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Document 52011DC0870
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION An action plan to improve access to finance for SMEs
MITTEILUNG DER KOMMISSION Aktionsplan zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU
MITTEILUNG DER KOMMISSION Aktionsplan zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU
/* KOM/2011/0870 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION Aktionsplan zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU /* KOM/2011/0870 endgültig */
1.
KMU ‑ Antriebskräfte des Wachstums
Der wirtschaftliche Erfolg Europas hängt in hohem
Maße davon ab, ob kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihr Potenzial
verwirklichen können. KMU tragen mehr
als die Hälfte zur gesamten Wertschöpfung im nichtfinanziellen Sektor der
gewerblichen Wirtschaft bei und stellten in den vergangenen fünf Jahren in
Europa 80 % aller neuen Arbeitsplätze.[1] Bei der Beschaffung der Finanzierungsmittel, die
sie für Wachstum und Innovation benötigten, stehen KMU oft vor erheblichen Schwierigkeiten. Zu den wichtigsten Prioritäten von
Europa 2020, der Wachstumsstrategie der EU für die kommenden zehn Jahre,
sowie der Binnenmarktakte[2]
der Kommission und des „Small Business Act“[3]
gehört es, KMU den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern. Im Jahreswachstumsbericht[4] wurde die zentrale Bedeutung
eines gesunden Finanzsystems für das Wachstums unterstrichen und wurden
kurzfristige Handlungsschwerpunkte festgelegt. Vor diesem Hintergrund kann das in Reaktion auf
die Finanzkrise implementierte Reformprogramm für Finanzdienstleistungen den
KMU regulatorische Vorteile bringen. Außerdem
schlägt die Kommission vor, auf EU-Ebene neue zielgerichtete Finanzierungen
einzusetzen, um die wesentlichen Marktschwächen, die das Wachstum von KMU
einschränken, zu beheben. Die Kommission stellt in diesem Aktionsplan die
verschiedenen Politikmaßnahmen vor, mit denen sie den 23 Mio. KMU in
Europa den Finanzierungszugang erleichtern und so einen erheblichen
Wachstumsbeitrag leisten will.[5]
2.
Reaktion auf die Probleme
Wie im Anhang ausführlicher erläutert wird, sind
Schwierigkeiten beim Finanzierungszugang eines der Haupthindernisse für das
Wachstum von KMU.[6] Diese
Hindernisse werden durch zahlreiche Faktoren verursacht, von denen einige
zyklisch[7],
andere strukturell beschaffen sind. Eine
große Rolle spielen Informationsasymmetrien zwischen Anbietern und Nachfragern
von Finanzierungsmitteln. KMU sind bei ihrer Fremdfinanzierung in sehr hohem
Maße auf Bankkredite angewiesen; daher sollten ihnen geeignete Alternativen zur
Verfügung gestellt werden. Die Kommission wird im Wege der Regulierung
dafür sorgen, dass KMU für Investoren sichtbarer und die Märkte für KMU
attraktiver und leichter zugänglicher werden. Die regulatorischen Veränderungen werden sowohl zwischen aufsichtlicher
Regulierung und Finanzierung von KMU als auch zwischen Anlegerschutz und
maßgeschneiderten Maßnahmen für KMU das richtige Gleichgewicht wahren. Zweitens will die Kommission weiterhin EU-Haushaltsmittel
einsetzen, um KMU den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern und so
zentrale Marktschwächen (d.h. Informationsasymmetrien und Zersplitterung des
Risikokapitalmarkts), die das Wachstum von KMU einschränken, zu beheben. Die EU-Intervention muss einen klaren Mehrwert
haben und die auf nationaler Ebene verfügbaren finanziellen Mittel ergänzen
bzw. zusätzliche Finanzierungen mobilisieren (Vorliegen einer „finanziellen
Multiplikatorwirkung“).[8] Drittens wird die Kommission ihre Koordinierungsfunktion
nutzen, um insbesondere in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten beste
Praktiken auszutauschen und Synergien zwischen Maßnahmen auf Mitgliedstaaten-
und auf EU-Ebene zu erschließen. Auch wenn die meisten Maßnahmen mittel- bis
langfristig angelegt sind, muss auch betont werden, dass Europa schon heute
verschiedene Maßnahmen ergreift, um die unmittelbaren Schwierigkeiten aus
dem Weg zu räumen. Hauptziel ist es, die Wirtschafts- und Finanzlage
zu stabilisieren. Ende Oktober
verständigten sich die Staats- und Regierungschefs auf ein umfassendes
Maßnahmenpaket, um die gegenwärtigen Spannungen an den Finanzmärkten zu beheben
und gleichzeitig den Kreditfluss in die Realwirtschaft zu erhalten und ein
übermäßiges Deleveraging zu vermeiden. Insbesondere für KMU stellt Europa im laufenden
Programmzeitraum (2007-2013) einen ausgewogenen Mix aus flexiblen
Finanzierungsinstrumenten zur Verfügung, die eine entscheidende Rolle dabei
spielen werden, den diversen Finanzierungsbedürfnissen von KMU gerecht zu
werden. Die mit
1,1 Mrd. EUR ausgestatteten Finanzierungsinstrumente des
Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) dürften den
Finanzinstituten die Möglichkeit geben, rund 30 Mrd. EUR an neuen
Finanzierungen[9]
für über 315 000 KMU zu vergeben. Die Europäische Investitionsbank (EIB) stellte im Zeitraum 2008-2011
rund 40 Mrd. EUR für die Darlehensvergabe an KMU zur Verfügung, was
über 210 000 KMU zugute kam. Im Bereich der Kohäsionspolitik hat die Kommission
bereits Maßnahmen verabschiedet, um über Finanzierungsinstrumente, die mit
Strukturfondsmitteln ausgestaltet sind, Investitionen für KMU in
15 Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Diese Maßnahmen wurden weiter verstärkt und ermöglichen nun in
sämtlichen Mitgliedstaaten Investitionen in KMU in jeder Phase der normalen
Geschäftstätigkeit; damit stellen sie eine wichtige alternative
Finanzierungsquelle für den Kreditzugang dar. Die Unterstützung, die Unternehmen im aktuellen Finanzzeitraum über
Beteiligungsinvestitionen, Garantien und Darlehen erhalten, wird auf mindestens
3 Mrd. EUR geschätzt. Um den Zugang zu Kreditfinanzierungen zu
verbessern, wird ab 2012 im Rahmen des Siebten EU-Forschungsrahmenprogramms
(FP7) schließlich ein spezifisches Risikoteilungsinstrument (Risk Sharing
Instrument – RSI) eingerichtet. Das
RSI stellt Teilgarantien für Finanzintermediäre über einen
Risikoteilungsmechanismus bereit, der die finanzielle Risiken der Intermediäre
mindert und für sie einen Anreiz schafft, Kredite im Umfang von
25 000 EUR bis 7,5 Mio. EUR an KMU zu vergeben, die sich
der Forschung, Entwicklung oder Innovation widmen.
