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Document 52012DC0004
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL Assessment of budgetary implementation in the context of the ongoing Excessive Deficit Procedures after the Commission Services' 2011 Autumn Forecast
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Bewertung der Haushaltsausführung im Rahmen der laufenden Defizitverfahren nach der Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Bewertung der Haushaltsausführung im Rahmen der laufenden Defizitverfahren nach der Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen
/* COM/2012/04 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Bewertung der Haushaltsausführung im Rahmen der laufenden Defizitverfahren nach der Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen /* COM/2012/04 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Bewertung der Haushaltsausführung im Rahmen
der laufenden Defizitverfahren nach der Herbstprognose 2011 der
Kommissionsdienststellen
1.
Überblick
Die Bedeutung solider öffentlicher Finanzen
als Voraussetzung für ein nachhaltiges Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum
ist seit Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise nach 2007 immer wieder
betont worden. Durch eine unvorsichtige Haushaltspolitik in Kombination mit
weiterreichenden makroökonomischen Ungleichgewichten ist eine Reihe von
Mitgliedstaaten für die seit 2008 aufgetretenen Finanzmarktturbulenzen anfällig
geworden. Die vorhandenen Koordinierungs- und Überwachungsverfahren der EU
waren nicht schlagkräftig und umfassend genug, um zu verhindern, dass einzelne
Mitgliedstaaten in eine verwundbare Position abgeglitten sind und dabei andere
Länder in Mitleidenschaft gezogen haben. Um diese Schwäche zu beheben, schlug die
Kommission im September 2010 ein umfassendes Gesetzespaket vor mit dem Ziel,
die haushaltspolitische Überwachung zu verschärfen und makroökonomische
Ungleichgewichte in die politische Überwachung einzubeziehen. Dieses als
„Sixpack“ bekannte Gesetzespaket wurde schließlich im November 2011 von Rat und
Europäischem Parlament verabschiedet und ist am 13. Dezember 2011 in Kraft
getreten. Damit wurden die Instrumente der wirtschafts- und
haushaltspolitischen Überwachung ganz erheblich ausgebaut. Zentraler Bestandteil des Pakets ist die
Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts in seiner präventiven wie seiner
korrektiven Komponente, dem sogenannten Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
(Defizitverfahren). Da sich gegenwärtig 23 Mitgliedstaaten im
Defizitvefahren befinden, kommt den Neuregelungen der korrektiven Komponente
besondere Bedeutung zu. Bei Mitgliedstaaten des Euroraums werden finanzielle
Sanktionen fortan die Regel sein, wenn die nationalen Behörden keine wirksamen
Maßnahmen ergreifen, um den vom Rat nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV
ausgesprochenen Empfehlungen nachzukommen. So schreibt die Verordnung (EU)
Nr. 1173/2011 vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung
der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet[1]
insbesondere vor, dass die Kommission dem Rat die Verhängung einer Geldbuße
gegen einen Mitgliedstaat empfehlen muss, wenn bei diesem gemäß
Artikel 126 Absatz 8 AEUV festgestellt wurde, dass er keine wirksamen
Maßnahmen zur Korrektur seines übermäßigen Defizits ergriffen hat. Diese neue
Vorschrift gilt für alle Euroraum-Staaten, an die der Rat nach Inkrafttreten
des Sixpacks einen entsprechenden Beschluss nach Artikel 126 Absatz 8
richtet. Eine strikte Anwendung der verschärften
Vorschriften zur Haushaltsdisziplin ist für die Glaubwürdigkeit des Euro als
stabile und starke Währung entscheidend und für die Überwindung der Staatsschuldenkrise
unerlässlich. Die Kommission hat schon früh darauf hingewiesen, dass sie die
neuen Instrumente dieses Gesetzespakets von Anfang an rigoros anwenden wird.
