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Document 52011TA1216(02)

    Bericht über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky, zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens

    ABl. C 368 vom 16.12.2011, p. 8–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    16.12.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 368/8


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky, zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens

    2011/C 368/02

    EINLEITUNG

    1.

    Das gemeinsame Unternehmen Clean Sky mit Sitz in Brüssel wurde im Dezember 2007 (1) für einen Zeitraum von 10 Jahren gegründet.

    2.

    Ziel des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky ist die Beschleunigung der Entwicklung, Validierung und Demonstration umweltfreundlicher Luftverkehrstechnologien in der EU mit Blick auf eine frühestmögliche Einsetzbarkeit (2). Die vom gemeinsamen Unternehmen koordinierten Forschungstätigkeiten sind in sechs Technologiebereiche bzw. „integrierte Technologiedemonstrationssysteme“ (ITD) unterteilt.

    3.

    Gründungsmitglieder des gemeinsamen Unternehmens sind die Europäische Union, vertreten durch die Kommission, sowie Partner aus der Industrie als Leiter der ITD gemeinsam mit den assoziierten Mitgliedern der ITD.

    4.

    Der Beitrag der EU zum gemeinsamen Unternehmen Clean Sky, der die laufenden Kosten und den Aufwand für die Forschungstätigkeiten deckt, beläuft sich auf höchstens 800 Millionen Euro, die aus Mitteln des Siebten Forschungsrahmenprogramms (3) aufgebracht werden. Die anderen Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens beteiligen sich an den Ressourcen in mindestens der Höhe, die dem EU-Beitrag entspricht, u. a. in Form von Sachbeiträgen.

    5.

    Das gemeinsame Unternehmen arbeitet seit dem 16. November 2009 autonom.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    6.

    Gemäß Artikel 287 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (4) des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (5) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (6) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

    7.

    Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (7) vorgelegt.

    Verantwortung des Exekutivdirektors

    8.

    In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (8). In den Verantwortungsbereich des Exekutivdirektors fällt außerdem die Einrichtung (9) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (10) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    Verantwortung des Hofes

    9.

    Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des gemeinsamen Unternehmens sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

    10.

    Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (11) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    11.

    Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

    12.

    Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    13.

    Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens seine Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzordnung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    14.

    Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    15.

    Die Bemerkungen in den Ziffern 16-25 stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

    BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

    Haushaltsvollzug

    16.

    Gliederung und Darstellung des Haushaltsplans 2010 standen mit den Vorgaben der Ratsverordnung über die Gründung des gemeinsamen Unternehmens und mit seiner Finanzordnung nicht im Einklang (12).

    17.

    Im endgültigen Haushaltsplan waren 168 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 129 Millionen Euro an Zahlungsermächtigungen ausgewiesen. Während die Verpflichtungsermächtigungen zu 96 % in Anspruch genommen wurden, lag die Verwendungsrate bei den Zahlungsermächtigungen bei lediglich 58 %. Grund hierfür sind die erheblichen Verzögerungen bei der Durchführung der Tätigkeiten gegenüber der ursprünglichen Planung (13). Die niedrige Verwendungsrate der Haushaltsmittel schlägt sich auch im Kassenmittelbestand nieder, der am Jahresende 53 Millionen Euro (41 % der im Jahr 2010 verfügbaren Zahlungsermächtigungen) betrug.

    Interne Kontrollsysteme

    18.

    Das gemeinsame Unternehmen hat im Lauf des Jahres 2010 sein internes Kontrollsystem und sein Finanzinformationssystem noch nicht vollständig eingerichtet. Weitere Arbeiten sind insbesondere in Bezug auf die bei der Validierung von Kostenerstattungsanträgen angewandten Ex-ante-Kontrollverfahren erforderlich. Dies sind wichtige Bestandteile des internen Kontrollsystems des gemeinsamen Unternehmens.

    19.

