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Document 52011TA1216(05)

Bericht über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens SESAR, zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens

ABl. C 368 vom 16.12.2011, p. 32–39 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 368/32


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens SESAR, zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens

2011/C 368/05

EINLEITUNG

1.

Das gemeinsame Unternehmen SESAR mit Sitz in Brüssel wurde im Februar 2007 (1) gegründet, um die Tätigkeiten des SESAR-Projekts (Single European Sky Air Traffic Management Research) zu verwalten.

2.

Das SESAR-Projekt zielt auf eine Modernisierung des Flugverkehrsmanagements (ATM) in Europa ab. Es ist in drei Phasen unterteilt:

a)

Die „Definitionsphase“ begann 2005 unter der Leitung der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol) und wird aus dem EU-Haushalt im Rahmen des Programms für die transeuropäischen Verkehrsnetze kofinanziert. Resultat der Definitionsphase ist der europäische ATM-Generalplan, in dem der Inhalt sowie die Entwicklungs- und Errichtungspläne für die nächste Generation von ATM-Systemen festgelegt werden.

b)

Die „Entwicklungsphase“ (2008-2013) wird vom gemeinsamen Unternehmen SESAR (2) verwaltet und führt zur Einrichtung neuer technologischer Systeme, Komponenten und operativer Verfahren wie im europäischen ATM-Generalplan vorgegeben.

c)

Die „Errichtungsphase“ (2014-2020) unter der Leitung von Industrie und einschlägigen Akteuren dient der großmaßstäblichen Einrichtung und Inbetriebnahme der neuen ATM-Infrastruktur.

3.

Das gemeinsame Unternehmen ist als öffentlich-private Partnerschaft konzipiert. Gründungsmitglieder sind die Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, und die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol), vertreten durch ihre Agentur. Aufgrund eines Aufrufs zur Interessenbekundung sind 15 öffentliche und private Unternehmen der Luftfahrtindustrie Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens geworden. Dazu zählen Flugsicherungsorganisationen, Hersteller von Bodenkomponenten sowie Luft- und Raumfahrtindustrie, Flugzeughersteller, Flughafenbehörden und Hersteller von Flugzeugausrüstungen.

4.

Der Etat für die Entwicklungsphase des SESAR-Projekts beläuft sich auf 2,1 Milliarden Euro, die zu gleichen Teilen von der EU, von Eurocontrol und von den beteiligten öffentlichen und privaten Partnern aufzubringen sind. Der EU-Beitrag wird aus dem Siebten Forschungsrahmenprogramm und dem Programm für die transeuropäischen Verkehrsnetze finanziert. Eurocontrol und die anderen Akteure erbringen ihren Finanzierungsanteil zu rund 90 % in Form von Sachleistungen.

5.

Das gemeinsame Unternehmen SESAR arbeitet seit dem 10. August 2007 autonom.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

6.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) des gemeinsamen Unternehmens SESAR bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrundeliegenden Vorgänge.

7.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Exekutivdirektors

8.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens (7) eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (8). In den Verantwortungsbereich des Exekutivdirektors fällt außerdem die Einrichtung der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrundeliegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

9.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des gemeinsamen Unternehmens sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrundeliegenden Vorgänge abzugeben.

10.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrundeliegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

11.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrundeliegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

12.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

13.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR seine Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzordnung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrundeliegenden Vorgänge

14.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrundeliegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

15.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

16.

In dem vom Verwaltungsrat festgestellten endgültigen Haushaltsplan 2010 waren 135 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 143 Millionen Euro an Zahlungsermächtigungen ausgewiesen. Die Verwendungsrate für die Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen betrug 97,3 % bzw. 82,2 %.

17.

