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Document 52011SC0819
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on the National Reform Programme 2011 of the Czech Republicand delivering a Council opinionon the updated Convergence Programme of the Czech Republic, 2011-2014
Empfehlung für EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik 2011und Stellungnahme des Rateszum aktualisierten Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für 2011-2014
Empfehlung für EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik 2011und Stellungnahme des Rateszum aktualisierten Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für 2011-2014
/* SEC/2011/0819 endg. */
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
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Adopted by | 32011H0719(02) |
Empfehlung für EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik 2011und Stellungnahme des Rateszum aktualisierten Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für 2011-2014 /* SEC/2011/0819 endg. */
Empfehlung für EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der
Tschechischen Republik 2011
und Stellungnahme des Rates
zum aktualisierten Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für 2011-2014 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf
Artikel 9 Absatz 3, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat
den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Wachstums- und
Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an; diese Strategie stützt sich
auf eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Schlüsselbereichen,
in denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Europas Potenzial für
nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2)
Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine
Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der
Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über
Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[3]
an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten
wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3)
Am 12. Januar 2011 nahm die Kommission
den ersten Jahreswachstumsbericht an, mit dem ein neuer Zyklus
wirtschaftspolitischer Steuerung in der EU und gleichzeitig das erste
Europäische Semester einer in der Strategie Europa 2020 verankerten
integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurden. (4)
Am 25. März 2011 billigte der Europäische
Rat (im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar und
7. März 2011 und im Anschluss an den Jahreswachstumsbericht der
Kommission) die Prioritäten für Haushaltskonsolidierung und Strukturreform. Er
betonte die Notwendigkeit, der Wiederherstellung solider Staatshaushalte und
der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, dem Abbau der
Arbeitslosigkeit durch Reformen des Arbeitsmarkts sowie neuen Anstrengungen zur
Steigerung des Wachstums Priorität einzuräumen. Er forderte die Mitgliedstaaten
auf, diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen umzusetzen und sie in ihre
Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme
aufzunehmen. (5)
Die Tschechische Republik legte am
29. April 2011 ihr nationales Reformprogramm und am 5. Mai ihr
aktualisiertes Konvergenzprogramm 2011 für den Zeitraum 2011‑2014 vor. Um
den Verknüpfungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden sie
gleichzeitig bewertet. (6)
Die globale Finanzkrise, die aufgrund der großen
Handelsoffenheit des Landes auf die tschechische Wirtschaft durchschlug, hat
sich erheblich auf BIP-Wachstum und Arbeitslosigkeit in der Tschechischen
Republik ausgewirkt. Infolge des Rückgangs von Exporten und
Inlandsinvestitionen ist das reale BIP im Jahr 2009 um 4,1 % gesunken. Die
Arbeitslosenquote ist erheblich gestiegen, und zwar von 4,4 % im Jahr 2008
auf 7,3 % im Jahr 2010, und die Beschäftigungsquote ist zwischen 2008 und
2010 um 2 Prozentpunkte zurückgegangen. Der hohe Grad der Öffnung gegenüber
dem internationalen Handel und die rasche Erholung der wichtigsten
Handelspartner der Tschechischen Republik haben jedoch einen raschen
Wiederanstieg des realen BIP-Wachstums auf 2,3 % des BIP im Jahr 2010
erleichtert und werden auch weiterhin zu einer moderaten Erholung beitragen. (7)
Ausgehend von der Bewertung des aktualisierten
Konvergenzprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates
vertritt der Rat die Auffassung, dass die dem Programm zugrunde liegenden
makroökonomischen Annahmen für die ersten beiden Programmjahre plausibel und
für die Folgejahre zu günstig sind. Das Programm geht von niedrigeren