Auf der Grundlage der am 10. November 2011 veröffentlichten Herbstprognose 2011
der Kommissionsdienststellen wurde eine umfassende Bewertung der
Haushaltsausführung im Rahmen der laufenden Defizitverfahren vorgenommen. Von
den 23 Mitgliedstaaten, die sich derzeit im Defizitverfahren befinden,
haben fünf ein Finanzhilfeprogramm erhalten.[2] Während die Haushaltsentwicklungen in den
Programmländern anhand der entsprechenden Programmvorgaben überprüft werden
müssen, ergab die von den Kommissionsdienststellen durchgeführte Bewertung der
Umsetzung der entsprechenden Ratsempfehlungen nach Artikel 126
Absatz 7 durch die 18 Länder ohne Programm, dass die Politikmaßnahmen
der meisten dieser Länder auf gute Fortschritte bei der fristgerechten und
nachhaltigen Korrektur der übermäßigen Defizite hindeuteten. Zugleich machte die Bewertung jedoch auch deutlich,
dass die rechtzeitige und nachhaltige Korrektur in einigen Mitgliedstaaten ganz
klar gefährdet war, namentlich in Belgien, Zypern, Ungarn, Malta und Polen,
deren Frist für die Defizitkorrektur in unmittelbarer oder naher Zukunft, d.h.
2011 oder 2012, abläuft. Ein wichtiges Ergebnis der Bewertung war, dass die bis
zum Stichtag der Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen
(24. Oktober 2011) unternommene Konsolidierungsanstrengung in vier dieser
fünf Länder – Ungarn, Polen, Belgien und Zypern – ohne weitere Maßnahmen hinter
der vom Rat empfohlenen Anstrengung zurückbleiben würde. Bei Malta und Ungarn,
deren Frist für die Defizitkorrektur 2011 abläuft, wurde festgestellt, dass die
Korrektur des gesamtstaatlichen Defizits entgegen der Forderung des Rates nicht
nachhaltig wäre, wenn keine weiteren Maßnahmen ergriffen würden, um das Defizit
unter 3 % des BIP zu halten. Angesichts dieser Bewertung und des
bevorstehenden Inkrafttretens des Sixpacks richtete der für Wirtschaft, Währung
und den Euro zuständige Kommissionsvizepräsident Olli Rehn am 11. November
2011 entsprechende Schreiben an die betroffenen Mitgliedstaaten. Darin wurden
diese aufgefordert, die Verabschiedung eines Haushalts 2012 und/oder
zusätzlicher Maßnahmen, die eine fristgerechte und nachhaltige Korrektur des
übermäßigen Defizits gewährleisten, als dringlich anzusehen. Ohne die
Verabschiedung von Korrekturmaßnahmen werde die Einleitung weiterer Schritte im
Defizitverfahren – mit der Möglichkeit von Sanktionen – unumgänglich. Der Ruf nach zusätzlichen Maßnahmen entsprach
auch den Schlussfolgerungen des Rates zur Haushaltspolitik vom 4. Oktober
2011. Darin wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihren Verpflichtungen im
Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakt in vollem Umfang nachzukommen, wobei
im Defizitverfahren befindliche Länder mit erheblichen Konsolidierungslücken
angehalten wurden, diese mit gezielten Maßnahmen spätestens in ihren Haushalten
für 2012 zu schließen. Seit Mitte November haben alle fünf
Mitgliedstaaten, die ihr Defizit bis 2011 oder 2012 beheben sollten und deren
rechtzeitige und nachhaltige Defizitkorrektur in der Herbstprognose 2011
der Kommissionsdienststellen als gefährdet angesehen wurde, Maßnahmen erlassen
bzw. angekündigt. In den meisten Fällen werden diese zusätzlichen Maßnahmen für
ausreichend erachtet, um die Entwicklung des übermäßigen Defizits wieder auf
den in den Ratsempfehlungen vorgezeichneten Kurs zu bringen. Dies gilt für
Belgien, Zypern, Malta und Polen. Im Falle Ungarns wurden zwar ebenfalls zusätzliche
Anstrengungen unternommen, doch macht die Bewertung der Kommission deutlich,
dass diese immer noch nicht ausreichen, um hinreichende Fortschritte bei der
nachhaltigen Korrektur des übermäßigen Defizits sicherzustellen. In dieser Mitteilung werden die wichtigsten
Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten Bewertung vorgestellt.
