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Document 52011IP0146

    Ein Binnenmarkt für Unternehmen und Wachstum Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zu einem Binnenmarkt für Unternehmen und Wachstum (2010/2277(INI))

    ABl. C 296E vom 2.10.2012, p. 70–80 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    2.10.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 296/70


    Mittwoch, 6. April 2011
    Ein Binnenmarkt für Unternehmen und Wachstum

    P7_TA(2011)0146

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zu einem Binnenmarkt für Unternehmen und Wachstum (2010/2277(INI))

    2012/C 296 E/10

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte“. Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft. 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben“ (KOM(2010)0608),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zur Schaffung eines Binnenmarktes für Verbraucher und Bürger (1),

    unter Hinweis auf den Bericht Monti vom 9. Mai 2010 über eine neue Strategie für den Binnenmarkt,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Leitinitiative der Strategie Europa 2020 – Innovationsunion“ (KOM(2010)0546),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zur intelligenten Regulierung in der Europäischen Union (KOM(2010)0543),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Eine Digitale Agenda für Europa“ (KOM(2010)0245),

    unter Hinweis auf den Bericht über die Bewertung des Zugangs von KMU zur öffentlichen Auftragsvergabe in der EU (2),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über grenzüberschreitenden elektronischen Handelsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern in der EU (KOM(2009)0557),

    unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 29. Juni 2009 zur Optimierung der Funktionsweise des Binnenmarktes (3),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen“ (KOM(2008)0400),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Vorfahrt für KMU in Europa – Der ‚Small Business Act‘ für Europa“ (KOM(2008)0394),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts“ (KOM(2007)0724) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über die Erfolge des Binnenmarkts (SEK(2007)1521),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität: Eine neue gesellschaftliche Vision für das Europa des 21. Jahrhunderts“ (KOM(2007)0726),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen auf institutionalisierte Öffentlich-Private Partnerschaften (IÖPP) (K(2007)6661),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Jetzt aufs Tempo drücken“: Die neue Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze“ (KOM(2006)0030),

    in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Binnenmarktakte vom 10. Dezember 2010,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. September 2010 über die Vollendung des Binnenmarktes für den elektronischen Handel (4),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2010 zu neuen Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen (5),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2010 zum Binnenmarktanzeiger (6),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Februar 2009 zu vorkommerzieller Auftragsvergabe: Innovationsförderung zur Sicherung tragfähiger und hochwertiger öffentlicher Dienste in Europa (7),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. November 2006 zu dem Thema „Jetzt aufs Tempo drücken – Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums schaffen“ (8),

    unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens (KOM(2011)0015),

    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie des Rechtsausschusses (A7-0071/2011),

    A.

    in der Erwägung, dass ein auf freiem und fairem Wettbewerb beruhender Binnenmarkt das ausschlaggebende wirtschaftliche Reformziel der EU ist und einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil für Europa in der Weltwirtschaft bedeutet,

    B.

    in der Erwägung, dass einer der großen Vorzüge des Binnenmarktes in der Beseitigung der Mobilitätshemmnisse und der Harmonisierung der institutionellen Regeln bestand, die zu einer Förderung der kulturellen Verständigung, der Integration, des Wirtschaftswachstums und der europäischen Solidarität geführt haben,

    C.

    in der Erwägung, dass es wesentlich ist, das Vertrauen in den Binnenmarkt auf allen Ebenen zu stärken und bestehende Hemmnisse für Unternehmensgründungen zu beseitigen, sowie in der Erwägung, dass ein hoher Verwaltungsaufwand neue Unternehmer entmutigt,

    D.

    unter Hinweis darauf, dass es wichtig ist, dass die Binnenmarktakte nicht aus einer Reihe vereinzelter Maßnahmen besteht, und dass alle Vorschläge gemeinsam zu der Verwirklichung einer in sich schlüssigen Zielvorgabe beitragen müssen,

    E.

    in der Erwägung, dass alle Unternehmen durch eine Fragmentierung des Marktes beeinträchtigt werden, dass KMU für daraus resultierende Probleme jedoch besonders anfällig sind,

    F.

    in der Erwägung, dass oft der Eindruck vorherrscht, dass der Binnenmarkt bisher vor allem für große Unternehmen von Vorteil war, obwohl die KMU der Wachstumsmotor der EU sind,

    G.

    in der Erwägung, dass die mangelnde Innovation ein entscheidender Faktor für die niedrigen Wachstumsraten der vergangenen Jahre ist und dass Innovationen in grüne Technologie eine Chance bieten, langfristiges Wachstum und Umweltschutz zu vereinbaren,

    H.

    in der Erwägung, dass der Binnenmarkt, um die Ziele der Strategie EU 2020 zu verwirklichen, die Bedingungen für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum bieten muss und ein besseres Umfeld für Innovation und Forschung durch EU-Unternehmen werden sollte,

    I.

    in der Erwägung, dass die Wettbewerbspolitik ein wesentliches Instrument darstellt, um sicherzustellen, dass die Europäische Union über einen dynamischen, effizienten und innovativen Binnenmarkt verfügt und weltweit wettbewerbsfähig ist,

    J.

    in der Erwägung, dass Risikokapital eine wichtige Finanzquelle für neue innovative Unternehmen ist, sowie in der Erwägung, dass Hemmnisse für Risikokapitalfonds existieren, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten investieren wollen,

