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Document 52011DC0777

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Arbeitsprogramm der Kommission für 2012 Europäische Erneuerung

    /* KOM/2011/0777 endgültig */

    Brüssel, den 15.11.2011

    KOM(2011) 777 endgültig

    VOL. 1/2

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Arbeitsprogramm der Kommission für 2012

    Europäische Erneuerung


    1.Einleitung

    Die Europäische Union steht vor einer epochalen Herausforderung. Einer wirtschaftlichen Herausforderung, die Familien, Unternehmen und Gemeinden in ganz Europa gleichermaßen betrifft. Aber auch vor einer politischen Herausforderung, an der die Europäische Union gemessen wird. Die Europäische Union kann und muss entscheidend daran mitwirken, dass die Europäer die aktuelle Krise bewältigen.

    Dies war die Botschaft der Rede zur Lage der Union im September 2011 1 . Die Rede und die Debatte im Europäischen Parlament bestätigten den umfassenden Konsens, dass es die vorrangige Priorität der EU sein muss, eine nachhaltige und arbeitsplatzintensive wirtschaftliche Erholung zu fördern. Nur wenn wir Wachstum und Vertrauen wieder herstellen, können wir das einzigartige Sozialmodell der EU weiterentwickeln. Um erfolgreich zu sein, brauchen wir eine aktive Partnerschaft zwischen den EU-Organen und den einzelstaatlichen Ebenen. Wir müssen als wirkliche Union zusammenarbeiten. Die Grundlage für diese wirkliche Union ist die Zusammenarbeit im Rahmen der gemeinschaftlichen Beschlussfassungsverfahren. Die gegenwärtige Krise hat erneut gezeigt, dass wir die erforderliche Entschlossenheit und Anpassungsfähigkeit zeigen, wenn diese Bedingungen erfüllt sind.

    Die Kommission reagiert auf diese Notwendigkeiten auf vielfältige Weise. Eine Vielzahl ihrer Mittel wird eingesetzt, um bereits gefasste Beschlüsse entschlossen umzusetzen. Hierbei handelt es sich um seit langem bestehende Aufgaben wie die Gewährleistung, dass das EURecht in der gesamten EU vollständig umgesetzt wird, die Ausführung des EUHaushalts in direkter oder mit den Mitgliedstaaten geteilter Verwaltung, sowie neuere Aufgaben, die sich unmittelbar aus der Reaktion der Kommission auf die gegenwärtige Krise ergeben. Häufig hat diese Durchführungsagenda direkte Auswirkungen auf das Wachstum. So gibt es in den Mitgliedstaaten bei wichtigen Rechtsetzungsinitiativen, die entscheidend für das Funktionieren des Binnenmarktes sind, aber noch nicht umgesetzt sind, eine Umsetzungslücke.

    In jüngster Zeit hat die Kommission eine radikal neue Agenda zur stärkeren Kontrolle der Haushalts und Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, insbesondere für die Mitgliedstaaten des EuroWährungsgebiets, zur fundamentalen Umgestaltung der Überwachung und Regulierung des Finanzwesens sowie für Maßnahmen zur Gewährleistung, dass die EUStrukturpolitik sofortigen Nutzen bringt, vorgelegt. Das kürzlich verabschiedete Paket für eine stärkere wirtschaftspolitische Steuerung (das so genannte Six-Pack) ist für die Kommission eine große neue Aufgabe.

    Die Durchführung all dieser neuen politischen Maßnahmen erfordert eine große Veränderung der Arbeitsweise der Kommission, eine Umverteilung ihrer Ressourcen und eine noch engere Arbeitspartnerschaft mit den Mitgliedstaaten. Die Einrichtung einer Task Force der Kommission, um Griechenland zu helfen, sein EU/IWFProgramm umzusetzen, und die Ausgaben im Rahmen der EUStrukturfonds neu auszurichten und zu beschleunigen, ist nur ein Beispiel für die neuen Aufgaben der Kommission, die sich unmittelbar aus dem Krisenmanagement ergeben.

    Bei der Aufstellung dieses Arbeitsprogramms der Kommission für 2012 hat die Kommission der Notwendigkeit Rechnung getragen, sowohl den aufgrund der Krise deutlich gewordenen neuen Anforderungen als auch den bisherigen Anforderungen der Strukturpolitik zu entsprechen, bei der Politiker, Investoren und Bürger darauf vertrauen, dass die Kommission über den Tellerrand hinausschaut und daran mitwirkt, ein wohlhabendes und tragfähiges Europa für die Zukunft zu gestalten. Die meisten der in den Anhängen dieses Arbeitsprogramms aufgeführten Initiativen sind langfristig ausgerichtet sie ergänzen oder schaffen den notwendigen Rechtsrahmen, um die EUDimension bei der Schaffung und gemeinsamen Nutzung eines tragfähigen Wachstums, einer hohen Erwerbstätigenquote und einer gerechten Gesellschaft in der gesamten EU vollständig zum Tragen kommen zu lassen. Dies ist das Ziel zahlreicher Initiativen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Bewältigung der sozialen Kosten der Krise und zur Steuerung des Aufschwungs in Richtung auf eine tragfähige Zukunft, sowie das zentrale Anliegen der Ausgabenpolitik der EU mit Hilfe einer neuen Generation von Programmen, die die Kommission für den Zeitraum bis 2020 vorgelegt hat.

    Für die Kommission, das Europäische Parlament und den Rat wird es notwendig sein, diese Initiativen flexibel zu behandeln. In den nächsten Monaten könnten neue dringende Maßnahmen erforderlich sein, die bei der Abfassung dieses Arbeitsprogramms noch nicht abzusehen waren. Die vielfältigen Anforderungen der neuen wirtschaftlichen Steuerung der EU erfordern viel Zeit und Aufmerksamkeit von allen drei Organen. Wie wir gesehen haben, können sich Planung und Geschwindigkeit von Verhandlungen rasch ändern, weil sofort Entscheidungen getroffen werden müssen. Einige der in den Anhängen aufgeführten Vorschläge sind von besonderer Bedeutung und haben größere Priorität, insbesondere die Vorschläge, die sofortige Auswirkungen auf das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen haben und einen echten Beitrag zum Wiederaufschwung leisten. Die Kommission widmet diesen Vorschlägen besondere Energie und Aufmerksamkeit. Damit sie die gewünschten Auswirkungen in der Praxis und im täglichen Leben der Menschen haben, müssen sie vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat prioritär und beschleunigt behandelt werden. Dass die Organe gemeinsam in der Lage sind, aufzuzeigen, an welcher Stelle die Maßnahmen am dringendsten sind, verdeutlicht eindrucksvoll die Entschlossenheit der EU, die Krise zu bewältigen und das Wachstum wiederherzustellen. Angesichts der raschen Folge der Ereignisse wird immer wieder zu überprüfen sein, welche Maßnahmen im beschleunigten Verfahren zu beschließen sind. Die ersten Vorschläge für Maßnahmen dieser Art werden Teil des Jahreswachstumsberichts für 2012 sein.

    2.Ein Europa der Stabilität und Verantwortung

    In den letzten Jahren hat sich das wirtschaftliche Umfeld der EU radikal verändert. Europa 2020 2 , die Wirtschaftsstrategie der Europäischen Union, berücksichtigt die Verflechtung unserer Mitgliedstaaten und legt dar, wie die EU und die Mitgliedstaaten gemeinsam dafür sorgen können, die vereinbarten Ziele zu erreichen, damit die Wirtschaft wieder zu Wachstum und mehr Arbeitsplätzen zurückfinden kann und die Grundlagen für eine tragfähige Zukunft gelegt werden. Alle Mitgliedstaaten haben länderspezifische Empfehlungen abgegeben, um ihre dringlichsten Herausforderungen in Angriff zu nehmen. Der zweite Jahreswachstumsbericht wird den Rahmen für das Europäische Semester 2012 bilden. Eine umfassende Reform der Regulierung und Beaufsichtigung der Finanzmärkte hat das Finanzsystem der EU auf eine solide Grundlage gestellt. Mit der Verabschiedung von Rechtsvorschriften zur Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung (dem so genannten Six-Pack) hat die EU ihre Mechanismen zur Überwachung der nationalen Politik ausgebaut. Einige Mitgliedstaaten werden im Rahmen eines Programms zur wirtschaftlichen Anpassung unter verstärkte Überwachung gestellt. Neue Instrumente wurden entwickelt, um den bisher nie dagewesenen Druck auf die öffentlichen Finanzen abzufedern. Nunmehr muss die EU umgehend und voller Entschlossenheit die Reformen rasch umsetzen. Wir müssen zeigen, dass alle Organe gemeinsam daran mitwirken, die entscheidenden Maßnahmen zu beschleunigen.

    Im letzten Monat hat die Kommission fünf aufeinander abgestimmte Vorschläge im Rahmen eines Fahrplans für Stabilität und Wachstum vorgestellt 3 . Hierbei handelte es sich um eine sofortige Reaktion auf die Probleme Griechenlands und des Bankensektors zur Wiederherstellung des Vertrauens in das Euro-Währungsgebiet und prioritäre Maßnahmen für eine Stabilitäts und Wachstumspolitik. Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und EuroGipfels berücksichtigen diese Vorschläge und werden auch weiterhin die Maßnahmen der Kommission in den nächsten Monaten leiten.

    Rasche und entschlossene Maßnahmen sind notwendig, um diesen Fahrplan in den nächsten zwölf Monaten einzuhalten. Wenn die Kommission den Jahreswachstumsbericht für 2013 veröffentlicht, sollte die Europäische Union bereits in der Lage sein, die Auswirkungen der Reform zu spüren, die zu einem neuen Grad an Zusammenarbeit und Überwachung zwischen den verbundenen Volkswirtschaften der EuroZone und der EU insgesamt geführt haben. Hierdurch wird ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen der Wiederherstellung nachhaltiger öffentlicher Finanzen und der Förderung des Wachstums geschaffen, wobei die nationalen Maßnahmen und die Inangriffnahme der EU2020Leitinitiativen auf EUEbene Hand in Hand gehen, um die wirtschaftliche Erholung zu optimieren.

    2.1.Reform des Finanzsektors: Investitionen in Vertrauen

    Ein gut funktionierender Finanzsektor ist entscheidend für die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen. Seit Beginn der Krise hat die Kommission eine umfassende Reform der Regulierung und Beaufsichtigung der Finanzmärkte auf den Weg gebracht. Der Großteil der Hauptinitiativen wurde bereits verabschiedet oder als Vorschlag unterbreitet, wozu Legislativvorschläge über Derivate 4 , Rating-Agenturen 5 , Eigenkapitalanforderungen 6 , solidere und transparentere Wertpapiermärkte sowie zur Bekämpfung von Marktmissbrauch 7 gehören. Eine Bewertung der kumulativen Auswirkungen der Reformen wird ebenfalls veröffentlicht.

    Die EU sollte sich das eindeutige Ziel setzen, die Reform nächstes Jahr abzuschließen. Anfang 2012 wird die Kommission weitere Rechtsvorschriften zum Anlegerschutz vorschlagen. Eine Überarbeitung der Vorschriften für Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW) soll den Anlegerschutz verbessern und den Binnenmarkt stärken. Anlegerschutz und Transparenz werden ferner im Mittelpunkt einer Initiative über vorvertragliche Angaben über komplexe Investmentprodukte (PRIPs) bzw. über Versicherungsvermittlung stehen.

    2.2.Finanzierung der Zukunft: Sicherung tragfähiger öffentlicher Einnahmen

    Die EUWachstumsagenda ist ein entscheidender Beitrag zur Wiederherstellung der öffentlichen Finanzen. Obwohl für das Steuerrecht in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig sind, können die Maßnahmen der EU dabei helfen, sicherzustellen, dass das europäische Sozialmodell auch in Zukunft finanziert werden kann. 2011 hat die Kommission eine Reihe wichtiger Initiativen vorgelegt, um den Beitrag des Finanzsektors zu den öffentlichen Finanzen neu zu gewichten (Finanztransaktionsteuer) 8 , den Ressourcenverbrauch stärker zu besteuern (Energiesteuer) 9 und das Funktionieren des Binnenmarktes (GKKB) 10 zu verbessern.

    2012 wird die Kommission zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Tragfähigkeit und Stabilität der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Die Kommission erarbeitet ein modernes MehrwertsteuerSystem, das die Bekämpfung von Betrug ermöglicht und den Verwaltungsaufwand für KMU und andere grenzüberschreitend tätige Unternehmen erleichtert.

    Steuerhinterziehung bedroht die Staatseinnahmen in allen Mitgliedstaaten und führt zu einer unfairen Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen zum Nachteil der großen Mehrheit der Bürger und Unternehmen, die sich an die Regeln halten. Mit einer verstärkten Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihrem Vorgehen gegen „Steueroasen“ will die EU einen Beitrag zur Eindämmung der potenziellen Verluste für die öffentlichen Haushalte leisten.

    In Zeiten der Sparhaushalte gewinnt der Schutz von Steuergeldern erneut an Bedeutung. Jedes Jahr gehen durch Betrug und andere illegale Machenschaften zu Lasten des EU-Haushalts erhebliche Beträge verloren. Die Kommission unterbreitet einen Vorschlag, um den Schutz der finanziellen Interessen der EU durch das Strafrecht zu gewährleisten.

    Um den Herausforderungen zu begegnen, vor denen die europäischen Unternehmen aufgrund der Wirtschaftskrise stehen, untersucht die Kommission im Einzelnen, inwieweit die Insolvenzverordnung reformiert werden muss. Anhand ihrer Schlussfolgerungen entwickelt die Kommission künftige Optionen für effizientere grenzübergreifende Insolvenzvorschriften, auch für Konzerne.

    3.Schaffung einer Union des nachhaltigen Wachstums und der Solidarität

    Die Wiederbelebung des nachhaltigen Wachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen erfordern positive, Wettbewerbsfähigkeit und soziale Integration fördernde Maßnahmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten. Erfolge lassen sich nur erzielen, wenn durch dynamischere Maßnahmen die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Unternehmen helfen, Arbeitsplätze zu schaffen und neue Märkte zu erschließen. Dies ist der Fokus der neuen Vorschläge für EUFinanzierungsprogramme. Bei der neuen Generation der Kohäsionspolitik 11 geht es um die Arbeitsplätze und das Wachstum von morgen. „Horizont 2020“, das nächste Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, wird dazu beitragen, dass die Wissensbasis der EU zu einem stärkeren Unternehmenswachstum führt, während Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere auf die Förderung von KMU ausgerichtet werden. „Erasmus für alle“, das neue Programm für allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend trägt zur Modernisierung der europäischen Bildungssysteme bei. Die Fazilität „Connecting Europe“ 12 nutzt Mittel für Projekte mit dem größten Gewinnpotenzial für die europäische Wirtschaft und fördert Infrastrukturvorhaben als Wachstumsinstrument.

    3.1.Ein Binnenmarkt für Wachstum

    Der Binnenmarkt ist nach wie vor unser wichtigstes Instrument zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen. Um sein Potenzial zu nutzen, müssen das richtige Umfeld für Unternehmen - insbesondere kleinere Unternehmen und Verbraucher gefördert, die Reformen zur Anregung eines tragfähigen Wachstums vollständig umgesetzt und eine wirksame und wettbewerbsfähige Infrastruktur geschaffen werden.

    Deshalb hat die Kommission mit der Binnenmarktakte 13 einen ehrgeizigen Prozess eingeleitet, um dem Binnenmarkt neuen Schwung zu verleihen. Eine beschleunigte Behandlung der zwölf Hauptvorschläge im interinstitutionellen Verfahren würde gewährleisten, dass die Vorteile so früh wie möglich spürbar werden. Die Kommission wird 2012 die Umsetzungs- und Durchsetzungsmaßnahmen im Binnenmarkt verstärken. Die Kommission schlägt Initiativen vor, um die nationalen Forschungssysteme miteinander zu verbinden und einen strukturierten, mobilen und effizienten Europäischen Forschungsraum zu schaffen, der auf größerem Wettbewerb und stärkeren Zusammenarbeit beruht, damit wissenschaftliche Spitzenleistungen und Innovation auf Weltniveau auf den Weg gebracht werden. Es geht insbesondere darum, die Besetzung der wichtigsten Universitätsstellen für den gesamteuropäischen Wettbewerb zu öffnen. Die vollständige Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums würde nicht nur der Ineffizienz ein Ende bereiten, die mit rund 3,8 Mrd. EUR jährlich zu Buche schlägt, sondern auch zur Reduzierung von CO2Emissionen beitragen, die Sicherheit erhöhen und Verspätungen für Passagiere verringern. Obwohl neun von zehn neuen Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor geschaffen werden und dieser Bereich viele Geschäftsmöglichkeiten bietet, wird die Dienstleistungsrichtlinie 14 bei weitem noch nicht vollständig und angemessen umgesetzt. Die Kommission prüft auch die Umsetzung der Empfehlung hinsichtlich des Zugangs zu grundlegenden Zahlungsdiensten, um zu beurteilen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.

    Durch die Vollendung des Energie-Binnenmarktes bis 2014 werden weitere Hebelwirkungen zur Förderung des Wirtschaftswachstums erzielt. Neue Vorschläge zur Liberalisierung des Schienenverkehrs tragen ebenfalls dazu bei, das europäische Verkehrswesen durch verstärkten Wettbewerb zu modernisieren und für eine kohlenstoffärmere Wirtschaft zu sorgen sowie den Passagieren neue, innovativere und kundenorientierte Dienstleistungen anzubieten. Angesichts der erheblichen Investitionen, die wir für die Erneuerung unserer Energiesysteme aufwenden müssen (1 Billion EUR für den Zeitraum 2011-2020 15 ) ist der Energiesektor ein weiterer Hebel für das Wirtschaftswachstum. Die Kommission ergreift in diesem Zusammenhang eine Reihe von Initiativen, um insbesondere entsprechend dem Ersuchen des Europäischen Rates den Binnenmarkt bis 2014 zu vollenden.

    Die digitale Agenda 16 ist von zentraler Bedeutung, damit die europäische Wirtschaft die Chancen der modernen Technik und des Internets nutzen kann, um das Wachstum anzukurbeln. Die Nutzung elektronischer Dienstleistungen ist von entscheidender Bedeutung. Der elektronische Geschäftsverkehr wird aktiv gefördert. 2012 schlägt die Kommission eine Initiative zur kollektiven Wahrnehmung der Rechte an geistigem Eigentum vor. Hierzu gehören Vorschriften für die grenzüberschreitende Vergabe von OnlineMusiklizenzen, um die gebietsübergreifende Lizenzvergabe zu erleichtern. Damit einhergehend soll eine Initiative zur gegenseitigen Anerkennung der elektronischen Identifizierung, Authentifizierung und Signatur das Vertrauen des Verbrauchers stärken und OnlineZahlungen sowie elektronische Transaktionen vereinfachen.

    Das Vertrauen der Verbraucher ist entscheidend, um die Nachfrage zu steigern und das Wachstum wiederherzustellen. Die umfassende Europäische Verbraucheragenda verdeutlicht, wie die Verbraucherrechte und die Verbrauchersicherheit den Verbrauchern eine sichere Grundlage im Binnenmarkt bietet. Vorschläge zur Überarbeitung der Vorschriften über die allgemeine Produktsicherheit bieten ein klares und kohärentes Konzept für Verbraucher und Hersteller und fassen die unterschiedlichen Kontrollregelungen zu einem einheitlichen Vorgehen im Binnenmarkt zusammen. Im Bereich Rechtsschutz für Verbraucher legen die Regelungen für den kollektiven Rechtsschutz fest, wie Verbraucher und Unternehmen bei größeren Problemen wirksame Lösungen finden können.

    3.2.Befähigung zur aktiven Teilhabe an integrativen Gesellschaften

    Die Schaffung von Arbeitsplätzen gehört zu den größten Herausforderungen im heutigen Europa. Die EU kann hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Die Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 „Jugend in Bewegung“ 17 , „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“ 18 und „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut“ 19 haben die Notwendigkeit verdeutlicht, die europäische Erneuerung auf die Bedürftigsten auszurichten. Der neue Europäische Sozialfonds 20 und der Fonds für die Anpassung an die Globalisierung 21 unterstützen die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Beschäftigungskrise durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Förderung von Schlüsselkompetenzen. „Erasmus für alle“ soll strategische Partnerschaften zwischen Universitäten und Unternehmen unterstützen, damit die Studenten die für den Arbeitsmarkt erforderlichen Fähigkeiten erwerben können. Die Umsetzung dieser Initiativen hat erhebliche Auswirkungen auf die Bemühungen der EU zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, der sozialen Ausgrenzung und der Armut.

    Die Kommission wird demnächst darlegen, wie die EU zur Bewältigung der Jugendarbeitslosigkeit beitragen kann, wozu auch Maßnahmen gehören, um die Mobilität junger Arbeitssuchender zu verbessern und ihnen dabei zu helfen, grenzüberschreitende Perspektiven zu finden. Eine Lehrlingsausbildung kann ebenfalls ein wichtiges Kriterium für den Eintritt in den Arbeitsmarkt darstellen. Dies kann von besonderer Wichtigkeit sein, wenn es darum geht, die Bereiche besser zu nutzen, in denen höchstwahrscheinlich die Arbeitsplätze von morgen geschaffen werden.

