EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52011DC0870

MITTEILUNG DER KOMMISSION Aktionsplan zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU

/* KOM/2011/0870 endgültig */

52011DC0870

MITTEILUNG DER KOMMISSION Aktionsplan zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU /* KOM/2011/0870 endgültig */


1. KMU ‑ Antriebskräfte des Wachstums

Der wirtschaftliche Erfolg Europas hängt in hohem Maße davon ab, ob kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihr Potenzial verwirklichen können. KMU tragen mehr als die Hälfte zur gesamten Wertschöpfung im nichtfinanziellen Sektor der gewerblichen Wirtschaft bei und stellten in den vergangenen fünf Jahren in  Europa 80 % aller neuen Arbeitsplätze.[1]

Bei der Beschaffung der Finanzierungsmittel, die sie für Wachstum und Innovation benötigten, stehen KMU oft vor erheblichen Schwierigkeiten.

Zu den wichtigsten Prioritäten von Europa 2020, der Wachstumsstrategie der EU für die kommenden zehn Jahre, sowie der Binnenmarktakte[2] der Kommission und des „Small Business Act“[3] gehört es, KMU den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern. Im Jahreswachstumsbericht[4] wurde die zentrale Bedeutung eines gesunden Finanzsystems für das Wachstums unterstrichen und wurden kurzfristige Handlungsschwerpunkte festgelegt.

Vor diesem Hintergrund kann das in Reaktion auf die Finanzkrise implementierte Reformprogramm für Finanzdienstleistungen den KMU regulatorische Vorteile bringen. Außerdem schlägt die Kommission vor, auf EU-Ebene neue zielgerichtete Finanzierungen einzusetzen, um die wesentlichen Marktschwächen, die das Wachstum von KMU einschränken, zu beheben.

Die Kommission stellt in diesem Aktionsplan die verschiedenen Politikmaßnahmen vor, mit denen sie den 23 Mio. KMU in Europa den Finanzierungszugang erleichtern und so einen erheblichen Wachstumsbeitrag leisten will.[5]

2. Reaktion auf die Probleme

Wie im Anhang ausführlicher erläutert wird, sind Schwierigkeiten beim Finanzierungszugang eines der Haupthindernisse für das Wachstum von KMU.[6] Diese Hindernisse werden durch zahlreiche Faktoren verursacht, von denen einige zyklisch[7], andere strukturell beschaffen sind. Eine große Rolle spielen Informationsasymmetrien zwischen Anbietern und Nachfragern von Finanzierungsmitteln.

KMU sind bei ihrer Fremdfinanzierung in sehr hohem Maße auf Bankkredite angewiesen; daher sollten ihnen geeignete Alternativen zur Verfügung gestellt werden.

Die Kommission wird im Wege der Regulierung dafür sorgen, dass KMU für Investoren sichtbarer und die Märkte für KMU attraktiver und leichter zugänglicher werden. Die regulatorischen Veränderungen werden sowohl zwischen aufsichtlicher Regulierung und Finanzierung von KMU als auch zwischen Anlegerschutz und maßgeschneiderten Maßnahmen für KMU das richtige Gleichgewicht wahren.

Zweitens will die Kommission weiterhin EU-Haushaltsmittel einsetzen, um KMU den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern und so zentrale Marktschwächen (d.h. Informationsasymmetrien und Zersplitterung des Risikokapitalmarkts), die das Wachstum von KMU einschränken, zu beheben. Die EU-Intervention muss einen klaren Mehrwert haben und die auf nationaler Ebene verfügbaren finanziellen Mittel ergänzen bzw. zusätzliche Finanzierungen mobilisieren (Vorliegen einer „finanziellen Multiplikatorwirkung“).[8]

Drittens wird die Kommission ihre Koordinierungsfunktion nutzen, um insbesondere in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten beste Praktiken auszutauschen und Synergien zwischen Maßnahmen auf Mitgliedstaaten- und auf EU-Ebene zu erschließen.

Auch wenn die meisten Maßnahmen mittel- bis langfristig angelegt sind, muss auch betont werden, dass Europa schon heute verschiedene Maßnahmen ergreift, um die unmittelbaren Schwierigkeiten aus dem Weg zu räumen.

Hauptziel ist es, die Wirtschafts- und Finanzlage zu stabilisieren. Ende Oktober verständigten sich die Staats- und Regierungschefs auf ein umfassendes Maßnahmenpaket, um die gegenwärtigen Spannungen an den Finanzmärkten zu beheben und gleichzeitig den Kreditfluss in die Realwirtschaft zu erhalten und ein übermäßiges Deleveraging zu vermeiden.

Insbesondere für KMU stellt Europa im laufenden Programmzeitraum (2007-2013) einen ausgewogenen Mix aus flexiblen Finanzierungsinstrumenten zur Verfügung, die eine entscheidende Rolle dabei spielen werden, den diversen Finanzierungsbedürfnissen von KMU gerecht zu werden. Die mit 1,1 Mrd. EUR ausgestatteten Finanzierungsinstrumente des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) dürften den Finanzinstituten die Möglichkeit geben, rund 30 Mrd. EUR an neuen Finanzierungen[9] für über 315 000 KMU zu vergeben. Die Europäische Investitionsbank (EIB) stellte im Zeitraum 2008-2011 rund 40 Mrd. EUR für die Darlehensvergabe an KMU zur Verfügung, was über 210 000 KMU zugute kam.

Im Bereich der Kohäsionspolitik hat die Kommission bereits Maßnahmen verabschiedet, um über Finanzierungsinstrumente, die mit Strukturfondsmitteln ausgestaltet sind, Investitionen für KMU in 15 Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Diese Maßnahmen wurden weiter verstärkt und ermöglichen nun in sämtlichen Mitgliedstaaten Investitionen in KMU in jeder Phase der normalen Geschäftstätigkeit; damit stellen sie eine wichtige alternative Finanzierungsquelle für den Kreditzugang dar. Die Unterstützung, die Unternehmen im aktuellen Finanzzeitraum über Beteiligungsinvestitionen, Garantien und Darlehen erhalten, wird auf mindestens 3 Mrd. EUR geschätzt.

