroffenen Mitgliedstaaten. Ist dies nicht gegeben, kann die EU keine
weiteren Möglichkeiten für die legale Migration und Mobilität schaffen. Daneben
müssen aber auch die Freizügigkeit und innere Sicherheit innerhalb der EU
gewahrt werden. Dies muss Grundlage eines jeden strategischen Rahmens sein. Wie
nachstehend gezeigt wird, würden die bestehenden Rechtsvorschriften und die
2011 vorgelegten Initiativen bei ordnungsgemäßer Umsetzung der EU die erforderlichen
Mittel an die Hand geben, um diesen Herausforderungen begegnen zu können. Unter der Leitung des polnischen Vorsitzes im
EU-Rat waren die jüngsten Trends der irregulären Migration mehrfach Gegenstand
von vorbereitenden Gesprächen zu Vorschlägen für mögliche gemeinsame Maßnahmen.[55] In Zusammenarbeit mit der
Kommission und den Mitgliedstaaten setzte der dänische Vorsitz diese Arbeiten
fort und erstellte ein umfassendes Maßnahmenpaket, das Grundlage für den
Bericht Antwort der EU auf den gestiegenen Migrationsdruck[56] war, den der Rat Justiz und
Inneres im April 2012 annahm. Der Beitrag der Kommission zu diesem sogenannten
Fahrplan wird in Abschnitt IV.6 skizziert. IV.1 Dialog über
Migration, Mobilität und Sicherheit[57] Im Rahmen des Gesamtansatzes für Migration und
Mobilität wurde mit Tunesien am 6. Oktober 2011 und mit Marokko am
13. Oktober 2011 ein Dialog über Migration, Mobilität und Sicherheit
eingeleitet, der in eine Mobilitätspartnerschaft münden soll. Gleichzeitig
wurden die für die Aufnahme des Dialogs mit Ägypten notwendigen Vorarbeiten in
die Wege geleitet. Ähnliche Dialoge mit anderen Ländern im südlichen
Mittelmeerraum werden folgen, insbesondere mit Libyen, sobald die politische
Situation dies zulässt. Die Dialoge erlauben es der EU und den Partnerländern,
sich unter anderem im Hinblick auf die Gründung von Mobilitätspartnerschaften
ausführlich über alle Aspekte einer möglichen Zusammenarbeit bei der Steuerung
der Migrationsströme und des Personenverkehrs auszutauschen. Dabei gilt der
Grundsatz der Konditionalität, um die Partnerländer zu einer engagierten
Kooperation bei der Prävention irregulärer Migration, beim Grenzmanagement und
bei der Rückführung und Rückübernahme irregulärer Migranten zu bewegen. Es ist jetzt auch an der Zeit, den Anfang 2011
von der Kommission unterbreiteten Vorschlag zur Aufnahme eines solchen Dialogs
mit der Türkei wiederaufzugreifen, auf den der JI-Rat in seinen
Schlussfolgerungen vom 25. Februar 2011 Bezug genommen hatte. Mit den Ländern des westlichen Balkans besteht
seit 2008 ein ähnlicher Dialog, der auf mobilitäts- und sicherheitsbezogene
Aspekte gerichtet ist. Grundlage dieses Dialogs sind landesspezifische
Programme mit Vorgaben unter anderem in Bezug auf Dokumentensicherheit,
Stärkung der Kapazitäten in den Bereichen Migration, Grenzmanagement und
Rückübernahme sowie Bekämpfung von internationaler organisierter Kriminalität,
Terrorismus und Korruption. Seit Aufhebung der Visumpflicht arbeitet die
Kommission eng mit den Ländern des westlichen Balkans zusammen, um einer
missbräuchlichen Ausnutzung der Visumfreiheit vorzubeugen und entgegenzuwirken.
Die betroffenen Länder haben eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um gezielt
gegen dieses Phänomen vorzugehen. Konkrete Vorschläge gibt es auch zur
Intensivierung der politischen und operativen Zusammenarbeit im Bereich Justiz
und Inneres zwischen der EU und ihren östlichen Partnern.[58] Dabei gilt das Augenmerk
vorrangig einer Konsolidierung der bestehenden Dialog- und
Kooperationsstrukturen (u. a. durch Bestimmung der Grundsätze für eine
solche Kooperation) sowie einer Bewertung der Fortschritte, um auf dieser
Grundlage Leitlinien für den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit und deren
thematische Prioritäten vorzuschlagen.[59] IV.2
Unterstützung für Griechenland Die Landgrenze zwischen Griechenland und der
Türkei ist für irreguläre Migration besonders anfällig, so dass vor allem
darauf geachtet wurde, die Kontrollen an dieser Grenze mithilfe politischer und
materieller Unterstützung hauptsächlich unter der Koordination von Frontex zu
verstärken. Hilfe leistete Frontex auch im Rahmen des Attika-Projekts, mit dem
die griechische Polizei beim Aufbau von Rückführungskapazitäten unterstützt
wird. Die Kommission hat aktiv mit den griechischen Behörden zusammengearbeitet
und Griechenland regelmäßig besucht, um die Fortschritte bei der Umsetzung des
Aktionsplans in Augenschein zu nehmen und dem JI-Rat darüber zu berichten. Griechenland muss bei der Umsetzung seines
Aktionsplans vom September 2010 zur Asylreform und zur Migrationsbewältigung[60] rasche Fortschritte erzielen,
weshalb das Land aus dem Außengrenzenfonds zur Verbesserung des
Grenzmanagements beträchtliche Mittel insbesondere für die Einrichtung moderner
Screening- und Gewahrsamszentren in der Präfektur Evros an der griechisch-türkischen
Landgrenze erhalten hat und weiter erhält[61].