    Unter enger Beteiligung der Sozialpartner überprüft die Kommission ferner die Prinzipien der „Flexicurity“ und leitet eine neue Phase zu ihrer Umsetzung ein. Die Förderung neuer Arbeitsplätze und der Mobilität bietet eine Möglichkeit, um die Auswirkungen ungünstiger Konjunkturentwicklungen abzufedern und den Wiederaufschwung, sobald er eintritt, zu nutzen. Dies geht einher mit der Notwendigkeit, Unternehmensumstrukturierungen besser vorherzusehen und damit umzugehen. Schließlich schlägt die Kommission auch Möglichkeiten zur Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen vor, wozu auch eine Reform der Europäischen Arbeitsmarktverwaltung (Eures) gehört, um den Zugang zu grenzüberschreitenden Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern.

    Weiter vorausschauend bedeutet die Bewahrung unseres Gesellschaftsmodells ferner, dass wir auch in Zukunft die Finanzierung der sozialen Sicherheit gewährleisten können. In diesem Zusammenhang stellen die alternden Gesellschaften eine große Herausforderung für die Politik dar. Ein modernes und innovatives Gesundheitswesen ist ein Motor für Wirtschaftswachstum. Die Kommission ergreift Maßnahmen zu den im Bereich Renten verabschiedeten länderspezifischen Empfehlungen und leitet Initiativen in Bereichen mit grenzüberschreitender Bedeutung ein. 2012 gehört hierzu eine Initiative zur Stärkung des Binnenmarktes für wirksame und sichere Altersvorsorgeprodukte. Die Kommission unterbreitet ebenfalls Vorschläge zum Umgang mit ergänzenden Rentenansprüchen von Arbeitsplatzwechslern, da eine Erleichterung der Mobilität entscheidend für die Beschäftigung und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist.

    3.3.Die Zukunft nachhaltig gestalten

    Ein dauerhafter Aufschwung setzt voraus, dass Wachstum und Investitionen in die dynamischsten Zukunftsbereiche gelenkt werden. Das Konzept der Kommission in Bezug auf eine ressourceneffiziente 22 und kohlenstoffarme 23 Wirtschaft, das in die Wirtschaftspolitik und den Jahreswachstumsbericht integriert wird, beinhaltet, dass ein intelligentes Wachstum zielgerichtet sein muss, um die Herausforderung eines tragfähigen Europa in einen Wettbewerbsvorteil zu verwandeln. Dieses Konzept ist Teil der Strategie Europa 2020 und eine Hauptantriebskraft für die neue Generation von Vorschlägen in den Bereichen Landwirtschaft 24 und ländliche Entwicklung 25 sowie Fischereiwesen, damit die für unsere Umwelt und unsere Wirtschaft entscheidenden Bereiche auf eine tragfähige Grundlage gestellt werden. Ein wichtiges Beispiel für Maßnahmen zur effizienten Ressourcennutzung in sektoralen Politikfeldern sind 2012 die Vorschläge zur Sicherung des Zugangs zu sauberem und ausreichendem Trinkwasser: Die Kommission verabschiedet einen Plan zum Schutz der Wasserressourcen, um die Politik auf das Problem der Belastung der Wasserressourcen auszurichten.

    Nachhaltigkeit steht auch im Mittelpunkt der Pläne der Kommission für die Energiepolitik. Nur ein Beispiel: Die rasche Verabschiedung und Umsetzung der Energiesparrichtlinie 26 kann den EUHaushalten Vorteile von durchschnittlich 1 000 EUR pro Jahr verschaffen, möglicherweise zu zwei Millionen neuen Arbeitsplätzen führen und dem Klimawandel Rechnung tragen. Ein Vorschlag zur Verbesserung des Rahmens für die nukleare Sicherheit berücksichtigt die Erfahrungen der Belastungsprüfungen der Kernkraftwerke in der EU, den technischen Fortschritt und die Entwicklungen bei den internationalen Vorschriften. Die Kommission legt ebenfalls eine Strategie vor, um die Entwicklung erneuerbarer Energien im EU-Binnenmarkt und in den Nachbarländern des südlichen Mittelmeerraums zu beschleunigen. Fortschritte im Hinblick auf die Verabschiedung der vorgeschlagenen Verordnung zur Vereinfachung von Investitionen in die erforderliche Energie-Infrastruktur, um die Integration erneuerbarer Energiequellen zu beschleunigen, wären ein wichtiges Signal.

    2012 bemüht sich die Kommission weiterhin um die Verwirklichung einer tatsächlichen und umfassenden globalen Anstrengung zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Kommission verwaltet weiterhin den Übergang zum überarbeiteten Emissionshandelssystem. Um die Klima und Energieziele zu erreichen, werden neue Maßnahmen entwickelt und die vorhandenen Vorschriften umgesetzt. Die Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge sorgen für mehr Innovationen und bieten den Herstellern Regulierungssicherheit. Die Maßnahmen zielen auch darauf ab, die Abhängigkeit des Verkehrswesens vom Erdöl zu durchbrechen, indem die Entwicklung der EUInfrastruktur für alternative Kraftstoffe vorangetrieben wird.

    Der Rio+20Gipfel im Juni rückt die globalen Bemühungen um Nachhaltigkeit und die Förderung des grünen Wachstums ins Rampenlicht. Die EUPolitik steht an der Spitze dieser Bemühungen.

    3.4.Ein offenes Europa für die Bürger

    Eine der heute größten Prioritäten der EU ist die Gewährleistung von Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in einem Europa ohne Binnengrenzen. Die Freiheit, grenzüberschreitend nach Chancen zu suchen, ist ein Haupanliegen der EU. Damit dieses System funktioniert, muss die EU das gegenseitige Vertrauen, auf dem das System beruht, verstärken und angesichts der großen Herausforderungen, vor denen der Mittelmeerraum in diesem Jahr steht, Festigkeit und Fairness beweisen. Die EU muss die Verwirklichung des StockholmProgramms 27 vorantreiben, wozu auch die Lösung wichtiger Fragen, z.B. im Bereich Asyl, sowie die Bewältigung neuer Herausforderungen im Bereich der Computer- und Netzsicherheit gehört.

    In einem Binnenmarkt für die Bürger müssen unnötige bürokratische Hemmnisse für die Freizügigkeit abgebaut werden. Zwei Rechtsetzungsvorschläge erleichtern die grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und vereinfachen die Legalisationsvorschriften.

    Kernpunkt dieses Programms ist die Grenzregelung der EU. Die Modernisierung und Nutzung neuer Technologien sorgt dafür, dass das System sowohl grenzüberschreitende Tätigkeiten fördert, als auch für geeignete Sicherheitsmaßnahmen sorgt. Die nächste Generation der Grenzkontrollen wird zuverlässiger sein und ermöglicht es Vielreisenden, problemloser in die EU einzureisen. Vorgeschlagen wird ferner eine spezifische Strategie zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels.

    4.Mehr Gewicht für die Stimme der EU auf der Weltbühne

    Eine geeinte EU bietet die beste Plattform für eine wirksame EU auf der Weltbühne. Die EU ist der größte Wirtschaftsraum der Welt. Die EU und ihre Mitgliedstaaten tragen zu mehr als der Hälfte der weltweiten Entwicklungshilfe und humanitären Hilfe bei. Die EU steht nach wie vor für die universellen Werte der Menschenrechte und Demokratie, die Achtung des Völkerrechts und eine wirksame multilaterale Weltordnung und setzt sich engagiert für ihre Verwirklichung ein. Sofern die EU einig vorgeht, hat sie erheblichen Einfluss. Angesichts der Herausforderungen und Chancen der Globalisierung müssen die Maßnahmen der EU weiter gestärkt werden, um unsere Interessen und Werte zu schützen und zu fördern und gleichzeitig den Wohlstand und die Sicherheit in der ganzen Welt zu verbessern.

    Die EUMaßnahmen im Außenbereich erfolgen im Rahmen multilateraler, regionaler und bilateraler Beziehungen, unter Beachtung des bestehenden politischen Rahmens wie der Handels und Entwicklungspolitik sowie unter Berücksichtigung der externen Aspekte der zahlreichen internen Politikbereiche der EU. Die Union wird diese politischen Maßnahmen fortführen und gleichzeitig auf die Herausforderungen plötzlich auftretender weltweiter Entwicklungen reagieren.

    Die EU muss rasch auf die sich ändernde Weltlage reagieren können. So hat die EU angesichts des dramatischen Wandels bei den Nachbarn im südlichen Mittelmeerraum 28 schnell und entschlossen gehandelt. Die Maßnahmen der EU stützten sich auf die Tradition der verantwortungsvollen Staatsführung, der Offenheit und Solidarität und beinhalteten eine klare politische Botschaft und praktische Soforthilfen („more for more“). Die Hilfen wurden rasch überprüft und neu eingesetzt, um die Kohärenz mit dem gegenwärtigen Bedarf und den Prioritäten zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurden das Programm zur Förderung von Partnerschaft, Reformen und breitenwirksamem Wachstum (SPRING) und die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft verabschiedet. Die EU wird sich weiterhin auf ihre Nachbarländer konzentrieren und Möglichkeiten für eine gegenseitig vorteilhafte Zusammenarbeit zur Förderung von Stabilität und Wachstum anbieten. Die Kommission konzentriert sich auf die Umsetzung der Verpflichtungen, die sie im Rahmen der gemeinsamen Mitteilung mit der Hohen Vertreterin über das neue Konzept der europäischen Nachbarschaftspolitik 29 eingegangen ist. Die EU wird eine wichtige Rolle bei der Förderung von Frieden und Wohlstand im südlichen Mittelmeerraum und in den östlichen Nachbarländern spielen und eine umfassende Palette an politischen Maßnahmen und Programmen der EU einsetzen, um die Entwicklung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Stabilität zu fördern. Im Jahre 2012 werden die Länder des südlichen Mittelmeerraums, die sich auf dem Wege der Demokratisierung befinden, unterstützt. Ferner erhalten der beim Warschauer Gipfel beschlossene Fahrplan für die Östliche Partnerschaft und die Stabilität im Nahen und Mittleren Osten sowie in der Kaukasus-Region Vorrang.

    Die EU leistet auch ihren Beitrag zur Förderung der Sicherheit in Afrika. Darüber hinaus steht die EU wie in jüngster Zeit bei den Naturkatastrophen in der Türkei, in Pakistan und in Japan bereit, um ihre Hilfe anzubieten.

    Um sich den weltweiten Veränderungen anzupassen und die Weltordnung zu gestalten, muss die EU die externen und internen Elemente ihrer politischen Maßnahmen miteinander verbinden. Handel, Entwicklungspolitik, Diplomatie, Erweiterung, Nachbarschaftspolitik und Krisenbewältigung sind politische Maßnahmen und Instrumente, die das Rückgrat des außenpolitischen Handelns der Union bilden. Sie können ihr volles Potenzial nur ausschöpfen, wenn sie gemeinsam mit den internen politischen Maßnahmen wie Binnenmarkt-, Klima, Energie- und Währungspolitik eingesetzt werden, die alle erhebliche Auswirkungen auf die restliche Welt haben.

    Der Wohlstand Europas hängt von unserer weltweiten Wettbewerbsfähigkeit ab. Die Bemühungen um eine Wiederherstellung des Wachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen finden in einem immer komplexeren und wettbewerbsintensiveren Umfeld statt. Die G20 hat sich als ein wirksamer Hebel für eine kohärente globale Reaktion auf die Krise erwiesen. Beim G20-Treffen in Cannes kam man zu dem Schluss, dass eine Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktion und Produktivität entscheidend ist, um die Ernährungssicherheit und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern. Obwohl das Hauptziel der EUHandelspolitik nach wie vor der erfolgreiche Abschluss der laufenden multilateralen Verhandlungen ist, müssen die Interessen der europäischen Unternehmer und Verbraucher auch durch bilaterale Vereinbarungen mit Drittstaaten gefördert werden. Aus diesen Gründen werden ein mögliches Freihandelsabkommen mit Japan und ein Investitionsabkommen mit China geprüft.

    Solidarität gehört zu den Grundwerten Europas und erstreckt sich über unsere Grenzen hinaus. Als weltgrößter Geber von Entwicklungshilfe spielt die EU eine führende Rolle bei der Unterstützung der weltweit ärmsten Länder. Dabei konzentriert sie ihre Bemühungen auf eine rasche und wirksame Umsetzung der überarbeiteten EU-Entwicklungspolitik 30 . Ein besonderes Augenmerk gilt den MillenniumsEntwicklungszielen. Mit der Gründung eines europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe wird die EU ihre weltweite Solidarität zum Ausdruck bringen.

    2012 wird es auch zu Fortschritten bei der Umsetzung des erneuerten Konsens der Union über die Erweiterung und bei den Vorbereitungen auf den Beitritt Kroatiens als 28. Mitglied unserer EUFamilie kommen. 2012 werden die Bemühungen, Kroatien bei der Nutzung der Vorteile der künftigen Mitgliedschaft sowie bei der Erfüllung der damit verbundenen Pflichten zu unterstützen, fortgesetzt.

    5.Intelligente Rechtsetzung und konkrete Umsetzung

    Um die in diesem Programm dargelegten Reformen zu verwirklichen, muss die EURechtsetzung auf allen Ebenen gut funktionieren. Von der Planung und Durchführung bis zur Evaluierung und Aktualisierung müssen die Maßnahmen der EU während des gesamten Prozesses überprüft werden, um den höchsten Qualitätsanforderungen an Wirksamkeit und Effizienz zu genügen. Sie müssen gewährleisten, dass der bürokratische Aufwand so gering wie möglich ist.

    Aufgrund ihres Initiativrechts und ihrer Verantwortung als Hüterin des Vertrages kommt der Kommission die besondere Aufgabe zu, weiterhin einen hohen Standard zu gewährleisten. Sowohl bei ihren eigenen Maßnahmen als auch bei der Überwachung und Durchsetzung der vereinbarten Rechtsvorschriften will die Kommission entschlossen dafür sorgen, dass die Bürger, Unternehmen und Behörden der EU die Vorteile der Reform nutzen können.

    5.1.Intelligentere Mittelverwendung

    In Zeiten der Sparhaushalte müssen wir dafür sorgen, dass unsere begrenzten Mittel dorthin gelenkt werden, wo der Nutzen im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum am größten ist. Die Kommission hat einen modernen Haushalt vorgeschlagen, der die nationalen Finanzierungsprogramme ergänzen soll, wenn die EUMaßnahmen einen echten Mehrwert erbringen. Sie wird bei den Verhandlungen weiterhin dafür sorgen, dass den Grundsätzen der Vereinfachung und Rationalisierung sowie des Zusatznutzens im endgültigen Paket Rechnung getragen wird.

    5.2.Intelligente Rechtsetzung

    Die Bedeutung der Kommission bei der Unterbreitung von Rechtsetzungsvorschlägen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Folgenabschätzungen gehören mittlerweile zu den Standardaufgaben der Kommission. 2012 wird die Mindestdauer öffentlicher Konsultationen von 8 auf 12 Wochen ausgeweitet, was dazu beiträgt, dass die Kommissionsvorschläge weitgehend die Standpunkte der Interessengruppen berücksichtigen, und alle beteiligten Kreise die Möglichkeit haben, Stellung zu zentralen politischen Entscheidungen zu nehmen. Die Verringerung der Verwaltungslasten ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besonders wichtig. Wenn das Programm zur Verringerung der Verwaltungslasten 2012 abgeschlossen sein wird, hat die Kommission das Ziel einer Verringerung um 25 % übertroffen, da sie Vorschläge, die einer Verringerung um 31 % und Einsparungen um 39 Mrd. EUR entsprechen, vorgelegt hat. Aufgrund dieser Erfahrungen wird sich die Kommission weiterhin bemühen, den bürokratischen Aufwand auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Sie wird insbesondere die Auswirkungen der EUBestimmungen auf Kleinunternehmen prüfen und, wo dies erforderlich ist, Ausnahmen oder maßgeschneiderte Lösungen für Kleinstunternehmen vorschlagen. Ferner legt sie die ersten Ergebnisse ihrer Eignungstests vor.

    6.Schlussfolgerung

    Die Europäische Kommission ist fest entschlossen, das kommende Jahr zu nutzen und alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Wirtschaftskrise, die heute so schwer auf den Europäern lastet, zu bewältigen. Die in diesem Herbst ergriffenen Maßnahmen zeigen, dass die Kommission der Förderung von Wachstum und Beschäftigung vorrangige Bedeutung beimisst. Diese oberste Priorität kommt auch im Arbeitsprogramm der Kommission für 2012 zum Ausdruck, in dessen Mittelpunkt außerdem die langfristigen Ziele der EU stehen. Es ist zwingend geboten, kurzfristig zu handeln und dabei die Grundlagen für langfristiges nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung zu schaffen. Beides gleichzeitig zu tun wird der EU ermöglichen, die Krise so zu überwinden, dass sie gestärkt aus ihr hervorgeht und besser gerüstet ist, um den Anforderungen des weltweiten Wettbewerbs gerecht zu werden, neue Wachstumsquellen zu erschließen und eine erfolgreiche soziale Marktwirtschaft hervorzubringen.

    Die EU kann auf soliden Grundlagen aufbauen. Sie ist der größte Handelsraum der Welt; ein Drittel aller weltweit hergestellten Produkte stammen aus der EU, und sie kann mit Stolz auf ihre Tradition sozialer und technologischer Innovationen verweisen. Ihre Mitgliedstaaten haben gemeinsame Werte und eine Geschichte, die uns kooperativ verbindet. Die EU hat Organe und Einrichtungen, die eine klare Vorstellung von einem wohlhabenden und nachhaltigen Europa haben. Sie verfügt über die bewährte Gemeinschaftsmethode und hat die nötige Flexibilität, um sich auf veränderte Rahmenbedingungen einzustellen. Mit dem politischen Willen, die geplanten Maßnahmen zu verwirklichen, und der festen Entschlossenheit, die jüngsten Beschlüsse umzusetzen, kann die EU unter Beweis stellen, dass sie selbst der Gefahr eines Wirtschaftsabschwungs entgegenwirken und die europäische Erneuerung hervorbringen kann.

    (1) Siehe Rede zur Lage der Union 2011 vom 28. September 2011. (http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/president/state-union-2011/index_de.htm).
    (2) KOM(2010) 2020 vom 3.3.2010.
    (3) KOM(2011) 669 vom 12.10.2011.
    (4) KOM(2010) 484 vom 11.9.2010.
    (5) Verordnung (EU) Nr. 513/2011, ABl. 145 vom 31.5.2011, S. 30.
    (6) KOM(2011) 452 vom 20.7.2011; KOM(2011) 453 vom 20.7.2011.
    (7) KOM(2011) 656 vom 20.10.2011; KOM(2011) 652 vom 20.10. 2011.
    (8) KOM(2011) 594 vom 28.9.2011.
    (9) KOM(2011) 168 vom 13.4.2011; KOM(2011) 169 vom 13.4.2011.
    (10) KOM(2011) 121 vom 16.3.2011.
    (11) KOM(2011) 607 – 612, 614 – 615 vom 6.10.2011.
    (12) KOM(2011) 657, 665, 676 vom 19.10.2011.
    (13) KOM(2011) 206 vom 13.4.2011.
    (14) Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006, ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.
    (15) KOM(2010) 677 vom 17.11.2010
    (16) KOM(2010) 245 vom 19.5.2010.
    (17) KOM(2010) 477 vom 15.9.2010.
    (18) KOM(2010) 682 vom 23.11.2010
    (19) KOM(2010) 758 vom 16.12.2010.
    (20) KOM(2011) 607 vom 6.10.2011.
    (21) KOM(2011) 608 vom 6.10.2011
    (22) KOM(2011) 571 vom 20.9.2011.
    (23) KOM(2011) 112 vom 8.3.2011.
    (24) KOM(2011) 628 vom 12.10.2011.
    (25) KOM(2011) 627 vom 12.10.2011.
    (26) KOM(2011) 370 vom 22.6.2011.
    (27) ABl. C 115 vom 4.5.2010, S. 1.
    (28) KOM(2011) 200 vom 8.3.2011.
    (29) KOM(2011) 303 vom 25.5.2011.
    (30) KOM(2011) 637 vom 13.10.2011 und KOM(2011) 638/2 vom 13.10.2011.
    Top

    Brüssel, den 15.11.2011

    KOM(2011) 777 endgültig

    VOL. 2/2

    ANHANG

    zur

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Arbeitsprogramm der Kommission für 2012


    Anhang I – Künftige Initiativen 1

    Für 2012 anstehende Initiativen

    * kennzeichnet Initiativen, zu deren Durchführung im Jahr 2012 sich die Kommission verpflichtet hat

    Nr.

    Bezeichnung

    Art der Initiative

    Gegenstand und Ziele

    1.

    Jahreswachstumsbericht 2013*

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Neben einem Jahreswachstumsbericht wird die Kommission eine Mitteilung vorlegen, die die Hauptgrundlage für die Gespräche bei der Frühjahrstagung des Europäischen Rates bildet. Der Wachstumsbericht wird einen retrospektiven Teil über die erreichten Fortschritte und einen prospektiven Teil umfassen, in dem horizontale politische Leitlinien für die Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden. (4. Quartal 2012)

    Landwirtschaft

    2.