Wachstumsprojektionen für 2012 aus als die Frühjahrsprognose der
Kommissionsdienststellen; dies liegt in erster Linie am anhaltenden Rückgang der
realen Konsumausgaben des Staates, der bei den Prognosen der Kommission für
2012, die von der Annahme einer unveränderten Politik ausgingen, nicht
berücksichtigt wurde. Das Programm sieht eine Absenkung des gesamtstaatlichen
Defizits auf unter 3 % des BIP im Jahr 2013 und anschließend auf
1,9 % des BIP im Jahr 2014 vor. Die geplante Konsolidierung basiert
hauptsächlich auf Ausgabenbeschränkungen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind im
Großen und Ganzen ausreichend, um das Ziel bis 2013, wie vom Rat empfohlen, zu
erreichen; allerdings bestehen Risiken, was die tatsächlichen Auswirkungen der
im Programm vorgestellten Maßnahmen auf den Haushalt betrifft. Darüber hinaus
scheint die Erreichung der Ziele in den späteren Programmjahren in starkem Maße
von günstigen Konjunkturbedingungen und weiteren Effizienzsteigerungen in der
öffentlichen Verwaltung abzuhängen, die zu realisieren jedoch zunehmend
schwieriger werden könnte. Die Verwirklichung des mittelfristigen
Haushaltsziels ist erst jenseits des Programmhorizonts vorgesehen. Die
durchschnittliche jährliche Haushaltsanstrengung im Zeitraum 2011-2013 liegt
unter dem vom Rat im Rahmen des Defizitverfahrens vom
2. Dezember 2009 empfohlenen Wert von 1 % des BIP. (8)
Im Programm wird klar und deutlich das Ziel
formuliert, das Defizit des Staatshaushalts bis 2013 auf unter 3 % des BIP
zu senken. Die Herausforderung wird darin bestehen, sicherzustellen, dass die
Maßnahmen, die den Pfad zum Defizitabbau im Zeitraum 2011-2013 wie auch in den
Folgejahren untermauern, nicht das langfristige Wachstum beeinträchtigen –
weshalb insbesondere weiter in Bildung und öffentliche Forschung und
Entwicklung investiert werden muss – und dass die betreffenden Maßnahmen einen
ausreichenden Puffer darstellen, um Ausgabenerhöhungen im Zuge der demografischen
Entwicklung abzufedern. (9)
Die Haushaltskonsolidierungsstrategie umfasst auch
Maßnahmen, die die Mehrwertsteuereinnahmen beeinflussen: Der reduzierte
Mehrwertsteuersatz soll in den Jahren 2012 und 2013 angehoben und der höhere
Mehrwertsteuersatz im Jahr 2013 gesenkt werden. Des Weiteren beabsichtigt die
Regierung, ab 2013 die Zahl der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen zu erhöhen.
Dem Programm zufolge dürften diese Änderungen zu einem Anstieg der
Steuereinnahmen um 0,7 % des BIP im Jahr 2012 und um weitere 0,1 %
des BIP im Jahr 2013 führen. Darüber hinaus scheint noch weiterer Spielraum zu
bestehen für eine Steigerung der Einnahmen aus indirekten Steuern, die sich im
Jahr 2010 auf 11,8 % des BIP beliefen – gegenüber einem EU-Durchschnitt
von 13,4 % –, und damit für eine etwaige steuerliche Entlastung des
Faktors Arbeit. Schätzungen zufolge ist außerdem die Differenz zwischen
tatsächlichen MwSt-Einnahmen und theoretischer Mehrwertsteuerschuld deutlich
größer als im EU-Durchschnitt, was die Notwendigkeit von Maßnahmen
verdeutlicht, die für eine bessere Einhaltung der Steuervorschriften sorgen. (10)
Da die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung den
Projektionen zufolge deutlich größer sind als im EU-Durchschnitt, ist die
Reform des Rentensystems eine vordringliche Aufgabe. Die Regierung hat zwei
Vorschlagspakete vorgelegt. Das erste Paket, das bis September 2011 vom
Parlament verabschiedet werden dürfte, betrifft die umlagefinanzierte
staatliche Säule, die seit 2009 ein Defizit ausweist. Das Paket sieht unter
anderem eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters vor, das ab 2041
einheitlich bei 67 Jahren für Frauen wie Männer liegen wird. Diese Reform
der Rentenparameter ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Bewältigung des
Problems der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen; sie wird jedoch unter
Umständen nicht ausreichen, um die aus der Bevölkerungsalterung erwachsenden
Herausforderungen zu meistern. Mit dem zweiten Maßnahmenpaket, dem die
Regierung noch nicht formell zugestimmt hat, würde 2013 eine freiwillige,
private zweite Rentensäule eingeführt mit dem Ziel, das Renteneinkommen stärker
zu diversifizieren und die künftige Angemessenheit der Renten durch den Aufbau
privater Ersparnisse zu fördern. Die vorgeschlagene Ausgestaltung dieser Säule
schafft jedoch nur geringe Anreize für einen Anschluss an das System und kann
letztlich dazu führen, dass das Rentensystem langfristig unter noch stärkeren
Druck gerät. Auch müssen die Betriebskosten entsprechender Pensionsfonds