    Der Hof stellte fest, dass das gemeinsame Unternehmen in den Fällen, in denen ein Mitglied oder ein assoziiertes Mitglied die obligatorische Prüfungsbescheinigung (14) nicht vorlegte, die Erstattungsanträge korrekterweise nicht akzeptierte. In vier Fällen ließ das gemeinsame Unternehmen bei der Validierung der Erstattungsanträge aber in den Prüfungsbescheinigungen geltend gemachte Vorbehalte unberücksichtigt.

    20.

    Die prüferische Durchsicht der IT-Kontrollen ergab, dass das gemeinsame Unternehmen über eine für seine Größe und seinen Auftrag angemessene IT-Governance und -Praxis verfügt. Die Formalisierung von Strategien und Verfahren hinkt in einigen Bereichen jedoch hinterher (15).

    21.

    Der Rechnungsführer des gemeinsamen Unternehmens hat zwar die Finanz- und Rechnungsführungssysteme (ABAC und SAP) validiert, jedoch noch nicht die zugrunde liegenden Verfahrensabläufe, die Finanzinformationen liefern, insbesondere das System mit Finanzinformationen über die Validierung der Kostenerstattungsanträge.

    22.

    Das gemeinsame Unternehmen nahm im Oktober 2010 einen umfassenden Strategieplan für interne Prüfungen für den Zeitraum 2010-2012 an. Der Hof stellt allerdings fest, dass einige der wichtigsten Abläufe wie die Ex-ante-Validierung von Kostenerstattungsanträgen erst im Jahr 2011 geprüft werden sollen und dass auch die Ex-post-Prüfungen, eine Schlüsselkontrolle zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, erst ab 2011 durchgeführt werden sollen.

    SONSTIGE BEMERKUNGEN

    Schutz geistigen Eigentums

    23.

    Ende 2010 hatte das gemeinsame Unternehmen die internen Verfahren zur Überwachung der Anwendung der in den Konsortial- und Finanzhilfevereinbarungen vorgesehenen Bestimmungen für den Schutz, die Nutzung und die Verbreitung von Forschungsergebnissen noch nicht vollständig eingerichtet.

    Amt des Internen Prüfers und Interner Auditdienst der Kommission

    24.

    In seinem vorangegangenen Bericht wies der Hof auf die Notwendigkeit hin, die in der Satzung des gemeinsamen Unternehmens enthaltene Bestimmung zur Rolle des Internen Prüfers der Kommission klarzustellen. Die Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens wurde zwar noch nicht geändert, um die Bestimmung bezüglich der Befugnisse des Internen Prüfers der Kommission aufzunehmen, doch haben die Kommission und das gemeinsame Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die jeweiligen operativen Funktionen des Internen Auditdienstes der Kommission und des Amts des Internen Prüfers des gemeinsamen Unternehmens klar festgelegt sind.

    Fehlendes Abkommen mit dem Sitzstaat

    25.

    Wie vom Hof bereits im vorangegangenen Bericht angemerkt, schließen das gemeinsame Unternehmen und Belgien gemäß der Ratsverordnung über die Gründung des gemeinsamen Unternehmens ein Sitzabkommen, in dem sie die Bereitstellung von Büroräumen, die Vorrechte und Befreiungen und die sonstige Unterstützung des gemeinsamen Unternehmens durch Belgien regeln. Ende 2010 war allerdings noch kein entsprechendes Abkommen geschlossen worden.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2011 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  Verordnung (EG) Nr. 71/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky (ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 1).

    (2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten, Tätigkeiten und Ressourcen des gemeinsamen Unternehmens zusammenfassend dargestellt.

    (3)  Das mit Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angenommene Siebte Rahmenprogramm bündelt alle forschungsverwandten EU-Initiativen unter einem Dach und spielt dadurch eine zentrale Rolle im Streben nach Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Es ist ein wesentlicher Pfeiler für den Europäischen Forschungsraum.

    (4)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

    (5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

    (6)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (7)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (8)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

    (9)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

    (10)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der EU-Einrichtungen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky aufgenommen wurden.