Im Jahr 2010 beliefen sich Mitgliedsbeiträge (55,6 Millionen Euro) und Vorjahresergebnis (86,5 Millionen Euro) auf insgesamt 142,1 Millionen Euro gegenüber Zahlungen in Höhe von 84,9 Millionen Euro und Mittelübertragungen in Höhe von 3,7 Millionen Euro. Dies führte zu einem Haushaltsüberschuss von 53,5 Millionen Euro und Bankeinlagen in Höhe von insgesamt 57,2 Millionen Euro am Jahresende, was im Widerspruch zum Grundsatz des Haushaltsausgleichs steht.

18.

Gemäß Artikel 6 der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens SESAR dürfen Ausgaben nur im Rahmen der bewilligten Mittel gebunden und angeordnet werden. Bei zwei Haushaltslinien — Verwaltungsausgaben sowie Studien und Entwicklungstätigkeiten — überstiegen die angeordneten Ausgaben die bewilligten Mittel um 11 % bzw. 9 %.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

Interne Kontrollsysteme

19.

Im Jahr 2010 begann das gemeinsame Unternehmen mit dem Einsatz der auch von der Kommission genutzten Systeme für die Finanzberichterstattung (ABAC und SAP). Das vom gemeinsamen Unternehmen SESAR für die Verwaltung der operativen Programme verwendete System ist in diese Finanzberichterstattungssysteme allerdings nicht integriert. Ende 2010 waren die zugrundeliegenden Verfahrensabläufe vom Rechnungsführer nicht, wie in der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens vorgeschrieben, validiert worden.

Verspätete Entrichtung der Mitgliedsbeiträge

20.

Der Termin 1. Juli 2010 für die Entrichtung der Barbeiträge der Mitglieder an das gemeinsame Unternehmen für das Jahr wurde nicht eingehalten. Die Zahlungsverzögerungen reichten von 12 bis zu 113 Tagen. Zwei Mitglieder hatten bis Ende des Jahres 2010 keinerlei Beitrag entrichtet.

Amt des internen Prüfers und Interner Auditdienst der Kommission

21.

In seinem vorangegangenen Bericht wies der Hof auf die Notwendigkeit hin, die in der Satzung des gemeinsamen Unternehmens enthaltene Bestimmung zur Rolle des Internen Prüfers der Kommission klarzustellen. Wenngleich die Satzung nicht geändert wurde, nimmt der Hof zur Kenntnis, dass die Kommission und das gemeinsame Unternehmen Maßnahmen getroffen haben, mit denen eine klarere Definition der jeweiligen operativen Funktion des Internen Auditdienstes (IAS) der Kommission und des Amts des Internen Prüfers innerhalb des gemeinsamen Unternehmens gewährleistet wird.

22.

Im Einklang mit dem Standpunkt des Hofes bestätigte der Generaldirektor des IAS in einem Vermerk an alle gemeinsamen Unternehmen der EU, dass der IAS gemäß der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan das Amt des Internen Prüfers der gemeinsamen Unternehmen ausübt. Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Unternehmens SESAR hat seine Charta für das Amt des Internen Prüfers entsprechend geändert.

Dieser Bericht wurde von Kammer II unter Vorsitz von Herrn Harald NOACK, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR) (ABl. L 64 vom 2.3.2007, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1361/2008 (ABl. L 352 vom 31.12.2008, S. 12).

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  SESAR-Finanzordnung, vom Verwaltungsrat am 28. Juli 2009 angenommen.

(8)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der EU-Einrichtungen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens SESAR aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).


ANHANG

Gemeinsames Unternehmen SESAR (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 187)

Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt

Ordnungsgemäße Durchführung der Programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Union.