Insbesondere wird dargelegt, wie die Kommission die Haushaltsausführung der
betreffenden Mitgliedstaaten im Rahmen des Defizitverfahrens auf der Grundlage
der Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen und unter
Berücksichtigung späterer haushaltspolitischer Initiativen, die die
betreffenden fünf Mitgliedstaaten bis zum 9. Januar 2012 unternommen
haben, aktuell beurteilt. Eine ausführlichere und umfassendere Bewertung
enthalten die fünf länderspezifischen Arbeitsunterlagen der
Kommissionsdienststellen, die zusammen mit dieser Mitteilung veröffentlicht
werden. Angesichts ihrer Bewertung empfiehlt die
Kommission dem Rat eine Verschärfung des Defizitverfahrens gegen Ungarn. Hierzu
nimmt die Kommission zusammen mit dieser Mitteilung eine Empfehlung für einen
Beschluss des Rates nach Artikel 126 Absatz 8 AEUV an, in dem
festgestellt wird, dass die nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV
ausgesprochene Empfehlung des Rates keine wirksamen Maßnahmen zur Beendigung
des übermäßigen Defizits ausgelöst hat. Vorbehaltlich dieses Ratsbeschlusses über das
Ausbleiben wirksamer Maßnahmen wird die Kommission sodann für Ungarn – als
Mitgliedstaat ohne Euro – gemäß den Bestimmungen des Stabilitäts- und
Wachstumspakts (SWP) eine Empfehlung für eine neue Empfehlung des Rates nach
Artikel 126 Absatz 7 AEUV zur Beendigung des übermäßigen Defizits
annehmen. Diese Empfehlung wird vom Rat innerhalb von zwei Monaten, nachdem das
Ausbleiben wirksamer Maßnahmen per Beschluss festgestellt wurde, angenommen.
Nachdem der Rat in einem Beschluss das Fehlen wirksamer Maßnahmen festgestellt
hat, kann die Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 des
Rates auch in Erwägung ziehen, dem Rat für Ungarn die Aussetzung der
Mittelbindungen aus dem Kohäsionsfonds vorzuschlagen. Die Herbstprognose 2011 der
Kommissionsdienststellen hat auch Konsolidierungslücken bei Mitgliedstaaten
ergeben, die ihr übermäßiges Defizit bis 2013 korrigieren müssen. Diese
Mitgliedstaaten müssen die betreffenden Lücken dringend schließen, insbesondere
bei der Aufstellung der Haushaltspläne, die sie im Rahmen des Europäischen
Semesters 2012 mit ihren aktualisierten Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen
zu übermitteln haben. Die Kommission wird die Haushaltsausführung
weiterhin in allen Mitgliedstaaten mit Defizitverfahren überwachen, auch in den
fünf Ländern, die Gegenstand der vorliegenden Mitteilung sind. Die nächste
umfassende Bewertung erfolgt im Kontext der Frühjahrsprognose 2012 der
Kommissionsdienststellen.
2.
Länderspezifische Bewertungen
2.1.
Belgien
Am 2. Dezember 2009 gab der Rat gemäß
Artikel 126 Absatz 7 AEUV Empfehlungen an Belgien ab, wonach das Land
sein Defizit bis 2012 auf glaubwürdige und nachhaltige Weise unter 3 % des
BIP absenken und im Zeitraum 2010-2012 eine durchschnittliche jährliche
Konsolidierung von ¾ % des BIP sicherstellen sollte. In ihrer
Herbstprognose 2011 erwarteten die Kommissionsdienststellen für 2011 ein
gesamtstaatliches Defizit von 3,6 % des BIP und unter der Annahme, dass
keine weiteren Maßnahmen getroffen werden, für 2012 ein gesamtstaatliches
Defizit von 4,6 % des BIP sowie für 2013 ein gesamtstaatliches Defizit von
4,5 % des BIP. Die für den Zeitraum 2010-2012 geschätzte durchschnittliche
jährliche Veränderung des strukturellen Saldos lag mit -0,1 % des BIP
deutlich unter der vom Rat empfohlenen Konsolidierungsanstrengung. In