Um den Zugang zu Kreditfinanzierungen zu verbessern, wird ab 2012 im Rahmen des Siebten EU-Forschungsrahmenprogramms (FP7) schließlich ein spezifisches Risikoteilungsinstrument (Risk Sharing Instrument – RSI) eingerichtet. Das RSI stellt Teilgarantien für Finanzintermediäre über einen Risikoteilungsmechanismus bereit, der die finanzielle Risiken der Intermediäre mindert und für sie einen Anreiz schafft, Kredite im Umfang von 25 000 EUR bis 7,5 Mio. EUR an KMU zu vergeben, die sich der Forschung, Entwicklung oder Innovation widmen.

3. Regulierungsmassnahmen 3.1. Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Risikokapital 3.1.1. Neue Rechtsvorschriften für Risikokapital

Risikokapitalfonds sind Fonds, die vor allem Beteiligungskapital für generell sehr kleine, noch nicht lange bestehende Unternehmen bereitstellen. Die Risikokapitalfinanzierung bietet in der EU ein großes, aber weitgehend noch ungenutztes Potenzial für die Entwicklung von KMU. Trotz der enormen Größe der Vermögensverwaltungsbranche in der EU enthalten die gegenwärtigen EU-Rechtsvorschriften keinerlei Bestimmungen, um Beteiligungskapital gezielt in KMU zu lenken. Die Verwalter von Risikokapitalfonds können die Vorteile des mit der Richtlinie über die Verwalter Alternativer Investmentfonds eingeführten Europäischen Passes kaum nutzen, da die Portfolios der meisten EU-Risikokapitalfonds die in der Richtlinie vorgesehene Schwelle von 500 Mio. EUR nicht erreichen.

Die Kommission[10] schlägt daher neue Vorschriften für Risikokapitalfonds vor, die den EU-Risikokapitalfonds die Möglichkeit geben werden, Fondsvermarktung und Kapitalbeschaffung europaweit im gesamten Binnenmarkt zu betreiben. Die neuen Rechtsvorschriften werden die Zersplitterung der Risikokapitalmärkte zwischen den Mitgliedstaaten, die eine grenzübergreifende Tätigkeit verhindert und das Angebot an Risikokapital einschränkt, verringern.

Der neue Rahmen wird einfach und effizient sein und eine einmalige Registrierung im Herkunftsmitgliedstaat, vereinfachte Meldepflichten sowie angepasste Organisations- und Wohlverhaltensregeln vorsehen.

Sobald dieser neue Rahmen steht, dürfte der Risikokapitalmarkt wachsen, was folgende Auswirkungen haben wird: i) größere, effizientere Risikokapitalfonds, mit mehr Möglichkeiten zur Spezialisierung auf bestimmte Anlagearten, ii) mehr Wettbewerb zwischen den Fonds und bessere Diversifizierung ihrer Anlagen und iii) mehr grenzübergreifende Finanzierungsangebote für KMU.

Zusammen mit diesem Aktionsplan legt die Kommission einen neuen EU-Risikokapitalrahmen vor, mit dem ein echter Binnenmarkt für Risikokapitalfonds geschaffen wird. Die Kommission ruft das Parlament und den Rat auf, diesen Gesetzgebungsvorschlag bis Juni 2012 zu verabschieden.

3.1.2. Regulatorische Rahmenbedingungen für Investitionen in Risikokapital

Institutionelle Anleger, insbesondere Versicherungsunternehmen, aber bis zu einem gewissen Grade auch Banken, sind für Risikokapitalfonds potenzielle Investoren. In manchen Mitgliedstaaten spielen sie als Investoren schon heute eine große Rolle.

Der neue Aufsichtsrahmen für Versicherungsunternehmen (Solvabilität II[11]) und Banken (Eigenkapitalverordnung und ‑richtlinie[12]) hat Bedenken wachgerufen, er könne Investitionen in Risikokapitalfonds, die bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen als nicht börsennotierte bzw. hochriskante Anlagen (wie Anlagen in Rohstoff- oder Hedgefonds) eingestuft werden[13], abschrecken.

Diese Einstufung trägt aufsichtlichen Bedenken Rechnung. Allerdings könnte ein mit Bedacht kalibrierter Rechtsrahmen für Risikokapital, der insbesondere die Vorteile der Diversifizierung anerkennt, auf eine aufsichtlich unbedenkliche Weise Risikokapitalinvestitionen in gewisser Höhe ermöglichen.

2012 wird die Kommission im Rahmen umfassenderer Überlegungen über langfristige Investitionen auf der Grundlage gemeinsamer technischer Arbeiten der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der Europäischem Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung eine Untersuchung über die Zusammenhänge zwischen Aufsichtsregulierung und Risikokapitalinvestitionen von Banken und Versicherungsunternehmen durchführen.

3.1.3. KMU-freundliche Steuerreformen

Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit Experten aus den Mitgliedstaaten und der Branche nach Möglichkeiten gesucht, regulatorische und steuerliche Hemmnisse für grenzübergreifende Risikokapitalinvestitionen zu beseitigen. Eine Steuerexperten-Gruppe[14] hat die Hauptprobleme für grenzübergreifende Risikokapitalinvestitionen ermittelt, die aufgrund der mangelnden Übereinstimmung der 27 Steuersysteme in der EU zu Doppelbesteuerung, Unsicherheit in Bezug auf die steuerliche Behandlung und bürokratischen Hemmnissen[15] führen können. Auch wenn die bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten diese Probleme normalerweise ausräumen sollten, werden sie den komplexen Geschäftskonstruktionen von Risikokapitalinvestitionen möglicherweise doch nicht immer gerecht.

Die europäischen Regelungen für Risikokapital werden Hindernisse für die grenzübergreifende Kapitalbeschaffung aus dem Weg räumen, das Problem der Besteuerung von grenzübergreifend angelegten Geldern als solche jedoch nicht aus der Welt schaffen. Eine gemeinsame Definition von Risikokapitalfonds wäre jedoch ein guter Ausgangspunkt, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nach Lösungen für die steuerlichen Probleme zu suchen, die grenzübergreifenden Investitionen solcher Fonds im Wege stehen könnten.