3.
Regulierungsmassnahmen
3.1.
Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen
für Risikokapital
3.1.1.
Neue Rechtsvorschriften für Risikokapital
Risikokapitalfonds sind Fonds, die vor allem
Beteiligungskapital für generell sehr kleine, noch nicht lange bestehende
Unternehmen bereitstellen. Die
Risikokapitalfinanzierung bietet in der EU ein großes, aber weitgehend noch
ungenutztes Potenzial für die Entwicklung von KMU. Trotz der enormen Größe der Vermögensverwaltungsbranche in der EU
enthalten die gegenwärtigen EU-Rechtsvorschriften keinerlei Bestimmungen, um
Beteiligungskapital gezielt in KMU zu lenken. Die Verwalter von Risikokapitalfonds können die Vorteile des mit der
Richtlinie über die Verwalter Alternativer Investmentfonds eingeführten
Europäischen Passes kaum nutzen, da die Portfolios der meisten
EU-Risikokapitalfonds die in der Richtlinie vorgesehene Schwelle von
500 Mio. EUR nicht erreichen. Die Kommission[10]
schlägt daher neue Vorschriften für Risikokapitalfonds vor, die den
EU-Risikokapitalfonds die Möglichkeit geben werden, Fondsvermarktung und
Kapitalbeschaffung europaweit im gesamten Binnenmarkt zu betreiben. Die neuen Rechtsvorschriften werden die
Zersplitterung der Risikokapitalmärkte zwischen den Mitgliedstaaten, die eine
grenzübergreifende Tätigkeit verhindert und das Angebot an Risikokapital
einschränkt, verringern. Der neue Rahmen wird einfach und effizient sein
und eine einmalige Registrierung im Herkunftsmitgliedstaat, vereinfachte
Meldepflichten sowie angepasste Organisations- und Wohlverhaltensregeln
vorsehen. Sobald dieser neue Rahmen steht, dürfte der
Risikokapitalmarkt wachsen, was folgende Auswirkungen haben wird: i) größere, effizientere Risikokapitalfonds,
mit mehr Möglichkeiten zur Spezialisierung auf bestimmte Anlagearten, ii) mehr Wettbewerb zwischen den Fonds und
bessere Diversifizierung ihrer Anlagen und iii) mehr grenzübergreifende Finanzierungsangebote für KMU. Zusammen mit diesem Aktionsplan legt die
Kommission einen neuen EU-Risikokapitalrahmen vor, mit dem ein echter
Binnenmarkt für Risikokapitalfonds geschaffen wird. Die Kommission ruft das Parlament und den Rat auf, diesen
Gesetzgebungsvorschlag bis Juni 2012 zu verabschieden.
3.1.2.
Regulatorische Rahmenbedingungen für Investitionen
in Risikokapital
Institutionelle Anleger, insbesondere
Versicherungsunternehmen, aber bis zu einem gewissen Grade auch Banken, sind
für Risikokapitalfonds potenzielle Investoren. In manchen Mitgliedstaaten spielen sie als Investoren schon heute eine
große Rolle. Der neue Aufsichtsrahmen für Versicherungsunternehmen
(Solvabilität II[11])
und Banken (Eigenkapitalverordnung und ‑richtlinie[12]) hat Bedenken wachgerufen, er
könne Investitionen in Risikokapitalfonds, die bei der Berechnung der
Eigenkapitalanforderungen als nicht börsennotierte bzw. hochriskante Anlagen
(wie Anlagen in Rohstoff- oder Hedgefonds) eingestuft werden[13], abschrecken. Diese Einstufung trägt aufsichtlichen Bedenken
Rechnung. Allerdings könnte ein mit
Bedacht kalibrierter Rechtsrahmen für Risikokapital, der insbesondere die
Vorteile der Diversifizierung anerkennt, auf eine aufsichtlich unbedenkliche
Weise Risikokapitalinvestitionen in gewisser Höhe ermöglichen. 2012 wird die Kommission im Rahmen umfassenderer
Überlegungen über langfristige Investitionen auf der Grundlage gemeinsamer
technischer Arbeiten der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der
Europäischem Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche
Altersversorgung eine Untersuchung über die Zusammenhänge zwischen
Aufsichtsregulierung und Risikokapitalinvestitionen von Banken und
Versicherungsunternehmen durchführen.
3.1.3.
KMU-freundliche Steuerreformen
Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit Experten
aus den Mitgliedstaaten und der Branche nach Möglichkeiten gesucht,
regulatorische und steuerliche Hemmnisse für grenzübergreifende
Risikokapitalinvestitionen zu beseitigen. Eine Steuerexperten-Gruppe[14]
hat die Hauptprobleme für grenzübergreifende Risikokapitalinvestitionen
ermittelt, die aufgrund der mangelnden Übereinstimmung der
27 Steuersysteme in der EU zu Doppelbesteuerung, Unsicherheit in Bezug auf
die steuerliche Behandlung und bürokratischen Hemmnissen[15] führen können. Auch wenn die bilateralen
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten diese Probleme
normalerweise ausräumen sollten, werden sie den komplexen
Geschäftskonstruktionen von Risikokapitalinvestitionen möglicherweise doch
nicht immer gerecht. Die europäischen Regelungen für Risikokapital
werden Hindernisse für die grenzübergreifende Kapitalbeschaffung aus dem Weg
räumen, das Problem der Besteuerung von grenzübergreifend angelegten Geldern
als solche jedoch nicht aus der Welt schaffen. Eine gemeinsame Definition von Risikokapitalfonds wäre jedoch ein guter
Ausgangspunkt, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nach Lösungen für die
steuerlichen Probleme zu suchen, die grenzübergreifenden Investitionen solcher
Fonds im Wege stehen könnten. 2012 wird die Kommission ihre Überprüfung der
steuerlichen Hemmnisse für grenzübergreifende Risikokapitalinvestitionen
abschließen, um 2013 Lösungen vorzulegen, die die Hindernisse aus dem Weg
räumen sollen und gleichzeitig Steuerumgehung und –hinterziehung verhindern.
