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Document 52011PC0373
Proposal for a DECISION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the Mobilisation of the Flexibility Instrument
Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments
Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments
/* KOM/2011/0373 endg. */
Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments /* KOM/2011/0373 endg. */
BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom
17. Mai 2006[1]
ermöglicht die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung
genau bestimmter Ausgaben, die innerhalb der Obergrenze einer oder mehrerer
Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens nicht getätigt werden können. Die Kommission schlägt gemäß Nummer 27
der Interinstitutionellen Vereinbarung nach Prüfung aller Möglichkeiten einer
Mittelumschichtung innerhalb der Rubrik 4 vor, das Flexibilitätsinstrument
in Anspruch zu nehmen, um den Mittelansatz für die Europäische
Nachbarschaftspolitik über die Obergrenze der Rubrik 4 hinaus um
153,3 Mio. EUR aufzustocken. Die beiden Teile der Haushaltsbehörde werden
daran erinnert, dass die Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der
Europäischen Union spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des
Gesamthaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 erfolgen muss. Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des
Flexibilitätsinstruments DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament,
dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die
wirtschaftliche Haushaltsführung[2],
insbesondere auf Nummer 27 Absatz 5, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehenden Grundes: Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer
Mittelumschichtung innerhalb der Rubrik 4 erscheint es notwendig, das
Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um im Gesamthaushaltsplan der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 den Mittelansatz für die
Europäische Nachbarschaftspolitik über die Obergrenze der Rubrik 4 hinaus
um 153,3 Mio. EUR aufzustocken – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird das
Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um bei der Rubrik 4 Mittel
für Verpflichtungen im Umfang von 153,3 Mio. EUR einzustellen. Mit diesen Mitteln soll der Bedarf in Höhe von
153 343 576 EUR für die Europäische Nachbarschaftspolitik bei
der Rubrik 4 gedeckt werden. Artikel 2 Dieser
Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.