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Document 52011XX0209(01)

Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 12. Juni 2008 zu einem Entscheidungsentwurf in der Sache COMP/39.180 — Aluminiumfluorid — Berichterstatter: Österreich

ABl. C 40 vom 9.2.2011, p. 19–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.2.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 40/19


Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 12. Juni 2008 zu einem Entscheidungsentwurf in der Sache COMP/39.180 — Aluminiumfluorid

Berichterstatter: Österreich

2011/C 40/10

1.

Der Beratende Ausschuss stimmt der Einschätzung der Europäischen Kommission zu, wonach es sich bei dem fraglichen Sachverhalt um eine Vereinbarung bzw. eine aufeinander abgestimmte Verhaltensweise im Sinne von Artikel 81 EG-Vertrag bzw. Artikel 53 EWR-Abkommen handelt.

2.

Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Bewertung der Europäischen Kommission hinsichtlich des durch das Kartell betroffenen sachlich und räumlich relevanten Markts überein.

3.

Der Beratende Ausschuss stimmt der Europäischen Kommission darin zu, dass das Kartell eine einzige fortdauernde Zuwiderhandlung darstellt.

4.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Europäischen Kommission hinsichtlich der Adressaten dieser Entscheidung, insbesondere in Bezug auf die Haftungszuordnung an die Muttergesellschaften der betreffenden Konzerne.

5.

Der Beratende Ausschuss stimmt der Europäischen Kommission darin zu, dass gegen die Adressaten der Entscheidung eine Geldbuße verhängt werden sollte.

6.

Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Bewertung der Anträge im Rahmen der Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2002 über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen durch die Kommission überein.

7.

Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union.


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