3.2.
Für den Finanzierungszugang von KMU relevante
Beihilfevorschriften
Die staatliche Beihilfepolitik kann den
Finanzierungszugang von KMU auf unterschiedliche Weise unterstützen, indem sie
Beihilfen für Banken aus Gründen der Finanzstabilität gestattet und den
Mitgliedstaaten Leitgrundsätze dafür an die Hand gibt, wie Beihilfeprogramme so
gestaltet werden können, dass sie die Ziele von Europa 2020 (F&E und
Innovation, regionaler und sozialer Zusammenhalt usw.) fördern und den
spezifischen Bedürfnissen von KMU Rechnung tragen. Nach den Risikokapitalleitlinien[16] dürfen Beihilfen eingesetzt
werden, um die KMU-Finanzierung in der Frühphase zu unterstützen, den Zufluss
privaten Kapitals zu verstärken und Marktschwächen zu beheben. Die Kommission hat anerkannt, dass
Beteiligungskapital in noch größerem Umfang fehlt, und hat die Schwelle für
Beteiligungsinvestitionen in der Start-up-Phase von 1,5 Mio. EUR auf
2,5 Mio. EUR erhöht. Unter
bestimmten Umständen sind nach den staatlichen Beihilfevorschriften sogar noch
umfänglichere Eingriffe gestattet. Bis 2013 wird die Kommission die allgemeine
Gruppenfreistellungsverordnung und verschiedene Leitlinien für staatliche Beihilfen,
unter anderem für Risikokapital, überprüfen, um die Ziele von Europa 2020
zu verwirklichen und den Bedürfnissen der KMU gerecht zu werden.
3.3.
Verbesserung des Kapitalmarktzugangs von KMU
Um den Zugang der KMU[17] zu den Kapitalmärkten zu
verbessern, schlägt die Kommission eine Reihe von regulatorischen Änderungen
vor, die die KMU-Märkte sichtbarer machen und die Kosten und regulatorische
Belastung von KMU wo immer möglich senken sollen, während zugleich ein
angemessener Anlegerschutz gewahrt bleibt.
3.3.1.
Sichtbarere KMU-Märkte
Die Kommission will die Entwicklung homogener
KMU-Wachstumsmärkte, die für Investoren attraktiv sind, erleichtern. Im Vorschlag für die Richtlinie über Märkte für
Finanzinstrumente („Markets in Financial Instruments Directive“, MiFID)[18] hat sie angeregt, dass sich
Multilaterale Handelssysteme (MTF), die bestimmte einheitliche Kriterien
erfüllen, als KMU-Wachstumsmarkt registrieren lassen können. Ziel ist es, ein angemessenes Gleichgewicht
zwischen verhältnismäßigen Anforderungen für KMU und einem hohen Anlegerschutz[19] herzustellen. Das Label „KMU-Wachstumsmarkt“ dürfte es diesen
Märkten ermöglichen, größere Sichtbarkeit zu erlangen, Investoren anzuziehen
und ein höhere Liquidität zu erreichen. Die Registrierung als KMU-Wachstumsmarkt wäre freiwillig und würde sich
auf Anforderungen stützen, die von der Kommission auf Vorschlag der
Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) festgelegt würden. Das Label „KMU-Wachstumsmarkt“ würde von den
zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verliehen. Es wird den Märkten ihrerseits die Möglichkeit geben, standardisiertere
Instrumente (Indizes, auf diese Märkte spezialisierte Fonds) zu entwickeln, MTF
zu vernetzen und beste Praktiken einzuführen. Im Oktober 2011 wurde in der
EU-Kapitalmarktgesetzgebung (MiFID) die Einführung einer Kategorie
„KMU-Wachstumsmärkte“ vorgeschlagen. Die Kommission ruft das Parlament und den Rat auf, diesen
Gesetzgebungsvorschlag so schnell wie möglich zu verabschieden.
3.3.2.
Sichtbarere börsennotierte KMU
Der Vorschlag zur Änderung der
Transparenzrichtlinie[20]
zielt darauf ab, den Zugang zu vorgeschriebenen Informationen in Europa zu
verbessern. Derzeit ist der
Zugang zu Finanzinformationen über börsennotierte Gesellschaften unnötig
schwierig: bei der Suche nach
Information müssen Interessierte 27 unterschiedliche nationale Datenbanken
abfragen. Die breite Verfügbarkeit vergleichbarer
Informationen von hoher Qualität über einen zentralen Zugangspunkt auf EU-Ebene
würde eine umfangreichere Nutzung der Informationen über börsennotierte
Unternehmen durch die Anleger fördern. Ein zentraler Zugangspunkt könnte Hürden absenken und die
Marktzutrittskosten für neue kommerzielle Anbieter, die die Marktlücke für
Informationen über kleinere Unternehmen schließen wollen, verringern. Ebenso könnten sich kleinere Emittenten
ihrerseits ermutigt sehen, in die Bereitstellung besserer, auf
grenzüberschreitende Investoren ausgerichteter Informations- und
Dokumentenformate zu investieren. Die Kommission wird mit Hilfe der ESMA das
bestehende Speichersystem verbessern und für vorgeschriebene Informationen
einen einheitlichen Zugangspunkt auf EU-Ebene einrichten. Die Kommission wird den Zugang zu qualitativ
hochwertigen Informationen über börsennotierte KMU erleichtern. Die Kommission ruft das Parlament und den
Rat auf, diesen Gesetzgebungsvorschlag bis Ende 2012 zu verabschieden.
3.3.3.