Hohe Priorität erhielt auch der Ausbau der Rückführungskapazitäten
Griechenlands. Aus dem Rückkehrfonds wurden Mittel in beträchtlicher Höhe[62] zur Finanzierung von
Rückkehraktionen und Rückkehrprogrammen bereitgestellt. Auf diese Weise soll im
Einklang mit der Rückkehr-Richtlinie (2008/115/EG) sichergestellt werden, dass
irreguläre Migranten in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Aus dem Fonds wurden
darüber hinaus Maßnahmen zur Stärkung der operationellen Rückkehrmanagement-Kapazitäten
und zur effektiven Umsetzung der Rückkehr-Richtlinie finanziert. Die Kommission
hat Griechenland Vorschläge unterbreitet – und wird dies auch weiterhin tun –,
wie die verfügbare Hilfe ihre Wirksamkeit optimal entfalten kann, nicht zuletzt
im Wege der Zusammenarbeit mit Organisationen wie der IOM. Diese Maßnahmen reichen jedoch ohne eine
gleichzeitige, verstärkte Zusammenarbeit mit den unmittelbaren Nachbarn,
insbesondere mit der Türkei, nicht aus. In diesem Zusammenhang gehört, wie
bereits in Abschnitt IV.1 erwähnt, der Abschluss des
Rückübernahmeabkommens mit der türkischen Regierung und die Gewährleistung
ihres Engagements bei der Bekämpfung der irregulären Migration weiterhin zu den
obersten Prioritäten. Griechenland erhielt von der Kommission, den
Mitgliedstaaten, dem EASO und UNHCR Unterstützung – auch finanzieller Art[63] – für die Reform seines
Asylsystems. Positiv zu vermerken ist unter anderem die Verabschiedung eines
neuen Asylgesetzes, die Einrichtung eines unabhängigen Asyldiensts, einer
Erstaufnahme- und einer Beschwerdestelle, die Reduzierung des
Bearbeitungsrückstands bei den Anträgen und die Ausarbeitung eines
EASO-Einsatzplans für die Entsendung von Asyl-Unterstützungsteams ab Mai 2011. Erhebliche
Sorgen bereiten allerdings u. a. nach wie vor die Aufnahmebedingungen, die
vor allem in der Präfektur Evros unzulänglich sind. Die griechischen Behörden
sind gefordert, hier rasch Abhilfe zu schaffen, und dafür zu sorgen, dass die
Grundrechte der Betroffenen geachtet werden. IV.3 Schutz der
Außengrenzen der EU Frontex hat seinen Wert als
Koordinierungsinstanz der operativen Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten im Bereich Grenzsicherheit und Rückkehr einmal mehr unter
Beweis gestellt, indem die Agentur u. a. die griechischen Behörden an der
griechisch-türkischen Landgrenze und bei Einsätzen im Mittelmeer mit einem
Soforteinsatzteam (RABIT[64])
unterstützte. Das Budget der Agentur wurde um 30 Mio. EUR
aufgestockt, um die operationellen Kapazitäten auszuweiten. Erwähnenswert ist nach Änderung der
Grundverordnung[65]
unter anderem, dass die Agentur in die Lage versetzt werden soll, ihre
Zusammenarbeit mit Drittstaaten z. B. durch die Bereitstellung technischer
Hilfe auszubauen.[66]
Weitere Leistungen umfassen den Einsatz von Europäischen Grenzschutzteams, die
Bestellung eines Grundrechtsbeauftragten und die Einrichtung eines
Konsultationsforums über Grundrechte, das sich mit der systematischen Beachtung
der Grundrechte bei allen Tätigkeiten der Agentur befassen soll. Die Mitgliedstaaten
sind aufgefordert, operative Informationen auszutauschen und untereinander
sowie mit Frontex zusammenzuarbeiten, damit weniger Menschen auf See ihr Leben
verlieren weniger illegale Einwanderer unentdeckt in die EU gelangen. Des Weiteren ist mit der Verordnung über die
Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts[67]
– sobald die Agentur Ende 2012 voll einsatzbereit ist – ein kontinuierlicher,
ununterbrochener Austausch von Daten zwischen den einzelstaatlichen Behörden,
die EURODAC, das Visa-Informationssystem (VIS) und das Schengener
Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) nutzen, gewährleistet.
Abgesehen von der Verwaltung dieser Systeme wird die Agentur auch für die Entwicklung
und das Betriebsmanagement dieser Systeme sowie anderer IT-Großsysteme (auf der
Grundlage von Titel V AEUV) zuständig sein. Die Kommission hat einen Vorschlag zur
Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR)[68] vorgelegt, mit dem die
Kontrolle der Außengrenzen des Schengen-Raums, insbesondere der südlichen
Seegrenzen und der östlichen Landgrenzen, ab 2013 verstärkt werden soll.
Darüber hinaus hat sie ihre Vision[69]
von einem Grenzmanagement der nächsten Generation vorgestellt, bei dem neue
Technologien zum Einsatz kommen sollen, um Personen, die häufig in die EU
reisen, das Passieren der Grenze zu erleichtern und Grenzübertritte besser
kontrollieren zu können. Diese Initiative für „intelligente Grenzen” besteht
hauptsächlich aus einem Einreise-/Ausreisesystem und einem
Registrierungsprogramm für Reisende. Nach Konsultationen mit dem Europäischen
Parlament, dem Rat und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten wird die
Kommission voraussichtlich noch 2012 auf der Grundlage einer umfassenden
Folgenabschätzung entsprechende Legislativvorschläge vorlegen. IV.4 Eine
gemeinsame Visumpolitik der EU 2011 wurden etwa
12,7 Millionen Schengen-Visa ausgestellt.[70] Diese Zahl dürfte sich in den
kommenden Jahren noch erhöhen. Mit der Einführung des Visa-Informationssystems
(VIS) am 11. Oktober 2011 in Nordafrika, das schrittweise Ausweitung auf
andere Teile der Welt ausgeweitet werden soll, werden Anträge jetzt sehr viel
schneller bearbeitet. Gleichzeitig kann wirksamer gegen Identitätsdiebstahl
vorgegangen werden. Bis Ende 2011 waren annähernd 300 000 Visumanträge im
System gespeichert, von denen etwa 243 000 positiv beschieden und
38 000 abgelehnt wurden. Die meisten Anträge kamen aus Marokko (rund
74 000), Algerien (rund 71 000), Tunesien (rund 29 000) und
Ägypten (rund 23 000). Mehr als 50 % aller Anträge wurden in
Frankreich (ca. 116 000 Anträge) und Spanien
(ca. 44 000 Anträge) bearbeitet. Etwa 500 Personen hatten
Mehrfachanträge gestellt, die alle abgelehnt wurden.[71] Zum Teil bedingt durch den plötzlichen,
rasanten Anstieg unbegründeter Asylanträge nach Einführung der
Visaliberalisierung für die Balkanländer im November 2009 wurde im
Mai 2011 eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001[72] vorgeschlagen, die u. a.