2012 wird die Kommission ihre Überprüfung der steuerlichen Hemmnisse für grenzübergreifende Risikokapitalinvestitionen abschließen, um 2013 Lösungen vorzulegen, die die Hindernisse aus dem Weg räumen sollen und gleichzeitig Steuerumgehung und –hinterziehung verhindern.

3.2. Für den Finanzierungszugang von KMU relevante Beihilfevorschriften

Die staatliche Beihilfepolitik kann den Finanzierungszugang von KMU auf unterschiedliche Weise unterstützen, indem sie Beihilfen für Banken aus Gründen der Finanzstabilität gestattet und den Mitgliedstaaten Leitgrundsätze dafür an die Hand gibt, wie Beihilfeprogramme so gestaltet werden können, dass sie die Ziele von Europa 2020 (F&E und Innovation, regionaler und sozialer Zusammenhalt usw.) fördern und den spezifischen Bedürfnissen von KMU Rechnung tragen.

Nach den Risikokapitalleitlinien[16] dürfen Beihilfen eingesetzt werden, um die KMU-Finanzierung in der Frühphase zu unterstützen, den Zufluss privaten Kapitals zu verstärken und Marktschwächen zu beheben. Die Kommission hat anerkannt, dass Beteiligungskapital in noch größerem Umfang fehlt, und hat die Schwelle für Beteiligungsinvestitionen in der Start-up-Phase von 1,5 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR erhöht. Unter bestimmten Umständen sind nach den staatlichen Beihilfevorschriften sogar noch umfänglichere Eingriffe gestattet.

Bis 2013 wird die Kommission die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und verschiedene Leitlinien für staatliche Beihilfen, unter anderem für Risikokapital, überprüfen, um die Ziele von Europa 2020 zu verwirklichen und den Bedürfnissen der KMU gerecht zu werden.

3.3. Verbesserung des Kapitalmarktzugangs von KMU

Um den Zugang der KMU[17] zu den Kapitalmärkten zu verbessern, schlägt die Kommission eine Reihe von regulatorischen Änderungen vor, die die KMU-Märkte sichtbarer machen und die Kosten und regulatorische Belastung von KMU wo immer möglich senken sollen, während zugleich ein angemessener Anlegerschutz gewahrt bleibt.

3.3.1. Sichtbarere KMU-Märkte

Die Kommission will die Entwicklung homogener KMU-Wachstumsmärkte, die für Investoren attraktiv sind, erleichtern. Im Vorschlag für die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente („Markets in Financial Instruments Directive“, MiFID)[18] hat sie angeregt, dass sich Multilaterale Handelssysteme (MTF), die bestimmte einheitliche Kriterien erfüllen, als KMU-Wachstumsmarkt registrieren lassen können. Ziel ist es, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen verhältnismäßigen Anforderungen für KMU und einem hohen Anlegerschutz[19] herzustellen.

Das Label „KMU-Wachstumsmarkt“ dürfte es diesen Märkten ermöglichen, größere Sichtbarkeit zu erlangen, Investoren anzuziehen und ein höhere Liquidität zu erreichen. Die Registrierung als KMU-Wachstumsmarkt wäre freiwillig und würde sich auf Anforderungen stützen, die von der Kommission auf Vorschlag der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) festgelegt würden. Das Label „KMU-Wachstumsmarkt“ würde von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verliehen. Es wird den Märkten ihrerseits die Möglichkeit geben, standardisiertere Instrumente (Indizes, auf diese Märkte spezialisierte Fonds) zu entwickeln, MTF zu vernetzen und beste Praktiken einzuführen.

Im Oktober 2011 wurde in der EU-Kapitalmarktgesetzgebung (MiFID) die Einführung einer Kategorie „KMU-Wachstumsmärkte“ vorgeschlagen. Die Kommission ruft das Parlament und den Rat auf, diesen Gesetzgebungsvorschlag so schnell wie möglich zu verabschieden.

3.3.2. Sichtbarere börsennotierte KMU

Der Vorschlag zur Änderung der Transparenzrichtlinie[20] zielt darauf ab, den Zugang zu vorgeschriebenen Informationen in Europa zu verbessern. Derzeit ist der Zugang zu Finanzinformationen über börsennotierte Gesellschaften unnötig schwierig: bei der Suche nach Information müssen Interessierte 27 unterschiedliche nationale Datenbanken abfragen.

Die breite Verfügbarkeit vergleichbarer Informationen von hoher Qualität über einen zentralen Zugangspunkt auf EU-Ebene würde eine umfangreichere Nutzung der Informationen über börsennotierte Unternehmen durch die Anleger fördern. Ein zentraler Zugangspunkt könnte Hürden absenken und die Marktzutrittskosten für neue kommerzielle Anbieter, die die Marktlücke für Informationen über kleinere Unternehmen schließen wollen, verringern. Ebenso könnten sich kleinere Emittenten ihrerseits ermutigt sehen, in die Bereitstellung besserer, auf grenzüberschreitende Investoren ausgerichteter Informations- und Dokumentenformate zu investieren.

Die Kommission wird mit Hilfe der ESMA das bestehende Speichersystem verbessern und für vorgeschriebene Informationen einen einheitlichen Zugangspunkt auf EU-Ebene einrichten. Die Kommission wird den Zugang zu qualitativ hochwertigen Informationen über börsennotierte KMU erleichtern. Die Kommission ruft das Parlament und den Rat auf, diesen Gesetzgebungsvorschlag bis Ende 2012 zu verabschieden.

3.3.3. Entlastung börsennotierter KMU bei der Rechnungslegung

Um die Rechnungslegungsvorschriften für KMU zu vereinfachen und sie administrativ stärker zu entlasten, hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen[21] angenommen. Dieser könnte KMU jährlich Einsparungen von bis zu 1,7 Mrd. EUR ermöglichen. Eine bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse und eine stärkere Konzentration auf wesentliche Informationen dürften zu besseren Anlageentscheidungen und einer besseren Kapitalallokation führen.