    K.

    in der Erwägung, dass die Entwicklung der IKT und ihre umfangreichere Nutzung durch EU-Unternehmen wesentlich für unser künftiges Wachstum sind,

    L.

    in der Erwägung, dass der elektronische Handel und der elektronische Dienstleistungsverkehr, darunter auch die elektronischen Dienstleistungen von Behörden und elektronische Gesundheitsdienste, auf EU-Ebene weiterhin unterentwickelt sind,

    M.

    in der Erwägung, dass der Postsektor und die Förderung von Interoperabilität und Zusammenarbeit zwischen Postsystemen und -dienstleistungen signifikante Auswirkungen auf die Entwicklung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels haben können,

    N.

    in der Erwägung, dass regulierungsbedingte Hemmnisse für die effiziente Lizenzierung von Urheberrechten existieren, die zu einer hochgradigen Fragmentierung des Marktes für audiovisuelle Produkte führen, die für EU-Unternehmen von Nachteil ist, sowie in der Erwägung, dass die Schaffung eines authentischen Binnenmarkts für audiovisuelle Produkte und Dienstleistungen sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher vorteilhaft wäre, sofern die Grundrechte von Internetnutzern gewahrt werden,

    O.

    in der Erwägung, dass Produktfälschung und Piraterie das Vertrauen der Unternehmen in den elektronischen Handel mindern und die Fragmentierung der Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums fördern, was die Innovation im Binnenmarkt einschränkt,

    P.

    in der Erwägung, dass unterschiedliche Steuervorschriften erhebliche Hemmnisse für grenzüberschreitende Transaktionen schaffen können, sowie in der Erwägung, dass die Koordinierung der nationalen Steuerpolitiken, wie von Mario Monti in seinem Bericht vorgeschlagen, einen nachhaltigen Mehrwert für Unternehmen und Bürger schaffen würde,

    Q.

    in der Erwägung, dass die öffentliche Auftragsvergabe eine wichtige Rolle spielt, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, da darauf ca. 17 % des BIP der EU entfallen, sowie in der Erwägung, dass die grenzüberschreitende Auftragsvergabe nur einen geringen Anteil an der gesamten öffentlichen Auftragsvergabe hat, obwohl sie eine Chance für EU-Unternehmen bietet, und dass KMU nach wie vor über einen begrenzten Zugang zur öffentlichen Auftragsvergabe verfügen,

    R.

    in der Erwägung, dass der Dienstleistungssektor ein vorrangiger Sektor für das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung ist, der Binnenmarkt für Dienstleistungen vor allem aufgrund von Mängeln und der Schwierigkeiten der Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie aber immer noch unterentwickelt ist,

    Einleitung

    1.

    begrüßt die Mitteilung der Kommission „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte“; ist der Auffassung, dass die drei Kapitel der Kommission gleichermaßen wichtig und miteinander verknüpft sind und mittels eines in sich schlüssigen Ansatzes behandelt werden sollten, ohne die verschiedenen Themen, die zur Debatte stehen, voneinander zu isolieren;

    2.

    weist insbesondere darauf hin, dass sich die Kommission in dieser Mitteilung dazu verpflichtet, neue Ansätze für eine nachhaltige Entwicklung zu fördern;

    3.

    fordert die Kommission auf, eine Finanzprüfung der Prioritäten des EU-Haushaltsplans für den nächsten Finanzrahmen vorzunehmen und Projekten mit einem europäischen Mehrwert Vorrang einzuräumen, mittels derer die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Integration in den Bereichen Forschung, Wissen und Innovation verstärkt werden kann;

    4.

    unterstreicht vor allem in Anbetracht der Wirtschafts- und Finanzkrise die Bedeutung des Binnenmarkts für die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen und das Wachstum und die Stabilität der europäischen Volkswirtschaften; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, genügend Mittel für die bessere Umsetzung der Binnenmarktregeln bereitzustellen, und begrüßt den ganzheitlichen Ansatz der Mitteilung; unterstreicht die Komplementarität der verschiedenen Maßnahmen, die im Bericht Monti enthalten sind und deren Kohärenz sich nicht uneingeschränkt in der Binnenmarktakte widerspiegelt;

    5.

    fordert die Kommission daher auf, ein ehrgeiziges Maßnahmenpaket vorzulegen, das von einer klaren und kohärenten Strategie zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes getragen ist; ruft die Kommission dazu auf, wieder zum Geist des Berichts von Mario Monti zurückzufinden, in dem die Förderung der Liberalisierung und des Wettbewerbs sowie die Verbesserung der fiskalpolitischen und sozialen Konvergenz befürwortet wurden;

    6.

    unterstreicht, wie wichtig es ist, die wirtschaftspolitische Steuerung in der Europäischen Union zu verbessern, um die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Unternehmen zu schaffen, damit sie sich die Chancen zunutze machen können, die der Binnenmarkt bietet, und sie wachsen und wettbewerbsfähiger werden können, und fordert, dass diese Verknüpfung in der Binnenmarktakte ausdrücklich klargestellt wird; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen des zunehmenden wirtschaftlichen Gefälles zwischen den EU-Mitgliedstaaten auf den inneren Zusammenhalt des Binnenmarktes aufmerksam zu verfolgen;

    7.