Kombination mit der geschätzten Konsolidierungsanstrengung stand der für das
gesamtstaatliche Defizit projizierte Pfad damit nicht mit einer fristgerechten
und nachhaltigen Korrektur des übermäßigen Defizits in Einklang. Nach dem Stichtag
für die Herbstprognose 2011 erzielte die belgische Regierung eine Einigung
über den Haushaltsvorschlag 2012, der am 21. Dezember 2011 förmlich
ins Parlament eingebracht wurde. Nach Bewertung der Maßnahmen, die die
belgischen Behörden bis zum 9. Januar 2012 öffentlich bekannt gegeben
haben, rechnet die Kommission nun mit einem gesamtstaatlichen Defizit von
2,9 % des BIP im Jahr 2012 und 2 ¾ % des BIP im
Jahr 2013 (siehe Tabelle 1). Unter Berücksichtigung sämtlicher
Maßnahmen bis 9. Januar 2012 scheinen die belgischen Behörden also
wirksame Maßnahmen für eine fristgerechte und nachhaltige Korrektur des
übermäßigen Defizits getroffen zu haben. Eine detailliertere Bewertung enthält
die zusammen mit dieser Mitteilung veröffentlichte Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen zu Belgien. In Anbetracht der vorstehenden Bewertung ist
die Kommission der Auffassung, dass im Defizitverfahren gegen Belgien derzeit
keine weiteren Schritte erforderlich sind. Die Kommission wird die
Haushaltsentwicklung in Belgien gemäß dem Vertrag und dem Stabilitäts- und
Wachstumspakt weiterhin aufmerksam überwachen. Tabelle 1: Belgien – Vergleich der Haushaltsprojektionen,
gesamtstaatlicher Saldo (in % des BIP) || 2011 || 2012 || 2013 HP KOM 2011 || -3,6 || -4,6 || -4,5 Nationale Behörden || -3,6 || -2,8 || -1,8* KOM Jan. 2012 || -4,1** || -2,9 || -2¾ Anmerkungen: HP KOM 2011 = Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen, KOM Jan. 2012 = Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012. In den Projektionen der nationalen Behörden (vom 21. Dezember 2011) und der Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012 sind die von der Regierung im Haushaltsentwurf 2012 angekündigten Maßnahmen berücksichtigt. * In der Stabilitätsprogrammaktualisierung vom April 2011 wurde der Zielwert für 2013 mit 1,8 % des BIP angegeben; der Haushaltsentwurf 2012 enthält noch keinen Zielwert für 2013. ** Dieser Wert wurde aufgrund neuer Informationen über Einnahmenausfälle und über Mehrkosten in Zusammenhang mit der Rettung von Dexia korrigiert. Quelle: Kommissionsdienststellen, nationale Projektionen.
2.2.
Zypern
Am 13. Juli 2010 gab der Rat gemäß
Artikel 126 Absatz 7 AEUV Empfehlungen an Zypern ab, wonach das Land
sein öffentliches Defizit bis 2012 auf glaubwürdige und nachhaltige Weise unter
3 % des BIP absenken und im Zeitraum 2011-2012 eine durchschnittliche
jährliche Konsolidierung von mindestens 1½ % des BIP sicherstellen sollte.
In ihrer Herbstprognose 2011 erwarteten die Kommissionsdienststellen für
2011 ein gesamtstaatliches Defizit von 6,7 % des BIP, für 2012 ein
gesamtstaatliches Defizit von 4,9 % des BIP und unter der Annahme, dass
keine weiteren Maßnahmen getroffen werden, für 2013 ein gesamtstaatliches Defizit
von 4,7 % des BIP. Auch die für den Zeitraum 2011-2012 geschätzte
durchschnittliche jährliche Veränderung des strukturellen Saldos lag mit
0,7 % des BIP deutlich unter der vom Rat empfohlenen
Konsolidierungsanstrengung. In Kombination mit der geschätzten
Konsolidierungsanstrengung stand der für das gesamtstaatliche Defizit
projizierte Pfad damit nicht mit einer fristgerechten und nachhaltigen
Korrektur des übermäßigen Defizits in Einklang. Am 16. Dezember 2011, d. h.