    Absatz- und Informationsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse

    Legislativmaßnahme

    Neufassung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften über Absatzförderung und Information, um Maßnahmen mit einem höheren zusätzlichen Nutzen für die EU vorschlagen zu können, die den Bedürfnissen der verschiedenen Märkte gerecht werden (z. B. Bedarf an zusätzlichen Informationen über den Binnenmarkt oder die Notwendigkeit, den Zugang zu externen Märkten zu erleichtern). Dieser Vorschlag ist eine Folgemaßnahme zu der Mitteilung über Absatz- und Informationsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse.

    3.

    Allmähliches Auslaufen der Milchquotenregelung

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Nach Artikel 184 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates legt die Kommission bis zum 31.12.2012 einen Bericht über die Entwicklung der Marktlage und die daraus resultierenden Bedingungen für ein allmähliches Auslaufen der Milchquotenregelung vor.

    Klimapolitik

    4.

    CO2 aus Personenkraftwagen und Lieferwagen – 2020-Ziele*

    Legislativmaßnahme

    Die Verordnungen ((EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011) müssen mit Blick auf die 2020-Ziele überprüft werden. Ziele sind eine Bewertung der Erreichbarkeit des 2020-Ziels für Lieferwagen und Ideen, wie die 2020-Ziele in Bezug auf Personenkraftwagen und Lieferwagen erreicht werden können. (4. Quartal 2012)

    5.

    Einbeziehung der Emissionen des Seeverkehrs in die Verpflichtungen der EU zur Senkung der Treibhausgasemissionen

    Legislativmaßnahme

    Nach den EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Klimaschutz und Energie sind die Emissionen des Seeverkehrs in die Verpflichtungen der EU zur Senkung der Treibhausgasemissionen einzubeziehen, sofern bis Ende 2011 auf internationaler Ebene keine Zielvorgaben für die Emissionsminderung vereinbart werden, die diese Emissionen mit einbeziehen.

    6.

    Reduzierung fluorierter Treibhausgase

    Legislativmaßnahme

    Ziel ist es, im Rahmen des allgemeinen Ziels der EU, die Emissionen bis 2050 um 80-85 % zu senken, eine kostenwirksame Senkung von Treibhausgasemissionen durch fluorierte Gase zu gewährleisten. Bei dem Vorschlag handelt es sich um eine Folgemaßnahme zu einem durch die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 vorgeschriebenen Bewertungsbericht.

    Wettbewerb

    7.

    Schadensersatzklagen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts

    Legislativmaßnahme

    Das Ziel dieser Legislativinitiative ist die Gewährleistung wirksamer Schadensersatzklagen vor nationalen Gerichten bei Verstößen gegen das EU-Kartellrecht sowie die Klärung der Zusammenhänge zwischen solchen Klagen und der Kartellrechtsdurchsetzung durch die Kommission und die einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden, insbesondere in Bezug auf den Schutz im Rahmen von Kronzeugenprogrammen, um die zentrale Rolle der staatlichen Kartellrechtsdurchsetzung in der EU zu wahren. Das Recht der Opfer von Kartellrechtsvergehen auf derartigen Schadensersatz wurde bereits vom Gericht festgestellt.

    8.

    Überarbeitung der Zinssatzmitteilung

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Überarbeitung aufgrund von Marktentwicklungen.

    9.

    Überarbeitung der Bürgschaftsmitteilung

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Überarbeitung aufgrund von Marktentwicklungen.

    10.

    Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Breitbandnetze

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die Überarbeitung der aktuellen Leitlinien muss bis spätestens 30.9.2012 vorliegen.

    11.

    Verordnung des Rates über eine strategische Initiative im Bereich der materiellen Regeln für staatliche Beihilfen

    Legislativmaßnahme

    Änderung der Ermächtigungsverordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates, um eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Jahr 2013 zu ermöglichen.

    12.

    Überarbeitung der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die aktuellen Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen laufen im Oktober 2012 aus. Obwohl die ihre Gültigkeit infolge der Finanzkrise verlängert wurde, waren die Vorbereitungen für ihre Überarbeitung bereits 2007 angelaufen.

    13.

    Überarbeitung der Mitteilung zur Filmwirtschaft

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die derzeitige Mitteilung verliert spätestens ab dem 31.12.2012 ihre Gültigkeit.

    14.

    Überarbeitung der Mitteilung über kurzfristige Exportkreditversicherungen

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die derzeitige Mitteilung verliert spätestens ab dem 31.12.2012 ihre Gültigkeit.

    15.

    Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die aktuellen Leitlinien gelten bis zum 31.12.2013. Überarbeitet werden die Vorschriften über Gebietsabgrenzung, zulässige Beihilfeintensitäten und große Investitionsvorhaben. Dieses Projekt wird mit Vorschlägen für den zukünftigen mehrjährigen Finanzrahmen nach 2013, insbesondere mit Vorschlägen für Strukturfonds, koordiniert.

    Verbraucher, Industrie und Unternehmen

    16.

    Produktsicherheitspaket:

    (1) Allgemeine Produktsicherheit*

    Legislativmaßnahme

    Die Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) soll das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen in den Binnenmarkt für sichere Produkte stärken, indem klarere Regeln, niedrigere Befolgungskosten und allgemein wirklich gleiche Bedingungen für Unternehmen geschaffen werden. Dies ermöglicht den Behörden der Mitgliedstaaten eine bessere Koordinierung und Prioritätensetzung bei ihren Umsetzungsmaßnahmen und bietet den Verbrauchern einen gleichmäßigeren Binnenmarkt für sichere Produkte sowie einen besseren Schutz für Gesundheit und Sicherheit. (4. Quartal 2012)

    (2) Neuer horizontaler Rechtsakt für Marktüberwachung

    Legislativmaßnahme

    Das Gesamtziel besteht darin, verschiedene möglicherweise gefährdete Interessen der Öffentlichkeit gut zu schützen und gleichzeitig den freien Warenverkehr innerhalb der EU zu sichern. Das umfasst u. a. die Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit aller Menschen, die bestimmte Produkte benutzen, den Schutz der Umwelt und die Förderung von Energieeffizienz. Dies erfordert, dass alle notwendigen Mechanismen eingeführt werden, die die wirksame und einheitliche Anwendung und Durchsetzung des EU-Marktüberwachungsrahmens ermöglichen.

    (3) Mehrjähriger Aktionsplan zur Marktüberwachung

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Der Mehrjahresplan soll die derzeitigen Probleme bei der Marktüberwachung in der EU beheben. Er enthält geeignete Koordinierungsmechanismen, Methoden und Maßnahmen, um die Anwendung und Durchsetzung des EU-Marktüberwachungsrahmens zu verstärken und so die Zahl der unsicheren und nicht vorschriftsmäßigen Produkte auf dem Markt zu verringern. Das Ziel ist es, die Bürger zu schützen und gleichzeitig das in den einschlägigen Rechtsvorschriften verlangte hohe Sicherheitsniveau aufrecht zu erhalten.

    Verbraucher und Justiz

    17.

    Europäische Verbraucheragenda*

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    In dieser Agenda wird ein strategisches Konzept für eine Verbraucherpolitik festgelegt, die auf dem Grundsatz der Stärkung der Handlungskompetenz durch Sicherheit, Information und Bildung, Rechte, Rechtsbehelfe und Zugang zur Justiz gemäß den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft basiert. Diese Agenda umfasst alle von der Kommission vorgelegten verbraucherbezogenen Initiativen. (2. Quartal 2012)

    Entwicklung

    18.

    Übersee-Assoziationsbeschluss

    Legislativmaßnahme

    Der Beschluss 2001/822/EG des Rates vom 27.11.2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft läuft am 31.12.2013 aus und muss durch einen neuen Beschluss ersetzt werden.

    19.

    Sozialer Schutz in der Entwicklungspolitik

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise und der Fortbestand von Wachstum, an dem nicht alle teilhaben, haben zu einem gestiegenen Bewusstsein darüber geführt, dass sozialer Schutz ein Faktor der Entwicklungspolitik sein muss. Sozialer Schutz ist eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum ohne Ausgrenzung und das Erreichen der Millenium-Entwicklungsziele. Ziel dieser Mitteilung ist die Entwicklung eines umfassenden politischen Rahmens zur Unterstützung wirksamer Sozialschutzsysteme in Partnerländern.

    20.

    Mitteilung über die Zivilgesellschaft und lokale Behörden

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die Mitteilung baut hauptsächlich auf den Ergebnissen des „strukturierten Dialoges für eine wirksame Entwicklungspartnerschaft“ auf. Die Konsultation war die Gelegenheit für einen Dialog mit einer großen Bandbreite traditioneller und neuer Akteure im Bereich Entwicklung. Ziel ist die Schaffung eines aktualisierten Bezugsrahmens für die EU-Unterstützung für die Zivilgesellschaft und lokale Behörden im Bereich Entwicklung. In der Mitteilung wird die Art der Partnerschaft zwischen diesen Akteuren aus dem Bereich Entwicklung und der EU vor dem Hintergrund der neuen EU-Strategie festgelegt.

    Digitale Agenda

    21.

    Europaweiter Rahmen für elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Signatur*

    Legislativmaßnahme

    Mit diesem Vorschlag werden Rechtsvorschriften vorgelegt, die das Vertrauen stärken und elektronische Transaktionen erleichtern sollen, insbesondere durch die Gewährleistung der gegenseitigen Anerkennung von elektronischer Identifizierung und Authentifizierung EU-weit sowie von elektronischen Signaturen. (2. Quartal 2012)

    22.

    Gemeinsame Frequenznutzung

    Nicht- Legislativmaßnahme

    In dieser Mitteilung soll das Modell der gemeinsamen Frequenzverwaltung und seine Bedeutung für eine ausgewogene Gewichtung der verschiedenen Modelle erläutert werden. Sie soll einen Überblick über die gemeinsame Frequenznutzung zum jetzigen Zeitpunkt, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Vergleich mit anderen Verwaltungskonzepten, die Vorteile und den Nutzen des Modells und die zu bewältigenden Probleme vermitteln.

    23.

    Europäische Strategie für Internetsicherheit

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    Die Initiative hat folgende Ziele: eine Beschreibung der größten Risiken und Schwierigkeiten sowie der wirtschaftlichen und geopolitischen Möglichkeiten, ein Vergleich mit der „Bereitschaft“ oder politischen Aufmerksamkeit, die dem Thema in Drittländern gewidmet wird, eine Beschreibung der wichtigsten noch zu klärenden Fragen und zu lösenden Probleme, eine Bewertung der laufenden oder geplanten Maßnahmen, sofern diese existieren, sowie Hinweise auf die Bereiche, in denen weitere EU-Maßnahmen erforderlich sind.

    24.

    Frequenznutzung für effizientere Energieproduktion und -verteilung

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Intelligente Energienetze und intelligente Verbrauchsmesssysteme haben das Potenzial, zu einem Bereich zu werden, in dem eine EU-weite Harmonisierung der Frequenznutzung den europäischen Verbrauchern große Vorteile bringen könnte. Im Rahmen der Initiative wird auf der Grundlage von Studien eine EU-weite Frequenzharmonisierung für intelligente Energienetze und intelligente Verbrauchsmessung geprüft. Auf diese Weise sollen die Kenntnisse in diesem Bereich vertieft werden, um bestimmen zu können, welche Maßnahmen zu treffen sind, um dem Bedarf nachzukommen, und ob dedizierte Frequenzen erforderlich sind oder ob eine gemeinsame Frequenznutzung ausreicht.

    25.

    Digitale Agenda für Europa – nächste Schritte

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Nach der zweiten „Digital Agenda Assembly“ und dem Anzeiger für 2012 sollen im Rahmen der Halbzeitevaluierung die strategischen Prioritäten für die verbleibenden zwei Jahre der Digitalen Agenda für Europa bestimmt werden.

    Wirtschaft und Finanzen

    26.

    Öffentliche Finanzen in der WWU 2012

    Nicht- Legislativmaßnahme

    In der Mitteilung über öffentliche Finanzen in der WWU 2012 soll aufgezeigt werden, welche politischen Folgen und Herausforderungen sich aus dem jährlichen Bericht über die öffentlichen Finanzen ergeben. In diesem Bericht wird die budgetäre Entwicklung in den Mitgliedstaaten überprüft, außerdem werden aktuelle Themen im Bereich Finanzpolitik und Haushaltsüberwachung erläutert.

    Bildung, Kultur und Jugend

    27.

    Überdenken von Kompetenzen vor dem Hintergrund von Europa 2020

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die Mitteilung enthält politische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten in den Bereichen grundlegende Fähigkeiten, Unternehmertum, digitale Kompetenz, Medienkompetenz und Mehrsprachigkeit, die helfen sollen, das EU-Ziel der Leistungssteigerung in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften zu erreichen. Sie fördert die Arbeitsmarktfähigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und den interkulturellen Dialog durch den Aufbau bereichsübergreifender Schlüsselkompetenzen im Rahmen von Strategien zum Lebenslangen Lernen.

    Beschäftigung, Soziales und Integration

    28.

    Beschäftigungspaket:

    (1) Hin zu einem Aufschwung mit neuen Arbeitsplätzen

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Rahmenmitteilung des Beschäftigungspaketes, in der der Beitrag der Kommission zu einer Wirtschaft mit großem Wachstum und vielen Arbeitsplätzen dargelegt wird, und die auf den als Teil von Europa 2020 angenommenen Leitinitiativen aufbaut (insbesondere „Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ und „Jugend in Bewegung“) und den Leitlinien des jährlichen Wachstumsberichts 2012 entspricht.

    29.

    (2) Spezielles Flexicuritypaket

    Nicht- Legislativmaßnahme

    In der Mitteilung wird die Schlüsselrolle von Flexicurity-Konzepten vor dem derzeitigen wirtschaftlichen Hintergrund herausgestellt. Die Mitteilung enthält konkrete Vorschläge zur Stärkung der verschiedenen Bestandteile der Flexicurity, um die wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen Europa steht, bewältigen zu können. So sollen die Segmentierung des Arbeitsmarktes abgeschwächt und Arbeitsmarktübergänge unterstützt werden.

    30.

    (3) Reform des europäischen Beschäftigungsnetzes EURES und seiner Rechtsgrundlage

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    Der Vorschlag hat folgende Ziele: 1) die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigungsmöglichkeiten und die Vereinfachung der Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Etablierung von EURES als passendem Arbeitsvermittlungsinstrument für Arbeitsmobilität in Europa; 2) die Ausweitung von EURES auf das neue Projekt „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“; 3) die Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH in Bezug auf Arbeitsvermittlungsdienste, die für private Arbeitsvermittler geöffnet werden müssen, bei gleichzeitiger Erweiterung der Bandbreite an EURES-Partnern. In diesem Zusammenhang ist möglicherweise eine Überarbeitung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/1968 erforderlich.

    31.

    Grünbuch zur Umstrukturierung und wirtschaftlichen Anpassung

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Das Grünbuch enthält erfolgreiche Praktiken und Strategien im Bereich der Umstrukturierung und Anpassung an Veränderungen, mit denen Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden sollen. Berücksichtigt werden darin aktuelle Arbeiten der Europäischen Kommission, der Sozialpartner, der Mitgliedstaaten und vieler anderer Beteiligter. Das Ziel ist es, die Lehren, die aus dem wirtschaftlichen Abschwung gezogen wurden, in der politischen Debatte angemessen zu berücksichtigen.

    32.

    Gesundheit und Sicherheit

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die Mitteilung baut auf der derzeitigen Strategie und deren Abschlussbewertung auf, insbesondere in Bezug auf a) den Ausbau der Vorschriften für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz auf EU-Ebene, insbesondere bezüglich der Festlegung einschlägiger einzelstaatlicher Strategien und der Koordinierung der politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten, b) die Verbesserung der Umsetzung des EU-Rechtsrahmens und c) die Förderung von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, indem die Bemühungen der Mitgliedstaaten durch europäische Kampagnen und Sensibilisierungsinitiativen unterstützt werden.

    33.

    Einbeziehung von Seeleuten und Schiffen in den Anwendungsbereich mehrerer EU-Richtlinien zum Arbeitsrecht

    Legislativmaßnahme

    Ziel des Vorschlags ist es zu erreichen, dass Seeleute die gleichen oder gleichwertige Arbeitnehmerrechte erhalten wie Arbeitnehmer auf dem Festland. Bislang sind Seeleute vom Anwendungsbereich mehrerer Arbeitsrechtrichtlinien ausgeschlossen. Durch die Änderungen, die mehrere Richtlinien betreffen, soll unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und der wirtschaftlichen Lage des Wirtschaftszweigs ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet werden.

    34.

    Schutz von Zusatzrentenansprüchen beim Arbeitsplatzwechsel

    Legislativmaßnahme

    Das Ziel ist der Abschluss der Verhandlungen über den Vorschlag der Kommission von 2005, der 2007 abgeändert wurde. Der Vorschlag würde sich insbesondere mit der Frage der Unverfallbarkeitsfristen (Dauer der Beschäftigung, bevor Rentenansprüche unwiderruflich gewährt werden) befassen.

    35.

    Einrichtung des Dreigliedrigen Sozialgipfels

    Legislativmaßnahme

    Mit dieser Initiative soll der Beschluss 2003/174/EG des Rates vor dem Hintergrund des Vertrags von Lissabon und der Strategie Europa 2020 überarbeitet werden.

    36.

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    Ziel dieser Initiative ist eine verbesserte Durchsetzbarkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1612/1968 (in ihrer durch die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 kodifizierten Fassung) über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union. Sie beseitigt bestehende Hemmnisse, die die Mobilität von EU-Arbeitnehmern einschränken, indem sie die Durchsetzung der in den EU-Vorschriften vorgesehenen Rechte sowie die rechtliche Unterstützung für Migranten, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden, verbessert.

    37.

    Kinderarmut („soft law“)

    Legislativmaßnahme

    Eine Empfehlung unterstützt die Bemühungen der EU und der Mitgliedstaaten, Kinderarmut zu bekämpfen. Darin werden gemeinsame Grundsätze für ein wirksames politisches Eingreifen in folgenden wichtigen Bereichen festgelegt: Unterstützung für Familien (Zugang zum Arbeitsmarkt für Eltern, Einkommensstützung), Dienstleistungen (Kinderbetreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Unterkunft, soziale Dienste) und Teilhabe an der Gesellschaft.

    Energie

    38.

    Nukleare Sicherheit*

    Legislativmaßnahme

    Wie vom Europäischen Rat gefordert wird nach einer eingehenden Prüfung der bestehenden Vorschriften mit allen beteiligten Akteuren ein Vorschlag vorgelegt, durch den der Regelungsrahmen für nukleare Sicherheit verbessert werden soll. (3. Quartal 2012)

    39.

    Strategie für erneuerbare Energien

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Mit dieser Initiative, die auf dem Fahrplan für erneuerbare Energien bis 2050 aufbaut, werden politische Maßnahmen zur Beschleunigung der Entwicklung erneuerbarer Energien vorgelegt. Weitere Bestandteile sind Diskussionen über die Gestaltung des Elektrizitätsmarktes und die laufende Infrastrukturpolitik einschließlich außenpolitischer Aspekte.

    40.

    Energiebinnenmarkt

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Mit dieser Initiative wird der aktuelle Entwicklungsstand hin zur Vollendung des Energiebinnenmarktes bis 2014 erörtert. Zudem werden die Mitgliedstaaten dazu angeregt, ihre Bemühungen zu verstärken, indem Vorteile des Energiebinnenmarktes für Bürger und Unternehmen hervorgehoben werden, und ein möglicher Bedarf an zusätzlichen Maßnahmen wird ermittelt, um sicherzustellen, dass dieses Ziel erreicht wird.

    41.

    Kohlenstoffbindung und -speicherung

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Eine Analyse des derzeitigen Status macht deutlich, dass das CCS-Demonstrationsprogramm sich trotz großer Bemühungen verzögert hat. In dem Strategiepapier werden mögliche Wege analysiert, wie man die Betriebsdauer von Kraftwerken für fossile Brennstoffe ohne Abgasreinigung auslaufen lassen könnte.

    Erweiterungs-, Entwicklungs- und Nachbarschaftspolitik

    42.

    Jährliches Erweiterungspaket 2012

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die Kommission wurde vom Rat ersucht, regelmäßig über die Kandidatenländer und die potenziellen Kandidatenländer Bericht zu erstatten. Das Strategiepapier der Kommission ermöglicht dem Europäischen Rat, alljährlich zum Jahresende die wichtigsten erweiterungsspezifischen strategischen Leitlinien festzulegen. Das Erweiterungspaket umfasst auch die Überwachung Kroatiens vor seinem Beitritt.

    43.

    Unterstützung nachhaltiger Veränderungen in im Übergang befindlichen Gesellschaften

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Ausgehend von den während der Erweiterung gewonnenen Erfahrungen wird mit dieser Mitteilung untersucht, wie die EU dabei helfen kann, in Gesellschaften, in denen bedeutende wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Reformen stattgefunden haben, die Voraussetzungen für dauerhafte Stabilität zu schaffen. Der Schwerpunkt liegt auf Nachbarländern und anderen entsprechenden Entwicklungsländern und insbesondere auf Themen im Zusammenhang mit der Entwicklung eines alle Seiten einbeziehenden politischen Prozesses, einer dynamischen Zivilgesellschaft und der Stärkung aller politischen Akteure sowie auf wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die für nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Beschäftigung erforderlich sind.