die Einführung einer Visumschutzklausel vorsieht, von der im Notfall Gebrauch
gemacht werden kann. Bei den Verhandlungen über
Visaerleichterungsabkommen mit Kap Verde und der Aktualisierung der bestehenden
Visaerleichterungsabkommen mit Moldau, der Russischen Föderation und der
Ukraine wurden erhebliche Fortschritte erzielt.[73] Die Verhandlungen mit der
Ukraine wurden im Dezember 2011 abgeschlossen.[74]
Die Kommission wird weiter auf Visaerleichterungsabkommen zurückgreifen, um
direkte persönliche Kontakte zu fördern. Dies gilt für die Östliche
Partnerschaft[75]
und in Zukunft auch für die Länder im südlichen Mittelmeerraum. Der Dialog über
die Visaliberalisierung begann mit dem Kosovo[76]
und wird mit Moldau, der Russischen Föderation und der Ukraine fortgeführt. IV.5 Verwaltung
des Schengen-Raums Schengen ist als Raum ohne
Binnengrenzkontrollen einer der Stützpfeiler der EU und hat bislang über
400 Mio. Europäern in 26 Ländern das Reisen erleichtert. Der
Zustrom tunesischer Staatsangehöriger in die EU (vor allem nach Frankreich) mit
in Italien ausgestellten vorläufigen Aufenthaltstiteln[77] und die Ankündigung Dänemarks,
Grenzkontrollen wieder einführen zu wollen, haben das Schengen-System stark
belastet und die Notwendigkeit einer strafferen Verwaltung des Schengen-Raums
deutlich gemacht. Die Kommission legte eine Reihe von Vorschlägen[78] vor, die das Funktionieren des
Schengen-Systems verbessern sollen. Danach soll der Evaluierungs- und
Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des
Schengen-Besitzstands verbessert werden, damit er als wirksames
Präventivinstrument genutzt werden kann. Vorgesehen ist des Weiteren eine
Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den
Binnengrenzen,[79]
auf die nur im Ausnahmefall als letztes Mittel zurückgegriffen werden darf, mit
der aber gleichzeitig ein abgestimmtes Vorgehen auf EU-Ebene zum Schutz des
Funktionierens und der Integrität des Schengen-Raums als gemeinsamem Gut
sichergestellt wird. Vorgeschlagen wurden auch mehrere Änderungen[80] am Schengener Grenzkodex. Sie bringen nach Dafürhalten der Kommission
mehr Klarheit und engen den Spielraum für abweichende Auslegungen ein, bieten
dabei gleichzeitig eine Lösung für praktische Probleme und stärken den
Grundrechtsschutz. Die Verhandlungen sind im Herbst 2011 so weit vorangekommen,
dass im Laufe des Jahres 2012 mit einer Annahme der Änderungen gerechnet werden
kann. Um eine einheitliche Auslegung und Anwendung
der Schengen-Vorschriften zu gewährleisten, hat die Kommission darüber hinaus
in Abstimmung mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten Leitlinien für die
Ausstellung von vorläufigen Aufenthaltstiteln und Reisedokumenten für
Drittstaatsangehörige sowie für den Erlass polizeilicher Maßnahmen in den
Binnengrenzgebieten erarbeitet. Die Leitlinien dürften 2012 vorgelegt werden. Vorgesehen ist überdies eine regelmäßige
Berichterstattung über die Zusammenarbeit im Schengen-Raum, die als Grundlage
für die politische Debatte im Rat und im Europäischen Parlament dienen könnte.
Der Rat Justiz und Inneres hatte im Dezember 2011 seine Zustimmung signalisiert.
Der erste Bericht wurde im Mai 2012 vorgelegt.[81] Zu den positiven Entwicklungen im
Berichtszeitraum zählen ferner der förmliche Beitritt Liechtensteins zum
Schengen-Raum,[82]
die Öffnung des Oblast Kaliningrad für den kleinen Grenzverkehr[83] und die Fortschritte
Bulgariens und Rumäniens auf dem Weg zum Schengen-Beitritt[84]. IV.6 Die nächsten
Schritte – eine überprüfbare Agenda Wie die vorstehenden Abschnitte gezeigt haben,
verfügt die EU bereits über ein ansehnliches Instrumentarium, um der
irregulären Einwanderung zu begegnen. Nicht nur Frontex, sondern auch Europol
und EASO kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Es besteht daher keine
Notwendigkeit, neue Strukturen oder Mechanismen zu schaffen. Vielmehr geht es
darum, die auf EU-Ebene bereits vorhandenen Verfahren und Maßnahmen wirksamer
zu nutzen. Ihr Potenzial sollte voll ausgeschöpft werden. Die Mitgliedstaaten
sind aufgefordert, hierzu eng mit der Kommission zusammenzuarbeiten. Aufbauend auf den eingangs erwähnten
ausführlichen Beratungen im Rat 2011, insbesondere unter der polnischen
Präsidentschaft, wurde jetzt im Rahmen der unter dänischem Ratsvorsitz
ausgearbeiteten „EU-Aktion gegen den Migrationsdruck – Eine strategische
Antwort“, die klare Zielvorgaben und quantifizierbare Prioritäten enthält, die
künftige Richtung vorgegeben. Die Kommission hat an dieser Agenda mitgewirkt
und sich dabei in der Erkenntnis, dass nur eine Gesamtstrategie auf EU-Ebene
Erfolg hätte, auch unter Berücksichtigung der Prioritäten der Mitgliedstaaten
auf folgende fünf Prioritäten gestützt: (1) Konkrete Solidarität der Mitgliedstaaten
untereinander, vor allem mit den besonders stark betroffenen Staaten, wobei
gewährleistet sein muss, dass die Mitgliedstaaten alle notwendigen
Anstrengungen im Interesse einer wirksamen Verwaltung ihrer Außengrenzen
unternehmen; (2) stärkere Einbeziehung der EU-Agenturen im
operativen Bereich (insbesondere Frontex, EUROPOL und EASO); (3) effizienteres Instrumentarium, um
Drittstaaten zu wirksamerem Handeln und zur Kooperation mit der EU bei der
Prävention irregulärer Migration und bei der Rückübernahme[85] irregulärer Migranten unter
uneingeschränkter Achtung ihrer Grundrechte zu bewegen (mithilfe
substanziellerer Anreize und Belohnungen für ihre Kooperation sowie im Wege
eines Dialogs und einer Partnerschaft, die alle Aspekte des
Migrationsmanagements umfassen); (4) Mobilisierung angemessener finanzieller
Mittel u. a. aus dem künftigen Asyl- und Migrationsfonds[86] sowie (5) vollständige Umsetzung und Anwendung der
bestehenden Regelungen, insbesondere der Rückkehr-Richtlinie,[87] mit Schwerpunkt wie bisher auf
der freiwilligen Rückkehr, der Wiedereingliederung und Überwachung der
Grundrechtsgarantien, sowie der Richtlinie über Sanktionen gegen Personen, die
illegal aufhältige Ausländer beschäftigen,[88]
sowie Fortschritte bei bereits vorliegenden einschlägigen Legislativvorschlägen
u. a. zu den Saisonarbeitern und zu EUROSUR. Die Agenda, die der JI-Rat auf seiner Tagung
im April 2012 angenommen hat, folgt in weiten Teilen den Vorschlägen der
Kommission. V.