Entlastung börsennotierter KMU bei der
Rechnungslegung
Um die Rechnungslegungsvorschriften für KMU
zu vereinfachen und sie administrativ stärker zu entlasten, hat die Kommission einen
Vorschlag für eine Richtlinie über den Jahresabschluss, den konsolidierten
Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen[21] angenommen. Dieser könnte KMU jährlich Einsparungen von bis
zu 1,7 Mrd. EUR ermöglichen. Eine bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse und eine stärkere
Konzentration auf wesentliche Informationen dürften zu besseren
Anlageentscheidungen und einer besseren Kapitalallokation führen. Die Kommission schlägt außerdem vor, die Auflagen
und Kosten für Kleinemittenten zu senken, namentlich indem auf
Quartalsabschlüsse verzichtet und ausgiebiger von ESMA-Mustern Gebrauch gemacht
wird, die die Vergleichbarkeit der Informationen für die Anleger erhöhen
würden. Die leichteren Auflagen der
neuen Transparenzrichtlinie werden für alle Emittenten gelten und
Kleinemittenten kostenmäßig stärker entlasten. Der Anlegerschutz würde durch die verbindliche Offenlegung der
halbjährlichen und jährlichen Finanzergebnisse sowie durch die
Offenlegungspflichten der Marktmissbrauchs- und der Prospektrichtlinie
gewährleistet. Selbstredend stünde es
den Unternehmen weiterhin frei, den Anlegern mehr Informationen zur Verfügung
zu stellen. Mit der jüngsten Änderung der Prospektrichtlinie[22] wurde eine verhältnismäßige
Offenlegungsregelung für KMU und Unternehmen mit geringer
Marktkapitalisierung eingeführt. Diese
Regelung dürfte die Offenlegung vom Umfang her beschränken und KMU sowie
Kleinemittenten bürokratisch entlasten, ohne den Anlegerschutz zu
beeinträchtigen. Im Oktober 2011 wurde ein Rechtsvorschlag
zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinien vorgelegt, um die
Rechnungslegungsvorschriften für KMU zu vereinfachen und zu verbessern. Gleichzeitig legte die Kommission einen Vorschlag
zur Änderung der Transparenzrichtlinie vor, mit dem Kleinemittenten
regulatorisch entlastet werden. Die Kommission ruft das Parlament und den Rat
auf, diese Gesetzgebungsvorschläge bis Ende 2012 zu verabschieden. Bis Juli 2012 werden delegierte Rechtsakte
zur Prospektrichtlinie vorgeschlagen, in denen der Inhalt einer
verhältnismäßige Offenlegungsregelung für KMU und Kleinemittenten geregelt
wird.
3.4.
Überprüfung der Auswirkungen der
Eigenkapitalvorschriften auf KMU
Der bestehende, vom Basler Ausschuss für
Bankenaufsicht entwickelte Eigenkapitalrahmen für Banken – der mit zwei
Anpassungen der Eigenkapitalrichtlinie (CRD III[23] und die vorgeschlagene
CRD IV und CRR) in EU-Recht umgesetzt wurde ‑ zielt darauf ab, die
Bankenregulierung zu verschärfen. Er
schreibt nicht nur mehr Eigenkapital von höherer Qualität vor, sondern auch
eine höhere Eigenkapitalunterlegung von Marktgeschäften sowie strengere Regeln
für die Steuerung von Liquiditätsrisiken. Dies wird für mehr Finanzstabilität, robustere Geschäftsmodelle der
Banken und solidere Bilanzen sorgen. In der CRD IV werden Darlehen an KMU
weiterhin nach den Regeln von Basel II behandelt (günstigere
Risikogewichtung von 75 % für Kredite an KMU beim Standardansatz). Eine noch günstigere Regelung für Kredite an KMU
würde eine Änderung der internationalen Basler Eigenkapitalvorschriften
erfordern. Dafür müsste insbesondere
nachgewiesen werden, dass der gegenwärtige Ansatz zu stringent ist. Das Risikogewicht für Forderungen an KMU
unterliegt im Vorschlag der Kommission daher einer Überprüfungsklausel. Innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten
der neuen Verordnung wird die Kommission nach Anhörung der Europäischen
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) einen Bericht über die Kreditvergabe an KMU und
natürliche Personen erstellen. Sie
wird diesen Bericht dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen und dabei
gegebenenfalls auch eine Überprüfung des Risikogewichts für KMU vorschlagen. Die EBA ist in diesem Zusammenhang aufgefordert,
die gegenwärtigen Risikogewichte zu analysieren und bis 1. September 2012
einen Bericht darüber zu erstellen, in dem sie unter anderem die Möglichkeiten
für eine Senkung prüft; dabei soll sie das Szenario einer Senkung um ein
Drittel in Erwägung ziehen. Auf der Grundlage des Berichts der EBA und den
darin enthaltenen Empfehlungen wird die Kommission geeignete Maßnahmen in
Sachen Risikogewichtung von KMU im Kontext der CRD IV und der CRR erwägen.
3.5.
Raschere Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie
Bei Geschäften zwischen Unternehmen oder zwischen
Unternehmen und der öffentlichen Hand werden Zahlungen vielfach erheblich
später geleistet als vereinbart. Dies
verursacht den europäischen Unternehmen Kosten von rund 1,1 Bio. EUR
durch Umsatzverzug[24]. Die geänderte Zahlungsverzugsrichtlinie[25]
dürfte dazu führen, dass Zahlungen pünktlicher erfolgen und sich der Cashflow
der KMU somit verbessert. Dies könnte
zur Folge haben, dass der kurzfristige Fremdfinanzierungsbedarf abnimmt. Die Kommission drängt die Mitgliedstaaten
nachdrücklich, die Zahlungsverzugsrichtlinie schon vor Ablauf der
Umsetzungsfrist im März 2013 umzusetzen. 3.6 Innovative Regelungen für
Europäische Sozialinvestitionsfonds Sozialunternehmen sind in der EU ein aufstrebender Wirtschaftszweig. Sie sind Unternehmen, deren vorrangiges Ziel
nicht in der Gewinnerzielung für Aktionäre oder andere Beteiligte, sondern
vielmehr in der Erzielung bestimmter sozialer Wirkungen besteht. Bei diesen sozial innovativen und oft jungen Unternehmen handelt es
sich meist um KMU, die beim Zugang zu Finanzierungen vor ähnlichen Problemen
stehen wie alle kleinen Unternehmungen. Die Kommission legt neue Regelungen für
Europäische Sozialinvestitionsfonds vor, die EU-Fonds die Möglichkeit geben
werden, sich in diesem Bereich zu spezialisieren und EU-weit unter einem
spezifischen eigenen „Label“ vermarktet zu werden. Die Kommission ruft das Parlament und den Rat auf, diese neue
Verordnung vor Ende 2012 zu verabschieden.
4.