    (11)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

    (12)  Der Haushalt wurde nicht als eigenständiges Dokument, sondern als Bestandteil des jährlichen Durchführungsplans vorgelegt und enthielt nicht alle erforderlichen Elemente (u. a. fehlte der Stellenplan).

    (13)  Die für die Jahre 2008 und 2009 geplanten Tätigkeiten waren Ende 2009 noch nicht vollständig durchgeführt worden, weshalb im Jahr 2010 Wiedereinziehungen in Höhe von 4,9 Millionen Euro vorgenommen wurden. Ende 2010 waren beim gemeinsamen Unternehmen noch keine Kostenerstattungsanträge zu den Tätigkeiten des Jahres 2010 eingegangen. Diese Anträge sind von den Begünstigten nach dem 1. März 2011 einzureichen.

    (14)  Kostenerstattungsanträgen ist gemäß den Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarungen ein von einem Wirtschaftsprüfer erstellter unabhängiger Bericht beizufügen.

    (15)  a) Unvollständiger strategischer IT-Planungs- und Überwachungszyklus, b) Fehlen vollständiger förmlicher Sicherheitskonzepte und -bestimmungen, c) unvollständiges IT-Risikomanagement, d) Fehlen eines förmlichen Notfallplans (Business Continuity Plan, BCP) sowie eines vollständigen und erprobten Plans für die Wiederinbetriebnahme nach einem Zusammenbruch der Informationssysteme (Disaster Recovery Plan, DRP).


    ANHANG

    Gemeinsames Unternehmen Clean Sky (Brüssel)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

    (Auszüge aus den Artikeln 187 und 188 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

    Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm sieht einen Beitrag der Union zur Einrichtung langfristiger öffentlich-privater Partnerschaften in Form von gemeinsamen Technologieinitiativen vor, die im Wege von gemeinsamen Unternehmen im Sinne von Artikel 187 des Vertrags umgesetzt werden könnten.

    Verordnung (EG) Nr. 71/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky (ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 1).

    Zuständigkeiten des gemeinsamen Unternehmens

    (Verordnung (EG) Nr. 71/2008 des Rates)

    Ziele

    Das gemeinsame Unternehmen Clean Sky leistet einen Beitrag zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms und insbesondere zum Themenbereich 7, Verkehr (einschließlich Luftverkehr), des Spezifischen Programms „Zusammenarbeit“. Mit dem gemeinsamen Unternehmen werden folgende Ziele verfolgt:

    Beschleunigung der Entwicklung, Validierung und Demonstration umweltfreundlicher Luftverkehrstechnologien in der EU mit Blick auf eine frühestmögliche Einsetzbarkeit;

    Gewährleistung einer kohärenten Umsetzung der europäischen Forschungsanstrengungen zur umweltfreundlicheren Gestaltung des Luftverkehrs;

    Schaffung einschneidender Neuerungen für das Luftverkehrssystem, die sich auf die Integration fortschrittlicher Technologien und großmaßstäblicher Demonstrationssysteme stützen und darauf abzielen, die Umweltauswirkungen des Luftverkehrs zu verringern, indem die Lärm- und Schadstoffemissionen erheblich reduziert werden und die Kraftstoffeffizienz der Luftfahrzeuge verbessert wird;

    Beschleunigung der Hervorbringung neuer Erkenntnisse, der Innovationstätigkeit und der Übernahme der Forschungsergebnisse zum Nachweis der betreffenden Technologien und der vollständigen Systemintegration im geeigneten Betriebsumfeld, um so die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken.

    Aufgaben

    Zusammenführung von ITD unter besonderer Berücksichtigung innovativer Technologien und Entwicklung großmaßstäblicher Demonstrationssysteme;

    Ausrichtung der Arbeiten im Rahmen der ITD auf die Erzielung von Ergebnissen, die entscheidend dazu beitragen können, dass Europa seine umwelt- und wettbewerbspolitischen Ziele erreicht;

    Verbesserung des Verfahrens der technologischen Überprüfung, damit Hindernisse für die spätere Marktdurchdringung erkannt und beseitigt werden können;

    Bündelung der Anforderungen der Nutzer, damit sie zur Orientierung für Investitionen in Forschung und Entwicklung mit Blick auf operative und vermarktungsfähige Lösungen dienen können;

    Umsetzung der notwendigen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten und hierzu gegebenenfalls Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen;

    Gewährung von Finanzhilfen zur Unterstützung der Forschungstätigkeit seiner Mitglieder und anderer Rechtspersonen, die aufgrund von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gemäß den vom Verwaltungsrat vereinbarten offenen Kriterien ausgewählt wurden;

    Veröffentlichung von Informationen zu den Projekten, einschließlich des Namens der Begünstigten und der Höhe des Finanzbeitrags des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky pro Begünstigten;

    Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferverträgen, gegebenenfalls auf der Grundlage von Ausschreibungen;

    Mobilisierung der erforderlichen Mittel des öffentlichen und privaten Sektors;

    Herstellung von Verbindungen zu nationalen und internationalen Aktivitäten im Tätigkeitsbereich des gemeinsamen Unternehmens, insbesondere zum gemeinsamen Unternehmen SESAR;

    Unterrichtung der Gruppe der nationalen Vertreter im Wege regelmäßiger Zusammenkünfte und Einbeziehung von ACARE;

    Unterrichtung der Rechtspersonen, die mit dem gemeinsamen Unternehmen Clean Sky eine Finanzhilfevereinbarung geschlossen haben, über die Möglichkeit, von der Europäischen Investitionsbank Finanzmittel zu leihen, insbesondere über die mit dem Siebten Rahmenprogramm geschaffene Fazilität auf Risikoteilungsbasis.

    Leitungsstruktur

    1 —   Verwaltungsrat

    Der Verwaltungsrat ist das Verwaltungsgremium des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky.

    2 —   Exekutivdirektor

    Der Exekutivdirektor ist für die laufende Geschäftsführung des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky verantwortlich und ist sein rechtlicher Vertreter. Er ist gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig.

    3 —   ITD-Lenkungsausschüsse

    ITD-Lenkungsausschüsse werden vom Verwaltungsrat für jedes der sechs ITD eingesetzt. Die folgenden ITD werden gebildet:

    Intelligentes Starrflügelflugzeug

    Umweltfreundliche Flugzeuge für den regionalen Luftverkehr

    Umweltfreundliche Drehflügler

    Systeme für den umweltfreundlichen Betrieb

    Nachhaltige und umweltfreundliche Motoren

    Öko-Design.

    Für die gesamte Bestandsdauer des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky wird ein unabhängiger „Technology Evaluator“ eingesetzt.

    4 —   Gruppe der nationalen Vertreter

    Die Gruppe der nationalen Vertreter setzt sich zusammen aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und jedes sonstigen mit dem Rahmenprogramm assoziierten Landes. Die Gruppe wählt einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte.

    5 —   Allgemeines Forum

    Das Allgemeine Forum ist ein beratendes Gremium des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky. Das Allgemeine Forum setzt sich zusammen aus einem Vertreter

    eines jeden Mitglieds des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky,

    eines jeden Partners.

    6 —   Wissenschaftlich-technologisches Beratungsgremium

    Das wissenschaftlich-technologische Beratungsgremium berät den Verwaltungsrat. Es setzt sich aus hochqualifizierten Wissenschaftlern und Ingenieuren zusammen und befasst sich vorrangig mit der wissenschaftlichen und technischen Analyse des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky unter verschiedenen Gesichtspunkten. Dabei handelt es sich um die ökologischen Auswirkungen, die technologischen und wissenschaftlichen Prognosen sowie gesellschaftliche und ökonomische Aspekte.