Internationaler Schutz im 21. Jahrhundert In der EU ist es seit langem Tradition,
denjenigen Schutz zu gewähren, die Schutz benötigen, und dies wird im Einklang
mit den internationalen Verpflichtungen der EU auch in Zukunft so bleiben. Eine
der Prioritäten, die von vielen Mitgliedstaaten geteilt wird, bleibt die
Vollendung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bis 2012. Die Arbeiten sind
ein Stück vorangekommen. Nach langwierigen und häufig schwierigen Verhandlungen
mit den Gesetzgebern konnte eine politische Einigung über die Ausweitung der
Richtlinie über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige auf
Personen, die Anspruch auf internationalen Schutz haben,[89] sowie über die Neufassung der
Anerkennungsrichtlinie[90]
erreicht werden. Vorangekommen sind auch die Arbeiten an der
Asylverfahren-Richtlinie und der Richtlinie über Aufnahmebedingungen nach
Vorlage der geänderten Vorschläge im Juni 2011. Weniger positiv verliefen
die Verhandlungen über die Neufassung der Dublin-Verordnung und der EURODAC-Verordnung,
die 2011 größtenteils ruhten. Die Kommission appelliert an das Europäische
Parlament und den Rat, konstruktiv in die Verhandlungen zu gehen, damit die
Arbeiten vorankommen und ein für alle Parteien fairer und ausgewogener
Kompromiss sowie eine größere Rechtsharmonisierung erzielt werden kann. Die
Kommission hat ihre Entschlossenheit erklärt, einen Vorschlag vorzulegen, der
auch Strafverfolgungsbehörden den Zugang zu EURODAC eröffnet, wenn auf diese
Weise konkrete Fortschritte bei den Verhandlungen über das gesamte Paket
erreicht werden können. EASO hat seine Arbeit Mitte 2011 aufgenommen.
Im Juni 2012 wird das Büro seinen ersten Tätigkeitsbericht vorlegen. EASO hat
sich neben der Unterstützung Griechenlands in erster Linie auf die Personaleinstellung,
die Einrichtung der notwendigen Infrastruktur auf Malta und die Übernahme der
Verantwortung für praktische Kooperationsmaßnahmen wie die Erstellung eines
europäischen Schulungsprogramms im Asylbereich konzentriert. Die förmlichen
Verhandlungen über die Beteiligung assoziierter Länder wie Norwegen am EASO
dürften im ersten Halbjahr 2012 zum Abschluss gebracht werden. EASO wird Mitte
2012 seine Unabhängigkeit erreichen und die in seiner Gründungsverordnung
vorgesehenen praktischen Kooperationsmaßnahmen und Instrumente in vollem Umfang
nutzen.[91]
Unterstützung ist auch von den Mitgliedstaaten zu erwarten, die Fachleute und
materielle Leistungen auf struktureller Basis und nicht nur in einer besonderen
Belastungssituation bereitstellen sollen. Solidarität ist nach wie vor ein wesentlicher
Bestandteil der Asylpolitik der EU. Die Mitteilung über verstärkte EU-interne
Solidarität im Asylbereich[92]
zielt auf eine Stärkung der praktischen, technischen und finanziellen
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und eine bessere Aufgabenteilung und
Steuerung des Asylsystems ab. Alle Beteiligten – vor allem die Mitgliedstaaten
– sind aufgefordert, die in der Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen engagiert
umzusetzen. Was bereits laufende Maßnahmen anbelangt, wird die Kommission in
Verbindung mit dem vereinbarten Start der zweiten Phase des
Malta-Umsiedlungsprojekts[93]
das Vorhaben einer eingehenden Bewertung unterziehen, um Strategien für die
Umsiedlung in Zukunft entwickeln zu können. Von der Solidarität der EU im Asylbereich
profitieren auch Drittstaaten. Im Rahmen des Gesamtansatzes für Migration und
Mobilität wird als neue Priorität mehr Zusammenarbeit mit den betroffenen
Drittländern angestrebt, damit diese ihre Asylsysteme im Einklang mit
internationalen Normen ausbauen. Regionale Schutzprogramme leisten hierzu einen
wesentlichen Beitrag.[94]
Ein anderer Aspekt, der bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten eine Rolle
spielt, ist die Neuansiedlung von Flüchtlingen in der EU.[95] Die Kommission begrüßt daher
den Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates, gemeinsame
Neuansiedlungsprioritäten der EU für 2013 festzulegen und so den Weg für eine
Neuregelung der finanziellen Unterstützung freizumachen, die EU-Mitgliedstaaten
aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds erhalten können.[96] Priorität genießen auch unbegleitete
Minderjährige, auch wenn sie keinen Asylantrag gestellt haben (Aktionsplan für
unbegleitete Minderjährige (2010 – 2014)).[97]
2011 beantragten mindestens 11 800 unbegleitete Minderjährige Asyl[98] – mehr als 2010 (etwa 10 700).