Die Kommission schlägt außerdem vor, die Auflagen und Kosten für Kleinemittenten zu senken, namentlich indem auf Quartalsabschlüsse verzichtet und ausgiebiger von ESMA-Mustern Gebrauch gemacht wird, die die Vergleichbarkeit der Informationen für die Anleger erhöhen würden. Die leichteren Auflagen der neuen Transparenzrichtlinie werden für alle Emittenten gelten und Kleinemittenten kostenmäßig stärker entlasten. Der Anlegerschutz würde durch die verbindliche Offenlegung der halbjährlichen und jährlichen Finanzergebnisse sowie durch die Offenlegungspflichten der Marktmissbrauchs- und der Prospektrichtlinie gewährleistet. Selbstredend stünde es den Unternehmen weiterhin frei, den Anlegern mehr Informationen zur Verfügung zu stellen.

Mit der jüngsten Änderung der Prospektrichtlinie[22] wurde eine verhältnismäßige Offenlegungsregelung für KMU und Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung eingeführt. Diese Regelung dürfte die Offenlegung vom Umfang her beschränken und KMU sowie Kleinemittenten bürokratisch entlasten, ohne den Anlegerschutz zu beeinträchtigen.

Im Oktober 2011 wurde ein Rechtsvorschlag zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinien vorgelegt, um die Rechnungslegungsvorschriften für KMU zu vereinfachen und zu verbessern.

Gleichzeitig legte die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Transparenzrichtlinie vor, mit dem Kleinemittenten regulatorisch entlastet werden.

Die Kommission ruft das Parlament und den Rat auf, diese Gesetzgebungsvorschläge bis Ende 2012 zu verabschieden.

Bis Juli 2012 werden delegierte Rechtsakte zur Prospektrichtlinie vorgeschlagen, in denen der Inhalt einer verhältnismäßige Offenlegungsregelung für KMU und Kleinemittenten geregelt wird.

3.4. Überprüfung der Auswirkungen der Eigenkapitalvorschriften auf KMU

Der bestehende, vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht entwickelte Eigenkapitalrahmen für Banken – der mit zwei Anpassungen der Eigenkapitalrichtlinie (CRD III[23] und die vorgeschlagene CRD IV und CRR) in EU-Recht umgesetzt wurde ‑ zielt darauf ab, die Bankenregulierung zu verschärfen. Er schreibt nicht nur mehr Eigenkapital von höherer Qualität vor, sondern auch eine höhere Eigenkapitalunterlegung von Marktgeschäften sowie strengere Regeln für die Steuerung von Liquiditätsrisiken. Dies wird für mehr Finanzstabilität, robustere Geschäftsmodelle der Banken und solidere Bilanzen sorgen.

In der CRD IV werden Darlehen an KMU weiterhin nach den Regeln von Basel II behandelt (günstigere Risikogewichtung von 75 % für Kredite an KMU beim Standardansatz). Eine noch günstigere Regelung für Kredite an KMU würde eine Änderung der internationalen Basler Eigenkapitalvorschriften erfordern. Dafür müsste insbesondere nachgewiesen werden, dass der gegenwärtige Ansatz zu stringent ist. Das Risikogewicht für Forderungen an KMU unterliegt im Vorschlag der Kommission daher einer Überprüfungsklausel.

Innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Verordnung wird die Kommission nach Anhörung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) einen Bericht über die Kreditvergabe an KMU und natürliche Personen erstellen. Sie wird diesen Bericht dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen und dabei gegebenenfalls auch eine Überprüfung des Risikogewichts für KMU vorschlagen. Die EBA ist in diesem Zusammenhang aufgefordert, die gegenwärtigen Risikogewichte zu analysieren und bis 1. September 2012 einen Bericht darüber zu erstellen, in dem sie unter anderem die Möglichkeiten für eine Senkung prüft; dabei soll sie das Szenario einer Senkung um ein Drittel in Erwägung ziehen.

Auf der Grundlage des Berichts der EBA und den darin enthaltenen Empfehlungen wird die Kommission geeignete Maßnahmen in Sachen Risikogewichtung von KMU im Kontext der CRD IV und der CRR erwägen.

3.5. Raschere Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie

Bei Geschäften zwischen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand werden Zahlungen vielfach erheblich später geleistet als vereinbart. Dies verursacht den europäischen Unternehmen Kosten von rund 1,1 Bio. EUR durch Umsatzverzug[24]. Die geänderte Zahlungsverzugsrichtlinie[25] dürfte dazu führen, dass Zahlungen pünktlicher erfolgen und sich der Cashflow der KMU somit verbessert. Dies könnte zur Folge haben, dass der kurzfristige Fremdfinanzierungsbedarf abnimmt.

Die Kommission drängt die Mitgliedstaaten nachdrücklich, die Zahlungsverzugsrichtlinie schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist im März 2013 umzusetzen.

3.6       Innovative Regelungen für Europäische Sozialinvestitionsfonds

Sozialunternehmen sind in der EU ein aufstrebender Wirtschaftszweig. Sie sind Unternehmen, deren vorrangiges Ziel nicht in der Gewinnerzielung für Aktionäre oder andere Beteiligte, sondern vielmehr in der Erzielung bestimmter sozialer Wirkungen besteht.

Bei diesen sozial innovativen und oft jungen Unternehmen handelt es sich meist um KMU, die beim Zugang zu Finanzierungen vor ähnlichen Problemen stehen wie alle kleinen Unternehmungen.

Die Kommission legt neue Regelungen für Europäische Sozialinvestitionsfonds vor, die EU-Fonds die Möglichkeit geben werden, sich in diesem Bereich zu spezialisieren und EU-weit unter einem spezifischen eigenen „Label“ vermarktet zu werden. Die Kommission ruft das Parlament und den Rat auf, diese neue Verordnung vor Ende 2012 zu verabschieden.