    unterstreicht die Notwendigkeit, eine ehrgeizige europäische Industriepolitik festzulegen mit dem Ziel, die Realwirtschaft zu stärken und den Übergang zu einer intelligenteren und nachhaltigeren Wirtschaft zu verwirklichen;

    8.

    betont, dass die externe Dimension der europäischen Strategie, die auch den internationalen Handel umfasst, aufgrund der Integration der Märkte immer mehr an Bedeutung gewinnt und daher eine geeignete außenpolitische Strategie im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und die Stärkung des Binnenmarkts für die Unternehmen entsprechend den Zielen der Strategie Europa 2020 wirklich nützlich sein kann; betont, dass die EU-Handelspolitik zu einem wirklichen Instrument für nachhaltige Entwicklung und für die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen umgewandelt werden muss; fordert die Kommission auf, eine Handelspolitik zu entwickeln, die mit einer starken Industriepolitik in Einklang steht, durch die viele Arbeitsplätze geschaffen werden;

    9.

    stellt fest, dass die Politiken der Europäischen Union in Bezug auf den Binnenmarkt und die regionale Entwicklung einen zutiefst komplementären Charakter haben, und unterstreicht, dass sich Fortschritte beim Binnenmarkt und die Weiterentwicklung der Regionen der Union gegenseitig bedingen und zu einem Europa führen, das von Zusammenhalt und Wettbewerbsfähigkeit geprägt ist; begrüßt die Vorschläge der Kommission, die auf die Vertiefung des Binnenmarktes abzielen; unterstreicht, dass die wirkliche und effektive Binnenmarktzugänglichkeit für sämtliche Regionen der EU eine Vorbedingung für den freien Personen-, Waren, Kapital- und Dienstleistungsverkehr und damit für einen starken und dynamischen Binnenmarkt ist; verweist in diesem Zusammenhang auf die wichtige Rolle, die der Regionalpolitik der Union im Hinblick auf die Entwicklung der Infrastruktur und die wirtschaftlich und sozial kohärente und ausgewogene Entwicklung der Regionen zukommt;

    Allgemeine Bewertung

    Ein innovativer Binnenmarkt

    10.

    fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren eine stimmige und ausgewogene Strategie für die Innovationsförderung und die Unterstützung innovativer Unternehmen als Weg der bestmöglichen Anerkennung von Kreativität auszuarbeiten und die Grundrechte wie z. B. das Recht auf Privatsphäre und auf den Schutz personenbezogener Daten zu schützen;

    11.

    unterstützt nachdrücklich die Schaffung eines EU-weiten Patents, das Vorteile für KMU hätte, und eines einheitlichen Verfahrens zur Beilegung von Patentstreitigkeiten, um dem Binnenmarkt eine führende Rolle bei der Innovation zu übertragen und Europas Wettbewerbsfähigkeit zu fördern; betont, dass die Übersetzung der Patente in viele Sprachen zusätzliche Kosten verursacht, die die Innovation im Binnenmarkt behindern würden, weshalb in Bezug auf die sprachlichen Aspekte möglichst rasch ein Kompromiss erreicht werden sollte;

    12.

    unterstützt die Einführung von EU-Projektbonds, um die langfristige Innovation und die Beschäftigung im Binnenmarkt zu fördern und die Verwirklichung bedeutender grenzüberschreitender Infrastrukturprojekte, insbesondere in den Bereichen Energie, Verkehr und Telekommunikation, zu finanzieren und so den ökologischen Wandel unserer Volkswirtschaften zu unterstützen; betont die Notwendigkeit geeigneter Risikomanagementstrukturen und einer vollständigen Offenlegung aller potenziellen Verbindlichkeiten;

    13.

    verweist auf die Bedeutung eines uneingeschränkt funktionierenden Binnenmarkts für Energie, um eine zunehmende Autonomie der Energieversorgung zu erreichen; vertritt die Auffassung, dass dies durch ein Konzept zur Bildung regionaler Cluster sowie durch die Diversifizierung der Energielieferwege und -quellen erreicht werden könnte; betont, dass die osteuropäische Infrastruktur gestärkt werden sollte, um sie der der westlichen Mitgliedstaaten anzugleichen; unterstreicht, dass ein Energiebinnenmarkt dazu beitragen sollte, dauerhaft Energiepreise zu gewährleisten, die sowohl für die Verbraucher als auch für die Unternehmen erschwinglich sind; vertritt die Auffassung, dass zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele der EU neue steuerpolitische Konzepte verfolgt werden müssen, bei denen Mindeststeuersätze auf CO2-Emissionen und Energiegehalt angewandt werden; unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Energieeffizienzpläne und -maßnahmen, um die Energieeinsparungen erheblich auszuweiten; betont, dass intelligente Netze sowie erneuerbare Energien gefördert und lokale und regionale Gebietskörperschaften ermutigt werden müssen, die IKT im Rahmen ihrer Energieeffizienzpläne zu nutzen; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinien betreffend Energieetikettierung, Öko-Design, Verkehr, Gebäude und Infrastrukturen aufmerksam zu überwachen, um ein gemeinsames europäisches Rahmenkonzept sicherzustellen und umzusetzen;

    14.

    unterstützt die Initiative zum ökologischen Fußabdruck von Erzeugnissen und fordert die Kommission auf, rasch ein wirksames gemeinsames Bewertungs- und Kennzeichnungssystem auf den Weg zu bringen;

