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Document 52011XG0624(03)

Mitteilung der wallonischen Regierung im Rahmen der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

ABl. C 183 vom 24.6.2011, p. 20–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.6.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 183/20


Mitteilung der wallonischen Regierung im Rahmen der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

2011/C 183/09

BEKANNTMACHUNG DER WALLONISCHEN REGIERUNG BEZÜGLICH DES ANTRAGS AUF EXKLUSIVGENEHMIGUNG ZUM AUFSUCHEN GASFÖRMIGER KOHLENWASSERSTOFFE MIT DEM TITEL „PERMIS DE PERONNES ET ANDERLUES“

Mit Schreiben vom 15. November 2008 und 24. Dezember 2009 hat das Unternehmen European Gas Benélux mit Sitz in Boulevard de France 7, 1420 Braine-l’Alleud, Belgien, eine Exklusivgenehmigung zum Aufsuchen und zur Gewinnung von Erdöl und brennbaren Gasen in der Region Wallonien (Belgien) für eine Dauer von 25 Jahren beantragt.

Der Antrag betrifft ein Gebiet in der Region um Charleroi, in welchem dem Unternehmen Distrigaz eine Genehmigung zur Nutzung von Lagerstätten für die Speicherung von Gas erteilt wurde und das die beiden angrenzenden Standorte Anderlues (königliches Dekret vom 22. Juli 1976) und Péronnes (königliches Dekret vom 11. Mai 1979) bzw. die Konzessionen 410, 420 und 430 mit einer Fläche von insgesamt 39,50 km2 umfasst. Er bezieht sich auf Gas in den Resthohlräumen ehemaliger Minen und das Aufsuchen von Kohleflözgas in deren nicht genutzten Teilen.

Das Gebiet wird durch die nachstehend anhand des Koordinatensystems Lambert 72 angegebenen Punkte begrenzt:

Punkte

X

Y

A'

140 185

125 649

B'

138 326

125 720

Z

137 500

125 968

P

134 795

125 984

O

134 012

125 759

O'

133 943

125 875

N'

132 292

124 843

N

132 385

124 743

Q

133 184

123 425

R

134 713

123 582

S

135 183

122 738

T

135 791

122 693

J

135 881

122 372

D

140 053

121 870

1(A)

140 457

121 676

2(B)

144 006

120 817

3

143 975

121 692

4

143 865

122 895

5

143 759

124 071

6

142 876

124 162

7

142 368

124 145

8

142 168

125 068

9(W)

140 215

125 074

Das Aufsuchen und die Gewinnung von Gas werden durch das königliche Dekret Nr. 83 vom 28. November 1939 über die Projektion und Gewinnung asphalthaltiger Gesteine sowie von Erdöl und brennbaren Gasen geregelt.

Das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Mobilität hat die an diesen Aufsuchungs- und Gewinnungstätigkeiten interessierten Kreise aufgefordert, innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einen Genehmigungsantrag zu stellen, wobei die folgenden Hinweise zu beachten sind.

Die Bedingungen für die Einreichung von Anträgen unterliegen Artikel 6 des Dekrets der wallonischen Regierung vom 19. März 2009 zur Bestimmung der Form und der Modalitäten für die Untersuchung der Anträge auf exklusive Schürf- und Betriebsgenehmigungen zur Gewinnung von Erdöl und Kraftgasen und zur Abänderung des Erlasses der wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 zur Festlegung der Liste der einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehenden Projekte sowie der eingestuften Anlagen und Tätigkeiten. Jedem Antrag ist ein Programm für die Aufsuchung oder Gewinnung beizufügen.

Einreichung der Anträge und Kriterien für die Erteilung der Rechte

Erstantrag- und Gegenantragsteller müssen den Nachweis erbringen, dass sie die für die Erteilung von Schürfrechten notwendigen Bedingungen erfüllen, die in Artikel 6 Absatz 2 und 3 des vorstehend genannten Dekrets vom 19. März 2009 festgelegt sind.

Die Anträge sind per Einschreiben unter folgender Adresse beim Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Mobilität einzureichen: rue des Brigades d'Irlande 4, 5100 Jambes, Belgien.

Die wallonische Regierung wird ihre Entscheidung auf der Grundlage der folgenden objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien treffen:

a)

technische und finanzielle Leistungsfähigkeit der Antragsteller;

b)

Art und Weise, in der die Unternehmen die Prospektion, Exploration oder Gewinnung in dem betreffenden geografischen Gebiet durchführen wollen,

c)

falls mehrere Anträge hinsichtlich der technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit und in Bezug auf das Programm für das Aufsuchen und die Gewinnung als gleichwertig anzusehen sind:

die Qualität der Vorstudien zur Festlegung des Arbeitsprogramms;

die Effizienz und Kompetenz, die die Antragsteller im Rahmen anderer Genehmigungen möglicherweise bereits bewiesen haben, insbesondere im Hinblick auf den Umweltschutz;

eine mögliche Nähe von Gebieten, in denen die Antragsteller bereits Explorations- oder Gewinnungsarbeiten durchgeführt haben;

die zu erwartenden positiven Auswirkungen auf die Entwicklung der Region Wallonien als Technologiestandort.

Muster eines Lastenhefts

Das Muster eines Lastenhefts mit den Mindestbedingungen und -anforderungen an die Ausübung und Einstellung der betreffenden Tätigkeiten ist unter folgender Adresse auf der Website der Generaldirektion Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und Umwelt abrufbar: http://environnement.wallonie.be

Weitere Informationen erteilt: Service public de Wallonie, Direction générale de l’agriculture, ressources naturelles et environnement — Avenue Prince de Liège 15 — 5100 Jambes, Belgien, Ansprechpartner: Herr Marc Pirlet (Tel. +32 81336030 — E-Mail: marc.pirlet@spw.wallonie.be).


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