EU-Finanzierungsmassnahmen für KMU
Die Kommission hat eine Reihe neuer
Finanzierungsinstrumente vorgeschlagen, um den Finanzierungszugang für KMU auch
in Zukunft (2014-2020) zu erleichtern. Es ist wichtig, für eine Vereinfachung und eine bessere Übereinstimmung
zwischen den verschiedenen EU-Finanzierungsregelungen zu sorgen. Die Kommission hat die Grundsätze der Kredit- und
Beteiligungsfinanzierungsplattformen eingeführt, mit denen die grundlegende
Funktionsweise der Instrumente standardisiert wird, die Beziehungen zu den
Finanzierungspartnern gestrafft werden und die Verwaltungseffizienz erhöht
wird.[26] Im Rahmen der Kohäsionspolitik 2014-2020 wird die
Reichweite der Finanzierungsinstrumente ausgebaut, indem ihr Anwendungsbereich
erweitert und ihr Durchführungsrahmen flexibler und effektiver gestaltet wird.
4.1.
Maßnahmen zur Verbesserung der Kreditvergabe an KMU
Die Kommission hat ein
EU-Kreditfinanzierungsinstrument für Unternehmenswachstum, Forschung und
Innovation vorgeschlagen, im Rahmen dessen Garantien und andere Formen der
Risikoteilung bereitgestellt werden, um die Kreditvergabe an KMU,
einschließlich forschungs- und innovationsgetriebener KMU, zu verbessern. Das Finanzierungsinstrument ist als integrierte
Struktur angelegt, die verschiedene Fazilitäten mit spezifischen Politikzielen
umfasst, gemäß der Mitteilung der Kommission „Ein Rahmen für die nächste
Generation innovativer Finanzierungsinstrumente - die EU-Beteiligungs- und
Kreditfinanzierungsplattformen“[27].Die Finanzierung des Instruments erfolgt aus
dem Programm für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für KMU (2014-2020)[28] (COSME), aus dem Programm
Horizont 2020[29]
und aus dem Programm Kreatives Europa. Über COSME[30]
wird die Kommission den Unternehmen und insbesondere den KMU eine
Darlehensgarantie-Fazilität zur Verfügung stellen, die Garantien anbietet für: i) Kreditfinanzierungen über Darlehen,
nachrangige Darlehen und Beteiligungsdarlehen oder Leasing, um den speziellen
Schwierigkeiten zu begegnen, denen KMU bei der Wachstumsfinanzierung
gegenüberstehen; ii) Verbriefungen von
KMU-Kreditfinanzierungsportfolios, um zusätzliche Kreditfinanzierungen für KMU
zu mobilisieren. Die Darlehensgarantie-Fazilität umfasst, außer bei
Darlehen im verbrieften Portfolio, Darlehen bis zur Höhe von
150 000 EUR, die frühestens nach 12 Monaten fällig werden. Außerdem wird die Kommission im Rahmen des
Programms Horizont 2020[31]
eine Kreditfazilität mit einem KMU-Teil bereitstellen, aus dem forschungs- und
innovationsgetriebene KMU unterstützt werden. Der KMU-Teil stellt auf forschungs- und innovationsgetriebene KMU ab,
mit Darlehensbeträgen, die die KMU-Finanzierungen über die
Darlehensgarantie-Fazilität im Rahmen von COSME ergänzen. Außerdem schlägt die Kommission die Einrichtung
einer Garantiefazilität speziell für KMU im Kultur- und Kreativbereich vor. Diese Fazilität wird ebenfalls im Rahmen des
EU-Kreditfinanzierungsinstruments implementiert. Im Rahmen des EU-Programms für Sozialen Wandel und
Innovation schlägt die Kommission schließlich Finanzhilfen für die
Mikrofinanzierung von Kleinstbetrieben und für die Finanzierung von
Sozialunternehmen vor. Kommission und Interessenvertreter werden
Workshops mit jenen Mitgliedstaaten veranstalten, die bei der Nutzung von
EU-Finanzierungsinstrumenten derzeit noch hinterherhinken, um den
Institutionenaufbau zu erleichtern und die Inanspruchnahme von EU-Garantien und
-Risikokapital zu fördern. Die Kommission wird das Kreditangebot für Kleinstunternehmen
auch in Zukunft fördern und die Einführung eines Europäischen Verhaltenskodexes
für die Mikrokreditvergabe vorantreiben. Die Kommission hat vorgeschlagen: 1. ein verstärktes
und erweitertes EU-Kreditfinanzierungsinstrument, um die Kreditvergabe an KMU,
einschließlich forschungs- und innovationsgetriebener KMU, zu verbessern. Das Instrument umfasst eine
Darlehensgarantie-Fazilität im Rahmen des Programms COSME (2014-2020) und einen
KMU-Teil im Rahmen der Kreditfinanzierungsfazilität von Horizont 2020. Das EU-Kreditfinanzierungsinstrument wird auch
eine aus dem Programm Kreatives Europa (2014-2020)
finanzierte Fazilität für den Kultur- und Kreativbereich umfassen, um den
Finanzierungszugang von KMU in der europäischen Kultur- und Kreativbranche zu
verbessern; 2. im Rahmen des
EU-Programms für Sozialen Wandel und Innovation (2014-2020) ein spezifisches
Unterprogramm Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum, aus dem namentlich
Mikrofinanzierungen für Kleinstunternehmen, der Aufbau der institutionellen
Kapazitäten von Mikrokreditanbietern und Finanzierungen für die Entwicklung von
Sozialunternehmen unterstützt werden. Die Europäische Investitionsbank wird ihre
KMU-Darlehenstätigkeit vorbehaltlich der Marktbedingungen und entsprechend
ihren Finanzierungskapazitäten in etwa im Umfang von 2011 fortsetzen. Die EIB wird weiterhin dazu beitragen, die
Darlehensbedingungen zu verbessern, die Flexibilität zu erhöhen und eine rasche
Zuteilung zu gewährleisten. EIB
und EIF werden auch in Zukunft durch Risikoteilung, unter anderem bei der
Verbriefung von KMU-Kreditportfolios, Synergien erschließen, teilweise in
Zusammenarbeit mit der Kommission.
4.2.
Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu
Risikokapital und sonstiger Risikofinanzierung
Die Kommission hat ein
EU-Beteiligungsfinanzierungsinstrument für EU-Unternehmenswachstum, Forschung
und Innovation vorgeschlagen, das Risikokapital- und Mezzanine-Finanzierungen
für Unternehmen von der Frühphase (einschließlich Seed-Phase) bis hin zur
Wachstumsphase anbieten wird. Dieses
Finanzierungsinstrument wird als integrierte Struktur angelegt, die – in
Einklang mit dem Rahmen für die nächste Generation innovativer
Finanzierungsinstrumente ‑ verschiedene Fazilitäten mit spezifischen
Politikzielen umfasst. Es wird aus dem
Programm für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für KMU (COSME) und aus
dem Programm Horizont 2020 finanziert. COSME wird auch eine
Beteiligungsfazilität für Unternehmen in der Expansions- und Wachstumsphase
beinhalten. Im Rahmen dieser
Fazilität werden auch Frühphaseninvestitionen in Verbindung mit dem Programm
Horizont 2020 möglich sein. Das Programm Horizont 2020 wird eine Beteiligungsfazilität für
Unternehmen in der Frühphase umfassen. Im Rahmen dieser Fazilität werden auch Expansions- und Wachstumsphaseninvestitionen
in Verbindung mit dem Programm COSME möglich sein. Die EIB-Gruppe wird das Wachstum von KMU weiterhin
über ihr breites Spektrum von Equity-Produkten und insbesondere im Rahmen des
erweiterten EIB-Risikokapitalmandats unterstützen. Die Zusammenarbeit zwischen der EIB-Gruppe und der Europäischen
Kommission, unter anderem im Wege von Risikoteilungsvereinbarungen, wird weiter
ausgebaut, um die Mobilisierung zusätzlicher Mittel der öffentlichen und
privaten Hand zu erleichtern. Die Kommission hat vorgeschlagen: 1. ein verstärktes
und erweitertes Beteiligungsfinanzierungsinstrument, um den Zugang der KMU zu
Risikokapital und anderen Risikofinanzierungen von der Frühphase
(einschließlich Seed-Phase) bis hin zur Wachstumsphase zu verbessern. Das Beteiligungsfinanzierungsinstrument
wird aus dem Programm für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für KMU und
aus dem Programm Horizont 2020 finanziert; 2. Einrichtung
eines Dachfonds im Rahmen des EU-Beteiligungsfinanzierungsinstruments, um Kapital
für Risikokapitalfonds bereitzustellen, die insbesondere auf Investitionen in
mehr als einem Mitgliedstaat ausgerichtet sind. Sowohl die öffentlichen Finanzierungsinstitute der Mitgliedstaaten als
auch private Investoren werden dazu aufgerufen, sich an diesem Fonds zu
beteiligen. Die EIB-Gruppe wird das Wachstum von KMU
weiterhin über ihr breites Spektrum von Equity-Produkten und insbesondere im
Rahmen des erweiterten EIB-Risikokapitalmandats unterstützen. Die Zusammenarbeit zwischen der EIB-Gruppe
und der Europäischen Kommission, unter anderem im Wege von
Risikoteilungsvereinbarungen, wird weiter ausgebaut, um die Mobilisierung
zusätzlicher öffentlicher und privater Mittel zu erleichtern.
5.
Weitere Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU
5.1.1.
Bessere Information für KMU
Ein leichterer Zugang zu Informationen auf lokaler
und regionaler Ebene wäre für die KMU von großem Vorteil. Die Behörden der Mitgliedstaaten sind
aufgerufen, den Zugang der KMU zu den verschiedenen nationalen und regionalen
Finanzierungsquellen zu verbessern und in diesem Zusammenhang auch über
Möglichkeiten nachzudenken, ausgehend von bewährten Praktiken eine einzige
nationale Online-Datenbank für Finanzierungsmöglichkeiten einzurichten. Die Europäische Kommission und die EIB-Gruppe
werden den Zugang der KMU zu Informationen über die verschiedenen
EU-Finanzierungsinstrumente und über die KMU-Darlehensfazilität in
Zusammenarbeit mit den Finanzintermediären verbessern. Auch die Information der Intermediäre, einschließlich kleinerer Banken,
soll verbessert werden. Zudem werden
Anstrengungen unternommen, um Bürokratie abzubauen und das Sprachenspektrum zu
erweitern. Banken und andere Finanzinstitute sind aufgerufen,
ihre Kunden über alternative Finanzierungsinstrumente zu informieren und
Mentoren-, Berater- und Business-Angels-Netzwerke aktiv zu unterstützen. Die Kommission wird 1. die
finanziellen Beratungskapazitäten des Enterprise Europe Network verstärken, um
KMU besser mit Informationen über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten
zu versorgen, indem die bestehenden nationalen Informationsstrukturen ergänzt
werden; 2. sicherstellen,
dass sämtliche Informationen zu den verschiedenen EU-Finanzierungsprogrammen
für KMU über ein einziges mehrsprachiges Online-Portal zur Verfügung gestellt
werden. Banken und andere Finanzintermediäre haben
erklärt, dass sie bei ihren Mitgliedern Maßnahmen vorantreiben werden, um die
Information über EU-Finanzierungsinstrumente und öffentliche Fördermittel für
KMU zu verbessern.
5.1.2.
Bessere Beobachtung des KMU-Kreditmarkts
Derzeit werden keine genaue Statistiken über
KMU-Kredite erhoben. Die verfügbaren
Näherungswerte wie Statistiken über Darlehen unter 1 Mio. EUR oder
unter 250 000 EUR zeigen, dass im Schnitt rund 20 %[32] aller neuen Darlehen im
Euroraum an KMU gehen. Eine bessere Beobachtung des Markts für
KMU-Kredite würde eine bessere und in stärkerem Maße evidenzbasierte
Politikgestaltung ermöglichen. Sie
wäre auch hilfreich, um abzuschätzen, wie sich Maßnahmen zur Förderung der
KMU-Finanzierung sowie die neuen Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute
auswirken. Die Kommission wird mit den Bankenverbänden
zusammenarbeiten und Rat von anderen betroffenen Institutionen (EZB, EBA)
einholen, um den analytischen Rahmen für KMU-Kredite mit dem Ziel einer
besseren Vergleichbarkeit und kohärenteren Methodik auszubauen.
5.1.3.