    44.

    Paket zur Europäischen Nachbarschaftspolitik und Östliche Partnerschaft

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Der Rat hat den Hohen Vertreter und die Kommission aufgefordert, 2012 einen Bericht über die Umsetzung der Vorschläge aus der Mitteilung über die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik vom 25.5.2011 vorzulegen. Das ENP-Paket umfasst eine Mitteilung, in der die wichtigsten Entwicklungen und die strategischen Leitlinien für das kommende Jahr dargelegt sind, eine gesonderte Mitteilung mit einem Fahrplan für die Östliche Partnerschaft und mehrere Anhänge einschließlich Länderberichten über die Partner, mit denen ein ENP-Aktionsplan vereinbart wurde.

    Umwelt

    45.

    Schutz der europäischen Wasserressourcen*

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    Bewertung der Umsetzung und Ergebnisse der derzeitigen Süßwasserpolitik, Ermittlung von Lücken und Mängeln sowie Gewährleistung, dass die Wasserpolitik einen wertvollen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Fahrplans ressourceneffizientes Europa leistet. (4. Quartal 2012)

    46.

    Protokoll von Nagoya über die biologische Vielfalt (internationale Regelung für den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich (ABS-Paket)): Umsetzung des ABS-Protokolls

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    Diese Maßnahmen sind Teil der Vorarbeiten für die Unterzeichnung und Ratifizierung eines internationalen Vertrags über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich. Die Unterzeichnung und Ratifizierung des ABS-Protokolls gehen mit einer Mitteilung einher, in der die legislativen und nicht-legislativen Maßnahmen erläutert werden, mit welchen die Kommission das ABS-Protokoll in der EU umzusetzen gedenkt.

    47.

    Überarbeitung der UVP-Richtlinie (Umweltverträglichkeitsprüfung)

    Legislativmaßnahme

    Das Gesamtziel der Überarbeitung ist die Verbesserung des Umweltschutzes auf einzelstaatlicher Ebene durch die Gewährleistung einer konsequenteren und wirksameren Anwendung der Grundsätze der Umweltbewertung und der Übereinstimmung mit den einschlägigen internationalen Verpflichtungen.

    48.

    Gebietsfremde invasive Arten

    Legislativmaßnahme

    Das neue Rechtsinstrument soll die rechtliche Lücke im Bereich der gebietsfremden invasiven Arten schließen und sicherstellen, dass das Problem mit Hilfe eines umfassenden EU-Rahmens wirksam bekämpft werden kann. Das Hauptziel besteht darin, die negativen Auswirkungen von gebietsfremden Arten auf die biologische Vielfalt in der EU auf ein Minimum zu reduzieren.

    49.

    7. Umweltaktionsprogramm

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    Diese Initiative soll angesichts der zunehmend systemischen Art der Umweltprobleme Prioritäten im Rahmen der EU-Strategie 2020 festlegen und gemäß dem Bericht der Europäischen Umweltagentur von 2010 und dem SOER-Bericht (Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick) die fortdauernde Umweltzerstörung bekämpfen.

    50.

    Strategie für Umwelthormone

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Ausarbeitung eines angemessenen politischen Rahmens, um sicherzustellen, dass Menschen und die Umwelt in der EU in zufriedenstellendem Maße vor mit Umwelthormonen (exogene Stoffe oder Mischungen, die Funktionen des Hormonsystems ändern und somit die Gesundheit beeinträchtigen) verbundenen Gefahren geschützt sind. 

    Umwelt und Industrie

    51.

    Überarbeitung der REACH-Verordnung

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die Überarbeitung enthält Schlussfolgerungen über a) die Erfahrungen der Mitgliedstaaten, Informationen über die Anwendung der REACH-Verordnung, den Umsetzungsstand und die Verwendung von Prüfverfahren ohne Tierversuche, Prüfstrategien und Finanzierung der Entwicklung und Bewertung alternativer Prüfmethoden und b) die gezogenen Lehren mit besonderem Augenmerk auf die Kosten, den Verwaltungsaufwand und andere Auswirkungen auf die Innovation. Sie umfasst zudem eine Überprüfung des Anwendungsbereichs und möglicher Überschneidungen mit anderen EU-Rechtsvorschriften über Chemikalien sowie eine Überarbeitung der Europäischen Chemikalienagentur.

    Europäische Statistiken

    52.

    Europäische Statistiken zur Demografie

    Legislativmaßnahme

    Ziel dieses Verordnungsvorschlags ist die Festlegung eines gemeinsamen Rahmens für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken zu Bevölkerung, Lebensereignissen und Nettomigration.

    Außenpolitische Instrumente

    53.

    Regulierung des Handels mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten

    Legislativmaßnahme

    Mit dieser Initiative wird vorgeschlagen, die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 als Reaktion auf Ersuchen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und verschiedener NRO weiter zu ändern.

    Gesundheit und Verbraucherschutz

    54.

    Überarbeitung der Richtlinie über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen

    Legislativmaßnahme

    Auf die neuesten Entwicklungen im Bereich der Tabakerzeugnisse wird durch eine Aktualisierung der Richtlinie 2001/37/EG reagiert, die Binnenmarktfragen umfasst und neue Produkte und Kennzeichnungen prüft.

    55.

    Paket zur Innovation im Bereich Gesundheit:

    1) Förderung von Innovationen bei Medizinprodukten zum Nutzen von Patienten, Verbrauchern und Beschäftigten im Gesundheitswesen

    Nicht- Legislativmaßnahme

    In dieser Mitteilung wird erklärt, warum eine weitere Verbesserung des Regelungsrahmens erforderlich ist, um angesichts neuer Entwicklungen (u. a. Altern, IKT usw.) Innovationen bei Medizinprodukten zu fördern. Zudem ist die Mitteilung eine Reaktion auf die jüngsten Schlussfolgerungen des Rates.

    (2) Medizinprodukte

    Legislativmaßnahme

    Der Vorschlag soll gewährleisten, dass der Regelungsrahmen weiterhin Innovationen in dem Bereich fördert und gleichzeitig die Sicherheit der Patienten garantiert. Der Regelungsrahmen, der den technischen und wissenschaftlichen Fortschritten entsprechend angepasst wird, enthält klarere und einfachere Regeln und stellt die notwendigen Instrumente für eine Verwaltung auf EU-Ebene. Diese wurde aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Kombinationen aus Arzneimitteln und Medizinprodukten auf dem Markt erforderlich. Die Ziele sind die Verbesserung des Gesundheitsschutzes für alle Patienten und Verbraucher in Europa, die Stärkung der Position Europas an vorderster Front, was die Innovationen auf dem Gebiet angeht, und ein reibungsloseres Funktionieren des Binnenmarktes und des internationalen Handels.

    (3) In-vitro-Diagnostika

    Legislativmaßnahme

    Siehe oben.

    56.

    Klinische Versuche zur Förderung der klinischen Forschung und Innovation in der Arzneimittelindustrie

    Legislativmaßnahme

    Ziel des Vorschlags für eine Überarbeitung der Richtlinie 2001/20/EG über klinische Prüfungen ist die Verbesserung der Kenntnisse und die Verstärkung der Innovation im Bereich der klinischen Forschung. Dabei soll u. a. auf folgende Themen eingegangen werden: die Verkürzung administrativer Verzögerungen, die Vermeidung abweichender Entscheidungen in der EU und die Straffung von Meldeverfahren.

    57.

    Paket zur Tier- und Pflanzengesundheit:

    (1) Stärkung der Lebensmittelkette – ein modernisierter und einfacherer Rechtsrahmen

    Nicht- Legislativmaßnahme

    In der Mitteilung werden die Hauptelemente des neuen Pakets von Rechtsvorschriften über Tier- und Pflanzengesundheit und Vermehrungsgut für Pflanzen sowie die Kontrollen in diesem Bereich behandelt. Die Regeln sollen modernisiert, vereinfacht und gestrafft werden, um die Ziele der Rechtsvorschriften besser erreichen zu können und die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der entsprechenden Wirtschaftszweige zu stärken.

    (2) Tiergesundheitsrecht

    Legislativmaßnahme

    Der Vorschlag verfolgt einen stärker risikobasierten Ansatz gegenüber tiergesundheitlichen Anforderungen und der Beseitigung von Verwaltungsaufwand beim Transport von Tieren und bietet ein einfacheres und flexibleres Vorschriftensystem im Bereich Tiergesundheit in der EU sowie größere Sicherheit mit einer stärkeren Konzentration auf Krankheitsvorbeugung, was zu geringeren wirtschaftlichen Verlusten durch Krankheitsausbrüche führen soll.

    (3) Amtliche Kontrollen entlang der Lebensmittelkette

    Legislativmaßnahme

    Ziel des Vorschlags für eine Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ist die Vereinfachung und Straffung des bestehenden Rechtsrahmens, damit die von den Mitgliedstaaten entlang der Lebensmittelkette durchgeführten Kontrollen effizienter werden und der Verwaltungsaufwand für die Betriebe sinkt. Eine effizientere Nutzung der Kontrollressourcen trägt dazu bei, Krisen zu vermeiden und gleichzeitig die Kosten für Wirtschaftsteilnehmer, die sich an die Vorschriften halten, zu beschränken und gleiche Bedingungen für alle zu gewährleisten. Die Richtlinien 96/23/EG, 97/78/EG und 91/496/EWG sind ebenfalls betroffen.

    (4) EU-Pflanzengesundheitsrecht

    Legislativmaßnahme

    Der Vorschlag zielt auf eine Vereinfachung, eine Straffung und eine Steigerung der Transparenz und Kostenwirksamkeit ab. Die Pflanzenpässe für das innergemeinschaftliche Verbringen von Pflanzen werden vereinfacht, was ein transparenteres und stabileres System für die Erzeuger zur Folge hat. Eine bessere Einfuhrkontrolle verstärkt den Schutz vor der Einschleppung neuer Schädlinge und Krankheiten aus Drittländern, was in der Vergangenheit zu zusätzlicher Belastung durch Schädlingskontrolle für die EU-Erzeuger oder zu Umweltschädigungen geführt hat.

    (5) Verkehr mit Saatgut und Vermehrungsmaterial von Pflanzen zur Innovationsförderung im Bereich Saatgut

    Legislativmaßnahme

    Ziel der Initiative ist die Förderung von Innovation. Angesichts der Globalisierung, Spezialisierung und Entwicklung neuer Nutzungsmöglichkeiten für Agrarrohstoffe sowie der veränderten Erwartungen der Gesellschaft hinsichtlich der Vereinbarkeit von Landwirtschaft und natürlicher Umwelt soll mit der Initiative außerdem der Verwaltungsaufwand verringert und für Flexibilität innerhalb des Regelungsrahmens gesorgt werden. Indem zwölf Richtlinien über Saatgut und Vermehrungsmaterial von Pflanzen durch einen einzigen Rechtsakt ersetzt werden, werden die Rechtsvorschriften modernisiert und vereinfacht.

    58.

    Gebühren und Effizienz der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS)

    Legislativmaßnahme

    Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wird überarbeitet, um die Effizienz und Wirksamkeit der EBLS zu steigern. Ins Auge gefasst wird u. a. die Möglichkeit, Bearbeitungsgebühren für von der Industrie eingereichte Zulassungsanträge festzulegen (für Dienstleistungen, die nicht als öffentliches Interesse gelten).

    Innere Angelegenheiten

    59.

    Die nächste Generation von Grenzkontrollen:

    (1) Einreise-/Ausreisesystem*

    Legislativmaßnahme

    Definition des Zwecks, der Funktionen und des Einsatzbereichs des Einreise-/Ausreisesystems und Festlegung der Anforderungen und Verfahren für die Registrierung, Speicherung und Abfrage der Daten über die Einreise und Ausreise von Drittstaatsangehörigen an den EU-Außengrenzen. (2. Quartal 2012)

    (2) Registrierungsprogramm für Reisende*

    Legislativmaßnahme

    Definition des Zwecks, der Funktionen und des Einsatzbereichs des Registrierungsprogramms für Reisende und eines Registrierungssystems für Reisende, Erteilung des Mandats an die Kommission und die Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen, das Registrierungsprogramm und –system für Reisende einzurichten und aufrechtzuerhalten, und Festlegung der Verfahren und Anforderungen für die Prüfung von Anträgen für das Registrierungsprogramm für Reisende und für den Austausch von Daten über registrierte Reisende zwischen Mitgliedstaaten. (2. Quartal 2012)

    (3) Änderung des Schengener Grenzkodexes*

    Legislativmaßnahme

    Änderung des Schengener Grenzkodexes, um ihn mit den Verordnungen über das Programm für registrierte Reisende und das Einreise-/Ausreisesystem in Einklang zu bringen. (2. Quartal 2012)

    60.

    Ausarbeitung eines europäischen Lehrgangs für Vollzugsbeamte

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Verstärkung von EU-Polizeischulungen mit dem Ziel, durch das Anbieten von europäischen Lehrgängen für alle Beteiligten ein eine echte europäische Strafverfolgungskultur zu fördern.

    61.

    Rahmen für Verwaltungsmaßnahmen wie das Einfrieren der Gelder von Personen, die terroristischer Machenschaften innerhalb der EU verdächtigt werden (Art. 75)

    Legislativmaßnahme

    Festlegung eines Rahmens für Verwaltungsmaßnahmen in Bezug auf Kapitalbewegungen und Zahlungen, wozu das Einfrieren von Geldern, finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Erträgen gehören kann, deren Eigentümer oder Besitzer natürliche oder juristische Personen, Gruppierungen oder nichtstaatliche Einheiten sind, die mit terroristischen Aktivitäten in der EU in Verbindung stehen. Auf der Grundlage dieses Rahmens könnte der Rat nach Vorschlägen der Kommission seine Entscheidungen treffen.

    62.

    Bekämpfung der europäischen Cyberkriminalität

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Diese Initiative soll die EU in die Lage versetzen, Cyberkriminalität besser bekämpfen zu können. Sie soll die Unionsbürger, die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament über die Voraussetzungen aufklären, die für eine wirksame Bekämpfung von Cyberkriminalität erfüllt sein müssen.

    63.

    EU-Strategie gegen Menschenhandel

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Das Gesamtziel dieser Initiative besteht darin, einen umfassenden politischen Rahmen festzulegen, in dem die Hauptziele – Verhütung und Reduzierung des Menschenhandels, Verfolgung von Straftätern und besserer Schutz der Opfer – verfolgt werden.

    64.

    Rechtlicher und technischer Rahmen für ein EU-System zum Aufspüren der Terrorismusfinanzierung

    Legislativmaßnahme

    Mit dieser Initiative verfolgt die Europäische Union einen neuen Ansatz, um den Terrorismus und seine Finanzierung durch die zentrale Erhebung und Analyse von Zahlungsverkehrdaten zu bekämpfen und um die Bereitstellung aussagekräftigerer Daten für die US-Behörden im Rahmen des TFTP-Abkommens zwischen der EU und den USA zu ermöglichen.

    65.

    Überarbeitung des EU-Rahmens für Vorratsdatenspeicherung

    Legislativmaßnahme

    Diese Überarbeitung ist ein Ergebnis der Bewertung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Sie gewährleistet, dass die entsprechenden Behörden rasch Zugang zu den für die Verbrechensbekämpfung unbedingt erforderlichen Telekommunikationsdaten erhalten, legt angemessene Einschränkungen bei der Vorratsdatenspeicherung und Vorkehrungen gegen unnötige Verstöße gegen das Recht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten fest, beseitigt Faktoren, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes unnötig behindern und gewährleistet der Telekommunikationsindustrie EU-weit eine einheitliche Erstattung der Kosten für die Vorratsdatenspeicherung.

    66.

    Einrichtung des Europäischen Polizeiamts – EUROPOL

    Legislativmaßnahme

    Artikel 88 AEUV bildet die neue Rechtsgrundlage für Europol.

    67.

    EU-Paket „Kritische Infrastrukturen“

    (1) Überarbeitung des Europäischen Programms für den Schutz kritischer Infrastrukturen (EPSKI) und Vorschlag für ein aktualisiertes Programm

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    Das EPSKI wurde zum ersten Mal in der Mitteilung der Kommission zu diesem Thema im Jahr 2006 vorgeschlagen. Das Programm wird derzeit überarbeitet, nach Abschluss der Arbeiten wird ein aktualisiertes EPSKI vorgestellt.

    (2) Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen

    Legislativmaßnahme

    Änderung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern.

    68.

    Entwurf von Verhandlungsmandaten für Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen mit einigen Ländern des südlichen Mittelmeerraums im Rahmen des Dialogs über Migration, Mobilität und Sicherheit mit diesen Ländern

    Legislativmaßnahme

    Diese Initiative unterstützt und fördert mögliche Reformen der Partnerländer, die ihren Bürgern die Möglichkeit einer größeren Mobilität in Richtung EU eröffnen würden, und befasst sich gleichzeitig mit den Migrationsursachen.

    69.

    Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung, zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst

    Legislativmaßnahme

    Diese Initiative soll die Attraktivität der gesamten EU als Zentrum für Forschung, Studien, Schüleraustausche, Ausbildungsmaßnahmen und Freiwilligendienste steigern. Sie soll die Möglichkeiten des Austauschs mit Drittstaatsangehörigen in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Ausbildung und Kultur weiter erleichtern und die Bedingungen für ihre Einreise, ihren Aufenthalt und ihre EU-interne Mobilität transparenter und wirksamer gestalten. Mit dieser Initiative werden die Richtlinien 2004/114/EG und 2005/71/EG des Rates geändert

    Humanitäre Hilfe und Krisenreaktion

    70.

    Schaffung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe (EVHAC)

    Legislativmaßnahme

    Ziel ist die Schaffung eines Rahmens für die Teilnahme junger Europäer an Hilfseinsätzen der Europäischen Union. Vorbereitungsmaßnahmen ab 2011 helfen, mögliche Optionen zu ermitteln.

    Industrie und Unternehmen

    71.

    Zulassung von Kraftfahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren

    Legislativmaßnahme

    Hauptziel der Maßnahme ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, indem die Behinderungen des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie der Freizügigkeit beseitigt werden, die durch unterschiedliche Verwaltungsförmlichkeiten und –auflagen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren, entstehen.

    72.

    Industriepolitik für die Sicherheitsindustrie

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Förderung eines starken Binnenmarktes für Sicherheit durch Überwindung der Marktzersplitterung, Stärkung der industriellen Basis, Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Sicherheitsindustrie in der Welt.

    Diese unterschiedlichen Ansätze in den Mitgliedstaaten haben zur Entstehung verschiedener Sicherheitsmärkte geführt.

    73.

    Schlussfolgerungen der hochrangigen Gruppe CARS 21

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Bewertung der politischen Empfehlungen der hochrangigen Gruppe CARS 21 in ihrem Abschlussbericht und Ankündigung, wie die Kommission auf diese zu reagieren gedenkt.

    74.

    Aktualisierung und Überprüfung der Fortschritte bei der integrierten Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die Kommission überprüft die Umsetzung der Europa-2020-Leitinitiative zur Industriepolitik und aktualisiert wichtige Initiativen, um einen raschen Übergang zu einer nachhaltigeren, integrativeren und ressourcenschonenderen Wirtschaft und einer dynamischen industriellen Grundlage zu gewährleisten. In der Halbzeitbewertung werden die wirtschaftliche Erholung, neue Herausforderungen und der MFR berücksichtigt.

    75.

    Industriepolitik für die Raumfahrtindustrie

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Angesichts der strategischen Bedeutung der Raumfahrtindustrie, ihrer Abhängigkeit von staatlicher Finanzierung (sowohl für FuE als auch für Verkäufe) und des wachsenden weltweiten Wettbewerbs auf dem Handelsmarkt werden in der Mitteilung Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die europäische Raumfahrtindustrie dargelegt. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie steigern und zu einer ausgewogenen Beteiligung der europäischen Kapazitäten beitragen.

    76.

    Schlüsseltechnologien

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Als Reaktion auf die Empfehlungen der hochrangigen Gruppe wird im Rahmen dieser Initiative ein koordinierter Rahmen für Schlüsseltechnologien vorgeschlagen, der die Kontinuität in den Bereichen Forschung und Entwicklung und Innovation sowie Technologietransfer und –anwendung und die Förderung weltweit wettbewerbsfähiger „Ökosysteme“ gewährleisten soll.

    77.

    Europäisches Gütezeichen in der Tourismusbranche

    Legislativmaßnahme

    Ein europäisches Gütezeichen würde die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Tourismus in Europa stärken, da es für Transparenz und Kohärenz bei der Qualitätsbewertung touristischer Dienstleistungen sorgen würde. Auf diese Weise soll das Vertrauen der Verbraucher gewonnen und qualitativ hochwertiger Tourismus anerkannt werden.

    Institutionelle Angelegenheiten

    78.

    Politische Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierungsregeln

    Legislativmaßnahme

    Ziel der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 ist die Schaffung eines europäischen Rechtsstatus für politische Parteien auf europäischer Ebene.

    79.