    15.

    fordert die Kommission auf, grenzüberschreitende Investitionen zu begünstigen und einen Gesetzesrahmen zu schaffen, um wirksame Investitionen von Risikokapitalfonds im Binnenmarkt zu fördern, Investoren zu schützen und Anreize für diese Fonds zu bieten, in nachhaltige Projekte zu investieren, um die ehrgeizigen Ziele der Strategie EU 2020 zu verwirklichen; fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten zur Einrichtung eines europäischen Risikokapitalfonds zu prüfen, um in einer frühen Phase vor kommerziellen Investitionen in Konzeptanalysen und Unternehmensentwicklung investieren zu können; fordert die Kommission auf, jährlich eine Bewertung des öffentlichen und des privaten Investitionsbedarfs vorzulegen und dabei auch die Frage zu behandeln, wie dieser Bedarf gedeckt wird oder gedeckt werden sollte;

    16.

    würdigt die Bedeutung der öffentlichen Auftragsvergabe, insbesondere der vorkommerziellen Auftragsvergabe, und deren Rolle bei der Förderung der Innovation im Binnenmarkt; fordert die Mitgliedstaaten auf, die vorkommerzielle Auftragsvergabe zu nutzen, um neue Märkte für innovative und grüne Technologien nachdrücklich zu befördern und gleichzeitig Qualität und Effektivität der öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die staatlichen Behörden besser über die bestehenden Möglichkeiten für die vorkommerzielle Auftragsvergabe zu informieren; fordert die Kommission auf, zu sondieren, wie die grenzüberschreitende gemeinsame Auftragsvergabe erleichtert werden kann;

    17.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur gemeinsamen Nutzung innovativer Ressourcen durch die Schaffung von Innovationsclustern und Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von KMU an EU-Forschungsprogrammen zu intensivieren; betont die Notwendigkeit einer Verbreitung und grenzüberschreitenden Nutzung der Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung und der Innovation;

    Ein digitaler Binnenmarkt

    18.

    begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Revision der E-Signatur-Richtlinie zur Gewährleistung eines Rechtsrahmens für die grenzübergreifende Anerkennung und Interoperabilität gesicherter elektronischer Authentifizierungssysteme; betont die Notwendigkeit einer EU-weiten gegenseitigen Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung und fordert die Kommission auf, diesbezüglich insbesondere die Probleme bezüglich der Diskriminierung von Dienstleistungsempfängern wegen ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes anzugehen;

    19.

    vertritt die Auffassung, dass sich das Weißbuch zur Verkehrspolitik auf Vorschläge zur Förderung nachhaltiger Verkehrsträger konzentrieren sollte, einschließlich Intermodalität; unterstreicht die Bedeutung des vorgeschlagenen Maßnahmenpakets zur elektronischen Mobilität, das auf den Einsatz neuer Technologien abzielt, um ein effizientes und nachhaltiges Verkehrssystem zu unterstützen, insbesondere durch die Nutzung integrierter Fahrscheinsysteme; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme rasch umzusetzen;

    20.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Vertrauen der Unternehmen und Bürger in den elektronischen Handel zu stärken, vor allem durch Gewährleistung hochwertigen Verbraucherschutzes in diesem Bereich; betont, dass dies durch eine eingehende Bewertung der Richtlinie über die Verbraucherrechte und eine gründliche Folgeabschätzung in Bezug auf alle Optionen im Grünbuch über das europäische Vertragsrecht erreicht werden könnte; weist darauf hin, dass eine Vereinfachung der grenzüberschreitenden Registrierung von Domains für Online-Unternehmen sowie die Verbesserung sicherer Online-Zahlungssysteme und eine Erleichterung der grenzüberschreitenden Einziehung von Schuldforderungen ebenfalls nützliche Maßnahmen wären, um den elektronischen Handel EU-weit zu fördern;

    21.

    betont, dass die Normungspolitik im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) unbedingt an die Entwicklungen des Marktes und der Politik angepasst werden muss, um die politischen Ziele Europas zu verwirklichen, für die Interoperabilität erforderlich ist;

    22.

    betont, dass die bestehenden Hemmnisse im grenzüberschreitenden elektronischen Handel in der Europäischen Union überwunden werden müssen; unterstreicht die Notwendigkeit einer aktiven Politik, um Bürger und Unternehmen in die Lage zu versetzen, uneingeschränkt Nutzen aus diesem ihnen zur Verfügung stehenden Instrument zu ziehen, das ihnen hochwertige Waren und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen bieten kann; ist der Auffassung, dass dies in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Krise wichtig ist und in hohem Maße dazu beitragen würde, den Binnenmarkt zu vollenden, da es sich um ein Mittel handelt, um gegen zunehmende Ungleichheiten vorzugehen und verwundbare, an entlegenen Orten wohnende Verbraucher oder Verbraucher mit eingeschränkter Mobilität, Gruppen mit niedrigem Einkommen sowie kleine und mittlere Unternehmen, für die eine Beteiligung am elektronischen Geschäftsverkehr besonders wichtig ist, zu schützen;

    23.