Zuständigkeiten des gemeinsamen Unternehmens

(Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1361/2008 des Rates)

Wichtigste Ziele

Gewährleistung der Modernisierung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems, indem alle einschlägigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Union koordiniert und gebündelt werden; Durchführung des ATM-Generalplans und insbesondere folgender Aufgaben:

Organisation und Koordinierung der Tätigkeiten in der Entwicklungsphase des SESAR-Projekts in Einklang mit dem ATM-Generalplan, wie sie sich aus der Definitionsphase des von Eurocontrol verwalteten Projekts ergeben, wobei öffentliche und private Mittel unter einem Dach gebündelt und verwaltet werden;

Beschaffung der notwendigen Mittel für die Tätigkeiten in der Entwicklungsphase des SESAR-Projekts in Einklang mit dem ATM-Generalplan;

Sicherstellung der Einbeziehung insbesondere folgender Akteure auf dem Gebiet des Flugverkehrsmanagements in Europa: Flugsicherungsorganisationen, Luftraumnutzer, Berufsverbände, Flughäfen und Hersteller sowie die jeweiligen Wissenschaftseinrichtungen oder die jeweiligen Wissenschaftskreise;

Organisation der technischen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, der Bewertung und von Studien, die unter seiner Führung unter Vermeidung einer Aufsplitterung dieser Tätigkeiten durchgeführt werden;

Beaufsichtigung von Tätigkeiten zur Entwicklung gemeinsamer Produkte, die im ATM-Generalplan präzise benannt sind, und gegebenenfalls Durchführung spezifischer Ausschreibungen.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Aufgaben des Verwaltungsrats:

a)

Annahme des vom Rat gemäß Artikel 1 Absatz 2 der SESAR-Verordnung gebilligten ATM-Generalplans und Billigung etwaiger Vorschläge zu seiner Änderung;

b)

Aufstellung von Leitlinien und Annahme von Beschlüssen, die für die Durchführung der Entwicklungsphase des SESAR-Projekts erforderlich sind, sowie Ausübung der Gesamtkontrolle über deren Durchführung;

c)

Billigung des Arbeitsprogramms und der jährlichen Arbeitsprogramme des gemeinsamen Unternehmens gemäß Artikel 16 Absatz 1 sowie Billigung des jährlichen Finanzplans einschließlich des Stellenplans;

d)

Genehmigung von Verhandlungen und Beschlüsse über die Aufnahme neuer Mitglieder und über die entsprechenden Vereinbarungen in Artikel 1 Absatz 3;

e)

Überwachung der Durchführung der Vereinbarungen zwischen Mitgliedern und dem gemeinsamen Unternehmen;

f)

Ernennung und Entlassung des Exekutivdirektors und Billigung der Organisationsstruktur sowie Beaufsichtigung der Tätigkeit des Exekutivdirektors;

g)

Festlegung der Beträge und Verfahren für die Zahlung der Finanzbeiträge der Mitglieder und Bewertung der Sachbeiträge;

h)

Annahme der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens;

i)

Billigung des Jahresabschlusses und der Bilanz;

j)

Annahme des Jahresberichts über die Fortschritte der Entwicklungsphase des SESAR-Projekts und die Finanzlage gemäß Artikel 16 Absatz 2;

k)

Beschlüsse über Vorschläge an die Kommission zur Verlängerung der Bestandsdauer des gemeinsamen Unternehmens oder zu dessen Auflösung;

l)

Festlegung der Verfahren für die Ausübung des Zugangsrechts zu materiellen und immateriellen Vermögenswerten, die Eigentum des gemeinsamen Unternehmens sind, und für die Übertragung solcher Vermögenswerte;

m)

Festlegung der Regeln und Verfahren für die Vergabe von Aufträgen, die zur Durchführung des ATM-Generalplans erforderlich sind, einschließlich besonderer Verfahren bei Interessenkonflikten;

n)

Beschlüsse über Vorschläge an die Kommission zur Änderung der Satzung gemäß Artikel 24;

o)

Ausübung aller sonstigen Befugnisse und Wahrnehmung aller anderen Aufgaben, einschließlich der Einsetzung nachgeordneter Organe, die für die Zwecke der Entwicklungsphase des SESAR-Projekts erforderlich sein können;

p)

Annahme der Vereinbarungen zur Durchführung des Artikels 8 über die Abordnung von Personal an das gemeinsame Unternehmen.