Förderung qualitativer Ratings
Qualitative Leistungsindikatoren – die bisherigen
Ergebnisse des Unternehmers, die Wettbewerbsposition des Unternehmens am Markt
oder andere immaterielle Vermögenswerte – sind zur Vervollständigung der
Standardbewertung von KMU von zentraler Bedeutung. Schon heute ist es bei europäischen Banken üblich,
einen qualitativen Fragebogen ausfüllen zu lassen. Allerdings werden die darin enthaltenen Informationen nicht sofort in
ein statistisches Modell überführt, und bei den meisten Modellen besteht
überdies das Problem, dass bei der Umwandlung von qualitativen Daten in
quantitative Modelle Informationen verlorengehen. Darüber hinaus können KMU nach derzeitiger
Rechtslage schon jetzt verlangen, dass Banken ihnen Auskunft über ihr Rating
und ihre Bewertung erteilen.[33] Wichtig wäre, dass diese Bestimmungen
uneingeschränkt in die Praxis umgesetzt werden. Die Kommission wird den Austausch
empfehlenswerter Praktiken fördern und ruft den Bankensektor und die
KMU-Verbände auf, die Verwendung qualitativer Ratings zur Ergänzung der
standardmäßigen quantitativen Bewertung der Kreditwürdigkeit von KMU
voranzutreiben.
5.1.4.
Anregung der Tätigkeit von „Business Angels“ sowie
grenzübergreifender Investitionen
Business Angels bieten sowohl Finanzierungen als
auch Management-Erfahrung an, was die Überlebenschancen neu gegründeter
Unternehmen erhöht. Bei neuen
Unternehmungen sind sie – nach Familie und Freunden – häufig der größte externe
Kapitalgeber. Aufgrund des
informellen Charakters ihrer Tätigkeit ist diese oft schwer zu bemessen. Die Kommission wird den europäischen
Business-Angel-Markt und andere informierte Märkte untersuchen und darüber
nachdenken, wie dieser Markt stimuliert werden kann, indem Programme zur
Unterstützung der Investitionstätigkeit und der Investitionsbereitschaft
gefördert, potenzielle Investorengruppen zu einer Tätigkeit als Business Angel
angeregt und die Kapazitäten von Business-Angel-Netzmanagern aufgebaut werden. Die EIB-Gruppe hat ihr Risikokapitalmandat 2011
auf 5 Mrd. EUR aufgestockt und gemeinsame Investitionen mit Business
Angels in das Mandat aufgenommen. Die Kommission wird 1. gemeinsame
Investitionen mit Business Angels in verschiedener Form in Zusammenarbeit mit
dem EIF und den Mitgliedstaaten im Rahmen der bei den Strukturfonds bestehenden
Möglichkeiten weiter fördern; 2. Maßnahmen
erwägen, um die grenzübergreifende Zusammenführung von Unternehmen und
Investoren, insbesondere Business Angels, ausgehend von Vorschlägen einer
Expertengruppe im Jahr 2012 weiterzuentwickeln; 3. die Kongruenz
von Angebot und Nachfrage nach Risikokapital innerhalb des Enterprise Europe
Networks verbessern.
5.1.5.
Bessere Information über den Kapitalmarktzugang von
KMU
Signifikante Maßnahmen sind notwendig, um für KMU,
die Wachstumskapital benötigen, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, wobei
man sich auf Wege konzentrieren muss, einen größeren Kreis von Investoren
anzuziehen und die Kapitalkosten für KMU zu senken. Mittlere Unternehmen müssen besser
über die Vorteile und Kosten eines Börsengangs informiert werden. Die Kommission wird auch
darüber nachdenken, wie der Zugang der KMU zu Anleihemärkten und Verbriefungen
verbessert werden kann. Gemeinsam mit
den Interessenvertretern im KMU-Finanzforum wird die Kommission auch in Zukunft[34] einen Beitrag zu
Informationskampagnen leisten und einen europäischen Leitfaden für Unternehmen
erstellen, die an einem Börsengang interessiert sind. Die Kommission wird auch Werbemaßnahmen durchführen, wie z.B. einen
Preis für die KMU-Notierung des Jahres verleihen. Interessenvertreter und insbesondere Börsen sind
aufgerufen, KMU besser über die Vorteile und die Organisation eines Börsengangs
zu informieren. Die Kommission wird sich für die Einrichtung
eines unabhängigen Instituts einsetzen, um die Analyse und Forschung im Bereich
börsennotierter mittlerer Unternehmen zu fördern, damit das Interesse der
Investoren an diesem Segment steigt.
5.1.6.
Politische Koordinierung und Umsetzung
Die Kommission wird auch in Zukunft innerhalb des
KMU-Finanzforums daran arbeiten, dass neue Strategien zur Erleichterung des
Finanzierungszugangs für KMU entwickelt werden. Um das europäische Finanzsystem leistungsfähiger zu machen, muss jeder
von der Politik des anderen lernen. Mehrere
Mitgliedstaaten haben bereits nationale KMU-Finanzforen mit
Wirtschaftsverbänden, Banken und anderen Finanzinstituten eingerichtet, die
praktische Lösungen für einen besseren Finanzierungszugang erarbeiten. Die Erfahrungen in den Mitgliedstaaten sind für
die Darlehenspraktiken und ‑verfahren besonders relevant. In verschiedenen Mitgliedstaaten wurde eine Reihe
von Maßnahmen ergriffen, um den Prozess der Darlehensvergabe transparenter zu
gestalten, unter anderem über Feedback an KMU, deren Darlehensantrag abgelehnt
wurde. In einigen Mitgliedstaaten wurden nationale
Kreditkodizes oder Kreditmediatoren eingeführt, um das Problem der
Informationsasymmetrie bei der Risikobewertung von KMU zu beheben und den
Kreditvergabeprozess zu verbessern. In
einigen Mitgliedstaaten wurde die Verbraucherkreditrichtlinie auf
Kleinunternehmen ausgeweitet. Wenngleich
diese verschiedenen Modelle die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten
widerspiegeln mögen, besteht im Hinblick auf ihre Funktionsweise doch allgemein
noch Verbesserungsspielraum. Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten und Interessenverbände,
nationale KMU-Finanzforen einzurichten, die Lösungen für einen besseren
Finanzierungszugang erarbeiten; die Banken, anderen Finanzinstitute und KMU-Verbände,
nationale Verhaltenskodizes und Leitlinien aufzustellen, um den Prozess der
Kreditvergabe transparenter zu gestalten, und gegebenenfalls die
Kreditmediation zu unterstützen. 2012 beabsichtigt die Kommission, die derzeitigen
Kreditvergabepraktiken einschließlich der Transparenzmechanismen zu überprüfen. Je nach Ergebnis dieser Überprüfung könnte die
Kommission regulatorische Maßnahmen erwägen, um eine verantwortliche und
transparente Kreditvergabe an KMU zu fördern.
6.