4. EU-Finanzierungsmassnahmen für KMU

Die Kommission hat eine Reihe neuer Finanzierungsinstrumente vorgeschlagen, um den Finanzierungszugang für KMU auch in Zukunft (2014-2020) zu erleichtern. Es ist wichtig, für eine Vereinfachung und eine bessere Übereinstimmung zwischen den verschiedenen EU-Finanzierungsregelungen zu sorgen. Die Kommission hat die Grundsätze der Kredit- und Beteiligungsfinanzierungsplattformen eingeführt, mit denen die grundlegende Funktionsweise der Instrumente standardisiert wird, die Beziehungen zu den Finanzierungspartnern gestrafft werden und die Verwaltungseffizienz erhöht wird.[26] Im Rahmen der Kohäsionspolitik 2014-2020 wird die Reichweite der Finanzierungsinstrumente ausgebaut, indem ihr Anwendungsbereich erweitert und ihr Durchführungsrahmen flexibler und effektiver gestaltet wird.

4.1. Maßnahmen zur Verbesserung der Kreditvergabe an KMU

Die Kommission hat ein EU-Kreditfinanzierungsinstrument für Unternehmenswachstum, Forschung und Innovation vorgeschlagen, im Rahmen dessen Garantien und andere Formen der Risikoteilung bereitgestellt werden, um die Kreditvergabe an KMU, einschließlich forschungs- und innovationsgetriebener KMU, zu verbessern.

Das Finanzierungsinstrument ist als integrierte Struktur angelegt, die verschiedene Fazilitäten mit spezifischen Politikzielen umfasst, gemäß der Mitteilung der Kommission „Ein Rahmen für die nächste Generation innovativer Finanzierungsinstrumente - die EU-Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen“[27].Die Finanzierung des Instruments erfolgt aus dem Programm für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für KMU (2014-2020)[28] (COSME), aus dem Programm Horizont 2020[29] und aus dem Programm Kreatives Europa.

Über COSME[30] wird die Kommission den Unternehmen und insbesondere den KMU eine Darlehensgarantie-Fazilität zur Verfügung stellen, die Garantien anbietet für:

i) Kreditfinanzierungen über Darlehen, nachrangige Darlehen und Beteiligungsdarlehen oder Leasing, um den speziellen Schwierigkeiten zu begegnen, denen KMU bei der Wachstumsfinanzierung gegenüberstehen;

ii) Verbriefungen von KMU-Kreditfinanzierungsportfolios, um zusätzliche Kreditfinanzierungen für KMU zu mobilisieren.

Die Darlehensgarantie-Fazilität umfasst, außer bei Darlehen im verbrieften Portfolio, Darlehen bis zur Höhe von 150 000 EUR, die frühestens nach 12 Monaten fällig werden.

Außerdem wird die Kommission im Rahmen des Programms Horizont 2020[31] eine Kreditfazilität mit einem KMU-Teil bereitstellen, aus dem forschungs- und innovationsgetriebene KMU unterstützt werden. Der KMU-Teil stellt auf forschungs- und innovationsgetriebene KMU ab, mit Darlehensbeträgen, die die KMU-Finanzierungen über die Darlehensgarantie-Fazilität im Rahmen von COSME ergänzen.

Außerdem schlägt die Kommission die Einrichtung einer Garantiefazilität speziell für KMU im Kultur- und Kreativbereich vor. Diese Fazilität wird ebenfalls im Rahmen des EU-Kreditfinanzierungsinstruments implementiert.

Im Rahmen des EU-Programms für Sozialen Wandel und Innovation schlägt die Kommission schließlich Finanzhilfen für die Mikrofinanzierung von Kleinstbetrieben und für die Finanzierung von Sozialunternehmen vor.

Kommission und Interessenvertreter werden Workshops mit jenen Mitgliedstaaten veranstalten, die bei der Nutzung von EU-Finanzierungsinstrumenten derzeit noch hinterherhinken, um den Institutionenaufbau zu erleichtern und die Inanspruchnahme von EU-Garantien und -Risikokapital zu fördern.

Die Kommission wird das Kreditangebot für Kleinstunternehmen auch in Zukunft fördern und die Einführung eines Europäischen Verhaltenskodexes für die Mikrokreditvergabe vorantreiben.

Die Kommission hat vorgeschlagen:

1. ein verstärktes und erweitertes EU-Kreditfinanzierungsinstrument, um die Kreditvergabe an KMU, einschließlich forschungs- und innovationsgetriebener KMU, zu verbessern. Das Instrument umfasst eine Darlehensgarantie-Fazilität im Rahmen des Programms COSME (2014-2020) und einen KMU-Teil im Rahmen der Kreditfinanzierungsfazilität von Horizont 2020.

Das EU-Kreditfinanzierungsinstrument wird auch eine aus dem Programm Kreatives Europa (2014-2020) finanzierte Fazilität für den Kultur- und Kreativbereich umfassen, um den Finanzierungszugang von KMU in der europäischen Kultur- und Kreativbranche zu verbessern;

2. im Rahmen des EU-Programms für Sozialen Wandel und Innovation (2014-2020) ein spezifisches Unterprogramm Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum, aus dem namentlich Mikrofinanzierungen für Kleinstunternehmen, der Aufbau der institutionellen Kapazitäten von Mikrokreditanbietern und Finanzierungen für die Entwicklung von Sozialunternehmen unterstützt werden.

Die Europäische Investitionsbank wird ihre KMU-Darlehenstätigkeit vorbehaltlich der Marktbedingungen und entsprechend ihren Finanzierungskapazitäten in etwa im Umfang von 2011 fortsetzen. Die EIB wird weiterhin dazu beitragen, die Darlehensbedingungen zu verbessern, die Flexibilität zu erhöhen und eine rasche Zuteilung zu gewährleisten. EIB und EIF werden auch in Zukunft durch Risikoteilung, unter anderem bei der Verbriefung von KMU-Kreditportfolios, Synergien erschließen, teilweise in Zusammenarbeit mit der Kommission.

4.2. Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Risikokapital und sonstiger Risikofinanzierung

Die Kommission hat ein EU-Beteiligungsfinanzierungsinstrument für EU-Unternehmenswachstum, Forschung und Innovation vorgeschlagen, das Risikokapital- und Mezzanine-Finanzierungen für Unternehmen von der Frühphase (einschließlich Seed-Phase) bis hin zur Wachstumsphase anbieten wird.