    unterstreicht das Potenzial der Regionen der EU, eine wichtige Rolle im Hinblick auf die Unterstützung der Kommission bei ihren Bemühungen um die Schaffung eines digitalen Binnenmarktes zu übernehmen; hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung hervor, die der Verwendung der für die Regionen der EU verfügbaren Mittel beigemessen werden sollte, um ihren Entwicklungsrückstand im Bereich des E-Handels und der E-Dienstleistungen aufzuholen, was sich als fruchtbare Quelle für künftiges Wachstum in den Regionen erweisen könnte;

    24.

    ist der Ansicht, dass KMU in die Lage versetzt werden sollten, ausgiebigen Gebrauch vom elektronischen Geschäftsverkehr in Europa zu machen; bedauert, dass die Kommission einen Vorschlag über ein europäisches System zur Online-Beilegung von Streitigkeiten bei digitalen Transaktionen nicht vor 2012 vorlegen wird, zwölf Jahre, nachdem das Parlament eine solche Initiative im September 2000 gefordert hat (9);

    25.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die dritte Postdienstrichtlinie (2008/6/EG) uneingeschränkt umzusetzen; unterstreicht, dass ein universeller Zugang zu hochwertigen Postdiensten gewährleistet, Sozialdumping vermieden und Interoperabilität und Zusammenarbeit zwischen Postsystemen und -dienstleistungen gefördert werden müssen, um den effizienten Vertrieb und die effektive Verfolgung von Online-Käufen zu erleichtern, was das Vertrauen der Verbraucher in grenzüberschreitende Käufe stärken wird;

    26.

    betont, dass ein Binnenmarkt für audiovisuelle Waren im Internet geschaffen werden muss, indem offene IKT-Standards gefördert sowie Innovation und Kreativität durch eine effiziente Verwaltung von Urheberrechten, einschließlich der Begründung eines europaweiten Lizenzierungssystems, unterstützt werden, um für die Bürger einen breiteren und gerechteren Zugang zu kulturellen Gütern und Dienstleistungen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Urheber für ihre kreative Tätigkeit angemessen entlohnt werden und die Grundrechte von Internetnutzern respektiert werden; betont, dass die Rechtsvorschriften für Online-Geschäfte in Bezug auf Urheberrechte den für Offline-Geschäfte existierenden angeglichen werden müssen, insbesondere in Bezug auf Warenzeichen, um das Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen in den elektronischen Geschäftsverkehr zu stärken;

    27.

    weist darauf hin, dass der Kampf gegen Online-Piraterie verstärkt werden muss, um die Rechte von Urhebern zu schützen und gleichzeitig die Grundrechte der Verbraucher zu wahren; weist darauf hin, dass Einrichtungen und Bürger ordnungsgemäß über die Konsequenzen von Produktfälschung und Piraterie informiert werden müssen; begrüßt die angekündigte Initiative der Kommission zur Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie, insbesondere die Vorlage von Legislativvorschlägen im Jahr 2011, um den Rechtsrahmen an die neuen Herausforderungen des Internets anzupassen und die Maßnahmen der Zollbehörden in diesem Bereich zu stärken; weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang auch Synergien mit dem angekündigten Aktionsplan zur Stärkung der europäischen Marktüberwachung erzielt werden könnten;

    28.

    betont ferner, dass der Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Rahmen eines breiter angelegten Konzepts unter Beachtung der Rechte und Bedürfnisse der Verbraucher und Bürger der EU weiterentwickelt werden sollten, ohne jedoch einen Konflikt mit anderen internen und externen Politikbereichen der EU wie z. B. Förderung der Informationsgesellschaft, Förderung von Bildung, Gesundheitswesen, Entwicklung in Drittstaaten und Förderung der biologischen und kulturellen Vielfalt auf internationaler Ebene heraufzubeschwören;

    Ein unternehmerfreundlicher Binnenmarkt

    29.

    bekräftigt die Notwendigkeit einer effektiven Umsetzung und Vollendung des Pakets zur Finanzaufsicht, um einen nachhaltigen Binnenmarkt zu verwirklichen; fordert eine Bewertung durch die Kommission, um zu gewährleisten, dass eine solche Umsetzung überall in der EU erfolgt und auf jährlicher Grundlage eine Entsprechungstabelle veröffentlicht wird; ist der Auffassung, dass zu diesem Zweck bewährte Praktiken zwischen nationalen und EU-Aufsichtsbehörden gefördert werden sollten;

    30.

    fordert die Kommission auf, den Zugang der KMU zu den Kapitalmärkten zu verbessern, indem die verfügbaren Informationen über verschiedene EU-Finanzierungsmöglichkeiten wie die im Rahmen des Programms Wettbewerb und Innovation, der Europäischen Investitionsbank oder des Europäischen Investitionsfonds gebotenen verbessert und die Finanzierungsverfahren einfacher und weniger bürokratisch gestaltet sowie beschleunigt werden; schlägt zur Erreichung dieses Ziels einen viel ganzheitlicheren Ansatz zur Bewilligung von Mitteln vor, insbesondere mit Blick auf die Unterstützung des Übergangs zu einer nachhaltigeren Volkswirtschaft;

    31.

    ist der Ansicht, dass die pluralistische Struktur des europäischen Bankenmarkts den vielfältigen Finanzierungsanforderungen von KMU am besten gerecht wird und dass eine Vielfalt von Rechtsmodellen und Unternehmenszielen den Zugang zu Finanzmitteln verbessert;

    32.