    Hin zu einem Vorschlag zur Solidaritätsklausel

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Diese Initiative folgt der Bestimmung über eine „Solidaritätsklausel“ (Artikel 222 Absatz 3), in der festgelegt ist, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam im Geiste der Solidarität handeln, wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist. Im AEUV ist ein gemeinsamer Vorschlag der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vorgesehen.

    Binnenmarkt und Dienstleistungen

    80.

    Anlegerschutz: Änderung der OGAW-Richtlinie in Bezug auf die Verwahraufgaben von OGAW, die Vergütungspolitik für Manager und Verwaltungssanktionen*

    Legislativmaßnahme

    Das Ziel ist eine Änderung der OGAW-Richtlinie (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren – „OGAW V“ 2009/65/EG) mit dem Ziel, 1. ein neues Regulierungssystem mit einem stabilen Anlegerschutz zu schaffen, 2. die Effizienz des EU-Binnenmarktes im Bereich Investmentfonds weiter zu steigern und 3. zu gewährleisten, dass der OGAW-Rechtsrahmen nicht die finanzielle Stabilität auf dem Markt beeinträchtigt. Auf der operativen Ebene soll die Änderung konkret zu geeigneten Lösungen für OGAW-Verwahrstellen sowie für die OGAW-Vergütungspolitik führen. (2. Quartal 2012)

    81.

    Schattenbanksystem

    Nicht- Legislativmaßnahme

    In der zweiten Jahreshälfte wird eine Mitteilung verabschiedet, die die Arbeit der G20 ergänzt und umsetzt.

    82.

    Anlegerschutz: Vorvertragliche Angaben zu komplexen Investmentprodukten*

    Legislativmaßnahme

    Dieses Instrument soll ein hohes und beständiges Maß an Anlegerschutz im Gemeinschaftsrecht, gleiche Wettbewerbsbedingungen für diejenigen, die Anlageprodukte auflegen und vertreiben, und eine höhere Effizienz von grenzüberschreitenden Geschäften gewährleisten. (1. Quartal 2012)

    83.

    Folgemaßnahme zum Leistungscheck für Dienstleistungen: Vertiefung des Binnenmarktes für Dienstleistungen*

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Nach der Durchführung von „Leistungschecks“ und verschiedenen anderen Arbeiten (d. h. Bewertungen zu den Aspekten Tätigkeitsvorbehalte, Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, Rechtsform und Versicherungsanforderungen) sollen durch diese Initiative die Maßnahmen ermittelt und vorgeschlagen werden, die zum Beseitigen der Faktoren, die das Funktionieren des Binnenmarktes für Dienstleistungen nach wie vor behindern, erforderlich sind. (2. Quartal 2012)

    84.

    Kollektive Rechteverwertung: Musikrechte – Musik online*

    Legislativmaßnahme

    Das vorgeschlagene Instrument hat zwei Schwerpunkte: erstens ein allgemeines Maß an verantwortungsvoller Verwaltung und Transparenz für alle Verwertungsgesellschaften; zweitens spezielle Regeln zur Lizenzierung von Musik im Internet, um den digitalen Binnenmarkt zu fördern und mehr grenzüberschreitende Dienstleistungen für Verbraucher EU-weit zu erbringen. (1. Quartal 2012)

    85.

    Binnenmarkt und Pensionsfonds: Träger betrieblicher Altersversorgungssysteme*

    Legislativmaßnahme

    Ziel der Überarbeitung der Richtlinie über die Träger betrieblicher Altersversorgungssysteme ist es, die gleichen Ausgangsbedingungen mit Solvency II aufrechtzuerhalten und eine verstärkte grenzüberschreitende Tätigkeit in diesem Bereich zu fördern. Dies wird helfen, die Herausforderungen der demographischen Alterung und die Staatsverschuldung zu bewältigen. (3. Quartal 2012)

    86.

    Überarbeitung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung

    Legislativmaßnahme

    Ziel der Überarbeitung ist es, die Harmonisierung, Rechtssicherheit und Genauigkeit der Definitionen zu verbessern und gleichzeitig die bestehenden Schwierigkeiten bei der Anwendung der aktuellen Richtlinie über Versicherungsvermittlung auf einzelstaatlicher Ebene zu beseitigen.

    87.

    Überarbeitung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke und der Richtlinie zur Angleichung des Markenrechts der Mitgliedstaaten

    Legislativmaßnahme

    Ziel ist es, sowohl die EU-Verordnung als auch die EU-Richtlinie gegebenenfalls zu aktualisieren, zu straffen und zu modernisieren und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und den Markenämtern der Mitgliedstaaten einzurichten, damit das Markensystem in Europa als Ganzes wirksamer und kohärenter wird.

    88.

    Initiative zur Vorlage von Nichtfinanzinformationen durch Unternehmen

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    Der Vorschlag soll die Transparenz der Nichtfinanzinformationen von Unternehmen verbessern und gleichzeitig ein Steigen des Verwaltungsaufwands vermeiden.

    89.

    Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die Mitteilung ist eine Folgemaßnahme zum Grünbuch über Online-Gewinnspiele und enthält eine eingehende Bewertung der Antworten auf die Konsultation. Hiervon ausgehend werden 1) die wichtigsten Herausforderungen für die Koexistenz nationaler Regulierungsmodelle im Binnenmarkt und 2) die auf nationaler und auf EU-Ebene zu treffenden Maßnahmen ermittelt.

    90.

    Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

    Legislativmaßnahme

    Das Hauptziel ist die Anpassung der Richtlinie 2004/48/EG an die heutigen Herausforderungen, um sicherzustellen, dass Rechte des geistigen Eigentums in der EU wirksam und einheitlich geschützt werden können, insbesondere in einem digitalen Umfeld. Einige Bestimmungen der Richtlinie sollten klargestellt werden, um eine einheitliche Interpretation und Durchsetzung zu erreichen.

    91.

    Richtlinie zum Wertpapierrecht

    Legislativmaßnahme

    Das Hauptziel dieser Maßnahme ist es, die Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen materiellen Rechtsvorschriften über stückelose Wertpapiere zu verringern und somit einen großen Beitrag zur Vereinfachung der Finanzmarktoperationen und ihrer rechtlichen Sicherheit zu leisten.

    92.

    Liquidationsnetting

    Legislativmaßnahme

    Liquidationsnetting ist ein wichtiges Risikominderungsinstrument, das Gegenparteiausfallsrisiken mindert, da es der weiter bestehenden Vertragspartei im Falle einer Insolvenz Vorrang vor den Gläubigern mit ungesicherten Forderungen einräumt. Das Ziel ist es, die Rechtssicherheit und Sicherheit bi- und multilateraler Nettingvereinbarungen zu erhöhen, aber auch als Teil eines EU-Rahmens für Krisenmanagement im Finanzsektor (siehe KOM(2010) 579) einzelstaatliche Behörden zu ermächtigen, die Rechte auf Liquidationsnetting vorübergehend auszusetzen.

    93.

    Verfahren zur Meldung und Entfernung

    Als Hauptziele des Programms sind zu nennen: Beitrag zu einem guten Funktionieren des digitalen Binnenmarktes, Beitrag zur Bekämpfung der Illegalität im Internet, Gewährleistung der Transparenz, Wirksamkeit und Angemessenheit von Verfahren zur Meldung und Entfernung sowie ihrer Übereinstimmung mit den Grundrechten, Sicherstellen einer ausgeglichenen und gangbaren Herangehensweise an diese Verfahren mit Schwerpunkt auf den Grundrechten und den Auswirkungen für Innovation und Wachstum.

    94.

    Sicherungssysteme für Versicherungen

    Legislativmaßnahme

    Das Ziel ist es sicherzustellen, dass derartige Sicherungssysteme in allen Mitgliedstaaten bestehen und gewisse Mindestanforderungen erfüllen.

    95.

    Dritte Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche

    Legislativmaßnahme

    Eine Überarbeitung der internationalen Normen läuft derzeit und soll voraussichtlich bis Februar 2012 abgeschlossen sein. Die Überarbeitung durch die Kommission hat ebenfalls begonnen, ein entsprechender Bericht ist für Anfang 2012 geplant. Sobald internationale Standards in die EU-Rechtsvorschriften aufgenommen sind, müssen sie zügig umgesetzt werden.

    96.

    Änderung der Richtlinie über Finanzkonglomerate (2002/87/EG)

    Legislativmaßnahme

    Nachdem der Rat für Finanzstabilität (G20) im Januar 2010 beschloss, eine Regulierung der Mutterunternehmen von Finanzkonglomeraten in Erwägung zu ziehen, verpflichtet sich die Kommission zu Vereinbarungen und Empfehlungen auf G20-Ebene, um den Zugriff der Überwacher auf die Mutterunternehmen komplexer Finanzgruppen – heute zumeist nicht regulierte Holdinggesellschaften – zu verstärken. Die Wirksamkeit der Eigenkapitalrichtlinie und der Solvency-II-Richtlinie sowie die damit verbundener Verordnungen im Finanzsektor wie z. B. die für OGAW und AIFM und besonders der Rahmen für das Krisenmanagement, könnte viel höher sein, wenn das Mutterunternehmen ausdrücklich verantwortlich und rechenschaftspflichtig wäre, alle Anforderungen auf der Ebene des gesamten Konglomerates und über die Menge der beaufsichtigten Unternehmen in der Gruppe hinweg durchgehend zu erfüllen.

    Justiz, Grund- und Bürgerrechte

    97.

    Förderung der Integration der Roma – Erster Bericht der Kommission

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Im ersten Jahresbericht werden die einzelstaatlichen Strategien zur Integration der Roma bewertet, die die Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 31.12.2011 vorlegen müssen.

    98.

    Besondere Garantien für schutzbedürftige Verdächtige oder Beschuldigte bei Strafverfahren

    Legislativmaßnahme

    Mit dieser Maßnahme soll gewährleistet werden, dass bei allen Strafverfahren in der EU auf Verdächtige oder Beschuldigte, die z. B. aufgrund ihres Alters, ihres geistigen oder ihres körperlichen Zustands nicht in der Lage sind, den Inhalt oder die Bedeutung des Verfahrens zu verstehen oder diesem zu folgen, besondere Rücksicht genommen wird.

    99.

    Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels

    Legislativmaßnahme

    Die Mitgliedstaaten sollen in die Lage versetzt werden, den illegalen Drogenhandel wirksamer zu bekämpfen. Durch eine Angleichung der Straftatbestände und Strafen, eine Behebung der Mängel, die während der Bewertung des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI im Jahr 2009 festgestellt wurden, und durch eine Ersetzung dieses Instruments soll ein gemeinsamer EU-Ansatz gefördert werden.

    100.

    Informationsaustausch, Risikobewertung und Kontrolle neuer psychoaktiver Substanzen

    Legislativmaßnahme

    Ziel des Vorschlags für die Änderung des Beschlusses 2005/387/JI des Rates vom 10. Mai 2005 ist eine Verbesserung des Bewertungsvorgangs und einiger Verfahrensschritte unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die in den vergangenen drei Jahren mit diesem Rechtsakt gemacht wurden, und der Einschränkungen, die im genannten Zeitraum festgestellt wurden.

    101.

    Europäischer Rechtsakt über die Zugänglichkeit: Verbesserung der Zugänglichkeit von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt

    Legislativmaßnahme

    Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung des Marktes für Waren und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen zugänglich sind, auf der Grundlage des „Design für alle“-Konzeptes. Diese wirtschaftsfreundliche Initiative umfasst verbindliche Maßnahmen zur Förderung des Auftragswesens und der Harmonisierung von Zugänglichkeitsnormen.

    102.

    Ausgewogeneres Verhältnis zwischen Männern und Frauen in Vorständen von börsennotierten Unternehmen („soft law“)

    Legislativmaßnahme

    Entsprechend der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern soll eine Empfehlung ein ausgewogeneneres Verhältnis zwischen Frauen und Männern in Unternehmensvorständen schaffen. Die Gleichstellung der Geschlechter ist nicht nur ein Grundrecht, sondern auch ein wesentlicher Faktor für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU.

    103.

    Pauschalreisen

    Legislativmaßnahme

    Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Richtlinie 90/314/EWG des Rates zu überarbeiten und die geltenden Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern, die (insbesondere über das Internet) Pauschalreisen buchen, zu modernisieren und die Buchung von Pauschalreisen aus anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern.

    104.

    Reform der Struktur von Eurojust

    Legislativmaßnahme

    Mit dieser Maßnahme sollen die Funktionsweise von Eurojust weiterentwickelt und gestärkt und Regelungen bestimmt werden, mit denen das Europäische Parlament sowie die einzelstaatlichen Parlamente in die Bewertung der Tätigkeiten von Eurojust einbezogen werden können.

    105.

    Entschädigung der Opfer von Straftaten

    Legislativmaßnahme

    Der Vorschlag der Kommission für die Überarbeitung der Richtlinie 2004/80/EG gewährleistet, dass Opfer von Straftaten in allen Mitgliedstaaten gerecht und angemessen entschädigt werden, und trägt somit zum Aufbau gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten bei. Der Vorschlag basiert auf einer umfassenden Studie über alle Aspekte von Entschädigungen, damit bestehende Hemmnisse, ihr Ursprung und mögliche Lösungen ermittelt werden können.

    106.

    Verjährungsfristen bei grenzüberschreitenden Straßenverkehrsunfällen

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    Diese Initiative soll für die Bürger größere Rechtssicherheit bezüglich der Verjährungsfristen bei grenzüberschreitenden Straßenverkehrsunfällen schaffen.

    107.

    E-Justiz

    Legislativmaßnahme

    Mit dieser Initiative wird das Projekt E-Justiz als Instrument zur Förderung von Wachstum und Rechtssicherheit im Binnenmarkt gestärkt. Das Projekt E-Justiz soll die Rechtspolitik unterstützen, indem Informations- und Kommunikationstechnologie benutzt werden, um Informationen über Justiz in der EU zu verbessern und zu bündeln, den Zugang zur Justiz in allen Mitgliedstaaten zu erleichtern und die justizielle Zusammenarbeit und Verfahren zu vereinfachen.

    108.

    Alternative Streitbeilegungsverfahren für Streitigkeiten zwischen Unternehmen

    Legislativmaßnahme

    Diese Maßnahme ergänzt den Legislativvorschlag der Kommission zur alternativen Streitbeilegung für Verbraucher mit einem Mechanismus für Streitigkeiten zwischen Unternehmen. Die Förderung der alternativen Streitbeilegung steigert den Anreiz für KMU, grenzüberschreitenden Handel zu treiben und sorgt für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes.

    109.

    Insolvenzverfahren

    Legislativmaßnahme

    Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren, einschließlich der Frage der Insolvenz von Gruppen und Unternehmen, mit dem Ziel, grenzüberschreitende Insolvenzverfahren effizienter und wirksamer zu machen.

    110.

    Gegenseitige Anerkennung zivilrechtlicher Schriftstücke:

    (1) Gegenseitige Anerkennung der Wirkung bestimmter Personenstandsurkunden

    Legislativmaßnahme

    Mit diesem Vorschlag soll die gegenseitige Anerkennung bestimmter Personenstandsurkunden (z. B. Urkunden mit Angaben zu Geburt, Abstammung, Adoption, Namen, Ableben) durchgesetzt werden.

    111.

    (2) Verzicht auf Formalitäten für die Legalisation von Urkunden im Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten

    Legislativmaßnahme

    Folgemaßnahme zum Grünbuch zum freien Verkehr von Dokumenten: Personenstandsurkunden, Urkunden und erleichterte Legalisation. Mit diesem Vorschlag soll der Verzicht auf Formalitäten für die Legalisation von Urkunden im Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten durchgesetzt werden.

    Justiz, Verbraucherfragen und Wettbewerbspolitik

    112.

    Ein EU-Rahmen für kollektive Rechtsbehelfe

    Wird noch festgelegt

    Diese Initiative wäre eine Folgemaßnahme zur gesamten bisherigen Arbeit der Kommission zu kollektiven Rechtsbehelfen auf EU-Ebene.

    Maritime Angelegenheiten und Fischerei

    113.

    Festlegung eines Rahmens für maritime Raumplanung

    Legislativmaßnahme

    Die Maßnahme soll gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten einen stabilen, zuverlässigen und zukunftsorientierten integrierten Planungsrahmen bereitstellen, um die Nutzung des maritimen Raums zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung und der Meeresumwelt zu optimieren, und dass sie dabei ein gemeinsames Konzept anwenden, um die grenzüberschreitende maritime Raumplanung zu erleichtern. Die Art der Maßnahme – möglicherweise eine Richtlinie – wird noch festgelegt.

    114.

    Blaues Wachstum: von den Meeren und Küsten ausgehendes nachhaltiges Wachstum

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die Mitteilung baut auf den Ergebnissen einer noch laufenden Studie auf, die nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in etablierten, neuen und künftigen maritimen Wirtschaftssektoren auf der Grundlage der innovativen Nutzung von Meeres- und Küstenressourcen als Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit untersucht.

    Schutz der finanziellen Interessen der EU

    115.

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, einschließlich des Schutzes durch strafrechtliche Maßnahmen*

    Legislativmaßnahme

    Diese Initiative ist die legislative Folgemaßnahme zur Mitteilung über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, einschließlich durch das materielle Strafrecht, gemäß Artikel 325 Absatz 4 AEUV. (3. Quartal 2012)

    116.

    Verstärkung des Schutzes des Euro gegen Fälschungen durch strafrechtliche Sanktionen

    Legislativmaßnahme

    Diese Initiative könnte auf dem Rahmenbeschluss 2000/383/JI aufbauen und diesen ersetzen. Sie soll den Schutz des Euro durch effizientere strafrechtliche Vorschriften und Verfahren verbessern und die Überwachung der EU-Vorschriften in den Mitgliedstaaten verstärken. Die Bürger sollten durch strafrechtliche Sanktionen ausreichend vor Euro-Betrug und –Fälschungen geschützt werden.

    117.

    Gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung

    Legislativmaßnahme

    Vereinfachung und klarere Darlegung der Rechtsvorschriften, Verbesserung der Zugänglichkeit und Einsparung von Haushaltsmitteln, da die Verordnung (EG) Nr. 515/97 und der Beschluss 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich teilweise dieselben Themen abdecken.

    Regionalpolitik

    118.

    Künftige Strategie für die Gebiete in äußerster Randlage

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Mitteilung über die künftige Strategie für die Gebiete in äußerster Randlage gemäß den gemeinsamen Memoranden der Regionen und Mitgliedstaaten „Die Entwicklung der Gebiete in äußerster Randlage bis 2020“ und ihren anderen Beiträgen.

    Forschung und Innovation

    119.

    Rahmen für den Europäischen Forschungsraum (ERA)

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    Der ERA-Rahmen ist die Grundlage für strategische Kohärenz und Koordinierung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten. Ziel ist dabei eine Steigerung der Effizienz des europäischen Forschungssystems durch eine bessere Nutzung des Potenzials für grenzüberschreitende Synergien und Ergänzungen (z. B. Mobilität und Laufbahnmöglichkeiten von Forschern, grenzüberschreitende Projekte von Organisationen, die Forschungen durchführen oder finanzieren, Forschungsinfrastrukturen, Wissensverbreitung und Zusammenarbeit mit Drittländern).

    120.

    Stand der Innovationsunion 2012 – Beschleunigung des Wandels

    Nicht- Legislativmaßnahme

    In dieser Mitteilung werden die nächsten Schritte dargelegt, mit denen Wachstum und Arbeitsplätze durch Innovation geschaffen werden sollen. Sie enthält folgende Vorschläge: genaue Festlegung des neuen Indikators für schnell wachsende und innovative Unternehmen mit einer vergleichenden Bewertung der Innovationsleistung der Mitgliedstaaten, Folgemaßnahmen zu Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion, bei denen keine Fortschritte erzielt wurden, und ein Vorschlag, das Thema Innovation in die EU-Strategien zu integrieren.

    121.

    Verstärkung und Fokussierung internationaler Zusammenarbeit in Forschung und Innovation

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Europa muss bei der Zusammenarbeit mit seinen wichtigsten Partnern in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation strategischer handeln, um Spitzenleistungen und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, weltweite gesellschaftliche Herausforderungen zu meistern und außenpolitische Maßnahmen zu unterstützen. Die Mitteilung enthält detaillierte Ziele, Kriterien und Arbeitsgrundsätze für die Umsetzung, Verstärkung und Fokussierung von EU-Maßnahmen zur internationalen Zusammenarbeit im Zuge des gemeinsamen strategischen Rahmens für Forschung und Innovation.

    Steuern und Zollunion

    122.

    Verantwortungsvolles Handeln in Bezug auf Steueroasen*

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Mit dieser Initiative wird eine verstärkte Strategie ausgearbeitet, mit der die EU vor Behinderungen durch kooperationsunwillige Länder außerhalb der EU (einschließlich Steueroasen und aggressive Steuerplanung) geschützt wird. (4. Quartal 2012)

    123.

    Drogenausgangsstoffe

    Legislativmaßnahme

    Im Bericht der Kommission (KOM(2009) 709) wurde auf das Abzweigungsrisiko bei Arzneimitteln, die Drogenausgangsstoffe enthalten, hingewiesen. Der Rat forderte die Kommission im Mai 2010 auf, Gesetzesänderungen vorzuschlagen. Mit der Initiative wird die Verordnung (EG) Nr. 273/2004 geändert.