Über die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen außerhalb des Asylsystems liegen
keine genauen Angaben vor.[99]
Neben spezifischen Maßnahmen für unbegleitete Minderjährige in der Richtlinie
gegen Menschenhandel (siehe unten), im eher technischen Vorschlag zum
Schengener Grenzkodex[100]
und den Maßnahmen, die das EASO insbesondere in Bezug auf die Altersbestimmung
plant, liegt der Schwerpunkt weiterhin auf kontinuierlichem Dialog und enger
Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern. Die Umsetzung des
Aktionsplans wird 2012 einer Zwischenbewertung unterzogen. Der Kampf gegen Menschenhandel und
Schleuserkriminalität hat ebenfalls nach wie vor Priorität. Zahlen sind auch
hier naturgemäß rar,[101]
aber alles deutet auf eine Zunahme dieser Form der Schwerkriminalität hin. Nach
Erlass der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum
Schutz seiner Opfer [102]
wird die Kommission zusammen mit dem EU-Koordinator für die Bekämpfung des
Menschenhandels 2012 ihre Gesamtstrategie vorstellen und konkrete Maßnahmen
vorschlagen, mit denen wirksamer gegen dieses Phänomen vorgegangen werden kann
und die das Potenzial der Richtlinie voll zum Tragen bringen. Im Zusammenhang
damit werden 2012 die Ergebnisse einer Initiative vorgestellt, die die
Kommission 2011 mit dem Ziel gestartet hatte, verlässliche und vergleichbare
Daten über den Menschenhandel auf EU-Ebene zu erlangen. Nach dem ersten Bericht
über die Umsetzung des „Maßnahmenorientierten Papiers zur Stärkung der externen
Dimension der EU in Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels“[103] fließt dieses Thema
entsprechend den Empfehlungen des Rates auch weiterhin systematisch in alle
einschlägigen EU-Abkommen und strategischen Partnerschaften mit Drittstaaten
sowie in den politischen Dialog über Migration und Mobilität ein. Zum Kern des
auswärtigen Handelns der EU in diesem Bereich gehört neben dem Kapazitätsaufbau
auch die Übernahme einschlägiger internationaler Regelungen wie die
Ratifizierung und Durchführung des UN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende
organisierte Kriminalität und der zugehörigen Protokolle gegen den
Menschenhandel und die Schleusung von Migranten. VI.
Schlussbemerkungen – Gemeinsame Herausforderungen gemeinsam angehen Migration ist und bleibt eine Quelle, aus der
die EU nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in sozialer und kultureller
Hinsicht schöpfen kann. Gleichzeitig werden durch die Migration
verständlicherweise auch bestimmte Wahrnehmungen genährt, die in einer offenen,
ausgewogenen Diskussion angesprochen werden müssen, die nicht von einer
Antimigrationsrhetorik beherrscht wird. Über die Schattenseiten der Migration
wird häufig berichtet. Dabei sollte jedoch nicht vergessen werden, was die
Migration an Positivem mit sich bringt und was die EU braucht, um Wachstum und
Wohlstand zu sichern. Eine erfolgreiche Integration kommt unserer zunehmend
differenzierten Gesellschaft zugute. Gelingen kann sie nur, wenn unsere
Gesellschaft Migranten mehr Verständnis entgegenbringt und wenn Migranten
ihrerseits den Ansporn haben, sich in der Gesellschaft, in der sie leben, voll
zu integrieren. Die Bürger der EU müssen auf eine kohärente
Migrationspolitik der EU vertrauen können und darauf, dass diese Politik in
partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Drittstaaten und unter uneingeschränkter
Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten so umgesetzt wird, dass sie den
Bedürfnissen der EU gerecht wird. Das Schlagwort von der „Festung Europa“ gibt
die EU-Politik nicht zutreffend wieder. Die EU hat die Pflicht, dafür zu
sorgen, dass Europas Grenzen sicher sind mit rechtlich abgesicherten
Einreisewegen. Dies lässt sich nur mit einem anhaltend positiven Engagement der
EU, ihrer Institutionen und Mitgliedstaaten sowie der Zivilgesellschaft
insgesamt, einschließlich der Migrantenverbände, Unternehmen und
Gewerkschaften, erreichen, um eine Politik zu verfolgen, die den Anforderungen
der EU entspricht und all denen, die Schutz benötigen, einen sicheren Hafen
bietet. Die EU kann die Probleme eindeutig nicht im Alleingang bewältigen. Der
Dialog mit der Außenwelt ist ein wesentlicher Aspekt, unter anderem um die
Vorteile deutlich zu machen, die aus der Migration in die EU erwachsen können.
Angesichts dessen ist die Kommission der Auffassung, dass die EU ihre externe
Migrationspolitik, für die der Gesamtansatz für Migration und Mobilität den
Rahmen vorgibt, weiter stärken muss. Vieles wurde seit den Anfängen der gemeinsamen
Migrationspolitik 1999 erreicht. Die EU verfügt nunmehr über ein umfassendes
Instrumentarium, mit dem sie die meisten Herausforderungen meistern kann.
Dieses Instrumentarium muss allerdings effizienter und kohärenter genutzt
werden. Die historischen Ereignisse von 2011 haben nicht nur gezeigt, dass ein
geeignetes Instrumentarium notwendig ist, das rasch eingesetzt werden kann,
sondern sie haben auch Hindernisse erkennen lassen, die der Umsetzung der
EU-Migrationspolitik entgegenstehen. Die Kommission hat ihrem Auftrag
entsprechend auf diese Herausforderungen reagiert und wird dies auch weiterhin
tun, indem sie u. a. Vorschläge für künftige Vorgehensweisen unterbreitet.
Der Vorschlag für einen Asyl- und Migrationsfonds[104] macht – wie die hier bereits
an anderer Stelle gemachten Ausführungen – deutlich, wie Finanzmittel
eingesetzt werden können, um EU-Maßnahmen sowohl kurz- als auch langfristig mit
dem Schwerpunkt einer integrierten Migrationssteuerung zu unterstützen und zu
fördern. Die Kommission sieht den künftigen
Diskussionen auf der Grundlage dieses Berichts insbesondere im Europäischen
Parlament und im Rat erwartungsvoll entgegen, um bei dieser Gelegenheit auch
die „EU-Aktion gegen den Migrationsdruck – Eine strategische Antwort“
voranzubringen. [1] Richtlinie 2011/98/EU vom 13. Dezember 2011. [2] Richtlinie 2011/51/EU vom 11. Mai 2011. [3] Richtlinie 2011/36/EU vom 5. April 2011. [4] KOM(2011) 291 endg. und SEK(2011) 620. [5] KOM(2011) 248/3. [6] Schlussfolgerungen des Rates zum Thema Grenzen,
Migration und Asyl, 3096. Tagung des Rates Justiz und Inneres in Luxemburg,
9. und 10. Juni 2011. [7] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Brüssel) vom
23./24. Juni 2011. [8] SWD(2012) 139. [9] EMN, http://www.emn.europa.eu. [10] Noch ausführlichere Zahlenangaben aufgeschlüsselt nach
Mitgliedstaaten finden sich im statistischen Anhang zur beiliegenden Arbeitsunterlage
der Kommissionsdienststellen (SWD(2012) 139). [11] Quelle: Vereinte Nationen, Hauptabteilung Wirtschaftliche
und Soziale Angelegenheiten, Abteilung Bevölkerungsfragen: International
Migration 2009. [12] Zahlenangaben aus International Migration 2009, VN-Hauptabteilung
Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten, Abteilung Bevölkerungsfragen. [13] Zahlenangaben von Eurostat 2010, siehe
Eurostat-Pressemitteilung Nr. 105/2011. [14] Zahlenangaben von Eurostat: Statistik kurz gefasst
24/2010. [15] Migranten in Europa: A statistical portrait of
the first and second generation, Eurostat, Dezember 2011. Die Angaben
beziehen sich auf das Jahr 2008. [16] Zahlenangaben von Eurostat, siehe
Eurostat-Pressemitteilung Nr. 46/2012. [17] Diese Zahlenangaben (für das Jahr 2008) stammen aus dem
EU-finanzierten CLANDESTINO-Projekt. [18] Zahlenangaben von Eurostat; Luxemburg, zu dem noch keine
Angaben vorlagen, ist nicht berücksichtigt. [19] http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm.
Siehe auch Mitteilung „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“
(COM(2012) 173 endg.). [20] Eurostat, Pressemitteilung Nr. 16/2012. [21] Zu weiteren Einzelheiten siehe Deckung des
Arbeitskräftebedarfs durch Migration, EMN, Juni 2011 und Unabhängiges
Netzwerk von Sachverständigen für Arbeitskräftemigration und -integration
der IOM http://www.labourmigration.eu/.
[22] Der European Vacancy Monitor, der viermal im Jahr
erscheint, gibt einen aktuellen Überblick über den aktuellen
Arbeitskräftebedarf, http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=955&langId=en
(in englischer Sprache). Beispielsweise wurde in der Monitor-Ausgabe vom
Januar 2012 festgestellt, dass die Zahl der fündigen Stellensucher in der
Gruppe „Fachkräfte” gegenüber dem zweiten Quartal 2011 um 34 % gestiegen
ist. Längerfristige Prognosen sowie ein Überblick über die Kompetenzen in
der EU (in der Panorama-Reihe http://www.cedefop.europa.eu/EN/Files/5191_en.pdf)
sind erhältlich beim Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung
(CEDEFOP). [23] 2012 ist das Europäische Jahr für aktives Altern und
Solidarität zwischen den Generationen. In einer Eurobarometer-Erhebung über
aktives Altern wurde festgestellt, dass die meisten Europäer (71 %) zwar
wissen, dass die Bevölkerung altert, doch nur 42 % dies als Problem sehen. [24] Siehe beispielsweise The Causes and Effects of
International Migrations: Evidence from OECD Countries, Francesc
Ortega, Giovanni Peri, NBER Working Paper No. 14833 (April 2009). Aus der
Studie geht hervor, dass die Einwanderung die Bruttowertschöpfung des
Aufnahmelandes kurzfristig linear erhöht, ohne sich auf den Durchschnittslohn
und das Durchschnittseinkommen pro Kopf auszuwirken. [25] KOM(2011) 743 endg. [26] Pressemitteilung IP/11/1257 der Kommission vom
27. Oktober 2011. Mobilitätspartnerschaften mit Armenien, Moldau und
Georgien sind Teil der EU-Strategie im Rahmen der Östlichen Partnerschaft
(KOM(2011) 564 endg.). Mit Ghana laufen Verhandlungen, mit Ägypten,
Marokko und Tunesien sind Gespräche geplant. [27] http://ec.europa.eu/immigration.
[28] SEK(2011) 1353 endg. [29] http://www.who.int/hrh/migration/code/practice/en/
[30] Die Heimatüberweisungen der Arbeitnehmer aus dem Ausland
beliefen sich im Jahr 2010 auf 31,2 Mrd. EUR, was um 3 % über dem
Wert von 2009 lag. Eurostat: Statistik kurz gefasst 4/2012. [31] In der EMN-Studie über befristete und zirkuläre Migration
wurden empirische Daten, gängige Praktiken und künftige Optionen für diese
Migrationsformen behandelt. [32] Richtlinie 2011/98/EU vom 13. Dezember 2011 über ein
einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für
Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten
und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer,
die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten. [33] Richtlinie 2009/50/EG vom 25. Mai 2009. Siehe auch
Pressemitteilung IP/11/1247 der Kommission vom 27.10.2011. [34] Richtlinie 2004/114/EG vom 13. Dezember 2004, die für
die Absolvierung eines Studiums oder die Teilnahme an einem Schüleraustausch,
eine unbezahlte Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst gilt. Siehe
auch Bericht über die Anwendung der Richtlinie (KOM(2011) 587). [35] Richtlinie 2005/71/EG vom 12. Oktober 2005. Siehe
auch Bericht über die Anwendung der Richtlinie (KOM(2011) 901). [36] Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die
Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer
saisonalen Beschäftigung (KOM(2010) 379). [37] Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die
Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer
konzerninternen Entsendung (KOM(2010) 378). [38] KOM(2011) 585 endg. [39] 3135. Tagung des Rates Justiz und Inneres, Brüssel, 13.
und 14. Dezember 2011. [40] Der Migrant Integration Policy Index (MIPEX), mit
dem Integrationsmaßnahmen bewertet, verglichen und verbessert werden, ist eine
nützliche Referenz. Inzwischen werden auch gemeinsame europäische Indikatoren
entwickelt und bewertet, mit denen die Ergebnisse von Integrationsmaßnahmen
erfasst und verglichen werden. Eurostat veröffentlichte im Juni 2011 eine
Pilotstudie zu den Indikatoren für die Integration von Migranten und
legte hierfür eine eigene Webpage an, siehe http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/employment_social_policy_equality/migrant_integration/indicators. [41] Angestrebt werden u.a. eine Beschäftigungsquote von 75 %
unter den 20- bis 64-jährigen Frauen und Männern sowie die bessere
Eingliederung von legalen Migranten, eine Verbesserung des Bildungsniveaus,
wobei insbesondere die Schulabbrecherquote auf unter 10 % gesenkt und der
Anteil der 30- bis 34-Jährigen, die ein Hochschulstudium abgeschlossen haben
oder über einen gleichwertigen Abschluss verfügen, auf mindestens 40 % erhöht
werden sollen. [Europäischer Rat, 17. Juni 2010]. [42] Diese Daten wurden der Eurostat-Arbeitskräfteerhebung und
der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen entnommen. [43] KOM(2011) 455 endg. und Schlussfolgerungen der 3135.
Tagung des Rates Justiz und Inneres vom 13. und 14. Dezember 2011. Zudem
wurde der Eurobarometer-Bericht zum Thema Integration der Migranten (http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/quali/ql_5969_migrant_en.pdf)
veröffentlicht. [44] KOM(2011) 735 endg. Die Beiträge, die als
Reaktion auf das Grünbuch eingegangen sind, sind zu finden auf http://ec.europa.eu/home-affairs/news/consulting_public/0021/consulting_0021_de.htm.
Zudem hat das Europäische Migrationsnetzwerk als Diskussionsbeitrag eine Studie
über Scheinehen und falschen Elternschaftserklärungen durchgeführt. [45] Humanitärer Soforthilfeeinsatz für Libyen, IOM, Dezember
2011. [46] In Lampedusa gingen schätzungsweise 26 354 vor allem
tunesische Staatsangehörige auf der Flucht aus Tunesien an Land (Quelle: Humanitarian
Emergency Response to the Libyan Crisis, IOM, Dezember 2011). [47] Laut Frontex wurden 2011 über 55 000 irreguläre
Grenzübertritte an der griechisch-türkischen Landgrenze in der Präfektur Evros
aufgedeckt, was etwa 17 % mehr waren als 2010. [48] Laut Eurostat wurden beispielsweise
im Jahr 2011 in Italien 34 115 Asylanträge gestellt, das entspricht 239 %
der Zahl von 2010, in Malta lag diese Zahl bei 1890, 980 % mehr als 2010. 12
mal mehr Tunesier beantragten 2011 Asyl (6335), in den allermeisten Fällen in
Italien. [49] Laut Frontex konzentrieren sich die meisten irregulären
Einreisen auf einige wenige kritische Punkte wie die Ostgrenze (griechische
Landgrenze zur Türkei) und zentrale Mittelmeerrouten (50 % bzw. 33 %
der Gesamtzahl der irregulär Einreisenden in die EU), und immer öfter die
westliche Mittelmeerroute (fast 10 %). Die meisten aufgegriffenen
Migranten kamen aus Afghanistan. Mit diesem Zustrom ging auch ein Anstieg der
Anträge auf internationalen Schutz einher. Vierteljahresbericht von Frontex,
Ausgabe 3, Juli-September 2011. [50] Beispielsweise wird die Bevölkerung in Afrika südlich der
Sahara laut dem Human Mobility Report 2011 der AKP-Beobachtungsstelle
auf 802 Millionen mit einer Zuwachsrate von durchschnittlich
2,7 % pro Jahr geschätzt. Im Bericht heißt es außerdem, dass mehr als zwei
Drittel der afrikanischen Bevölkerung noch keine 25 Jahre alt sind, was
erwarten lässt, dass mehr Afrikaner im erwerbsfähigen Alter ihr Glück in
anderen Ländern suchen werden. Siehe auch die Bevölkerungsprognosen für Afrika
in der Eurostat-Reihe „Statistik kurz gefasst“ 19/2012 vom 27. März
2012. [51] Die Reaktion der EU auf den Arabischen Frühling ist in
MEMO/11/918 vom 16. Dezember 2011 kurz zusammengefasst. [52] Am 25./26. Februar 2010, 3. Juni 2010,
11./12. April 2011 und 9./10. Juni 2011 und in jüngster Zeit in einem
Vermerk (Ratsdokument 18302/11) des polnischen Vorsitzes vom Dezember 2011. [53] KOM(2011) 248/3. [54] KOM(2011) 291 endg. [55] Ratsdokument 18302/11. [56] Ratsdokument 8714/1/12. [57] Siehe auch KOM(2011) 292/3. [58] Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und
Ukraine. Siehe KOM(2011) 564 endg. [59] Der JI-Rat nahm auf seiner Tagung im Dezember 2011
entsprechende Schlussfolgerungen an. [60] MEMO/10/450 vom 27. September 2010. In den
Quartalsberichten der Task Force Griechenland wird der Aktionsplan zusammen mit
der sonstigen technischen Hilfe für Griechenland in einen größeren Zusammenhang
gestellt. [61] Zwischen 2007 und 2011 erhielt Griechenland
119 Mio. EUR. Für 2012 sind weitere 44,7 Mio. EUR
eingeplant. [62] Zwischen 2008 und 2011 erhielt Griechenland
52,2 Mio. EUR. Für 2012 sind weitere 37,3 Mio. EUR
eingeplant. [63] Zwischen 2008 und 2011 erhielt Griechenland
35,5 Mio. EUR (einschließlich Soforthilfe). Für 2012 sind weitere
4 Mio. EUR eingeplant. [64] Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke nach der
Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Rates. Siehe auch den Frontex-Bericht RABIT
Operation 2010 Evaluation Report vom August 2011. [65] Verordnung (EU) Nr. 1168/2011 vom 25. Oktober
2011. [66] Dies erfolgt beispielsweise über das Netz der
Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen, das nach Erlass der Verordnung (EU)
Nr. 493/2011 vom 5. April 2011 in die Frontex-Operationen eingebunden
wird. [67] Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 vom 25. Oktober 2011. [68] KOM(2011) 873 endg. [69] KOM(2011) 680 endg. [70] Diese Visa berechtigen ihren Inhaber zu einem maximal
dreimonatigen Aufenthalt in der EU innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten.