nach dem Stichtag für die Herbstprognose 2011, verabschiedete das
zyprische Parlament das Haushaltsgesetz 2012 sowie ein zusätzliches
Konsolidierungspaket. Ausgehend von der Bewertung des Haushalts 2012 und
der gleichzeitig beschlossenen Maßnahmen geht die Kommission davon aus, dass
das gesamtstaatliche Defizit 2012 auf 2,7 % des BIP und 2013 auf
1,8 % des BIP absinken wird (siehe Tabelle 2). Eine detailliertere
Bewertung enthält die zusammen mit dieser Mitteilung veröffentlichte
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu Zypern. Nach derzeitigem Kenntnisstand scheinen die
zyprischen Behörden wirksame Maßnahmen für eine fristgerechte und nachhaltige
Korrektur des übermäßigen Defizits getroffen zu haben. So haben sie
insbesondere eine ausgabengestützte Konsolidierungsstrategie festgelegt, ihren
Haushalt 2012 auf vorsichtige makroökonomische Annahmen gestützt und
flankierende Maßnahmen zur Rückführung des Defizits getroffen. Die Kommission
ist deshalb der Auffassung, dass im Defizitverfahren gegen Zypern derzeit keine
weiteren Schritte erforderlich sind. Die Kommission wird die
Haushaltsentwicklung in Zypern gemäß dem AEUV und dem Stabilitäts- und
Wachstumspakt auch weiterhin aufmerksam überwachen. Tabelle 2: Zypern – Vergleich der Haushaltsprojektionen,
gesamtstaatlicher Saldo (in % des BIP) || 2011 || 2012 || 2013 HP KOM 2011 || -6,7 || -4,9 || -4,7 Nationale Behörden || || > -2,5 || > -1,0 KOM Jan. 2012 || || -2,7 || -1,8 Anmerkungen: HP KOM 2011 = Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen, KOM Jan. 2012 = Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012. In den Projektionen der nationalen Behörden (vom Dezember 2011) und in der Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012 sind die von der Regierung im Dezember 2011 mit dem Haushaltsentwurf 2012 und dem zusätzlichen Konsolidierungspaket verabschiedeten Maßnahmen berücksichtigt. Quelle: Kommissionsdienststellen, nationale Projektionen.
2.3.
Ungarn
Am 7. Juli 2009 gab der Rat gemäß
Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaften (EGV)[3]
Empfehlungen an Ungarn ab, wonach das Land sein Defizit bis 2011 auf
glaubwürdige und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP absenken und im
Zeitraum 2010-2011 eine Konsolidierung von insgesamt 0,5 % des BIP
sicherstellen sollte. In ihrer Herbstprognose 2011 gingen die Kommissionsdienststellen
davon aus, dass Ungarn im Jahr 2011 dank befristeter Maßnahmen einen
Überschuss von 3,6 % des BIP erzielen und 2012 unter der Annahme, dass
keine weiteren Konsolidierungsmaßnahmen getroffen werden, wiederum auch
aufgrund befristeter Maßnahmen ein Defizit von 2,8 % verzeichnen würde.
Für 2013 wurde ein Defizit von 3,7 % projiziert. Da befristete Maßnahmen
die zugrunde liegende Haushaltsposition nicht verbessern, wurde für den
Zeitraum 2010-2011 von einer erheblichen Verschlechterung des Haushaltssaldos im
Umfang von insgesamt 2¾ % des BIP ausgegangen, was im Widerspruch zu der
vom Rat empfohlenen Verbesserung steht. In Kombination mit der geschätzten
Konsolidierungsanstrengung stand der für das gesamtstaatliche Defizit
projizierte Pfad damit nicht mit einer nachhaltigen Korrektur des übermäßigen
Defizits in Einklang. Der nach dem Stichtag für die
Herbstprognose 2011 verabschiedete Haushalt 2012 sah gegenüber dem
Haushaltsentwurf zusätzliche ausgaben- und einnahmenseitige Maßnahmen vor.
