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Document 52011PC0423

STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 294 Absatz 7 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESzur Bezeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen

/* KOM/2011/0423 endgültig - 2009/0006 (COD) */

52011PC0423

STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 294 Absatz 7 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESzur Bezeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen /* KOM/2011/0423 endgültig - 2009/0006 (COD) */


2009/0006 (COD)

STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 294 Absatz 7 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Bezeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.           Einleitung

Nach Artikel 294 Absatz 7 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gibt die Kommission zu den vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung vorgeschlagenen Abänderungen eine Stellungnahme ab. Die Kommission nimmt im Folgenden zu den vom Parlament vorgeschlagenen Abänderungen Stellung.

2.           Hintergrund

Übermittlung des Vorschlags an das Parlament und den Rat:                        30. Januar 2009

Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung:                      18. Mai 2010

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses:                               16. Dezember 2009

Annahme des Standpunkts des Rates:                                                         6. Dezember 2010

Einigung im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AstV) auf den Kompromiss aus zweiter Lesung:            20. April 2011

Stellungnahme des Europäischen Parlaments in zweiter Lesung:                   11. Mai 2011

3.           Gegenstand des Vorschlags der Kommission

Der Vorschlag der Kommission wurde im Rahmen der Initiative für eine bessere Rechtsetzung angenommen. Ziel des Vorschlags ist die Vereinfachung und Verbesserung des geltenden Rechtsrahmens für die Etikettierung von Textilerzeugnissen, um die Entwicklung und Einführung neuer Fasern sowie die Innovation in der Textil- und Bekleidungsbranche zu fördern. Zur Verwirklichung dieses allgemeinen Ziels ist der Vorschlag auf Folgendes ausgerichtet:

· Vereinfachung des Gesetzgebungsverfahrens zur Anpassung der Vorschriften an den technischen Fortschritt durch Umwandlung der drei bestehenden Richtlinien zu einer einzigen Verordnung, wodurch die Umsetzung rein technischer Aktualisierungen vermieden werden könnte;

· Verkürzung der Zeitspanne zwischen Einreichung eines Antrags und Einführung einer neuen Faserbezeichnung.

4.           Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments

Die Stellungnahme des Europäischen Parlaments in zweiter Lesung vom 11. Mai 2011 stellt einen ausgewogenen Kompromiss dar. Sie beinhaltet eine begrenzte Anzahl von Änderungen an der Stellungnahme des Rates im Hinblick auf die Bereitstellung umfassenderer Informationen bezüglich des Vorhandenseins nicht textiler Teile tierischen Ursprungs sowie der vollständigen Zusammensetzung von Textilerzeugnissen. Im Rahmen einer umfassenden Revisionsklausel wird die Kommission aufgefordert, eine weitere Harmonisierung der Etikettierung textiler Erzeugnisse, einschließlich eines Ursprungsetikettierungssystems, zu prüfen. Der Kompromisstext steht im Einklang mit dem Gesamtziel des Vorschlags.

Der Standpunkt des Parlaments ist das Ergebnis eines Kompromisses, der bei dem Trilog am 12. April 2011 erzielt und am 20. April 2011 im Rat angenommen wurde.

5.           Schlussfolgerung

Die Kommission akzeptiert die Abänderungen, die das Europäische Parlament in zweiter Lesung eingebracht hat, entsprechend dem Wortlaut des oben erläuterten Kompromisses des Rates und des Europäischen Parlaments.

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