sorgfältig analysiert und möglichst gering gehalten werden, um die Effektivität
des Systems zu gewährleisten. (11)
Der Arbeitsmarkt wird als mäßig flexibel angesehen;
vor der globalen Finanzkrise waren keine wesentlichen Fehlfunktionen zu
erkennen. Dennoch sind einige strukturelle Schwächen offenkundig. Eine zentrale
Herausforderung betrifft die erheblichen Schwierigkeiten, mit denen sich Mütter
konfrontiert sehen, wenn sie nach ihrem Mutterschaftsurlaub wieder in den
Arbeitsmarkt zurückkehren wollen. Dieser Aspekt ist von großer Bedeutung, da er
weitreichendere wirtschaftliche Auswirkungen hat: längere Phasen der
Nichterwerbstätigkeit, beträchtliche geschlechtsspezifische
Beschäftigungsunterschiede und das größte geschlechtsspezifische Lohngefälle
von allen Mitgliedstaaten. Eine frühzeitige Rückkehr ins Berufsleben ist nach
wie vor schwierig – trotz der von der Regierung bereits unternommenen
Anstrengungen, die darauf abzielen, Eltern größere Wahlmöglichkeiten bei der
Festlegung der Länge ihres Elternurlaubs zu bieten. Zum Teil lässt sich das
Problem durch die geringe Bereitschaft der Unternehmen erklären, ihren
Beschäftigten Teilzeitverträge anzubieten – eine Möglichkeit, von der
Beschäftigte mit kleinen Kindern in anderen Mitgliedstaaten häufig Gebrauch
machen –, und zum Teil durch die begrenzte Verfügbarkeit erschwinglicher
Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. (12)
Während die Gesamtarbeitslosenquote nach wie vor
unter dem EU-Durchschnitt liegt, nimmt die Langzeitarbeitslosigkeit zu, vor
allem bei den 20- bis 29-Jährigen. Für schlecht ausgebildete Arbeitskräfte und
andere Geringverdiener erweist es sich als außerordentlich schwierig, eine
Beschäftigung zu finden. Die hohe Langzeitarbeitslosigkeit fügt sich in das
Bild einer unterfinanzierten und relativ schwach ausgeprägten aktiven
Arbeitsmarktpolitik sowie einer geringen Teilnahme an regulären
Aktivierungsmaßnahmen ein. (13)
Ineffizienzen in der öffentlichen Verwaltung, die
die Rahmenbedingungen für Unternehmen schwieriger gestalten, könnten beseitigt
werden, wenn bestehende Strategien vollständig umgesetzt würden. Die Regierung
hat im Jahr 2007 eine Agenda für „bessere Rechtsetzung“ und eine
Korruptionsbekämpfungsstrategie für die Jahre 2011‑2012 auf den Weg
gebracht. Darin werden Maßnahmen angekündigt, die wesentlich sind, um die
Qualität des tschechischen Rechts- und Regulierungsrahmens, der laut
internationalen Erhebungen auf einem Rang unterhalb des EU-Durchschnitts
eingestuft wird, zu verbessern und das Vertrauen der Unternehmen zu stärken.
Eine Herausforderung besteht darin, die öffentliche Verwaltung zu
stabilisieren, deren Effizienz durch häufige und weitreichende
Umstrukturierungen beeinträchtigt wird. Wichtig wäre die Verabschiedung des
Beamtengesetzes, die bereits wiederholt aufgeschoben wurde. Die Regierung hat unlängst
Maßnahmen erlassen, um für mehr Transparenz bei der öffentlichen
Auftragsvergabe zu sorgen. Ein Element des Regulierungsrahmens, nämlich eine
besondere Art von Unternehmensbeteiligungen, die eine völlig anonyme
Vermögensübertragung ermöglicht, birgt jedoch nach wie vor Risiken und verdient
daher besondere Aufmerksamkeit. (14)
Die Krise dürfte sich negativ auf das
Potenzialwachstum ausgewirkt haben. Trotz des hohen Anteils der an
Universitäten eingeschriebenen Studierenden muss ein besonderes Augenmerk der
Verbesserung des Humankapitals gelten; dem steht die unzureichende Qualität der
Ausbildung entgegen, wie die niedrige Einstufung der tschechischen
Hochschuleinrichtungen in internationalen Erhebungen belegt. Im
Übrigen bewegen sich auch die Ausgaben pro Schüler/Studierenden – in
vergleichbaren Preisen – im unteren Viertel der EU-Staaten; besonders gering
sind die Aufwendungen im Bereich der Primarschule. Das nationale Reformprogramm
umreißt Maßnahmen für alle Bildungsstufen. Eine umfassende Reform der Hochschulausbildung
ist seit einigen Jahren in Vorbereitung. Die Gewährleistung einer qualitativ
hochwertigen und effizienten Hochschulausbildung ist für Wettbewerbsfähigkeit
und Innovationsfähigkeit von entscheidender Bedeutung. (15)
Die Kommission hat das Konvergenzprogramm und das
nationale Reformprogramm der Tschechischen Republik bewertet.[4]
Sie hat dabei nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige
Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Tschechischen Republik
berücksichtigt, sondern auch die Einhaltung der EU‑Vorschriften und ‑Richtungsvorgaben,
da es notwendig ist, die generelle wirtschaftspolitische Steuerung der
Europäischen Union durch auf EU‑Ebene entwickelte Vorgaben für künftige