2 —   Exekutivdirektor

Der Exekutivdirektor nimmt seine Aufgaben in vollständiger Unabhängigkeit im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben wahr.

Der Exekutivdirektor leitet die Durchführung des SESAR-Projekts im Rahmen der Leitlinien, die vom Verwaltungsrat vorgegeben wurden, dem er verantwortlich ist. Er stellt dem Verwaltungsrat alle zur Wahrnehmung von dessen Aufgaben nötigen Informationen bereit.

Der Exekutivdirektor hat insbesondere die Aufgabe,

a)

das Personal des gemeinsamen Unternehmens, einschließlich des in Artikel 8 Absatz 4 genannten Personals, einzustellen, anzuleiten und zu beaufsichtigen;

b)

die Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens zu organisieren, zu leiten und zu beaufsichtigen;

c)

dem Verwaltungsrat Vorschläge für den Aufbau des Unternehmens zu unterbreiten;

d)

das Gesamtarbeitsprogramm und das jährliche Arbeitsprogramm des gemeinsamen Unternehmens einschließlich einer Schätzung der Programmkosten zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren und sie dem Verwaltungsrat zu unterbreiten;

e)

den Entwurf des jährlichen Finanzplans einschließlich des Stellenplans gemäß der Finanzordnung zu erstellen und ihn dem Verwaltungsrat zu unterbreiten;

f)

zu gewährleisten, dass die Verpflichtungen des gemeinsamen Unternehmens aufgrund der von ihm geschlossenen Verträge und Vereinbarungen erfüllt werden;

g)

zu gewährleisten, dass die Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens in völliger Unabhängigkeit und ohne Interessenkonflikte durchgeführt werden;

h)

den Jahresbericht über die Fortschritte des SESAR-Projekts und die finanzielle Lage sowie sämtliche sonstigen Berichte, die vom Verwaltungsrat angefordert werden, zu erstellen und sie diesem zu unterbreiten;

i)

dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss und die Bilanz zu unterbreiten;

j)

dem Verwaltungsrat Vorschläge zu unterbreiten, die Änderungen der Konzeption des SESAR-Projekts bewirken.

3 —   Interne Prüfung

Interner Auditdienst der Kommission.

4 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

5 —   Entlastungsbehörde

Parlament, Rat und Verwaltungsrat des gemeinsamen Unternehmens.

Dem gemeinsamen Unternehmen für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Haushalt

134,7 Millionen Euro (325,1 Millionen Euro)

Personalbestand am 31. Dezember 2010

Der Verwaltungshaushalt 2010 umfasst einen Stellenplan mit 39 Bediensteten und 3 abgeordneten nationalen Sachverständigen (ANS). Daraus ergeben sich insgesamt 42 Dienstposten, von denen am Jahresende 2010 37 (gegenüber 18 im Jahr 2009) besetzt waren:

23 extern rekrutierte Zeitbedienstete,

10 gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates von Mitgliedern des gemeinsamen Unternehmens abgeordnete Bedienstete,

2 Vertragsbedienstete,

2 ANS.

Davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 21,

administrative und unterstützende Tätigkeiten: 15,

sonstige Tätigkeiten: 1.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010

Seit Beginn der Tätigkeiten im Rahmen des SESAR-Projekts im Juni 2009 wurden folgende Ergebnisse erzielt:

a)

Bis Ende 2010 waren 285 Projekte initiiert worden, und bei 232 Projekten war mit der Durchführung begonnen worden. Die Einbindung der Tätigkeiten, die aufgrund der zweiten Aufforderung zur Einreichung endgültiger Angebote in Auftrag gegeben wurden, läuft, und derzeit sind rund 1 800 Personen an den verschiedenen Vorhaben des SESAR-Projekts beteiligt. Die Projekttätigkeiten schreiten planmäßig voran und bilden eine Grundlage für die weitere Fortführung im Hinblick auf die Verwirklichung der strategischen Ziele für 2012.