    hebt die wirtschaftliche Bedeutung hervor, die KMU und Kleinstunternehmen innerhalb der europäischen Wirtschaft zukommt; fordert daher, dass das im „Small Business Act“ propagierte Prinzip „Vorfahrt für KMU“ adäquat umgesetzt wird, und unterstützt die Maßnahmen der Kommission zur Beseitigung der unnötigen Verwaltungslasten für KMU; regt an, dass KMU mit spezifischem Wachstumspotenzial, hohen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen unterstützt werden sollten, und fordert eine Differenzierung innerhalb des „Small Business Act“, um ihn mit der Strategie Europa 2020 in Einklang zu bringen;

    33.

    verweist auf die Bedeutung lokaler Unternehmen für die sozialen Beziehungen, die Beschäftigung und die Dynamik in benachteiligten Gebieten, insbesondere in städtischen Problemvierteln oder schwach bevölkerten Gebieten; fordert, dass sie im Rahmen der Regionalpolitik der Union eine angemessene Unterstützung erhalten;

    34.

    hebt die Notwendigkeit hervor, die Kapazitäten von KMU zu stärken, wenn es um die Planung von Projekten und die Verfassung von Vorschlägen geht, einschließlich technischer Unterstützung und geeigneter Fortbildungsprogramme;

    35.

    fordert die Annahme eines Statuts für eine Europäische Privatgesellschaft, um die Gründung und die grenzübergreifende Tätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen im Binnenmarkt zu erleichtern;

    36.

    ist der Ansicht, dass Kapitalanleger eher bereit sein werden, kleine und kleinste Unternehmen in ihrer Gründungsphase zu finanzieren, wenn durch nationale oder europaweite Wachstumsbörsen, die derzeit nicht adäquat funktionieren, effizientere Ausstiegsmöglichkeiten geboten werden;

    37.

    fordert alle Mitgliedstaaten auf, das Binnenmarktpaket für Waren uneingeschränkt umzusetzen;

    38.

    verweist auf die Bedeutung von miteinander verknüpften Unternehmensregistern und fordert die Kommission auf, einen klaren Rechtsrahmen zu entwickeln, durch den gewährleistet wird, dass die Informationen in derartigen Unternehmensregistern vollständig und korrekt sind;

    39.

    erkennt den wichtigen Beitrag des Einzelhandelssektors zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung an; fordert die Kommission auf, in die Binnenmarktakte einen Vorschlag für einen europäischen Aktionsplan für den Einzelhandel aufzunehmen, in dem die zahlreichen Herausforderungen aufgeführt und angegangen werden, mit denen Einzelhändler und Lieferanten im Binnenmarkt konfrontiert sind; ist der Ansicht, dass der Aktionsplan auf den Schlussfolgerungen der derzeit im Parlament zum Thema „ein fairerer und effizienterer Handels- und Vertriebsmarkt“ geleisteten Arbeit basieren sollte;

    40.

    hebt hervor, wie wichtig es ist, unnötige steuerliche, administrative und rechtliche Hemmnisse für grenzüberschreitende Tätigkeiten zu beseitigen; ist der Ansicht, dass Regelwerk und Berichtspflichten für Unternehmen in Bezug auf MwSt. klarer gestaltet werden müssen, um nachhaltige Produktions- und Verbrauchsmodelle zu fördern, Anpassungskosten zu begrenzen, MwSt.-Betrügereien zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen zu stärken;

    41.

    begrüßt die Absicht der Kommission, ein Grünbuch zur Corporate Governance zu veröffentlichen und eine öffentliche Befragung hinsichtlich der Informationen von Unternehmen über soziale, ökologische und menschenrechtsspezifische Aspekte von Investitionen durchzuführen; fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge in Bezug auf private Investitionen vorzulegen, um effiziente Anreize für langfristige, nachhaltige und ethische Investitionen zu schaffen, die Steuerpolitik von Unternehmen besser zu koordinieren und die unternehmerische Verantwortung zu fördern;

    42.

    begrüßt die Überarbeitung der Richtlinie über die Besteuerung von Energie mit Blick auf die Vorgabe, dass die Ziele im Bereich des Klimawandels besser zum Ausdruck kommen, sofern die Steuerlast nicht auf ungebührende Weise auf verwundbare Verbraucher abgewälzt wird;

    43.

    begrüßt die Initiative der Kommission für eine Richtlinie zur Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage und betont, dass dadurch Steuerhinterziehung und –flucht eingedämmt sowie Transparenz und Vergleichbarkeit von Körperschaftssteuersätzen gesteigert und somit die Hindernisse für grenzüberschreitende Tätigkeiten verringert würden;

    44.

    fordert die Kommission auf, die öffentlichen Auftragsvergabeverfahren effektiver und weniger bürokratisch zu gestalten, um EU-Unternehmen zu ermutigen, sich an der grenzüberschreitenden öffentlichen Auftragsvergabe zu beteiligen; betont, dass eine weitere Vereinfachung erforderlich ist, insbesondere für lokale und regionale Gebietskörperschaften und um KMU einen besseren Zugang zur öffentlichen Auftragsvergabe zu verschaffen; fordert die Kommission auf, Daten hinsichtlich des Öffnungsgrads der öffentlichen Auftragsvergabe zu liefern und Gegenseitigkeit mit anderen Industrieländern und bedeutenden aufstrebenden Volkswirtschaften sicherzustellen; fordert die Kommission auf, neue Wege zu prüfen, um für europäische Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen außerhalb der EU zu verbessern und so gleiche Bedingungen für europäische und ausländische Unternehmen, die um öffentliche Aufträge konkurrieren, sicherzustellen;

    45.

    regt generell an, dass zukünftige, von der Union ausgehandelte Handelsabkommen ein Kapitel über die nachhaltige Entwicklung enthalten, das sich auf die Grundsätze der sozialen Verantwortung der Unternehmen stützt, wie sie in der 2010 aktualisierten Fassung der OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen festgelegt wurden.