nationale Entscheidungen zu stärken. Aufgrund dieser Bewertung ist die
Kommission der Auffassung, dass der Fokus weiterhin auf der
Haushaltskonsolidierung liegen sollte, wobei wachstumsfördernde Ausgaben
aufrechterhalten werden sollten. Die langfristige Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen hängt in starkem Maße von der Fähigkeit ab, jetzt die
notwendige Rentenreform umzusetzen. Die Erhöhung der Arbeitsmarktbeteiligung,
insbesondere der Frauen, und die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für
Langzeitarbeitslose sind von zentraler Bedeutung. Weitere Schritte zur
Verbesserung der Qualität öffentlicher Dienstleistungen und des Rechtsrahmens
sowie der Qualität der Hochschulbildung sind entscheidend für die
Wettbewerbsfähigkeit. (16)
In Anbetracht der vorstehenden Bewertung und im
Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 gemäß
Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union hat der Rat das aktualisierte Konvergenzprogramm 2011
geprüft und seine Auffassung[5] insbesondere in seinen
Empfehlungen unter den folgenden Nummern 1 und 2 dargelegt. Unter
Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom
25. März 2011 hat der Rat das nationale Reformprogramm der
Tschechischen Republik geprüft – EMPFIEHLT, dass die Tschechische
Republik im Zeitraum 2011-2012 folgende Maßnahmen ergreifen sollte. Sie sollte (1)
die geplante Konsolidierung im Jahr 2011
durchführen und bei Einnahmeausfällen oder Ausgabenüberschreitungen dauerhafte
Abhilfemaßnahmen treffen; die im Programm 2012 vorgesehenen
haushaltspolitischen Maßnahmen erlassen und zur Absicherung des Haushaltsziels
2013 konkretere Malnahmen ergreifen; Ausgabenkürzungen bei wachstumsfördernden
Maßnahmen vermeiden und die vorhandenen Spielräume für eine Erhöhung der
Einnahmen aus indirekten Steuern nutzen, für eine verbesserte Einhaltung der
Steuervorschriften sorgen und Steuerhinterziehung eindämmen; (2)
eine umfassende Rentenreform einführen, um die
langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern und die
künftige Angemessenheit der Renten sicherzustellen; die
Anstrengungen sollten zum einen darauf gerichtet sein, weitere Änderungen an
der staatlichen Rentensäule vorzunehmen, einschließlich einer gegenüber der
ursprünglichen Planung rascheren Anhebung des gesetzlichen Rentenalters,
unterfüttert durch Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung älterer
Arbeitskräfte, zum anderen darauf, private
Ersparnisse aufzubauen; in diesem Kontext
sicherstellen, dass das geplante kapitalgedeckte System geeignet ist, eine
breite Teilnahme zu bewirken und dass die Verwaltungskosten transparent sind
und auf niedrigem Niveau gehalten werden; (3)
die Arbeitsmarktbeteiligung erhöhen, indem die
Hindernisse, mit denen sich Eltern kleiner Kinder beim Wiedereinstieg in den
Arbeitsmarkt konfrontiert sehen, abgebaut werden und zu diesem Zweck
Verfügbarkeit und Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen verbessert werden; die
Attraktivität und Zugänglichkeit flexiblerer Arbeitsregelungen, wie etwa
Teilzeitzeitbeschäftigung, erhöhen; (4)
die Kapazitäten der Arbeitsverwaltung ausbauen, um
Qualität und Effektivität von Schulungsmaßnahmen, der Unterstützung bei der
Arbeitssuche und individualisierter Dienstleistungen zu verbessern, und die
Finanzierung von Programmen von deren Ergebnissen abhängig machen; in Abstimmung mit den Beteiligten maßgeschneiderte
Schulungsprogramme für ältere Arbeitskräfte, Jugendliche, Geringqualifizierte
und andere gefährdete Gruppen einführen; (5)
die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die
Qualität öffentlicher Dienstleistungen in Bereichen zu verbessern, die die
Rahmenbedingungen für Unternehmen entscheidend beeinflussen; in diesem Kontext
die Umsetzung der Korruptionsbekämpfungsstrategie im Einklang mit den
festgelegten Zielen beschleunigen, zur Förderung der Stabilität und
Effektivität der öffentlichen Verwaltung das Beamtengesetz verabschieden und
zur Abschaffung anonymer Beteiligungen das Handelsgesetzbuch überarbeiten; (6)
ein transparentes System zur Bewertung der Qualität
von Hochschuleinrichtungen einführen und bei Entscheidungen über deren
Finanzierung heranziehen, mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der
Hochschulausbildung zu verbessern. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997,
S. 1. [2] ABl. C vom , S. . [3] Für 2011 aufrechterhalten durch den Beschluss
2011/308/EU des Rates vom 19. Mai 2011. [4] SEK(2011) 712. [5] Gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates.