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Document 52012DC0198

    STELLUNGNAHME DER KOMMISSION zum Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Prüfung der vorgeschlagenen Änderung der Verträge hinsichtlich der Hinzufügung eines Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon

    /* COM/2012/0198 final */

    52012DC0198

    STELLUNGNAHME DER KOMMISSION zum Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Prüfung der vorgeschlagenen Änderung der Verträge hinsichtlich der Hinzufügung eines Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon /* COM/2012/0198 final */


    STELLUNGNAHME DER KOMMISSION

    zum Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Prüfung der vorgeschlagenen Änderung der Verträge hinsichtlich der Hinzufügung eines Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION −

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 48 Absatz 3,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)                   Nach Kenntnisnahme des Ergebnisses des Referendums in Irland vom 12. Juni 2008 über den Vertrag von Lissabon beschloss der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 11. and 12. Dezember 2008, dass im Hinblick auf die vom irischen Premierminister vorgebrachten Anliegen der irischen Bevölkerung im Zusammenhang mit der Steuerpolitik, dem Recht auf Leben, Bildung und Familie und der traditionellen Neutralitätspolitik Irlands zur beiderseitigen Zufriedenheit Irlands und der anderen Mitgliedstaaten rechtliche Garantien gegeben werden sollten.

    (2)                   Die im Europäischen Rat vereinigten Staats- und Regierungschefs verständigten sich auf ihrer Tagung vom 18. und 19. Juni 2009 auf einen Beschluss zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon (der „Beschluss“), was das Recht auf Leben, Familie und Bildung, die Steuerpolitik und die Sicherheit und Verteidigungspolitik anbelangt. Die Staats- und Regierungschefs vereinbarten, dass der Beschluss am Tag des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon wirksam werden sollte.

    (3)                   Die Staats- und Regierungschefs erklärten, dass der Beschluss mit dem Vertrag von Lissabon voll und ganz vereinbar sei und keine erneute Ratifikation dieses Vertrags erforderlich mache. Ferner erklärten die Staats- und Regierungschefs, dass sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des nächsten Beitrittsvertrags die Bestimmungen des Beschlusses in ein Protokoll aufnehmen würden, das nach Maßgabe ihrer jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügt werde. In diesem Zusammenhang erklärten die Staats- und Regierungschefs zudem, dass das Protokoll in keiner Weise die Beziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten verändere, dass es allein darauf abziele, den im Beschluss enthaltenen Klärungen uneingeschränkten Vertragsstatus zu verleihen, damit den Anliegen der irischen Bevölkerung entsprochen werde, dass sein Status dem ähnlicher Klärungen in Protokollen entspreche, die andere Mitgliedstaaten erwirkt haben, und dass das Protokoll der Klärung diene, jedoch weder den Inhalt noch die Anwendung des Vertrags von Lissabon ändere.

    (4)                   Nachdem der Vertrag von Lissabon durch das Referendum in Irland vom 2. Oktober 2009 befürwortet wurde, ist er am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.

    (5)                   Am 20. Juli 2011 legte die irische Regierung dem Rat gemäß Artikel 48 Absatz 2 EUV einen Entwurf zur Änderung der Verträge hinsichtlich der Hinzufügung eines Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon vor.

    (6)                   Der Präsident des Europäischen Rates bat die Kommission in seinem Schreiben vom 25. Oktober 2011 um Stellungnahme zu dem Änderungsentwurf.

    (7)                   Die Kommission stellt fest, dass die Änderung der Verträge hinsichtlich der Hinzufügung eines Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon von den Staats- und Regierungschefs in einem ganz bestimmten Zusammenhang vereinbart wurde ‑

    GIBT EINE BEFÜRWORTENDE STELLUNGNAHME

    zum Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Prüfung der vorgeschlagenen Änderung der Verträge hinsichtlich der Hinzufügung eines Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon.

    Diese Stellungnahme ist an den Europäischen Rat gerichtet.

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