Außerdem führten die ungarischen Behörden am 15. Dezember 2011 ihr
Strukturreformprogramm weiter aus und beschlossen zusätzliche
Konsolidierungsmaßnahmen. Am gleichen Tag wurde zwischen der Regierung und dem
Bankensektor eine Vereinbarung geschlossen, in der die Teilung der aus den
Hilfsprogrammen für ausfallgefährdete Hypothekarkreditnehmer resultierenden
Lasten geregelt wurde. Ausgehend von der zusätzlich zur
Herbstprognose 2011 von der Kommission vorgenommenen Bewertung dieser
Maßnahmen wird das gesamtstaatliche Defizit selbst unter Ausklammerung der
möglichen Negativwirkungen eines verschlechterten makroökonomischen Szenarios
und der hohen Anleihezinsen für 2012 auf 2¾ % des BIP und für 2013 auf
3¼ % des BIP projiziert (siehe Tabelle 3). Unter Berücksichtigung
aller von den ungarischen Behörden bis Ende 2011 öffentlich angekündigten
Maßnahmen sind angemessene Fortschritte bei der fristgerechten und nachhaltigen
Korrektur des übermäßigen Defizits damit noch nicht gewährleistet. Aus diesem Grund hat die Kommission eine Empfehlung
für einen Beschluss des Rates angenommen, in dem nach Artikel 126
Absatz 8 AEUV festgestellt wird, dass keine wirksamen Maßnahmen getroffen
wurden. Eine detailliertere Bewertung enthält die zusammen mit dieser
Mitteilung veröffentlichte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu
Ungarn. Tabelle 3: Ungarn – Vergleich der Haushaltsprojektionen,
gesamtstaatlicher Saldo (in % des BIP) || 2011 || 2012 || 2013 HP KOM 2011 || 3,6 || -2,8 || -3,7 Nationale Behörden || 3,9 || -2,5 || -2,2 KOM Jan. 2012 || 3,5 || -2¾ || -3¼ Anmerkungen: HP KOM 2011 = Herbstprognose 2011 der Komissionsdienststellen, KOM Jan. 2012 = Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012. In den Projektionen der nationalen Behörden (vom 30. September 2011, die der Kommission am 15. Dezember 2011 bestätigt wurden) und in der Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012 sind die im Haushaltsentwurf 2012 und dem Konsolidierungspaket vom 15. Dezember 2011 enthaltenen Maßnahmen berücksichtigt. Quelle: Kommissionsdienststellen, nationale Projektionen.
2.4.
Malta
Am 16. Februar 2010 gab der Rat
gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV Empfehlungen an Malta ab, wonach das
Land sein Defizit bis 2011 auf glaubwürdige und nachhaltige Weise unter
3 % des BIP absenken und 2011 eine Konsolidierung von ¾ % des BIP
sicherstellen sollte. In ihrer am 10. November 2011 vorgelegten
Herbstprognose 2011 schätzten die Kommissionsdienststellen das
gesamtstaatliche Defizit 2011 auf 3 % des BIP und gingen unter der
Annahme, dass keine weiteren Maßnahmen getroffen werden, für 2012 und 2013 von
einer Ausweitung des Defizits auf 3,5 % bzw. 3,6 % des BIP aus.
Während die geschätzte Veränderung des strukturellen Saldos 2011 der vom
Rat empfohlenen Konsolidierungsanstrengung entsprach, stand der für das
gesamtstaatliche Defizit projizierte Pfad nicht mit einer nachhaltigen
Korrektur des übermäßigen Defizits in Einklang. Am 14. November 2011, d. h.
nach dem Stichtag für die Herbstprognose 2011, verabschiedete die
maltesische Regierung ihren Haushaltsentwurf 2012. Ausgehend von der
Bewertung des Haushalts durch die Kommission werden die Projektionen für das
gesamtstaatliche Defizit für das Jahr 2012 auf 2,6 % des BIP und für
das Jahr 2013 auf 2,9 % des BIP korrigiert (siehe Tabelle 4).
Eine detailliertere Bewertung enthält die zusammen mit dieser Mitteilung
veröffentlichte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu Malta. Nach derzeitigem Kenntnisstand scheinen die
maltesischen Behörden wirksame Maßnahmen für eine fristgerechte und nachhaltige
Korrektur des übermäßigen Defizits getroffen zu haben. So enthält insbesondere
der Haushalt 2012 eine Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung des Defizits.
