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Document 52011XC0708(02)

Bekanntmachung eines Antrags gemäß Artikel 30 der Richtlinie 2004/17/EG — Antrag eines öffentlichen Auftraggebers

ABl. C 200 vom 8.7.2011, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 200/15


Bekanntmachung eines Antrags gemäß Artikel 30 der Richtlinie 2004/17/EG

Antrag eines öffentlichen Auftraggebers

2011/C 200/07

Bei der Kommission ging am 24. Juni 2011 ein Antrag gemäß Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (1) ein. Der erste Werktag nach Eingang des Antrags ist der 27. Juni 2011.

Dieser Antrag von Magyar Posta betrifft bestimmte Finanzdienstleistungen in Ungarn (siehe Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c vierter Gedankenstrich der Richtlinie 2004/17/EG). Gemäß Artikel 30 findet die Richtlinie 2004/17/EG keine Anwendung, wenn die betreffende Tätigkeit auf Märkten mit freiem Zugang unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Die Bewertung des Sachverhalts erfolgt ausschließlich im Sinne der Richtlinie 2004/17/EG und unbeschadet der Anwendung der Wettbewerbsregeln.

Die Kommission muss binnen drei Monaten, gerechnet ab dem oben genannten Werktag, über diesen Antrag entscheiden. Diese Frist läuft am 27. September 2011 ab.

Die Frist kann gegebenenfalls um drei Monate verlängert werden. Eine Fristverlängerung bedarf der Veröffentlichung.

Im Sinne von Artikel 30 Absatz 6 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2004/17/EG werden weitere Anträge, die bestimmte Finanzdienstleistungen in Ungarn betreffen und zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch vor Ablauf der mit dem ersten Antrag eröffneten Frist, eingehen, nicht als Neuanträge betrachtet, sondern im Rahmen des ersten Antrags bearbeitet.


(1)  ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1.


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