    124.

    Beseitigung der Doppelbesteuerung grenzüberschreitender Dividendenzahlungen an Portfolioinvestoren

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    Lösungen für die Probleme der Doppelbesteuerung, die durch das Erheben von Quellensteuern auf grenzüberschreitende Dividendenzahlungen an Portfolioinvestoren entstehen.

    125.

    Die Situation der Zollunion

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Gesamtbewertung des Funktionierens der Zollunion, ihrer Probleme und Vorteile beim Schutz des Binnenmarktes und der Bürger. Als Lösung für in dieser Analyse ermittelte Mängel und Erfordernisse weist die Bewertung auf künftige Zollinitiativen hin, die den zusätzlichen Wert, den die Zollunion dem Binnenmarkt bringt, noch weiter steigern soll.

    126.

    Besteuerung von Personenwagen

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Beseitigung von Doppelbesteuerung und anderen Steuerhindernissen in grenzüberschreitenden Situationen.

    127.

    Schnellreaktionsmechanismus gegen MwSt-Betrug

    Legislativmaßnahme

    Die Erfahrungen in letzter Zeit haben gezeigt, dass die Union nicht schnell genug reagieren kann, wenn sie mit plötzlichem und umfangreichem MwSt-Betrug in bestimmten Mitgliedstaaten konfrontiert ist. Bislang wurden einzelnen Mitgliedstaaten Ausnahmeregelungen gewährt, um diese Art von Betrug in den betroffenen Bereichen zu verhindern, doch ist das Verfahren für die Gewährung von Ausnahmeregelungen nicht flexibel genug, um eine zügige und passende Reaktion zu gewährleisten. Der vorgeschlagene neue Mechanismus für die Annahme von Ausnahmemaßnahmen – der Schnellreaktionsmechanismus – würde ein deutlich schnelleres Bekämpfen dieser Probleme ermöglichen. Letztendlich soll der Mechanismus umfangreichen Betrugsmustern entgegenwirken, bevor diese sich erheblich auf einzelstaatliche Haushalte auswirken.

    Handel

    128.

    Bericht über Handels- und Investitionshemmnisse

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Bericht für den Europäischen Rat, um schwerwiegende Marktzugangshindernisse für europäische Exporteure und Investoren in Drittländern zu ermitteln und Strategien auszuarbeiten, mit denen diese Hindernisse beseitigt werden können.

    Verkehr

    129.

    Eisenbahnpaket:

    (1) Zugang zum Schienenverkehrsmarkt*

    Legislativmaßnahme

    Eine weitere Marktöffnung im Bereich Schienenverkehr (für den Markt für inländischen Personenverkehr) setzt eine Anpassung der bestehenden Rechtsvorschriften über den Zugang zum Schienenverkehrsmarkt (1. Eisenbahnpaket und anschließende Änderungen) und entsprechende Änderungen der Verordnung über öffentliche Dienstleistungsaufträge im Schienenverkehrssektor (Nr. 1370/2007) einschließlich der obligatorischen Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Rahmen von Ausschreibungen voraus. Diese Initiative gewährleistet zudem den diskriminierungsfreien Zugang zur Schieneninfrastruktur einschließlich schienenverkehrsbezogener Leistungen, insbesondere durch strukturelle Trennung zwischen Infrastrukturmanagement und dem Erbringen von Dienstleistungen (Entflechtung). Ferner wird eine Mitteilung über die Überprüfung der Organisation des Schienenverkehrsmarkts veröffentlicht, in der auch der diskriminierungsfreie Zugang zur Schieneninfrastruktur bewertet wird.

    (2) Europäische Eisenbahnagentur*

    Legislativmaßnahme

    Diese Initiative stärkt die Rolle der Europäischen Eisenbahnagentur im Bereich der Sicherheit im Schienenverkehr, insbesondere ihre Überwachung der von einzelstaatlichen Sicherheitsbehörden getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und deren zunehmende Harmonisierung. Ferner zielt sie auf die Schaffung einer einheitlichen Genehmigung von Fahrzeugtypen und einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung für Eisenbahnunternehmen ab. Die Richtlinien über Sicherheit und Interoperabilität (2004/49/EG und 2008/57/EG) werden gegebenenfalls entsprechend angepasst. (4. Quartal 2012)

    130.

    Saubere Energie im Verkehr:

    Eine alternative Kraftstoffstrategie

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    In dem Weißbuch zum Verkehr wird betont, wie wichtig es ist, die Abhängigkeit des Verkehrssystems vom Öl zu durchbrechen. Mit dieser Initiative soll die Aufnahme alternativer Verkehrssysteme in den EU-Markt einschließlich der erforderlichen Normen für Ausrüstung und Speichersysteme beschleunigt werden. Ermittelt werden mögliche EU-Maßnahmen, um die Verwendung alternativer Kraftstoffe in der EU anzukurbeln und der Industrie, dem öffentlichen Sektor und den Verbrauchern eine klare und schlüssige Vision der Marktentwicklung für Verkehrssysteme mit alternativen Kraftstoffen zu bieten.

    131.

    Fluggastrechte: Nichtbeförderung, große Verspätungen und Annullierung von Flügen

    Legislativmaßnahme

    Die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt die Rechte von Fluggästen, indem sie gewährleistet, dass Fluggäste angemessen informiert, unterstützt und gegebenenfalls für alle Arten von Flugunterbrechungen und den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck entschädigt werden. Sie stärkt die Rechtssicherheit und gewährleistet – u. a. durch eine bessere Verteilung der Kosten – eine gerechte und angemessene wirtschaftliche Belastung in bestimmten Situationen, für die die Luftfahrtunternehmen keine Verantwortung tragen (höhere Gewalt). Gleichzeitig wird zudem die Initiative „Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr“ vorgelegt.

    Für 2013 anstehende Initiativen

    Bezeichnung

    Art

    Gegenstand und Ziele

    Landwirtschaft

    Ökologische Landwirtschaft

    Legislativmaßnahme

    Überarbeitung des einschlägigen Basisrechtsaktes nach den Gesprächen mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten, die auf der Grundlage des 2011 vorgelegten Berichts stattfinden (Bericht an den Rat über die Anwendung des Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91).

    Neue EU-Forststrategie

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die derzeitige EU-Forststrategie wurde 1998 in Form einer Entschließung des Rates angenommen (ABl. C 56 vom 26.2.1999). Ziel der Initiative ist es, zu bewerten, in welchem Maße die Strategie noch dem derzeitigen Bedarf und politischen Kontext entspricht, und eine neue Strategie vorzuschlagen, in der die Herausforderungen berücksichtigt werden, die seit der Annahme der derzeitigen Strategie entstanden sind, insbesondere der Klimawandel und die EU-Politik zu erneuerbaren Energien.

    Klimapolitik

    EU-Anpassungsstrategie

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die Mitgliedstaaten spüren die negativen Auswirkungen des Klimawandels, die wiederum erhebliche wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen haben. Die Strategie wird die EU in die Lage versetzen, die künftigen Auswirkungen des Klimawandels zu bewältigen. Den Schwerpunkt bilden Maßnahmen mit einem europäischen Mehrwert. Die Hauptziele sind der Ausbau der Wissensgrundlage über die Anpassung an den Klimawandel und die Entwicklung eines geeigneten EU-Rahmens für eine Anpassungsstrategie.

    Strategie zur Senkung der CO2-Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    Diese Initiative befasst sich mit dem Problem der steigenden CO2-Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen. Das allgemeine Ziel besteht darin, diese Emissionen kosteneffizient zu senken. Die Initiative schließt sich an die Europäische Strategie für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge und das Weißbuch Verkehr KOM(2011) 144 an.

    Wettbewerb

    Initiative im Bereich der materiellen Regeln für staatliche Beihilfen: Überarbeitung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung

    Legislativmaßnahme

    Da die derzeitige allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung Ende 2013 ausläuft, ist eine Überarbeitung erforderlich. Ferner wird die Überarbeitung mehrerer Leitlinien über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit EU 2020 (FuEuI, Risikokapital, Umwelt) an die Überarbeitung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung angepasst. Nach 2013 könnte eine weitere Konsolidierung von Leitlinien ins Auge gefasst werden (allgemeine Leitlinien über staatliche Beihilfen). Auf der Grundlage einer geänderten Ermächtigungsverordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates (siehe 2012) könnte der Anwendungsbereich der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung erweitert werden.

    Überarbeitung der De-minimis-Verordnung über staatliche Beihilfen

    Legislativmaßnahme

    De-minimis-Beihilfen sind ein flexibles Instrument für die Gewährung von sehr begrenzten Beihilfen. Die De-minimis-Verordnung der Kommission deckt kleine Zuschüsse ab, die keine staatlichen Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV sind, da sie keine Auswirkungen auf Handel und Wettbewerb haben und die somit nicht unter die Anmeldepflicht fallen. Die derzeitige Verordnung läuft im Dezember 2013 aus.

    Überarbeitung des Rahmens für staatliche Beihilfen im Bereich FuEuI

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Der überarbeitete Rahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation („FuEuI“) trat 2007 in Kraft. Der Rahmen hilft Mitgliedstaaten, die staatliche Beihilfen als zusätzliches Instrument zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation verwenden möchten. Der Rahmen muss bis 2013 überarbeitet werden.

    Digitale Agenda

    Hin zu einer Cloud-Computing-Strategie für die EU

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die Mitteilung befasst sich mit mehreren Aspekten des derzeitigen Regelungsrahmens, der mit Blick auf weniger anspruchsvolle Anwendungen entwickelt wurde. Insbesondere wirft das Cloud Computing bestimmte Fragen im Zusammenhang mit Datenschutz und Datenspeicherung, dem anzuwendenden Recht und der Haftung sowie dem Verbraucherschutz auf. Behandelt werden auch die Faktoren Interoperabilität, Standardisierung und Übertragbarkeit von Daten und Anwendungen.

    Bildung, Kultur und Jugend

    Internationalisierung der Hochschulbildung

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Mehr und mehr Hochschuleinrichtungen nehmen Studierende aus Drittländern auf, tauschen Studierende, Mitarbeiter, Projekte und Kenntnisse untereinander aus und arbeiten im akademischen Bereich und in der Forschung zusammen. Die Mitteilung befasst sich mit der Internationalisierungsstrategie des Hochschulbildungssektors in der EU. In einer Welt mit immer stärkeren gegenseitigen Abhängigkeiten sind die Hochschulpartnerschaften, die Forschungs- und Lehrkapazitäten schaffen können und Universitäten zu Akteuren des Wissenstransfers machen, eine strategische Möglichkeit für die EU, die globalen Herausforderungen zu bewältigen.

    Jugendausweis der Initiative „Jugend in Bewegung“ („soft law“)

    Legislativmaßnahme

    Eine Maßnahme der Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ sollte sowohl die Mobilität als auch die Teilnahme aller jungen Menschen im Alter von 13 bis 30 in Europa erleichtern. Der Ausweis würde auf bereits existierenden Ausweisen aufbauen, durch die junge Leute bereits jetzt Vorteile in verschiedenen Bereichen nutzen können (Reisen, Kultur, Waren, Unterkunft usw.). Bereits vorhandene Ausweise, die die EU-Qualitätskriterien erfüllen, könnten mit dem Zusatz „Jugend in Bewegung“ gekennzeichnet werden.

    Beschäftigung, Soziales und Integration

    Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

    Legislativmaßnahme

    Die Überarbeitung des bestehenden Rechtsrahmens (Richtlinie 2004/37EG) zielt darauf ab, das Krebsrisiko auf ein annehmbares Niveau festzulegen und das Risikomanagement zu verbessern. Ferner soll bewertet werden, ob es zweckmäßig ist, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf neue Risikofaktoren und auf fortpflanzungsgefährdende Stoffe auszudehnen.

    Koordinierung der Sozialversicherungssysteme

    Legislativmaßnahme

    Erste Überarbeitung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EU) Nr. 987/2010 seit ihrem Inkrafttreten im Mai 2010 mit dem Ziel, die Bestimmungen ausgehend von den ersten Jahren der Anwendung zu ergänzen oder anzupassen.

    Mitteilung über Langzeitpflege

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Im Anschluss an das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen aus dem Jahr 2011 und die Gespräche im Ausschuss für Sozialschutz legt die Kommission strategische Leitlinien vor und reagiert so auf den steigenden Bedarf an Langzeitpflege.

    Energie

    Energietechnologien in einer künftigen europäischen Energiepolitik

    Nicht- Legislativmaßnahme

    In der Mitteilung werden die Optionen für die Rolle von Energietechnologien bei der Verwirklichung der Dekarbonisierung ermittelt, ein umfassender Ansatz für die Förderung der Entwicklung von Energietechnologien gemäß der Vision Energie 2050 ausgearbeitet und die Synergien zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission bei der Gestaltung der Energiepolitik verstärkt, indem die Konvergenz und die Zusammenarbeit zwischen einzelstaatlichen und EU-Innovationsprogrammen gefördert werden.

    Energieeffizienz

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Folgemaßnahmen zum Vorschlag vom Juni 2011, ausgehend von den derzeitigen Arbeiten am Fahrplan für erneuerbare Energien bis 2050, und Vorbereitung einer allgemeinen Leitlinie zur Energieeffizienz bis 2020 und darüber hinaus.

    Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik

    Jährliches Erweiterungspaket 2013

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die Kommission wurde vom Rat ersucht, regelmäßig über die Kandidatenländer und die potenziellen Kandidatenländer Bericht zu erstatten. Das Strategiepapier der Kommission ermöglicht dem Europäischen Rat, alljährlich zum Jahresende die wichtigsten erweiterungsspezifischen strategischen Leitlinien festzulegen.

    Umwelt

    Überarbeitung der Luftqualitätsstrategien

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    Bewertung der Umsetzung und der Ergebnisse derzeitiger Strategien in den Bereichen Luftverschmutzung und Luftqualität, überarbeitete Legislativvorschläge für Richtlinien über Luftqualität und nationale Emissionshöchstmengen.

    Gesundheit und Verbraucherschutz

    Verwendung von Klonungstechniken zur Lebensmittelerzeugung

    Legislativmaßnahme

    Diese Initiative wäre eine Folgemaßnahme zum Kommissionsbericht über das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung von 2010 und eine Antwort auf die Ersuchen um Klärung der Rechtslage bezüglich des Klonens von Tieren im Binnenmarkt.

    Ausgaben im Veterinärbereich

    Legislativmaßnahme

    Ziel der Überarbeitung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates ist die Entwicklung einer EU-weit angeglichenen Regelung zur Kostenbeteiligung und gemeinsamen Verantwortung im Rahmen des neuen EU-Tiergesundheitsgesetzes, das derzeit ausgearbeitet wird.

    Innere Angelegenheiten

    EU-Einwanderungskodex

    Legislativmaßnahme

    Gemäß dem Stockholmer Programm Konsolidierung sämtlicher Rechtsvorschriften im Bereich der Einwanderung, angefangen bei der legalen Einwanderung und, soweit erforderlich, Erweiterung bestehender Bestimmungen.

    Mitteilung über Rückführungspolitik und Bericht über die Umsetzung der Rückführungsrichtlinie

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Bei dieser Mitteilung handelt sich um eine Bestandsaufnahme, in der die bislang in Bezug auf die Entwicklung einer gemeinsamen EU-Rückführungsstrategie erzielten Fortschritte bewertet und einige konkrete Ideen dazu, wie die Strategie weiter gefördert und ausgebaut werden könnte, dargelegt werden.

    Industrie und Unternehmen

    Stärkere Umsetzung des Binnenmarktes für Kraftfahrzeuge

    Legislativmaßnahme

    Oberstes Ziel ist es, den Binnenmarkt für Kraftfahrzeuge zu sichern und zu stärken, indem gewährleistet wird, dass sämtliche für eine wirksame und einheitliche Anwendung und Durchsetzung des Rechtsrahmens für die Typgenehmigung von Automobilerzeugnissen erforderlichen Mechanismen vorhanden sind.

    Binnenmarkt und Dienstleistungen

    Gerechte Entschädigung bei Vervielfältigung geschützter Werke durch natürliche Personen für den privaten Gebrauch

    Legislativmaßnahme

    Ausarbeitung von gerechten Entschädigungsregeln im Rahmen der Richtlinie, die das Funktionieren des Binnenmarktes für elektronische Medien und Ausrüstung nicht behindern, aber gleichzeitig dafür sorgen, dass die Rechteinhaber die ihnen zustehenden Einnahmen erhalten.

    Zahlungsdienste im Binnenmarkt

    Legislativmaßnahme

    Ziel der Überarbeitung der Richtlinie 2007/64/EG ist die Schaffung eines integrierten, wettbewerbsfähigen, effizienten und benutzerfreundlichen Zahlungsverkehrsmarktes in Europa.

    Grenzüberschreitende Zahlungen in der EU

    Legislativmaßnahme

    Den Schwerpunkt der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 bilden die Themen in Artikel 15. Allerdings können auch die fortdauernde Integration des EU-Zahlungsverkehrsmarktes, Änderungen der Richtlinie über Zahlungsdienste, die gleichzeitig von der Kommission überarbeitet wird, und die Annahme der Verordnung über die SEPA-Umstellung zu wesentlichen Änderungen am Wortlaut der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 führen. Das Ziel ist die Schaffung eines integrierten, wettbewerbsfähigen, effizienten und benutzerfreundlichen Zahlungsverkehrsmarktes in Europa.

    Folgemaßnahmen zu dem Grünbuch Hin zu einem integrierten europäischen Markt für Zahlungen per Karte, Internet und Mobiltelefon

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    Die Integration des europäischen Marktes für den Massenzahlungsverkehr, genauer gesagt des digitalen Binnenmarktes, ist eine der Prioritäten, die in der Digitalen Agenda festgelegt sind. Die Folgemaßnahmen zu dem Grünbuch sollen dabei helfen, einen wettbewerbsfähigeren, effizienteren, innovativeren und sichereren Markt für Zahlungsverkehr in Europa zu schaffen.

    Möglicher Rahmen für Krisenmanagement und Krisenbewältigung für Finanzinstitute, die keine Banken sind

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    Im Anschluss an einen Bericht, in dem die Notwendigkeit einer Krisenmanagementregelung für Finanzinstitute, die keine Banken sind (zentrale Gegenparteien (CCP), Versicherungsgesellschaften, Hedgefonds usw.), geprüft wird, der Ende 2011 veröffentlicht werden sollte, werden möglicherweise Rechtsvorschriften vorgeschlagen, die die Behörden mit den nötigen Befugnissen und Instrumenten ausstatten, um das Versagen von Finanzinstituten, die keine Banken sind, bewältigen zu können.

    Justiz, Grund- und Bürgerrechte

    Verordnung über eine EU-weite Telefon-Hotline für die Meldung vermisster Kinder

    Legislativmaßnahme

    Diese Verordnung ist eine Folgemaßnahme zur Mitteilung des Jahres 2010 über die 116-Hotlines für die Meldung vermisster Kinder und stellt darauf ab, sicherzustellen, dass die Hotline 116 in allen Mitgliedstaaten zufriedenstellend funktioniert.

    Europäisches Vertragsrecht im Bereich Versicherungsdienstleistungen

    Legislativmaßnahme

    Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels mit bestimmten Finanzprodukten (insbesondere Versicherungen) durch die Ausarbeitung europäischer vertragsrechtlicher Vorschriften im Bereich Finanzdienstleistungen.

    Gegenseitige Anerkennung von Rechtsverlusten

    Legislativmaßnahme

    Die Maßnahme soll gewährleisten, dass Rechtsverluste, die auf einem Urteil in einem strafrechtlichen Verfahren in einem Mitgliedstaat beruhen, in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden.

    Prozesskostenhilfe in Strafverfahren

    Legislativmaßnahme

    Mit dieser Initiative werden gemeinsame Mindestvorschriften festgelegt, die sicherstellen, dass Verdächtige und Beschuldigte in Strafverfahren ab der Anklageerhebung bis zum Ende des Verfahrens bzw. des Berufungsverfahrens einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.

    Konsultation der europäischen Sozialpartner zur Überarbeitung der Richtlinie zum gleichen Entgelt

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Angesichts des nach wie vor großen Lohngefälles zwischen Frauen und Männern in Europa (rund 18 %) konsultiert die Kommission die europäischen Sozialpartner bezüglich einer Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften mit dem Ziel, den Grundsatz der gleichen Bezahlung durchzusetzen.

    Zweite Phase der Konsultation der europäischen Sozialpartner zur Vereinbarkeit von Arbeits-, Familien- und Privatleben

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Abhängig von den Ergebnissen der Konsultation schlägt die Kommission unter Umständen Maßnahmen mit zwei Zielen vor: Zum einen soll die Erwerbstätigenquote von Frauen gesteigert werden (da Frauen die Hauptverantwortung für die Betreuung von Kindern und sonstigen unterhaltsberechtigten Personen tragen) und zum anderen soll die demographische Herausforderung bewältigt werden.

    Europäisches Strafregisterinformationssystem für verurteilte Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN)

    Legislativmaßnahme

    Mit dieser Maßnahme soll ein Register geschaffen werden, in dem von einem Gericht eines Mitgliedstaates verurteilte Drittstaatsangehörige erfasst werden.

    Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung

    Legislativmaßnahme

    Im Anschluss an eine Bewertung der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 sollen mit deren Änderung gemeinsame Mindeststandards zur Anerkennung von Entscheidungen über die elterliche Verantwortung eingeführt werden, so dass Exequaturverfahren für solche Entscheidungen hinfällig werden.

    Grünbuch über die mögliche Ausweitung von Mindestverfahrensrechten

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Grünbuch zum Bedarf an zusätzlichen Mindestverfahrensrechten für Beschuldigte und Verdächtige, die nicht Gegenstand früherer Legislativvorschläge (im Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte) waren.

    Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken)

    Legislativmaßnahme

    Im Mittelpunkt der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 stehen die Effizienz der Übermittlungs- und Empfangsstellen und die praktische Umsetzung von Ersuchen um Weiterleitung eines Zustellungsantrags. Gemeinsame Mindeststandards könnten ebenfalls festgelegt werden. Mit dieser Initiative wird zudem die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates aufgehoben.

    Grünbuch über Mindestnormen für Zivilverfahren und erforderliche Folgemaßnahmen

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die Einhaltung bestimmter Normen und Verfahrensgarantien ist eine Vorbedingung für grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Ziviljustiz. Die derzeitigen europäischen Rechtsinstrumente in diesem Bereich sind weder vollständig noch kohärent. Das Grünbuch soll eine Debatte über die Einführung gemeinsamer Mindestnormen für Zivilverfahren in der EU anstoßen.

    Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013: Fortschritte beim Beseitigen von Hindernissen für die Rechte der EU-Bürger

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Ziel dieses Berichts ist die Bewertung der Fortschritte, die durch die Umsetzung der im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 angekündigten Maßnahmen im Hinblick auf die Gewährleistung der wirksamen Ausübung der Rechte der EU-Bürger erzielt wurden sowie die Ermittlung weiterer Maßnahmen, mit denen die übrigen Faktoren, die die Ausübung der Rechte der EU-Bürger nach wie vor behindern, vollends beseitigt werden können.

    Bericht über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Der Bericht enthält eine umfassende Übersicht darüber, wie die Richtlinie 2004/38/EG in einzelstaatliches Recht umgesetzt und in allen Mitgliedstaaten angewandt wird. Ferner umfasst er eine Gesamtbewertung der Auswirkungen der in der Richtlinie enthaltenen Bestimmungen und Hinweise auf Bereiche, in denen Verbesserungen möglich sind.

    Maritime Angelegenheiten und Fischerei

    Erhaltung der Fischbestände durch technische Maßnahmen für den Schutz von Meerestieren

    Legislativmaßnahme

    Mit diesem Vorschlag soll nach der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik ein neuer Rahmen für technische Maßnahmen für den Atlantik und die Nordsee ausgearbeitet werden, um den Schutz der biologischen Meeresschätze und die Minderung der Auswirkung der Fischerei auf Fischbestände und marine Ökosysteme zu gewährleisten. Der Vorschlag soll die vorhandenen technischen Maßnahmen vereinfachen und zusammenfassen, aber auch gegebenenfalls ihre Wirksamkeit steigern. Dies bezieht sich insbesondere auf die Maßnahmen, die in der Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates und ihren verschiedenen Änderungen festgelegt wurden, sowie auf andere technische Maßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1288/2009 des Rates und derzeit geltende Bestandserholungspläne.

    Weißbuch zur Meeresüberwachung

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Diese Mitteilung enthält eine Bestandsaufnahme der bereits erzielten Fortschritte sowie Vorschläge für weitere Maßnahmen. Hierzu zählt das Erfassen der finanziellen Auswirkungen der Errichtung eines gemeinsamen Informationsraums.

    Integration der Meeresüberwachung: die Umsetzung des gemeinsamen Informationsraums einschließlich der finanziellen Aspekte

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Diese Mitteilung enthält eine Bestandsaufnahme der bereits erzielten Fortschritte sowie Vorschläge für weitere Maßnahmen. Hierzu zählt das Erfassen der finanziellen Auswirkungen der Errichtung eines gemeinsamen Informationsraums.

    Festlegung bzw. Überarbeitung langfristiger Pläne für bestimmte Bestände und die Fischereien, die diese Bestände befischen (Pläne für mehrere Arten)

    Legislativmaßnahme

    Diese Pläne für mehrere Arten decken mehrere Fischbestände ab, die von denselben Fischereien und im selben Gebiet gefangen werden. Als Grundlage dienen die Bestimmungen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik.

    Schutz der finanziellen Interessen der EU

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durch die Verstärkung von Verwaltungs- und Strafverfahren einschließlich gegenseitiger Amtshilfe

    Legislativmaßnahme

    Regeln für den Austausch von Informationen, gegenseitige Amtshilfe und Sammlung von Beweismitteln, sofern diese nicht im Rahmen der Initiative zum Schutz der finanziellen Interessen im Jahr 2012 behandelt wurden; Artikel 325 Absatz 4 AEUV.

    Einsetzung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zum Schutz der finanziellen Interessen der Union

    Legislativmaßnahme

    Mit dieser Initiative sollen der Rahmen und die Voraussetzungen für die Einsetzung der Europäischen Staatsanwaltschaft dargelegt werden, die sich schwerpunktmäßig mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Union befassen wird.

    Regionalpolitik; Beschäftigung, Soziales und Integration; Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums; Maritime Angelegenheiten und Fischerei

    Partnerschaftsverträge mit Mitgliedstaaten

    Legislativmaßnahme

    In den Partnerschaftsverträgen zwischen der Kommission und den einzelnen Mitgliedstaaten sind die Verpflichtungen der Partner auf nationaler und regionaler Ebene sowie die der Kommission dargelegt. Diese stehen im Zusammenhang mit den Zielen der Strategie Europa 2020 und den einzelstaatlichen Reformprogrammen. Mit den Verträgen wird ein integriertes Konzept für die territoriale Entwicklung festgelegt, das im Rahmen der Kohäsionspolitik, der Entwicklung des ländlichen Raums und der Meeres- und Fischereipolitik mit Mitteln gestützt wird, und sie enthalten Ziele, strategische Investitionen und eine Reihe von Konditionalitäten.

    Steuern und Zollunion

    Initiative zum Schlichtungsverfahren bei grenzüberschreitenden Steuerstreitigkeiten

    Legislativmaßnahme

    Trotz der vorhandenen Instrumente (Schlichtungsübereinkommen und Doppelbesteuerungsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten) bleiben zu viele langwierige Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU ungelöst.

    Zollsanktionen

    Legislativmaßnahme

    Diese Initiative hat zwei Ziele: Sie soll zum einen die Einhaltung der Zollvorschriften verbessern, indem die Definition und Einstufung von Straftaten und dementsprechend die Zollsanktionen angeglichen werden, und zum anderen eine Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer bezüglich Zollsanktionen sicherstellen.

    Handel

    Aktualisierung handelspolitischer Schutzinstrumente der EU

    Legislativmaßnahme

    Änderung der Antidumping- und der Antisubventionsgrundverordnung.

    Verkehr

    E-freight

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    Ziel der Initiative ist die Schaffung des geeigneten Rahmens für die Angleichung des elektronischen Informationsflusses an den materiellen Güterfluss zur Unterstützung der Planung, Durchführung, Überwachung und Berichterstattung über den multimodalen Güterverkehr, für die Gewährleistung der Haftung für den intermodalen Verkehr und für die Förderung des sicheren und sauberen Frachtverkehrs.

    Rahmen für die künftige EU-Hafenpolitik einschließlich Legislativvorschlägen

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    Diese Initiative wird den Häfen helfen, die zunehmenden Frachtmengen zu bewältigen und somit nahtlose Logistikketten zu ermöglichen. Ferner werden mit der Initiative die Beschränkungen für die Erbringung von Hafendienstleistungen überprüft und die Transparenz bei der Finanzierung von Häfen verstärkt und die Verwendung öffentlicher Mittel für die verschiedenen Hafentätigkeiten zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen klarer offengelegt. Ein weiteres Element ist die Schaffung gegenseitig anerkannter Rahmenbestimmungen für die Ausbildung von Hafenarbeitern in den verschiedenen im Hafen vorhandenen Bereichen.

    Paket zum Binnenmarkt im Landverkehr:

    (1) Bericht über die Lage auf dem Güterkraftverkehrsmarkt

    Nicht- Legislativmaßnahme

    In dem Bericht werden die Lage auf dem Güterkraftverkehrsmarkt analysiert und die Wirksamkeit von Kontrollen sowie die Entwicklung der Beschäftigungsbedingungen des Berufszweigs bewertet. Ferner wird bewertet, wie weit die Harmonisierung der Vorschriften unter anderem in den Bereichen Durchsetzung, Straßenbenutzungsgebühren sowie soziale und sicherheitstechnische Rechtsvorschriften fortgeschritten ist und was noch getan werden muss. Der Bericht bestimmt zudem, wie und wann die Kabotage weiter geöffnet werden kann.

    (2) Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt und zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers

    Legislativmaßnahme

    Das Paket wird für eine weitere Öffnung des Kabotagemarktes sorgen. Eine solche Öffnung könnte die Effizienz deutlich steigern, indem sie die Zahl der unnötigen Leerfahrten der Fahrzeuge mindert. Zudem enthält das Paket möglicherweise Bestimmungen über in der Kabotage beschäftigte mobile Arbeitnehmer, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die bestehenden Vorschriften über die Zulassung zu dem Berufszweig werden unter Umständen ausgeweitet (z. B. Ausweitung auf Spediteure) und weiter harmonisiert (z. B. in Bezug auf die Niederlassung und die finanzielle Leistungsfähigkeit). Mit dem Vorschlag werden die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 über den Zugang zum Markt und die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 über die Zulassung zum Beruf geändert.

    (3) Mindestvorschriften über Sanktionen und ihre Durchsetzung im gewerblichen Straßenverkehr

    Legislativmaßnahme

    Mit der Richtlinie werden gemeinsame Mindestvorschriften über die Definition von Verstößen und Sanktionen einschließlich Straftaten im Bereich des gewerblichen Straßenverkehrs festgelegt. Eine solche Harmonisierung trägt dazu bei, Wettbewerbsverzerrungen und ungleiche Behandlung bei Verstößen zu reduzieren.

    (4) Gebührensysteme für Straßenfahrzeuge

    Legislativmaßnahme

    Die Initiative fördert eine systematischere Nutzung entfernungsbezogener Mautsysteme, die die Infrastrukturkosten und die externen Kosten auf der Grundlage des Prinzips der Kostentragung durch die Verursacher und Nutzer widerspiegeln. Im Rahmen der Initiative wird die schrittweise Einführung eines harmonisierten Mautsystems für Lastkraftwagen geprüft, das bestehende zeitabhängige Entgelte (Eurovignette und einzelstaatliche Vignetten) und mögliche andere Entgelte (z. B. Kraftfahrzeugsteuern) EU-weit ersetzen könnte. Möglicherweise enthält die Initiative auch einen Rechtsrahmen für die Erhebung von Pkw-Maut sowie Bestimmungen über elektronische Mautsysteme, sofern deren Interoperabilität gemäß der Richtlinie 2004/52/EG nicht erreicht wurde.

    Für 2014 anstehende Initiativen

    Bezeichnung

    Art

    Gegenstand und Ziele

    Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik

    Jährliches Erweiterungspaket 2014

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Die Kommission wurde vom Rat ersucht, regelmäßig über die Kandidatenländer und die potenziellen Kandidaten Bericht zu erstatten. Das Strategiepapier der Kommission ermöglicht dem Europäischen Rat, alljährlich zum Jahresende die wichtigsten erweiterungsspezifischen strategischen Leitlinien festzulegen. Das Erweiterungspaket umfasst auch die Überwachung Kroatiens vor seinem Beitritt.

    Umwelt

    Ziele der geltenden Abfallvorschriften

    Legislativmaßnahme

    Vorschlag zur Überarbeitung der Ziele der Abfallrahmenrichtlinie und der Abfallstromrichtlinie(n) im Hinblick auf eine höhere Ressourceneffizienz der EU.

    Vermeidungsziele der Deponierichtlinie

    Legislativmaßnahme

    Überarbeitung der geltenden Vermeidungsziele der Deponierichtlinie und Vorschlag neuer Vermeidungsziele für andere Abfallströme zwecks schrittweisen Umstiegs auf eine Nulldeponierung bis spätestens 2050.

    Umwelthaftung

    Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme

    Bewertung der Umsetzung der Richtlinie zur Umwelthaftung und erforderlichenfalls Überarbeitung der Richtlinie.

    Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Das Follow-up wird die Halbzeitbewertung der Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 einschließen.

    Justiz, Grund- und Bürgerrechte

    Grünbuch zu Aspekten des internationalen Privatrechts

    Nicht- Legislativmaßnahme

    Grünbuch über die gerichtliche Zuständigkeit, die geltenden Rechtsvorschriften und sich auf die Anerkennung beziehende Fragen im Zusammenhang mit der Eintragung und der Mobilität von Unternehmen, Vereinigungen und sonstigen juristischen Personen einschließlich sich auf Unternehmen, Vereinigungen und sonstige juristische Personen beziehender Aspekte und Vorschriften.

    Verbesserung der Kohärenz der EU-Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts

    Legislativmaßnahme

    Sicherstellung der Kohärenz der zivilrechtlichen Verfahren in der EU und Festlegung einheitlicher verfahresrechtlicher Mindeststandards für Zivilprozesse.

    Steuern und Zollunion

    Festlegung einer endgültigen Regelung für die Besteuerung des Intra-EU-Handels

    Legislativmaßnahme

    Der Vorschlag stellt darauf ab, die neue endgültige Regelung für die in Bezug auf die MwSt. geltende Besteuerung des Intra-EU-Handels festzulegen und den Übergangscharakter der geltenden Regelungen zu beenden. Er ist mit der Reform der geltenden MwSt.-Regelung der EU verbunden, die zu einer effizienteren und robusteren Steuerregelung für den Einheitlichen Binnenmarkt führen soll.

    Verkehr

    Intelligente Ticketausstellung, multimodale Fahrpläne, Auskunft, Onlinebuchung

    Legislativmaßnahme oder Nicht- Legislativmaßnahme

    Dieser Legislativvorschlag könnte Bestimmungen über den Informationszugang, den Datenaustausch und die Haftung enthalten.

    Begrenzung der Stickoxidemissionen (NOx) im Luftverkehr

    Legislativmaßnahme oder Nicht- Legislativmaßnahme

    Die Kommission wird sich im Anschluss an eine gründliche wissenschaftliche Bewertung mit der Frage der Stickoxidemissionen im Luftverkehr befassen.

    Anhang II: Initiativen zur Vereinfachung und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

    Nr.

    Bezeichnung

    Art der Initiative

    Auf Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands gerichtete Aspekte der Initiativen

    Von einer Vereinfachung und der Verringerung des Verwaltungsaufwands profitierende Kreise

    Annahme

    Landwirtschaft

    1.

    Durchführungsbestimmungen für GAP-Zahlungen mit Auflagenbindung

    Legislativ-maßnahme

    Die geltenden Auflagenvorschriften (Verordnungen (EG) Nr. 1122/2009 und Nr. 65/2011) erlauben es den Mitgliedstaaten, keine Sanktionen gegen Landwirte zu verhängen, wenn die Nichteinhaltung der Auflagen als geringfügig eingestuft werden kann oder die zu verhängende Strafe nicht mehr als 100 EUR beträgt. In beiden Fällen muss die Behörde anschließend zu 100 % prüfen, ob die Nichterfüllung behoben wurde. Anpassung der Rechtsvorschriften an den Vertrag von Lissabon nebst Vereinfachung sowie Herabsetzung der Nachprüfungsquote auf 20 % auf der Grundlage einer Risikoanalyse.

    Landwirte und Behörden der Mitgliedstaaten

    2012

    Digitale Agenda

    2.

    Europaweiter Rahmen für die elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Signatur

    Legislativ-maßnahme

    Steigerung der Nutzbarkeit von elektronischen Signaturen und Sicherstellung grenzüberschreitender Interoperabilität durch gegenseitige Anerkennung der verschiedenen nationalen elektronischen Personalausweise. Die elektronische Signatur sollte so einfach zu handhaben sein wie eine handschriftliche Signatur, um den elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden zu erleichtern. Die gegenseitige Anerkennung der verschiedenen nationalen elektronischen Personalausweise in der gesamten EU würde es den Bürgern und Unternehmen erlauben, mithilfe ihrer nationalen elektronischen Personalausweise in allen Mitgliedstaaten Zugang zu den Online-Diensten der nationalen Verwaltungen und Behörden zu erhalten und so die Verfahren erheblich zu beschleunigen.

    Unternehmen, Bürger und Behörden

    2012

    Beschäftigung, Soziales und Integration

    3.

    Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Arbeitnehmerbeteiligung

    Legislativ-maßnahme

    Ermittlung möglicher Verbesserungen der Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 bei gleichzeitiger Vereinfachung der Bestimmungen zur Arbeitnehmerbeteiligung in der SE (Societas Europea). Je nach den Ergebnissen der Konsultation der Sozialpartner sind u.a. Vereinfachungen in folgenden Bereichen möglich: Arbeitnehmerbeteiligung im Falle von Änderungen nach der Eintragung der SE, bessere Verknüpfung der nationalen und der transnationalen Beteiligungsebene und Mitbestimmung auf Unternehmensgruppenebene.

    Unternehmen und Arbeitnehmer

    2013

    4.

    Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft (SCE) hinsichtlich der Arbeitnehmerbeteiligung

    Legislativ-maßnahme

    Ermittlung möglicher Vereinfachungen der Richtlinie 2003/72/EG des Rates. Je nach den Ergebnissen der Konsultation der europäischen Sozialpartner sind u.a. Vereinfachungen in folgenden Bereichen möglich: Anwendung der Auffangregelung bei der Eintragung der SCE, Anpassung der Arbeitnehmerbeteiligung im Falle von Änderungen nach der Eintragung, Festlegung einer Mindestzahl an Arbeitnehmern pro Mitgliedstaat für das Mitwirkungsrecht im besonderen Verhandlungsgremium und/oder Verkürzung der Verhandlungsfrist, bessere Verknüpfung der nationalen und der europäischen Beteiligungsebene.

    Unternehmen und Arbeitnehmer

    2013

    Energie

    5.

    Meldung innergemeinschaftlicher Verbringungen von Nukleargütern

    Legislativ-maßnahme

    Uneingeschränkte Nutzung des Binnenmarktes in Bezug auf den europäischen Nuklearsektor. Das aktuelle System, das eine vorherige Genehmigung von innergemeinschaftlichen Verbringungen nicht empfindlicher Nukleargüter erforderlich macht, ist ein nicht angemessenes Verfahren zur Erhebung der Informationen, die die Mitgliedstaaten zur Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber der Internationalen Atomenergie-Organisation im Rahmen des Zusatzprotokolls erheben müssen. Daher wird u.a. angedacht, das Genehmigungsverfahren durch ein Meldeverfahren zu ersetzen. Die gewählte Lösung soll den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen und Verwaltungen der Mitgliedstaaten verringern.

    Unternehmen und Behörden der Mitgliedstaaten

    2012

    Europäische Statistiken

    6.

    Vierteljährliche Konten des Staates für nichtfinanzielle Transaktionen

    Legislativ-maßnahme

    Verringerung der Meldepflichten der mitgliedstaatlichen Behörden in Bezug auf die vierteljährlichen Übermittlung der Konten des Staates für nichtfinanzielle Transaktionen (Verordnung (EG) Nr. 1221/2002): Letztere sollen nicht mehr in zwei separaten, sondern in einer einzigen Tabelle vorzulegen sein.

    Behörden der Mitgliedstaaten

    2012

    7.

    Betriebsstrukturerhebungen (nach 2013)

    Legislativ-maßnahme

    Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Befragten bezüglich der Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 durch: a) Änderung der Struktur der Erhebungen und b) Möglichkeit zum Rückgriff auf andere geeignete Datenquellen und Register der landwirtschaftlichen Betriebe.

    Landwirte und Behörden der Mitgliedstaaten

    2012

    Gesundheit und Verbraucherschutz

    8.

    Amtliche Kontrollen entlang der Lebensmittelkette

    Legislativ-maßnahme

    Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 zwecks Erhöhung der Effizienz der entlang der Lebensmittelkette durchgeführten amtlichen Kontrollen durch Befassung mit spezifisch regulierten Bereichen (Rückstände) und Unstimmigkeiten und Diskrepanzen bei der Umsetzung (Gebühren) sowie durch Einführung eines flexibleren, riskobasierten Konzepts für Grenzkontrollen.

    Die Richtlinien 96/23/EG, 97/78/EG und 91/496/EWG sind ebenfalls betroffen.

    Behörden der Mitgliedstaaten, Wirtschaftsteilnehmer und Ausfuhrdrittländer

    2012

    9.