Die Kommission ist deshalb der Auffassung, dass im Defizitverfahren gegen Malta
derzeit keine weiteren Schritte erforderlich sind. Die Kommission wird die
Haushaltsentwicklung in Malta gemäß dem AEUV und dem Stabilitäts- und
Wachstumspakt auch weiterhin aufmerksam überwachen. Tabelle 4: Malta – Vergleich der Haushaltsprojektionen,
gesamtstaatlicher Saldo (in % des BIP) || 2011 || 2012 || 2013 HP KOM 2011 || -3,0 || -3,5 || -3,6 Nationale Behörden || -2,8 || -2,3 || -1,8 KOM Jan. 2012 || -3,0 || -2,6 || -2,9 Anmerkungen: HP KOM 2011 = Herbstprognose 2011 der Komissionsdienststellen, KOM Jan. 2012 = Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012. Die nationalen Projektionen stützen sich auf Informationen, die die nationalen Behörden in Ergänzung zur Haushaltsrede 2012 vorgelegt haben. In den nationalen Projektionen und in der Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012 sind die im Haushaltsentwurf 2012 vorgesehenen Maßnahmen berücksichtigt. Quelle: Kommissionsdienststellen, nationale Projektionen.
2.5.
Polen
Am 6. Juli 2009 gab der Rat gemäß
Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaften (EGV)[4]
Empfehlungen an Polen ab, wonach das Land sein Defizit bis 2012 auf
glaubwürdige und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP absenken und im
Zeitraum 2010-2012 eine durchschnittliche jährliche Konsolidierung von
mindestens 1¼ % des BIP sicherstellen sollte. In ihrer
Herbstprognose 2011 erwarteten die Kommissionsdienststellen für 2011 ein
gesamtstaatliches Defizit von 5,6 % des BIP, für 2012 ein
gesamtstaatliches Defizit von 4,0 % des BIP und unter der Annahme, dass
keine weiteren Maßnahmen getroffen werden, für 2013 ein gesamtstaatliches Defizit
von 3,1% des BIP. Berücksichtigt man zudem die Veränderung, die zwischen den
Projektionen, die den Empfehlungen im Rahmen des Defizitverfahrens zugrunde
liegen (d. h. der Frühjahrsprognose 2009 der
Kommissionsdienststellen), und der Herbstprognose 2011 beim makroökonomischen
Szenario eingetreten sind, insbesondere die Tatsache, dass die mittelfristigen
Wachstumsaussichten Polens nach oben korrigiert wurden, so ist die für den
Zeitraum 2010-2012 geschätzte durchschnittliche jährliche Veränderung des
strukturellen Haushaltssaldos hinter der vom Rat empfohlenen Korrektur
zurückgeblieben. Aus diesem Grund wären der für das gesamtstaatliche Defizit
projizierte Pfad und die geschätzte Konsolidierungsanstrengung zu diesem
Zeitpunkt nicht mit einer fristgerechten und nachhaltigen Korrektur des
übermäßigen Defizits vereinbar gewesen. Am 8. Dezember 2011, d. h. nach dem
Stichtag für die Herbstprognose 2011, verabschiedete die neue polnische
Regierung eine Novelle zum Haushaltsgesetz 2012. Ausgehend von der zusätzlich
zur Herbstprognose 2011 von der Kommission vorgenommenen Bewertung des
geänderten Haushalts wird nun für das Jahr 2012 von einem
gesamtstaatlichen Defizit von 3,3 % des BIP und für das Jahr 2013 von
einem Defizit von 2,6 % des BIP ausgegangen (siehe Tabelle 5). Eine
detailliertere Bewertung enthält die zusammen mit dieser Mitteilung
veröffentlichte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu Polen. Im Falle Polens ist bei der Bewertung im
Rahmen des Defizitverfahrens den Bestimmungen des „Sixpacks“ zu den budgetären
Auswirkungen von Reformen des Rentensystems Rechnung zu tragen. Insbesondere
wenn in ein Defizit, das den Referenzwert von 3 % des BIP überschreitet,
die Auswirkungen einer solchen Rentenreform eingerechnet sind, werden die
direkten Nettokosten der Reform für den öffentlichen Haushalt in vollem Umfang
berücksichtigt, wenn i) das Defizit erheblich und laufend zurückgeht und einen
Wert in der Nähe des Referenzwerts von 3 % des BIP erreicht, ii) die
Bruttoschuldenquote nicht über 60 % des BIP hinausgeht und iii) die
langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen erhalten bleibt. Das Defizit von 3,3 % des BIP, das die
Kommissionsdienststellen unter Berücksichtigung der nach der
Herbstprognose 2011 angekündigten/beschlossenen Maßnahmen erwarten, kann
als „in der Nähe des Referenzwerts“ liegend betrachtet werden, und die
Schuldenquote liegt anhaltend unter dem Referenzwert von 60 % des BIP.