b)

Im Juni 2010 fand die erste Engineering Review Session, d. h. eine Bewertung des Fortschritts der verschiedenen Arbeitspakete/Projekte bei der Umsetzung der Zielvorgaben des gemeinsamen Unternehmens SESAR, statt. Dabei zeigte sich insbesondere, wie die kritischen Abhängigkeiten geschaffen wurden und dazu beitragen, dass die Projekte bei der Umsetzung der Vorgaben kohärente Fortschritte erzielen. Außerdem wurde deutlich, dass es einiger Korrekturmaßnahmen bedarf, um Zeitpläne, Inhalte und technische Methoden aufeinander abzustimmen.

c)

Was die Projektberichterstattung betrifft, hat das gemeinsame Unternehmen einen strukturierten aufwandsbezogenen Quartalsbericht eingeführt, der ab dem dritten Quartal 2010 von den Mitgliedern vorzulegen ist. Damit erhält das gemeinsame Unternehmen ein zusätzliches Instrument zur Überwachung, ob der Aufwand der Mitglieder den Projektzielen abgemessen ist, sowie zur Überwachung der damit verbundenen Risiken.

d)

Was die Validierung betrifft, einigten sich die SESAR-Partner auf einen Validierungs- und Überprüfungsfahrplan, wodurch insbesondere zum Ausdruck kommt, wie wichtig es ist, bei allen Validierungstätigkeiten der realen Betriebsumgebung möglichst nahe zu kommen.

e)

Arbeitspaket E (Langfristige Forschung) und Arbeitspaket 11 (Flight Operations Centre Systems) wurden auf den Weg gebracht, und die vollständige Umsetzung wurde zum Jahresende bzw. im ersten Quartal 2011 begonnen.

f)

Um die Projekteinbindung sämtlicher Partner zu gewährleisten, hat das gemeinsame Unternehmen ihre Beteiligung durch die Vergabe von Aufträgen im Rahmen von Ausschreibungen auf direktem Weg oder über Eurocontrol gesichert:

In den ersten Monaten des Jahres 2010 wurde ein Auftrag zur zusätzlichen Einbeziehung des Sachverstands der Nutzer von Billigfluglinien vergeben. Für 2010 wurde dafür ein Betrag von 1,5 Millionen Euro bereitgestellt.

Was die Einbindung des Militärs betrifft, werden immer mehr Kontakte mit den verschiedenen nationalen Verteidigungsministerien und über die Direktion „Zivil-militärische ATM-Koordinierung“ von Eurocontrol geknüpft. Durch die Einstellung eines ranghohen Militärberaters im Mai 2010 erhöhte sich der Bekanntheitsgrad des SESAR-Projekts in militärischen Kreisen erheblich.

Die Einbindung der Berufsverbände wurde dadurch sichergestellt, dass Eurocontrol im Namen des gemeinsamen Unternehmens fünf Verträge mit den einzelnen Verbänden unterzeichnete. Für den Zeitraum 2010-2012 wurde insgesamt 1 Million Euro bereitgestellt. Nach Genehmigung der Leistungen durch das gemeinsame Unternehmen werden die Mittel von Eurocontrol verwaltet und ausgezahlt.

g)

Die zweite Phase der Ausschreibung für die AIRE (Atlantic Interoperability Initiative to Reduce Emissions)-Initiative wurde in die Wege geleitet und abgeschlossen. Sie führte zum Abschluss von 18 Verträgen mit verschiedenen Konsortien, die für die Erbringung der einzelnen Leistungen zuständig sind. Hierfür wurden insgesamt 2,7 Millionen Euro bereitgestellt.

h)