2011 wurden die meisten Schengen-Visa (ca. 41 %) in der Russischen Föderation
ausgestellt. [71] Für 2012 (Stand: Ende April 2012) liegen folgende Zahlen
vor: rund 453 900 Visumanträge, von denen etwa 368 400 positiv
beschieden und 63 000 abgelehnt wurden. Die meisten Anträge kamen aus
Algerien (rund 122 000), Marokko (rund 119 000), Ägypten (rund
41 000) und Tunesien (rund 39 000). Mehr als 50 % aller Anträge
wurden in Frankreich (ca. 185 000 Anträge) und Spanien
(ca. 78 000 Anträge) bearbeitet. Etwa 3000 Personen hatten
Mehrfachanträge gestellt, die alle abgelehnt wurden. [72] Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 539/2001 des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer,
deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines
Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von
dieser Visumpflicht befreit sind (KOM(2011) 290 endg.). [73] Der Aktionsplan zur Abschaffung der Visumpflicht wurde am
24. Januar 2011 für Moldau und am 22. November 2010 für die Ukraine
vorgestellt. In beiden Fällen gibt es Vorgaben für den Bereich Asyl und
Einwanderung. [74] Ukraine-EU-Gipfel, Gemeinsame Erklärung, 19. Dezember
2011 [75] KOM(2011) 564 endg. [76] Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status
und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und
dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des
Kosovos. Alle nachfolgenden Erwähnungen des Kosovos sind in diesem Sinne zu
verstehen. [77] Die italienischen Behörden haben schätzungsweise bis zu
12 000 Aufenthaltstitel ausgestellt, die später verlängert wurden. Viele
tunesische Staatsangehörige sind daraufhin in andere Mitgliedstaaten – vor
allem nach Frankreich – weitergereist; ihre genaue Zahl ist allerdings
unbekannt. [78] KOM(2011) 559 endg. [79] KOM(2011) 560 endg. [80] KOM(2011) 118 endg. [81] COM(2012) 230 endg. [82] Beschluss 2011/842/EU des Rates vom 13. Dezember
2011. [83] Verordnung (EU) 1342/2011 vom 13. Dezember 2011.
Bestimmte polnische Verwaltungsbezirke sind ebenfalls einbezogen. [84] 3135. Tagung des Rates Justiz und Inneres, Brüssel, 13.
und 14. Dezember 2011. [85] Vgl. KOM(2011) 76 endg. über die Evaluierung der
EU-Rückübernahmeabkommen. [86] KOM(2011) 751 endg. [87] Richtlinie 2008/115/EG vom 16. Dezember 2008. [88] Richtlinie 2009/52/EG vom 18. Juni 2009. [89] Siehe Fußnote 2. [90] Richtlinie 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011. [91] Verordnung (EU) Nr. 439/2010 vom 19. Mai 2010. [92] KOM(2011) 835 endg. [93] Für die zweite Phase wird im Zeitraum 2011-2012 eine
Neuansiedlung von mehr als 360 Flüchtlingen angestrebt. [94] Im Dezember 2011 wurde in Nordafrika (Ägypten, Tunesien
und – wenn möglich – in Libyen) ein neues regionales Schutzprogramm gestartet. [95] 2011 wurden etwa 3000 Flüchtlinge in den
EU-Mitgliedstaaten neu angesiedelt. 10 Mitgliedstaaten verfügen über
Neuansiedlungsprogramme, die jährlich festgelegt werden. [96] Pressemitteilung des Rates 6838/12 vom
8. März 2012 über die gemeinsamen Neuansiedlungsprioritäten der EU
für 2013 und neue Finanzierungsregeln. [97] KOM(2010) 213 endg. [98] Für ES und PL lagen bei Veröffentlichung dieses Berichts
noch keine Angaben vor. Sie sind daher nicht berücksichtigt. 2010 wurden in ES
15 und in PL 230 unbegleitete Minderjährige registriert. [99] In Tabelle 10 der beiliegenden Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen sind Schätzwerte angegeben. [100] KOM(2011) 118 endg. [101] Die verfügbaren Daten zur Zahl der Aufenthaltstitel, die
Opfern des Menschenhandels ausgestellt worden sind, werden jetzt von Eurostat
erfasst. 2010 waren es beispielsweise 462 in IT, 304 in NL und 108 in BE.
Einige Daten der Mitgliedstaaten finden sich auch auf der Website der
Kommission gegen Menschenhandel http://ec.europa.eu/anti-trafficking/. Die Schleuserkriminalität hat 2011 besonders in
Österreich und Ungarn zugenommen. Dem ICMPD-Jahrbuch 2010 zufolge sind 2010
nachweislich 350 Personen nach Ungarn eingeschleust worden und 6664
Personen nach Österreich. [102] Richtlinie 2011/36/EU vom 5. April 2011. [103] Ratsdokument 12401/11. [104] KOM(2011) 751 endg.