Schlussfolgerung
KMU werden in Europa nur dann Wachstum und
Arbeitsplätze schaffen, wenn ihr Finanzierungszugang verbessert wird. Auf kurze Sicht bedeutet dies Stabilisierung der
Finanzmärkte und Stärkung der Banken unter Wahrung des Kreditflusses an KMU. Auf mittlere Sicht will die Kommission die
regulatorischen Rahmenbedingungen für KMU signifikant verbessern, indem ein
Binnenmarkt für Risikokapital gefördert, die Kapitalmärkte verbessert und die
Kosten und Lasten für KMU verringert werden. Die Kommission will ihre Garantie- und Risikokapitalfazilitäten
ausbauen und so die von der EIB und den Mitgliedstaaten unternommenen
Anstrengungen ergänzen. Schließlich
will die Kommission die Informationen für und über KMU verbessern, den Zugang
zu Finanzierungsinstrumenten erleichtern, die Informationslücken von KMU beim
Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten schließen und ihren Kapitalmarktzugang
vereinfachen. Um den Finanzierungszugang von KMU zu
verbessern, müssen die EU und die Mitgliedstaaten an einem Strang ziehen. Die Kommission steuert mit den in diesem
Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen ihren Teil bei und wird mit den
Mitgliedstaaten, dem Finanzsektor und den KMU-Verbänden zusammenarbeiten, um
sicherzustellen, dass die Maßnahmen Früchte tragen und den
Wirtschaftsaufschwung unterstützen. [1] Strukturelle
Unternehmensstatistik (Eurostat) http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/european_business/data/database. [2] KOM(2011) 206. [3] KOM(2011) 78. [4] KOM(2011) 815 endg. [5] Weitere Initiativen nach diesem
Aktionsplan werden sorgfältig vorbereitet und gegebenenfalls einer angemessenen
Folgenabschätzung unterzogen. [6] EZB, Survey on the Access to
Finances of SMEs, Februar 2010. [7] EIM, Cyclicality of SME Finance,
März 2009. [8] Die Maßnahmen stehen mit dem
gegenwärtigen und dem künftigen Finanzrahmen in Einklang. Alle in diesem Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen stehen mit den
Vorschlägen sowohl für das Programm für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
und für KMU als auch für das Programm Horizont 2020 in Übereinstimmung. Die Kosten für die Agenturen und das Enterprise
Europe Network werden mit Mitteln gedeckt, die bereits in den offiziellen
Planungen der Kommission vorgesehen sind. [9] D.h. mit jedem über das CIP
investierten Euro erhält der Endempfänger rund 30 EUR. [10] Der Kommissionsvorschlag von 2007
für die gegenseitige Anerkennung von Risikokapitalfonds fand 2008 zwar die
Unterstützung der Mitgliedstaaten, hat die ausgeprägten nationalen
Regulierungsunterschiede aber nicht verringert. [11] Richtlinie 2009/138/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die
Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit
(Solvabilität II). [12] Am 20. Juli 2011 hat die
Kommission ein Gesetzgebungspaket zur verschärften Regulierung des
Bankensektors angenommen. Der
Vorschlag ersetzt die gegenwärtigen Eigenkapitalrichtlinien (2006/48/EG und
2006/49/EG) durch eine Richtlinie und eine Verordnung und ist ein weiterer
großer Schritt zur Schaffung eines gesünderen und sichereren europäischen
Finanzsystems. Die Richtlinie regelt
die Zulassung zum Einlagengeschäft, während die Verordnung die für die
Institute geltenden Aufsichtanforderungen festlegt. Siehe KOM(2011) 453 endg., KOM(2011) 452 endg., am
20. Juli 2011 von der Kommission vorgeschlagen und gegenwärtig unter
Verhandlung in Rat und Parlament. [13] Siehe beispielsweise
Artikel 123 der vorgeschlagenen Verordnung über Aufsichtsanforderungen für
Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, KOM(2011) 452 endg. vom 20.7.2011. [14] http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/company_tax/initiatives_small_business/venture_capital/tax_obstacles_venture_capital_en.pdf [15] Aufgrund unterschiedlicher
Definitionen der dauerhaften Niederlassung müssen Risikokapitalfonds häufig
Tochtergesellschaften errichten und eine höhere Verwaltungs- und
Steuerbelastung hinnehmen. [16] Leitlinien der Gemeinschaft für
staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in kleine und
mittlere Unternehmen, ABl. C 194 vom 18.8.2006, S. 2. [17] Im Finanzmarktkontext schließt der
Begriff KMU auch Firmen mit begrenzter Marktkapitalisierung (unter
100 Mio. EUR) ein. [18] Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente zur
Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ,
KOM(2011) 656 endg., angenommen am 20.10.2011. [19] Durch die vorgeschlagene
Ausweitung des Anwendungsbereichs der Marktmissbrauchsrichtlinie auf MTF würde
der Anlegerschutz weiter gestärkt. [20] Richtlinie zur Änderung der
Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug
auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem
geregelten Markt zugelassen sind, sowie der Richtlinie 2007/14/EG der
Kommission, KOM(2011) 683 endg. vom 25.10.2011. [21] KOM(2011) 684 endg. [22] Richtlinie 2010/73/EG, ABl. L 327 vom
11.12.2010. [23] Richtlinie 2010/76/EU, bereits in
Kraft. [24] SEK(2009) 315. [25] Richtlinie 2011/7/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung
von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Diese Richtlinie muss bis spätestens 16. März 2013 in nationales
Recht umgesetzt werden. [26] KOM(2011) 662. [27] KOM(2011) 662. [28] KOM(2011) 834/2. [29] KOM(2011) 808 endg. [30] Die vorläufige Mittelausstattung
für die Kredit- und Beteiligungsfazilitäten im Rahmen von COSME beträgt
1,4 Mrd. EUR. [31] Die vorläufige Mittelausstattung
für die Kredit- und Beteiligungsfazilitäten im Rahmen von Horizont 2020
beträgt 3,8 Mrd. EUR. [32] MFI-Zinsstatistik der EZB, Volumen
der neuen Darlehen an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften im Euroraum,
Durchschnitt für August 2010 – Juli 2011. [33] Artikel 145 Absatz 4 der
Eigenkapitalrichtlinie und Artikel 418 Absatz 4 der vorgeschlagenen
Eigenkapitalverordnung. [34] 2008-10 fanden in allen
Hauptstädten der EU die „EU Finance Days for SMEs” statt.