Im Mai 2010 wurde vom gemeinsamen Unternehmen eine Studie über drahtlose Kommunikationsdienste in Auftrag gegeben, und es wurden zwei Verträge im Wert von 0,5 Millionen Euro unterzeichnet.

i)

Nach der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zwischen der EU und dem US-Luftfahrtbundesamt (Federal Aviation Administration) wird das gemeinsame Unternehmen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und Eurocontrol einen möglichst zweckmäßigen Rahmen für die Umsetzung dieser Vereinbarung in konkrete Tätigkeiten schaffen. Diesbezüglich beabsichtigt das gemeinsame Unternehmen sicherzustellen, dass seine in operativer Funktion in Projekte eingebundenen Mitglieder in den verschiedenen einschlägigen Bereichen als Anlaufstelle für ihre amerikanischen Partner fungieren. Außerdem wurden in Zusammenarbeit mit der EU und Eurocontrol Außenbeziehungen zu verschiedenen strategisch bedeutsamen Weltregionen, insbesondere zu Brasilien, China, Indien und dem Nahen Osten, aufgenommen.

j)

Der Kommunikationsplan wurde im Einklang mit dem vom Verwaltungsrat genehmigten Haushalt umgesetzt. Als Beispiel für effiziente und wirksame Ergebnisse bei beschränkten Mitteln ist unter den Tätigkeiten des Kommunikationsteams die im März in Amsterdam abgehaltene jährliche Global-Air-Traffic-Control-Konferenz zu nennen.

k)

Die Einführung von ABAC und SAP wurde im Mai 2010 abgeschlossen, ABAC Assets und ABAC Contract sollen bis Ende 2011 eingerichtet werden.

Quelle: Angaben des gemeinsamen Unternehmens SESAR.


ANTWORTEN DES GEMEINSAMEN UNTERNEHMENS

17.

Das gemeinsame Unternehmen weist darauf hin, dass es in Bezug auf den Grundsatz des Haushaltsausgleichs eindeutige Fortschritte erzielt hat. Der Barsaldo in Höhe von 57,2 Mio. EUR am Ende des Jahres 2010 hat sich gegenüber dem Vorjahr um 34 % verringert. Von den Mitgliedsbeiträgen in Höhe von 55,6 Mio. EUR gingen 43,8 Mio. EUR in den letzten Wochen des Jahres ein, um die Finanzierung der Aktivitäten im Jahr 2011 sicherzustellen.

18.

Das gemeinsame Unternehmen stimmt der Bemerkung des Hofs, dass das gemeinsame Unternehmen eine begrenzte Laufzeit hat, zu und weist darauf hin, dass es sämtliche Zahlungsermächtigungen nur auf einmal in den Gesamthaushaltsplan für 2007-2016 einstellen kann, um ein Überschreiten der Obergrenze des Gesamthaushaltsplans zum Ende der Entwicklungsphase des gemeinsamen Unternehmens SESAR im Jahr 2016 zu vermeiden.

19.

Das gemeinsame Unternehmen hat ein Verwaltungssystem für das Betriebsprogramm entwickelt, das die Finanz- und Haushaltsinformationen ergänzt, und merkt an, dass es seine Systeme so weit integriert hat, wie dies angesichts der Einschränkungen, denen es bei der Anwendung der ABAC- und SAP-Systeme unterliegt, möglich ist. Das gemeinsame Unternehmen plant, bis Ende 2011 ABAC Assets und ABAC Contract einzuführen. Der Bericht des Rechnungsführers des gemeinsamen Unternehmens über die Validierung der lokalen Systeme wird 2011 fertiggestellt werden.

20.

Die Beiträge der zwei Mitglieder, die bis Ende des Jahres 2010 keine Beiträge entrichtet hatten, belaufen sich insgesamt auf 18 000 EUR. Die Zahlungsverzögerungen sind auf Kommunikationsfehler innerhalb des Konsortiums der Mitglieder zurückzuführen. Diese Beiträge gingen Anfang 2011 ein.


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