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Document 52012DC0198
COMMISSION OPINION on a draft European Council decision in favour of examining the proposed amendment of the Treaties concerning the addition of a Protocol on the concerns of the Irish people on the Treaty of Lisbon
STELLUNGNAHME DER KOMMISSION zum Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Prüfung der vorgeschlagenen Änderung der Verträge hinsichtlich der Hinzufügung eines Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon
STELLUNGNAHME DER KOMMISSION zum Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Prüfung der vorgeschlagenen Änderung der Verträge hinsichtlich der Hinzufügung eines Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon
/* COM/2012/0198 final */
STELLUNGNAHME DER KOMMISSION zum Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Prüfung der vorgeschlagenen Änderung der Verträge hinsichtlich der Hinzufügung eines Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon /* COM/2012/0198 final */
STELLUNGNAHME DER KOMMISSION zum Entwurf eines Beschlusses des
Europäischen Rates zur Prüfung der vorgeschlagenen Änderung der Verträge
hinsichtlich der Hinzufügung eines Protokolls zu den Anliegen der irischen
Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon DIE EUROPÄISCHE
KOMMISSION − gestützt auf den Vertrag über die Europäische
Union, insbesondere auf Artikel 48 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach
Kenntnisnahme des Ergebnisses des Referendums in Irland vom 12. Juni 2008
über den Vertrag von Lissabon beschloss der Europäische Rat auf seiner Tagung
vom 11. and 12. Dezember 2008, dass im Hinblick auf die vom irischen
Premierminister vorgebrachten Anliegen der irischen Bevölkerung im Zusammenhang
mit der Steuerpolitik, dem Recht auf Leben, Bildung und Familie und der traditionellen
Neutralitätspolitik Irlands zur beiderseitigen Zufriedenheit Irlands und der
anderen Mitgliedstaaten rechtliche Garantien gegeben werden sollten. (2) Die im
Europäischen Rat vereinigten Staats- und Regierungschefs verständigten sich auf
ihrer Tagung vom 18. und 19. Juni 2009 auf einen Beschluss zu den Anliegen
der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon (der „Beschluss“),
was das Recht auf Leben, Familie und Bildung, die Steuerpolitik und die
Sicherheit und Verteidigungspolitik anbelangt. Die Staats- und Regierungschefs
vereinbarten, dass der Beschluss am Tag des Inkrafttretens des Vertrags von
Lissabon wirksam werden sollte. (3) Die Staats- und
Regierungschefs erklärten, dass der Beschluss mit dem Vertrag von Lissabon voll
und ganz vereinbar sei und keine erneute Ratifikation dieses Vertrags
erforderlich mache. Ferner erklärten die Staats- und Regierungschefs, dass sie
zum Zeitpunkt des Abschlusses des nächsten Beitrittsvertrags die Bestimmungen
des Beschlusses in ein Protokoll aufnehmen würden, das nach Maßgabe ihrer
jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften dem Vertrag über die Europäische
Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügt
werde. In diesem Zusammenhang erklärten die Staats- und Regierungschefs zudem,
dass das Protokoll in keiner Weise die Beziehungen zwischen der EU und ihren
Mitgliedstaaten verändere, dass es allein darauf abziele, den im Beschluss
enthaltenen Klärungen uneingeschränkten Vertragsstatus zu verleihen, damit den Anliegen
der irischen Bevölkerung entsprochen werde, dass sein Status dem ähnlicher
Klärungen in Protokollen entspreche, die andere Mitgliedstaaten erwirkt haben,
und dass das Protokoll der Klärung diene, jedoch weder den Inhalt noch die
Anwendung des Vertrags von Lissabon ändere. (4) Nachdem der
Vertrag von Lissabon durch das Referendum in Irland vom 2. Oktober 2009
befürwortet wurde, ist er am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. (5) Am 20. Juli
2011 legte die irische Regierung dem Rat gemäß Artikel 48 Absatz 2
EUV einen Entwurf zur Änderung der Verträge hinsichtlich der Hinzufügung eines
Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von
Lissabon vor. (6) Der Präsident des
Europäischen Rates bat die Kommission in seinem Schreiben vom 25. Oktober
2011 um Stellungnahme zu dem Änderungsentwurf. (7) Die Kommission
stellt fest, dass die Änderung der Verträge hinsichtlich der Hinzufügung eines
Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von
Lissabon von den Staats- und Regierungschefs in einem ganz bestimmten
Zusammenhang vereinbart wurde ‑ GIBT EINE BEFÜRWORTENDE STELLUNGNAHME zum Entwurf eines Beschlusses des Europäischen
Rates zur Prüfung der vorgeschlagenen Änderung der Verträge hinsichtlich der
Hinzufügung eines Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich
des Vertrags von Lissabon. Diese Stellungnahme
ist an den Europäischen Rat gerichtet.