Dieses Finanzierungsinstrument wird als integrierte Struktur angelegt, die – in Einklang mit dem Rahmen für die nächste Generation innovativer Finanzierungsinstrumente ‑ verschiedene Fazilitäten mit spezifischen Politikzielen umfasst. Es wird aus dem Programm für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für KMU (COSME) und aus dem Programm Horizont 2020 finanziert.

COSME wird auch eine Beteiligungsfazilität für Unternehmen in der Expansions- und Wachstumsphase beinhalten. Im Rahmen dieser Fazilität werden auch Frühphaseninvestitionen in Verbindung mit dem Programm Horizont 2020 möglich sein.

Das Programm Horizont 2020 wird eine Beteiligungsfazilität für Unternehmen in der Frühphase umfassen. Im Rahmen dieser Fazilität werden auch Expansions- und Wachstumsphaseninvestitionen in Verbindung mit dem Programm COSME möglich sein.

Die EIB-Gruppe wird das Wachstum von KMU weiterhin über ihr breites Spektrum von Equity-Produkten und insbesondere im Rahmen des erweiterten EIB-Risikokapitalmandats unterstützen. Die Zusammenarbeit zwischen der EIB-Gruppe und der Europäischen Kommission, unter anderem im Wege von Risikoteilungsvereinbarungen, wird weiter ausgebaut, um die Mobilisierung zusätzlicher Mittel der öffentlichen und privaten Hand zu erleichtern.

Die Kommission hat vorgeschlagen:

1. ein verstärktes und erweitertes Beteiligungsfinanzierungsinstrument, um den Zugang der KMU zu Risikokapital und anderen Risikofinanzierungen von der Frühphase (einschließlich Seed-Phase) bis hin zur Wachstumsphase zu verbessern. Das Beteiligungsfinanzierungsinstrument wird aus dem Programm für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für KMU und aus dem Programm Horizont 2020 finanziert;

2. Einrichtung eines Dachfonds im Rahmen des EU-Beteiligungsfinanzierungsinstruments, um Kapital für Risikokapitalfonds bereitzustellen, die insbesondere auf Investitionen in mehr als einem Mitgliedstaat ausgerichtet sind. Sowohl die öffentlichen Finanzierungsinstitute der Mitgliedstaaten als auch private Investoren werden dazu aufgerufen, sich an diesem Fonds zu beteiligen.

Die EIB-Gruppe wird das Wachstum von KMU weiterhin über ihr breites Spektrum von Equity-Produkten und insbesondere im Rahmen des erweiterten EIB-Risikokapitalmandats unterstützen. Die Zusammenarbeit zwischen der EIB-Gruppe und der Europäischen Kommission, unter anderem im Wege von Risikoteilungsvereinbarungen, wird weiter ausgebaut, um die Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher und privater Mittel zu erleichtern.

5. Weitere Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU 5.1.1. Bessere Information für KMU

Ein leichterer Zugang zu Informationen auf lokaler und regionaler Ebene wäre für die KMU von großem Vorteil. Die Behörden der Mitgliedstaaten sind aufgerufen, den Zugang der KMU zu den verschiedenen nationalen und regionalen Finanzierungsquellen zu verbessern und in diesem Zusammenhang auch über Möglichkeiten nachzudenken, ausgehend von bewährten Praktiken eine einzige nationale Online-Datenbank für Finanzierungsmöglichkeiten einzurichten.  

Die Europäische Kommission und die EIB-Gruppe werden den Zugang der KMU zu Informationen über die verschiedenen EU-Finanzierungsinstrumente und über die KMU-Darlehensfazilität in Zusammenarbeit mit den Finanzintermediären verbessern. Auch die Information der Intermediäre, einschließlich kleinerer Banken, soll verbessert werden. Zudem werden Anstrengungen unternommen, um Bürokratie abzubauen und das Sprachenspektrum zu erweitern.

Banken und andere Finanzinstitute sind aufgerufen, ihre Kunden über alternative Finanzierungsinstrumente zu informieren und Mentoren-, Berater- und Business-Angels-Netzwerke aktiv zu unterstützen.

Die Kommission wird

1. die finanziellen Beratungskapazitäten des Enterprise Europe Network verstärken, um KMU besser mit Informationen über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu versorgen, indem die bestehenden nationalen Informationsstrukturen ergänzt werden;

2. sicherstellen, dass sämtliche Informationen zu den verschiedenen EU-Finanzierungsprogrammen für KMU über ein einziges mehrsprachiges Online-Portal zur Verfügung gestellt werden.

Banken und andere Finanzintermediäre haben erklärt, dass sie bei ihren Mitgliedern Maßnahmen vorantreiben werden, um die Information über EU-Finanzierungsinstrumente und öffentliche Fördermittel für KMU zu verbessern.

5.1.2. Bessere Beobachtung des KMU-Kreditmarkts

Derzeit werden keine genaue Statistiken über KMU-Kredite erhoben. Die verfügbaren Näherungswerte wie Statistiken über Darlehen unter 1 Mio. EUR oder unter 250 000 EUR zeigen, dass im Schnitt rund 20 %[32] aller neuen Darlehen im Euroraum an KMU gehen.

Eine bessere Beobachtung des Markts für KMU-Kredite würde eine bessere und in stärkerem Maße evidenzbasierte Politikgestaltung ermöglichen. Sie wäre auch hilfreich, um abzuschätzen, wie sich Maßnahmen zur Förderung der KMU-Finanzierung sowie die neuen Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute auswirken.

Die Kommission wird mit den Bankenverbänden zusammenarbeiten und Rat von anderen betroffenen Institutionen (EZB, EBA) einholen, um den analytischen Rahmen für KMU-Kredite mit dem Ziel einer besseren Vergleichbarkeit und kohärenteren Methodik auszubauen.

5.1.3. Förderung qualitativer Ratings

Qualitative Leistungsindikatoren – die bisherigen Ergebnisse des Unternehmers, die Wettbewerbsposition des Unternehmens am Markt oder andere immaterielle Vermögenswerte – sind zur Vervollständigung der Standardbewertung von KMU von zentraler Bedeutung.

Schon heute ist es bei europäischen Banken üblich, einen qualitativen Fragebogen ausfüllen zu lassen. Allerdings werden die darin enthaltenen Informationen nicht sofort in ein statistisches Modell überführt, und bei den meisten Modellen besteht überdies das Problem, dass bei der Umwandlung von qualitativen Daten in quantitative Modelle Informationen verlorengehen.