    7 —   Externe Kontrolle

    Rechnungshof.

    8 —   Entlastungsbehörde

    Parlament auf Empfehlung des Rates.

    Dem gemeinsamen Unternehmen für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel

    Haushalt

    168 553 053 Euro.

    Personalbestand am 31. Dezember 2010

    24 im Stellenplan vorgesehene Stellen (Bedienstete auf Zeit sowie Vertragspersonal), davon besetzt: 20.

    Sonstiges Personal:

    abgeordnete nationale Sachverständige: 0,

    Vertragsbedienstete: 3,

    örtliche Bedienstete: 0,

    Personalbestand insgesamt: 20.

    Davon entfallen auf

    operative Tätigkeiten: 8,

    administrative Tätigkeiten: 9,

    sonstige Tätigkeiten: 3.

    Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2010

    Intelligentes Starrflügelflugzeug

    Aerodynamische Definition des Laminarflügel-Designs. Die Durchführbarkeitsphase zur Integration des CROR (Contra Rotating Open Rotor)-Antriebs und des CROR-Demo-Versuchsträgers einschließlich numerischer Simulation sowie untermaßstäbliche Bodentests wurden durchlaufen. Der Übergang zum Design und zur Herstellung der Bauteile für Flugtests mit dem Hochgeschwindigkeitsdemonstrationssystem wurde erfolgreich bewältigt. Das erste Laminarflügel-Bodendemonstrationssystem (oberes Flügelpanel) wurde erfolgreich gebaut.

    Umweltfreundliche Flugzeuge für den regionalen Luftverkehr

    In drei Tätigkeitsbereichen (Low Weight Configuration — LWC, Low Noise Configuration — LNC und All Electrical Aircraft — AEA) wurden im Jahr 2010 wichtige Etappenziele erreicht, etwa eine vorläufige Definition der Natural Laminar Flow-Tragfläche im 3D-Modell, der Aufbau des All Electrical Aircraft-Konzepts, die Demonstration intelligenter Bauteilüberwachung (Structural Health Monitoring, SHM) am Flügelpanel, die Verbesserung der Eigenschaften von Verbundwerkstoffen (erfolgreicher Labortest zur Auswirkung von Hagelschlag). Die Ergebnisse aus diesen Bereichen fließen in die Flugtests ein, die nach derzeitiger Planung mit einer ATR-Maschine durchgeführt werden sollen.

    Umweltfreundliche Drehflügler

    (Nur Höhepunkte) Der aktive Verwindungsrotor von Friendcopter wurde erprobt und evaluiert. Die für die Optimierung des Rotorblattdesigns, die Integration des Steuerungssystems und die Übertragung sensorischer Daten erforderlichen Methoden sowie Algorithmen für Leistungsübertragung und Kontrolle wurden entwickelt. Die Definition für die Tests im Modell und im Windkanal wurde festgelegt. Mit der verbundenen Tätigkeit im Zusammenhang mit dem elektrischen Heckrotor wurde im November begonnen; dabei handelt es sich um einen wichtigen Meilenstein der Programmkomponente GRC3. Die Analyse des Dieselmotors und die Optimierung des auszurüstenden Helikopters wurden eingeleitet. Die Planung für die Testflüge des Hubschrauber-Demonstrationssystems wurde festgelegt einschließlich der Anpassung der Helikopter-Spezifikationen an einen aeronautischen Diesel-Motor und der Umwandlung eines turbinenbetriebenen Leicht-Hubschraubers. Nach Überarbeitung der für Hubschrauberflüge derzeit geltenden Auflagen wurde die Spezifikation für umweltverträgliche Flugrouten und geräuscharme Verfahren festgelegt. Erheblicher Einsatz galt der Einrichtung der Simulationsplattform PHOENIX (Platform Hosting Operational & Environmental Investigations for Rotorcraft).

    Nachhaltige und umweltfreundliche Motoren (Beispiele)

    Die Analyse der Windkanal-Testdaten zur Open-Rotor-Antriebstechnologie (freiliegende gegeneinander laufende Propeller) wurde fortgeführt, und die Instrumente zur Berechnung der Lärmentwicklung wurden überarbeitet, um neue Erkenntnisse aus den Versuchsreihen zu berücksichtigen. Eine Vergleichsstudie zwischen Direct Drive Open Rotor und Geared Open Rotor wurde erstellt.

    Überarbeitung der Auswahl des Designkonzepts der Annulus filler.

    Analyse des Materials der Annulus filler und des Herstellungsprozesses.

    Analyse der Verbundwerkstoffe für Gehäuse und des Herstellungsprozesses.

    Erste Überprüfung des Designs der Module und der Antriebsänderungen.

    Erste Überprüfung des Designs des Hochdruckkompressors.

    Erste Überprüfung des Designs der Hochgeschwindigkeits-Niederdruckturbine.

    Die Überprüfung des Designs der Kernstudie und der Studie des Gesamtantriebs wurde vorgenommen. Viele Technologien wurden in die Überprüfung einbezogen, und für das Demonstrationssystem wurde eine Auswahl getroffen.

    Systeme für den umweltfreundlichen Betrieb

    Anforderungen an Großflugzeuge wie an Flugzeuge für den regionalen Luftverkehr wurden analysiert. Weiterentwicklung der Modellierungsinstrumente zur Bewertung der verschiedenen Architekturen auf der Ebene der Flugzeuge; weitere Spezifikation der elektrischen Architektur.

    Weitere Ausreifung der Technologien für die verschiedenen Komponenten wie Systeme zum Vereisungsschutz, Stromerzeuger/-wandler, elektrisches Umgebungskontrollsystem, elektrische Triebwerksgondelsysteme.

    Die vielversprechenden Funktionen im Bereich MTM (Mission and Trajectory Management) wurden eingehender beleuchtet und die folgenden ausgewählt:

    umweltfreundlicher Start und Steigflug,

    umweltfreundlicher Reiseflug (stufenförmiger Steigflug und konstanter Steigflug),

    umweltfreundlicher Landeanflug.

    Öko-Design

    Einrichtung der Computer-Plattform für Modelle (Modelling Computer Platform, MCP): Festlegung der Systemanforderungen und des Validierungsplans im November 2010.

    Wahl des Simulationsinstruments für das Modell zur Analyse elektrischer Netzwerke (SABER) und Erstellung der entsprechenden Spezifikations-/Dokumentationsunterlagen im Oktober 2010.

    Entwicklung eines Software-Instruments zur Umwandlung von SABER: Einleitung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das „SMART“-Projekt im September 2010.

    Technology Evaluator

    Die Analyse der Ergebnisse externer verwandter Projekte (u. a. Sourdine II, OPTIMAL und ERAT) und verwandter Exzellenznetze. Dabei ging es um die Untersuchung der Erfahrungen mit den verwendeten Modellen, Daten und Bewertungsverfahren, um Potenziale für Synergien und Kooperationen zu prüfen.

    Auch ein Austausch mit SESAR wurde in Gang gesetzt — gemeinsam mit SGO — mit einigen spezifischen Workshops. Im Jahr 2011 wird dank einer zwischen Clean Sky und SESAR geschlossenen Vereinbarung eine engere Zusammenarbeit möglich sein.

    Quelle: Angaben des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky.


    ANTWORTEN DES GEMEINSAMEN UNTERNEHMENS

    Ziffer 16

    Das gemeinsame Unternehmen hat Maßnahmen ergriffen, um die Gliederung und Darstellung des Haushalts 2011 zu verbessern, damit die Anforderungen des Rechtsrahmens erfüllt werden.