Demnach können nach der Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 des Rates[5] die
Kosten einer Rentenreform berücksichtigt werden. Unter der Annahme, dass
zusätzlich zur Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen keine
weiteren Kursänderungen vorgenommen werden, bliebe die Schuldenquote weitgehend
stabil und würde bis 2020 56 % des BIP erreichen. Die direkten Nettokosten
dieser Reform werden von den polnischen Behörden für das Jahr 2012 auf
rund 0,6 % des BIP geschätzt. Nach derzeitigem Kenntnisstand scheinen die
polnischen Behörden wirksame Maßnahmen für eine fristgerechte und nachhaltige
Korrektur des übermäßigen Defizits getroffen zu haben. In Anbetracht der
vorstehenden Bewertung (bei der auch die direkten Nettokosten der Rentenreform
von 1999 berücksichtigt wurden) ist die Kommission der Auffassung, dass im
Defizitverfahren gegen Polen derzeit keine weiteren Schritte erforderlich sind. Die Kommission wird die Haushaltsentwicklung in
Polen gemäß dem AEUV und dem Stabilitäts- und Wachstumspakt weiterhin
aufmerksam überwachen. Tabelle 5: Polen – Vergleich der Haushaltsprojektionen,
gesamtstaatlicher Saldo (in % des BIP) || 2011 || 2012 || 2013 HP KOM 2011 || -5,6 || -4,0 || -3,1 KP 2011 || -5,6 || -2,9 || -2,5 Entwurf Haushaltsgesetz 2012 || - || -2,9* || - KOM Jan. 2012 || -5,6 || -3,3 || -2,6 Anmerkungen: HP KOM 2011 = Herbstprognose 2011 der Komissionsdienststellen, KP 2011 = Konvergenzprogrammaktualisierung vom April 2011, KOM Jan. 2012 = Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012. In der Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012 sind die von der Regierung mit dem Haushaltsgesetzentwurf 2012 beschlossenen Maßnahmen berücksichtigt. * Der im Haushaltsgesetzentwurf angegebene Haushaltssaldo wurde nach der nationalen Methode berechnet, die auf Kassenbasis beruht und nicht unmittelbar mit dem periodengerechten Verfahren des ESVG95 vergleichbar ist. Quelle: Kommissionsdienststellen, nationale Projektionen. [1] ABl.
L 306 vom 23.11.2011, S. 5. [2] Griechenland,
Irland, Portugal, Rumänien und Lettland. Das Zahlungsbilanzhilfeprogramm für
Lettland läuft am 20. Januar 2012 aus. [3] Im
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der am 1. Dezember 2009
in Kraft trat, entspricht dieser Artikel dem Artikel 126. [4] Im
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der am
1. Dezember 2009 in Kraft trat, entspricht dieser Artikel dem
Artikel 126. [5] Siehe
Artikel 1(2c). Mit der Verordnung wurden die Modalitäten geändert, nach
denen die Kosten, die die Einführung einer gesetzlichen, vollständig
kapitalgedeckten Säule in das nationale Rentensystem für den Haushalt mit sich
bringt, bei der Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf eine rasche und
nachhaltige Korrektur eines übermäßigen Defizits berücksichtigt werden können.
Bei Mitgliedstaaten, gegen die ein Defizitverfahren läuft und bei denen in das
Defizit (das den Referenzwert von 3 % des BIP überschreitet) die
Auswirkungen einer solchen Rentenreform eingerechnet sind, werden die direkten
Nettokosten der Reform für den öffentlichen Haushalt in vollem Umfang
berücksichtigt, wenn i) das Defizit erheblich und laufend zurückgeht und einen
Wert in der Nähe des Referenzwerts von 3 % des BIP erreicht, ii) die
Bruttoschuldenquote nicht über 60 % des BIP hinausgeht und iii) die
langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen aufrecht erhalten wird.