Darüber hinaus können KMU nach derzeitiger Rechtslage schon jetzt verlangen, dass Banken ihnen Auskunft über ihr Rating und ihre Bewertung erteilen.[33] Wichtig wäre, dass diese Bestimmungen uneingeschränkt in die Praxis umgesetzt werden.

Die Kommission wird den Austausch empfehlenswerter Praktiken fördern und ruft den Bankensektor und die KMU-Verbände auf, die Verwendung qualitativer Ratings zur Ergänzung der standardmäßigen quantitativen Bewertung der Kreditwürdigkeit von KMU voranzutreiben.

5.1.4. Anregung der Tätigkeit von „Business Angels“ sowie grenzübergreifender Investitionen

Business Angels bieten sowohl Finanzierungen als auch Management-Erfahrung an, was die Überlebenschancen neu gegründeter Unternehmen erhöht. Bei neuen Unternehmungen sind sie – nach Familie und Freunden – häufig der größte externe Kapitalgeber. Aufgrund des informellen Charakters ihrer Tätigkeit ist diese oft schwer zu bemessen.

Die Kommission wird den europäischen Business-Angel-Markt und andere informierte Märkte untersuchen und darüber nachdenken, wie dieser Markt stimuliert werden kann, indem Programme zur Unterstützung der Investitionstätigkeit und der Investitionsbereitschaft gefördert, potenzielle Investorengruppen zu einer Tätigkeit als Business Angel angeregt und die Kapazitäten von Business-Angel-Netzmanagern aufgebaut werden.

Die EIB-Gruppe hat ihr Risikokapitalmandat 2011 auf 5 Mrd. EUR aufgestockt und gemeinsame Investitionen mit Business Angels in das Mandat aufgenommen.

Die Kommission wird

1. gemeinsame Investitionen mit Business Angels in verschiedener Form in Zusammenarbeit mit dem EIF und den Mitgliedstaaten im Rahmen der bei den Strukturfonds bestehenden Möglichkeiten weiter fördern;

2. Maßnahmen erwägen, um die grenzübergreifende Zusammenführung von Unternehmen und Investoren, insbesondere Business Angels, ausgehend von Vorschlägen einer Expertengruppe im Jahr 2012 weiterzuentwickeln;

3. die Kongruenz von Angebot und Nachfrage nach Risikokapital innerhalb des Enterprise Europe Networks verbessern.

5.1.5. Bessere Information über den Kapitalmarktzugang von KMU

Signifikante Maßnahmen sind notwendig, um für KMU, die Wachstumskapital benötigen, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, wobei man sich auf Wege konzentrieren muss, einen größeren Kreis von Investoren anzuziehen und die Kapitalkosten für KMU zu senken. Mittlere Unternehmen müssen besser über die Vorteile und Kosten eines Börsengangs informiert werden. Die Kommission wird auch darüber nachdenken, wie der Zugang der KMU zu Anleihemärkten und Verbriefungen verbessert werden kann. Gemeinsam mit den Interessenvertretern im KMU-Finanzforum wird die Kommission auch in Zukunft[34] einen Beitrag zu Informationskampagnen leisten und einen europäischen Leitfaden für Unternehmen erstellen, die an einem Börsengang interessiert sind. Die Kommission wird auch Werbemaßnahmen durchführen, wie z.B. einen Preis für die KMU-Notierung des Jahres verleihen.

Interessenvertreter und insbesondere Börsen sind aufgerufen, KMU besser über die Vorteile und die Organisation eines Börsengangs zu informieren.

Die Kommission wird sich für die Einrichtung eines unabhängigen Instituts einsetzen, um die Analyse und Forschung im Bereich börsennotierter mittlerer Unternehmen zu fördern, damit das Interesse der Investoren an diesem Segment steigt.

5.1.6. Politische Koordinierung und Umsetzung

Die Kommission wird auch in Zukunft innerhalb des KMU-Finanzforums daran arbeiten, dass neue Strategien zur Erleichterung des Finanzierungszugangs für KMU entwickelt werden. Um das europäische Finanzsystem leistungsfähiger zu machen, muss jeder von der Politik des anderen lernen. Mehrere Mitgliedstaaten haben bereits nationale KMU-Finanzforen mit Wirtschaftsverbänden, Banken und anderen Finanzinstituten eingerichtet, die praktische Lösungen für einen besseren Finanzierungszugang erarbeiten.

Die Erfahrungen in den Mitgliedstaaten sind für die Darlehenspraktiken und ‑verfahren besonders relevant. In verschiedenen Mitgliedstaaten wurde eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um den Prozess der Darlehensvergabe transparenter zu gestalten, unter anderem über Feedback an KMU, deren Darlehensantrag abgelehnt wurde.

In einigen Mitgliedstaaten wurden nationale Kreditkodizes oder Kreditmediatoren eingeführt, um das Problem der Informationsasymmetrie bei der Risikobewertung von KMU zu beheben und den Kreditvergabeprozess zu verbessern. In einigen Mitgliedstaaten wurde die Verbraucherkreditrichtlinie auf Kleinunternehmen ausgeweitet. Wenngleich diese verschiedenen Modelle die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten widerspiegeln mögen, besteht im Hinblick auf ihre Funktionsweise doch allgemein noch Verbesserungsspielraum.

Die Kommission ermutigt

die Mitgliedstaaten und Interessenverbände, nationale KMU-Finanzforen einzurichten, die Lösungen für einen besseren Finanzierungszugang erarbeiten;

die Banken, anderen Finanzinstitute und KMU-Verbände, nationale Verhaltenskodizes und Leitlinien aufzustellen, um den Prozess der Kreditvergabe transparenter zu gestalten, und gegebenenfalls die Kreditmediation zu unterstützen.

2012 beabsichtigt die Kommission, die derzeitigen Kreditvergabepraktiken einschließlich der Transparenzmechanismen zu überprüfen.

Je nach Ergebnis dieser Überprüfung könnte die Kommission regulatorische Maßnahmen erwägen, um eine verantwortliche und transparente Kreditvergabe an KMU zu fördern.