    Ziffer 17

    Der Rechnungshof kennt die Gründe für die verzögerte Verwendungsrate, und das gemeinsame Unternehmen hat 2010 Maßnahmen ergriffen, damit, sofern möglich, während des Programms keine weiteren Verzögerungen und dadurch niedrigeren Ausführungsraten des Haushalts mehr auftreten. Nach Erhalt der Zahlungsanträge für 2010 verzeichnete das gemeinsame Unternehmen eine Verbesserung der Aktivitäts- und der Verwendungsrate der Haushaltsmittel. Das gemeinsame Unternehmen ist bestrebt, die Verbesserungen mit seinen Mitgliedern und Partnern noch weiter voranzubringen.

    Ziffer 18

    Das gemeinsame Unternehmen trägt den gewonnen Erkenntnissen aus dem ersten Haushaltsjahr Rechnung und hat Verbesserungen bei seinen Ex-ante-Kontrollen 2011 eingeführt. 2011 wurde eine kohärentere und umfassendere Prüfung durchgeführt, die eine Überarbeitung der Zahlungsanträge aus den Jahren 2008 und 2009 beinhaltete.

    Ziffer 19

    Wie bereits weiter oben ausgeführt, wurden die Fälle, auf die der Rechnungshof aufmerksam machte, durch die Überarbeitung der Ex-ante-Kontrollen der Zahlungsanträge 2008 und 2009 überarbeitet und es wurden Follow-up-Maßnahmen eingeleitet, um dieser Situation zusammen mit den betroffenen Begünstigten vor Ende 2011 abzuhelfen.

    Ziffer 20

    Das gemeinsame Unternehmen arbeitet eng mit anderen gemeinsamen Technologieinitiativen zusammen, um dafür zu sorgen, dass die nötigen Nachweise vorhanden sind. Es wurden in allen vom Rechnungshof bemängelten Punkten Maßnahmen eingeleitet, die noch vor Ende 2011 abgeschlossen werden.

    Ziffer 21

    Der Rechnungsführer hat unterschiedliche Leitlinien zu dieser Thematik zur Kenntnis genommen und hat dahingehend im August 2011 beim gemeinsamen Unternehmen Maßnahmen eingeleitet.

    Ziffer 22

    Nach den Bemerkungen des Rechnungshofs und auf der Grundlage einer zweckbestimmten Risikobewertung des internen Kontrollsystems des gemeinsamen Unternehmens leistete die interne Prüfungsrätin des gemeinsamen Unternehmens fachliche Beratung sowie Beratungsdienste im Zusammenhang mit der Ex-ante-Bewertung von Zahlungsanträgen in den Jahren 2010 und 2011. Sie koordinierte und managte darüber hinaus die Ex-post-Audit-Verfahren des gemeinsamen Unternehmens im Jahr 2011. Es ist vorgesehen, dass der Interne Auditdienst der Kommission (IAS) aus Gründen der Objektivität ein Audit der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung von Finanzhilfen im Jahr 2012 durchführt.

    Ziffer 23

    Das gemeinsame Unternehmen unternimmt Schritte, um die internen Verfahren zur Überwachung der Anwendung der Bestimmung, die bereits in den Finanzierungsbeschlüssen und Konsortialvereinbarungen enthaltenen sind, im Hinblick auf den Schutz, die Nutzung und die Verbreitung der Forschungsergebnisse vollständig abzuschließen.

    Ziffer 24

    Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Rahmenfinanzregelung der Kommission für gemeinsame Unternehmen wird das gemeinsame Unternehmen prüfen, ob die Finanzregelungen des gemeinsamen Unternehmens „Clean Sky“ geändert werden müssen, um der Rolle des internen Auditors der Kommission Rechnung zu tragen.

    Ziffer 25

    Ein Entwurf des Abkommens mit dem Sitzstaat wurde der Belgischen Regierung zur Genehmigung übermittelt. Er wurde informell bestätigt, eine offizielle Bestätigung steht jedoch noch aus. Die Unterzeichnung des gemeinsamen Unternehmens und des Belgischen Staats wird auf die Annahme des Dokuments durch den Verwaltungsrat folgen.


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