    46.

    fordert die Kommission auf, für eine bessere Koordinierung der Maßnahmen für KMU auf Binnenmarktebene sowie auf internationaler Ebene zu sorgen und KMU mit Handelspotenzial zu ermitteln und zu fördern; vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten mehr unternehmen sollten, um die KMU dazu anzuhalten, Instrumente wie z. B. die Marktzugangsdatenbank und den Helpdesk für Ausfuhren zu nutzen;

    47.

    vertritt die Auffassung, dass die Kommission ihre Maßnahmen zur Erleichterung grenzübergreifender Bankgeschäfte verbessern sollte, indem sie alle bestehenden Hindernisse für die Nutzung konkurrierender Clearing- und Abrechnungssysteme beseitigt und einheitliche Handelsvorschriften anwendet;

    48.

    vertritt die Auffassung, dass die Kommission einen europäischen Qualifikationsaustausch fördern sollte, bei dem kleine und mittlere Unternehmen von den Qualifikationen, die in größeren Unternehmen vorhanden sind, profitieren können, wodurch Synergien gefördert werden und für eine Begleitung gesorgt wird;

    49.

    fordert, dass die Kommission Vorschläge zur Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien vorlegt, um eine kostspielige und ineffiziente Überregulierung – insbesondere für die KMU – zu verhindern, so dass ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihr Wachstumspotenzial effektiver ausgeschöpft werden können;

    Ein Binnenmarkt für Dienstleistungen

    50.

    hebt hervor, dass die Dienstleistungsrichtlinie umfassend und ordnungsgemäß umgesetzt werden muss, einschließlich der Einrichtung uneingeschränkt funktionierender einheitlicher Anlaufstellen, die es ermöglichen, Verfahren und Formalitäten online abzuschließen, was die operativen Kosten für Unternehmen erheblich verringern und den Binnenmarkt für Dienstleistungen ankurbeln kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu kooperieren und weitere Schritte zur Entwicklung des Binnenmarkts für Dienstleistungen auf der Grundlage einer gegenseitigen Evaluierung zu unternehmen; fordert die Kommission auf, der Entwicklung des Binnenmarkts für Online-Dienste besonderes Gewicht zu verleihen;

    51.

    fordert die Kommission auf, die Entwicklung der unternehmensbezogenen Dienstleistungen zu fördern und die notwendigen Regulierungsmaßnahmen zu treffen, um Unternehmen, vor allem KMU, vor unfairen Handelspraktiken größerer Unternehmen in der Lieferkette zu schützen; fordert die Kommission auf, offensichtlich unfaire Handelspraktiken in der Lieferkette in Absprache mit den relevanten Akteuren zu definieren und weitere Maßnahmen vorzuschlagen, um unfairen Handelspraktiken in Bezug auf Wettbewerb und Vertragsfreiheit entgegenzuwirken; verweist auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2008 über irreführende Werbung durch Adressbuchfirmen (10) und fordert die Kommission erneut auf, einen Vorschlag vorzulegen, um den betrügerischen Praktiken irreführender Adressbücher entgegenzuwirken;

    52.

    ist der Ansicht, dass jeglicher Legislativvorschlag in Bezug auf Dienstleistungskonzessionen einen Rechtsrahmen bieten sollte, der EU-weit Transparenz und wirksamen Rechtsschutz für Wirtschaftsakteure und Auftraggeber sicherstellen würde; fordert die Kommission, bevor sie Rechtsvorschriften vorschlägt, auf, nachzuweisen, dass die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union niedergelegten allgemeinen Grundsätze (Nichtdiskriminierung, Prinzip der Gleichbehandlung und Transparenz) in der Praxis nicht zufriedenstellend auf Dienstleistungskonzessionen Anwendung finden;

    53.

    begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, eine legislative Reform des Regelwerks für die Normung vorzuschlagen, die sich auch auf Dienstleistungen erstreckt; betont, dass die Normung von Dienstleistungen zur Vollendung des Binnenmarktes beitragen sollte, wo dies als sinnvoll erwiesen ist, und insbesondere den Bedürfnissen der kleinen und mittleren Unternehmen umfassend Rechnung tragen muss; erkennt die Bedeutung von Produktnormen für das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes an und vertritt die Auffassung, dass Produktnormen eine zentrale Bedeutung für die Förderung von nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Erzeugnissen und Dienstleistungen für Verbraucher und Unternehmen haben; fordert Maßnahmen zur Förderung der Transparenz, zur Kosteneinsparung und zur verstärkten Einbindung relevanter Akteure;

    54.