    Verkehr mit Saatgut und Vermehrungsmaterial von Pflanzen zur Innovationsförderung im Bereich Saatgut

    Legislativ-maßnahme

    Die Initiative stellt darauf ab, im Hinblick auf die Globalisierung, die Spezialisierung und die Entwicklung neuer Nutzungsmöglichkeiten für Agrarrohstoffe sowie angesichts der veränderten Erwartungen der Gesellschaft hinsichtlich der Vereinbarkeit von Landwirtschaft und natürlicher Umwelt Innovationen zu fördern, Verwaltungslasten abzubauen und für Flexibilität innerhalb des Regelungsrahmens zu sorgen. Indem zwölf Richtlinien über Saatgut und Vermehrungsmaterial von Pflanzen durch einen einzigen Rechtsakt ersetzt werden, werden die Rechtsvorschriften modernisiert und vereinfacht.

    Züchter neuer Pflanzensorten, Lieferanten von Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial, Landwirte und sonstige Nutzer von Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial, Verarbeiter von landwirtschaftlichen Rohstoffen, Endverbraucher, Behörden der Mitgliedstaaten und Gemeinschaftliches Sortenamt

    2012

    10.

    Klinische Versuche (gemäß Richtlinie 2001/20/EG) zur Förderung der klinischen Forschung und Innovation in der Arzneimittelindustrie

    Legislativ-maßnahme

    Überarbeitung der Richtlinie 2001/20/EG über klinische Prüfungen zwecks Verbesserung der Kenntnisse und Verstärkung der Innovation im Bereich der klinischen Forschung. Dabei wird voraussichtlich auf folgende Themen eingegangen: Verkürzung administrativer Verzögerungen, Vermeidung abweichender Entscheidungen in der EU und Straffung der Meldeverfahren.

    Unternehmen (Hersteller) und Behörden der Mitgliedstaaten

    2012

    11.

    Maßnahmenpaket bestehend aus:

    1) Tierarzneimittelrecht

    Legislativ-maßnahme

    Erhöhung der Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln auf dem Markt, insbesondere für die Behandlung von Krankheiten, die weniger wichtige Arten betreffen oder nur selten auftreten. Abbau der Verwaltungslasten von Unternehmen durch Verschlankung des Genehmigungsverfahrens für Tierarzneimittel unter Berücksichtigung der öffentlichen Gesundheit, der Tiergesundheit und der Umwelt.

    Landwirte, Hersteller von Tierarzneimitteln, Vertriebe, Behörden der Mitgliedstaaten

    2012

    12.

    2) Fütterungsarzneimittelrecht

    Legislativ-maßnahme

    Durch die Überarbeitung der Richtlinie 90/167/EWG zur Festlegung der Bedingungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Fütterungsarzneimitteln soll der Geltungsbereich der Richtlinie gegenüber den anderen Fütterungsarzneimittelrechtsvorschriften und den Tierarzneimittelrechtsvorschriften abgeklärt werden, um das Verhältnis zwischen Verwaltung über Arzneimittel und Verwaltung über Fütterungsarzneimittel zu klären und die verschiedenen Methoden des Einsatzes von Tierarzneimitteln in Bezug auf ihre Kosten, ihre Sicherheit und ihre Effizienz zu behandeln. Die Initiative soll für einheitliche Bedingungen in der EU sorgen, damit eine sichere und effiziente Verwendung von Fütterungsarzneimitteln gewährleistet ist.

    Landwirte, Hersteller von Medizinalfutter, Vertriebe, Behörden der Mitgliedstaaten

    2012

    13.

    Zusammengesetzte Erzeugnisse und Fleischuntersuchung (Hygiene-Paket)

    Legislativ-maßnahme

    Zusammengesetzte Erzeugnisse

    Anpassung der geltenden Tiergesundheitsvorschriften über die Einfuhr zusammengesetzter Erzeugnisse an die Vorschriften über die öffentliche Gesundheit und Verbesserung des Wettbewerbs zwischen Drittländern und Mitgliedstaaten. Einführung einer einheitlichen Bescheinigung, die sowohl für die Zertifizierung für die öffentliche Gesundheit als auch für die Tiergesundheit sowie für sämtliche Arten von Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs gelten soll (Verringerung der Verwaltungslast).

    Fleischuntersuchung

    Überarbeitung der Fleischuntersuchungsvorschriften zwecks Anpassung an epidemiologische Trends bei bestimmten Zoonosen. Neue Risiken sollen besser abgedeckt werden, wohingegen die Aufmerksamkeit gegenüber begrenzten Risiken im Rahmen eines stärker risikobasierten Ansatzes vermindert werden soll, wodurch der Prozess vereinfacht und die Verwaltungslast verringert wird. Die Initiative wird zusammen mit wichtigen Handelspartnern in Drittländern entwickelt, um die Ausfuhr zu erleichtern.

    Wirtschaftsteilnehmer, Binnenmarkthändler, Einführer, Verbraucher, Behörden der Mitgliedstaaten, Kommission

    2012

    Innere Angelegenheiten

    14.

    EU-Einwanderungskodex

    Richtlinie 2009/50/EG, Richtlinie 2005/71/EG, Richtlinie 2004/114/EG, Richtlinie 2003/19/EG und Richtlinie 2003/86/EC

    Legislativ-maßnahme

    Zusammenlegung sämtlicher Rechtsvorschriften für den Einwanderungsbereich, beginnend mit den fünf geltenden Richtlinien für die die legale Zuwanderung. Verbesserte Abstimmung zwischen den Rechtsakten, größere Transparenz und bessere Ermittlung etwaiger Lücken. Dabei werden die Ergebnisse der anstehenden Berichte über die Anwendung der Einzelrichtlinien berücksichtigt werden.

    Behörden der Mitgliedstaaten, Drittstaatsangehörige, die sich bereits in der EU niedergelassen haben oder die dies vorhaben, Arbeitgeber, Forschungsinstitute

    2013

    15.

    Überarbeitung des Schengener Grenzkodexes (Verordnung (EG) Nr. 81/2009)

    Legislativ-maßnahme

    Zusammenführung mehrerer Änderungen zu einem Rechtsakt, darunter die sich auf die Verwendung des Visa-Informationssystem beziehende Änderung und die im Jahr 2011 angenommenen Änderungen.

    Behörden der Mitgliedstaaten

    2013

    Industrie und Unternehmen

    16.

    Persönliche Schutzausrüstung

    Legislativ-maßnahme

    Überarbeitung und Anpassung der Richtlinie 89/686/EG an den neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten. Klärung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, damit diese von den Herstellern, den Marktaufsichtsbehörden und den benannten Stellen leichter angewendet werden kann. Vereinfachung der Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen sowie der Konformitätsbewertungsverfahren.

    Unternehmen (Hersteller)

    2012

    17.

    Seilbahnen für den Personenverkehr

    Legislativ-maßnahme

    Überarbeitung und Anpassung der Richtlinie 2000/9/EG EG an den neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten. Vereinfachung der Richtlinie durch Präzisierung der wichtigsten Begriffe und Definitionen sowie des sachlichen Geltungsbereichs, damit die Richtlinie kohärenter wird und von den Herstellern, den einzelstaatlichen Behörden und allen sonstigen Beteiligten leichter angewendet werden kann.

    Unternehmen (Hersteller)

    2012

    18.

    Düngemittel

    Legislativ-maßnahme

    Vereinfachung der Verfahren für das Inverkehrbringen von Düngemitteln einschließlich neuer Arten von Düngemitteln, Wachstumsstoffen und Bodenverbesserungsmitteln sowie Abbau der Verwaltungslast von Unternehmen und Behörden durch Aufhebung der Verordnung (EG) 2003/2003. Dadurch soll zudem der Handel mit Drittländern vereinfacht werden.

    Unternehmen (Hersteller)

    2012

    19.

    Verbrennungsmotoren mobiler Maschinen und Geräte

    Nicht- Legislativ-maßnahme

    Am 1. Januar 2014 tritt eine neue Abgasnorm (Phase IV) für Verbrennungsmotoren mobiler Maschinen und Geräte in Kraft. Bereits ein Jahr vorher dürfen Typgenehmigungen nur noch für Motoren erteilt werden, die die neue Abgasnorm erfüllen. Im Wege dieser Initiative sollen neue Leistungsanforderungen für die Erprobung derartiger Motoren in die geltende Richtlinie 97/68/EG aufgenommen werden.

    Behörden der Mitgliedstaaten (technische Dienste) und Unternehmen (Hersteller)

    2012

    Binnenmarkt und Dienstleistungen

    20.

    Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)

    Legislativ-maßnahme

    Vereinfachung Statuts der Europäischen Gesellschaft (SE) nach der Verordnung 2001/2157/EG im Zusammenhang mit einer möglichen allgemeinen legislativen Überarbeitung.

    Abbau von Meldepflichten im Zusammenhang mit der Berichterstattung, der Informationsveröffentlichung, dem Rückgriff auf unabhängige Sachverständige und den Anforderungen in Bezug auf Sitzungen.

    Europäische Aktiengesellschaften und Unternehmen in der EU, die eine Europäische Aktiengesellschaft gründen wollen

    2013

    Justiz, Grund- und Bürgerrechte

    21.

    Wahlen zum Europäischen Parlament

    Legislativ-maßnahme

    Verringerung der gemäß der Richtlinie 93/109/EG geltenden administrativen Anforderungen an Bürger und einzelstaatliche Behörden bei Europa-Wahlen und Verbesserung der Effizienz des geltenden Verfahrens zur Durchsetzung der Bestimmung, dass der Wahlberechtigte bei ein und derselben Europa-Wahl nicht in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten seine Stimme abgeben darf.

    Bürger und Behörden der Mitgliedstaaten

    2012

    22.

    Pauschalreisen

    Legislativ-maßnahme

    Überarbeitung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates zwecks Modernisierung der geltenden Verbraucherschutzbestimmungen für den Erwerb von Pauschalreisen (insbesondere über das Internet) sowie Vereinfachung des Abschlusses von in anderen Mitgliedstaaten angebotenen Pauschalreisen.

    Für kleine und kleinste Reisebüros, die Pauschalreisen anbieten, die ausschließlich in einem Mitgliedstaat erfolgen, soll die Anwendung der gegenwärtig geltenden Vorschriften vereinfacht und gelockert werden können

    Bürger und Verbraucher

    2012

    23.

    Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten

    Legislativ-maßnahme

    Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten zwecks Verbesserung der Effizienz der Übermittlungs- und Empfangsstellen sowie bei der praktischen Erledigung von Zustellungsanträgen. Mögliche Einführung von einheitlichen Mindeststandards.

    Vereinfachung durch Einführung der elektronischen Zustellung (raschere Zustellung, weniger Bürokratie) sowie von einheitlichen Zustellungsverfahren für die verschiedenen Akte.

    Bürger und Behörden der Mitgliedstaaten

    2013

    24.

    Verbesserung der Kohärenz der EU-Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts

    Legislativ-maßnahme

    Sicherstellung der Kohärenz der geltenden europäischen Verfahren im Zivilprozess und Einführung einheitlicher verfahrensrechtlicher Standards für Zivilprozesse.

    Bürger und Behörden der Mitgliedstaaten

    2014

    Maritime Angelegenheiten und Fischerei

    25.

    Langfristige Pläne für bestimmte Fischbestände und die Fischereien, die diese Bestände befischen (multispezifische Pläne)

    Legislativ-maßnahme

    Verringerung der Zahl von Rechtsvorschriften über multispezifische Pläne, Vereinfachungen und Klarstellungen für Fischer und Vereinfachung der behördlichen Kontrolle und Durchsetzung der Pläne.

    Fischer und Behörden der Mitgliedstaaten

    2013

    26.

    Erhaltung der Fischbestände durch technische Maßnahmen zum Schutz von Meereslebewesen

    Legislativ-maßnahme

    Vereinfachung durch Abschaffung bestimmter unnötiger oder nicht durchsetzbarer Aspekte der geltenden technischen Maßnahmenregelung und Einführung eines zielgerichteten Ansatzes für bestimmte Elemente des neuen Rechtsrahmens, bei denen die Beweislast bei den Betroffenen bleiben soll.

    Fischereisektor (Fischer), Behörden, Kontrollstellen und Forschungseinrichtungen der Mitgliedstaaten.

    2013

    Verkehr

    27.

    Überarbeitung der Sicherheitsvorschriften für Fahrgastschiffe

    Legislativ-maßnahme

    Verbesserung der Sicherheit und Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen bei verschiedenen für internationale Reisen oder Inlandsreisen eingesetzten Fahrgastschiffarten. Vereinfachung und Klärung des geltenden Rechtsrahmens durch Rücknahme bestimmter zu weit gehender Bestimmungen für Kleinschiffe und kleine Schifffahrtsgesellschaften.

    Gesamter Seeverkehrssektor: Schiffe, Besatzungen, Schifffahrtsgesellschaften, Frachtunternehmen, Häfen, zahlreiche Behörden der Mitgliedstaaten (Regulierungsbehörden, Verteidigungsbehörden, Such- und Rettungsdienste, Umweltschutzdienste usw.), Küstengebiete, Fischereifahrzeuge, die Meeresumwelt allgemein, Bürger, Europäische Kommission und EU-Agenturen

    2012

    28.

    Einheitlicher europäischer Luftraum

    Legislativ-maßnahme

    Bessere Anpassung der beiden Regelungsrahmen über den einheitlichen europäischen Luftraum (SES) (Verordnungen (EG) Nr. 549-552/2004 und Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit). Durch das SES2-Paket von 2009 wurden die älteren SES-Verordnungen nicht hinreichend geändert, so dass der Regelungsansatz für bestimmte technische Fragen nicht klar genug war.

    Sämtliche Akteure des Luftfahrtsektors

    2014

    Entwurf - Anhang III: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge 2

    Nr.

    KOM/SEK – Interinstitutionelle Referenz

    Bezeichnung

    Begründung für die Rücknahme

    Annahme durch die Kommission mitgeteilt im Amtsblatt

    Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik

    1.

    KOM(2007) 0743-Teil 1 2007/0255/APP 2007/0255 (AVC)

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits

    Die Rücknahme erfolgt aus technischen Gründen. Die Unterzeichnung fand am 29. April 2008 statt. Der Vorschlag wurde zusammen mit dem Vorschlag KOM(2007) 743-2 vorgelegt, der sich auf den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits bezieht und nach wie vor in Kraft ist, da das Ratifizierungsverfahren noch läuft.

    C 55 vom 28.2.2008, S. 6

    Umwelt

    2.

    KOM(2004) 532 2004/0183/COD

    Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung humaner Fangnormen für bestimmte Tierarten

    Der Vorschlag wurde vom Europäischen Parlament abgelehnt. Die Kommission wird andere Alternativen prüfen.

    C 13 vom 19.1.2005, S. 6

    Innere Angelegenheiten

    3.

    KOM(2009) 90 2009/0025/COD

    Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen in Bezug auf Visa für den längerfristigen Aufenthalt und Ausschreibungen im Schengener Informationssystem

    Die Rücknahme erfolgt aus technischen Gründen. Infolge einer Änderung der Rechtsgrundlage und des rechtlichen Verfahrens im Dezember 2009 wurde der Vorschlag in KOM(2009) 91 integriert. Der neue Vorschlag wurde als Verordnung (EU) Nr. 265/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2010 zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf den Verkehr von Personen mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt angenommen.

    C 76 vom 25.3.2010, S. 20

    4.

    KOM(2009) 554

    Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzstatus (Neufassung)

    Obsolet: ersetzt durch Neufassungsvorschlag KOM(2011) 319.

    C 26 vom 28.1.2011, S.16

    5.

    KOM(2009) 618

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Gemeinschaft in Bezug auf einen Mechanismus zur Überprüfung der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption zu vertreten ist, welcher auf der dritten Sitzung der Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens angenommen werden soll (Doha / Katar, 9. – 13. November 2009)

    Obsolet: Auf der dritten Sitzung der Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens in Doha (9.–13. November 2009) wurde die Entschließung 3/1 mit dem Titel „Überprüfungsverfahren" angenommen.

    C 26 vom 28.1.2011, S. 14

    6.

    KOM(2008) 676

    Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Warn- und Informationsnetz für kritische Infrastrukturen (CIWIN)

    Das CIWIN wurde inzwischen als ein nicht obligatorisches System definiert, in dessen Rahmen keine personenbezogenen Daten oder als Verschlußsache eingestuften Informationen verarbeitet werden dürfen. Unter diesen Bedingungen ist für den Betrieb des Systems keine Rechtsgrundlage erforderlich, weshalb der Vorschlag zurückgenommen werden muss.

    Binnenmarkt und Dienstleistungen

    7.

    KOM(2000) 412 endgültig - 2000/0177/CNS

    Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinschaftspatent

    Vorschlag wurde ersetzt durch die aktuellen Vorschläge KOM(2011) 215 (Vorschlag für eine Verordnung über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes) und KOM(2011) 216 (Vorschlag für eine Verordnung über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen).

    Vorschlag veröffentlicht in ABl. C 337E vom 28.11.2000, S. 278.

    8.

    KOM(2003) 827 2003/0326/CNS

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Übertragung der Zuständigkeit in Gemeinschaftspatentsachen auf den Gerichtshof

    Überholt infolge der Annahme der aktuellen Vorschläge KOM(2011) 215 (Vorschlag für eine Verordnung über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes) und KOM(2011) 216 (Vorschlag für eine Verordnung über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen).

    C 96 vom 21.4.2004, S.36

    9.

    KOM(2003) 828 2003/0324/COD

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Errichtung des Gemeinschaftspatentgerichts und betreffend das Rechtsmittel vor dem Gericht erster Instanz

    Überholt infolge der Annahme der aktuellen Vorschläge KOM(2011) 215 (Vorschlag für eine Verordnung über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes) und KOM(2011) 216 (Vorschlag für eine Verordnung über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen).

    C 96 vom 21.4.2004, S. 36

    10.

    KOM(2008) 194 2008/0083/COD

    Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 68/151/EWG und 89/666/EWG des Rates im Hinblick auf die Veröffentlichungs- und Übersetzungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen

    Über den Vorschlag wurde keine Einigung erzielt, und es ist auch nicht damit zu rechnen, dass jemals eine qualifizierte Mehrheit diesen Vorschlag befürworten wird.

    C 76 vom 25.3.2010, S. 1

    Rechtliche Fragen

    11.

    KOM(2007) 587 2007/0206/CNS

    Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (kodifizierte Fassung)

    Ersetzt durch den geänderten Vorschlag KOM(2010) 641, auf dessen Grundlage die Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 angenommen wurde.

    C 4 vom 9.1.2009, S. 9

    12.

    KOM(2008) 691 2008/0206/CNS

    Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (kodifizierte Fassung)

    Ersetzt durch Neufassungsvorschlag KOM(2010) 784.

    13.

    KOM(2009) 323 2009/0083/CNS

    Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einführung des Euro (kodifizierte Fassung)

    Die Rechtsgrundlage wurde durch den Vertrag von Lissabon aufgehoben. Daher kann keine kodifizierte Fassung des Vorschlags angenommen werden.

    C 296 vom 30.10.2010, S. 11

    14.

    KOM(2009) 530 2009/0149/COD

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs (kodifizierte Fassung)

    Ersetzt durch den Neufassungsvorschlag KOM(2010) 505.

    C 26 vom 28.1.2011, S. 13

    Maritime Angelegenheiten und Fischerei

    15.

    KOM(2009) 120

    2009/0038/CNS

    Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea

    Aufgrund der gewaltsamen Niederschlagung von Bürgerprotesten durch Regierungstruppen der Republik Guinea am 28. September 2009 hat der Rat beschlossen, die vorläufige Anwendung des Protokolls einzustellen und das Abkommen nicht abzuschließen. Daher muss der Vorschlag über den Abschluss des Abkommens zurückgezogen werden.

    C 296 vom 30.10.2010, S. 2

    Regionalpolitik

    16.

    KOM(2005) 108 endgültig

    2005/0033/COD

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union

    Der Vorschlag wird seit 2006 im Rat blockiert, da die Mitgliedstaaten noch immer Vorbehalte dagegen haben, an den Grundsätzen und der Funktionsweise des Solidaritätsfonds größere Änderungen vorzunehmen, so dass für die Zukunft nicht mit Fortschritten gerechnet werden kann. Die Kommission hat in ihrer am 6. Oktober 2011 angenommenen Mitteilung „Die Zukunft des Solidaritätsfonds der Europäischen Union" (KOM(2011) 613) in Punkt 6 angekündigt, dass sie den Vorschlag aus dem Jahr 2005 zurückziehen und andere Möglichkeiten ausloten wird.

    C 49 vom 28.2.2006, S. 38

    Steuern und Zollunion

    17.

    KOM(2007) 52 endgültig

    2007/0023/CNS

    Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96/EG hinsichtlich der Anpassung der Sonderregelungen für die Besteuerung gewerblich genutzten Gasöls und der Koordinierung der Besteuerung von unverbleitem Benzin und Gasöl

    Der Vorschlag ist durch die Annahme des Vorschlags zur Besteuerung von Energieerzeugnissen (KOM(2011) 169) hinfällig geworden.

    C 181 vom 3.8.2007, S. 5

    (1) Fahrpläne zu den einzelnen Initiativen sind einsehbar unter http://ec.europa.eu/governance/impact/planned_ia/roadmaps_2012_en.htm
    (2) Am Tag der Veröffentlichung dieser Liste im Amtsblatt der Europäischen Union gelten die Vorschläge als zurückgezogen.
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