6. Schlussfolgerung

KMU werden in Europa nur dann Wachstum und Arbeitsplätze schaffen, wenn ihr Finanzierungszugang verbessert wird. Auf kurze Sicht bedeutet dies Stabilisierung der Finanzmärkte und Stärkung der Banken unter Wahrung des Kreditflusses an KMU.

Auf mittlere Sicht will die Kommission die regulatorischen Rahmenbedingungen für KMU signifikant verbessern, indem ein Binnenmarkt für Risikokapital gefördert, die Kapitalmärkte verbessert und die Kosten und Lasten für KMU verringert werden. Die Kommission will ihre Garantie- und Risikokapitalfazilitäten ausbauen und so die von der EIB und den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen ergänzen. Schließlich will die Kommission die Informationen für und über KMU verbessern, den Zugang zu Finanzierungsinstrumenten erleichtern, die Informationslücken von KMU beim Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten schließen und ihren Kapitalmarktzugang vereinfachen.

Um den Finanzierungszugang von KMU zu verbessern, müssen die EU und die Mitgliedstaaten an einem Strang ziehen. Die Kommission steuert mit den in diesem Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen ihren Teil bei und wird mit den Mitgliedstaaten, dem Finanzsektor und den KMU-Verbänden zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen Früchte tragen und den Wirtschaftsaufschwung unterstützen.

[1]               Strukturelle Unternehmensstatistik (Eurostat)

                http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/european_business/data/database.

[2]               KOM(2011) 206.

[3]               KOM(2011) 78.

[4]               KOM(2011) 815 endg.

[5]               Weitere Initiativen nach diesem Aktionsplan werden sorgfältig vorbereitet und gegebenenfalls einer angemessenen Folgenabschätzung unterzogen.

[6]               EZB, Survey on the Access to Finances of SMEs, Februar 2010.

[7]               EIM, Cyclicality of SME Finance, März 2009.

[8]               Die Maßnahmen stehen mit dem gegenwärtigen und dem künftigen Finanzrahmen in Einklang. Alle in diesem Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen stehen mit den Vorschlägen sowohl für das Programm für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für KMU als auch für das Programm Horizont 2020 in Übereinstimmung. Die Kosten für die Agenturen und das Enterprise Europe Network werden mit Mitteln gedeckt, die bereits in den offiziellen Planungen der Kommission vorgesehen sind.

[9]               D.h. mit jedem über das CIP investierten Euro erhält der Endempfänger rund 30 EUR.

[10]             Der Kommissionsvorschlag von 2007 für die gegenseitige Anerkennung von Risikokapitalfonds fand 2008 zwar die Unterstützung der Mitgliedstaaten, hat die ausgeprägten nationalen Regulierungsunterschiede aber nicht verringert.

[11]             Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II).

[12]             Am 20. Juli 2011 hat die Kommission ein Gesetzgebungspaket zur verschärften Regulierung des Bankensektors angenommen. Der Vorschlag ersetzt die gegenwärtigen Eigenkapitalrichtlinien (2006/48/EG und 2006/49/EG) durch eine Richtlinie und eine Verordnung und ist ein weiterer großer Schritt zur Schaffung eines gesünderen und sichereren europäischen Finanzsystems. Die Richtlinie regelt die Zulassung zum Einlagengeschäft, während die Verordnung die für die Institute geltenden Aufsichtanforderungen festlegt. Siehe KOM(2011) 453 endg., KOM(2011) 452 endg., am 20. Juli 2011 von der Kommission vorgeschlagen und gegenwärtig unter Verhandlung in Rat und Parlament.

[13]             Siehe beispielsweise Artikel 123 der vorgeschlagenen Verordnung über Aufsichtsanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, KOM(2011) 452 endg. vom 20.7.2011.

[14] http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/company_tax/initiatives_small_business/venture_capital/tax_obstacles_venture_capital_en.pdf

[15]             Aufgrund unterschiedlicher Definitionen der dauerhaften Niederlassung müssen Risikokapitalfonds häufig Tochtergesellschaften errichten und eine höhere Verwaltungs- und Steuerbelastung hinnehmen.

[16]             Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in kleine und mittlere Unternehmen, ABl. C 194 vom 18.8.2006, S. 2.

[17]             Im Finanzmarktkontext schließt der Begriff KMU auch Firmen mit begrenzter Marktkapitalisierung (unter 100 Mio. EUR) ein.

[18]             Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , KOM(2011) 656 endg., angenommen am 20.10.2011.

[19]             Durch die vorgeschlagene Ausweitung des Anwendungsbereichs der Marktmissbrauchsrichtlinie auf MTF würde der Anlegerschutz weiter gestärkt.

[20]             Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, sowie der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission, KOM(2011) 683 endg. vom 25.10.2011.

[21]             KOM(2011) 684 endg.

[22]             Richtlinie 2010/73/EG, ABl. L 327 vom 11.12.2010.

[23]             Richtlinie 2010/76/EU, bereits in Kraft.

[24]             SEK(2009) 315.

[25]             Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Diese Richtlinie muss bis spätestens 16. März 2013 in nationales Recht umgesetzt werden.

[26]             KOM(2011) 662.

[27]             KOM(2011) 662.

[28]             KOM(2011) 834/2.

[29]             KOM(2011) 808 endg.

[30]             Die vorläufige Mittelausstattung für die Kredit- und Beteiligungsfazilitäten im Rahmen von COSME beträgt 1,4 Mrd. EUR.

[31]             Die vorläufige Mittelausstattung für die Kredit- und Beteiligungsfazilitäten im Rahmen von Horizont 2020 beträgt 3,8 Mrd. EUR.

[32]             MFI-Zinsstatistik der EZB, Volumen der neuen Darlehen an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften im Euroraum, Durchschnitt für August 2010 – Juli 2011.

[33]             Artikel 145 Absatz 4 der Eigenkapitalrichtlinie und Artikel 418 Absatz 4 der vorgeschlagenen Eigenkapitalverordnung.

[34]             2008-10 fanden in allen Hauptstädten der EU die „EU Finance Days for SMEs” statt.

Top