    unterstreicht im Interesse einer Steigerung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit die Bedeutung einer „intelligenten Spezialisierung“ der Regionen; ist der Ansicht, dass der EU-Binnenmarkt nur dann als Ganzes erfolgreich funktionieren kann, wenn alle Akteure und sämtliche Regionen, aber auch die KMU in allen Bereichen, einschließlich des öffentlichen Sektors, der Sozialwirtschaft und der Bürger selbst, einbezogen werden; ist auch der Auffassung, dass nicht nur einige wenige Hochtechnologieregionen, sondern alle Regionen in Europa und alle Mitgliedstaaten eingebunden werden müssen, wobei jede Region und jeder Mitgliedstaat in Europa den Schwerpunkt auf ihre/seine eigenen Stärken („intelligente Spezialisierung“) innerhalb Europas legen sollte;

    55.

    unterstreicht die Bedeutung der externen Dimension des Binnenmarkts und insbesondere der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen mit wichtigen Handelspartnern auf bilateraler oder multilateraler Ebene mit dem Ziel, eine Angleichung der Rechtsvorschriften, die Äquivalenz der Regelungen für Drittländer und die weiter reichende Festlegung von internationalen Normen zu fördern; fordert die Kommission auf, die bestehenden Abkommen mit Drittländern, durch die Elemente des Binnenmarkts über dessen Grenzen hinaus ausgedehnt werden, dahingehend zu prüfen, ob sie Rechtssicherheit für die potenziellen Nutznießer gewährleisten;

    Hauptprioritäten

    Begründung eines EU-Patents und eines einheitlichen Streitbeilegungsverfahrens

    56.

    betont, dass ein EU-Patent und ein einheitliches Streitbeilegungsverfahren sowie ein besseres System für die Verwaltung von Urheberrechten unerlässlich sind, um Innovation und Kreativität im Binnenmarkt zu fördern (Binnenmarktakte, Vorschläge 1 und 2);

    Finanzierung von Innovation

    57.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bedeutung der Innovation für starkes und nachhaltiges Wachstum sowie Beschäftigung gebührend zu berücksichtigen, indem sie sicherstellen, dass Innovationen angemessen finanziert werden, vor allem durch die Einführung von EU-Projektbonds, insbesondere in den Bereichen Energie, Verkehr und Telekommunikation, zur Unterstützung des ökologischen Wandels unserer Volkswirtschaften und durch einen Rechtsrahmen, der Risikokapitalfonds ermutigt, EU-weit wirksam zu investieren; betont, dass Anreize für langfristige Investitionen in innovative und beschäftigungsfördernde Bereiche geboten werden sollten (Binnenmarktakte, Vorschläge 15 und 16);

    Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs

    58.

    fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um das Vertrauen von Unternehmen und Verbrauchern in den elektronischen Handel zu stärken und seine Entwicklung im Binnenmarkt zu fördern; betont, dass ein EU-Aktionsplan gegen Produktfälschung und Piraterie ebenso wie eine Rahmenrichtlinie über die Verwaltung von Urheberrechten entscheidend sind, um dieses Ziel zu erreichen (Binnenmarktakte, Vorschläge 2, 3 und 5);

    Verbesserung der Teilhabe von KMU am Binnenmarkt

    59.

    hebt hervor, dass weitere Maßnahmen notwendig sind, um den Binnenmarkt zu einem besseren Umfeld für KMU zu machen; ist der Auffassung, dass derartige Maßnahmen die Verbesserung ihres Zugangs zu den Kapitalmärkten, die Beseitigung administrativer und steuerlicher Hemmnisse für ihre grenzübergreifenden Tätigkeiten durch die Verabschiedung eines klareren MwSt.-Regelwerks und einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage sowie die Revision des Regelwerks für die öffentliche Auftragsvergabe einschließen sollten, um die Verfahren flexibler und weniger bürokratisch zu gestalten (Binnenmarktakte, Vorschläge 12, 17, 19 und 20);

    Rationalisierung der Verfahren für die öffentliche Auftragsvergabe

    60.

    fordert die Kommission auf, die Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen sowie öffentlichen und privaten Partnerschaften zu überprüfen, um im Binnenmarkt intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern und die grenzüberschreitende Auftragsvergabe zu begünstigen; unterstreicht die Notwendigkeit eines klareren Regelwerks, das Rechtssicherheit für Wirtschaftsakteure und Auftraggeber bietet; ermutigt die Mitgliedstaaten nachdrücklich, die vorkommerzielle öffentliche Auftragsvergabe zu nutzen, um den Markt für innovative und grüne Technologien zu stimulieren; unterstreicht die Notwendigkeit, Gegenseitigkeit mit Industrieländern und bedeutenden aufstrebenden Volkswirtschaften auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe sicherzustellen (Binnenmarktakte, Vorschläge 17 und 24);

    *

    * *

    61.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0186.

    (2)  http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/business-environment/files/smes_access_to_public_procurement_final_report_2010_en.pdf

    (3)  ABl. L 176 vom 7.7.2009, S. 17.

    (4)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0320.

    (5)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0173.

    (6)  ABl. C 349E vom 22.10.2010, S. 25.

    (7)  ABl. C 67E vom 18.3.2010, S. 10.

    (8)  ABl. C 316E vom 22.12.2006, S. 378.

    (9)  ABl. C 146 vom 17.5.2001, S. 101.

    (10)  ABl. C 45 E vom 23.2.2010, S. 17.


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